Napoleon’s Nightmare-Buchempfehlungen 2025

Die Napoleon’s Nightmare-Redaktion stellt einige 2025 neu erschienene, empfehlenswerte Bücher vor, die uns aufgefallen sind. Sie erzählen von der Institution Bundesrat, den ersten Politikerinnen im Bundeshaus, vom Paket Schweiz–EU oder der Wirtschaftsgeschichte Chinas.

Von Claudio Kuster und Lukas Leuzinger

Walter Thurnherr: Wie der Bundesrat die Schweiz regiert – und weshalb es trotzdem funktioniert (Kein & Aber)
Die Institution Bundesrat ist aus historischer (Urs Altermatt), juristischer (Thomas Sägesser) und politologischer Perspektive (Adrian Vatter) durchleuchtet worden. Dazu kommen unzählige Memoiren von ehemaligen Mitgliedern der Exekutive, von Markus Feldmann über Arnold Koller bis zu Joseph Deiss. Eine Lücke verblieb seither – die Innensicht und Praxis des exekutiven Räderwerks –, die nun von Walter Thurnherr (Bundeskanzler von 2016 bis 2023) geschlossen wird. Wer brisante Indiskretionen erwartet, wird von der Lektüre enttäuscht. Zwar geizt Thurnherr nicht mit Interna, doch stammen diese meist aus längst vergangenen Tagen; Versäumnisse, Pannen und Krisen seiner Amtszeit verschweigt er nicht – Namen nennt der ehemalige Diplomat allerdings konsequent keine. Fast angestrengt ist Thurnherr darauf bedacht, auch keine persönliche politische Haltung von sich zu geben, Persönliches schon gar nicht. Einzig eine kleine Spitze gegen Ueli Maurer und seine «Corona-Politik» kann er sich dann doch nicht verkneifen – verborgen in einem logisch-mathematischen Rätsel zwischen zwei Kapiteln.

Viel wichtiger als Namen, aber auch als der konkrete politische Output, sind Thurnherr die Regeln, Verfahren und Prozeduren – kurz: die Throughput-Legitimation staatlichen Handelns. Ob in der Beziehung des Bundesrats zur Verwaltung, zum Parlament oder der Öffentlichkeit, zu den Kantonen, der Aussenpolitik oder der Wissenschaft: Auf über 400 Seiten – bemerkenswert kurzweilig – beschreibt er detailliert die informellen Regeln, ungeschriebenen Gesetze, das Zwischenmenschliche und Taktische des Regierens. Erhellt wird so die Funktion der Kaffeepausen und gemeinsamen Mittagessen, der «Von-Wattenwyl-Gespräche» und «Bundesratsreisli». Thurnherr – heute doziert er an seiner Alma Mater zum Regierungssystem der Schweiz – versteht es, auch komplexere Prozeduren wie das Ämterkonsultation- und Mitberichtsverfahren anschaulich, praxisnah und lebendig darzustellen. So wird eindrücklich vor Augen geführt, wie stark die Mitglieder des Bundesrats und ihre sieben Generalsekretariate zwischen den wöchentlichen Bundesratssitzungen damit beschäftigt sind, sich mit Geschäften der anderen sechs Departemente auseinanderzusetzen.

Überraschend deutlich positioniert sich Thurnherr zu Staatsleitungs- und Verwaltungsreformen: «Der grosse Wurf gelang nicht, weil er gar nicht nötig war oder weil er sich bei näherer Prüfung als nachteilig erwiesen hatte.» Eine Verlängerung der Bundespräsidentschaft auf zwei Jahre oder länger sieht er kritisch: Die kleinen Vorzüge und Sonderbehandlungen dieses Amts würden im Verlauf des ersten Jahres schon bald als Selbstverständlichkeit, ja als Anspruch betrachtet. Bei erstaunlich vielen Präsidentinnen schleiche sich ein «Primus inter pares» ein, das vor allem als «Primus» verstanden werde. Das Kollegium sei daher meist froh, wenn das Präsidialamt nach einem Jahr weitergereicht wird. Ebenso wenig hält er davon, die Anzahl Bundesräte auf neun zu erhöhen: «Sowohl die Beratungen als auch die Einigung auf einen Kompromiss wären mit neun Mitgliedern schwieriger, und es gäbe bestimmt noch mehr Indiskretionen.» Auch sei fraglich, ob die bundesrätliche Agenda mehr Freiräume aufweisen würde, wenn die Bundesämter auf neuen statt sieben Departemente verteilt wären. Einer Amtszeitbeschränkung wiederum steht er offen gegenüber: «Tatsächlich stellt sich die Frage, ob ein Mitglied des Bundesrates, das in zwölf Jahren seine wichtigsten Ziele nicht erreicht hat, diese in sechzehn Jahren erreichen würde. Und schliesslich würde ein Teil der Spekulationen aufhören, wenn von Anfang an klar wäre, dass die Amtszeit eines Bundesrates beschränkt ist.»

