Monthly Archives: October 2015

Grossparteien erhalten 20 Nationalräte zu viel – zulasten der Jungen

Die Wahlen sind vorüber. Was weiterhin irritiert, ist die verzerrte Verteilung der Nationalratssitze. Die nächsten Wahlen 2019 sollten im zeitgemässen, fairen Doppelproporz abgehalten werden.

Die Schweiz hat am letzten Sonntag ein neues Parlament bestellt. Der vielzitierte «Rechtsrutsch» beträgt dabei 2.4 Prozentpunkte an Wählern, welche der SVP neu zugewandert sind. Eindrücklicher sind aber die daraus resultierenden Sitzverschiebungen im Nationalrat: Die Volkspartei gewinnt damit gleich 11 zusätzliche Mandate. Dasselbe in Grün – mit umgekehrten Vorzeichen – zeigt sich bei der GLP: Sie verliert 0.9 Prozent Wähleranteil, muss aber fast die Hälfte ihrer Nationalratssitze abgeben (neu 7 statt 12 Mandate).

Das Schweizer Wahlsystem zeigt sich also nicht sehr stabil; verhältnismässig kleine Veränderungen im Elektorat können Bundeshausfraktionen durchaus merklich aufstocken oder dezimieren. Der Gründe für diese Disproportionalität sind vieler: Zunächst gibt es «die» Schweizer Nationalratswahlen gar nicht – es sind deren 26. Jeder Kanton wählt separat für sich, wodurch sich schon durch die relativ kleine Sitzzahl je Wahlkreis ziemlich hohe natürliche Quoren ergeben, zumindest in den 20 «kleineren» Kantonen, die nur 10 oder weniger Sitze aufweisen. Aufgrund dieses groben Rasters können Wähleranteile mehr schlecht als recht proportional abgebildet werden.

Weiter ist das Mandatszuteilungsverfahren so ausgestaltet, dass es grössere Parteien gegenüber kleineren zusätzlich begünstigt – ein Relikt aus den Anfangstagen des Proporzwahlverfahrens im 19. Jahrhundert, welches noch ein Stück «Majorz» in den Proporz retten sollte. Und zuletzt die Listenverbindungen, welche diese Verzerrungen zwar ein Stück weit lindern, dafür aber – da sie vor jeder Wahl wieder neu ausgehandelt werden – für anderweitige Instabilität sorgen.

Stabilerer und fairer Doppelproporz

Eine weitaus genauere und somit fairere Abbildung des Wählerwillens ergibt sich durch die biproportionale Mandatsverteilung (Doppelproporz), wie sie bereits in einem Viertel der Kantone für die Wahl der Kantonsparlamente angewandt wird. Dank dem wahlkreisübergreifenden Ausgleich stimmt hier die Parteistärke im Parlament sehr genau mit dem gesamtkantonalen Wähleranteil überein. Das Gebot der Erfolgswertgleichheit aller Wähler wird dabei endlich erfüllt: Alle Wähler können in gleicher Weise zum Endergebnis beitragen, egal ob sie im grossen Wahlkreis mit 30 Sitzen oder in jenem mit bloss einem einzigen Sitz partizipieren.

Und schliesslich eliminiert der Doppelproporz künstlich erzeugte «Sitzrutsche» und Diskontinuitäten, wie sie derzeit im Nationalrat vorzufinden sind. Ein 2.4 Prozent höherer Wähleranteil (wie derzeit bei der SVP) führt im Doppelproporz zu vier oder fünf zusätzlichen Mandaten (anstatt gleich elf). Wer umgekehrt 0.9 Prozent einbüsst (wie aktuell die GLP) verliert ein bis zwei Sitze (und nicht deren fünf).

Die folgende Tabelle zeigt die hypothetische Verteilung der Nationalratsmandate, wären die Wahlen 2015 nach dem Doppelproporz durchgeführt worden. Die grünen Zahlen heben Mandatsgewinne einer Partei im Doppelproporz gegenüber der tatsächlichen Verteilung hervor; rote Zahlen entsprechen Sitzverlusten:[1]

NR 2015 biprop

Die gesamtschweizerische Oberzuteilung (aufgeführt im obersten Tabellenblock) weist den Parteien, abgeleitet durch den nationalen Wähleranteil, ihre totale Anzahl Mandate zu. Hier zeigt sich bereits die aktuelle Übermacht und starke Verzerrung zugunsten der vier grössten Parteien SVP, SP, FDP und CVP: Nach den letzten Wahlen besetzt dieses Quartett ganze 168 der 200 Nationalratssitze. Ihr Wähleranteil rechtfertigt aber bloss deren 147 Mandate – die vier grössten Parteien halten also über 20 Sitze zu viel.

