Category Archives: Transparenz

Wer ist die Transparenteste im ganzen Land?

In der vergangenen Legislatur wurden praktisch alle Vorstösse abgelehnt, die den Staat und die Politik transparenter ausgestalten wollten. Unser Transparenz-Rating des Nationalrats 2015–2019 zeigt auf, wer sich für die Offenlegung einsetzt – und wer sich dagegen stemmt.

«Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) spricht sich ein zweites Mal gegen Eintreten auf eine Vorlage aus, welche mehr Transparenz bezüglich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Parlamentsgebäude verlangt. Nach Ansicht der SPK-N bringt die Vorlage nur viel Bürokratie und kaum einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Mitglieder des Parlamentes.»

Treffender könnte die knappe Medienmitteilung der SPK-N vom letzten Freitagnachmittag die sich zu Ende neigende Legislaturperiode des Nationalrats in Sachen Transparenz nicht resümieren. Obschon im Sommer 2015 der Unmut über die «Kasachstan-Affäre» rund um Nationalrätin Christa Markwalder breit und der Stoss der darob eingereichten Vorstösse für eine transparentere Politik gross war: Geändert hat seither praktisch nichts. Weder müssen die Lobbyisten ihre Mandate offenlegen noch die Nationalräte ihre aufgrund des Amts erhaltenen Spenden. Die Parteien-, Wahl- und Abstimmungsfinanzierung auf Bundesebene ist opak wie eh und je. Und das Stimmverhalten der Ständeräte wird (wenige Ausnahmen vorbehalten) weiterhin nicht publik gemacht. Ab kommenden Dezember müssen die neu gewählten Parlamentarier einzig ankreuzen, ob ihre aufgelisteten Mandate ehrenamtlich oder vergütet sind.

Anlass für mehr Transparenz im Staat und in der Demokratie hätte der Gesetzgeber die letzten vier Jahre also durchaus gehabt. Und Dutzende von Gelegenheiten, an diversen Stellen etwas mehr Licht in den Maschinenraum der Legislative und der Verwaltung zu lassen. Zwar sind auf den dieser Tage die Strassen säumenden Wahlplakaten keiner Partei und keiner einzigen Kandidatin Parolen «gegen Transparenz!» erspäht worden. Einmal in die Volkskammer gewählt, votiert jedoch die Mehrheit im Nationalrat offenbar nach ebendieser Devise. Mehr als ein wenig Kosmetik ist derzeit nicht mehrheitsfähig.

Grüne und SP für Transparenz, CVP und FDP dagegen

Es gibt jedoch grosse Unterschiede zwischen den Parteien, wie unser Transparenz-Rating für den Nationalrat der Legislatur 2015–2019 zeigt. Hierfür haben wir aus den Tausenden behandelter Geschäfte jene 29 Vorstösse und Anträge eruiert, welche eine transparentere Politik gefordert haben.[1] Darunter finden sich zunächst jene, welche die Einkünfte der Parlamentarier sowie die Finanzierung der Parteien, Wahl- und Abstimmungskampagnen fordern. Solche, welche die Interessenbindungen der National- und Ständeräte detaillierter publizieren möchten. Aber auch die Offenlegung der Abhängigkeiten von Richtern, Staatsanwälten oder dem obersten Verwaltungskader wurde gefordert. Weiter, dass das E-Voting-System offengelegt wird, öffentliche Hearings vor Bundesratswahlen, die Ausdehnung des Öffentlichkeitsprinzips auf die Parlamentskommissionen oder ein Register für die Reisetätigkeiten der Parlamentarier.

Am meisten haben die Grünen respektive die SP-Nationalräte für transparente Anliegen gestimmt: bei sieben respektive immerhin sechs von zehn Abstimmungen. Im Mittelfeld rangieren die Grünliberalen, die EVP und die SVP, welche bei nicht ganz jeder zweiten Vorlage den einen oder anderen Schleier lüften wollten. Am Ende der Rangliste finden sich die beiden etablierten Mitteparteien CVP und FDP (sowie die BDP), die zu 87 Prozent gegen mehr Transparenz stimmten.

 

Auf dem Podest der individuellen Transparenz-Rangliste stehen mit dem Sozialdemokraten Jean Christophe Schwaab (Transparenz-Rating: 84.6 %) und der Grünen Christine Häsler (82.8 %) zwei Personen, die während dieser Legislatur aus dem Rat ausgeschieden sind.[2] Auf den nächsten beiden Rängen folgen mit Grüne-Nationalrätin Lisa Mazzone (77.1 %) und SP-Nationalrat Cédric Wermuth (76.5 %) zwei Politiker, die sich das Thema geradezu auf ihre Fahnen geschrieben haben: Mazzone ist Co-Präsidentin der hängigen Volksinitiative «für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» und in Wermuths aktueller Ständerats-Wahlkampagne nimmt das Thema Lobbyismus einen prominenten Platz ein – er hat dazu gar eine eigene Studie erstellen lassen.

Die Heterogenität innerhalb der Parteien ist aber teilweise beträchtlich: Während bei der Volkspartei der Transparenz-affine Lukas Reimann (73.3 %) obenaus schwingt und gar ebenfalls in der Top 10 landet, fungiert sein Parteikollege Thomas de Courten (21.1 %) bloss auf dem 144. Platz. – Und wer setzt sich am stärksten für den Erhalt der Dunkelkammer ein? Auf Platz 197, dem Schlusslicht der FDP, liegt Christian Wasserfallen (5.7 %), noch knapp vor den beiden CVPlerinnen Ruth Humbel (4.8 %) und Viola Amherd (4.3 %).

 

Download: Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019

Download: Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019 – Liste massgeblicher Geschäfte/Abstimmungen

Siehe auch: Mittepolitiker sagen meist nein («Tages-Anzeiger», 15.10.2019)

 


[1] Methodische Details zum Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019:

Untersuchungszeitraum: Alle Sessionen des Nationalrats in der 50. Legislaturperiode (30.11.2015 – 27.09.2019).

Formeller Untersuchungsgegenstand: Alle im Untersuchungszeitraum behandelten Geschäfte, über die potentiell Abstimmungen durchgeführt werden können (1193 Motionen, 751 Geschäfte des Bundesrats, 651 Postulate, 394 parlamentarische Initiativen, 93 Standesinitiativen, 78 Petitionen und 52 Geschäfte des Parlaments).

Materieller Untersuchungsgegenstand: Abstimmungen über Vorstösse oder Anträge, die mehr Transparenz im Staatswesen (nationale Legislative, Exekutive/Verwaltung und Justiz), in der Politik oder in der Demokratie fordern (siehe Liste massgeblicher Geschäfte/Abstimmungen).

Materieller Ausschlussgrund: Vorstösse oder Anträge, gegen die überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen (bspw. Pa.Iv. Köppel 17.499 Öffentlichkeit der Bundesratssitzungen oder Pa.Iv. Zanetti 17.507 Offenlegung der Interessenbindungen von Medienschaffenden, die für staatlich finanzierte Medien arbeiten).

Mehrfache Abstimmungen: Vorstösse oder Anträge mit gleichen oder sehr ähnlichen Forderungen, über die mehrfach abgestimmt worden ist, wurden als eine einzige Abstimmung gewichtet.

[2] Für die individuelle Transparenz-Rangliste wurden alle Mitglieder des Nationalrats berücksichtigt, die mindestens zur Hälfte an den massgeblichen Abstimmungen teilgenommen haben (15 oder mehr Abstimmungen). Die nicht berücksichtigten Nationalräte sind jedoch am Ende der Liste aufgeführt.

Neues Lobbyisten-Akkreditierungssystem: Kein Ende des Badge-Basars

Morgen soll im Ständerat die parlamentarische Initiative Berberat zur Einführung eines Lobbyisten-Akkreditierungssystem beerdigt werden. Wie jenes konkret aussehen würde. Und weshalb ohnehin bald mehr Lobby-Transparenz Einzug halten wird.

«Lobbying im Bundeshaus: Politiker sind gegen mehr Transparenz», titelte kürzlich die «NZZ» und ähnlich enttäuscht der «Tages-Anzeiger», als die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) die Abschreibung einer parlamentarischen Initiative Didier Berberats beantragte. Jene, eine Restanz der Vorstossflut im Nachgang zur «Kasachstan-Affäre» 2015, intendiert, die Bundeshaus-Lobbyisten nicht mehr im heutigen «Götti-System» (die Parlamentarier können je zwei Zutrittsbadges frei vergeben), sondern durch ein Akkreditierungsverfahren zu küren. Damit soll insbesondere mehr Transparenz bei der Interessenvertretung in der Wandelhalle ermöglicht werden. Prima vista also verständlich, wenn die definitive Abschreibung dieses Vorstosses durch den Ständerat – sie ist, etwas verschämt, morgen als letztes Geschäft der Session traktandiert – durch die Öffentlichkeit nicht eben beklatscht wird. Und die Plattform Lobbywatch inständig dazu aufruft, bei den Damen und Herren Ständeräten gegen dieses Ansinnen zu lobbyieren («Das darf nicht sein! Die heutige Regelung ist veraltet, untauglich und intransparent.»).

Lobbyisten, die Zugang ins Bundeshaus begehren, müssen bald mehr Informationen preisgeben.
(Foto: Lukas Nussbaum)

 

Und doch: Diese Befürchtungen und der Alarmismus sind kaum angebracht. Im Folgenden sei vorab der Entwurf des neuen Lobbyisten-Gesetzes skizziert, das die SPK-S zwar vorbereitet, sie aber nicht wirklich zu überzeugen vermocht hat:

1. Online-Registrierung der Lobbyisten
Alle Personen, welche Zugang zum Parlamentsgebäude wünschen, um dort Parlamentariern ihre Anliegen zu unterbreiten, müssen sich vorab in einem Online-Register eintragen. Mitarbeiter und Vertreter von Verbänden, Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen oder ähnlichen Organisationen, die quasi für sich selbst respektive die Anliegen ihres Arbeitgebers lobbyieren, müssen ihren Arbeitgeber und ihre berufliche Funktion nennen. Mitarbeiter von Agenturen oder Anwaltskanzleien sowie selbständige Berater müssen demgegenüber (nebst ihrer etwaigen Agentur/Kanzlei) ihre Auftraggeber bekannt geben, für deren Interessen sie in der Wandelhalle aktiv werden wollen. Offen lässt der Entwurf, ob sie zusätzlich die einzelnen Aufträge eintragen müssen, denen sie nachgehen.

2. Ausstellung eines Lobbyistenausweises
Lobbyisten, die sich mit den genannten Angaben registriert haben, erhalten hiernach gegen die Gebühr von 50 Franken einen Zutrittsausweis. Bis hierhin findet weder eine Selektion noch eine eigentliche Prüfung der Angaben statt: Das Online-Formular darf grundsätzlich jedermann ausfüllen, der irgendeine noch so unbedeutende Interessengruppe vertritt; es sind keine Begrenzungen vorgesehen. Die eingetragenen Informationen müssen weder belegt werden noch werden sie von jemandem kontrolliert.

