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Wer ist die Transparenteste im ganzen Land?

In der vergangenen Legislatur wurden praktisch alle Vorstösse abgelehnt, die den Staat und die Politik transparenter ausgestalten wollten. Unser Transparenz-Rating des Nationalrats 2015–2019 zeigt auf, wer sich für die Offenlegung einsetzt – und wer sich dagegen stemmt.

«Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) spricht sich ein zweites Mal gegen Eintreten auf eine Vorlage aus, welche mehr Transparenz bezüglich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Parlamentsgebäude verlangt. Nach Ansicht der SPK-N bringt die Vorlage nur viel Bürokratie und kaum einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Mitglieder des Parlamentes.»

Treffender könnte die knappe Medienmitteilung der SPK-N vom letzten Freitagnachmittag die sich zu Ende neigende Legislaturperiode des Nationalrats in Sachen Transparenz nicht resümieren. Obschon im Sommer 2015 der Unmut über die «Kasachstan-Affäre» rund um Nationalrätin Christa Markwalder breit und der Stoss der darob eingereichten Vorstösse für eine transparentere Politik gross war: Geändert hat seither praktisch nichts. Weder müssen die Lobbyisten ihre Mandate offenlegen noch die Nationalräte ihre aufgrund des Amts erhaltenen Spenden. Die Parteien-, Wahl- und Abstimmungsfinanzierung auf Bundesebene ist opak wie eh und je. Und das Stimmverhalten der Ständeräte wird (wenige Ausnahmen vorbehalten) weiterhin nicht publik gemacht. Ab kommenden Dezember müssen die neu gewählten Parlamentarier einzig ankreuzen, ob ihre aufgelisteten Mandate ehrenamtlich oder vergütet sind.

Anlass für mehr Transparenz im Staat und in der Demokratie hätte der Gesetzgeber die letzten vier Jahre also durchaus gehabt. Und Dutzende von Gelegenheiten, an diversen Stellen etwas mehr Licht in den Maschinenraum der Legislative und der Verwaltung zu lassen. Zwar sind auf den dieser Tage die Strassen säumenden Wahlplakaten keiner Partei und keiner einzigen Kandidatin Parolen «gegen Transparenz!» erspäht worden. Einmal in die Volkskammer gewählt, votiert jedoch die Mehrheit im Nationalrat offenbar nach ebendieser Devise. Mehr als ein wenig Kosmetik ist derzeit nicht mehrheitsfähig.

Grüne und SP für Transparenz, CVP und FDP dagegen

Es gibt jedoch grosse Unterschiede zwischen den Parteien, wie unser Transparenz-Rating für den Nationalrat der Legislatur 2015–2019 zeigt. Hierfür haben wir aus den Tausenden behandelter Geschäfte jene 29 Vorstösse und Anträge eruiert, welche eine transparentere Politik gefordert haben.[1] Darunter finden sich zunächst jene, welche die Einkünfte der Parlamentarier sowie die Finanzierung der Parteien, Wahl- und Abstimmungskampagnen fordern. Solche, welche die Interessenbindungen der National- und Ständeräte detaillierter publizieren möchten. Aber auch die Offenlegung der Abhängigkeiten von Richtern, Staatsanwälten oder dem obersten Verwaltungskader wurde gefordert. Weiter, dass das E-Voting-System offengelegt wird, öffentliche Hearings vor Bundesratswahlen, die Ausdehnung des Öffentlichkeitsprinzips auf die Parlamentskommissionen oder ein Register für die Reisetätigkeiten der Parlamentarier.

Am meisten haben die Grünen respektive die SP-Nationalräte für transparente Anliegen gestimmt: bei sieben respektive immerhin sechs von zehn Abstimmungen. Im Mittelfeld rangieren die Grünliberalen, die EVP und die SVP, welche bei nicht ganz jeder zweiten Vorlage den einen oder anderen Schleier lüften wollten. Am Ende der Rangliste finden sich die beiden etablierten Mitteparteien CVP und FDP (sowie die BDP), die zu 87 Prozent gegen mehr Transparenz stimmten.

 

Auf dem Podest der individuellen Transparenz-Rangliste stehen mit dem Sozialdemokraten Jean Christophe Schwaab (Transparenz-Rating: 84.6 %) und der Grünen Christine Häsler (82.8 %) zwei Personen, die während dieser Legislatur aus dem Rat ausgeschieden sind.[2] Auf den nächsten beiden Rängen folgen mit Grüne-Nationalrätin Lisa Mazzone (77.1 %) und SP-Nationalrat Cédric Wermuth (76.5 %) zwei Politiker, die sich das Thema geradezu auf ihre Fahnen geschrieben haben: Mazzone ist Co-Präsidentin der hängigen Volksinitiative «für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» und in Wermuths aktueller Ständerats-Wahlkampagne nimmt das Thema Lobbyismus einen prominenten Platz ein – er hat dazu gar eine eigene Studie erstellen lassen.

Die Heterogenität innerhalb der Parteien ist aber teilweise beträchtlich: Während bei der Volkspartei der Transparenz-affine Lukas Reimann (73.3 %) obenaus schwingt und gar ebenfalls in der Top 10 landet, fungiert sein Parteikollege Thomas de Courten (21.1 %) bloss auf dem 144. Platz. – Und wer setzt sich am stärksten für den Erhalt der Dunkelkammer ein? Auf Platz 197, dem Schlusslicht der FDP, liegt Christian Wasserfallen (5.7 %), noch knapp vor den beiden CVPlerinnen Ruth Humbel (4.8 %) und Viola Amherd (4.3 %).

 

Download: Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019

Download: Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019 – Liste massgeblicher Geschäfte/Abstimmungen

Siehe auch: Mittepolitiker sagen meist nein («Tages-Anzeiger», 15.10.2019)

 


[1] Methodische Details zum Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019:

Untersuchungszeitraum: Alle Sessionen des Nationalrats in der 50. Legislaturperiode (30.11.2015 – 27.09.2019).

Formeller Untersuchungsgegenstand: Alle im Untersuchungszeitraum behandelten Geschäfte, über die potentiell Abstimmungen durchgeführt werden können (1193 Motionen, 751 Geschäfte des Bundesrats, 651 Postulate, 394 parlamentarische Initiativen, 93 Standesinitiativen, 78 Petitionen und 52 Geschäfte des Parlaments).

Materieller Untersuchungsgegenstand: Abstimmungen über Vorstösse oder Anträge, die mehr Transparenz im Staatswesen (nationale Legislative, Exekutive/Verwaltung und Justiz), in der Politik oder in der Demokratie fordern (siehe Liste massgeblicher Geschäfte/Abstimmungen).

Materieller Ausschlussgrund: Vorstösse oder Anträge, gegen die überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen (bspw. Pa.Iv. Köppel 17.499 Öffentlichkeit der Bundesratssitzungen oder Pa.Iv. Zanetti 17.507 Offenlegung der Interessenbindungen von Medienschaffenden, die für staatlich finanzierte Medien arbeiten).

Mehrfache Abstimmungen: Vorstösse oder Anträge mit gleichen oder sehr ähnlichen Forderungen, über die mehrfach abgestimmt worden ist, wurden als eine einzige Abstimmung gewichtet.

[2] Für die individuelle Transparenz-Rangliste wurden alle Mitglieder des Nationalrats berücksichtigt, die mindestens zur Hälfte an den massgeblichen Abstimmungen teilgenommen haben (15 oder mehr Abstimmungen). Die nicht berücksichtigten Nationalräte sind jedoch am Ende der Liste aufgeführt.

«Die Strategie der FDP funktioniert nur begrenzt»

Mit ihrem Klimakurs riskierten die Freisinnigen ein Thema zu bewirtschaften, das vor allem anderen Parteien nütze, sagt der Politikwissenschafter Simon Lanz. Im Gespräch erklärt er, welche Rolle Themen für den Wahlentscheid spielen und warum das gute Nachrichten für die Demokratie sind.

simonlanz

Simon Lanz.

Simon Lanz, im Frühjahr ist die FDP mit grossem Rumoren auf einen klimafreundlicheren Kurs eingeschwenkt. Wird ihr das bei den Wahlen helfen?

Simon Lanz:[*] Wenn es darum geht, welchen Einfluss Themen auf die Wahl haben, muss man zwei Dimensionen unterscheiden: die Themenkompetenz und die Themenkonjunktur. Die Wähler haben in der Regel eine relativ klare Vorstellung davon, welche Partei bei welchen Themen kompetent ist. Beispielsweise wird die SVP im Allgemeinen als Migrationspartei angesehen. Bei der Themenkonjunktur geht es darum, welche Themen die Wähler als wichtig betrachten und welche als weniger wichtig. Die Wähler stellen sich also zwei Fragen: Wie kompetent ist eine Partei bei einem bestimmten Thema? Und wie wichtig ist dieses Thema aus meiner Sicht? Die Antworten auf erstere Frage sind über die Zeit relativ stabil – jene auf die zweite können hingegen ziemlich schnell ändern.

Gibt es hierzu ein konkretes Beispiel?

Nehmen wir das Beispiel Fukushima: Die Grünen galten schon lange als kompetent bei Umweltfragen – in der Politikwissenschaft redet man von «issue ownership» –, bloss war dieses Thema auf der Agenda ziemlich weit unten, im Fokus stand eher die Wirtschaft und der starke Franken. Nach der Reaktorkatastrophe in Japan erlebten die Grünen einen regelrechten Boom – nicht weil sie plötzlich als kompetenter erachtet wurden, sondern weil «ihr» Thema nun zuoberst auf der Agenda stand.

Und was macht eine Partei, deren Kernkompetenz nicht die Umweltpolitik ist?

Wenn ein Thema zuoberst auf der Agenda steht, bei dem man wenig Kompetenz besitzt, gibt es zwei Strategien. Entweder man versucht, die «eigenen» Themen wieder wichtiger zu machen. Das ist die Strategie der SVP: Sie redet konsequent über Migration und Europapolitik, weil sie weiss: Wenn die Leute darüber reden, steigt die Bedeutung dieser Themen und damit die Partei in der Wählergunst. Die zweite Strategie ist, dass man als Partei versucht, sich Kompetenz in einem Thema zu erarbeiten, das in der Themenkonjunktur oben steht. Das ist es, was die FDP versucht. Diese Strategie funktioniert aber nur begrenzt. Vereinfacht gesagt: Nur weil die FDP seit zwei Monaten über Klimapolitik spricht, heisst das noch lange nicht, dass bei den Wahlen die Leute das Gefühl haben, die Partei sei kompetent. Reputation ist etwas, das über eine längere Zeit aufgebaut werden muss als über einen Wahlkampf.

