Monthly Archives: February 2014

Gefährliches Zeitspiel

Wieso obsiegen immer mehr Volksinitiativen an der Urne? Unter anderem weil die Umsetzung von vormals angenommenen Initiativen allzu oft verschleppt und verwässert wird.

Der Bundesrat als ausführende Gewalt ist mit zwei primären Aufgaben betraut: Bundesbeschlüsse und Volksentscheide nach dem Willen des Absenders umzusetzen. Doch genau hier hapert es, wie sich vermehrt zeigt: Es häufen sich angenommene Volksinitiativen, die von der Exekutive zeitlich verzögert und inhaltlich nur mangelhaft umgesetzt werden. Das Gros der Initiativkomitees zeigt sich, trotz formellem Sieg an der Urne, entsprechend enttäuscht.

Das aktuellste Beispiel ist die Zweitwohnungsinitiative, zu welcher die Regierung soeben ihren Umsetzungsentwurf vorgelegt hat. Dieser hintertreibt gemäss Initianten die klaren Intentionen des Verfassungsgebers. Kaum anders tönt es bei den Promotoren der Verjährungs-, Unverjährbarkeits- und Ausschaffungs-, ja bis zurück zur Alpenschutz- und Rothenthurm-Initiative. So unterschiedlich die Postulate all dieser Urheber sind – es eint sie die Unzufriedenheit, wie ihre obsiegenden Volksbegehren von Bundesrat und Parlament umgesetzt wurden.

Nicht besser stehe es um die Initiative «gegen die Abzockerei», welche nun bis mindestens ins Jahr 2018 mit einer löchrigen und mangelhaften Verordnung überbrückt werde. Den tangierten börsenkotierten Gesellschaften und Pensionskassen werden jahrelange Übergangsfristen zugestanden, um die Forderungen des Volksbegehrens umzusetzen. Dabei wäre es seitens Verwaltung durchaus ein Leichtes gewesen, den bereits vorhandenen indirekten Gegenvorschlag zur Hand zu nehmen und diesen um die griffigeren Bestimmungen des Volksbegehrens zu ergänzen.

Doch der Bundesrat zog es vor, erst einmal mit Verordnungen und Vernehmlassungen zu hantieren. Wen wundert’s: Letztere sind Instrumente der Exekutive. Für ein zügiges Gesetz müsste man das Dossier dem Parlament übertragen. Die Exekutive betreibt Machtpolitik – auf dem Rücken der Direktdemokratie. Was wiederum dazu führt, dass weitere Initiativen reüssieren.

Die folgende Übersicht der letzten zehn angenommenen Volksinitiatven zeigt, wie lange nach dem Abstimmungserfolg jeweils gewartet werden musste, bis das ausführende Gesetz in Kraft gesetzt wurde. Mit mindestens vier Jahren Wartezeit ist zu rechnen (weitaus zügiger drehen die Bundesberner Mühlen einzig, wenn ein Beitritt zu einer supranationalen Organisation angestrebt wird):

Angenommene Volksinitiative Abstimmung Übergangsregelung Inkrafttreten Ausführungs-
gesetz
Dauer Umsetz-
zung
«zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» 20.02.1994 Umsetzungsauftrag innert 10 Jahren 01.01.2001 7 Jahre
«für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)» 03.03.2002 keine 10.09.2002 6 Monate
«Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» 08.02.2004 keine 01.08.2008 4½ Jahre
«für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» 27.11.2005 5-jähriges Moratorium keines, direkt anwendbar
«Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» 30.11.2008 keine 01.01.2013 4 Jahre
«Gegen den Bau von Minaretten» 29.11.2009 keine keines, direkt anwendbar
«für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» 28.11.2010 Gesetzgebungsauftrag innert 5 Jahren frühestens 2016 min. 5 Jahre
«Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» 11.03.2012 Gesetzgebungsauftrag innert 2 Jahren; eventualiter ab dann  Verordnung frühestens 2016 min. 4 Jahre
«gegen die Abzockerei» 03.03.2013 Gesetzgebungsauftrag; zusätzlich Verordnung nach 1 Jahr frühestens 2018 min. 5 Jahre
«Gegen Masseneinwanderung» 09.02.2014 Gesetzgebungsauftrag innert 3 Jahren; eventualiter ab dann  Verordnung frühestens 2017 min. 3 Jahre

 

Es fällt auf, dass die jüngeren obsiegenden Initiativen integrierte Beschleunigungsmassnahmen für den Fall einer Annahme vorsahen: Nunmehr werden nebst den eigentlichen Forderungen gleich noch übergangsrechtliche Bestimmungen mit in den Initiativtext gepackt. Via bundesrätlicher Verordnung – oder neuerdings: durch direkte Anwendbarkeit – wird zusehends versucht, den legislativen Schlendrian zu umgehen. Die Verfassung wird dadurch gleich zum Ausführungsgesetz ihrer selbst.

