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Verblichene Grandeur in Frankreichs Parlament

Der Begriff Parlament stammt vom französischen «parler». Tatsächlich beschränkt sich die Assemblée Nationale in Paris vor allem aufs Reden, angesichts der Dominanz des Präsidenten im politischen System Frankreichs.

Es ist eine vertraute Runde, die sich an diesem Montagnachmittag in der Assemblée Nationale in Paris zusammengefunden hat. Nur etwas mehr als ein Dutzend Abgeordnete sind präsent. Nachdem sie ihre jeweils fünf Minuten Redezeit gebraucht haben, verschwinden viele wieder oder vertreiben sich die Zeit mit Zwischenrufen an die Adresse gegnerischer Politiker beziehungsweise begeistertem Beklatschen von Parteikollegen (übrigens alles fein säuberlich dokumentiert im Protokoll).

Assemblée Nationale, Palais Bourbon, Paris
Baujahr 1728
Legislatives System bikameral
Sitze 577
Wahlsystem Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen mit zwei Wahlgängen
Wahlkreise 577
Legislaturperiode 5 Jahre
Parteien 17 (8 Fraktionen)

Man will es ihnen nicht verübeln: Es geht um wenig an diesem Tag im April 2019. Die Debatte ist «nur» eine Aussprache zur Industriepolitik; Entscheide fällt das Parlament keine. Und offenbar kann man es den Vollzeitpolitikern in der Assemblée Nationale nicht zumuten, dass sie den Sitzungen, für die sie bezahlt werden, auch wirklich beiwohnen.

Pioniere des Halbkreises

Die magere Präsenz im Innern steht im Kontrast zum äusserlichen Eindruck des Gebäudes. Beim Besuch des Palais Bourbon sticht zunächst die Nordfassade ins Auge. Hinter einer Baustellenabsperrung wachsen zwölf schlichte Säulen in die Höhe, auf denen ein Relief ruht; in der Mitte thront La France als Figur, flankiert von der Kraft und der Gerechtigkeit. Der Palast war einst für Prinzessin Louise-Françoise de Bourbon, Tochter von Louis XIV., gebaut worden. Neben dem gigantischen Louvre, dem weitläufigen Jardin des Tuileries und dem imposanten Place de la Concorde, die sich in seiner unmittelbaren Nachbarschaft befinden, wirkt der Bau für Pariser Verhältnisse zwar eher bescheiden, aber das will in Frankreich nichts heissen.[1]

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Die Nordfassade des Palais Bourbon. (Foto: Eigene Aufnahme)

 

Die Parlamentskammer ist eher klein und die Sitzreihen eher steil, was der Akustik entgegenkommt (und von den eifrigen Zwischenrufern dankbar ausgenutzt wird). Die Sitze sind in einem Halbkreis angeordnet, und das ist durchaus bemerkenswert – denn das französische Parlament war in den 1790er Jahren das erste überhaupt, das, inspiriert vom Amphitheater der Antike, eine solche Sitzordnung einführte (im Unterschied zu jener im Parliament of Westminster, wo sich Regierungs- und Oppositionsvertreter frontal gegenübersitzen). Die heutige Kammer, im Rot der Revolution gehalten, stammt aus der Zeit der Juli-Monarchie. Hinter dem Rednerpult finden sich wiederum einige Symbole der Republik: Oben sind Allegorien der Freiheit, der Ordnung, der Eloquenz, der Vorsicht in der Wand angebracht, darunter – wieder – solche der Gerechtigkeit und der Kraft. Und zwischen all dem die Philosophie: Ein Wandteppich zeigt das bekannte Bild «Die Schule von Athen».

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Das Innere des Unterhauses. (Foto: Assemblée Nationale)

 

Insgesamt macht der Palais Bourbon, wenn er auch nicht ganz so prunkvoll ist wie der Palais de l’Élysée, der Sitz des Präsidenten, einen imposanten Eindruck. Er passt damit zum Selbstbild der «Grande Nation». Auch wenn dieses Selbstbild der Realität in jüngerer Zeit nicht immer ganz gerecht wird.

