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Das Losverfahren brachte in der Schweizer Geschichte vor allem Aristokraten Glück

Verbessert das Losverfahren die Demokratie? Seine Fürsprecher verweisen gern auf die Alte Eidgenossenschaft. Aber gerade hier diente die Verlosung von Ämtern vor allem den Mächtigen.

Publiziert im Magazin «NZZ Geschichte» vom 9. Juli 2020.

Gott meinte es offensichtlich nicht gut mit Albrecht von Haller. Der Universalgelehrte sass seit bald dreissig Jahren im bernischen Grossen Rat. Es war längst Zeit für den nächsten Schritt in der Karriere des Patriziers. Wiederholt bewarb sich von Haller um einen Sitz im Kleinen Rat, in der Regierung, mehrmals kandidierte er für eine Landvogtei. Doch immer wieder traf das Glück beim Losentscheid einen Konkurrenten. Haller tröstete sich mit dem Gedanken, dass die politische Karriere offenbar nicht seine Bestimmung sei. Nachdem er 1772 beim Rennen um den Einzug in den Kleinen Rat ein weiteres Mal leer ausgegangen war, bezeichnete er das Los in einem Brief an seinen Freund, den Genfer Gelehrten Charles Bonnet, als «Stimme Gottes». Sie sei tiefsinniger als menschliche Entscheide.[1]

Wer die goldene Kugel zog, stieg in der Berner Machthierarchie auf. (Bild: Bernisches Historisches Museum)

 

Kaum jemand sieht im Los heute noch ein Verdikt Gottes. Und doch erlebt die Idee, politische Vertreter nicht per Wahl, sondern per Zufall zu bestimmen, wieder einen Aufschwung. Vorangetrieben wird sie von Wissenschaftern wie dem belgischen Historiker David Van Reybrouck. Das Los, so argumentiert er in seinem 2016 auf Deutsch erschienenen Buch «Gegen Wahlen», sei das wahrhaft demokratische Verfahren.

Ansätze, es in moderne Demokratien zu integrieren, gab es in der jüngeren Vergangenheit unter anderem in Irland, im US-Gliedstaat Oregon und im deutschsprachigen Teil Belgiens. In Sitten wurde kürzlich ein Pilotversuch durchgeführt, bei dem wie in Oregon eine ausgeloste Gruppe von Bürgern über eine Abstimmungsvorlage diskutierte und einen kurzen Bericht zuhanden ihrer Mitbürger verfasste. Weiter geht die Justizinitiative, welche die Auslosung von Bundesrichtern fordert. Das Begehren ist zustande gekommen, bald will der Bundesrat seine Botschaft dazu vorlegen. Noch nicht so weit ist die Volksinitiative Génération Nomination. Sie will, dass der Nationalrat künftig per Los besetzt wird. Die Initianten wollen zusätzliche Unterstützer und finanzielle Mittel sammeln, bevor sie mit der Unterschriftensammlung starten.

Die Eidgenossenschaft war ein Spätzünder

Verfechter des Losverfahrens betonen, es sei demokratischer als die Wahl, weil es das Prinzip der Gleichheit besser zur Geltung bringe. So schreiben die zwei Politikwissenschafter Nenad Stojanović und Alexander Geisler in der «Zeit», das Los sei «lange Zeit die demokratische Methode par excellence» gewesen. Sie und andere Befürworter des Modells verweisen auf den antiken Stadtstaat Athen, wo das Losverfahren zur Besetzung einiger (nicht aller) wichtiger Ämter zum Einsatz kam, sowie auf die norditalienischen Stadtstaaten wie Venedig oder Florenz, die im Mittelalter beim Besetzen von Ämtern auf den Zufall setzten. Und noch ein Vorbild wird genannt: die Eidgenossenschaft. Verschiedene Kantone und Gemeinden vergaben ab dem 17. Jahrhundert Ämter per Los. Ein genauerer Blick zeigt aber, dass sie damit keineswegs eine Demokratisierung anstrebten – im Gegenteil.

Im Vergleich zu anderen Gebieten findet das Los in der Schweiz relativ spät Aufnahme in die politischen Systeme. Während das Verfahren in Venedig bereits im 13. Jahrhundert eingeführt wurde, tauchen die ersten Beispiele in der Schweiz erst im 17. Jahrhundert auf. Die Schweiz ist für die Geschichte des Losverfahrens aber besonders interessant, weil es in sehr unterschiedlichen Staatsformen zur Anwendung kam: in den ländlichen Landsgemeindeorten ebenso wie in aristokratischen Städterepubliken und nach dem Ende der Alten Eidgenossenschaft auch in der Helvetischen Republik, wie ein 2017 von Wissenschaftern der Universität Lausanne herausgegebener Sammelband eindrücklich aufzeigt.[2]

