Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2019

Traditionsgemäss stellt «Napoleon’s Nightmare» zum Jahresende ein Dutzend lesenswerte Neuerscheinungen von 2019 vor. Im Fokus stehen heuer das Demokratiedefizit der EU, das unter Druck stehende Schweizer Miliz- und Konkordanzsystem, die Umsetzung von Volksinitiativen sowie eine imaginäre neue Bundesverfassung.

Von Claudio Kuster und Lukas Leuzinger

 

Dirk Jörke: Die Größe der Demokratie – Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation (Suhrkamp)
Wie gross soll eine Demokratie sein? Diese Fragestellung führt bis in die griechischen Stadtstaaten zurück. Für den Genfer Rousseau stand ohne Zweifel fest, dass eine freiheitliche Regierung, unabhängig ob demokratisch, aristokratisch oder monarchisch verfasst, Kleinräumigkeit voraussetze. Grössere Staaten würden zur Despotie neigen, da die Aufrechterhaltung der Herrschaft nur mittels Zwang möglich sei. Auch die amerikanischen Anti-Federalists standen der Ausdehnung der Demokratie kritisch gegenüber, da sich die Repräsentanten im fernen Philadelphia viel zu sehr von den einfachen Bürgern entfremden würden. Und je grösser eine Demokratie sei (bezogen auf Fläche und Anzahl Einwohner), desto heterogener werde sie und damit auch weniger gemeinwohlorientiert.

Der deutsche Politikwissenschafter Dirk Jörke greift diese (und viele weitere) ideengeschichtliche Quellen, aber auch aktuelle empirische Daten zur Demokratiequalität diverser Staaten auf, um den Effekt der räumlichen Ausdehnung auf die Volksherrschaft zu eruieren. Im Fokus hat Jörke dabei aber weniger die grossen Flächenstaaten wie Australien, Indien, USA oder Russland, sondern eine andere Entität – die Europäische Union. Die EU ist also zu gross geworden. Ein oftmals vorgebrachtes Rezept, ihrem Demokratiedefizit entgegenzuwirken, ist die Übertragung der bewährten nationalstaatlichen Institutionen und Verfahren auf die supranationale Ebene. Gemäss Jörke zäumten diese naiven Ideen aber das Pferd von hinten auf, denn trotz aller Bemühungen existierten immer noch keine europäischen Parteien und keine europäische Öffentlichkeit. «Es gibt weiterhin keinen gemeinsamen Diskursraum und keinen europäischen Demos. Im Gegenteil: Europa ist nach inzwischen sieben Erweiterungsrunden schlichtweg zu heterogen geworden, als dass es eine gemeinsame Identität geben könnte, wie vor allem in den letzten Jahren, etwa bei den Diskussionen über die Eurorettungspolitik oder die Aufnahme von Flüchtlingen, mehr als deutlich geworden ist.»

Was tun? Jörke schliesst seinen lesenswerten Essay, indem er einen Ausweg aus der postdemokratischen Sackgasse skizziert: Vorab sei die einzelstaatliche Handlungsfähigkeit wiederzubeleben, jedoch gerade nicht verbunden mit der Förderung nationalstaatlicher Egoismen, sondern unter Beibehaltung und in einigen Bereichen auch Stärkung der supranationalen Kooperation. Gestärkt werden sollte insbesondere eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik – also zurück zu den Ursprüngen des Föderationsgedankens. Umgekehrt komme man nicht umhin, den Nationalstaaten gewisse Kompetenzen zurück zu übertragen, so in der Wirtschafts-, Währungs-, Handels- und Finanzpolitik.

Niklaus Nuspliger: Europa zwischen Populisten-Diktatur und Bürokraten-Herrschaft (NZZ Libro)
An Literatur zum Zustand und zur Zukunft der Europäischen Union herrscht derzeit kein Mangel. Dennoch ist das Buch «Europa zwischen Populisten-Diktatur und Bürokraten-Herrschaft» lesenswert. Als Brüssel-Korrespondent der NZZ ist Niklaus Nuspliger nahe am Thema dran, um die Entwicklungen und Dilemmata der EU präzise zu analysieren, bringt aber auch die nötige kritische Distanz mit, dank der sich seine Analyse von anderen, ideologie-lastigeren und (an)klagenden Werken abhebt. Nuspliger stellt einerseits in vielen europäischen Ländern ein Erstarken von Kräften fest, die Populismus und nationalistische Ideologie verbinden. Dabei besorgt ihn weniger die (europa-)politische Ausrichtung dieser Parteien als die Tatsache, dass sich diese zunehmend mit autoritären Politikstilen verbindet. Auf der anderen Seite kritisiert er die heutige Machtstruktur, die durch eine Konzentration der Macht auf demokratisch kaum legitimierte Akteure, Hinterzimmer-Deals und mangelnden Einfluss nicht nur von Bürgern, sondern auch nationaler Politiker geprägt ist. Seine Kritik untermauert er mit detaillierten Beschreibungen und staatspolitischen Analysen, etwa wenn er den Exekutivföderalismus mit dem Ministerrat als zentralem Entscheidungsorgan hinterfragt, der nicht zuletzt die Gewaltenteilung untergräbt.

