Category Archives: Deutschland

Was tun gegen die Überpopulation der Abgeordneten des Bundestags?

Das Wahlsystem für den deutschen Bundestag ist international angesehen, weil es Persönlichkeitswahl und proportionale Sitzverteilung kombiniert. Allerdings hat diese Kombination zu einer Aufblähung des Parlaments geführt. Die Politik versucht sich nun an einem neuen Anlauf für eine Reform.

Abgeordneter im deutschen Bundestag ist ein Beruf mit hoher Arbeitsplatzsicherheit. Denn es werden laufend neue Stellen geschaffen. Das Grundgesetz sieht eigentlich die Zahl von 598 Sitzen vor. In den Wahlen der jüngeren Vergangenheit wurde diese Vorgabe aber immer – und immer deutlicher – überschritten. 2009 umfasste der Bundestag 622 Sitze (also 24 «zu viel»), 2013 waren es schon 631, und seit 2017 sitzen bereits 709 Parlamentarier im Saal. Und ein Ende des Wachstums ist nicht abzusehen. Wären heute Wahlen, wäre basierend auf Umfragen eine Parlamentsgrösse von bis zu 800 Sitzen zu erwarten, wie die Webseite mandatsrechner.de kalkuliert hat.

Das Beste aus beiden Welten

Der Grund für die Aufblähung des Parlaments liegt in der Spezialität des deutschen Wahlsystems, das Mehrheits- und Verhältniswahlrecht kombiniert. Dieses Prinzip kann, richtig umgesetzt, «das Beste aus beiden Welten» in einem Verfahren vereinigen, weshalb das deutsche Wahlrecht anderen Demokratien verschiedentlich als Vorbild gedient hat.

Bundestagswahl Stimmzettel

Wahlzettel für die Bundestagswahl 2005. (Quelle: Wikipedia)

Konkret haben die Wähler jeweils zwei Stimmen: Mit der ersten wählen sie einen Kandidaten für den jeweiligen (Einer-)Wahlkreis, mit der zweiten eine Partei.[1] 299 Sitze – die Hälfte von 598 – werden als Direktmandate vergeben. Dabei ist das relative Mehr massgebend, was zu gewissen Verzerrungen führen kann. Diese werden aber insofern abgeschwächt, als die Verteilung der Sitze auf die Parteien nach dem Proporz auf Basis der Zweitstimmen geschieht (wobei das Divisorverfahren mit Standardrundung zur Anwendung kommt).[2] Die Direktmandate werden den einer Partei zustehenden Sitzen (gemäss Proporz) angerechnet. Wenn also eine Partei in einem Bundesland Anspruch auf 10 Sitze hat und 7 Direktmandate gewinnt, schickt sie aus diesem Land 7 direkt gewählte und 3 Kandidaten von der Landesliste nach Berlin.

Kritisch wird es nun, wenn eine Partei mehr Sitze als Direktmandate gewinnt, als ihr gemäss Proporz zustehen, im obigen Fall also beispielsweise 11. Die so entstehenden sogenannten Überhangmandate darf sie behalten. Lange Zeit konnte eine Partei dadurch mehr Mandate erlangen als ihr nach Proporz zustanden. Mehr noch: Es konnte sein, dass eine Zweitstimme zugunsten einer Partei dieser schadete, weil sie dadurch ein Überhangmandat verlor (man spricht in diesem Zusammenhang von negativem Stimmgewicht).

Umwälzung der Parteienlandschaft

Praktisch waren solche Szenarien lange Zeit kaum relevant, weil die deutsche Politik von wenigen Parteien dominiert wurde, insbesondere von Union und SPD, die jeweils genug Zweistimmen holten, um ihre Direktmandate problemlos darin «unterzubringen».

Nach der Wiedervereinigung wurde das deutsche Parteiensystem jedoch vielfältiger und die traditionellen Volksparteien büssten ihre Übermacht ein. Dadurch haben auch die Überhangmandate eine höhere Bedeutung erlangt.

2008 entschied das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil, dass die durch Überhangmandate entstehenden Verzerrungen eliminiert werden müssten. Daraufhin beschloss die damals regierende Koalition von Union und FDP ein neues Gesetz, das aber verfassungsrechtlich unsauber war und vom Verfassungsgericht kurze Zeit später ebenfalls für verfassungswidrig erklärt wurde. Schliesslich kam gerade noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl 2013 ein parteiübergreifender Kompromiss zustande. Das seither geltende Gesetz schreibt vor, dass Überhangmandate kompensiert werden müssen. Wenn eine Partei in einem Land mehr Sitze aus Direktmandaten erhält als ihr aufgrund der Zweitstimmenanteile zustehen, wird einfach die Gesamtsitzzahl erhöht, bis die Übervertretung dieser Partei nicht mehr besteht.[3] Damit hat man ein Problem (Verzerrung der Proportionalität) durch ein neues (Aufblähung des Parlaments) ersetzt.[4]

Seither grübelt die Politik darüber, wie man dieses Problem in den Griff bekommen könnte. Nachdem ein Vorschlag des damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert 2016 gescheitert ist, hat sein Nachfolger Wolfgang Schäuble eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen neuen Anlauf für eine mehrheitsfähige Reform sucht. Bis Ostern, so kündigte Schäuble an, soll ein Vorschlag auf dem Tisch liegen.

Ein Strauss von Optionen

In welche Richtung könnte dieser gehen? Eine Möglichkeit wäre die Reduktion der Anzahl Direktmandate. Je weniger Direktmandate es gibt, desto weniger Überhangmandate entstehen. Zwar könnte man argumentieren, dass dadurch das Majorz-Element gegenüber dem Proporz-Element geschwächt würde. Allerdings ist das faktisch bereits unter dem heutigen System der Fall, weil zusätzliche Sitze ausnahmslos Listenkandidaten und nicht Direktkandidaten zukommen. Der Anteil der Direktmandate liegt deshalb schon heute deutlich unter den eigentlich vorgesehenen 50 Prozent, nämlich aktuell bei gut zwei Fünfteln (299 von 709). Warum nicht von Beginn einen tieferen Anteil festlegen und die Aufblähung des Parlaments vermeiden?

Einige Experten, unter ihnen der in der Schweiz wohlbekannte Mathematiker Friedrich Pukelsheim, schlagen eine Reduktion auf 240 oder gar 200 Direktmandate vor, also zwei Fünftel beziehungsweise ein Drittel der Soll-Grösse von 598.

Das Problem würde damit freilich nicht ganz aus der Welt geschafft, aber erheblich reduziert. Zumindest bei den gegenwärtigen Stärkeverhältnissen der Parteien würden es diese Varianten erlauben, die vom Grundgesetz vorgesehene Soll-Grösse des Bundestags von 598 Sitzen einzuhalten.

Der Preis für die Reduktion der Sitze wäre eine grössere Distanz zwischen Wählern und Repräsentanten. Gibt es weniger Direktmandate, müssen diese logischerweise in grösseren Wahlkreisen vergeben werden.

Der gleiche Makel haftet auch einer zweiten Option an, der Einführung von Zwei-Personen-Wahlkreisen. Die Idee dahinter: Wenn überall zwei statt nur ein Direktvertreter gewählt werden, die Wähler dabei aber weiterhin nur eine Stimme haben, haben kleinere Parteien bessere Chancen auf Direktmandate. Die Verteilung dieser Mandate wäre dadurch proportionaler, womit mutmasslich weniger Korrekturen in Form von Sitzzahlerhöhungen nötig wären.[5] Die Wahlkreise für Direktmandate wären dann aber doppelt so gross wie heute.

