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Geld stinkt nicht (ausser es kommt aus dem Ausland)

Die CVP will es Ausländern verbieten, politische Kampagnen in der Schweiz zu finanzieren. Das wäre der erste Schritt einer staatlichen Regulierung der Politikfinanzierung.

Dürfen ausländische Akteure Parteien und Kampagnen in der Schweiz finanziell unterstützen? Die Antwort ist ein klares Nein – zumindest, wenn man die öffentliche politische Debatte als Massstab nimmt. Zwar sind Spenden aus dem Ausland rechtlich kein Problem. Doch aus Sicht der Parteien und Komitees scheinen sie kein legitimes Mittel im politischen Wettbewerb zu sein. Jedenfalls fällt auf, wie alle betonen, von ausländischem Geld unabhängig zu sein.

Das aktuellste Beispiel ist der Abstimmungskampf um das Geldspielgesetz, das am 10. Juni von 73 Prozent der Stimmenden befürwortet worden ist. Ausländische Online-Geldspielanbieter unterstützten die Unterschriftensammlung für das Referendum finanziell. Die Referendumsführer machten kein Geheimnis daraus, hoben aber hervor, im Abstimmungskampf keine Spenden von ausländischen Unternehmen entgegenzunehmen. Diese Ankündigung stellte sich zumindest als irreführend heraus, sagte doch der Verband europäischer Online-Casinos Ende Mai offen, auch für den Abstimmungskampf Zuwendungen an das Komitee getätigt zu haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Geld aus dem Ausland im Zusammenhang mit einer Volksabstimmung zu reden gibt. Vor der Abstimmung über die Beschaffung des Gripen 2014 machte Hersteller Saab sichtbar Werbung für den Kampfjet – etwa am Lauberhornrennen –, erklärte aber stets, dass es sich dabei nicht um Abstimmungswerbung handle.

Regelung politischer Spenden aus dem Ausland

Übersicht über die Regelungen bezüglich politischer Zuwendungen aus dem Ausland. (Daten: International IDEA)

 

Auch bei der Gold-Initiative engagierten sich ausländische Akteure: Edelmetallhändler, die offenbar auf einen Anstieg des Goldpreises setzten, sollte die Nationalbank ihre Goldreserven erhöhen, spendeten den Initianten Geld. Wie viel, ist, wie meistens in der Schweizer Politik, nicht bekannt.

«Inakzeptable Einmischung»

Geholfen haben die Zuwendungen wenig: In allen drei genannten Beispielen erlitten die ausländischen Financiers an der Urne Schiffbruch. Gleichwohl nimmt sich CVP-Ständerat Jean-René Fournier nun des Themas an und will ausländische Spenden in Schweizer Abstimmungskampagnen (nicht aber Wahlkampagnen) per Gesetz verbieten. Er hat Anfang Juni eine entsprechende Parlamentarische Initiative im Parlament eingereicht. Es sei «inakzeptabel», dass sich ausländische Akteure «aus rein finanziellen Eigeninteressen in die direkte Demokratie der Schweiz einmischen», heisst es zur Begründung in dem Vorstoss, der von Parlamentariern von SP bis SVP unterzeichnet wurde.

Die Schweiz wäre damit in guter Gesellschaft, wie ein Vergleich mit dem europäischen Ausland zeigt. Gemäss einer Untersuchung der internationalen Organisation IDEA kennen 27 von 44 analysierten Staaten ein generelles Verbot von politischen Spenden aus dem Ausland (siehe Grafik). In weiteren 4 sind Zuwendungen an Parteien verboten, während solche an Kandidaten legal sind. Die 13 restlichen Länder – unter ihnen die Schweiz – erlauben Zuwendungen aus dem Ausland prinzipiell, wobei es teilweise Einschränkungen gibt. So dürfen beispielsweise Parteien in Deutschland Spenden von Ausländern nur bis zu einem Betrag von 1000 Euro entgegennehmen.

