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Unter dem Radar: die Unterlistenverbindung

Während anlässlich der aktuellen Nationalratswahlen die Listenverbindungen breit debattiert und optimiert werden, geniesst ihre kleine Schwester weitaus weniger Aufmerksamkeit: die Unterlistenverbindung.

«Verbundene» Wahllisten.

«Verbundene» Wahllisten. (Foto: LUSTAT)

Dieser Tage müssen die Parteien in den 20 Kantonen, welche ihre Nationalräte im Proporz bestellen, den Staatskanzleien ihre gewünschten Listenverbindungen angeben. Durch diese Wahlbündnisse können die Parteien da und dort ihre Mandate absichern oder gar eines hinzugewinnen. Gerade kleinere Gruppierungen sind auf dieses Instrument stark angewiesen, da das veraltete Schweizer Wahlsystem Grossparteien systematisch begünstigt (siehe Eine Lanze für die Listenverbindung).

Aufgeschreckt durch den Wahl- respektive Mandats-Erfolg der Grünliberalen 2011[1],der massgeblich auf solchen Partenerschaften fusste, sind heuer auch die meisten anderen Parteisektionen erpicht, Listenverbindungen nicht nur nach ideologischen, sondern insbesondere auch nach arithmetischen Kriterien einzugehen und zu optimieren. Erstaunlicherweise spielen bei diesen Überlegungen aber Unterlistenverbindungen noch kaum je eine Rolle.

Eine Unterlistenverbindung können zwei oder mehr Parteien beziehungweise Listen eingehen, welche ihrerseits bereits zusammen Teil einer grösseren Listenverbindung bilden. Hauptsächlich werden Unterlistenverbindungen innerhalb der eigenen Partei geschlossen, so etwa um die Jungsektion mit der Mutterpartei zu verbinden oder die Männer-Liste mit der Frauen-Liste zu verknüpfen (einparteiige Unterlistenverbindung). Bei den letzten Nationalratswahlen 2011 wurden total 71 Unterlistenverbindungen geschlossen, wovon deren 65 einparteiig waren.[2]

Demgegenüber wurden nur 6 Unterlistenverbindungen mehrparteiig abgeschlossen, also über die Parteigrenzen hinweg:

Kanton Mehrparteiige Unterlistenverbindung
(Nationalratswahlen 2011)
Übergeordnete (Ober-) Listenverbindung
Bern Mitte – Christlichdemokratische Volkspartei (M-CVP)

Mitte – Die Liberalsozialen (M-LS)

EVP Stammliste
EVP Zukunft

GLP

Mitte – Christlichdemokratische Volkspartei (M-CVP)
Mitte – Die Liberalsozialen (M-LS)

Tierpartei Schweiz

Freiburg Mitte links – Christlich-soziale Partei (CSP)

Mitte links – Junge CSP

Mitte links – Evangelische Volkspartei (EVP)

Grüne
Grüne (Junge Grüne)

Mitte links – Christlich-soziale Partei (CSP)
Mitte links – Junge CSP
Mitte links – Evangelische Volkspartei (EVP)

SP
SP (Juso)

Neuen-
burg
POPVertsSolidaritéS – Parti Ouvrier et Populaire – solidaritéS

POPVertsSolidaritéS – Les Verts

POPVertsSolidaritéS – Parti Ouvrier et Populaire – solidaritéS
POPVertsSolidaritéS – Les Verts

PS (liste Femmes)
PS (liste Hommes)

Waadt La Gauche – solidaritéS

La Gauche – POP & Gauche en mouvement

La Gauche – solidaritéS
La Gauche – POP & Gauche en mouvement

PS
PS (Jeunesse socialiste)

Wallis C-Parteien – Christlichdemokratische Volkspartei Oberwallis (CVPO)

C-Parteien – Christlichsoziale Volkspartei Oberwallis (CSPO)

C-Parteien – Junge Christlichdemokratische Volkspartei Oberwallis (JCVPO)

C-Parteien – Junge Christlichsoziale Volkspartei Oberwallis (JCSPO)

C-Parteien – Christlichdemokratische Volkspartei Oberwallis (CVPO)
C-Parteien – Christlichsoziale Volkspartei Oberwallis (CSPO)
C-Parteien – Junge Christlichdemokratische Volkspartei Oberwallis (JCVPO)
C-Parteien – Junge Christlichsoziale Volkspartei Oberwallis (JCSPO)

PDC du Valais Romand
Jeunes Démocrates-Chrétiens du Valais Romand

Zürich Linke Alternative – Partei der Arbeit (PdA)

