Renzis teuer erkaufte Stabilität

Italien hat ein neues Wahlgesetz. Doch die «Reform» verschärft nur die Nachteile des bestehenden Gesetzes.

Bald ein Hort der Stabilität? Die Abgeordnetenkammer des italienischen Parlaments in Rom. Bild: Palazzo Chigi (Flickr)

Bald ein Hort der Stabilität? Die Abgeordnetenkammer des italienischen Parlaments in Rom. Bild: Palazzo Chigi (Flickr)

Vorletzte Woche hat das italienische Abgeordnetenhaus ein neues Wahlgesetz beschlossen. In den Augen von Premierminister Matteo Renzi ist das neue Gesetz ein wichtiger Schritt auf seinem Reformkurs. «Mut zahlt sich aus, die Reformen gehen voran», kommentierte er bereits nach der Abstimmung im Senat im Januar. Was genau «mutig» sein soll am neuen Gesetz, bleibt allerdings ebenso offen wie die Frage, was damit «reformiert» werden soll. Das unfaire italienische Wahlsystem kann jedenfalls nicht gemeint sein. Denn die Gesetzesänderung zementiert im Grunde nur das bisherige System und verstärkt dessen verzerrende Auswirkungen.

Bekanntlich ist das Wahlsystem für das italienische Abgeordnetenhaus dem Namen nach ein Proporzsystem. Es hat allerdings einen so genannten «Mehrheitsbonus» eingebaut. Dieser gibt dem Parteienbündnis mit den meisten Stimmen automatisch 55 Prozent der Sitze.[1]

Bei den letzten Wahlen 2013 erhielt das Mitte-links-Bündnis unter Führung des Partito Democratico mit nur gerade 29.5 Prozent der Stimmen 55 Prozent der Sitze, bekam also mehr als 150 ihrer 340 Sitze «geschenkt».

Mehrheitsbonus in Athen wie in Rom

Ein ähnliches System kennt übrigens Griechenland: Dort erhält die grösste Partei 50 zusätzliche Sitze (d. h. ein Sechstel der total 300 Sitze im Parlament). Dies geht leicht vergessen, wenn im Zusammenhang mit dem Wahlsieg der Linksaussen-Partei Syriza davon die Rede ist, «das griechische Volk» habe der Sparpolitik eine Absage erteilt. Tatsächlich hat Syriza auch zusammen mit ihrem Koalitionspartner, den rechtskonservativen Unabhängigen Griechen, nicht die Mehrheit der Wähler hinter sich – dank dem Wahlsystem aber die Mehrheit der Sitze.

Die Verzerrungen, die durch einen solchen Mehrheitsbonus entstehen, waren auch dem italienischen Verfassungsgericht ein Dorn im Auge. Dieses hatte das bisherige Wahlgesetz Ende 2013 für verfassungswidrig erklärt. Eine Reform wurde somit notwendig.

Was ändert sich nun mit dem neuen Wahlgesetz? Zunächst nicht viel: Der Mehrheitsbonus bleibt bestehen. Neu ist lediglich, dass für den Fall, dass kein Parteienbündnis mehr als 37 Prozent der Stimmen holt, ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden stärksten Gruppierungen um den Mehrheitsbonus stattfindet. Zudem wird die Hürde für Parteien, um ins Parlament einzuziehen, auf 4.5 Prozent erhöht.[2] Ob das Wahlsystem durch diese Anpassung verfassungskonform wird, bleibt offen.

Abschied vom perfekten Bikameralismus

Neben der Änderung des Wahlrechts plant Renzi auch eine Reform des Senats. Bisher war die kleine Kammer als Vertretung der Regionen der Abgeordnetenkammer gleichgestellt. Diesen «bicameralismo perfetto» kennen neben Italien nur wenige Länder (unter ihnen die Schweiz). Künftig soll der Senat hingegen weniger Befugnisse haben. Zudem sollen die Senatoren nicht mehr vom Volk gewählt, sondern von Bürgermeistern und Vertretern der Regionalregierungen entsandt werden. Diese Gesetzesänderung ist aber vom neuen Wahlgesetz entkoppelt.

