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50 Millionen für die Parteien

Rund 50 Millionen Franken Beiträge an politische Parteien ziehen Steuerpflichtige in der Schweiz pro Jahr von den Steuern ab. Dadurch entgehen dem Staat Millionen – und die Politiker profitieren.

Publiziert in der «Zentralschweiz am Sonntag» und in der «Ostschweiz am Sonntag» vom 30.7.2017.

wahlkampf

Spenden an Parteien, die damit – wie hier in St. Gallen – Wahlkampf betreiben, können von den Steuern abgezogen werden. (Foto: Flickr/hdz)

Parteien spielen eine wichtige Rolle in der Demokratie. Die Schweizer Bundesverfassung attestiert ihnen, dass sie an der Meinungs- und Willensbildung mitwirken. Diese Rolle weiss der Bund auch finanziell zu würdigen: Seit 2011 können Beiträge an politische Parteien von der direkten Bundessteuer abgezogen werden (bis zu einem Betrag von 10’000 Franken). Die Parteien wurden damit den gemeinnützigen Organisationen gleichgestellt. Zugleich verpflichtete das Parlament die Kantone, den Abzug bei der Staats- und Gemeindesteuer ebenfalls einzuführen.

Nun zeigt eine Auswertung erstmals detailliert den Umfang dieses Steuerrabatts. Diese fusst auf einer Umfrage an sämtliche Kantone, wie viele Beiträge an Parteien jährlich von den Steuern abgezogen werden. 17 von 26 Kantonen konnten konkrete Zahlen liefern. In diesen Kantonen werden pro Jahr mehr als 30 Millionen Franken abgezogen. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz dürfte die Summe der Abzüge etwa 50 Millionen Franken betragen. Diese Zahl umfasst Mitgliederbeiträge, Abgaben von Amtsträgern an ihre Parteien sowie Spenden – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag, welcher je nach Kanton zwischen 5000 und 20’000 Franken liegt. Was darüber hinausgeht, ist nicht berücksichtigt.

Kanton Höchstabzug für natürliche Personen Summe der Zuwendungen an politische Parteien Jahr
Zürich

10’000 (20’000 bei Ehepaaren)

keine Angabe

Bern

5200

13’376’933

2015

Luzern

5300

1’800’000

2014

Uri

10’100

127’642

2014

Schwyz

6000

633’419

2013

Obwalden

10’000

169’134

2015

Nidwalden

20% des Nettoeinkommens (zusammen mit Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen)

keine Angabe

Glarus

10’100

150’000

Durchschnitt der letzten Jahre
Zug

20’000

912’567

2015

Freiburg

5’000

745’586

2014

Solothurn

20’000

1’362’896

2015

Basel-Stadt

10’000

1’654’000

2014

Basel-Land

10’000

1’900’000

2013-2015

Schaffhausen

15’000

677’096

2014

Appenzell-Ausserrhoden

10’000

keine Angabe

Appenzell-Innerrhoden

10’000

keine Angabe

St. Gallen

20’000

1’450’700

2014

Graubünden

10’000

791’832

2015

Aargau

10’000

3’000’000

2011

Thurgau

10’000

902’122

2013

Tessin

10’100

keine Angabe

Waadt

10’100 (bzw. 20% des Nettoeinkommens)

keine Angabe

Wallis

20’000

1’115’218

2014

Neuenburg

5’000

keine Angabe
Genf

10’000

keine Angabe
Jura

9’800

keine Angabe
Total

30’769’145

Schweiz (direkte Bundessteuer)

10’100

keine Angabe

Im Durchschnitt werden über 300 Franken gespendet

Die Antworten zeigen auch, dass man sich in der Schweiz mit Transparenz hinsichtlich der Finanzierung von Parteien nach wie vor schwertut. Viele Kantone gaben an, dass sie über keine Zahlen zu den Abzügen verfügten, erklärten diese für vertraulich oder verlangten eine Entschädigung für den Aufwand der Auswertung. In den Kantonen, welche Auskunft gaben, machten insgesamt rund 4 Prozent der Steuerpflichtigen einen Abzug geltend für Beiträge an politische Parteien. Im Durchschnitt brachten sie über 300 Franken in Abzug, wobei es allerdings grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gibt: Während in Uri im Schnitt nur rund 200 Franken abgezogen werden, sind es in Basel-Stadt fast 800; der Höchstabzug liegt in beiden Kantonen bei 10’000 Franken.