Der neueste Ankömmling, die Einwanderungsinitiative, verlangt ausführende Gesetze innert drei Jahren, also per Anfang 2017. Der präsentierte Zeitplan des Bundesrats wird diesem Verfassungsauftrag indes kaum gerecht. Denn bis Mitte Jahr soll ein Grobkonzept, bis Ende Jahr erst ein Vorentwurf vorliegen. 2015 finden darauf Vernehmlassungsphase, -auswertung und -überarbeitung statt, im Herbst dürfte sich erstmals die vorberatende Kommission über die Vorlage beugen. Ins Parlament wird die Vorlage somit frühestens in der Wintersession 2015 gelangen – bald zwei Jahre nach der Abstimmung.

Dazu kommt, dass eine derart umstrittene Vorlage mehrmals zwischen den beiden Kammern herumgereicht werden wird. Erst wenn ein verabschiedetes Ausführungsgesetz vorliegt, kann konkret mit der EU verhandelt werden – bei diesem Schneckentempo frühestens Mitte 2016. Wie soll da, nach einer Verhandlungsrunde in Brüssel, gegebenenfalls in Bundesbern nachgebessert werden? Der Bundesrat steht in jener Schlussphase bald mit dem Rücken zur Wand, denn am 9. Februar 2017 fällt das Beil der «Guillotine».

Der wenig ambitiöse Zeitplan und die langsamen Berner Politmühlen könnten der Umsetzung der Einwanderungsinitiative noch einen Strich durch die Rechnung machen. Das bundesrätliche Zeitspiel wird ihn nicht nur zusehends ins verhandlungstechnische Abseits versetzen. Die Regierung begünstigt darüber hinaus die Annahme von weiteren Volksinitiativen. Und das Spiel beginnt von vorn.

Entzauberte Konkordanz

Würde ein zweiter SVP-Sitz den Bundesrat stärken? So einfach ist es nicht.

Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar herrscht innerhalb der politischen Elite Ratlosigkeit. Eine breite Front – vier von fünf Bundesratsparteien, die Wirtschaftsverbände, die Gewerkschaften – hatte sich gegen das Ansinnen gestellt. Die Gegner investierten mehr als doppelt so viel Geld in den Abstimmungskampf wie die Befürworter. Und doch hatte die SVP am Ende die Mehrheit auf ihrer Seite.

Im Zuge der post-votalen «Chropfleerete» wird nun auch die Regierungsbeteiligung der SVP wieder zum Thema. Von verschiedenen Seiten wird angeregt, der Partei einen zweiten Bundesratssitz zu geben und sie damit voll in die Regierungsverantwortung einzubeziehen. Der frühere Chefunterhändler des Bundesrats, Jakob Kellenberger, forderte, dass die SVP nun Verantwortung übernehmen müsse – wozu sich Parteipräsident Toni Brunner umgehend bereiterklärte. Auch der ehemalige SP-Nationalrat Rudolf Strahm befürwortete in der jüngsten «Sternstunde Philosophie» die Idee, den «schweizerischen Weg der Einbindung» zu beschreiten.[1]

Die Überlegung dahinter ist plausibel: Solange die SVP nur mit einem Bein im Bundesrat ist, kann sie die Regierung leicht unter Beschuss nehmen und ihr zudem die Verantwortung für sämtliche Missstände im Land in die Schuhe schieben. Wäre sie hingegen entsprechend ihrer Wählerstärke vertreten, würde sie einen bedeutenden Teil dieser Verantwortung selbst tragen und könnte den Bundesrat nicht mehr beliebig attackieren, ohne unglaubwürdig zu werden.

Durch die Einbindung der SVP – so die Überlegung – könnte die Stabilität der der Regierung erhöht und weitere Fiaskos wie bei der Masseneinwanderungsinitiative verhindert werden.

Zumindest historisch hat sich die Strategie bewährt: Nicht zufälligerweise banden die Freisinnigen die katholisch-konservativen Erzfeinde 1891 in den Bundesrat ein, nachdem diese ihnen eine ganze Reihe empfindlicher Abstimmungsniederlagen an der Urne zugefügt hatten. Auch hinter der Aufnahme der SP in die Regierung stand die Überlegung, den oppositionellen Sozialdemokraten bei Volksabstimmungen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die direkte Demokratie förderte so den Konsens; sie zwang die unterschiedlichen politischen Kräfte, zusammenzuarbeiten und breit abgestützte Lösungen zu finden, um das «Risiko der direkten Demokratie» zu minimieren.[2]

Würde diese Strategie auch im Fall der SVP funktionieren? Zweifel sind angebracht.

Das liegt nicht primär an der SVP, sondern an einem grundsätzlichen Wandel der schweizerischen Politik. Die Polarisierung des Parteiensystems hat zugenommen. Sehr schön veranschaulicht dies die Entwicklung der Abstimmungsparolen der vier grössten Parteien.[3] In den 1980er Jahren herrschte bei vielen Abstimmungen ein wirklicher Konsens unter den Bundesratsparteien. Die einzige Partei, die regelmässig von der Regierungsparole abwich, war die SP, und auch sie tat dies in kaum der Hälfte der Fälle.