Auf ein klares Bekenntnis für «mehr Nationalstaat» oder «mehr Europa» verzichtet Nuspliger bewusst. Stattdessen stellt er demokratiepolitische Reformen in den Fokus. Ihm schwebt eine Stärkung der Bürgerbeteiligung vor, einerseits durch eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative, Einführung direktdemokratischer Instrumente sowie deliberative Elemente wie Bürgerversammlungen. Dabei sollten aus seiner Sicht auch die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker genutzt werden. Das Buch ist kurzweilig und auch für EU-Laien verständlich geschrieben. So fasst der Autor etwa seine Erkenntnisse am Ende in zehn Thesen zusammen. Über den Erkenntnisgewinn der Horrorfilm-mässigen Beschreibung der zwei Dystopien «Europa der Populisten» und «Superstaat» lässt sich hingegen streiten. Nichtsdestotrotz ist das Buch ein hilfreicher Beitrag zu einer breiten Debatte über die EU, die der Autor fordert und die, wie es scheint, verstärkt auch stattfindet.

Urs Marti: Staat, Volk, Eidgenossen – Anmerkungen zum politischen System der Schweiz (Orell Füssli)
Bei Louis XIV. war es noch einfach. «L’État c’est moi», lautete das absolutistische Motto. Heute ist die Sache komplizierter. In unserer Demokratie bilden die Bürger die Grundlage staatlicher Macht. Zugleich prägt sie dieser Staat von der Wiege bis zur Bahre. Dabei bleibt oft unklar, wie der Bundesstaat im Hintergrund funktioniert. Wie entstehen Gesetze? Welche Rechte haben Parlamentarier? In welchem Verhältnis stehen die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt zueinander? Mit dem Buch «Staat, Volk, Eidgenossen» hat Urs Marti es sich zur Aufgabe gemacht, den Lesern das Funktionieren unseres Staatswesens näherzubringen. Als früherer Bundeshauskorrespondent der NZZ kennt er den Maschinenraum des Staates in- und auswendig. Die Ausführungen reichert er mit Anekdoten an. So erzählt er, wie Bundesrat Nello Celio ihn einmal spontan in sein Büro bestellte, weil er es «nicht ertrage, den ganzen Tag nur Beamte um mich zu haben». Solche Episoden sind heute kaum vorstellbar, nicht nur wegen der deutlich gestiegenen Arbeitsbelastung der Bundesräte.

Von der Wählbarkeit ins Parlament über die Entstehung des Zweikammersystems bis zu den Zuständigkeiten der einzelnen Bundesgerichtsabteilungen behandelt Marti so ziemlich jeden Aspekt des Bundesstaats. Dabei geht er immer wieder auf die Gründungszeit des Bundesstaats sowie der Eidgenossenschaft zurück und ordnet die Institutionen geistesgeschichtlich ein. Das ist eine Schwäche des Buches: Es ist eine Kombination von Handbuch des politischen Systems, historischer Abhandlung und philosophischer Analyse und doch nichts davon so richtig. Ein stärkerer Fokus hätte dem Buch mehr Tiefe verliehen. Gleichwohl erfährt, wer eine Übersicht über den Staat und seine Institutionen sucht, darin auf kurzweilige Weise viel Neues.