Angaben dazu, wie viel die Abzüge den Staat (und damit letztlich die Steuerzahler) kosten, konnte nur eine Minderheit der Kantone machen. Immerhin kann man auf Grundlage dieser Zahlen sowie der kantonalen Steuersätze eine konservative Schätzung vornehmen, gemäss der Bund, Kantone und Gemeinden insgesamt etwa 10 Millionen Franken pro Jahr weniger einnehmen, als wenn Beiträge an Parteien nicht abzugsfähig wären. Zugute kommen diese Ausfälle unter anderem den Politikern: Die Mandatssteuern, die sie jedes Jahr an ihre Parteien abgeben müssen – je nach Partei zwischen 5 und deutlich über 10 Prozent ihres Einkommens –, fallen ebenfalls unter die abzugsberechtigten Beiträge. Es erstaunt nicht, dass der schweizweite Steuerrabatt 2009 sowohl im National- als auch im Ständerat deutliche Zustimmung fand.

Spenden von Firmen: Tappen im Dunkeln

Nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen können in den meisten Kantonen Beiträge an Parteien von den Steuern abziehen – allerdings in der Regel nur, wenn es sich um «geschäftsmässig begründete Aufwendungen» handelt. Zahlen dazu lieferte keiner der 26 angefragten Kantone.

Auskunft gaben auf Anfrage einzelne Unternehmen. So bestätigt die Raiffeisenbank, dass sie die 246’000 Franken, die sie pro Jahr an die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien auszahlt, als geschäftsmässig begründeten Aufwand von der Gewinnsteuer abzieht. Auch Novartis zieht Zuwendungen an Parteien von den Steuern ab, über deren Höhe das Unternehmen allerdings keine Angaben macht.

SP fordert Offenlegung

Auch SP-Nationalrätin Nadine Masshardt, die im Kanton Bern den Maximalbetrag von 5200 Franken pro Jahr von ihrem steuerbaren Einkommen abzieht, findet den Abzug zur Unterstützung der Parteien richtig, fordert im Gegenzug aber, dass grössere Spenden transparent gemacht werden müssen. Oft werde als Argument gegen eine Offenlegung vorgebracht, Parteispenden seien Privatsache und die Schweiz habe keine staatliche Parteienfinanzierung, so Masshardt. «Dieses Argument ist widersprüchlich: Denn mit dem Steuerabzug leistet der Staat eine indirekte Unterstützung an die Parteien. Entsprechend ist es auch legitim, Transparenz zu schaffen.»

Bei den bürgerlichen Parteien stösst diese Forderung nach mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung allerdings auf breite Ablehnung. SVP-Nationalrat Maximilian Reimann, der mit einer parlamentarischen Initia­tive den Anstoss gegeben hatte für den schweizweiten Steuerabzug, sagt, es sei nicht relevant, ob es sich dabei um eine indirekte staatliche Parteienfinanzierung handle. «Entscheidend ist einzig und allein, dass das der Bundesgesetzgeber so entschieden hat. Dagegen hätte das Referendum ergriffen werden können, was allerdings unterblieb.»

Das Finanzreferendum – ein Eigentor für die SVP?

Die Debatte über die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs hat auch die Forderung nach einem nationalen Finanzreferendum neu entflammt. Doch welche Folgen hätte dies in der Praxis? Eine Auswertung von Umfragedaten zeigt: Die Stimmbürger wollen vor allem bei Armee und Landwirtschaft sparen.

Von Lukas Leuzinger, Lucas Leemann und Claudio Kuster

Es herrscht seltene Einigkeit im Bundeshaus: Eine so bedeutende Ausgabe wie der Kauf neuer Kampfflugzeuge darf nicht ohne Mitsprache des Volkes getätigt werden, beteuerten jüngst Parlamentarier aller Parteien, nachdem die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe «Neues Kampfflugzeug» ihren Bericht vorgelegt hatte (in welchem sie empfahl, die Flieger über das ordentliche Armeebudget zu beschaffen). Der Kauf müsse dem Referendum unterstellt werden, so der Tenor.

