Tag Archives: Transparenz

50 Millionen für die Parteien

Rund 50 Millionen Franken Beiträge an politische Parteien ziehen Steuerpflichtige in der Schweiz pro Jahr von den Steuern ab. Dadurch entgehen dem Staat Millionen – und die Politiker profitieren.

Publiziert in der «Zentralschweiz am Sonntag» und in der «Ostschweiz am Sonntag» vom 30.7.2017.

wahlkampf

Spenden an Parteien, die damit – wie hier in St. Gallen – Wahlkampf betreiben, können von den Steuern abgezogen werden. (Foto: Flickr/hdz)

Parteien spielen eine wichtige Rolle in der Demokratie. Die Schweizer Bundesverfassung attestiert ihnen, dass sie an der Meinungs- und Willensbildung mitwirken. Diese Rolle weiss der Bund auch finanziell zu würdigen: Seit 2011 können Beiträge an politische Parteien von der direkten Bundessteuer abgezogen werden (bis zu einem Betrag von 10’000 Franken). Die Parteien wurden damit den gemeinnützigen Organisationen gleichgestellt. Zugleich verpflichtete das Parlament die Kantone, den Abzug bei der Staats- und Gemeindesteuer ebenfalls einzuführen.

Nun zeigt eine Auswertung erstmals detailliert den Umfang dieses Steuerrabatts. Diese fusst auf einer Umfrage an sämtliche Kantone, wie viele Beiträge an Parteien jährlich von den Steuern abgezogen werden. 17 von 26 Kantonen konnten konkrete Zahlen liefern. In diesen Kantonen werden pro Jahr mehr als 30 Millionen Franken abgezogen. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz dürfte die Summe der Abzüge etwa 50 Millionen Franken betragen. Diese Zahl umfasst Mitgliederbeiträge, Abgaben von Amtsträgern an ihre Parteien sowie Spenden – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag, welcher je nach Kanton zwischen 5000 und 20’000 Franken liegt. Was darüber hinausgeht, ist nicht berücksichtigt.

Kanton Höchstabzug für natürliche Personen Summe der Zuwendungen an politische Parteien Jahr
Zürich

10’000 (20’000 bei Ehepaaren)

keine Angabe

Bern

5200

13’376’933

2015

Luzern

5300

1’800’000

2014

Uri

10’100

127’642

2014

Schwyz

6000

633’419

2013

Obwalden

10’000

169’134

2015

Nidwalden

20% des Nettoeinkommens (zusammen mit Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen)

keine Angabe

Glarus

10’100

150’000

Durchschnitt der letzten Jahre
Zug

20’000

912’567

2015

Freiburg

5’000

745’586

2014

Solothurn

20’000

1’362’896

2015

Basel-Stadt

10’000

1’654’000

2014

Basel-Land

10’000

1’900’000

2013-2015

Schaffhausen

15’000

677’096

2014

Appenzell-Ausserrhoden

10’000

keine Angabe

Appenzell-Innerrhoden

10’000

keine Angabe

St. Gallen

20’000

1’450’700

2014

Graubünden

10’000

791’832

2015

Aargau

10’000

3’000’000

2011

Thurgau

10’000

902’122

2013

Tessin

10’100

keine Angabe

Waadt

10’100 (bzw. 20% des Nettoeinkommens)

keine Angabe

Wallis

20’000

1’115’218

2014

Neuenburg

5’000

keine Angabe
Genf

10’000

keine Angabe
Jura

9’800

keine Angabe
Total

30’769’145

Schweiz (direkte Bundessteuer)

10’100

keine Angabe

Im Durchschnitt werden über 300 Franken gespendet

Die Antworten zeigen auch, dass man sich in der Schweiz mit Transparenz hinsichtlich der Finanzierung von Parteien nach wie vor schwertut. Viele Kantone gaben an, dass sie über keine Zahlen zu den Abzügen verfügten, erklärten diese für vertraulich oder verlangten eine Entschädigung für den Aufwand der Auswertung. In den Kantonen, welche Auskunft gaben, machten insgesamt rund 4 Prozent der Steuerpflichtigen einen Abzug geltend für Beiträge an politische Parteien. Im Durchschnitt brachten sie über 300 Franken in Abzug, wobei es allerdings grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gibt: Während in Uri im Schnitt nur rund 200 Franken abgezogen werden, sind es in Basel-Stadt fast 800; der Höchstabzug liegt in beiden Kantonen bei 10’000 Franken.

Angaben dazu, wie viel die Abzüge den Staat (und damit letztlich die Steuerzahler) kosten, konnte nur eine Minderheit der Kantone machen. Immerhin kann man auf Grundlage dieser Zahlen sowie der kantonalen Steuersätze eine konservative Schätzung vornehmen, gemäss der Bund, Kantone und Gemeinden insgesamt etwa 10 Millionen Franken pro Jahr weniger einnehmen, als wenn Beiträge an Parteien nicht abzugsfähig wären. Zugute kommen diese Ausfälle unter anderem den Politikern: Die Mandatssteuern, die sie jedes Jahr an ihre Parteien abgeben müssen – je nach Partei zwischen 5 und deutlich über 10 Prozent ihres Einkommens –, fallen ebenfalls unter die abzugsberechtigten Beiträge. Es erstaunt nicht, dass der schweizweite Steuerrabatt 2009 sowohl im National- als auch im Ständerat deutliche Zustimmung fand.

Spenden von Firmen: Tappen im Dunkeln

Nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen können in den meisten Kantonen Beiträge an Parteien von den Steuern abziehen – allerdings in der Regel nur, wenn es sich um «geschäftsmässig begründete Aufwendungen» handelt. Zahlen dazu lieferte keiner der 26 angefragten Kantone.

Auskunft gaben auf Anfrage einzelne Unternehmen. So bestätigt die Raiffeisenbank, dass sie die 246’000 Franken, die sie pro Jahr an die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien auszahlt, als geschäftsmässig begründeten Aufwand von der Gewinnsteuer abzieht. Auch Novartis zieht Zuwendungen an Parteien von den Steuern ab, über deren Höhe das Unternehmen allerdings keine Angaben macht.

SP fordert Offenlegung

Auch SP-Nationalrätin Nadine Masshardt, die im Kanton Bern den Maximalbetrag von 5200 Franken pro Jahr von ihrem steuerbaren Einkommen abzieht, findet den Abzug zur Unterstützung der Parteien richtig, fordert im Gegenzug aber, dass grössere Spenden transparent gemacht werden müssen. Oft werde als Argument gegen eine Offenlegung vorgebracht, Parteispenden seien Privatsache und die Schweiz habe keine staatliche Parteienfinanzierung, so Masshardt. «Dieses Argument ist widersprüchlich: Denn mit dem Steuerabzug leistet der Staat eine indirekte Unterstützung an die Parteien. Entsprechend ist es auch legitim, Transparenz zu schaffen.»

Bei den bürgerlichen Parteien stösst diese Forderung nach mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung allerdings auf breite Ablehnung. SVP-Nationalrat Maximilian Reimann, der mit einer parlamentarischen Initia­tive den Anstoss gegeben hatte für den schweizweiten Steuerabzug, sagt, es sei nicht relevant, ob es sich dabei um eine indirekte staatliche Parteienfinanzierung handle. «Entscheidend ist einzig und allein, dass das der Bundesgesetzgeber so entschieden hat. Dagegen hätte das Referendum ergriffen werden können, was allerdings unterblieb.»