Natürlich wären auch grundsätzlichere Änderungen am Wahlsystem denkbar. So wurde schon vorgeschlagen, auf die Verrechnung von Direktmandaten im Listenproporz zu verzichten und ein Grabenwahlsystem anzuwenden.[6] Unter diesem würde zwar weiterhin ein Teil des Bundestag mit Mehrheitswahl, der andere im Proporz gewählt, doch wären diese beiden System völlig voneinander getrennt. Eine gegenseitige Verrechnung der Erst- und Zweitstimmen gäbe es nicht mehr. Damit hätte man das Problem der Überhangmandate nicht mehr, allerdings zum Preis erheblicher Verzerrungen der Proportionalität.

Um die Verhältniswahl mit der Wahl von Personen zu verbinden, könnten auch offene Listen eingeführt werden, wie sie die Schweiz kennt. Diese könnten das Zweistimmenmodell ersetzen, sie wären aber auch als Ergänzung desselben denkbar. Die beiden Modelle sind im Prinzip miteinander kombinierbar, wie das Beispiel des Wahlsystems Bayerns belegt (wobei die Komplexität des Systems dann steigt).

Schliesslich gibt es auch die Idee, das Zweistimmensystem aufzugeben. Ersetzt werden könnte es durch ein Einstimmenmodell, bei dem die Stimme zugleich für die Partei wie auch für deren Direktkandidaten gewertet wird. Ein solches System könnte ergänzt werden durch Einführung einer Ersatzstimme, welche die Zahl der durch die Fünf-Prozent-Hürde verlorenen Stimmen einschränken würde.[7] Ein Einstimmensystem würde allerdings die Möglichkeit der Wahl von Personen einschränken, weil man damit gleichzeitig deren Partei wählen würde. (Dieser Nachteil wird indes durch den Umstand relativiert, dass die Erststimmen die personelle Zusammensetzung des Parlaments schon heute kaum beeinflusst, weil die meisten unterlegenen Direktkandidaten via Landesliste den Sprung ins Parlament dennoch schaffen.)

Hang zur Besitzstandswahrung

Die Analyse dieser Vorschläge zeigt, dass jedes System neben Verbesserungen auch gewisse Nachteile mit sich bringt. Kein Wahlsystem ist perfekt; für die Wahl des «richtigen» Modells ist daher die Gewichtung unterschiedlicher Ansprüche an ein Wahlsystem entscheidend.

Eine Abkehr vom Zweistimmenmodell ist derzeit allerdings kurzfristig nicht realistisch, da sich sämtliche Parteien im Bundestag im Prinzip dahinter stellen. Schäubles Kommission wird daher wohl darauf fokussieren, das bestehende System zu optimieren. Dabei steht sie nicht nur vor dem Problem, dass dieses System schon heute äusserst komplex ist, sondern auch, dass – wie immer bei Wahlrechtsfragen – die persönlichen Interessen von Abgeordneten direkt betroffen sind. Sollte es tatsächlich gelingen, die Zahl der Abgeordneten zu senken, würde ein Sechstel der Parlamentarier Amt und Einkommen verlustig gehen. Viele dürften wenig geneigt sein, sich diesem Risiko auszusetzen.

 


[1] In der Praxis sind indes auch die Wahlen der Direktkandidaten Partei- und nicht Personenwahlen. Siehe Dieter Nohlen (2014): Wahlrecht und Parteiensystem, 7. Auflage, S. 381.

[2] Die einzige Einschränkung der Proportionalität ist die Sperrklausel: Zugang zur Sitzverteilung erhalten nur Parteien, die mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate gewinnen.

[3] Eine ausführlichere Übersicht über die Vorgeschichte findet sich bei Florian Gotz und Robert Vehrkamp (2018): «Das Wahlsystem von 2013: Entstehung, Funktionsweise und Reformbedarf», in: Joachim Behnke et al. (Hrsg.): Reform des Bundestagswahlsystems. Bewertungskriterien und Reformoptionen, S. 15-39.

[4] Verschärft wird das Problem durch eine technische Inkonsistenz, durch die die Sitzzahl erhöht wird, selbst wenn dies aufgrund der Verteilung der Direktmandate gar nicht nötig wäre. Siehe Gotz und Vehrkamp 2018, S. 36-38.

[5] Joachim Behnke (2018): «Zweipersonenwahlkreise oder Reduktion der Anzahl der Einpersonenwahlkreise als ‹Catch all›-Reformoptionen», in Behnke et al., insb. S. 147-162.

[6] Gerd Strohmeier (2007): «Ein Plädoyer für die ‹gemässigte Mehrheitswahl›. Optimale Lösung für Deutschland, Vorbild für Österreich und andere Demokratien», in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 38 (3), S. 578-590.

[7] Frank Decker (2018): «Reformen der Stimmgebung. Rückkehr zum Einstimmensystem von 1949 und Einführung einer Ersatzstimme», in Behnke et al., S. 97-136. Siehe auch Björn Benken (2016): «Die Ersatzstimme – ein Instrument, dessen Zeit gekommen ist?», in: Tobias Mörschel (Hrsg.): Wahlen und Demokratie. Reformoptionen des deutschen Wahlrechts., S. 165-180.

Minderheitsregierungen: In Deutschland verpönt, in Dänemark Alltag

Der deutschen Politik gehen die Optionen für eine Koalitionsregierung allmählich aus. Dennoch halten alle Parteien am Credo fest, dass eine Regierung auf jeden Fall über eine feste Mehrheit im Parlament verfügen muss. Warum eigentlich? Ein Blick nach Skandinavien ist aufschlussreich.

Die etablierte Politik in Deutschland steckt in einer Sackgasse und sucht fieberhaft nach einem Ausweg. Nach den Bundestagswahlen im September sind die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU, FDP und den Grünen gescheitert. Einer Neuauflage der Grossen Koalition aus Union und SPD haben die Sozialdemokraten bereits kurz nach der Wahl eine Absage erteilt (wobei verschiedene Exponenten der Partei darauf drängen, auf diesen Entscheid zurückzukommen). Andere Koalitionsoptionen erreichen entweder keine Mehrheit im Bundestag (etwa SPD, Grüne und Linke) oder sind politisch unrealistisch. Der einzige Ausweg, so scheint es, sind Neuwahlen – wobei ungewiss ist, ob diese an den gegenwärtigen Stärkeverhältnissen so viel ändern würden, dass sich neue Optionen für eine Regierung ergeben.

Wobei: Eine Alternative gäbe es da noch: eine Minderheitsregierung. Diese Option scheinen deutsche Politiker aber zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bereits erklärt, dass sie lieber nochmals einen Wahlkampf absolvieren als eine Minderheitsregierung bilden würde. Auch die anderen Parteien zeigen wenig Interesse an einer Regierung ohne Parlamentsmehrheit. Als Begründung wird jeweils reflexartig auf die fehlende Stabilität einer solchen Regierung verwiesen. Zudem habe dieses Modell in Deutschland «keine Tradition». Auf Bundesebene gab es seit Gründung der Republik noch nie eine Minderheitsregierung, wenngleich sich in den Ländern einige Beispiele finden.

Lange Tradition

In anderen Ländern geht man mit dem Thema deutlich unverkrampfter um. In Deutschlands nördlichem Nachbar Dänemark etwa ist derzeit eine Minderheitsregierung am Ruder. Die liberale Partei Venstre von Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen bildet zusammen mit der Liberal Alliance und der Konservativen Volkspartei das Kabinett. Diese drei Parteien haben im Parlament allerdings keine Mehrheit und sind auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen.

