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Wer ist die Transparenteste im ganzen Land?

In der vergangenen Legislatur wurden praktisch alle Vorstösse abgelehnt, die den Staat und die Politik transparenter ausgestalten wollten. Unser Transparenz-Rating des Nationalrats 2015–2019 zeigt auf, wer sich für die Offenlegung einsetzt – und wer sich dagegen stemmt.

«Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) spricht sich ein zweites Mal gegen Eintreten auf eine Vorlage aus, welche mehr Transparenz bezüglich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Parlamentsgebäude verlangt. Nach Ansicht der SPK-N bringt die Vorlage nur viel Bürokratie und kaum einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Mitglieder des Parlamentes.»

Treffender könnte die knappe Medienmitteilung der SPK-N vom letzten Freitagnachmittag die sich zu Ende neigende Legislaturperiode des Nationalrats in Sachen Transparenz nicht resümieren. Obschon im Sommer 2015 der Unmut über die «Kasachstan-Affäre» rund um Nationalrätin Christa Markwalder breit und der Stoss der darob eingereichten Vorstösse für eine transparentere Politik gross war: Geändert hat seither praktisch nichts. Weder müssen die Lobbyisten ihre Mandate offenlegen noch die Nationalräte ihre aufgrund des Amts erhaltenen Spenden. Die Parteien-, Wahl- und Abstimmungsfinanzierung auf Bundesebene ist opak wie eh und je. Und das Stimmverhalten der Ständeräte wird (wenige Ausnahmen vorbehalten) weiterhin nicht publik gemacht. Ab kommenden Dezember müssen die neu gewählten Parlamentarier einzig ankreuzen, ob ihre aufgelisteten Mandate ehrenamtlich oder vergütet sind.

Anlass für mehr Transparenz im Staat und in der Demokratie hätte der Gesetzgeber die letzten vier Jahre also durchaus gehabt. Und Dutzende von Gelegenheiten, an diversen Stellen etwas mehr Licht in den Maschinenraum der Legislative und der Verwaltung zu lassen. Zwar sind auf den dieser Tage die Strassen säumenden Wahlplakaten keiner Partei und keiner einzigen Kandidatin Parolen «gegen Transparenz!» erspäht worden. Einmal in die Volkskammer gewählt, votiert jedoch die Mehrheit im Nationalrat offenbar nach ebendieser Devise. Mehr als ein wenig Kosmetik ist derzeit nicht mehrheitsfähig.

Grüne und SP für Transparenz, CVP und FDP dagegen

Es gibt jedoch grosse Unterschiede zwischen den Parteien, wie unser Transparenz-Rating für den Nationalrat der Legislatur 2015–2019 zeigt. Hierfür haben wir aus den Tausenden behandelter Geschäfte jene 29 Vorstösse und Anträge eruiert, welche eine transparentere Politik gefordert haben.[1] Darunter finden sich zunächst jene, welche die Einkünfte der Parlamentarier sowie die Finanzierung der Parteien, Wahl- und Abstimmungskampagnen fordern. Solche, welche die Interessenbindungen der National- und Ständeräte detaillierter publizieren möchten. Aber auch die Offenlegung der Abhängigkeiten von Richtern, Staatsanwälten oder dem obersten Verwaltungskader wurde gefordert. Weiter, dass das E-Voting-System offengelegt wird, öffentliche Hearings vor Bundesratswahlen, die Ausdehnung des Öffentlichkeitsprinzips auf die Parlamentskommissionen oder ein Register für die Reisetätigkeiten der Parlamentarier.

Am meisten haben die Grünen respektive die SP-Nationalräte für transparente Anliegen gestimmt: bei sieben respektive immerhin sechs von zehn Abstimmungen. Im Mittelfeld rangieren die Grünliberalen, die EVP und die SVP, welche bei nicht ganz jeder zweiten Vorlage den einen oder anderen Schleier lüften wollten. Am Ende der Rangliste finden sich die beiden etablierten Mitteparteien CVP und FDP (sowie die BDP), die zu 87 Prozent gegen mehr Transparenz stimmten.

 

Auf dem Podest der individuellen Transparenz-Rangliste stehen mit dem Sozialdemokraten Jean Christophe Schwaab (Transparenz-Rating: 84.6 %) und der Grünen Christine Häsler (82.8 %) zwei Personen, die während dieser Legislatur aus dem Rat ausgeschieden sind.[2] Auf den nächsten beiden Rängen folgen mit Grüne-Nationalrätin Lisa Mazzone (77.1 %) und SP-Nationalrat Cédric Wermuth (76.5 %) zwei Politiker, die sich das Thema geradezu auf ihre Fahnen geschrieben haben: Mazzone ist Co-Präsidentin der hängigen Volksinitiative «für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» und in Wermuths aktueller Ständerats-Wahlkampagne nimmt das Thema Lobbyismus einen prominenten Platz ein – er hat dazu gar eine eigene Studie erstellen lassen.