Für die FDP geht es vielleicht weniger darum, neue Wähler zu gewinnen, als zu verhindern, dass FDP-Wähler, denen das Klimathema wichtig ist, zu anderen Parteien abwandern. Gemäss Umfragen tickt die freisinnige Basis grüner als die Parteielite.

Es mag diesen Graben tatsächlich geben, und es ist legitim, dass die Partei diesen zu schliessen versucht. Die Frage ist, ob sie das derart medienwirksam machen soll. Die FDP hat in der jüngeren Vergangenheit öffentlich extrem viel über die Klimapolitik gesprochen. Es ist das Thema, das ich von der Partei im Wahlkampf bisher am meisten wahrgenommen habe. Bloss: Für die wenigsten FDP-Wähler ist die Umwelt das absolut wichtigste Thema. Und die Gefahr, wenn man ständig über ein Thema redet, ist, dass man das Thema noch wichtiger macht, ohne als kompetent darin angesehen zu werden, denn Kompetenz muss man sich wie gesagt langfristig erarbeiten. Im aus freisinniger Sicht schlechtesten Fall sorgt die FDP mit ihrem Diskurs dafür, dass die Wähler denken: «Wenn sogar die FDP darüber spricht, muss das Thema wichtig sein!» – dann aber nicht die FDP wählen, sondern jene Parteien, die in Umweltfragen als kompetent gelten, etwa die Grünen oder die Grünliberalen.

Generell: Welche Rolle spielen Themen beim Wahlentscheid?

Eine klassische Erklärung des Wahlverhaltens ist der sozioökonomische Hintergrund. Gemäss dieser Auffassung wählt man die CVP, weil man katholisch ist, die SP, weil man aus einer Arbeiterfamilie kommt, und so weiter. Welche Positionen die Parteien vertreten, spielt dabei keine grosse Rolle. Inzwischen geht die Wissenschaft davon aus, dass die traditionellen Parteibindungen mehr und mehr verschwinden. In meiner Forschung zu «issue ownership» habe ich 24 etablierte Demokratien angeschaut und anhand von Umfragen die Faktoren analysiert, die den individuellen Wahlentscheid beeinflussen. Dabei hat sich gezeigt, dass «issue ownership» in sämtlichen Fällen einen signifikanten Einfluss hat. Über alle Länder gesehen hat ein Wähler eine um 17 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit, eine Partei zu wählen, wenn er diese bei dem für ihn wichtigsten Thema als kompetenteste erachtet. Die Bedeutung der Themenkompetenz ist damit ähnlich gross wie jene der Parteiidentifikation. Oder anders gesagt: Wenn ich mich mit einer bestimmten Partei identifiziere, sie aber nicht als kompetent beim wichtigsten Thema betrachte, geht ihr ganzer «Bonus» der Parteiidentifikation verloren.

Bedeutet das, dass der eigene Hintergrund, die politische Sozialisation keine Rolle mehr spielt?

Keineswegs. Ein grosser Teil des Wählerverhaltens wird immer noch durch Faktoren erklärt, die sich nicht verändern von einer Wahl zur nächsten. Aber zur Erklärung der kurzfristigen Volatilität bei Wahlen sind Themen und Themenkompetenz viel entscheidender.

Für die Demokratie sind das eigentlich gute Nachrichten: Die Bürger wählen auf der Grundlage von Inhalten, und die Kompetenz der Parteien ist entscheidend.

Etwas, was für die Qualität einer Demokratie wichtig ist, ist, dass die politischen Akteure Änderungen in den Präferenzen der Wähler aufnehmen. Ein System, wie wir es in der Schweiz lange Zeit hatten, in dem die eigene Religion oder der Beruf die Wahl entschied, erfüllt dieses Kriterium nicht. In einem solchen System können die Parteien mehr oder weniger machen, was sie wollen, und müssen nicht auf Veränderungen der Präferenzen reagieren. Ein System, in dem Themen eine Rolle spielen, garantiert, dass die Parteien und Politiker die Präferenzen ihrer Wähler wahrnehmen und auf sie reagieren müssen, um Erfolg zu haben.

 


[*] Simon Lanz ist Politikwissenschafter und arbeitet bis Oktober als Politikstipendiat bei den Parlamentsdiensten. Seine Dissertation wird Ende 2019 in Buchform unter dem Titel «No Substitute for Competence. On the Origins and Consequences of Individual-Level Issue Ownership» bei ECPR Press erscheinen.

100 Jahre Nationalrats-Proporz: Wenig Auswahl trotz Listenflut

Die Nationalratswahlen sind grundsätzlich Verhältniswahlen. In den kleineren Wahlkreisen funktioniert der Proporz aber mehr schlecht als recht. Namhafte Anteile des Elektorats sind komplett unrepräsentiert. Ein Update des 100-jährigen Wahlverfahrens drängt sich auf.

Eine kürzere Version dieses Beitrags erschien in den «Schaffhauser Nachrichten» vom 22.08.2019.

Kanton um Kanton vermeldet dieser Tage neue Rekordzahlen der Anzahl Listen und Kandidaten für die baldigen Nationalratswahlen (siehe Die neunköpfige CVP-Hydra – ein Gesetzgebungs-Flop führt zu einer Listenflut bei den Nationalratswahlen). Dies nicht nur in den grösseren Kantonen wie Aargau oder Bern, sondern auch in den kleinsten Proporz-Wahlkreisen wie Zug (3 Sitze) und Schaffhausen (2 Sitze). In Schaffhausen buhlen derzeit 15 verschiedene Listen mit total 29 Kandidaten um die Wählerschaft – acht mehr als 2015. So treten heuer erstmals die Grünliberalen (GLP) und – nach Dekaden wieder – die EVP an. Überdies mischen diverse Jungparteien von den Jungen Grünen über die Jungen GLP bis hin zur Jungen SVP mit. In Zug ist das Wahlzettel-Kuvert gegenüber den letzten Wahlen gar um neun Listen angewachsen, heuer wurden 25 Wahllisten eingereicht.

Doch dient diese breite Auswahl tatsächlich auch den Wählern? Zweifel sind angebracht, hat der Kanton Schaffhausen doch in der grossen Kammer nur zwei Sitze zu besetzen. Diese beiden werden im Normalfall der stärksten und zweitstärksten Liste zugeteilt – also sicherlich der SVP und wahrscheinlich der SP. Wer lieber Junge SVP oder Juso wählt, kann zwar durchaus die jeweiligen Wahlzettel einwerfen – er oder sie wird damit aber ganz sicher keinen Jungpolitiker aus Schaffhausen nach Bundesbern schicken. Immerhin sind solche Stimmen nicht verloren, da sie via Listenverbindung der Mutterpartei zufliessen. Gleiches gilt für verbundene Listen wie die AL zur Linken oder die EDU zur Rechten. Auch diese fungieren als blosse Stimmenlieferanten zuhanden ihrer befreundeten Grosspartei.

Wohin fliessen derweil die Stimmen der Schaffhauser CVP-Wählerin und des GLP-Wählers? Hier wird es noch problematischer, da offen ist, ob und mit wem die Mitteparteien EVP, CVP und GLP eine Listenverbindung eingehen. Mit Links? Mit Rechts? Oder weder noch? Hier entscheiden also nicht einmal die Wähler selbst, wen sie indirekt unterstützen mögen, sondern ein paar Parteifunktionäre, die befugt sind, solche Listenverbindungen einzugehen.

Selbst wenn solche umgeleiteten Wählerstimmen noch ins «richtige» politische Lager fliessen: Der Erstpräferenz geholfen wird oftmals nicht. Namhafte Anteile der Wählerschaft wählen also Parteien, die kein einziges Mandat erlangen. Etwa ein Drittel des Schaffhauser und Zuger Elektorats sind derzeit überhaupt nicht vertreten. Im Kanton Jura (2 Sitze) sind sogar mehr als die Hälfte des Wahlvolks «nicht repräsentiert».

 

Den kleinsten sechs Kantonen ist nur ein einziger Nationalratssitz zugeteilt. Diese Kleinkantone wählen daher im Mehrheitswahlverfahren mit relativem Mehr (siehe «Relativ willkürlich»). Auch hier werden – vor allem wenn ein oder gar mehrere ernsthafte Gegenkandidaten antreten – regelmässig grosse Anteile der Wählerschaft unter den Tisch gewischt. Das Extrembeispiel 2015 ist Appenzell Ausserrhoden: David Zuberbühler (SVP) gewann die Ausmarchung gegen seine beiden Kontrahenten Markus Bänziger (FDP) und Jens Weber (SP) relativ knapp mit 6394 gegenüber 5949 und 5058 Stimmen. Nationalrat Zuberbühler erlangte damit einen Wähleranteil von 36 Prozent, während die «restlichen» zwei Drittel im Nationalrat unrepräsentiert verblieben.

 

Am 20. Oktober, dem Wahlsonntag, feiert das Nationalrats-Wahlsystem das 100-jährige Jubiläum. Unser Proporz, so revolutionär er 1918 erstritten wurde, ist unterdessen in die Jahre gekommen; er entspricht gerade in den kleineren Kantonen nicht mehr dem heutigen demokratischen Ideal. Doch die «Problemkantone» Schaffhausen und Zug haben nicht nur die schweizweit kleinsten Nationalrats-Wahlkreise und dadurch einen arg verzerrten Proporz. Sie sind gleichzeitig die Kantone mit dem weltweit modernsten und fairsten Proporzwahlsystem auf kantonaler Ebene: Mit dem 2008 respektive 2014 eingeführten doppeltproportionalen Wahlverfahren (Doppelproporz) wurden für die Wahl des Kantonsrats genau dieselben Probleme und Verzerrungen überwunden – mitunter zu kleine Wahlkreise –, an denen heute die nationalen Wahlen leiden.

