Monthly Archives: December 2016

Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2016

Die Redaktion von «Napoleon’s Nightmare» stellt wiederum ihre Buchempfehlungen aus dem endenden Jahr 2016 vor. Die vorgestellten Werke beschäftigen sich mit der Versammlungs- und der direkten Demokratie, ihrem Verhältnis zu den Menschenrechten, dem Schweizer Wahlrecht und – eine Alternative? – dem Losverfahren, sie gehen dem Populismus, dem Kulturkampf und dem Amtlichen Bulletin nach oder legen gar das Staatsrecht aller Kantone dar.

Von Claudio Kuster und Lukas Leuzinger

 

gross-unvollendeteAndreas Gross: Die unvollendete Direkte Demokratie – 1984–2015: Texte zur Schweiz und darüber hinaus (Werd)
Politiker, die sich nicht nur an der nächsten Wahl oder Abstimmung orientieren, sondern sich auch darüber hinaus Gedanken machen über die Demokratie, sind heutzutage eine Ausnahme. Zu diesen Ausnahmen gehört bzw. gehörte Andreas Gross, SP-Nationalrat von 1991 bis 2015. Neben (oder gerade im Rahmen) seiner Tätigkeit als Parlamentarier schrieb er regelmässig in Zeitungsartikeln, Essays und Büchern über Fragen der Demokratie in der Schweiz, in Europa und dem Rest der Welt. «Die unvollendete Direkte Demokratie» umfasst eine breite Auswahl dieser Texte. Darin zeigt sich die unbändige Neugier des ausgebildeten Politikwissenschaftlers und Historikers, der über Reformen der Volksrechte in der Schweiz genau so gerne nachdenkt wie über Repression gegen Oppositionelle in Russland und mit dem man stundenlang angeregt über die Wahlen in den USA diskutieren kann.

Im Fokus des Buches steht die direkte Demokratie (die Gross konsequent gross schreibt). Mit seinem Verständnis über die historischen Ursprünge wie auch seiner praktischen Erfahrung mag er nicht in den Chor jener einstimmen, die das Heil in höheren (Unterschriften-)Hürden für Volksinitiativen sehen. Gleichzeitig löst es bei dem Sozialdemokraten Unbehagen aus, wenn Initiativen in Konflikt mit Grundrechten geraten (siehe dazu das Buch von Lorenz Engi). Seit 2009, also just seit Initiativen nicht nur von links, sondern auch von rechts regelmässig obsigen, plädiert Gross daher für strengere Regeln hinsichtlich der Ungültigkeit von Volksbegehren.

Das Buch eignet sich vorzüglich, um zum Nachdenken angeregt zu werden, aber auch als Übersicht über die Praxis der direkten Demokratie im Ausland ebenso wie ihre Entstehung in der Schweiz. Der Zürcher Gross erweist dabei der in Winterthur domizilierten Demokratischen Bewegung die gebührende Reverenz, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die direkte Demokratie durchsetzte – erst in Zürich, dann in der Schweiz. Ob sich die helvetische Erfahrung indes so leicht auf das heutige Europa übertragen lässt, wie es Gross vorschwebt, mag man bezweifeln; Lesenswert sind solche Gedanken alleweil. Die lange Zeitspanne, die das Buch abdeckt, erlaubt darüber hinaus auch einen Einblick in die Entwicklung der Debatte über die direkte Demokratie hierzulande. Dabei stellt man überrascht fest, dass sich die Klagen über die Gefahren und Schäden der Volksrechte und der «Initiativenflut» vor dreissig Jahren gar nicht so sehr von heute unterscheiden.

engi-menschenrechteLorenz Engi: Menschenrechte in der Demokratie – Zur Grundrechtsdiskussion in der Schweiz (Chronos)
Rechtsphilosoph Lorenz Engi nimmt sich in seinem äusserst lesenswerten und verständlich verfassten Essay dem Spannungsfeld Menschenrechte–Demokratie an, das gerade im Vorfeld und Nachgang zu einigen Volksinitiativen auch öffentlich rege debattiert wird. Im ersten Teil werden die Menschenrechte systematisch analysiert und dargelegt, dass diese zwar – als Ausfluss der Würde des Menschen – naturrechtlich vorgegeben sind, jedoch darauf genauer konkretisiert werden müssen, damit Grundrechte wie die Meinungsäusserungsfreiheit die nötige Substanz und Justiziabilität gewinnen. Dieser Gestaltungsprozess bedürfe politischen und rechtlichen Entscheidungen, zumal der Menschenrechtsschutz nur bedingt universeller Natur sei: Die historische, kulturelle, soziopolitische und religiöse Heterogenität zwischen Kontinenten, Regionen und Staaten, rufe nach einem kaskadierenden Modell, das die Eigenheiten der einzelnen Entitäten Rechnung trage. Im katholischen Italien und im laizistischen Frankreich könne und solle etwa die Religionsfreiheit nicht exakt gleich ausgestaltet sein.

Im zweiten Teil gelangt die Demokratie ins Spiel, die ihrerseits vom Gleichheitsprinzip getragen ist und somit bereits eine ideelle Nähe zu den Menschenrechten mit sich bringt. Die Demokratie und damit das Politische bieten sodann das Verfahren und die nötige Legitimationszufuhr zur erwähnten unabdingbaren Konkretisierung der Menschenrechte. Demokratie und Menschenrechte haben also die gleiche Wurzel, was aber nicht bedeute, dass im konkreten Einzelfall (wie dem Minarettbauverbot) keine Konflikte entstehen könnten. Hier sei ein Ausgleich zu finden, ein Primat des einen oder anderen gebe es nicht.

Der letzte Teil warnt Engi vor drei häufigen «Fallen», in die gerade Menschenrechtsaktivisten nur allzu häufig trampeln. Erstens: Grundrechte sind nur vermeintlich klar, sie müssen stets ausformuliert, ja können selbst eingeschränkt werden. Zweitens: Der alleinige Rückgriff aufs Völkerrecht (EMRK) ist falsch; Menschenrechte sind auch eine interne Aufgabe. Drittens: Aus ihnen lässt sich keineswegs alles konstruktivistisch ableiten, sie vermögen das Politische nicht zu ersetzen.

mueller-populismusJan-Werner Müller: Was ist Populismus? – Ein Essay (Suhrkamp)
Donald Trump ist der aktuell wohl bekannteste. Aber auch Hugo Chavez, Viktor Orbán, Silvio Berlusconi, Marine Le Pen, Beppe Grillo, Geert Wilders, Bernie Sanders, Recep Tayyip Erdogan bis hin zu Chrstoph Blocher dürfen sich mit der Bezeichnung schmücken: Populisten, wohin das Auge reicht. Doch sind sie dies wirklich alle? «Was ist Populismus?» von Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller beantwortet diese Frage, indem er diesen dieser Tage allzu schnell vorgebrachten Begriff präzise definiert.

Populismus wird gerne dort geortet und vorgeworfen, wo Parteien und Politiker die Eliten kritisieren, wo sie allzu stark simplifizieren und grosse Versprechen von sich geben, sich dem Volk anbiedern und die Sorgen der einfachen Bürger zu erkennen glauben. Doch so einfach ist es nicht, wie Müller im vorliegenden Essay anschaulich herleitet. Kritik am politischen Establishment ist nicht per se populistisch, auch muss nicht gleich das inflationär gebrauchte P-Wort bemüht werden, wenn in der politischen Kommunikation rhetorisch zugespitzt wird.

