Eine neue Datenbank bietet eine umfassende Übersicht über Legislativen, Exekutiven und die direkte Demokratie in den Kantonen. Die Übersicht ist frei zugänglich.
Seit einiger Zeit unterhält Napoleon’s Nightmare eine Datenbank über die Wahlsysteme der Kantone für Parlamentswahlen. Sie bietet eine Übersicht über die Regeln, die bei den Wahlen für die kantonalen Parlamente zur Anwendung kommen.
In den vergangenen Monaten haben wir einigen Aufwand betrieben, um die Tabelle um zwei weitere Bereiche der kantonalen Demokratie zu ergänzen: Neben den Regeln für Legislativwahlen haben wir auch jene für die Bestellung der Exekutiven miteinbezogen. Zudem haben wir die verschiedenen Volksrechte in den Kantonen systematisch erfasst.
Entstanden ist eine Übersicht über die politischen Systeme der Kantone, die hier eingesehen werden kann. Wie bisher sind die Tabellen frei zugänglich und editierbar. Wird ein Fehler entdeckt oder können zusätzliche Informationen beigesteuert werden, so kann dies selbständig eingetragen werden. Die Übersicht ist wie bisher auf einer Unterseite des Blogs zugänglich.
Wir werden in unregelmässiger Abfolge verschiedene Aspekte der Vielfalt kantonaler politischer Systeme aufgreifen und in Form von Blogbeiträgen publizieren. Ein erster Artikel, der sich mit den Regierungspräsidien befasste, wurde im vergangenen Herbst veröffentlicht.
Sämtliche Daten dürfen mit Verweis auf die Quelle Napoleon’s Nightmare bzw. napoleonsnightmare.ch beliebig verwendet werden.
Die Redaktion freut sich über Rückmeldungen, Anregungen sowie die Weiterverbreitung und natürlich Mitarbeit bei der Weiterentwicklung dieser Datenbank.
Der deutschen Politik gehen die Optionen für eine Koalitionsregierung allmählich aus. Dennoch halten alle Parteien am Credo fest, dass eine Regierung auf jeden Fall über eine feste Mehrheit im Parlament verfügen muss. Warum eigentlich? Ein Blick nach Skandinavien ist aufschlussreich.
Die etablierte Politik in Deutschland steckt in einer Sackgasse und sucht fieberhaft nach einem Ausweg. Nach den Bundestagswahlen im September sind die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU, FDP und den Grünen gescheitert. Einer Neuauflage der Grossen Koalition aus Union und SPD haben die Sozialdemokraten bereits kurz nach der Wahl eine Absage erteilt (wobei verschiedene Exponenten der Partei darauf drängen, auf diesen Entscheid zurückzukommen). Andere Koalitionsoptionen erreichen entweder keine Mehrheit im Bundestag (etwa SPD, Grüne und Linke) oder sind politisch unrealistisch. Der einzige Ausweg, so scheint es, sind Neuwahlen – wobei ungewiss ist, ob diese an den gegenwärtigen Stärkeverhältnissen so viel ändern würden, dass sich neue Optionen für eine Regierung ergeben.
Wobei: Eine Alternative gäbe es da noch: eine Minderheitsregierung. Diese Option scheinen deutsche Politiker aber zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bereits erklärt, dass sie lieber nochmals einen Wahlkampf absolvieren als eine Minderheitsregierung bilden würde. Auch die anderen Parteien zeigen wenig Interesse an einer Regierung ohne Parlamentsmehrheit. Als Begründung wird jeweils reflexartig auf die fehlende Stabilität einer solchen Regierung verwiesen. Zudem habe dieses Modell in Deutschland «keine Tradition». Auf Bundesebene gab es seit Gründung der Republik noch nie eine Minderheitsregierung, wenngleich sich in den Ländern einige Beispiele finden.
Lange Tradition
In anderen Ländern geht man mit dem Thema deutlich unverkrampfter um. In Deutschlands nördlichem Nachbar Dänemark etwa ist derzeit eine Minderheitsregierung am Ruder. Die liberale Partei Venstre von Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen bildet zusammen mit der Liberal Alliance und der Konservativen Volkspartei das Kabinett. Diese drei Parteien haben im Parlament allerdings keine Mehrheit und sind auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen.
Minderheitsregierungen sind in Europa keine Seltenheit, und die skandinavischen Länder scheinen sich geradezu darauf spezialisiert zu haben: In Norwegen und Schweden konnten sich gemäss der Datenbank ParlGov über die Hälfte aller Regierungen seit 1950 nicht auf eine Mehrheit im Parlament stützen. Dänemark ist aber der unangefochtene Europameister, wenn es um Minderheitsregierungen geht: 1971 (!) wurde das Land letztmals von einer Koalition regiert, die im Folketing auf mehr als die Hälfte der Sitze zählen konnte. Seither waren nur Minderheitsregierungen an der Macht.
Dass diese sich nicht durch besondere Stabilität auszeichnen, ist nicht von der Hand zu weisen. Im Schnitt wechselte die Regierung alle zwei Jahre.[1] Allerdings ist die angebliche «Stabilität» von Mehrheitsregierungen eine trügerische, da die Parteien, die diesen angehören, oft wenig gemeinsam haben und jede von ihnen die Regierung jederzeit scheitern lassen kann.
Der Vorteil von Minderheitsregierungen ist demgegenüber, dass sie nicht immer auf den gleichen Partner angewiesen sind, um Vorlagen durchs Parlament zu bringen. In Dänemark führt dies zu einem «flexiblen und pragmatischen Gesetzgebungsprozess», wie der Politikwissenschaftler Asbjørn Skjæveland von der Universität Aarhus sagt. Im Zentrum stehen sachliche Lösungen statt die Interessen der Regierung.
Dänemark weist damit eine gewisse Ähnlichkeit mit der Schweiz auf, wo der Parlamentsbetrieb ebenfalls von variablen Mehrheiten geprägt ist. Das erscheint auf den ersten Blick paradox, gibt es in der Schweiz ja gerade keine Minderheitsregierungen, sondern im Gegenteil eine übergrosse Koalition in Form einer Konkordanzregierung. Im Prinzip spielen die Parteien aber in beiden Ländern ähnliche Rollen: In der Schweiz suchen formelle Regierungsparteien regelmässig die Opposition zur Regierung, während in Dänemark formelle Oppositionsparteien regelmässig Allianzen mit der Regierung suchen. In beiden Ländern ist das Parlament tatsächlich ein Ort von Verhandlung und Lösungssuche und nicht einfach ein «Redeparlament», wo aufgrund der Sitzstärken von Regierung und Opposition meist schon von Anfang an klar ist, wie das Ergebnis aussieht. «Im Bundesparlament würde nicht mehr die Regierungslinie abgenickt», sagte Politikwissenschaftler Werner Patzelt jüngst im Interview mit der «SonntagsZeitung».
Koalitionsbildungen werden nicht einfacher
Offenbar ist die Sehnsucht nach «Stabilität» und «starken Regierungen» in Deutschland aber so gross, dass man die Möglichkeit einer Minderheitsregierung gar nicht erst ernsthaft in Betracht zieht. Lieber bildet man nochmals eine Grosse Koalition, auch wenn diese bei den letzten Wahlen deutlich abgestraft wurde.
