Monthly Archives: April 2015

Die Liaisons des Martin Bäumle um Zürichs 35. Sitz

Was bedeuten die neuerlichen Ergebnisse aus Zürich für die baldigen Nationalratswahlen? Und: Wird Martin Bäumle abermals mit clever geschmiedeten Listenverbindungen Zusatzmandate ergattern können?

Inwiefern die Zürcher Kantonsratswahlen taugen, generelle Trends für die nationalen Wahlen vom kommenden Herbst vorwegzunehmen, wurde bereits an diversen anderen Stellen diskutiert. Gemäss Politan «sind die Zürcher Wahlergebnisse eine durchaus brauchbare Prognosebasis für die jeweils ein halbes Jahr später folgenden Nationalratswahlen». Dies nicht nur für die Nationalratsvertretung, die der Kanton Zürich selber wählen wird, sondern sogar für die schweizweite Parlamentswahl per se.

Claude Longchamp warnt indes «vor einer vereinfachten Übertragung der Züricher Ergebnisse auf die nationale Ebene» und verweist auf Unterschiede wie die Wahlbeteiligung, die (kantonale) Personalisierung statt (nationale) Themenfokussierung sowie das Auftreten späterer unerwarteter, aber prägender Ereignisse («Fukushima-Effekt»). Gemäss Daniel Bochsler wiederum sei «Zürich für die eidgenössischen Wahlen kein besserer Trendsetter als viele andere kantonale Wahlen». Vielmehr seien die kantonalen Wahlresultate möglichst individuell heranzuziehen, insbesondere jene, die eher kurz vor den nationalen Wahlen lägen.

Nichtsdestotrotz erlauben wir uns immerhin einen Blick auf die hypothetische Mandatsverteilung der 35 Zürcher Nationalrätinnen und Nationalräte[1] zu werfen, wären diese nicht am 18. Oktober, sondern eben am vergangenen Sonntag gewählt worden. Proporz ist letztlich Proporz. – Longchamps Bedenken, auf der unteren Ebene seien eher Köpfe statt Parteiprogramme massgebend, lassen sich prima vista durch einen Blick auf die Panachier-/Kumulierstatistiken nicht erhärten. Gewählt wurden fast immer die – von den Parteifunktionären und -versammlungen erkorenen – Topkandidaten auf den obersten Zeilen. Ein «Kopf», der von der Mitte, geschweige denn dem Ende der Liste nach oben durchgereicht worden wäre, ist nirgends ersichtlich.[2]

Wenn Zürich soeben seine Nationalräte gewählt hätte…

Das erste Diagramm zeigt die Mandatsverteilung für die 35 Nationalratssitze, wären alle Listen der Kantonsratswahlen gleich und somit je separat angetreten – und von den Wählern ebenso häufig eingeworfen worden.[3] Wie schon im Kantonsrat wären auch hier die Freisinnigen die grossen Gewinner; sie könnten ihre Delegation gleich um die Hälfte, auf sechs Mandate aufstocken. Doch auch die SVP könnte mit einem weiteren Mandat aufwarten.

Stark dezimiert werden hier wiederum die Grünliberalen: Parteipräsident Martin Bäumle und Fraktionschefin Tiana Moser würden zwar wiedergewählt, müssten jedoch in der nächsten Legislatur alleine nach Bern (würde auf die Kandidatenstimmen von 2011 abgestellt) – ihre zwei Zürcher Parteikollegen würden nicht wiedergewählt. Das gleiche Los tragen der Grüne Balthasar Glättli und der erst kürzlich nachgerückte BDP-Nationalrat Rudolf Winkler: Auch ihre Wiederwahl ist akut gefährdet.

Die Kleinparteien sind jedoch nicht grundsätzlich im Sinkflug begriffen, wie Longchamp befindet, kann doch die EDU den Wiedereinzug, die Alternative Liste (AL) gar den Neu-Einzug ins Bundesparlament feiern:

KR ZH 2015 als NR (keine LV)

Bekanntlich treten bei den Nationalratswahlen aber die Parteilisten kaum je separat an, sondern schliessen sich zu Listenverbindungen zusammen. Aufgrund des unfair verzerrenden Nationalrats-Wahlsystems (Hagenbach-Bischoff), das die grösseren Parteien einseitig begünstigt, sind diese Zusammenschlüsse teilweise wichtiger als alle anderen Faktoren eines erfolgreichen Wahlkampfs. Denn mit Listenverbindungen werden nicht nur «Restmandate» ergattert, sondern mehrere Parteien können sich gemeinsam als (vermeintlich) ebenso grosse Gruppierung ebendiese Begünstigung der Grossen zunutze machen.