Charakteristisch, ja ein notwendiges Kriterium schlechthin für populistische Bewegungen oder Personen sei ihr moralischer Alleinvertretungsanspruch, wonach nur sie das wahre, «reine» Volk verträten, während alle anderen Parteien korrupt seien und das Volk verrieten. Wesensbestimmend ist also eine antipluralistische und damit geradezu antidemokratische Grundhaltung. Wichtig scheint überdies Müllers Feststellung, dass der Populismus an sich kein eigenes inhaltliches, politisches Programm in sich trage. Während die Kampfvokabel oftmals fast automatisch als Synonym für Rechtspopulismus gilt, zeigt etwa der Blick nach Südeuropa oder Südamerika, dass dem keineswegs immer so sein muss. Selbst Technokraten hätten mitunter populistische Züge, wenn sie etwa die Alternativlosigkeit ihrer unliebsamen Massnahmen behaupten. (Siehe auch die ausführliche Rezension Was ist Populismus?)

kappeler-staatsgeheimnisseBeat Kappeler: Staatsgeheimnisse – Was wir über unseren Staat wirklich wissen sollten (NZZ Libro)
Als «Staatskunde für Fortgeschrittene» wurden Beat Kappelers «Staatsgeheimnisse» auch schon bezeichnet. Wirkliche Geheimnisse entlüftet der Ökonom und ehemalige Sekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes dabei zwar nicht (nicht einmal das Kapitel über den «geheimen» Bundesratsbunker zu Kandersteg vermag diese Klassifizierung zu rechtfertigen). In 53 kompakten Einsichten, die auf seinen Kolumnen in der «NZZ am Sonntag» basieren, wirft Kappeler aber Licht auf bisher oftmals unterschätzte, vergessene, ignorierte oder mystifizierte Gegebenheiten und Geschichten der schweizerischen Staatswesens.

«Wer zieht die Sprachgrenzen?», fragt er etwa in einem Kapitel. Die Antwort: Niemand, denn die einzelnen Gemeinden legen selber fest, ob sie französisch, deutsch, italienisch oder rätoromanisch sprechen wollen. Damit entsteht zwar keine exakte Sprachgrenze, zumal diverse Gemeinden mehrsprachig sind. Dafür wird im Gegensatz zu Belgien oder der Ukraine hierzulande kaum über diese Frage gestritten. – In einem anderen Kapitel enthüllt Kappeler das Geheimnis des Panaschierens bei den Parlamentswahlen im Proporz. In der Tat ist man sich kaum bewusst, wie wichtig die in der Schweiz verbreiteten «offenen Listen» sind, also die Möglichkeit, Wahllisten abändern zu dürfen. Durch das Panaschieren werden nämlich die Parteien ein Stück weit ausgeschaltet, da die Platzierung auf der Wahlliste durch den Parteivorstand nicht mehr ausschlaggebend ist.

Die mit spitzer, zuweilen (vor allem wenn es um Gewerkschaften geht) polemischer Feder verfassten Kapitel können aber auch da und dort übers Ziel hinausschiessen. Etwa wenn Kappeler den «Mythos» des Generalstreiks und der Einführung der Proporzwahl 1918 entlarven will: Weil der Streik im November stattfand, die Proporzwahl aber bereits im Oktober davor an der Urne besiegelt worden war, glaubt Kappeler, dass letzteres unmöglich mir ersterem Ereignis zusammen hängen konnte. Nichtsdestotrotz, seine süffigen Kolumnen sind stets gut lesbar und alleweil anregend. (Siehe auch Beat Kappelers Gastbeitrag Verfassungsbruch – jederzeit und leichten Herzens aus diesem Buch.)

auer-staatsrechtAndreas Auer: Staatsrecht der schweizerischen Kantone (Stämpfli)
Eine weitere Staatsrechts-Bibel: Ist das nötig? Reichen die bewährten von Biaggini, Haller, Tschannen, Häfelin und Konsorten sowie die diversen Verfassungskommentare denn nicht aus? Andreas Auer, das ist der grosse Unterscheid zu jenen Standardwerken, befasst sich hier (fast) nicht mit dem nationalen Staatsrecht, sondern mit demjenigen der Kantone – aller 26 Kantone! Mit «Staatsrecht» bezeichnet der emeritierte Staatsrechtsprofessor «jene Rechtsnormen, welche der Verfassung im materiellen Sinn zugeordnet werden». Dazu gehören regelmässig auch die kantonalen Organisations- und Wahlgesetze.

Auf 628 Seiten werden hier also die Organisation der Gliedstaaten (von den parlamentarischen Vorstossarten bis zum Aufbau des Gerichtswesens), ihre Gebietseinteilung und die Autonomie ihrer Gemeinden, der Aufbau und die Funktion des kantonalen und kommunalen Rechts erläutert. Als ehemaliger Direktor des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) widmet sich Auer natürlich auch ausführlich der kantonalen Demokratie und ihrer mannigfaltigen Ausgestaltung der politischen Rechte: vom konstruktiven und Behördenreferendum über die Gültigkeit von Volksinitiativen bis hin zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu den Parlamentswahlsystemen, Unterschriftensammlungen und diversen Verfahrensregeln. Nebst Finanzen, Bürgerrecht, Kirche und Grundrechten schliesst Auer mit Kapitel 13 und einem weiteren seiner Steckenpferde: der Verfassungsgerichtsbarkeit – alles andere als ein Novum hierzulande, wie Politik und Medien gerne suggerieren.

Die 26 Kantone werden dabei glücklicherweise nicht seriell und separat behandelt, sondern thematisch strukturiert allesamt gleichzeitig. Auer bildet hierfür jeweils übersichtliche Gruppen und Untergruppen, Normal- und Sonderfälle. In welche Gruppe ein spezifischer Kanton gehört, lässt sich oftmals den Fussnoten entnehmen, die auf Tausende Verfassungsartikel verweisen. Auer legt sichtlich Wert darauf, alle Kantone gleich zu behandeln und in seinen Darstellungen paritätisch zu berücksichtigen. Etwas dünn gesät sind einzig die Literaturhinweise zu den individuellen Fragestellungen.

comment-bulletinFrançois Comment (Hrsg.): 125 Jahre Amtliches Bulletin der Bundesversammlung (Parlamentsdienste)
Im Jahre 1891 wurde nicht nur erstmals ein Katholisch-Konservativer in den Bundesrat gewählt, der Bundesfeiertag geboren, ja mit der nationalen Volksinitiative die direkte Demokratie schlechthin eingeführt, sondern auch die Voten im Bundesparlament erstmals offiziell schriftlich festgehalten. Zum 125-jährigen Jubiläum des Amtlichen Bulletins beschenkt uns nun sein Chefredaktor, François Comment, mit einer Festschrift auf dieses parlamentarische Institut – natürlich, wie das Bulletin selbst, dreieinhalbsprachig (drei Amtssprachen plus ab und an ein rätoromanischer Farbtupfer).

Der Herausgeber selbst stellt in einer detaillierten Chronologie von 1848 bis 2016 die Etappen, Versuche, Meilensteine und Rückschläge dar, die das «Amtliche stenographische Bülletin», wie es damals hiess, durchgemacht hat. Nicht weniger als 40 Anläufe – einmal vonseiten welscher Nationalräte, dann vom Bundeskanzler, schliesslich auch von Journalisten und der Stenografenzunft – sollte es benötigen, um das detaillierte Tagebuch der parlamentarischen Debatten einzuführen. Das Ziel war seit jeher dasselbe: Öffentlichkeit der Gesetzgebung herzustellen, indem in möglichst kurzer Frist die mündlichen Voten verschriftlicht und publiziert werden.

Die Festschrift enthält darüber hinaus Erinnerungen, Grussworte und Aufsätze von 15 weiteren Autoren, die ein überraschend breites Spektrum abdecken: Erwähnenswert sind etwa die Beiträge der Historiker Lucas Chocomeli und Thomas Brodbeck. Diese gehen der Entstehungsgeschichte der öffentlichen Ratsprotokolle in diversen Parlamentsdemokratien nach und zeigen auf, wie die Bevölkerung im 19. Jahrhundert über die Parlamentsverhandlungen informiert wurde, als noch keine Protokolle existierten. Schliesslich stand das Bulletin auch immer wieder selbst im Zentrum von genuin politischen Debatten (um Finanzen und Personal musste es ohnehin ständig kämpfen). Etwa als 1935 aufflog, dass einer seiner Stenographen beim Zürcher Ableger der NSDAP aktiv war. Oder als 1939 schliesslich doch noch ein Rednerpult im etwas chaotisch wirkenden Nationalratssaal installiert wurde, mithin um den totalitär-antiparlamentarischen Strömungen jener Zeit entgegenwirken zu können.

ladner-gemeindeversammlungAndreas Ladner: Gemeindeversammlung oder Gemeindeparlament – Überlegungen und empirische Befunde zur Ausgestaltung der Legislativfunktion in den Schweizer Gemeinden (IDHEAP)
Die Gemeindeversammlung ist in der Schweiz die am weitesten verbreitete Form der Demokratie. Rund 80 Prozent der Gemeinden kennen die Institution. Ein Trend zu einem Wechsel hin zu Parlamenten ist nicht auszumachen. Während einige Gemeinden in jüngerer Vergangenheit eine gewählte Legislative schufen, lösten andere ihr Parlament wieder auf. Im Buch Gemeindeversammlung und Gemeindeparlament vergleicht Andreas Ladner, Politikwissenschaftler der Universität Lausanne, die beiden Modelle im Detail.