Die Heterogenität innerhalb der Parteien ist aber teilweise beträchtlich: Während bei der Volkspartei der Transparenz-affine Lukas Reimann (73.3 %) obenaus schwingt und gar ebenfalls in der Top 10 landet, fungiert sein Parteikollege Thomas de Courten (21.1 %) bloss auf dem 144. Platz. – Und wer setzt sich am stärksten für den Erhalt der Dunkelkammer ein? Auf Platz 197, dem Schlusslicht der FDP, liegt Christian Wasserfallen (5.7 %), noch knapp vor den beiden CVPlerinnen Ruth Humbel (4.8 %) und Viola Amherd (4.3 %).

 

Download: Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019

Download: Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019 – Liste massgeblicher Geschäfte/Abstimmungen

Siehe auch: Mittepolitiker sagen meist nein («Tages-Anzeiger», 15.10.2019)

 


[1] Methodische Details zum Transparenz-Rating Nationalrat 2015–2019:

Untersuchungszeitraum: Alle Sessionen des Nationalrats in der 50. Legislaturperiode (30.11.2015 – 27.09.2019).

Formeller Untersuchungsgegenstand: Alle im Untersuchungszeitraum behandelten Geschäfte, über die potentiell Abstimmungen durchgeführt werden können (1193 Motionen, 751 Geschäfte des Bundesrats, 651 Postulate, 394 parlamentarische Initiativen, 93 Standesinitiativen, 78 Petitionen und 52 Geschäfte des Parlaments).

Materieller Untersuchungsgegenstand: Abstimmungen über Vorstösse oder Anträge, die mehr Transparenz im Staatswesen (nationale Legislative, Exekutive/Verwaltung und Justiz), in der Politik oder in der Demokratie fordern (siehe Liste massgeblicher Geschäfte/Abstimmungen).

Materieller Ausschlussgrund: Vorstösse oder Anträge, gegen die überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen (bspw. Pa.Iv. Köppel 17.499 Öffentlichkeit der Bundesratssitzungen oder Pa.Iv. Zanetti 17.507 Offenlegung der Interessenbindungen von Medienschaffenden, die für staatlich finanzierte Medien arbeiten).

Mehrfache Abstimmungen: Vorstösse oder Anträge mit gleichen oder sehr ähnlichen Forderungen, über die mehrfach abgestimmt worden ist, wurden als eine einzige Abstimmung gewichtet.

[2] Für die individuelle Transparenz-Rangliste wurden alle Mitglieder des Nationalrats berücksichtigt, die mindestens zur Hälfte an den massgeblichen Abstimmungen teilgenommen haben (15 oder mehr Abstimmungen). Die nicht berücksichtigten Nationalräte sind jedoch am Ende der Liste aufgeführt.

Symbiose zwischen Politikern und Interessengruppen

National- und Ständeräte sammeln gemäss einer Studie eine wachsende Zahl von Mandaten. Interessengruppen gehen dabei gezielt auf Kommissionsmitglieder zu.

Publiziert in der «Luzerner Zeitung» und im «St. Galler Tagblatt» am 6. September 2017.

Für die einen ist Ignazio Cassis ein bestens vernetzter Gesundheitsfachmann, für die anderen ein willfähriger Handlanger der Krankenkassenlobby. Der Fall des Tessiner Nationalrats und FDP-Bundesratskandidaten zeigt exemplarisch die Zweischneidigkeit von Interessenbindungen von Parlamentariern. Cassis ist ausgebildeter Arzt und sitzt im Vorstand des Berufsverbands FMH, vor allem aber ist er Präsident des Krankenkassenverbands Curafutura. Cassis ist mit dem Gesundheitswesen vertraut wie kaum ein anderer Politiker unter der Bundeshauskuppel. Aber kann jemand unabhängig politisieren, wenn er für ein Verbandspräsidium 180 000 Franken pro Jahr erhält wie der FDP-Politiker bei Curafutura?

Arkaden im Bundeshaus. (Foto: Christoph Hurni)

 

Cassis ist kein Einzelfall. National- und Ständeräte sind verpflichtet, ihre Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten von Unternehmen, Verbänden oder anderen Organisationen offenzulegen. Wissenschafter der Universitäten Genf und Lausanne haben diese Angaben detailliert erfasst und analysiert. Ihre Auswertung zeigt, dass die Zahl der Interessenbindungen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. 2015 belief sie sich auf 1842, was etwa sieben Mandaten pro Parlamentarier entspricht. Zum Vergleich: 2004 hatte die Gesamtzahl noch bei 1614 Interessenbindungen gelegen. Die Auswertung zeigt auch, dass vor allem die Bindungen der National- und Ständeräte zu organisierten Interessengruppen zugenommen haben, während jene zu einzelnen Firmen und zu staatsnahen Organisationen stagnieren oder zurückgegangen sind.