Fabienne Amlinger: Unerhört – Die ersten Politikerinnen im Bundeshaus (Hier und Jetzt)
Als im Februar 1971 eine Zweidrittelmehrheit der Männer endlich das Frauenstimmrecht einführte, waren auf einen Schlag knapp zwei Millionen Frauen wahlberechtigt. Im Herbst desselben Jahres begnügten sich 267 Frauen nicht, bloss erstmals einen Wahlzettel einzuwerfen, sondern machten auch gleich von ihrem Passivwahlrecht Gebrauch und kandidierten für ein Nationalrats- oder Ständeratsmandat, ein Dutzend davon erfolgreich. Was erwartete Lilian Uchtenhagen, Josi Meier und Hedi Lang in den heiligen Hallen des Bundeshauses? Wie wurden sie und ihre Kolleginnen aufgenommen? Und was haben sie sich politisch vorgenommen?

Fabienne Amlinger (Historikerin und Geschlechterforscherin) spürt diesen Fragen, diesen «unerhörten» Geschichten und vergessenen Biografien in einer Handvoll abwechslungsreicher und methodisch kreativer Essays nach – stets aus pointiert feministischer Sicht. Zunächst werden die Neo-Parlamentarierinnen – bei einigen war es der direkte, steile Einstieg in die Politik überhaupt – in emphatischen Portraits vorgestellt. Anhand von Originalzitaten der Protagonistinnen rekonstruiert die Autorin, wie sich ihre Ankunft und Aufnahme gestaltete. Anhand der Ratsprotokolle wird sodann der «Heiterkeit» (so wurde und wird das Lachen im Ratssaal festgehalten) nachgespürt, die zum festen, lustigen bis verstörenden Bestandteil der Debatten über das Frauenstimmrecht und weitere durch Nationalrätinnen vertretene Themen gehörte.

Ein weiterer Essay beleuchtet das 1902 erbaute Parlamentsgebäude aus gleichstellungspolitischer Warte und findet darin, wenig überraschend, hauptsächlich männliche Statuen und Wandbilder. Nebst kulturhistorischen und architektonischen Details erfährt man auch allzu Profanes: 1971 wurde bloss eine einzige, kleine Damentoilette zur Verfügung gestellt, die sich die Rätinnen gar noch mit den Besucherinnen teilen mussten. Damit wird das Bundeshaus weniger als neutraler Ort denn als symbolisch vorstrukturierter Raum politischer Macht sichtbar. Und schliesslich ein weiteres, nicht sehr rühmliches Kapitel, das sich bis ins aktuelle Jahrhundert ziehen sollte: das Drama der Wahl – und öfter: Nichtwahl und Abwahl – von Frauen in den Bundesrat. Zwischen diesen Essays sind darüber hinaus kurzweilige Gespräche mit fünf frühen Politikerinnen (Lili Nabholz, Gabrielle Nanchen, Monika Stocker, Rosmarie Zapfl und Elisabeth Zölch) eingeflochten.