In den ersten beiden Teilen des Buches beschreibt Ladner die beiden Demokratiemodelle anhand statistischer Auswertungen, die in erster Linie auf der bislang drei mal durchgeführten Gemeindeschreiberbefragung basieren (die Daten stammen aus den Jahren 1988, 1998 und 2009). Die Ergebnisse sind interessant und zuweilen durchaus überraschend. Bekanntlich ist das Versammlungssystem vor allem in der Deutschschweiz verbreitet, während man in der Romandie stärker auf Parlamente setzt. Dabei gibt es aber auch innerhalb der Sprachregionen beträchtliche Unterschiede. So kennen etwa im Wallis und im Jura neun von zehn Gemeinden, in der Waadt immerhin die Hälfte eine Gemeindeversammlung. Demgegenüber ist das Versammlungssystem in Neuenburg und Genf gänzlich unbekannt. In Neuenburg befindet sich mit der Gemeinde Les Planchettes auch die kleinste Parlamentsgemeinde der Schweiz: Von den 220 Einwohnern sitzen 5 Prozent im Parlament! Demgegenüber hält man in Rapperswil-Jona SG trotz mittlerweile rund 27’000 Einwohnern an der Gemeindeversammlung fest.

Obschon Gemeindeversammlungen in der Westschweiz weniger Verbreitung finden, sind die Romands alles andere als versammlungsmüde, wie die Daten zeigen: Die höchste Beteiligung an Versammlungen weisen die Kantone Waadt, Appenzell-Innerrhoden und Tessin mit jeweils etwas mehr als 20 Prozent auf. In der Waadt könnte dieser hohe Wert damit zusammenhängen, dass dort relativ viele Gemeinden über sämtliche Geschäfte befinden, während in Innerrhoden eine Rolle spielen könnte, dass es in allen Gemeinden nur eine Gemeindeversammlung pro Jahr gibt. Beide Erklärungen wären ein Hinweis darauf, dass die Beteiligung umso höher ist, je mehr wichtige Geschäfte an den Versammlungen behandelt werden. Insgesamt zeigt sich aber ein geradezu schockierender Zerfall der Beteiligung zwischen 1998 und 2009, gerade in mittleren und grossen Gemeinden, wo die Teilnehmerzahlen innerhalb eines Jahrzehnts bis zu einem Drittel gesunken sind.

Im letzten Teil der Studie analysiert Ladner die Vor- und Nachteile von Gemeindeversammlung und Gemeindeparlament. Gemäss der Auswertung der Gemeindeschreiberbefragung gehen Gemeindeversammlungen tendenziell mit einem höheren Interesse der Bürger an der Politik einher. Demgegenüber liegt die Zahl und der Einfluss der Parteien in Parlamentsgemeinden im Schnitt höher, ebenso die Wahlbeteiligung. Die Vorteile der Versammlungsdemokratie akzentuieren sich in kleinen Gemeinden, jene der repräsentativen Demokratie in grösseren Gemeinden. Ladner hütet sich aber davor, das eine oder andere Modell für bestimmte Gemeinden per se als besser zu bezeichnen. Vielmehr versucht er zu zeigen, unter welchen Umständen ein Parlament oder eine Versammlung Sinn machen.

Schaub LandsgemeindeHans-Peter Schaub: Landsgemeinde oder Urne – was ist demokratischer? Urnen- und Versammlungsdemokratie in der Schweiz (Nomos)
Die Versammlungsdemokratie spielt im politischen System der Schweiz eine prominente Rolle. Abgesehen davon, dass vier von fünf Gemeinden nach wie vor eine Gemeindeversammlung haben (siehe das Buch von Andreas Ladner), gibt es da noch die Landsgemeinden, deren Wurzeln als eigentliche Urform der Demokratie in der Zentral- und Ostschweiz bis ins 12. Jahrhundert zurückreichen. In der jüngeren Vergangenheit jedoch befand sich das Versammlungssystem auf kantonaler Ebene auf dem Rückzug. Nur in Glarus und Appenzell Innerrhoden hat es überlebt.

Obwohl die Diskussionen darüber, ob das Versammlungssystem mit einem modernen Demokratieverständnis vereinbar sei, intensiv geführt wurden und werden, gab es bislang keine systematischen wissenschaftlichen Untersuchungen darüber, ob das Versammlungs- oder das Urnensystem demokratischen Massstäben besser gerecht wird. Diese Lücke füllt der Politologe Hans-Peter Schaub mit seinem Buch «Landsgemeinde oder Urne – was ist demokratischer?» Schaub misst einen ganzen Strauss von Indikatoren, die er jeweils zwei verschiedenen Demokratiekonzeptionen – der «liberalen» und der «radikaldemokratischen» – zuordnet. Die Indikatoren wendet er auf jene acht Kantone an, die die Landsgemeinde früher kannten oder heute noch kennen. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass diese Kantone hinsichtlich Grösse, geografischer Lage und Kultur vergleichbar sind.

Um es vorwegzunehmen: Eine eindeutige Antwort, welches System nun demokratischer ist, gibt Schaub nicht. Seine aufwendige Studie macht aber klar, dass Urnen- und Versammlungssystem jeweils spezifische Eigenschaften haben, die unterschiedliche Anforderungen an eine Demokratie jeweils besser oder weniger gut gerecht werden. So ermöglicht das Urnensystem im Allgemeinen eine breitere Beteiligung am demokratischen Prozess. Umgekehrt sind in den Landsgemeindekantonen die direktdemokratischen Rechte deutlich stärker ausgebaut – und werden auch häufiger genutzt. Fast noch erstaunlicher ist aber, dass die beiden Systeme trotz ihrer Unterschiede in vielerlei Hinsicht ganz ähnlich abschneiden (etwa in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit). – Die Analyse der Indikatoren ist zwar ziemlich technisch und für Laien nicht leicht verständlich. Dennoch eignet sich das Buch auch für Nicht-Wissenschaftler zur Lektüre, weil man einiges lernt über das Versammlungssystem und das Demokratiemodell, das dahintersteht. (Siehe auch den Beitrag Das demokratische Fossil lebt.)

weber-wahlrechtAnina Weber: Schweizerisches Wahlrecht und die Garantie der politischen Rechte – Eine Untersuchung ausgewählter praktischer Probleme mit Schwerpunkt Proporzwahlen und ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung (Schulthess)
Anina Weber (vormals bei der Bundeskanzlei, als Ratsschreiberin-Stv. in Glarus und als Leiterin Volksrechte Basel-Stadt für die politischen Rechte tätig) untersucht in ihrer Dissertation vier spezifische Probleme, die sich bei nationalen und kantonalen Proporzwahlen ergeben. Zunächst nimmt sie sich den mitunter drastischen Verfälschungen der gängigen Wahlsysteme an, die sich aufgrund zu kleiner Wahlkreise und grosse Parteien begünstigende Mandatszuteilungsverfahren ergeben. Der Staatsrechtlerin Weber kommt hier der Verdienst zu, die Problematik nicht nur aus juristischer Warte, sondern auch aus mathematischer und politologischer Sicht anzugehen. Dass ihre Erwägungen in jenen Disziplinen nicht immer ganz akkurat sind, tut dem Ergebnis keinen Abbruch: «Für die Mandatsverteilung wird die Verwendung des Verfahrens ‹Doppelter Pukelsheim› empfohlen.»

Die nächsten Betrachtungen gelten den Listenverbindungen. Weber lässt an diesen Zweckbündnissen kaum ein gutes Haar, vor allem die überparteilichen Listenverbindungen seien verfassungswidrig, da sie den Wählerwillen verfälschten. Solche «Scheinehen» seien daher abzuschaffen. Ihr ist zuzustimmen, dass ein faires Wahlverfahren nicht mehr zwingend der Listenverbindungen bedarf. Bedauerlich bleibt, dass sie auf die Kritik dieses Blogs an einer Vorversion dieses Kapitels kaum eingeht.