Die Geprellten dieses Sitzklaus sind einerseits die Jungparteien. Gesamtschweizerisch betrachtet stehen der Jungen SVP, der JUSO und der Jungen CVP je zwei Nationalräte zu. Die Jungen Grünen, die Jungfreisinnigen, die Junge GLP und Junge BDP dürften immerhin je einen Repräsentaten in die Volkskammer senden. Zusammen mit der ebenfalls eher jugendlichen Piratenpartei müssten den jüngeren Generationen also gleich elf Mandate zugestanden werden, was doppelter Fraktionsstärke entspricht.

Die anderen zehn Mandate gehen diversen weiteren Kleinparteien verlustig: Grüne, GLP, BDP, EVP, EDU und die AL/La Gauche haben derzeit ebenfalls das Nachsehen und müssen auf je ein bis zwei Sitze verzichten, die ihnen eigentlich zustünden. Für die EDU, AL und Piratenpartei ist die Beraubung ihres Anspruchs auf ein bis zwei Mandate gar existentiell, da sie dadurch überhaupt nicht (mehr) im nationalen Parlament vertreten sind.

Gegenläufige Sitzverschiebungen schon heute möglich

Spräche nun etwas gegen die Einführung eines Nationalrats-Doppelproporzes, etwa zum 100-jährigen Proporzjubiläum anlässlich der nächsten Wahlen 2019?

Peter Moser vom Statistischen Amt Zürich etwa rät vom hier vorgestellten Wahlverfahren aufgrund seiner potentiellen «gegenläufigen Sitzverschiebungen» ab. Dieses Paradox bedeutet, dass eine Partei in einem Wahlkreis mehr Mandate erhält als eine andere Partei, obschon erstere weniger Stimmen erhalten hat als letztere. Moser argumentiert, dass solche unschönen Verschiebung wohl in den Wahlkreisen für die Kantonsratswahlen hingenommen werden können, nicht aber in den Kantonen für die Wahl des Nationalrats.

Moser unterschlägt dabei aber, dass solche gegenläufigen Sitzverschiebungen auch regelmässig im herkömmlichen Nationalrats-Proporz auftreten – so beispielsweise gerade wieder am letzten Sonntag im Kanton Bern:

  • FDP.Die Liberalen: 775’023 Stimmen, 2 Mandate
  • SP Männer: 674’697 Stimmen, 3 Mandate

…und im Kanton Aargau:

  • SP und Gewerkschaften: 473’347 Stimmen, 2 Mandate
  • FDP.Die Liberalen: 449’260 Stimmen, 3 Mandate

Überdies kann im Doppelproporz mit einer Zusatzbedingung (der Majorzbedingung) dafür gesorgt werden, dass wenigstens die grösste Partei je Wahlkreis stets ein Mandat auf sicher hat. Dadurch werden gegenläufige Sitzverschiebung dort unterbunden, wo sie besonders störend wären: in den kleinen Einerwahlkreisen.

Bessere Vertretung der Jungen

Politikwissenschafter Adrian Vatter wiederum bringt gegen den fairen Doppelproporz vor, er würde «einer weiteren Parteienzersplitterung und einer Schwächung der gemässigten Mitteparteien» Vorschub leisten. Doch auch diese Argumentation irritiert, da zunächst gar nicht viele wirklich neuen Parteien ins Parlament einziehen würden: mutmasslich die EDU, die AL und die Piraten, wobei die ersteren beiden schon vor einigen Jahren im Nationalrat vertreten waren. Und diese Kleinparteien würden – da in hiesigen Parlamenten die Vertreter nicht in Parteien, sondern in Fraktionen organisiert sind – durchaus problemlos Anschluss an eine nahe stehende politische Gruppierung finden. Für gewählte Jungpolitiker gälte dies ohnehin, sie fänden in der Fraktion ihrer Mutterpartei Unterschlupf.

Die Organisationsfähigkeit des Nationalrats würde also keineswegs geschwächt, wenn zwei, drei zusätzliche Parteien das eine oder andere Mandat erlangen würden. Immerhin politisieren bereits heute Klein(st)parteienvertreter der Lega dei Ticinesi, der EVP (je zwei), des MCG und der CSP Obwalden (je einer) in der grossen Kammer.

Und im nur 60-köpfigen Schaffhauser Kantonsrat, der ebenfalls im Doppelproporz gewählt wird, nehmen sogar Vertreter aus 13 verschiedenen Parteien Platz. Der Konsenssuche tut dieser Pluralismus keinen Abbruch. Durch sechs direkt auf Jungparteien-Listen gewählte Kantonsräte (plus fünf weitere eher junge AL-Vertreter) besteht das Schaffhauser Parlament dafür zu einem Sechstel aus Jungpolitikern und trägt dabei zur Repräsentation und Inklusion der jüngeren Generationen massgeblich bei.