Würde auch für die Nationalratswahlen der Doppelproporz eingeführt, so könnten Schaffhauser Sympathisanten der FDP oder der EDU als auch Zuger Wählerinnen der SP oder GLP ihre präferierte Wahlliste einwerfen, im Wissen, dass ihre Stimme effektiv ebendieser Partei zugerechnet würde. Zwar würde dadurch nicht unbedingt ein Schaffhauser respektive Zuger Vertreter jener Parteien nach Bern delegiert. Doch immerhin könnten diese Wähler ihrer Partei der Wahl auf nationaler Ebene zu Mandaten verhelfen. Und wie gezeigt betrifft dies nicht nur ein paar wenige, sondern einen von drei Wählern.

 

Von diesem Wahlsystem-Update würden nebst Kleinparteien insbesondere die Jungparteien profitieren – die Geprellten des anachronistischen heutigen Systems. Junge SVP, Junge CVP und Juso erlangten 2015 immerhin einen schweizweiten Wähleranteil, der eigentlich je zwei Nationalratsmandaten entsprach. Junge Grüne, Jungfreisinn, Junge BDP und Junge GLP hätten ebenfalls Anrecht auf ein Mandat gehabt. Einige Mandate dagegen würden die vier grossen Bundesratsparteien verlieren. Das ist auch der simple wie bedauerliche Grund, weshalb Vorstösse im National- und Ständerat bisher gescheitert sind, die die Nationalratswahlen reformieren wollten.

Die neunköpfige CVP-Hydra – ein Gesetzgebungs-Flop führt zu einer Listenflut bei den Nationalratswahlen

In den ersten Kantonen sind die Listen für die Nationalratswahlen publik. Dabei zeigt sich bereits, dass deren Anzahl markant zunimmt. Ein wesentlicher Grund dafür ist eine unglückliche Gesetzesrevision.

Anfangs Woche ist die Frist für die Einreichung von Listen für die Nationalratswahlen vom 20. Oktober in den ersten vier Kantonen Bern, Graubünden, Aargau und Genf abgelaufen. Zürich folgt heute Donnerstag. Anhand dieser ersten Kantone lässt sich bereits erkennen, dass die Anzahl eingereichter Listen und damit portierter Kandidaten erneut – und teilweise markant – angestiegen ist.

 

Politologen wie Michael Hermann erklären diese Kandidatenflut mit der veränderten Medienlandschaft: National ausgerichtete Medien würden immer dominanter; dies steigere die Attraktivität der Bundespolitik. Überdies sei ein «Smartvote-Effekt» verantwortlich: Für die Parteien sei es interessant, auf dieser Wahlempfehlungs-Plattform möglichst viele Kandidaten zu präsentieren, um die Chancen eines «Matchs» zu erhöhen. Ähnlich argumentiert Politologe Thomas Milic, der einen «Boyband-Effekt» ausmacht: «Man will für jeden Geschmack etwas bieten.»

Diese Begründungen alleine vermögen jedoch die neuerliche Listenflut nicht zu erklären. Ein wesentlicher Grund ist eine kleine, aber folgenreiche Änderung des Wahlgesetzes vor fünf Jahren, die sich erst heute auswirkt.

Damit eine Partei an den Nationalratswahlen teilnehmen kann, muss sie grundsätzlich eine gewisse Anzahl Unterschriften von Stimmberechtigten sammeln – ähnlich wie für eine Volksinitiative. Um der unterschiedlichen Grösse der Kantone, welche die Wahlkreise bilden, Rechnung zu tragen, ist das Unterzeichnungsquorum seit 1994 gestaffelt ausgestaltet. Im kleinen Schaffhausen sollen nicht so viele Unterschriften wie im grossen Zürich nebenan gesammelt werden müssen.

Wahlkreisgrösse Nationalrat Unterzeichnungsquorum Kantone (2019)
2–10 Sitze 100 Unterschriften BL, BS, FR, GR, JU, LU, NE, SH, SO, SZ, TG, TI, VS, ZG
11–20 Sitze 200 Unterschriften AG, GE, SG, VD
über 20 Sitze 400 Unterschriften BE, ZH

 

Bis zu den letzten Wahlen 2015 wurden aber die «etablierten» Parteien in einigen Kantonen von dieser Unterschriftensammlung dispensiert, wenn sie drei Bedingungen kumuliert erfüllten: Erstens musste sich die Partei ins offizielle Parteienregister der Bundeskanzlei eingetragen haben. Zweitens musste die Partei im jeweiligen Kanton eine gewisse Wählerstärke aufweisen (ein Nationalratssitz oder 3 Prozent Wähleranteil bei den letzten Wahlen). Und Drittens galt diese Erleichterung nur, falls sich die Partei auf einen einzigen Wahlvorschlag beschränkte. – Sobald also eine SVP-Kantonalpartei zusätzlich eine JSVP-Liste oder eine SP-Sektion eine Frauen- als auch eine Männer-Liste vorlegen wollte, mussten sie wieder auf die Strasse, die nötigen Unterschriften einholen. Und dies nicht nur für die zusätzliche zweite Liste, sondern auch für die Hauptliste. Die SVP Kanton Zürich musste damit 2015 für ihre beiden Listen 800 Unterschriften, die SP Kanton Bern für ihre drei Listen gar 1200 Unterschriften sammeln.

«Unnötige Schikane»

Während der Beratung einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte im Jahr 2014 schlug Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) daher vor, auf die dritte Bedingung zu verzichten. Sie begründete ihren Einzelantrag dahingehend, es sei nicht zeitgemäss, wenn diese administrative Erleichterung hinfällig werde, sobald eine junge Liste, eine Seniorenliste oder eine Auslandschweizerliste eingereicht werde. Und weiter: «Es handelt sich um eine unnötige Schikane, die nichts zur Verminderung der Anzahl der Kandidierenden beiträgt.»

Der Antrag Streiff wurde erst im Plenum eingebracht, die vorberatende Staatspolitische Kommission konnte ihn daher nicht evaluieren. Nichtsdestotrotz empfahl auch Kommissionssprecher Rudolf Joder (SVP/BE), dem Antrag zuzustimmen. Die Differenzierung mache keinen Sinn: Wenn eine politische Partei registriert sei, solle sie keine Unterschriften einreichen müssen, unabhängig davon, ob sie in einem Kanton eine, zwei oder drei Listen einreiche. «Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit scheint es sinnvoll, diese Detailfrage im Sinne der Vereinfachung des administrativen Aufwandes für politische Parteien zu klären.»

Die anwesende «Hüterin der politischen Rechte», Bundeskanzlerin Corina Casanova, schien ob diesem Vorschlag überrumpelt: Sie verzichtete auf ein Votum. Der Änderungsantrag Streiff wurde schliesslich mit 121 zu 55 Stimmen angenommen. Die Fraktionen SP, CVP/EVP, GPS und GLP unterstützten den Antrag, die FDP lehnte ihn ab, während SVP und BDP gespalten waren.

Da die «Chambre de réflexion» bei Fragen, die den Nationalrat selbst betreffen, usanzgemäss Zurückhaltung übt, reflektierte auch der Ständerat diese Novelle kaum. Kommissionssprecherin Christine Egerszegi (AG/FDP) empfahl mit wenig substanziierter Begründung, dem Nationalrat zu folgen. (Die Bundeskanzlerin schwieg auch hier, obschon das Wahlgesetz fast das einzige Gesetz ist, das die «achte Bundesrätin» im Parlament zu vertreten hätte.)

CVPCS, CVPBZ, CVP#1, CVPFT & Co.

Der revidierte und unterdessen in Kraft getretene Artikel 24 des nationalen Wahlgesetzes zeitigt Wirkung. Im Kanton Bern konnte die EVP nunmehr ihre beiden Listen (EVP und *jevp) einreichen, ohne eine einzige Unterschrift vorlegen zu müssen; die Jungfreisinnigen durften ohne Zusatzaufwand eine Stadt- und eine Land-Liste portieren. In Graubünden finden sich heute gegenüber 2015 fünf zusätzliche Nebenlisten, etwa Juso-Frauen nebst Juso-Männern, eine «Gemeindepolitik»-FDP, SVP-Senioren oder verheissungsvolle «CVP Junge 1» gekoppelt an «CVP Junge A».

Der bisher eindrücklichste Listen-Wildwuchs treibt im elektoralen Garten des Aargaus, wo sich die Anzahl Listen der etablierten Parteien fast verdoppelt hat. Da spriessen plötzlich Blüten wie «BDP3 – die Dritte» oder «SP queer*feministisch». In den Schatten gestellt werden diese Wahlvorschläge aber von der vielköpfigen christlichdemokratischen Hydra: Mit nicht weniger als neun Split-Listen will die CVP ihren Nationalratssitz verteidigen, die so kryptische Namen wie «CVPBZ» (für: «Miteinander.Für Baden und Zurzach.») oder «CVP#1» («Miteinander.Für Kulm, Lenzburg, Brugg.») tragen – total 127 Kandidatinnen und Kandidaten, für welche die CVP keine einzige Unterschrift sammeln musste.

Wo die Juso die Nummer 1 ist

Die Listen für Proporzwahlen müssen je mit einer Listennummern versehen werden. Je nach Verfahren, das hierfür angewandt wird, können durchaus auch einmal die Jungsozialisten Schwyz die Nummer 1 erlangen.

Wer die Listenblöcke für die kantonalen und die nationalen Proporzwahlen durchblättert, findet zuvorderst auf Listenplatz 1 oftmals die grossen, etablierten Parteien wieder: bei den letzten Nationalratswahlen 2015 etwa die SVP (in AG, BE, SH, ZH), die SP (in TG) oder die FDP (in BL, BS, GR, NE). In einigen Proporzkantonen hatten die Startnummer 1 indes kleinere Parteien inne, so die Grünen (in GE, LU, ZG), die Junge CVP (in SG), die Junge SVP (in VD). Oder im konservativen Kanton Schwyz: die Jungsozialisten. – Wer vergibt eigentlich diese Listennummern?