Kritisch anzumerken bleibt, dass das Buch nicht immer zwischen geschlechtsspezifischer Diskriminierung und allgemeinen Mechanismen parlamentarischer Sozialisation und Machtstrukturen unterscheidet. Denn diverse geschilderte Widrigkeiten – vom refüsierten Einlass ins Gebäude durch den Sicherheitsdienst über die Zuteilung in wenig prestigeträchtige Kommissionen bis hin zur Erwartung gegenüber Neulingen, erst ein paar Sessionen «still zu sitzen» – betreffen neu ins Parlament gewählte Mitglieder bis heute und unabhängig vom Geschlecht. Nichtsdestotrotz ist Amlingers Buch «Unerhört» sehr eindrucks- und wertvoll, zumal diverse darin erhörte Stimmen in den letzten Jahren verstummt sind.

Monika Gisler: Schöpferische Unruhe – Max Imboden (1915–1969) (Schwabe)
Der heute etwas in Vergessenheit geratene Staatsrechtler Max Imboden (1915–1969) wird durch Historikerin Monika Gisler in einer neuen, lesenswerten Biografie gewürdigt und wieder zugänglich gemacht. Imboden, aktiv in der Mitte des letzten Jahrhunderts, war zunächst Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor an den Universitäten Zürich und Basel, der den Ausbau der Verwaltungsrechtspflege und -gerichtsbarkeit unermüdlich vorantrieb. Diverse noch heute in Kraft stehende nationale und kantonale Verwaltungsverfahrensgesetze gehen auf sein Engagement zurück. Imboden war ebenso Staatsdenker und -philosoph, was seine Schriften über Bodin, Rousseau oder Montesquieu bezeugen. Geradezu als Lebensaufgabe verstand er «das Nachdenken über Staatsformen, über die Verfassung und die Gesetze als unerlässliche Grundlagen jeglichen Zusammenlebens». Der bedrohte Rechtsstaat ebenso wie gesellschaftliche Entwicklungen in westlichen Staaten sollten ihn ein Leben lang beschäftigen.

Grosse Resonanz wurde 1964 Imbodens Büchlein «Helvetisches Malaise» zuteil. Die kleine Schrift leuchtete im Nachgang zur «Mirage»-Affäre die Schwächen des schweizerischen Regierungssystems und das daraus resultierende Desinteresse der Bevölkerung zur politischen Willensbildung aus. «Aus der revolutionären Schweiz von einst war eine Nation mit reformunwilligen Politikern geworden, in der es brodelte», rüttelte der Intellektuelle seine Zeitgenossen auf. Sein Lösungsansatz, den er unermüdlich in Lehre, Politik und Medien propagierte: eine Totalrevision der Bundesverfassung (die damals schon bald 100 Jahre alt war). Diesem Ansinnen konnte er effektiv Vorschub leisten, ja nach seinem kurzen Intermezzo als Nationalrat sass er ab 1967 in der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der neuen Bundesverfassung, der er seinen Stempel aufdrückte – und die schliesslich 1999, 30 Jahre nach seinem Hinschied, dann auch in Kraft treten sollte.

Die spannende und gut strukturierte Biografie über einen Staatsrechtler erwähnt bemerkenswerterweise keinen einzigen Gesetzesartikel oder Gerichtsentscheid – dies ganz im Geiste Imbodens, der sich in seinen Schriften nicht im juristischen Klein-Klein verlierte, sondern stets das Grundsätzliche herauszuschälen vermochte.

Robert Grimm, Andreas Berz, Bernard Degen (Hg.): Von meiner Gesellenwanderung (1900–1902) – Aufzeichnungen des bedeutenden Politikers als junger Mann (Chronos)
Es gab eine Zeit, da linke Politiker nicht vom Hörsaal direkt ins Parlament wechselten, sondern die Lage der Arbeiterklasse aus eigener praktischer Erfahrung kannten. So auch Robert Grimm (1881–1958), der die Schweizer Arbeiterbewegung Anfang des 20. Jahrhunderts massgeblich prägte, insbesondere auch durch seine Rolle im Landesstreik 1918. Aufgewachsen in einer Weberfamilie in Wald im Zürcher Oberland, machte Grimm eine Lehre als Buchdrucker. Danach ging er, wie es damals noch üblich war, auf die «Walz», also auf Wanderschaft, in seinem Fall durch Süddeutschland und Österreich-Ungarn. Den letzten Teil dieser Lehr- und Wanderjahre, die ihn von Graz zurück in die Schweiz führte, hielt er in einem Bericht fest, der nun in Buchform erschienen ist.