 

Download: Doppelproporz für Nationalratswahlen 2011

 


[1] Dieser Beitrag und insbesondere die Modellrechnung basierte ursprünglich auf den vorläufigen Endresultaten der Nationalratswahl vom 18. Oktober 2015. Der hier aktualisierten Version liegen nunmehr die amtlichen Endresultate gemäss Bericht vom 11. November 2015 an den Nationalrat über die Nationalratswahlen für die 50. Legislaturperiode (BBl 2015 7927) zugrunde.

Kleine Parteien werden bei der Sitzverteilung schlecht bedient

Der Wählerwillen wird bei den Nationalratswahlen teilweise beträchtlich verzerrt. Das Wahlsystem wird der Vielfalt der Parteienlandschaft immer weniger gerecht.

Publiziert in der «Neuen Luzerner Zeitung» am 20.10.2015.

Die kleinen Parteien waren die grossen Verlierer des Wahlsonntags: Die Grünen verloren vier Sitze im Nationalrat, bei der BDP waren es zwei, und die Grünliberalen mussten gar fünf Mandate ziehen lassen. Die deutlichen Einbussen sind nicht allein auf Stimmenverluste zurückzuführen. Kleine Parteien werden auch durch das Wahlsystem benachteiligt. Bei Nationalratswahlen bildet jeder Kanton einen Wahlkreis. Diese sind teilweise sehr klein. Vielerorts sind nur wenige Sitze zu vergeben – entsprechend hoch ist die Hürde, um ins Parlament zu kommen.

Das musste am Sonntag die GLP erfahren. Die Partei verlor 0,8 Prozent Stimmenanteil, aber fast die Hälfte der Sitze. «2011 waren wir mit zwölf Sitzen gut bedient, dieses Mal war die Ausbeute extrem schlecht», sagt Parteipräsident Martin Bäumle. «In vielen Kantonen hat unser Wähleranteil ganz knapp nicht gereicht für einen Sitz.»

Beträchtliche Differenzen
Das Wahlsystem für den Nationalrat führt dazu, dass die Stimmenanteile der Parteien und die Sitzanteile teilweise weit auseinanderliegen. So kamen die Grünen auf 7,1 Prozent der Stimmen, erhielten dafür aber nur 5,5 Prozent der Sitze (11 von 200). Auf der anderen Seite hat die SP mit 43 Sitzen mehr Mandate, als ihr aufgrund ihrer 18,8 Prozent Wähleranteil zustehen würden. Auch die SVP ist mit ihren 65 Sitzen gut bedient, gemessen an ihrem Stimmenanteil.

GallagherAus der Differenz zwischen Stimmen- und Sitzanteil berechnet sich auch das in der Wissenschaft gebräuchliche Mass für die Proportionalität von Wahlsystemen, der sogenannte Gallagher-Index. Dieser summiert die Differenzen zwischen den beiden Anteilen. Je höher der Wert ist, desto weniger proportional ist ein Wahlergebnis. Für die Nationalratswahlen vom Sonntag kommt man auf einen Wert von 3,68. Das ist der höchste Wert der letzten Jahre, auch wenn er gegenüber 2011 nur leicht gestiegen ist (siehe Grafik). Die Ergebnisse sind also stärker verzerrt als früher.

Laut Adrian Vatter, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Bern, bildet das Schweizer Wahlsystem die Stimmenanteile im Vergleich mit anderen Ländern ziemlich gut ab. Dass es in jüngerer Vergangenheit unproportionaler geworden ist, könnte mit dem Aufkommen neuer Parteien wie GLP oder BDP zu tun haben, sagt Vatter gegenüber unserer Zeitung. Wenn Sitze auf mehr Parteien verteilt werden, nehmen die Verzerrungen tendenziell zu.

Kleine Parteien fordern Änderung
Um solche Verzerrungen zu vermeiden, schlagen Vertreter der kleinen Parteien eine Änderung des Wahlsystems vor. Künftig soll der Nationalrat nach dem sogenannten doppelt proportionalen Zuteilungsverfahren mit Standardrundung (kurz: Doppelproporz) gewählt werden. Bei diesem werden die Sitze so verteilt, dass sie über alle Wahlkreise in etwa den Stimmenanteilen entsprechen. Dieses System, das auch unter dem Namen «doppelter Pukelsheim» bekannt ist, haben für kantonale Wahlen bereits sechs Kantone eingeführt, darunter Zug, Schwyz und Nidwalden.