Markus Freitag / Pirmin Bundi / Martina Flick Witzig: Milizarbeit in der Schweiz – Zahlen und Fakten zum politischen Leben in der Gemeinde (NZZ Libro)
Das Milizsystem sei in der Krise, wird immer wieder beklagt. Doch was heisst das und was sind die Gründe? Wer sind die schätzungsweise 100’000 Schweizer Bürger, die allein im Bereich der Gemeindepolitik Milizarbeit leisten? Was motiviert und bewegt sie? Diesen Fragen gehen die Politikwissenschafter Markus Freitag, Pirmin Bundi und Martina Flick Witzig von der Universität Bern im Buch «Milizarbeit in der Schweiz» nach. Das Buch, das passend zu dem vom Schweizerischen Gemeindeverband ausgerufenen Jahr der Milizarbeit veröffentlicht wurde, basiert auf einer Befragung von rund 1800 Miliztätigen aus 75 Gemeinden in der ganzen Schweiz, wobei die Auswahl der Kommunen auf solche zwischen 2000 und 20’000 Einwohnern eingeschränkt wurde. Befragt wurden erstmalig sowohl Exekutiv- als auch Legislativpolitiker sowie Mitglieder von Kommissionen.

Das Buch gibt einige Hinweise zu den Herausforderungen des Milizsystems. Die am häufigsten genannten Motive für die Übernahme eines Milizamts sind, sich uneigennützig für das Gemeinwohl einzusetzen, in der Gemeinde mitzubestimmen und die eigenen Talente und Kenntnisse einzusetzen. Dies lässt die Vermutung zu, dass höhere Entschädigungen alleine die Probleme des Milizsystems nicht zu lösen vermögen. Auffallend ist, dass gemäss der Befragung nur etwa ein Drittel der Miliztätigen Frauen sind und nur ein Zehntel über 64 Jahre alt. Hier liegt viel Potenzial brach, dessen Ausschöpfung aber womöglich auch eine andere Ausgestaltung der Milizämter erfordert. Insbesondere auch, wenn man bedenkt, dass gerade in grösseren Gemeinden viele Befragte angeben, die Schwierigkeiten und den Aufwand für das Amt unterschätzt zu haben. Zugleich wünschen sich viele grössere Entscheidungskompetenzen. Ein möglicher Ausweg wäre eine klarere Fokussierung auf strategische Fragen und eine Entlastung von operativen Aufgaben.

Das Buch gibt einen praxisnahen Überblick über die (politische) Milizarbeit in den Schweizer Gemeinden. Die endgültige Lösung, wie diese wieder attraktiver gemacht werden können, kann von einem solchen Werk nicht erwartet werden. Diese liegt letztlich wohl in der Verantwortung der Gemeinden selber – vor allem aber auch der Bürger.

Marc Bühlmann / Anja Heidelberger / Hans-Peter Schaub (Hrsg.): Konkordanz im Parlament – Entscheidungsfindung zwischen Kooperation und Konkurrenz (NZZ Libro)
Die Klage über die Krise der Konkordanz ist in den letzten Jahren zum Mainstream geworden, und seit den Wahlen 2019 stellen sich Fragen über die Zukunft des schweizerischen Regierungsmodells noch dringlicher. Dabei wird in der Regel der Fokus auf die Regierung gelegt. Vergessen geht, dass die Konsensdemokratie mehr umfasst als eine ausgeglichene Zusammensetzung des Bundesrats. Das Fundament der Konkordanz wird im parlamentarischen Alltag gelegt.

Politikwissenschafter der Universität Bern haben sich genauer damit beschäftigt und ihre Erkenntnisse im Buch «Konkordanz im Parlament» dokumentiert. Dabei legen sie den Konkordanzbegriff weit aus und beleuchten nicht nur die Zusammenarbeit unter den Parteien. So erfährt man etwa, dass die Frauen im Parlament im Allgemeinen etwa ihrem Sitzanteil entsprechend zu Wort kommen (wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Fraktionen gibt), dass hingegen die italienische und die rätoromanische Sprache in den Debatten deutlich zu kurz kommen oder dass die Zahl der kantonalen Amtsträger unter der Bundeshauskuppel abnimmt, während die Kombination eines nationalen Parlamentsmandats mit einem Sitz im Gemeinderat sich ungebrochener Beliebtheit erfreut – nicht zuletzt bei den Gemeinden, die dadurch ihre Interessen effizient einbringen können. Einige Beiträge wenden innovative Methoden an, wobei allerdings die Aussagekraft zuweilen bescheiden ist.

