Monthly Archives: November 2015

Das Wahlsystem, das Zürcher Wähler vom Bauchweh befreien (und gleichzeitig den Berner Staatshaushalt um 500’000 Franken entlasten) könnte

Das Verfahren, mit dem in der Schweiz die Ständeräte gewählt werden, hat offensichtliche Mängel. Höchste Zeit, über Alternativen zu diskutieren.

Die SVP-Wähler im Kanton Zürich stehen vor einem Dilemma: Am kommenden Sonntag müssen sie einen zweiten Ständerat bestimmen, und wenn es – aus Sicht der SVP – blöd läuft, wird auch der Zweite aus dem linken Lager kommen. Dann nämlich, wenn sich die Stimmen der bürgerlichen Wähler auf SVP-Kandidat Hans-Ueli Vogt und FDP-Kandidat Ruedi Noser aufteilen, während das linke Lager geschlossen für den Grünen Bastien Girod stimmt und dieser damit obenauf schwingt. Verhindern liesse sich dies am besten, indem sich die bürgerlichen Stimmen auf den aussichtsreicheren Kandidaten konzentrieren – wohl also Ruedi Noser. Sollen also die SVP-Wähler ihren bevorzugten Kandidaten Vogt wählen oder ihn zugunsten von Noser verschmähen, um Girod zu verhindern?

Die Wähler auf der anderen Seite des politischen Spektrums befinden sich im umgekehrten Dilemma: Den meisten SP-Wählern steht Bastien Girod näher als Ruedi Noser. Geben sie ihre Stimme aber Girod, gehen sie das Risiko ein, dass SVP-Kandidat Vogt mit ihrer Mithilfe in den Ständerat gewählt wird. Sollen sie ihrem bevorzugten Kandidaten Girod die Stimme geben oder besser aus taktischen Gründen Noser wählen, um Vogt zu verhindern?

Vor analogen Dilemmata stehen viele Wähler auch im Nachbarkanton Aargau, der ebenfalls am Sonntag seinen zweiten Ständeratssitz besetzt. Wähler aus dem linken politischen Spektrum würden wohl am liebsten CVP-Frau Ruth Humbel wählen, viele von ihnen werden aber versucht sein, stattdessen FDP-Kandidat Philipp Müller zu unterstützen, weil ihnen dieser immer noch lieber ist als SVP-Mann Hansjörg Knecht. Umgekehrt müssen sich SVP-Wähler fragen, ob sie wirklich ihrem eigenen Kandidaten die Stimme geben wollen, wenn dadurch die Chancen der CVP-Kandidatin Humbel steigen.

Einladung zum taktischen Wählen

Den meisten Wähler bereitet es eher Bauchweh als Freude, vor solchen Entscheidungen zu stehen. Leider konfrontiert sie das Wahlsystem, das in den meisten Kantonen[1] für den Ständerat zur Anwendung kommt, immer wieder damit. Es lädt dazu ein, taktisch zu wählen.[2] Umso erstaunlicher, dass es in der öffentlichen Diskussion in den Kantonen kaum einmal in Frage gestellt wird. Dabei gäbe es durchaus Alternativen, die in mehrerer Hinsicht vorteilhaft wären.

Gehen wir beispielsweise einmal davon aus, die Zürcher Wähler könnten nicht einfach einen Namen auf den Wahlzettel schreiben, sondern könnten die drei Kandidaten nach ihren Präferenzen ordnen. In einem einfachen Beispiel sieht das so aus:

 

Wähler A Wähler B Wähler C Wähler D Wähler E
Hans-Ueli Vogt (SVP) 1 1 2 3 3
Ruedi Noser (FDP) 2 2 1 1 2
Bastien Girod (Grüne) 3 3 3 2 1

 

Jeder Wähler hat also angegeben, welcher Kandidat ihm am liebsten ist, aber auch, wen er bevorzugen würde, falls sein Lieblingskandidat nicht gewählt würde.

Wie geht man nun mit diesem Präferenzen um?