Würden wieder die gleichen Listenverbindungen abgeschlossen wie bei den letzten Wahlen 2011, so wäre – obschon sie alleine angetreten ist – wiederum die FDP die grosse Gewinnerin. Die SVP könnte hier keinen Zuwachs mehr verzeichnen, da stattdessen die «Mitte-Listenverbindung» Wirkung entfaltet und ein (ansonsten verlorenes) Mandat der GLP retten kann:

KR ZH 2015 als NR (LV wie NR 2015)

Man könnte sich weiter fragen, weshalb die Parteien zur Linken (SP, Grüne, AL und Piraten) nicht eine grosse, gemeinsame Listenverbindung eingehen. Könnten sie davon womöglich nicht profitieren? Oder könnte eine solche vielleicht schaden? Zumindest wahlarithmetisch ist die Anwort klar: Das Eingehen einer Listenverbindung kann nie zur Sitzverlusten führen.[4] Eine Partei kann nicht weniger Mandate holen, weil sie eine oder auch mehrere Listenverbindungen eingeht, sie kann nur gewinnen.

Wahltaktisch/psychologisch können aber durchaus negative Effekte eintreten, weil womöglich wertkonservative EDU-Sympathisanten ihre Stimme nicht an gesellschaftsliberale GLP-Kandidaten verschenken möchten. Und daher lieber gleich SVP wählen.[5] Vor vier Jahren hat die FDP denn Zeitungsinserate geschaltet, in welchen sie der Konkurrentin GLP vorgeworfen hat, wahllos Bündnisse von links (Grüne, SP) bis rechts (EDU) einzugehen, ergo stark opportunistisch zu agieren, mithin keine klare politische Linie zu verfolgen. – Geschadet hat das Lotterbett den aufstrebenen Grünliberalen indes kaum, unter dem Strich ohnehin nicht.

Weiter ist – gerade aus Sicht der AL – zu beachten, dass der unfaire Verteilungseffekt zugunsten der grösseren Listen auch innerhalb der Listenverbindungen spielt. Es wäre also durchaus möglich, dass die AL ein Mandat erlangen würde, träte sie nur gerade zusammen mit den Piraten an. Sobald die AL jedoch in die Listenverbindung «grosse Linke» einträte, könnte sie dieses Mandat wiederum an eine grössere Partei (SP oder Grüne) verlieren.

Die Zürcher Linke hätte von einer «grossen Listenverbindung» im konkreten Fall ohnehin nicht profitiert, die Mandatsverteilung ist die gleiche wie im oben skizzierten Szenario:

KR ZH 2015 als NR (LV grosse Linke)

Zur Rechten verhält es sich übrigens gleich. Hätten die SVP und EDU auch noch die FDP mit ins Boot geholt, so hätten hieraus keine Mandatsgewinne resultiert (siehe Diagramm im Anhang).

Anders sähe es erst aus, wenn getreu dem Motto «7 gewinnt» eine sehr breite bürgerliche Allianz entstünde, die von der SVP bis hin zu den Mitteparteien CVP, GLP, EVP und BDP reichen würde. Der Linken würde hiermit aber kein Mandat abgeluchst; stattdessen verschöbe sich innerhalb dieser sehr breiten Listenverbindung eines von der GLP zurück zur SVP. Denn wie oben erwähnt, spielen die verzerrenden Effekte zugunsten der Grossparteien auch innerhalb von Listenverbindungen, was hier eingetreten wäre – die Kleinen bezahlen für die Mandatsgewinne der Grossen:

KR ZH 2015 als NR (LV Bürgerliche)

Für GLP-Präsident Bäumle gestaltet sich die Rechnerei letztlich ungleich schwieriger als noch vor vier Jahren. Denn seine damalige Erfolgsformel wirkt heuer allzu durchschaubar, und andere Kleinparteien wie BDP, EVP, EDU wollen nicht schon wieder Wasserträger für die (zumindest bis vor kurzem) so erfolgsverwöhnten Neo-Politiker sein. In welche Richtung könnte die verstossene Braut nun sonst noch Ausschau halten?