3. Aktivierung des Zutritts für eine Session
Der nun ausgehändigte Lobbyistenausweis alleine vermag die Türen unter der Bundeshauskuppel jedoch noch nicht zu öffnen – hierfür muss er erst aktiviert werden. Zur Aktivierung soll eine simple Anmeldung in der Woche vor Sessionsbeginn genügen. Das «Bundeshaus GA» wird damit für die kommenden drei Sessionswochen freigeschaltet.

4. Limitierung auf 300 Lobbyisten
Auf eine qualitative Beschränkung gewisser Interessenvertreter wurde also verzichtet, etwa analog zu den akkreditierten Journalisten, die zu mindestens 60 Prozent über das Geschehen im Bundeshaus berichten müssen. Beschränkt werden soll hingegen der Zugang ins Bundeshaus: auf höchstens 300 Zutritte je Session. Werden mehr Begehren gestellt, so werden die 300 Badges nach dem Prinzip «first come, first served» aktiviert.

5. Transparentes Online-Register
Das Lobbyisten-Register ist öffentlich zugänglich, alle dort getätigten Angaben können online eingesehen werden. Die registrierten Lobbyisten sind dabei gehalten, etwaige Änderungen sofort im Register nachzuführen. Es ist anzunehmen, dass hier auch eingesehen werden kann, welche jener (bis zu 300) Interessenvertreter aktuell ihren Zugangsbadge aktiviert haben.

6. Keine Dauerzutrittskarten mehr für Lobbyisten
Im neuen Zugangsregime erübrigt sich das bisherige «Götti-System», in welchem alle Ständeräte und Nationalrätinnen je zwei Dauerzutrittskarten frei vergeben konnten – jenes, Stichwort «Schlepperwesen», soll ja gerade abgelöst werden. Ganz aufgegeben werden sollen sie aber dennoch nicht, jedoch dürfen diese fortan nur noch an persönliche Mitarbeiter oder Gäste vergeben werden, die nicht als Lobbyisten tätig sind.

7. Sanktionen bei Verstössen
Der Entzug des Lobbyistenausweises durch die parlamentarische Verwaltungsdelegation droht einzig im Fall eines schwerwiegenden Missbrauchs. Falsche, fehlende oder veraltete Angaben im Online-Register haben daher wahrscheinlich keine Konsequenzen. Rügen, wie sie etwa die Lobbyistin Marie-Louise Baumann aufgrund ihres Verhaltens im Fall «Kasachstan» von der SPAG einstecken musste, sind keine vorgesehen.

 

Von einem eigentlichen «Akkreditierungssystem» kann also zunächst keine Rede sein, da grundsätzlich keine Kriterien oder Bedingungen aufgestellt werden, die ein Interessenvertreter erfüllen müsste. Akkreditiert würde niemand, registrieren und aktivieren lassen könnte sich jeder. Als problematisch beurteilt die Kommission aber zu Recht das doch eigenwillige Wettrennen am Montagmorgen um 8.00 Uhr, sieben Tage vor Sessionsbeginn. Welche Kreise dort zuvorderst am Start wären, ist offensichtlich: die Profi-Agenturen und die grossen Verbände. Ihr Personal würde im Dutzend in Lauerstellung sein und auf den Stundenschlag das Begehren um Aktivierung anklicken. Die 300 Badges wären so im Nu weg wie warme Semmeln, und gingen vor allem Session für Session an die mehr oder weniger gleiche Klientel. Was vielleicht als fair, transparent und chancengleich gemeint war, würde sich in der Praxis als schlicht dysfunktionales Auswahlprozedere entpuppen.

Nebst den qualitativen Unzulänglichkeiten bestäche der Systemwechsel aber auch in quantitativer Hinsicht nicht. In der SPK-S wird befürchtet, dass trotz der Beschränkung unter dem Strich weit mehr Lobbyisten in den Katakomben wuseln würden als heute. Denn die aktuell grob 300 Inhaber der Dauerzutrittskarten strömen nicht allesamt Tag für Tag in die Wandelhallen, einige davon sieht man selten bis nie. Im neuen Regime würden die 300 Schnellsten jedoch sicherlich von ihrem aktivierten Zugangsrecht Gebrauch machen – sonst hätten sie schliesslich für die fragliche Session keine Aktivierung beantragt und dafür eine Gebühr bezahlt.

Das durchaus berechtigte Anliegen nach mehr Transparenz beim Lobbying wiederum wird in der Kommission kaum bestritten. Die Initiative Berberat jedoch ist hierfür gar nicht vonnöten, haben doch letztes Jahr bereits die SPK beider Räte eine andere parlamentarische Initiative Caroni/Moret «Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus» gutgeheissen (die angeblich sich der Lobby-Transparenz widersetzende SPK-S mit 10 zu 1 Stimmen). Jener Vorstoss wird Ende April von der SPK des Nationalrats beraten und bald dafür sorgen, dass Lobbiysten nicht nur ihre Public-Affairs-Firma, sondern auch die Auftraggeber und Mandate angeben müssen, für die sie engagiert sind.

Justizkommunikation: zwischen Dornröschenschlaf und YouTube

Die Justizöffentlichkeit und -kommunikation befindet sich im Wandel, Rechtsunterworfene und Medien verlangen vermehrt nach richterlicher Transparenz. Während an unteren Gerichten immer noch Urteile unter Verschluss gehalten werden, öffnen sich derweil die höheren Instanzen und kommunizieren proaktiv auf Twitter und YouTube. (Red.)

Ein Gastbeitrag von Markus Felber (Bundesgerichtskorrespondent), publiziert in der «Schweizerischen Juristen-Zeitung» vom 1. Juli 2016.[*]

Spätestens seit der Jahrtausendwende wird unsere Gesellschaft nicht mehr bloss von den Medien geprägt, sondern weitgehend von den Medien beherrscht. Wirtschaftlicher Erfolg und politische Macht hängen wesentlich von einer dominanten Präsenz in den Medien ab. Oder umgekehrt formuliert: Wer in den Medien nicht präsent ist, bleibt gesellschaftlich unbedeutend oder existiert gar nicht mehr. Das gilt auch für öffentliche Institutionen, was sich spätestens dann handfest zeigt, wenn es um die Verteilung des Budgets geht oder um andere Ausmarchungen im Parlament oder an der Urne.

Die grosse Bedeutung einer guten und wirksamen Öffentlichkeitsarbeit haben Wirtschaft und Interessenverbände, aber auch ein grosser Teil der öffentlichen Verwaltung sehr früh erkannt. Entsprechend viel – einige sagen nicht ganz unbegründet zu viel – personelle und finanzielle Mittel werden in einschlägige interne Dienste und externe Berater investiert. Die Polizei in der Schweiz, die aufgrund der Jugendunruhen in den 1980er-Jahren einen nachhaltigen Imageschaden zu reparieren hatte, erkannte die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls schon früh und trug vermutlich massgeblich dazu bei, dass auch Staatsanwaltschaften und Bundesanwaltschaft noch rechtzeitig erwachten. Einzig die Judikative verharrte sehr lange in einer Art Dornröschenschlaf und begann erst vor wenigen Jahren, sich allmählich den Schlaf aus den Augen zu reiben. Als Grund für das späte Erwachen der Gerichte ist unter anderem die Verpflichtung des Richters zu Zurückhaltung zu sehen. Dass diese dabei – teilweise aus Öffentlichkeitsscheu, teilweise aber auch aus Arroganz – massiv übergewichtet wurde, darf allerdings nicht übersehen werden.

Video Frame der ersten online abrufbaren Urteilsverkündung des Bundesgerichts.

Screenshot der ersten online abrufbaren Urteilsverkündung des Bundesgerichts.

 

Das Phänomen müsste eigentlich Erstaunen auslösen, jedenfalls aus rein juristischer Perspektive, ist doch ausgerechnet die Justiz von Verfassungs wegen zu weitgehender Kommunikation und Transparenz verpflichtet. Der eher banale Wortlaut von Art. 30 Abs. 3 BV sieht zwar lediglich vor, dass Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen öffentlich sind. Daraus ergibt sich indes für Gerold Steinmann[1] nicht nur ein genereller Anspruch auf öffentliche Gerichtsverhandlung, sondern insbesondere auch für sämtliche Instanzen eine umfassende Pflicht zu vollständiger Herausgabe sämtlicher Urteile. Sodann verpflichtet ihre institutionelle Stellung als dritte Gewalt im Staat die Justiz dazu, sich durch entsprechendes kommunikatives Verhalten in Medien und Öffentlichkeit so zu positionieren, dass sie das ihr zustehende Gewicht gegenüber Exekutive und Legislative zu behaupten vermag.[2] Schliesslich erfordert der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit eine geschickte Vernetzung der Justiz in der Gesellschaft, und das namentlich mit einschlägig tätigen Journalisten. Denn auf deren Verständnis und publizistischen Sukkurs sind Gerichte spätestens dann dringend angewiesen, wenn sie wegen ihrer Rechtsprechung medial attackiert werden und unter Druck geraten.

Bundesgericht aus Dornröschenschlaf wachgeküsst

Wann genau die helvetische Justiz aus ihrem Dornröschenschlaf wachgeküsst wurde, ist schwer auszumachen, zumal der Prinz nicht alle Prinzessinnen im Lande gleichzeitig besucht und einige womöglich noch gar nicht gefunden hat. Zum ersten Kuss kam es so weit ersichtlich in Lausanne, wo das Bundesgericht das Gebot der Urteilsverkündung – Verhandlungen gibt es beim höchsten Gericht grundsätzlich nicht – seit dem Jahre 2002 ernst nimmt und geradezu mustergültig umsetzt.[3] Grundsätzlich werden alle Urteilsdispositive ohne Abdeckung der Namen 30 Tage lang im Eingangsbereich des Palais öffentlich aufgelegt.[4] Die Urteilsbegründungen werden sämtliche,[5] in der Regel anonymisiert, aber integral im Internet veröffentlicht.

Zu einem weiteren Quantensprung im Verhältnis zur Öffentlichkeit kam es beim Bundesgericht im Jahre 2014 mit der Anstellung eines vollamtlichen Medienverantwortlichen. Dabei verzichtete man klugerweise auf eine interne Besetzung des Postens und verpflichtete den bis dahin erfolgreich für die Schweizerische Depeschenagentur aus dem Bundesgericht berichtenden Journalisten und Juristen Peter Josi. Seit seinem Amtsantritt hat sich die Zahl der jährlich über die Aktivität des höchsten Gerichts veröffentlichten Medienmitteilungen verdreifacht, und die professionell verfassten Texte finden eine so grosse Verbreitung, dass das Bundesgericht medial weitgehend Deutungshoheit in eigener Sache erlangt hat. Seit Januar 2016 verfügt das Bundesgericht über Twitter-Accounts in den drei wichtigsten Landessprachen,[6] über die regelmässig auf öffentliche Urteilsberatungen und Medienmitteilungen hingewiesen wird, wenn auch die Tweets inhaltlich noch Steigerungspotenzial aufweisen. Insgesamt realisiert das höchste Schweizer Gericht heute eine Öffentlichkeitsarbeit, die ihm interessierte Beobachter noch vor wenigen Jahren nicht zugetraut hätten.

