Monthly Archives: January 2013

Das Volk als Risikofaktor

Mit seiner Ankündigung, ein Referendum über die Mitgliedschaft Grossbritanniens in der EU durchzuführen, hat David Cameron in ein Wespennest gestochen. Die europäischen Partner werfen dem britischen Premierminister vor, sich von Europa abzuwenden, reden gar von «Erpressung». Und auch im Inland muss sich Cameron Kritik anhören. Oppositionsführer Ed Miliband schlug die Option eines Referendums sogleich aus. Sogar Camerons Koalitionspartner und Vize-Premier Nick Clegg sprach sich gegen die Pläne aus und warnte, ein Referendum würde «Unsicherheit» bringen und der Wirtschaft schaden.[1]

Die Kritik aus dem In- und Ausland ist aufschlussreich, weil sie einiges über das Demokratieverständnis gewisser Politiker aussagt. Eines der Highlights im negativen Sinn markieren die Ausführungen von Tony Blair in der jüngsten Ausgabe des «Spiegels». Die Aussagen des ehemaligen Premierministers sind stellenweise so grotesk, dass sie eine genauere Betrachtung verdienen.

«Ein Referendum ist ein unberechenbares Instrument der demokratischen Willensbildung. Wenn man nicht dazu gezwungen ist, sollte man die Finger davon lassen.»

Jede demokratische Entscheidung ist unberechenbar. Auch Wahlen sind unberechenbar. Nach Blairs Logik dürften also auch keine Wahlen mehr stattfinden. Falls Blair ein Regierungssystem ohne Risiko wünscht, wäre die Rückkehr zur absoluten Monarchie wohl der richtige Weg.

«Ich habe Probleme damit, wenn wir ein Referendum mit der Ausstiegsoption auf den Weg bringen und riskieren, dass Grossbritannien die Europäische Union verlässt.»

Und wenn die Bevölkerung nun der Meinung ist, Grossbritannien sollte die EU verlassen? Was sagt uns, dass diese Meinung «falsch» wäre? Die Tatsache, dass sie nicht mit der Meinung von Herrn Blair übereinstimmt?

Blair fährt fort:

«Mit der Frage von Reformen innerhalb Europas hat das nichts zu tun.»

Es spricht einiges dafür, dass die wirtschaftlichen und politischen Fehlentwicklungen in der EU sehr viel mit institutionellen Faktoren und insbesondere mit dem Mangel an demokratischer Mitbestimmung zu tun haben. Während Jahrzehnten haben die Regierungen der EU-Staaten Gesetzgebungskompetenzen verschoben – an die EU und insbesondere an den Europäischen Rat, letztlich also an sich selbst. Der Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungen ist immer indirekter geworden. Dabei wäre eben dieser Einfluss ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle, weil damit Fehlentscheide korrigiert werden könnten. An dieser Kontrolle mangelt es in der EU.

«Ob Politiker mitreden oder nicht, die Bürger werden diskutieren.»

Diskutieren dürfen sie also, die Bürger. Nur entscheiden offenbar nicht.

«Alle entwickelten Staaten der Welt müssen sich radikal ändern, um mit der Globalisierung, der Technologisierung und den Folgen der zunehmenden Alterung Schritt zu halten.»

Die Staaten müssen sich radikal ändern, meint Blair. Nur das politische System sollte genauso bleiben wie es ist. Es sollte höchstens noch ein bisschen weniger demokratische Mitbestimmung geben.


[1] Ironischerweise hatte Cameron selbst genau dasselbe Wort benutzt, als er die Pläne der Scottish National Party kritisierte, ein Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands abzuhalten.

Relativ willkürlich

Der Kanton Obwalden ist traditionell eine CVP-Hochburg. Während Jahrzehnten besetzten die Christlichdemokraten durchgehend den einzigen Nationalratssitz des Kantons. Und vor den Eidgenössischen Wahlen 2007 sah es nicht danach aus, als ob sich daran etwas ändern würde. Dann aber betrat Luke Gasser die Politbühne des Innerschweizer Kantons: Der Filmemacher bewarb sich als unabhängiger Kandidat um den Obwaldner Nationalratssitz. Neben ihm traten Patrick Imfeld (CVP), Christoph von Rotz (SVP) und Beat von Wyl (SP) zur Wahl an.