Ruinöses Wettrüsten

Unter den Landsgemeindeorten war Glarus jener, der das Losverfahren als erster einführte und am längsten beibehielt. Vor der Einführung waren die wichtigen Ämter in offenen Wahlen an der Landsgemeinde besetzt worden. Dabei war allerdings der Stimmenkauf weit verbreitet. Um dem Missstand beizukommen, führten die Glarner 1623 zunächst Abgaben ein; wer in ein Amt gewählt wurde, musste einen gewissen Betrag an die Staatskasse oder direkt an die Stimmbürger entrichten. Das sollte den Anreiz mindern, Stimmen zu kaufen. Die Massnahme scheint aber nicht den gewünschten Effekt gehabt zu haben, ja sie verstärkte die Aristokratisierung noch. Jedenfalls beschloss 1640 die evangelische Landsgemeinde – Glarus war inzwischen konfessionell geteilt –, wichtige Amtsträger nicht mehr zu wählen, sondern auszulosen. Das Verfahren war zweistufig: Zunächst wurden per Handmehr acht Kandidaten ausgewählt (zwei aus dem hinteren, vier aus dem mittleren und zwei aus dem vorderen Landesteil). Unter diesen wurde danach gelost. Ein unmündiger Knabe gab jedem Bewerber eine schwarz eingefasste Kugel; sieben waren silbern, eine golden. Wer die goldene Kugel zog, bekam das Amt. Der katholische Teil von Glarus übernahm das Verfahren 1649.

Anders als man denken würde, lag das Losverfahren durchaus im Interesse der Eliten, wie der Historiker Aurèle Dupuis von der Universität Lausanne betont.[3] Denn die Wahlbestechung hatte mit der Zeit zu einem immer kostspieligeren Wettstreit um Ämter geführt, der ganze Familien zu ruinieren drohte. Durch das Los sollte der Anreiz für dieses ruinöse Wettrüsten gesenkt werden. Ausserdem erhofften sich insbesondere Angehörige von Familien, die zwar zur Elite, aber nicht zu den ganz mächtigen Geschlechtern zählten, eine ausgeglichenere Verteilung der Ämter.

Verdächtiger Zufall

Allerdings scheint auch beim Los nicht immer alles mit rechten Dingen zugegangen zu sein. Jedenfalls ist es auffällig, dass einige Herren das gleiche Amt mehrmals hintereinander erlangten. So gelang Johann Heinrich Zwicky das Kunststück, zwischen 1699 und 1719 fünfmal in Folge zum Landesstatthalter gelost zu werden (wodurch er jeweils zwei Jahre später Landammann werden konnte). Die Wahrscheinlichkeit, das in einem fairen Verfahren zu schaffen (gegen jeweils sieben Mitbewerber), liegt bei 1 zu 32 768. Die Vermutung liegt nahe, dass Zwicky seinem Glück auf die Sprünge zu helfen wusste, etwa mittels Absprachen mit anderen Kandidaten. Auf Unregelmässigkeiten lässt auch ein Beschluss der evangelischen Landsgemeinde von 1764 schliessen, in dem die Kandidaten ermahnt werden, sie sollten «keine Kugeln mehr wechseln, sondern jeder die ihn treffende Kugel behalten».[4] Statt der Wähler bestachen die Politiker nun also einfach ihre Mitbewerber.

Gleichwohl hielten die Glarner am Losverfahren fest. 1791 ging die evangelische Landsgemeinde sogar noch einen Schritt weiter: Sie führte für einige Ämter (Landschreiber, Läufer und Landvögte) das sogenannte Kübellos ein. Dieses verzichtete ganz auf eine vorgängige Wahl und loste die Ämter direkt unter allen Bürgern aus. Dafür wurden Zettel mit Namen aus einem Butterfass gezogen. Weil keinerlei Vorselektion stattfand, konnte es vorkommen, dass das Los Leute traf, die ein Amt nicht ausüben wollten oder konnten, zum Beispiel wenn ein Analphabet zum Landschreiber ernannt wurde. In vielen Fällen wurde es daher an den Meistbietenden versteigert, womit man wieder gleich weit war wie im 17. Jahrhundert: beim Ämterkauf.

Inspiriert von Glarus, übernahmen zwei weitere Landsgemeindeorte das Losverfahren, wenn auch nur für kurze Zeit: In Schwyz wurde es 1692 eingeführt und blieb formell bis 1706 in Kraft, wobei es in der Praxis schon vorher nicht mehr angewandt wurde. In Zug dauerte das Experiment noch kürzer, nämlich von 1697 bis 1699. In Glarus überlebte das Losverfahren derweil bis weit ins 19. Jahrhundert hinein. Erst als die Glarner im Zuge der Regenerationsbewegung 1837 eine neue Verfassung beschlossen, schafften sie die alten Strukturen der konfessionellen Trennung ab – und mit ihnen das Losverfahren.