Minderheitsregierungen sind in Europa keine Seltenheit, und die skandinavischen Länder scheinen sich geradezu darauf spezialisiert zu haben: In Norwegen und Schweden konnten sich gemäss der Datenbank ParlGov über die Hälfte aller Regierungen seit 1950 nicht auf eine Mehrheit im Parlament stützen. Dänemark ist aber der unangefochtene Europameister, wenn es um Minderheitsregierungen geht: 1971 (!) wurde das Land letztmals von einer Koalition regiert, die im Folketing auf mehr als die Hälfte der Sitze zählen konnte. Seither waren nur Minderheitsregierungen an der Macht.

Dass diese sich nicht durch besondere Stabilität auszeichnen, ist nicht von der Hand zu weisen. Im Schnitt wechselte die Regierung alle zwei Jahre.[1] Allerdings ist die angebliche «Stabilität» von Mehrheitsregierungen eine trügerische, da die Parteien, die diesen angehören, oft wenig gemeinsam haben und jede von ihnen die Regierung jederzeit scheitern lassen kann.

Der Vorteil von Minderheitsregierungen ist demgegenüber, dass sie nicht immer auf den gleichen Partner angewiesen sind, um Vorlagen durchs Parlament zu bringen. In Dänemark führt dies zu einem «flexiblen und pragmatischen Gesetzgebungsprozess», wie der Politikwissenschaftler Asbjørn Skjæveland von der Universität Aarhus sagt. Im Zentrum stehen sachliche Lösungen statt die Interessen der Regierung.

Dänemark weist damit eine gewisse Ähnlichkeit mit der Schweiz auf, wo der Parlamentsbetrieb ebenfalls von variablen Mehrheiten geprägt ist. Das erscheint auf den ersten Blick paradox, gibt es in der Schweiz ja gerade keine Minderheitsregierungen, sondern im Gegenteil eine übergrosse Koalition in Form einer Konkordanzregierung. Im Prinzip spielen die Parteien aber in beiden Ländern ähnliche Rollen: In der Schweiz suchen formelle Regierungsparteien regelmässig die Opposition zur Regierung, während in Dänemark formelle Oppositionsparteien regelmässig Allianzen mit der Regierung suchen. In beiden Ländern ist das Parlament tatsächlich ein Ort von Verhandlung und Lösungssuche und nicht einfach ein «Redeparlament», wo aufgrund der Sitzstärken von Regierung und Opposition meist schon von Anfang an klar ist, wie das Ergebnis aussieht. «Im Bundesparlament würde nicht mehr die Regierungslinie abgenickt», sagte Politikwissenschaftler Werner Patzelt jüngst im Interview mit der «SonntagsZeitung».

Koalitionsbildungen werden nicht einfacher

Offenbar ist die Sehnsucht nach «Stabilität» und «starken Regierungen» in Deutschland aber so gross, dass man die Möglichkeit einer Minderheitsregierung gar nicht erst ernsthaft in Betracht zieht. Lieber bildet man nochmals eine Grosse Koalition, auch wenn diese bei den letzten Wahlen deutlich abgestraft wurde.

Mittelfristig wird man um ein Umdenken wohl nicht herumkommen. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa hat die Zahl der in den Parlamenten vertretenen Parteien in der jüngeren Vergangenheit deutlich zugenommen. Das ist ein Ausdruck der Vielfalt der Gesellschaften, hat aber den Nachteil, dass es die Bildung von dauerhaften Mehrheiten erschwert, vor allem, wenn gewisse Parteien von Beginn weg als Koaltionspartner ausgeschlossen werden. Natürlich ist es irgendwie möglich, aus Parteien, die sich im Wahlkampf noch scharf voneinander abgrenzten, am Ende eine Regierung zu formen. Wie viel Stabilität dadurch aber wirklich gewonnen ist, steht auf einem anderen Blatt.

 


[1] Wobei diese Zahl ausser Acht lässt, dass einige Regierungswechsel lediglich Umstellungen waren, etwa vergangenes Jahr, als Ministerpräsident Rasmussen zwei Parteien in die Regierung aufnahm, aber Regierungschef blieb.

Direkte Demokratie liegt im Trend

2016 führten so viele Länder Volksabstimmungen durch wie niemals zuvor. Allerdings gibt es sehr grosse Unterschiede, wie stark die Bürger tatsächlich die Politik ihrer Staaten mitbestimmen können.

Publiziert in der «Luzerner Zeitung» und im St. Galler Tagblatt am 31. Januar 2017.

Für Schweizerinnen und Schweizer gehören sie zum Alltag: die Volksabstimmungen, für die wir alle drei Monate an die Urne gerufen werden, um über Sachfragen zu entscheiden, das nächste Mal am 12. Februar. Die Schweiz ist Weltmeisterin in direkter Demokratie: Rund die Hälfte aller jemals durchgeführten nationalen Volksabstimmungen fand hierzulande statt.

volksabstimmungen-weltweit

Anzahl Länder, in denen Volksabstimmungen auf nationaler Ebene stattfanden (1900-2016). Quelle: International IDEA.

 

Diesen Spitzenplatz wird uns so bald niemand streitig machen. Doch andere Länder holen auf. Ob die Brexit-Abstimmung in Grossbritannien, die abgelehnte Verfassungsreform in Italien oder die Abstimmung über das Friedensabkommen mit der Farc-Guerilla in Kolumbien: In immer mehr Staaten können Bürger nicht nur an Wahlen teilnehmen, sondern die Politik in Abstimmungen unmittelbar beeinflussen. Insgesamt fanden vergangenes Jahr weltweit in 26 Ländern Volksabstimmungen statt – das sind so viele wie noch nie. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre und Jahrzehnte fort (siehe Grafik).

Oft bestimmen Regierungen, worüber abgestimmt werden darf

Die wachsende Verbreitung der direkten Demokratie widerspiegle das zunehmende Bedürfnis der Menschen nach Selbstbestimmung, sagt Gerald Häfner. «Die Bürgerinnen und Bürger geben sich immer weniger damit zufrieden, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird, ohne dass sie gefragt werden.» Häfner hat sich als deutscher EU-Parlamentsabgeordneter und Mitbegründer des Vereins Mehr Demokratie über Jahre für mehr direkte Demokratie eingesetzt.

Die zunehmende Beliebtheit von Volksabstimmungen sieht er grundsätzlich positiv. Bei den Verfahren, nach denen diese Abstimmungen durchgeführt werden, sieht er jedoch teilweise grosse Mängel: «Unter dem Namen direkte Demokratie werden oft Verfahren kaschiert, die eher in autokratische Systeme passen.» Während in der Schweiz Volksinitiative und fakultatives Referendum von den Bürgern angestossen werden und Politiker im Grunde keinen Einfluss darauf haben, ob eine Vorlage vors Volk kommt oder nicht, funktioniert die direkte Demokratie vielerorts von oben nach unten: Regierungen wie jene von Ex-Premier David Cameron in Grossbritannien bestimmen, worüber das Volk abstimmen darf und worüber nicht. «Solche Plebiszite dienen meist der Bestätigung der Machthaber und nicht der demokratischen Mitbestimmung der Bürger », bemängelt Häfner. Er findet, dass in einer direkten Demokratie die Bürger sowohl abstimmen als auch Abstimmungen auslösen können müssen, ohne auf die Grosszügigkeit von Regierung oder Parlament angewiesen zu sein.

Kritik an Plebisziten übt auch David Altman, Politikwissenschaftler und Autor des Buches «Direct Democracy Worldwide». Nach wie vor würden die meisten Volksabstimmungen weltweit nicht von Bürgern initiiert, sondern von oben verordnet. Oft setzten Politiker Plebiszite aus taktischen Gründen ein. «Das kann schädlich sein für die demokratische Kultur in einem Land.» (Siehe Interview «Often, leaders use direct democracy for reasons of self-interest»)

Keine gute Idee findet Altman auch, dass Volksabstimmungen vielerorts nur dann gültig sind, wenn sich ein bestimmter Anteil der Stimmberechtigten daran beteiligt. In Italien gilt beispielsweise bei Referenden ein Minimum von 50 Prozent. Solche Anforderungen öffnen laut Altman die Tür für Demobilisierungskampagnen, mit denen Politiker die Bürger von der Abstimmung abzuhalten versuchen, damit die Beteiligung unter dem notwendigen Wert bleibt. «Das widerspricht der Idee, dass in einer Demokratie die Bürger sich beteiligen und ihre Rechte nutzen sollen.»

