Monthly Archives: November 2013

474’820 Mitglieder als Trumpf im Verhandlungspoker

Der Koalitionsvertrag steht. Freuen kann sich vor allem die SPD. Bild: spd.de

Die Union hat die Wahlen gewonnen. Die SPD die Koalitionsverhandlungen. Bild: spd.de

Ob Deutschland künftig von einer grossen Koalition regiert wird, liegt in der Hand der SPD-Basis. Kein Wunder, konnte sich ihre Parteispitze in den Verhandlungen fast auf der ganzen Linie durchsetzen.

Nach wochenlangen Verhandlungen sind sich CDU/CSU und SPD einig geworden: Nach einer nächtlichen Marathon-Sitzung einigten sich die beiden Parteien heute Morgen auf einen Koalitionsvertrag [PDF], auf dessen Grundlage sie in den nächsten vier Jahren Deutschland regieren wollen. Damit ist der Weg für die Wiederwahl Angela Merkels als Kanzlerin frei  – das heisst: fast. Denn bevor die neue Regierung ihre Arbeit aufnehmen kann, muss die SPD-Basis grünes Licht für die grosse Koalition geben. Das ist ein Novum in der deutschen Politik: 474’820 Parteimitglieder sind aufgerufen, bis zum 12. Dezember ihre Stimme abzugeben. Am 14. Dezember soll das Ergebnis feststehen.[1] Fällt es positiv aus, kann der Bundestag Merkel drei Tage später im Amt bestätigen.

Bereits rühren die SPD-Parteioberen fleissig die Werbetrommel. In den nächsten Tagen werden sie durch das ganze Land tingeln und den ausgehandelten Vertrag in den höchsten Tönen loben.

Auf den ersten Blick ist die SPD-Führung nicht zu beneiden. Im Gegensatz zu ihren Gegenspielern bei der Union können sie nicht eigenmächtig entscheiden, ob sie eine grosse Koalition eingehen wollen oder nicht. Stattdessen sind sie ganz dem Willen ihrer Basis ausgeliefert.

Wie wir allerdings in anderem Zusammenhang bereits gesehen haben, ist diese vermeintlich schwächere Position in einer Verhandlung nicht zwingend ein Nachteil – im Gegenteil: Je schwieriger es für einen Verhandlungspartner ist, einen Kompromiss intern durchzusetzen, desto leichter fällt es ihm, Zugeständnisse herauszuholen. Das so genannte «paradox of weakness» gilt nicht nur in der internationalen Diplomatie, sondern auch für Koalitionsverhandlungen.

Die Gefahr, dass die Koalition am Ende am Nein der SPD-Basis scheitern könnte, dürfte aus Sicht der Union ein gutes Argument gewesen sein, ihrem bevorzugten Koalitionspartner in den Verhandlungen entgegenzukommen. Und tatsächlich zeigt der Blick auf den Koalitionsvertrag, dass sich die Sozialdemokraten mit den meisten ihrer Forderungen durchsetzen konnten. Vom Mindestlohn über das tiefere Pensionsalter bis zur doppelten Staatsbürgerschaft: Der Vertrag weist erstaunlich grosse Ähnlichkeit mit dem SPD-Wahlprogramm auf. Die Erfolge der Union nehmen sich demgegenüber bescheiden an: Sie erhält die geforderte «Mütterrente», und auf Steuererhöhungen soll verzichtet werden.

In den Augen vieler Beobachter steht fest: Die Sozialdemokraten haben bei diesen Koalitionsverhandlungen eindeutig mehr herausgeholt – und das notabene als Wahlverlierer und designierte Juniorpartner der Union.

Das «paradox of weakness» scheint sich wieder einmal bestätigt zu haben. Kein Wunder, spielen nun auch Unionspolitiker mit der Idee, künftig Mitgliedervoten durchzuführen.


[1] Damit die Abstimmung gültig ist, müssen sich mindestens 20 Prozent der Mitglieder, also knapp 95’000, daran beteiligen.

Defizitäre Direktdemokratie

In der Schweiz gibt es nach wie vor kein Finanzreferendum auf Bundesebene. Das ist gut – nicht für den Staatshaushalt, aber für die Politiker.

