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Keine gute Idee, Herr Erdoğan

Der türkische Präsident will sein Land in eine Präsidialrepublik verwandeln. Damit gefährdet er das Überleben der Demokratie.

Wenn man die aktuelle Entwicklung in der Türkei verfolgt, fällt es einem schwer zu glauben, dass der wichtigste Mann in diesem Land formell ein ziemlich unbedeutendes Amt bekleidet. Auf dem Papier hat Recep Tayyip Erdoğan, der Staatspräsident, viel weniger Einfluss als der Ministerpräsident (der Posten, den Erdoğan bis 2014 innehatte). Doch unter Erdoğan gilt das, was auf Papier steht, nicht viel, erst recht nicht in Zeiten wie diesen: Seit dem gescheiterten Putschversuch im vergangenen Juli und der Ausrufung des Notstandes kann Erdoğan per Dekret praktisch uneingeschränkt regieren. Sein «Regierungschef» Binali Yıldırım ist faktisch nicht viel mehr als der Pressesprecher des Präsidenten.

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Dominierende Figur: In einem Präsidialsystem könnte Erdoğan noch mehr Macht auf sich vereinigen. Bild: Adam Jones (flickr)

So gesehen ist die von Erdoğan angestrebte Verfassungsänderung, der das Parlament am Samstag zugestimmt hat, eigentlich nur die legale Festschreibung der Situation, wie sie in der Realität längst herrscht. (Die Reform muss noch in einem Referendum angenommen werden, das voraussichtlich Anfang April stattfinden wird.) Der Präsident will die parlamentarische Demokratie in der Türkei durch ein Präsidialsystem ersetzen, in dem das Staatsoberhaupt eine einzigartige Machtfülle erhalten würde. Was wären die Folgen dieses Systemwechsels?

Klare Verantwortlichkeit

Erdoğan verspricht sich vom Präsidialsystem mehr Stabilität und klarere Verantwortlichkeiten: Der gewählte Präsident hätte einen Auftrag des Volkes und er könnte sein Programm durchziehen, ohne auf allfällige Koalitionspartner oder das Parlament Rücksicht nehmen zu müssen. Die Regierungstätigkeit wäre quasi die unmittelbare Umsetzung des «Volkswillens» und nicht das Ergebnis mühsamer Verhandlungen unter den politischen Akteuren – so zumindest die Theorie. (Die Kehrseite davon ist, dass das System relativ unflexibel ist: Der Präsident ist für eine fixe Amtszeit gewählt und kann in aller Regel nicht vorher ersetzt werden, auch wenn er sich als unfähig herausstellt.)

Ein weiterer Vorteil des Präsidialsystems besteht darin, dass der Präsident vom Parlament unabhängig ist – aber auch umgekehrt. Im Idealfall kontrollieren sich Exekutive und Legislative gegenseitig. Ob dieses System der «Checks and Balances», wie man es aus den USA kennt, unter der neuen türkischen Verfassung funktionieren würde, ist allerdings fraglich, da das Machtgleichgewicht gegenüber dem amerikanischen Modell deutlich zugunsten des Präsidenten verschoben wäre (der Dekrete ohne Zustimmung der Legislative erlassen und das Parlament auflösen könnte, das seinerseits nur beschränkte Kontrollmöglichkeiten über die Regierung hätte).

Andererseits kann die Unabhängigkeit von Exekutive und Legislative auch ein Nachteil sein, nämlich dann, wenn die beiden von unterschiedlichen Parteien beziehungsweise Koalitionen beherrscht werden. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass sie sich gegenseitig blockieren und die Politik damit praktisch lahmgelegt ist – Barack Obama kann ein Lied davon singen.

Verstärkte Polarisierung?

Die Gefahr des Immobilismus ist umso grösser, je mehr Parteien im Parlament vertreten sind, weil die Chance, dass eine Partei sowohl Exekutive als auch Legislative beherrscht, dann sinkt. Präsidentielle Demokratien funktionieren daher am besten in einem Zweiparteiensystem, wie es die USA kennen. Die Parteienlandschaft in der Türkei ist jedoch vielfältiger. Trotz eines absurd hohen Quorums von 10 Prozent, das für den Einzug ins Parlament nötig ist, sind derzeit vier Parteien in der Legislative vertreten. Es ist natürlich möglich, dass das Präsidialsystem dazu führt, dass sich die Türkei in Richtung eines Zweiparteiensystems bewegt. Dies würde aber die bereits sehr ausgeprägte Polarisierung der türkischen Politik noch verstärken.