Mit seiner Kandidatur veränderte Gasser die Ausgangslage für die Wahl entscheidend. Denn im Vorfeld der Wahl gab Gasser bekannt, dass er im Fall einer Wahl der CVP-Fraktion beitreten würde. Bei der Wahl am 21. Oktober dürfte er daher viele Stimmen von CVP-Wählern erhalten haben – sehr zum Leidwesen des offiziellen Kandidaten der Partei, Patrick Imfeld: Dieser erreichte 32.5 Prozent der Stimmen und lag damit wenige Stimmen hinter Christoph von Rotz, der die Wahl mit 32.9 Prozent gewann. Gasser kam auf 23 Prozent der Stimmen, Beat von Wyl auf 11.6 Prozent.

Der Wahlausgang sorgte für viel böses Blut in Obwalden: Die CVP warf Gasser vor, seine Kandidatur habe der Partei ihren Sitz gekostet. Ob der Vorwurf berechtigt war oder nicht, ist sekundär. Doch wie ist es möglich, dass ein Kandidat mit nicht einmal einem Drittel der Stimmen eine Majorzwahl gewinnt? Der Grund dafür liegt im speziellen Wahlsystem für die Nationalratswahlen: Jene Kantone, die nur einen Sitz in der grossen Kammer haben (Obwalden, Nidwalden, Uri, Glarus sowie die beiden Appenzell), besetzen diesen nach dem Majorzverfahren. Dabei gibt es allerdings keinen zweiten Wahlgang: Gewählt wird nach dem relativen Mehrheitssystem oder First-Past-The-Post-System, das in diesem Blog bereits mehrmals thematisiert worden ist, zuletzt im Zusammenhang mit dem Schwyzer Wahlrecht.

Die Kantone mit nur einem Nationalratssitz besetzen diesen bereits seit 1919 nach dem relativen Mehr. Bei den Beratungen zum Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) 1976 schlug der Bundesrat vor, in diesen Kantonen nach dem absoluten Mehr zu wählen und damit zweite Wahlgänge zu ermöglichen. Die Einerwahlkreis-Kantone wollten aber an der relativen Mehrheitswahl festhalten und brachten den Vorschlag der Regierung zum Scheitern, wie die Bundeskanzlei auf Anfrage schreibt.

Die Einerwahlkreis-Kantone haben sich also bewusst entschlossen, an der relativen Mehrheitswahl festzuhalten, trotz der offensichtlichen Nachteile dieses Systems. Wie das Beispiel von Obwalden zeigt, kann das Wahlergebnis allein durch das Auftreten eines zusätzlichen Kandidaten vollkommen auf den Kopf gestellt werden. Die relative Mehrheitswahl verzerrt den Wählerwillen, weil ein Kandidat gewählt werden kann, obwohl ein anderer möglicherweise von einer Mehrheit der Bevölkerung bevorzugt worden wäre (und deshalb einen zweiten Wahlgang gewonnen hätte).[1]

Das Wahlergebnis in Obwalden ist kein Einzelfall: Es kommt häufig vor, dass bei Nationalratswahlen in Einerwahlkreisen ein Kandidat mit weniger als 50 Prozent der Stimmen gewinnt. Allein bei den letzten vier eidgenössischen Wahlen trat dieser Fall fünf Mal auf:  1999 wurde Arthur Löpfe (CVP) in Appenzell-Innerrhoden mit 46.3 Prozent gewählt, 2003 Gabi Huber (FDP) in Uri mit 36.6 Prozent sowie Marianne Kleiner (FDP) in Appenzell-Ausserrhoden mit 41.1 Prozent, 2007 Christoph von Rotz in Obwalden mit 32.9 Prozent und schliesslich im vergangenen Jahr Peter Keller (SVP) in Nidwalden mit 45.2 Prozent.