Auf kantonaler Ebene präsentiert sich die Bilanz durchzogen, wobei an dieser Stelle auf Details nicht eingegangen werden kann. Einzelne Instanzen verletzen ihre verfassungsrechtliche Pflicht zur Herausgabe der Urteile mehr oder weniger beharrlich und mit zum Teil abenteuerlichen Begründungen.[7] In aller Regel genügt allerdings die Drohung mit dem Beschreiten des Rechtswegs, wofür in Journalistenkreisen inzwischen Mustervorlagen zirkulieren, um die Gerichte zum Einlenken zu bewegen. Andere Instanzen leben dem Gebot der Urteilsverkündung zwar nach, indem sie ihre Rechtsprechung im Internet publizieren, betreiben mit der Aufbereitung der Entscheide indes so viel Aufwand, dass zwischen der Zustellung an die Parteien und der Aufschaltung im Netz Wochen oder gar Monate verstreichen. Die Qualität der übrigen Öffentlichkeitsarbeit hängt auf kantonaler Ebene weitgehend von den damit betrauten Personen ab – unabhängig davon, ob es sich dabei um Gerichtspersonen oder Kommunikationsfachleute handelt.

Erste Schritte ins Fernsehen und YouTube

Am schwersten tut sich die Justiz mit dem, was den eigenen Auftritt im kommunikativ wohl wirksamsten Medium, dem Fernsehen anbelangt. Dem Ansinnen des Parlaments, die Urteilsberatungen des Bundesgerichts per Live-Stream im Internet zu übertragen, widersetzten sich die Richter mit aller Vehemenz. Allerdings hat das Bundesgericht am 27. April 2016 einen zaghaften ersten Schritt gewagt, indem es die Eröffnung einer Urteilsberatung sowie die abschliessende Urteilsverkündung aufzeichnen liess und das Video anschliessend auf seiner Website zum Ansehen und Herunterladen aufschaltete. Damit wird aufgrund eines Plenarbeschlusses vom 8. Oktober 2012 der enge Spielraum ausgeschöpft, den Art. 62 des Bundesgerichtsreglements belässt, der eine Aufzeichnung der eigentlichen Urteilsberatung ausschliesst.

Nur ganz am Rande und gewissermassen in Klammern sei erwähnt: Deutlich weniger Hemmungen gegenüber dem Medium Fernsehen zeigt der Österreichische Verfassungsgerichtshof, dessen Präsident seit dem Jahre 2003 in der Regel viermal jährlich zu einer Pressekonferenz einlädt, an der er vor laufender Kamera über ausgewählte aktuelle Fälle spricht und sich den Fragen der Journaille stellt. Seit 2015 betreibt der Verfassungsgerichtshof einen eigenen YouTube-Channel, auf dem diese Pressekonferenzen abgerufen werden können. Anzumerken bleibt, dass Christian Neuwirth als Sprecher des Verfassungsgerichtshofs auch einen ebenso bemerkens- wie lesenswerten Twitter-Account betreibt, dessen Tweets als offizielle und zitable Stellungnahmen gelten.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof und sein aussergewöhnlicher Umgang mit Öffentlichkeit und Medien wird indes kaum Richtschnur sein bei einschlägigen Überlegungen schweizerischer Gerichtsinstanzen. Ihnen bleibt zu wünschen, dass sie sich zunächst einmal überhaupt Gedanken über ihre Informationsstrategie machen. Darin wäre als erster und zwingender Punkt die Beachtung des Verkündigungsgebots zu verankern, was ganz konkret bedeutet, dass grundsätzlich alle Entscheide der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden müssen. Wie das mit vernünftigem Aufwand umgesetzt werden kann, lebt das Bundesgericht in mustergültiger Weise vor. Dass dem Vorbild sowohl grössere als auch kleinere Gerichte ohne Weiteres nachleben können, zeigen Bundesverwaltungsgericht und Bundesstrafgericht.

Die Schaffung einer für Medien und Öffentlichkeit zuständigen Stelle kann ins Auge gefasst werden, darf aber nicht Selbstzweck sein. Sinn macht diese Investition, wenn damit eine proaktive Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden soll und dem Medienbeauftragten die dafür erforderlichen Kompetenzen und Freiheiten eingeräumt werden. Insbesondere soll diese Person den Medienschaffenden als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der nicht Urteile inhaltlich kommentiert, aber auf Anfrage hin Zusammenhänge und Hintergründe namentlich verfahrensrechtlicher Natur erläutern und so eine aus Sicht des Gerichts sachgerechte Berichterstattung fördern kann. Vor allem weniger erfahrene und juristisch nicht sattelfeste Gerichtsberichterstatter sind vielfach empfänglich für Hilfestellungen und Hintergrundgespräche. Dass das Ganze nicht kurzfristig oder gar ad hoc auf ein bestimmtes spektakuläres Gerichtsverfahren hin umgesetzt werden kann, liegt auf der Hand. Es handelt sich um einen längerfristigen Prozess, bei dem es vor allem gegenseitig Vertrauen aufzubauen gilt.

 


[*] Markus Felber, lic. iur., Mauensee/Lausanne, ist Bundesgerichtskorrespondent der «Schweizerischen Juristen-Zeitung» (SJZ/RSJ) und Kolumnist der «NZZ am Sonntag», Mitinhaber der Santschi & Felber Justizkommunikation. Der Beitrag ist erschienen unter Gerichtsrubrik/La page du tribunal, Justizkommunikation, in: SJZ 2016 334 ff. Die Redaktion von «Napoleon’s Nightmare» dankt der SJZ für die freundliche Erlaubnis zur Nachpublikation.

[1] Gerold Steinmann, Kommentar zu Art. 30 BV in der 3. Auflage des St. Galler BV-Kommentars.

[2] Vgl. dazu: Markus Felber, Iudex non lobbyficat, SJZ 2014 111 ff.

[3] Markus Felber, Quantensprung über den eigenen Schatten, NZZ vom 29. Juni 2002, 14.

[4] Die Praxis wurde 2007 im neuen Bundesgerichtsgesetz kodifiziert (Art. 59 Abs. 3).

[5] Erfolgt ausnahmsweise keine Veröffentlichung, wird das im Geschäftsbericht für das jeweilige Jahr angemerkt, um auch diesbezüglich Transparenz zu schaffen.

[6] @bger_CH (deutsch), @tf_CH_fr (französisch) und @tf_CH_it (italienisch).

[7] Zu den beliebtesten gehört das Argument, ein Urteil könne nicht abgegeben werden, weil es noch nicht rechtskräftig sei. Vgl. dazu Infosperber, Mangelnde Transparenz beim Bündner Kantonsgericht (zuletzt besucht am 31. August 2016).

Live erlebte Regierungsratssitzung: Höflich wie zu Kaisers Zeiten

Die nächste Woche wird die Schaffhauser Regierung neu bestellt. Was und wie die neugewählten Damen und Herren Regierungsräte darob debattieren, ist vertraulich. Nicht so bis vor 30 Jahren, als die Regierungsratssitzungen öffentlich waren. Elisabeth Vetter klopfte während einer der letzten öffentlichen Sitzungen an. (Red.)

Ein Gastbeitrag von Elisabeth Vetter (†) (Chefredaktorin «Traktandum Magazin»), publiziert 1986 ebenda.[*] 

Zurzeit sind die Regierungsratssitzungen noch in genau drei Kantonen öffentlich, wenn auch mit gewissen Einschränkungen: nämlich in Baselland, in Schaffhausen und in Solothurn. Ab 1987 steht dieses alte Volksrecht nur noch den Solothurnern zu. In den Kantonen Baselland und Schaffhausen wird es auf Ende 1986 abgeschafft – in Baselland im Zusammenhang mit der dann in Kraft tretenden neuen Verfassung, in Schaffhausen aufgrund des neuen Organisationsgesetzes. Das «Traktandum-Magazin» liess sich eine der letzten Möglichkeiten nicht entgehen und visitierte in Schaffhausen eine Regierungsratssitzung. Der folgende Artikel ist ein Stimmungsbericht – also kein Verhandlungsprotokoll.

Türe zum Regierungsratssaal Schaffhausen (Foto: Bruno und Eric Bührer, 1998, StadtA SH, Sig. J 10/58842)

Türe zum Regierungsratssaal Schaffhausen (Foto: Bruno und Eric Bührer, 1998, StadtA SH, Sig. J 10/58842)

Es ist ein Kreuz. Trotz öfteren Jogging- und anderen Trimm-dich-Übungen schafft mich die Treppe hinauf in den zweiten Stock des Schaffhauser Regierungsgebäudes. Nach Luft japsend und etwas zu spät, das heisst zwei Minuten nach acht Uhr, stehe ich vor jenem historischen Saal, in dem jeweils am Dienstagmorgen die fünf Herren Regierungsräte und der Herr Staatsschreiber zu tagen pflegen. Ich straffe meine Schultern, lege Entschlossenheit in mein Kinn und will, todesmutig, anklopfen.

Ich weiss schliesslich, dass an meinem Vorhaben kein Hauch von Illegalität ist, sage mir nochmals, wie ein Schüler vor dem Examen, das Sprüchlein aus dem bis Ende 1986 geltenden Organisationsgesetz auf, wonach «die Verhandlungen des Regierungsrates in der Regel öffentlich sind», ich als Bürgerin dieses Landes also das Recht, wenn nicht sogar die heilige Pflicht und Schuldigkeit habe, dem Regierungsrat auf die Finger zu schauen. Und trotzdem fühle ich mich nicht ganz wohl in meiner Haut. Denn ebensogut weiss ich, dass es die fünf Herren gar nicht gern sehen, wenn ihnen bei ihren öffentlichen Obliegenheiten jemand von der Öffentlichkeit über die Schulter guckt. Ein geflügeltes Schaffhauser Wort heisst denn auch, man dürfe jederzeit an einer öffentlichen Regierungsratssitzung teilnehmen, nur sei sofort, wenn man erscheine, die Sitzung zu Ende…

Der Ratsweibel weiss auch keinen Rat

In den letzten paar Jahrzehnten waren jene Mitglieder der sogenannten Öffentlichkeit an einer Hand abzuzählen, die sich an eine solche Sitzung gewagt haben – zum Beispiel Anfang der fünfziger Jahre ein schon damals «grüner» FDP-Politiker, der gegen den Bau des Kraftwerkes Rheinau kämpfte und in diesem Zusammenhang bei den nächsten Neuwahlen gleich die gesamte Regierung auswechseln wollte; in den sechziger Jahren war es ein Bürger, der sich für die Eingemeindung von Herblingen in die Stadt Schaffhausen interessierte; und schliesslich, irgendwann in den siebziger Jahren, erschien ein Vertreter des Volkes, der sich von den Regierungsratsverhandlungen einen Mordsspass versprach und sich zu diesem Behuf in ein Fasnachtskostüm steckte – ein Vorfall, der für einiges Aufsehen sorgte im kleinen Kanton. Doch seit damals sind auch schon gut zehn Jahre ins Land gegangen. Ich bin also die erste Besucherin seit fast undenklichen Zeiten – und vermutlich die allererste Frau.