Eine «symbiotische» Beziehung

Besonders aufschlussreich ist es zu sehen, wie sich die Interessenbindungen auf die einzelnen Ratsmitglieder verteilen. Eine entsprechende Untersuchung der Lausanner Politikwissenschafter Steven Eichenberger und André Mach zum Nationalrat ergab, dass sich die Mandate von Interessengruppen auf die für sie jeweils entscheidenden Kommissionen konzentrieren: Mitglieder der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) haben im Durchschnitt am meisten Verbindungen zu Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, während sich Mandate von Krankenkassen und Spitälern in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) häufen.

Das lässt sich einerseits damit erklären, dass Parlamentarier in Kommissionen sitzen wollen, deren Themen sie besonders interessieren. Gut möglich, dass sie in diesen Bereichen bereits Man­date haben. Allerdings zeigt die Untersuchung auch: Rund die Hälfte der Interessenbindungen, welche die Kommissionsmitglieder in ihrer ersten Legislatur angaben, erwarben sie erst im Verlauf ihrer Kommissionstätigkeit. Verbände, Unternehmen und Organisationen suchen also offenbar gezielt die Zusammenarbeit mit Kommissionsmitgliedern, welche die für sie relevanten Geschäfte vorberaten. Studienautor Steven Eichenberger sieht solche Bindungen als «Symbiose»: Interessengruppen erhalten über Mandatsträger eine Verbindung ins Parlament, im Gegenzug bekommen die Politiker Zugang zu Fachwissen und Unterstützung, etwa bei Wahlen.

Sachverstand einbringen

Politiker betonen die Vorteile von Interessenbindungen für das Funktionieren des Parlamentsbetriebs. «Ich mache die Erfahrung, dass die Kollegen sorgfältig mit ihren Mandaten umgehen und vor allem ihr Wissen aus ihrer praktischen Tätigkeit einbringen», sagt etwa Karin Keller-Sutter. Die St. Galler FDP-Ständerätin gehört unter anderem mehreren Verwaltungsräten an und ist Präsidentin des Detailhandels-Verbands Swiss Retail Federation. Mit einer Ausnahme seien ihr alle Mandate angeboten worden, bevor sie gewählt worden sei. Ihr Kollege Roland Eberle von der SVP sagt: «Es ergibt Sinn, wenn der Sachverstand in den zuständigen Kommissionen gebündelt ist.» Eberle sitzt unter anderem in der Gesundheitskommission und im Verwaltungsrat der Krankenkasse Groupe Mutuel. Das Unternehmen habe einen Ständerat aus der Deutschschweiz für sein Leitungsgremium gesucht, erklärt er. Als ehemaliger Thurgauer Gesundheitsdirektor sei er mit der Materie vertraut. «Dass ich in der ­Gesundheitskommission sitze, spielte hingegen keine Rolle», sagt Eberle, der betont, dass er nicht die Interessen der Krankenversicherungen, sondern jene der Prämienzahler vertrete.

Kein Problem mit der Bezeichnung Interessenvertreter hat Corrado Pardini. Der Berner SP-Nationalrat arbeitet als Leiter des Sektors Industrie bei der ­Gewerkschaft Unia und sitzt im Präsidialausschuss des Gewerkschaftsbundes. «Wenn jemand zur Wahl antritt und offen sagt, dass er eine gewisse Organisation vertritt, ist das legitim», sagt ­Pardini. Das gelte nicht nur für Gewerkschaften, sondern auch für Arbeitgeberverbände. «Pro­blematisch ist, wenn jemand ins ­Parlament kommt und innerhalb eines Jahres 20 Nebenmandate sammelt.» Heikel seien zudem Interessenbindungen «in Bereichen, wo viel öffentliche Gelder fliessen», sagt Pardini. «Die Krankenversicherungen etwa bewegen sich in einem geschützten Markt und sind sehr direkt von politischen Entscheiden abhängig. Da ist die Gefahr gross, dass Unternehmen gezielt Ratsmitglieder anwerben, um ihre Interessen durchzusetzen.»

Einige Sozialdemokraten, vornehmlich aus der Westschweiz, wollen dem einen Riegel schieben: Im Oktober wollen sie eine Volksinitiative lancieren, welche Mandate bei Krankenkassen generell verbietet. Pardini ist skeptisch, ob das der richtige Weg ist: «Eine bessere Lösung wäre vielleicht, die Ausstandsregeln in der Kommission zu verschärfen, damit Krankenkassenvertreter bei Abstimmungen, welche die Versicherer betreffen, in den Ausstand treten müssen.»