Grosser Staat

Im Parlament wird der Anspruch der Grandeur gleichwohl deutlich, so auch in der Debatte über die Industriepolitik. Fast alle fordern in der einen oder anderen Form eine grössere Rolle des Staates – der bereits heute 56 Prozent des Bruttoinlandprodukts abschöpft – in der Wirtschaft. Diese oder jene Arbeitsplätze soll er retten, diese oder jenes Unternehmen unterstützen oder kaufen. Ob solche Übungen wirklich die oberste Priorität eines Staates sein sollten, der seit 1974 keinen positiven Rechnungsabschluss mehr erzielen konnte, wird von niemandem grundsätzlich in Frage gestellt. Erst recht nicht nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie.

Diese Ansprüche, die Vorstellung eines grossen Frankreichs sind vielleicht auch die Erklärung für das Hadern der Franzosen mit ihrer Politik. Auch nachdem die Proteste der «gilets jaunes» abgeklungen sind, bleibt die Unzufriedenheit mit Präsident Macron hoch. Alles was er anpackt, so scheint es, ruft sogleich heftigen Widerstand in der Bevölkerung hervor. Dabei war er einst als grosser Hoffnungsträger gestartet nach dem Abgang des Sozialisten François Hollande, der noch unbeliebter war als der heutige Staatschef.

Vielleicht liegt es an einer grundsätzlichen Diskrepanz zwischen der Bevölkerung und den politischen und wirtschaftlichen Eliten. Fast alle, die in Frankreichs Politik etwas zu sagen haben, haben die École nationale d’administration absolviert. Nach dem Studium werden sie, oft ohne grosse Erfahrung, als Kandidaten in irgendeinem Wahlkreis aufgestellt, nicht selten in einer völlig anderen Gegend als ihrer Heimatregion. «Parachutage» nennt man das im Fachjargon der französischen Politik. Von dort folgt dann der Aufstieg auf der politischen Karriereleiter.

Macht und Ohnmacht des Präsidenten

Die Assemblée Nationale setzt sich aus insgesamt 577 Abgeordneten zusammen. Gewählt werden sie im Majorzverfahren in Einerwahlkreisen. Traditionell resultierte dieses Verfahren in zwei dominanten Parteien, dem Parti Socialiste (PS) und den Konservativen (die ihren Parteinamen alle paar Jahre wechseln, derzeit heissen sie Les Républicains). Davon ist heute aber wenig übrig. Bei den Wahlen 2017 sind die Traditionsparteien massiv geschrumpft (der PS von 280 auf 30 Sitze!). Die Mehrheit errang die Partei La République en Marche von Präsident Macron zusammen mit ihren Verbündeten. Daneben hat der rechtsextreme Front National (der inzwischen Rassemblement National heisst) dazugewonnen, auch wenn er sich nach wie vor schwertut mit dem Mehrheitswahlsystem.

Auf dem Papier ist Frankreich eine semipräsidentielle Demokratie, das heisst, dass das Parlament ein gewisses Gegengewicht bildet zum Präsidenten. Weil allerdings seit dem Jahr 2000 die Assemblée National unmittelbar nach den Präsidentschaftswahlen gewählt wird, holt die Partei des Staatschefs üblicherweise auch gleich die Mehrheit im Parlament.[2] So hat der Präsident in der Praxis einen sehr viel grösseren Einfluss, als es seinen Kompetenzen auf dem Papier entsprechen würde.

Kein Staatsoberhaupt in der EU ist mächtiger als der französische Präsident. Das dürfte auch mit der politischen Kultur Frankreichs und ihrer Vorliebe für starke Figuren wie de Gaulle oder Mitterrand zu tun haben. In der jüngeren Vergangenheit produzierte das System aber eher Präsidenten, die zwar stark auftreten, mit ihrer Politik aber ohnmächtig wirken, wie Macron, Hollande oder zuvor Sarkozy.

Es scheint, dass die Repräsentativität des politischen Systems verloren gegangen ist. Bei den letzten Präsidentschaftswahlen holte der spätere Sieger im ersten Wahlgang nur gerade 24 Prozent der Stimmen. Das vom Mehrheitswahlsystem anvisierte klare Mandat liefern Wahlen kaum mehr. Unter diesem Gesichtspunkt scheint die starke Konzentration der Macht auf eine Person umso problematischer. Zumal sich spiegelbildlich zur Macht auch der Widerstand auf eine Person fokussiert, wie die Proteste der «gilets jaunes» wie auch die Kommunalwahlen Ende Juni gezeigt haben.