  • Zunächst schaut man, ob ein Kandidat von einer Mehrheit der Wähler als erste Wahl angegeben wird. Dieses Vorgehen entspricht jenem in den ersten Wahlgängen der Ständeratswahlen. Das absolute Mehr liegt bei 3 Stimmen. Diese Marke erreicht keiner der drei Kandidaten.
  • Daher wird als zweiten Schritt der Kandidat, der am wenigsten Erstpräferenzstimmen erhalten hat, ausgeschlossen. In diesem Beispiel ist das Bastien Girod. Die Stimmen seiner Wähler gehen jedoch nicht verloren, sondern werden gemäss ihren Präferenzen an die anderen Kandidaten verteilt. In diesem Beispiel hat Bastien Girod nur einen Wähler (Wähler E), dessen zweite Präferenz Ruedi Noser ist. Seine Stimme geht daher an Noser.
  • Nun schaut man erneut, ob jemand das absolute Mehr erreicht hat. In diesem Beispiel hat Noser nun 2+1=3 Stimmen. Er ist damit gewählt.

Dieses Wahlsystem ist unter dem Namen Single Transferable Vote (auch Präferenzwahlverfahren) bekannt.[3] Es kommt unter anderem in Australien, Indien, Irland und Nordirland zur Anwendung.

Nun werden bei Ständeratswahlen in den meisten Kantonen nicht nur ein Sitz, sondern zwei Sitze vergeben. Das System lässt sich aber auch da problemlos anwenden. Dabei muss ein Anteil der Stimmen definiert werden, mit dem ein Kandidat gewählt ist. (In der Regel verwendet man die so genannte Droop-Quote, die bei zwei Sitzen 33.3 Prozent der Stimmen entspricht, es gibt aber auch andere Optionen, etwa die Hare-Quote, die in diesem Fall bei 50 Prozent liegt.) Liegt ein Kandidat darüber, ist er gewählt und seine «übriggebliebenen» Stimmen werden an die anderen Kandidaten verteilt.

Dieses System hat mehrere Vorteile:

  • Erstens kann verhindert werden, dass ein Kandidat nur deshalb gewählt wird, weil sich seine Gegner gegenseitig Stimmen wegnahmen. Dank den Präferenzen, die jeder Wähler angeben kann, ist keine Stimme verloren.
  • Zweitens gibt es viel weniger Anreize, taktisch zu wählen – dadurch fällt auch das Bauchweh weg, das damit verbunden ist. Im obigen Beispiel konnte Wähler E die Stimme seinem bevorzugten Kandidaten geben, ohne befürchten zu müssen, dass er damit seinem am wenigsten bevorzugten Kandidaten zur Wahl verhelfen könnte.
  • Drittens ist schon nach dem ersten Wahlgang klar, wer in den Ständerat einzieht.
  • Viertens sparen sich Wähler und Behörden damit den Aufwand, einen zweiten Wahlgang durchzuführen. So könnte der Kanton Bern, der jedes Jahr über eine Milliarde Franken aus dem Finanzausgleich erhält, seine Staatskasse pro Wahl um 500’000 Franken entlasten (bei den anderen Kantonen dürfte sich der Betrag in ähnlicher Grössenordnung bewegen).

Spätestens das letzte Argument sollte die kostenbewussten Schweizer davon überzeugen, alternative Wahlsysteme zumindest einmal zu prüfen. Denn eine Diskussion darüber fehlte bislang fast gänzlich, trotz der offensichtlichen Nachteile des geltenden Systems.

 


[1] Ausnahmen bilden die Kantone Jura und Neuenburg, die im Proporzverfahren wählen.

[2] Grund dafür ist, dass im zweiten Wahlgang das relative Mehr zur Anwendung kommt, dass also jener Kandidat gewinnt, der die meisten Stimmen hat, auch wenn er nicht die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht.

[3] Kommt das System in Einerwahlkreisen zur Anwendung, wird es meist Alternative Vote oder Instant-runoff voting genannt.

Lehrpläne legitimieren statt sakralisieren

In einer direktdemokratischen, föderalen Republik gibt es keinen Grund, Lehrpläne dem Souverän vorzuenthalten. Eine Replik.

Publiziert (leicht gekürzt) in der «ZEIT» vom 19.11.2015.[1]

«L’instruction élémentaire est le besoin de tous,
et la société la doit également à tous ses membres.»
Art. 23 Gironde-Verfassungsentwurf 1793

Unter dem Titel «Das geht die Eltern nichts an», gab uns Christoph Eymann, Präsident der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK) letzte Woche zu verstehen, was er von Mitsprache bei der Einführung des Lehrplans 21 hält: Nichts. Dafür brauche es «Fachleute und nicht ein Parlament». Die Eltern und das Stimmvolk gingen diese Fragen schon gar nichts an.