Mittelfristig wird man um ein Umdenken wohl nicht herumkommen. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa hat die Zahl der in den Parlamenten vertretenen Parteien in der jüngeren Vergangenheit deutlich zugenommen. Das ist ein Ausdruck der Vielfalt der Gesellschaften, hat aber den Nachteil, dass es die Bildung von dauerhaften Mehrheiten erschwert, vor allem, wenn gewisse Parteien von Beginn weg als Koaltionspartner ausgeschlossen werden. Natürlich ist es irgendwie möglich, aus Parteien, die sich im Wahlkampf noch scharf voneinander abgrenzten, am Ende eine Regierung zu formen. Wie viel Stabilität dadurch aber wirklich gewonnen ist, steht auf einem anderen Blatt.
[1] Wobei diese Zahl ausser Acht lässt, dass einige Regierungswechsel lediglich Umstellungen waren, etwa vergangenes Jahr, als Ministerpräsident Rasmussen zwei Parteien in die Regierung aufnahm, aber Regierungschef blieb.
In den meisten Kantonen ist der Regierungspräsident hauptsächlich ein repräsentatives Amt. Mancherorts wird das helvetische Konkordanzsystem indes mit Elementen einer Präsidialrepublik gespickt.
Sprechen Schweizer mit Ausländern über die hiesige Politik, kommen sie oft schon bei der ersten Frage ins Schwitzen: Den Namen des Regierungsoberhaupts können die wenigsten aus dem Stegreif nennen. Wozu auch? Im helvetischen Konkordanzsystem ist das Amt des Bundespräsidenten so unbedeutend, dass ein aktives Auswendiglernen kaum der Mühe wert wäre – zumal man den Namen alljährlich wieder neu lernen müsste.
Das spezielle Regierungssystem, das die Schweiz auf Bundesebene kennt, entspricht in weiten Teilen jenem in den Kantonen. In den Sitzungszimmern der Regierungsräte, Conseils d’État, Staatsräte, der Innerrhoder Standeskommission und des Tessiner Consiglio di Stato spielt es ebenfalls eine untergeordnete Rolle, wer an der Spitze steht. Das Regierungspräsidium ist in der Regel eine hauptsächlich repräsentative Funktion. Doch es gibt Ausnahmen.
In neun Kantonen ist die Amtszeit des Regierungspräsidenten länger als ein Jahr.
Alte Tradition…
Abweichungen gibt es zunächst bei der Amtszeit: In 17 von 26 Kantonen beträgt die Amtszeit des Regierungsvorsitzenden analog zum Bundespräsidenten ein Jahr (siehe Karte). Sechs Kantone wechseln ihren Regierungschef alle zwei Jahre aus. Dabei fällt auf, dass alle sechs Landsgemeinde- oder ehemalige Landsgemeindekantone sind. Die längere Amtszeit ist ein Relikt aus der Zeit, als der Landammann eine Stellung irgendwo zwischen Landesvater und Autokrat innehatte, Heeresführer, oberster Richter und Vorsitzender des Parlaments (beziehungsweise einer Vorform davon) war.[1] In den beiden verbliebenen Landsgemeindekantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden wird der Landammann nach wie vor an der Versammlung per Handaufheben gewählt. In Uri und Appenzell Ausserrhoden erfolgt die Wahl an der Urne, Zug und Schwyz haben diese Aufgabe ans Parlament delegiert. In der Regel gibt es keine Kampfwahlen und man folgt wie beim Bundesrat dem Anciennitätsprinzip, um zu bestimmen, wer an der Reihe ist.
Die einzige Ausnahme ist Appenzell Innerrhoden, der Kanton mit dem wohl seltsamsten Regierungssystem der Schweiz: Hier gibt es zwei Landammänner, den Regierenden und den Stillstehenden, die ihre Funktionen jedes Jahr tauschen. Dabei leiten beide ein eigenes Departement (der eine das Erziehungs-, der andere das Volkswirtschaftsdepartement) und haben keine zusätzlichen Kompetenzen gegenüber den anderen Regierungsmitgliedern, abgesehen davon, dass der Regierende Landammann jeweils die Landsgemeinde leitet.
In fünf Kantonen bestimmen die Stimmberechtigten den Vorsitzenden der Regierung. In den anderen kommt diese Aufgabe Parlament oder Regierung zu.
… oder vor kurzem eingeführt
Anders ist es in Basel-Stadt und Genf: Hier wird der Regierungspräsident beziehungsweise Président du Conseil d’État nicht nur für die ganze Legislatur (in Basel vier, in Genf fünf Jahre) gewählt, sondern er steht auch einem speziellen Präsidialdepartement vor. Basel-Stadt hat im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung 2005 das Modell übernommen, wie es viele Schweizer Städte kennen: Ein vom Volk gewählter Stadtpräsident mit eigenen Aufgaben, der als Aushängeschild der Stadt wirkt. Das Interesse an dem Amt war bislang aber nicht sonderlich gross. Im vergangenen Herbst ging die Grüne Elisabeth Ackermann als einzige ernstzunehmende Kandidatin in den zweiten Wahlgang, nachdem FDP-Regierungsrat Baschi Dürr seine Kandidatur zurückgezogen hatte.
In Genf ist das Präsidialsystem ebenfalls neu: Es wurde mit der Totalrevision der Verfassung 2013 eingeführt. Der Unterschied zu Basel-Stadt besteht darin, dass der Regierungsvorsteher nicht durch das Volk, sondern durch die Regierung selber bestimmt wird. Der seit 2013 amtierende François Longchamp (FDP) ist unter anderem für die Beziehungen zum Bund und zum internationalen Genf zuständig.
Ein ähnliches System wie Genf kennt der Kanton Waadt: Auch hier wird der Präsident aus der Mitte der Regierung bestimmt. Er steht allerdings keinem speziellen Departement vor. Nuria Gorrite (SP), die das Präsidium im Juni dieses Jahres von ihrem Parteikollegen Pierre-Yves Maillard übernommen hat, hat also wie die übrigen Regierungsräte ein ganz «normales» Departement (in ihren Fall das Infrastrukturdepartement). Aufgrund der Wahl durch den Conseil d’État repräsentieren die Regierungspräsidenten in Genf und der Waadt die Machtverhältnisse in ihrer jeweiligen Regierung (bürgerliche Mehrheit in Genf, linke Mehrheit in der Waadt).
Mit der Macht und dem Einfluss der Präsidenten Frankreichs oder den USA sind die Modelle in den Schweizer Kantonen natürlich nicht zu vergleichen. Über Dinge ausserhalb des eigenen Departements kann hierzulande kein Regierungsvorsteher allein entscheiden. Aber immerhin: Auch in der konsensgeprägten Schweiz sind nicht alle Regierungsmitglieder nur primus inter pares.