Deutschland könnte bald nachziehen

Nach wie vor ein weisses Blatt, wenn es um nationale Volksabstimmungen geht, ist Deutschland. Zwar hat sich die direkte Demokratie in den Gemeinden und den Bundesländern in den letzten 20 Jahren stark verbreitet. Für Abstimmungen auf Bundesebene gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage – noch nicht. Nach Einschätzung von Gerald Häfner dürfte sich das bald ändern. Die Mehrheit der grossen Parteien spreche sich inzwischen für nationale Volksabstimmungen aus, sagt der Grünen-Politiker. «Nur noch die CDU ist dagegen.» Nach der Bundestagswahl im Herbst stehen die Chancen laut Häfner gut, dass das Parlament das nötige Gesetz beschliesst.

Häfner wie auch Altman sehen die Schweiz in Sachen direkte Demokratie als Vorbild. Es gebe aber auch Dinge, welche die Schweiz von anderen Ländern lernen könne, sagt Häfner. Er verweist auf das dreistufige Verfahren, das in den deutschen Bundesländern zur Anwendung kommt. Dabei wird mit einer Initiative zunächst nur ein Antrag ans Parlament gestellt, sich mit einem Thema zu befassen. Das sogenannte Volksbegehren erfordert eine höhere Zahl von Unterschriften. Lehnt das Parlament das Begehren ab, kommt es in der Regel zu einer Volksabstimmung. Dieses dreistufige Verfahren erlaube eine vertiefte Diskussion über ein Anliegen vor der Volksabstimmung, erklärt Häfner.

 

Siehe auch Interview mit David Altman «Often, leaders use direct democracy for reasons of self-interest»

Rohdaten zum Download

Die Illusion von mehr Mitsprache

In Deutschland wird die Idee diskutiert, den Bundespräsidenten künftig vom Volk wählen zu lassen. Das Ziel, die Beteiligung der Bürger zu verbessern, wird damit aber nicht erreicht.

Nachdem Joachim Gauck am Montag angekündigt hat, dass er nicht für eine zweite Amtszeit als Bundespräsident antritt, sind in Deutschland grundsätzliche Diskussionen über die Rolle des Staatsoberhaupts aufgekommen. Nicht zum ersten Mal bringen Medien und Politiker die Idee ins Spiel, dass der Bundespräsident direkt vom Volk gewählt werden soll. Die Bevölkerung hat Sympathien dafür: Laut einer Umfrage im Auftrag der «Bild am Sonntag» würden 60 Prozent der Deutschen den Bundespräsidenten gerne direkt wählen.

Bislang wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt – einem Gremium, dessen einzige Kompetenz darin besteht, das Staatsoberhaupt zu ernennen. Die Bundesversammlung besteht zur Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestags, zur anderen Hälfte aus Vertretern der Bundesländer.

Politische Systeme Europa

Die politischen Systeme der europäischen Staaten. Blau: Parlamentarische Demokratie, in der der Staatspräsident durch das Parlament oder ein spezielles Gremium gewählt wird. Gelb: Parlamentarische Demokratie, in der der Staatspräsident durch das Volk gewählt wird. Grün: Semi-präsidentielle Demokratie. Violett: Präsidialsystem. Braun: Konstitutionelle Monarchie.[1]

 

Die direkte Wahl des Präsidenten durch das Volk ist in präsidentiellen Demokratien selbstverständlich. Doch auch in vielen europäischen Ländern, wo das parlamentarische System vorherrscht, wird der Staatspräsident durch die Stimmbürger bestimmt (siehe Grafik).

Repräsentative Funktion

Befürworter der Direktwahl versprechen sich davon mehr Mitbestimmung für die Wähler. Die Frage ist bloss: Mehr Mitbestimmung bei was? Der Bundespräsident hat in erster Linie eine repräsentative Funktion. Joachim Gauck kann von sich aus weder die Regierung absetzen noch das Parlament auflösen. Er setzt neue Gesetze durch seine Unterschrift in Kraft, aber das ist eine rein formale Aufgabe.

Wie in diesem Blog schon einmal betont wurde, sind direkte Wahlen und direkte Demokratie zwei Paar Schuhe. Und gerade im Fall des deutschen Bundespräsidenten ist der zusätzliche Einfluss, den die Wähler damit bekommen, sehr bescheiden. Verteidiger des heutigen Systems warnen zudem (ähnlich den Gegnern der Volkswahl des Schweizer Bundesrats), dass eine direkte Wahl zu intensiven Wahlkämpfen führen würde, die dem Amt des Staatspräsidenten nicht würdig wären.

Solche Befürchtungen dürften übertrieben sein, zumal es ja auch unter dem heutigen System im Vorfeld der Wahl keineswegs nur ruhig und würdig zu- und hergeht. Wohl aber würde eine Direktwahl das Amt des Bundespräsidenten stärken. Er hätte dann, im Gegensatz zur Bundeskanzlerin, ein direktes Mandat vom Volk. Nur stellt sich die Frage, was er dann damit anfangen sollte.

Mehr Einfluss oder reine Symbolik?

Damit eine Wahl durch die Bürger mehr als nur symbolische Bedeutung hätte, müsste man wohl die Kompetenzen des Bundespräsidenten erweitern. In anderen Ländern kann der Präsident beispielsweise Dekrete erlassen, Minister absetzen oder die ganze Regierung entlassen.[2]

Damit würde Deutschland in die Nähe eines semi-präsidentiellen Systems rücken, wie es etwa Frankreich kennt. Manche Befürworter der Direktwahl fordern explizit, diese mit erweiterter Macht zu verbinden. Dies könnte allerdings zu einer Verwischung der Verantwortlichkeiten und im schlechteren Fall sogar zu Machtkämpfen an der Spitze des Staates führen, wie sie Frankreich in der Vergangenheit erlebte.[3]

Belässt man es hingegen bei der geltenden Regelung mit beschränkten Kompetenzen für den Bundespräsidenten, erhalten die Wähler lediglich auf dem Papier mehr Mitsprache. Dies könnte nicht nur den Willen schwächen, den Bürgern wirklich mehr Einfluss zu geben (etwa durch Volksabstimmungen auf Bundesebene), sondern auch – und das wäre wesentlich schwerwiegender – zu einer Desillusionierung der Wähler führen. Denn wer über etwas entscheiden soll, das in der Praxis wenig bis nichts ändert, hat möglicherweise weniger Lust, überhaupt noch wählen zu gehen.

Tatsächlich kam die Politologin Margit Tavits in einer vergleichenden Studie zum Schluss, dass in parlamentarischen Demokratien mit direkten Präsidentschaftswahlen die Stimmbeteiligung an Parlamentswahlen sieben Prozentpunkte tiefer liegt als in Ländern, in denen das Parlament oder ein spezielles Gremium das Staatsoberhaupt bestimmt.[4] Natürlich könnte es sein, dass die tiefere Beteiligung damit zusammenhängt, dass der Präsident mehr Macht hat und das Parlament somit weniger wichtig ist. In diesem Fall müsste aber die Beteiligung an Präsidentschaftswahlen umso höher sein, was in der Analyse von Tavits nicht der Fall ist. Ausserdem lag das Vertrauen ins Parlament wie auch in die Regierung in Ländern mit indirekter Wahl des Staatsoberhaupts (leicht) höher, ebenso die Zufriedenheit mit der Demokratie. Dies spricht gegen das Argument, die Direktwahl könnte der weitverbreiteten Politikverdrossenheit entgegenwirken.

