Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2016

Die Redaktion von «Napoleon’s Nightmare» stellt wiederum ihre Buchempfehlungen aus dem endenden Jahr 2016 vor. Die vorgestellten Werke beschäftigen sich mit der Versammlungs- und der direkten Demokratie, ihrem Verhältnis zu den Menschenrechten, dem Schweizer Wahlrecht und – eine Alternative? – dem Losverfahren, sie gehen dem Populismus, dem Kulturkampf und dem Amtlichen Bulletin nach oder legen gar das Staatsrecht aller Kantone dar.

Von Claudio Kuster und Lukas Leuzinger

 

gross-unvollendeteAndreas Gross: Die unvollendete Direkte Demokratie – 1984–2015: Texte zur Schweiz und darüber hinaus (Werd)
Politiker, die sich nicht nur an der nächsten Wahl oder Abstimmung orientieren, sondern sich auch darüber hinaus Gedanken machen über die Demokratie, sind heutzutage eine Ausnahme. Zu diesen Ausnahmen gehört bzw. gehörte Andreas Gross, SP-Nationalrat von 1991 bis 2015. Neben (oder gerade im Rahmen) seiner Tätigkeit als Parlamentarier schrieb er regelmässig in Zeitungsartikeln, Essays und Büchern über Fragen der Demokratie in der Schweiz, in Europa und dem Rest der Welt. «Die unvollendete Direkte Demokratie» umfasst eine breite Auswahl dieser Texte. Darin zeigt sich die unbändige Neugier des ausgebildeten Politikwissenschaftlers und Historikers, der über Reformen der Volksrechte in der Schweiz genau so gerne nachdenkt wie über Repression gegen Oppositionelle in Russland und mit dem man stundenlang angeregt über die Wahlen in den USA diskutieren kann.

Im Fokus des Buches steht die direkte Demokratie (die Gross konsequent gross schreibt). Mit seinem Verständnis über die historischen Ursprünge wie auch seiner praktischen Erfahrung mag er nicht in den Chor jener einstimmen, die das Heil in höheren (Unterschriften-)Hürden für Volksinitiativen sehen. Gleichzeitig löst es bei dem Sozialdemokraten Unbehagen aus, wenn Initiativen in Konflikt mit Grundrechten geraten (siehe dazu das Buch von Lorenz Engi). Seit 2009, also just seit Initiativen nicht nur von links, sondern auch von rechts regelmässig obsigen, plädiert Gross daher für strengere Regeln hinsichtlich der Ungültigkeit von Volksbegehren.

Das Buch eignet sich vorzüglich, um zum Nachdenken angeregt zu werden, aber auch als Übersicht über die Praxis der direkten Demokratie im Ausland ebenso wie ihre Entstehung in der Schweiz. Der Zürcher Gross erweist dabei der in Winterthur domizilierten Demokratischen Bewegung die gebührende Reverenz, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die direkte Demokratie durchsetzte – erst in Zürich, dann in der Schweiz. Ob sich die helvetische Erfahrung indes so leicht auf das heutige Europa übertragen lässt, wie es Gross vorschwebt, mag man bezweifeln; Lesenswert sind solche Gedanken alleweil. Die lange Zeitspanne, die das Buch abdeckt, erlaubt darüber hinaus auch einen Einblick in die Entwicklung der Debatte über die direkte Demokratie hierzulande. Dabei stellt man überrascht fest, dass sich die Klagen über die Gefahren und Schäden der Volksrechte und der «Initiativenflut» vor dreissig Jahren gar nicht so sehr von heute unterscheiden.