Vorneweg, ich gehöre keineswegs zu jenen religiös motivierten Lehrplan-Kritikern, die sich aus fundamentalen Gründen gegen Aufklärungsunterricht in der Primarschule wehren. Auch bin ich ein Freund des Fremdsprachenlernens und unterstütze daher diese wichtigen Bestandteile des Bildungskanons sehr wohl.

Und doch gehe ich mit den Kritikern und besorgten Eltern völlig einig: Die Art und Weise, wie der Lehrplan 21 nun in den Kantonen eingeführt werden soll, widerspricht unseren demokratischen Usanzen diametral. Derzeit entscheiden ausschliesslich die Kantonsregierungen respektive ihr zugewandte Erziehungsräte, ob, wie und wann die weitreichenden Lehrpläne zu erlassen und eingeführt werden.[2] Solch bildungspolitische Aristokratie widerspricht mir zutiefst.

(Foto: Karin Habegger-Heiniger)

Der Lehrplan geht alle an. (Foto: Karin Habegger-Heiniger)

Um dies zu ändern, sind derzeit von Baselland bis Graubünden Volksbegehren aufgegleist worden, welche im Wesentlichen eines vorsehen: eine Kompetenzverschiebung. Zwar liegt es auf der Hand, dass es die Erziehungsräte als Bildungsexperten braucht, um die Lehrpläne – und ohnehin Lehrmittel und Stundentafeln – auszuarbeiten. Ein Jekami dient niemandem. Es ist indes kein Grund ersichtlich, weshalb der Lehrplan nicht zur definitiven Genehmigung vor das jeweilige Kantonsparlament gelangen soll. Oder, wenn es verlangt wird, via Referendumsabstimmung vor das Volk.

Bildungspolitische Volksabstimmungen sind hierzulande schliesslich direktdemokratischer Courant normal. Im Kanton Zürich etwa fanden alleine zwischen 1995 und 1999 nicht weniger als 15 Volksabstimmungen zu Bildungsfragen statt, also durchschnittlich deren drei pro Jahr. Und bereits in den ersten 25 Jahren des Kantons Zürich mit ausgebauten direktdemokratischen Rechten (1869–1893) wurden die Bürger 23 Mal an die Urne gerufen, alleine um über Bildungspolitik zu befinden. Damals etwa über das Schulgeld, unentgeltliche Lehrmittel, die Dauer der Schulpflicht oder die Einführung einer Webschule sowie die Wahl der Lehrer.[3]

Schweizweit fanden in den letzten 20 Jahren über 300 kantonale Abstimmungen statt, in denen dem Souverän bildungsrelevante Fragen zugemutet wurden. Darunter fanden sich nicht nur Vorlagen über neue Turnhallen, Lehrerbesoldung und den Schulzahnarzt. Sondern ebenso zahlreiche Fragen, die den Schulunterricht unmittelbar betrafen: Mundart im Kindergarten, Limitierung der Klassengrössen, Gestaltung der Schuleingangsstufe, Ethikunterricht, handwerkliches Gestalten oder eben, um die Fremdsprachen.[4] Und vor einigen Jahren haben Volk und Stände sogar den Jugendmusikunterricht in die Bundesverfassung erhoben.

Bei jedem einzelnen Thema kann man freilich geteilter Meinung sein. Die einzig falsche Antwort ist indes, solche Entscheide den Bildungsbürokraten im Elfenbeinturm alleine zu überlassen. Daher gehören die zukünftigen Lehrpläne vom Kantonsparlament oder Stimmvolk abgesegnet und dadurch legitimiert. «Lehrpläne gehen die Eltern nichts an»? Anstatt sie verkrampft zu sakralisieren, sollten sie die Erziehungsdirektoren gelassen den Bürgern kommunizieren.

 


[1] Der Autor ist Co-Initiant der Schaffhauser Volksinitiative «Ja zu Lehrpläne vors Volk» (vgl. Amtsblatt-SH, Nr. 37 / 18.09.2015, 1280).

[2] In den 21 deutschsprachigen Kantonen sind zuständig für den Erlass der Lehrpläne:

  • in zehn Kantonen der Regierungsrat (Staatsrat): AG, AR, GL, GR, LU, NW, OW, SO, TG, VS;
  • in acht Kantonen der Erziehungsrat (Bildungsrat/Landesschulkommission): AI, BL, BS, SH, SZ, UR, ZG, ZH;
  • in zwei Kantonen der Erziehungsdirektor: BE, FR;
  • im Kanton St. Gallen der Erziehungsrat, vorbehältlich der Genehmigung durch die Regierung.