Interne Richtlinien: Parteien akzeptieren Geld aus dem Ausland

Die meisten Schweizer Parteien haben interne Richtlinien, welche Gelder sie annehmen und wie sie damit umgehen. Auf Anfrage von «Napoleon’s Nightmare» gibt aber keine von ihnen an, Zuwendungen aus dem Ausland grundsätzlich abzulehnen. Die FDP beispielsweise hat festgelegt, dass ein Spender maximal einen Fünfzehntel des Jahresbudgets beitragen darf. Die Herkunft des Spenders spielt dabei keine Rolle.

Ähnliche Grundsätze haben die Grünliberalen, wobei die Obergrenze bei ihnen 15 Prozent der Einnahmen beträgt. Beide Parteien machen keine Angaben dazu, ob sie in der Vergangenheit Geld aus dem Ausland erhalten haben.

Die Grünen teilen mit, sie hätten bisher keine Zuwendungen aus dem Ausland bekommen. Zulässig wären solche gemäss den «Ethischen Richtlinien und Transparenzregeln für Parteispenden». Das Dokument schreibt unter anderem vor, dass nur Spenden angenommen werden, die rechtmässig sind und dem Image der Partei nicht schaden. Zudem werden Spenden über 20’000 Franken (bei natürlichen Personen) bzw. 10’000 Franken (bei juristischen Personen) offengelegt. Eine Unterscheidung zwischen Zuwendungen aus dem Inland und solchen aus dem Ausland wird nicht gemacht.

Die Schweiz würde mit einem Verbot also kein Neuland betreten, was indes noch nicht heisst, dass eine solche Neuerung sinnvoll wäre. Zum einen stellt sich die Frage der praktischen Umsetzung. In Frankreich kam der Front National 2017 in die Kritik, als bekannt wurde, dass die Partei von Marine Le Pen neun Millionen Euro von einer russischen Bank mit Beziehungen zum Kreml erhalten hatte. Französischen Parteien ist es nicht erlaubt, Spenden aus dem Ausland entgegenzunehmen. Der Front National verstiess jedoch nicht gegen das Verbot, weil es sich bei der Zahlung aus Russland rechtlich um einen Kredit handelte.

Es gibt weitere Grauzonen. Die Gegner des Geldspielgesetzes wiesen zu Recht darauf hin, dass auch die inländischen Casinos, die für das Gesetz weibelten, zu einem beträchtlichen Teil in ausländischem Besitz sind. Auch könnten Ausländer im Falle eines Verbots zum Beispiel eine Stiftung in der Schweiz gründen und über diese Geld an eine Kampagne oder eine Partei leiten. Diese Aspekte müssten bei der allfälligen Umsetzung eines Verbots sorgfältig bedacht werden.

Ein Artikel, der schräg in der Landschaft steht

Zum anderen gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen den meisten europäischen Demokratien und der Schweiz: Erstere haben umfassende Gesetze zur Politikfinanzierung, in deren Rahmen sie teilweise ausländische Spenden verbieten. Die Schweiz hingegen kennt auf nationaler Ebene keinerlei Regelung. Fourniers Vorstoss würde einen eigenen Titel im Bundesgesetz über die politischen Rechte schaffen. Es wäre der kürzeste der dannzumal zehn Teile, bestehend aus einem einzigen Artikel.

Die Schweizer Parteien sind zumeist als Vereine konstituiert, deren Finanzierung die Öffentlichkeit nichts angeht. Das ist auch das Hauptargument gegen eine Offenlegungspflicht für politische Spenden. Manch ein Stimmbürger dürfte sich bei Fourniers Vorstoss die Frage stellen, warum der Bund praktisch das gesamte Themenfeld der Politikfinanzierung der Selbstverantwortung der Akteure überlassen, beim Einzelaspekt der ausländischen Spenden aber plötzlich regulierend eingreifen soll.

Ein Verbot der ausländischen Finanzierung könnte damit die Türe öffnen für einen weitergehenden Vorschlag, an dem die CVP deutlich weniger Freude hat: die von der SP, GPS, BDP und EVP lancierten Transparenz-Initiative, welche alle Spenden an Parteien und Komitees über 10’000 Franken öffentlich machen will.

