Initiativenflut? Vorstossflut!

Allenthalben wird die angebliche Flut von Volksinitiativen kritisiert und Einschränkungen gefordert. Anstatt die Hürden zu erhöhen, könnten Politiker aber auch einfach mit gutem Beispiel vorangehen – und sich mit Vorstössen etwas zurückhalten.

Anzahl Vorstösse BVers je Legislatur

Die «Vorstossflut» (Angaben ohne Standesinitiativen).

Unsere Politiker sind wahrlich nicht zu beneiden: Ständig müssten sie sich mit Volksinitiativen befassen, die von Stimmbürgern eingereicht werden, beklagte vor einiger Zeit Jean-Daniel Gerber in der NZZ: «Solche Initiativen beanspruchen die wertvolle Zeit des Bundesrats, der Verwaltung und des Parlaments», erklärte der ehemalige Direktor des Staatssekretariats für Wirtschaft. «Dies geht auf Kosten der wahren Probleme des Landes.»

Gerber ist nicht der einzige, der sich über die angebliche «Initiativenflut» ereifert und Einschränkungen fordert, etwa in Form einer Erhöhung der Unterschriftenhürde oder anderer limitierender Massnahmen. Und die ehemalige Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz forderte vergangenes Jahr ein Verbot für Bundesratsparteien, Initiativen zu lancieren.

Die Zahlen geben indes keine Hinweise auf eine «Inititiativenflut»: Die Zahl der lancierten Volksinitiativen ist seit den 1970er Jahren in etwa konstant. Was hingegen stark ansteigt, ist die Zahl der Vorstösse, die im Parlament eingereicht werden. In der zu Ende gehenden 49. Legislatur brachten National- und Ständeräte nicht weniger als 8400 Mal ein Anliegen in Form einer Motion, eines Postulats, einer Parlamentarischen Initiative oder eines Frage-Vorstosses (Interpellation, Anfrage oder Fragestunde) zu Papier. Das ist ein neuer Rekord (siehe Grafik). In der 45. Legislatur (1995 bis 1999) waren noch weniger als halb so viele Vorstösse eingegangen. Wenn also jemand die «wertvolle Zeit» der Politiker verschwendet, dann sind es in erster Linie die Politiker selbst.

Vorstösse BVers nach Jahr und Art 1995-2014

Schlüsselt man die Zahlen nach Art der Vorstösse auf, zeigt sich, dass sich insbesondere Interpellationen und Fragen in der Fragestunde in den letzten Jahren stark gehäuft haben (siehe Grafik) – Vorstossformen also, die vorab den Bundesrat betreffen. Dahingegen ist die Zahl der Parlamentarischen Initiativen verhältnismässig schwach gestiegen, die Zahl der Motionen ist seit dem Höchststand 2009 sogar zurückgegangen.

Relativierend kann zudem gesagt werden, dass das Geschäftsreglement mit selbstregulierenden Massnahmen dafür sorgt, dass sich das Parlament nicht selbst überfordert: Wird ein Vorstoss nicht innert zwei Jahren nach Einreichung im Rat behandelt, wird er automatisch abgeschrieben. Bundesrat und Verwaltung werden dadurch jedoch nicht entlastet: Die Regierung muss trotzdem jeden Vorstoss innert drei Monaten beantworten.

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