Das Bundesrecht schreibt zwar vor, dass die Wahllisten für die Nationalratswahlen mit einer Ordnungsnummer versehen werden müssen.[1] Wie diese Ordnungsnummern aber vergeben werden und wer damit an der Pole-Position in die Wahlen startet, überlässt der Bund den Kantonen.[2] Für die kantonalen Parlamentswahlen gilt diese Autonomie ohnehin, wodurch sich ein Strauss von nicht weniger als sieben Verfahren herausgebildet hat, wie die Kantone die Proporzlisten nummerieren.[3]

 

Zuteilung nach Losentscheid

In einem guten Drittel der Kantone (GL, LU, NW, OW, SZ, TI, UR, VD, VS)[4] ist Fortuna zuständig für die Vergabe der Listennummern – sie werden ausgelost. Ist die Kantonsregierung (LU, OW, TI) oder das kantonale Abstimmungsbüro (NW, SZ) für die Losziehung zuständig, so werden die ausgelosten Listennummern im ganzen Kanton wahlkreisübergreifend denselben Parteien und Gruppierungen zugewiesen. In denjenigen Kantonen wiederum, in denen die Gemeinden (GL, UR) respektive Hauptorte der Wahlkreise (VD) das Los ziehen, unterscheiden sich somit die Listennummern von Wahlkreis zu Wahlkreis.

Listenauslosung für Luzerner Wahlen 2019 (Video: Kanton Luzern)

 

«Alle Parteien haben die gleichen Chancen, hier eine Nummer zu ziehen», leitete zu Beginn dieser Woche der Luzerner Justizdirektor Paul Winiker die Listenauslosung für die Luzerner Wahlen 2019 ein. Effektiv hatten aber nur gerade 6 der 19 kandidierenden Parteien und Gruppierungen die Chance, den begehrten ersten Listenplatz zu ergattern. Denn der Kanton Luzern wendet ein zweistufiges Verfahren an: In einer ersten Auslosung werden den im Kantonsrat vertretenen Parteien die ersten Nummern (derzeit: 1 bis 6) zugeteilt. Bei der anschliessenden Auslosung werden die folgenden Nummern (derzeit: 7 bis 19) den restlichen Parteien zugelost, die ebenfalls mit einer eigenen Liste kandidieren möchten. Begründet wird dieses Verfahren damit, weil kleinere Parteien oftmals nicht flächendeckend in allen Wahlkreisen antreten und dadurch in einigen Wahlkreisen «ungenutzte Listennummern» entstünden. (Weshalb es indes problematisch sein soll, wenn in einem Wahlkreis beispielsweise die Liste 5 fehlt, nicht jedoch, wenn die Listenummer 8 übersprungen wird, ist nicht ersichtlich.)

Auch die Nachbarn in Schwyz haben seit den Kantonsratswahlen 2016 nicht mehr alle die Chance, die Listennummer 1 zu ziehen. Hier werden neu in einem ersten Durchgang nur jene Parteien zur Losziehung zugelassen, die bei den letzten Wahlen einen Wähleranteil von mindestens 10 Prozent erreicht haben. Erst wenn die ersten Nummern an die grössten Parteien (derzeit: SVP, CVP, FDP und SP/GPS) vergeben sind, werden in einem zweiten Schritt die restlichen Nummern an die kleineren Gruppierungen verteilt. Die Jungsozialisten in Schwyz dürften daher fortan kaum mehr die Nummer 1 erhalten. – Im Kanton Wallis werden die etablierten Parteien dergestalt bevorzugt, dass zuerst jenen Listen eine Nummer zugelost wird, die in sämtlichen Wahlkreisen antreten.

Im Kanton Glarus wiederum ist neu vorgeschrieben, dass die Auslosung öffentlich zugänglich ist und dass das Los manuell (und nicht etwa maschinell oder elektronisch) gezogen wird. Diese zwei Erfordernisse (Öffentlichkeit und manuelle Ziehung) hat das Bundesgericht im Nachgang der letzten Nationalratswahlen 2011 betreffend Losziehungen bei Pattsituation von zwei Gewählten festgelegt.[5] Ob diese Anforderungen jedoch auch für die hier beleuchtete (ungleich weniger entscheidende) Zuteilung von Listennummern gelten, ist zu bezweifeln.

Zuteilung nach Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschläge

In sieben Kantonen (AR, BE, GE, GR, SG, SO, TG)[6] gilt bei der Vergabe der Listennummer das simple Prinzp «First come, first served»: Wer seinen Listenvorschlag zuerst einreicht, erhält die Nummer 1, die zweite Liste die Listennummer 2 und so weiter. Bei gleichentags eingegangenen Wahlvorschlägen entscheidet hier ebenfalls regelmässig das Los.

Zuteilung nach Parteistärke

Im Aargau, in Schaffhausen und Zürich (den ersten drei Schweizer Doppelproporz-Kantonen) werden die Listennummern gemäss der Parteistärke (AG, SH) respektive der Anzahl erlangter Kantonsratsmandate (ZH) bei den letzten Wahlen vergeben – damit ist also der Wähleranteil vor vier Jahren massgeblich.[7] Hier müssen die meisten Wähler im Listenblöcklein daher nicht allzu weit blättern, um zu ihrer favorisierten Liste zu gelangen. Umgekehrt ist dieses Verfahren aus Sicht der Chancengleichheit nicht gänzlich unproblematisch, erlangen doch die stärksten Parteien der letzten Legislatur einen (wenngleich sehr kleinen) Startvorteil für die neue Legislatur. Auch das Bundesgericht hielt fest, dass «die freie Volkswahl […] nicht nur rückwärtsgerichtete Bestätigung der bisherigen Machtverteilung [ist], sondern über die künftige Stärke entscheiden [soll]».[8]

Listen, die bei der letzten Kantonsratswahl nicht angetreten waren respektive keinen Kantonsratssitz gewonnen haben, erhalten noch nicht belegte Nummern nach Losentscheid (AG, ZH) respektive in der Reihenfolge ihrer Einreichung (SH). Im Kanton Schaffhausen gilt überdies die so erlangte Listennummer nicht nur für die Kantonsratswahlen, sondern gleich auch für die kommunalen Parlamentswahlen und die Nationalratswahlen.

Diskretionär durch die Wahlbehörde

In den drei Westschweizer Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg existiert keine eigentliche Methode, wie die Listennummern an die Parteien verteilt werden müssen.[9] Zuständig ist die Staatskanzlei respektive die Wahlbehörde, welchen damit eine diskretionäre Vergabe obliegt. In Freiburg ist immerhin die Staatskanzlei ermächtigt, Weisungen für die Vergabe der Ordnungsnummern an die «anerkannten politischen Parteien oder Wählergruppen» zu erlassen.

Alphabetisch gemäss Parteinamen

Ein Sonderfall bildet der Kanton Zug: Hier werden die Listen anhand der Listenbezeichnungen alphabetisch sortiert.[10] Die Reihenfolge der Wahllisten für die Kantonsratswahlen lautet daher regelmässig: 1: CVP, 2: FDP, 3: Grüne, 4: Grünliberale, 5: Piratenpartei, 6: Schweizerische Volkspartei, 7: Sozialdemokratische Partei.

Angestammte Listennummer

Im Stadtkanton Basel kommen die etablierten Parteien in den Genuss eines Vorrechts der Listennummer: Wahlvorschläge von Parteien und Gruppierungen, die unter gleichem Namen (oder «mit einem unbestrittenen Nachfolgeanspruch») an der vorhergehenden Grossratswahl teilgenommen haben, erhalten wieder ihre «angestammte Ordnungsnummer» – und daher die FDP.Die Liberalen die Startnummer 1.[11] Der Anspruch auf die angestammte Ordnungsnummer erlischt erst, wenn die Partei zwei aufeinanderfolgenden Wahlen ferngeblieben ist. Die übrigen Parteien erhalten ihre Ordnungsnummer in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Wahlvorschläge.

Nach Vereinbarung der beteiligten Parteien

Im Kanton Basel-Landschaft überlässt der Staat die Vergabe der Listennummer den beteiligten Parteien.[12] Diese haben die Reihenfolge selber unter sich zu vereinbaren. Erst wenn die Parteien keine Vereinbarung erreichen können, erfolgt die Nummerierung durch die Landeskanzlei.

 


[1] Art. 30 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 1 BPR.

[2] Art. 83 BPR.

[3] Im Folgenden werden die Verfahren für die kantonalen Proporzwahlen betrachtet; die Verfahren bei den Nationalratswahlen lehnen sich meistens an diese an. Der Kanton AI ist der einzige Kanton, der weder für Nationalrat noch Kantonsparlament den Proporz und damit auch keine Listennummern kennt.

[4] Art. 44 Abs. 2 GPR/GL und Art. 20 VPR/GL; § 5 PropV/NW; Art. 8 Abs. 1 Gesetz über die Wahl des Kantonsrates/OW; § 18 WAV/SZ; Art. 66 Abs. 3 LEDP/TI; Art. 12 Abs. 2 ProporzG/UR; Art. 53 Abs. 1 LEDP/VD; Art. 148 Abs. 3 kGPR/VS. Luzern kennt keine gesetzliche Regelung.

[5] BGE 138 II 13 (= Pra 2012 Nr. 15).

[6] Art. 9 Abs. 1 ProporzwahlRegl/Herisau (in AR wählt nur die Gemeinde Herisau [die Kantonsräte und Einwohnerräte] im Proporzwahlverfahren); Art. 63 PRV/BE (überdies sind die Listen derselben politischen Gruppierung fortlaufend zu nummerieren [Art. 63 Abs. 2 PRV]); Art. 149 Abs. 2 LEDP/GE; Art. 8 Vo Nationalratswahlen/GR (GR kennt keine kantonalen Proporzwahlen, die Vergabe der Listennummern ist daher nur für die NR-Wahlen geregelt); Art. 11ter Abs. 2 UAG-VollzugsVo/SG; § 51 Abs. 2 GpR/SO; § 17 StWV/TG.

[7] § 7 GrossratswahlG/AG; Art. 2g WahlG/SH; § 92 GPR/ZH.

[8] BGE 113 Ia 291, 301. Vgl. Andrea Töndury, Toleranz als Grundlage politischer Chancengleichheit, Habil. Zürich/St. Gallen 2017, S. 610; Tomas Poledna, Wahlrechtsgrundsätze und kantonale Parlamentswahlen, Diss. Zürich 1988, S. 147 ff.