Durch den gesamten Band zieht sich die Erkenntnis, dass die Konsenskultur im Parlament schwächer geworden ist. Die Trends des verstärkten Parteienwettbewerbs und der Polarisierung erschwert Kompromisse. Das zeigt sich etwa daran, dass die Abstimmungen im Nationalrat seit 1975 deutlich umstrittener geworden sind – gemessen an der Knappheit der Mehrheitsverhältnisse. (Im Ständerat ist eine solche Tendenz interessanterweise nicht zu erkennen.) Die Suche nach breit abgestützten Lösungen wird vermehrt ersetzt durch die Suche nach einfachen Mehrheiten. Der Parlamentsbetrieb kann auch so funktionieren, allerdings stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das für die direkte Demokratie hat. Das Buch, das auf die beschreibende Analyse fokussiert, gibt darauf keine eindeutige Antwort. Allerdings lässt die Tatsache, dass die Volksrechte massgeblich zur Entstehung der Konkordanz beitrugen, erwarten, dass umgekehrt die Schwächung der Konkordanz nicht ohne Folgen für die direkte Demokratie bleibt.

Corina Fuhrer: Die Umsetzung kantonaler Volksinitiativen (Dike)
Über die direkte Demokratie und das daraus fliessende Volksinitiativrecht existiert unzählige Literatur. Wird eine Volksinitiative aber einmal vom Souverän angenommen, so ist der Gesetzgebungszyklus keineswegs bereits beendet. Denn zu ihrer tatsächlichen Verwirklichung bedarf ein Volksbegehren meistens gewisser Folgehandlungen der Behörden. Dieser Umsetzung kantonaler Volksinitiativen widmet sich die Dissertation von Corina Fuhrer (Zentrum für Demokratie Aarau), die damit eine wichtige Lücke schliesst. – Dass die Verwirklichung gutgeheissener Volksinitiativen in den Händen der Behörden liegt, stelle einen gewissen Wiederspruch dar. Ein Begehren werde aus Sicht des Initiativkomitees überhaupt erst erforderlich, weil das betreffende Anliegen bisher auf der politischen Agenda keine Beachtung fand. Das Vorbringen sei folglich aus der Perspektive des Parlaments inhaltlich meist unerwünscht und «generell eine Störung des regulären Arbeitsvorgangs». Die Umsetzung von Volksinitiativen bedinge daher «regelmässig ein Handeln gegen den Willen der in der Pflicht stehenden Akteure, weshalb gewisse Umsetzungsschwierigkeiten grundsätzlich vorprogrammiert sind».

Ihre These belegt Fuhrer, indem sie neun angenommene Volksinitiativen respektive deren Umsetzung und Rechtsschutzmöglichkeiten in detaillierten Fallstudien untersucht. Die erste Gruppe umfasst drei Initiativen in Form der allgemeinen Anregung (u.a. Kohleinitiative [GR] und Kulturlandinitiative [ZH]). Erstaunlicherweise erfährt gerade diese als gemeinhin eher «schwach» apostrophierte Initiativart griffige Durchsetzungsmethoden. Denn gegen als ungenügend umgesetzt erachtete Erlasse kann Beschwerde in Stimmrechtssachen erhoben werden, die umfassenden Rechtsschutz bietet. – Anders ist die Lage bei der Umsetzung von Initiativen in Form des ausgearbeiteten Entwurfs. Nach Annahme wird hier der Initiativtext zwar direkt in einen Gesetzes- respektive Verfassungsartikel umgegossen. Oftmals müssen solche Novellen aber auf tieferer Ebene (Verordnungs- respektive Gesetzesstufe) konkretisiert und vollzugstauglich gemacht werden, wie Fuhrer wiederum anhand sechs umstrittenen Fällen aufzeigt (u.a. Gesichtsverhüllungsverbot [TI] und Initiative zum Schutz vor Passivrauchen [GE]). Will hier die Umsetzung einer Volksinitiative geprüft werden, so muss dies im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle geschehen. Diese Überprüfungsmöglichkeit existiert aber nicht in allen Kantonen und teilweise bloss eingeschränkt, desgleichen vor Bundesgericht. Aufgrund des schwachen Rechtsschutzes kommt dem kantonalen Gesetzgeber daher ein weitgehender Spielraum bei der Umsetzung von ausgearbeiteten Volksinitiativen zu.