engi-menschenrechteLorenz Engi: Menschenrechte in der Demokratie – Zur Grundrechtsdiskussion in der Schweiz (Chronos)
Rechtsphilosoph Lorenz Engi nimmt sich in seinem äusserst lesenswerten und verständlich verfassten Essay dem Spannungsfeld Menschenrechte–Demokratie an, das gerade im Vorfeld und Nachgang zu einigen Volksinitiativen auch öffentlich rege debattiert wird. Im ersten Teil werden die Menschenrechte systematisch analysiert und dargelegt, dass diese zwar – als Ausfluss der Würde des Menschen – naturrechtlich vorgegeben sind, jedoch darauf genauer konkretisiert werden müssen, damit Grundrechte wie die Meinungsäusserungsfreiheit die nötige Substanz und Justiziabilität gewinnen. Dieser Gestaltungsprozess bedürfe politischen und rechtlichen Entscheidungen, zumal der Menschenrechtsschutz nur bedingt universeller Natur sei: Die historische, kulturelle, soziopolitische und religiöse Heterogenität zwischen Kontinenten, Regionen und Staaten, rufe nach einem kaskadierenden Modell, das die Eigenheiten der einzelnen Entitäten Rechnung trage. Im katholischen Italien und im laizistischen Frankreich könne und solle etwa die Religionsfreiheit nicht exakt gleich ausgestaltet sein.

Im zweiten Teil gelangt die Demokratie ins Spiel, die ihrerseits vom Gleichheitsprinzip getragen ist und somit bereits eine ideelle Nähe zu den Menschenrechten mit sich bringt. Die Demokratie und damit das Politische bieten sodann das Verfahren und die nötige Legitimationszufuhr zur erwähnten unabdingbaren Konkretisierung der Menschenrechte. Demokratie und Menschenrechte haben also die gleiche Wurzel, was aber nicht bedeute, dass im konkreten Einzelfall (wie dem Minarettbauverbot) keine Konflikte entstehen könnten. Hier sei ein Ausgleich zu finden, ein Primat des einen oder anderen gebe es nicht.

Der letzte Teil warnt Engi vor drei häufigen «Fallen», in die gerade Menschenrechtsaktivisten nur allzu häufig trampeln. Erstens: Grundrechte sind nur vermeintlich klar, sie müssen stets ausformuliert, ja können selbst eingeschränkt werden. Zweitens: Der alleinige Rückgriff aufs Völkerrecht (EMRK) ist falsch; Menschenrechte sind auch eine interne Aufgabe. Drittens: Aus ihnen lässt sich keineswegs alles konstruktivistisch ableiten, sie vermögen das Politische nicht zu ersetzen.

mueller-populismusJan-Werner Müller: Was ist Populismus? – Ein Essay (Suhrkamp)
Donald Trump ist der aktuell wohl bekannteste. Aber auch Hugo Chavez, Viktor Orbán, Silvio Berlusconi, Marine Le Pen, Beppe Grillo, Geert Wilders, Bernie Sanders, Recep Tayyip Erdogan bis hin zu Chrstoph Blocher dürfen sich mit der Bezeichnung schmücken: Populisten, wohin das Auge reicht. Doch sind sie dies wirklich alle? «Was ist Populismus?» von Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller beantwortet diese Frage, indem er diesen dieser Tage allzu schnell vorgebrachten Begriff präzise definiert.

Populismus wird gerne dort geortet und vorgeworfen, wo Parteien und Politiker die Eliten kritisieren, wo sie allzu stark simplifizieren und grosse Versprechen von sich geben, sich dem Volk anbiedern und die Sorgen der einfachen Bürger zu erkennen glauben. Doch so einfach ist es nicht, wie Müller im vorliegenden Essay anschaulich herleitet. Kritik am politischen Establishment ist nicht per se populistisch, auch muss nicht gleich das inflationär gebrauchte P-Wort bemüht werden, wenn in der politischen Kommunikation rhetorisch zugespitzt wird.

Charakteristisch, ja ein notwendiges Kriterium schlechthin für populistische Bewegungen oder Personen sei ihr moralischer Alleinvertretungsanspruch, wonach nur sie das wahre, «reine» Volk verträten, während alle anderen Parteien korrupt seien und das Volk verrieten. Wesensbestimmend ist also eine antipluralistische und damit geradezu antidemokratische Grundhaltung. Wichtig scheint überdies Müllers Feststellung, dass der Populismus an sich kein eigenes inhaltliches, politisches Programm in sich trage. Während die Kampfvokabel oftmals fast automatisch als Synonym für Rechtspopulismus gilt, zeigt etwa der Blick nach Südeuropa oder Südamerika, dass dem keineswegs immer so sein muss. Selbst Technokraten hätten mitunter populistische Züge, wenn sie etwa die Alternativlosigkeit ihrer unliebsamen Massnahmen behaupten. (Siehe auch die ausführliche Rezension Was ist Populismus?)