[9] Art. 58 Abs. 1 PRG/FR; Art. 54 LDP/NE. Jura kennt keine gesetzliche Regelung.

[10] § 37 Abs. 2 WAG/ZG.

[11] § 2a Abs. 2 WahlVo/BS.

[12] § 14 VPR/BL.

Geld stinkt nicht (ausser es kommt aus dem Ausland)

Die CVP will es Ausländern verbieten, politische Kampagnen in der Schweiz zu finanzieren. Das wäre der erste Schritt einer staatlichen Regulierung der Politikfinanzierung.

Dürfen ausländische Akteure Parteien und Kampagnen in der Schweiz finanziell unterstützen? Die Antwort ist ein klares Nein – zumindest, wenn man die öffentliche politische Debatte als Massstab nimmt. Zwar sind Spenden aus dem Ausland rechtlich kein Problem. Doch aus Sicht der Parteien und Komitees scheinen sie kein legitimes Mittel im politischen Wettbewerb zu sein. Jedenfalls fällt auf, wie alle betonen, von ausländischem Geld unabhängig zu sein.

Das aktuellste Beispiel ist der Abstimmungskampf um das Geldspielgesetz, das am 10. Juni von 73 Prozent der Stimmenden befürwortet worden ist. Ausländische Online-Geldspielanbieter unterstützten die Unterschriftensammlung für das Referendum finanziell. Die Referendumsführer machten kein Geheimnis daraus, hoben aber hervor, im Abstimmungskampf keine Spenden von ausländischen Unternehmen entgegenzunehmen. Diese Ankündigung stellte sich zumindest als irreführend heraus, sagte doch der Verband europäischer Online-Casinos Ende Mai offen, auch für den Abstimmungskampf Zuwendungen an das Komitee getätigt zu haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Geld aus dem Ausland im Zusammenhang mit einer Volksabstimmung zu reden gibt. Vor der Abstimmung über die Beschaffung des Gripen 2014 machte Hersteller Saab sichtbar Werbung für den Kampfjet – etwa am Lauberhornrennen –, erklärte aber stets, dass es sich dabei nicht um Abstimmungswerbung handle.

Regelung politischer Spenden aus dem Ausland

Übersicht über die Regelungen bezüglich politischer Zuwendungen aus dem Ausland. (Daten: International IDEA)

 

Auch bei der Gold-Initiative engagierten sich ausländische Akteure: Edelmetallhändler, die offenbar auf einen Anstieg des Goldpreises setzten, sollte die Nationalbank ihre Goldreserven erhöhen, spendeten den Initianten Geld. Wie viel, ist, wie meistens in der Schweizer Politik, nicht bekannt.

«Inakzeptable Einmischung»

Geholfen haben die Zuwendungen wenig: In allen drei genannten Beispielen erlitten die ausländischen Financiers an der Urne Schiffbruch. Gleichwohl nimmt sich CVP-Ständerat Jean-René Fournier nun des Themas an und will ausländische Spenden in Schweizer Abstimmungskampagnen (nicht aber Wahlkampagnen) per Gesetz verbieten. Er hat Anfang Juni eine entsprechende Parlamentarische Initiative im Parlament eingereicht. Es sei «inakzeptabel», dass sich ausländische Akteure «aus rein finanziellen Eigeninteressen in die direkte Demokratie der Schweiz einmischen», heisst es zur Begründung in dem Vorstoss, der von Parlamentariern von SP bis SVP unterzeichnet wurde.

Die Schweiz wäre damit in guter Gesellschaft, wie ein Vergleich mit dem europäischen Ausland zeigt. Gemäss einer Untersuchung der internationalen Organisation IDEA kennen 27 von 44 analysierten Staaten ein generelles Verbot von politischen Spenden aus dem Ausland (siehe Grafik). In weiteren 4 sind Zuwendungen an Parteien verboten, während solche an Kandidaten legal sind. Die 13 restlichen Länder – unter ihnen die Schweiz – erlauben Zuwendungen aus dem Ausland prinzipiell, wobei es teilweise Einschränkungen gibt. So dürfen beispielsweise Parteien in Deutschland Spenden von Ausländern nur bis zu einem Betrag von 1000 Euro entgegennehmen.

Interne Richtlinien: Parteien akzeptieren Geld aus dem Ausland

Die meisten Schweizer Parteien haben interne Richtlinien, welche Gelder sie annehmen und wie sie damit umgehen. Auf Anfrage von «Napoleon’s Nightmare» gibt aber keine von ihnen an, Zuwendungen aus dem Ausland grundsätzlich abzulehnen. Die FDP beispielsweise hat festgelegt, dass ein Spender maximal einen Fünfzehntel des Jahresbudgets beitragen darf. Die Herkunft des Spenders spielt dabei keine Rolle.

Ähnliche Grundsätze haben die Grünliberalen, wobei die Obergrenze bei ihnen 15 Prozent der Einnahmen beträgt. Beide Parteien machen keine Angaben dazu, ob sie in der Vergangenheit Geld aus dem Ausland erhalten haben.

Die Grünen teilen mit, sie hätten bisher keine Zuwendungen aus dem Ausland bekommen. Zulässig wären solche gemäss den «Ethischen Richtlinien und Transparenzregeln für Parteispenden». Das Dokument schreibt unter anderem vor, dass nur Spenden angenommen werden, die rechtmässig sind und dem Image der Partei nicht schaden. Zudem werden Spenden über 20’000 Franken (bei natürlichen Personen) bzw. 10’000 Franken (bei juristischen Personen) offengelegt. Eine Unterscheidung zwischen Zuwendungen aus dem Inland und solchen aus dem Ausland wird nicht gemacht.

Die Schweiz würde mit einem Verbot also kein Neuland betreten, was indes noch nicht heisst, dass eine solche Neuerung sinnvoll wäre. Zum einen stellt sich die Frage der praktischen Umsetzung. In Frankreich kam der Front National 2017 in die Kritik, als bekannt wurde, dass die Partei von Marine Le Pen neun Millionen Euro von einer russischen Bank mit Beziehungen zum Kreml erhalten hatte. Französischen Parteien ist es nicht erlaubt, Spenden aus dem Ausland entgegenzunehmen. Der Front National verstiess jedoch nicht gegen das Verbot, weil es sich bei der Zahlung aus Russland rechtlich um einen Kredit handelte.

Es gibt weitere Grauzonen. Die Gegner des Geldspielgesetzes wiesen zu Recht darauf hin, dass auch die inländischen Casinos, die für das Gesetz weibelten, zu einem beträchtlichen Teil in ausländischem Besitz sind. Auch könnten Ausländer im Falle eines Verbots zum Beispiel eine Stiftung in der Schweiz gründen und über diese Geld an eine Kampagne oder eine Partei leiten. Diese Aspekte müssten bei der allfälligen Umsetzung eines Verbots sorgfältig bedacht werden.

Ein Artikel, der schräg in der Landschaft steht

Zum anderen gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen den meisten europäischen Demokratien und der Schweiz: Erstere haben umfassende Gesetze zur Politikfinanzierung, in deren Rahmen sie teilweise ausländische Spenden verbieten. Die Schweiz hingegen kennt auf nationaler Ebene keinerlei Regelung. Fourniers Vorstoss würde einen eigenen Titel im Bundesgesetz über die politischen Rechte schaffen. Es wäre der kürzeste der dannzumal zehn Teile, bestehend aus einem einzigen Artikel.

Die Schweizer Parteien sind zumeist als Vereine konstituiert, deren Finanzierung die Öffentlichkeit nichts angeht. Das ist auch das Hauptargument gegen eine Offenlegungspflicht für politische Spenden. Manch ein Stimmbürger dürfte sich bei Fourniers Vorstoss die Frage stellen, warum der Bund praktisch das gesamte Themenfeld der Politikfinanzierung der Selbstverantwortung der Akteure überlassen, beim Einzelaspekt der ausländischen Spenden aber plötzlich regulierend eingreifen soll.

Ein Verbot der ausländischen Finanzierung könnte damit die Türe öffnen für einen weitergehenden Vorschlag, an dem die CVP deutlich weniger Freude hat: die von der SP, GPS, BDP und EVP lancierten Transparenz-Initiative, welche alle Spenden an Parteien und Komitees über 10’000 Franken öffentlich machen will.

 

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Zersplitterung heisst Vielfalt

Allerorten wird die zunehmende Fragmentierung der Parteiensysteme beklagt. Doch Vielfalt ist nicht ein Problem, sondern eine Stärke der Demokratie.

Wenn immer irgendwo in Europa gewählt wird, sind die anschliessenden Klagen so sicher wie das Amen in der Kirche. Über den Niedergang der Volksparteien, die Zersplitterung des Parlaments in immer mehr Parteien und die daraus entstehende Schwierigkeit der Regierungsbildung. Tatsächlich hat in den meisten Ländern Europas in den letzten Jahren die Zahl der Parteien im Parlament zu- und ihre durchschnittliche Grösse abgenommen. In den Niederlanden kam bei den Wahlen vergangenes Jahr die grösste Partei des Landes auf gerade einmal 21 Prozent der Stimmen, und es waren vier Parteien nötig, um eine Regierung bilden zu können, die im Parlament auf eine Mehrheit der Sitze kam. In Deutschland sind heute so viele Parteien im Bundestag wie nie seit 1945, und als Folge davon war nach den Wahlen im Herbst weder eine klassische linke (SPD und Grüne) noch eine klassische rechte Koalition (Union und FDP) möglich, weshalb nun einmal mehr eine grosse Koalition gebildet wurde (wobei diese «grosse» Koalition zusammen gerade einmal 53 Prozent der Wähler vertritt). Dass das Land ein halbes Jahr ohne gewählte Regierung dastand, liess die Medien hyperventilieren; Schlagzeilen wie «Republik am Rande des Nervenzusammenbruchs» dominierten über Monate den Blätterwald.