Das Werk zeigt zum einen die praktischen Schwierigkeiten, die damals mit einer solchen Reise verbunden waren. So kämpfte Grimm immer wieder mit Geldproblemen. Zu seinem Aufenthalt in Celje im heutigen Slowenien notierte er: «Durch das andauernde Regenwetter wurde ich genötigt, den ganzen Nachmittag im Wirtshaus zu verbringen, was jedoch für meinen Geldbeutel nicht gerade von Vorteil war.» Er berichtete von Schikanen durch Behördenvertreter, aber auch von der Grosszügigkeit der Einheimischen und von Freundschaften mit anderen Wandergesellen. Interessant auch, was Grimm als Lehren schildert, die ihm sein Vater auf den Weg gegeben habe: «1. Selber gewollt, nie klagen. – 2. So schaffen, wie wenn die Druckerei Dir gehörte. – 3. Beim Aufstehen stets an die Pflichten des kommenden Tages denken.»

Das von den Historikern Andreas Berz und Bernard Degen herausgegebene und kommentierte Buch gibt einen Einblick in das Europa vor dem Ersten Weltkrieg. Insbesondere erhält der Leser einen Einblick in die damals noch relativ junge Arbeiterbewegung und erfährt, wie diese den jungen Grimm prägte.

Luc Gonin & Hansjörg Seiler: Gesetzgebungsstaat vs. Richterstaat – Unter Einbezug des Völkerrechts (Stämpfli)
Über die Spannungsverhältnisse zwischen Menschenrechten und Demokratieprinzip, zwischen Exekutive und Legislative oder zwischen Landes- und Völkerrecht sind bereits unzählige Abhandlungen erschienen. Luc Gonin (Chefjurist im eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) und Hansjörg Seiler (alt Bundesrichter) widmen sich hingegen einer bisher kaum beleuchteten Ambivalenz: dem Gesetzgebungsstaat gegenüber dem Richterstaat. Das schweizerische Verfassungsrecht beruhe eigentlich auf einem ausgeprägten Vorrang des Parlaments und von Volk und Ständen. In der Realität werde dieser Vorrang aber durch verschiedene Entwicklungen relativiert. Nebst Bundesrat und Bundesverwaltung, die an Gewicht gewonnen hätten, legen Gonin und Seiler den Fokus ihres Buchs auf die Machtverschiebung zugunsten der Gerichte.

Im Hauptteil beleuchten die Autoren die Auswirkungen dieser zwei idealtypischen Konzepte zur Normerzeugung – Gesetzgebungsstaat vs. Richterstaat – auf zentrale staatstheoretische Institutionen und Prinzipien wie Legitimität, Souveränität, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Freiheiten, Menschenrechte, Unabhängigkeit der Justiz, Rechtssicherheit und Gleichheit. Wenig überraschend schneidet dabei die Justizialisierung gegenüber dem Parlamentarismus durchwegs schlechter ab. Verschärft wird diese Verlagerung durch die völkerrechtliche Ebene. Als wesentlichen Treiber dieser unguten Entwicklungen identifiziert das Autorenduo den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: «Die internationale Justiz, insbesondere der EGMR, fungiert in einer Art Vakuum in Bezug auf die Gewaltenteilung und kann (fast) nach Belieben und ohne effektive juristische Gegenmacht Entscheidungen treffen, die sie für richtig hält.» Gerichte, die internationale Abkommen auslegen, sollten nicht als «Motor» für deren Weiterentwicklung fungieren und diese «evolutiv» umdeuten.

Als Remedur befürworten Gonin und Seiler die Wiedererlangung der nationalen Parlamentssuprematie. Der (Bundes-)Gesetzgeber befinde sich im Herzen unserer Verfassungsordnung, weshalb es ihm möglich sein müsse, sich internationalen Entwicklungen zu widersetzen. «Es muss dem Gesetzgeber aus demokratiepolitischen Gründen offenstehen, ausnahmsweise von einem völkerrechtlichen Vertrag wissentlich und willentlich abzuweichen.» Damit skizzieren sie eine Rückkehr zur Schubert-Praxis, die «ein logischer Schritt in die richtige Richtung und zu grösserer Achtung der Rechtsordnung» sei. Andernfalls stelle sich die Frage, ob wir uns nicht von einem römisch-germanischen, auf dem Gesetz basierenden Recht zu einem eher dem Common Law ähnlichen Recht entwickeln würden.

