5 Jahre EU-Bürgerinitiative: Ein Papiertiger auf Sinnsuche

Vor fünf Jahren wurde die EU-Bürgerinitiative ins Leben gerufen. Nach anfänglicher Euphorie ist sie zu einem Ladenhüter geworden. Der Grund: Gemessen am sehr aufwendigen Verfahren für das Zustandekommen ist die Wirkungskraft sehr bescheiden.

Gross war die Euphorie, als die Europäische Bürgerinitiative am 1. April 2012 offiziell ins Leben gerufen wurde. Von einem «riesigen Schritt für die EU-Bürger» war die Rede, vom «ersten grenzüberschreitenden direkt-demokratischen Projekt überhaupt». EU-Kommissar Maroš Šefčovič verkündete «ein neues Kapitel im demokratischen Leben der EU».

Dass das Instrument wenig mit direkter Demokratie zu tun hat, übersah man geflissentlich. Stattdessen sprachen die Politiker in Brüssel vollmundig von «Bürgernähe» und «Mitbestimmung».

Bloss: Offenbar haben die Bürger wenig Lust, sich mithilfe dieses Instruments zu beteiligen. Vergangenes Jahr wurden nur gerade 3 Bürgerinitiativen gestartet. Zum Vergleich: Im Geburtsjahr 2012 waren es noch 23 gewesen (siehe Diagramm).

Hohe Hürden und Gültigkeitsvoraussetzungen

Ein Grund für den massiven Rückgang liegt darin, dass die Hürden für Initiativen sehr hoch sind. Eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedsländern müssen gesammelt werden, damit sich die EU-Kommission mit einem Anliegen befasst. Bevor die Unterschriftensammlung gestartet werden kann, prüft die Kommission das Begehren schon einmal vor. Abgelehnt werden Initiativen, wenn ihr Anliegen nicht in den Kompetenzbereich der EU fällt, sie gegen «europäische Grundwerte» verstossen oder gewisse formale Kriterien nicht erfüllen. Die Prüfung der Kommission ist ziemlich streng: Ein Drittel der bis 2016 lancierten Bürgerinitiativen scheiterten bereits an dieser Hürde.

lancierte-ebi-2012-2016

Die zweite, noch höhere Hürde ist die Unterschriftensammlung: Eine Million Bürger innerhalb von einem Jahr zur Unterzeichnung zu bewegen, ist eine Herausforderung, die nur wenige, gut organisierte Interessengruppen stemmen können.

Das eigentlich Abschreckende an der Bürgerinitiative ist aber, dass, gemessen an diesen Hürden, die Wirkungskraft sehr bescheiden ist. Hat eine Initiative nämlich den Hindernislauf von Vorprüfung und Unterschriftensammlung gemeistert, ist das einzige, was sie damit erreicht hat, dass sich die Kommission mit dem Anliegen auseinandersetzen muss. Diese kann eine Gesetzesänderung vorschlagen, der allerdings der EU-Rat und allenfalls das EU-Parlament als gesetzgebende Behörden zustimmen müssen. Die Initianten können weder Einfluss auf den Prozess nehmen noch beim Inhalt der Vorlage mitreden.

Die Kommission kann nach der Prüfung des Anliegens einer erfolgreichen Initiative aber auch beschliessen, in dieser Sache nichts zu unternehmen. Nach dem Motto: Danke für den Input, aber wir lassen lieber alles, wie es ist.

Diese Antwort gab die Kommission auf zwei der drei Bürgerinitiativen, die bislang zustandegekommen sind (in der einen ging es um eine Verhinderung der Privatisierung der Wasserversorgung, in der anderen um einen Stopp von EU-Fördergeldern für Stammzellenforschung). Im Fall der dritten, die ein Verbot von Tierversuchen anstrebte, prüft sie derzeit strengere Auflagen für Tierversuche, hat aber bereits klargemacht, dass ein absolutes Verbot nicht in Frage kommt. Die Initianten scheinen mit diesem Ergebnis nicht wirklich zufrieden zu sein: Sie haben eine Beschwerde beim EU-Bürgerbeauftragten gegen die Kommission eingereicht.

Reform gefordert

Somit ist die Europäische Bürgerinitiative nicht mehr als ein besseres Petitionsrecht.[1] Kein Wunder, dass kaum noch jemand den Aufwand dieses Instruments auf sich nimmt, wenn die Wirkung am Ende etwa gleich gross ist, wie wenn man einen Brief an Jean-Claude Juncker schreiben würde.

Das hat man inzwischen offenbar auch in Brüssel gemerkt. Jedenfalls sprechen sich namhafte EU-Politiker für eine Reform der Bürgerinitiative aus. In welche Richtung diese gehen soll, ist noch ziemlich schwammig. Möglich, dass der Papiertiger Bürgerinitiative etwas schärfere Zähne erhalten wird. Klar scheint aber schon jetzt, dass ein wirklich direktdemokratisches Instrument auf EU-Ebene auch in Zukunft fehlen wird.


[1] Den besten Beweis dafür lieferten die Initianten der Bürgerinitiative gegen das Freihandelsabkommen TTIP: Nachdem die Kommission ihrem Begehren die Registrierung verweigerte (mit der wenig überzeugenden Begründung, dass die Autorisierung von Verhandlungen bzw. der Rückzug einer solchen Autorisierung nicht in die Kompetenz der Kommission falle), wandelten sie dieses kurzerhand in eine Petition um und sammeln nun für diese Unterschriften.

Leave a comment