Der grosse Vorteil des Präsidialsystems – das klare Mandat und die Verantwortlichkeit des Präsidenten – ist zugleich seine grösste Schwäche: Die Machtkonzentration macht aus den Wahlen einen Kampf um alles oder nichts: Der Sieger gewinnt alles, der Unterlegene verliert alles. Das ist der grösste Kontrast zum proportional-parlamentarischen System, das in Europa vorherrscht und von der Idee geprägt ist, dass alle bedeutenden Gruppen in einer Gesellschaft ihre faire Repräsentation in der Politik erhalten sollten (auch wenn dieses Prinzip in vielen Ländern zum Teil starken Einschränkungen unterworfen ist).

Die Idee des Präsidialsystems (beziehungsweise der Mehrheitsdemokratie im Allgemeinen) ist wie erwähnt eine sehr direkte Umsetzung des Wählerwillens in der Regierung. Umso erstaunlicher ist, dass Politiker in Mehrheitssystemen die Mehrheit nicht sonderlich gut vertreten. In einem Vergleich von 20 Ländern fand der Politologe G. Bingham Powell heraus, dass Regierungen in Mehrheitssystemen weiter weg vom Medianwähler politisieren als solche in proportionalen Systemen.[1]

Instabile Demokratie

Die entscheidende Frage ist letztlich aber natürlich, welches System in der Praxis bessere Resultate erzielt. Das ist nicht einfach zu messen, da es erstens verschiedene Resultate gibt, anhand denen man den Erfolg eines Landes beurteilen kann, und zweitens neben dem Regierungssystem eine ganze Reihe weiterer Faktoren eine Rolle spielen. Dennoch ist es aufschlussreich, dass gemäss einer Analyse von Arend Lijphart proportional-parlamentarische Systeme wirtschaftlich im Durschnitt besser abschneiden als präsidentielle (und auch majoritär-parlamentarische): Das Wirtschaftswachstum lag im untersuchten Zeitraum (1961-1988) höher, die Arbeitslosigkeit geringer. Langwierige Verhandlungen im Parlament statt Machtkonzentration scheinen dem Wohlstand eines Landes also nicht im Weg zu stehen, im Gegenteil.[2] Das sollte Erdoğan bedenken, dessen Land nach Jahren des wirtschaftlichen Booms im dritten Quartal 2016 einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts verzeichnete und in eine Rezession zu schlittern droht.

Und noch ein Resultat der politikwissenschaftlichen Forschung sollte dem machthungrigen Staatsoberhaupt – gerade angesichts der jüngeren Vergangenheit – zu denken geben: Putschversuche kommen in präsidentiellen Systemen viel häufiger vor als in parlamentarischen, wie eine Untersuchung von Alfred Stepan und Cindy Skach ergeben hat.[3] Das ist nicht weiter erstaunlich: Wenn bei Wahlen der Sieger alles erhält, hat die unterlegene Seite einen grossen Anreiz, die Macht mit anderen Mitteln zu erlangen. Die gleiche Untersuchung ergab auch, dass parlamentarische Demokratien im Durchschnitt viel länger überleben und stabiler sind. Das Präsidialsystem fördert also nicht nur Blockaden und Polarisierung, sondern gefährdet das Überleben der Demokratie an sich.


[1] Powell interessierte sich vor allem für die Unterschiede zwischen majoritären und proportionalen Demokratien. Zu ersteren können auch parlamentarische Demokratien zählen (etwa Grossbritannien), das Präsidialsystem ist aber eine besonders ausgeprägte Form der majoritären Idee der Demokratie. Siehe G. Bingham Powell (2000): Elections as Instruments of Democracy. Majoritarian and Proportional Visions.