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Ein Parlament sollte das Spektrum der Meinungen in einer Gesellschaft möglichst genau abbilden. (Foto: D-Kuru)

Wer hat, dem wird gegeben

Aufgrund der steigenden Zahl von Parteien wächst die Lust unter den Grossen, kleinere Konkurrenten mittels Anpassungen am Wahlsystem auszuschliessen. Diverse Länder kennen bereits heute Mindestquoren, um Kleinparteien am Einzug ins Parlament zu hindern. In Griechenland erhält die grösste Partei automatisch einen Bonus von 50 Sitzen. Noch stärker zugunsten der grossen Parteien wirken sich Mehrheitswahlsysteme aus, wie sie Grossbritannien oder die USA kennen und wo kleine Parteien praktisch chancenlos sind. Auch bei den Wahlen ins EU-Parlament wollen die grossen Parteien kleinere Konkurrenten ausschliessen: Der EU-Rat hat kürzlich beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden sollen, eine Sperrklausel zwischen 2 und 5 Prozent einzuführen. Das ist insbesondere ein Erfolg für die etablierten Parteien in Deutschland, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karsruhe ein Quorum für EU-Wahlen für verfassungswidrig erklärt hatte. Stimmt das Europaparlament zu, tritt der Beschluss in Kraft – möglicherweise gilt er bereits bei den Wahlen im kommendem Jahr.

Zweifelsohne ist es komplizierter, Regierungen zu bilden, wenn mehr Parteien im Parlament vertreten sind. Doch ist es sinnvoll, grössere Parteien mithilfe des Wahlrechts zu bevorzugen? Spezielle Wahlregeln zur Schwächung von kleinen Parteien führen zuverlässig zu starken Verzerrungen der Wahlresultate und damit des Wählerwillens. Das Argument, dass solche Regeln zu mehr «Stabilität» führen, wird durch Wahlergebnisse wie jenes 2013 in Deutschland ad absurdum geführt, als die Regierung von Union und FDP scheiterte – zwar hatten die Koalitionspartner zusammen fast gleich viele Stimmen geholt als vier Jahre zuvor, weil aber die FDP unter die 5-Prozent-Hürde fiel, stand Merkels Regierung ohne Mehrheit im Parlament da. Die Kanzlerin rettete sich damals in eine Koalition mit der SPD.

Vielfalt oder Einfalt?

Darüber hinaus sprechen grundsätzliche Überlegungen dagegen, bestimmte Parteien auf Kosten anderer zu bevorteilen. Die Fragmentierung, die als Gespenst an die Wand gemalt wird, ist letztlich ein Abbild der Vielfalt der Gesellschaft. Die grossen Volksparteien, denen man in Europa nachtrauert, waren zwar regierungsfähig, aber inhaltsarm. Es gab weniger Debatten zwischen verschiedenen Parteien im Parlament, dafür mehr zwischen Vertretern unterschiedlicher Parteiflügel in Hinterzimmern.

In den USA, einem der letzten reinen Zwei-Parteien-Systemen der Welt, decken die Republikaner von einwanderungsfreundlichen Libertären über konservative Evangelikale bis zu nationalistischen Freihandelskritiker wie Donald Trump so ziemlich alles ab, während unter der Flagge der Demokraten Marxisten gemeinsam mit progressiven Kapitalisten aus dem Silicon Valley kämpfen. (Interessanterweise ist trotz dieser Heterogenität in den USA eine sehr starke Polarisierung zwischen den beiden Parteien zu beobachten.) Ist es das, was sich die Stabilitätsvorbeter für Europa wünschen?

Fokus auf Themen

Vielfältige Parteiensysteme sind aus Sicht der Wähler und letztlich aus Sicht der demokratischen Idee attraktiver. Das unterstreicht eine kürzlich veröffentlichte Dissertation des Politikwissenschafters Simon Lanz.[1] Er beschäftigt sich darin mit Issue ownership von Parteien. Diese Theorie besagt im Kern, dass es für den Wahlentscheid zentral ist, welcher Partei ein Stimmbürger bei dem aus seiner Sicht wichtigsten Thema die grösste Kompetenz zuschreibt. Lanz zeigt auf, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wähler eine Partei wählt, um 16 Prozentpunkte steigt, wenn er diese Partei als am kompetentesten in dem aus seiner Sicht wichtigsten Thema erachtet. Dieser Effekt ist unabhängig von der politischen Positionierung und von der Parteipräferenz. Selbst wenn der Wähler also einer anderen Partei nähersteht, ist die Chance gross, dass er jener Partei die Stimme gibt, die sich auf «sein» Thema spezialisiert und sich darin einen Ruf als kompetente Akteurin erarbeitet hat.

Diese Erkenntnis belegt im Prinzip lediglich, dass die Wähler aufgrund ihrer Präferenzen entscheiden und Parteien zur Rechenschaft ziehen aufgrund deren Leistungen beziehungsweise Lösungsansätzen auf einem Gebiet. Also eigentlich das, was die Idee der Demokratie will.

Weil es in der Politik aber verschiedene Themen gibt, lässt sich der Wählerwille umso weniger genau abbilden, je weniger Parteien zur Auswahl stehen. Lanz’ Untersuchung zeigt denn auch, dass Themen bei Wahlen eine umso grössere Rolle spielen, je mehr Parteien im Parlament vertreten sind.

Die vielgescholtene Fragmentierung ist damit nicht etwa eine Gefahr, sondern im Gegenteil ein Segen für die Demokratie: Sie stärkt die Rechenschaft und den Wettbewerb unter den Parteien und trägt damit zum Funktionieren des politischen Systems bei.

 


[1] Simon Lanz (2017): No Substitute for Competence. On the Origins and Consequences of Individual-Level Issue Ownership. Dissertation, Universität Genf.

Ein Bollwerk unter Beschuss

Das Parlament in Mexiko widerspiegelt die Machtverhältnisse im Land. Seit Jahrzehnten gibt der allmächtige PRI hier den Ton an. Bald könnte aber ein neuer Wind wehen.

«Wir brauchen mehr Nationalismus», sagt der Führer, der den ausländischen Gästen das mexikanische Parlament zeigt. Zu viele Politiker kümmerten sich nicht um das Wohl des Landes, sondern nur um ihren persönlichen Vorteil, klagt er. Es ist Sommer 2016. In den USA will Donald Trump Präsident werden mit dem Versprechen, eine Mauer zum südlichen Nachbarland zu bauen und dieses dafür zahlen zu lassen. Noch mehr als die Tiraden gegen mexikanische Einwanderer stören sich die Mexikaner aber am Verhalten ihrer eigenen Politiker: Präsident Enrique Peña Nieto wirkt angesichts der unverhohlen aggressiven Töne aus dem Norden kleinlaut, lädt Trump gar nach Mexiko ein, in der Hoffnung, diesen zu einer versöhnlicheren Haltung zu bewegen (was ein Wunschtraum bleiben sollte).

Cámara de Diputados, Palacio Legislativo de San Lázaro, Mexiko-Stadt
Baujahr 1981
Legislatives System bikameral
Sitze 500
Wahlsystem Mischsystem
Wahlkreise 300
Legislaturperiode 6 Jahre
Parteien 9

Das aussenpolitische Schlamassel fügt sich ein in eine Präsidentschaft, die von stockenden Reformen im Energie- und Bildungsbereich, steigender Kriminalität, einem ausgebrochenen Drogenboss und Vorwürfen von Vetternwirtschaft geprägt war. Kein Wunder hat Peña Nietos Partei, der mächtige PRI, laut Umfragen kaum noch Rückhalt in der Bevölkerung. Sie droht bei den Wahlen am 1. Juli nicht nur die Präsidentschaft, sondern auch ihre Dominanz im Parlament einzubüssen.

Glanz der Geschichte

Im Parlamentsgebäude in Mexiko-Stadt, Palacio Legislativo de San Lázaro, ist ein Bollwerk des PRI – mitsamt der Vetternwirtschaft, für die die Partei berüchtigt ist. Der massive Bau, 1981 fertiggestellt, wurde vom bekanntesten mexikanischen Architekten Pedro Ramírez Vázquez gestaltet, dessen Vorliebe für schlichte, massive Bauwerke deutlich sichtbar ist. Der Palast ist voll von Reverenzen auf die Revolution Anfang des 20. Jahrhunderts und den Glanz alter Zeiten. Die Gravur über dem Eingang verbindet präkolumbische Darstellungen mit Symbolen der Demokratie. In der Mitte prangt ein Adler mit einer Schlange im Mund, das mexikanische Wappen. Die Wandbemalungen im Innern erzählen Geschichten von Kolonialisierung, Kriegen und vor allem vieler berühmter Söhne (und einzelner Töchter) des Landes.

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Der Eingang des Palacio Legislativo de San Lázaro. Über dem mexikanischen Wappen steht «Constitucion Politica»; die vielen kleinen Wolken stehen in präkolumbischen Darstellungen für Sprache, hier für Meinungsfreiheit und demokratische Debatte. (Fotos: Jazmin Leuzinger)

Nicht weniger feierlich ist die eigentliche Parlamentskammer, die Cámara de Diputados. Wobei der Begriff «Kammer» untertrieben ist – es handelt sich eher um eine Halle. Mit 500 Sitzen kommt das mexikanische Abgeordnetenhaus zwar nicht an die 709 Plätze des deutschen Bundestags, der personell grössten Parlamentskammer der Welt, heran. Laut dem Fremdenführer ist das Abgeordnetenhaus aber volumenmässig der grösste Parlamentssaal der Welt. (Der kleinere Senat mit 128 Sitzen tagt in einem anderen Gebäude.)

Vorteil für grosse Parteien

Die Sitze im Abgeordnetenhaus werden zu drei Fünfteln nach dem relativen Mehrheitswahlrecht vergeben, dem gleichen Verfahren also, das auch bei der Präsidentenwahl zur Anwendung kommt und dort grosse Parteien bevorteilt.[1] Weil man auch ohne eine absolute Mehrheit der Stimmen gewinnen kann, gibt es einen starken Anreiz zur Konzentration. Diese Tendenz wird durch das Wahlverfahren für das Abgeordnetenhaus noch verstärkt, wenngleich ein Drittel der Sitze im Proporz vergeben werden.

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Die riesige Cámara de Diputados. Hinter dem Pult des Parlamentsvorsitzenden hängen zwei grosse mexikanische Flaggen, darüber steht: «La Patria es primero» («Das Vaterland zuerst»).