Damit soll nicht gesagt werden, dass direkte Wahlen von Staatsoberhäuptern per se schlecht wären.[5] Es sei jedoch vor falschen Hoffnungen gewarnt: Wer glaubt, damit die demokratische Beteiligung der Bürger zu stärken, befindet sich auf dem Holzweg.

 


[1] Bei der Einteilung in parlamentarische und semi-präsidentielle Systeme wurde im Wesentlichen die Einteilung von Udo Kempf und Jürgen Hartmann (2011): Staatsoberhäupter in der Demokratie, Wiesbaden 2011, übernommen. Bei einigen Ländern wie Portugal, der Türkei oder Rumänien ist sich die Wissenschaft nicht einig, ob es sich um parlamentarische oder semi-präsidentielle Demokratien handelt. Jedenfalls wird in allen grünen und gelben Ländern der Präsident durch das Volk gewählt.

[2] Wobei der Präsident in der Regel sehr zurückhaltend von diesen Kompetenzen Gebrauch macht. So kam die Möglichkeit des österreichischen Bundespräsidenten, die Regierung zu entlassen, seit Beginn der Zweiten Republik noch nie zur Anwendung. Vor der Wahl diesen Frühling kündigte FPÖ-Kandidat Norbert Hofer an, dass er von diesem Recht Gebrauch machen werde, sollte die Koalitionsregierung von SPÖ und ÖVP in der Flüchtlingskrise einen zu «weichen» Kurs fahren.

[3] In Frankreich spricht man von «cohabitation», wenn der Präsident und der Premierminister aus unterschiedlichen politischen Lagern kommen. Im Jahr 2000 änderte das Parlament die Verfassung, sodass die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen jeweils gleichzeitig stattfinden. Seither gehörten der Präsident und der Regierungschef stets der gleichen Partei an.

[4] Margit Tavits (2009): Direct Presidential Elections and Turnout in Parliamentary Contests, in: Political Research Quarterly, March 2009, vol. 62 no. 1, 42-54. Untersucht wurden insgesamt 58 parlamentarische und semi-präsidentielle Demokratien über den Zeitraum von 1945 bis 2006. Siehe auch Tavits’ Buch «Presidents with Prime Ministers. Do Direct Elections Matter?».

[5] Man kann sich natürlich die Frage stellen, warum es in einer parlamentarischen Demokratie überhaupt einen Staatspräsidenten braucht, wenn er ohnehin meist nur eine repräsentative Funktion hat. Tatsächlich gibt es Länder, in denen der Regierungschef vom Parlament gewählt wird und gleichzeitig Staatsoberhaupt ist, etwa Südafrika (technisch gehört auch die Schweiz in diese Kategorie). Arend Lijphart hält dies für das beste Modell (Lijphart [2004]: Constitutional Design for Divided Societies, in: Journal of Democracy, 2004, S. 104).

Der einsichtige Joachim Gauck

Das Ergebnis er Abstimmung vom 9. Februar zeigt aus Sicht des deutschen Bundespräsidenten einen grundsätzlichen Nachteil der direkten Demokratie: Das Volk entscheidet nicht so, wie es sollte.

Das Phänomen ist nicht neu: Wann immer ein Schweizer Abstimmungsergebnis international für Aufsehen sorgt, vermischen sich inhaltliche Diskussionen sehr schnell mit grundsätzlichen Diskussionen über Vor- und Nachteile der direkten Demokratie. Davor ist auch ein deutscher Bundespräsident nicht gefeit, wie Joachim Gauck in einem Gespräch offenbart. Im Vorfeld seines Besuchs in der Schweiz sprach er in der heutigen «Sternstunde Philosophie» unter anderem über die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar.

Dass Gauck über das Resultat enttäuscht ist, erstaunt nicht. Erhellend ist aber, dass er von diesem Ergebnis schnell den Bogen spannt zur Grundsatzfrage über die direkte Demokratie.

«Vielleicht zeigt uns das Ergebnis der Abstimmung, dass ein reizvolles Politikmodell wie das der direkten Demokratie auch irgendwie immer ein Aber hat. Es ist nicht so, dass das Ergebnis zustande kommt, dass sich die besonders Einsichtigen gewünscht hätten.»

Das sind einigermassen erstaunliche Worte aus dem Mund eines früheren Bürgerrechtsaktivisten. Bedeutet das nun, dass politische Entscheide möglichst den einsichtigen Leuten überlassen werden sollten? Wäre es in diesem Fall nicht klüger, man würde gleich auch Wahlen abschaffen, damit die Einsichtigen so ungestört wie möglich regieren können? Müsste es Gauck nicht zu denken geben, dass selbst die einsichtigsten Fachleute, die unter weitestgehendem Ausschluss des gemeinen Volks bestimmen können, zu folgenreichen Fehlentscheiden fähig sind (Stichwort Euro[1])?

Als Hauptargument gegen die direkte Demokratie führt Gauck ins Feld, dass sich das repräsentative System in Deutschland  – offenbar im Gegensatz zur halbdirekten Demokratie in der Schweiz – bewährt habe.

«Wenn wir der Bevölkerung die Frage stellen würden: wollt ihr das Schweizer System oder wollt ihr bei unserem System bleiben, glaube ich nicht, dass es eine Mehrheit gegen die repräsentative Demokratie geben würde.»

Nun, es gäbe eine einfach Möglichkeit, das herauszufinden. Daran scheint Gauck aber kein Interesse zu haben – vielleicht aus Angst, die Bürger würden sich nicht den Wünschen der einsichtigen Politiker entsprechend entscheiden?

Gaucks Position zeugt von einem grundsätzlichen Missverständnis. Immer wieder klagen Politiker über das fehlende Interesse an der Politik, über das mangelnde Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen, und fordern einen stärkeren Einbezug der Bürger. Gleichzeitig wehren sie sich mit Händen und Füssen gegen Volksabstimmungen, weil sie der Auffassung sind, sie selbst würden letztlich die besseren Entscheide fällen als die Stimmbürger.

Dabei gibt es in einer Demokratie keine «guten» oder «schlechten» Entscheide – weder in der direkten noch in der repräsentativen Demokratie. Es gibt lediglich unterschiedliche Auffassungen darüber, was gut und was schlecht ist, die sich im Wettstreit der Argumente durchzusetzen versuchen. Die Vorstellung, Politiker würden «bessere» Entscheide fällen als gewöhnliche Bürger, zeugt daher von einem gefährlichen Überlegenheitsdenken. Wie soll denn das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen (zurück-)gewonnen werden, wenn diese ihrerseits den Bürgern nicht vertrauen?

Gerade als überzeugter Befürworter der europäischen Integration sollte Joachim Gauck erkennen, dass ohne demokratische Mitbestimmung jeder politischen Entität die Legitimität fehlt. Das zeigt nicht nur das Beispiel des Euros. Die europäische Integration war seit ihrem Beginn ein reines Eliteprojekt. Die fehlende demokratische Legitimation war relativ unproblematisch, solange es um den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen ging. Doch je weiter die Integration fortschreitet und je stärker sie sich auf das Leben der Menschen auswirkt, desto mehr rächt es sich, dass die EU weitgehend unter Ausschluss der betroffenen Bevölkerungen geschaffen wurde.

Die Schweizer Stimmberechtigten mögen zuweilen Entscheidungen treffen, die «einsichtigen» Politikern nicht gefallen. Doch die Tatsache, dass das Volk das letzte Wort hat, zwingt Regierung und Parlament dazu, auf die Bürger zu hören und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Diese indirekte Wirkung der direkten Demokratie, die über einzelne Abstimmungen hinausgeht, übersieht Gauck, wenn er vor den Nachteilen der direkten Demokratie warnt.