Linke Alternative – AL – Alternative Liste

Konfessionslose.ch

Linke Alternative – Partei der Arbeit (PdA)
Linke Alternative – AL – Alternative Liste

Piratenpartei

 

In Zürich beispielsweise konnten sich die Partei der Arbeit (PdA) und die Alternative Liste (AL) deshalb zu einer Unterlistenverbindung zusammentun, weil sie ihrerseits bereits zu viert eine «normale» Listenverbindung PdA–AL–Piratenpartei–Konfessionslose.ch bildeten. Die Funktionsweise von Unterlistenverbindungen ist grundsätzlich die gleiche wie diejenige ihrer grösseren Schwester, der (Ober-)Listenverbindung: Unterverbundene Parteien werden in einem ersten Verteilschritt der Sitze innerhalb der Oberlistenverbindung wie eine einzige, grössere Liste betrachtet.

Da innerhalb von Listenverbindungen ohnehin meist nur wenige Sitze zu verteilen sind, kann also eine Unterlistenverbindung den entscheidenden Vorteil für ein Mandatsgewinn darstellen. Hätten Parteien bei den letzten Wahlen 2011 durch das Eingehen einer Unterlistenverbindung zusätzliche Sitze gewinnen können? Die folgende Tabelle zeigt alle tatsächlichen Listenverbindungen 2011 auf, innerhalb jener eine (hypothetische) mehrparteiige Unterlistenverbindung zu einer veränderten Mandatsverteilung geführt hätte:

Kanton Listenverbindung
Nationalrat 2011
Hypothetische Unterlistenverbindung Verschiebungen der Mandate
Basel-Landschaft CVP–BDP–GLP–EVP BDP–GLP oder BDP–EVP oder BDP–GLP–EVP BDP 1 (+1); CVP 0 (-1)
Basel-Stadt CVP–GLP–EVP–BDP GLP–BDP oder GLP–EVP oder GLP–EVP–BDP GLP 1 (+1); CVP 0 (-1)
Bern GLP–EVP–CVP–TPS EVP–CVP EVP 2 (+1); GLP 1 (-1)
Freiburg SP–CSP–GPS–EVP CSP–GPS–EVP CSP 1 (+1); SP 2 (-1)
Genf SP–GPS–Gauche–PDA Gauche–PDA oder GPS–Gauche Gauche 1 (+1); SP 2 (-1)
Grau-
bünden
SP–GLP–GPS SP–GPS SP 2 (+1); GLP 0 (-1)
Thurgau GLP–BDP–EDU–EVP BDP–EDU oder BDP–EVP oder BDP–EDU–EVP BDP 1 (+1); GLP 0 (-1)
EDU–EVP EDU 1 (+1); GLP 0 (-1)
Waadt SP–GPS–Gauche GPS–Gauche Gauche 1 (+1); SP 5 (-1)
Zürich GLP–BDP–CVP–EVP–TPS GLP–BDP–EVP–TPS GLP 5 (+1); CVP 1 (-1)

 

In Graubünden beispielsweise bestand also eine Listenverbindung SP–GLP–GPS, welcher gesamthaft zwei Mandate zugewiesen wurde. Die Parteistimmen (gerundet) verteilten sich wie folgt:

  • Sozialdemokratische Partei (SP): 46’000 Stimmen
  • Grünliberale (GLP): 24’000 Stimmen
  • Grüne (GPS): 6’000 Stimmen

Die zwei Mandate wurden bekanntlich je an die SP und an die GLP aufgeteilt, wobei die Bünder GLP ihren Nationalratssitz bloss relativ knapp ergattern konnte, erhielt die SP doch fast doppelt so viele Stimmen wie die GLP. Nun nehmen wir aber an, dass sich die Grünen der SP politisch-ideell näher fühlen als der GLP. Und daher hypothetisch eine Unterlistenverbindung SP–GPS eingegangen seien:

  • Unterlistenverbindung SP–GPS: 52’000 Stimmen
  • Grünliberale (GLP): 24’000 Stimmen

Die gesamte Listenverbindung SP–GLP–GPS erhält natürlich immer noch zwei Mandate, da sich das Total der Parteistimmen in diesem Verbund nicht änderte. Die Unterverteilung führte hier aber dazu, dass alle beiden Mandate an die Unterlistenverbindung SP/GPS gehen und somit die GLP leer ausgegangen wäre. Die SP bekäme hier beide Nationalratssitze.