 

Allerdings hat der PRI in den letzten Jahren viel von ihrer Macht eingebüsst. Und nun könnte das von ihm eingeführte Wahlsystem ihm selbst zum Verhängnis werden. Denn in den Umfragen zu den Präsidentschaftswahlen führt derzeit der Linksaussen-Kandidat Andrés Manuel López Obrador mit seiner Partei Morena (Movimiento de Regeneración Nacional), die erst 2011 gegründet wurde. Der 64-Jährige gibt sich, obwohl bereits seit 30 Jahren in der Politik, als Anti-Establishment-Kandidat. Mit der Kombination von betont linken Positionen und nationalistischen Tönen ist er gewissermassen das mexikanische Gegenstück zu Donald Trump. Dass er einwilligen würde, eine Mauer an der Grenze zu bezahlen, ist jedenfalls schwer vorstellbar. Auch eine Neuaushandlung des Freihandelsabkommens Nafta dürfte mit López Obrador nicht einfacher werden, ist er doch – genau wie Trump – der Meinung, der Vertrag benachteilige sein Land, und fordert Zugeständnisse.

Lachender Dritter

Derzeit kommt «AMLO», wie er aufgrund seiner Initialen genannt wird, in Umfragen auf etwa 40 Prozent der Stimmen, Ricardo Anaya, der Präsidentschaftsanwärter der konservativen PAN, liegt mit knapp 30 Prozent deutlich zurück; der PRI und sein Kandidat José Antonio Meade käme derzeit mit nur 20 Prozent nur auf Platz drei.

Auch wenn noch viel passieren kann bis zum 1. Juli, geht AMLO zweifellos als Favorit in den Schlussspurt. Dass er eine Mehrheit holt, erscheint unwahrscheinlich – das ist aber auch nicht nötig: Im relativen Mehrheitswahlsystem reicht es, wenn er mehr Stimmen holt als seine Konkurrenten. Diese nehmen sich gegenseitig Stimmen in der Mitte weg – und dürften AMLO so den Weg in den Präsidentenpalast freimachen.

Damit würde wohl auch im Parlament ein anderer Wind wehen. Über fehlenden Nationalismus wird sich der Fremdenführer unter AMLO nicht beklagen müssen. Ob unter der neuen Ägide hingegen Vetternwirtschaft und Korruption ihr Ende finden, ist eine andere Frage.

Dieser Beitrag ist der vierte Teil der Serie «ParliamentHopping», in der wir Parlamente rund um die Welt porträtieren.


[1] Die Sitze im Senat werden zu drei Vierteln nach einer Variante des Majorzsystems vergeben, bei der jeweils die grösste Partei zwei Sitze und die zweitgrösste Partei einen Sitz erhält.

Minderheitsregierungen: In Deutschland verpönt, in Dänemark Alltag

Der deutschen Politik gehen die Optionen für eine Koalitionsregierung allmählich aus. Dennoch halten alle Parteien am Credo fest, dass eine Regierung auf jeden Fall über eine feste Mehrheit im Parlament verfügen muss. Warum eigentlich? Ein Blick nach Skandinavien ist aufschlussreich.

Die etablierte Politik in Deutschland steckt in einer Sackgasse und sucht fieberhaft nach einem Ausweg. Nach den Bundestagswahlen im September sind die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU, FDP und den Grünen gescheitert. Einer Neuauflage der Grossen Koalition aus Union und SPD haben die Sozialdemokraten bereits kurz nach der Wahl eine Absage erteilt (wobei verschiedene Exponenten der Partei darauf drängen, auf diesen Entscheid zurückzukommen). Andere Koalitionsoptionen erreichen entweder keine Mehrheit im Bundestag (etwa SPD, Grüne und Linke) oder sind politisch unrealistisch. Der einzige Ausweg, so scheint es, sind Neuwahlen – wobei ungewiss ist, ob diese an den gegenwärtigen Stärkeverhältnissen so viel ändern würden, dass sich neue Optionen für eine Regierung ergeben.

Wobei: Eine Alternative gäbe es da noch: eine Minderheitsregierung. Diese Option scheinen deutsche Politiker aber zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bereits erklärt, dass sie lieber nochmals einen Wahlkampf absolvieren als eine Minderheitsregierung bilden würde. Auch die anderen Parteien zeigen wenig Interesse an einer Regierung ohne Parlamentsmehrheit. Als Begründung wird jeweils reflexartig auf die fehlende Stabilität einer solchen Regierung verwiesen. Zudem habe dieses Modell in Deutschland «keine Tradition». Auf Bundesebene gab es seit Gründung der Republik noch nie eine Minderheitsregierung, wenngleich sich in den Ländern einige Beispiele finden.

Lange Tradition

In anderen Ländern geht man mit dem Thema deutlich unverkrampfter um. In Deutschlands nördlichem Nachbar Dänemark etwa ist derzeit eine Minderheitsregierung am Ruder. Die liberale Partei Venstre von Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen bildet zusammen mit der Liberal Alliance und der Konservativen Volkspartei das Kabinett. Diese drei Parteien haben im Parlament allerdings keine Mehrheit und sind auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen.

Minderheitsregierungen sind in Europa keine Seltenheit, und die skandinavischen Länder scheinen sich geradezu darauf spezialisiert zu haben: In Norwegen und Schweden konnten sich gemäss der Datenbank ParlGov über die Hälfte aller Regierungen seit 1950 nicht auf eine Mehrheit im Parlament stützen. Dänemark ist aber der unangefochtene Europameister, wenn es um Minderheitsregierungen geht: 1971 (!) wurde das Land letztmals von einer Koalition regiert, die im Folketing auf mehr als die Hälfte der Sitze zählen konnte. Seither waren nur Minderheitsregierungen an der Macht.

Dass diese sich nicht durch besondere Stabilität auszeichnen, ist nicht von der Hand zu weisen. Im Schnitt wechselte die Regierung alle zwei Jahre.[1] Allerdings ist die angebliche «Stabilität» von Mehrheitsregierungen eine trügerische, da die Parteien, die diesen angehören, oft wenig gemeinsam haben und jede von ihnen die Regierung jederzeit scheitern lassen kann.

Der Vorteil von Minderheitsregierungen ist demgegenüber, dass sie nicht immer auf den gleichen Partner angewiesen sind, um Vorlagen durchs Parlament zu bringen. In Dänemark führt dies zu einem «flexiblen und pragmatischen Gesetzgebungsprozess», wie der Politikwissenschaftler Asbjørn Skjæveland von der Universität Aarhus sagt. Im Zentrum stehen sachliche Lösungen statt die Interessen der Regierung.

Dänemark weist damit eine gewisse Ähnlichkeit mit der Schweiz auf, wo der Parlamentsbetrieb ebenfalls von variablen Mehrheiten geprägt ist. Das erscheint auf den ersten Blick paradox, gibt es in der Schweiz ja gerade keine Minderheitsregierungen, sondern im Gegenteil eine übergrosse Koalition in Form einer Konkordanzregierung. Im Prinzip spielen die Parteien aber in beiden Ländern ähnliche Rollen: In der Schweiz suchen formelle Regierungsparteien regelmässig die Opposition zur Regierung, während in Dänemark formelle Oppositionsparteien regelmässig Allianzen mit der Regierung suchen. In beiden Ländern ist das Parlament tatsächlich ein Ort von Verhandlung und Lösungssuche und nicht einfach ein «Redeparlament», wo aufgrund der Sitzstärken von Regierung und Opposition meist schon von Anfang an klar ist, wie das Ergebnis aussieht. «Im Bundesparlament würde nicht mehr die Regierungslinie abgenickt», sagte Politikwissenschaftler Werner Patzelt jüngst im Interview mit der «SonntagsZeitung».

Koalitionsbildungen werden nicht einfacher

Offenbar ist die Sehnsucht nach «Stabilität» und «starken Regierungen» in Deutschland aber so gross, dass man die Möglichkeit einer Minderheitsregierung gar nicht erst ernsthaft in Betracht zieht. Lieber bildet man nochmals eine Grosse Koalition, auch wenn diese bei den letzten Wahlen deutlich abgestraft wurde.

Mittelfristig wird man um ein Umdenken wohl nicht herumkommen. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa hat die Zahl der in den Parlamenten vertretenen Parteien in der jüngeren Vergangenheit deutlich zugenommen. Das ist ein Ausdruck der Vielfalt der Gesellschaften, hat aber den Nachteil, dass es die Bildung von dauerhaften Mehrheiten erschwert, vor allem, wenn gewisse Parteien von Beginn weg als Koaltionspartner ausgeschlossen werden. Natürlich ist es irgendwie möglich, aus Parteien, die sich im Wahlkampf noch scharf voneinander abgrenzten, am Ende eine Regierung zu formen. Wie viel Stabilität dadurch aber wirklich gewonnen ist, steht auf einem anderen Blatt.

 


[1] Wobei diese Zahl ausser Acht lässt, dass einige Regierungswechsel lediglich Umstellungen waren, etwa vergangenes Jahr, als Ministerpräsident Rasmussen zwei Parteien in die Regierung aufnahm, aber Regierungschef blieb.

Wie war das nochmal mit «keine staatliche Parteienfinanzierung»?

Hierzulande würden die Parteien nicht vom Staat subventioniert, sondern von der Zivilgesellschaft getragen, heisst es in den Sonntagsreden der Politiker. Über diverse Wege akzeptieren sie staatliche Parteienfinanzierung trotzdem gerne.

Von Lukas Leuzinger und Claudio Kuster

Die Schweiz, so erklären uns Politiker gebetsmühlenartig, kenne keine staatliche Parteienfinanzierung. Die Politik lebe hierzulande eben – anders als in den meisten anderen Ländern – allein vom privaten Engagement der Bürger, betonte auch der Bundesrat gegenüber der Gruppe gegen Korruption (Greco) des Europarats, als diese wieder einmal auf die Intransparenz der Finanzierung der schweizerischen Politik hinwies. Die fehlende staatliche Finanzierung ist das Königsargument gegen die Offenlegung von Grossspenden an Parteien, Politiker oder Komitees. Denn wo der Staat nichts bezahlt, da hat er auch nichts zu befehlen, so die (nicht sehr logische) Gleichung.