Bevor ich anklopfen kann, erreicht mich in Form einer Sekretärin der verlängerte Arm der Schaffhauser Verwaltung. Was ich hier wolle, werde ich angeherrscht. Höflich, aber bestimmt erkläre ich meine Absicht und meinen festen Willen, hier und jetzt an der Regierungsratssitzung teilzunehmen. Der Dame entfährt ein völlig verdattertes «Aber… aber – das geht doch nicht». Ich weise sie darauf hin, dass ich, vom Gesetz her gesehen, im Recht sei, worauf sie enteilt und in ihrer Not den Ratsweibel zu Hilfe ruft, der seinerseits auch keinen Rat weiss und ab geht durch die Mitte, um den bereits tagenden Rat um Rat zu fragen.

Ich stelle meine innere Uhr auf eine längere Wartezeit ein – zu Recht, wie sich herausstellt – und nehme in geziemendem Abstand zur Saaltüre Platz auf einem Stuhl im Gang. Um nichts in der Welt möchte ich – obwohl es mich reizt – als Horcherin an der Wand ertappt werden. Ich weiss schliesslich, dass heute ein brisantes Wahlgeschäft auf der Traktandenliste steht. Trotz meiner Vorsichtsmassnahme bekomme ich draussen recht viel mit von dem, was drinnen verhandelt wird. Offenbar sind die Türen und Wände, vor allem an strategisch wichtigen Stellen, nicht allzu gut gepolstert. Rede und Gegenrede lösen sich im Saal ab. Schliesslich, nach rund zehn Minuten «Sondersitzung», gewinnt der noch immer geltende Buchstabe des Gesetzes die Oberhand, und ich werde hineingebeten.

Regierungsratssaal Schaffhausen (Foto: Bruno und Eric Bührer, 1968, StadtA SH, Sig. J 10/18366)

Der Regierung über die Schultern schauen – hier während der Auswertung der Wahlresultate (Foto: Bruno und Eric Bührer, 1968, StadtA SH, Sig. J 10/18366)

 

Ich darf an einem Tisch Platz nehmen, der ganz offensichtlich bereit steht für den peinlichen und, wie oben gesagt, nur etwa jedes Jahrzehnt einmal vorkommenden Fall, dass sich jemand von der Öffentlichkeit hierher verirrt. Der Regierungspräsident macht darauf aufmerksam, dass an diesem Morgen, da ja nun «die Öffentlichkeit» anwesend sei, nur jene Geschäfte behandelt würden, die auch vor der «Öffentlichkeit» behandelt werden könnten, während die übrigen «auf später» verschoben würden.

Ich habe keine Einwände, fühle aber meine Schultern schwer und schwerer werden. Schliesslich ruht auf ihnen in den nächsten drei Stunden die ganze Last der Schaffhauser Öffentlichkeit, die immerhin rund 70’000 Personen zählt, von denen beileibe nicht alle leichtgewichtig sind.

Nach einigen kurzen Zwischenbemerkungen zur politischen Wetterlage in anderen Kantonen – «da leben wir hier in Schaffhausen doch in weit komfortableren Verhältnissen» – legen die fünf Regierungsräte los – im Ruck-zuck-Tempo. Man merkt es schnell: Sie sind nicht unvorbereitet in die Sitzungsschlacht gezogen, haben ihre «Hausaufgaben» in Form von ausführlichem Aktenstudium gemacht – was man zum Beispiel von den Mitgliedern des Grossen Rates nicht unbedingt und nicht in jedem Fall guten Gewissens behaupten kann. Doch das nur nebenbei.

Das Tempo ist auch wirklich notwendig. Rund 40 Geschäfte plus Eintretensdebatte und Detailberatung eines neuen Gesetzes werden an diesem Morgen durchgepaukt. Und wenn «die Öffentlichkeit» nicht dabei gewesen wäre, würde sich die Liste wahrscheinlich verlängert haben – nicht nur weil einzelne Geschäfte «auf später» verschoben, sondern auch weil einzelne Voten vor allem Richtung «Öffentlichkeit» abgegeben wurden.

Solothurn behält ein altes Volksrecht bei

Ab 1987 wird Solothurn der einzige Kanton sein, wo – theoretisch – jedermann an den Sitzungen des Regierungsrates teilnehmen darf. Einigermassen überraschend ist, dass dieses Recht auch in der neuen, von den Stimmbürgern Anfang Juni dieses Jahres abgesegneten Kantonsverfassung ausdrücklich verankert ist.

Der Solothurner Staatsschreiber Dr. Konrad Schwaller bemerkt dazu: «Gewisse Diskussionen gab es im Verfassungsrat zu diesem Thema erst dann, als bekannt wurde, dass in Baselland die Öffentlichkeit der Regierungsratssitzungen im Zusammenhang mit der neuen Verfassung abgeschafft wird. Schliesslich aber sagte man sich bei uns, es handle sich hier um ein altes Volksrecht, das man beibehalten wolle. Allein die Tatsache, dass fast nie ein Besucher zu den Sitzungen kommt, war für uns kein Grund, darauf zu verzichten.»

Allerdings: Auch in Solothurn ist dieses Recht teilweise eingeschränkt. Der entsprechende Absatz in der neuen Kantonsverfassung lautet nämlich: «Die Beratungen des Kantonsrates und des Regierungsrates sind öffentlich, soweit schützenwerte private oder öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.»

Das alte Volksrecht wird, wie oben gesagt, jedoch höchst selten genutzt, obwohl im Solothurner Regierungsratssaal ringsum an den Wänden Stühle bereit stehen für allfällige Besucher, die ohne vorangehende Anmeldung kommen können und dann durch den Ratsweibel ins Zimmer geleitet werden.

Kaum jemals besucht wurden die Regierungsratssitzungen auch in Baselland. «Und wenn jemand kam, dann waren es meist Leute, die an einem ganz bestimmten, meist politisch hochbrisanten Thema interessiert waren, zum Beispiel an den Diskussionen über Kaiseraugst», betont Landschreiber Franz Guggisberg.

Auch hier war, wie in den Kantonen Solothurn und Schaffhausen, eine gewisse Einschränkung gegeben. Öffentlich behandelt wurden nur die eigentlichen Sachgeschäfte, während Angelegenheiten, die ins Persönliche hineingehen – Entmündigungen, Namensänderungen, persönliche Beschwerden usw. –, unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wurden.

Bei den «laufenden Geschäften» – Rekurse, Gesuche, Stipendien, Beiträge usw. usf. – legen die einzelnen Direktionsvorsteher den Sachverhalt kurz dar und stellen Antrag. Der Regierungspräsident ftagt: «Diskussion?», blickt in die Runde und beschliesst das Ganze, wenn keine Reaktion kommt, mit: «Genehmigt.» «Diskussion? – Genehmigt. – Diskussion? Genehmigt.» Das geht Schlag auf Schlag, wie am Fliessband, und zwar, wie hier betont werden muss, in der Amtssprache, in Schriftdeutsch. Es tönt, gelinde gesagt, wenig musikalisch, wie meistens, wenn senkrechte und bodenständige Eidgenossen versuchen, sich in gepflegtem Hochdeutsch auszudrücken.

Ein Umgangston wie zu k.-k.-Zeiten

Und höflich gehen die Schaffhauser Regierungsräte miteinander um – dermassen höflich, dass man plötzlich glaubt, man habe einen Zeitsprung rückwärts gemacht und sei in einer Runde des k.-k.-Hofes selig zu Wien gelandet. Persönlich stehen die Herren auf «Du» miteinander. Hier aber sprechen sie sich, in Schriftdeutsch, mit «Herr Finanzdirektor» oder «Herr Erziehungsdirektor» an. Das führt dann manchmal zu solch schönen Formulierungen, wie etwa: «Mein lieber Herr Polizeidirektor, da kann ich Dir nicht zustimmen, aber wenn auch der Herr Finanzdirektor meint, man könnte – oder was findest Du, Herr Baudirektor?»

Eine kleinere Meinungsverschiedenheit gibt es in bezug auf den bevorstehenden, sozusagen beruflichen Aufenthalt eines Divisionsgerichtes in Schaffhausen. Dessen Mitglieder erwarten, dass die Regierung sie nicht nur zu einem Stehapéritif einlädt, sondern zu einem Imbiss, wie das früher offenbar der Brauch war. Der Militärdirektor, noch nicht allzu lange im Amt und demzufolge, wie er betont, «ein Neuling», weiss nicht, wie er angesichts der allgemeinen Sparappelle mit dieser hochnotpeinlichen Angelegenheit verfahren soll. Der Justizdirektor schlägt, ganz praktischer Mann vom Land – er war früher Heuhändler – «Chäs-Chüechli» vor. Nach ausführlicher Debatte kommt man zu einem salomonischen Resultat und einigt sich auf «Wurst». Damit zeigt man den guten Willen und kann trotzdem den Spargeboten des Staatssäckels nachleben. Und schliesslich, so geht die Überlegung weiter, sei es jenen Besuchern, die nachher noch immer Hunger hätten, zuzumuten, sich auf eigene Kosten ausgiebig zu verköstigen.

Überhaupt: Repräsentationspflichten beanspruchen offenbar einen schönen Teil unserer Regierungsräte. Allein an diesem Morgen wird gleich ein halbes Dutzend solcher Anlässe aufgeteilt und zugewiesen. Würde und Bürde geben sich hier sozusagen die Hand.

Schliesslich, um halb zwölf Uhr und nachdem auch das brisante Wahlgeschäft unter Dach und Fach gebracht ist, schliesst der Regierungspräsident die Sitzung mit dem etwas pessimistischen und doch leicht verfrühten Satz: «Wir nähern uns unserem Ende.»

Der Morgen mindestens ist zu Ende, ein Vormittag mit live erlebtem staatsbürgerlichem Unterricht. «Meine» erste und wohl auch letzte Regierungsratssitzung, an der ich persönlich dabei sein konnte, falls es mich nicht einmal nach Solothurn verschlägt.

 


[*] Elisabeth Vetter († 2015) war anno 1974 die erste Frau in Schaffhauser Redaktionsstuben, als sie bei der «Schaffhauser az» einstieg. Sie schrieb sodann für den «Tages-Anzeiger», die «Schaffhauser Nachrichten», den «Schaffhauser Bock» und fürs «Schaffhauser Magazin». Vetter zeichnete überdies als Chefredaktorin vom «Traktandum-Magazin – Jahrbuch für kommunale und kantonale Politik» (Schaffhausen, Schleitheim, Steiner und Grüninger, 1986–2000), woraus dieser Beitrag stammt (a. a. O., 1986, S. 159–163). Die Redaktion von «Napoleon’s Nightmare» dankt Gabriel Vetter für die freundliche Erlaubnis zur Nachpublikation.