 

Rohdaten zum Download

 

Landsgemeinde für Nicht-Landleute

Die Glarner Landsgemeinde ist bekannt als traditionsreiche Urform der Demokratie. Ihre Geschichte, ihre aktuelle Verfassung, die Vorzüge und Nachteile dieser Demokratieform bringt nun Lukas Leuzingers Buch «Ds Wort isch frii» einer breiteren Leserschaft näher.

«Ds Wort isch frii» (176 Seiten, Fr. 36.–) ist 2018 bei NZZ Libro erschienen.

Gäbe es den perfekten Autoren für ein Portrait über die Glarner Landsgemeinde in Buchform, er müsste Glarner Wurzeln haben, aber dennoch den unabhängigen Blick von aussen wahren können. Er müsste Politikwissenschaft studiert haben, der sich als auf Demokratiefragen spezialisierter Journalist einen gut verständlichen Schreibstil angeeignet hat. – Lukas Leuzinger (südlich des Linthkanals ausgesprochen als «Lüüziger»), Chefredaktor dieses Blogs, ist ein solcher Autor.[*]

Leuzinger hat während grob eines Jahres in und um Glarus recherchiert und sich der Urinstitution Landsgemeinde Glarus angenommen. Dieses traditionsreiche und dennoch auf der «roten Liste» der gefährdeten Demokratieformen fungierende Kuriosum ist schliesslich nur noch in zwei Kantonen anzutreffen, nebst Glarus noch in Appenzell Innerrhoden. Höchste Zeit, dass der Glarner Landsgemeinde eine Veröffentlichung gewidmet wird, die sich insbesondere an ein breiteres Publikum richtet und damit eine echte Lücke schliesst.

Wie bereits dem Untertitel zu entnehmen, gliedert sich das Buch in die drei Teile Geschichte, Gegenwart und Zukunft. Um auf die Entstehung dieser Institution zurückblicken zu können, muss im umfangreichsten ersten Teil (Die Geschichte der Landsgemeinde) ziemlich weit zurückgeblättert werden, ins Jahr 1387 nämlich, in welchem die Glarner Landsgemeinde erstmals dokumentiert ist. Damals wurde nicht über ein Radroutengesetz oder die Finanzierung des Hochwasserschutzes «gemehrt und gemindert» (wie an der diesjährigen Landsgemeinde), sondern über Leben und Tod gerichtet (Blutgerichtsbarkeit), über Krieg und Frieden befunden.

Landsgemeinde als Antithese zur Demokratiekrise

Leuzinger ist sichtlich gelegen, nicht nur die Eckpfeiler der über 600-jährigen Geschichte der Landsgemeinde zu rekapitulieren, sondern die Institution, den Kanton Glarus, sein Volk und auch die Eidgenossenschaft in den jeweiligen geschichtlichen Kontext zu setzen, um ebendieses Demokratiemodell mit ihren Vorzügen und Nachteilen einordnen und nachvollziehen zu können. Wer hätte so gedacht, dass es in Glarus bis ins 19. Jahrhundert beispielsweise gleich mehrere parallele Landsgemeinden gab? Im Kontext der Glaubensspaltung, die andernort gar zu Krieg und Kantonstrennungen führte, ist nachvollziehbar, dass es in Glarus eine protestantische und eine katholische Landsgemeinde gab. – Der Autor hätte den historischen Teil durchaus noch ausbauen und insbesondere dem interessierten Leser ein paar weitere umstrittene Landsgemeinde-Traktanden oder Wahlen näher bringen dürfen.

Im zweiten Teil (Die Landsgemeinde heute: Demokratisches Vorbild oder undemokratisches Kuriosum?) schaut Leuzinger zunächst weit über den «Zigerschlitz» hinaus, indem er auf die gegenwärtige weltweite «Krise der Demokratie» eingeht und die Landsgemeinde quasi als Antithese gegenüberstellt. Schliesslich – Wie die Landsgemeinde funktioniert – wird auf die eigentlichen Befugnisse und Verfahren der Portraitierten eingegangen. Leuzinger hält wenig vom Traditionalismus und Pomp rund um die jahrhundertealte Institution. Er hebt demgegenüber besonderes zwei funktionale Aspekte hervor: Das Rederecht und das Antragsrecht.