[3] Lucien Criblez, Vox populi – zur Herausforderung der Bildungspolitik durch die halbdirekte Demokratie, Zeitschrift für Pädagogik 57 (2011) 4, S. 471–483, 477 f. Die relativ hohe Anzahl an Volksabstimmungen ergibt sich mitunter durch das obligatorische Gesetzesreferendum, das erst mit der Zürcher Kantonsverfassung 2005 durch ein fakultatives Referendum abgelöst wurde.

[4] Daten aus Direct Democracy Database, Centre for Research on direct democracy (C2D).

Grosse Unterschiede bei der Beteiligung junger Wähler

Während die Beteiligung der unter 30-Jährigen an den nationalen Wahlen in Zürich und Luzern gestiegen ist, weist der Trend andernorts in die entgegengesetzte Richtung. Verlässliche Daten fehlen jedoch.

Publiziert in der «Neuen Luzerner Zeitung» am 11.11.2015.

Vor den eidgenössischen Wahlen wurden Politiker und Medien nicht müde, die Bürger zum Wählen aufzumuntern. Insbesondere an die jungen Wähler wurde appelliert, ihren Einfluss auf die Zukunft des Landes geltend zu machen. Die Behörden lancierten Aktionen und machten über verschiedene Kanäle auf den nahenden Wahltermin aufmerksam. Das Projekt Easyvote, das sich speziell an Junge richtet, verschickte Broschüren, in denen das Wählen mit einfachen Worten erklärt wird, und mobilisierte so genannte «Vote-Heroes», die wiederum ihre Freunde zum Wählen animieren sollten.

Das Ziel, möglichst viele Junge an die Urne zu bringen, gelang nicht überall gleich gut. Für eine positive Überraschung sorgte die Stadt Luzern. Dort gingen am 18. Oktober 52,3 Prozent der Stimmberechtigten unter 30 Jahren an die Urne – ein deutlicher Anstieg gegenüber den Wahlen 2011 (siehe Grafik). Der Wert ist auch höher als im Durchschnitt aller Altersgruppen, was aussergewöhnlich ist, liegt doch die Beteiligung bei jüngeren Wählern in der Regel tiefer und nimmt mit steigendem Alter zu. Insgesamt lag die Wahlbeteiligung in der Stadt Luzern etwas höher als 2011. Schweizweit blieb sie mit 48,5 Prozent stabil.

Wahlbeteiligung Junge NR 2011-15
Die Stadt Luzern gehört zu den wenigen Gemeinden in der Schweiz, die die Stimmrechtsausweise nach Altersgruppen und Geschlecht auszählen und auswerten. Daneben machen dies auch die Städte Zürich und St. Gallen sowie die Kantone Genf und Neuenburg. Bezüglich der Beteiligung der Jungen ergibt sich dort kein einheitliches Bild. In Zürich lag sie mit 37,8 Prozent knapp 3 Punkte über dem Wert von 2011. In der Stadt St. Gallen und im Kanton Neuenburg beteiligten sich etwas weniger 18- bis 29-Jährige, wobei die Wahlbeteiligung in den anderen Altersgruppen stärker zurückging. Im Kanton Genf hingegen verschlechterte sich die Beteiligung der Jungen auch im Vergleich mit dem Durchschnitt.

Mehr junge Kandidaten

Thomas Zumbühl, Leiter Wahlen und Abstimmungen bei der Stadt Luzern, ist über die hohe Wahlbeteiligung der Jungen erfreut. Als möglichen Grund nennt er die intensive Diskussion in der Öffentlichkeit über die angeblich stimmfaulen Jungen, die vielleicht viele von ihnen zur Teilnahme bewogen habe. Möglicherweise hätten aber auch die Aktivitäten von Easyvote, welche die Stadt unterstützte, einen Einfluss gehabt.

