Category Archives: Politikfinanzierung

Wer ist die Transparenteste im ganzen Land?

In der vergangenen Legislatur wurden praktisch alle Vorstösse abgelehnt, die den Staat und die Politik transparenter ausgestalten wollten. Unser Transparenz-Rating des Nationalrats 2015–2019 zeigt auf, wer sich für die Offenlegung einsetzt – und wer sich dagegen stemmt.

«Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) spricht sich ein zweites Mal gegen Eintreten auf eine Vorlage aus, welche mehr Transparenz bezüglich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Parlamentsgebäude verlangt. Nach Ansicht der SPK-N bringt die Vorlage nur viel Bürokratie und kaum einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Mitglieder des Parlamentes.»

Treffender könnte die knappe Medienmitteilung der SPK-N vom letzten Freitagnachmittag die sich zu Ende neigende Legislaturperiode des Nationalrats in Sachen Transparenz nicht resümieren. Obschon im Sommer 2015 der Unmut über die «Kasachstan-Affäre» rund um Nationalrätin Christa Markwalder breit und der Stoss der darob eingereichten Vorstösse für eine transparentere Politik gross war: Geändert hat seither praktisch nichts. Weder müssen die Lobbyisten ihre Mandate offenlegen noch die Nationalräte ihre aufgrund des Amts erhaltenen Spenden. Die Parteien-, Wahl- und Abstimmungsfinanzierung auf Bundesebene ist opak wie eh und je. Und das Stimmverhalten der Ständeräte wird (wenige Ausnahmen vorbehalten) weiterhin nicht publik gemacht. Ab kommenden Dezember müssen die neu gewählten Parlamentarier einzig ankreuzen, ob ihre aufgelisteten Mandate ehrenamtlich oder vergütet sind.

Anlass für mehr Transparenz im Staat und in der Demokratie hätte der Gesetzgeber die letzten vier Jahre also durchaus gehabt. Und Dutzende von Gelegenheiten, an diversen Stellen etwas mehr Licht in den Maschinenraum der Legislative und der Verwaltung zu lassen. Zwar sind auf den dieser Tage die Strassen säumenden Wahlplakaten keiner Partei und keiner einzigen Kandidatin Parolen «gegen Transparenz!» erspäht worden. Einmal in die Volkskammer gewählt, votiert jedoch die Mehrheit im Nationalrat offenbar nach ebendieser Devise. Mehr als ein wenig Kosmetik ist derzeit nicht mehrheitsfähig.

Grüne und SP für Transparenz, CVP und FDP dagegen

Es gibt jedoch grosse Unterschiede zwischen den Parteien, wie unser Transparenz-Rating für den Nationalrat der Legislatur 2015–2019 zeigt. Hierfür haben wir aus den Tausenden behandelter Geschäfte jene 29 Vorstösse und Anträge eruiert, welche eine transparentere Politik gefordert haben.[1] Darunter finden sich zunächst jene, welche die Einkünfte der Parlamentarier sowie die Finanzierung der Parteien, Wahl- und Abstimmungskampagnen fordern. Solche, welche die Interessenbindungen der National- und Ständeräte detaillierter publizieren möchten. Aber auch die Offenlegung der Abhängigkeiten von Richtern, Staatsanwälten oder dem obersten Verwaltungskader wurde gefordert. Weiter, dass das E-Voting-System offengelegt wird, öffentliche Hearings vor Bundesratswahlen, die Ausdehnung des Öffentlichkeitsprinzips auf die Parlamentskommissionen oder ein Register für die Reisetätigkeiten der Parlamentarier.

Am meisten haben die Grünen respektive die SP-Nationalräte für transparente Anliegen gestimmt: bei sieben respektive immerhin sechs von zehn Abstimmungen. Im Mittelfeld rangieren die Grünliberalen, die EVP und die SVP, welche bei nicht ganz jeder zweiten Vorlage den einen oder anderen Schleier lüften wollten. Am Ende der Rangliste finden sich die beiden etablierten Mitteparteien CVP und FDP (sowie die BDP), die zu 87 Prozent gegen mehr Transparenz stimmten.

 

Auf dem Podest der individuellen Transparenz-Rangliste stehen mit dem Sozialdemokraten Jean Christophe Schwaab (Transparenz-Rating: 84.6 %) und der Grünen Christine Häsler (82.8 %) zwei Personen, die während dieser Legislatur aus dem Rat ausgeschieden sind.[2] Auf den nächsten beiden Rängen folgen mit Grüne-Nationalrätin Lisa Mazzone (77.1 %) und SP-Nationalrat Cédric Wermuth (76.5 %) zwei Politiker, die sich das Thema geradezu auf ihre Fahnen geschrieben haben: Mazzone ist Co-Präsidentin der hängigen Volksinitiative «für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» und in Wermuths aktueller Ständerats-Wahlkampagne nimmt das Thema Lobbyismus einen prominenten Platz ein – er hat dazu gar eine eigene Studie erstellen lassen.

Die Heterogenität innerhalb der Parteien ist aber teilweise beträchtlich: Während bei der Volkspartei der Transparenz-affine Lukas Reimann (73.3 %) obenaus schwingt und gar ebenfalls in der Top 10 landet, fungiert sein Parteikollege Thomas de Courten (21.1 %) bloss auf dem 144. Platz. – Und wer setzt sich am stärksten für den Erhalt der Dunkelkammer ein? Auf Platz 197, dem Schlusslicht der FDP, liegt Christian Wasserfallen (5.7 %), noch knapp vor den beiden CVPlerinnen Ruth Humbel (4.8 %) und Viola Amherd (4.3 %).

 

Download: Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019

Download: Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019 – Liste massgeblicher Geschäfte/Abstimmungen

Siehe auch: Mittepolitiker sagen meist nein («Tages-Anzeiger», 15.10.2019)

 


[1] Methodische Details zum Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019:

Untersuchungszeitraum: Alle Sessionen des Nationalrats in der 50. Legislaturperiode (30.11.2015 – 27.09.2019).

Formeller Untersuchungsgegenstand: Alle im Untersuchungszeitraum behandelten Geschäfte, über die potentiell Abstimmungen durchgeführt werden können (1193 Motionen, 751 Geschäfte des Bundesrats, 651 Postulate, 394 parlamentarische Initiativen, 93 Standesinitiativen, 78 Petitionen und 52 Geschäfte des Parlaments).

Materieller Untersuchungsgegenstand: Abstimmungen über Vorstösse oder Anträge, die mehr Transparenz im Staatswesen (nationale Legislative, Exekutive/Verwaltung und Justiz), in der Politik oder in der Demokratie fordern (siehe Liste massgeblicher Geschäfte/Abstimmungen).

Materieller Ausschlussgrund: Vorstösse oder Anträge, gegen die überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen (bspw. Pa.Iv. Köppel 17.499 Öffentlichkeit der Bundesratssitzungen oder Pa.Iv. Zanetti 17.507 Offenlegung der Interessenbindungen von Medienschaffenden, die für staatlich finanzierte Medien arbeiten).

Mehrfache Abstimmungen: Vorstösse oder Anträge mit gleichen oder sehr ähnlichen Forderungen, über die mehrfach abgestimmt worden ist, wurden als eine einzige Abstimmung gewichtet.

[2] Für die individuelle Transparenz-Rangliste wurden alle Mitglieder des Nationalrats berücksichtigt, die mindestens zur Hälfte an den massgeblichen Abstimmungen teilgenommen haben (15 oder mehr Abstimmungen). Die nicht berücksichtigten Nationalräte sind jedoch am Ende der Liste aufgeführt.

Geld stinkt nicht (ausser es kommt aus dem Ausland)

Die CVP will es Ausländern verbieten, politische Kampagnen in der Schweiz zu finanzieren. Das wäre der erste Schritt einer staatlichen Regulierung der Politikfinanzierung.

Dürfen ausländische Akteure Parteien und Kampagnen in der Schweiz finanziell unterstützen? Die Antwort ist ein klares Nein – zumindest, wenn man die öffentliche politische Debatte als Massstab nimmt. Zwar sind Spenden aus dem Ausland rechtlich kein Problem. Doch aus Sicht der Parteien und Komitees scheinen sie kein legitimes Mittel im politischen Wettbewerb zu sein. Jedenfalls fällt auf, wie alle betonen, von ausländischem Geld unabhängig zu sein.

Das aktuellste Beispiel ist der Abstimmungskampf um das Geldspielgesetz, das am 10. Juni von 73 Prozent der Stimmenden befürwortet worden ist. Ausländische Online-Geldspielanbieter unterstützten die Unterschriftensammlung für das Referendum finanziell. Die Referendumsführer machten kein Geheimnis daraus, hoben aber hervor, im Abstimmungskampf keine Spenden von ausländischen Unternehmen entgegenzunehmen. Diese Ankündigung stellte sich zumindest als irreführend heraus, sagte doch der Verband europäischer Online-Casinos Ende Mai offen, auch für den Abstimmungskampf Zuwendungen an das Komitee getätigt zu haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Geld aus dem Ausland im Zusammenhang mit einer Volksabstimmung zu reden gibt. Vor der Abstimmung über die Beschaffung des Gripen 2014 machte Hersteller Saab sichtbar Werbung für den Kampfjet – etwa am Lauberhornrennen –, erklärte aber stets, dass es sich dabei nicht um Abstimmungswerbung handle.

Regelung politischer Spenden aus dem Ausland

Übersicht über die Regelungen bezüglich politischer Zuwendungen aus dem Ausland. (Daten: International IDEA)

 

Auch bei der Gold-Initiative engagierten sich ausländische Akteure: Edelmetallhändler, die offenbar auf einen Anstieg des Goldpreises setzten, sollte die Nationalbank ihre Goldreserven erhöhen, spendeten den Initianten Geld. Wie viel, ist, wie meistens in der Schweizer Politik, nicht bekannt.

