Monthly Archives: September 2013

100 Jahre verzerrter Proporz: 10 Fragen an den Bundesrat

Die übernächsten Nationalratswahlen 2019 werden gleichzeitig das 100-jährige «Proporz»-Jubiläum darstellen. Anlass genug, sich Gedanken zu einem proportionaleren Proporz zu machen. Und dem Bundesrat hierzu einige kritische Fragen zu unterbreiten.

Die «Proporz»-Postkarte warb, 1910 noch erfolgslos, für die Volksinitiative «für die Proporzwahl des Nationalrates»

Die «Proporz»-Postkarte warb, 1910 noch erfolglos, für die Volksinitiative «für die Proporzwahl des Nationalrates»

Vor wenigen Wochen hat die Bundeskanzlei den Bericht «Proporzwahlsysteme im Vergleich» zuhanden des Bundesrats veröffentlicht. Dieser sollte «die laufende Diskussion zu den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Wahlsysteme» beleuchten, insbesondere im Kontext zum Wahlverfahren des Nationalrates. Wir haben den Bericht studiert und mit diversen Experten und Politikern besprochen: Er will den verzerrenden Status quo mit der starken Bevorteilung der grossen Parteien bewahren und zeigt leider praktisch keinerlei Reformwille. Daher richten wir, in Form einer palamentarischen Interpellation, einen Strauss an Fragen an den Bundesrat. Damit die Jubiläums-Wahlen 2019 womöglich einen Proporz erhalten, der seinem Namen gerecht wird.

1. Der Bericht erwähnt primär «die aus den unterschiedlichen Grössen der Wahlkreise resultierenden Verzerrungen». In den Kantonen Jura und Schaffhausen mit ihren lediglich zwei Nationalratssitzen wird die Wahlfreiheit jedoch über Gebühr eingeschränkt, weil das natürliche Quorum dort auf sehr hohe 33 Prozent steigt. (Bundesrats-)Parteien mit beispielsweise immerhin 20 Prozent Wähleranteil gehen dabei leer aus, weshalb schweizweit etablierte Parteien in kleineren Kantonen oftmals schon gar keine Listen aufstellen. Erachtet der Bundesrat solch hohe Sperrhürden und dadurch Ausschluss eines breiten Elektorates noch als demokratisch legitim? Beurteilt er es nicht auch kritisch, wenn in einem Kanton de facto nur aus zwei Listen ausgewählt werden kann, während dem Wähler im Nachbarkanton ein ungleich breiteres Listensortiment mit reellen Chancen offen steht?

2. Sollte der Nationalrat – nomen est omen – nicht primär die Nation und ihre mannigfaltigen Strömungen als Ganzes repräsentieren, da mit dem Ständerat bereits das föderalistische Korrektiv besteht?

3. Die Darstellung der Nachteile des geltenden Verfahrens Hagenbach-Bischoff verschweigt seinen grössten Mangel überhaupt: die systemische Benachteiligung kleinerer Parteien. Politikwissenschafter wie Daniel Bochsler sprechen gar von einer «20-fachen Kopfsteuer», welche den Grossparteien zu entrichten ist. Sollte diese grundlegende Ungleichbehandlung nicht dargelegt und kritisiert werden? Findet er es nicht problematisch, wenn Parteien aufgrund unfairer Rundung und hoher Quoren um einige Sitze geprellt werden?

4. Das Verfahren Sainte-Laguë würde dieser Diskriminierung ein Ende bereiten, da es sich gegenüber der Parteigrösse neutral verhält. Ist dem Bundesrat bewusst, dass dieses nicht etwa «komplexere Rechenoperationen» gegenüber Hagenbach-Bischoff erfordert, sondern (beides sind Divisorverfahren) nur, aber immerhin, eine Standardrundung statt Abrundung verwendet? Was spräche dagegen, wenigstens einmal zu einer neutralen Rundung (Sainte-Laguë oder Hare/Niemeyer) zu wechseln, wie es auch ein Drittel der Kantone (AG, BS, NW, SH, TI, VD, ZH, ZG) kennt, zumal für diesen kleinen, aber essenziellen Wechsel nicht einmal eine Verfassungsänderung nötig wäre?

5. Erachtet er es nicht auch als einseitig, aus negativen Einzelmeinungen zum Doppelproporz eine negative Stimmung («fehlende Akzeptanz») hierzu zu konstruieren, um dadurch den unfairen Status quo zu legitimieren? Und ist ihm bewusst, dass zahlreiche namhafte Experten aus Staats- und Verfassungsrecht, Politikwissenschaften, Mathematik usw. für eine Reform des Zuteilungsverfahrens plädieren, zumindest hin zur Gleichbehandlung aller Parteien?