Nach den ernüchternden kantonalen Wahlresultaten der Parteien mit grünem Anstrich liess immerhin SP-Präsident Christian Levrat durchblicken, es könnte da und dort zu Allianzen zwischen Links-Grün und der GLP kommen. Würde denn vielleicht, falls die GLP vom Mittekonglomerat tatsächlich verstossen, die sozialdemokratische Umgarnung in Martin Bäumles Hauptquartier ein Zusatzmandat bescheren? Tatsächlich: Der neue, 35. Zürcher Sitz ginge wieder von der SVP zurück zur GLP:

KR ZH 2015 als NR (LV SP-GLP-GPS)

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die antizipierte Mandatsverteilung der Zürcher Nationalräte für die kommende Legislatur erstaunlich wenig davon abhängt, welche Listenverbindungen eingegangen werden. Einzig die Zuteilung des «letzten» Zürcher Sitzes wird massgeblich davon abhängen, ob Martin Bäumle abermals clever taktiert und paktiert. Ansonsten dürfte sich die SVP darob freuen. Darüber hinaus wird die Zürcher Vertretung wahrscheinlich eine oder gar zwei zusätzliche Parteien mit ins Bundesparlament bringen.

Und von Martin Bäumle wäre zu wünschen, dass er seinen langjährigen Ankündigungen endlich Taten folgen liesse, die seinen Liaisons wider Willen immerhin ein Ende bereiten würden: So sprach er sich bereits im Vorfeld der Wahlen 2011 dafür aus, sich in der neuen Legislatur «intensiver auf die Suche nach politischen Mehrheiten» für ein neues Wahlsystem zu machen. – Auf einen entsprechenden Vorstoss aus der Küche GLP (oder nur schon ihre Unterstützung eines solchen[6]) wartet man indes bis heute vergeblich…

 

Anhang (weitere Szenarien von Listenverbindungen):

KR ZH 2015 als NR (LV grosse Rechte)

KR ZH 2015 als NR (LV zersplitterte Mitte)

KR ZH 2015 als NR LV grosse Linke inkl. GLP

 


[1] Derzeit stellt Zürich 34 Nationalräte, für die Wahlen 2015 erhielt der Kanton einen zusätzlichen, 35. Sitz dazu. In den folgenden Diagrammen beträgt daher das Total der Mandate 2015 stets eins mehr als dasjenige der letzten Wahlen 2011. Siehe zur neuen Verteilung der Nationalratssitze: Wieso Aargau, Wallis und Zürich 2015 mehr Nationalräte bekommen.

[2] Am 12. April 2015 fanden auch in Appenzell Ausserrhoden – genauer: in Herisau – sowohl die Wahlen für den Kantonsrat als auch jene für den Einwohnerrat statt, beide im Proporz. Die Unterschiede der Wähleranteile der gleichen Parteilisten zwischen diesen zwar synchronen, aber eigentlich unabhängigen Wahlen liegen im Promillebereich: Sie betragen im Durchschnitt 0.4 Prozentpunkte. (SVP: 29.6 % für Einwohnerrat, 30.6 % für Kantonsrat; FDP: 27.5 %, 27.7 %; CVP: 15.7 %, 15.6 %, SP: 17.2 %, 17.5 %, EVP: 9.9 %, 9.1 %)

[3] Die Liste der Juso (die ohnehin nur im Wahlkreis Uster angetreten ist) wurde zur SP addiert. Die Liste IP Zürich (Wähleranteil 0.02 %) wiederum wird hier ignoriert, da sie nicht zuordbar erscheint.

[4] Dies gilt freilich nur für Listenverbindungen im Divisorverfahren mit Abrundung (D’Hondt, Hagenbach-Bischoff).

[5] Vgl. Daniel Bochsler, Wieviel bringen Wahlallianzen?, ZParl 41 (2010) (4), 855–73; Anina Weber, Listenverbindungen: problematische Liaisons bei Wahlen – zur Verfassungskonformität der geltenden Regelung und möglichen Alternativen, AJP 22 (2013), H. 5, S. 683-697.

[6] In der laufenden Legislatur wurde nur ein einziger Vorstoss für eine grundlegende Wahlsystemreform für den Nationalrat eingereicht, die Motion Minder (12.3711), Doppelter Pukelsheim bei Nationalratswahlen. Der Ständerat lehnte sie ab, ebenso die beiden GLP-Ständeräte (Verena Diener und Markus Stadler).

Zu viel des Guten?

Die Klagen über eine angebliche «Flut» von Volksinitiativen häufen sich. Die Hürden seien zu tief, bemängeln Politiker und die Denkfabrik Avenir Suisse. Ein Experte widerspricht.

Publiziert in der «Neuen Luzerner Zeitung» am 08.04.2015.