Geht es nach GLP-Präsident Bäumle, soll auch der Nationalrat im Doppelproporz bestellt werden. «Mit dem heutigen System sind Stimmen für die GLP in Solothurn oder Zug verloren, wir haben dort keine Chance auf einen Sitz. Mit dem Pukelsheim-System würden uns diese Stimmen zugutekommen.» Unterstützung erhält er von der EVP. Die Partei kommt schweizweit auf knapp 2 Prozent Wähleranteil, was vier Nationalratssitzen entsprechen würde – in der Realität hält sie nur halb so viele. ­«Kleine Parteien wie die EVP können nur in Kantonen wie Bern und Zürich ein Mandat erringen und müssen sich die übrigen erhaltenen Stimmen ans Bein streichen», sagt Mediensprecher Dirk Meisel. Die EVP spricht sich deshalb schon seit längerem für einen Systemwechsel aus. Einen solchen befürworten auch die Grünen.

Politisch aussichtslos
Im Parlament wurde die Einführung des Doppelproporzes allerdings wiederholt abgelehnt, zuletzt 2012. «Die grossen Parteien haben wohl Angst davor, Sitze zu verlieren», sagt Martin Bäumle. Zudem gebe es in den Kantonen noch zu viel Respekt vor einem Systemwechsel. Er will nun einen neuen Anlauf starten: «In der kommenden Legislatur werde ich das Thema im Parlament aufgreifen», kündigt er an. Das habe er schon in der auslaufenden Legislatur geplant, sei jedoch aus Zeitgründen nicht dazu gekommen. Die SP steht der Idee «skeptisch» gegenüber – aber nicht aus Angst vor Sitzverlusten, wie Mediensprecher Michael Sorg betont. «Das Pukelsheim-System ist sinnvoll, wenn es relativ grosse und einheitliche Wahlkreise gibt. In der kleinräumigen Schweiz mit den historisch verankerten Kantonen ist das nicht der Fall.» Auch die SVP lehnt ab. Eine Änderung dränge sich nicht auf, sagt Generalsekretär Martin Baltisser.

Politologe Adrian Vatter spricht von einem «Zielkonflikt»: Einerseits könnte der Doppelproporz die Repräsentationsfunktion des Parlaments besser gewährleisten. «Andererseits könnte das System zu einer weiteren Zersplitterung des Parteiensystems führen.» Es könnten mehr (kleine) Parteien ins Parlament einziehen. Das würde es schwieriger machen, Mehrheiten zu finden, sagt Vatter. Derzeit sei eine Systemänderung politisch ohnehin aussichtslos. Mit den Sitzverschiebungen zu Lasten der kleinen Parteien am Sonntag dürfte das erst recht gelten.

Initiativenflut? Vorstossflut!

Allenthalben wird die angebliche Flut von Volksinitiativen kritisiert und Einschränkungen gefordert. Anstatt die Hürden zu erhöhen, könnten Politiker aber auch einfach mit gutem Beispiel vorangehen – und sich mit Vorstössen etwas zurückhalten.

Anzahl Vorstösse BVers je Legislatur

Die «Vorstossflut» (Angaben ohne Standesinitiativen).

Unsere Politiker sind wahrlich nicht zu beneiden: Ständig müssten sie sich mit Volksinitiativen befassen, die von Stimmbürgern eingereicht werden, beklagte vor einiger Zeit Jean-Daniel Gerber in der NZZ: «Solche Initiativen beanspruchen die wertvolle Zeit des Bundesrats, der Verwaltung und des Parlaments», erklärte der ehemalige Direktor des Staatssekretariats für Wirtschaft. «Dies geht auf Kosten der wahren Probleme des Landes.»

Gerber ist nicht der einzige, der sich über die angebliche «Initiativenflut» ereifert und Einschränkungen fordert, etwa in Form einer Erhöhung der Unterschriftenhürde oder anderer limitierender Massnahmen. Und die ehemalige Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz forderte vergangenes Jahr ein Verbot für Bundesratsparteien, Initiativen zu lancieren.

Die Zahlen geben indes keine Hinweise auf eine «Inititiativenflut»: Die Zahl der lancierten Volksinitiativen ist seit den 1970er Jahren in etwa konstant. Was hingegen stark ansteigt, ist die Zahl der Vorstösse, die im Parlament eingereicht werden. In der zu Ende gehenden 49. Legislatur brachten National- und Ständeräte nicht weniger als 8400 Mal ein Anliegen in Form einer Motion, eines Postulats, einer Parlamentarischen Initiative oder eines Frage-Vorstosses (Interpellation, Anfrage oder Fragestunde) zu Papier. Das ist ein neuer Rekord (siehe Grafik). In der 45. Legislatur (1995 bis 1999) waren noch weniger als halb so viele Vorstösse eingegangen. Wenn also jemand die «wertvolle Zeit» der Politiker verschwendet, dann sind es in erster Linie die Politiker selbst.

Vorstösse BVers nach Jahr und Art 1995-2014

Schlüsselt man die Zahlen nach Art der Vorstösse auf, zeigt sich, dass sich insbesondere Interpellationen und Fragen in der Fragestunde in den letzten Jahren stark gehäuft haben (siehe Grafik) – Vorstossformen also, die vorab den Bundesrat betreffen. Dahingegen ist die Zahl der Parlamentarischen Initiativen verhältnismässig schwach gestiegen, die Zahl der Motionen ist seit dem Höchststand 2009 sogar zurückgegangen.