Eine Ironie der geplanten SP-Initiative: Ausgerechnet der als «Kranken-Cassis» kritisierte Ignazio Cassis wäre möglicherweise gar nicht betroffen: Denn die Initiative würde nur Mandate und Entschädigungen von Krankenkassen verbieten – auf deren Verbände wäre die Einschränkung wohl nicht anwendbar.
Interessenvertretung wandelt sich

Aus Sicht von Steven Eichenberger ist die wachsende Zahl von Interessenbindungen per se nicht ein Problem, sondern primär Ausdruck eines Wandels. «Früher fand Interessenvertretung eher informell statt, bevor ein Geschäft überhaupt ins Parlament kam», sagt er. Was in der vorparlamentarischen Phase ausgehandelt wurde, sei relativ problemlos durch das Parlament gegangen, wo der Bürgerblock dominierte. «Heute ist das weniger klar, und deswegen ergibt es aus der Perspektive der Interessengruppen wohl Sinn, sich verstärkt im parlamentarischen Prozess einzubringen.» Das geschieht nicht nur über Verbindungen zu Politikern, sondern auch mittels professioneller Lobbyisten.

Die Zunahme von Interessenbindungen lasse sich auch dadurch erklären, dass die Bundesversammlung seit der Einführung ständiger Kommissionen in den 1990er-Jahren und der Er­höhung der Entschädigungen an Gewicht gegenüber der Verwaltung gewonnen habe, so Steven Eichenberger. «Die Zahlen zeigen, dass Interessengruppen gezielt Einfluss im Parlament suchen. Sie zeigen aber auch, dass heute mehr Interessengruppen Zugang zum Parlament haben als früher.»

Neues Lobbyisten-Akkreditierungssystem: Kein Ende des Badge-Basars

Morgen soll im Ständerat die parlamentarische Initiative Berberat zur Einführung eines Lobbyisten-Akkreditierungssystem beerdigt werden. Wie jenes konkret aussehen würde. Und weshalb ohnehin bald mehr Lobby-Transparenz Einzug halten wird.

«Lobbying im Bundeshaus: Politiker sind gegen mehr Transparenz», titelte kürzlich die «NZZ» und ähnlich enttäuscht der «Tages-Anzeiger», als die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) die Abschreibung einer parlamentarischen Initiative Didier Berberats beantragte. Jene, eine Restanz der Vorstossflut im Nachgang zur «Kasachstan-Affäre» 2015, intendiert, die Bundeshaus-Lobbyisten nicht mehr im heutigen «Götti-System» (die Parlamentarier können je zwei Zutrittsbadges frei vergeben), sondern durch ein Akkreditierungsverfahren zu küren. Damit soll insbesondere mehr Transparenz bei der Interessenvertretung in der Wandelhalle ermöglicht werden. Prima vista also verständlich, wenn die definitive Abschreibung dieses Vorstosses durch den Ständerat – sie ist, etwas verschämt, morgen als letztes Geschäft der Session traktandiert – durch die Öffentlichkeit nicht eben beklatscht wird. Und die Plattform Lobbywatch inständig dazu aufruft, bei den Damen und Herren Ständeräten gegen dieses Ansinnen zu lobbyieren («Das darf nicht sein! Die heutige Regelung ist veraltet, untauglich und intransparent.»).

Lobbyisten, die Zugang ins Bundeshaus begehren, müssen bald mehr Informationen preisgeben.
(Foto: Lukas Nussbaum)

 

Und doch: Diese Befürchtungen und der Alarmismus sind kaum angebracht. Im Folgenden sei vorab der Entwurf des neuen Lobbyisten-Gesetzes skizziert, das die SPK-S zwar vorbereitet, sie aber nicht wirklich zu überzeugen vermocht hat:

1. Online-Registrierung der Lobbyisten
Alle Personen, welche Zugang zum Parlamentsgebäude wünschen, um dort Parlamentariern ihre Anliegen zu unterbreiten, müssen sich vorab in einem Online-Register eintragen. Mitarbeiter und Vertreter von Verbänden, Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen oder ähnlichen Organisationen, die quasi für sich selbst respektive die Anliegen ihres Arbeitgebers lobbyieren, müssen ihren Arbeitgeber und ihre berufliche Funktion nennen. Mitarbeiter von Agenturen oder Anwaltskanzleien sowie selbständige Berater müssen demgegenüber (nebst ihrer etwaigen Agentur/Kanzlei) ihre Auftraggeber bekannt geben, für deren Interessen sie in der Wandelhalle aktiv werden wollen. Offen lässt der Entwurf, ob sie zusätzlich die einzelnen Aufträge eintragen müssen, denen sie nachgehen.