Allerdings: Wenn es nicht gerade um Flugzeuge geht, scheint den Politikern kein Betrag gross genug zu sein, um ihn an den Stimmbürgern vorbei auszugeben. So jedenfalls müssen die Reaktionen auf den Vorschlag von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi interpretiert werden, das Finanzreferendum auf Bundesebene einzuführen. SP-Präsident Christian Levrat schimpfte die Idee ein «Ablenkungsmanöver». Auch die CVP spricht sich mehrheitlich dagegen aus und selbst die FDP-Fraktion ist gespalten. Dabei würde die Bundesversammlung keineswegs Neuland betreten: Alle Kantone haben das Finanzreferendum bereits eingeführt.

Mehrere Anläufe

Auf Bundesebene wird dieses direktdemokratische Instrument seit den 1950er Jahren – nicht zufällig also seit dem starken Ausbau des Leistungsstaats nach dem Zweiten Weltkrieg – regelmässig propagiert. Dannzumal gleich mit einer Volksinitiative, deren direkter Gegenvorschlag 1956 beachtliche 46 Prozent Zustimmung erhielt. In der Endphase des Kalten Kriegs wurde 1987 eine Volksinitiative «Rüstungsreferendum» der SP ebenfalls abgelehnt (41 Prozent Ja). Im Gegensatz zur ersten Initiative aus liberalen Kreisen, die ein allgemeines Finanzreferendum vorsah, hätte das sektorielle Finanzreferendum der SP nur Ausgaben (ohne untere Limite!) im Bereich der Beschaffung von Kriegsmaterial und militärischen Bauten anvisiert.

Parlamentarischen Vorstössen für dasselbe Ansinnen ist seither ebenso wenig Erfolg beschieden. Seit 2003 wird das Finanzreferendum praktisch nur noch von der SVP sowie vereinzelten rechtsbürgerlichen Nationalräten (FDP und Lega) vorgeschlagen.[1] Eine vorübergehende Mehrheit erlangte 2004 immerhin eine parlamentarische Initiative der SVP, die sodann ausformuliert und in die öffentliche Vernehmlassung geschickt wurde. Obschon eine komfortable Mehrheit von 17 Kantonen die Einführung des Finanzreferendums befürworteten (7 waren dagegen) und ebenso die FDP und SVP grünes Licht gaben (CVP, SP, EVP und Liberale lehnten ab), bekam die vorberatende Kommission plötzlich kalte Füsse und bat den Nationalrat, den Vorstoss zu kassieren. – Eine Neuauflage der SVP und der bisher letzte Versuch war abermals 2013 traktandiert. Jetzt wollte selbst die FDP nichts mehr von der finanzpolitischen Kompetenzerweiterung des Souveräns wissen, einzig die ausgabendisziplinerte GLP hielt der SVP die Stange.

Interssant ist überdies, dass im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung 1996 auch der Bundesrat ein Finanzreferendum vorschlug – wenngleich eine eher plebiszitäre Form: das Parlament hätte jeweils ad hoc entscheiden müssen, welche Vorlagen vors Volk dürfen und welche nicht. Er begründete dies jedoch nicht – wie die späteren Promotoren – mit finanzpolitischen Überlegungen, sondern brachte vornehmlich demokratietheoretische Überlegungen vor. Denn jenes Finanzreferendum war ein Bestandteil eines (aus bundesrätlicher Sicht) austarierten «Reformpakets Volksrechte», das diverse Schraubendrehungen an den direktdemokratischen Rechten ansetzte (um letztlich in praktisch allen Bereichen zu scheitern).

Finanzreferendum ist nicht gleich Finanzreferendum

Wovor haben die Politiker in Bundesbern eigentlich Angst? Oder anders gefragt: Welche Auswirkungen hätte ein Finanzreferendum? Die Antwort auf diese Frage hängt entscheidend davon ab, wie ein solches Instrument ausgestaltet wäre: Ein Finanzreferendum kann obligatorisch sein (d.h. alle Ausgaben ab einer bestimmten Höhe kommen zur Abstimmung) oder fakultativ (d.h. Ausgaben ab einer bestimmten Höhe kommen vors Volk, sofern genug Unterschriften zusammenkommen), die Ausgabenschwelle kann hoch oder tief sein und sie kann differenziert angesetzt werden in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine einmalige oder um eine wiederkehrende Ausgabe handelt. Zudem muss definiert werden, was überhaupt als referendumsfähige Ausgabe gilt: Verpflichtungskredite? Voranschlagskredite? Eine (aus den oben genannten Gründen mit Vorsicht zu geniessende) Übersicht gibt eine Auswertung der Finanzverwaltung im Auftrag Aeschis, die untersuchte, was alles unter ein fakultatives Finanzreferendum mit einer Ausgabenschwelle von 250 Millionen Franken fiele. Demnach könnte gegen rund zehn Posten pro Jahr das Referendum ergriffen werden (nur Verpflichtungskredite wurden berücksichtigt). Betroffen wäre etwa die Armee, die Entwicklungszusammenarbeit oder der Strassenverkehr.