 

Dieser Beitrag ist Teil der Serie «Parliamenthopping», in der Napoleon’s Nightmare Parlamente rund um die Welt porträtiert.

 


[1] Das Oberhaus, der Sénat, tagt im Palais du Luxembourg etwas weiter südöstlich.

[2] Früher kam es demgegenüber regelmässig vor, dass der Premierminister und der Präsident aus unterschiedlichen politischen Lagern stammten («cohabitation»).

Das Losverfahren brachte in der Schweizer Geschichte vor allem Aristokraten Glück

Verbessert das Losverfahren die Demokratie? Seine Fürsprecher verweisen gern auf die Alte Eidgenossenschaft. Aber gerade hier diente die Verlosung von Ämtern vor allem den Mächtigen.

Publiziert im Magazin «NZZ Geschichte» vom 9. Juli 2020.

Gott meinte es offensichtlich nicht gut mit Albrecht von Haller. Der Universalgelehrte sass seit bald dreissig Jahren im bernischen Grossen Rat. Es war längst Zeit für den nächsten Schritt in der Karriere des Patriziers. Wiederholt bewarb sich von Haller um einen Sitz im Kleinen Rat, in der Regierung, mehrmals kandidierte er für eine Landvogtei. Doch immer wieder traf das Glück beim Losentscheid einen Konkurrenten. Haller tröstete sich mit dem Gedanken, dass die politische Karriere offenbar nicht seine Bestimmung sei. Nachdem er 1772 beim Rennen um den Einzug in den Kleinen Rat ein weiteres Mal leer ausgegangen war, bezeichnete er das Los in einem Brief an seinen Freund, den Genfer Gelehrten Charles Bonnet, als «Stimme Gottes». Sie sei tiefsinniger als menschliche Entscheide.[1]

Wer die goldene Kugel zog, stieg in der Berner Machthierarchie auf. (Bild: Bernisches Historisches Museum)

 

Kaum jemand sieht im Los heute noch ein Verdikt Gottes. Und doch erlebt die Idee, politische Vertreter nicht per Wahl, sondern per Zufall zu bestimmen, wieder einen Aufschwung. Vorangetrieben wird sie von Wissenschaftern wie dem belgischen Historiker David Van Reybrouck. Das Los, so argumentiert er in seinem 2016 auf Deutsch erschienenen Buch «Gegen Wahlen», sei das wahrhaft demokratische Verfahren.

Ansätze, es in moderne Demokratien zu integrieren, gab es in der jüngeren Vergangenheit unter anderem in Irland, im US-Gliedstaat Oregon und im deutschsprachigen Teil Belgiens. In Sitten wurde kürzlich ein Pilotversuch durchgeführt, bei dem wie in Oregon eine ausgeloste Gruppe von Bürgern über eine Abstimmungsvorlage diskutierte und einen kurzen Bericht zuhanden ihrer Mitbürger verfasste. Weiter geht die Justizinitiative, welche die Auslosung von Bundesrichtern fordert. Das Begehren ist zustande gekommen, bald will der Bundesrat seine Botschaft dazu vorlegen. Noch nicht so weit ist die Volksinitiative Génération Nomination. Sie will, dass der Nationalrat künftig per Los besetzt wird. Die Initianten wollen zusätzliche Unterstützer und finanzielle Mittel sammeln, bevor sie mit der Unterschriftensammlung starten.

Die Eidgenossenschaft war ein Spätzünder

Verfechter des Losverfahrens betonen, es sei demokratischer als die Wahl, weil es das Prinzip der Gleichheit besser zur Geltung bringe. So schreiben die zwei Politikwissenschafter Nenad Stojanović und Alexander Geisler in der «Zeit», das Los sei «lange Zeit die demokratische Methode par excellence» gewesen. Sie und andere Befürworter des Modells verweisen auf den antiken Stadtstaat Athen, wo das Losverfahren zur Besetzung einiger (nicht aller) wichtiger Ämter zum Einsatz kam, sowie auf die norditalienischen Stadtstaaten wie Venedig oder Florenz, die im Mittelalter beim Besetzen von Ämtern auf den Zufall setzten. Und noch ein Vorbild wird genannt: die Eidgenossenschaft. Verschiedene Kantone und Gemeinden vergaben ab dem 17. Jahrhundert Ämter per Los. Ein genauerer Blick zeigt aber, dass sie damit keineswegs eine Demokratisierung anstrebten – im Gegenteil.