6. Findet er es nicht heikel, wenn sich der Bund in kantonale Abstimmungen (NW, ZG) und Vernehmlassungsverfahren (SZ) dergestalt einmischt, indem er behauptet, dass der Doppelproporz dort «auf deutliche Ablehnung stösst» und einseitig nur die Parolen von ablehnenden Parteien wiedergibt? Weiss er, dass der Doppelproporz vom Volk bisher ausnahmslos und klar angenommen wurde, wenn er als Behördenvorlage unterbreitet wurde? Ist er nach den Abstimmungen vom 22. September 2013 bereit, seine Einschätzung zur Akzeptanz von fortschrittlichen und verfassungskonformen Wahlverfahren zu revidieren?

7. Erachtet er es nicht auch ein wenig desavouierend den Parlamentariern diverser Kleinparteien (CSP Oberwallis, CSP Obwalden, EVP, Lega, MCG) gegenüber, wenn von «Verhinderung von Splitterparteien» die Rede ist? Könnte nicht respektvoller – gerade in unserem sprachlich, kulturell, geografisch, religiös und historisch stark diversifizierten Land – von «Parteienvielfalt» gesprochen werden? Werden gegen die etwaige «Fragmentierung des Parlaments» nicht deshalb Fraktionen mit mindestens fünf Mitgliedern eines Rates gebildet?

8. Der Bericht fokussiert vornehmlich auf Art. 136 Abs. 1 BV als rechtliche Grundlage. Wäre es nicht angebracht – gerade aus Sicht des individuellen Wählers und seines Anspruchs auf Erfolgswertgleichheit –, auch beziehungsweise stärker auf die aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 34 BV sowie Art. 25 des UNO Pakts II abgeleiteten grundrechtlichen Garantien in Sachen Wahlfreiheit hinzuweisen?

9. Glaubt er nicht auch, dass Elektrizität und eine IT-Infrastruktur bereits unter dem geltenden Wahlverfahren unabdingbare Hilfsmittel darstellen (siehe Informatikpanne bei den Wahlen 2011 in Waadt)? Einen Doppelproporz ohne IT-Mittel zu berechnen ist tatsächlich aufwändig – genauso jedoch wie das aktuelle Verfahren mit all seinen Listen- und verschachtelten Unterlistenverbindungen. Ist ihm sodann bewusst, dass hierbei die einmalige Berechnung einerseits und die nachmalige Nachvollzieh- und Verifizierbarkeit andererseits zu differenzieren sind? Denn gerade bei der Überprüfbarkeit ex post schneidet der Doppelproporz durchaus besser ab als der intransparente Hagenbach-Bischoff.

10. Das «beste» oder «gerechteste» Wahlsystem existiert tatsächlich nicht. Anerkennt der Bundesrat aber, dass es nichtsdestotrotz Wahlverfahren gibt, die die politisch definierten Ziele (z. B. Wahl in Wahlkreisen, Proportionalität, Bevorzugung bestimmter Parteien) besser oder schlechter erfüllen können? Wäre es für den Bund als staatspolitisches Vorbild nicht langsam an der Zeit, die wahlrechtlichen Hausaufgaben, welche in den letzten Jahren bereits viele Kantone (AG, BE, BS, GL, LU, NW, SH, TG, ZH, ZG) erledigt haben oder noch daran arbeiten (FR, NE, SZ, UR, VS), nun ebenfalls an die Hand zu nehmen? Ist er bereit – nach bald 100 Jahren verzerrtem Hagenbach-Bischoff – Vorschläge zu einem neutraleren Wahlverfahren zu unterbreiten, gerade im Hinblick auf das Proporzwahl-Jubiläum 2019?

Die Verlierer von heute sind die Gewinner von morgen

Der Kanton Nidwalden hat heute mit 60 Prozent überraschend klar dem Wahlverfahren Doppelproporz zugestimmt. Eine Modellrechnung zeigt, wie sich zukünftige Sitzverschiebung ergeben könnten. Überraschungen sind dabei nicht ausgeschlossen.

Die «Nidwaldner Lösung» der SVP: Wahlkreisverbände

Die «Nidwaldner Lösung» der SVP: Wahlkreisverbände

Nachdem das Bundesgericht das Nidwaldner Wahlsystem als verfassungswidrig taxiert hatte, mussten sich heute die Nidwaldner Stimmberechtigen mit dieser heiklen Frage auseinandersetzen. Die Wahl wurde ihnen nicht leicht gemacht, standen doch (nebst dem Status quo) nicht weniger als drei Varianten zur Debatte. Zum Ersten stand der Vorschlag der Regierung und des Landrats zur Debatte, der das doppeltproportionale Divisorverfahren (Doppelproporz) vorsah. Jene Zuteilungsart firmiert auch unter dem «Doppelten Pukelsheim», in Anlehnung an einen emeritierten Augsburger Statistikprofessor, der bereits den Zürchern, Schaffhausern, Aargauern – und: seit heute ebenso den Zugern und Nidwaldnern – aus der wahlrechtlichen Patsche half.

Sodann buhlten zwei Gegenvorschläge (konstruktive Referenden) um die Gunst der Stimmbürger. Die SVP schlug einen Systemwechsel hin zu Wahlkreisverbänden vor. Sie pries diese auf ihren Plakaten als die «Nidwaldner Lösung» an, die vom Päärchen in traditioneller Tracht als «einfach & fair» deklariert wurde. Doch dieses Ansinnen misslang, mit 71 Prozent Nein-Stimmen wurde dieser Etikettenschwindel offensichtlich entlarvt.