Während «das richtige» Sitzzuteilungsverfahren und Listenverbindungen seit Jahren in Medien, Politik und Lehre rege debattiert werden, widmen sich Kapitel 3 und 4 zwei bisher kaum beachteten Problemfeldern: Parteiwechsel von Parlamentariern während der Amtszeit einerseits und stille respektive «Scheinwahlen» andererseits. Fahnenflüchtige Politiker verfälschen in der Tat das Proporzverhältnis im Parlament. Ob nach einem Parteiaustritt jedoch gleich das Mandat abgegeben werden sollte, wie es Weber fordert, ist doch fraglich; das freie Mandat steht heute schon unter Druck. – Nichtsdestotrotz ist zu hoffen, dass Webers pointierte Analysen und Reformvorschläge die Schweizer Lehre und Rechtsprechung zu beeinflussen vermögen.

sintomer-losverfahrenYves Sintomer: Das demokratische Experiment – Geschichte des Losverfahrens in der Politik von Athen bis heute (Springer)
Man muss Politikwissenschafter Yves Sintomers einleitender Diagnose einer «nicht enden wollenden Krise der Repräsentation» nicht zwingend zustimmen, die den republikanischen Parlamentarismus in einer grundsätzlichen Legitimitätskrise sieht. Die darauffolgende historisch-demokratietheoretische Studie des Losverfahrens ist allemal erhellend und inspirierend zugleich. Politische Ämter wurden seit der Antike immer wieder ausgelost, wenngleich sich der Kontext und damit die Motivation und das konkrete Prozedere jeweils änderten. So wurde bereits im antiken Athen das wichtigste demokratische Organ, der «Rat der Fünfhundert», mittels Los bestimmt. Ebenso wurden Hunderte von Beamten wie auch sämtliche Richter nicht etwa gewählt, sondern als Ausfluss des radikaldemokratischen Ideals ausgelost. Auch in Rom wurden einige Chargen ausgelost, hier jedoch des rituellen Charakters wegen. Im Mittelalter griff man in Venedig, Florenz und Spanien auf das Los zurück, hier, um mit einem neutralen Verfahren die zerstrittenen und korrupten Clans beruhigen zu können. Nach der französischen und amerikanischen Revolution wiederum wurde die Losziehung hauptsächlich für die Geschworenenjurys angewandt.

Heute feiert das Losverfahren eine Renaissance in sogenannten Planungszellen und Bürgerjurys in Frankreich oder Grossbritannien, in dänischen Konsenskonferenzen, in deutschen Bürgerhaushalten. Vor allem auf lokaler Ebene – in Städten wie Berlin sogar auf Ebene Stadtbezirk – wird das Los öfter denn je gezogen, um die Bevölkerung, respektive eine deskriptiv-repräsentative Stichprobe daraus, in den politischen Prozess, in die partizipative Demokratie einzubinden. In Kanada wurde ein ausgelostes Gremium mit der Aufgabe betraut, ein neues, faireres Wahlsystem vorzuschlagen – ein Vorhaben, an dem die herkömmlichen Parteien und Politiker aus naheliegenden Gründen regelmässig scheitern. Irland und Island haben vor einiger Zeit gar ihre jeweiligen Verfassungen revidiert. Auch hier waren ausgeloste Versammlungen am Werk.

lang-meier-kulturkampfJosef Lang und Pirmin Meier: Kulturkampf – Die Schweiz des 19. Jahrhunderts im Spiegel von heute (Hier und Jetzt)
«Unter Kulturkampf in der Schweiz im engeren Sinne versteht man die von Historikern längst aufgearbeitete Geschichte der Spannungen zumal der katholischen Bischofskirche mit den liberalen Kantonen und im Bundesstaat im Gefolge des Dogmas von der päpstlichen Unfehlbarkeit.» (Meier) Und trotzdem machen sich die beiden Historiker Josef Lang und Pirmin Meier – beide katholisch sozialisierte Zentralschweizer und sich seither daran reibend – daran, ebendiesen Kulturkampf in je einem längeren Essay aus heutiger Sicht neu auszuleuchten. Die beiden Autoren zeichnen den Kulturkampf aus weltanschaulich-politischer als auch religiöser Sicht von 1830 bis 1880 nach, der also parallel zur liberalen Regeneration seinen eigentlichen Anfang nahm.

Lang zeigt dabei auf, dass der Kulturkampf nicht einfach dem gängigen Klischee «Katholiken gegen Protestanten» entsprach, sondern insbesondere innerkatholische Gräben aufriss, namentlich weltanschauliche Differenzen zwischen katholischem Konservativismus (papsttreue Ultramonante) einerseits und liberalem Katholizismus (Antiklerikale) andererseits. Die Stationen sind die Badener Artikel, die Aargauer Klosteraufhebung, die Jesuitenberufung Luzerns, die beiden Freischarenzüge bis hin zum Sonderbund – und die fundamentale Gretchenfrage lautete dabei stets: «Wie viel Religion verträgt der Staat?», also die klassische Säkularisierungsfrage.

Pirmin Meier beleuchtet den Kulturkampf aus innerkirchlicher (Bestattungswesen, Lehrerwahl, Pilgerorte) als auch biografischer Perspektive. Protagonisten sind darin etwa der Aargauer Regierungsrat Augustin Keller sowie die Unternehmer Carl Franz Bally und Alfred Escher – sinnbildlich für die Kulturkampf-Achse Solothurn–Aargau–Zürich. Den anekdotischen Essay schliesst Meier mit einem Bogen zu den dieser Tage virulenten religiösen Fragen: «Das Verbot des Kulturkampfs, weil es angeblich über die höchsten Werte hinaus nichts zu diskutieren gäbe, wäre selbst ein höchst kulturkämpferischer Akt geistiger Manipulation.» – Der Band schliesst mit einem lesenswerten Doppelinterview mit den beiden Autoren, das mithin ihre übereinstimmenden als auch diametralen Positionen gerade zu den heutigen religiösen Fragestellungen weiter herausschält.

baumgartner-kaefiglandDanielle Baumgartner: Käfigland. Ein Schweizer Politthriller (Knapp)
Demokratiepolitische Fragen sind nicht nur etwas für wissenschaftliche Literatur. Das beweist die Autorin Danielle Baumgartner, der es mit «Käfigland» gelang, ein staatspolitisches Thema in einen packenden Thriller zu verpacken. In dem Buch lässt Baumgartner die Schweizer Konkordanzdemokratie durch eine Verfassungsreform offiziell zu Grabe tragen und durch ein Konkurrenzsystem ersetzen. Im Jahr 2021, in dem das Buch spielt, regiert eine rechte Koalitionsregierung (der Premierminister namens Bracher erinnert nicht nur wegen seines Namens an einen ehemaligen Bundesrat). Die Hauptprotagonistin ist die Parteichefin der Sozialdemokraten, welche mit ihrem Oppositionsbündnis versucht, Bracher zu entmachten und sich dabei mit den skrupellosen Methoden ihrer Gegner konfrontiert sieht. Die Rollen von Gut und Böse sind schnell verteilt. Nichtsdestotrotz ist die Geschichte spannend und voller unerwarteter Wendungen.

Auch wenn nicht alles im Buch besonders realistisch wirkt (etwa, dass die Schweiz die Beziehungen zur EU weitgehend gekappt hat und fast täglich gewaltsame Demonstrationen auf dem Bundesplatz stattfinden), stellt man sich als Leser unweigerlich die Frage, wie weit das von Baumgartner geschilderte Szenario von den heutigen Verhältnissen in der Konkordanzdemokratie entfernt ist. Denn für den Übergang vom polarisierten Konsens- zum offenen Konkurrenzsystem wäre nicht einmal eine Verfassungsänderung nötig. Gut möglich, dass die Geschichte weit weniger fantastisch ist, als es den Anschein macht.

 

Siehe auch:

Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2015
Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2014

Für Wahlen (und Abstimmungen!)

Der belgische Historiker David Van Reybrouck propagiert das Los als Mittel gegen die Demokratiemüdigkeit. Das radikale Plädoyer für Vertrauen in die Bürger ist ein spannender Ansatz, bleibt jedoch auf halbem Weg stecken.