Soll das Stimmvolk mitbestimmen, wie in Bern das Geld ausgegeben wird? Bild: Stefan Bohrer

Soll das Stimmvolk mitbestimmen, wie in Bern das Geld ausgegeben wird? (Foto: Stefan Bohrer)

Die meisten direktdemokratischen Instrumente, die in den Kantonen verbreitet sind, finden sich auch auf nationaler Ebene. In vielen Kantonen brachte sogar erst die Einführung von Volksinitiative und Referendum durch den Bund den nötigen Druck, diese ebenfalls einzuführen.

Nur ein direktdemokratisches Instrument glänzt auf Bundesebene bisher durch Abwesenheit, obschon es alle Kantone kennen: das Finanzreferendum.[1]

Mehrere Versuche, direktdemokratische Mitbestimmung auch bei der Staatsschatulle des Bundes zu ermöglichen, scheiterten in der Vergangenheit.[2] Einen weiteren Anlauf nimmt eine Parlamentarische Initiative der SVP, die voraussichtlich in der heute beginnenden Wintersession behandelt wird. Auch dieses Mal deutet allerdings wenig auf einen Erfolg hin.

Einen Anhaltspunkt, wie sich ein solches Finanzreferendum auswirken würde, bietet der Blick auf die Erfahrungen der Kantone. Dieser ist insbesondere deshalb aufschlussreich, weil sich die Kantone in der Ausgestaltung des Finanzreferendums erheblich unterscheiden. Einige Stände kennen nur das obligatorische, andere nur das fakultative Finanzreferendum, wieder andere haben beide Formen. In Luzern findet erst bei Ausgaben, die 25 Millionen Franken überschreiten, zwingend eine Abstimmung statt. Im benachbarten Schwyz reichen bereits 250’000 Franken. Zudem gibt es – wie beim herkömmlichen Referendum – unterschiedliche Unterschriftenhürden.

Der Politikwissenschafter Adrian Vatter untersuchte die Auswirkungen politischer Institutionen auf die Staatstätigkeit und kam dabei zum Ergebnis, dass die Staatsausgaben umso niedriger sind, je häufiger das Finanzreferendum zur Anwendung kommt, d.h. je mehr Volksabstimmungen über staatliche Ausgaben stattfinden.[3]

Zum einem ähnlichen Schluss kamen die Ökonomen Lars Feld und Gebhard Kirchgässner für die lokale Ebene. Sie untersuchten 131 der 137 grössten Schweizer Gemeinden und stellten dabei fest, dass Gemeinden, die ein Finanzreferendum haben, weniger Staatsausgaben und deutlich niedrigere Schulden haben als jene, die dieses Instrument nicht kennen.[4]

Diese Erkenntnisse sind insbesondere deshalb von Bedeutung, weil es auch um die Finanzen des Bundes nicht zum Besten gestellt ist. Zwar hat die Eidgenossenschaft in den letzten Jahren jeweils einen kleinen Überschuss erwirtschaftet. Dieser wird sich aber 2014 gemäss Budget in einen Fehlbetrag umwandeln, und wenn man den Zahlen des Bundesrats glaubt, dürfte ohne Sparmassnahmen das Defizit auch in den Folgejahren bestehen bleiben. Die düsteren Aussichten hinderten den Nationalrat nicht daran, in der Sommersession das von der Regierung vorgeschlagene Sparpaket zurückzuweisen und damit Einsparungen von jährlich rund 700 Millionen Franken aufs Spiel zu setzen. Der Bedarf an neuen Lösungen, um den Bundeshaushalt zu entlasten, ist also gegeben.

Nun mag man einwenden, dass grössere Ausgaben bereits heute dem Referendum unterstellt sind, wenn sie die Folge eines Gesetzes sind. Ein Beispiel ist die Beschaffung neuer Kampfjets. Nachdem sich das Parlament für neue Flugzeuge ausgesprochen hatte, warf die Linke den bürgerlichen Parteien vor, sie wollten das Volk umgehen. Denn wenn der Kauf über das ordentliche Armeebudget finanziert worden wäre, wäre der Beschluss nicht referendumsfähig gewesen – und das, nachdem die Initiative «gegen neue Kampfflugzeuge» nur kurz zuvor zurückgezogen worden war, weil der Bundesrat das Projekt begraben hatte. Schliesslich entschied der Bundesrat aber, die Finanzierung über einen Fonds zu vollziehen und dazu ein Gesetz auszuarbeiten. Erwartungsgemäss wurde dagegen das Referendum ergriffen und voraussichtlich im Mai 2014 wird das Volk über die neuen Kampfjets abstimmen.

