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«…, singen alle wie aus einem Mund.»

Heute Abend erschallt in einigen Gemeinden erstmal die «neue» Nationalhymne. Grundsätzlich bräuchte es diese Neufassung nicht. Ausser denn die viersprachige Version setzte sich durch.

«Nun aber kam die grosse Frage
Der Landeshymne aufs Tapet.
Schon lange geht durchs Land die Klage,
Dass man die alte nicht vertrage,
Dieweil sie auf die Nerven geht.

Denn schliesslich: ruft man in die Schranken
Zum Wettbewerb die Künstlerschar,
Muss man erwägen den Gedanken,
Zu legen ein paar hundert Franken
Auf der Begeisterung Altar.»
«Nebelspalter», 1921[1]

Braucht die Schweizerische Eidgenossenschaft zu ihrem 725. Geburtstag, nach dem inoffiziellen «Rufst du, mein Vaterland» und (ab 1961 provisorisch, ab 1981 offiziell) dem «Schweizerpsalm», eine neue Nationalhymne? Ja, findet die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), ihrerseits Hausherrin des Rütli und im vorletzten Jahrhundert wichtige private Organisation, die die Entstehung des nationalen Demos, des Bundesstaats und der Demokratie vorangetrieben hatte.

«Nationales Preisausschreiben für Musiker», «Schweizer Illustrierte Zeitung», Nr. 43, 23. Oktober 1935.

Preisausschreiben in der «Schweizer Illustrierte Zeitung», Nr. 43, 23. Oktober 1935.

Die Kritik am Schweizerpsalm ist nicht neu, er sei zu schwülstig, ein religiöses Kirchenlied, zu pathetisch und anachronistisch, klerikal und patriarchal, wird ihm im Wesentlichen von diversen Seiten vorgeworfen.[2] Der Bundesrat selbst empfand ihn anno 1894 noch als «eine aus harmonischen und rhythmischen Gesichtspunkten zu schwierige Komposition, um allgemeinen Eingang beim Volke zu finden»[3]. Die aktuelle SGG-Aktion ist denn auch längst nicht die erste, im letzten Jahrhundert wurden bereits diverse Wettbewerbe durchgeführt, die eine neue Landeshymne erküren sollten. Auf eine Ausschriebung der «Schweizerischen Illustrierten Zeitung» 1935 etwa wurden nicht weniger als 1819 Texte und 581 Kompositionen eingesandt.[4] Doch noch kein Alternativvorschlag konnte dem Schweizerpsalm (der vom Mönch Alberich Zwyssig anno 1841 und somit noch vor der Gründung des Bundesstaats komponiert wurde) je das Wasser reichen.[5]

Dies erstaunt wenig, soll eine Nationalhymne doch an Bewährtes und Bekanntes, an Tradition, Heimat und an ein nationales Bewusststein appellieren, also an Identitätselemente, die ein Volk im Innersten zusammenhalten.[6]

Kaum gefragte Neuschöpfungen

Von einem Wettbewerb zur Erlangung einer neuen Nationalhymne wäre nicht viel zu erhoffen, antwortete der Bundesrat folgerichtig bereits 1955 auf ein von 30 Ständeräten unterzeichnetes Postulat. Das Volk lasse sich nicht einfach einen neuen Text und eine dazu geschaffene Melodie aufdrängen. Eine Nationalhymne müsse schon im Herzen des Volkes verankert sein.[7]

Eine Neuschöpfung ist daher grundsätzlich kaum je gefragt, stellt eine solche doch die Raison d’Être einer Landeshymne infrage. Auffallend viele Nationalhymnen haben denn gar «präkonstitutionellen» Charakter, tradieren ein Stück Kulturgeschichte in spätere Zeiten.[8] Viele Staaten erwähnen ihre Hymne konsequenterweise in ihrer Verfassung, einige sogar mit einer «Ewigkeitsklausel» versehen, wodurch sie nur sehr schwer – respektive gar nicht – verändert werden können.[9]

Revisionen ist höchstens dann Erfolg beschieden, wenn im Nachgang zu einer Staatsgründung, Sezession, Vereinigung oder postrevolutionären Phase das Bedürfnis nach Abgrenzung oder Neubeginn auch musikalisch untermalt werden soll. Die offizielle Hymne des Kantons Jura, «La Nouvelle Rauracienne», wurde so beispielsweise 1950 im Zuge der Seperationsbestrebungen neu getextet, um den territorialen Anspruch, «du lac de Bienne aux portes de la France», zu proklamieren.

Vielfalt in der Einheit

Nichtsdestotrotz, der neuen Hymne sei dennoch die Chance eingeräumt, sich zu etablieren und zu verbreiten – aber aus einem ganz anderen Grund respektive unter einer Bedingung: Es soll fortan nur noch eine Version geben.