«Inakzeptable Einmischung»

Geholfen haben die Zuwendungen wenig: In allen drei genannten Beispielen erlitten die ausländischen Financiers an der Urne Schiffbruch. Gleichwohl nimmt sich CVP-Ständerat Jean-René Fournier nun des Themas an und will ausländische Spenden in Schweizer Abstimmungskampagnen (nicht aber Wahlkampagnen) per Gesetz verbieten. Er hat Anfang Juni eine entsprechende Parlamentarische Initiative im Parlament eingereicht. Es sei «inakzeptabel», dass sich ausländische Akteure «aus rein finanziellen Eigeninteressen in die direkte Demokratie der Schweiz einmischen», heisst es zur Begründung in dem Vorstoss, der von Parlamentariern von SP bis SVP unterzeichnet wurde.

Die Schweiz wäre damit in guter Gesellschaft, wie ein Vergleich mit dem europäischen Ausland zeigt. Gemäss einer Untersuchung der internationalen Organisation IDEA kennen 27 von 44 analysierten Staaten ein generelles Verbot von politischen Spenden aus dem Ausland (siehe Grafik). In weiteren 4 sind Zuwendungen an Parteien verboten, während solche an Kandidaten legal sind. Die 13 restlichen Länder – unter ihnen die Schweiz – erlauben Zuwendungen aus dem Ausland prinzipiell, wobei es teilweise Einschränkungen gibt. So dürfen beispielsweise Parteien in Deutschland Spenden von Ausländern nur bis zu einem Betrag von 1000 Euro entgegennehmen.

Interne Richtlinien: Parteien akzeptieren Geld aus dem Ausland

Die meisten Schweizer Parteien haben interne Richtlinien, welche Gelder sie annehmen und wie sie damit umgehen. Auf Anfrage von «Napoleon’s Nightmare» gibt aber keine von ihnen an, Zuwendungen aus dem Ausland grundsätzlich abzulehnen. Die FDP beispielsweise hat festgelegt, dass ein Spender maximal einen Fünfzehntel des Jahresbudgets beitragen darf. Die Herkunft des Spenders spielt dabei keine Rolle.

Ähnliche Grundsätze haben die Grünliberalen, wobei die Obergrenze bei ihnen 15 Prozent der Einnahmen beträgt. Beide Parteien machen keine Angaben dazu, ob sie in der Vergangenheit Geld aus dem Ausland erhalten haben.

Die Grünen teilen mit, sie hätten bisher keine Zuwendungen aus dem Ausland bekommen. Zulässig wären solche gemäss den «Ethischen Richtlinien und Transparenzregeln für Parteispenden». Das Dokument schreibt unter anderem vor, dass nur Spenden angenommen werden, die rechtmässig sind und dem Image der Partei nicht schaden. Zudem werden Spenden über 20’000 Franken (bei natürlichen Personen) bzw. 10’000 Franken (bei juristischen Personen) offengelegt. Eine Unterscheidung zwischen Zuwendungen aus dem Inland und solchen aus dem Ausland wird nicht gemacht.

Die Schweiz würde mit einem Verbot also kein Neuland betreten, was indes noch nicht heisst, dass eine solche Neuerung sinnvoll wäre. Zum einen stellt sich die Frage der praktischen Umsetzung. In Frankreich kam der Front National 2017 in die Kritik, als bekannt wurde, dass die Partei von Marine Le Pen neun Millionen Euro von einer russischen Bank mit Beziehungen zum Kreml erhalten hatte. Französischen Parteien ist es nicht erlaubt, Spenden aus dem Ausland entgegenzunehmen. Der Front National verstiess jedoch nicht gegen das Verbot, weil es sich bei der Zahlung aus Russland rechtlich um einen Kredit handelte.

Es gibt weitere Grauzonen. Die Gegner des Geldspielgesetzes wiesen zu Recht darauf hin, dass auch die inländischen Casinos, die für das Gesetz weibelten, zu einem beträchtlichen Teil in ausländischem Besitz sind. Auch könnten Ausländer im Falle eines Verbots zum Beispiel eine Stiftung in der Schweiz gründen und über diese Geld an eine Kampagne oder eine Partei leiten. Diese Aspekte müssten bei der allfälligen Umsetzung eines Verbots sorgfältig bedacht werden.

Ein Artikel, der schräg in der Landschaft steht

Zum anderen gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen den meisten europäischen Demokratien und der Schweiz: Erstere haben umfassende Gesetze zur Politikfinanzierung, in deren Rahmen sie teilweise ausländische Spenden verbieten. Die Schweiz hingegen kennt auf nationaler Ebene keinerlei Regelung. Fourniers Vorstoss würde einen eigenen Titel im Bundesgesetz über die politischen Rechte schaffen. Es wäre der kürzeste der dannzumal zehn Teile, bestehend aus einem einzigen Artikel.

Die Schweizer Parteien sind zumeist als Vereine konstituiert, deren Finanzierung die Öffentlichkeit nichts angeht. Das ist auch das Hauptargument gegen eine Offenlegungspflicht für politische Spenden. Manch ein Stimmbürger dürfte sich bei Fourniers Vorstoss die Frage stellen, warum der Bund praktisch das gesamte Themenfeld der Politikfinanzierung der Selbstverantwortung der Akteure überlassen, beim Einzelaspekt der ausländischen Spenden aber plötzlich regulierend eingreifen soll.

Ein Verbot der ausländischen Finanzierung könnte damit die Türe öffnen für einen weitergehenden Vorschlag, an dem die CVP deutlich weniger Freude hat: die von der SP, GPS, BDP und EVP lancierten Transparenz-Initiative, welche alle Spenden an Parteien und Komitees über 10’000 Franken öffentlich machen will.

 

Rohdaten zum Download

 

Wie war das nochmal mit «keine staatliche Parteienfinanzierung»?

Hierzulande würden die Parteien nicht vom Staat subventioniert, sondern von der Zivilgesellschaft getragen, heisst es in den Sonntagsreden der Politiker. Über diverse Wege akzeptieren sie staatliche Parteienfinanzierung trotzdem gerne.

Von Lukas Leuzinger und Claudio Kuster

Die Schweiz, so erklären uns Politiker gebetsmühlenartig, kenne keine staatliche Parteienfinanzierung. Die Politik lebe hierzulande eben – anders als in den meisten anderen Ländern – allein vom privaten Engagement der Bürger, betonte auch der Bundesrat gegenüber der Gruppe gegen Korruption (Greco) des Europarats, als diese wieder einmal auf die Intransparenz der Finanzierung der schweizerischen Politik hinwies. Die fehlende staatliche Finanzierung ist das Königsargument gegen die Offenlegung von Grossspenden an Parteien, Politiker oder Komitees. Denn wo der Staat nichts bezahlt, da hat er auch nichts zu befehlen, so die (nicht sehr logische) Gleichung.

Doch bezahlt der Staat tatsächlich nichts? Wer genauer hinschaut, erkennt, dass das sorgsam gepflegte Selbstbild in der Realität ziemlich verzerrt ist. Zwar finanziert der Bund (sowie die meisten Kantone) Parteien nicht direkt. Hingegen tut er das indirekt gleich über mehrere Kanäle, die zusammengenommen einen beträchtlichen Betrag zugunsten der Parteien ausmachen:

1. Fraktionsbeiträge

Direkte Beiträge erhalten zwar nicht die Parteien, jedoch ihre Fraktionen. Die Grenze zwischen beiden ist naturgemäss fliessend, die Personenkreise sind zu einem hohen Grad kongruent: Mitarbeiter, die formell für die Fraktion arbeiten, erledigen oft auch Aufgaben für die Partei und umgekehrt. Offensichtlich wird der enge Austausch, wenn die Parteien nach verlorenen Wahlen sich anschliessend darüber beklagen, nun vor finanziellen Problemen zu stehen und bei Abstimmungskampagnen sowie Parteianlässen sparen zu müssen. Solche Engpässe könnten kaum entstehen, wenn die Fraktionsbeiträge nicht auch der Partei zugutekämen (siehe dazu Fraktionsbeiträge für die Parteikasse).

Finanzielle Bedeutung: sehr hoch – mit steigender Tendenz. Mit dem Wachstum der Fraktionsbeiträge kann nicht einmal das chinesische Bruttoinlandprodukt mithalten. Zuletzt wurde der Geldhahn 2009 zusätzlich aufgedreht – auf nunmehr 144’500 Franken Grundbetrag plus 26’800 Franken je Fraktionsmitglied. Gesamthaft derzeit 7.6 Millionen Franken pro Jahr.

2. Mandatsbeiträge

Einen indirekten Vorteil erlangen Parteien auch dadurch, dass sie ihre Mandatsträger dazu verpflichten, einen Teil ihres Gehalts an die Partei abzugeben. Das können ein paar Prozent sein, je nach Partei und Einkommensklasse aber auch deutlich über 10 Prozent (nationale Partei, kantonale und Gemeindesektion zusammengenommen). Bei einer grösseren Partei können etwa die Abgaben der höheren Richter allein auf Bundesebene mehrere zehntausend Franken ausmachen. Da die Parlamentarier ihren Lohn (wie auch jenen von Bundesräten und Richter) selber festlegen können, ist davon auszugehen, dass sie bei der Festsetzung der Höhe die Mandatssteuer berücksichtigen.