Einheitliche Listennamen erforderlich

Wieso werden, gerade im Vergleich mit den beliebten primären Listenverbindungen, ziemlich selten mehrparteiige Unterlistenverbindungen abgeschlossen? Ein Grund mag sein, dass dieses Institut bereits auf kantonaler Ebene kaum verbreitet ist, lediglich fünf Kantone erlauben Unterlistenverbindungen für ihre Kantonsratswahlen.[3]

Wesentlicher noch wird das einschlägige Wahlgesetz hemmend wirken, dessen Wortlaut suggeriert, Unterlistenverbindungen seien lediglich innerhalb einer Partei erlaubt, nicht jedoch überparteilich:

«Unterlistenverbindungen sind nur gültig zwischen Listen gleicher Bezeichnung, die sich einzig durch einen Zusatz zur Kennzeichnung des Geschlechts, der Flügel einer Gruppierung, der Region oder des Alters unterscheiden.»[4]

Unter den «Listen gleicher Bezeichnung» dürfen jedoch nicht solche verstanden werden, welche allesamt derselben Partei angehören. Denn das hiesige Wahlrecht zeichnet sich just dadurch aus, dass nicht nur Parteien im engeren Sinne (in der Rechtsform eines Vereins), sondern auch unterschwelligere, losere Gruppierungen kandidieren dürfen. Wollte man tatsächlich nur einparteiige Unterlistenverbindungen zulassen, so käme man um einen Registrierungszwang der Parteien nicht umhin.[5]

Um eine mehrparteiige Unterlistenverbindung zu ermöglichen, genügt es daher, den eigentlichen Listennamen einen übergeordneten Sammelbegriff wie «Mitte» voranzustellen (siehe Tabelle 1 vorne). In Neuenburg bemühten sich 2011 die drei Parteien nicht einmal, einen allgemeinen Begriff für ihre Verbindung zu finden (etwa: «La Gauche») – sie reihten stattdessen einfach kurzerhand ihre drei Parteinamen aneinander: «POPVertsSolidaritéS». Eine Unterlistenverbindung könnte daher auch problemlos zwischen der FDP und SVP geschlossen werden: durch simples Voranstellen des Präfixes «FDP/SVP».

Die einheitliche Bezeichnung muss aber zwingend bereits bei der erstmaligen Einreichung der Wahlvorschläge aller Partnerlisten bedacht und verwendet werden. Eine spätere Änderung des Listennamens, um eine mehrparteiige Unterlistenverbindung zu ermöglichen, ist indessen nicht erlaubt.[6]

 


[1] Daniel Bochsler/Claudia Alpiger, GLP und SP haben am besten taktiert, NZZ 15.11.2011.

[2] Bericht vom 9. November 2011 an den Nationalrat über die Nationalratswahlen für die 49. Legislaturperiode, BBl 2011 8267 ff.

[3] Bern, Luzern, Solothurn, Appenzell-Ausserrhoden (den Gemeinden überlassen, aktuell nur Herisau) und St. Gallen, siehe Tabelle Kantonale Wahlsysteme.

[4] Art. 31 Abs. 1bis BPR. Diese Regelung wurde im Rahmen der BPR-Revision 1993/94 eingeführt, als gleichzeitig Unter-Unterlistenverbindungen verboten wurden (BBl 1993 III 485, AS 1994 2414).

[5] Vgl. Anina Weber, Listenverbindungen: problematische Liaisons bei Wahlen – zur Verfassungskonformität der geltenden Regelung und möglichen Alternativen, AJP 22 (2013), H. 5, S. 683–697, 696.

[6] Kreisschreiben vom 29. März 2000 des Bundesrates an die Kantonsregierungen über Probleme bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates vom 24. Oktober 1999 (BBl 2000 2357), 2363.

Der Machtverlust des Freisinns – und wer davon wirklich profitierte

Die ersten nationalen Wahlen nach dem Proporzsystem brachten erdrutschartige Verschiebungen in der politischen Landschaft der Schweiz. Der Freisinn büsste die absolute Mehrheit im Nationalrat ein, die SP verdoppelte ihre Vertretung. Grosse Siegerin war aber eine andere Partei.

Der Wandel des schweizerischen politischen Systems von der freisinnigen Hegemonie zum Prototyp einer Konsensdemokratie passierte nicht von einem Tag auf den anderen. Der Übergang geschah vielmehr fliessend. Trotzdem gab es für den Verlauf der Geschichte wegweisende Momente, etwa die Wahl des ersten katholisch-konservativen Bundesrats Josef Zemp 1891.

