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Der Fürst droht, das Volk spurt

Das Schloss Vaduz. Bild: fisherbray (Flickr)

Formell stimmt die Bevölkerung Liechtensteins am 1. Juli über eine Volksinitiative ab, welche die direkte Demokratie stärken will. Bisher hat der Landesfürst bei Gesetzes- und Verfassungsänderungen stets das letzte Wort. Als Staatsoberhaupt muss er jedes Gesetz sanktionieren und hat somit ein Vetorecht.

Die Volksinitiative «Ja – damit deine Stimme zählt» fordert, dass dieses Vetorecht bei Volksabstimmungen abgeschafft wird[1], so dass die Stimmbürger bei Volksentscheiden auch tatsächlich entscheiden können, ohne auf das Wohlwollen des Fürsten angewiesen zu sein.

Formell geht es im Ländle also um eine bescheidene Anpassung der bestehenden Regeln. Faktisch geht es aber längst um viel mehr: Erbprinz Alois hat aus der Volksabstimmung kurzerhand ein Plebiszit über Sein oder Nichtsein der Monarchie gemacht, indem ankündigte, das Fürstenhaus werde die politische Verantwortung vollständig abgeben, sollte die Initiative angenommen werden. Das Ergebnis der Abstimmung steht damit faktisch schon fest, denn die meisten Liechtensteiner – auch jene, die eine Ausweitung der Volksrechte befürworten – stehen hinter der Staatsform der Monarchie. Für eine geringfügige Verfassungsänderung werden sie diese nicht aufs Spiel setzen wollen.

Mit seiner Ankündigung greift Alois auf ein bewährtes Mittel zurück: Auch sein Vater, Fürst Hans-Adam II., wusste Einschüchterung als Mittel zu nutzen, um seine politischen Ziele zu erreichen: Die neue Verfassung – welche die Macht des Fürsten deutlich ausweitete – boxte er 2003 durch, indem er dem Stimmvolk für den Fall einer Ablehnung mit dem Wegzug drohte. Angesichts des Rückhalts, den die Monarchie in der Bevölkerung geniesst, muss die Zustimmung von 65 Prozent der Stimmberechtigten geradezu als Enttäuschung gewertet werden.

Nun wiederholt sich also das ganze Spiel: Der Fürst droht – und die Volksabstimmung wird zur Farce. Schon das Vetorecht ist ein Affront gegen die Volksrechte. Aber Volksentscheide mit Drohungen zu verknüpfen steht in eklatantem Widerspruch zu jedem Verständnis von Demokratie.

In einer Volksabstimmung haben die Stimmbürger die Wahl zwischen dem bestehenden Recht und einer Änderung des Gesetzes bzw. der Verfassung. Wer – wie Alois – diese Frage willkürlich mit einer ganz anderen verknüpft, verletzt das Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe. Die Bürger können am 1. Juli nicht frei ihre Meinung zum fürstlichen Vetorecht abgeben. Vielmehr nehmen sie an einer erzwungenen Vertrauensabstimmung teil, deren Ergebnis nichts mit der eigentlichen Fragestellung zu tun hat.

Am 1. Juli wird eine Mehrheit der Liechtensteiner dem Fürsten das Vertrauen aussprechen und die Volksinitiative notgedrungen ablehnen. Den Entscheid kann man gut finden oder schlecht. Doch demokratisch ist er nicht.


[1] Bei Parlamentsentscheiden bliebe das Vetorecht bestehen.

Verfassungspolitische Verwirrung

Vergangene Woche hat das hat das Eidgenössische Parlament die Behandlung der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» des Unternehmers und Ständerats Thomas Minder abgeschlossen – mehr als vier Jahre nachdem sie eingereicht worden war. Das allein ist rekordverdächtig. Die Parlamentarier sicherten sich aber noch einen weiteren Eintrag in die Geschichtsbücher: Mit dem Vorlegen einer «Bonussteuer» als direkten Gegenvorschlag wird erstmals überhaupt eine Initiative sowohl mit einem indirekten als auch einem direkten Gegenvorschlag bekämpft.

Den indirekten Gegenvorschlag hatten National- und Ständerat bereits in der Frühjahrssession beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Revision des Aktienrechts, die einige Forderungen der Initiative übernimmt (etwa, dass die Aktionäre jährlich über die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats abstimmen). Würde das Volk die Initiative ablehnen, dürfte diese Änderung in Kraft treten (vorbehalten die Ergreifung des Referendums). Das gilt auch für den Fall, dass das Volk dem direkten Gegenvorschlag den Vorzug gibt und eine «Bonussteuer» in die Verfassung aufnimmt.

Wer angesichts dieser Konstellation den Durchblick verliert, darf beruhigt sein: Auch in Bundesbern tut man sich schwer mit dem komplizierten Paket, das man da gebastelt hat.

Nun kann man von einer «Bonussteuer» halten, was man will. Aus staatspolitischer Sicht müssen allerdings die Umstände, unter denen der direkte Gegenvorschlag zustande gekommen ist, zu denken geben. Jahrelang bekämpften Parlamentarier die Volksinitiative «gegen die Abzockerei»  unter anderem mit dem Argument, dass die Stärkung der Aktionärsrechte in der Verfassung nichts zu suchen habe. Das war auch eines der Hauptargumente für den indirekten Gegenvorschlag, der eine solche Stärkung via Gesetz erreichen will.

Und nun halten es dieselben Parlamentarier für eine gute Idee, in der Verfassung einen Maximalbetrag von 3 Millionen Franken festzuschreiben, bis zu dem Löhne von den Steuern abgezogen werden können. Mit anderen Worten: Aktienrechtliche Bestimmungen gehören nicht in die Verfassung, fiskalpolitische Details aber sehr wohl.

Bei allem Respekt: Von sachkundigen Volksvertretern sollte man doch eine stringentere Argumentation erwarten dürfen – vor allem wenn sie vier Jahre Zeit zum Nachdenken haben.