Die Schweizer Parteien lassen sich vom Staat finanzieren. Sagen die Parteien.
Von Lukas Leuzinger und Claudio Kuster
Die Schweiz – das scheint insbesondere für die Sekretariate von Schweizer Parteien zu gelten – ist stolz darauf, dass sie keine staatliche Parteienfinanzierung kennt. Die Parteien, so lehrt man uns, werden durch die Zivilgesellschaft und Wirtschaft getragen und sind nicht vom Staat abhängig. Wer darauf hinweist, dass SVP, SP, FDP, CVP und Co. durchaus Geld vom Staat erhielten, nämlich in Form von Fraktionsbeiträgen[1], der wird sogleich korrigiert: Dieses Geld sei für die Fraktionen und ihre Arbeit für das Parlament bestimmt, nicht für die Parteien. So sehen es schliesslich das Parlamentsgesetz als auch das Parlamentsressourcengesetz vor.[2]
Weniger Sitze, weniger Geld
Aussagen von Parteivertretern lassen allerdings Zweifel daran aufkommen, ob die beiden Bereiche immer sauber getrennt werden. Nach den Wahlen am 18. Oktober beklagten sich die Parteien, die Federn lassen mussten, wortreich darüber, dass sie wegen der Sitzverluste nun weniger Geld zur Verfügung hätten. «Wir sind gezwungen, Personal abzubauen», wird GLP-Generalsekretärin Sandra Gurtner zitiert, die fortan noch 332’100 Franken jährlich erhalten wird.[3] Die 7,2 Stellen auf der Parteizentrale müssten voraussichtlich halbiert werden.
Dass die Hälfte des GLP-Parteisekretariats für Fraktionsarbeiten eingesetzt wird, ist erstaunlich genug. Überraschend ist auch die Aussage der Grünen-Generalsekretärin Mirjam Behrens: «Der Druck auf die Partei nimmt zu.» Dass die Partei darunter leidet, wenn die Fraktionsbeiträge wegschmelzen, kann nur dadurch erklärt werden, dass diese Beiträge offenbar doch nicht nur für die Fraktionsarbeit eingesetzt werden.
In diese Logik passt auch der folgende Satz: «Ausgerechnet nächstes Jahr stehen mehrere umweltrelevante Abstimmungen an – etwa zu den eigenen Initiativen für eine grüne Wirtschaft und für den Atomausstieg. Und auch das kostet viel Geld.» Dass Abstimmungskämpfe Geld kosten, will niemand bestreiten[4] – dass sie mit Fraktionsbeiträgen finanziert werden, ist aber wohl kaum der Sinn dieser Beiträge.
Steuergelder für Abstimmungskampagnen
Vielsagend ist auch das Rezept, mit dem die Grünen auf den Einnahmenrückgang reagieren wollen (neu 492’900 Franken pro Jahr). Man werde, so Behrens weiter, «versuchen, bei den Fixkosten zu sparen, indem Publikationen gestrichen oder bei den Parteianlässen der Gürtel enger geschnallt werde», schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Publikationen und Parteianlässe sind ja gut und recht – bloss nicht der Zweck, für den Fraktionsbeiträge gedacht sind.
Auch wenn Parteien Sitze zulegen, verwenden sie das zusätzliche Geld nicht immer dafür, wofür es eigentlich gedacht wäre. Als die GLP vor vier Jahren als Wahlsiegerin gefeiert wurde, teilte die Partei mit, sie werde nicht alles Geld in zusätzliche Stellen stecken – schliesslich habe man «auch Kampagnen zu bezahlen und eine Initiative zu bewerben». Offenbar sah sie kein Problem damit, das mit Steuergeldern zu tun.