Entscheidend wäre aber nicht nur, welche Ausgaben dem Referendum unterstünden, sondern vor allem, welche am ehesten Gefahr liefen, in einer Abstimmung zu scheitern. Um dies beurteilen zu können, haben wir uns angeschaut, in welchen Bereichen die Bürger im Allgemeinen eher mehr und in welchen sie eher weniger Geld ausgeben wollen.

Als Grundlage verwendeten wir Antworten auf der Onlineplattform Smartvote, welche etwas mehr als 11’000 Stimmberechtigte im Nachgang zu den nationalen Wahlen 2015 in einer Umfrage angegeben haben.[2] Die Daten wurden nach Geschlecht, Altersgruppe, Kanton und Parteipräferenz gewichtet. Sie zeigen ein grobes Bild, welche Bundesausgaben im Stimmvolk im Allgemeinen auf Zustimmung stossen und welche nicht.[3]

Nur 10 Prozent wollen höhere Armeeausgaben

Die Auswertung zeigt Interessantes. Zunächst erstaunt nicht, warum der Kauf neuer Kampfflugzeuge so umstritten ist: Gemäss den Zahlen möchten über 60 Prozent der Stimmbürger bei der Armee sparen; ein Drittel will sogar «deutlich weniger» ausgeben – nur rund 10 Prozent möchten die Ausgaben erhöhen (siehe Grafik). Damit herrscht beim Militär der mit Abstand grösste Sparbedarf. (Das sind, wie gesagt, generelle Aussagen, sie bedeuten nicht, dass diese 60 Prozent Nein zu neuen Kampfflugzeugen sagen würden.)

Die zweitbeliebteste Option zur Ausgabensenkung ist die Landwirtschaft. Hier möchten rund 40 Prozent weniger Geld ausgeben. Damit erscheinen ausgerechnet die beiden Bereiche, in denen die finanzpolitisch konservative SVP mehr ausgeben will, durch ein allfälliges Finanzreferendum besonders gefährdet.

Wenig zu befürchten hätte gemäss den Zahlen dagegen der Bereich Bildung und Forschung. Auch bei der öffentlichen Sicherheit und beim öffentlichen Verkehr möchte nur eine kleine Minderheit weniger ausgeben. Bei der sozialen Sicherheit halten sich die Sparwilligen und die Ausgabenfreudigen ziemlich genau die Waage.[4]

Natürlich kann die Sache ziemlich anders aussehen, wenn die Bürger über eine konkrete Ausgabe abstimmen müssen. Die Frage «Wollen Sie in die Bildung investieren?» wird wohl manch einer anders beantworten als die Frage «Sind Sie für den Bau einer neuen Fachhochschule?» (insbesondere, wenn man das Preisschild daneben sieht).

Forderungen nach einem Finanzreferendum sind oft weniger vom Wunsch nach mehr demokratischer Mitbestimmung als von politisch-materiellen Interessen motiviert. Allerdings legt die Auswertung nahe, dass jene, die ein Referendum für Staatsausgaben am stärksten befürworten, nicht zwingend am meisten davon profitieren würden.

 


[1] Folgende Vorstösste seit den 1980er Jahren forderten ein Finanzreferendum in irgendeiner Form:

[2] Wir bedanken uns bei Smartvote für das Zurverfügungstellen der Daten.

[3] Die Zahlen sind natürlich mit Vorsicht zu interpretieren. Denn trotz Gewichtung sind die Daten möglicherweise nicht perfekt repräsentativ für die Gesamtheit der Stimmberechtigten.

[4] Die einzige uns bekannte Umfrage, die Ähnliches erhob, war jene, die das Forschungsinstitut Sotomo kürzlich im Auftrag des Think Tanks Avenir Suisse erstellt hat. Die Daten sind allerdings schlecht vergleichbar, weil einerseits zum Teil andere Kategorien gewählt wurden (so wurde die Armee mit der Polizei zusammengefasst), und weil die Teilnehmer andererseits nicht nur zu den Bundesausgaben befragt wurden, sondern auch zu den Ausgaben von Kantonen und Gemeinden.