Langfristig sind die Nachteile einer Politik, die den Bürger von den wichtigen Entscheiden ausschliesst, ungleich grösser. Dass das Vertrauen in die Regierung in der Schweiz rekordverdächtig hoch ist, während die EU immer mehr den Rückhalt in der Bevölkerung verliert, ist wohl kein Zufall.


[1] In den beiden einzigen Ländern, in denen die Stimmbürger über die Einführung des Euros abstimmen konnten (Schweden und Dänemark), lehnten sie die neue Währung ab.

474’820 Mitglieder als Trumpf im Verhandlungspoker

Der Koalitionsvertrag steht. Freuen kann sich vor allem die SPD. Bild: spd.de

Die Union hat die Wahlen gewonnen. Die SPD die Koalitionsverhandlungen. Bild: spd.de

Ob Deutschland künftig von einer grossen Koalition regiert wird, liegt in der Hand der SPD-Basis. Kein Wunder, konnte sich ihre Parteispitze in den Verhandlungen fast auf der ganzen Linie durchsetzen.

Nach wochenlangen Verhandlungen sind sich CDU/CSU und SPD einig geworden: Nach einer nächtlichen Marathon-Sitzung einigten sich die beiden Parteien heute Morgen auf einen Koalitionsvertrag [PDF], auf dessen Grundlage sie in den nächsten vier Jahren Deutschland regieren wollen. Damit ist der Weg für die Wiederwahl Angela Merkels als Kanzlerin frei  – das heisst: fast. Denn bevor die neue Regierung ihre Arbeit aufnehmen kann, muss die SPD-Basis grünes Licht für die grosse Koalition geben. Das ist ein Novum in der deutschen Politik: 474’820 Parteimitglieder sind aufgerufen, bis zum 12. Dezember ihre Stimme abzugeben. Am 14. Dezember soll das Ergebnis feststehen.[1] Fällt es positiv aus, kann der Bundestag Merkel drei Tage später im Amt bestätigen.

Bereits rühren die SPD-Parteioberen fleissig die Werbetrommel. In den nächsten Tagen werden sie durch das ganze Land tingeln und den ausgehandelten Vertrag in den höchsten Tönen loben.

Auf den ersten Blick ist die SPD-Führung nicht zu beneiden. Im Gegensatz zu ihren Gegenspielern bei der Union können sie nicht eigenmächtig entscheiden, ob sie eine grosse Koalition eingehen wollen oder nicht. Stattdessen sind sie ganz dem Willen ihrer Basis ausgeliefert.

Wie wir allerdings in anderem Zusammenhang bereits gesehen haben, ist diese vermeintlich schwächere Position in einer Verhandlung nicht zwingend ein Nachteil – im Gegenteil: Je schwieriger es für einen Verhandlungspartner ist, einen Kompromiss intern durchzusetzen, desto leichter fällt es ihm, Zugeständnisse herauszuholen. Das so genannte «paradox of weakness» gilt nicht nur in der internationalen Diplomatie, sondern auch für Koalitionsverhandlungen.

Die Gefahr, dass die Koalition am Ende am Nein der SPD-Basis scheitern könnte, dürfte aus Sicht der Union ein gutes Argument gewesen sein, ihrem bevorzugten Koalitionspartner in den Verhandlungen entgegenzukommen. Und tatsächlich zeigt der Blick auf den Koalitionsvertrag, dass sich die Sozialdemokraten mit den meisten ihrer Forderungen durchsetzen konnten. Vom Mindestlohn über das tiefere Pensionsalter bis zur doppelten Staatsbürgerschaft: Der Vertrag weist erstaunlich grosse Ähnlichkeit mit dem SPD-Wahlprogramm auf. Die Erfolge der Union nehmen sich demgegenüber bescheiden an: Sie erhält die geforderte «Mütterrente», und auf Steuererhöhungen soll verzichtet werden.

In den Augen vieler Beobachter steht fest: Die Sozialdemokraten haben bei diesen Koalitionsverhandlungen eindeutig mehr herausgeholt – und das notabene als Wahlverlierer und designierte Juniorpartner der Union.

Das «paradox of weakness» scheint sich wieder einmal bestätigt zu haben. Kein Wunder, spielen nun auch Unionspolitiker mit der Idee, künftig Mitgliedervoten durchzuführen.


[1] Damit die Abstimmung gültig ist, müssen sich mindestens 20 Prozent der Mitglieder, also knapp 95’000, daran beteiligen.

Eine grosse Koalition ist noch keine Konsensdemokratie

CDU/CSU und SPD werden sich aller Voraussicht nach auf eine grosse Koalition einigen. Daraus einen Trend hin zu einer Konsensdemokratie abzuleiten, entbehrt aber der wissenschaflichen Grundlage. Wenn schon, geht der Trend in die andere Richtung.

Nach den Bundestagswahlen vom 22. September wird in Deutschland eine grosse Koalition zwischen CDU/CSU und der SPD immer wahrscheinlicher. Heute Sonntag gab der Parteikonvent der Sozialdemokraten grünes Licht für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen. Erste Gespräche sollen am Mittwoch stattfinden.

Das sich abzeichnende Zusammengehen zwischen den beiden grössten Parteien wertet Thomas Isler in der «NZZ am Sonntag» als Zeichen, dass Deutschland «auf dem Weg zur Konsensdemokratie» sei. Früher, so Isler, habe das Land ein Konkurrenzsystem gehabt und sich damit klar von der Schweiz mit ihrem Konsensmodell unterschieden. Die Bundestagswahlen 2013 hätten diese «Auffassung von deutscher und schweizerischer Politik (…) endgültig widerlegt».

Lijpharts Einteilung von 36 Staaten nach Merkmalen von Konsens- und Konkurrenzdemokratie. Die Pfeile zeigen die Verschiebungen vom Zeitraum von 1945 bis 1971 zur Zeit von 1971 bis 1996.

Lijpharts Einteilung von 36 Staaten nach Merkmalen von Konsens- und Konkurrenzdemokratie. Die Pfeile zeigen die Verschiebungen vom Zeitraum von 1945 bis 1971 zur Zeit von 1971 bis 1996.

Steuert Deutschland tatsächlich auf ein Konsenssystem zu? Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, was eine Konsensdemokratie ist. Die klassische Unterscheidung zwischen Konkurrenz- und Konsensdemokratie stammt vom niederländischen Politikwissenschafter Arend Lijphart. Er fasst die Konkurrenzdemokratie oder Mehrheitsdemokratie als Modell auf, das die Macht konzentriert und in dem starke Parteien möglichst uneingeschränkt und ohne Rücksicht auf Minderheiten regieren können.

Als Musterbeispiel einer Mehrheitsdemokratie sieht er Grossbritannien (er spricht deshalb auch vom «Westminster Model»). Demgegenüber ist die Konsensdemokratie laut Lijphart «a democratic regime that emphasizes consensus instead of opposition, that includes rather than excludes, and that tries to maximize the size of the ruling majority instead of being satisfied with a bare majority».[1] Lijphart analysierte 36 Staaten, inwiefern sie welchem Modell entsprechen (siehe Abbildung).[2] Grundsätzlich gilt: Je weiter links und je weiter unten ein Land in der Grafik, desto mehr entspricht es dem Modell der Konsensdemokratie; je weiter rechts und je weiter oben ein Land, desto stärker tendiert es zur Mehrheitsdemokratie.