kappeler-staatsgeheimnisseBeat Kappeler: Staatsgeheimnisse – Was wir über unseren Staat wirklich wissen sollten (NZZ Libro)
Als «Staatskunde für Fortgeschrittene» wurden Beat Kappelers «Staatsgeheimnisse» auch schon bezeichnet. Wirkliche Geheimnisse entlüftet der Ökonom und ehemalige Sekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes dabei zwar nicht (nicht einmal das Kapitel über den «geheimen» Bundesratsbunker zu Kandersteg vermag diese Klassifizierung zu rechtfertigen). In 53 kompakten Einsichten, die auf seinen Kolumnen in der «NZZ am Sonntag» basieren, wirft Kappeler aber Licht auf bisher oftmals unterschätzte, vergessene, ignorierte oder mystifizierte Gegebenheiten und Geschichten der schweizerischen Staatswesens.

«Wer zieht die Sprachgrenzen?», fragt er etwa in einem Kapitel. Die Antwort: Niemand, denn die einzelnen Gemeinden legen selber fest, ob sie französisch, deutsch, italienisch oder rätoromanisch sprechen wollen. Damit entsteht zwar keine exakte Sprachgrenze, zumal diverse Gemeinden mehrsprachig sind. Dafür wird im Gegensatz zu Belgien oder der Ukraine hierzulande kaum über diese Frage gestritten. – In einem anderen Kapitel enthüllt Kappeler das Geheimnis des Panaschierens bei den Parlamentswahlen im Proporz. In der Tat ist man sich kaum bewusst, wie wichtig die in der Schweiz verbreiteten «offenen Listen» sind, also die Möglichkeit, Wahllisten abändern zu dürfen. Durch das Panaschieren werden nämlich die Parteien ein Stück weit ausgeschaltet, da die Platzierung auf der Wahlliste durch den Parteivorstand nicht mehr ausschlaggebend ist.

Die mit spitzer, zuweilen (vor allem wenn es um Gewerkschaften geht) polemischer Feder verfassten Kapitel können aber auch da und dort übers Ziel hinausschiessen. Etwa wenn Kappeler den «Mythos» des Generalstreiks und der Einführung der Proporzwahl 1918 entlarven will: Weil der Streik im November stattfand, die Proporzwahl aber bereits im Oktober davor an der Urne besiegelt worden war, glaubt Kappeler, dass letzteres unmöglich mir ersterem Ereignis zusammen hängen konnte. Nichtsdestotrotz, seine süffigen Kolumnen sind stets gut lesbar und alleweil anregend. (Siehe auch Beat Kappelers Gastbeitrag Verfassungsbruch – jederzeit und leichten Herzens aus diesem Buch.)

auer-staatsrechtAndreas Auer: Staatsrecht der schweizerischen Kantone (Stämpfli)
Eine weitere Staatsrechts-Bibel: Ist das nötig? Reichen die bewährten von Biaggini, Haller, Tschannen, Häfelin und Konsorten sowie die diversen Verfassungskommentare denn nicht aus? Andreas Auer, das ist der grosse Unterscheid zu jenen Standardwerken, befasst sich hier (fast) nicht mit dem nationalen Staatsrecht, sondern mit demjenigen der Kantone – aller 26 Kantone! Mit «Staatsrecht» bezeichnet der emeritierte Staatsrechtsprofessor «jene Rechtsnormen, welche der Verfassung im materiellen Sinn zugeordnet werden». Dazu gehören regelmässig auch die kantonalen Organisations- und Wahlgesetze.