Im zweiten Napoleon’s Nightmare Roundtable vom 23. März 2017 spricht der emeritierte Professor Wolf Linder über gesellschafltiche Konflikte und Konkordanzdemokratie in der Schweiz.
Ihm zufolge spielen traditionelle Gegensätze etwa zwischen Stadt und Land weiterhin eine Rolle in der Schweizer Politik. Zugleich seien neue Konflikte entstanden, etwa jener zwischen Öffnung und Bewahrung, der sich in Fragen rund um die Globalisierung zeigt. Die Konkordanz vermöge indes Konflikte zu überbrücken. Allerdings hat sich laut Linder die politische Kultur zulasten von Kompromisslösungen gewandelt. Trotzdem sieht er die Konkordanz nicht gefährdet: Denn die direkte Demokratie zwinge die Parteien auf Regierungsebene quasi zur Zusammenarbeit.
Am 23. März findet in Bern das zweite Napoleon’s Nightmare Roundtable statt. Gesprächsgast ist diesmal der bekannte Politologe Wolf Linder. Im Gespräch äussert er sich über die spaltenden und einigenden Kräfte in der schweizerischen Demokratie.
Kulturkampf zwischen Freisinnigen und Katholisch-Konservativen, soziale Frage, Röstigraben – die Schweizer waren sich in der Geschichte des Bundesstaats selten wirklich einig. Also kein Grund zur Sorge, wenn Städter und Landbevölkerung, Romands und Deutschschweizer, Manager und Büezer bei Abstimmungen regelmässig unterschiedlicher Ansicht sind? Wenn der Graben zwischen «Volk» und «Eliten» auseinanderklafft? Wenn Bundesratsparteien vermehrt Oppositionspolitik betreiben und die Regierung unter Beschuss nehmen? Stellt dies nicht den Zusammenhalt des Landes in Frage?
Wolf Linder, emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der Universität Bern, hat in seiner Forschung die politischen Gräben in der Schweiz untersucht. Wie haben sich diese in der jüngeren Vergangenheit gewandelt? Driftet die Schweiz auseinander? Oder schweisst es uns zusammen, wenn wir nicht immer einer Meinung sind? Und was bedeutet das für die Zukunft der Konkordanzdemokratie? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es am zweiten Napoleon’s Nightmare Roundtable am 23. März in Bern.
Das Gespräch wird moderiert von Lukas Leuzinger, Journalist und Chefredaktor von «Napoleon’s Nightmare».
Jetzt in die Agenda eintragen: Donnerstag, 23. März 2017, 19 Uhr, Universität Bern, Unitobler, Lerchenweg 36, Raum F 012.
Der türkische Präsident will sein Land in eine Präsidialrepublik verwandeln. Damit gefährdet er das Überleben der Demokratie.
Wenn man die aktuelle Entwicklung in der Türkei verfolgt, fällt es einem schwer zu glauben, dass der wichtigste Mann in diesem Land formell ein ziemlich unbedeutendes Amt bekleidet. Auf dem Papier hat Recep Tayyip Erdoğan, der Staatspräsident, viel weniger Einfluss als der Ministerpräsident (der Posten, den Erdoğan bis 2014 innehatte). Doch unter Erdoğan gilt das, was auf Papier steht, nicht viel, erst recht nicht in Zeiten wie diesen: Seit dem gescheiterten Putschversuch im vergangenen Juli und der Ausrufung des Notstandes kann Erdoğan per Dekret praktisch uneingeschränkt regieren. Sein «Regierungschef» Binali Yıldırım ist faktisch nicht viel mehr als der Pressesprecher des Präsidenten.
Dominierende Figur: In einem Präsidialsystem könnte Erdoğan noch mehr Macht auf sich vereinigen. Bild: Adam Jones (flickr)
So gesehen ist die von Erdoğan angestrebte Verfassungsänderung, der das Parlament am Samstag zugestimmt hat, eigentlich nur die legale Festschreibung der Situation, wie sie in der Realität längst herrscht. (Die Reform muss noch in einem Referendum angenommen werden, das voraussichtlich Anfang April stattfinden wird.) Der Präsident will die parlamentarische Demokratie in der Türkei durch ein Präsidialsystem ersetzen, in dem das Staatsoberhaupt eine einzigartige Machtfülle erhalten würde. Was wären die Folgen dieses Systemwechsels?
Klare Verantwortlichkeit
Erdoğan verspricht sich vom Präsidialsystem mehr Stabilität und klarere Verantwortlichkeiten: Der gewählte Präsident hätte einen Auftrag des Volkes und er könnte sein Programm durchziehen, ohne auf allfällige Koalitionspartner oder das Parlament Rücksicht nehmen zu müssen. Die Regierungstätigkeit wäre quasi die unmittelbare Umsetzung des «Volkswillens» und nicht das Ergebnis mühsamer Verhandlungen unter den politischen Akteuren – so zumindest die Theorie. (Die Kehrseite davon ist, dass das System relativ unflexibel ist: Der Präsident ist für eine fixe Amtszeit gewählt und kann in aller Regel nicht vorher ersetzt werden, auch wenn er sich als unfähig herausstellt.)
Ein weiterer Vorteil des Präsidialsystems besteht darin, dass der Präsident vom Parlament unabhängig ist – aber auch umgekehrt. Im Idealfall kontrollieren sich Exekutive und Legislative gegenseitig. Ob dieses System der «Checks and Balances», wie man es aus den USA kennt, unter der neuen türkischen Verfassung funktionieren würde, ist allerdings fraglich, da das Machtgleichgewicht gegenüber dem amerikanischen Modell deutlich zugunsten des Präsidenten verschoben wäre (der Dekrete ohne Zustimmung der Legislative erlassen und das Parlament auflösen könnte, das seinerseits nur beschränkte Kontrollmöglichkeiten über die Regierung hätte).
Andererseits kann die Unabhängigkeit von Exekutive und Legislative auch ein Nachteil sein, nämlich dann, wenn die beiden von unterschiedlichen Parteien beziehungsweise Koalitionen beherrscht werden. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass sie sich gegenseitig blockieren und die Politik damit praktisch lahmgelegt ist – Barack Obama kann ein Lied davon singen.
Verstärkte Polarisierung?
Die Gefahr des Immobilismus ist umso grösser, je mehr Parteien im Parlament vertreten sind, weil die Chance, dass eine Partei sowohl Exekutive als auch Legislative beherrscht, dann sinkt. Präsidentielle Demokratien funktionieren daher am besten in einem Zweiparteiensystem, wie es die USA kennen. Die Parteienlandschaft in der Türkei ist jedoch vielfältiger. Trotz eines absurd hohen Quorums von 10 Prozent, das für den Einzug ins Parlament nötig ist, sind derzeit vier Parteien in der Legislative vertreten. Es ist natürlich möglich, dass das Präsidialsystem dazu führt, dass sich die Türkei in Richtung eines Zweiparteiensystems bewegt. Dies würde aber die bereits sehr ausgeprägte Polarisierung der türkischen Politik noch verstärken.