Dass die Grenze zwischen Fraktion und Partei fliessend ist, bestätigt auch manch ein Sekretariatsmitarbeiter hinter vorgehaltener Hand. Das ist wohl auch nachvollziehbar, angesichts der Überschneidungen, die es zwischen den beiden Bereichen gibt. Nichtsdestotrotz müssten diese Gelder – jährlich immerhin total 7,6 Millionen Franken – gemäss Kommentar zum Parlamentsgesetz «zweckgebunden für die Deckung der Kosten der [Fraktions]sekretariate» verwendet werden.[5] Und eine Kommission des Nationalrats, die 1989 die Fraktionsbeiträge aufstocken wollte, hielt bereits fest: «Mangels verfassungsrechtlicher Anerkennung der Parteien wäre eine allgemeine, nicht zweckgebundene Parteienfinanzierung unzulässig, weder in Form direkter Zuschüsse an die Parteien, noch in Form einer Weiterleitung von Fraktionsbeiträgen in Parteikassen zur Finanzierung von Parteiaktivitäten, die nicht zur Vorbereitung der parlamentarischen Arbeit dienen.»[6]
«Erhöhte Transparenz»? Rechnungen der Fraktionen unter Verschluss
Eigentlich liesse sich die konkrete Verwendung der Fraktionsbeiträge durchaus überprüfen, da die Fraktionen jeweils bis Ende März der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung über die Verwendung der Beiträge im vergangenen Rechnungsjahr berichten müssen.[7] Dafür zeichnen sich die Fraktionspräsidenten verantwortlich, die jährlich «die bedeutenden Kostenblöcke für Personal, Honorare an externe Experten sowie Miet- und Infrastrukturkosten» aufzeigen müssen. Das Büro des Nationalrats rühmt denn diese Praxis in den höchsten Tönen: «Mit dieser erhöhten Transparenz soll vor allem gewährleistet werden, dass die Gelder für den Fraktionsbetrieb und nicht zur finanziellen Unterstützung der einzelnen Parteien verwendet werden.»[8]
Von «Transparenz» kann indes keine Rede sein. Denn die Verwaltungsdelegation (derzeit präsidiert durch die Nationalratspräsidentin Christa Markwalder) hält die abgelieferten Jahresrechnungen der Fraktionen unter Verschluss, wie Staatsrechts-Professorin Patricia Schiess Rütimann kritisiert.[9] Die Abrechnungen unterstehen auch nicht dem Öffentlichkeitsprinzip.[10] Selbst die von der erwähnten Nationalratskommission postulierte «jederzeit überprüfbare Zweckbindung der Fraktionsbeiträge durch die Finanzdelegation [FinDel])»[11] bleibt nichts mehr als toter Buchstabe – die Kontrolle findet in der Praxis schlicht nicht statt.[12]
Vor diesem Hintergrund wirken die stolzen Bekundungen umso befremdlicher, die Schweizer Parteien finanzierten sich absolut unabhängig von staatlichen Quellen – Bekundungen, wie sie beispielsweise immer dann (und selbst von Regierungsseite her) geäussert werden, wenn etwa die Berichterstatter der Staatengruppe gegen die Korruption (Greco) des Europarats wieder einmal die fehlende Transparenz bei der Politikfinanzierung in der Schweiz kritisieren.
[1] Indirekt werden die Parteien zudem über die Mandatsbeiträge ihrer Amtsträger staatlich unterstützt, ebenso über die steuerliche Begünstigung von Parteispenden. Eine direkte staatliche Parteienfinanzierung gibt es bei den Jungparteien.
[2] Art. 62 Abs. 5 Satz 1 ParlG: «Die Fraktionen erhalten einen Beitrag zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate.»; Art. 12 PRG: «Die Fraktionen erhalten einen jährlichen Beitrag zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate, bestehend aus einem Grundbeitrag und einem Beitrag pro Fraktionsmitglied.»
[3] Jetzt gehts ans Eingemachte, «Basler Zeitung», 24. Oktober 2015.
[4] Vgl. nur Michael Hermann/Sotomo, Das politische Profil des Geldes – Wahl- und Abstimmungswerbung in der Schweiz, Zürich 2012.
[5] Graf/Theler/Von Wyss-Burri, Komm. zum ParlG, Art. 62 N. 16.
[6] 89.242, Parlamentarische Initiative Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung, Bericht vom 6. November 1989 der Kommission des Nationalrates (88.075), BBl 1989 III 1591.
[7] Art. 10 Abs. 2 VPRG.
[8] 09.437, Parlamentarische Initiative Erhöhung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Sekretariate, Bericht des Büros des Nationalrates vom 21. August 2009, BBl 2009 6197, 6201.
[9] Patricia M. Schiess Rütimann, Politische Parteien – Privatrechtliche Vereinigungen zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht, Bern 2011, N. 756 f.
[10] Art. 2 BGÖ e contrario.
[11] BBl 1989 III 1591.
[12] Graf/Theler/Von Wyss-Burri, Komm. zum ParlG, Art. 62 N. 19.
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