Weil es die SVP versäumte, Listenverbindungen zu schmieden, gingen ihr bei den letzten Nationalratswahlen 8 Sitze durch die Lappen [PDF]. Ein Schelm, wer angesichts dieser Bilanz hinter der Motion von SVP-Nationalrat Sebastian Frehner zur Abschaffung von Listenverbindungen wahltaktische Überlegungen vermutet!
Dabei spricht durchaus vieles für die Idee. Listenverbindungen verfälschen Wahlresultate, sind kompliziert, undurchsichtig, unlogisch und ungerecht. Ihre Abschaffung wäre ein Schritt in die richtige Richtung – aber eben nur ein erster Schritt.
Der Grund für die Existenz von Listenverbindungen liegt im Wahlsystem. Die meisten Wahlkreise bei nationalen Wahlen sind schlicht viel zu klein. Dadurch werden kleine Parteien benachteiligt. In Zug beispielsweise (3 Nationalratssitze) braucht eine Partei theoretisch 25 Prozent Stimmenanteil, um einen Sitz auf sicher zu haben, in Schaffhausen (2 Sitze) gar 33,3 Prozent. Klar, dass eine kleinere Partei niemals einen solchen Anteil erreichen wird. Klar auch, dass viele Wähler die Partei gar nicht erst wählen werden: Sie wollen ihre Stimme schliesslich nicht an eine Partei verschwenden, die ohnehin chancenlos ist.
Listenverbindungen sollen die Nachteile zu kleiner Wahlkreise etwas vermindern. Dank ihnen ist eine Stimme nicht automatisch verloren, wenn eine Partei allein keinen Sitz erreicht – die Stimme geht in diesem Fall an eine grössere Partei in der Listenverbindung.
Die Lösung ist allerdings wenig befriedigend. Sie führt zu teilweise sehr unlogischen Wahlresultaten. Frehner hebt im Tages-Anzeiger vom Dienstag (Artikel nicht online verfügbar) das Beispiel Basel-Stadt hervor: Der CVP-Kandidat Markus Lehmann wurde gewählt, obschon er nicht einmal halb so viele Stimmen holte wie die abgewählte Anita Lachenmeier (Grüne). Möglich machte dies eine breite Listenverbindung von CVP, GLP, BDP und EVP.
Für das Problem der kleinen Wahlkreise gäbe es eine einfache Lösung, die Listenverbindungen überflüssig machen würde: Das System des «Doppelten Pukelsheims». Einfach gesagt würden bei diesem System zunächst die Stimmenanteile aller Parteien über die ganze Schweiz hinweg zusammengezählt und proportional in Sitze umgerechnet. Erst anschliessend würde ermittelt, in welchen Kantonen die Parteien die Sitze erhalten.
Zürich führte dieses System 2006 als erster Kanton ein. Vorausgegangen war eine Rüge des Bundesgerichts: Dieses befand, dass (mit dem bisherigen System) Wahlkreise mit weniger als 10 Sitzen gegen Artikel 34 der Bundesverfassung vertossen, weil sie kleine Parteien zu stark benachteiligen und den Wählerwillen verfälschen. Diesen Grundsatz wiederholte das Bundesgericht danach in weiteren Urteilen, zuletzt anfangs dieser Woche im Bezug auf die Wahlen im Kanton Schwyz. Es empfahl dem Kanton die Einführung des Pukelsheim-Systems.
So kommt das Pukelsheim-System in immer mehr Kantonen zur Anwendung. Doch in kaum einem Kanton führt die Grösse der Wahlkreise zu derart grossen Verzerrungen, wie sie auf nationaler Ebene auftreten: 19 von 26 Wahlkreise haben weniger als 10 Sitze, 6 von ihnen sogar nur einen einzigen. Wäre das Bundesgericht dafür zuständig, müsste es die Nationalratswahlen umgehend als verfassungswidrig bezeichnen. Doch weil die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, leistet sie sich diesen eklatanten Verstoss gegen das eigene Grundgesetz.
Erschwerend kommt hinzu, dass die einzige Institution, die das Wahlsystem in Einklang mit der Verfassung bringen könnte – das Parlament –, wenig Interesse daran hat. Denn eine Wahlrechtsreform würde die Vorteile, die das gegenwärtige System für die grossen Parteien bringt, aufheben. Gerade diese Parteien stemmen sich deshalb mehrheitlich gegen die Einführung des Pukelsheim-Systems.[1] Der ehemalige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer sieht in dem System gar «ein theoretisches Konstrukt, um die SVP zu schwächen.»
Dabei würden mit dem Pukelsheim-System auch die Listenverbindungen verschwinden, an denen sich die SVP zu Recht stört. Würden – wie von der Motion Frehners gefordert – nur die Listenverbindungen abgeschafft, würde zwar die damit verbundene Verzerrung des Wählerwillens aufgehoben, dafür eine andere umso mehr verstärkt. Wenn die Listenverbindungen schon abgeschafft werden sollen, müsste man auch den zweiten Schritt machen und die Verzerrungen durch die kleinen Wahlkreise aufheben. Als positiver Nebeneffekt würde die Schweiz damit ein Wahlsystem erhalten, das mit ihrer eigenen Verfassung in Einklang steht.
Recent Comments