2. Ausstellung eines Lobbyistenausweises
Lobbyisten, die sich mit den genannten Angaben registriert haben, erhalten hiernach gegen die Gebühr von 50 Franken einen Zutrittsausweis. Bis hierhin findet weder eine Selektion noch eine eigentliche Prüfung der Angaben statt: Das Online-Formular darf grundsätzlich jedermann ausfüllen, der irgendeine noch so unbedeutende Interessengruppe vertritt; es sind keine Begrenzungen vorgesehen. Die eingetragenen Informationen müssen weder belegt werden noch werden sie von jemandem kontrolliert.

3. Aktivierung des Zutritts für eine Session
Der nun ausgehändigte Lobbyistenausweis alleine vermag die Türen unter der Bundeshauskuppel jedoch noch nicht zu öffnen – hierfür muss er erst aktiviert werden. Zur Aktivierung soll eine simple Anmeldung in der Woche vor Sessionsbeginn genügen. Das «Bundeshaus GA» wird damit für die kommenden drei Sessionswochen freigeschaltet.

4. Limitierung auf 300 Lobbyisten
Auf eine qualitative Beschränkung gewisser Interessenvertreter wurde also verzichtet, etwa analog zu den akkreditierten Journalisten, die zu mindestens 60 Prozent über das Geschehen im Bundeshaus berichten müssen. Beschränkt werden soll hingegen der Zugang ins Bundeshaus: auf höchstens 300 Zutritte je Session. Werden mehr Begehren gestellt, so werden die 300 Badges nach dem Prinzip «first come, first served» aktiviert.

5. Transparentes Online-Register
Das Lobbyisten-Register ist öffentlich zugänglich, alle dort getätigten Angaben können online eingesehen werden. Die registrierten Lobbyisten sind dabei gehalten, etwaige Änderungen sofort im Register nachzuführen. Es ist anzunehmen, dass hier auch eingesehen werden kann, welche jener (bis zu 300) Interessenvertreter aktuell ihren Zugangsbadge aktiviert haben.

6. Keine Dauerzutrittskarten mehr für Lobbyisten
Im neuen Zugangsregime erübrigt sich das bisherige «Götti-System», in welchem alle Ständeräte und Nationalrätinnen je zwei Dauerzutrittskarten frei vergeben konnten – jenes, Stichwort «Schlepperwesen», soll ja gerade abgelöst werden. Ganz aufgegeben werden sollen sie aber dennoch nicht, jedoch dürfen diese fortan nur noch an persönliche Mitarbeiter oder Gäste vergeben werden, die nicht als Lobbyisten tätig sind.

7. Sanktionen bei Verstössen
Der Entzug des Lobbyistenausweises durch die parlamentarische Verwaltungsdelegation droht einzig im Fall eines schwerwiegenden Missbrauchs. Falsche, fehlende oder veraltete Angaben im Online-Register haben daher wahrscheinlich keine Konsequenzen. Rügen, wie sie etwa die Lobbyistin Marie-Louise Baumann aufgrund ihres Verhaltens im Fall «Kasachstan» von der SPAG einstecken musste, sind keine vorgesehen.

 

Von einem eigentlichen «Akkreditierungssystem» kann also zunächst keine Rede sein, da grundsätzlich keine Kriterien oder Bedingungen aufgestellt werden, die ein Interessenvertreter erfüllen müsste. Akkreditiert würde niemand, registrieren und aktivieren lassen könnte sich jeder. Als problematisch beurteilt die Kommission aber zu Recht das doch eigenwillige Wettrennen am Montagmorgen um 8.00 Uhr, sieben Tage vor Sessionsbeginn. Welche Kreise dort zuvorderst am Start wären, ist offensichtlich: die Profi-Agenturen und die grossen Verbände. Ihr Personal würde im Dutzend in Lauerstellung sein und auf den Stundenschlag das Begehren um Aktivierung anklicken. Die 300 Badges wären so im Nu weg wie warme Semmeln, und gingen vor allem Session für Session an die mehr oder weniger gleiche Klientel. Was vielleicht als fair, transparent und chancengleich gemeint war, würde sich in der Praxis als schlicht dysfunktionales Auswahlprozedere entpuppen.

Nebst den qualitativen Unzulänglichkeiten bestäche der Systemwechsel aber auch in quantitativer Hinsicht nicht. In der SPK-S wird befürchtet, dass trotz der Beschränkung unter dem Strich weit mehr Lobbyisten in den Katakomben wuseln würden als heute. Denn die aktuell grob 300 Inhaber der Dauerzutrittskarten strömen nicht allesamt Tag für Tag in die Wandelhallen, einige davon sieht man selten bis nie. Im neuen Regime würden die 300 Schnellsten jedoch sicherlich von ihrem aktivierten Zugangsrecht Gebrauch machen – sonst hätten sie schliesslich für die fragliche Session keine Aktivierung beantragt und dafür eine Gebühr bezahlt.