Wie viel Transparenz bringt die «Lex Markwalder»?

Die «Kasachstan-Affäre» rund um Nationalrätin Christa Markwalder hat einen Schwall neuer Vorstösse ausgelöst. Was sich in Sachen Lobbyismus und Transparenz bald ändern könnte.

Bundeshaus Dunkel? (Foto: Flickr)

Nicht nur die Lichtshow soll Licht ins Dunkel bringen. (Foto: Flickr)

Am schnellsten war Lukas Reimann (SVP/SG). Nur wenige Stunden nach der Publikation des «NZZ»-Artikels «Der lange Arm der Lobbyisten ins Bundeshaus», der die folgenden Wochen hohe Wellen schlagen sollte, reichte er seine Motion ein. Über ein Dutzend weitere Vorstösse werden es bis zum Ende der kürzlich geschlossenen Sommersession sein, die den Lobbyisten – aber auch den Parlamentariern selbst – mehr Transparenz verordnen wollen.

Lobbyismus: Transparenz über Mandate oder ein neues Akkreditierungssystem?

Vier neue Vorstösse zielen direkt auf die umstrittenen und vieldebattierten Strippenzieher. Doch wirklich neu sind die vorgebrachten Ideen nicht – die Urheber haben vormals gescheiterte oder versandete, eigene Initiativen rezykliert. So greift Reimanns Motion «Transparentes Lobbyregister» seine Eingabe wieder auf, die 2009 ein solches Register einführen wollte. Das Lobbyregister wurde unterdessen (2011) zwar installiert, doch einige von Reimanns damaligen Fragen blieben in der Tat unbeantwortet: «In wessen Auftrag sind die Lobbyisten tätig? Wer bezahlt sie?» Denn wenn etwa Lobbyistin Marie-Louise Baumann, die im Zentrum der «Kasachstan-Affäre» gestanden ist, als Interessenbindung schlicht «MLB Communications» angibt – ihre eigene Agentur als Einzelunternehmung –, so verkommt das Register zur reinen Farce.

In die gleiche Kerbe schlägt eine Initiative von Andrea Caroni (FDP/AR). Während er in den letzten Jahren als Promotor eines Akkreditierungssystems hervorgetreten ist, begenügt er sich vorerst einmal mit mehr «Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus». Lobbyisten gäben nach heutiger Praxis einzig eine Public-Affairs-Unternehmung an, für die sie arbeiteten. «Im Dunkeln bleibt aber das, was wirklich interessiert, nämlich die Organisationen, die sie mandatieren.» Wie Reimann fordert denn auch auch Caroni: «Lobbyisten sollen auch die einzelnen Mandate angeben, für die sie jeweils aktuell im Bundeshaus tätig sind.»

Auf einem grundlegenden Systemwechsel beharrt derweil Ständerat Didier Berberat (NE/SP). Er will das geltende «Götti-System» (jeder Parlamentarier kann bis zu zwei Zutrittskarten frei vergeben) begraben und in ein Akkreditierungssystem umkrempeln, wie es etwa für die Bundeshausjournalisten angewandt wird. Wer zu bestimmende Voraussetzungen erfüllt (für Journalisten etwa: zu mindestens 60 Prozent über das Geschehen im Bundeshaus berichten für ein Medium, das einem breiten Publikum zugänglich ist), der gelangt in den Genuss eines «Bundeshaus-GA». Hüterin über die begehrten Lobby-Badges wäre fortan also etwa die Bundeskanzlei. – Gegenüber seiner fast gleichlautenden Initiative 2011 hat Berberat aber einen wichtigen Nebensatz hinzugefügt, eine Frage, an welcher sich die Geister noch scheiden werden: «[…] ihre Anzahl [der Lobbyisten] ist allenfalls zu begrenzen.»

Einen neuen Aspekt bringt immerhin die Grüne Fraktion ein: Abgesehen von den erwähnten Lobby-Dauerausweisen, die so lange gültig sind, bis sie der ausstellende Parlamentarier widerruft, existiert noch eine wenig bekannte, zweite Kategorie: sozusagen das «Tages-GA». Diese Türöffner müssen zwar für jeden Tag neu beantragt werden. Ihr «Vorteil» besteht jedoch darin, dass weder Gast noch «Götti» in irgendeinem Register auftauchen. Die grüne Initiative «Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen» will daher auch die Bundesberner Kurzaufenthalter mit Name und Funktion in ein öffentlich einsehbares Register aufnehmen.

Parlamentarier: Offenlegung der Entschädigungen im Stufenmodell?

Fünf weitere parlamentarische Initiativen adressieren die finanziellen Verbandelungen der National- und Ständeräte selbst. Peter Keller (SVP/NW) wartet dabei gleich mit einem Trio an Vorstössen auf. Seine erste Initiative «Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten» will die Interessenbindungen der Parlamentarier differenzierter darstellen. Heute werden alle Mandate wild durcheinander aufgelistet, egal, ob es sich dabei um einen lukrativen Verwaltungsratssitz einer börsenkotierten Aktiengesellschaft handelt oder aber um das Präsidium des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests. Ehrenamtliche Tätigkeiten (höchstens 1200 Franken Spesenentschädigung jährlich) sollen daher gesondert publiziert werden.

Kellers Zweitling «Freiwillige Deklaration ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeiten» würde den Parlamentsbetrieb ebenfalls kaum aus den Angeln heben: Die Liste der Mandate soll durch die Parlamentarier um die Angabe über die jeweilge Höhe der Entschädigung ergänzt werden können – fakultativ. Die monetären Selbstdeklarationen, wie sie einige wenige Nationalräte wie Christian Wasserfallen (FDP/BE) oder Cédric Wermuth (SP/AG) seit einigen Jahren auf ihren eigenen Internetauftritten betreiben, erschienen so in ein wenig «offiziellerem» Licht.

Mehr Fleisch am Knochen bietet der Keller’schen Trilogie letzter Teil, die «Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten». In Anlehnung an die Stufenregelung zur Publikation der Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollen auch hierzulande alle einzelnen Mandatsentschädigungen in eine von zehn Vergütungs-Stufen kategorisiert werden. Die Stufe 1 würde dabei kleinere Einkünfte zwischen 1200 und 3500 Franken umfassen, die höchste Stufe 10 Vergütungen jenseits von 250’000 Franken.

Ähnlich zur Provenienz der eingangs erwähnten Vorstösse zur Lobbyismus-Regulierung stammen auch jene in Sachen Transparenz der Vergütungen der Parlamentarier entweder vonseiten SVP oder aber von Links-Grün. Eine weitere Initiative der Grünen Fraktion will «Parlamentarische Interessenbindungen mit Angabe der finanziellen Entschädigung ergänzen», wobei denkbar sei, «statt der exakten Entschädigung verschiedene Kategorien zu schaffen und die Ratsmitglieder deklarieren müssen, in welche Kategorie die jeweilige Entschädigung fällt». Also dasselbe in grün.

Die SP-Fraktion schliesslich geht aufs Ganze und will mit der Initiative «Transparenz der Einkünfte und Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder» auf den Rappen genau wissen, wer wo wie viel verdient. Immerhin: Der öffentliche Lohnausweis soll erst ab einer bestimmten Höhe je Entschädigung greifen. Und vor allem soll die berufliche Haupttätigkeit ausgeklammert werden, es sei denn, diese sei «geeignet, den Anschein der Abhängigkeit des Parlamentsmitglieds von Interessengruppen zu erwecken, unabhängig davon, ob diese in selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit ausgeführt werden».

Regelung im Umgang mit Spenden und Reisen

Nationalrätin Nadine Masshardt (SP/BE) sieht weiteren Handlungsbedarf. Mit ihrer Initiative «Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden» verlangt sie, über Einzelspenden ab 5000 Franken gesondert Rechnung zu führen, die Parlamentarier für ihre politische Tätigkeit erhalten. Solche seien «unter Angabe des Namens in einem von den Parlamentsdiensten erstellten öffentlichen Register aufzuführen». Aus Spenden könnten Abhängigkeiten entstehen, weshalb diese offengelegt gehörten.

Eine zweite Initiative Masshardt «Mehr Transparenz. Regelung für Informationsreisen» nimmt sich den parlamentarischen Reisetätigkeiten an, die in der «Affäre Kasachstan» ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Die Parlamentsmitglieder sollen Einladungen schweizerischer oder internationaler Interessenorganisation zu einer Informationsreise nur noch annehmen dürfen, sofern sie die Reisekosten selber bezahlen. Masshardt bezieht sich dabei auf ein Empfehlungsschreiben der parlamentarischen Büros an die Ratsmitglieder («Information über das Korruptionsstrafrecht»), in welchem letzteren ebendiese Regelung nahe gelegt wurde.

Auch Nationalrat Alfred Heer (SVP/ZH) sind die Parlamentarier-Reisen ein Dorn im Auge. Seine Initiative «Auskunftspflicht über die Reisetätigkeiten von Mitgliedern der Bundesversammlung» zielt indes nicht auf ein Verbot zur Annahme solcher Einladungen. Heer, als Mitglied des Europarats zuweilen selber in politischer Mission unterwegs, will die Reisetätigkeiten dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen. Auf Anfrage hin sollen Reisefreudige Auskunft geben müssen über ihre Engagements für den Europarat, OSZE, UNO, die Aussenpolitischen Kommissionen usw.

Infrastruktur: Persönliche Mitarbeiter und öffentliche Unterlagen der Kommissionen

Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) wiederum beobachtet, dass «sich die Parlamentsarbeit in den letzten Jahren stark verändert hat und umfangreicher und komplexer geworden ist». Viele Parlamentsmitglieder seien stark überlastet und überfordert, nicht nur mit der eigentlichen Parlaments-, sondern auch mit der Recherchearbeit. Aebischer mahnt gar: «Nicht selten bleiben die inhaltliche Arbeit und vor allem auch visionäre Ideen auf der Strecke. Hauptmanko sind derzeit die fehlenden personellen und zeitlichen Ressourcen, weshalb hier anzusetzen ist.» Seine Initiative «Persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder» will daher die derzeit nur allzu rudimentäre administrative und politisch-wissenschaftliche Assistenz für die Bundesparlamentarier institutionalisieren und ausbauen.

Ginge es schliesslich nach Ständerat Thomas Minder (SH/unabhängig), so hätte es den «Fall Markwalder» gar nicht erst gegeben. Seine Initiative «Parlamentarische Kommissionen. Öffentlichkeit der sekundären Unterlagen» will derzeit vertrauliche Papiere wie Schreiben, Aktennotizen, Gutachten, Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen, Statistiken und Synopsen der Verwaltung und der Kommissionssekretariate dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen (nicht aber die Wortprotokolle). Sogenannte schriftliche Antworten des Bundesrats auf Themenanträge – der Stein des Anstosses – könnten so fortan an interessierte Kreise und die Öffentlichkeit getragen werden, wie es auch alt Staatsschreiber Kurt Nuspliger vorschlägt.