Finanzielle Bedeutung: unterschätzt. Gemäss einer neueren empirischen Studie werden die Parteibeiträge der National- und Ständeräte im Mittel auf 10’500 Franken veranschlagt.[1] (Fast genau so viel beträgt der maximal zulässige Abzug bei der direkten Bundessteuer – ein Schelm, wer Böses denkt.) Die höchsten genannten Beträge betragen dabei 25’000 (Nationalrat) respektive 22’000 Franken (Ständerat). Auch bei diesen obligatorischen Abgaben sind im Übrigen die Destinatäre Partei und Fraktion nicht sauber getrennt. Unter dem Strich werden die Parteikassen dank dieser Abgaben mit etwa 2.5 Millionen Franken jährlich geäufnet.

Geht man von schätzungsweise weiteren 2.5 Millionen Franken für die ungleich zahlreicheren Mandate auf Kantons- und Gemeindeebene aus, liegt man in der Grössenordnung von 5 Millionen Franken jährlich.

3. Steuerabzug für Parteibeiträge

Wer einer Partei Geld spendet, muss zwar niemandem darüber Rechenschaft ablegen, darf aber dem Steueramt davon erzählen und sich einen Steuerrabatt dafür abholen. Seit 2011 können in allen Kantonen Beiträge an politische Parteien bis zu einem bestimmten Betrag (je nach Kanton unterschiedlich, bei den direkten Bundessteuern 10’100 Franken) von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Als Parteibeiträge gelten auch Mandatsbeiträge. Es verwundert denn auch nicht, dass der schweizweite Steuerabzug sowohl im National- als auch im Ständerat mit grosser Mehrheit abgesegnet wurde – die Parlamentarier profitieren davon sehr direkt. Auch Unternehmen dürfen in den meisten Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) Spenden an Parteien von der Gewinnsteuer abziehen – sofern es sich um einen «geschäftsmässig begründeten Aufwand» handelt (was bedeutet, dass das Geld einen Einfluss auf politische Entscheide hat).

Finanzielle Bedeutung: beträchtlich. Aufgrund einer Umfrage unter den Kantonen kann davon ausgegangen werden, dass die natürlichen Personen schweizweit Beiträge an Parteien in der Höhe von rund 50 Millionen Franken von den Steuern abziehen. Dadurch dürften Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen rund 10 Millionen Franken Steuereinnahmen pro Jahr entgehen (siehe hierzu 50 Millionen für die Parteien).

4. Direkte Finanzierung von Jungparteien

Eine direkte Finanzierung von Parteien durch den Bund gibt es bei den Jungparteien. Diese erhalten im Rahmen der «ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung» von Jugendorganisationen Beiträge aus dem Topf des Bundesamts für Sozialversicherungen. Geld gibt es etwa für Standaktionen, Ferienlager oder Parties. Die Grenzen zur Mutterpartei dürften auch bei den Jungparteien fliessend sein. Hinter vorgehaltener Hand erklären einem Jungpolitiker, wie man beispielsweise relativ mühelos aus einer Sammelaktion der Mutterpartei einen Anlass der Jugendsektion machen und so den Bundesbeitrag «optimieren» kann.

Finanzielle Bedeutung: vergleichsweise bescheiden. 2016 erhielten alle Jungparteien zusammen 286’000 Franken. Zum Vergleich: Der Dachverband Schweizer Jugendparlamente erhält für drei Jahre 3.3 Millionen Franken. Für die Jungparteien ist das Geld aber eine bedeutende Einnahmequelle.

5. Rückerstattung von Wahlkampfkosten

Direkte staatliche Parteienfinanzierung ist in der Schweiz selten, wird aber in Freiburg und Genf praktiziert. Der Anspruch der Parteien und Wählergruppen auf teilweise Rückersattung der Wahlkampfkosten hängt vom erreichten Wahlresultat ab.

Im Kanton Genf profitieren seit 1971 jene Parteien von staatlichen Zuschüssen, die einen Wähleranteil von mindestens fünf Prozent erreicht haben. Bei Majorzwahlen sind nur jene Gruppierungen anspruchsberechtigt, deren Kandidaten 20 Prozent der Stimmen erlangt haben. Wer diese Hürden erreicht, wird mit 10’000 (kantonale Wahlen) respektive 6000 Franken (Wahlen Stadt Genf) unterstützt. – In Freiburg kommen generell alle Parteien respektive Kandidaten in den Genuss staatlicher Beiträge, die ein Prozent der Stimmen erlangt haben (Proporz und Majorz), dies nicht nur bei kantonalen, sondern auch bei den Nationalratswahlen. Die Beiträge sind in Freiburg aber nicht fix, sondern werden proportional zum jeweiligen Wähleranteil verteilt.

Finanzielle Bedeutung: insgesamt minim, lokal aber bedeutsam. Mit 10’000 Franken lässt sich in mittelgrossen Kantonen wenig ausrichten. Gesamthaft betrugen die Zuschüsse im Kanton Genf aber immerhin 325’000 (Jahr 2003), 170’000 (2005) respektive 289’000 Franken (2007). Im Kanton Freiburg werden innerhalb einer Legislaturperiode rund 650’000 Franken bereitgestellt (Grossrats-, Staatsrats-, Ständerats- und Nationalratswahlen).[2]

6. Unterstützung bei der Wahlwerbung

Auf kantonaler Ebene ist ein weiteres Instrument der indirekten staatlichen Finanzierung verbreitet: die Übernahme der Kosten für den Versand von Wahlwerbung. Diese kantonale Regelung ist etwa in Aargau, Bern, Jura, Nidwalden und Solothurn bekannt: Durch einen gemeinsamen Versand des Werbematerials wird den politischen Gruppierungen (respektive bei Majorzwahlen: allen Kandidaten) ermöglicht, ihren Wahlprospekt den Wählern zustellen zu lassen. In die gleiche Kategorie fällt die Zurverfügungstellung von Werbeflächen auf öffentlichem Grund für Werbeplakate der Parteien. Diese kennen etwa die Kantone Genf und Neuenburg sowie die Stadt Bern.[3]

Finanzielle Bedeutung: ansehnlich. Die Instrumente gibt es zwar nur auf lokaler Ebene, dort dürften sie indes einen nicht unwesentlichen Betrag ausmachen. Beispielsweise kostet der Versand eines Grossbriefes von 500 Gramm an alle 530’000 Haushalte im Kanton Bern über 279’000 Franken.

Fazit

Eine Schätzung, wie viel diese Fördermassnahmen zusammengenommen ausmachen, ist natürlich mit Vorsicht zu geniessen. Grob veranschlagt dürfte die Summe aber gegen 20 Millionen Franken pro Jahr betragen. All diese Fördermassnahmen sind per se nicht problematisch. Es gibt durchaus legitime Gründe dafür, dass der Staat politische Parteien finanziell unterstützt, wenn in der Bundesverfassung schon ihre Bedeutung für die demokratische Meinungs- und Willensbildung betont wird. Aber dann sollte man wenigstens ehrlich sein, wenn es wieder einmal um Transparenz bei der Politikfinanzierung geht: Den Mythos der fehlenden staatlichen Parteienfinanzierung dagegen ins Feld zu führen, ist heuchlerisch.

 


[1] Pascal Sciarini/Frédéric Varone/Giovanni Ferro-Luzzi/Fabio Cappelletti/Vahan Garibian/Ismail Muller, Studie über das Einkommen und den Arbeitsaufwand der Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentarier, Genf 2017, 17 f.

[2] Martina Caroni, Geld und Politik, Habil. Bern 2009, 91 ff.

[3] Versand der Wahlwerbung: § 16 Abs. 4 ff. GPR-AG; Art. 48 f. PRG-BE; Art. 14a LDP-JU; Art. 40 Abs. 3 WAG-NW; § 63 ff. GpR-SO. Plakatflächen: Art. 19 Reklamereglement Bern. Vgl. Caroni, 77 f.

50 Millionen für die Parteien

Rund 50 Millionen Franken Beiträge an politische Parteien ziehen Steuerpflichtige in der Schweiz pro Jahr von den Steuern ab. Dadurch entgehen dem Staat Millionen – und die Politiker profitieren.

Publiziert in der «Zentralschweiz am Sonntag» und in der «Ostschweiz am Sonntag» vom 30.7.2017.

wahlkampf

Spenden an Parteien, die damit – wie hier in St. Gallen – Wahlkampf betreiben, können von den Steuern abgezogen werden. (Foto: Flickr/hdz)

Parteien spielen eine wichtige Rolle in der Demokratie. Die Schweizer Bundesverfassung attestiert ihnen, dass sie an der Meinungs- und Willensbildung mitwirken. Diese Rolle weiss der Bund auch finanziell zu würdigen: Seit 2011 können Beiträge an politische Parteien von der direkten Bundessteuer abgezogen werden (bis zu einem Betrag von 10’000 Franken). Die Parteien wurden damit den gemeinnützigen Organisationen gleichgestellt. Zugleich verpflichtete das Parlament die Kantone, den Abzug bei der Staats- und Gemeindesteuer ebenfalls einzuführen.

Nun zeigt eine Auswertung erstmals detailliert den Umfang dieses Steuerrabatts. Diese fusst auf einer Umfrage an sämtliche Kantone, wie viele Beiträge an Parteien jährlich von den Steuern abgezogen werden. 17 von 26 Kantonen konnten konkrete Zahlen liefern. In diesen Kantonen werden pro Jahr mehr als 30 Millionen Franken abgezogen. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz dürfte die Summe der Abzüge etwa 50 Millionen Franken betragen. Diese Zahl umfasst Mitgliederbeiträge, Abgaben von Amtsträgern an ihre Parteien sowie Spenden – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag, welcher je nach Kanton zwischen 5000 und 20’000 Franken liegt. Was darüber hinausgeht, ist nicht berücksichtigt.