Die direkte Demokratie gehört zum schweizerischen Selbstverständnis. Gleichzeitig wächst das Unbehagen an den Volksrechten. Die Stimmbürger würden «von Volksinitiativen richtiggehend überschwemmt», warnte Jean-Daniel Gerber 2013 in einem Zeitungsbeitrag. Der ehemalige Seco-Direktor und heutige Präsident der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), die unter anderem das Rütli verwaltet, wünschte sich höhere Hürden für Volksbegehren – etwa, dass für das Zustandekommen mehr als die bisher 100’000 Unterschriften nötig wären.[1]

Gerber ist nicht der Einzige, der sich an der hohen Zahl von Volksinitiativen stört. Zuletzt sprach auch der Banker Josef Ackermann in einem Essay im «Schweizer Monat» von einer «Flut an Initiativen, die das Parlament aushebeln». Eine ähnliche Schlussfolgerung zieht die Denkfabrik Avenir Suisse in einem gestern präsentierten Diskussionspapier zum Thema.

Bewährt oder reformbedürftig?

Das Parlament diskutiert ebenfalls darüber, die Hürden für Volksinitiativen zu erhöhen. Derzeit ist ein Postulat des Obwaldner CSP-Nationalrats Karl Vogler hängig, welches vom Bundesrat einen Bericht über «limitierende Mechanismen» für Volksinitiativen fordert. Vogler macht sich vor allem Sorgen, dass sich das Instrument von seinem ursprünglichen Zweck entfernt hat. «Volksinitiativen werden vermehrt von Parteien missbraucht, die sich damit medial profilieren wollen», erklärt er gegenüber unserer Zeitung. «Hinzu kommt, dass Initiativen zunehmend extremer werden und nicht mit anderen verfassungsmässigen Prinzipien kompatibel sind.» Nachdenklich stimmen ihn aber auch die Signale, die gewisse Begehren nach aussen senden. «Volksinitiativen wie 1:12 oder die SVP-Zuwanderungsinitiative lassen uns gegenüber dem Ausland verstärkt als nicht mehr verlässlichen Partner erscheinen.»

Um die von ihm diagnostizierten Probleme anzugehen, sei eine Erhöhung der Unterschriftenzahl nicht der einzige denkbare Ansatz, betont Vogler. «Ich könnte mir als Lösung vorstellen, dass für das Zustandekommen einer Initiative die Zustimmung von 50 National- und Ständeräten erforderlich ist.» Es sei jedoch auch möglich, dass der Bericht des Bundesrats zum Schluss kommen werde, dass man besser beim bisherigen System bleibe. «Aber man sollte sich nicht von vornherein der Diskussion verweigern.» Dieser Ansicht ist auch der Bundesrat: Er empfiehlt das Postulat zur Annahme.

Kein Verständnis für Voglers Anliegen hat hingegen sein Nidwaldner Ratskollege Peter Keller (SVP). Die Volksinitiative habe sich bewährt. «Volksinitiativen greifen Probleme auf, die in der Bevölkerung als wichtig erachtet werden», sagt er und kritisiert: «Die Forderungen nach höheren Hürden zielen darauf, die Volksrechte schrittweise auszuschalten.»

Avenir Suisse will «Preis» erhöhen

Viele Stimmen, die mehr Unterschriften fordern, sagen, dass es heute zu einfach sei, eine Initiative zur Abstimmung zu bringen. Avenir Suisse argumentiert, dass die Zahl der Stimmberechtigten seit der Einführung der Volksinitiative 1891 stark gestiegen, die Hürde aber nie angepasst worden sei. Einzige Ausnahme war die Verdoppelung von 50’000 auf 100’000 Unterschriften im Jahr 1978 als Reaktion auf die Einführung des Frauenstimmrechts. Das Diskussionspapier kommt zum Schluss, dass der «Preis» für das Privileg der Volksinitiative «drastisch gesunken» sei.

Lancierte VI 1979-2015

Nicht einverstanden mit dieser Einschätzung ist Andreas Auer, emeritierter Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich. «Es ist heute objektiv nicht leichter, 100’000 Unterschriften zu sammeln», sagt er auf Anfrage. Er weist darauf hin, dass es früher üblich war, bei Abstimmungen und Wahlen vor den Stimmlokalen Unterschriften zu sammeln. Seit die briefliche Stimmabgabe eingeführt wurde, erreiche man damit jedoch nur noch wenige Leute. Auer spricht aus Erfahrung: Er ist Mitinitiant der Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse», welche die Zuwanderungsinitiative rückgängig machen will.