Der grosse Vorteil des Präsidialsystems – das klare Mandat und die Verantwortlichkeit des Präsidenten – ist zugleich seine grösste Schwäche: Die Machtkonzentration macht aus den Wahlen einen Kampf um alles oder nichts: Der Sieger gewinnt alles, der Unterlegene verliert alles. Das ist der grösste Kontrast zum proportional-parlamentarischen System, das in Europa vorherrscht und von der Idee geprägt ist, dass alle bedeutenden Gruppen in einer Gesellschaft ihre faire Repräsentation in der Politik erhalten sollten (auch wenn dieses Prinzip in vielen Ländern zum Teil starken Einschränkungen unterworfen ist).
Die Idee des Präsidialsystems (beziehungsweise der Mehrheitsdemokratie im Allgemeinen) ist wie erwähnt eine sehr direkte Umsetzung des Wählerwillens in der Regierung. Umso erstaunlicher ist, dass Politiker in Mehrheitssystemen die Mehrheit nicht sonderlich gut vertreten. In einem Vergleich von 20 Ländern fand der Politologe G. Bingham Powell heraus, dass Regierungen in Mehrheitssystemen weiter weg vom Medianwähler politisieren als solche in proportionalen Systemen.[1]
Instabile Demokratie
Die entscheidende Frage ist letztlich aber natürlich, welches System in der Praxis bessere Resultate erzielt. Das ist nicht einfach zu messen, da es erstens verschiedene Resultate gibt, anhand denen man den Erfolg eines Landes beurteilen kann, und zweitens neben dem Regierungssystem eine ganze Reihe weiterer Faktoren eine Rolle spielen. Dennoch ist es aufschlussreich, dass gemäss einer Analyse von Arend Lijphart proportional-parlamentarische Systeme wirtschaftlich im Durschnitt besser abschneiden als präsidentielle (und auch majoritär-parlamentarische): Das Wirtschaftswachstum lag im untersuchten Zeitraum (1961-1988) höher, die Arbeitslosigkeit geringer. Langwierige Verhandlungen im Parlament statt Machtkonzentration scheinen dem Wohlstand eines Landes also nicht im Weg zu stehen, im Gegenteil.[2] Das sollte Erdoğan bedenken, dessen Land nach Jahren des wirtschaftlichen Booms im dritten Quartal 2016 einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts verzeichnete und in eine Rezession zu schlittern droht.
Und noch ein Resultat der politikwissenschaftlichen Forschung sollte dem machthungrigen Staatsoberhaupt – gerade angesichts der jüngeren Vergangenheit – zu denken geben: Putschversuche kommen in präsidentiellen Systemen viel häufiger vor als in parlamentarischen, wie eine Untersuchung von Alfred Stepan und Cindy Skach ergeben hat.[3] Das ist nicht weiter erstaunlich: Wenn bei Wahlen der Sieger alles erhält, hat die unterlegene Seite einen grossen Anreiz, die Macht mit anderen Mitteln zu erlangen. Die gleiche Untersuchung ergab auch, dass parlamentarische Demokratien im Durchschnitt viel länger überleben und stabiler sind. Das Präsidialsystem fördert also nicht nur Blockaden und Polarisierung, sondern gefährdet das Überleben der Demokratie an sich.
[1] Powell interessierte sich vor allem für die Unterschiede zwischen majoritären und proportionalen Demokratien. Zu ersteren können auch parlamentarische Demokratien zählen (etwa Grossbritannien), das Präsidialsystem ist aber eine besonders ausgeprägte Form der majoritären Idee der Demokratie. Siehe G. Bingham Powell (2000): Elections as Instruments of Democracy. Majoritarian and Proportional Visions.
[2] Lijphart weist darauf hin, dass die Präsidialrepubliken, die wirtschaftlich am erfolgreichsten waren (namentlich die USA), jene mit der ausgeprägtesten Machtteilung zwischen Exekutive und Legislative waren. Siehe Arend Lijphart (1991): «Constitutional Choices for New Democracies», Journal of Democracy 2 (1).
[3] Alfred Stepan und Cindy Skach (1994): «Presidentialism and Parliamentarism in Comparative Perspective», in: Juan J. Linz und Arturo Valanzuela (Hrsg.): The Failure of Presidential Democracy.
Die Forderung, dass Bundesratsparteien keine Initiativen und Referenden lancieren sollen, verkennt den Unterschied zwischen einer Konkordanz- und und einer Koalitionsregierung.
In der ewigen Diskussion über mögliche Reformen des Volksinitiativrechts liess die ehemalige Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz 2014 mit einem neuen Vorschlag aufhorchen: Um die Volksinitiative wieder zu einem «Recht des Volkes» zurückzuführen, sollte es Parteien, die im Parlament Fraktionsstärke aufweisen, verboten werden, Volksinitiativen zu lancieren.
Huber-Hotz fand mit ihrer Forderung bei den Gesetzgebern bislang kein Gehör. Dafür findet sie nun im Anwalt Anton R. Greber einen Mitstreiter. Im «Tages-Anzeiger» veröffentlichte er am Mittwoch einen Beitrag, der in eine ganz ähnliche Richtung geht. Bundesratsparteien, so Greber, sollten «auf die Nutzung von Volksrechten» verzichten. Mit Blick auf seine Auffassung, dass «das Volk mit Initiativen und Referenden die Regierungspolitik beeinflussen und allenfalls korrigieren kann», erscheint diese Forderung legitim. Doch bei genauerem Hinsehen ist sie nicht nur unrealistisch und unpraktikabel (weil Initiativen oft nicht von Parteien selbst, sondern durch parteinahe Organisationen oder einzelne Politiker getragen werden), sondern auch unlogisch. Denn die scharfe Trennung zwischen «Volk» und «Regierung» wird im Konkordanzsystem stark verwischt.
Geburtshelferin der Konkordanz
Greber begründet seinen Vorschlag mit der «vollen Regierungsverantwortung», welche die Bundesratsparteien tragen müssten, und zwar «unter Einhaltung von verbindlichen Treuepflichten».
Eine «Treuepflicht» existiert zwar im Gesellschaftsrecht (Grebers bevorzugtem Rechtsgebiet), im Arbeitsrecht oder in der Ehe. Die Konkordanzregierung hat demgegenüber eher den Charakter einer Zweckgemeinschaft: Nicht aus Liebe und weil man immer gleicher Meinung ist, geht man sie ein, sondern, weil es zusammen leichter fällt, die Widrigkeiten des Alltags zu meistern – in der Praxis vor allem die Herausforderung, Vorlagen zu schmieden, die weder vom Parlament noch vom Volk bachab geschickt werden. Die direkte Demokratie war die Geburtshelferin der Konkordanz.
Greber macht nun aber den Umkehrschluss, dass, wer Teil einer Konkordanzregierung sei, das Damoklesschwert der Volksrechte nicht anzurühren habe. Schliesslich seien diese dazu da, der Opposition, die im Bundesrat nicht vertreten sei, eine Stimme zu geben.