Kanton Höchstabzug für natürliche Personen Summe der Zuwendungen an politische Parteien Jahr
Zürich

10’000 (20’000 bei Ehepaaren)

keine Angabe

Bern

5200

13’376’933

2015

Luzern

5300

1’800’000

2014

Uri

10’100

127’642

2014

Schwyz

6000

633’419

2013

Obwalden

10’000

169’134

2015

Nidwalden

20% des Nettoeinkommens (zusammen mit Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen)

keine Angabe

Glarus

10’100

150’000

Durchschnitt der letzten Jahre
Zug

20’000

912’567

2015

Freiburg

5’000

745’586

2014

Solothurn

20’000

1’362’896

2015

Basel-Stadt

10’000

1’654’000

2014

Basel-Land

10’000

1’900’000

2013-2015

Schaffhausen

15’000

677’096

2014

Appenzell-Ausserrhoden

10’000

keine Angabe

Appenzell-Innerrhoden

10’000

keine Angabe

St. Gallen

20’000

1’450’700

2014

Graubünden

10’000

791’832

2015

Aargau

10’000

3’000’000

2011

Thurgau

10’000

902’122

2013

Tessin

10’100

keine Angabe

Waadt

10’100 (bzw. 20% des Nettoeinkommens)

keine Angabe

Wallis

20’000

1’115’218

2014

Neuenburg

5’000

keine Angabe
Genf

10’000

keine Angabe
Jura

9’800

keine Angabe
Total

30’769’145

Schweiz (direkte Bundessteuer)

10’100

keine Angabe

Im Durchschnitt werden über 300 Franken gespendet

Die Antworten zeigen auch, dass man sich in der Schweiz mit Transparenz hinsichtlich der Finanzierung von Parteien nach wie vor schwertut. Viele Kantone gaben an, dass sie über keine Zahlen zu den Abzügen verfügten, erklärten diese für vertraulich oder verlangten eine Entschädigung für den Aufwand der Auswertung. In den Kantonen, welche Auskunft gaben, machten insgesamt rund 4 Prozent der Steuerpflichtigen einen Abzug geltend für Beiträge an politische Parteien. Im Durchschnitt brachten sie über 300 Franken in Abzug, wobei es allerdings grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gibt: Während in Uri im Schnitt nur rund 200 Franken abgezogen werden, sind es in Basel-Stadt fast 800; der Höchstabzug liegt in beiden Kantonen bei 10’000 Franken.

Angaben dazu, wie viel die Abzüge den Staat (und damit letztlich die Steuerzahler) kosten, konnte nur eine Minderheit der Kantone machen. Immerhin kann man auf Grundlage dieser Zahlen sowie der kantonalen Steuersätze eine konservative Schätzung vornehmen, gemäss der Bund, Kantone und Gemeinden insgesamt etwa 10 Millionen Franken pro Jahr weniger einnehmen, als wenn Beiträge an Parteien nicht abzugsfähig wären. Zugute kommen diese Ausfälle unter anderem den Politikern: Die Mandatssteuern, die sie jedes Jahr an ihre Parteien abgeben müssen – je nach Partei zwischen 5 und deutlich über 10 Prozent ihres Einkommens –, fallen ebenfalls unter die abzugsberechtigten Beiträge. Es erstaunt nicht, dass der schweizweite Steuerrabatt 2009 sowohl im National- als auch im Ständerat deutliche Zustimmung fand.

Spenden von Firmen: Tappen im Dunkeln

Nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen können in den meisten Kantonen Beiträge an Parteien von den Steuern abziehen – allerdings in der Regel nur, wenn es sich um «geschäftsmässig begründete Aufwendungen» handelt. Zahlen dazu lieferte keiner der 26 angefragten Kantone.

Auskunft gaben auf Anfrage einzelne Unternehmen. So bestätigt die Raiffeisenbank, dass sie die 246’000 Franken, die sie pro Jahr an die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien auszahlt, als geschäftsmässig begründeten Aufwand von der Gewinnsteuer abzieht. Auch Novartis zieht Zuwendungen an Parteien von den Steuern ab, über deren Höhe das Unternehmen allerdings keine Angaben macht.

SP fordert Offenlegung

Auch SP-Nationalrätin Nadine Masshardt, die im Kanton Bern den Maximalbetrag von 5200 Franken pro Jahr von ihrem steuerbaren Einkommen abzieht, findet den Abzug zur Unterstützung der Parteien richtig, fordert im Gegenzug aber, dass grössere Spenden transparent gemacht werden müssen. Oft werde als Argument gegen eine Offenlegung vorgebracht, Parteispenden seien Privatsache und die Schweiz habe keine staatliche Parteienfinanzierung, so Masshardt. «Dieses Argument ist widersprüchlich: Denn mit dem Steuerabzug leistet der Staat eine indirekte Unterstützung an die Parteien. Entsprechend ist es auch legitim, Transparenz zu schaffen.»

Bei den bürgerlichen Parteien stösst diese Forderung nach mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung allerdings auf breite Ablehnung. SVP-Nationalrat Maximilian Reimann, der mit einer parlamentarischen Initia­tive den Anstoss gegeben hatte für den schweizweiten Steuerabzug, sagt, es sei nicht relevant, ob es sich dabei um eine indirekte staatliche Parteienfinanzierung handle. «Entscheidend ist einzig und allein, dass das der Bundesgesetzgeber so entschieden hat. Dagegen hätte das Referendum ergriffen werden können, was allerdings unterblieb.»

Fraktionsbeiträge für die Parteikasse

Die Schweizer Parteien lassen sich vom Staat finanzieren. Sagen die Parteien.

Von Lukas Leuzinger und Claudio Kuster

Die Schweiz – das scheint insbesondere für die Sekretariate von Schweizer Parteien zu gelten – ist stolz darauf, dass sie keine staatliche Parteienfinanzierung kennt. Die Parteien, so lehrt man uns, werden durch die Zivilgesellschaft und Wirtschaft getragen und sind nicht vom Staat abhängig. Wer darauf hinweist, dass SVP, SP, FDP, CVP und Co. durchaus Geld vom Staat erhielten, nämlich in Form von Fraktionsbeiträgen[1], der wird sogleich korrigiert: Dieses Geld sei für die Fraktionen und ihre Arbeit für das Parlament bestimmt, nicht für die Parteien. So sehen es schliesslich das Parlamentsgesetz als auch das Parlamentsressourcengesetz vor.[2]

Weniger Sitze, weniger Geld

Aussagen von Parteivertretern lassen allerdings Zweifel daran aufkommen, ob die beiden Bereiche immer sauber getrennt werden. Nach den Wahlen am 18. Oktober beklagten sich die Parteien, die Federn lassen mussten, wortreich darüber, dass sie wegen der Sitzverluste nun weniger Geld zur Verfügung hätten. «Wir sind gezwungen, Personal abzubauen», wird GLP-Generalsekretärin Sandra Gurtner zitiert, die fortan noch 332’100 Franken jährlich erhalten wird.[3] Die 7,2 Stellen auf der Parteizentrale müssten voraussichtlich halbiert werden.

Fraktionsbeiträge 2015Dass die Hälfte des GLP-Parteisekretariats für Fraktionsarbeiten eingesetzt wird, ist erstaunlich genug. Überraschend ist auch die Aussage der Grünen-Generalsekretärin Mirjam Behrens: «Der Druck auf die Partei nimmt zu.» Dass die Partei darunter leidet, wenn die Fraktionsbeiträge wegschmelzen, kann nur dadurch erklärt werden, dass diese Beiträge offenbar doch nicht nur für die Fraktionsarbeit eingesetzt werden.

In diese Logik passt auch der folgende Satz: «Ausgerechnet nächstes Jahr stehen mehrere umweltrelevante Abstimmungen an – etwa zu den eigenen Initiativen für eine grüne Wirtschaft und für den Atomausstieg. Und auch das kostet viel Geld.» Dass Abstimmungskämpfe Geld kosten, will niemand bestreiten[4] – dass sie mit Fraktionsbeiträgen finanziert werden, ist aber wohl kaum der Sinn dieser Beiträge.

Steuergelder für Abstimmungskampagnen

Vielsagend ist auch das Rezept, mit dem die Grünen auf den Einnahmenrückgang reagieren wollen (neu 492’900 Franken pro Jahr). Man werde, so Behrens weiter, «versuchen, bei den Fixkosten zu sparen, indem Publikationen gestrichen oder bei den Parteianlässen der Gürtel enger geschnallt werde», schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Publikationen und Parteianlässe sind ja gut und recht – bloss nicht der Zweck, für den Fraktionsbeiträge gedacht sind.

Auch wenn Parteien Sitze zulegen, verwenden sie das zusätzliche Geld nicht immer dafür, wofür es eigentlich gedacht wäre. Als die GLP vor vier Jahren als Wahlsiegerin gefeiert wurde, teilte die Partei mit, sie werde nicht alles Geld in zusätzliche Stellen stecken – schliesslich habe man «auch Kampagnen zu bezahlen und eine Initiative zu bewerben». Offenbar sah sie kein Problem damit, das mit Steuergeldern zu tun.