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Was die Opposition gegen den Bundesrat betrifft, hat die SVP in der laufenden Legislatur die SP überholt.

 

In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der abweichenden Parolen stetig an. Zwischen 2003 und 2007 wich im Durchschnitt erstmals mehr als eine der grossen Parteien von der Linie des Bundesrats ab. In der laufenden Legislatur liegt der Schnitt bislang bei 1.24. Besonders die SVP hat sich seit Beginn der 1990er Jahren von einer unscheinbaren regierungstreuen Partei zu einem regelmässigen Abstimmungsgegner des Bundesrats gewandelt. Inzwischen schert sie sogar häufiger aus als die traditionell «oppositionellste» Bundesratspartei, die SP. Seit der Abwahl Christoph Blochers 2007 gab die SVP in 29 von 52 Volksabstimmung eine andere Parole aus als der Bundesrat, während die Sozialdemokraten «nur» 24 mal abwichen. Das liegt sicher auch daran, dass die SVP damit begonnen hat, regelmässig Volksinitiativen zu lancieren (die der Bundesrat allesamt ablehnte) – etwas, das früher der SP vorbehalten war.

Hinzu kommt, dass die Parteibindung der Wähler tendenziell abgenommen hat. Die parteiliche Sozialisation ist in den letzten Dekaden deutlich schwächer geworden, was sich exemplarisch an der rückläufigen Zahl der Parteimitglieder, aber beispielsweise auch bei Umfragen zeigt. Die Wähler sind so parteiungebunden wir noch nie in der Geschichte des Bundesstaats. Selbst wenn die Bundesratsparteien also relativ geschlossen für oder gegen eine Vorlage sind, ist eine Mehrheit im Volk alles andere als sicher. Dadurch funktioniert auch die Strategie weniger gut, Parteien in die Regierungsarbeit einzubinden und durch breit abgestützte Vorlagen die Gefahr einer Niederlage an der Urne zu minimieren. Das Nein zur Erhöhung des Vignettenpreises im vergangenen November hat gezeigt, dass es den Stimmbürgern heutzutage relativ egal ist, wie breit abgestützt ein Vorschlag ist.

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In der Legislatur 2003-2007 war die bundesrätliche Erfolgsquote bei Abstimmungen so tief wie nie seit der Einführung der Zauberformel.

Die Folgen zeigen sich deutlich in der Statistik: Nach der Einführung der Zauberformel gewann der Bundesrat während Jahrzehnten konstant etwa vier von fünf Volksabstimmungen. In den letzten Jahren ist die Erfolgsquote gesunken. Paradoxerweise ging sie nach der erstmaligen Wahl eines zweiten SVP-Bundesrats besonders deutlich zurück: Zwischen 2003 und 2007 war der Bundesrat bei Volksabstimmungen so erfolglos wie noch nie seit der Einführung der Zauberformel.

Seit der Abwahl Christoph Blochers liegt die Quote wieder etwas höher. Daraus den Schluss zu ziehen, dass der Bundesrat ohne angemessene Vertretung der SVP besser fährt, ist allerdings heikel, allein schon wegen den kleinen Fallzahlen. Insbesondere die Zahl der vom Bundesrat verlorenen Abstimmungen je Legislatur ist so tief, dass eine Veränderung zwischen einer Legislatur und der nächsten auch ganz zufällig sein kann. Der generelle Trend, dass die Regierung an der Urne weniger  Erfolg hat als vor einigen Jahrzehnten, lässt sich angesichts der Zahlen jedoch kaum bestreiten.

Interessant ist zudem, dass die Regierung seit 2007 zwar nicht besonders oft verlor, aber auffallend häufig gegen Opposition von rechts. Die drei wichtigsten Abstimmungserfolge der SVP in der jüngeren Vergangenheit – die Minarett-, die Ausschaffungs- und die Masseneinwanderungsinitiative – fallen alle in diesen Zeitraum.

Der dauerhafte Ausschluss der SVP von der Regierungsverantwortung scheint also nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Gleichzeitig machen die Zahlen deutlich, dass sich das «Risiko der direkten Demokratie» durch Einbindung der politischen Gegner nicht mehr so einfach entschärfen lässt wie noch in den Anfangsjahren des Bundesstaats.

Rohdaten zum Download:


[1] Die Idee wurde auch schon in diesem Blog besprochen.

[2] Vatter, Adrian (2000): «Consensus and direct democracy: Conceptual and empirical linkages», European Journal of Political Research 38: 171–192.

[3] Sämtliche Statistiken basieren auf den Daten von Swissvotes.

Knöpfli im Stöckli – aber mit Köpfli!

In unserer Serie «Bundesbeamte erklären die Welt» widmen wir uns heute der Frage: Wie bedient man eigentlich eine elektronische Abstimmungsanlage?