Eine Zäsur stellte zweifelsohne auch der Übergang vom Majorz- zum Proporzsystem dar. Das Proporzsystem ist gemäss Arend Lijphart ein typisches Merkmal einer Konsensdemokratie.[1] Wir erinnern uns: Das seit Gründung des Bundesstaats geltende Mehrheitswahlsystem für den Nationalrat begünstigte die freisinnige Familie stark und geriet daher immer stärker unter Beschuss, von den Sozialdemokraten einerseits, aber auch durch die Katholisch-Konservativen andererseits. Nach zwei gescheiterten Versuchen nach der Jahrhundertwende und der sich mit dem Ersten Weltkrieg zuspitzenden sozialen Situation nahmen die Stimmbürger 1918 schliesslich die dritte Volksinitiative «Proporzwahl des Nationalrates» an.[2]

Wie historisch dieser Entscheid war, sollte sich bereits im Jahr darauf zeigen, als vorzeitig Gesamterneuerungswahlen abgehalten wurden.[3] Ein Vergleich der Wahlergebnisse 1917 und 1919 macht die Wirkung des Wahlsystems deutlich (siehe Grafik und Tabelle).[4] Von erdrutschartigen Verschiebungen zu sprechen, ist alles andere als übertrieben, vor allem angesichts der geringen Veränderungen, die eidgenössische Wahlen in der Regel zur Folge haben.

Nationalratsmandate 1917-1919

FDP Demokraten Liberale KVP SP BGB Andere Total
Stimmenanteil 1917 36.8 6.2 4.9 15.9 30.8 ? ? 94.6
Sitze 1917 103 7 12 42 20 4 1 189
Sitzanteil 54.5 3.7 6.3 22.2 10.6 2.1 0.5 100
Stimmenanteil 1919 28.8 2.0 3.8 21.0 23.5 15.3 5.6 100
Sitze 1919 60 8 9 41 41 29 1 189
Sitzanteil 31.7 4.2 4.8 21.7 21.7 15.3 0.5 100

 

Das betrifft vor allem das Ergebnis der Freisinnig-Demokratische Partei (FDP). Im Vergleich mit den letzten Wahlen verlor sie 1919 nicht weniger als 43 Sitze. Hatte sie zuvor noch alleine die absolute Mehrheit aller Stimmen im Nationalrat inne, war sie nun weit davon entfernt.

Die Katholisch-Konservativen (KVP) hatten zwar für das Proporzsystem gekämpft, profitierten allerdings kaum davon: Mit 41 Sitzen erreichten sie etwa dasselbe Resultat wie zwei Jahre zuvor, obschon sie ihren Stimmenanteil deutlich steigern konnten. Das mag damit zusammenhängen, dass das Majorzsystem tendenziell geografisch konzentrierten Parteien entgegenkommt. Dennoch gelang es der KVP, fast alle ihre Sitze in den katholischen Kantonen zu halten. Zudem ermöglichte ihr der Proporz, ein erstes Mandat im reformierten Kanton Zürich zu erringen.

Die Sozialdemokratische Partei (SP), deren Wähler geografisch breiter gestreut waren, profitierte weitaus stärker vom neuen Wahlsystem: Sie verdoppelte ihre Sitzzahl von 20 auf 41. Dennoch waren viele Sozialdemokraten enttäuscht: Sie hatten sich einen grösseren Sprung erhofft. Nach den Wahlen 1917 hatte Robert Grimm, einer der führenden Figuren der SP, erklärt, dass seine Partei bei Anwendung des Proporzes 60 statt 20 Nationalratssitze errungen hätte. Der Sitzgewinn fiel also nur gerade halb so stark aus wie erwartet.

Das neue Wahlsystem stellte auch die Stimmenzähler vor Herausforderungen. Ausschnitt aus einer Fotoreportage in der Zeitschrift «Aufstieg»Quelle: Parlamentsdienste

Das neue Wahlsystem stellte auch die Stimmenzähler vor Herausforderungen. Ausschnitt aus einer Fotoreportage in der Zeitschrift «Aufstieg». (Foto: Parlamentsdienste)

Dass Grimm mit seiner Schätzung so weit daneben lag, hatte laut Historiker Erich Gruner vor allem damit zu tun, dass er das zusätzliche Wählerpotenzial seiner Partei überschätzte und dasjenige der Bürgerlichen unterschätzte. Grimm ging offenbar davon aus, dass viele sozialdemokratisch gesinnte Wähler unter dem alten Majorzsystem eine andere Partei wählten, weil sie ihre Stimme nicht für einen chancenlosen sozialdemokratischen Kandidaten verschwenden wollten (oder weil es gar keine sozialdemokratischen Kandidaten in ihrem Wahlkreis gab). Tatsächlich gewann die SP 1919 gegenüber 1917 aber nur 18’000 Wähler, also etwa 10 Prozent, dazu.