Volksabstimmungen über grössere Ausgaben sind also schon heute möglich. Bloss liegt die Entscheidung darüber bei Bundesrat und Parlament. Man könnte von einer Art Finanz-Plebiszit sprechen. Es braucht aber keine wissenschaftliche Untersuchung, um zu erkennen, dass die disziplinierende Wirkung von Volksabstimmungen auf Politiker gering ist, wenn die Entscheidung, ob überhaupt abgestimmt wird, bei den Politikern liegt.

Für die Politiker ist es freilich ein Vorteil, wenn sie selbst bestimmen können, welche Ausgaben sie dem Volk vorlegen wollen und welche lieber nicht. Spendierhosen sind bequemer, wenn man selbst entscheiden kann, wie eng man den Gürtel trägt. Vielleicht ist das ja der Grund, warum wir – trotz der positiven Erfahrungen in den Kantonen – nach wie vor kein Finanzreferendum auf Bundesebene haben?

 


[1] Eine Übersicht findet sich bei Lars P. Feld (2004):  Ein Finanzreferendum auf Bundesebene – Chancen, Risiken und Ausgestaltung. Das Paper kann hier heruntergeladen werden.

[2] Am weitesten kam ein Vorstoss der SVP aus dem Jahre 2003. Dieser wurde von den Räten zunächst angenommen. Nachdem die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine Vorlage zur Umsetzung ausgearbeitet hatte, krebste das Parlament allerdings wieder zurück und verwarf den Vorschlag wieder.

[3] Vatter, Adrian (2002): Kantonale Demokratien im Vergleich.

[4] Feld, Lars und Kirchgässner, Gebhard (2001): «Does Direct Democracy Reduce Public Debt? Evidence from Swiss Municipalities» [PDF], Public Choice 109 (2001), 347 – 370.

Nicht nur in der Bibel steht Gott am Anfang

Die Verfassungen der meisten Kantone erwähnen Gott an oberster Stelle. Nun soll ausgerechnet im streng katholischen Wallis mit dieser Tradition gebrochen werden.

«Im Namen Gottes des Allmächtigen!» So lautet seit 1848 der erste Satz in der Bundesverfassung. Die ehrfürchtigen Worte zeigen, dass auch in einem (vermeintlich?) säkularen Staat des 21. Jahrhunderts der Religion durchaus politische Bedeutung zukommt.

Religiöse Verweise in den Verfassungen der Schweizer Kantone

Religiöse Verweise in den Verfassungen der Schweizer Kantone (zum Vergrössern auf die Grafik klicken).

Auch viele Kantone beziehen sich in ihrer Verfassung auf den Allerhöchsten, wie ein Vergleich der 26 Kantonsverfassungen zeigt. In 16 von 26 Verfassungen kommt Gott in der Präambel vor. In 4 von ihnen wird Gott – wie in der Bundesverfassung – direkt angerufen (im Fachjargon spricht man von «Invocatio Dei»). Es handelt sich dabei allesamt um katholische Kantone. Im 19. Jahrhundert bildeten sie die Hochburgen der katholisch-konservativen Opposition gegen den Bundesstaat (trotz der gleichlautenden Präambel[1]).

Weitere 12 Kantone stellen zwar nicht ihre ganze Verfassung auf Gott ab, erwähnen ihn aber in der Präambel dennoch (man spricht von «Nominatio Dei»). Beispielsweise geben sich die Appenzell-Ausserrhoder ihre Verfassung «in Vertrauen auf Gott», während die Luzerner ihre «Verantwortung vor Gott» betonen.