Der kurze wissenschaftliche Exkurs ist notwendig, weil die Bezeichnung eines Landes als Konsensdemokratie davon abhängt, wie man Konsensdemokratie definiert. Hier unterscheidet sich Thomas Isler deutlich vom wissenschaftlichen Konsens (im wahrsten Sinne des Wortes). Im Wesentlichen stützt er seine These auf drei Merkmale:

  • Das Vorliegen einer grossen Koalition ist für Isler offenbar ein Indiz für eine Konsensdemokratie. Er weist darauf hin, dass CDU/CSU und SPD zusammen knapp 80 Prozent der Sitze im Bundestag innehaben. Das ist, wie er richtig feststellt, ein ähnlich hoher Wert wie die 84 Prozent der Sitze, die SVP, SP, FDP, CVP und BDP in der Bundesversammlung kontrollieren.[3] Allerdings ist die Grösse einer Koalition allein noch kein Indiz für das Vorliegen einer Konsensdemokratie. Ansonsten müsste auch Grossbritannien mit seiner Koalition aus Konservativen und Liberaldemokraten als Konsensdemokratie aufgefasst werden. Lijphart misst denn auch nicht die Grösse der Koalition, sondern schaut, ob einer Koalition mehr Parteien angehören, als für die absolute Mehrheit im Parlament nötig. Ist das nicht der Fall, spricht man von einer «minimum winning coalition». Sollten Unionsparteien und SPD zusammenspannen, würden sie das nicht tun, weil ihnen eine grosse Koalition besonders gut gefällt, sondern weil sie eine Mehrheit im Bundestag benötigen. Eine solche Koalition wäre eine «minimum winning coalition» – ein klassisches Merkmal einer Mehrheitsdemokratie. In der Schweiz dagegen könnte man jede der fünf Bundesratsparteien aus der Regierung ausschliessen, ohne dass diese die parlamentarische Mehrheit verlieren würde (eine so genannte «oversized coalition» oder übergrosse Koalition).
  • Als weiteres Indiz führt Isler die ideologische Nähe von CDU/CSU und SPD an. Merkel habe die Union zu einer «zweiten sozialdemokratischen Partei» gemacht, die «bestens zur SPD passt». Das mag richtig oder falsch sein. Die ideologische Nähe zwischen den Regierungsparteien ist jedoch kein Hinweis auf eine Konsensdemokratie – im Gegenteil: die Regierungsparteien in Konsensdemokratien liegen politisch tendenziell weiter auseinander als in Konkurrenzdemokratien. Gerade für Gesellschaften, die durch grosse ideologische, sprachliche oder kulturelle Unterschiede geprägt sind – etwa die Schweiz –, eignet sich das Konsenssystem besser, weil es verhindert, dass eine gesellschaftliche Gruppe dauerhaft dominiert. Übergrosse Koalitionen werden nicht geschaffen, weil man sich untereinander besonders gut versteht, sondern weil sie der politischen Stabilität dienen.
  • Schliesslich diagnostiziert Isler in Deutschland ein allgemeines «Bedürfnis nach Harmonie», eine «Sehnsucht nach Konsens». Ironischerweise führt er als Beleg dafür den Ausschluss der FDP und AfD aus dem Parlament durch die 5-Prozent-Hürde an. Dabei zeichnet sich eine Konsensdemokratie gerade dadurch aus, dass möglichst alle Bürger im Parlament vertreten sind und keine relevante gesellschaftliche Gruppierung ausgeschlossen wird. In dieser Hinsicht gleicht Deutschland eher dem britischen Westminster-Modell, das künstliche Mehrheiten schafft, indem es kleine Parteien bewusst schwächt. Davon abgesehen ist auch das Bedürfnis nach Harmonie und Konsens an sich noch kein Indiz für eine Konsensdemokratie, sondern bestenfalls eine günstige Voraussetzung dafür.

Interessanterweise liegt Isler mit seiner Beschreibung Deutschlands als Konsensdemokratie nicht einmal falsch – allerdings aus anderen Gründen als jenen, die er anführt. Das deutsche System zeichnet sich durch eine relativ starke Teilung der Macht aus. So sorgt das proportionale Wahlsystem für eine faire Repräsentation aller Parteien (mit Einschränkung durch die 5-Prozent-Hürde), während die starke Rolle der Bundesländer und des Verfassungsgerichts die Macht der Regierung zusätzlich beschränken. Wie die Analyse Lijpharts zeigt, ist Deutschland bereits seit 1945 durchgehend auf der Seite der Konsensdemokratien anzusiedeln. Wenn es einen Trend gibt, dann eher in die andere Richtung: In der Zeit von 1971 bis 1996 hat sich Deutschland eher in Richtung Mehrheitsdemokratie entwickelt, was Lijphart in erster Linie damit erklärt, dass die in der Anfangsphase nach 1945 zuweilen gebildeten übergrossen Koalitionen[4] verschwanden und nur noch «minimal winning coalitions» gebildet wurden – eine solche zeichnet nun erneut ab.[5]

Man mag eine grosse Koalition gut finden oder schlecht. Bei Schlussfolgerungen auf das politische System ist allerdings Vorsicht angebracht. Ein Konsens unter den zwei grössten Parteien macht noch lange keine Konsensdemokratie.


[1] Lijphart, Arend (1999): Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries.

[2] Er teilte die Staaten gemäss zwei Dimensionen auf die beiden Modelle auf und verwendete dazu 10 Indikatoren: für die Exekutive-Parteien-Dimension die Grösse der Regierungskoalition, das Machtverhältnis zwischen Exekutive und Legislative, die (effektive) Anzahl Parteien, die Proportionalität des Wahlsystems und der Interessengruppen-Pluralismus; für die Föderalismus-Zentralismus-Dimension den Grad des Föderalismus, das Zweikammer-System, die Möglichkeit, die Verfassung zu ändern, die Verfassungsgerichtsbarkeit und die Unabhängigkeit der Zentralbank. Adrian Vatter erweiterte 2009 Lijpharts Analyse, indem er die direkte Demokratie mit einbezog (siehe: Vatter, Adrian (2009): «Lijphart Expanded: Three Dimensions of Democracy in Advanced OECD Countries?» [PDF], European Political Science Review 1 (1): 125-153).

[3] Im Unterschied zur Schweiz sind in Deutschland allerdings einige wichtige kleinere Parteien gar nicht im Parlament vertreten, weil sie an der 5-Prozent-Hürde scheiterten. Nimmt man die Wähleranteile als Mass, kommen CDU/CSU und SPD zusammen nur auf 67 Prozent, während die Bundesratsparteien in der Schweiz 78 Prozent der Wähler repräsentieren.

[4] Konrad Adenauer bildete in seinen zwei Amtszeiten als Bundeskanzler von 1953 bis 1957 und 1957 bis 1961 jeweils übergrosse Koalitionen.

[5] Ob die Schweiz noch als Musterbeispiel für eine Konsensdemokratie gesehen werden kann oder ob sie sich ebenfalls in Richtung Konkurrenzdemokratie entwickelt, steht auf einem anderen Blatt.

Das Steuerabkommen und das «paradox of weakness»

Wer sitzt am kürzeren Hebel? Die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und ihr deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble (Bild: Keystone)

Wir müssen wieder mal zusammenstehen. Im Steuerstreit mit Deutschland wird von allen Seiten nationale Einigkeit beschworen. In der gestrigen «NZZ am Sonntag» (Text nicht online verfügbar) mokiert sich Chefredaktor Felix E. Müller über die Konkurrenz, die seiner Meinung nach zu wenig stramm die offizielle Position der Eidgenossenschaft vertritt. Dem Tages-Anzeiger macht Müller zum Vorwurf, dass er «angebliche Schwachstellen» des Steuerabkommens mit Deutschland anprangert, während der Blick «primär den Standpunkt Deutschlands» transportiere. Eine breite öffentliche Diskussion, klärt uns Müller auf, sei «der grösste Nachteil» in zwischenstaatlichen Konflikten.