Fazit: Lobby-Transparenz, aber Lobbyistenflut

Die Prognose erscheint nicht allzu kühn, dass in der kommenden Legislatur der Schleier, der derzeit die Lobbyistentätigkeiten und die Mandatsentschädigungen der Parlamentarier noch umgibt, sukzessive gelüftet werden wird.

Die Zeiten, in denen sich Interessenvertreter hinter der Fassade ihrer PR-Agentur verstecken konnten, neigen sich dem Ende zu. Offen bleibt nur noch, ob gleichzeitig durch die Einführung eines Akkreditierungssystems die heutige Badge-Vergabe über Bord geworfen werden soll. Tendenziell wird eine erhöhte Transparenz der Lobbyisten-Mandanten diesem Ansinnen Vorschub leisten, da sich die «Badge-Göttis» vermehrt für ihr «Schleppertum» rechtfertigen müssen – auch dank Plattformen wie Lobbywatch.ch.

Umgekehrt konnte noch niemand schlüssig darlegen, inwiefern in einem Akkreditierungssystem quantitative Hürden vor einer Lobbyistenflut schützen könnten. Alleine Burson-Marsteller beschäftigt 40 Mitarbeiter, Farner etwa 60, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse knapp 80, und der WWF Schweiz gar über 200. Die meisten dieser Interessenverterter würden den qualitiativen Anforderung wohl genügen und kämen noch so gerne in den Genuss der begehrten Zutrittskarte. Die Wandelhalle würde im Nu unpassierbar.

Praktikabel und mehrheitsfähig dürfte aber immerhin eine gewisse Kategorisierung der Interessenbindungen der Parlamentarier sein. Lukas Reimann wird dereinst auch hier der Erste gewesen sein. Seine Volksinitiative «Für die Offenlegung der Politiker-Einkünfte (Transparenz-Initiative)» ist zwar 2012 mangels genügend Unterschriften vorübergehend gestrandet. In ein, zwei Legislaturen wird sein Volksbegehren dennoch umgesetzt sein.

Experten hinter verschlossener Kommissionstür

Die Kommissionen des Bundesparlaments laden öferts Experten zu Anhörungsrunden ein. So wie dieser Tage ein knappes Dutzend Professoren zum emotionalen Thema Volksrechte. Leider werden solche Hearings kaum öffentlich durchgeführt.

Die Protokolle der Kommissionssitzungen sind vertraulich – auch die Anhörungen von Experten.

Nicht nur die Protokolle der Kommissionssitzungen sind vertraulich – leider auch die Anhörungen von Experten.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) trifft sich dieser Tage zu einer mehrtägigen Sitzung. Nichts Aussergewöhnliches so weit, die hängige Asylgesetzrevision wird artikelweise durchberaten und ein Strauss von neuen kantonalen Verfassungsbestimmungen steht an, die zu gewährleisten sind. Viel mehr ist dazu nicht bekannt, denn die «Beratungen der Kommissionen sind vertraulich; insbesondere wird nicht bekannt gegeben, wie die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Stellung genommen oder abgestimmt haben».

Auf der Traktandenliste fungiert jedoch noch ein weiterer, unscheinbarer Diskussionsgegenstand «Eigene Geschäfte». So nebensächlich und sec wie die «Varia» an der Versammlung des lokalen Turnvereins dürfte dieses Traktandum indes kaum über die Bühne gehen. Denn mutmasslich verbirgt sich dahinter, was SPK-S-Präsidentin Verena Diener in der letzten Herbstsession ankündigte: «Ihre Staatspolitische Kommission wird zur Prüfung dieser Fragen Anhörungen mit Rechtsexperten vornehmen.»

«Democrazia Vivainta 2.0»?

«Diese Fragen»? Offensichtlich will die SPK-S eine Art Neuauflage der Denkgruppe «Democrazia Vivainta» ins Leben rufen, einer Expertenrunde also, die über die «Volksrechte de lege ferenda» (zu Deutsch: Einschränkungen des Initiativrechts) sinnieren und konkrete Lösungsvorschläge skizzieren soll. Denn die Volksbegehren hätten in letzter Zeit eine «bedenkliche Entwicklung» eingeschlagen. Prinzipien wie die Verhältnismässigkeit, die Rückwirkung, die Diskriminierung, aber auch Formalien wie die «Einheit der Materie», ja gar die «harmonisierende Auslegung verschiedener Verfassungsbestimmungen» würden zusehends verletzt. Die SPK-S wolle daher nun «Lösungen finden». – Werden womöglich einigen Politikern nicht einfach zu viele, beziehungsweise die falschen Volksinitiativen angenommen?[1]

An einer Anhörung von Polit- und Rechtsexperten ist grundsätzlich nichts auszusetzen, zumal wenn Kapazitäten wie die Professoren Wolf Linder, Andreas Kley und Andreas Glaser oder die (alt) Bundesrichter Martin Schubarth (SP) und Hansjörg Seiler (SVP) am selben Tisch sitzen.[2] Höchst bedauerlich ist jedoch, dass diese «Geheimrunde» hinter verschlossenen Türen stattfinden muss. Dabei ginge es auch anders. Denn der Eingangs zitierte Parlamentsgesetz-Artikel schliesst mit einer Ausnahmeregelung zugunsten des Öffentlichkeitsprinzips:

«Die Kommissionen können beschliessen, Anhörungen öffentlich durchzuführen.»

Das Ansinnen, immerhin derlei Expertenrunden breiteren Kreisen zugänglich zu machen, fusst auf Überlegungen der Studienkommission «Zukunft des Parlaments» von 1978. Denn «die objektiven Entscheidungsgrundlagen für den Willensbildungsprozess in einer Kommission, wie Hearings und Besichtigungen», sollten «ausnahmsweise öffentlich erklärt werden können». Zwar könne man auch bei Anhörungen die üblichen Argumente anbringen, die für die Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen gälten, doch «fallen diese weniger ins Gewicht, da solche Veranstaltungen lediglich der Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen dienen.»[3]

Kaum «Tage der offenen Kommissionstür»

Öffentliche Hearings wurden jedoch erst 1991 ermöglicht. Denn diese drängten «sich vor allem dann auf, wenn ständige Kommissionen die Gesetzgebungsvorarbeiten vermehrt in eigener Regie betreiben und das Vorverfahren der Gesetzgebung nicht dem Bundesrat überlassen.» Die Öffentlichkeit der Anhörungen wurde also als gewisser Ersatz fürs Vernehmlassungsverfahren betrachtet, das gerade dann kürzer oder gar ganz dahinfällt, wenn die Parlamentskommissionen (Stichwort: Parlamentarische Initiative) selbst aktiv werden, was ab jener Zeit vermehrt der Fall war.[4]

Die Kommissionstüren wurden seither aber nur selten der Öffentlichkeit geöffnet. Die paar wenigen öffentlichen Anhörungen fanden vornehmlich in den 1990er Jahren statt, die letzte vor 12 Jahren:[5]

  • Beschaffung der F/A-18-Flugzeuge (1992)
  • Debatte um Genschutz-Initiative (1995)
  • Fragen rund um «Rinderwahnsinn»/BSE (1996)
  • Einsatz der Armee zum Schutz der Grenze (1998)
  • Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (2003)

 

An diesen Anhörungen durfte indes auch nicht etwa jedermann ins Kommissionszimmer reinspazieren. Es galt die «Medienöffentlichkeit», der Kreis der Eingeladenen beschränkte sich bei der letzten öffentlichen Anhörung auf «die im Bundeshaus akkreditierten Journalisten». Immerhin zeigt die Liste jedoch, dass gerade dann öffentliche Hearings angeordnet wurden, als in Medien und Öffentlichkeit breit und emotional diskutierte Fragen und Probleme angestanden sind. So wie etwa heute die Weiterentwicklung der direkten Demokratie.[6]

Dass heute daher die Staatspolitische Kommission in der Causa Volksrechte im stillen Kämmerlein operiert, statt sich zu öffnen, wird wohl etwaige Reformvorhaben – selbst gerechtfertigte – unter einem schlechten Stern erscheinen lassen. Die vorgebrachten «Lösungen» werden wohl stets als «hinter verschlossenen Türen ersonnen» und «am Volk vorbei» apostrophiert.

Denn letztlich kommt die Politik ohnehin nicht am Souverän vorbei: Ohne Verfassungsänderung läge kaum mehr als eine kosmetische Korrektur drin. Anpassungen und insbesondere Einschränkungen der politischen Rechte der Bürger müssen von ebendiesen stets gutgeheissen werden.[7]

 


[1] Vgl. zur Debatte über die Volksinitiativen Claudio Kuster/Lukas Leuzinger, Von Parlamentes Gnaden?, NZZ 31.10.2013; Lukas Leuzinger/Claudio Kuster, Auf der Suche nach der «Initiativenflut»; dies., Unliebsames Erfolgsmodell, Weltwoche 28/2014.

[2] Vgl. Dominik Feusi, Geheimsitzung zur Einschränkung der Volksrechte, Basler Zeitung 21.01.2014; Petar Marjanovic, 7 Rechtsexperten, die morgen an unseren Volksrechten rumschrauben wollen, Watson 22.01.2014.

[3] Schlussbericht der Studienkommission der eidgenössischen Räte «Zukunft des Parlaments» vom 29. Juni 1978, BBl 1978 II 996, Ziff. 387.

[4] Bericht der Kommission des Nationalrates zur Parlamentarischen Initiative Parlamentsreform vom 16. Mai 1991, BBl 1991 III 617, 724.

[5] Cornelia Theler in: Martin Graf/Cornelia Theler/Moritz von Wyss (Hrsg.), Kommentar zum ParlG, Basel 2014, Art. 47, N 20.

[6] Vgl. Christoph Blocher, Hände weg von den Volksrechten, Weltwoche 49/2014.

[7] So insb. Art. 34, 39, 136, 138 ff. und 192 ff. BV.

Selbstgerechte Kritik am schwedischen Flugmanöver

Dass Saab Geld in den Gripen-Abstimmungskampf steckt, sorgt bei Schweizer Parlamentariern für Empörung. Dabei haben sie dem schwedischen Konzern selbst die Startfreigabe erteilt.

Nein, man werde sich nicht direkt engagieren im Abstimmungskampf über den Gripen-Kauf, hiess es bei Saab im Mai letzten Jahres. Es sei keine gute Idee, sich als Unternehmen direkt einzumischen, erklärte Henry Johansson, Vizepräsident von Gripen Schweiz, damals der Nachrichtenagentur sda.