Es gibt kein vernünftiges Argument dafür, solche Resultate zuzulassen. (Es sei denn, man möchte unbedingt ein Zwei-Parteien-System schaffen, was allerdings der politischen Kultur in der Schweiz völlig widersprechen würde.) Das relative Mehrheitswahlsystem führt nicht selten zu einer vollkommen willkürlichen Sitzverteilung. Wenn ein Kanton schon nur einen Nationalrat stellt, sollte dieser wenigstens die Mehrheit der Stimmbürger vertreten. Es wäre technisch problemlos möglich, einige Wochen nach dem ersten Wahlgang eine Stichwahl durchzuführen. Und selbst wenn das das Problem sein sollte, könnte man immer noch auf das Alternative-Vote-System zurückgreifen, das den Bürgern erlaubt, eine Rangfolge der Kandidaten zu erstellen, und damit im Prinzip einen zweiten Wahlgang gleichzeitig mit dem ersten ermöglicht (deshalb auch «Instant Runoff Voting» genannt).

Besonders stossend ist, dass neben den Nationalratswahlen (in den meisten Kantonen gleichzeitig) auch noch Ständeratswahlen stattfinden, die wiederum nach dem in der Schweiz üblichen Majorzsystem mit zweitem Wahlgang durchgeführt werden. So wählen die Bürger in Obwalden einen Nationalrat und einen Ständerat, aber nach zwei gänzlich unterschiedlichen Verfahren. Das schafft zusätzliche Verwirrung, weil der Bürger bei der relativen Mehrheitswahl strategisch wählen muss, um seine Stimme nicht zu verschenken, bei der Mehrheitswahl mit zweitem Wahlgang jedoch nicht (bzw. in sehr viel geringerem Ausmass). Um auf das eingangs beschriebene Beispiel zurückzukommen: Wäre es bei dieser Wahl nicht um den Nationalrats-, sondern um den Ständeratssitz Obwaldens gegangen, hätten die CVP-Wähler Luke Gasser problemlos ihre Stimme geben können, ohne den offiziellen Kandidaten ihrer Partei zu schädigen. Denn in der Stichwahl hätten sie diesem immer noch zum Sieg verhelfen können.

Angesichts der schwerwiegenden Nachteile der relativen Mehrheitswahl drängt sich eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen der Nationalratswahlen auf. Eine Möglichkeit wäre der Wechsel zum Pukelsheim-System, durch den das relative Mehrheitswahlsystem obsolet würde. Allerdings hat der Ständerat diese Option erst vor Kurzem wieder einmal verworfen. Die einfachste Lösung wäre daher, durch eine Änderung des BPR die in der Schweiz gebräuchliche und in der Bevölkerung akzeptierte absolute Mehrheitswahl mit Stichwahl endlich auch bei Nationalratswahlen zu ermöglichen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sollten eigentlich auch die Einerwahlkreis-Kantone dazu Hand bieten.


[1] Wissenschaftlich gesprochen: Die Condorcet-Bedingung ist nicht erfüllt.

Der Nachteil der Transparenz: Sie ist ungemütlich

Auch im Jahre 2013 nach Christus stimmt der Ständerat ab wie zu Zeiten der Tagsatzung. Die Damen und Herren strecken ihre Hand auf; wer wie gestimmt hat, erfährt die Öffentlichkeit nicht – jedenfalls bis vor Kurzem.

Die intransparenten Abstimmungen sind für die Ständeräte äusserst angenehm: Die Politiker können von niemandem auf ihre Meinung behaftet werden, und müssen sich vor der nächsten Wahl keine unangenehme Fragen gefallen lassen, ob sie in den vergangenen vier Jahre wirklich im Sinne ihrer Wähler gestimmt haben. Umso einfacher ist es, im Sinne anderer Interessen zu stimmen, insbesondere wenn diese Interessen das angemessen zu würdigen wissen.