Apparat des Grauens: Die neue ständerätliche Abstimmungsanlage. Bild: Sekretariat des Ständerates

Neuerung mit Tücken: Die ständerätliche Abstimmungsanlage. Bild: Sekretariat des Ständerates

In einem Anflug von Wagemut und Fortschrittsglaube – und unter dem Eindruck einer ganzen Reihe von Pannen – hat der Ständerat vor einem Jahr den Entschluss gefasst, künftig elektronisch abzustimmen. Anstatt wie bis anhin ihre Meinung per Handaufheben kundzutun, werden die Standesvertreter dies ab der Frühjahrssession mithilfe einer elektronischen Abstimmungsanlage tun.

Nun rückt der erste Sessionstag näher, und damit das Inkrafttreten des revidierten Geschäftsreglements. Das Lampenfieber unter den Parlamentarier nimmt allmählich zu. Denn das neue System ist zwar zuverlässiger, allerdings auch ungleich komplizierter als das bequeme Erheben des Armes. Die moderne Technik hat ihre Tücken: Mit welchem Knopf signalisiert man eigentlich ein Ja? Wie enthält man sich der Stimme? Was, wenn in der Hitze des Gefechts der Finger auf dem falschen Knopf landet? Oder – noch schlimmer! – aus reiner Gewohnheit versehentlich in die Höhe fährt und damit im ganzen Saal Spott auslöst? Solche Fragen bereiten einigen Ständeräten schlaflose Nächte.

Glücklicherweise können sich die weisen Damen und Herren auf ihr Ratssekretariat verlassen, das ihnen kompetent zur Hilfe eilt. Es hat keine Mühen gescheut, die «Chambre de réflexion» auf den Umstieg ins digitale Zeitalter vorzubereiten, und eine detaillierte «Gebrauchsanweisung» [PDF] für die neue Anlage verfasst. Das Papier wurde dieser Tage sämtlichen Ständeräten zugeschickt. Schritt für Schritt und wird darin erklärt, wie die vielen farbigen Bedienelemente des hochmodernen Armaturenbretts fachgerecht zu bedienen sind. Besonders praktisch: Die kompakte Anleitung findet auf einer A4-Seite Platz, sodass sie unter dem Pult gelagert und im Fall der Fälle diskret konsultiert werden kann.

Doch damit nicht genug. Das umsorgte Sekretariat anerbietet eine weitere Hilfeleistung: Ab der Frühjahrssession können sich die Ständeräte neu persönlich per SMS alarmieren lassen, sobald sich im Rat die Diskussion und Reflektion zu einem Traktandum dem Ende nähert und zur Abstimmung geschritten wird. Bisher wurden Abstimmungen einzig durch den Ton einer Glocke angekündigt, der in der hektischen Wandelhalle leicht überhört wird. Nicht nur beim Abstimmungsverfahren kommen künftig also die neuesten technischen Möglichkeiten zum Einsatz.

Ständeräte, die trotz der Unterstützung noch nicht sattelfest im Umgang mit der Elektronik sind, können sich damit beruhigen, dass der Nationalrat bereits seit 1994 elektronisch abstimmt und seine Mitglieder – von einzelnen Ausnahmefällen abgesehen – recht gut mit dem System umgehen können. Dem Vernehmen nach soll es bereits Nationalräte geben, die sich mit Nachhilfelektionen für überforderte Kollegen aus dem Stöckli ein kleines Zubrot verdienen.

Diskriminierende Hausordnung am Limmatquai

«Ich sterbe, damit die andern leben», ziert eine Inschrift das Zürcher Rathaus. So, wie Kleinparteien, welche aufgrund der Zürcher Sperrquote aus dem kantonalen und städtischen Parlament verbannt werden.

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Mitunter die EVP Stadt Zürich kämpft mit der 5-Prozent-Sperrhürde für den Einzug in den Gemeinderat.

In den vergangenen Jahren haben die Kantone Aargau, Zug und Zürich das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren («Doppelproporz», «doppelter Pukelsheim») eingeführt. Dieses soll verhindern, dass kleine Parteien bei Parlamentswahlen durch zu hohe natürliche Quoren benachteiligt werden. Offen ist, ob die Politiker in diesen Kantonen den Sinn des Systems wirklich begriffen haben: Denn kaum wurden die hohen natürlichen Quoren eliminiert, ersetzten sie sie durch gesetzliche Quoren, die zu neuen Verzerrungen führen. Nur Listengruppen, welche in wenigstens einem Wahlkreis das jeweilige Mindestquorum erfüllen, werden daraufhin zur kantonsweiten Sitzverteilung zugelassen:

  • Aargau und Zug: mindestens 5 Prozent Wähleranteil in einem Wahlkreis oder 3 Prozent kantonsweit
  • Zürich: mindestens 5 Prozent Wähleranteil in einem Wahlkreis

Kommenden Sonntag bestellt nun die Stadt Zürich ihre Legislative neu. Analog zur Hürde für den Kantonsrat nimmt auch an der Sitzverteilung des Gemeinderats eine Partei «nur teil, wenn wenigstens eine ihrer Listen mindestens 5 Prozent aller Parteistimmen des betreffenden Wahlkreises erhalten hat».