Nagihan Musliu: Die Umsetzung eidgenössischer Volksinitiativen (Dike)
Noch prekärer als auf kantonaler Ebene sind die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von eidgenössischen Volksinitiativen, wie die Dissertation von Nagihan Musliu aufzeigt. Sie beleuchtet detailliert den Umsetzungsprozess einer Hand voll angenommener Initiativen im Bund, in so unterschiedlichen Sachbereichen wie Raumplanungs-, Migrations-, Gesellschafts- und Strafrecht. Dass hierbei der Volkswille arg strapaziert werde, gehört zur Standardrhetorik politischer Akteure und Stammtische. Musliu schält nüchtern heraus, es könne tatsächlich konstatiert werden, dass der Bundesgesetzgeber insbesondere bei der Verwahrungs-, Ausschaffungs-, Zweitwohnungs- und Masseneinwanderungsinitiative in verfassungswidriger Weise legiferiert habe. Denn auch das Anwendungsgebot der Bundesgesetze (Art. 190 BV schreibt vor, dass die Gesetze und nicht die Verfassung massgebend sind, also die Verfassungsgerichtsbarkeit ausgeschlossen wird) stelle keine Blankovollmacht für das Parlament dar, die Verfassung im Rahmen der Umsetzung von Volksinitiativen zu missachten.

Als Gegenreaktion hierauf werden Volksinitiativen vermehrt sehr detailliert und als ganz oder zumindest teilweise direkt anwendbare Verfassungsbestimmungen formuliert. Zur Entfaltung der Verfassungsnovelle bedarf es daher eigentlich gar nicht zwingend einer Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Anerkannt ist dies etwa bei der Minarettinitiative, doch auch die Zweitwohnungs-, Abzocker- und Ausschaffungsinitiativen haben zumindest einen «harten Kern», der so klar ist, dass er durch Verwaltung und Gerichte sofort und direkt hätte angewendet werden können. Zumindest solche «autoritativen Grenzziehungen» und «jüngere Willensäusserungen des Verfassungsgebers» gingen selbst widersprechendem Völkerrecht vor. Kritisch sieht Musliu aber auch die Tendenz, via Übergangsbestimmungen den Bundesrat mit der temporären Umsetzung von Volksinitiativen durch eine Verordnung zu verpflichten. Hierdurch könne zwar das Parlament unter Druck gesetzt werden, innert der vorgegebener Frist das Umsetzungsgesetz zu erlassen. Es bestehe aber die Gefahr, dass die Verordnung dadurch zum mittel- bis längerfristigen Ersatz werde, etwa im Falle der bundesrätlichen «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften», die bereits seit sechs Jahren die ausbleibende parlamentarische Umsetzung der Abzockerinitiative substituiert. – Die Arbeit setzt einen wohltuenden Kontrapunkt zur ansonsten dem Institut Volksinitiative eher reserviert gegenüberstehenden Staatsrechtslehre.

Sophie Weerts / Colette Rossat-Favre / Christine Guy-Ecabert / Anne Benoit / Alexandre Flückiger (Hrsg.): Révision imaginaire de la Constitution fédérale – Mélanges en hommage au prof. Luzius Mader (Helbing Lichtenhahn)
Eine Festschrift der etwas anderen Art wird Luzius Mader überreicht, dem kürzlich abgetretenen, langjährigen Vizedirektor des Bundesamts für Justiz. Dem Buch formell Pate gestanden hat die bundesrätliche Botschaft über die neue Bundesverfassung anno 1996, an der Mader selber massgeblich beteiligt war. Und so stellen die knapp 70 Beiträge keine Aufsätze wie üblich dar, sondern sind allesamt als ausformulierte Verfassungsnovellen verfasst, inklusive Kurzkommentierung auf je ein paar Seiten. Diverse Autoren schlagen einen neu einzufügenden Verfassungsartikel vor, viele passen bereits bestehende Normen an, vereinzelt soll auch ein bestehender Artikel ersatzlos aufgehoben werden. Viele Änderungen haben ernsthaften Hintergrund und Motivation, einige sind aber auch mit einem Augenzwinkern oder als bewusste Provokation zu verstehen. In ihrer Gesamtheit fügen sich all diese imaginären Verfassungsänderungen schliesslich zu einer neuen, praktisch totalrevidierten Bundesverfassung.