Mit Plakaten wirbt Saab für seinen Kampfjet.Bild: Blick Online

Mit Plakaten wirbt Saab für seinen Kampfjet. Bild: Blick Online

Tatsächlich mischt sich der schwedische Konzern nicht in die Abstimmung vom 18. Mai ein. Nicht im Geringsten. Er stellt lediglich Plakate auf, auf denen er für sein Flugzeug wirbt. Das sei keine Abstimmungskampagne, klärt uns Saab auf. Man liefere bloss «Fakten und Informationen zum Gripen».

Wo hier der Unterschied zu einer Abstimmungskampagne liegt, wird zwar nicht wirklich klar. Aber es ist im Prinzip auch wenig verwunderlich, dass ein Unternehmen nicht untätig herumsitzt, wenn gerade ein 3,1-Milliarden-Franken-Auftrag auf dem Spiel steht. Bei Schweizer Politiker kommen die «Fakten und Informationen» von Saab dennoch nicht besonders gut an. SP-Nationalrätin Evi Allemann findet es «skandalös, dass sich eine ausländische Rüstungsfirma derart stark und offensichtlich gar mit einer eigenen Kampagne in einen nationalen Abstimmungskampf einmischt». Und selbst Befürworter des Gripen-Kaufs üben Kritik. Das Engagement aus Schweden sei «kontraproduktiv», sagt etwa FDP-Präsident Philipp Müller. Die gleiche Formulierung verwendet sein Kollege Thomas Hurter von der SVP.

Die einhellig vorgetragene Kritik irritiert. Die Parlamentarier nehmen die «Einmischung» aus dem Ausland aufs Korn, gleichzeitig weigern sie sich aber seit Jahren, ebendiese Einmischung klaren Regeln zu unterstellen. Dies liesse sich relativ leicht im Rahmen einer nationalen Regulierung der Politikfinanzierung machen – eine solche existiert in der Schweiz jedoch bis heute nicht. Und die Parteien zeigen keinerlei Interesse, daran etwas zu ändern. Warum auch, es ist schliesslich viel bequemer, wenn die Grossspenden in die eigene Parteikasse weiterhin im Dunkeln bleiben und man dafür nicht noch gegenüber den Wählern Rechenschaft ablegen muss.

Damit unterscheidet sich die Schweiz von praktisch allen europäischen Demokratien, in denen eine Regulierung der Politikfinanzierung auf nationaler Ebene existiert. Die meisten dieser Länder kennen auch Restriktionen für Spenden aus dem Ausland, wie eine Auswertung der Datenbank der Organisation International IDEA zeigt. Demnach sind in 30 von 44 europäischen Staaten Beiträge aus dem Ausland an politische Parteien ganz oder teilweise verboten (siehe Grafik). Bei Spenden an einzelne Kandidaten sind es 26. Dabei unterscheiden sich die Regeln von Land zu Land. So sind in Frankreich sämtliche Spenden ausländischer Staaten und Unternehmen verboten, nicht aber Spenden von natürlichen Personen. In Grossbritannien dagegen sind Spenden von natürlichen Personen, die nicht britischer Nationalität sind und nicht im Land wohnen, verboten. Beiträge ausländischer Unternehmen wiederum sind erlaubt, sofern sie eine Niederlassung in Grossbritannien haben und dort geschäftlich tätig sind.[1]

Die Regulierung ausländischer Spenden an politische Parteien in 44 europäischen Ländern. Grün bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind verboten. Rot bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind erlaubt.Bild: International IDEA

Die Regulierung ausländischer Spenden an politische Parteien in 44 europäischen Ländern. Grün bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind verboten. Rot bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind erlaubt. Bild: International IDEA

Das Skandalöse an den Plakaten von Saab ist nicht, dass sich ein ausländischer Konzern in einen Abstimmungskampf in der Schweiz einmischt. Man kann über ein solches Engagement geteilter Meinung sein, jedenfalls ist es legal. Das Parlament hat bisher keine Anstalten gemacht, dass sich daran etwas ändert.

Stossend ist vielmehr, dass hierzulande bisher überhaupt keine Diskussion darüber stattfindet, wie mit der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen aus dem Ausland umgegangen werden soll. Sollen Spenden aus anderen Staaten generell erlaubt sein? Oder nur unter bestimmten Bedingungen? Oder überhaupt nicht? Sollen solche Beiträge offengelegt werden müssen oder dürfen sie weiter geheim erfolgen?

Das Fehlen einer öffentlichen Diskussion wurde in diesem Blog bereits vor zwei Jahren kritisiert. Seither hat sich an der Situation nichts geändert. Politiker empören sich lieber über einzelne Fälle, die ans Licht kommen, anstatt sich grundsätzlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Zu hoffen ist, dass der Gripen-Abstimmungskampf die längst fällige Debatte über Politikfinanzierung aus dem Ausland in Gang setzt. Das wäre der beste Gefallen, den Saab der Schweiz mit dieser Kampagne machen kann.


[1] Die detaillierten Daten können hier (Spenden an Parteien) bzw. hier (Spenden an Kandidaten) eingesehen werden.

Das Standardrepertoire der Anti-Transparenz-Argumente

Ende 2011 hatte die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats ihren Bericht über die Politikfinanzierung in der Schweiz veröffentlicht. Darin bestätigten die Experten, was ohnehin bereits bekannt war: Die Finanzierung von Parteien und Kampagnen liegt hierzulande völlig im Dunkeln. Es existiert keinerlei Regelung auf nationaler Ebene. Die GRECO empfahl, diese Situation zu ändern und Offenlegungspflichten für Parteien und Abstimmungskomitees einzuführen.

Bis in diesem Monat hatte der Bundesrat Zeit, zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen. Gleich zwei Departemente wurden damit beschäftigt. Am Mittwoch trafen Justizministerin Simonetta Sommaruga und Aussenminister Didier Burkhalter mit der Vertretern der GRECO zusammen und präsentierten ihnen das Ergebnis des bundesrätlichen Reflexionsprozesses, das sich so zusammenfassen lässt, dass die Regierung überhaupt nichts zu tun gedenkt.

Bei der Begründung seiner ablehnenden Haltung greift der Bundesrat auf das Standardrepertoire an Argumenten gegen mehr Transparenz zurück. Eine Offenlegungspflicht für Grossspenden wäre demnach nicht mit den «schweizerischen Eigenheiten» zu vereinbaren – konkret mit der direkten Demokratie, dem Föderalismus und dem Milizsystem. Betrachten wir die drei Eigenheiten einmal einzeln.

Direkte Demokratie

Die direkte Demokratie würde es «schwierig machen (…), nur die Wahlen und nicht die Abstimmungen solchen Transparenzregelungen zu unterstellen», schreibt der Bundesrat. Dies sieht auch die GRECO so, die deshalb Offenlegungspflichten sowohl für Parteien als auch Abstimmungskomitees vorschlug. Dies lehnt der Bundesrat aber ebenfalls ab, da es seiner Ansicht nach «einen grossen und kostenintensiven Aufwand verursachen» würde. Wieso ein solch «grosser und kostenintensiver Aufwand» entstehen würde, wird allerdings nicht näher erläutert.

Die Schweiz ist zwar weltweit das Land, in dem am meisten Volksabstimmungen auf nationaler Ebene stattfinden. Es ist aber bei weitem nicht der einzige GRECO-Mitgliedsstaat, dessen politisches System Elemente der direkten Demokratie kennt. In Italien etwa finden regelmässig Abstimmungen statt – und tatsächlich gelten die Offenlegungspflichten in unserem südlichen Nachbarland nicht nur für Wahlen, sondern auch für Abstimmungen.

Einmal abgesehen davon: Wenn der Bundesrat schon auf die direktdemokratische Tradition der Schweiz verweist – wieso schlägt er nicht einfach vor, das Volk über Transparenz in der Politikfinanzierung entscheiden zu lassen?

Föderalismus

Die Kantone, schreibt die Regierung, «haben in der föderalistisch organisierten Schweiz (…) eine grosse Autonomie. Ihnen allen eine unterschiedslose Regelung zur Kontrolle und Beschränkung der Finanzierung von Parteien aufzuerlegen würde sich mit der Tradition unseres Landes nicht vertragen.» Dieses Argument erscheint plausibel.[1] Wahlen und Abstimmungen auf nationaler Ebene haben zunächst einmal gar nichts zu tun mit Wahlen und Abstimmungen auf kantonaler Ebene, was auch der Grund dafür sein dürfte, dass bislang sämtliche Vorstösse im nationalen Parlament für eine Offenlegung von Spenden ausschliesslich auf die nationale Ebene zielten.

Doch auch dem kann der Bundesrat nichts abgewinnen: «Eine Regelung ausschliesslich für Aktivitäten auf nationaler Ebene wäre (…) unvollständig und ineffzient.» Das ist eine interessante Argumentationslogik: Die Schweiz kann keine Regelungen zur Politikfinanzierung einführen, weil dies in einem föderalistischen Staat gar nicht möglich ist!

Nicht ganz in diese Logik passt, dass es in anderen föderalistischen Ländern kein Problem zu sein scheint, Transparenzregeln einzuführen. In Deutschland zum Beispiel, oder Österreich, oder Belgien. Die nationale und die regionale Ebene lassen sich problemlos trennen, genauso wie das in der Schweiz bereits der Fall ist: Mit Genf und Tessin kennen zwei Kantone Offenlegungspflichten, in mehreren anderen (Basel-Land, Aargau und Zürich) stehen entsprechende Entscheide an. Eine Regelung für nationale Wahlen und Abstimmungen würde die Freiheit der Kantone in keinster Form einschränken.

Einmal abgesehen ist es etwas verwirrend, dass der Bundesrat eine Lösung, die der föderalistischen Struktur der Schweiz Rechnung trägt, als «unvollständig und ineffizient» zu bezeichnet. Er trägt auch wenig zur Auflösung dieser Verwirrung bei, macht er doch keine Angaben dazu, was an dieser Lösung denn ineffizient wäre.

Milizsystem

Das Milizsystem darf als Argument gegen Transparenz nicht fehlen. Politische Parteien finanzierten sich in der Schweiz hauptsächlich aus privaten Zuwendungen, erklärt der Bundesrat. «Der Berufs-Teil der Parteien, und damit deren Finanzbedarf, sind damit bedeutend kleiner als bei Parteien in anderen Ländern», schreibt er, um sogleich die Brücke zur staatlichen Parteienfinanzierung zu schlagen: «Aus diesen Gründen gehen Finanzierungsregelungen in vielen Ländern mit einer staatlichen Parteienfinanzierung einher, welche in der Schweiz keine Tradition hat.»

Wieso das Milizprinzip gegen eine Offenlegungspflicht spricht, bleibt unklar. In welcher Form die politische Arbeit geleistet wird, ist ja eine ganz andere Frage als jene, wie sich die Parteien finanzieren. Weshalb soll man diese beiden Dinge in einen Topf werfen?