Wer sein Anliegen sachlich, kurz und klar vorbringt, kann mit einer Rede den Ausschlag für ein Ja oder Nein geben. Die Unvorhersehbarkeit macht den Reiz der Landsgemeinde aus. Natürlich haben Glarner ebenso wie Stimmbürger in anderen Kantonen mehr oder weniger gefestigte Ansichten und werden durch Parteiparolen oder eigene Vorurteile beeinflusst. Der Unterschied zum Urnensystem besteht darin, dass die Landsgemeinde einen zusätzlichen Kanal für die Meinungsbildung darstellt. Das Besondere an diesem Kanal ist, dass er im Vergleich zu anderen sehr ausgeglichen ist: Jeder hat die gleiche Möglichkeit, zu seinen Mitbürgern zu reden und sie von seiner Meinung zu überzeugen. Gleichzeitig ist jeder den Argumenten – jenen der Befürworter ebenso wie jenen der Gegner – in gleichem Masse ausgesetzt.

Das Juwel der Glarner Demokratie ist jedoch das Antragsrecht. Einerseits kann jeder Stimmberechtigte mittels Memorialsantrag – eine Art Volksinitiative, für die bloss eine einzige Unterschrift vonnöten ist – sein individuelles Begehren auf die Traktandenliste setzen. Andererseits können die Teilnehmer sogar noch an der Landsgemeinde selbst spontane Änderungsanträge einbringen. Resultat dieses unmittelbaren Mitwirkungsrechts war beispielsweise die extreme (und rechtswidrige) Gemeindezwangsfusion vor zwölf Jahren, als von den damaligen 25 Gemeinden zur Überraschung aller plötzlich nur noch deren 3 übrig geblieben sind. Mittels Antragsrecht wurden indes zumeist fortschrittliche Lösungen eingebracht und durchgesetzt, so ein Fabrikgesetz 1864 zum Schutz der Arbeiter und Kinder, die Einführung des Frauen- und später des Jugendlichenstimmrechts (ab 16 Jahren).

Das eigentlich Spezielle an der Landsgemeinde ist aber nicht die direkte Demokratie, sondern die tiefe Schwelle zur Mitbestimmung: Jeder einzelne Bürger kann per Antragsrechts Gesetzes- und sogar Verfassungsänderungen vorschlagen, und statt an der Versammlung nur Ja oder Nein zu sagen, kann jeder Teilnehmer Änderungsvorschläge zu traktandierten Vorlagen einbringen. Bezüglich des Zugangs der Bürger zum politischen Prozess ist das Antragsrecht an der Glarner Landsgemeinde sehr radikal. Trotzdem werden die Behörden nicht mit Anträgen überflutet, und die Antragsteller können ihre Anliegen meist vernünftig begründen. Das zeigt: Wenn man den Bürgern Verantwortung überträgt, verhalten sie sich verantwortungsvoll. Betrachtet man sie als störendes Element, werden sie sich auch so verhalten.

Makel der Vorzeigeinstitution

Leuzinger verhehlt aber auch die Nachteile dieser Demokratieform keineswegs, indem er das mangelnde Stimmgeheimnis, die Zählmethode (es wird selbst bei knappen Ergebnissen nicht gezählt, sondern geschätzt) sowie die gegenüber der Urnenwahl erschwerte Zugänglichkeit der Versammlungsdemokratie vorhält. Die Vorzeigeinstitution Glarus’ vermöge nämlich lediglich 20 bis 30 Prozent der Stimmberechtigten an den Zaunplatz zu locken (die Stimmbeteiligung muss unterdessen sogar noch auf durchschnittlich grobe zehn Prozent herunterkorrigiert werden!).

Auszug aus der Fotoreihe in «Ds Wort isch frii».