Dass die Grenze zwischen Fraktion und Partei fliessend ist, bestätigt auch manch ein Sekretariatsmitarbeiter hinter vorgehaltener Hand. Das ist wohl auch nachvollziehbar, angesichts der Überschneidungen, die es zwischen den beiden Bereichen gibt. Nichtsdestotrotz müssten diese Gelder – jährlich immerhin total 7,6 Millionen Franken – gemäss Kommentar zum Parlamentsgesetz «zweckgebunden für die Deckung der Kosten der [Fraktions]sekretariate» verwendet werden.[5] Und eine Kommission des Nationalrats, die 1989 die Fraktionsbeiträge aufstocken wollte, hielt bereits fest: «Mangels verfassungsrechtlicher Anerkennung der Parteien wäre eine allgemeine, nicht zweckgebundene Parteienfinanzierung unzulässig, weder in Form direkter Zuschüsse an die Parteien, noch in Form einer Weiterleitung von Fraktionsbeiträgen in Parteikassen zur Finanzierung von Parteiaktivitäten, die nicht zur Vorbereitung der parlamentarischen Arbeit dienen.»[6]

«Erhöhte Transparenz»? Rechnungen der Fraktionen unter Verschluss

Eigentlich liesse sich die konkrete Verwendung der Fraktionsbeiträge durchaus überprüfen, da die Fraktionen jeweils bis Ende März der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung über die Verwendung der Beiträge im vergangenen Rechnungsjahr berichten müssen.[7] Dafür zeichnen sich die Fraktionspräsidenten verantwortlich, die jährlich «die bedeutenden Kostenblöcke für Personal, Honorare an externe Experten sowie Miet- und Infrastrukturkosten» aufzeigen müssen. Das Büro des Nationalrats rühmt denn diese Praxis in den höchsten Tönen: «Mit dieser erhöhten Transparenz soll vor allem gewährleistet werden, dass die Gelder für den Fraktionsbetrieb und nicht zur finanziellen Unterstützung der einzelnen Parteien verwendet werden.»[8]

Von «Transparenz» kann indes keine Rede sein. Denn die Verwaltungsdelegation (derzeit präsidiert durch die Nationalratspräsidentin Christa Markwalder) hält die abgelieferten Jahresrechnungen der Fraktionen unter Verschluss, wie Staatsrechts-Professorin Patricia Schiess Rütimann kritisiert.[9] Die Abrechnungen unterstehen auch nicht dem Öffentlichkeitsprinzip.[10] Selbst die von der erwähnten Nationalratskommission postulierte «jederzeit überprüfbare Zweckbindung der Fraktionsbeiträge durch die Finanzdelegation [FinDel])»[11] bleibt nichts mehr als toter Buchstabe – die Kontrolle findet in der Praxis schlicht nicht statt.[12]

Vor diesem Hintergrund wirken die stolzen Bekundungen umso befremdlicher, die Schweizer Parteien finanzierten sich absolut unabhängig von staatlichen Quellen – Bekundungen, wie sie beispielsweise immer dann (und selbst von Regierungsseite her) geäussert werden, wenn etwa die Berichterstatter der Staatengruppe gegen die Korruption (Greco) des Europarats wieder einmal die fehlende Transparenz bei der Politikfinanzierung in der Schweiz kritisieren.

 


[1] Indirekt werden die Parteien zudem über die Mandatsbeiträge ihrer Amtsträger staatlich unterstützt, ebenso über die steuerliche Begünstigung von Parteispenden. Eine direkte staatliche Parteienfinanzierung gibt es bei den Jungparteien.

[2] Art. 62 Abs. 5 Satz 1 ParlG: «Die Fraktionen erhalten einen Beitrag zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate.»; Art. 12 PRG: «Die Fraktionen erhalten einen jährlichen Beitrag zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate, bestehend aus einem Grundbeitrag und einem Beitrag pro Fraktionsmitglied.»

[3] Jetzt gehts ans Eingemachte, «Basler Zeitung», 24. Oktober 2015.

[4] Vgl. nur Michael Hermann/Sotomo, Das politische Profil des Geldes – Wahl- und Abstimmungswerbung in der Schweiz, Zürich 2012.

[5] Graf/Theler/Von Wyss-Burri, Komm. zum ParlG, Art. 62 N. 16.

[6] 89.242, Parlamentarische Initiative Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung, Bericht vom 6. November 1989 der Kommission des Nationalrates (88.075), BBl 1989 III 1591.

[7] Art. 10 Abs. 2 VPRG.

[8] 09.437, Parlamentarische Initiative Erhöhung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Sekretariate, Bericht des Büros des Nationalrates vom 21. August 2009, BBl 2009 6197, 6201.

[9] Patricia M. Schiess Rütimann, Politische Parteien – Privatrechtliche Vereinigungen zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht, Bern 2011, N. 756 f.

[10] Art. 2 BGÖ e contrario.

[11] BBl 1989 III 1591.

[12] Graf/Theler/Von Wyss-Burri, Komm. zum ParlG, Art. 62 N. 19.

Wie viel Transparenz bringt die «Lex Markwalder»?

Die «Kasachstan-Affäre» rund um Nationalrätin Christa Markwalder hat einen Schwall neuer Vorstösse ausgelöst. Was sich in Sachen Lobbyismus und Transparenz bald ändern könnte.

Bundeshaus Dunkel? (Foto: Flickr)

Nicht nur die Lichtshow soll Licht ins Dunkel bringen. (Foto: Flickr)

Am schnellsten war Lukas Reimann (SVP/SG). Nur wenige Stunden nach der Publikation des «NZZ»-Artikels «Der lange Arm der Lobbyisten ins Bundeshaus», der die folgenden Wochen hohe Wellen schlagen sollte, reichte er seine Motion ein. Über ein Dutzend weitere Vorstösse werden es bis zum Ende der kürzlich geschlossenen Sommersession sein, die den Lobbyisten – aber auch den Parlamentariern selbst – mehr Transparenz verordnen wollen.

Lobbyismus: Transparenz über Mandate oder ein neues Akkreditierungssystem?

Vier neue Vorstösse zielen direkt auf die umstrittenen und vieldebattierten Strippenzieher. Doch wirklich neu sind die vorgebrachten Ideen nicht – die Urheber haben vormals gescheiterte oder versandete, eigene Initiativen rezykliert. So greift Reimanns Motion «Transparentes Lobbyregister» seine Eingabe wieder auf, die 2009 ein solches Register einführen wollte. Das Lobbyregister wurde unterdessen (2011) zwar installiert, doch einige von Reimanns damaligen Fragen blieben in der Tat unbeantwortet: «In wessen Auftrag sind die Lobbyisten tätig? Wer bezahlt sie?» Denn wenn etwa Lobbyistin Marie-Louise Baumann, die im Zentrum der «Kasachstan-Affäre» gestanden ist, als Interessenbindung schlicht «MLB Communications» angibt – ihre eigene Agentur als Einzelunternehmung –, so verkommt das Register zur reinen Farce.

In die gleiche Kerbe schlägt eine Initiative von Andrea Caroni (FDP/AR). Während er in den letzten Jahren als Promotor eines Akkreditierungssystems hervorgetreten ist, begenügt er sich vorerst einmal mit mehr «Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus». Lobbyisten gäben nach heutiger Praxis einzig eine Public-Affairs-Unternehmung an, für die sie arbeiteten. «Im Dunkeln bleibt aber das, was wirklich interessiert, nämlich die Organisationen, die sie mandatieren.» Wie Reimann fordert denn auch auch Caroni: «Lobbyisten sollen auch die einzelnen Mandate angeben, für die sie jeweils aktuell im Bundeshaus tätig sind.»

Auf einem grundlegenden Systemwechsel beharrt derweil Ständerat Didier Berberat (NE/SP). Er will das geltende «Götti-System» (jeder Parlamentarier kann bis zu zwei Zutrittskarten frei vergeben) begraben und in ein Akkreditierungssystem umkrempeln, wie es etwa für die Bundeshausjournalisten angewandt wird. Wer zu bestimmende Voraussetzungen erfüllt (für Journalisten etwa: zu mindestens 60 Prozent über das Geschehen im Bundeshaus berichten für ein Medium, das einem breiten Publikum zugänglich ist), der gelangt in den Genuss eines «Bundeshaus-GA». Hüterin über die begehrten Lobby-Badges wäre fortan also etwa die Bundeskanzlei. – Gegenüber seiner fast gleichlautenden Initiative 2011 hat Berberat aber einen wichtigen Nebensatz hinzugefügt, eine Frage, an welcher sich die Geister noch scheiden werden: «[…] ihre Anzahl [der Lobbyisten] ist allenfalls zu begrenzen.»

Einen neuen Aspekt bringt immerhin die Grüne Fraktion ein: Abgesehen von den erwähnten Lobby-Dauerausweisen, die so lange gültig sind, bis sie der ausstellende Parlamentarier widerruft, existiert noch eine wenig bekannte, zweite Kategorie: sozusagen das «Tages-GA». Diese Türöffner müssen zwar für jeden Tag neu beantragt werden. Ihr «Vorteil» besteht jedoch darin, dass weder Gast noch «Götti» in irgendeinem Register auftauchen. Die grüne Initiative «Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen» will daher auch die Bundesberner Kurzaufenthalter mit Name und Funktion in ein öffentlich einsehbares Register aufnehmen.

Parlamentarier: Offenlegung der Entschädigungen im Stufenmodell?

Fünf weitere parlamentarische Initiativen adressieren die finanziellen Verbandelungen der National- und Ständeräte selbst. Peter Keller (SVP/NW) wartet dabei gleich mit einem Trio an Vorstössen auf. Seine erste Initiative «Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten» will die Interessenbindungen der Parlamentarier differenzierter darstellen. Heute werden alle Mandate wild durcheinander aufgelistet, egal, ob es sich dabei um einen lukrativen Verwaltungsratssitz einer börsenkotierten Aktiengesellschaft handelt oder aber um das Präsidium des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests. Ehrenamtliche Tätigkeiten (höchstens 1200 Franken Spesenentschädigung jährlich) sollen daher gesondert publiziert werden.

Kellers Zweitling «Freiwillige Deklaration ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeiten» würde den Parlamentsbetrieb ebenfalls kaum aus den Angeln heben: Die Liste der Mandate soll durch die Parlamentarier um die Angabe über die jeweilge Höhe der Entschädigung ergänzt werden können – fakultativ. Die monetären Selbstdeklarationen, wie sie einige wenige Nationalräte wie Christian Wasserfallen (FDP/BE) oder Cédric Wermuth (SP/AG) seit einigen Jahren auf ihren eigenen Internetauftritten betreiben, erschienen so in ein wenig «offiziellerem» Licht.