Ebenso bleibt der kausale Zusammenhang zwischen Transparenz und staatlicher Parteienfinanzierung offen. Auch die Schweizer Parteien werden vom Staat gesponsert,[2] ohne dass das an der Intransparenz irgendetwas ändern würde. Im Verhältnis zur Bevölkerung übersteigt die Höhe dieser (indirekten) Parteienfinanzierung sogar jene in anderen Ländern, etwa Grossbritannien. Dennoch sind die britischen Parteien im Gegensatz zu den schweizerischen zur Offenlegung grösserer Spenden verpflichtet. Mit Blick auf die Schweiz scheint es tatsächlich, dass das Milizprinzip die Notwendigkeit einer (direkten) staatlichen Parteienfinanzierung reduziert, weil die Parteien tendenziell weniger Mittel beanspruchen. Was aber eine Offenlegungspflicht damit zu tun haben soll, bleibt ein Rätsel.

Bei allem Respekt: Wenn gleich zwei Departemente damit beschäftigt werden, die GRECO-Forderungen zu kontern, sollte man erwarten dürfen, dass ihnen etwas stichhaltigere Argumente einfallen als jene, die bereits seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholt werden, wenn es um Politikfinanzierung geht. Bis Mitte Jahr will der Bundesrat nun einen ausführlicheren Bericht zuhanden der GRECO verfassen. Vielleicht gelingt es ihm bis dahin ja, seine Position etwas fundierter zu begründen.


[1] zumal eine solche Regelung wohl mit dem Subsidiaritätsprinzip in Konflikt kommen würde.

[2] In Form von Beiträgen an die Parlamentsfraktionen (insgesamt 7.5 Millionen Franken pro Jahr). Ausserdem profitieren die Parteien davon, dass politische Spenden bis 10’000 Franken von den Steuern abgezogen werden können.

Der Nachteil der Transparenz: Sie ist ungemütlich

Auch im Jahre 2013 nach Christus stimmt der Ständerat ab wie zu Zeiten der Tagsatzung. Die Damen und Herren strecken ihre Hand auf; wer wie gestimmt hat, erfährt die Öffentlichkeit nicht – jedenfalls bis vor Kurzem.

Die intransparenten Abstimmungen sind für die Ständeräte äusserst angenehm: Die Politiker können von niemandem auf ihre Meinung behaftet werden, und müssen sich vor der nächsten Wahl keine unangenehme Fragen gefallen lassen, ob sie in den vergangenen vier Jahre wirklich im Sinne ihrer Wähler gestimmt haben. Umso einfacher ist es, im Sinne anderer Interessen zu stimmen, insbesondere wenn diese Interessen das angemessen zu würdigen wissen.

Ironischerweise führen die Gegner von mehr Transparenz gerne das Argument der «Unabhängigkeit» an, die durch ein transparentes Abstimmungsverfahren gefährdet würde. So auch der Ökonom Yvan Lengwiler in seinem Meinungsbeitrag mit dem Titel «Transparenz bringt auch Nachteile» in der NZZ von heute (Artikel online nicht frei verfügbar). Transparenz mache es für die Ratsmitglieder viel schwieriger, von der Parteilinie abzuweichen, schreibt Lengwiler. Und macht dazu ein Beispiel:

«Es kommt eine Vorlage zur steuerlichen Unterstützung von kinderreichen Familien zur Abstimmung. Die CVP-Spitze vertritt diese Vorlage mit Vehemenz; ein Mitglied des Nationalrats, das auf der Liste der CVP gewählt wurde, kann sich aber nicht wirklich für die Vorlage begeistern. (…) Wird dieses CVP-Ratsmitglied den roten Kopf drücken und damit die Parteileitung desavouieren – oder wird es linientreu auf den grünen Knopf drücken? Der rote Knopf entspräche seiner Überzeugung. Allerdings ist sich das Ratsmitglied sicher, dass es von seinen Parteikolleginnen und -kollegen schief angeschaut würde, wenn da auf der Anzeigetafel an seinem Platz eine Lampe rot aufleuchtete, inmitten eines grünen Meers.»

Wenn das Ratsmitglied gegen die Vorlage ist, sollte es nicht versuchen, seine Kollegen in der Fraktion und im Parlament von den Nachteilen zu überzeugen? Ist es zu viel verlangt, dass ein Parlamentarier zu seiner Meinung steht? Sollten seine Wähler nicht genau das von ihm erwarten dürfen? Wenn unsere Politiker gegen ihre Überzeugung stimmen, weil sie nicht «schief angeschaut» werden möchten, dann haben wir in diesem Land wahrlich noch ganz andere Probleme als das Abstimmungssystem im Parlament. Ganz abgesehen muss auch ein CVP-Ständerat, der bei dieser Vorlage Nein stimmt, damit rechnen, schief angeschaut zu werden.

«Und wenn der CVP-Vertreter tatsächlich entsprechend seiner eigenen Überzeugung abstimmt (und das zu oft passiert), wird er seinen guten Listenplatz behalten können?»

Es ist schwer vorstellbar, dass die Schweizer Parteien derart diktatorisch geführt werden. Das wäre ohnehin relativ schwierig, weil die Kantonalparteien über die Listen entscheiden. Der Autor nennt auch keine Beispiele von Nationalräten, die wegen mangelnder Linientreue ihren Listenplatz verloren hätten. Mir sind ebenfalls keine bekannt. Dabei gibt es – gerade in der CVP – genug Parlamentarier, die weit weg von der Parteilinie politisieren.

Einmal abgesehen davon ist es etwas abwegig, mit Listenplätzen gegen mehr Transparenz im Ständerat zu argumentieren, wo doch die Ständeräte in der Regel nach dem Majorzverfahren gewählt werden. Es braucht schon einiges, um als wieder kandidierender Ständerat von der eigenen Partei nicht vorgeschlagen zu werden.

Ausserdem kommen bei den Nationalratswahlen offene Listen zur Anwendung, der Wähler kann also beliebig Namen von der Liste streichen oder hinzufügen, weshalb der Listenplatz nicht so entscheidend ist wie in anderen Ländern. Gemäss politikwissenschaftlichen Untersuchungen und dem gesunden Menschenverstand ist die Parteidisziplin in Systemen mit offener Listenwahl wesentlich kleiner als in solchen mit geschlossenen Listen.

Nichtsdestotrotz ist Lengwiler davon überzeugt, dass Transparenz zu mehr Parteidisziplin führe. Und damit nicht genug:

«Je strikter die Parteidisziplin durchgesetzt wird, desto undurchlässiger werden die Kommunikation und die Gestaltungsmöglichkeit der Parlamentarier zwischen den Parteilinien und desto weniger demokratisch ist letztlich die ganze Arbeit des Parlamentes.»

Der Sprung von transparenteren Abstimmungen im Parlament hin zu weniger Demokratie ist ziemlich abenteuerlich. Vor allem, wenn man den Fokus einzig auf das Verhältnis zwischen dem Parlamentarier und seiner Partei legt, und den Stimmbürger dabei vollständig ausklammert.

Eines der wesentlichen Merkmale einer Demokratie ist die Rechenschaftsfähigkeit: Die Volksvertreter sind gegenüber dem Volk rechenschaftspflichtig. Um ihre Vertreter zur Verantwortung ziehen zu können, müssen die Bürger aber darüber informiert sein, wie ihre Repräsentanten sie vertreten. Das ist unbequem für die Parlamentarier, doch es ist nötig, um die demokratische Rechenschaft zu gewährleisten. Dass sich die Parlamentarier einmal alle vier Jahre wählen lassen, um danach unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu entscheiden, wie sich das Lengwiler vorstellt, ist sicher im Sinne der Politiker. Ob die Arbeit des Parlaments damit wirklich besonders demokratisch wäre, darf allerdings bezweifelt werden.

Der Ständerat ist bereit für mehr Transparenz – die Medien auch?

Ein Gastbeitrag von Claudio Kuster, persönlicher Mitarbeiter von Ständerat Thomas Minder.

Durch mehr Transparenz die politischen Prozesse zu beleuchten, ist eine staatspolitisch wichtige Forderung, die auf immer breitere Unterstützung stösst. Doch Offenlegung alleine ist erst die halbe Miete, soll sie nicht bloss voyeuristische Triebe befriedigen. Denn hierauf sind insbesondere die Medien gefordert, Sachverhalte ein wenig differenzierter, ja akkurater darzustellen.

Just die Analyse des Tages-Anzeigers («Der Ständerat mag es halt doch schummrig», 31.10.2012) über die Reform der Stimmabgabe im Ständerat lässt dies allerdings vermissen: Im Artikel wird behauptet, mit der Annahme der Parlamentarischen Initiative «Transparentes Abstimmungsverhalten» von Ständerat This Jenny (siehe dazu auch hier) habe die kleine Kammer einen «Grundsatzentscheid getroffen, ihr anachronistisches Stimmgeheimnis abzuschaffen», indem fortan die Entscheidungen jedes einzelnen Ratsmitglieds elektronisch protokolliert würden.

Eine «Schlaumeierei» sei es nun von der vorberatenden Staatspolitischen Kommission des Ständerates, wenn diese in ihrem jüngst präsentierten Revisionsentwurf des Geschäftsreglements des Ständerates [PDF] bloss eine namentliche Veröffentlichung bei Gesamt- und Schlussabstimmungen, nicht jedoch für die – zugegebenermassen interessanteren – Detailberatungen der Gesetze vorsehe.

Mit Verlaub, von «Schlaumeierei» kann keine Rede sein, hat die Kommission doch nichts anderes getan, als den ausformulierten Vorstoss von Ständerat Jenny tel quel umzusetzen. Dieser sah nun einmal vor, bloss eine namentliche Veröffentlichung bei Gesamt- und Schlussabstimmungen zu erwirken. Die Idee hinter diesem Vorgehen ist offensichtlich: Der Initiant wollte nicht (von vornherein) komplette Transparenz über alle Abstimmungen im Rat forcieren, um dadurch dem Vorstoss überhaupt zum Durchbruch zu verhelfen. Dass das Plenum schliesslich der Initiative bloss hauchdünn mit 22 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung gefolgt ist, zeigt, dass dieses behutsame Prozedere richtig war. Gleichsam ist die grosse Minderheit zu respektieren, indem der Initiativtext nicht noch ausgedehnt wird, zumal ja diese Revision des Ratsreglements abermals vom Gesamtplenum in der Detailberatung sowie in der Gesamtabstimmung angenommen werden muss – wo wiederum knappe Entscheide zu erwarten sind.

Nichtsdestotrotz würde im Stöckli im neuen, transparenteren Regime gerade auch bei Detailberatungen mehr Klarheit vorherrschen. Denn die kleine Kammer soll (wie der Nationalrat) fortan mit einer Anzeigetafel ausgestattet werden, welche das individuelle Stimmverhalten für die Ständeräte selbst, aber gleichsam auch für Zuschauer auf Tribüne und Webcast visualisieren soll. Das heutige Handaufheben würde so immerhin durch grüne und rote Punkte dargestellt.