Die Beteiligung an Wahlen sinkt, das Vertrauen in demokratische Institutionen ebenfalls, radikale politische Kräfte erschüttern die Politik, die Debatte im Zeitalter der Mediendemokratie wird immer schneller, dreckiger und oberflächlicher. Die Diagnose, die der belgische Historiker David Van Reybrouck in seinem Buch «Gegen Wahlen» stellt, ist nicht neu. Schon zur Jahrtausendwende prägte Colin Crouch den Begriff «Postdemokratie», und kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein Leitartikel Sorgen über die Zukunft der Demokratie zum Ausdruck bringt.

9783835318717lWas Van Reybrouck von den meisten Besorgten unterscheidet, ist seine Lösung. Das grundlegende Problem, schreibt er, sei das elektoral-repräsentative System, das sich in allen demokratischen Staaten etabliert hat. Dieses sei nämlich gar nicht demokratisch, sondern aristokratisch. Eine wahre Demokratie besetze Posten nicht durch Wahlen – sondern durch das Los.

Um seine These zu untermauern, geht Van Reybrouck zurück zu den Anfängen der Demokratie, ins antike Athen. Dort wurden tatsächlich viele wichtige Stellen im Staat unter den Bürgen ausgelost. Nur bestimmte Positionen, die spezifische Fähigkeiten erforderten (etwa die des Kriegsherrn), wurden durch Wahlen besetzt. Dieses System garantierte laut Van Reybrouck, dass im Grunde keine Unterschiede zwischen Regierten und Politikern bestanden.

Ausgeloster Landammann

Der Historiker nennt weitere historische Beispiele, in denen das Losverfahren zum Einsatz kam, so etwa in Venedig und Florenz in der frühen Neuzeit. Dass die aristokratischen Stadtstaaten als Beispiele für ein angeblich besonders demokratisches Verfahren herhalten müssen, ist eine Ironie in Van Reybroucks Argumentation. Er hat aber recht, wenn er darauf hinweist, dass das Los als Auswahlmechanismus in der Geschichte weiter verbreitet ist, als uns heute bewusst ist.

Auch in der Schweiz fand das Losverfahren Anwendung, und zwar auch in Staaten, die im Gegensatz zu Venedig und Florenz wenigstens dem Grundsatz nach demokratisch organisiert waren. Es ist heute kaum noch bekannt, dass eine Zeitlang einige Landsgemeindeorte sowie Graubünden (ebenso übrigens das aristokratische Bern) wichtige Ämter per Los vergaben. Sie taten dies indes nicht aus demokratischer Überzeugung heraus, sondern, um der weitverbreiteten und teilweise massiven Bestechung bei Wahlen einen Riegel zu schieben. Kandidaten für wichtige Stellen überboten sich darin, massenhaft Stimmen zu kaufen.[1] Dieses Übel zu beenden, war auch im Interesse der reichen Oberschicht, denn einige ihrer Angehörigen trieben den Bestechungswettkampf so weit, dass sie sich selber völlig ruinierten.

Weil weder Verbote noch Eidesbekenntnisse die Korruption aus der Welt zu schaffen vermochten, sah man als einzigen Ausweg die Auslosung der Ämter, um den Anreiz für Bestechungen zu unterbinden. Dabei wurden zunächst Wahlen und Auslosung kombiniert: In Glarus etwa wurde ab 1640 der Regierungschef (Landammann) aus sechs gewählten Kandidaten ausgelost. Weil auch in diesem System Unregelmässigkeiten allzu regelmässig vorkamen, gingen die Glarner 1791 zum reinen Losverfahren über: ein Teil der Ämter (ausgenommen war das Landammannamt und einige andere Positionen) wurde unter sämtlichen Bürgern des Landes ausgelost. Dies führte dazu, dass zuweilen Leute zu einem Amt kamen, die dafür völlig ungeeignet waren (z.B. weil sie nicht lesen konnten). In vielen Fällen verkauften die glücklichen Gewinner ihr Amt daher einfach an den Meistbietenden, womit man wieder dort war, wo man angefangen hatte: beim Ämterkauf.

Dass das Losverfahren nicht aus demokratischen Überlegungen heraus eingeführt wurde, zeigt sich schon daran, dass sämtliche Kantone das Verfahren wieder abschafften, sobald sie das Gefühl hatten, das Problem der Korruption einigermassen im Griff zu haben.

Das Los wurde zwar von namhaften Denkern wie Aristoteles oder Rousseau befürwortet. In der breiten Bevölkerung fand es hingegen wenig Anklang. Die demokratischen Bestrebungen des 19. Jahrhunderts forderten die Ausweitung des Wahlrechts, das Ende der Pressezensur, direktdemokratische Rechte, später proportionale Wahlverfahren – aber nicht die Auslosung von politischen Ämtern. Man kann das Losverfahren als gerechter, effizienter oder besser bezeichnen. Dass es demokratischer sein soll, ist hingegen eine absurde Behauptung. Schon der Begriff Demokratie steht in Konflikt mit der Auslosung von Ämtern. Wie soll das «Volk» «herrschen» können, wenn die Entscheidungsgewalt in den Händen einer kleinen Gruppe von Glücklichen liegt, die das grosse Los gezogen haben?[2] Es zeugt auch nicht gerade von grossem Vertrauen in den mündigen Bürger, wenn man glaubt, ihm einen Gefallen zu machen, indem man ihm ein Recht entzieht.

Der Sozialismus glaubte, eine gerechte Wirtschaftsordnung zu schaffen, indem er den Menschen die Wahlfreiheit wegnahm und wirtschaftliche Transaktionen an eine zentrale Planungsbehörde delegierte. Diese Logik übernimmt, wer glaubt, eine gerechtere Demokratie zu schaffen, indem er den Menschen die Wahlfreiheit wegnimmt.

Erwachsene statt Stimmvieh

Dabei ist die Grundidee Van Reybroucks eigentlich überzeugend: Zwischen Bürgern und Politikern sollte es keine Unterschiede geben. Den Menschen sollte zugetraut werden, mitzureden, Ideen einzubringen und mitzuentscheiden. Sein Ideal ist die deliberative Demokratie, in der die Bürger (und eben nicht nur die Politiker) durch öffentliche Beratung und Diskussion zu (idealerweise) gerechten und sinnvollen Lösungen kommen. Zu Recht weist Van Reybrouck darauf hin, dass es schon vielversprechende Ansätze gab, zufällig ausgeloste Bürger in den politischen Prozess einzubeziehen. Meist geschah dies auf lokaler Ebene (etwa in vielen Gemeinden in der Toskana), aber nicht nur. So erarbeitete in Irland eine Gruppe von 66 ausgelosten Bürgern und 33 Politikern eine Änderung der Verfassung. Es ging um insgesamt acht Themenbereiche. Der umstrittenste Vorschlag, die Einführung der Homo-Ehe, wurde 2015 in einer Volksabstimmung von 62 Prozent der Stimmenden angenommen.

«Behandelt man den mündigen Bürger wie Stimmvieh, so wird er sich wie Stimmvieh verhalten, behandelt man ihn aber wie einen Erwachsenen, so wird er sich wie ein Erwachsener verhalten.»[3] Der Satz von Van Reybrouck ist der beste des ganzen Buches. Umso irritierender ist seine tiefe Ablehnung der direkten Demokratie. Die Bürger sollen zwar mehr mitreden, aber nur wenn sie ausgelost werden und in einer Gruppe unter Anleitung von Experten diskutieren. Die Mitwirkung einer breiteren Öffentlichkeit dagegen ist offenbar nicht erwünscht. Denn bei Referenden «bittet man alle, über ein Thema abzustimmen, mit dem sich meist nur wenige auskennen». «Sehr oft» komme deshalb das «Bauchgefühl» der Stimmenden zum Ausdruck, erklärt uns der Historiker, ohne dafür Belege anzuführen.[4] Damit übernimmt Van Reybrouck letztlich die aristokratischen Vorstellungen, die er so leidenschaftlich kritisiert, wonach der gemeine Bürger im Grunde keine Ahnung habe und Entscheidungen daher richtigerweise von einem auserwählten Zirkel von Experten gefällt werden sollten – bloss, dass dieser Zirkel nun nicht mehr gewählt, sondern ausgelost werden soll.

Aristokratische Vorstellungen

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier einmal mehr Kritik an Ergebnissen mit Kritik an Prozessen vermischt wird und die direkte Demokratie als Prügelknabe herhalten muss, weil die Leute nicht immer so entscheiden, wie man es selbst gerne hätte. Dazu passt auch Van Reybroucks Reaktion auf den Entscheid der britischen Stimmbürger, aus der EU auszutreten. Die Abstimmung sei durch «schlecht informierte» Leuten entschieden worden, bemängelte der Wissenschaftler, für den offenbar feststeht, dass jeder «richtig» Informierte für den Verbleib in der Union stimmen muss.