Entwicklung relativ konstant

Die Klage über zu viele Initiativen sei kein neues Phänomen, sagt Auer. «Man hat sich schon immer beklagt über Initiativen, die einem nicht gefielen.» Die angebliche «Initiativenflut» lasse sich jedoch «zahlenmässig schlicht nicht belegen». Tatsächlich zeigt die Statistik seit 1979 (vorher wurden Initiativen nicht systematisch dokumentiert), dass sich die Zahl der lancierten Initiativen nicht stark verändert hat (siehe Grafik). Zwar wurden im Wahljahr 2011 gleich 23 Volksinitiativen lanciert – ein Rekord. Seither ist die Zahl aber wieder deutlich gesunken.

Zu beachten gilt es ausserdem, dass nicht jede Initiative, die lanciert wird, auch zur Abstimmung kommt. Etwa ein Drittel der Begehren scheitert bereits in der Unterschriftensammlung. Und wenn sie diese Hürde überspringen, können sie vom Parlament noch für ungültig erklärt werden (was allerdings in 124 Jahren erst viermal vorgekommen ist). Häufig ziehen die Initianten zudem ihr Begehren später zurück, etwa weil das Parlament ihre Forderungen auf gesetzlichem Weg erfüllt hat. Im langjährigen Durchschnitt kommen nur etwa 46 Prozent aller lancierten Initiativen später einmal an die Urne.

Initiativen sind erfolgreicher

Einen Unterschied zu früher gibt es aber tatsächlich: Es werden mehr Initiativen angenommen. Seit 1891 fanden 22 Begehren eine Mehrheit – 10 davon fallen in die Zeit nach der Jahrtausendwende.
Andreas Auer stimmt zwar mit Karl Vogler überein, dass Parteien Initiativen vermehrt missbrauchten, um sich im Wahlkampf zu profilieren. Den Vorschlag des Obwaldner Nationalrats, dass eine Initiative für das Zustandekommen von einer gewissen Zahl von Parlamentariern unterstützt werden muss, hält er jedoch für «grundfalsch». «Damit würde die direkte Demokratie der repräsentativen Demokratie unterstellt. Es ist ja genau der Sinn der Volksinitiative, ein Anliegen gegen den Willen des Parlaments vors Volk zu bringen.»

Vogler betont, ihm gehe keineswegs darum, «Volksrechte abzuschaffen oder massiv einzuschränken». Das allein schon deshalb, weil er sie ebenfalls nutzt: Für die CVP-Initiativen für steuerbefreite Kinder- und Ausbildungszulagen sowie für die Abschaffung der Heiratsstrafe sammelte er selbst Unterschriften. Ob es der CVP bei diesen Initiativen in erster Linie um die Sache oder um die eigene Profilierung ging, ist naturgemäss umstritten.

 

Rohdaten zum Download

 


[1] Jean-Daniel Gerber, in: Markus Häfliger, «Wir werden von Volksinitiativen richtiggehend überschwemmt», NZZ 22.10.2013. Siehe auch die Replik: Claudio Kuster/Lukas Leuzinger, Von Parlaments Gnaden?, NZZ 31.10.2013.

Die Permeabilität kantonaler Wahlsysteme – oder: wenn Zürcher einfacher Nationalrat als Kantonsrat werden

Was ist einfacher: einen Kantonsrat zu stellen oder einen Nationalrat? Insbesondere für Zürich und einige weitere Kantone mag die Antwort verblüffen. Und irritieren.[1]

Naheliegenderweise würde man meinen, es sei für eine kleinere Partei einfacher, einen Vertreter ins lokale Kantonsparlament zu hieven, als gleich ins Bundesparlament einzuziehen. Schliesslich sind die hiesigen Kantonsparlamente und «Grands Conseils» um ein Vielfaches grösser als die Anzahl Nationalräte, die der jeweilige Kanton stellt.

Zürich beispielsweise beordert neuerdings 35 Volksvertreter nach Bern;[2] sein Kantonsrat umfasst ganze 180 Sitze. Der kleine Nachbarkanton Zug wiederum stellt bloss 3 Nationalräte, während sein Kantonsrat aus 80 Sitzen besteht. Doch erstaunlicherweise trifft nun die einleitend gemachte These gerade nicht zu, in beiden Kantonen sei es einfacher Kantonsrat zu werden als Nationalrat. In Zug kann das Wahlsystem als durchlässig bezeichnet werden, da für eine Partei der Einzug ins Kantonsparlament viel einfacher ist (Quorum: 3 %) als in den Nationalrat (25 %).

In Zürich indes – obschon hier grundsätzlich im gleichen System wie in Zug gewählt wird: im Doppelproporz[3] – herrscht eine paradoxe Situation vor: Will eine kleinere, im Kanton gleichmässig verteilte Partei[4] gesetzgeberisch aktiv werden, so wird sie sich eher um ein Nationalratsmandat bemühen (Quorum: 2.8 %) als um den Einzug in den Kantonsrat (5 %).