Mehr Fleisch am Knochen bietet der Keller’schen Trilogie letzter Teil, die «Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten». In Anlehnung an die Stufenregelung zur Publikation der Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollen auch hierzulande alle einzelnen Mandatsentschädigungen in eine von zehn Vergütungs-Stufen kategorisiert werden. Die Stufe 1 würde dabei kleinere Einkünfte zwischen 1200 und 3500 Franken umfassen, die höchste Stufe 10 Vergütungen jenseits von 250’000 Franken.

Ähnlich zur Provenienz der eingangs erwähnten Vorstösse zur Lobbyismus-Regulierung stammen auch jene in Sachen Transparenz der Vergütungen der Parlamentarier entweder vonseiten SVP oder aber von Links-Grün. Eine weitere Initiative der Grünen Fraktion will «Parlamentarische Interessenbindungen mit Angabe der finanziellen Entschädigung ergänzen», wobei denkbar sei, «statt der exakten Entschädigung verschiedene Kategorien zu schaffen und die Ratsmitglieder deklarieren müssen, in welche Kategorie die jeweilige Entschädigung fällt». Also dasselbe in grün.

Die SP-Fraktion schliesslich geht aufs Ganze und will mit der Initiative «Transparenz der Einkünfte und Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder» auf den Rappen genau wissen, wer wo wie viel verdient. Immerhin: Der öffentliche Lohnausweis soll erst ab einer bestimmten Höhe je Entschädigung greifen. Und vor allem soll die berufliche Haupttätigkeit ausgeklammert werden, es sei denn, diese sei «geeignet, den Anschein der Abhängigkeit des Parlamentsmitglieds von Interessengruppen zu erwecken, unabhängig davon, ob diese in selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit ausgeführt werden».

Regelung im Umgang mit Spenden und Reisen

Nationalrätin Nadine Masshardt (SP/BE) sieht weiteren Handlungsbedarf. Mit ihrer Initiative «Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden» verlangt sie, über Einzelspenden ab 5000 Franken gesondert Rechnung zu führen, die Parlamentarier für ihre politische Tätigkeit erhalten. Solche seien «unter Angabe des Namens in einem von den Parlamentsdiensten erstellten öffentlichen Register aufzuführen». Aus Spenden könnten Abhängigkeiten entstehen, weshalb diese offengelegt gehörten.

Eine zweite Initiative Masshardt «Mehr Transparenz. Regelung für Informationsreisen» nimmt sich den parlamentarischen Reisetätigkeiten an, die in der «Affäre Kasachstan» ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Die Parlamentsmitglieder sollen Einladungen schweizerischer oder internationaler Interessenorganisation zu einer Informationsreise nur noch annehmen dürfen, sofern sie die Reisekosten selber bezahlen. Masshardt bezieht sich dabei auf ein Empfehlungsschreiben der parlamentarischen Büros an die Ratsmitglieder («Information über das Korruptionsstrafrecht»), in welchem letzteren ebendiese Regelung nahe gelegt wurde.

Auch Nationalrat Alfred Heer (SVP/ZH) sind die Parlamentarier-Reisen ein Dorn im Auge. Seine Initiative «Auskunftspflicht über die Reisetätigkeiten von Mitgliedern der Bundesversammlung» zielt indes nicht auf ein Verbot zur Annahme solcher Einladungen. Heer, als Mitglied des Europarats zuweilen selber in politischer Mission unterwegs, will die Reisetätigkeiten dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen. Auf Anfrage hin sollen Reisefreudige Auskunft geben müssen über ihre Engagements für den Europarat, OSZE, UNO, die Aussenpolitischen Kommissionen usw.

Infrastruktur: Persönliche Mitarbeiter und öffentliche Unterlagen der Kommissionen

Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) wiederum beobachtet, dass «sich die Parlamentsarbeit in den letzten Jahren stark verändert hat und umfangreicher und komplexer geworden ist». Viele Parlamentsmitglieder seien stark überlastet und überfordert, nicht nur mit der eigentlichen Parlaments-, sondern auch mit der Recherchearbeit. Aebischer mahnt gar: «Nicht selten bleiben die inhaltliche Arbeit und vor allem auch visionäre Ideen auf der Strecke. Hauptmanko sind derzeit die fehlenden personellen und zeitlichen Ressourcen, weshalb hier anzusetzen ist.» Seine Initiative «Persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder» will daher die derzeit nur allzu rudimentäre administrative und politisch-wissenschaftliche Assistenz für die Bundesparlamentarier institutionalisieren und ausbauen.

Ginge es schliesslich nach Ständerat Thomas Minder (SH/unabhängig), so hätte es den «Fall Markwalder» gar nicht erst gegeben. Seine Initiative «Parlamentarische Kommissionen. Öffentlichkeit der sekundären Unterlagen» will derzeit vertrauliche Papiere wie Schreiben, Aktennotizen, Gutachten, Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen, Statistiken und Synopsen der Verwaltung und der Kommissionssekretariate dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen (nicht aber die Wortprotokolle). Sogenannte schriftliche Antworten des Bundesrats auf Themenanträge – der Stein des Anstosses – könnten so fortan an interessierte Kreise und die Öffentlichkeit getragen werden, wie es auch alt Staatsschreiber Kurt Nuspliger vorschlägt.

Fazit: Lobby-Transparenz, aber Lobbyistenflut

Die Prognose erscheint nicht allzu kühn, dass in der kommenden Legislatur der Schleier, der derzeit die Lobbyistentätigkeiten und die Mandatsentschädigungen der Parlamentarier noch umgibt, sukzessive gelüftet werden wird.

Die Zeiten, in denen sich Interessenvertreter hinter der Fassade ihrer PR-Agentur verstecken konnten, neigen sich dem Ende zu. Offen bleibt nur noch, ob gleichzeitig durch die Einführung eines Akkreditierungssystems die heutige Badge-Vergabe über Bord geworfen werden soll. Tendenziell wird eine erhöhte Transparenz der Lobbyisten-Mandanten diesem Ansinnen Vorschub leisten, da sich die «Badge-Göttis» vermehrt für ihr «Schleppertum» rechtfertigen müssen – auch dank Plattformen wie Lobbywatch.ch.

Umgekehrt konnte noch niemand schlüssig darlegen, inwiefern in einem Akkreditierungssystem quantitative Hürden vor einer Lobbyistenflut schützen könnten. Alleine Burson-Marsteller beschäftigt 40 Mitarbeiter, Farner etwa 60, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse knapp 80, und der WWF Schweiz gar über 200. Die meisten dieser Interessenverterter würden den qualitiativen Anforderung wohl genügen und kämen noch so gerne in den Genuss der begehrten Zutrittskarte. Die Wandelhalle würde im Nu unpassierbar.

Praktikabel und mehrheitsfähig dürfte aber immerhin eine gewisse Kategorisierung der Interessenbindungen der Parlamentarier sein. Lukas Reimann wird dereinst auch hier der Erste gewesen sein. Seine Volksinitiative «Für die Offenlegung der Politiker-Einkünfte (Transparenz-Initiative)» ist zwar 2012 mangels genügend Unterschriften vorübergehend gestrandet. In ein, zwei Legislaturen wird sein Volksbegehren dennoch umgesetzt sein.

Selbstgerechte Kritik am schwedischen Flugmanöver

Dass Saab Geld in den Gripen-Abstimmungskampf steckt, sorgt bei Schweizer Parlamentariern für Empörung. Dabei haben sie dem schwedischen Konzern selbst die Startfreigabe erteilt.

Nein, man werde sich nicht direkt engagieren im Abstimmungskampf über den Gripen-Kauf, hiess es bei Saab im Mai letzten Jahres. Es sei keine gute Idee, sich als Unternehmen direkt einzumischen, erklärte Henry Johansson, Vizepräsident von Gripen Schweiz, damals der Nachrichtenagentur sda.

Mit Plakaten wirbt Saab für seinen Kampfjet.Bild: Blick Online

Mit Plakaten wirbt Saab für seinen Kampfjet. Bild: Blick Online

Tatsächlich mischt sich der schwedische Konzern nicht in die Abstimmung vom 18. Mai ein. Nicht im Geringsten. Er stellt lediglich Plakate auf, auf denen er für sein Flugzeug wirbt. Das sei keine Abstimmungskampagne, klärt uns Saab auf. Man liefere bloss «Fakten und Informationen zum Gripen».

Wo hier der Unterschied zu einer Abstimmungskampagne liegt, wird zwar nicht wirklich klar. Aber es ist im Prinzip auch wenig verwunderlich, dass ein Unternehmen nicht untätig herumsitzt, wenn gerade ein 3,1-Milliarden-Franken-Auftrag auf dem Spiel steht. Bei Schweizer Politiker kommen die «Fakten und Informationen» von Saab dennoch nicht besonders gut an. SP-Nationalrätin Evi Allemann findet es «skandalös, dass sich eine ausländische Rüstungsfirma derart stark und offensichtlich gar mit einer eigenen Kampagne in einen nationalen Abstimmungskampf einmischt». Und selbst Befürworter des Gripen-Kaufs üben Kritik. Das Engagement aus Schweden sei «kontraproduktiv», sagt etwa FDP-Präsident Philipp Müller. Die gleiche Formulierung verwendet sein Kollege Thomas Hurter von der SVP.

Die einhellig vorgetragene Kritik irritiert. Die Parlamentarier nehmen die «Einmischung» aus dem Ausland aufs Korn, gleichzeitig weigern sie sich aber seit Jahren, ebendiese Einmischung klaren Regeln zu unterstellen. Dies liesse sich relativ leicht im Rahmen einer nationalen Regulierung der Politikfinanzierung machen – eine solche existiert in der Schweiz jedoch bis heute nicht. Und die Parteien zeigen keinerlei Interesse, daran etwas zu ändern. Warum auch, es ist schliesslich viel bequemer, wenn die Grossspenden in die eigene Parteikasse weiterhin im Dunkeln bleiben und man dafür nicht noch gegenüber den Wählern Rechenschaft ablegen muss.