Das Abdriften Van Reybroucks in Richtung solcher aristokratischer und bevormundender Vorstellungen ist vor allem deshalb zu bedauern, weil direkte Demokratie und deliberative Demokratie einander keineswegs «vollkommen entgegengesetzt» sind, wie er es uns glauben machen will – im Gegenteil: Sie könnten sich sogar gut ergänzen. Ausgeloste Gruppen von Bürgern sind gut dazu geeignet, Sachfragen nüchtern und ohne Druck von aussen zu diskutieren, neue Ideen aufzunehmen und geeignete Lösungen zu finden. Was diesen Gruppen jedoch fehlt, ist demokratische Legitimität und demokratische Kontrolle. Möglicherweise ist sich Van Reybrouck dessen selbst bewusst, denn er schreckt letztlich von der Forderung zurück, die endgültige Entscheidungsmacht ausgelosten Gruppen zu übertragen. Stattdessen schlägt er ein Zweikammer-System vor, in dem eine Kammer ausgelost und die andere gewählt wird. Was die ausgelosten Bürger ersinnen, muss also letztlich von gewählten Politikern bestätigt werden. Aber wenn man schon von der Vorstellung ausgeht, dass es keine Unterschiede zwischen Bürgern und Politikern geben soll – sollte man den Bürgern dann nicht auch zutrauen, dass sie diese Aufgabe mindestens so gut wie ihre Politiker erfüllen können?


[1] Oft geschah die Bestechung in Form von Einladungen zum Essen und (vor allem) Trinken: In Zug beispielsweise zechten 1760 die Wähler volle zwei Wochen lang auf Kosten zweier Kandidaten, die sich um das Amt eines Landvogts bewarben. (Quelle: Heinrich Ryffel (1903): Die Schweizerischen Landsgemeinden, S. 146-147)

[2] Bezeichnenderweise mussten im antiken Athen Kandidaten eine Tauglichkeitsprüfung (Dokimasie) absolvieren, bevor sie ein Amt antreten konnten. (Quelle: Bruno S. Frey und Margit Osterloh (2016): Aleatorische Demokratie, Working Paper, CREMA)

[3] David Van Reybrouck (2016): Gegen Wahlen. Warum Abstimmen nicht demokratisch ist, S. 156.

[4] Van Reybrouck 2016, S. 128-129.

5 Jahre Napoleon’s Nightmare: Die Highlights aus 187 Posts

Vor genau fünf Jahren erblickte Napoleon’s Nightmare die Welt. Seither wurden 187 Beiträge auf dem Blog veröffentlicht. Anlässlich des Jubiläums blicken wir zurück auf einige der spezielleren darunter.

Der erste Post

nnnostalgie

So sah der Header des Blogs anfangs aus.

Es war ein Sonntag im Dezember 2011, drei Tage vor den Bundesratswahlen, als der erste Beitrag auf Napoleon’s Nightmare aufgeschaltet wurde. Es war eine ziemlich kritische Beschreibung der damaligen Regierungsverhältnisse, gefolgt von einem Vorschlag für eine Änderung des Wahlverfahrens: Um die Zusammenarbeit in der Regierung zu verbessern und die Konkordanz auf ein stabileres Fundament zu stellen, sollten die Bundesräte nicht mehr einzeln, sondern als Gremium gewählt werden. Der Autor ist sich heute nicht mehr so sicher, wie gross die Vorteile einer solchen Reform wären. Das ist indes nicht das einzige, was sich in den letzten fünf Jahren geändert hat. (Wer übrigens sehen möchte, wie der Blog früher aussah, klicke hier.)

jubilaumDer meistgelesene Post…

… war ein Beitrag zum Thema Fussball (was sonst?). Titel: «Warum YB auch dieses Jahr nicht Meister wird» (Die These wurde seither übrigens jedes Jahr bestätigt.) Die 1695 Klicks haben wir hauptsächlich dem Blog «Zum Runden Leder» sowie einigen Fanforen zu verdanken, die auf den Beitrag verlinkten.

Kultur bei Napoleon’s Nightmare

Nicht nur Sport war in den letzten fünf Jahren Thema auf Napoleon’s Nightmare. Auch die Brücke zur Kultur schlugen wir. So etwa mit dem Post über die rechtsphilosophischen Beiträge eines gewissen Hans-Peter Matter, besser bekannt unter dem Namen Mani Matter. Ein anderer Artikel widmete sich der endlosen Debatte über eine neue Nationalhymne. Die TV-Kultur wurde ebenfalls nicht vernachlässigt: Die Leser erfuhren, welche staatspolitischen Lektionen Serien wie «Die Simpsons», «Monty Python»«Borgen» und «House of Cards» verbergen.

Der längste Post

Ein Vorteil der digitalen Welt ist, dass man bei Online-Publikationen von Platzproblemen verschont bleibt. Auf Napoleon’s Nightmare publizierten wir denn auch gerne ausführliche Texte. Den Rekord hält Claudio Kuster’s Beitrag zum Ständemehr (Legitimeres Ständemehr durch stetige Standesstimmen), der stattliche 16’764 Zeichen umfasst. Zum Vergleich: Ein Zeitungsartikel ist üblicherweise rund 4000 Zeichen lang.

Napoleon’s Nightmare als Policy-Inputgeber

Die Beiträge auf Napoleon’s Nightmare beschränkten sich nicht auf Analysen zu staatspolitischen Fragen. Oft machten wir konkrete Änderungsvorschläge. So etwa für eine neue Berechnungsmethode der Standesstimmen. Oder eine Lösung für den Konflikt zwischen Volksrechten und Völkerrecht. Oder moderate Reformen beim Initiativrecht. Oder Vorschläge für eine sinnvolle Ausgestaltung des Ausländerstimmrechts. Auch wenn sich die Politik bisher zurückhaltend gezeigt hat, die Ideen umzusetzen: Zumindest kann uns niemand vorwerfen, wir würden nur kritisieren, was andere falsch machen, ohne konstruktive Vorschläge vorzulegen, was man besser machen könnte.

Was ist Populismus?

Europaweit ist von einem Aufstieg des «Populismus» die Rede. Dabei ist alles andere als klar, was mit dem Begriff überhaupt gemeint ist.

Dieser Beitrag ist eine leicht überarbeitete Fassung eines Artikels, der am 30. Mai 2016 in der «Luzerner Zeitung» publiziert wurde.

Nicht erst seit dem Wahlsieg von Donald Trump und der knappen Niederlage von FPÖ-Kandidat Norbert Hofer bei der Präsidentenwahl in Österreich ist weltweit vom Aufstieg des Populismus die Rede. Marine Le Pen, Chefin der Rechtsaussen-Partei Front National, hat gute Chancen, nächstes Jahr zur französischen Präsidentin gewählt zu werden. In den Niederlanden hat sich im April in einem von EU-Skeptikern angestossenen Referendum eine Mehrheit der Stimmbürger gegen das Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Ukraine ausgesprochen und damit die Regierung in eine Zwickmühle gebracht. Und in Deutschland hat die erstarkte Alternative für Deutschland (AfD) bei den letzten Lokalwahlen angedeutet, was Angela Merkels CDU und ihre Koalitionspartnerin SPD bei der Bundestagswahl 2017 erwartet.

marinelepen

Vertreterin des «reinen» Volkes? FN-Chefin Marine Le Pen bei einer Kundgebung. (Foto: Ernest Morales)

In ganz Europa, so könnte man schliessen, sind die Populisten auf dem Vormarsch. Bloss: Was ist überhaupt ein Populist? Interessanterweise verwenden Medien und politische Parteien den Begriff laufend, ohne ihn wirklich zu erklären. Die Populismus-Keule ist schnell zur Hand, weil man damit den politischen Gegner leicht diskreditieren kann – und damit auch die (möglicherweise berechtigte) Kritik an der eigenen Politik. «Das ist populistisch!», ist die bequeme Antwort, wenn man sich mit einem Argument nicht auseinandersetzen mag. Deshalb bemerkte der Philosoph Ralf Dahrendorf einst, dass der Populismus-Vorwurf selbst populistisch sein könne.