Im Vergleich zu anderen Gebieten findet das Los in der Schweiz relativ spät Aufnahme in die politischen Systeme. Während das Verfahren in Venedig bereits im 13. Jahrhundert eingeführt wurde, tauchen die ersten Beispiele in der Schweiz erst im 17. Jahrhundert auf. Die Schweiz ist für die Geschichte des Losverfahrens aber besonders interessant, weil es in sehr unterschiedlichen Staatsformen zur Anwendung kam: in den ländlichen Landsgemeindeorten ebenso wie in aristokratischen Städterepubliken und nach dem Ende der Alten Eidgenossenschaft auch in der Helvetischen Republik, wie ein 2017 von Wissenschaftern der Universität Lausanne herausgegebener Sammelband eindrücklich aufzeigt.[2]

Ruinöses Wettrüsten

Unter den Landsgemeindeorten war Glarus jener, der das Losverfahren als erster einführte und am längsten beibehielt. Vor der Einführung waren die wichtigen Ämter in offenen Wahlen an der Landsgemeinde besetzt worden. Dabei war allerdings der Stimmenkauf weit verbreitet. Um dem Missstand beizukommen, führten die Glarner 1623 zunächst Abgaben ein; wer in ein Amt gewählt wurde, musste einen gewissen Betrag an die Staatskasse oder direkt an die Stimmbürger entrichten. Das sollte den Anreiz mindern, Stimmen zu kaufen. Die Massnahme scheint aber nicht den gewünschten Effekt gehabt zu haben, ja sie verstärkte die Aristokratisierung noch. Jedenfalls beschloss 1640 die evangelische Landsgemeinde – Glarus war inzwischen konfessionell geteilt –, wichtige Amtsträger nicht mehr zu wählen, sondern auszulosen. Das Verfahren war zweistufig: Zunächst wurden per Handmehr acht Kandidaten ausgewählt (zwei aus dem hinteren, vier aus dem mittleren und zwei aus dem vorderen Landesteil). Unter diesen wurde danach gelost. Ein unmündiger Knabe gab jedem Bewerber eine schwarz eingefasste Kugel; sieben waren silbern, eine golden. Wer die goldene Kugel zog, bekam das Amt. Der katholische Teil von Glarus übernahm das Verfahren 1649.

Anders als man denken würde, lag das Losverfahren durchaus im Interesse der Eliten, wie der Historiker Aurèle Dupuis von der Universität Lausanne betont.[3] Denn die Wahlbestechung hatte mit der Zeit zu einem immer kostspieligeren Wettstreit um Ämter geführt, der ganze Familien zu ruinieren drohte. Durch das Los sollte der Anreiz für dieses ruinöse Wettrüsten gesenkt werden. Ausserdem erhofften sich insbesondere Angehörige von Familien, die zwar zur Elite, aber nicht zu den ganz mächtigen Geschlechtern zählten, eine ausgeglichenere Verteilung der Ämter.

Verdächtiger Zufall

Allerdings scheint auch beim Los nicht immer alles mit rechten Dingen zugegangen zu sein. Jedenfalls ist es auffällig, dass einige Herren das gleiche Amt mehrmals hintereinander erlangten. So gelang Johann Heinrich Zwicky das Kunststück, zwischen 1699 und 1719 fünfmal in Folge zum Landesstatthalter gelost zu werden (wodurch er jeweils zwei Jahre später Landammann werden konnte). Die Wahrscheinlichkeit, das in einem fairen Verfahren zu schaffen (gegen jeweils sieben Mitbewerber), liegt bei 1 zu 32 768. Die Vermutung liegt nahe, dass Zwicky seinem Glück auf die Sprünge zu helfen wusste, etwa mittels Absprachen mit anderen Kandidaten. Auf Unregelmässigkeiten lässt auch ein Beschluss der evangelischen Landsgemeinde von 1764 schliessen, in dem die Kandidaten ermahnt werden, sie sollten «keine Kugeln mehr wechseln, sondern jeder die ihn treffende Kugel behalten».[4] Statt der Wähler bestachen die Politiker nun also einfach ihre Mitbewerber.