Damit unterscheidet sich die Schweiz von praktisch allen europäischen Demokratien, in denen eine Regulierung der Politikfinanzierung auf nationaler Ebene existiert. Die meisten dieser Länder kennen auch Restriktionen für Spenden aus dem Ausland, wie eine Auswertung der Datenbank der Organisation International IDEA zeigt. Demnach sind in 30 von 44 europäischen Staaten Beiträge aus dem Ausland an politische Parteien ganz oder teilweise verboten (siehe Grafik). Bei Spenden an einzelne Kandidaten sind es 26. Dabei unterscheiden sich die Regeln von Land zu Land. So sind in Frankreich sämtliche Spenden ausländischer Staaten und Unternehmen verboten, nicht aber Spenden von natürlichen Personen. In Grossbritannien dagegen sind Spenden von natürlichen Personen, die nicht britischer Nationalität sind und nicht im Land wohnen, verboten. Beiträge ausländischer Unternehmen wiederum sind erlaubt, sofern sie eine Niederlassung in Grossbritannien haben und dort geschäftlich tätig sind.[1]

Die Regulierung ausländischer Spenden an politische Parteien in 44 europäischen Ländern. Grün bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind verboten. Rot bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind erlaubt.Bild: International IDEA

Die Regulierung ausländischer Spenden an politische Parteien in 44 europäischen Ländern. Grün bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind verboten. Rot bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind erlaubt. Bild: International IDEA

Das Skandalöse an den Plakaten von Saab ist nicht, dass sich ein ausländischer Konzern in einen Abstimmungskampf in der Schweiz einmischt. Man kann über ein solches Engagement geteilter Meinung sein, jedenfalls ist es legal. Das Parlament hat bisher keine Anstalten gemacht, dass sich daran etwas ändert.

Stossend ist vielmehr, dass hierzulande bisher überhaupt keine Diskussion darüber stattfindet, wie mit der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen aus dem Ausland umgegangen werden soll. Sollen Spenden aus anderen Staaten generell erlaubt sein? Oder nur unter bestimmten Bedingungen? Oder überhaupt nicht? Sollen solche Beiträge offengelegt werden müssen oder dürfen sie weiter geheim erfolgen?

Das Fehlen einer öffentlichen Diskussion wurde in diesem Blog bereits vor zwei Jahren kritisiert. Seither hat sich an der Situation nichts geändert. Politiker empören sich lieber über einzelne Fälle, die ans Licht kommen, anstatt sich grundsätzlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Zu hoffen ist, dass der Gripen-Abstimmungskampf die längst fällige Debatte über Politikfinanzierung aus dem Ausland in Gang setzt. Das wäre der beste Gefallen, den Saab der Schweiz mit dieser Kampagne machen kann.


[1] Die detaillierten Daten können hier (Spenden an Parteien) bzw. hier (Spenden an Kandidaten) eingesehen werden.

Das Standardrepertoire der Anti-Transparenz-Argumente

Ende 2011 hatte die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats ihren Bericht über die Politikfinanzierung in der Schweiz veröffentlicht. Darin bestätigten die Experten, was ohnehin bereits bekannt war: Die Finanzierung von Parteien und Kampagnen liegt hierzulande völlig im Dunkeln. Es existiert keinerlei Regelung auf nationaler Ebene. Die GRECO empfahl, diese Situation zu ändern und Offenlegungspflichten für Parteien und Abstimmungskomitees einzuführen.

Bis in diesem Monat hatte der Bundesrat Zeit, zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen. Gleich zwei Departemente wurden damit beschäftigt. Am Mittwoch trafen Justizministerin Simonetta Sommaruga und Aussenminister Didier Burkhalter mit der Vertretern der GRECO zusammen und präsentierten ihnen das Ergebnis des bundesrätlichen Reflexionsprozesses, das sich so zusammenfassen lässt, dass die Regierung überhaupt nichts zu tun gedenkt.

Bei der Begründung seiner ablehnenden Haltung greift der Bundesrat auf das Standardrepertoire an Argumenten gegen mehr Transparenz zurück. Eine Offenlegungspflicht für Grossspenden wäre demnach nicht mit den «schweizerischen Eigenheiten» zu vereinbaren – konkret mit der direkten Demokratie, dem Föderalismus und dem Milizsystem. Betrachten wir die drei Eigenheiten einmal einzeln.

Direkte Demokratie

Die direkte Demokratie würde es «schwierig machen (…), nur die Wahlen und nicht die Abstimmungen solchen Transparenzregelungen zu unterstellen», schreibt der Bundesrat. Dies sieht auch die GRECO so, die deshalb Offenlegungspflichten sowohl für Parteien als auch Abstimmungskomitees vorschlug. Dies lehnt der Bundesrat aber ebenfalls ab, da es seiner Ansicht nach «einen grossen und kostenintensiven Aufwand verursachen» würde. Wieso ein solch «grosser und kostenintensiver Aufwand» entstehen würde, wird allerdings nicht näher erläutert.

Die Schweiz ist zwar weltweit das Land, in dem am meisten Volksabstimmungen auf nationaler Ebene stattfinden. Es ist aber bei weitem nicht der einzige GRECO-Mitgliedsstaat, dessen politisches System Elemente der direkten Demokratie kennt. In Italien etwa finden regelmässig Abstimmungen statt – und tatsächlich gelten die Offenlegungspflichten in unserem südlichen Nachbarland nicht nur für Wahlen, sondern auch für Abstimmungen.

Einmal abgesehen davon: Wenn der Bundesrat schon auf die direktdemokratische Tradition der Schweiz verweist – wieso schlägt er nicht einfach vor, das Volk über Transparenz in der Politikfinanzierung entscheiden zu lassen?

Föderalismus

Die Kantone, schreibt die Regierung, «haben in der föderalistisch organisierten Schweiz (…) eine grosse Autonomie. Ihnen allen eine unterschiedslose Regelung zur Kontrolle und Beschränkung der Finanzierung von Parteien aufzuerlegen würde sich mit der Tradition unseres Landes nicht vertragen.» Dieses Argument erscheint plausibel.[1] Wahlen und Abstimmungen auf nationaler Ebene haben zunächst einmal gar nichts zu tun mit Wahlen und Abstimmungen auf kantonaler Ebene, was auch der Grund dafür sein dürfte, dass bislang sämtliche Vorstösse im nationalen Parlament für eine Offenlegung von Spenden ausschliesslich auf die nationale Ebene zielten.

Doch auch dem kann der Bundesrat nichts abgewinnen: «Eine Regelung ausschliesslich für Aktivitäten auf nationaler Ebene wäre (…) unvollständig und ineffzient.» Das ist eine interessante Argumentationslogik: Die Schweiz kann keine Regelungen zur Politikfinanzierung einführen, weil dies in einem föderalistischen Staat gar nicht möglich ist!

Nicht ganz in diese Logik passt, dass es in anderen föderalistischen Ländern kein Problem zu sein scheint, Transparenzregeln einzuführen. In Deutschland zum Beispiel, oder Österreich, oder Belgien. Die nationale und die regionale Ebene lassen sich problemlos trennen, genauso wie das in der Schweiz bereits der Fall ist: Mit Genf und Tessin kennen zwei Kantone Offenlegungspflichten, in mehreren anderen (Basel-Land, Aargau und Zürich) stehen entsprechende Entscheide an. Eine Regelung für nationale Wahlen und Abstimmungen würde die Freiheit der Kantone in keinster Form einschränken.

Einmal abgesehen ist es etwas verwirrend, dass der Bundesrat eine Lösung, die der föderalistischen Struktur der Schweiz Rechnung trägt, als «unvollständig und ineffizient» zu bezeichnet. Er trägt auch wenig zur Auflösung dieser Verwirrung bei, macht er doch keine Angaben dazu, was an dieser Lösung denn ineffizient wäre.

Milizsystem

Das Milizsystem darf als Argument gegen Transparenz nicht fehlen. Politische Parteien finanzierten sich in der Schweiz hauptsächlich aus privaten Zuwendungen, erklärt der Bundesrat. «Der Berufs-Teil der Parteien, und damit deren Finanzbedarf, sind damit bedeutend kleiner als bei Parteien in anderen Ländern», schreibt er, um sogleich die Brücke zur staatlichen Parteienfinanzierung zu schlagen: «Aus diesen Gründen gehen Finanzierungsregelungen in vielen Ländern mit einer staatlichen Parteienfinanzierung einher, welche in der Schweiz keine Tradition hat.»

Wieso das Milizprinzip gegen eine Offenlegungspflicht spricht, bleibt unklar. In welcher Form die politische Arbeit geleistet wird, ist ja eine ganz andere Frage als jene, wie sich die Parteien finanzieren. Weshalb soll man diese beiden Dinge in einen Topf werfen?

Ebenso bleibt der kausale Zusammenhang zwischen Transparenz und staatlicher Parteienfinanzierung offen. Auch die Schweizer Parteien werden vom Staat gesponsert,[2] ohne dass das an der Intransparenz irgendetwas ändern würde. Im Verhältnis zur Bevölkerung übersteigt die Höhe dieser (indirekten) Parteienfinanzierung sogar jene in anderen Ländern, etwa Grossbritannien. Dennoch sind die britischen Parteien im Gegensatz zu den schweizerischen zur Offenlegung grösserer Spenden verpflichtet. Mit Blick auf die Schweiz scheint es tatsächlich, dass das Milizprinzip die Notwendigkeit einer (direkten) staatlichen Parteienfinanzierung reduziert, weil die Parteien tendenziell weniger Mittel beanspruchen. Was aber eine Offenlegungspflicht damit zu tun haben soll, bleibt ein Rätsel.