Ironischerweise führen die Gegner von mehr Transparenz gerne das Argument der «Unabhängigkeit» an, die durch ein transparentes Abstimmungsverfahren gefährdet würde. So auch der Ökonom Yvan Lengwiler in seinem Meinungsbeitrag mit dem Titel «Transparenz bringt auch Nachteile» in der NZZ von heute (Artikel online nicht frei verfügbar). Transparenz mache es für die Ratsmitglieder viel schwieriger, von der Parteilinie abzuweichen, schreibt Lengwiler. Und macht dazu ein Beispiel:

«Es kommt eine Vorlage zur steuerlichen Unterstützung von kinderreichen Familien zur Abstimmung. Die CVP-Spitze vertritt diese Vorlage mit Vehemenz; ein Mitglied des Nationalrats, das auf der Liste der CVP gewählt wurde, kann sich aber nicht wirklich für die Vorlage begeistern. (…) Wird dieses CVP-Ratsmitglied den roten Kopf drücken und damit die Parteileitung desavouieren – oder wird es linientreu auf den grünen Knopf drücken? Der rote Knopf entspräche seiner Überzeugung. Allerdings ist sich das Ratsmitglied sicher, dass es von seinen Parteikolleginnen und -kollegen schief angeschaut würde, wenn da auf der Anzeigetafel an seinem Platz eine Lampe rot aufleuchtete, inmitten eines grünen Meers.»

Wenn das Ratsmitglied gegen die Vorlage ist, sollte es nicht versuchen, seine Kollegen in der Fraktion und im Parlament von den Nachteilen zu überzeugen? Ist es zu viel verlangt, dass ein Parlamentarier zu seiner Meinung steht? Sollten seine Wähler nicht genau das von ihm erwarten dürfen? Wenn unsere Politiker gegen ihre Überzeugung stimmen, weil sie nicht «schief angeschaut» werden möchten, dann haben wir in diesem Land wahrlich noch ganz andere Probleme als das Abstimmungssystem im Parlament. Ganz abgesehen muss auch ein CVP-Ständerat, der bei dieser Vorlage Nein stimmt, damit rechnen, schief angeschaut zu werden.

«Und wenn der CVP-Vertreter tatsächlich entsprechend seiner eigenen Überzeugung abstimmt (und das zu oft passiert), wird er seinen guten Listenplatz behalten können?»

Es ist schwer vorstellbar, dass die Schweizer Parteien derart diktatorisch geführt werden. Das wäre ohnehin relativ schwierig, weil die Kantonalparteien über die Listen entscheiden. Der Autor nennt auch keine Beispiele von Nationalräten, die wegen mangelnder Linientreue ihren Listenplatz verloren hätten. Mir sind ebenfalls keine bekannt. Dabei gibt es – gerade in der CVP – genug Parlamentarier, die weit weg von der Parteilinie politisieren.

Einmal abgesehen davon ist es etwas abwegig, mit Listenplätzen gegen mehr Transparenz im Ständerat zu argumentieren, wo doch die Ständeräte in der Regel nach dem Majorzverfahren gewählt werden. Es braucht schon einiges, um als wieder kandidierender Ständerat von der eigenen Partei nicht vorgeschlagen zu werden.

Ausserdem kommen bei den Nationalratswahlen offene Listen zur Anwendung, der Wähler kann also beliebig Namen von der Liste streichen oder hinzufügen, weshalb der Listenplatz nicht so entscheidend ist wie in anderen Ländern. Gemäss politikwissenschaftlichen Untersuchungen und dem gesunden Menschenverstand ist die Parteidisziplin in Systemen mit offener Listenwahl wesentlich kleiner als in solchen mit geschlossenen Listen.

Nichtsdestotrotz ist Lengwiler davon überzeugt, dass Transparenz zu mehr Parteidisziplin führe. Und damit nicht genug:

«Je strikter die Parteidisziplin durchgesetzt wird, desto undurchlässiger werden die Kommunikation und die Gestaltungsmöglichkeit der Parlamentarier zwischen den Parteilinien und desto weniger demokratisch ist letztlich die ganze Arbeit des Parlamentes.»

Der Sprung von transparenteren Abstimmungen im Parlament hin zu weniger Demokratie ist ziemlich abenteuerlich. Vor allem, wenn man den Fokus einzig auf das Verhältnis zwischen dem Parlamentarier und seiner Partei legt, und den Stimmbürger dabei vollständig ausklammert.