«Keis Knorz», empfahl die Junge CVP Nidwalden, sondern «Majorz!»

«Keis Knorz», empfahl die Junge CVP Nidwalden, sondern «Majorz!»

Denn Wahlkreisverbände (solche kennen derzeit Basel-Land, Luzern und Waadt) sind alles andere als einfach zu berechnen. Die beim Doppelproporz zuweilen monierten «unlogischen Mandatsausgleiche» können dort ebenso vorkommen. Und von Tradition kann bei Wahlkreisverbänden auch nicht wirklich gesprochen werden, stellen sie doch ein neueres Phänomen dar: In Bern wurden solche in den 1980ern eingeführt und später wieder abgeschafft. Luzern kennt sie (genauer: ein einziger Verband) erst seit 2010.

Pukelsheim-Gegnerin CVP profitiert von Doppelproporz

Der zweite Gegenantrag stammte aus der Küche der Jungen CVP, welche Proporzwahlen ganz grundsätzlich als «Knorz» bezeichnete. Sie erachtete daher die Wiedereinführung von Majorzwahlen als probates Gegenmittel. Doch die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner wollten wahltechnisch nicht zurück ins letzte Jahrhundert; sie schmetterten den Majorz mit 78 Prozent Nein klar ab. Womöglich erkannten die Bürger den Etikettenschweindel auch hier: In Wahrheit hätte die JCVP ein sogenanntes «First past the post»-System eingeführt. Mehrheitswahlen mit relativem Mehr also, in bloss einem Wahlgang.

Wären nun die letzten Landratswahlen 2010 bereits im Doppelproporz über die Bühne gegangen, so hätten sich einige Sitzverschiebungen ergeben, wie folgende hypothetische Ex-Post-Berechnung zeigt:

Wahlen 2010 (Doppelproporz)
CVP FDP SVP Grüne SP div. Gemeinde total
Beckenried 2 (+1) 1 1 (-1) 1 5
Buochs 3
2 2 1
8
Dallenwil 1 (-1) 1 (+1) 1 3
Emmetten 1 1 2
Ennetbürgen 2 2 1 (-1) 1 (+1) 6
Ennetmoos 1 (-1) 1 1 (+1) 3
Hergiswil 2 (+1) 3 (-1) 2 (-1) 1 (+1) 8
Oberdorf 2 1 2 5
Stans 3 (+1) 3
2 (-1) 2 1 11
Stansstad 1 2 2 1 6
Wolfenschiessen 1 1 1 3
Kanton total 19 17 16 7 1 0 60
Veränderung +1 =0 -3 +2 =0 =0

 

Die Grünen Nidwalden würden jene zwei Sitze erhalten, die ihnen bisher nicht zugestanden worden sind. Auf der Verliererseite steht dagegen die SVP, die im bisherigen Landrat drei Sitze zu viel beanspruchte.

Am überraschendsten aber mutet wohl an, dass gerade die CVP ebenfalls Pukelsheim-Profiteurin sein könnte. Obschon sich die Christlichdemokraten derzeit in diversen Kantonen mit Händen und Füssen gegen den Doppelproporz wehren (von Majorzbegehren bis hin zu diversen Standesinitiativen ans Bundesparlament), könnte die CVP Nidwalden fortan mit einem Zusatzsitz die grösste Fraktion stellen.

Ausländerstimmrecht: ein kantonales Panoptikum

Ende Woche befindet der Kanton Zürich über eine Volksinitiative zur fakultativen Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts. Eine Gelegenheit, die mannigfaltigen Möglichkeiten zur politischen Partizipation durch Ausländerinnen und Ausländer in den Kantonen genauer zu beleuchten. Die verschiedenen föderalen und kommunalen Mitwirkungs- und Stimmrechte führen vom konsultativen Mitreden bis hin zum effektiven Mitwählen/-stimmen auf Gemeinde- und Kantonsebene.

Plakat der Zürcher Volksinitiative «für mehr Demokratie»

Mitspracherechte

Seit ihrer ersten Verfassung 1848 kennt die Schweiz das Petitionsrecht, welches allen Bürgern erlaubt, Eingaben an jegliche Behörden zu richten. Die Unterschriften einer Petition müssen weder quantitativen noch qualitativen Bedingungen genügen, weshalb das Instrument als ziemlich schwaches Mitspracherecht gilt. Dennoch wurde es kürzlich von der Bundeskanzlerin just dahingehend verteidigt und vor deren Abschaffung gewarnt, weil es ebenso Ausländerinnen und Ausländern offen stehe. Als eine der wenigen überwiesenen Petitionen der letzten Jahre sei so auf ein Begehren einer kurdischen Partei hingewiesen, welches – letztlich erfolgreich – um Schweizer Unterstützung der Anerkennung der Kurden in Syrien bat.