Relativierend kann zudem gesagt werden, dass das Geschäftsreglement mit selbstregulierenden Massnahmen dafür sorgt, dass sich das Parlament nicht selbst überfordert: Wird ein Vorstoss nicht innert zwei Jahren nach Einreichung im Rat behandelt, wird er automatisch abgeschrieben. Bundesrat und Verwaltung werden dadurch jedoch nicht entlastet: Die Regierung muss trotzdem jeden Vorstoss innert drei Monaten beantworten.

Seven Fascinating Facts About Swiss Politics

Swiss citizens will head to the polls to elect the national parliament next Sunday. Well, some of them will – around 50 percent of those eligible to vote are expected to stay at home. They should know better: Switzerland’s political system is one of the most unique and fascinating in the world. Here’s why:

1. The Swiss government is incredibly stable. All the big parties (currently 5) have at least one seat in the federal council (executive branch). Therefore, more than 80 percent of voters are represented in the government. The Swiss even invented their own word for this system: Konkordanz.

2. Once a party gets into the government, it usually stays there. The Liberals hold the record for the longest time in government: 167 years, from 1848 until today – that’s a world record. Mexico’s PRI (in government from 1929 until 2000) doesn’t even come close.

3. Swiss politics is magic, as shows another word that only exists in Switzerland: The Zauberformel, or «magic formula», describes the traditional distribution of seats in the government: 2-2-2-1. Although the formula has changed slightly a few years ago due to a split of one party, the magic has stayed.

4. Switzerland is the country with the most comprehensive system of direct democracy. We have national votes about which products gas station shops can sell between 1 am and 6 am, whether or not we want to have six weeks holidays a year (no, we don’t) and whether or not rich foreigners should be allowed to pay lower taxes than Swiss citizens (yes, they should). The possibility to influence policies directly might be a reason why people show little interest in elections.

5. The Swiss have a political system that makes them happy. No kidding – economist Bruno S. Frey has shown in his work a significant correlation between the degree of direct democracy in a political entity and happiness of the people living there. It seems, therefore, that being able to choose yourself whether you want more holidays or not (and about more important topics, of course) actually makes you happier.

6. Swiss politics is marked by a high degree of stability – not only in government, but also in parliament. The surveys for the next elections predict changes between 0 and 2.5 percent for each party. According to research, Switzerland is one of the countries with the lowest electoral volatility. The reason for this might be the system of government: Since no party has the sole responsibility for the policies of the government, voters don’t punish a particular party in the ballots.

7. Swiss politics is fun – or would you disagree after seeing this speech the former finance minister Hans Rudolf Merz gave in parliament?

Dieser Beitrag wurde zuerst auf Buzzfeed veröffentlicht.

 

Bundeskanzlei informiert Genfer über CSP Obwalden – nicht aber Obwaldner

Die aktuell verteilte Wahlanleitung des Bundes informiert die meisten Wähler über die CSP Obwalden – nicht aber die Obwaldner selbst. Überdies werden darin die aktuellen gegenüber neu antretenden Parteien begünstigt.

Die Wahlanleitung: Hilfe und einseitige Begünstigung zugleich.

Die Wahlanleitung: Hilfe und einseitige Begünstigung zugleich.

Dieser Tage finden sich in hiesigen Briefkästen nicht nur Prospekte der Herbst- und Winterkollektionen, sondern auch eine Ausgabe der Wahlanleitung zu den Nationalratswahlen vom 18. Oktober. Wer die Broschüre durchblättert, die Erläuterungen übers Streichen, Kumulieren und Panaschieren aufgeschnappt hat (was in der Broschüre 2011 vergessen ging![1]), der schmöckert darin vielleicht auch in den Selbstporträts der politischen Parteien. Die SVP oder die Grünen buhlen darin um Wählerstimmen, gleich wie die EVP und die Lega dei Ticinesi.

Ebenso viel Raum erhält im Büchlein auch Walter Wyrsch, Parteipräsident. Walter wer? – Wyrsch steht der Christlich-sozialen Partei Obwalden (CSP Obwalden) vor, einer Gruppierung mit nationalem Wähleranteil von 0,3 Prozent und 250 Mitgliedern. Die kleine Lokalpartei ist zwar unabhängig von der CSP Schweiz, jedoch derzeit im Nationalrat mit Karl Vogler vertreten, dem einzigen Vertreter des ehemaligen Halbkantons in der grossen Kammer.