Stefan G. Schmid etwa möchte den Bundesfeiertag verschieben. Nicht nur vom etwas deplatzierten Arbeitsartikel 110 BV ganz nach vorne zu weiteren Identitätselementen wie den Landessprachen. Sondern vor allem vom 1. August auf den 12. September, um endlich den Geburtstag des Bundesstaats und damit seine erste Bundesverfassung gebührend zu feiern, die am 12. September 1848 als angenommen erklärt worden ist (wie auch schon hier vorgeschlagen). – Andreas Kley schlägt einerseits vor, die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizer zu verschärfen: Jene sollen nur noch dann das nationale Stimmrecht ausüben können, wenn sie mindestens zehn Jahre in der Schweiz gewohnt haben, der letzte Aufenthalt nicht länger als zehn Jahre zurückliegt und sie keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Nur Bürger mit einem minimalen Bezug zur Schweiz sollen mitbestimmen dürfen. Zweitens fordert er: «Die Verwendung fernmeldetechnischer Übermittlungsverfahren zur Stimmabgabe ist verboten.» E-Voting soll also unterbunden werden, da die bekannten Verfahren die Vertraulichkeit und Unverfälschtheit des Stimmvorgangs nicht gewährleisten könnten.

Tobias Jaag will die Anzahl Ständeratssitze der jeweiligen Kantonsgrösse anpassen und abgestuft je einen, zwei respektive drei Sitze verteilen. Pascal Sciarini und Frédéric Varone wünschen sich endlich ein gestärktes Bundespräsidium, indem sie dieses Amt gleich für vier Jahre vergeben. Jean-Daniel Delley plädiert für fairere Nationalratswahlen gemäss Doppelproporz. Einer Vollverfassung entsprechend finden aber auch ganz andere sowie neue Themen Eingang, so der Schutz der digitalen Persönlichkeit, das Öffentlichkeitsprinzip, Raumplanung und Umweltschutz, die Fortpflanzungsmedizin, ein Ombudsmann usw. – Weniger kreativ und demokratisch sind einzig jene Vorschläge (Francesco Maiani/Peter Uebersax, Catherine Kropf), die unlängst explizit qua Volksinitiative eingebrachte Anliegen (Ausschaffungen, Masseneinwanderung, Minarettbauverbot) bereits wieder eliminiert haben möchten.

Julia Hänni: Rechtsphilosophie – In a nutshell (Dike)
Julia Hänni war Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Luzern, ehe sie im letzten Sommer von der Vereinigten Bundesversammlung zur Bundesrichterin gewählt worden ist. Die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts, in der Hänni nun einsitzt, behandelt unter anderem Rechtsgebiete wie Ausländerrecht, Steuern, Glaubens- und Gewissensfreiheit oder Tierschutz. Gerade solche Rechtsfragen und -normen lassen sich oftmals auf Jahrhunderte und Jahrtausende alte Ideen, Schriften und Dispute zurückführen.

Im Band «Rechtsphilosophie» aus der Reihe «In a Nutshell» stellt Julia Hänni diese verschiedenen Grundlagen systematisch und übersichtlich dar, die sich Philosophen als Interpretation der Wirklichkeit und der Gerechtigkeit angeeignet haben. Themenschwerpunkte stellen das antike Griechenland (Heraklit bis Aristoteles), die christliche Philosophie (Augustinus und Thomas von Aquin), das Naturrecht und die Vertragstheorien (Hobbes, Pufendorf und Locke) sowie die Erkenntnistheorie Kants dar. Aber auch Konzepte und Denker des 20. Jahrhunderts werden vorgestellt, so insbesondere der Rechtspositivismus sowie Rawls, Habermas und Luhmann. Ein Einblick in die Asiatische Rechtsphilosophie (Hinduismus und Buddhismus) rundet das Buch ab.

Erhellend sind schliesslich die zahlreichen konkreten Beispiele heutiger Gesetzesnormen (insbesondere Verfassungsartikel und Grundrechte), die Hänni auf bestimmte Theorien und Philosophen zurückführt. Die Gleichheit der Menschen (Art. 8 BV) etwa gehe auf Gregor von Nyssa (338–394) zurück, der diese aus der Ebenbildlichkeit Gottes der Menschen herleitete. Für John Locke (1632–1704) wiederum durfte der Staat nur dort tätig sein, wo er seine Legitimation durch die Bürger beziehe – heute bekannt unter dem Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 BV). Die Gleichheit in der Ehe wiederum lasse sich auf Samuel Pufendorf (1632–1694) zurückverfolgen, dessen Erkenntnisse das Schweizerische Zivilgesetzbuch erst Jahrhunderte später (Reform 1988) rezipieren sollte.