Der ausländischen Bevölkerung wird sodann ein Recht auf Anhörung bei Vernehmlassungen im Gesetzgebungsverfahren zugestanden. Ein wenig weiter noch gehen zwei Kantone: Im Thurgau steht es den Gemeindeversammlungen frei, auch die ausländischen Mitbewohner miteinzubeziehen – zwar ohne Stimmrecht, immerhin aber um «in Gemeindeangelegenheiten beratend mitzuwirken». Das Konsultationsrecht wurde mitunter in Bischofszell, Gachnang, Gottlieben, Herdern, Langrickenbach und Schlatt eingeführt.

In Appenzell Ausserrhoden wiederum ist die gesamte Bevölkerung eingeladen, mittels «Volksdiskussion» zu Geschäften des Kantonsrats Anträge einzureichen. Wird davon Gebrauch gemacht, können solche gar persönlich vor dem Parlament in Herisau begründet werden. Während immerhin zu jedem zweiten Geschäft schriftliche Anträge aus dem Volk eintreffen, wird kaum jemals ein ausländischer Appenzeller vors Plenum getreten sein: Seit deren Einführung 1995 wagte sich erst eine Handvoll Personen zur mündlichen Volksdiskussion.

Stimm- und Wahlrecht in den Gemeinden

Acht Kantonsverfassungen sehen derzeit das kommunale Stimm- und Wahlrecht für Ausländer vor. Während jedoch die drei Deutschschweizer Kantone AR, BS und GR die effektive Einführung subsidiär den Gemeinden überlassen, ist das Ausländerstimmrecht in den Gemeinden der Westschweizer Kantone obligatorisch. Im Kanton Basel-Stadt wiederum bleibt das Ausländerstimmrecht ein toter Buchstabe, da die zwei potentiellen Gemeinden Bettingen und Riehen von dessen Einführung bisher absahen. Theoretisch käme hierzu wohl auch die Einwohnergemeinde Basel-Stadt infrage – die jedoch kein eigenes Parlament bestellt.

Kanton
(Art/Jahr der Einführung)
Subsidiarität; Passivwahl- recht Karenzfrist Automatisch /Opting-In Gemeinden eingeführt
Appenzell Ausser-rhoden
(Totalrevision 1995)
fakultativ;
keine Vorgabe (faktisch: überall aktiv und passiv)
10 Jahre in der Schweiz, davon 5 im Kanton Opting-In Speicher (seit 2002), Trogen (2004), Wald (1999) (3 von 20 Gemeinden)
Basel-Stadt
(Totalrevision 2006)
fakultativ;
keine Vorgabe
keine Vorgabe keine Vorgabe keine (von 3)
Freiburg
(Totalrevision 2005)
obligatorisch;
nur aktiv
5 Jahre im Kanton automatisch alle (164)
Genf
(Volksinitia- tive 2005)
obligatorisch;
nur aktiv
8 Jahre in der Schweiz automatisch alle (45)
Graubünden
(Totalrevision 2003)
fakultativ;
keine Vorgabe (faktisch: überall aktiv und passiv)
keine Vorgabe keine Vorgabe (faktisch: überall automatisch) Almens, BeverBregaglia, Conters, Fideris, Flerden, Masein, Pratval, Sils im DomleschgTschappina (alle ohne Wartefrist); Arosa, St. Antönien (beide nach 5 Jahren); Sagogn (nach 6 J.); Bonaduz, Cazis, Sumvitg, Vals (alle nach 10 J.) sowie Schnaus (Details unbekannt). (18 von 158)
Jura
(Kantonsgrün- dung 1979)
obligatorisch; aktiv sowie
(ab 1998) für Parlamente passiv
10 Jahre in der Schweiz, davon 1 im Kanton automatisch aktives Wahlrecht: alle (57);
passives Wahlrecht: alle Gemeinden mit Parlament (Delémont, Haute-Sorne, Le Bois, Porrentruy, Val Terbi)
Neuenburg
(teilw. 1849)
obligatorisch;
aktiv und (ab 2007) passiv
1 Jahr im Kanton automatisch alle (37)
Waadt
(Totalrevision 2003)
obligatorisch;
aktiv und passiv
10 Jahre in der Schweiz, davon 3 im Kanton automatisch alle (318)

Die Ausländerinnen und Ausländer werden, mit einer Ausnahme, in allen Kantonen automatisch ins Stimmregister eingetragen, sobald die entsprechende Wartefrist abgelaufen ist. Einzig der Kanton Appenzell Ausserrhoden stellt die Stimmberechtigung erst auf Begehren der Interessierten aus. Dieses Opting-In scheint den Kreis der ausländischen Stimmbürger stark zu schmälern: So haben in der Gemeinde Speicher lediglich 8 von 400 Ausländern das nötige Begehren gestellt, im beschaulicheren Wald immerhin 10 von 45 Berechtigten. Trotz dieser hohen Hürden haben doch einige der 20 Ausserrhodner Kommunen die Mitbestimmung der Migranten refüsiert, so Bühler mit 310 zu 135 Stimmen.