Offenbar vertritt Müller die Ansicht, dass Meinungs- und Pressefreiheit zugunsten höherer Ziele eingeschränkt werden sollten. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Von dieser Frage einmal abgesehen lässt die These, eine offene Diskussion untergrabe die Verhandlungsposition eines Landes, mit Blick auf die Realität gewisse Zweifel aufkommen. Gerade das Beispiel des Steuerabkommens weist eher auf das Gegenteil hin. Wäre ganz Deutschland ohne wenn und aber hinter seiner Regierung gestanden, würde das im September 2011 unterschriebene Steuerabkommen wohl mit dem damaligen Wortlaut in Kraft treten. Aufgrund des ausgebauten Föderalismus braucht das Abkommen aber auch in der kleinen Parlamentskammer, dem Bundesrat, eine Mehrheit – und damit auch Stimmen der Opposition. Das erlaubte es der SPD, weitere Zugeständnisse von der Schweiz zu fordern, indem sie den Vertag scheitern zu lassen drohte. Der innenpolitische Widerstand brachte für Deutschland schliesslich ein besseres Verhandlungsergebnis.

In der Politikwissenschaft wird dieses Phänomen als «paradox of weakness» bezeichnet. Der Begriff geht auf Thomas Schelling zurück, der feststellte, dass Regierungen, die innenpolitisch schwach sind, in Verhandlungen oft erfolgreicher sind als vermeintlich stärkere Verhandlungspartner. Je mehr Widerstand im Innern eine Regierung glaubhaft machen kann, desto eher kommen ihr andere Regierungen entgegen – schliesslich wollen sie nicht riskieren, dass eine nach aufwendigen Verhandlungen gefundene Lösung bei der Ratifizierung scheitert.

Zu den Instrumenten des «paradox of weakness» kann auch die direkte Demokratie gezählt werden. Sie dürfte sogar ein besonders wirksames Mittel sein, ist das Stimmvolk doch noch wesentlich unberechenbarer als eine Oppositionspartei. Kann eine Regierung in Verhandlungen glaubhaft machen, dass die Bevölkerung eine Lösung versenken könnte, werden die Verhandlungspartner eher zu Konzessionen bereit sein.

Damit lässt sich auch erklären, dass die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU im Grossen und Ganzen gute Resultate erzielt hat, obschon sie eigentlich die schwächere der beiden Parteien ist. Denn während seitens der EU ein Kopfnicken aller Kommissionsmitglieder genügte, mussten in der Schweiz regelmässig gut 4 Millionen Bürger überzeugt werden. Das Referendum hing wie ein Damoklesschwert über den Verhandlungen und drohte jahrelange Bemühungen zunichte zu machen. Auch das Steuerabkommen mit Deutschland untersteht dem (fakultativen) Referendum. Entsprechende Pläne hat die Auns, wie der SonntagsBlick berichtete. Möglicherweise wird das die Motivation der SPD, weitere Nachverhandlungen zu fordern, dämpfen.

Selbst im undemokratischen Theater innerhalb der EU um den Vertrag von Lissabon zeigt sich diese Wirkung der direkten Demokratie: Die Iren lehnten den Vertrag 2008 in einer Volksabstimmung zwar zunächst ab. Das Nein gab der Regierung in Dublin aber die Möglichkeit, in der EU zahlreiche Vorteile für ihr Land auszuhandeln. Brüssel gewährte Irland zähneknirschend eine Sonderbehandlung, damit die Bevölkerung dem Lissabonner Vertrag im zweiten Anlauf brav zustimmte.[1]

Zum bedingungslosen Zusammenstehen besteht im Steuerstreit mit Deutschland also kein Grund. Tages-Anzeiger und Blick sollen von der Meinungs- und Pressefreiheit ohne schlechtes Gewissen Gebrauch machen. Was die freisinnige Qualitätspresse aus Zürich angeht, so dürfte sie ihre Rolle durchaus über die Funktion als bundesrätliches Sprachrohr hinaus interpretieren. Demokratischer Pluralismus schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz nicht – hingegen wird der demokratische Pluralismus durch Denk- und Schreibverbote gefährdet.


[1] Im Fall des Fiskalpakts, über den Irland am 31. Mai abstimmen wird, spielt der Vorteil der direkten Demokratie allerdings nicht im gleichen Masse: Der Vertrag wird in Kraft treten, ob die Iren mitmachen oder nicht.

Die Kapitulation der CSU

Öffentlichkeitswirksam bringt die deutsche CSU einen Vorschlag ins Gespräch, wie der rechtsextremen NPD der Garaus gemacht werden könnte: Der Partei soll die staatliche Unterstützung in Form der Parteienfinanzierung durch den Bund entzogen werden. Momentan erhält die NPD jährlich rund 1.2 Millionen Euro vom Staat. Aus Sicht von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt ist das «ein untragbarer Zustand». Auch bei der Opposition stösst das Ansinnen der Christlich-Sozialen auf Zustimmung. «Objektiv betrachtet sind Steuermittel für die NPD eine staatliche Direktinvestition in Ausländerfeindlichkeit», empörte sich etwa der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann.

Auf den ersten Blick erscheint die Idee der CSU genial. Der Entzug der staatlichen Gelder würde die NPD in arge Schwierigkeiten bringen, finanziert sie sich doch zu rund 40 Prozent über den Staat. Gleichzeitig würde der öffentliche Haushalt entlastet und das Geld könnte sinnvoller verwendet werden (beispielsweise für die nächste Rettung Griechenlands).

Der populäre Vorschlag wirft allerdings eine Reihe von Fragen auf. Das beginnt bei der Umsetzung: Wie genau ist ein Ausschluss der NDP von der Parteienfinanzierung zu begründen? Wer definiert, welche Ideologie unterstützenswürdig ist und welche nicht? Die CSU schlägt vor, dass der Bundestagspräsident einer Partei den Geldhahn zudrehen kann, wenn sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird.[1] Damit würde die Streichung der staatlichen Mittel zu einem willkürlichen politischen Entscheid. Wenig überraschend wird der Vorschlag von Experten als untauglich und rechtlich bedenklich eingestuft.

Abgesehen von den rechtlichen Tücken ist die Idee auch grundsätzlich fragwürdig. Wer der NPD die staatliche Unterstützung mit dem Argument entziehen will, dass damit die Ausländerfeindlichkeit gefördert werde, hat den Sinn der öffentlichen Parteienfinanzierung nicht begriffen. Die staatliche Parteienfinanzierung dient eben nicht dazu, bestimmte Ideologien zu fördern und andere nicht. Vielmehr sollen die Parteien bei der Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Funktion – der Mitwirkung an der politischen Willensbildung – unterstützt werden. Nimmt man dieses Ziel ernst, gibt es nichts kontraproduktiveres, als den demokratischen Diskurs zu schädigen, indem man einzelne Ideologien gegenüber anderen bevorteilt.

Wenn die Christlich-Sozialen also eine finanzielle Benachteiligung der NPD fordern, ist das nicht nur eine Kapitulation vor den Rechtsextremen, sondern auch ein Zeichen des Misstrauens gegenüber dem demokratischen Prozess – offebar hält es die CSU nicht für angebracht, dass sich die Bürger im Rahmen eines fairen demokratischen Wettbewerbs eine Meinung bilden können. Dass sie dafür auch noch beklatscht wird, ist einiges bedenklicher als die staatliche Unterstützung der NPD.

 


[1] Damit wären allerdings auch die Einkünfte der «Linken» nicht mehr sicher – was prompt die Grünen gegen den Vorschlag der CSU aufbrachte.