Bekanntlich wird etwa in der Armee oder vor internationalen Fussballspielen die Landeshymne angestimmt. In der Zeit in der Rekruten- und Unteroffiziersschule des Schreibenden wurde jedoch ganz selbstverständlich die deutsche Version des Schweizerpsalms gesungen. Zwar bestand die Kompanie grossmehrheitlich aus Deutschschweizern, doch waren wir immerhin im französischsprachigen Teil des Kantons Fribourg stationiert. Nach Intervention von welschen Soldaten wurde diesen wohl erlaubt in ihrer Muttersprache der Heimatliebe zu frönen – «Sur nos monts, quand le soleil / Annonce un brillant réveil» statt «Trittst im Morgenrot daher / Seh’ ich dich im Strahlenmeer». Der guteidgenössische Sprachfrieden konnte also wiederhergestellt werden, die darob erschallende bilinguale Polyphonie förderte dafür akkustische Dissonanzen zutage… – Ähnliche musikalischen Sololäufe sind mitunter zu beobachten, wenn die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft die Landeshymne anklingen lässt (sofern die Spieler überhaupt mitsingen).

 

Der Schreibende hat daher nach dem Nationalfeiertag vor zwei Jahren der SGG-Jury den Vorschlag unterbreitet, ihre neue Nationalhymne sei nur noch in einer einzigen Sprachvariante zu verfassen, damit nicht mehr jede Region ihr eigenes Hymnensüppchen kocht. En français? Non. In italiano? Ma no! En rumantsch?! Na. Also auf Deutsch? Auch nicht. Sondern gleich in allen vier Landessprachen, aber nicht synchron, sondern abwechslend, die eine nach der anderen, Vers für Vers. «Im Willen [des Schweizervolks und der Kantone], in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben», wie die Präambel der Bundesverfassung postuliert, würde so die hochgelobte Viersprachigkeit nicht nur in den 1. August-Ansprachen[10] besungen, sondern tatsächlich auch in der gemeinsamen Intonation danach. Von Val Müstair bis nach Genf, von Rorschach bis Chiasso.

Viersprachige Kindergärtler und Nati-Spieler

Erfreulicherweise hat die SGG diesen Wunsch erhört, auch Jury-Mitglied Alex Miescher habe dafür plädiert (Miescher ist Generalsekretär des Schweizerischen Fussballverbandes und hatte wohl ebenfalls die musikalische Darbietung der «Nati» vor Augen respektive Ohren): Nebst den vier Versionen in den jeweiligen Landessprachen hat die SGG auch eine mehrsprachige Variante vorgestellt. Die deutsche «Schweizerstrophe» schliesst mit dem Versprechen «…, singen alle wie aus einem Mund». Erst die viersprachige Version erfüllt es.

Die Kinder der Primarschule und des Kindergartens Muolen SG haben sich der quadrilingualen Variante bereits angenommen. Auch älteren Semestern ist der neue Vers zumutbar, zumal spätestens aber der zweiten Strophe des «Schweizerpsalms» ohnehin die meisten einen Spickzettel benötigen.

«Schweizerstrophe» (mehrsprachige Version)

Weisses Kreuz auf rotem Grund,
unser Zeichen für den Bund:
Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden.
Ouvrons notre coeur à l’équité
et respectons nos diversités.
Per mintgin la libertad
e per tuts la gistadad.
croce bianca: unità,
campo rosso: libertà, equità.

 


[1] Die Hoffnung auf die neue Landeshymne, in: Nebelspalter: das Humor- und Satire-Magazin, Band 47 (1921), Heft 13, S. 2.

[2] Vgl. nur zur atheistischen, theologischen resp. sozialistischen Kritik: Walter Gyssling, Und noch einmal: Die Landeshymne, in: Freidenker, Band 47 (1964), Heft 10, S. 73 f.; Kurt Marti, «Ueberfremdung»?, in: Die Tat, Nr. 220, 17. September 1965, S. 1.; Margret Kiener Nellen, Hymnen müssen eine Zukunftsperspektive zeigen, Interview, in: Rote Revue: Zeitschrift für Politik, Wirtschaft und Kultur, Band 82 (2004), Heft 4, S. 35 ff.

[3] BBl 1894 II 886, 887.

[4] Eidg. Departement des Innern, Bericht über das Problem der Schweizerischen Nationalhymne, Bern, Oktober 1958, S. 8.

[5] Vgl. Eidg. Departement des Innern, Bericht, S. 1 ff.

[6] Vgl. Peter Häberle, Nationalhymnen als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates, Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Bd. 44, Berlin 2007, S. 49 ff.; Ueli Maurer, 50 Jahre Schweizerpsalm, Referat gehalten am Festkonzert zum 50-Jahr-Jubiläum des Schweizerpsalms in der reformierten Kirche Bäretswil, 12. November 2011.

[7] Eidg. Departement des Innern, Bericht, S. 8.

[8] Häberle, a. a. O., S. 107.

[9] Häberle, a. a. O., S. 9 ff., 114.

[10] Vgl. zum Ganzen Andreas Kley, Geschichte als nationale Selbstbehauptung – Die 1. August-Reden der schweizerischen Bundespräsidenten, ZSR 2005 I, 455 ff.