Inserat der Zürcher Gegner des Ausländerstimmrechts

Einmal das Stimmrecht erlangt, darf im Appenzellischen nicht nur gewählt, sondern ebenso kandidiert werden. Denn das aktive Ausländerstimmrecht ist – erstaunlicherweise mit Ausnahme von Genf und teilweise Jura – in den meisten Kantonen an das Passivwahlrecht geknüpft. So kam es, dass in der Gemeinde Wald (AR) vor einigen Jahren ein Holländer in den Gemeinderat gewählt wurde.

Im Jura dürfen derweil in Gemeinden, die ein Parlament bestellen, die ausländischen Stimmberechtigten für (nur) ebendieses Gremium kandieren. In Delémont wurden hierdurch bereits Italiener und Spanier in die örtliche Legislative gewählt. Und im Jahr 2005 amtete mit dem Italiener Franceso Prudente (CSP) gar ein Ausländer als Parlamentspräsident – eine Premiere europaweit. Dies übrigens «ohne dass es Probleme gab», wie im Abstimmungsbüchlein 2007 zur Erweiterung der Wählbarkeit auf alle kommunalen Ämter zu lesen war. Jener Vorschlag wurde dennoch knapp abgelehnt.

Bedenkenswert ist letztlich, dass das kommunale Ausländerstimmrecht stets durch eine Totalrevision der Kantonsverfassung  implementiert wurde. Einzig im Kanton Genf gelang dies 2005 durch eine explizite Volksabstimmung – mit knapper 52-Prozent-Mehrheit zur Volksinitiative «J’y vis j’y vote». Gleichentags wurde, wie sonst so oft bei diesem Ansinnen, eine parallele Volksinitiative zur Einführung des Passivwahlrechts für Ausländer mit 53 Prozent abgelehnt.

Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene

Lediglich zwei Kantone haben das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene eingeführt – Jura im Rahmen seiner Kantonsgründung 1979 und Neuenburg durch die neue Kantonsverfassung 2002:

Kanton
(Art/Jahr der Einführung)
Aktiv- / Passivwahlrecht Karenzfrist Einschränkungen
Jura
(Kantonsgründung 1979)
nur aktiv 10 Jahre in der Schweiz, davon 1 im Kanton keine
Verfassungsänderungen und Verträge von Verfassungsrang
Neuenburg
(Totalrevision 2002)
nur aktiv 5 Jahre im Kanton

Im Vergleich zu den kommunalen Rechten sind die Ausländer hier zwar ebenfalls zur aktiven Wahl befugt, wenngleich sie selbst nicht wählbar sind. Ausländische Staats-, Stände- und Kantonsräte sind daher auch in der Westschweiz nirgends anzutreffen. 2007 wurde eine Neuenburger Initiative klar verworfen, die das kantonale Passivwahlrecht eingeführt hätte. Zu den Nationalratswahlen sind die ausländischen Stimmberechtigen übrigens grundsätzlich ausgeschlossen, da diese dem nationalen, nicht dem kantonalen Recht unterstehen. Personen, welche das Stimmrecht erworben haben, sind jedoch ermächtigt, kantonale Volksbegehren zu unterzeichnen, insbesondere Initiativen und Referenden.

Der Kanton Jura – gerne als Vorzeigekanton in Sachen Ausländerstimmrecht hervorgebracht – kennt sodann eine kaum beachtete, aber essenzielle Einschränkung: Ausländische Stimmbürger dürfen zwar über Gesetzesänderungen und Finanzbeschlüsse mitbestimmen. Die höchste kantonale Normstufe indessen, die «Constitution jurassienne» und Verträge von Verfassungsrang sind weiterhin den Schweizer Stimmbürgern vorbehalten.

Die ultimative Übersicht über die kantonalen Wahlsysteme

Jüngst haben wir auf diesem Blog zwei Aspekte kantonaler Wahlsysteme thematisiert. Die Vergleiche sind Teil eines umfassenderen Vergleichs der Wahlsysteme für die kantonalen Parlamente.

Es handelt sich dabei um die bisher umfassendste Übersicht in diesem Bereich. Sie umfasst von der Grösse der Wahlkreise über das Verfahren der Sitzzuteilung bis zu den Regeln für Listenverbindungen eine Reihe von Eigenschaften von Wahlsystemen, inklusive Verweis auf die relevanten Gesetzesartikel.

Die Wahlsysteme für die Kantonsparlamente im Vergleich (zum Vergrössern aufs Bild klicken).

Die Wahlsysteme für die Kantonsparlamente im Vergleich (zum Vergrössern aufs Bild klicken).

Die Tabelle soll allerdings keine abschliessende Auflistung sein. Vielmehr ist geplant, dass die Übersicht laufend aktualisiert und erweitert wird. Aus diesem Grund ist die Tabelle als Google Spreadsheet online zugänglich und frei editierbar. Wer Korrekturen anzubringen hat oder weitere Parameter in den Vergleich einbeziehen möchte, kann das somit tun. Die Änderungen werden regelmässig geprüft und die Tabelle entsprechend angepasst. Die jeweils neueste Version findet sich auf der entsprechenden Unterseite im Blog.