Dieses Argument mag für eine Koalitionsregierung passen, wo sich Parteien auf ein gemeinsames Regierungsprogramm einigen. Das Wesen der Konkordanzregierung ist es aber gerade, dass sie Kräfte vereint, die nicht gleich ticken. Natürlich versucht man auch in diesem System, Kompromisse zu finden und Lösungen zu erarbeiten, die möglichst für alle tragbar sind. Und falls es im Kollegium zu Mehrheitsenscheiden kommt, so werden diese aufgrund des Kollegialitätsprinzip auch von den Unterlegenen mitgetragen – den unterlegenen Mitgliedern des Bundesrat, nicht jedoch zwingend auch von der entsprechenden Partei und ihrer Organe (Fraktion, Geschäftsleitung, Delegiertenversammlung, Kantonalsektionen usw.) per se.
Es gab und gibt also bei vielen Entscheiden des Bundesrats Parteien, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.[1] Die Mitglieder des Bundesrats, die unterlegen sind, schlucken der Kollegialität zuliebe ihren Groll herunter. Aber sollen deswegen auch die Parteien daran gebunden sein, selbst in Fällen, in denen ein Entscheid ihrem eigenen Parteiprogramm fundamental zuwiderläuft? Eine solche Regel würde die Kompromissbereitschaft eher schwächen als fördern. Eine Regierung, die keine Meinungsverschiedenheiten (die Volksrechte sind nichts anderes als Ausdruck genau davon) unter den beteiligten Akteuren zulässt, mag dem Ideal einer Einparteienregierung entsprechen, passt aber schlecht zum Konkordanzsystem.
Wenn Parteien eine andere Auffassung vertreten als die Regierung, sind sie weder «unverantwortlich» noch wird die Regierung dadurch handlungsunfähig. Es zeigt nur, dass man sich nicht über alles einig ist. Überdies sind Schweizer Parteien ohnehin – analog zum Aufbau des Staates – dreistufig aufgebaut: Was womöglich der Bundesfraktion noch genehm ist, kann an der Parteibasis auf Ablehnung stossen und an einer Delegiertenversammlung in einer Resolution auf Ergreifung des Referendums kulminieren. Würde dies der (Bundesrats-)Partei verwehrt – wie es Greber intendiert –, so müsste das Wort «Volk» aus einigen Parteinamen gestrichen werden, denn basisdemokratisch wären die neuen «Zentralparteien» kaum mehr.
Symptombekämpfung
Kein Zweifel: Dass Bundesratsparteien zunehmend öfter gegen die Regierung opponieren, stellt die Konkordanz vor Herausforderungen. Doch Parteien an der Nutzung der Volksrechte hindern zu wollen, ist nichts als Symptombekämpfung. Der grosse Vorteil der direkten Demokratie ist, dass die Lösungen von Regierung und Parlament nicht in Stein gemeisselt, sondern stets herausgefordert werden und in einem öffentlichen Wettbewerb der Ideen anderen, möglicherweise besseren Vorschlägen gegenübergestellt werden können. Wäre es nicht schade, wenn sich Regierungsparteien daran nicht beteiligen könnten?
[1] Zumal sich Referenden und Initiativen ja nicht in erster Linie gegen Entscheide der Regierung richten, sondern gegen solche des Parlaments.
Die Ausschlussklausel in den SVP-Statuten könnte sowohl für die anderen Parteien als auch für die SVP selbst zum Problem werden. Umso mehr wäre allen geholfen, wenn sie nicht zur Anwendung käme.
Vor den Bundesratswahlen am 9. Dezember gibt ein Passus in den Parteistatuten der SVP Schweiz zu reden. Seit 2008[1] steht dort in Artikel 9:
3 Eine Mitgliedschaft in der SVP von Personen, die das Bundesratsamt angenommen haben, ohne von der SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte dafür vorgeschlagen worden zu sein, ist nicht möglich.
4 Bei einer Amtsannahme gemäss Art. 9 Abs. 3 der Statuten der SVP Schweiz erlischt die Mitgliedschaft in der SVP automatisch. Dies gilt sowohl für eine direkte Mitgliedschaft bei der SVP Schweiz wie auch für die Mitgliedschaft in einer SVP Sektion.
Der emeritierte Staatsrechtsprofessor Philippe Mastronardi vertritt in einem Beitrag in der NZZ die Ansicht, dass diese Ausschlussklausel verfassungswidrig sei. Sie schränke das passive Wahlrecht der Kandidaten ein und verstosse gegen Artikel 161 BV, wonach das Parlament ohne Weisungen stimmt. Ebenso werde dadurch die Wahlkompetenz der Vereinigten Bundesversammlung in unzulässiger Weise umgangen.
Andere Staatsrechtler wie Pierre Tschannen oder Markus Schefer sehen dies anders. Ihrer Meinung nach kann im Falle der SVP-Statuten nicht von einer Weisung gesprochen werden, und die Gewählten seien in ihrem Wahlrecht nicht eingeschränkt. Diese Auffassung vertritt auch Peter Hettich, Professor an der Universität St. Gallen, in einer Replik auf seinem Blog.
Nüchtern betrachtet, scheint der Passus mit der Verfassung vereinbar zu sein – was indes nicht heisst, dass er nicht dem demokratischen Geist widersprechen würde. Zwar gebieten es Verstand und Fairness, nach Möglichkeiten einen Kandidaten in den Bundesrat zu wählen, der von seiner Fraktion vorgeschlagen wurde. Die Bundesversammlung muss aber die Möglichkeit haben, einen anderen Kandidaten zu wählen, wenn es dies als notwendig erachtet. Man kann nicht von einer Wahl sprechen, wenn das Parlament keine Wahl hat – der Akt verkäme ansonsten zu einer blossen «Bestätigung der Wahl».
Wirkung in zwei Richtungen
Neben rechtlichen und demokratietheoretischen Überlegungen stellt sich vor allem die Frage, welche Rolle die Klausel bei den Wahlen am 9. Dezember spielen wird. Einerseits dient sie der SVP natürlich als Druckmittel auf die anderen Parteien, einen offiziellen Kandidaten zu wählen, weil die Partei ohne einen zweiten Bundesrat ihre Oppositionspolitik noch zu verschärfen droht.
Andererseits ist der Artikel auch ein Druckmittel auf die SVP selbst. Sie muss Kandidaten präsentieren, die von den anderen Parteien als kollegial und (team-)fähig wahrgenommen werden.[2] Tut sie das nicht, läuft sie Gefahr, keinen zweiten Sitz in der Regierung zu erhalten. Wählt die Bundesversammlung einen wilden SVP-Kandidaten, könnte die SVP plötzlich mit abgesägten Hosen dastehen, weil sie einen Bundesrat aus der Partei ausschliessen müsste, auch wenn sie diesen vielleicht als valablen Vertreter akzeptierte.