Doch bezahlt der Staat tatsächlich nichts? Wer genauer hinschaut, erkennt, dass das sorgsam gepflegte Selbstbild in der Realität ziemlich verzerrt ist. Zwar finanziert der Bund (sowie die meisten Kantone) Parteien nicht direkt. Hingegen tut er das indirekt gleich über mehrere Kanäle, die zusammengenommen einen beträchtlichen Betrag zugunsten der Parteien ausmachen:

1. Fraktionsbeiträge

Direkte Beiträge erhalten zwar nicht die Parteien, jedoch ihre Fraktionen. Die Grenze zwischen beiden ist naturgemäss fliessend, die Personenkreise sind zu einem hohen Grad kongruent: Mitarbeiter, die formell für die Fraktion arbeiten, erledigen oft auch Aufgaben für die Partei und umgekehrt. Offensichtlich wird der enge Austausch, wenn die Parteien nach verlorenen Wahlen sich anschliessend darüber beklagen, nun vor finanziellen Problemen zu stehen und bei Abstimmungskampagnen sowie Parteianlässen sparen zu müssen. Solche Engpässe könnten kaum entstehen, wenn die Fraktionsbeiträge nicht auch der Partei zugutekämen (siehe dazu Fraktionsbeiträge für die Parteikasse).

Finanzielle Bedeutung: sehr hoch – mit steigender Tendenz. Mit dem Wachstum der Fraktionsbeiträge kann nicht einmal das chinesische Bruttoinlandprodukt mithalten. Zuletzt wurde der Geldhahn 2009 zusätzlich aufgedreht – auf nunmehr 144’500 Franken Grundbetrag plus 26’800 Franken je Fraktionsmitglied. Gesamthaft derzeit 7.6 Millionen Franken pro Jahr.

2. Mandatsbeiträge

Einen indirekten Vorteil erlangen Parteien auch dadurch, dass sie ihre Mandatsträger dazu verpflichten, einen Teil ihres Gehalts an die Partei abzugeben. Das können ein paar Prozent sein, je nach Partei und Einkommensklasse aber auch deutlich über 10 Prozent (nationale Partei, kantonale und Gemeindesektion zusammengenommen). Bei einer grösseren Partei können etwa die Abgaben der höheren Richter allein auf Bundesebene mehrere zehntausend Franken ausmachen. Da die Parlamentarier ihren Lohn (wie auch jenen von Bundesräten und Richter) selber festlegen können, ist davon auszugehen, dass sie bei der Festsetzung der Höhe die Mandatssteuer berücksichtigen.

Finanzielle Bedeutung: unterschätzt. Gemäss einer neueren empirischen Studie werden die Parteibeiträge der National- und Ständeräte im Mittel auf 10’500 Franken veranschlagt.[1] (Fast genau so viel beträgt der maximal zulässige Abzug bei der direkten Bundessteuer – ein Schelm, wer Böses denkt.) Die höchsten genannten Beträge betragen dabei 25’000 (Nationalrat) respektive 22’000 Franken (Ständerat). Auch bei diesen obligatorischen Abgaben sind im Übrigen die Destinatäre Partei und Fraktion nicht sauber getrennt. Unter dem Strich werden die Parteikassen dank dieser Abgaben mit etwa 2.5 Millionen Franken jährlich geäufnet.

Geht man von schätzungsweise weiteren 2.5 Millionen Franken für die ungleich zahlreicheren Mandate auf Kantons- und Gemeindeebene aus, liegt man in der Grössenordnung von 5 Millionen Franken jährlich.

3. Steuerabzug für Parteibeiträge

Wer einer Partei Geld spendet, muss zwar niemandem darüber Rechenschaft ablegen, darf aber dem Steueramt davon erzählen und sich einen Steuerrabatt dafür abholen. Seit 2011 können in allen Kantonen Beiträge an politische Parteien bis zu einem bestimmten Betrag (je nach Kanton unterschiedlich, bei den direkten Bundessteuern 10’100 Franken) von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Als Parteibeiträge gelten auch Mandatsbeiträge. Es verwundert denn auch nicht, dass der schweizweite Steuerabzug sowohl im National- als auch im Ständerat mit grosser Mehrheit abgesegnet wurde – die Parlamentarier profitieren davon sehr direkt. Auch Unternehmen dürfen in den meisten Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) Spenden an Parteien von der Gewinnsteuer abziehen – sofern es sich um einen «geschäftsmässig begründeten Aufwand» handelt (was bedeutet, dass das Geld einen Einfluss auf politische Entscheide hat).

Finanzielle Bedeutung: beträchtlich. Aufgrund einer Umfrage unter den Kantonen kann davon ausgegangen werden, dass die natürlichen Personen schweizweit Beiträge an Parteien in der Höhe von rund 50 Millionen Franken von den Steuern abziehen. Dadurch dürften Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen rund 10 Millionen Franken Steuereinnahmen pro Jahr entgehen (siehe hierzu 50 Millionen für die Parteien).

4. Direkte Finanzierung von Jungparteien

Eine direkte Finanzierung von Parteien durch den Bund gibt es bei den Jungparteien. Diese erhalten im Rahmen der «ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung» von Jugendorganisationen Beiträge aus dem Topf des Bundesamts für Sozialversicherungen. Geld gibt es etwa für Standaktionen, Ferienlager oder Parties. Die Grenzen zur Mutterpartei dürften auch bei den Jungparteien fliessend sein. Hinter vorgehaltener Hand erklären einem Jungpolitiker, wie man beispielsweise relativ mühelos aus einer Sammelaktion der Mutterpartei einen Anlass der Jugendsektion machen und so den Bundesbeitrag «optimieren» kann.

Finanzielle Bedeutung: vergleichsweise bescheiden. 2016 erhielten alle Jungparteien zusammen 286’000 Franken. Zum Vergleich: Der Dachverband Schweizer Jugendparlamente erhält für drei Jahre 3.3 Millionen Franken. Für die Jungparteien ist das Geld aber eine bedeutende Einnahmequelle.

5. Rückerstattung von Wahlkampfkosten

Direkte staatliche Parteienfinanzierung ist in der Schweiz selten, wird aber in Freiburg und Genf praktiziert. Der Anspruch der Parteien und Wählergruppen auf teilweise Rückersattung der Wahlkampfkosten hängt vom erreichten Wahlresultat ab.

Im Kanton Genf profitieren seit 1971 jene Parteien von staatlichen Zuschüssen, die einen Wähleranteil von mindestens fünf Prozent erreicht haben. Bei Majorzwahlen sind nur jene Gruppierungen anspruchsberechtigt, deren Kandidaten 20 Prozent der Stimmen erlangt haben. Wer diese Hürden erreicht, wird mit 10’000 (kantonale Wahlen) respektive 6000 Franken (Wahlen Stadt Genf) unterstützt. – In Freiburg kommen generell alle Parteien respektive Kandidaten in den Genuss staatlicher Beiträge, die ein Prozent der Stimmen erlangt haben (Proporz und Majorz), dies nicht nur bei kantonalen, sondern auch bei den Nationalratswahlen. Die Beiträge sind in Freiburg aber nicht fix, sondern werden proportional zum jeweiligen Wähleranteil verteilt.

Finanzielle Bedeutung: insgesamt minim, lokal aber bedeutsam. Mit 10’000 Franken lässt sich in mittelgrossen Kantonen wenig ausrichten. Gesamthaft betrugen die Zuschüsse im Kanton Genf aber immerhin 325’000 (Jahr 2003), 170’000 (2005) respektive 289’000 Franken (2007). Im Kanton Freiburg werden innerhalb einer Legislaturperiode rund 650’000 Franken bereitgestellt (Grossrats-, Staatsrats-, Ständerats- und Nationalratswahlen).[2]

6. Unterstützung bei der Wahlwerbung

Auf kantonaler Ebene ist ein weiteres Instrument der indirekten staatlichen Finanzierung verbreitet: die Übernahme der Kosten für den Versand von Wahlwerbung. Diese kantonale Regelung ist etwa in Aargau, Bern, Jura, Nidwalden und Solothurn bekannt: Durch einen gemeinsamen Versand des Werbematerials wird den politischen Gruppierungen (respektive bei Majorzwahlen: allen Kandidaten) ermöglicht, ihren Wahlprospekt den Wählern zustellen zu lassen. In die gleiche Kategorie fällt die Zurverfügungstellung von Werbeflächen auf öffentlichem Grund für Werbeplakate der Parteien. Diese kennen etwa die Kantone Genf und Neuenburg sowie die Stadt Bern.[3]

Finanzielle Bedeutung: ansehnlich. Die Instrumente gibt es zwar nur auf lokaler Ebene, dort dürften sie indes einen nicht unwesentlichen Betrag ausmachen. Beispielsweise kostet der Versand eines Grossbriefes von 500 Gramm an alle 530’000 Haushalte im Kanton Bern über 279’000 Franken.

Fazit

Eine Schätzung, wie viel diese Fördermassnahmen zusammengenommen ausmachen, ist natürlich mit Vorsicht zu geniessen. Grob veranschlagt dürfte die Summe aber gegen 20 Millionen Franken pro Jahr betragen. All diese Fördermassnahmen sind per se nicht problematisch. Es gibt durchaus legitime Gründe dafür, dass der Staat politische Parteien finanziell unterstützt, wenn in der Bundesverfassung schon ihre Bedeutung für die demokratische Meinungs- und Willensbildung betont wird. Aber dann sollte man wenigstens ehrlich sein, wenn es wieder einmal um Transparenz bei der Politikfinanzierung geht: Den Mythos der fehlenden staatlichen Parteienfinanzierung dagegen ins Feld zu führen, ist heuchlerisch.

 


[1] Pascal Sciarini/Frédéric Varone/Giovanni Ferro-Luzzi/Fabio Cappelletti/Vahan Garibian/Ismail Muller, Studie über das Einkommen und den Arbeitsaufwand der Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentarier, Genf 2017, 17 f.

[2] Martina Caroni, Geld und Politik, Habil. Bern 2009, 91 ff.

[3] Versand der Wahlwerbung: § 16 Abs. 4 ff. GPR-AG; Art. 48 f. PRG-BE; Art. 14a LDP-JU; Art. 40 Abs. 3 WAG-NW; § 63 ff. GpR-SO. Plakatflächen: Art. 19 Reklamereglement Bern. Vgl. Caroni, 77 f.