 

In einem kurzen dritten Teil schliesslich widmet sich Leuzinger der Zukunft der Landsgemeinde. Darin wird beleuchtet, inwiefern sich die Landsgemeinde heute Reformen unterziehen könnte, um einige der genannten Nachteile zu beheben und damit als Institution langfristig vital zu bleiben. Im Vordergrund steht dabei das Hilfsmittel der elektronischen Auszählung. Wie aber bereits so oft in der Vergangenheit, dürfte es auch dieses Landsgemeinde-Update sehr schwer haben. – Das sehr flüssig und spannend geschriebene Buch wird durch eine Fotoreihe und neun Testimonials («Stimmen zur Landsgemeinde») von Glarner Politikern und Bürgerinnen abgerundet.

 


[*] Der Rezensent hat eine frühe Fassung des hier vorgestellten Buchs gegengelesen.

Zersplitterung heisst Vielfalt

Allerorten wird die zunehmende Fragmentierung der Parteiensysteme beklagt. Doch Vielfalt ist nicht ein Problem, sondern eine Stärke der Demokratie.

Wenn immer irgendwo in Europa gewählt wird, sind die anschliessenden Klagen so sicher wie das Amen in der Kirche. Über den Niedergang der Volksparteien, die Zersplitterung des Parlaments in immer mehr Parteien und die daraus entstehende Schwierigkeit der Regierungsbildung. Tatsächlich hat in den meisten Ländern Europas in den letzten Jahren die Zahl der Parteien im Parlament zu- und ihre durchschnittliche Grösse abgenommen. In den Niederlanden kam bei den Wahlen vergangenes Jahr die grösste Partei des Landes auf gerade einmal 21 Prozent der Stimmen, und es waren vier Parteien nötig, um eine Regierung bilden zu können, die im Parlament auf eine Mehrheit der Sitze kam. In Deutschland sind heute so viele Parteien im Bundestag wie nie seit 1945, und als Folge davon war nach den Wahlen im Herbst weder eine klassische linke (SPD und Grüne) noch eine klassische rechte Koalition (Union und FDP) möglich, weshalb nun einmal mehr eine grosse Koalition gebildet wurde (wobei diese «grosse» Koalition zusammen gerade einmal 53 Prozent der Wähler vertritt). Dass das Land ein halbes Jahr ohne gewählte Regierung dastand, liess die Medien hyperventilieren; Schlagzeilen wie «Republik am Rande des Nervenzusammenbruchs» dominierten über Monate den Blätterwald.

prisma

Ein Parlament sollte das Spektrum der Meinungen in einer Gesellschaft möglichst genau abbilden. (Foto: D-Kuru)

Wer hat, dem wird gegeben

Aufgrund der steigenden Zahl von Parteien wächst die Lust unter den Grossen, kleinere Konkurrenten mittels Anpassungen am Wahlsystem auszuschliessen. Diverse Länder kennen bereits heute Mindestquoren, um Kleinparteien am Einzug ins Parlament zu hindern. In Griechenland erhält die grösste Partei automatisch einen Bonus von 50 Sitzen. Noch stärker zugunsten der grossen Parteien wirken sich Mehrheitswahlsysteme aus, wie sie Grossbritannien oder die USA kennen und wo kleine Parteien praktisch chancenlos sind. Auch bei den Wahlen ins EU-Parlament wollen die grossen Parteien kleinere Konkurrenten ausschliessen: Der EU-Rat hat kürzlich beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden sollen, eine Sperrklausel zwischen 2 und 5 Prozent einzuführen. Das ist insbesondere ein Erfolg für die etablierten Parteien in Deutschland, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karsruhe ein Quorum für EU-Wahlen für verfassungswidrig erklärt hatte. Stimmt das Europaparlament zu, tritt der Beschluss in Kraft – möglicherweise gilt er bereits bei den Wahlen im kommendem Jahr.