Nomination durch die Hintertüre
Für diesen Fall gibt es allerdings einen Ausweg aus dem Dilemma. Was in der aktuellen Diskussionen nämlich kaum Erwähnung gefunden hat, ist die Tatsache, dass die SVP, als sie die umstrittene Klausel in die Statuten aufnahm, einen Rettungsschirm einbaute. Absatz 5 des Artikels 9 besagt:
5 Im Falle der automatischen Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses gemäss Art. 9 Abs. 4 der Statuten der SVP Schweiz kann die Mitgliedschaft erneuert werden, falls dies die SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte wie auch der Zentralvorstand mit jeweils einer Zweidrittelmehrheit beschliessen. (Hervorhebung hinzugefügt)
Ein wilder Kandidat, der aus der SVP ausgeschlossen wird, kann also wieder aufgenommen werden, wenn er von der Partei als vollwertiger Vertreter akzeptiert wird. In diesem Fall würde sich indes die Frage stellen, wieso sich SVP und andere Parteien nicht schon vorher auf diesen Kandidaten verständigen konnten. Tatsächlich ist ein solches Szenario nur denkbar, wenn sich die Parteien entweder nicht koordinierten (was schwer vorstellbar ist) oder wenn beide Seiten pokerten; wenn also die SVP einen «Hardliner» und ihre Gegner einen «Gemässigten» durchzubringen versuchen und beide Seiten ein hohes Risiko einzugehen bereit sind (nämlich dass die SVP weiterhin nicht gemäss ihrer Stärke in der Regierung vertreten ist).
Immerhin könnte ein in einem solchen Szenario so gewählter SVP-Magistrat von seiner Partei nicht als «halber Bundesrat» bezeichnet werden könnte. Gemessen am Rückhalt in der eigenen Partei wäre er mindestens ein «Zweidrittelbundesrat».
Nichtsdestotrotz wäre es wohl für alle das Beste, wenn uns ein solches Szenario erspart bleiben würde. Zur Linderung der Krise, in welcher die Konkordanz seit einigen Jahren steckt, tragen solche taktische Spielchen vor Bundesratswahlen jedenfalls kaum bei.
[1] Es handelte sich um eine Reaktion auf die Wahl von Eveline Widmer-Schlumpf anstelle von Christoph Blocher ein Jahr zuvor.
[2] Entscheidend sind hier Fähigkeiten und Stil – zumindest sollten sie es sein. Inhaltliche Bedingungen an die Kandidaten zu stellen, widerspricht der Idee der Konkordanz. Diese besteht ja genau darin, dass verschiedene Kräfte mit unterschiedlichen Auffassungen in der Regierung zusammenarbeiten.
Am 17. Dezember 1959 wurde die «Zauberformel» geboren, die das schweizerische Regierungssystem bis heute prägt. Die SP erhielt zwei Sitze im Bundesrat – als Sieger konnten sich aber vor allem die Konservativen fühlen.
Die «Zauberformel» gilt gemeinhin als Ausdruck der Konsenskultur in der Schweizer Politik und als Garant für Stabilität, wenngleich seit dem Ende der ursprünglichen Zauberformel (2 Bundesräte der FDP, 2 CVP, 2 SP und 1 SVP) im Jahr 2003 die Stabilität ins Wanken geraten ist. Dennoch ist die Zauberformel als Prinzip nach wie vor breit akzeptiert (man streitet sich «nur» um die Umsetzung).
Interessant ist allerdings, dass der Begriff «Zauberformel» ursprünglich keineswegs positiv konnotiert war. Erstmals tauchte er in der NZZ am 26. November 1959 auf – also einen Monat nach den eidgenössischen Wahlen und drei Wochen vor den Bundesratswahlen. Das freisinnige Blatt sprach spöttisch von der «seit Jahren herumgebotenen magische Formel 2:2:2:1» und führte diverse Argumente dagegen auf, diese Formel einzuführen (was die Ersetzung eines freisinnigen und eines konservativen Bundesrats durch zwei Sozialdemokraten erforderte). Gleichzeitig stellte die NZZ etwas konsterniert fest, dass sich mit der Unterstützung der sozialdemokratischen und der konservativen Fraktion sowie von Parlamentariern aus «anderen Gruppen» eine Mehrheit für die «magische Formel» in der Bundesversammlung abzeichnete. Wenigstens darin sollte sie Recht behalten. Doch wie wurde diese gross angelegte Umbildung[1] des Bundesrats möglich? Dafür müssen wir zurückblenden. Denn die Wurzeln der Zauberformel reichen mindestens bis 1953 zurück.
In diesem Jahr trat der sozialdemokratische Bundesrat Max Weber zurück, nachdem das Volk sein Projekt einer neuen Finanzordnung mit 58 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt hatte. Die SP machte die bürgerlichen Parteien für die Niederlage verantwortlich und zog sich nach zehn Jahren aus der Regierung zurück. Bei der Ersatzwahl für Weber stellte sie keinen Kandidaten auf. Die Bundesversammlung wählte als Nachfolger den Freisinnigen Hans Streuli, der sich mithilfe der BGB gegen den Konservativen Emil Duft durchsetzte. Für die KVP (die heutige CVP) war dies ein Affront, denn damit hatte die FDP nun vier Bundesräte und damit doppelt so viele wie sie, obschon beide Parteien fast gleich stark waren.[2] Der Ärger der Konservativen war umso grösser, da ihnen die Freisinnigen zwei Jahre zuvor bereits den Posten des Bundeskanzlers abgenommen hatten, den die KVP zuvor innehatte und der sie dafür entschädigen sollte, dass sie im Bundesrat damals einen Sitz weniger als die FDP hatte.
Bundesratssitze nach Partei
Partei
1943–1953
1953–1954
1954–1959
ab 1959
FDP
3
4
3
2
KVP (CVP)
2
2
3
2
BGB (SVP)
1
1
1
1
SP
1
0
0
2
Der Groll über das Verhalten der FDP trug laut dem Historiker Urs Altermatt massgeblich dazu bei, dass sich die KVP neu orientierte und auf die SP zuging. Vor allem Generalsekretär Martin Rosenberg habe sich vorgenommen, «die Vorherrschaft des Freisinns zu brechen und mit dem selbstherrlichen Partner abzurechnen».[3] Rosenberg war gleichzeitig Bundeshausredaktor der konservativen Luzerner Tageszeitung «Vaterland» – eine Konstellation, die heute kaum denkbar wäre, damals aber nichts Ungewöhnliches war.
1954 ergab sich die Gelegenheit, die konservativ-sozialdemokratische Allianz in die Praxis umzusetzen, als der freisinnige Bundesrat Karl Kobelt zurücktrat. Die SP unterstützte den KVP-Kandidaten Giuseppe Lepori und half dadurch mit, die freisinnige Mehrheit zu kippen. Im Gegenzug versprach die KVP, den Sozialdemokraten bei der nächsten Gelegenheit zur Rückkehr in die Regierung zu verhelfen. Dies war allerdings nicht so einfach, weil die SP sich nicht mehr mit einem Sitz zufriedengeben wollte und unter der Devise «zwei oder keiner» ultimativ forderte, entweder ihrer Stärke entsprechend im Bundesrat vertreten zu sein, oder aber gar nicht. Es brauchte also eine Doppelvakanz eines freisinnigen und eines KVP-Bundesrats. Der Konservative Philipp Etter erklärte sich bereit, «auf Abruf» in der Regierung zu bleiben und sein Amt zur Verfügung zu stellen, sobald einer seiner freisinnigen Kollegen zurücktreten würde. Dafür verzichtete Etter 1957 sogar auf das Amt des Bundespräsidenten.