Die Erwähnung von Gott in der Präambel der Kantonsverfassung entspricht in vielen Kantonen einer alten Tradition. Ausgerechnet im streng katholischen Wallis ist diese Tradition jedoch in Gefahr. Dort will das Parlament den ersten Teil der seit 1907 geltenden Verfassung anpassen und überholte Passagen herausstreichen. Als nicht mehr zeitgemäss erachtete die für die Formulierung zuständige Arbeitsgruppe unter anderem die Gottesanrufung in der Verfassung. Sie soll durch die allgemeinere Formel «in Betrachtung der vom Christianismus und anderer von der Geschichte tradierten humanistischen Werten» ersetzt [PDF] werden. Dieser Vorschlag kommt bei konservativen Politikern indes schlecht an. SVP-Grossrat Franz Ruppen betonte in der Parlamentsdebatte, die Anrufung Gottes in der Verfassung müsse beibehalten werden, sei sie doch «ein Verweis auf unsere christliche Kultur und unsere Traditionen». Der Grosse Rat entschied sich nichtsdestotrotz, auf die Verfassungsänderung einzutreten. Die Formulierung wird wohl bei der ersten Lesung erneut zu reden geben.

Sollte die vorgeschlagene Präambel die Zustimmung des Grossen Rats und der Stimmbürger erhalten, würde das Wallis damit dem Beispiel der Kantone Zürich, Bern, Waadt und Basel-Stadt folgen, die Gott in ihren Verfassungen nicht explizit erwähnen, auf einen religiösen Bezug aber dennoch nicht verzichten. Sie alle erwähnen anstatt Gott den unverfänglicheren Begriff der «Schöpfung». Die Verfassung von Basel-Stadt von 2005 etwa wird mit den Worten «In Verantwortung gegenüber der Schöpfung und im Wissen um die Grenzen menschlicher Macht» eingeleitet.

Die Verfassungen der restlichen 6 Kantone machen gar keinen Bezug zur Religion. Es handelt sich dabei einerseits um lateinische Kantone mit einer ausgeprägten säkularen oder gar laizistischen Tradition (Genf[2], Neuenburg und Tessin), andererseits um Deutschschweizer Stände, die in ihren Verfassungen ganz auf eine Präambel verzichtet haben und lieber gleich zur Sache kommen (Zug, Thurgau und Appenzell-Innerrhoden).

Die Diskussion im Wallis ist übrigens keineswegs neu. Im Vorfeld der Totalrevision der Bundesverfassung 1999 wurde ebenfalls über alternative Präambeln diskutiert. Letztlich behielt das Parlament die «Invocatio Dei» jedoch bei. Und so sind unsere obersten Rechtsgrundsätze auch heute noch «im Namen Gottes des Allmächtigen» abgefasst.

Ausführlicher haben sich vor einiger Zeit übrigens schon die Kollegen von Polithink mit mit dem Thema beschäftigt.

[1] Die Formulierung entspricht in diesen Kantonen jeweils jener in der Bundesverfassung («Im Namen Gottes des Allmächtigen!»), mit Ausnahme von Uri, wo man ein «Im Namen Gottes!» offenbar als ausreichend erachtete.

[2] Wobei Genf in die totalrevidierte Verfassung, die vergangenes Jahr an der Urne angenommen worden war, zum ersten Mal eine Präambel (ohne einen Verweis auf die Religion) aufgenommen hat.

Wenn Rom kurze Abstimmungskämpfe verordnet

Am 9. Februar 2014 wird über die Fortführung der Personenfreizügigkeit abgestimmt. Solch frühe Februar-Termine entstehen aufgrund einer Regel, die Kollisionen mit dem Ostersonntag verhindert. Der unschöne Nebeneffekt: ziemlich knapp terminierte Abstimmungskämpfe.

Das Gesetz über die politischen Rechte betraut den Bundesrat, «die Regeln festzulegen, nach denen die Abstimmungstage bestimmt werden». Dabei hat er Terminkollisionen zu vermeiden, die sich offensichtlich aufgrund des Kirchenjahrs ergeben können. In seiner Verordnung über die politischen Rechte von 1978 legt er daher die Formel zur Bestimmung der vier jährlichen Termine der eidgenössischen Volksabstimmungen fest. Der Frühjahrstermin ist darin so definiert, dass er «in jenen Jahren, in denen der Ostersonntag auf ein Datum nach dem 10. April fällt, der zweite Februarsonntag, in den übrigen Jahren der viertletzte Sonntag vor Ostern» ist.