Dies kann sich auch Nicola Jorio gut vorstellen, der das Projekt leitet. «Wir waren in Luzern sehr aktiv», sagt er. Easyvote habe Veranstaltungen durchgeführt und «Vote-Heroes» angeworben. Die Easy­vote-Wahlbroschüre wurde an alle Wähler zwischen 18 und 21 Jahren verschickt, finanziert durch das Jugendparlament der Stadt Luzern. Auch in Zürich habe man um junge Wähler geworben, sagt Jorio. Auffallend sei, dass die Beteiligung an Orten, wo Easyvote kaum aktiv gewesen ist (St. Gallen, Genf und Neuenburg), gesunken sei. Einen Einfluss habe womöglich auch die Tatsache gehabt, dass im Kanton Luzern mehr junge Kandidaten antraten. 42,8 Prozent der Nationalratskandidaten waren unter 30 Jahre alt. 2011 waren es noch 38 Prozent.

Lassen die Daten der Gemeinden und Kantone Schlüsse für die Beteiligung der Jungen auf nationaler Ebene zu? Der Politikwissenschaftler Claude Longchamp sagt: «Die Beteiligung ist an sich nicht einheitlich.» Sie hänge etwa von der konkreten Wahlsituation ab, beispielsweise davon, ob die Wahlen in einem Kanton spannend oder unbestritten seien.

Schweizweite Zahlen fehlen

Schweizweite Daten zur Wahlbeteiligung nach Altersklassen fehlen. Bei der Nachwahlbefragung im Rahmen der Selects-Studie wird zwar auch das Alter erhoben, im Vergleich zu den tatsächlichen Abstimmungsergebnissen ist die Datenbasis aber kleiner. Gemäss der Selects-Studie wählten 2011 nur gerade 32,5 Prozent der 18- bis 25-Jährigen. Easyvote hat sich zum Ziel gesetzt, dass dieser Wert bei den Wahlen 2015 mindestens 35 Prozent erreicht. Jorio erwartet, dass dieses Ziel knapp erreicht wird.

Um die Datenbasis zu verbessern, hat die grüne Nationalrätin Aline Trede 2014 in einem Vorstoss gefordert, dass die Stimm- und Wahlbeteiligung schweizweit nach Kriterien wie Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt wird. Der Bundesrat hält dies für unnötig. Die Behandlung des Vorstosses im Nationalrat steht noch aus.

SVP-Statuten führen zu Poker um neuen Bundesrat

Die Ausschlussklausel in den SVP-Statuten könnte sowohl für die anderen Parteien als auch für die SVP selbst zum Problem werden. Umso mehr wäre allen geholfen, wenn sie nicht zur Anwendung käme.

Vor den Bundesratswahlen am 9. Dezember gibt ein Passus in den Parteistatuten der SVP Schweiz zu reden. Seit 2008[1] steht dort in Artikel 9:

3 Eine Mitgliedschaft in der SVP von Personen, die das Bundesratsamt angenommen haben, ohne von der SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte dafür vorgeschlagen worden zu sein, ist nicht möglich.

4 Bei einer Amtsannahme gemäss Art. 9 Abs. 3 der Statuten der SVP Schweiz erlischt die Mitgliedschaft in der SVP automatisch. Dies gilt sowohl für eine direkte Mitgliedschaft bei der SVP Schweiz wie auch für die Mitgliedschaft in einer SVP Sektion.

Der emeritierte Staatsrechtsprofessor Philippe Mastronardi vertritt in einem Beitrag in der NZZ die Ansicht, dass diese Ausschlussklausel verfassungswidrig sei. Sie schränke das passive Wahlrecht der Kandidaten ein und verstosse gegen Artikel 161 BV, wonach das Parlament ohne Weisungen stimmt. Ebenso werde dadurch die Wahlkompetenz der Vereinigten Bundesversammlung in unzulässiger Weise umgangen.

Andere Staatsrechtler wie Pierre Tschannen oder Markus Schefer sehen dies anders. Ihrer Meinung nach kann im Falle der SVP-Statuten nicht von einer Weisung gesprochen werden, und die Gewählten seien in ihrem Wahlrecht nicht eingeschränkt. Diese Auffassung vertritt auch Peter Hettich, Professor an der Universität St. Gallen, in einer Replik auf seinem Blog.