Andreas Glaser: Die Volksabstimmung über das Paket Schweiz–EU (Helbing)
Schon seit einigen Jahren wird die Frage kontrovers diskutiert, welchem Abstimmungsmodus die neuen EU-Verträge unterliegen sollen: dem fakultativen Referendum mit Volksmehr oder dem obligatorischen inklusive Ständemehr? Seit der Bundesrat im vergangenen Sommer das Paket Schweiz–EU veröffentlicht hat, kann und muss diese prozedurale Streitfrage beantwortet werden. Prädestiniert wie kein Zweiter, diese Problematik nüchtern zu klären, ist Andreas Glaser. Einerseits ist er nicht nur Völker- und Europarechtler, sondern als Direktor des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) mit den politischen Rechten sehr vertraut. Andererseits hat sich Glaser – im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen, insbesondere den EU-freundlichen Völkerrechtlern – bisher aus der hitzigen, politisch-materiellen Debatte herausgehalten, was ihm besondere Glaubwürdigkeit verleiht.

Im ersten Teil seiner Studie geht Glaser der grundsätzlichen Frage nach, ob das obligatorische Staatsvertragsreferendum überhaupt nebst den ganz wenigen, in der Verfassung explizit aufgezählten Anwendungsfällen angerufen werden kann. In der Vergangenheit gab es solche, wenngleich nur sehr seltene Fälle, zuletzt 1992 anlässlich der EWR-Abstimmung. Um die Zulässigkeit dieses Referendums «sui generis» aber klarerweise zu bejahen, müssen nicht einmal solche Praxisfälle des letzten Jahrhunderts detailliert analysiert werden. Denn just vor wenigen Jahren haben sich im Rahmen einer Reformvorlage zur expliziten Festschreibung dieses ausserordentlichen Staatsvertragsreferendums sämtliche Behörden, von Bundesrat über Ständerat bis zum Nationalrat einhellig dazu bekannt – so klar, dass 2021 eine formelle Verfassungsrevision für diese seltenen Fälle als überflüssig erachtet wurde.

Im zweiten Teil wird das Abkommen inhaltlich untersucht: Bringt es einen so schwerwiegenden Eingriff in die innere Struktur der Schweiz mit sich, dass das obligatorische Referendum zulässig oder sogar geboten ist? Auch hier sind Glasers Befunde so überzeugend wie eindeutig: «Die dynamische Rechtsübernahme führt dazu, dass die Bundesversammlung ihre Gesetzgebungsfunktion auf dem Gebiet der erfassten Binnenmarktabkommen weitgehend einbüsst.» Ja, parlamentarische Vorstösse in diesen Politbereichen seien unter Umständen gar unzulässig. Darüber hinaus werde die Abstimmungsfreiheit beeinträchtigt, da «bei Volksabstimmungen gegen die Genehmigung der Übernahme eines EU-Rechtsakts strukturell bedingter Druck auf die Stimmberechtigten entsteht». Alleine diese Kompetenzverschiebungen verleihen dem Paket Schweiz–EU eindeutig Verfassungscharakter und erfordern damit ein Doppelmehr bei der Volksabstimmung. Diverse weitere Bereiche wie das Verfahren der Streitbeilegung inklusive Vorlage an den EuGH zeitigten nicht weniger tiefgreifende Wirkungen.

Das sehr überzeugende Büchlein Glasers ist Pflichtlektüre für alle Entscheidungsträger und Meinungsmacher, die sich mit dem Abkommen Schweiz–EU beschäftigen.