Uneinigkeit über Definition

Die Definition von Populismus ist knifflig. Der Duden bezeichnet ihn als «von Opportunismus geprägte, volksnahe, oft demagogische Politik, die das Ziel hat, durch Dramatisierung der politischen Lage die Gunst der Massen (im Hinblick auf Wahlen) zu gewinnen». Doch ist Opportunismus nicht auch unter biederen Mitte-Politikern verbreitet? Geben sich nicht alle Parteien volksnah, und neigen sie nicht alle zu düsteren Lagebeschreibungen, um zu begründen, warum man gerade ihnen die Stimme geben soll, ja muss?

Auch die Wissenschaft ist sich über die Definition des Begriffs nicht einig. Der Versuch, den Populismus über Inhalte zu definieren, führt in die Sackgasse. Denn obschon in West- und Nordeuropa sowie in Nordamerika vorwiegend vom Rechtspopulismus die Rede ist, ist die linke Version ebenso verbreitet – insbesondere in Südamerika, wo Präsidenten wie Nicolas Maduro (Venezuela) oder Evo Morales (Bolivien) mit Polemik gegen böse Kapitalisten und die imperialistischen USA die Massen um sich scharen. Doch auch in Südeuropa haben sich im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise Bewegungen etabliert, die als populistisch bezeichnet werden.

Ausserdem gibt es auch zwischen den als rechtspopulistisch bezeichneten Parteien grosse inhaltliche Differenzen. Während Marine Le Pen etwa in der Wirtschaftspolitik linken Rezepten anhängt, tritt auf der anderen Seite des Ärmelkanals Nigel Farage von der EU-skeptischen United Kingdom Independence Party (Ukip) für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung ein.

Auch wenn man statt Inhalte den Stil in den Fokus rückt, bleibt die Definition von Populismus schwierig. Hemdsärmeliges Auftreten, zugespitzte Argumente und einfache Schlagworte gehören heute zum Standardrepertoire jedes Parteichefs, der schon einmal von Politmarketing gehört hat. Selbst die Anti-Establishment-Rhetorik ist durchs ganze politische Spektrum verbreitet. Wenn in der Schweiz die SP gegen Grosskonzerne und ihre «Handlanger» im bürgerlichen Lager wettert, muss man sie dann als populistisch bezeichnen?

Erschwerend kommt hinzu, dass Populismus nicht nur negativ konnotiert ist. In den USA ist der Begriff auch positiv besetzt. Die People’s Party, eine im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts ziemlich erfolgreiche Partei, die vor allem die Interessen der Bauern vertrat, bezeichnete sich sogar selbst als «Populist Party».

Volk gegen Eliten

Der Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller hält es für falsch, Populisten anhand inhaltlicher oder stilistischer Kriterien definieren zu wollen. In seinem jüngsten Buch schlägt er eine andere Definition vor. Populismus zeichnet sich demnach durch zwei Merkmale aus. Zum einen, so Müller, hätten Populisten eine ganz eigene Politikvorstellung: hier das moralisch «reine», homogene Volk, dort die unmoralischen und korrupten Eliten. Zum anderen behaupteten Populisten, sie alleine würden dieses Volk vertreten. Die anderen Parteien setzten sich nicht für die wahren Interessen des Volkes ein. Somit, erklärt Müller, sei der Populismus im Grunde antipluralistisch.

Auch mit dieser Definition lässt sich das Phänomen indes nicht immer klar abgrenzen. Ist beispielsweise die SVP als populistisch einzustufen? Die Gegenüberstellung zwischen «Volk» und «Eliten» findet man in der Rhetorik der Volkspartei zur Genüge. Aber was ist mit dem zweiten Merkmal, dem Alleinvertretungsanspruch? Auch dieser lässt sich zuweilen erkennen, etwa im Slogan «Schweizer wählen SVP» oder in Aussagen wie jener Christoph Blochers, alle Parteien ausser der SVP wollten die Schweiz in die EU führen (womit impliziert wird, dass sie gegen das Volk sind und dieses hinters Licht führen wollen).

Andererseits bekannte sich die SVP bislang stets zur Konkordanz und respektiert die Vielfalt der politischen Meinungen. So sagte Bundesrat Ueli Maurer einmal, es wäre «gefährlich für die Schweiz», wenn seine Partei mehr als 40 Prozent Wähleranteil hätte. «Das ist nicht wünschbar für unsere politische Kultur, die auf Gleichgewicht und Konsens basiert.»

Günstige Themenkonjunktur

So bleibt das Konzept des Populismus schwammig. Aber womöglich ist eine messerscharfe Abgrenzung zwischen populistischen und nichtpopulistischen Parteien gar nicht nötig, um über das Phänomen zu diskutieren. Dass beispielsweise die Skepsis gegenüber den politischen Eliten in vielen Ländern Europas zunimmt und sich auch in Wahlen und Abstimmungen äussert, daran zweifelt unabhängig von der Definition von Populismus niemand. Der Politgeograf Michael Hermann sieht die Gründe dafür in den Themen, die derzeit im Fokus stehen. «In der Migrationsfrage denkt die breite Bevölkerung anders als die politischen Eliten», sagt er. Wenn solche Fragen in der politischen Debatte Hochkonjunktur hätten, spiele das populistischen Kräften in die Hände. Das würde auch den Erfolg linkspopulistischer Parteien in Südeuropa erklären: Die Finanz- und Wirtschaftskrise hatte die Differenzen zwischen den etablierten Parteien und ihren Wählern offengelegt – oder noch verstärkt.

Diskussion statt Ausgrenzung

Hermann sagt, dass Populismus in einem demokratischen System belebend wirken könne. «Populistische Parteien wirken oft als Frühwarnsystem, das die Politik auf Probleme aufmerksam macht.» Diese Parteien könnten aber auch destruktiv wirken, weil sie für die Probleme einfache Lösungen propagierten, obwohl ihnen selbst klar sei, dass diese nicht funktionierten. Hier gelte es, eine Balance zu finden.

Jan-Werner Müller wiederum kritisiert die Haltung vieler etablierter Parteien, die Populisten moralisch diskreditierten. Stattdessen plädiert er für eine offene Diskussion. Denn wer aus einem Überlegenheitsanspruch heraus Populisten ausgrenzt, bestätigt laut Müller damit nur die populistische These, das Machtkartell der Eliten lasse keine Kritik zu. Überdies tut er genau das, was er den Populisten vorwirft: Ausgrenzung. Ralf Dahrendorf lag vielleicht doch nicht so falsch.

 

Buchhinweis
Jan-Werner Müller: Was ist Populismus?, Suhrkamp-Verlag, 21.90 Franken.

Vom «Bicameralismo perfetto» zum «Bicameralismo light»?

Am Sonntag entscheiden die Italiener, ob das Zweikammersystem faktisch abgeschafft werden soll. Ob diese Reform die gewünschte Stabilität und Effizienz bringt, ist fraglich.

«Eine Reform pro Monat!» – Das war das Ziel, das sich der italienische Ministerpräsident Matteo Renzi bei seinem Amtsantritt 2014 gesetzt hat. Bislang bleibt das Reformtempo indes hinter den Vorgaben des ambitionierten Regierungschefs zurück. Abgesehen von einer Arbeitsmarktreform und die Einführung der eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle hat die Mitte-links-Regierung wenig erreicht.

Dass Reformen in  Italien einen so schweren Stand haben, hat laut Renzi mit dem politischen System zu tun: Es stehe einer effizienten Regierungsführung im Weg. Deshalb will er es mittels Verfassungsreform ändern. Am Sonntag gilt es ernst: Dann findet die Volksabstimmung über die Vorlage statt.

2553552212_f65ce4da8c_b

Bald nur noch ein Abnickergremium? Der Senat in Rom. (Bild: flickr/agenziami)

Die wichtigste Änderung[1] betrifft den Senat: Er soll deutlich verkleinert und von einer gleichberechtigten Parlamentskammer zu einem Anhängsel des Abgeordnetenhauses degradiert werden. Der «Bicameralismo perfetto» würde sozusagen zu einem «Bicameralismo light».

Schweiz und Italien als Ausnahmen

Ist die kleine Kammer verantwortlich für den Reformstau in Italien? Um diese Frage zu beantworten, hilft es, die Eigenschaften des italienischen Bikameralismus mit denen anderer Zweikammersysteme zu vergleichen.

