Neues Lobbyisten-Akkreditierungssystem: Kein Ende des Badge-Basars

Morgen soll im Ständerat die parlamentarische Initiative Berberat zur Einführung eines Lobbyisten-Akkreditierungssystem beerdigt werden. Wie jenes konkret aussehen würde. Und weshalb ohnehin bald mehr Lobby-Transparenz Einzug halten wird.

«Lobbying im Bundeshaus: Politiker sind gegen mehr Transparenz», titelte kürzlich die «NZZ» und ähnlich enttäuscht der «Tages-Anzeiger», als die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) die Abschreibung einer parlamentarischen Initiative Didier Berberats beantragte. Jene, eine Restanz der Vorstossflut im Nachgang zur «Kasachstan-Affäre» 2015, intendiert, die Bundeshaus-Lobbyisten nicht mehr im heutigen «Götti-System» (die Parlamentarier können je zwei Zutrittsbadges frei vergeben), sondern durch ein Akkreditierungsverfahren zu küren. Damit soll insbesondere mehr Transparenz bei der Interessenvertretung in der Wandelhalle ermöglicht werden. Prima vista also verständlich, wenn die definitive Abschreibung dieses Vorstosses durch den Ständerat – sie ist, etwas verschämt, morgen als letztes Geschäft der Session traktandiert – durch die Öffentlichkeit nicht eben beklatscht wird. Und die Plattform Lobbywatch inständig dazu aufruft, bei den Damen und Herren Ständeräten gegen dieses Ansinnen zu lobbyieren («Das darf nicht sein! Die heutige Regelung ist veraltet, untauglich und intransparent.»).

Lobbyisten, die Zugang ins Bundeshaus begehren, müssen bald mehr Informationen preisgeben.
(Foto: Lukas Nussbaum)

 

Und doch: Diese Befürchtungen und der Alarmismus sind kaum angebracht. Im Folgenden sei vorab der Entwurf des neuen Lobbyisten-Gesetzes skizziert, das die SPK-S zwar vorbereitet, sie aber nicht wirklich zu überzeugen vermocht hat:

1. Online-Registrierung der Lobbyisten
Alle Personen, welche Zugang zum Parlamentsgebäude wünschen, um dort Parlamentariern ihre Anliegen zu unterbreiten, müssen sich vorab in einem Online-Register eintragen. Mitarbeiter und Vertreter von Verbänden, Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen oder ähnlichen Organisationen, die quasi für sich selbst respektive die Anliegen ihres Arbeitgebers lobbyieren, müssen ihren Arbeitgeber und ihre berufliche Funktion nennen. Mitarbeiter von Agenturen oder Anwaltskanzleien sowie selbständige Berater müssen demgegenüber (nebst ihrer etwaigen Agentur/Kanzlei) ihre Auftraggeber bekannt geben, für deren Interessen sie in der Wandelhalle aktiv werden wollen. Offen lässt der Entwurf, ob sie zusätzlich die einzelnen Aufträge eintragen müssen, denen sie nachgehen.

2. Ausstellung eines Lobbyistenausweises
Lobbyisten, die sich mit den genannten Angaben registriert haben, erhalten hiernach gegen die Gebühr von 50 Franken einen Zutrittsausweis. Bis hierhin findet weder eine Selektion noch eine eigentliche Prüfung der Angaben statt: Das Online-Formular darf grundsätzlich jedermann ausfüllen, der irgendeine noch so unbedeutende Interessengruppe vertritt; es sind keine Begrenzungen vorgesehen. Die eingetragenen Informationen müssen weder belegt werden noch werden sie von jemandem kontrolliert.

3. Aktivierung des Zutritts für eine Session
Der nun ausgehändigte Lobbyistenausweis alleine vermag die Türen unter der Bundeshauskuppel jedoch noch nicht zu öffnen – hierfür muss er erst aktiviert werden. Zur Aktivierung soll eine simple Anmeldung in der Woche vor Sessionsbeginn genügen. Das «Bundeshaus GA» wird damit für die kommenden drei Sessionswochen freigeschaltet.

4. Limitierung auf 300 Lobbyisten
Auf eine qualitative Beschränkung gewisser Interessenvertreter wurde also verzichtet, etwa analog zu den akkreditierten Journalisten, die zu mindestens 60 Prozent über das Geschehen im Bundeshaus berichten müssen. Beschränkt werden soll hingegen der Zugang ins Bundeshaus: auf höchstens 300 Zutritte je Session. Werden mehr Begehren gestellt, so werden die 300 Badges nach dem Prinzip «first come, first served» aktiviert.