Auschluss trotz Fraktionsgrösse

Diese Regel erscheint aus mehreren Gründen fragwürdig: Einerseits können dadurch Parteien von der parlamentarischen Mitwirkung ausgeschlossen werden, obschon sie einen bedeutenden Teil der Bevölkerung repräsentieren. Im Extremfall kann eine Partei mit einem mathematischen Sitzanspruch von sechs Sitzen den Einzug in die Legislative verpassen – eine Partei also, die eine eigene Fraktion bilden könnte. Die exklusive Zürcher «Hausordnung» mutet aber auch deshalb ironisch an, weil just dieses Gremium vor 11 Jahren den Anstoss zu den unterdessen schweizweit ergriffenen Wahlreformen gab. Das Bundesgericht bemängelte damals – was leider auch heute noch weitgehend zutrifft –:

«[H]ohe direkte Quoren bewirken […], dass nicht bloss unbedeutende Splittergruppen, sondern sogar Minderheitsparteien, die über einen gefestigten Rückhalt in der Bevölkerung verfügen, von der Mandatsverteilung ausgeschlossen werden. Aufgrund des Entscheides für das Verhältniswahlsystem dürften die eine Minderheitspartei wählenden Stimmbürger eigentlich darauf vertrauen, eine faire Chance auf einen Sitz im Gemeindeparlament zu haben.»

Die gebetsmühlenartig geäusserte Befürchtung einer «Parteienzersplitterung» ist geradezu absurd. Denn die elektoralen Prädispositionen, parteilichen Strömungen und soziopolitischen Präferenzen sind nun einmal dem Elektorat inhärent. Und diese – so die Maxime jedes Proporz-Zuteilungsverfahrens – sollten folglich kongruenten Niederschlag in der zu bestellenden Legislative finden. Zudem treten die Parteien in den Parlamenten ohnehin nicht als eigentliche Organe auf, es werden bekanntlich Fraktionen gebildet.

Vorgeschobene «Parteienzersplitterung»

So kommt auch in der Geschäftsordnung des Zürcher Gemeinderates das Wort «Partei» nur in Artikel 81 vor: «Mitglieder zweier oder mehrerer Parteien können eine gemeinsame Fraktion bilden.» Eliminiert werden sollte also nicht die Parteienzersplitterung – weil jene sowieso nicht ursprünglich verhindert werden kann, lediglich ihre Repräsentation –, sondern etwaig die «Fraktionenzersplitterung». Und diese wird dadurch verhindert, dass Fraktionen eine Mindestgrösse aufweisen müssen; in der Stadt Zürich (wie auch im Nationalrat) benötigen sie fünf Vertreter.

Darüber hinaus ist der Vorwurf einer «Parteienzersplitterung» geradezu unschweizerisch. Just hierzulande, in der vielgepriesenen Konsensdemokratie und Willensnation mit ihren mannigfaltigen kulturellen, geografischen, sprachlichen, religösen – mithin: politischen! – Minderheiten, sollte grosser Wert auf Einbindung aller manifester Strömungen gelegt werden. Da hierzulande auch keine Koalitionsregierungen gebildet werden müssen, die einer gewissen stabilen Mehrheit bedürften, können Sperrquoten in der Schweiz nur als undemokratisch bezeichnet werden.

Zuletzt ist das Heranziehen der «Parteienzersplitterung» als Begründung für Sperrquoten auch unehrlich. Denn in Wahrheit geht es den begünstigten Parteien nur um eines: Möglichst viele andere Parteien aus dem Parlament fernzuhalten, sprich: um Machterhalt und -optimierung. Die totalrevidierte Zürcher Verfassung sähe nunmehr vor, «die Sitzverteilung so zu regeln, dass der Wille jeder Wählerin und jedes Wählers im ganzen Kanton möglichst gleiches Gewicht hat.» Die postulierte Erfolgswertgleichheit bleibt für diverse Minderheiten eine Farce.

Gegenseitige Sprunghilfe der «E-Parteien»

Vom «Parteien-Mobbing» konkret bedroht sind am nächsten Sonntag insbesondere die EVP und die Schweizer Demokraten, welche bei den letzten Wahlen 2010 bloss haarscharf die Hürde meisterten: mit 5.01 beziehungsweise 5.02 Prozent im jeweils wählerstärksten Wahlkreis – je ein einziger Wähler weniger hätte das Aus bedeutet. Die EDU ging derweil leer aus, selbst in ihrer «Hochburg Kreis 12» errang sie bloss 2.74 Prozent. Neu tritt heuer die Bundesratspartei BDP sowie die Piraten/Konfessionslose an – auch ihr Eintrittstest erscheint unerfüllbar.