Dies ergibt Sinn, schliesslich soll die Broschüre auch den Obwaldner Wählerinnen und Wähler dienen, die sich zwischen dem Kandidaten der CSP Obwalden und demjenigen der SVP entscheiden müssen.[2] Könnte man meinen. – Doch erstaunlicherweise erhalten just die Obwaldner diese Wahlbroschüre nicht. Dafür hat die Bundeskanzlei wiederum das Partei-Portrait auf rätoromanisch übersetzt und verteilt jenes den Stimmbürgern in Genf, die natürlich die CSP Obwalden weder kennen (müssen), geschweige denn wählen können.

Verteilung nur noch in Proporz-Kantonen

Wie kommt es zu dieser absurden (Des-)Informationsstrategie der Bundesbehörde? Erstens ist die Publikation schweizweit einheitlich und wird nicht den kantonalen Gegebenheiten und Parteien angepasst. Daher werden auch die St. Galler über den Mouvement Citoyens Genevois (MCG) informiert, die Schaffhauserinnen über die Lega dei Ticinesi und die Tessiner über die Partito borghese-democratico Svizzero (PBD), also die BDP, die aber im Südkanton gar nicht existiert.

Zweitens hat sich die Bundeskanzlei für das Auswahlkriterium «Parteien mit mindestens einem Sitz im Nationalrat» zur Präsentation einer Gruppierung entschieden.  Daher gehört unbestrittenermassen neben der Lega, dem MCG und der EVP auch die CSP Obwalden in die Broschüre.

Und drittens verteilt die Bundeskanzlei die Wahlanleitungen seit den Wahlen 2011 nur noch an die 20 Kantone mit Verhältniswahl, also mit zwei oder mehr Nationalratssitzen.[3] Der Kanton Obwalden als Einerwahlkreis erhält daher keine Broschüren mehr, ebenso wenig wie seine Nachbarn Nidwalden und Uri sowie Glarus und die beiden Appenzell. Begründet wurde der neuerliche Verzicht damit, weil das «vergleichsweise komplexere Verhältniswahlverfahren erläutert werden [muss]», während das «Majorzsystem ohnehin einfach und durchschaubar sei». Auf den Vorschlag des Kantons Appenzell Ausserrhoden, für Majorz- und Proporzkantone je angepasste Broschüren zu erstellen, wurde aus Kostengründen verzichtet.[4]

Ausserparlamentarische Opposition geht leer aus

Abgesehen von der CSP Obwalden irritiert die Wahlbroschüre aber auch deshalb, weil sie die bisherigen Parteien gegenüber den Neukandidierenden stark bevorzugt. Die vor den Wahlen im Nationalrat vertretenen Parteien werden seit 2007 jeweils auf einer eigenen Seite vorgestellt. Alle anderen Gruppierungen gehen derweil leer aus. Die damalige Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz bemerkte zu jener neuen, einseitigen Praxis nonchalant: «Daneben kann es neue oder bestehende lokale Gruppierungen geben, die sich ebenfalls der Wahl stellen werden. Manche von ihnen werden sich auf einer eigenen Einstiegsseite im Internet präsentieren.»[5]

Auf Anfrage begründet eine Sprecherin der Bundeskanzlei diesen starken Status-quo-Bias, also den Erhalt des Ist-Zustands durch Begünstigung der bisherigen Parteien wie folgt: «Wir haben uns für folgendes, klar definiertes Auswahlkriterium entschieden: Parteien mit mindestens einem Sitz im Nationalrat. Dieses Auswahlkriterium ist objektiv begründbar: Thema der Broschüre sind die Nationalratswahlen.»

Offensichtlich verwechselt die Bundeskanzlei die Wahlanleitung mit ihrem jährlichen Periodikum «Der Bund kurz erklärt».[6] In letzterer werden diverse aktuelle politische Akteure vorgestellt, etwa die derzeitigen Bundesräte, Staatssekretäre und Amtsdirektoren – und ebenso die jetzigen Parteien im Parlament. In jener Publikation ergibt dieses, den Status quo beleuchtendes Kriterium selbstverständlich Sinn; im Staatskundeunterricht kann damit auf die aktuell manifesten politischen Akteure hingewiesen werden.

Eine Wahlbroschüre als behördliche Information im Rahmen von Wahlvorbereitungshandlungen zur Bestellung der zukünftigen Zusammensetzung des Parlaments, hat jedoch anderen, insbesondere prospektiven Massstäben zu genügen. Erst recht in der Schweiz: «Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt», schreibt unsere Bundesverfassung, dies just in Abgrenzung zu in anderen Staaten (und früher auch in den eidgenössischen Ständen) gebräuchlichen Teilerneuerungen, wo bloss etwa die Hälfte oder ein Drittel der Sitze neu bestellt wird, was eine leicht konservative Wirkung zeitigt. Die Idee von Gesamterneuerungen ist mithin gerade, die parteiliche Zusammensetzung des morgigen Parlaments unbesehen ihres gestrigen Gefüges komplett neu vorzunehmen.