Das durchaus berechtigte Anliegen nach mehr Transparenz beim Lobbying wiederum wird in der Kommission kaum bestritten. Die Initiative Berberat jedoch ist hierfür gar nicht vonnöten, haben doch letztes Jahr bereits die SPK beider Räte eine andere parlamentarische Initiative Caroni/Moret «Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus» gutgeheissen (die angeblich sich der Lobby-Transparenz widersetzende SPK-S mit 10 zu 1 Stimmen). Jener Vorstoss wird Ende April von der SPK des Nationalrats beraten und bald dafür sorgen, dass Lobbiysten nicht nur ihre Public-Affairs-Firma, sondern auch die Auftraggeber und Mandate angeben müssen, für die sie engagiert sind.

Wie viel Transparenz bringt die «Lex Markwalder»?

Die «Kasachstan-Affäre» rund um Nationalrätin Christa Markwalder hat einen Schwall neuer Vorstösse ausgelöst. Was sich in Sachen Lobbyismus und Transparenz bald ändern könnte.

Bundeshaus Dunkel? (Foto: Flickr)

Nicht nur die Lichtshow soll Licht ins Dunkel bringen. (Foto: Flickr)

Am schnellsten war Lukas Reimann (SVP/SG). Nur wenige Stunden nach der Publikation des «NZZ»-Artikels «Der lange Arm der Lobbyisten ins Bundeshaus», der die folgenden Wochen hohe Wellen schlagen sollte, reichte er seine Motion ein. Über ein Dutzend weitere Vorstösse werden es bis zum Ende der kürzlich geschlossenen Sommersession sein, die den Lobbyisten – aber auch den Parlamentariern selbst – mehr Transparenz verordnen wollen.

Lobbyismus: Transparenz über Mandate oder ein neues Akkreditierungssystem?

Vier neue Vorstösse zielen direkt auf die umstrittenen und vieldebattierten Strippenzieher. Doch wirklich neu sind die vorgebrachten Ideen nicht – die Urheber haben vormals gescheiterte oder versandete, eigene Initiativen rezykliert. So greift Reimanns Motion «Transparentes Lobbyregister» seine Eingabe wieder auf, die 2009 ein solches Register einführen wollte. Das Lobbyregister wurde unterdessen (2011) zwar installiert, doch einige von Reimanns damaligen Fragen blieben in der Tat unbeantwortet: «In wessen Auftrag sind die Lobbyisten tätig? Wer bezahlt sie?» Denn wenn etwa Lobbyistin Marie-Louise Baumann, die im Zentrum der «Kasachstan-Affäre» gestanden ist, als Interessenbindung schlicht «MLB Communications» angibt – ihre eigene Agentur als Einzelunternehmung –, so verkommt das Register zur reinen Farce.

In die gleiche Kerbe schlägt eine Initiative von Andrea Caroni (FDP/AR). Während er in den letzten Jahren als Promotor eines Akkreditierungssystems hervorgetreten ist, begenügt er sich vorerst einmal mit mehr «Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus». Lobbyisten gäben nach heutiger Praxis einzig eine Public-Affairs-Unternehmung an, für die sie arbeiteten. «Im Dunkeln bleibt aber das, was wirklich interessiert, nämlich die Organisationen, die sie mandatieren.» Wie Reimann fordert denn auch auch Caroni: «Lobbyisten sollen auch die einzelnen Mandate angeben, für die sie jeweils aktuell im Bundeshaus tätig sind.»

Auf einem grundlegenden Systemwechsel beharrt derweil Ständerat Didier Berberat (NE/SP). Er will das geltende «Götti-System» (jeder Parlamentarier kann bis zu zwei Zutrittskarten frei vergeben) begraben und in ein Akkreditierungssystem umkrempeln, wie es etwa für die Bundeshausjournalisten angewandt wird. Wer zu bestimmende Voraussetzungen erfüllt (für Journalisten etwa: zu mindestens 60 Prozent über das Geschehen im Bundeshaus berichten für ein Medium, das einem breiten Publikum zugänglich ist), der gelangt in den Genuss eines «Bundeshaus-GA». Hüterin über die begehrten Lobby-Badges wäre fortan also etwa die Bundeskanzlei. – Gegenüber seiner fast gleichlautenden Initiative 2011 hat Berberat aber einen wichtigen Nebensatz hinzugefügt, eine Frage, an welcher sich die Geister noch scheiden werden: «[…] ihre Anzahl [der Lobbyisten] ist allenfalls zu begrenzen.»