Arithmetische vs. inhaltliche Konkordanz
Es sollte bis 1959 dauern, bis der Plan in Tat umgesetzt werden konnte. Die eidgenössischen Wahlen waren unspektakulär verlaufen. Trotz leichten Verlusten blieb die SP mit einem Stimmenanteil von 26.4 Prozent stärkste Partei, vor FDP (23.7), KVP (23.3) und BGB (11.6). Kurz nach den Wahlen trat der FDP-Bundesrat Hans Streuli zurück. Etter folgte ihm gleichentags. Weil kurz darauf auch noch die beiden KVP-Magistraten Thomas Holenstein und Giuseppe Lepori aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt aufgaben, ergab sich die seltene Konstellation, dass in einer Wahl vier Sitze neu zu besetzen waren – in der Geschichte des Bundesstaats war dies bisher nur einmal vorgekommen, nämlich 1875.
Martin Rosenberg sah die Zeit für die Umsetzung der «neuen politischen Konzeption» – so nannte er die Zauberformel – gekommen. In zahllosen Leitartikeln lieferte er sich hitzige Wortgefechte mit der freisinnigen Presse (unter anderem der NZZ und den «Basler Nachrichten»). Interessant ist, dass der Gegensatz zwischen der arithmetischen und der inhaltlichen Konkordanz, der heute die Diskussion bestimmt, schon damals die Argumentationen beider Lager prägte. Für Rosenberg ging es vor allem um die gerechte Vertretung der wichtigsten Parteien in der Regierung. Nur so, argumentierte er, könnten alle bedeutenden Kräfte in die Verantwortung einbezogen und für den Fortschritt des Landes mobilisiert werden.
Demgegenüber brachte die NZZ grundsätzliche Bedenken am Einbezug der Sozialdemokraten an. Die SP habe sich während der Zeit ihrer Regierungsbeteiligung 1943–1953 weiterhin als Oppositionskraft verhalten. Daher seien «alle Vorstellungen über die künftig friedlich bei den Lämmern weidenden Wölfe als schöne Traumbilder zu betrachten», wie es in einem Leitartikel heisst.
Die KVP liess sich von solchen Warnungen nicht beirren. Und nachdem sich auch die BGB zur «neuen Konzeption» bekannte, schien der Weg für die Zauberformel frei. Doch Rosenbergs säuberlich ausgearbeitetem Plan kam kurz vor dem Ziel etwas in den Weg: die SP.
Als Kronfavoriten für die beiden SP-Bundesratssitze galten eigentlich der Zürcher Willy Spühler und der Basler Hans-Peter Tschudi. Doch als die Partei Anfang Dezember ihre beiden Kandidaten nominierte, schickte sie neben Spühler nicht Tschudi, sondern Parteipräsident Walter Bringolf aus Schaffhausen ins Rennen. Das war eine offene Provokation, war doch Bringolf ein ehemaliger Kommunist und damit für anständige Bürgerliche nicht wählbar. Auch für die Befürworter einer Bundesratsbeteiligung der SP war die Nomination eine «Überraschung», wie Rosenberg im «Vaterland» verärgert schrieb.
Die KVP drängte Bringolf zum Rückzug seiner Kandidatur, doch dieser wollte davon nichts wissen. Derweil brachten die Freisinnigen mit dem Aargauer Hans Schaffner einen Kandidaten in Position, der ihren dritten Sitz retten sollte.
Eine Wahl, spannend wie ein Krimi
Unter dieser Konstellation wurde der Wahltag am 17. Dezember mit Spannung erwartet. Der Andrang auf die Zuschauertribüne des Nationalsratssaals war so gross, dass schon vor 7 Uhr morgens kein Platz mehr frei war. Das Fernsehen übertrug die Bundesratswahl (zum zweiten Mal nach 1954) live.
Die drei wieder antretenden Bundesräte wurden diskussionslos im Amt bestätigt. Auch die beiden KVP-Kandidaten Jean Bourgknecht und Ludwig von Moos schafften die Wahl ohne Probleme. Der erste SP-Kandidat Spühler traf auf den Widerstand der FDP und ihrem Kandidaten Schaffner, doch auch er erreichte im ersten Wahlgang das absolute Mehr.
Spannend wurde es beim letzten zu besetzenden Sitz. Im ersten Wahlgang lag Schaffner mit 84 Stimmen vor Tschudi (73) und Bringolf (66).[4] Bringolf beharrte weiterhin auf seiner Kandidatur, stattdessen ergriff Tschudi das Wort und bat, den offiziellen SP-Kandidaten zu wählen. Im zweiten Wahlgang erhielt Tschudi jedoch noch mehr Stimmen (107), Schaffner kam auf 91, Bringolf nur noch auf 34. Daraufhin erklärte der Parteipräsident endlich den Rückzug seiner Kandidatur. Im dritten Durchgang erhielt Tschudi schliesslich 129 Stimmen und übertraf damit das absolute Mehr. Die Zauberformel war geboren.
Die sozialdemokratische und die konservative Presse jubelten. Bloss: Weshalb arbeitete die KVP derart hartnäckig auf die «neue Konzeption» hin, wieso verbrüderte sie sich mit den Sozialdemokraten und hielt die eigenen Bundesräte auf Abruf in der Regierung, wo sie doch am Ende einen Sitz abgeben musste?
Ein Grund war wohl die erwähnte Verärgerung über das Verhalten der FDP und die anhaltende freisinnige Dominanz im Bundesstaat. Die Erinnerung an den Kulturkampf war nach wie vor lebendig, und die Vorstellung, dem Freisinn eins auszuwischen, musste viele Konservative gereizt haben.
Doch auch taktisch war der Verzicht auf einen Bundesratssitz nicht so unklug, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Bis 1959 hatte die FDP immer eine Mehrheit im Bundesrat, entweder alleine oder zusammen mit der BGB. Mit nur noch zwei Sitzen büsste sie ihre Vormachtstellung endgültig ein. Stattdessen fiel der KVP, die als Partei der «dynamischen Mitte»[5] mal mit den Bürgerlichen, mal mit den Linken kooperierte, die Rolle als Zünglein an der Waage zu.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass trotz Doppelvertretung der SP nicht von einem Linksrutsch des Bundesrats gesprochen werden kann. Denn während die beiden neuen SP-Bundesräte als moderate Linke galten, waren die neu gewählten Konservativen dem rechten Flügel ihrer Partei zuzuordnen.
Nichtsdestotrotz kann die Bundesratswahl 1959 als epochales Ereignis in der Geschichte des Bundesstaats betrachtet werden. Erstmals waren alle bedeutenden Parteien ihrer Stärke entsprechend in der Regierung vertreten. Und die NZZ sollte eines Besseren belehrt werden, was die Regierungsfähigkeit der SP anbelangt. Diese fügte sich nämlich erstaunlich gut in den Bundesrat ein. Die wirtschaftlichen Boom-Jahre der Nachkriegszeit sollten so auch zur blühenden Zeit der Konkordanz werden. Einer Konkordanz freilich, deren Grenzen in den letzten Jahren allzu deutlich sichtbar wurden.