Durchlässige Wahlsysteme durch kaskadierende Quoren

Kantonale Wahlsysteme sollten jedoch aus Sicht der darüber liegenden Staatsebene, hier der Nationalratswahl, stets durchlässig sein. Das Kriterium der Permeabilität vergleicht daher die zwei Mindesthürden der beiden kongruenten Wahlgebiete: für die Wahl des Kantonsrats einerseits und diejenige des Nationalrats andererseits. Hierfür wird jeder Wahlkreis (des Kantonsrats) betrachtet und sein effektives Quorum berechnet.

Das effektive Quorum vergleicht das natürliche Quorum des jeweiligen Wahlkreises (abhängig von der Anzahl Sitze) mit einem eventuell vorhandenen direkten Quorum (Mindestquorum/Sperrquorum). Die schwieriger zu erreichende dieser beiden Hürden – also die höhere – entspricht sodann dem tatsächlichen, oder eben, dem effektiven Quorum dieses Wahlkreises.

Ein kantonales Wahlsystem kann nun genau dann als permeabel bezeichnet werden, wenn das effektive Quorum in keinem Kantonsrats-Wahlkreis höher liegt als das jeweilige natürliche Quorum für den Nationalrat. Um also für einen Kanton das Permeabilitätskriterium zu testen, betrachte man das effektive Quorum des kleinsten Wahlkreises. Schliesslich ist es dort am schwierigsten, ein Kantonsratsmandat zu erlangen. Und somit muss dort das maximale effektive Quorum des Kantons liegen:QuorumMaxEffOder, mit anderen Worten: Es soll in keinem Wahlkreis schwieriger sein, Kantonsrat zu werden als Nationalrat. Nicht nur, weil der Nationalrat eine Staatsebene höher angesiedelt ist als ein Kantonsrat und daher an ersteren höhere Hürden zu stellen sind. Sondern vor allem deshalb, weil in jedem Kanton um ein Vielfaches mehr Kantonsräte gewählt werden als Nationalräte. Daher erscheint es inkohärent, wenn den Parteien (künstlich!) höhere Hürden in den Weg gelegt werden, um in das lokale Parlament einzuziehen als in die nationale Volksvertretung. Quoren sollten also (von unten nach oben) kaskadierend ausgetaltet sein.

Denn erlangt eine kleinere Partei, wie etwa eine EVP-, BDP- oder GLP-Sektion, in einem Kanton ein Nationalratsmandat, so sollte diese Gruppierung auch mindestens die gleichen Chancen, mithin die wahlarithmetische Garantie haben, auch in die darunter liegende Legislative einziehen zu können. Falls sie – dies ist natürlich die Prämisse – bei den Kantonsratswahlen auf den mindestens gleichen Wähleranteil gelangt.

Acht Kantone verletzen Kriterium der Permeabilität

Schliesslich ist es den lokalen Parteien und politischen Gruppierungen gegenüber nicht korrekt, ja geradezu unverhältnismässig, wenn sie sich in gewissen Gebietskörperschaften konstituieren und engagieren müssen, lediglich um an den Nationalratswahlen teilnehmen zu können, ihnen aber die lokale Partizipation wahlrechtlich verwehrt, immerhin aber teilweise stark erschwert wird.

Ironischerweise verfügt gerade Zürich nicht nur über die grösste Anzahl Nationalräte, sondern ebenso über das grösste kantonale Parlament der Schweiz.[5] Damit fiele eigentlich das natürliche Quorum (aufgrund des virtuellen Einheitswahlkreises des Doppelproporzes, der Oberzuteilung) auf sehr tiefe 0.55 Prozent (= 1/[180+1]). Doch diese niederschwellige Hürde wurde wiederum mit einer verhältnismässig hohen Sperrquote von fünf Prozent vereitelt. Daher, um obige Formel auf Zürich anzuwenden, ergibt sich hier für das maximale effektive Quorum,QuorumMaxEffZHwährend für die Wahl in den Nationalrat bereits ein halb so grosser Wähleranteil von bloss 2.8 Prozent (= 1/[35+1]) genügt.