Einen neuen Aspekt bringt immerhin die Grüne Fraktion ein: Abgesehen von den erwähnten Lobby-Dauerausweisen, die so lange gültig sind, bis sie der ausstellende Parlamentarier widerruft, existiert noch eine wenig bekannte, zweite Kategorie: sozusagen das «Tages-GA». Diese Türöffner müssen zwar für jeden Tag neu beantragt werden. Ihr «Vorteil» besteht jedoch darin, dass weder Gast noch «Götti» in irgendeinem Register auftauchen. Die grüne Initiative «Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen» will daher auch die Bundesberner Kurzaufenthalter mit Name und Funktion in ein öffentlich einsehbares Register aufnehmen.

Parlamentarier: Offenlegung der Entschädigungen im Stufenmodell?

Fünf weitere parlamentarische Initiativen adressieren die finanziellen Verbandelungen der National- und Ständeräte selbst. Peter Keller (SVP/NW) wartet dabei gleich mit einem Trio an Vorstössen auf. Seine erste Initiative «Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten» will die Interessenbindungen der Parlamentarier differenzierter darstellen. Heute werden alle Mandate wild durcheinander aufgelistet, egal, ob es sich dabei um einen lukrativen Verwaltungsratssitz einer börsenkotierten Aktiengesellschaft handelt oder aber um das Präsidium des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests. Ehrenamtliche Tätigkeiten (höchstens 1200 Franken Spesenentschädigung jährlich) sollen daher gesondert publiziert werden.

Kellers Zweitling «Freiwillige Deklaration ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeiten» würde den Parlamentsbetrieb ebenfalls kaum aus den Angeln heben: Die Liste der Mandate soll durch die Parlamentarier um die Angabe über die jeweilge Höhe der Entschädigung ergänzt werden können – fakultativ. Die monetären Selbstdeklarationen, wie sie einige wenige Nationalräte wie Christian Wasserfallen (FDP/BE) oder Cédric Wermuth (SP/AG) seit einigen Jahren auf ihren eigenen Internetauftritten betreiben, erschienen so in ein wenig «offiziellerem» Licht.

Mehr Fleisch am Knochen bietet der Keller’schen Trilogie letzter Teil, die «Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten». In Anlehnung an die Stufenregelung zur Publikation der Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollen auch hierzulande alle einzelnen Mandatsentschädigungen in eine von zehn Vergütungs-Stufen kategorisiert werden. Die Stufe 1 würde dabei kleinere Einkünfte zwischen 1200 und 3500 Franken umfassen, die höchste Stufe 10 Vergütungen jenseits von 250’000 Franken.

Ähnlich zur Provenienz der eingangs erwähnten Vorstösse zur Lobbyismus-Regulierung stammen auch jene in Sachen Transparenz der Vergütungen der Parlamentarier entweder vonseiten SVP oder aber von Links-Grün. Eine weitere Initiative der Grünen Fraktion will «Parlamentarische Interessenbindungen mit Angabe der finanziellen Entschädigung ergänzen», wobei denkbar sei, «statt der exakten Entschädigung verschiedene Kategorien zu schaffen und die Ratsmitglieder deklarieren müssen, in welche Kategorie die jeweilige Entschädigung fällt». Also dasselbe in grün.

Die SP-Fraktion schliesslich geht aufs Ganze und will mit der Initiative «Transparenz der Einkünfte und Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder» auf den Rappen genau wissen, wer wo wie viel verdient. Immerhin: Der öffentliche Lohnausweis soll erst ab einer bestimmten Höhe je Entschädigung greifen. Und vor allem soll die berufliche Haupttätigkeit ausgeklammert werden, es sei denn, diese sei «geeignet, den Anschein der Abhängigkeit des Parlamentsmitglieds von Interessengruppen zu erwecken, unabhängig davon, ob diese in selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit ausgeführt werden».

Regelung im Umgang mit Spenden und Reisen

Nationalrätin Nadine Masshardt (SP/BE) sieht weiteren Handlungsbedarf. Mit ihrer Initiative «Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden» verlangt sie, über Einzelspenden ab 5000 Franken gesondert Rechnung zu führen, die Parlamentarier für ihre politische Tätigkeit erhalten. Solche seien «unter Angabe des Namens in einem von den Parlamentsdiensten erstellten öffentlichen Register aufzuführen». Aus Spenden könnten Abhängigkeiten entstehen, weshalb diese offengelegt gehörten.