Auf 628 Seiten werden hier also die Organisation der Gliedstaaten (von den parlamentarischen Vorstossarten bis zum Aufbau des Gerichtswesens), ihre Gebietseinteilung und die Autonomie ihrer Gemeinden, der Aufbau und die Funktion des kantonalen und kommunalen Rechts erläutert. Als ehemaliger Direktor des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) widmet sich Auer natürlich auch ausführlich der kantonalen Demokratie und ihrer mannigfaltigen Ausgestaltung der politischen Rechte: vom konstruktiven und Behördenreferendum über die Gültigkeit von Volksinitiativen bis hin zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu den Parlamentswahlsystemen, Unterschriftensammlungen und diversen Verfahrensregeln. Nebst Finanzen, Bürgerrecht, Kirche und Grundrechten schliesst Auer mit Kapitel 13 und einem weiteren seiner Steckenpferde: der Verfassungsgerichtsbarkeit – alles andere als ein Novum hierzulande, wie Politik und Medien gerne suggerieren.

Die 26 Kantone werden dabei glücklicherweise nicht seriell und separat behandelt, sondern thematisch strukturiert allesamt gleichzeitig. Auer bildet hierfür jeweils übersichtliche Gruppen und Untergruppen, Normal- und Sonderfälle. In welche Gruppe ein spezifischer Kanton gehört, lässt sich oftmals den Fussnoten entnehmen, die auf Tausende Verfassungsartikel verweisen. Auer legt sichtlich Wert darauf, alle Kantone gleich zu behandeln und in seinen Darstellungen paritätisch zu berücksichtigen. Etwas dünn gesät sind einzig die Literaturhinweise zu den individuellen Fragestellungen.

comment-bulletinFrançois Comment (Hrsg.): 125 Jahre Amtliches Bulletin der Bundesversammlung (Parlamentsdienste)
Im Jahre 1891 wurde nicht nur erstmals ein Katholisch-Konservativer in den Bundesrat gewählt, der Bundesfeiertag geboren, ja mit der nationalen Volksinitiative die direkte Demokratie schlechthin eingeführt, sondern auch die Voten im Bundesparlament erstmals offiziell schriftlich festgehalten. Zum 125-jährigen Jubiläum des Amtlichen Bulletins beschenkt uns nun sein Chefredaktor, François Comment, mit einer Festschrift auf dieses parlamentarische Institut – natürlich, wie das Bulletin selbst, dreieinhalbsprachig (drei Amtssprachen plus ab und an ein rätoromanischer Farbtupfer).

Der Herausgeber selbst stellt in einer detaillierten Chronologie von 1848 bis 2016 die Etappen, Versuche, Meilensteine und Rückschläge dar, die das «Amtliche stenographische Bülletin», wie es damals hiess, durchgemacht hat. Nicht weniger als 40 Anläufe – einmal vonseiten welscher Nationalräte, dann vom Bundeskanzler, schliesslich auch von Journalisten und der Stenografenzunft – sollte es benötigen, um das detaillierte Tagebuch der parlamentarischen Debatten einzuführen. Das Ziel war seit jeher dasselbe: Öffentlichkeit der Gesetzgebung herzustellen, indem in möglichst kurzer Frist die mündlichen Voten verschriftlicht und publiziert werden.

Die Festschrift enthält darüber hinaus Erinnerungen, Grussworte und Aufsätze von 15 weiteren Autoren, die ein überraschend breites Spektrum abdecken: Erwähnenswert sind etwa die Beiträge der Historiker Lucas Chocomeli und Thomas Brodbeck. Diese gehen der Entstehungsgeschichte der öffentlichen Ratsprotokolle in diversen Parlamentsdemokratien nach und zeigen auf, wie die Bevölkerung im 19. Jahrhundert über die Parlamentsverhandlungen informiert wurde, als noch keine Protokolle existierten. Schliesslich stand das Bulletin auch immer wieder selbst im Zentrum von genuin politischen Debatten (um Finanzen und Personal musste es ohnehin ständig kämpfen). Etwa als 1935 aufflog, dass einer seiner Stenographen beim Zürcher Ableger der NSDAP aktiv war. Oder als 1939 schliesslich doch noch ein Rednerpult im etwas chaotisch wirkenden Nationalratssaal installiert wurde, mithin um den totalitär-antiparlamentarischen Strömungen jener Zeit entgegenwirken zu können.

ladner-gemeindeversammlungAndreas Ladner: Gemeindeversammlung oder Gemeindeparlament – Überlegungen und empirische Befunde zur Ausgestaltung der Legislativfunktion in den Schweizer Gemeinden (IDHEAP)
Die Gemeindeversammlung ist in der Schweiz die am weitesten verbreitete Form der Demokratie. Rund 80 Prozent der Gemeinden kennen die Institution. Ein Trend zu einem Wechsel hin zu Parlamenten ist nicht auszumachen. Während einige Gemeinden in jüngerer Vergangenheit eine gewählte Legislative schufen, lösten andere ihr Parlament wieder auf. Im Buch Gemeindeversammlung und Gemeindeparlament vergleicht Andreas Ladner, Politikwissenschaftler der Universität Lausanne, die beiden Modelle im Detail.