Bei allem Respekt: Wenn gleich zwei Departemente damit beschäftigt werden, die GRECO-Forderungen zu kontern, sollte man erwarten dürfen, dass ihnen etwas stichhaltigere Argumente einfallen als jene, die bereits seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholt werden, wenn es um Politikfinanzierung geht. Bis Mitte Jahr will der Bundesrat nun einen ausführlicheren Bericht zuhanden der GRECO verfassen. Vielleicht gelingt es ihm bis dahin ja, seine Position etwas fundierter zu begründen.


[1] zumal eine solche Regelung wohl mit dem Subsidiaritätsprinzip in Konflikt kommen würde.

[2] In Form von Beiträgen an die Parlamentsfraktionen (insgesamt 7.5 Millionen Franken pro Jahr). Ausserdem profitieren die Parteien davon, dass politische Spenden bis 10’000 Franken von den Steuern abgezogen werden können.

Schwarzpeterspiel um die Reform des House of Lords

Der deutsche Fussballspieler Moritz Volz hat kürzlich ein Buch über seine Zeit beim FC Arsenal geschrieben. In dem Werk befasst er sich unter anderem mit der Frage, weshalb eigentlich die Waschbecken in England getrennte Hähne für kaltes und warmes Wasser haben. Der praktische Nutzen der Installation ist schwer zu erkennen, stellt sie den Benutzer doch vor die wenig verlockende Wahl, seine Hände entweder zu unterkühlen oder zu verbrühen. Die Theorie, dass die Briten ein grundsätzlich anderes Temperaturempfinden als die Festlandeuropäer haben, vermag ebenfalls nicht wirklich zu überzeugen. Nach längerem Nachdenken fand Volz schliesslich eine einfache Erklärung für das Phänomen: «Die Wasserhähne waren getrennt, weil es schon immer so war. Und was schon immer so war, änderte man nicht so einfach in diesem Land.»

Möglicherweise erklärt dies auch, weshalb sich die britische Politik derart schwer damit tut, das House of Lords zu reformieren und zu einer wenigstens halbwegs demokratischen Institution zu machen. Seit gut hundert Jahren reden die Politiker von der Reform des Oberhauses. Doch erreicht haben sie bisher lediglich eine schrittweise Beschneidung der Kompetenzen der Lords. Die Mitglieder des Oberhauses selbst werden nach wie vor ernannt, erben ihren Titel oder sind Bischöfe. Nur gewählt ist keiner der Herren und Damen. So war es schon immer – und so wird es wohl vorerst auch bleiben.

Denn das von der konservativ-liberalen Koalitionsregierung vorgeschlagene Gesetz zur Reform des House of Lords liegt bereits nach der ersten Beratung im Unterhaus im Sterben. Der Entwurf ist ein vorsichtiger Kompromiss, der einen langsamen Übergang zu einem Parlament vorsieht, in das die Mehrheit der Mitglieder gewählt (ein Teil aber immer noch ernannt) würde. Der konservative Premierminister David Cameron hatte die Reform 2010 als Zugeständnis an die Liberaldemokraten für deren Regierungsbeteiligung akzeptiert. Doch im Unterhaus stellten sich konservative Hinterbänkler gegen die offizielle Position der Partei und blockierten das Gesetz. Nur dank der Stimmen der Opposition erlitt die Vorlage nicht schon in der ersten Lesung Schiffbruch. Nun steht eine zweite Beratung an. Dort können die traditionalistischen Rebellen die Debatte aber so lange verzögern, bis die Legislaturperiode abgelaufen ist. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Liberaldemokraten bei einem für sie zentralen Anliegen am Ende mit abgesägten Hosen dastünden.

Wieso aber tut sich die britische Politik derart schwer damit, eine Institution, die aus dem frühen Mittelalter stammt, an die moderne Zeit anzupassen? An der mangelnden Unterstützung in der Bevölkerung kann es nicht liegen, wünscht doch eine solide Mehrheit der Stimmbürger eine Reform des Oberhauses. Auch versprachen alle drei grossen Parteien im Wahlkampf, sich des Problems anzunehmen.

Der Widerstand der Traditionalisten wäre vielleicht verständlich, wenn es irgendwelche Vorteile bringen würde, dass Parlamentsmitglieder ernannt werden oder ihren Sitz erben. Die Lords sehen sich selbst oftmals als besonders geeignete Gesetzgeber, weil sie keine Abwahl fürchten müssen und deshalb unabhängiger politisieren könnten. Die Realität deckt sich allerdings nicht mit diesem Selbstverständnis – im Gegenteil: Weil sie den Wählern gegenüber nicht verpflichtet sind, verpflichten sich die Lords gerne anderen Interessen, mit Vorliebe solchen, die sie dafür grosszügig entschädigen. Manche von ihnen waren in der Vergangenheit sogar bereit, Bestechungsgelder anzunehmen. Die Höchststrafe dafür war eine Suspendierung vom Parlament für sechs Monate. Ein definitiver Ausschluss ist nicht möglich – wer einmal Lord ist, bleibt es in der Regel auf Lebenszeit.

Dass sich die britische Politik derart schwertut mit einer Reform des House of Lords, hat aber möglicherweise einen viel einfacheren Grund: Die grossen Parteien haben eigentlich gar kein Interesse daran. Es ist ein offenes Geheimnis, dass David Cameron mit einem Scheitern des Gesetzes gut leben könnte (sofern nicht gleich die Regierungskoalition zerbricht, was jedoch unwahrscheinlich ist). Immerhin hat er als Premierminister die Macht, neue Mitglieder selbst zu bestimmen. Zudem sitzen im Oberhaus einige der wichtigsten Unterstützer und Geldgeber seiner Partei, mit denen er es sich lieber nicht verscherzen möchte.

Doch auch die oppositionelle Labour-Partei ist alles andere als unschuldig. Man erinnere sich an den so genannten «Cash for Honours»-Skandal, als herauskam, dass mehrere vom damaligen Premier Tony Blair vorgeschlagene Lords kurz vor ihrer Nomination grössere Geldmengen an Labour gegeben hatten, womit sie den Verdacht erweckten, sich ihre Titel erkauft zu haben. Die einzige in der Sache einigermassen unbefangene der grossen Parteien sind die Liberaldemokraten. Sie sind aber schlicht zu schwach, um selbst eine Reform durchzusetzen.

So dürfte alles beim Alten bleiben: Die Parteien spielen auf Zeit, fordern öffentlich lautstark die Reform des Oberhauses und machen ihre politischen Gegner für deren Scheitern verantwortlich. Wenn sie sich da mal nicht die Finger verbrennen.

Die falsche Frage

Es sind wohl die detailliertesten Zahlen, die zum Thema der Parteienfinanzierung in der Schweiz je publiziert wurden: In einer heute veröffentlichten Studie [PDF] im Auftrag des Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements analysierte das Institut Sotomo der Universität Zürich unter Leitung von Michael Hermann die Werbeausgaben für Abstimmungen und Wahlen zwischen 2005 und 2011.

Die Untersuchung bestätigt im Wesentlichen frühere Untersuchungen und allgemeine Vermutungen:

  • Unter den Parteien hat die SVP mit Abstand am meisten Geld für Kampagnen zur Verfügung.
  • Bei Abstimmungen gibt es teilweise beträchtliche Unterschiede zwischen Befürwortern und Gegnern, was das Werbebudget betrifft. In jeder dritten Abstimmung betrug das Verhältnis der Werbebudgets 1 zu 4.
  • Die grössten Unterschiede bestanden zwischen dem linken und dem bürgerlichen Lager, was massgeblich auf die Finanzkraft der Wirtschaftsverbände zurückzuführen ist.
  • Im Wahlkampf für die eidgenössischen Wahlen 2011 gaben die Parteien allein zwischen Mai und Oktober 42 Millionen Franken für Werbung aus und überboten damit den Rekord von 2007 nochmals.[1]

Soweit so wenig überraschend.[2] Und einmal mehr entbrennt die Diskussion über den Einfluss des Geldes auf politische Entscheidungen. Der Abstimmungserfolg der Wirtschaftsverbände sowie der SVP bei einigen ihrer Initiativen ist Wasser auf den Mühlen derjenigen, welche den «Ausverkauf der Demokratie» beklagen. Die Beschuldigten spielen den Einfluss des Geldes herunter und empören sich über die Unterstellung, der mündige Stimmbürger liesse sich durch Wahl- und Abstimmungskampagnen in seinem Entscheid beeinflussen.

Die Frage, ob Wahl- und Abstimmungswerbung das Ergebnis massgeblich beeinflusst, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Sie ist aber ohnehin irrelevant. Aus staatspolitischer Sicht entscheidend ist nicht, ob Abstimmungen und Wahlen käuflich sind, sondern ob die Bürger sie als käuflich empfinden. Mit den Worten von Martina Caroni, Rechtsprofessorin an der Universität Luzern:

«Wenn die Stimmbürger das Gefühl haben, dass Geld einen Einfluss auf das Resultat hat, wird ihr Vertrauen in die Demokratie untergraben.» (Quelle)

Es geht nicht um einzelne Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Es geht um nichts Geringeres als die Grundlage unseres politischen Systems.


[1] Die Zahlen decken jeweils nicht die gesamten Werbeausgaben ab. Beispielsweise werden die Kosten der Broschüren, welche die SVP an alle Schweizer Haushalte zu verschicken pflegt, nicht erfasst.

[2] Siehe auch den Beitrag im Blog von Mark Balsiger.