Dafür offenbarten die Wahlen 1919 zusätzliches Wählerpotenzial bei einer Partei, bei der man dies nicht erwartet hatte: der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB)[5]. Bis 1917 hatten Bauern in katholischen Kantonen zumeist katholisch-konservativ, in reformierten Kantonen freisinnig gewählt. Die reformierten Bauern entfremdeten sich allerdings zunehmend vom Freisinn, und da der Proporz erstmals auch kleineren Parteien eine faire Chance auf Mandate gab, erhielten die noch jungen Bauernparteien in den protestantischen Kantonen (insbesondere Zürich, Bern, Schaffhausen, Aargau und Thurgau[6]) plötzlich regen Zulauf: 1917 stellten die Bauernvertreter im Nationalrat laut Gruner bloss 4 Vertreter. 1919 schnellte diese Zahl plötzlich auf 29 hoch. Die Hälfte dieser Sitze fielen im Kanton Bern an, wo die Partei aus dem Stand 15 Mandate[7] holte.

Am stärksten vom Proporz profitiert haben also nicht die Proporzvorkämpfer der SP und der KVP, sondern die BGB. Deren Zuwachs zeigt auch schön die indirekte Wirkung des Proporz: Dieser verteilt die Sitze nämlich nicht nur fairer auf die Parteien. Er hat auch einen Einfluss auf das Verhalten der Wähler: Weil auch kleinere Parteien eine faire Chance haben, geben ihnen die Wähler eher ihre Stimme als wenn diese damit rechnen müssen, dass ihr bevorzugter Kandidat keine Chance auf eine Mehrheit hat und ihre Stimme deshalb im Papierkorb landen wird.

Ganz verschwunden ist dieser Effekt mit Einführung des Proporzsystems allerdings nicht. Aufgrund der geringen Grösse der Wahlkreise und des Hagenbach-Bischoff-Zuteilungsverfahrens (das grosse Parteien bevorzugt) müssen Wähler in vielen Kantonen auch heute noch damit rechnen, ihre Stimme unverwertet zu vergeben, wenn sie keine etablierte Partei wählen. Zur Erinnerung: In der Hälfte der Schweizer Kantone gibt es bei den Nationalratswahlen fünf Sitze oder weniger zu verteilen. Um in einem Wahlkreis mit fünf Sitzen ein Mandat auf sicher zu haben, muss eine Partei beachtliche 16.7 Prozent der Stimmen holen.

 

Mitarbeit: Claudio Kuster

 

Dieser Beitrag ist der zweite Teil der dreiteiligen Serie «Wegweisende eidgenössische Wahlen». Bereits publiziert:

 


[1] Arend Lijphart (1999): Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries.

[2] Alfred Kölz (2004): Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848, Bern, S. 689 ff.; Rudolf Natsch (1972): Die Einführung des Proporzwahlrechts für die Wahl des schweizerischen Nationalrats 1900–1919, in: Die Schweizerische Referendumsdemokratie im XX. Jahrhundert, Band I, Études et recherches d’histoire contemporaine, Fribourg, S. 119.

[3] Die Legislaturdauer betrug damals drei Jahre, somit wären die nächsten Wahlen eigentlich erst 1920 fällig gewesen. Aufgrund der angespannten Lage infolge des Landesstreiks 1919 beschloss die Bundesversammlung jedoch zum ersten und bislang einzigen Mal in der Geschichte des Bundesstaats, die Wahlen vorzuziehen. Um dies zu ermöglichen, fügte sie eine Übergangsbestimmung in die Verfassung ein, die anschliessend noch vom Volk angenommen werden musste. Siehe Kölz (2004): S. 725 ff.

[4] Die Stimmenanteile und Anzahl Sitze der Parteien stammen aus Erich Gruner et. al. (1978): Die Wahlen in den schweizerischen Nationalrat 1848–1919 sowie den Angaben des Bundesamts für Statistik entnommen. Da die Zuweisung der Kandidaten auf Parteien (bzw. Strömungen) teilweise unterschiedlich gehandhabt wurde, ist insbesondere beim Vergleich der Stimmenanteile Vorsicht geboten. Vgl. auch die leicht differierenden Zahlen bei Kölz (2004): S. 730.

[5] Genaugenommen gab es die Partei damals auf nationaler Ebene noch nicht. Sie wurde erst 1937 gegründet.

[6] Die Bauernpartei im Kanton Zürich war erst 1917 gegründet worden, die Bauern- und Bürgerpartei im Kanton Bern 1918. Andernorts existierten 1919 aber bereits ähnliche Organisationen, vgl. Kölz (2004): S. 730 f.

[7] 1919 hatte der Kanton Bern 32 Nationalratssitze.