In den ersten beiden Teilen des Buches beschreibt Ladner die beiden Demokratiemodelle anhand statistischer Auswertungen, die in erster Linie auf der bislang drei mal durchgeführten Gemeindeschreiberbefragung basieren (die Daten stammen aus den Jahren 1988, 1998 und 2009). Die Ergebnisse sind interessant und zuweilen durchaus überraschend. Bekanntlich ist das Versammlungssystem vor allem in der Deutschschweiz verbreitet, während man in der Romandie stärker auf Parlamente setzt. Dabei gibt es aber auch innerhalb der Sprachregionen beträchtliche Unterschiede. So kennen etwa im Wallis und im Jura neun von zehn Gemeinden, in der Waadt immerhin die Hälfte eine Gemeindeversammlung. Demgegenüber ist das Versammlungssystem in Neuenburg und Genf gänzlich unbekannt. In Neuenburg befindet sich mit der Gemeinde Les Planchettes auch die kleinste Parlamentsgemeinde der Schweiz: Von den 220 Einwohnern sitzen 5 Prozent im Parlament! Demgegenüber hält man in Rapperswil-Jona SG trotz mittlerweile rund 27’000 Einwohnern an der Gemeindeversammlung fest.

Obschon Gemeindeversammlungen in der Westschweiz weniger Verbreitung finden, sind die Romands alles andere als versammlungsmüde, wie die Daten zeigen: Die höchste Beteiligung an Versammlungen weisen die Kantone Waadt, Appenzell-Innerrhoden und Tessin mit jeweils etwas mehr als 20 Prozent auf. In der Waadt könnte dieser hohe Wert damit zusammenhängen, dass dort relativ viele Gemeinden über sämtliche Geschäfte befinden, während in Innerrhoden eine Rolle spielen könnte, dass es in allen Gemeinden nur eine Gemeindeversammlung pro Jahr gibt. Beide Erklärungen wären ein Hinweis darauf, dass die Beteiligung umso höher ist, je mehr wichtige Geschäfte an den Versammlungen behandelt werden. Insgesamt zeigt sich aber ein geradezu schockierender Zerfall der Beteiligung zwischen 1998 und 2009, gerade in mittleren und grossen Gemeinden, wo die Teilnehmerzahlen innerhalb eines Jahrzehnts bis zu einem Drittel gesunken sind.

Im letzten Teil der Studie analysiert Ladner die Vor- und Nachteile von Gemeindeversammlung und Gemeindeparlament. Gemäss der Auswertung der Gemeindeschreiberbefragung gehen Gemeindeversammlungen tendenziell mit einem höheren Interesse der Bürger an der Politik einher. Demgegenüber liegt die Zahl und der Einfluss der Parteien in Parlamentsgemeinden im Schnitt höher, ebenso die Wahlbeteiligung. Die Vorteile der Versammlungsdemokratie akzentuieren sich in kleinen Gemeinden, jene der repräsentativen Demokratie in grösseren Gemeinden. Ladner hütet sich aber davor, das eine oder andere Modell für bestimmte Gemeinden per se als besser zu bezeichnen. Vielmehr versucht er zu zeigen, unter welchen Umständen ein Parlament oder eine Versammlung Sinn machen.