Gleichwohl hielten die Glarner am Losverfahren fest. 1791 ging die evangelische Landsgemeinde sogar noch einen Schritt weiter: Sie führte für einige Ämter (Landschreiber, Läufer und Landvögte) das sogenannte Kübellos ein. Dieses verzichtete ganz auf eine vorgängige Wahl und loste die Ämter direkt unter allen Bürgern aus. Dafür wurden Zettel mit Namen aus einem Butterfass gezogen. Weil keinerlei Vorselektion stattfand, konnte es vorkommen, dass das Los Leute traf, die ein Amt nicht ausüben wollten oder konnten, zum Beispiel wenn ein Analphabet zum Landschreiber ernannt wurde. In vielen Fällen wurde es daher an den Meistbietenden versteigert, womit man wieder gleich weit war wie im 17. Jahrhundert: beim Ämterkauf.

Inspiriert von Glarus, übernahmen zwei weitere Landsgemeindeorte das Losverfahren, wenn auch nur für kurze Zeit: In Schwyz wurde es 1692 eingeführt und blieb formell bis 1706 in Kraft, wobei es in der Praxis schon vorher nicht mehr angewandt wurde. In Zug dauerte das Experiment noch kürzer, nämlich von 1697 bis 1699. In Glarus überlebte das Losverfahren derweil bis weit ins 19. Jahrhundert hinein. Erst als die Glarner im Zuge der Regenerationsbewegung 1837 eine neue Verfassung beschlossen, schafften sie die alten Strukturen der konfessionellen Trennung ab – und mit ihnen das Losverfahren.

Verengung der Herrschaftsschicht

Nicht nur in Landsgemeindeorten fand das Losverfahren Anwendung, sondern auch in städtischen Aristokratien wie Bern, Basel oder Schaffhausen. Und so unterschiedlich die politischen Systeme waren, so ähnlich waren die Gründe, die sie aufs Los brachten: Einerseits wollte man die verbreitete politische Korruption eindämmen, andererseits die Tendenz zur Machtkonzentration entschärfen. In Bern etwa wurde die herrschende Schicht ab dem 17. Jahrhundert immer schmaler: Zählten 1630 noch 139 Familien zum Patriziat, waren es 1701 nur noch 88.

Die zunehmende Abkapselung führte zu Spannungen, einerseits zwischen den regierenden Geschlechtern und dem Rest der Burgerschaft, andererseits aber auch innerhalb des Patriziats. Die Aufnahme in den Grossen Rat erfolgte durch Kooptation: Das Gremium bestimmte selber, wen es neu aufnehmen wollte. Dabei hatten die Mitglieder des Kleinen Rats und des Rats der Sechzehn ein Vorschlagsrecht; sie konnten so sicherstellen, dass Mitglieder der eigenen Familie zum Zug kamen. Die weniger mächtigen Geschlechter, die nicht im Kleinen Rat vertreten waren, befürchteten nicht zu Unrecht, mittelfristig ganz aus dem Grossen Rat zu fallen. Auch deshalb versuchte Albrecht von Haller – der dafür lukrative Stellen an angesehenen Universitäten und Höfen ausschlug – derart verzweifelt, in den Kleinen Rat zu kommen: Es ging um das politische Überleben seiner Familie.

Das Los, das für Landvogteien ab 1710 und für den Kleinen Rat ab 1722 eingesetzt wurde, sollte die Ämterverteilung gleichmässiger machen und Bestechung erschweren. Wie in Glarus kam das Glück beziehungsweise Pech in goldenen und silbernen Kugeln zum Ausdruck. Dabei bestimmte nie das Los allein; vielmehr kam ein komplexes System zur Anwendung, das über mehrere Runden Wahl und Losverfahren kombinierte. Der Zufall hatte keine freie Bahn, sondern wurde im Gegenteil stark eingehegt. Denn die mächtigen Familien hatten kein Interesse daran, ihre Privilegien einfach so aufzugeben. Umgekehrt wollten sie aber auch nicht, dass innere Konflikte ihre Herrschaft gefährdeten. Die Einbindung des Loses erlaubte es, beiden Absichten gerecht zu werden. «Das Ziel der Einführung von Losverfahren in Bern war nicht eine Demokratisierung, sondern vielmehr der Abbau von Konflikten sowie eine Stabilisierung der aristokratischen Republik», schreibt der Historiker Nadir Weber. Wie wirksam das Los dabei war, ist offen. Jedenfalls blieb die Macht bis zum Zusammenbruch des Ancien Régime in den Händen weniger Familien konzentriert.