Die folgende Tabelle prüft nun das Kriterium der Permeabilität für alle kantonalen Wahlsysteme gegenüber der Nationalratswahl. Ist das maximale effektive Quorum (für den Kantonsrat) nicht höher als das natürliche Quorum für den Nationalrat, so ist diese Bedingung erfüllt (siehe letzte Spalte). Im Kanton Schwyz beispielsweise ist dies erfüllt, da eine Partei viel einfacher in den Kantonsrat ziehen wird (Quorum: 1 %) als in den Nationalrat (20 %). – Acht Kantone sind indes als nicht-permeabel zu bezeichnen, da ihre Quoren nicht kaskadieren:

Nationalrat (NR) Kantonsparlament (KR)
Kanton Sitze NR natürliches Quorum NR direktes Quorum KR kleinster Wahlkreis KR max. effektives Quorum KR Permea-bilität erfüllt?
Schwyz 4 20.0 % 1 % 100 1.0 % ja
Tessin 8 11.1 % 90 1.1 % ja
Nidwalden 1 50.0 % 60 1.6 % ja
Schaffhausen 2 33.3 % 60 1.6 % ja
Aargau 16 5.9 % 3 % 140 3.0 % ja
Zug 3 25.0 % 3 % 80 3.0 % ja
Thurgau 6 14.3 % 22 4.3 % ja
Luzern 10 9.1 % 21 4.5 % ja
Basel-Landschaft 7 12.5 % 17 5.6 % ja
Glarus 1 50.0 % 15 6.3 % ja
Genf 11 8.3 % 7 % 100 7.0 % ja
Solothurn 6 14.3 % 13 7.1 % ja
Jura 2 33.3 % 10 9.1 % ja
Neuenburg 4 20.0 % 10 % 8 11.1 % ja
Obwalden 1 50.0 % 4 20.0 % ja
Appenzell AI 1 50.0 % 1 50.0 % ja
Appenzell AR 1 50.0 % 1 50.0 % ja
Uri 1 50.0 % 1 50.0 % ja
Zürich 35 2.8 % 5 % 180 5.0 % nein
Bern 25 3.8 % 12 7.7 % nein
St. Gallen 12 7.7 % 9 10.0 % nein
Waadt 18 5.3 % 5 % 8 11.1 % nein
Freiburg 7 12.5 % 6 14.3 % nein
Wallis 8 11.1 % 8 % 2 33.3 % nein
Basel-Stadt 5 16.7 % 4 % 1 50.0 % nein
Graubünden 5 16.7 % 1 50.0 % nein

 

Von den acht Kantonen, dessen Wahlsysteme als nicht-permeabel bezeichnet werden müssen, sind derzeit Freiburg und Wallis daran, ihr Wahlrecht zu überarbeiten. Und in St. Gallen immerhin liegt das maximale effektive Quorum von 10.0 Prozent nicht sehr viel höher als die 7.7 Prozent für den Nationalrat.

Doch gerade hinter die künstlichen Hürden in den Kantonen Zürich, Bern, Waadt, Basel-Stadt und Graubünden, welche die jeweiligen natürlichen Quoren für die Nationalratswahl weit, ja gar um ein Vielfaches übersteigen, muss ein grosses Fragezeichen gesetzt werden. Symptomatisch seien hier etwa die Grünliberalen in Graubünden erwähnt: Zwar stellen sie mit Josias Gasser einen Nationalrat (von nur deren fünf). Doch im 120-köpfigen Bündner Grossen Rat stellt die GLP bloss zwei Parlamentarier (je einen aus den grösseren Wahlkreisen Chur und Davos), die somit nicht einmal Fraktionsstärke aufweisen. «Schuld» daran ist nicht die GLP – sondern das anachronistische Majorz-Wahlsystem, das selbst Parteien, die einen Nationalrat stellen, stark dezimiert.

Verletzt ein kantonales Wahlsystem das Permeabilitätskriterium, so tangiert dies schliesslich nicht nur die Partei, sondern ist auch aus Sicht der Wählerinnen und Wähler stossend: Denn hier ist das Elektorat gezwungen, die paradoxe Überlegung zu machen, ob tatsächlich eine Partei unterstützt werden soll, die zwar im Nationalrat vertreten ist, deren Chancen «zu Hause» aber womöglich minim bis aussichtslos sind. – Um das Bündner Beispiel wiederaufzugreifen: Ein Wähler kann zwar aussichtsreich die GLP-Nationalratsliste einwerfen, kaum jedoch diesselbe Partei bei den Grossratswahlen unterstützen (ausser er wohnt zufällig in Chur oder Davos).