Exekutive bei Wahlen zu gänzlicher Neutralität verpflichtet

Die einseitige Intervention der Bundeskanzlei in den Wahlakt – immerhin stellt diese Wahlanleitung der einzige offizielle Kontakt zwischen der Bundesexekutive und den Wahlberechtigten dar und lässt somit den vorgestellten, bisherigen Parteien etwas Offiziöses anhaften – ist überdies nicht nur politisch, sondern auch rechtlich heikel. Während bei Sachabstimmungen der Regierung durchaus eine materielle Beratungsfunktion zuteil kommt,[7] ist sie bei Wahlen zur gänzlichen Neutralität verpflichtet.

Nach konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung bürgt die Garantie der politischen Rechte dafür, «dass jeder Stimmbürger […] mit gleichen Chancen als Wähler oder Kandidat an einer Wahl soll teilnehmen können. Desgleichen soll die Teilnahme von Parteien an Wahlen unter gleichen Bedingungen möglich sein.» Das Gleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot bildeten einen Bestandteil der Wahlfreiheit. «Die Behörden haben bei Wahlen keine öffentlichen Interessen wahrzunehmen, es kommt ihnen keine Beratungsfunktion zu. Es ist zu verhindern, dass sich der Staat im Wahlkampf auch nur indirekt in den Dienst parteiischer Interessen stellt; die Behörde hat sich parteipolitisch neutral zu verhalten […].»[8]

Der Anschein jeglicher Bevorzugung irgendeiner Gruppierung muss also vermieden werden. Das Unterschlagen von Parteien der ausserparlamentarischen Opposition, die valable Chancen auf ein Mandat haben, unterminiert den Grundsatz der Chancengleichheit aller Kandidierenden erst recht. Anstatt nur die bisherigen Parteien zu porträtieren, hätte die Bundeskanzlei etwa auch solche Listen berücksichtigen müssen, die bei den letzten Wahlen 2011 in wenigstens einem Kanton in die Reichweite eines Nationalratsmandats gelangt sind – etwa ein halbes oder ein Drittel eines Mandat erreicht haben:

Kanton Listen, die 2011 halbes NR-Mandat erreicht haben
Listen, die 2011 ein Drittel eines NR-Mandat erreicht haben
Zürich EDU EDU; AL
Bern EDU EDU
Freiburg CSP
Basel-Stadt LDP
Waadt La Gauche POP (PdA)
Wallis CSPO CSPO
Neuenburg POP (PdA) – solidaritéS POP (PdA) – solidaritéS
Genf Ensemble à Gauche Ensemble à Gauche

 

Diese sieben Gruppierungen, die 2011 allesamt den Einzug ins Parlament verpasst haben, treten heuer wieder an. Und einige ihrer Sektionen haben durchaus intakte Chancen auf ein Mandat, etwa die AL in Zürich, die EDU in Bern und Zürich sowie die Linke (POP/Ensemble à Gauche) in Genf und in der Waadt.

«Wahlgebühr» bereits bezahlt – lokaler Werbeversand gefordert

Letztlich halten aber selbst diese pragmatischen Kriterien einer grundsätzlich-dogmatischen Betrachtung der Wahlrechtsgleichheit nicht stand. Denn selbst so sonderbare und chancenlos kandidierende Gruppierungen (respektive Einpersonen-Parteien) wie alpenparlamentAnti-PowerPoint-Partei, el presidente, Liste du Vote Blanc, up! oder www.Nichtwähler.ch haben ihre – nicht unerhebliche – «Eintrittsgebühr» zu den Nationalratswahlen bereits beglichen: In den grössten beiden Kantonen Bern und Zürich mussten die Kandidaten 400 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, damit ihr Wahlvorschlag überhaupt zugelassen worden ist. In den mittelgrossen Kantonen beträgt das Quorum 200, in den kleineren 100 Unterschriften (während die 14 im Parteiregister eingetragenen Parteien gar keine Unterschrift sammeln müssen).[9] Wer diese Voraussetzung erfüllt, dem sollten nicht noch mehr Hürden in den Weg gelegt werden.

Freilich wäre die Wahlbroschüre bald 200 Seiten stark, wenn darin neben SP und SVP auch Hanf Ueli und Sarah Bösch ihre Traktate schweizweit verbreiten könnten. Daher sollte die Distribution der Wahlinformationen besser föderal und damit gezielter durchgeführt werden. Die nationale Wahlanleitung könnte wiederum (wie vor 2007) von der Propaganda befreit und auf allgemeine administrative und technische Informationen zurückgestutzt werden.