Albrecht von Haller war kein begeisterter Anhänger des Losverfahrens. Zwar schrieb er, dass das Los die Chancen von Aussenseitern auf Ämter verbessere. Das Übel der Wahlbestechung lasse sich damit aber nicht beheben, sondern verlagere sich lediglich auf die Phase der Vorselektion. Haller mag aufgrund seiner persönlichen Erfahrung nicht eben ein unvoreingenommener Richter sein. Letztlich stand er dem Los aber doch versöhnlich gegenüber: Man solle jener höheren Instanz vertrauen, die das Gold und Silber der Kugeln geschaffen und jede Farbe mit dem Namen dessen versehen habe, für den sie bestimmt sei. Haller sah in seinem Lospech offenbar einen Hinweis, dass Gott ihn nicht mit Regierungsgeschäften belasten wollte, so dass er sich ungestört seiner wissenschaftlichen Tätigkeit widmen konnte.

Reaktion auf Staatskrise

Auf den göttlichen Willen berief man sich auch anderswo wiederholt, etwa in Schaffhausen. Dort forderten die Zünfte, die das Fundament des Staats bildeten, 1688 die Einführung des «göttlichen Loss», um den Zugang zu höheren Ämtern gerechter zu gestalten.[5] Vorausgegangen waren dem Ansinnen wachsende Spannungen zwischen dem Kleinen Rat, der immer mehr Kompetenzen an sich zog, und dem Rest der Bürgerschaft, die sich schliesslich zu einer veritablen Staatskrise ausweiteten. Dem Kleinen Rat wurden Absolutismus, Korruption und Vetternwirtschaft vorgeworfen. Die Schwere der Krise erklärt wohl auch, warum Schaffhausen mit seiner Reform deutlich weiter ging als Bern. Der Grosse Rat beschloss, sämtliche Ämter auszulosen, wobei die Zünfte und Gesellschaften je einen Kandidaten stellen durften.

Demokratisierung war nicht das Ziel

Kurzum: In den Landsgemeindeorten ebenso wie in den Städterepubliken der Eidgenossenschaft wurde das Los als Mittel gegen politische Korruption und absolutistische Herrschaftsansprüche propagiert. Zahlreiche Orte griffen auf das Verfahren zurück, Auslöser waren oft Spannungen innerhalb der oberen Herrschaftsschichten. Angestrebt wurden eine breitere Verteilung der Macht und eine weniger berechenbare – und somit auch weniger beeinflussbare – Besetzung der Ämter. Eine wirkliche Demokratisierung war hingegen nie das Ziel und fand auch nirgends statt. Im Gegenteil: Oft lag das Losverfahren durchaus im Interesse der herrschenden Schicht. Sei es, weil diese (wie in Glarus) die horrenden Kosten der Wahlbestechung vermeiden wollte; sei es, weil (wie in Bern) der Kreis der Mächtigen immer enger wurde und damit die Stabilität der Regierung gefährdete.

Es mag sein, dass das Losverfahren Vorteile für die Demokratie mit sich bringen kann. Die Alte Eidgenossenschaft ist aber ein denkbar ungeeignetes Beispiel dafür. Die Berner Patrizier wären erstaunt über die Vorstellung, dass sie mit ihrer Reform Pioniere der Demokratie gewesen sein sollen.

 


[1] Zitiert in Nadir Weber (2017): «Gott würfelt nicht», in: Chollet, Antoine und Fontaine, Alexandre (2017): Expériences du tirage au sort en Suisse et en Europe (XVIe-XXIe siècle), S. 60.

[2] Chollet/Fontaine 2017.

[3] Aurèle Dupuis: «Un remède désespéré pour des démocraties aux abois», in Chollet/Fontaine 2017.

[4] Zitiert in Winteler, Jakob (1954): Geschichte des Landes Glarus. Band II: von 1638 bis zur Gegenwart, S. 128.

[5] Roland E. Hofer: Absolutismus oder Republik? Bemerkungen zur Verfassungskrise von 1688. Schaffhauser Beiträge zur Geschichte, 84 (2010), S. 95 ff.