Daniel Kübler / Andreas Glaser / Monika Waldis (Hrsg.): Brennpunkt Demokratie – 10 Jahre Zentrum für Demokratie Aarau (Hier und Jetzt)
Das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA), 2009 gegründet, feiert mit dem Sammelband «Brennpunkt Demokratie» sein 10-jähriges Jubiläum. Angehörige des Instituts, dem eine politologische, eine rechtswissenschaftliche und eine geschichtsdidaktische Abteilung angehören, geben in zehn Beiträgen Einblicke in ihre Studienergebnisse und den jeweiligen Forschungsstand – stets in sehr verständlicher Sprache verfasst. Katja Gfeller, Nadja Braun Binder und Uwe Serdült beleuchten den holprigen Weg der Digitalisierung der hiesigen direkten Demokratie mit E-Voting und E-Collecting. Patrick Zamora und Stefan Walter stellen die von ihnen entwickelten Politik-Simulationsspiele wie «Schulen nach Bern» vor, welche den abstrakten Gesetzgebungsprozess anschaulich und interaktiv in die Schulstuben tragen.

Jasmin Gisiger und Thomas Milic wiederum widmen sich dem «kompensatorischen Stimmverhalten» bei Volksinitiativen. Durchschnittlich legten jeweils sechs Prozent der Stimmbürger bei Initiativen ein «Ja» ein, obschon sie ihnen inhaltlich eigentlich zu weit gingen. Sie antizipierten dabei aber den Umsetzungsprozess, der die Initiativforderungen regelmässig «abschleift». Eine spannende Erkenntnis, doch schade, dass die Politologen hier ihre Vermutung der mangelhaften Umsetzung nicht mit just ebendiesen Befunden der Rechtswissenschafterinnen (wenige Seiten weiter vorne) untermauern. Dieses Beispiel ist symptomatisch: Es ist zu wünschen, dass das ZDA in den nächsten 10 Jahren seine Interdisziplinarität vermehrt fruchtbar macht.

Nebst den zehn Einblicken ins wissenschaftliche Schaffen finden sich einige unterhaltsame Zwischenkapitel: Zunächst wird die nicht ganz triviale Entstehungsgeschichte des ZDA rekapituliert (es ist wohl das einzige Demokratieinstitut, das selber direktdemokratisch legitimiert ist: der Aarauer Souverän stimmte 2007 der Gründung mit 58 % Ja zu). Es folgt ein Projekt- und Reisebericht aus der Mongolei, als das ZDA für einige Jahre den ostasiatischen Gebirgsstaat beriet, nichts weniger als die direkte Demokratie einzuführen (was dann letztlich nach einem Regierungswechsel leider misslang). Schliesslich wird ein (fiktives) Interview mit Heinrich Zschokke wiedergegeben, dem Pädagogen, Schriftsteller, Aufklärer und Staatsreformer, der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert massgeblich zur Entwicklung des Aargaus und des Bundesstaats beitrug – und in der Villa «Blumenhalde» residierte, wo heute das ZDA untergebracht ist.

Julia Hänni / Sebastian Heselhaus / Adrian Loretan (Hrsg.): Religionsfreiheit im säkularen Staat – Aktuelle Auslegungsfragen in der Schweiz, in Deutschland und weltweit (Dike/Nomos)
Der interdisziplinäre Sammelband «Religionsfreiheit im säkularen Staat» gibt eine Reihe rechtlicher, politologischer und theologischer Diskussionsbeiträge wieder, die an den «Luzerner Adventsgesprächen zur Verfassung» entstanden sind. In ihrem einleitenden Beitrag gibt Co-Herausgeberin Julia Hänni einen Überblick über die aktuelle Auslegung der Glauben- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) durch das Bundesgericht. Hierzu stellt sie einige kürzliche Leitentscheide zum Religionsverfassungsrecht vor, die das Spektrum und Funktionen dieses Grundrechts aufzeigen. Fälle von «Kopftuchverbot St. Margrethen» bis «Yogaübungen im Kindergarten» illustrieren den breiten Schutzbereich der Religionsfreiheit. – Peter Karlen (alt Bundesrichter) knüpft an dieses Dilemma des säkularen Staates bei der Umschreibung und Beurteilung der Religion an. Denn weder der Religionsbegriff als solcher noch der ihn umgebende Schutzbereich können objektiv definiert werden, wodurch sich letztlich die Glaubensfreiheit im Kern nach subjektiven Gesichtspunkten bestimme. Sprich, Religion ist, was der Einzelne selber als solche versteht.