Sämtliche Daten dürfen mit Verweis auf «Napoleon’s Nightmare» als Quelle beliebig verwendet werden.

«Die Wähler reagieren sehr sensibel auf das Wahlsystem»

Sollen die Kantonsparlamente von Zug und Nidwalden künftig nach dem Pukelsheim gewählt werden? Für hitzige Diskussionen ist gesorgt. Im Interview äussert sich der Vater des Verfahrens, der deutsche Professor Friedrich Pukelsheim, zur Kritik an seinem Modell und erklärt, was ihn als Mathematiker an der Politik fasziniert.

Friedrich Pukelsheim

Friedrich Pukelsheim. Bild: Universität Augsburg

Herr Pukelsheim, Sie stehen hinter dem Wahlsystem, das in der Zentralschweiz gegenwärtig für hitzige Diskussionen sorgt. Hätten Sie damit gerechnet, dass das «doppeltproportionale Zuteilungsverfahren», wie es wissenschaftlich heisst, in der Schweiz eine solche Debatte auslösen könnte?

Friedrich Pukelsheim: Nein, das hätte ich nicht erwartet. Es hat mich schon positiv überrascht, dass Zürich, Aargau und Schaffhausen das System eingeführt haben. Dass es nun auch in anderen Kantonen diskutiert wird, freut mich. Natürlich gibt es auch Leute, die gegen einen Wechsel sind, es ist ja nachvollziehbar, dass es in einer Demokratie unterschiedliche Meinungen gibt.

Wieso können denn die Zuger oder die Nidwaldner nicht einfach ihr bisheriges Wahlsystem beibehalten?

Das Problem ist, dass beide Kantone viele Wahlkreise haben, die zum Teil sehr klein sind. In Walchwil beispielsweise sind nur drei Sitze zu vergeben. Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei solch kleinen Wahlkreisen nicht mehr von einer richtigen Proporzwahl gesprochen werden kann.

Was ist denn das Problem an den kleinen Wahlkreisen?

Wenn es in einem Wahlkreis nur einen Sitz zu vergeben gibt, dann ist klar, dass er an die stärkste Partei geht, und die anderen Parteien gehen leer aus. Wenn es zwei Sitze gibt, bekommt vielleicht auch die zweitstärkste Partei noch ein Mandat, aber die anderen nicht.

Mit anderen Worten: Die kleinen Parteien werden benachteiligt.
Genau – viel wichtiger ist aber, dass die Wähler benachteiligt werden. Denn die Wähler der kleinen Parteien bleiben in diesen Wahlkreisen ohne Vertretung im Parlament.

Und was kann das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren daran ändern?

Das Wesentliche am doppeltproportionalen Verfahren ist, dass die Sitze über den ganzen Kanton hinweg proportional verteilt werden – sowohl auf die Wahlkreise als auch auf die Parteien. Dadurch kann sich jeder Wähler sicher sein, dass seine Stimme einen Einfluss auf das Ergebnis hat – vielleicht nicht in seinem eigenen Wahlkreis, aber im Kanton. Es ist also unerheblich, ob ich in einer kleinen Gemeinde wohne oder in einer grossen. Es herrscht Wahlgleichheit über den ganzen Kanton.

Das tönt schön und gut, aber wollen die Wähler in Baar wirklich, dass die Walchwiler die Sitzverteilung in ihrer Gemeinde beeinflussen können?

Das ist eine grundsätzliche Frage: Wählt der Wähler einen Repräsentanten für den Kanton, oder wählt er einen Repräsentanten für seinen Wahlkreis? Letztlich ist es eine Frage des politischen Selbstverständnisses der Bevölkerung.

Eine andere Kritik an Ihrem Verfahren ist, dass es zu kompliziert sei. Um die Verteilung der Sitze zu bestimmen, benötigt man einen Computer, von Hand kann man sie nicht ausrechnen.

Ja, aber wer rechnet heutzutage noch Wahlen von Hand aus? Wichtig ist, dass das Ergebnis überprüft werden kann, und das Ergebnis kann beim Doppelproporz viel leichter überprüft werden als bei der bisherigen Methode. Wer sagt, die Berechnung sei zu schwierig, dem würde ich unterstellen, dass er noch nie eine Wahl nach dem bisherigen System ausgerechnet hat, sonst würde er die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wie umständlich das ist.

Wieso löst denn so etwas Technisches wie das Wahlrecht solch hitzige öffentliche Debatten aus wie jetzt etwa in Zug oder in Schwyz?