[2] Lijphart weist darauf hin, dass die Präsidialrepubliken, die wirtschaftlich am erfolgreichsten waren (namentlich die USA), jene mit der ausgeprägtesten Machtteilung zwischen Exekutive und Legislative waren. Siehe Arend Lijphart (1991): «Constitutional Choices for New Democracies», Journal of Democracy 2 (1).

[3] Alfred Stepan und Cindy Skach (1994): «Presidentialism and Parliamentarism in Comparative Perspective», in: Juan J. Linz und Arturo Valanzuela (Hrsg.): The Failure of Presidential Democracy.

Gesetzliche Quoren und das Gespenst der «Zersplitterung»

Vor kurzem ging es hier um natürliche Quoren, die kleinere Parteien bei Parlamentswahlen benachteiligen. Es gibt aber noch eine einfachere Möglichkeit, unliebsame Konkurrenten vom Parlament fernzuhalten: Anstatt Wahlhürden über die Wahlkreiseinteilung aufzubauen, kann man sie auch einfach ins Gesetz hineinschreiben.

In der Schweiz machen sieben Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Höhe und die konkrete Ausgestaltung variieren dabei stark. Grundsätzlich können zwei Modelle unterschieden werden:

  • In den Kantonen Aargau und Zürich reicht das Überschreiten des Quorums in einem Wahlkreis, um zur Sitzverteilung im ganzen Kanton zugelassen zu werden. Wenn eine Partei also in einem Wahlkreis die Hürde überspringt, kann sie in allen anderen ebenfalls Sitze holen (auch dort, wo sie unter dem Quorum geblieben ist). In beiden Kantonen beträgt das Quorum 5 Prozent. Im Aargau kann eine Partei alternativ auch im ganzen Kanton 3 Prozent der Stimmen holen, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können.
  • In den anderen Kantonen, die ein gesetzliches Quorum kennen, gilt dieses jeweils in jedem Wahlkreis separat. In Basel-Stadt braucht eine Partei in jedem Wahlkreis mindestens 4 Prozent der Sitze, um dort an der Sitzverteilung teilnehmen zu können. Im Kanton Waadt beträgt das entsprechende Quorum 5 Prozent, in Genf (mit nur einem Wahlkreis) 7 Prozent und im Wallis gar 8 Prozent. Die höchste Hürde stellt aber der Kanton Neuenburg auf: Dort erhalten Parteien in einem Wahlkreis keinen Sitz, wenn sie sich nicht wenigstens 10 Prozent der Stimmen sichern.

Die folgende Tabelle veranschaulicht die Quoren in den Kantonen:

Kanton Quorum Quorum gilt für… Erreichen des Quorums ermöglicht Zugang zu Sitzverteilung…
Aargau

5 Prozent in einem Wahlkreis oder 3 Prozent im Kanton

Listen im ganzen Kanton
Zürich

5 Prozent in einem Wahlkreis

Listen im ganzen Kanton
Basel-Stadt

4 Prozent im Wahlkreis

Listen im entsprechenden Wahlkreis
Waadt

5 Prozent im Wahlkreis

Listen im entsprechenden Wahlkreis
Genf

7 Prozent im Wahlkreis

Listen im entsprechenden Wahlkreis
Wallis

8 Prozent im Wahlkreis

Listen im entsprechenden Wahlkreis
Neuenburg

10 Prozent im Wahlkreis

Listen oder Listenverbindungen im entsprechenden Wahlkreis

Als Argument für gesetzliche Quoren wird in der Regel die Gefahr einer «Zersplitterung» des Parteiensystems ins Feld geführt, die es zu verhindern gelte. Getreu dem Grundsatz: Je weniger Parteien, desto besser.

Vielleicht schwebt den Befürwortern von Quoren das Schweizer Parteiensystem in den Anfangszeiten des Bundesstaates vor. Damals gab es lediglich zwei Parteien[1]: die Freisinnigen und die Katholisch-Konservativen. Allerdings gab es innerhalb dieser beiden Kräfte eine grosse Vielfalt von Strömungen. Unter dem Dach des Freisinns versammelte sich von rechtsfreisinnigen Liberalen über (protestantische) Konservative und linksfreisinnige Radikale bis hin zu frühen Vertretern sozialdemokratischer Ideen so ziemlich alles, was das politische Spektrum zu bieten hatte. Das Mehrheitswahlsystem zwang die vielfältigen Gruppen unter einen Mantel, um den erstarkenden Katholisch-Konservativen die Stirn zu bieten.