Zweifelsohne ist es komplizierter, Regierungen zu bilden, wenn mehr Parteien im Parlament vertreten sind. Doch ist es sinnvoll, grössere Parteien mithilfe des Wahlrechts zu bevorzugen? Spezielle Wahlregeln zur Schwächung von kleinen Parteien führen zuverlässig zu starken Verzerrungen der Wahlresultate und damit des Wählerwillens. Das Argument, dass solche Regeln zu mehr «Stabilität» führen, wird durch Wahlergebnisse wie jenes 2013 in Deutschland ad absurdum geführt, als die Regierung von Union und FDP scheiterte – zwar hatten die Koalitionspartner zusammen fast gleich viele Stimmen geholt als vier Jahre zuvor, weil aber die FDP unter die 5-Prozent-Hürde fiel, stand Merkels Regierung ohne Mehrheit im Parlament da. Die Kanzlerin rettete sich damals in eine Koalition mit der SPD.

Vielfalt oder Einfalt?

Darüber hinaus sprechen grundsätzliche Überlegungen dagegen, bestimmte Parteien auf Kosten anderer zu bevorteilen. Die Fragmentierung, die als Gespenst an die Wand gemalt wird, ist letztlich ein Abbild der Vielfalt der Gesellschaft. Die grossen Volksparteien, denen man in Europa nachtrauert, waren zwar regierungsfähig, aber inhaltsarm. Es gab weniger Debatten zwischen verschiedenen Parteien im Parlament, dafür mehr zwischen Vertretern unterschiedlicher Parteiflügel in Hinterzimmern.

In den USA, einem der letzten reinen Zwei-Parteien-Systemen der Welt, decken die Republikaner von einwanderungsfreundlichen Libertären über konservative Evangelikale bis zu nationalistischen Freihandelskritiker wie Donald Trump so ziemlich alles ab, während unter der Flagge der Demokraten Marxisten gemeinsam mit progressiven Kapitalisten aus dem Silicon Valley kämpfen. (Interessanterweise ist trotz dieser Heterogenität in den USA eine sehr starke Polarisierung zwischen den beiden Parteien zu beobachten.) Ist es das, was sich die Stabilitätsvorbeter für Europa wünschen?

Fokus auf Themen

Vielfältige Parteiensysteme sind aus Sicht der Wähler und letztlich aus Sicht der demokratischen Idee attraktiver. Das unterstreicht eine kürzlich veröffentlichte Dissertation des Politikwissenschafters Simon Lanz.[1] Er beschäftigt sich darin mit Issue ownership von Parteien. Diese Theorie besagt im Kern, dass es für den Wahlentscheid zentral ist, welcher Partei ein Stimmbürger bei dem aus seiner Sicht wichtigsten Thema die grösste Kompetenz zuschreibt. Lanz zeigt auf, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wähler eine Partei wählt, um 16 Prozentpunkte steigt, wenn er diese Partei als am kompetentesten in dem aus seiner Sicht wichtigsten Thema erachtet. Dieser Effekt ist unabhängig von der politischen Positionierung und von der Parteipräferenz. Selbst wenn der Wähler also einer anderen Partei nähersteht, ist die Chance gross, dass er jener Partei die Stimme gibt, die sich auf «sein» Thema spezialisiert und sich darin einen Ruf als kompetente Akteurin erarbeitet hat.

Diese Erkenntnis belegt im Prinzip lediglich, dass die Wähler aufgrund ihrer Präferenzen entscheiden und Parteien zur Rechenschaft ziehen aufgrund deren Leistungen beziehungsweise Lösungsansätzen auf einem Gebiet. Also eigentlich das, was die Idee der Demokratie will.

Weil es in der Politik aber verschiedene Themen gibt, lässt sich der Wählerwille umso weniger genau abbilden, je weniger Parteien zur Auswahl stehen. Lanz’ Untersuchung zeigt denn auch, dass Themen bei Wahlen eine umso grössere Rolle spielen, je mehr Parteien im Parlament vertreten sind.

Die vielgescholtene Fragmentierung ist damit nicht etwa eine Gefahr, sondern im Gegenteil ein Segen für die Demokratie: Sie stärkt die Rechenschaft und den Wettbewerb unter den Parteien und trägt damit zum Funktionieren des politischen Systems bei.

 


[1] Simon Lanz (2017): No Substitute for Competence. On the Origins and Consequences of Individual-Level Issue Ownership. Dissertation, Universität Genf.