Die befreundeten Parteien EVP und EDU wenden nun aber einen erstmals beobachteten Trick an, der ihnen zum (Wieder-)Einzug ins Parlament verhelfen soll. Die EDU reichte im Kreis 9 keine eigene Liste ein und bittet stattdessen ihre dortigen Wähler, die EVP – in ihrem stärksten Wahlkreis – zu unterstützen. Das gleiche Spiel vice versa im Kreis 12: Hier verzichtet die EVP auf ihre Liste, um ihrerseits der EDU zum Erreichen der 5-Prozent-Hürde zu verhelfen. Addiert man die letzten Wähleranteile der zwei Kleinparteien, so könnte die Rechnung durchaus aufgehen:

Gemeinderat Zürich: Wahlen 2010 EVP EDU «E-Parteien» kumuliert
Kreis 1+2 1.93% 0.62% 2.55%
Kreis 3 1.68% 0.45% 2.13%
Kreis 4+5 1.06% 0.31% 1.37%
Kreis 6 3.17% 0.47% 3.64%
Kreis 7+8 2.65% 0.35% 3.00%
Kreis 9 5.01% 0.60% 5.61%
Kreis 10 3.13% 0.44% 3.57%
Kreis 11 4.98% 1.01% 5.99%
Kreis 12 3.39% 2.74% 6.13%

Die EDU-Rennleitung erwartet, «dass die EVP-Wähler im Kreis 12 die EDU-Liste wählen» werden. Es bleibt spannend, wie viele Wähler der takisch motivierten Order aus der Parteizentrale überhaupt Folge leisten werden. Und wie sich die Wähleranteile ganz allgemein verändern werden.

Weitere Optimierung und Mobilisierung möglich

Womöglich hätte der «gut-christliche» Pakt noch optimiert werden können und sollen. Denn auf der EVP-Liste im Kreis 9 treten «nur» EVPler an. Um den EDU-Sympathisanten die taktische Wahl der EVP-Liste noch schmackhafter zu machen, hätte man auf der Liste durchaus dem einen oder anderen EDU-Kandidaten Gastrecht gewähren können. Oder sogar eine abwechselnde «Zebra-Liste» aufstellen können. Dadurch würde das Elektorat der anderen E-Partei noch stärker mobilisiert. Schliesslich ist es nicht verboten, auf Parteilisten auch parteilose und parteifremde Kandidaten aufzunehmen. Das Analoge gilt wiederum für die «geschlossene Gesellschaft» der EDU-Liste im Kreis 12.

Smartmap der EDU und der EVP.

Smartmap der EVP und der EDU für die Zürcher Gemeinderatswahlen 2014.

Ein weiterer möglicher Kniff: Wahlkreis-fremde Zugpferde auf aussichtsreiche Listen transferieren. Denn wer in einem bestimmten Wahlkreis antritt, muss nicht zwingend auch dort wohnhaft sein; Wahlkreis und Wohnkreis dürfen divergieren. So wie Nationalrat Andreas Gross zwar in Zürich gewählt wurde, jedoch im Jura domiziliert ist. Eine komplett andere Strategie schliesslich wäre gewesen, im gesamten Wahlgebiet Kombi-Listen «EVP/EDU» zu verwenden, wie es die Piraten und die Konfessionslosen vormachen. Die EVP und die EDU hatten diese Variante in Betracht gezogen, jedoch verworfen.

Machtspiel der Grossen, Spielball der Kleinen

Doch so kreativ und verständlich solche Optimierungsszenarien auch sind, sie sind aus Sicht des Wählers intransparent und verzerrend. Denn trotz aller «christlicher Nächstenliebe» positioniert sich die EVP mitte-links, während die EDU klar rechtskonservativ ausgerichtet ist. Manch ein Wähler wird seine präferierte Partei nicht mehr wählen können, bloss weil er im falschen Wahlkreis wohnt. Im Gegensatz zum Aargau und Zug kennt Zürich keine alternative gesamtkantonale Sperrquote, wodurch Kleinparteien gezwungen werden, zu taktieren und «künstliche Hochburgen» und «Scheinehen» zu bilden.

Am Ende schafft es die eine oder andere E-Partei womöglich trotz Hürde wieder ins Parlament. Das Nachsehen haben indes die Wähler, die zum Spielball solcher taktischer Spielchen werden. Vor Einführung des Doppelproporzes musste ein EVP-Wähler im Kreis 12 befürchten, dass seine bevorzugte Partei nicht genug Stimmen holen würde, um das natürliche Quorum zu überwinden. Heute muss er nicht nur befürchten, dass die EVP das gesetzliche Quorum nicht schafft – er hat nicht einmal mehr die Möglichkeit, sie zu wählen.