Diese Regelung in Abhängigkeit des ersten Sonntags nach dem ersten Frühlingsvollmond – der Definition des Ostertermins – führt zu folgenden Abstimmungsterminen:

Jahr Ostersonntag Abstimmungstermin Frühjahr
(auf Februar vorgeschobene Termine hervorgehoben)
2001 15. April 4. März
2002 31. März 3. März
2003 20. April 9. Februar
2004 11. April 8. Februar
2005 27. März 27. Februar
2006 16. April 12. Februar
2007 8. April 11. März
2008 23. März 24. Februar
2009 12. April 8. Februar
2010 4. April 7. März
2011 24. April 13. Februar
2012 8. April 11. März
2013 31. März 3. März
2014 20. April 9. Februar
2015 5. April 8. März
2016 27. März 28. Februar
2017 16. April 12. Februar
2018 1. April 4. März
2019 21. April 10. Februar
2020 12. April 9. Februar
2021 4. April 7. März
2022 17. April 13. Februar
2023 9. April 12. März
2024 31. März 3. März
2025 20. April 9. Februar
2026 5. April 8. März
2027 28. März 28. Februar
2028 16. April 13. Februar
2029 1. April 4. März
2030 21. April 10. Februar

 

Knapp die Hälfte aller Frühjahrstermine werden also auf den zweiten Februarsonntag placiert – weil dort jeweils der Ostersonntag hinter den 10. April fällt. Eine Kollisionsregel ist grundsätzlich sinnvoll, weil ansonsten an diesem beweglichen Feiertag ab und zu nebst den religiösen auch noch politischen Pflichten nachgekommen werden müsste.

Problematisch sind diese Frühtermine zwischen dem 8. und 14. Februar deshalb, weil dadurch die Hauptphase der Willensbildung der Stimmberechtigten stark verkürzt wird. Denn im November und Dezember des Vorjahres kann kaum schon um die Gunst des Volkes geworben werden: Am letzten November-Sonntag finden jeweils bereits die Herbstabstimmungen statt. Und im Dezember geniessen Vorweihnachtsrummel und Festtage Priorität vor der politischen Kontemplation. Somit bleibt Initiativ- und Referendumskomitees bloss ein guter Monat Zeit, um ihre eigentlichen Abstimmungskampagnen durchzuführen.

Abstimmungskampf in bloss zehn Tagen

In der Praxis sind es effektiv sogar nur wenige Wochen: Denn mit der unterdessen etablierten brieflichen Stimmabgabe (Kanton Zürich: etwa 90 Prozent) wurde der Akt zur Ausübung des Stimmrechts gar noch drei bis vier Wochen nach vorne verlegt. Innert dieser Frist nämlich müssen die Abstimmungsunterlagen bei den Stimmbürgern eintreffen. Und auf diesen Zeitpunkt hin terminieren Komitees geschickterweise ihre Kampagne. Dies bedeuet bei «Frühterminen» jedoch: bereits auf den 11. bis 24. Januar.

Solch kurze Fristen zu Beginn des Jahres sind heikel. Die Verfassung schützt «die freie Willensbildung» des Stimmvolks und auferlegt zugleich den Parteien, «an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mitzuwirken». Innert weniger Wochen ist diesem Gebot aber kaum hinreichend nachzukommen. Aus Sicht der Komitees lassen sich auch das Rechtsgleichheitsgebot heranziehen, da beispielsweise Abstimmungstermine im Juni eine ungleich längere Kampagnenphase zulassen. Kein Wunder ist im Vorfeld der Abstimmung über die SVP-Initiative «gegen Masseneinwanderung» bereits von «taktischen Erwägungen» und «politischen Entscheiden» die Rede.

Der erste nationale Abstimmungssonntag überhaupt fand 1866, mit neun Vorlagen reich befrachtet, an einem 14. Januar statt – so früh im Jahr wie später nie mehr. Einige weitere Abstimmungstermine im Schneemonat folgten, der letzte 1958. Es wäre nun an der Zeit, die Terminregelung abermals zu optimieren und an die direktdemokratischen Realitäten anzupassen – wenigstens an das «Briefzeitalter».