Die politischen Rechte sind eben die Grundlage der Demokratie, hier werden die Leute direkt angesprochen. Viele Politiker haben immer noch das Bild des dummen Wählers im Kopf, der das Wahlrecht nicht wirklich versteht. Ich sehe das anders. Es mag ja sein, dass die Wähler die Rechnungen nicht durchführen können. Aber sie verstehen sehr wohl die Auswirkungen von Wahlsystemen und reagieren sehr sensibel darauf. Das sieht man etwa daran, dass viele Wähler in kleinen Wahlkreisen gar nicht erst zur Urne gehen, weil sie denken: Wenn ich nicht eine der starken Parteien wähle, hat meine Stimme ohnehin keinen Einfluss.

Ist es sinnvoll, dass die Wähler über Wahlsysteme abstimmen?

Ja, absolut! Bei den Wählern ist diese Entscheidung viel besser aufgehoben als bei den Parteien. Nach meiner Erfahrung ist die Idee, dass alle Stimmen gleich viel zählen sollen, unter den Wählern akzeptiert. Die Politiker haben natürlich eine andere Sichtweise, sie wollen vor allem den Vorteil für ihre Partei sichern.

Mit anderen Worten: Jene Parteien sind gegen Ihr Verfahren, die damit Sitze verlieren würden.

Genau. Da sieht man dieses parteipolitische Eigeninteresse. Aber ich glaube, dass dieses parteipolitische Eigeninteresse so nicht von den Wählern geteilt wird.

Was fasziniert Sie als Mathematiker an politischen Fragen?

Ich habe mich in der ersten Hälfte meiner akademischen Laufbahn mit ganz anderem beschäftigt. Dabei bin ich durch Zufall auf ein Problem gestossen, das auch für das Wahlrecht relevant ist. Ich habe dann damit begonnen, mich über meinen eigenen Fachbereich hinaus mit dem Thema zu beschäftigen. Das Wahlrecht betrifft sehr viele Bereiche, das ist ja gerade das Spannende daran. Am Anfang betrachtete ich das Thema aus der Sichtweise des Mathematikers: Es gibt ein Problem, und am Ende kommt eine optimale Lösung heraus. Doch bei Wahlsystemen gibt es keine optimalen Lösungen. Die Kantone sind verschieden, und das spiegelt sich in den Wahlsystemen wider. Als Mathematiker kann ich nur Vorschläge machen. Am Ende muss die Bevölkerung in diesen Kantonen entscheiden, welches System für sie das richtige ist.

(Erschienen am 7. September in der Neuen Luzerner Zeitung)

Gesetzliche Quoren und das Gespenst der «Zersplitterung»

Vor kurzem ging es hier um natürliche Quoren, die kleinere Parteien bei Parlamentswahlen benachteiligen. Es gibt aber noch eine einfachere Möglichkeit, unliebsame Konkurrenten vom Parlament fernzuhalten: Anstatt Wahlhürden über die Wahlkreiseinteilung aufzubauen, kann man sie auch einfach ins Gesetz hineinschreiben.

In der Schweiz machen sieben Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Höhe und die konkrete Ausgestaltung variieren dabei stark. Grundsätzlich können zwei Modelle unterschieden werden:

  • In den Kantonen Aargau und Zürich reicht das Überschreiten des Quorums in einem Wahlkreis, um zur Sitzverteilung im ganzen Kanton zugelassen zu werden. Wenn eine Partei also in einem Wahlkreis die Hürde überspringt, kann sie in allen anderen ebenfalls Sitze holen (auch dort, wo sie unter dem Quorum geblieben ist). In beiden Kantonen beträgt das Quorum 5 Prozent. Im Aargau kann eine Partei alternativ auch im ganzen Kanton 3 Prozent der Stimmen holen, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können.
  • In den anderen Kantonen, die ein gesetzliches Quorum kennen, gilt dieses jeweils in jedem Wahlkreis separat. In Basel-Stadt braucht eine Partei in jedem Wahlkreis mindestens 4 Prozent der Sitze, um dort an der Sitzverteilung teilnehmen zu können. Im Kanton Waadt beträgt das entsprechende Quorum 5 Prozent, in Genf (mit nur einem Wahlkreis) 7 Prozent und im Wallis gar 8 Prozent. Die höchste Hürde stellt aber der Kanton Neuenburg auf: Dort erhalten Parteien in einem Wahlkreis keinen Sitz, wenn sie sich nicht wenigstens 10 Prozent der Stimmen sichern.

Die folgende Tabelle veranschaulicht die Quoren in den Kantonen:

Kanton Quorum Quorum gilt für… Erreichen des Quorums ermöglicht Zugang zu Sitzverteilung…
Aargau

5 Prozent in einem Wahlkreis oder 3 Prozent im Kanton

Listen im ganzen Kanton
Zürich

5 Prozent in einem Wahlkreis

Listen im ganzen Kanton
Basel-Stadt

4 Prozent im Wahlkreis

Listen im entsprechenden Wahlkreis
Waadt

5 Prozent im Wahlkreis

Listen im entsprechenden Wahlkreis
Genf

7 Prozent im Wahlkreis

Listen im entsprechenden Wahlkreis
Wallis

8 Prozent im Wahlkreis

Listen im entsprechenden Wahlkreis
Neuenburg

10 Prozent im Wahlkreis

Listen oder Listenverbindungen im entsprechenden Wahlkreis

Als Argument für gesetzliche Quoren wird in der Regel die Gefahr einer «Zersplitterung» des Parteiensystems ins Feld geführt, die es zu verhindern gelte. Getreu dem Grundsatz: Je weniger Parteien, desto besser.