 

Weitere aktuelle Artikel zum Thema:

Panne im Wahlbüro hat Folgen («NZZ», 28.02.14)
Piratenpartei: Stimmrechtsbeschwerde wegen 5-Prozent-Hürde («TOP Online», 24.02.14)
Mit Stimmrechtsrekurs gegen die 5%-Hürde (Medienmitteilung Piratenpartei Stadt Zürich, 24.02.14)

Die EVP ruft das Volk an – statt die Richter («Tages-Anzeiger», 22.02.14)
Zürcher EVP verzichtet auf Beschwerde nach Nachzählung («Radio TOP», 21.02.14)
Wahlen in Zürich: Die EVP ist definitiv nicht mehr im Gemeinderat (SRF Zürich Schaffhausen, 21.02.14)
Die Stadtzürcher EVP akzeptiert ihre Niederlage («NZZ», 21.02.14)
EVP sucht die politische Überzeugung statt den juristischen Kampf! (Medienmitteilung EVP Stadt Zürich, 21.02.14)

Erstaunliche Ungenauigkeiten im Wahlbüro Zürich 9 (Blog Andreas Kyriacou, 15.02.14)
Das Stimmvolk wollte es so («NZZ», 15.02.14)
Die EVP erwischt es in der Nachspielzeit («NZZ», 15.02.14)
EVP-Drama löst Systemdebatte aus («Der Landbote», 15.02.14)
«Es fragt sich, ob man nun nicht in allen Kreisen nachzählen müsste» (Interview Claudia Rabelbauer, «Der Landbote», 15.02.14)
Aus der Panne lernen («Tages-Anzeiger», 15.02.14)
EVP verliert alle Sitze im Zürcher Stadtparlament («Tages-Anzeiger», 15.02.14)
EVP ist traurig über Ihr Ausscheiden (Medienmitteilung EVP Stadt Zürich, 14.02.14)
Nachzählung in Zürich: EVP ist draussen (SRF Zürich Schaffhausen, 14.02.14)
EVP erreicht das 5%-Quorum nicht (Medienmitteilung Stadtrat Zürich, 14.02.14)

Hier wird nachgezählt («Tages-Anzeiger», 13.02.14)
Gemeinderatswahlen Zürich: Wieso die Nachzählung im Kreis 9 richtig ist und die 5%-Hürde Unsinn (Blog Andreas Kyriacou, 13.02.14)
Zürcher Wahlen: EVP kritisiert Nachzählungsentscheid scharf («Tages-Anzeiger», 12.02.14)
Vor der Nachzählung muss nicht nur die EVP zittern («NZZ», 12.02.14)
EVP muss nochmal zittern: Im Kreis 9 wird doch nachgezählt (SRF Zürich Schaffhausen, 12.02.14)
Stadtrat ordnet aufgrund äusserst knappem Resultat Nachzählung für den Gemeinderat im Kreis 9 an (Medienmitteilung Stadtrat Zürich, 12.02.14)
Trotz knappem Resultat: Die EVP hat ihre Sitze wohl auf sicher (SRF Zürich Schaffhausen, 12.02.14)

Die EVP muss noch zittern («NZZ», 10.02.14)
Eine einzige EDU-Stimme sicherte der EVP drei Sitze («Tages-Anzeiger», 10.02.14)
Zürcher Gemeinderat: So sind die Sitze verteilt («Tages-Anzeiger», 09.02.14)
FDP und AL gewinnen je 3 Sitze hinzu («NZZ», 09.02.14)

Das grosse Zittern der kleinen Parteien (SRF Zürich Schaffhausen, 04.02.14)
Wer zittern muss, wer hoffen darf («Tages-Anzeiger», 31.01.14)
Totgesagte sterben doch: Teil 2 – die EVP (Blog Andreas Kyriacou, 26.01.14)
Das grosse Zittern der kleinen Parteien («NZZ», 21.01.14)
Totgesagte sterben doch: Teil 1 – die Schweizer Demokraten (Blog Andreas Kyriacou, 08.12.13)
E-Kooperation in den Stadtkreisen 9 und 12 («NZZ», 02.10.13)

71 Jahre an der Macht – das Wahlsystem macht’s möglich

Die PRI monopolisierte in Mexiko während Jahrzehnten die Regierungsgewalt. Dabei machte sie sich das Wahlrecht geschickt zunutze.

Mexiko hält den Weltrekord für die dicksten Menschen (vorne), den hässlichsten Weihnachtsbaum (Mitte) und die längste Zeit mit der gleichen Partei im Präsidentenpalast (im Hintergrund). Bild: Eigene Aufnahme

Mexiko hält den Weltrekord für den hässlichsten Weihnachtsbaum und die längste Zeit mit der gleichen Partei im Präsidentenpalast (im Hintergrund). Bild: Eigene Aufnahme

Was ist eine Demokratie? Über diese Frage streitet sich die Wissenschaft seit Jahrhunderten. Eine einfache Definition bietet Adam Przeworski an: Ihm zufolge ist ein Land dann demokratisch, wenn es mindestens einen Machtwechsel an der Urne erlebt hat. Oder um es in seinen Worten auszudrücken: «Democracy is a system in which parties lose elections.»[1]

Wendet man diese Definition an, ist Mexiko seit dem 2. Juli 2000 eine Demokratie.[2] An diesem Tag verlor die Partido Revolucionario Institucional (PRI) zum ersten Mal seit ihrer Gründung im Jahr 1929 eine Präsidentschaftswahl. 71 Jahre lang hatte sie die Regierungsgewalt über das Land inne – länger, als es je einer anderen Partei auf der Welt gelungen war.