Oliver Zimmer: Brüssel einfach? – 10 Essays zum Verhältnis Schweiz–EU (BoD)
Nur wenige Monate nach der Veröffentlichung des Pakets Schweiz–EU legt Historiker Oliver Zimmer seine gut lesbare Streitschrift «Brüssel einfach?» vor. Darin versammelt sind ein knappes Dutzend Aufsätze, wovon die meisten in den letzten Jahren bereits publiziert worden sind («NZZ», «Das Magazin», «Sonntags-Zeitung»). Die Texte beziehen sich mehr oder weniger direkt auf die bisherige und zukünftige institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU. Neu hinzugekommen ist sein einleitender, ausführlicher Essay «Brüssel einfach?», der das ausgehandelte Paket aus historischer, ökonomischer und politischer Warte seziert. Es gehe nicht «um ein Bewilligungsverfahren für Medizinalprodukte, sondern ums grosse Ganze: um demokratische Teilhabe, um das Vertrauen in Parlament und Regierung, um die künftige Tragfähigkeit des Gesellschaftsvertrags». Formal werde die demokratische Teilhabe zwar gewahrt, faktisch aber dennoch entkernt, da künftiges EU-Recht in vielen Schlüsselbereichen von Strom über Lebensmittel bis ÖV übernommen werden müsse.

Der zweite Teil «Historische Überlegungen» besteht aus drei Essays, die sich mit ausgewählten Veröffentlichungen einiger Autoren (Herbert Lüthy, Karl Schmid und Max Frisch) und zeitgenössischer Historiker (Jakob Tanner, Thomas Maissen und André Holenstein) befassen. Das in diesen Publikationen – ob Frischs «Wilhelm Tell für die Schule» (1971) oder Maissens «Heldengeschichten» (2015) – gezeichnete Narrativ ist stets ein ähnliches: Die Schweiz als zaudernde Zuschauerin, abseits des Stroms der Geschichte und des Fortschritts, sich abschottend den Anschluss an transnationale Entitäten verpassend. Im dritten Teil «Europapolitische Themen» folgt ein Strauss weiterer Aufsätze zu so unterschiedlichen Themen wie Milizsystem, Brexit, Rechtssicherheit, «Horizon Europe» oder Vertrauen – stets natürlich unter dem Eindruck der drohenden Anbindung an die EU.

Zimmers Grundkritik richtet sich vornehmlich gegen den Europäischen Gerichtshof EuGH, den er als eigentlichen, designierten Souverän erkennt. Diese Warnungen erscheinen durchaus berechtigt, jedoch vernachlässigt er dabei die dynamische Rechtsübernahme als Quelle eines vielleicht langfristig schwerwiegenderen Souveränitätsverlusts. Sein wohl wichtigster Befund ist jener, dass mit dem Vertragspaket ein «Point of no Return» geschaffen werde, eine sogenannte Pfadabhängigkeit, die das Land zusehends enger an die EU binden würde, bis mittelfristig der EU-Vollbeitritt als geringeres Übel erscheine.

Avner Greif, Joel Mokyr & Guido Tabellini: Two Paths to Prosperity: Culture and Institutions in Europe and China, 1000–2000 (Princeton University Press)
Vor tausend Jahren war China Europa in vielerlei Hinsicht weit überlegen. Das Kaiserreich war in der Landwirtschaft technisch weit fortgeschritten und hatte eine professionelle, meritokratisch organisierte Verwaltung. Einige Jahrhunderte später jedoch hatten sich die Verhältnisse gewendet. Die industrielle Revolution katapultierte in Europa Wohlstand, technischen und kulturellen Fortschritt auf neue Höhen. Warum geschah diese Entwicklung in Europa? Wäre sie nicht viel eher in China zu erwarten gewesen? Der Wirtschaftshistoriker Joel Mokyr – frischgebackener Wirtschaftsnobelpreisträger – geht in seinem neuen Buch zusammen mit den beiden Ökonomomen Avner Greif und Guido Tabellini diesen Fragen nach. Ihre Kernthese: Entscheidend war (und ist) das Zusammenspiel zwischen Kultur und Institutionen.