Als vorbildliche und chancenneutrale kantonale Regelung seien etwa die Kantone Bern, Jura, Nidwalden und Solothurn erwähnt: Durch einen gemeinsamen Versand des Werbematerials wird allen politischen Gruppierungen (und überdies bei Majorzwahlen allen Kandidaten) ermöglicht, ihren eigenen Wahlprospekt den Wählern zuzustellen. Die Portokosten werden dabei zumeist durch die Gemeinden übernommen, während der Druck weiterhin den Parteien obliegt.[10]

 

Weitere aktuelle Artikel zum Thema:

Wahlbeschwerde gegen behördliche Parteienwerbung (Piratenpartei Schweiz, 06.10.15)
Einseitige behördliche Wahlwerbung vor Bundesgericht (Piratenpartei Schweiz, 12.10.15)
Regierung tritt nicht auf Wahlbeschwerde ein (Kanton Zug, Direktion des Innern, 14.10.15)
Nationalratswahlen: Regierungsrat tritt nicht auf Beschwerde der Piratenpartei ein (Kanton Bern, Regierungsrat, 15.10.15)
Piraten blitzen mit Wahlanleitungsbeschwerde ab («Der Landbote», 16.10.15)
1C_522/2015, 1C_527/2015, 1C_535/2015 (Urteil des Bundesgerichts vom 29. Oktober 2015)


[1] Die wesentlichen Manipulationen Streichen, Kumulieren und Panaschieren wurden in Schweizerische Bundeskanzlei, Broschüre Nationalratswahlen 2011, Bern 2011, S. 23, lediglich auf drei eher kryptischen Zeilen, zumal ohne Visualisierung, vermittelt. Vgl. Curia Vista, Motion Girod 11.4193Klare und informative Wahlanleitung für die Nationalratswahlen; Ronnie Grob, Das Bundesgewürzbüchlein, DirekteDemokratie.com, 02.10.2011.

[2] Weitere Kandidaten von anderen Parteien sind im Einerwahlkreis Obwalden nicht wählbar, da Ob- und Nidwalden für die Nationalratswahlen ein Wahlvorschlagsverfahren nach Art. 50 BPR kennen.

[3] Art. 34 BPR: «Die Bundeskanzlei erstellt vor jeder Gesamterneuerungswahl eine kurze Wahlanleitung, die den Stimmberechtigten der Kantone mit Verhältniswahl […] zugestellt wird.»

[4] Botschaft vom 31. Mai 2006 über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative und über weitere Änderungen der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte, BBl 2006 5261, 5299 und 5301 f. Im Nationalrat (AB 2006 N 1982) wie auch im Ständerat (AB 2007 S 226) wurde die Änderung von Art. 34 BPR stillschweigend angenommen.

[5] Schweizerische Bundeskanzlei, Broschüre Nationalratswahlen 2007, Bern 2007, S. 5. Den Anstoss zur Präsentation «der Parteien» in der Broschüre erhielt die Bundeskanzlei über die Pa.Iv. Gross Andreas 03.436, Faire Abstimmungskampagnen. Während die Berichte der parlamentarischen Kommission noch allgemein von «den Parteien» sprachen (vgl. Fn. [6]), fokussiert erst die Stellungnahme vom 19. August 2009 des Bundesrates zum Bericht vom 7. Mai 2009 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, BBl 2009 5885, 5886, auf «alle in den eidgenössischen Räten vertretenen Parteien».

[6] Der Konnex zwischen diesen beiden Publikationen der Bundeskanzlei ergibt sich explizit im damaligen Auftrag bzw. Wunsch des Parlaments, vgl. Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 20. April 2007 zur Pa.Iv. Gross Andreas 03.436, Faire Abstimmungskampagnen, S. 2; Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 7. Mai 2009, BBl 2009 5833, 5841.

[7] Vgl. Andrea Töndury, Intervention oder Teilnahme? Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Kommunikation im Vorfeld von Volksabstimmungen, ZBl 2011, S. 341 ff.; Thomas Sägesser, Amtliche Abstimmungserläuterungen – Grundlagen, Grundsätze und Rechtsfragen, AJP 2014, S. 924 ff.; Arbeitsgruppe erweiterte Konferenz der Informationsdienste (AG KID), Bericht: Das Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen, Bern, November 2001.

[8] BGE 124 I 55 S. 57 f.

[9] Art. 24 BPR. Bis zu den Wahlen 2015 gilt die Befreiung des Unterschriftenquorums für Wahlvorschläge jedoch nur für Parteien, die je Kanton nicht mehr als eine Liste einreichen. Für die nächsten Wahlen 2019 wird aber auch diese Restriktion fallen gelassen (vgl. Art. 24 Abs. 3 der Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte [Nationalratswahlen] [AS 2015 543], in Kraft per 1. November 2015).

[10] Art. 48 f. PRG-BE; Art. 14a LDP-JU, wobei hier die Parteien bei der Arbeit mitzuhelfen haben; Art. 40 Abs. 3 WAG-NW; § 63 ff. GpR-SO.