5. Transparentes Online-Register
Das Lobbyisten-Register ist öffentlich zugänglich, alle dort getätigten Angaben können online eingesehen werden. Die registrierten Lobbyisten sind dabei gehalten, etwaige Änderungen sofort im Register nachzuführen. Es ist anzunehmen, dass hier auch eingesehen werden kann, welche jener (bis zu 300) Interessenvertreter aktuell ihren Zugangsbadge aktiviert haben.

6. Keine Dauerzutrittskarten mehr für Lobbyisten
Im neuen Zugangsregime erübrigt sich das bisherige «Götti-System», in welchem alle Ständeräte und Nationalrätinnen je zwei Dauerzutrittskarten frei vergeben konnten – jenes, Stichwort «Schlepperwesen», soll ja gerade abgelöst werden. Ganz aufgegeben werden sollen sie aber dennoch nicht, jedoch dürfen diese fortan nur noch an persönliche Mitarbeiter oder Gäste vergeben werden, die nicht als Lobbyisten tätig sind.

7. Sanktionen bei Verstössen
Der Entzug des Lobbyistenausweises durch die parlamentarische Verwaltungsdelegation droht einzig im Fall eines schwerwiegenden Missbrauchs. Falsche, fehlende oder veraltete Angaben im Online-Register haben daher wahrscheinlich keine Konsequenzen. Rügen, wie sie etwa die Lobbyistin Marie-Louise Baumann aufgrund ihres Verhaltens im Fall «Kasachstan» von der SPAG einstecken musste, sind keine vorgesehen.

 

Von einem eigentlichen «Akkreditierungssystem» kann also zunächst keine Rede sein, da grundsätzlich keine Kriterien oder Bedingungen aufgestellt werden, die ein Interessenvertreter erfüllen müsste. Akkreditiert würde niemand, registrieren und aktivieren lassen könnte sich jeder. Als problematisch beurteilt die Kommission aber zu Recht das doch eigenwillige Wettrennen am Montagmorgen um 8.00 Uhr, sieben Tage vor Sessionsbeginn. Welche Kreise dort zuvorderst am Start wären, ist offensichtlich: die Profi-Agenturen und die grossen Verbände. Ihr Personal würde im Dutzend in Lauerstellung sein und auf den Stundenschlag das Begehren um Aktivierung anklicken. Die 300 Badges wären so im Nu weg wie warme Semmeln, und gingen vor allem Session für Session an die mehr oder weniger gleiche Klientel. Was vielleicht als fair, transparent und chancengleich gemeint war, würde sich in der Praxis als schlicht dysfunktionales Auswahlprozedere entpuppen.

Nebst den qualitativen Unzulänglichkeiten bestäche der Systemwechsel aber auch in quantitativer Hinsicht nicht. In der SPK-S wird befürchtet, dass trotz der Beschränkung unter dem Strich weit mehr Lobbyisten in den Katakomben wuseln würden als heute. Denn die aktuell grob 300 Inhaber der Dauerzutrittskarten strömen nicht allesamt Tag für Tag in die Wandelhallen, einige davon sieht man selten bis nie. Im neuen Regime würden die 300 Schnellsten jedoch sicherlich von ihrem aktivierten Zugangsrecht Gebrauch machen – sonst hätten sie schliesslich für die fragliche Session keine Aktivierung beantragt und dafür eine Gebühr bezahlt.

Das durchaus berechtigte Anliegen nach mehr Transparenz beim Lobbying wiederum wird in der Kommission kaum bestritten. Die Initiative Berberat jedoch ist hierfür gar nicht vonnöten, haben doch letztes Jahr bereits die SPK beider Räte eine andere parlamentarische Initiative Caroni/Moret «Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus» gutgeheissen (die angeblich sich der Lobby-Transparenz widersetzende SPK-S mit 10 zu 1 Stimmen). Jener Vorstoss wird Ende April von der SPK des Nationalrats beraten und bald dafür sorgen, dass Lobbiysten nicht nur ihre Public-Affairs-Firma, sondern auch die Auftraggeber und Mandate angeben müssen, für die sie engagiert sind.

Leave a comment