China ist geprägt von Strukturen, in denen die Grossfamilie eine wichtige Rolle spielt. Kooperationen spielten sich über Jahrtausende hauptsächlich innerhalb von Clans ab. Der Konfuzianismus förderte diese kommunitaristischen Strukturen und wurde seinerseits durch sie bestärkt. Demgegenüber spielten in Europa früh Organisationen eine wichtige Rolle, die über Verwandtschaftsbeziehungen hinausreichten: die katholische Kirche, Klöster, Zünfte oder autonome Städte und Gemeinden. Solche «Korporationen», wie Greif, Mokyr und Tabellini sie nennen, begünstigten zugleich dezentrale politische Institutionen und institutionellen Wettbewerb zwischen verschiedenen Herrschaftsgebieten. Die (katholische) Kirche entwickelte schon früh ein universalistisches Wertesystem, das wirtschaftliche und soziale Kooperationen über die Verwandtschaft hinaus begünstigte – und ihrerseits durch sie begünstigt wurde.

Nur so waren die technischen Innovationen und die Explosion des wirtschaftlichen Austauschs möglich, die Europa – und in der Folge die anderen Weltgegenden – so erfolgreich und wohlhabend gemacht haben. Das Werk der drei Ökonomen ist keine leichte Kost. Es ist anspruchsvoll, aber überzeugend geschrieben. Jedenfalls erscheint nach der Lektüre die Ehrung Mokyrs durchaus verdient.

Sophie Schönberger & Manuela Buske: Das Parlament der Tiere (Baumhaus)
Üblicherweise veröffentlicht Sophie Schönberger wissenschaftliche Abhandlungen zur Restitution von Kulturgütern, zum Parteienverbot oder zur personalisierten Verhältniswahl. Die Rechtswissenschafterin und Leiterin des Berliner Zentrums für Parteien- und Parlamentsrecht legt für einmal aber ein Kinderbuch vor, das «Parlament der Tiere».

Der Pfirsichbaum trägt heuer so saftige Früchte, dass einige gierige Tiere im Wald diesen schon bald leerfressen würden. Das besorgte Eichhörnchen Emily interveniert, ihr schwebt eine gerechte Verteilung der Pfirsiche an alle Tiere vor – doch was ist «gerecht»? Und wer soll das entscheiden? Um eine für alle Waldbewohner akzeptable Lösung zu finden, delegieren alle Tierarten drei Vertreter auf die grosse Lichtung, ins «Tierparlament».

Der kleine Siebenschläfer möchte, dass alle gleich viele Früchte erhalten, während der Braunbär eine Verteilung nach Körpergewicht bevorzugt, schliesslich verbraucht er viel mehr Kalorien. Und sollen die Waschbären überhaupt etwas davon kriegen, gehörten sie doch eigentlich gar nicht hierher? Im von Manuela Buske liebevoll illustrierten Bilderbuch beraten die abgeordneten Wildschweine, Eulen und Wühlmäuse im «Parlament» also über eingebrachte Vorschläge, stimmen über diese und jene Variante ab, bis sich irgendwann ein Kompromiss abzeichnet, der auch die 3-jährige Tochter des Rezensenten zu überzeugen scheint. Das lehrreiche Buch nimmt sich einer anspruchsvollen Thematik an – Repräsentation, Gerechtigkeit und Mehrheitsprinzip –, das aber altersgerecht vermittelt wird. Kaum zu früh kann erlernt werden, dass unterschiedliche Meinungen nebeneinander Platz haben und Obsiegende und Unterlegene danach trotzdem miteinander Pfirsichkuchen essen können.

Und wie lösen nun die Tiere das Verteilungs- und Gerechtigkeitsproblem? Die kleinen Tiere sollen einen Pfirsich erhalten, die mittelgrossen zwei und die grossen jeweils drei Früchte. Dieses simpel anmutende Konzept ist auch unter der «degressiven Proportionalität» bekannt (das freilich nicht so bezeichnet wird im Buch), etwa der Deutsche Bundesrat (Länderkammer) oder das Europäische Parlament werden nach diesem Prinzip besetzt. Das Kinderbuch könnte also gar als Inspiration für die Schweizer Politik dienen, wo dieser Modus bislang unbekannt ist, sich aber beispielsweise für die Zuteilung der Ständeratssitze auf die Kantone durchaus eignen würde.

 

Siehe auch:

Napoleon’s Nightmare-Buchempfehlungen 2024

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