Wie schafft es eine Partei, 71 Jahre an der Macht zu bleiben? Es gibt einige Möglichkeiten, die eigene Macht zu erhalten, ohne auf repressive Mittel zurückgreifen zu müssen. Eine Partei, die die Regierungsgewalt inne hat, kann auf üppige staatliche Ressourcen zurückgreifen und diese gezielt an loyale Personen oder Gruppen verteilen, sie kontrolliert die staatlichen Medien und kann bei Wahlen leichter betrügen. Im Falle der PRI in Mexiko war allerdings ein anderer Faktor entscheidend: das Wahlsystem.

Der mexikanische Präsident wird nach dem relativen Mehrheitssystem oder First-Past-The-Post-System gewählt, das in diesem Blog bereits mehrmals besprochen wurde. Bei Regierungswahlen kommt dieses System nur noch in wenigen Ländern zur Anwendung. In den meisten Staaten mit Präsidialsystem sind heute zweite Wahlgänge möglich.

Die relative Mehrheitswahl begünstigt grosse Parteien stärker als jedes andere Wahlsystem. Länder mit diesem Verfahren tendieren deshalb meist zu einem Zweiparteiensystem. Wenn es trotzdem mehr als zwei einigermassen starke Parteien gibt, führt dies oft zu Verzerrungen und rouletteähnlichen Wahlen.

Als grosse Partei wurde die PRI durch das relative Mehrheitswahlsystem natürlich stark begünstigt. Sie profitierte allerdings auch davon, dass die Opposition oft nicht geeint auftrat und unter sich zerstritten war. In einem Artikel[3] im Journal of Theoretical Politics analysieren die Politikwissenschafter Alberto Diaz-Cayeros und Beatriz Magaloni, wie geschickt sich die Partei das Wahlsystem zunutze machte. Sie argumentieren, dass die PRI nicht nur Profiteurin des Mehrheitssystems war, sondern selbst Wahlrechtsreformen hin zu einem proportionaleren System, das kleineren Parteien mehr Chancen gab, zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzte, indem sie die anderen Parteien gegeneinander ausspielte.

Tatsächlich ist erstaunlich, dass die Zahl der Oppositionsparteien im Parlament wie auch ihre Sitzstärke in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stetig anwuchs, ohne dass die PRI ihre dominante Position oder das Präsidentenamt eingebüsst hätte – trotz wachsender Unzufriedenheit, schwacher Wirtschaftsentwicklung und einer Reihe von Korruptionsskandalen.

Diaz-Cayeros und Magaloni erklären dies damit, dass die PRI darauf achtete, trotz wachsender Opposition keine der anderen Parteien zu stark werden zu lassen. Sie legte die «Eintrittshürden» für das Parlament bewusst tief, so dass kleine Parteien relativ leicht zu einigen Sitzen kommen konnten. So wird seit 1977 ein Teil des Abgeordnetenhauses nach Proporz gewählt, und seit 1996 auch ein Teil des Senats.

Doch gerade weil es für Oppositionsparteien so leicht wurde, Parlamentssitze zu erobern, standen sie sich im Rennen um die Präsidentschaft gegenseitig im Weg. Je stärker die Opposition wurde, desto schlechter koordinierte sie sich untereinander. Selbst als Vicente Fox von der konservativen Partido Acción Nacional (PAN) im Jahr 2000 die Präsidentschaftswahl gewann und die 71-jährige Herrschaft der PRI beendete, musste er sich nicht nur gegen den Kandidaten der PRI, sondern auch gegen jenen der zweiten grossen Oppositionspartei, der linksgerichteten Partido de la Revolución Democrática (PRD), durchsetzen.

Hätte Mexiko kein relatives Mehrheitssystem, wäre die Hegemonie der PRI wohl wesentlich schneller zu Ende gegangen. Ganz abgesehen davon wären dem Land einige fragwürdige Wahlresultate erspart geblieben: Seit 1994 hat kein gewählter Präsident eine absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können. 2006 schaffte es Felipe Calderón sogar, mit gerade einmal 35.9 Prozent zum Staatschef gewählt zu werden. Ob solch tiefe Legitimationswerte noch mit der Definition einer Demokratie vereinbar sind, sei dahingestellt.


[1] Przeworski, Adam (1991): Democracy and the market: Political and economic reforms in Eastern Europe and Latin America.

[2] Wobei es natürlich genauso fraglich ist, ob das Land heute wirklich demokratisch ist, wie, ob es vor 2000 gänzlich undemokratisch war. Generell ist es angebracht, ein Fragezeichen hinter den Sinn solcher dichotomer Demokratie-Definitionen zu setzen.

[3] Diaz-Cayeros, Alberto und Magaloni, Beatriz: «Party Dominance and the Logic of Electoral Design in Mexico’s Transition to Democracy» [PDF], in: Journal of Theoretical Politics, 2001:13.