Schaub LandsgemeindeHans-Peter Schaub: Landsgemeinde oder Urne – was ist demokratischer? Urnen- und Versammlungsdemokratie in der Schweiz (Nomos)
Die Versammlungsdemokratie spielt im politischen System der Schweiz eine prominente Rolle. Abgesehen davon, dass vier von fünf Gemeinden nach wie vor eine Gemeindeversammlung haben (siehe das Buch von Andreas Ladner), gibt es da noch die Landsgemeinden, deren Wurzeln als eigentliche Urform der Demokratie in der Zentral- und Ostschweiz bis ins 12. Jahrhundert zurückreichen. In der jüngeren Vergangenheit jedoch befand sich das Versammlungssystem auf kantonaler Ebene auf dem Rückzug. Nur in Glarus und Appenzell Innerrhoden hat es überlebt.

Obwohl die Diskussionen darüber, ob das Versammlungssystem mit einem modernen Demokratieverständnis vereinbar sei, intensiv geführt wurden und werden, gab es bislang keine systematischen wissenschaftlichen Untersuchungen darüber, ob das Versammlungs- oder das Urnensystem demokratischen Massstäben besser gerecht wird. Diese Lücke füllt der Politologe Hans-Peter Schaub mit seinem Buch «Landsgemeinde oder Urne – was ist demokratischer?» Schaub misst einen ganzen Strauss von Indikatoren, die er jeweils zwei verschiedenen Demokratiekonzeptionen – der «liberalen» und der «radikaldemokratischen» – zuordnet. Die Indikatoren wendet er auf jene acht Kantone an, die die Landsgemeinde früher kannten oder heute noch kennen. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass diese Kantone hinsichtlich Grösse, geografischer Lage und Kultur vergleichbar sind.

Um es vorwegzunehmen: Eine eindeutige Antwort, welches System nun demokratischer ist, gibt Schaub nicht. Seine aufwendige Studie macht aber klar, dass Urnen- und Versammlungssystem jeweils spezifische Eigenschaften haben, die unterschiedliche Anforderungen an eine Demokratie jeweils besser oder weniger gut gerecht werden. So ermöglicht das Urnensystem im Allgemeinen eine breitere Beteiligung am demokratischen Prozess. Umgekehrt sind in den Landsgemeindekantonen die direktdemokratischen Rechte deutlich stärker ausgebaut – und werden auch häufiger genutzt. Fast noch erstaunlicher ist aber, dass die beiden Systeme trotz ihrer Unterschiede in vielerlei Hinsicht ganz ähnlich abschneiden (etwa in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit). – Die Analyse der Indikatoren ist zwar ziemlich technisch und für Laien nicht leicht verständlich. Dennoch eignet sich das Buch auch für Nicht-Wissenschaftler zur Lektüre, weil man einiges lernt über das Versammlungssystem und das Demokratiemodell, das dahintersteht. (Siehe auch den Beitrag Das demokratische Fossil lebt.)

weber-wahlrechtAnina Weber: Schweizerisches Wahlrecht und die Garantie der politischen Rechte – Eine Untersuchung ausgewählter praktischer Probleme mit Schwerpunkt Proporzwahlen und ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung (Schulthess)
Anina Weber (vormals bei der Bundeskanzlei, als Ratsschreiberin-Stv. in Glarus und als Leiterin Volksrechte Basel-Stadt für die politischen Rechte tätig) untersucht in ihrer Dissertation vier spezifische Probleme, die sich bei nationalen und kantonalen Proporzwahlen ergeben. Zunächst nimmt sie sich den mitunter drastischen Verfälschungen der gängigen Wahlsysteme an, die sich aufgrund zu kleiner Wahlkreise und grosse Parteien begünstigende Mandatszuteilungsverfahren ergeben. Der Staatsrechtlerin Weber kommt hier der Verdienst zu, die Problematik nicht nur aus juristischer Warte, sondern auch aus mathematischer und politologischer Sicht anzugehen. Dass ihre Erwägungen in jenen Disziplinen nicht immer ganz akkurat sind, tut dem Ergebnis keinen Abbruch: «Für die Mandatsverteilung wird die Verwendung des Verfahrens ‹Doppelter Pukelsheim› empfohlen.»