Hors-sol-Nationalräte ohne lokales Biotop

Wahlsysteme, welche dieses Durchlässigkeitsprinzip verletzen, sind aber auch für die gewählten Repräsentanten, die Nationalräte, unbefriedigend. Letztere bedürfen doch eines lokalen, soziopolitischen Biotops, welches nun einmal kaum hinreichend gegeben ist, wenn die Partei des entsprechenden Nationalrats nicht einmal im «eigenen» Kantonsrat vertreten ist. Ein «Heimspiel vor leeren Rängen» sollte nicht leichtfertig hingenommen, und schon gar nicht wahlrechtlich – insbesondere durch kleinräumige Wahlkreiseinteilung, fehlendem wahlkreisübergreifenden Ausgleich und Sperrquoten – forciert werden.

Zwar sind die Kantone in der Ausgestaltung ihrer Wahlsysteme weitgehend frei.[6] Nichtsdestotrotz lässt sich das Erfordernis eines permeablen Wahlsystems durchaus auch bundesverfassungsrechtlich untermauern durch:

  • die Chancengleichheit (Art. 2 Abs. 3 BV);
  • das Verhältnismässigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 und 9 BV);
  • das Subsidiaritätsprinzip, das auch von Parteien verlangt, auf allen Staatsebenen, beziehungsweise auf der adäquaten Stufe präsent zu sein (Art. 5a i. V. m. Art. 137 BV);
  • die Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV) und die sich daraus konkretisierende
  • Wahlrechtsgleichheit (Art. 34 und 136 BV);
  • das Demokratieprinzip (Art. 34 i. V. m. Art. 51 Abs. 1 BV);
  • die Mitwirkungspflicht der Kantone (und somit darauf fussend der kantonalen Parteien), insbesondere an der (nationalen) Rechtsetzung (Art. 45 i. V. m. Art. 137 BV);
  • die Mitwirkungspflicht der Parteien, welche die nationale wie auch kantonale Ebene beschlägt (Art. 137 BV; vgl. Überschrift des 4. Titels: «Volk und Stände»); und zuletzt
  • die Beziehungspflege zwischen Bund und Kantonen (Art. 172 Abs. 1 und 186 Abs. 1 BV).

 

Im 19. Jahrhundert bereits bezeichnete Alexis de Tocqueville «die Gemeinden als Schule der Demokratie». Genau dieses subsidiäre und stufengerechte Kaskadenprinzip wird durch nicht-permeable Wahlsysteme unterminiert. Den Vertretern von Kleinparteien wird in den genannten Kantonen sozusagen der Zugang zur «demokratischen Grundschule» erschwert bis verwehrt – sie müssen sich stattdessen gleich direkt an der «Universität immatrikulieren».

 


[1] Der Autor dankt Lukas Leuzinger, Daniel Bochsler und Andrea Töndury für ihre wertvollen und kritischen Kommentare. Der Beitrag gibt nur die Meinung des Autors wieder.

[2] Siehe zur neuen Verteilung der Nationalratssitze: Wieso Aargau, Wallis und Zürich 2015 mehr Nationalräte bekommen.

[3] Vgl. zum doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren (Doppelproporz): Doppelproporz Schwyz: «Kuckuckskinder» nicht im Sinne der Erfinder; Funktioniert der Doppelproporz auch im Berner Jura?; Die Verlierer von heute sind die Gewinner von morgen und Neues Wahlsystem in Nidwalden: Die SVP büsst ihre Übervertretung ein; Zuger Kantonsrat nach «Lausanne»: Kommt es nun zum Erdrutsch?; «Die Wähler reagieren sehr sensibel auf das Wahlsystem» (Interview Friedrich Pukelsheim); Wenn der Proporz nicht proportional ist – oder: Eine Ode an Pukelsheim.

[4] Ist eine Partei eher ungleichmässig verteilt, ja stellt sie im einen oder anderen Wahlkreis sogar eine «Hochburg», so wird sie dennoch eher im entsprechenden Wahlkreis das 5%-Quorum erreichen als gesamtkantonal das natürliche Quorum für ein Nationalratsmandat. Dies dürfte in Zürich insbesondere für die Parteien AL (Stadt Zürich, Kr. 4+5), EDU (Hinwil) und EVP zutreffen (vgl. Diskriminierende Hausordnung am Limmatquai sowie Stefan Hotz (2015): Fällt die Guillotine?, NZZ, 20.03.2015).

[5] Vgl. zu den Parlamentsgrössen und weiteren statistischen Angaben zu den Wahlkreisen und Quoren: Adrian Vatter (2014): Das politische System der Schweiz, S. 75.

[6] Art. 39 Abs. 1 BV; so lautend auch die langjährige Rechtsprechung des Bundesgerichts in Wahlrechtssachen, vgl. nur BGE 136 I 376, E. 4.1.