Die Geschehnisse des 19. Dezember 1959 in der Zusammenfassung der Filmwochenschau des Schweizer Fernsehens:
[1] In der Geschichte des Bundesrats kam die Verschiebung von zwei Sitzen zu einer anderen Partei bei einer einzigen Wahl sonst nie vor. KVP bzw. CVP und BGB bzw. SVP bauten ihre Vertretung jeweils schrittweise aus.
[2] Bei den Nationalratswahlen 1951 kam die FDP auf 24 Prozent, die CVP auf 22.5 Prozent Stimmenanteil. Im Nationalrat hatte die FDP drei Sitze mehr, dafür war die CVP im Ständerat stärker vertreten und stellte insgesamt mehr Bundesparlamentarier als der Freisinn.
[3] Urs Altermatt (2012): Das historische Dilemma der CVP. Zwischen katholischem Milieu und bürgerlicher Mittepartei., S. 137.
[5] Der Begriff entstand zwar erst später. Geprägt hat ihn in den 1960er und 70er Jahren insbesondere der langjährige Fraktionschef und Bundesrat Kurt Furgler.
Die PRI monopolisierte in Mexiko während Jahrzehnten die Regierungsgewalt. Dabei machte sie sich das Wahlrecht geschickt zunutze.
Mexiko hält den Weltrekord für den hässlichsten Weihnachtsbaum und die längste Zeit mit der gleichen Partei im Präsidentenpalast (im Hintergrund). Bild: Eigene Aufnahme
Was ist eine Demokratie? Über diese Frage streitet sich die Wissenschaft seit Jahrhunderten. Eine einfache Definition bietet Adam Przeworski an: Ihm zufolge ist ein Land dann demokratisch, wenn es mindestens einen Machtwechsel an der Urne erlebt hat. Oder um es in seinen Worten auszudrücken: «Democracy is a system in which parties lose elections.»[1]
Wendet man diese Definition an, ist Mexiko seit dem 2. Juli 2000 eine Demokratie.[2] An diesem Tag verlor die Partido Revolucionario Institucional (PRI) zum ersten Mal seit ihrer Gründung im Jahr 1929 eine Präsidentschaftswahl. 71 Jahre lang hatte sie die Regierungsgewalt über das Land inne – länger, als es je einer anderen Partei auf der Welt gelungen war.
Wie schafft es eine Partei, 71 Jahre an der Macht zu bleiben? Es gibt einige Möglichkeiten, die eigene Macht zu erhalten, ohne auf repressive Mittel zurückgreifen zu müssen. Eine Partei, die die Regierungsgewalt inne hat, kann auf üppige staatliche Ressourcen zurückgreifen und diese gezielt an loyale Personen oder Gruppen verteilen, sie kontrolliert die staatlichen Medien und kann bei Wahlen leichter betrügen. Im Falle der PRI in Mexiko war allerdings ein anderer Faktor entscheidend: das Wahlsystem.
Der mexikanische Präsident wird nach dem relativen Mehrheitssystem oder First-Past-The-Post-System gewählt, das in diesem Blog bereitsmehrmals besprochen wurde. Bei Regierungswahlen kommt dieses System nur noch in wenigen Ländern zur Anwendung. In den meisten Staaten mit Präsidialsystem sind heute zweite Wahlgänge möglich.
Die relative Mehrheitswahl begünstigt grosse Parteien stärker als jedes andere Wahlsystem. Länder mit diesem Verfahren tendieren deshalb meist zu einem Zweiparteiensystem. Wenn es trotzdem mehr als zwei einigermassen starke Parteien gibt, führt dies oft zu Verzerrungen und rouletteähnlichen Wahlen.
Als grosse Partei wurde die PRI durch das relative Mehrheitswahlsystem natürlich stark begünstigt. Sie profitierte allerdings auch davon, dass die Opposition oft nicht geeint auftrat und unter sich zerstritten war. In einem Artikel[3] im Journal of Theoretical Politics analysieren die Politikwissenschafter Alberto Diaz-Cayeros und Beatriz Magaloni, wie geschickt sich die Partei das Wahlsystem zunutze machte. Sie argumentieren, dass die PRI nicht nur Profiteurin des Mehrheitssystems war, sondern selbst Wahlrechtsreformen hin zu einem proportionaleren System, das kleineren Parteien mehr Chancen gab, zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzte, indem sie die anderen Parteien gegeneinander ausspielte.
Tatsächlich ist erstaunlich, dass die Zahl der Oppositionsparteien im Parlament wie auch ihre Sitzstärke in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stetig anwuchs, ohne dass die PRI ihre dominante Position oder das Präsidentenamt eingebüsst hätte – trotz wachsender Unzufriedenheit, schwacher Wirtschaftsentwicklung und einer Reihe von Korruptionsskandalen.
Diaz-Cayeros und Magaloni erklären dies damit, dass die PRI darauf achtete, trotz wachsender Opposition keine der anderen Parteien zu stark werden zu lassen. Sie legte die «Eintrittshürden» für das Parlament bewusst tief, so dass kleine Parteien relativ leicht zu einigen Sitzen kommen konnten. So wird seit 1977 ein Teil des Abgeordnetenhauses nach Proporz gewählt, und seit 1996 auch ein Teil des Senats.
Doch gerade weil es für Oppositionsparteien so leicht wurde, Parlamentssitze zu erobern, standen sie sich im Rennen um die Präsidentschaft gegenseitig im Weg. Je stärker die Opposition wurde, desto schlechter koordinierte sie sich untereinander. Selbst als Vicente Fox von der konservativen Partido Acción Nacional (PAN) im Jahr 2000 die Präsidentschaftswahl gewann und die 71-jährige Herrschaft der PRI beendete, musste er sich nicht nur gegen den Kandidaten der PRI, sondern auch gegen jenen der zweiten grossen Oppositionspartei, der linksgerichteten Partido de la Revolución Democrática (PRD), durchsetzen.
Hätte Mexiko kein relatives Mehrheitssystem, wäre die Hegemonie der PRI wohl wesentlich schneller zu Ende gegangen. Ganz abgesehen davon wären dem Land einige fragwürdige Wahlresultate erspart geblieben: Seit 1994 hat kein gewählter Präsident eine absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können. 2006 schaffte es Felipe Calderón sogar, mit gerade einmal 35.9 Prozent zum Staatschef gewählt zu werden. Ob solch tiefe Legitimationswerte noch mit der Definition einer Demokratie vereinbar sind, sei dahingestellt.
[1] Przeworski, Adam (1991): Democracy and the market: Political and economic reforms in Eastern Europe and Latin America.
[2] Wobei es natürlich genauso fraglich ist, ob das Land heute wirklich demokratisch ist, wie, ob es vor 2000 gänzlich undemokratisch war. Generell ist es angebracht, ein Fragezeichen hinter den Sinn solcher dichotomer Demokratie-Definitionen zu setzen.
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