Die nächsten Betrachtungen gelten den Listenverbindungen. Weber lässt an diesen Zweckbündnissen kaum ein gutes Haar, vor allem die überparteilichen Listenverbindungen seien verfassungswidrig, da sie den Wählerwillen verfälschten. Solche «Scheinehen» seien daher abzuschaffen. Ihr ist zuzustimmen, dass ein faires Wahlverfahren nicht mehr zwingend der Listenverbindungen bedarf. Bedauerlich bleibt, dass sie auf die Kritik dieses Blogs an einer Vorversion dieses Kapitels kaum eingeht.

Während «das richtige» Sitzzuteilungsverfahren und Listenverbindungen seit Jahren in Medien, Politik und Lehre rege debattiert werden, widmen sich Kapitel 3 und 4 zwei bisher kaum beachteten Problemfeldern: Parteiwechsel von Parlamentariern während der Amtszeit einerseits und stille respektive «Scheinwahlen» andererseits. Fahnenflüchtige Politiker verfälschen in der Tat das Proporzverhältnis im Parlament. Ob nach einem Parteiaustritt jedoch gleich das Mandat abgegeben werden sollte, wie es Weber fordert, ist doch fraglich; das freie Mandat steht heute schon unter Druck. – Nichtsdestotrotz ist zu hoffen, dass Webers pointierte Analysen und Reformvorschläge die Schweizer Lehre und Rechtsprechung zu beeinflussen vermögen.

sintomer-losverfahrenYves Sintomer: Das demokratische Experiment – Geschichte des Losverfahrens in der Politik von Athen bis heute (Springer)
Man muss Politikwissenschafter Yves Sintomers einleitender Diagnose einer «nicht enden wollenden Krise der Repräsentation» nicht zwingend zustimmen, die den republikanischen Parlamentarismus in einer grundsätzlichen Legitimitätskrise sieht. Die darauffolgende historisch-demokratietheoretische Studie des Losverfahrens ist allemal erhellend und inspirierend zugleich. Politische Ämter wurden seit der Antike immer wieder ausgelost, wenngleich sich der Kontext und damit die Motivation und das konkrete Prozedere jeweils änderten. So wurde bereits im antiken Athen das wichtigste demokratische Organ, der «Rat der Fünfhundert», mittels Los bestimmt. Ebenso wurden Hunderte von Beamten wie auch sämtliche Richter nicht etwa gewählt, sondern als Ausfluss des radikaldemokratischen Ideals ausgelost. Auch in Rom wurden einige Chargen ausgelost, hier jedoch des rituellen Charakters wegen. Im Mittelalter griff man in Venedig, Florenz und Spanien auf das Los zurück, hier, um mit einem neutralen Verfahren die zerstrittenen und korrupten Clans beruhigen zu können. Nach der französischen und amerikanischen Revolution wiederum wurde die Losziehung hauptsächlich für die Geschworenenjurys angewandt.

Heute feiert das Losverfahren eine Renaissance in sogenannten Planungszellen und Bürgerjurys in Frankreich oder Grossbritannien, in dänischen Konsenskonferenzen, in deutschen Bürgerhaushalten. Vor allem auf lokaler Ebene – in Städten wie Berlin sogar auf Ebene Stadtbezirk – wird das Los öfter denn je gezogen, um die Bevölkerung, respektive eine deskriptiv-repräsentative Stichprobe daraus, in den politischen Prozess, in die partizipative Demokratie einzubinden. In Kanada wurde ein ausgelostes Gremium mit der Aufgabe betraut, ein neues, faireres Wahlsystem vorzuschlagen – ein Vorhaben, an dem die herkömmlichen Parteien und Politiker aus naheliegenden Gründen regelmässig scheitern. Irland und Island haben vor einiger Zeit gar ihre jeweiligen Verfassungen revidiert. Auch hier waren ausgeloste Versammlungen am Werk.

lang-meier-kulturkampfJosef Lang und Pirmin Meier: Kulturkampf – Die Schweiz des 19. Jahrhunderts im Spiegel von heute (Hier und Jetzt)
«Unter Kulturkampf in der Schweiz im engeren Sinne versteht man die von Historikern längst aufgearbeitete Geschichte der Spannungen zumal der katholischen Bischofskirche mit den liberalen Kantonen und im Bundesstaat im Gefolge des Dogmas von der päpstlichen Unfehlbarkeit.» (Meier) Und trotzdem machen sich die beiden Historiker Josef Lang und Pirmin Meier – beide katholisch sozialisierte Zentralschweizer und sich seither daran reibend – daran, ebendiesen Kulturkampf in je einem längeren Essay aus heutiger Sicht neu auszuleuchten. Die beiden Autoren zeichnen den Kulturkampf aus weltanschaulich-politischer als auch religiöser Sicht von 1830 bis 1880 nach, der also parallel zur liberalen Regeneration seinen eigentlichen Anfang nahm.