Eines der wesentlichen Merkmale einer Demokratie ist die Rechenschaftsfähigkeit: Die Volksvertreter sind gegenüber dem Volk rechenschaftspflichtig. Um ihre Vertreter zur Verantwortung ziehen zu können, müssen die Bürger aber darüber informiert sein, wie ihre Repräsentanten sie vertreten. Das ist unbequem für die Parlamentarier, doch es ist nötig, um die demokratische Rechenschaft zu gewährleisten. Dass sich die Parlamentarier einmal alle vier Jahre wählen lassen, um danach unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu entscheiden, wie sich das Lengwiler vorstellt, ist sicher im Sinne der Politiker. Ob die Arbeit des Parlaments damit wirklich besonders demokratisch wäre, darf allerdings bezweifelt werden.

Vorteile und Risiken von Todessternen

Volkswirtschaftlich interessant: Todesstern. Bild: Wikipedia

Volkswirtschaftlich interessant: Todesstern. Bild: Wikipedia

Gerade erst sind die USA haarscharf am «Fiscal Cliff» vorbeigeschrammt. Im letzten Moment schafften es Demokraten und Republikaner noch, im seit Monaten schwelenden Budgetstreit so etwas wie eine Einigung zu erzielen.

Damit kann sich die amerikanische Politik nun wieder wichtigeren Themen zuwenden. Beispielsweise der Frage, ob das Land für schätzungsweise 85,2 Trillionen Dollar[1] einen Todesstern bauen soll. Genau das fordern mehr als 30’000 Bürger in einer Petition. 25’000 Unterschriften waren nötig, um eine offizielle Stellungnahme der Regierung zu erwirken.

Die Meinungen zu dem Vorhaben gehen auseinander. Die Befürworter versprechen sich höhere Sicherheit und militärische Überlegenheit. Ausserdem weisen sie auf die ökonomischen Vorteile hin. Ein Todesstern würde laut den Petitionären Tausende neue Jobs schaffen. Tatsächlich wäre das Projekt nach keynesianischer Logik eine ideale Massnahme, um die Wirtschaft mittels antizyklischer Ausgabenpolitik wieder in Schwung zu bringen. Der dadurch ausgelöste Boom würde die Kosten für den Bau bestimmt schnell wieder hereinspülen.

Skeptiker geben zu bedenken, dass ein Todesstern ungeahnte sicherheitspolitische Risiken mit sich bringen würde. Sie befürchten, dass eine solch mächtige Waffe die Feinde der USA nicht etwa einschüchtern, sondern eine Rebellion geradezu provozieren würde. Ganz abgesehen davon, dass der Einsatz des Todessterns das wirtschaftliche Potenzial der betroffenen Planeten vollständig zerstören würde. Diese Befürchtungen haben die Todesstern-Gegner inzwischen dazu bewogen, selbst eine Petition zu lancieren. Mit rund zwei Dutzend Unterschriften hält sich der Erfolg bislang jedoch in Grenzen.

Man darf gespannt sein, für welche Seite sich die Obama-Administration in dieser Debatte entscheiden wird. Sollte sie sich für einen Todesstern aussprechen, müssten ihr die Republikaner in der Debatte zur Schuldenobergrenze Ende Februar allerdings ziemlich weit entgegenkommen: Die Obergrenze liegt gegenwärtig bei lächerlichen 16 Billionen Dollar – für den Bau eines Todessterns müsste sie etwa 5 Millionen mal höher sein.

P.S. In der Schweiz gab es bisher keine Forderungen für den Bau eines Todessterns, obschon sich ein solcher für die beste Armee der Welt eigentlich anbieten würde. Zuerst müsste allerdings die Verfassung geändert werden, weil die vor zehn Jahren eingeführte Schuldenbremse solchen interessanten keynesianischen Experimenten im Weg steht.

+++

Update 12.1.: Das Weisse Haus hat zur Petition Stellung genommen. Die Regierung hat für die Idee wenig übrig, wie sie in ihrer offiziellen Antwort schreibt: «The Administration does not support blowing up planets.» (Danke für den Hinweis, Philippe Wampfler)


[1] 85’200’000’000’000’000’000 Dollar