Eine zweite Initiative Masshardt «Mehr Transparenz. Regelung für Informationsreisen» nimmt sich den parlamentarischen Reisetätigkeiten an, die in der «Affäre Kasachstan» ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Die Parlamentsmitglieder sollen Einladungen schweizerischer oder internationaler Interessenorganisation zu einer Informationsreise nur noch annehmen dürfen, sofern sie die Reisekosten selber bezahlen. Masshardt bezieht sich dabei auf ein Empfehlungsschreiben der parlamentarischen Büros an die Ratsmitglieder («Information über das Korruptionsstrafrecht»), in welchem letzteren ebendiese Regelung nahe gelegt wurde.

Auch Nationalrat Alfred Heer (SVP/ZH) sind die Parlamentarier-Reisen ein Dorn im Auge. Seine Initiative «Auskunftspflicht über die Reisetätigkeiten von Mitgliedern der Bundesversammlung» zielt indes nicht auf ein Verbot zur Annahme solcher Einladungen. Heer, als Mitglied des Europarats zuweilen selber in politischer Mission unterwegs, will die Reisetätigkeiten dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen. Auf Anfrage hin sollen Reisefreudige Auskunft geben müssen über ihre Engagements für den Europarat, OSZE, UNO, die Aussenpolitischen Kommissionen usw.

Infrastruktur: Persönliche Mitarbeiter und öffentliche Unterlagen der Kommissionen

Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) wiederum beobachtet, dass «sich die Parlamentsarbeit in den letzten Jahren stark verändert hat und umfangreicher und komplexer geworden ist». Viele Parlamentsmitglieder seien stark überlastet und überfordert, nicht nur mit der eigentlichen Parlaments-, sondern auch mit der Recherchearbeit. Aebischer mahnt gar: «Nicht selten bleiben die inhaltliche Arbeit und vor allem auch visionäre Ideen auf der Strecke. Hauptmanko sind derzeit die fehlenden personellen und zeitlichen Ressourcen, weshalb hier anzusetzen ist.» Seine Initiative «Persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder» will daher die derzeit nur allzu rudimentäre administrative und politisch-wissenschaftliche Assistenz für die Bundesparlamentarier institutionalisieren und ausbauen.

Ginge es schliesslich nach Ständerat Thomas Minder (SH/unabhängig), so hätte es den «Fall Markwalder» gar nicht erst gegeben. Seine Initiative «Parlamentarische Kommissionen. Öffentlichkeit der sekundären Unterlagen» will derzeit vertrauliche Papiere wie Schreiben, Aktennotizen, Gutachten, Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen, Statistiken und Synopsen der Verwaltung und der Kommissionssekretariate dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen (nicht aber die Wortprotokolle). Sogenannte schriftliche Antworten des Bundesrats auf Themenanträge – der Stein des Anstosses – könnten so fortan an interessierte Kreise und die Öffentlichkeit getragen werden, wie es auch alt Staatsschreiber Kurt Nuspliger vorschlägt.

Fazit: Lobby-Transparenz, aber Lobbyistenflut

Die Prognose erscheint nicht allzu kühn, dass in der kommenden Legislatur der Schleier, der derzeit die Lobbyistentätigkeiten und die Mandatsentschädigungen der Parlamentarier noch umgibt, sukzessive gelüftet werden wird.

Die Zeiten, in denen sich Interessenvertreter hinter der Fassade ihrer PR-Agentur verstecken konnten, neigen sich dem Ende zu. Offen bleibt nur noch, ob gleichzeitig durch die Einführung eines Akkreditierungssystems die heutige Badge-Vergabe über Bord geworfen werden soll. Tendenziell wird eine erhöhte Transparenz der Lobbyisten-Mandanten diesem Ansinnen Vorschub leisten, da sich die «Badge-Göttis» vermehrt für ihr «Schleppertum» rechtfertigen müssen – auch dank Plattformen wie Lobbywatch.ch.

Umgekehrt konnte noch niemand schlüssig darlegen, inwiefern in einem Akkreditierungssystem quantitative Hürden vor einer Lobbyistenflut schützen könnten. Alleine Burson-Marsteller beschäftigt 40 Mitarbeiter, Farner etwa 60, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse knapp 80, und der WWF Schweiz gar über 200. Die meisten dieser Interessenverterter würden den qualitiativen Anforderung wohl genügen und kämen noch so gerne in den Genuss der begehrten Zutrittskarte. Die Wandelhalle würde im Nu unpassierbar.

Praktikabel und mehrheitsfähig dürfte aber immerhin eine gewisse Kategorisierung der Interessenbindungen der Parlamentarier sein. Lukas Reimann wird dereinst auch hier der Erste gewesen sein. Seine Volksinitiative «Für die Offenlegung der Politiker-Einkünfte (Transparenz-Initiative)» ist zwar 2012 mangels genügend Unterschriften vorübergehend gestrandet. In ein, zwei Legislaturen wird sein Volksbegehren dennoch umgesetzt sein.