Lang zeigt dabei auf, dass der Kulturkampf nicht einfach dem gängigen Klischee «Katholiken gegen Protestanten» entsprach, sondern insbesondere innerkatholische Gräben aufriss, namentlich weltanschauliche Differenzen zwischen katholischem Konservativismus (papsttreue Ultramonante) einerseits und liberalem Katholizismus (Antiklerikale) andererseits. Die Stationen sind die Badener Artikel, die Aargauer Klosteraufhebung, die Jesuitenberufung Luzerns, die beiden Freischarenzüge bis hin zum Sonderbund – und die fundamentale Gretchenfrage lautete dabei stets: «Wie viel Religion verträgt der Staat?», also die klassische Säkularisierungsfrage.

Pirmin Meier beleuchtet den Kulturkampf aus innerkirchlicher (Bestattungswesen, Lehrerwahl, Pilgerorte) als auch biografischer Perspektive. Protagonisten sind darin etwa der Aargauer Regierungsrat Augustin Keller sowie die Unternehmer Carl Franz Bally und Alfred Escher – sinnbildlich für die Kulturkampf-Achse Solothurn–Aargau–Zürich. Den anekdotischen Essay schliesst Meier mit einem Bogen zu den dieser Tage virulenten religiösen Fragen: «Das Verbot des Kulturkampfs, weil es angeblich über die höchsten Werte hinaus nichts zu diskutieren gäbe, wäre selbst ein höchst kulturkämpferischer Akt geistiger Manipulation.» – Der Band schliesst mit einem lesenswerten Doppelinterview mit den beiden Autoren, das mithin ihre übereinstimmenden als auch diametralen Positionen gerade zu den heutigen religiösen Fragestellungen weiter herausschält.

baumgartner-kaefiglandDanielle Baumgartner: Käfigland. Ein Schweizer Politthriller (Knapp)
Demokratiepolitische Fragen sind nicht nur etwas für wissenschaftliche Literatur. Das beweist die Autorin Danielle Baumgartner, der es mit «Käfigland» gelang, ein staatspolitisches Thema in einen packenden Thriller zu verpacken. In dem Buch lässt Baumgartner die Schweizer Konkordanzdemokratie durch eine Verfassungsreform offiziell zu Grabe tragen und durch ein Konkurrenzsystem ersetzen. Im Jahr 2021, in dem das Buch spielt, regiert eine rechte Koalitionsregierung (der Premierminister namens Bracher erinnert nicht nur wegen seines Namens an einen ehemaligen Bundesrat). Die Hauptprotagonistin ist die Parteichefin der Sozialdemokraten, welche mit ihrem Oppositionsbündnis versucht, Bracher zu entmachten und sich dabei mit den skrupellosen Methoden ihrer Gegner konfrontiert sieht. Die Rollen von Gut und Böse sind schnell verteilt. Nichtsdestotrotz ist die Geschichte spannend und voller unerwarteter Wendungen.

Auch wenn nicht alles im Buch besonders realistisch wirkt (etwa, dass die Schweiz die Beziehungen zur EU weitgehend gekappt hat und fast täglich gewaltsame Demonstrationen auf dem Bundesplatz stattfinden), stellt man sich als Leser unweigerlich die Frage, wie weit das von Baumgartner geschilderte Szenario von den heutigen Verhältnissen in der Konkordanzdemokratie entfernt ist. Denn für den Übergang vom polarisierten Konsens- zum offenen Konkurrenzsystem wäre nicht einmal eine Verfassungsänderung nötig. Gut möglich, dass die Geschichte weit weniger fantastisch ist, als es den Anschein macht.

 

Siehe auch:

Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2015
Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2014