Das Zweiparteiensystem mag die parlamentarische Mehrheitsbildung erleichtert haben. Für den Wähler bedeutete es aber nichts anderes als eine Einschränkung der Auswahl, so dass etwa ein Radikaler zur Wahl eines rechtsfreisinnigen Kandidaten gezwungen war, für den er wenig Sympathie hegte.

In den Kantonen, die ein gesetzliches Quorum eingeführt haben, ergeben sich teilweise ganz ähnliche Situationen. Nehmen wir Neuenburg als Beispiel: Der Kanton hat zwar das höchste Quorum der Schweiz. Weil man es aber auch als Listenverbindung überspringen kann, passen sich die Parteien an und tun das einzig Rationale: Sie schmieden exzessiv Listenverbindungen, um die Hürde passieren zu können (beziehungsweise um die Stimmen der Kleinparteien zu ernten). Bei den letzten Wahlen im April gab es keine Partei, die keine Listenverbindung einging, und das grösste Bündnis bestand aus nicht weniger als fünf Listen. Die Folge war, dass – abgesehen von zwei Kleinstparteien – alle angetretenen Parteien den Einzug ins Parlament schafften. Wenn es der Zweck des 10-Prozent-Quorums war, eine Zersplitterung des Parteiensystems zu verhindern, so hat es diesen Zweck deutlich verfehlt.

Für die Wähler hatte das Quorum aber ganz entscheidende Auswirkungen, denn aufgrund der zahlreichen und ausgedehnten Listenverbindungen unterstützte jeder von ihnen mit seiner Stimme auch andere Parteien – Grüne Wähler halfen der Linksaussenpartei POP, CVP-Wähler der FDP und so weiter.

Auch in anderen Kantonen wissen die Parteien das Quorum zu umgehen. Im Wallis, wo keine Listenverbindungen möglich sind, bildeten manche Parteien gemeinsame Listen, um die 8-Prozent-Hürde zu knacken. Das Nachsehen hatten auch in diesem Fall die Wähler, die unter Umständen eine Partei unterstützten, der sie nichts abgewinnen können.

Von diesen praktischen Problemen einmal abgesehen, stellt sich die Frage, weshalb es überhaupt wünschenswert sein soll, eine Zersplitterung des Parteiensystems zu verhindern. Ist die beklagte «Zersplitterung» nicht ein Abbild einer Gesellschaft, in der es unterschiedliche Ansichten und Meinungen gibt? Haben die Wähler kleinerer Parteien nicht auch einen legitimen Anspruch auf eine faire Chance im Parlament vertreten zu sein?

Ein Blick in die Türkei gibt in diesem Zusammenhang zum Nachdenken Anlass. Wie Michael Martens in der FAZ bemerkte, hängen die jüngsten Proteste gegen die Regierung von Recep Tayyip Erdoğan nicht zuletzt mit dem politischen System zusammen, das kleinen Parteien den Zugang zum Parlament extrem erschwert – unter anderem mit einem Quorum von 10 Prozent. Bei den Parlamentswahlen 2002, als Erdoğans AKP an die Macht gelangte, schafften nur zwei Parteien den Sprung über die Hürde – fast die Hälfte der Wähler blieb ohne Vertretung im Parlament.

Der Gedanke scheint nicht abwegig, dass Bürger, die ihre Stimme im regulären politischen Prozess nicht einbringen können, sich dafür andere Wege suchen. Dass die «Zersplitterung» im Parlament mustergültig tief ist, hilft wenig, wenn es seinen Hauptzweck nicht erfüllt: die Repräsentation der Bevölkerung.


[1] Wobei der Begriff Partei nicht ganz korrekt ist, da es keine formellen Organisationen waren. Formell wurde erst 1881 mit der «Konservativen Union» (der Vorläuferin der heutigen CVP) die erste Partei gegründet.