Der Politikwissenschaftler Arend Lijphart hat zwei Dimensionen vorgeschlagen, um die «Stärke» des Bikameralismus (d.h. wie bedeutend die zweite Kammer im politischen Prozess ist) in einem Land zu bewerten.[2] Einerseits unterscheidet er zwischen symmetrischem Bikameralismus (beide Kammern haben die gleichen Kompetenzen) und asymmetrischem Bikameralismus (die erste Kammer hat mehr Kompetenzen), wobei ersterer tendenziell «stärker» ist.[3] Unter den Ländern mit zwei Kammern ist der asymmetrische Bikameralismus die Regel. Dass beide Kammern die gleichen Kompetenzen haben, wie das in Italien der Fall ist, kommt selten vor. Das einzige andere Land in Europa mit solch einem System ist die Schweiz.[4]

Andererseits unterscheidet Lijphart zwischen kongruentem und inkongruentem Bikameralismus, wobei letzterer tendenziell «stärker» ist. Als inkongruent bezeichnet Lijphart ein Zweikammersystem, in welchem beide Kammern auf einer unterschiedlichen Repräsentationsbasis beruhen. Dies ist etwa in der Schweiz der Fall, wo der Nationalrat die Bevölkerung möglichst genau abbilden soll, während im Ständerat alle Kantone unabhängig von ihrer Einwohnerzahl gleichberechtigt[5] vertreten sind.

bicameralism-lijphart

Grafik 1: Typologisierung von Bikameralismus gemäss Lijphart.

Dagegen ist der italienische Bikameralismus laut Lijphart kongruent. Zwar werden die Mitglieder des Senats in den einzelnen Regionen gewählt; die Sitzverteilung richtet sich aber nach den Bevölkerungszahlen der Regionen. Dies begünstigt – wenigstens in der Theorie – eine relativ ähnliche Zusammensetzung der beiden Kammern. Relativiert wird diese Kongruenz indes durch das Wahlsystem: Während im Abgeordnetenhaus die stärkste Partei automatisch eine Mehrheit der Sitze erhält, ist dies im Senat (weil die Mitglieder in den Regionen gewählt wird) nicht möglich.

Generell gilt also nach Lijphart, dass der Bikameralismus umso stärker ist, je symmetrischer und inkongruenter er ist. Grafik 1 veranschaulicht diesen Zusammenhang.

Sagen die Stimmbürger am Sonntag Ja zur Verfassungsreform, würde Italien vom zweiten in den dritten Quadranten rutschen, der Bikameralismus würde also deutlich geschwächt – genau das ist es ja auch, was Renzi will.

Machtkonzentration zugunsten Beppe Grillo?

Doch wäre es für den Regierungschef in einem «Bicameralismo light»-System einfacher, zu regieren? Drei Überlegungen lassen Zweifel aufkommen:

Erstens: Wenn der Bikameralismus tatsächlich schuld sein soll am Reformstau in Italien (wie Renzi sagt), müsste die Schweizer Politik nicht noch dysfunktionaler sein als die italienische? Schliesslich ist der Bikameralismus hierzulande noch stärker. Natürlich gibt es auch in der Schweiz genug Bereiche, wo sich Reformen aufdrängen, namentlich bei der Altersvorsorge. Ein eigentlicher Reformstau lässt sich jedoch nicht feststellen. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Stärke der zweiten Kammer nicht das einzige Kriterium für eine effiziente Regierungsführung ist. Eine Rolle spielt etwa auch die konkrete Ausgestaltung des politischen Prozesses im Zweikammersystem. Während in Italien Gesetzesänderungen so lange zwischen den beiden Kammern hin- und hergeschickt werden, bis beide den gleichen Text verabschieden, gibt es in anderen Ländern (so auch in der Schweiz) ein formelles Verfahren zur Auflösung von Uneinigkeiten. Im eidgenössischen Parlament wird nach drei Runden im Differenzbereinigungsverfahren eine Einigungskonferenz einberufen, die sich aus Mitgliedern beider Kammern zusammensetzt. Über ihren Vorschlag stimmen anschliessend beide Kammern verbindlich ab. Dann besteht keine Möglichkeit mehr für taktische Spielchen.

Zweitens: Beim Vergleich zwischen der Schweiz und Italien fällt weiter auf, dass unterschiedliche Zusammensetzung er beiden Kammern in der Schweiz viel weniger ein Problem zu sein scheint. Das dürfte mit der politischen Kultur zusammenhängen, die in der Schweiz stärker auf Konsens angelegt ist. Institutionen sind zwar wichtig, aber eben nicht allein entscheidend in der Politik.

Drittens birgt die Machtkonzentration, die Renzi mit seiner Reform anstrebt, auch beträchtliche Risiken. Die Idee hinter dem Zweikammersystem ist ja nicht zuletzt, zu verhindern, dass eine Institution im Staat zu viel Macht auf sich vereinigt. Nicht ohne Grund fürchteten einige Leute in Italien, dass die Verfassungsreform für Renzi zum Eigentor werden könnte: Dann nämlich, wenn bei den nächsten Wahlen das «Movimento Cinque Stelle» von Komiker Beppe Grillo die meisten Stimmen holen würde (was gemäss Umfragen ein realistisches Szenario ist), den Mehrheitsbonus einstreichen und ohne Opposition aus dem Senat regieren könnte.

Nicht nur könnten also die beabsichtigten Folgen der Reform sich nicht im von Renzi erhofften Mass erfüllen. Die Verfassungsänderung könnte auch unbeabsichtigte Konsequenzen haben, die nicht im Sinne des Regierungschefs wären. Zwar sagen Befürworter der Reform, dass diese vor allem symbolisch wichtig wäre – ein Bekenntnis zu Renzis Reformkurs. Nicht zuletzt deshalb, weil ein Nein auch das Ende des grossen Reformators Renzi als Ministerpräsident bedeuten könnte. (Renzi hatte ursprünglich angekündigt, im Falle eines Neins zurückzutreten; Inzwischen ist er davon aber abgerückt.) Allerdings stellt sich die Frage, ob man als Wähler eine Verfassungsänderung auch dann unterstützen soll, wenn man sie für schlecht hält, nur um der Regierung symbolisch den Rücken zu stärken.

Ohne Zweifel hat Italien ein Governance-Problem. Renzi weist gerne darauf hin, dass das Land in den letzten 70 Jahren 63 Regierungen erlebte. Ob jedoch eine faktische Abschaffung des Zweikammersystems und eine damit einhergehende Machtkonzentration der richtige Weg hin zu mehr Stabilität ist, darf bezweifelt werden. Um die Lebensdauer von Regierungen zu verbessern würde es eher helfen, wenn Regierungschefs davon absehen würden, ihre persönliche Zukunft an Abstimmungen über Sachfragen zu knüpfen.

 


[1] Weitere Punkte sind eine Neuaufteilung der Kompetenzen zwischen Zentralregierung und Regionen sowie eine Reform der Volksrechte, mit der einerseits das Quorum (unter gewissen Umständen) leicht gesenkt und andererseits das Instrument der Volksinitiative etwas verbindlicher gemacht wird (bisher war dieses eine Art Petitionsrecht, künftig wäre das Parlament verpflichtet, über Volksinitiativen zu beraten; dafür wird das Unterschriftenquorum auf 150’000 erhöht). Nicht zur Reform gehört die (bereits beschlossene) Reform des Wahlsystems, die bereits einmal Thema in diesem Blog war.

[2] Arend Lijphart (1999): Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries.

[3] Lijphart sieht ausserdem die direkte Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer als Voraussetzung für einen symmetrischen Bikameralismus, da der Kammer sonst die demokratische Legitimität fehlt, um sich auf Augenhöhe mit dem Unterhaus zu bewegen. So gesehen könnte die Bundesversammlung in den Anfangszeiten des schweizerischen Bundesstaats als asymmetrischer Bikameralismus bezeichnet werden, da die Ständeräte in den meisten Kantonen nicht vom Volk gewählt, sondern von der Kantonsregierung oder dem -parlament ernannt wurden.

[4] Ausserhalb Europas sind die USA das bekannteste Beispiel eines symmetrischen Bikameralismus.

[5] Mit der Spezialität der Kantone, die nur einen Ständerat haben.