Nüchtern betrachtet, scheint der Passus mit der Verfassung vereinbar zu sein – was indes nicht heisst, dass er nicht dem demokratischen Geist widersprechen würde. Zwar gebieten es Verstand und Fairness, nach Möglichkeiten einen Kandidaten in den Bundesrat zu wählen, der von seiner Fraktion vorgeschlagen wurde. Die Bundesversammlung muss aber die Möglichkeit haben, einen anderen Kandidaten zu wählen, wenn es dies als notwendig erachtet. Man kann nicht von einer Wahl sprechen, wenn das Parlament keine Wahl hat – der Akt verkäme ansonsten zu einer blossen «Bestätigung der Wahl».

Wirkung in zwei Richtungen

Neben rechtlichen und demokratietheoretischen Überlegungen stellt sich vor allem die Frage, welche Rolle die Klausel bei den Wahlen am 9. Dezember spielen wird. Einerseits dient sie der SVP natürlich als Druckmittel auf die anderen Parteien, einen offiziellen Kandidaten zu wählen, weil die Partei ohne einen zweiten Bundesrat ihre Oppositionspolitik noch zu verschärfen droht.

Andererseits ist der Artikel auch ein Druckmittel auf die SVP selbst. Sie muss Kandidaten präsentieren, die von den anderen Parteien als kollegial und (team-)fähig wahrgenommen werden.[2] Tut sie das nicht, läuft sie Gefahr, keinen zweiten Sitz in der Regierung zu erhalten. Wählt die Bundesversammlung einen wilden SVP-Kandidaten, könnte die SVP plötzlich mit abgesägten Hosen dastehen, weil sie einen Bundesrat aus der Partei ausschliessen müsste, auch wenn sie diesen vielleicht als valablen Vertreter akzeptierte.

Nomination durch die Hintertüre

Für diesen Fall gibt es allerdings einen Ausweg aus dem Dilemma. Was in der aktuellen Diskussionen nämlich kaum Erwähnung gefunden hat, ist die Tatsache, dass die SVP, als sie die umstrittene Klausel in die Statuten aufnahm, einen Rettungsschirm einbaute. Absatz 5 des Artikels 9 besagt:

5 Im  Falle  der  automatischen  Beendigung  des  Mitgliedschaftsverhältnisses  gemäss  Art.  9  Abs.  4  der  Statuten  der  SVP  Schweiz  kann  die  Mitgliedschaft  erneuert werden, falls dies die SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte wie auch der Zentralvorstand mit jeweils einer Zweidrittelmehrheit beschliessen. (Hervorhebung hinzugefügt)

Ein wilder Kandidat, der aus der SVP ausgeschlossen wird, kann also wieder aufgenommen werden, wenn er von der Partei als vollwertiger Vertreter akzeptiert wird. In diesem Fall würde sich indes die Frage stellen, wieso sich SVP und andere Parteien nicht schon vorher auf diesen Kandidaten verständigen konnten. Tatsächlich ist ein solches Szenario nur denkbar, wenn sich die Parteien entweder nicht koordinierten (was schwer vorstellbar ist) oder wenn beide Seiten pokerten; wenn also die SVP einen «Hardliner» und ihre Gegner einen «Gemässigten» durchzubringen versuchen und beide Seiten ein hohes Risiko einzugehen bereit sind (nämlich dass die SVP weiterhin nicht gemäss ihrer Stärke in der Regierung vertreten ist).

Immerhin könnte ein in einem solchen Szenario so gewählter SVP-Magistrat von seiner Partei nicht als «halber Bundesrat» bezeichnet werden könnte. Gemessen am Rückhalt in der eigenen Partei wäre er mindestens ein «Zweidrittelbundesrat».

Nichtsdestotrotz wäre es wohl für alle das Beste, wenn uns ein solches Szenario erspart bleiben würde. Zur Linderung der Krise, in welcher die Konkordanz seit einigen Jahren steckt, tragen solche taktische Spielchen vor Bundesratswahlen jedenfalls kaum bei.

 

Artikel zum Thema

«Problematische ‹Lex Widmer-Schlumpf›», erschienen in der Neuen Luzerner Zeitung am 3. November 2015.

 


[1] Es handelte sich um eine Reaktion auf die Wahl von Eveline Widmer-Schlumpf anstelle von Christoph Blocher ein Jahr zuvor.

[2] Entscheidend sind hier Fähigkeiten und Stil – zumindest sollten sie es sein. Inhaltliche Bedingungen an die Kandidaten zu stellen, widerspricht der Idee der Konkordanz. Diese besteht ja genau darin, dass verschiedene Kräfte mit unterschiedlichen Auffassungen in der Regierung zusammenarbeiten.