Völkerrechtler Sebastian Heselhaus erörtert die Religionsfreiheit gemäss der EMRK respektive des Gerichtshofs für Menschenrechte anhand einiger «Leading Cases» wie den vielbeachteten Kruzifix-, Kopftuch-, Burka- oder Sexualkunde-Fällen. Er nimmt dabei stets Bezug auf die Debatte und Rechtslage in der Schweiz. Während «Strassburg» in anderen Rechtsgebieten zusehends eher strenge Vorschriften zu machen scheint, wird den hinsichtlich Religion und Staat doch sehr heterogenen Mitgliedstaaten – als Ausfluss der neuen «Margin of appreciation»-Doktrin – eine erstaunlich eigenständige Regulierung zugestanden. – Die religionsverfassungsrechtlichen Grundlagen und aktuelle Probleme Deutschlands erläutert Verfassungsrechtler Peter Unruh, so zu Fragen zum Arbeitsrecht, Sonn- und Feiertagen oder islamischem Religionsunterricht. Erwähnenswert ist, dass eine Handvoll Artikel der Weimarer Reichsverfassung von 1919, die das Verhältnis von Kirche und Staat regeln, bis heute in Kraft stehen. – Weitere Beiträge beleuchten die «Handschlag-Affäre Therwil», die Diskriminierung der Frauen beim Zugang zu religiösen Ämtern oder die religionspolitischen Vorstösse der letzten Dekaden. Abschliessend referiert Heiner Bielefeldt (ehem. Uno-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit) eindrücklich über die zahlreichen Verletzungen der Religionsfreiheit und ihrer mannigfaltigen Erscheinungsformen in aller Welt.

Fathi Derder: Les Petits Secrets du Palais – ou la politique suisse pour les apprentis démocrates (Slatkine)
Acht Jahre sass Fathi Derder für die FDP im Nationalrat. Grosse Stricke zerrissen hat der Journalist, der sich vor allem mit Digitalisierungs- und Bildungsthemen beschäftigt, in dieser Zeit nicht, dafür die wohl beste Kolumne über den Schweizer Politikbetrieb geschrieben. Auf diesen Kolumnen basiert sein Buch, das zu seinem Rücktritt unter dem Titel «Les Petits Secrets du Palais» erschienen ist. Unter dem Untertitel «Schweizer Politik für demokratische Lehrlinge» beschreibt Derder mit feiner Ironie seine Erfahrungen unter der Bundeshauskuppel. Mit spitzer Feder nimmt er die allmächtige Verwaltung, aufdringliche Lobbyisten, sensationslüsterne Journalisten und nicht zuletzt auch sich und seine Kollegen aufs Korn. Grossartig etwa die Schilderung, was die Folgen der zahllosen parlamentarischen Vorstösse sind (neben der Arbeitsbeschaffung für Beamte), darunter einer Derders zur Cybersicherheit, den der Bundesrat mit viel Verwaltungssprech in dem Sinn beantwortete, dass er nichts zu tun gedenke (inzwischen hat er sich des Themas dann doch noch etwas ernsthafter angenommen).

Zwar ist nicht alles, was Derder schreibt, überzeugend; und nicht selten wirken seine Angriffe auch etwas billig oder uninspiriert, etwa als er sich über Forderungen nach mehr Transparenz beim Lobbyismus mokiert oder sich auch fünf Jahre nach dessen Rücktritt noch an Christoph Blocher und seiner SVP abarbeitet. Die Geschichten sind mit einem Augenzwinkern zu verstehen. Derder ist allerdings kein Zyniker. Hinter den humorvollen Volten stehen stets ernsthafte Anliegen. Und letztlich eine grosse Wertschätzung für das schweizerische System, allen Schwächen und Ineffizienzen zum Trotz. Das zeigt sich im Epilog, in dem Derder ungewohnt ernsthaft seine Sorge um die Zukunft des Schweizer Erfolgsmodells äussert, über die serbelnde Debattenkultur, den «Populismus» von rechts und links (vor allem von rechts, in Derders Augen). Nach acht Jahren im Parlament kehrt Derder nun zurück «ins richtige Leben», wie er sich ausdrückt. Die erhellenden Beobachtungen des Politikbetriebs werden uns wohl erhalten bleiben, wenn auch nunmehr wieder aus der Perspektive des Aussenstehenden.

 

Siehe auch:

Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2018
Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2017
Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2016
Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2015

Littérature napoléonienne – Buchempfehlungen 2014

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