Vielleicht schwebt den Befürwortern von Quoren das Schweizer Parteiensystem in den Anfangszeiten des Bundesstaates vor. Damals gab es lediglich zwei Parteien[1]: die Freisinnigen und die Katholisch-Konservativen. Allerdings gab es innerhalb dieser beiden Kräfte eine grosse Vielfalt von Strömungen. Unter dem Dach des Freisinns versammelte sich von rechtsfreisinnigen Liberalen über (protestantische) Konservative und linksfreisinnige Radikale bis hin zu frühen Vertretern sozialdemokratischer Ideen so ziemlich alles, was das politische Spektrum zu bieten hatte. Das Mehrheitswahlsystem zwang die vielfältigen Gruppen unter einen Mantel, um den erstarkenden Katholisch-Konservativen die Stirn zu bieten.

Das Zweiparteiensystem mag die parlamentarische Mehrheitsbildung erleichtert haben. Für den Wähler bedeutete es aber nichts anderes als eine Einschränkung der Auswahl, so dass etwa ein Radikaler zur Wahl eines rechtsfreisinnigen Kandidaten gezwungen war, für den er wenig Sympathie hegte.

In den Kantonen, die ein gesetzliches Quorum eingeführt haben, ergeben sich teilweise ganz ähnliche Situationen. Nehmen wir Neuenburg als Beispiel: Der Kanton hat zwar das höchste Quorum der Schweiz. Weil man es aber auch als Listenverbindung überspringen kann, passen sich die Parteien an und tun das einzig Rationale: Sie schmieden exzessiv Listenverbindungen, um die Hürde passieren zu können (beziehungsweise um die Stimmen der Kleinparteien zu ernten). Bei den letzten Wahlen im April gab es keine Partei, die keine Listenverbindung einging, und das grösste Bündnis bestand aus nicht weniger als fünf Listen. Die Folge war, dass – abgesehen von zwei Kleinstparteien – alle angetretenen Parteien den Einzug ins Parlament schafften. Wenn es der Zweck des 10-Prozent-Quorums war, eine Zersplitterung des Parteiensystems zu verhindern, so hat es diesen Zweck deutlich verfehlt.

Für die Wähler hatte das Quorum aber ganz entscheidende Auswirkungen, denn aufgrund der zahlreichen und ausgedehnten Listenverbindungen unterstützte jeder von ihnen mit seiner Stimme auch andere Parteien – Grüne Wähler halfen der Linksaussenpartei POP, CVP-Wähler der FDP und so weiter.

Auch in anderen Kantonen wissen die Parteien das Quorum zu umgehen. Im Wallis, wo keine Listenverbindungen möglich sind, bildeten manche Parteien gemeinsame Listen, um die 8-Prozent-Hürde zu knacken. Das Nachsehen hatten auch in diesem Fall die Wähler, die unter Umständen eine Partei unterstützten, der sie nichts abgewinnen können.

Von diesen praktischen Problemen einmal abgesehen, stellt sich die Frage, weshalb es überhaupt wünschenswert sein soll, eine Zersplitterung des Parteiensystems zu verhindern. Ist die beklagte «Zersplitterung» nicht ein Abbild einer Gesellschaft, in der es unterschiedliche Ansichten und Meinungen gibt? Haben die Wähler kleinerer Parteien nicht auch einen legitimen Anspruch auf eine faire Chance im Parlament vertreten zu sein?

Ein Blick in die Türkei gibt in diesem Zusammenhang zum Nachdenken Anlass. Wie Michael Martens in der FAZ bemerkte, hängen die jüngsten Proteste gegen die Regierung von Recep Tayyip Erdoğan nicht zuletzt mit dem politischen System zusammen, das kleinen Parteien den Zugang zum Parlament extrem erschwert – unter anderem mit einem Quorum von 10 Prozent. Bei den Parlamentswahlen 2002, als Erdoğans AKP an die Macht gelangte, schafften nur zwei Parteien den Sprung über die Hürde – fast die Hälfte der Wähler blieb ohne Vertretung im Parlament.

Der Gedanke scheint nicht abwegig, dass Bürger, die ihre Stimme im regulären politischen Prozess nicht einbringen können, sich dafür andere Wege suchen. Dass die «Zersplitterung» im Parlament mustergültig tief ist, hilft wenig, wenn es seinen Hauptzweck nicht erfüllt: die Repräsentation der Bevölkerung.


[1] Wobei der Begriff Partei nicht ganz korrekt ist, da es keine formellen Organisationen waren. Formell wurde erst 1881 mit der «Konservativen Union» (der Vorläuferin der heutigen CVP) die erste Partei gegründet.