Von den Reformen erhofft sich Renzi stabilere Regierungen. Auf der Strecke bleiben dabei die italienischen Wähler. Denn sie sind die Hauptgeschädigten des Mehrheitsbonus und des höheren Quorums – weil dadurch der Wählerwille massiv verzerrt werden kann. Der ehemalige Minister Corrado Passera warnte hierzu kürzlich treffend: «Das neue Wahlgesetz wird in Kombination mit der Senatsreform dazu führen, dass künftig die ganze Macht in der Hand eines einzigen Mannes vereinigt ist, ohne jedes Gegengewicht. Ausserdem werden die meisten Parlamentarier wie bisher von den Parteichefs ausgewählt. In einer echten Demokratie können sich die Bürger ihre Vertreter selber aussuchen.»

Der Mehrheitsbonus ist im Prinzip eine Imitation des Mehrheitswahlsystems, wie es Grossbritannien kennt. Dessen Stärke besteht darin, dass es grosse Parteien bevorteilt und so tendenziell für stabilere Regierungen sorgt. (Dass es dieses Versprechen in Grossbritannien selbst immer weniger einlösen kann, ist eine andere Geschichte.)

Repräsentanten ohne Rechenschaft

Das Problem mit dem Mehrheitsbonus ist bloss, dass die Imitation unvollständig ist. Das Wahlverfahren trägt noch immer den Mantel eines Proporzsystems, die Verzerrung des Wählerwillens ist tendenziell aber viel grösser als in Mehrheitswahlsystemen. Zugleich fehlt in Italien der grösste Vorteil des Majorzsystems: die persönliche Verbindung zwischen Wähler und Kandidaten. In den Einerwahlkreisen Grossbritanniens können die Wähler ihre Vertreter im Parlament direkt zur Rechenschaft ziehen.

In Proporzsystemen ist diese direkte «Accountability» viel weniger ausgeprägt.[3] Das ist der Preis dafür, dass das Parlament die Stärke der Parteien und damit den Wählerwillen relativ genau abbildet.

Das italienische Wahlsystem vereinigt die Nachteile von Majorz- und Proporzsystem: Der Wählerwille wird verzerrt, ohne dass eine direkte Rechenschaft der Abgeordneten ermöglicht wird.

Immerhin, so argumentieren die Befürworter der Reform, wird Italien künftig von stabileren Regierungen regiert werden. Man kann sich indes fragen, wie viel Stabilität es bringt, wenn eine Minderheitspartei im Alleingang Gesetze beschliessen kann, die nach den nächsten Wahlen von einer anderen Minderheitspartei wieder umgestossen werden.

 


[1] Es sei denn, das Bündnis holt ohnehin bereits mehr als 55 Prozent der Stimmen.

[2] Bislang lag das Quorum bei 4 Prozent für Parteien ausserhalb eines Bündnisses bzw. bei 2 Prozent für Parteien in einem Bündnis.

[3] Eine Ausnahme sind «offene Listen», durch welche die Wähler also die Reihenfolge der Kandidaten auf einer Parteiliste beeinflussen können. Italien kennt (im Gegensatz zur Schweiz) keine offenen Listen.

2 responses to “Renzis teuer erkaufte Stabilität

  1. Oliver April 9, 2015 at 5:11 pm

    http://uk.reuters.com/article/2015/01/21/uk-italy-politics-idUKKBN0KU1QG20150121

    Wurde die Sperrklausel seit dem Beschluss im Jänner 2015 noch erhöht? REUTERS berichtet, dass die Hürde für den Einzug 3% sein soll und 40% um einen 2. Wahlgang zu vermeiden.

  2. Pingback: Vom «Bicameralismo perfetto» zum «Bicameralismo light»? | Napoleon's Nightmare

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