Verengung der Herrschaftsschicht

Nicht nur in Landsgemeindeorten fand das Losverfahren Anwendung, sondern auch in städtischen Aristokratien wie Bern, Basel oder Schaffhausen. Und so unterschiedlich die politischen Systeme waren, so ähnlich waren die Gründe, die sie aufs Los brachten: Einerseits wollte man die verbreitete politische Korruption eindämmen, andererseits die Tendenz zur Machtkonzentration entschärfen. In Bern etwa wurde die herrschende Schicht ab dem 17. Jahrhundert immer schmaler: Zählten 1630 noch 139 Familien zum Patriziat, waren es 1701 nur noch 88.

Die zunehmende Abkapselung führte zu Spannungen, einerseits zwischen den regierenden Geschlechtern und dem Rest der Burgerschaft, andererseits aber auch innerhalb des Patriziats. Die Aufnahme in den Grossen Rat erfolgte durch Kooptation: Das Gremium bestimmte selber, wen es neu aufnehmen wollte. Dabei hatten die Mitglieder des Kleinen Rats und des Rats der Sechzehn ein Vorschlagsrecht; sie konnten so sicherstellen, dass Mitglieder der eigenen Familie zum Zug kamen. Die weniger mächtigen Geschlechter, die nicht im Kleinen Rat vertreten waren, befürchteten nicht zu Unrecht, mittelfristig ganz aus dem Grossen Rat zu fallen. Auch deshalb versuchte Albrecht von Haller – der dafür lukrative Stellen an angesehenen Universitäten und Höfen ausschlug – derart verzweifelt, in den Kleinen Rat zu kommen: Es ging um das politische Überleben seiner Familie.

Das Los, das für Landvogteien ab 1710 und für den Kleinen Rat ab 1722 eingesetzt wurde, sollte die Ämterverteilung gleichmässiger machen und Bestechung erschweren. Wie in Glarus kam das Glück beziehungsweise Pech in goldenen und silbernen Kugeln zum Ausdruck. Dabei bestimmte nie das Los allein; vielmehr kam ein komplexes System zur Anwendung, das über mehrere Runden Wahl und Losverfahren kombinierte. Der Zufall hatte keine freie Bahn, sondern wurde im Gegenteil stark eingehegt. Denn die mächtigen Familien hatten kein Interesse daran, ihre Privilegien einfach so aufzugeben. Umgekehrt wollten sie aber auch nicht, dass innere Konflikte ihre Herrschaft gefährdeten. Die Einbindung des Loses erlaubte es, beiden Absichten gerecht zu werden. «Das Ziel der Einführung von Losverfahren in Bern war nicht eine Demokratisierung, sondern vielmehr der Abbau von Konflikten sowie eine Stabilisierung der aristokratischen Republik», schreibt der Historiker Nadir Weber. Wie wirksam das Los dabei war, ist offen. Jedenfalls blieb die Macht bis zum Zusammenbruch des Ancien Régime in den Händen weniger Familien konzentriert.

Albrecht von Haller war kein begeisterter Anhänger des Losverfahrens. Zwar schrieb er, dass das Los die Chancen von Aussenseitern auf Ämter verbessere. Das Übel der Wahlbestechung lasse sich damit aber nicht beheben, sondern verlagere sich lediglich auf die Phase der Vorselektion. Haller mag aufgrund seiner persönlichen Erfahrung nicht eben ein unvoreingenommener Richter sein. Letztlich stand er dem Los aber doch versöhnlich gegenüber: Man solle jener höheren Instanz vertrauen, die das Gold und Silber der Kugeln geschaffen und jede Farbe mit dem Namen dessen versehen habe, für den sie bestimmt sei. Haller sah in seinem Lospech offenbar einen Hinweis, dass Gott ihn nicht mit Regierungsgeschäften belasten wollte, so dass er sich ungestört seiner wissenschaftlichen Tätigkeit widmen konnte.

Reaktion auf Staatskrise

Auf den göttlichen Willen berief man sich auch anderswo wiederholt, etwa in Schaffhausen. Dort forderten die Zünfte, die das Fundament des Staats bildeten, 1688 die Einführung des «göttlichen Loss», um den Zugang zu höheren Ämtern gerechter zu gestalten.[5] Vorausgegangen waren dem Ansinnen wachsende Spannungen zwischen dem Kleinen Rat, der immer mehr Kompetenzen an sich zog, und dem Rest der Bürgerschaft, die sich schliesslich zu einer veritablen Staatskrise ausweiteten. Dem Kleinen Rat wurden Absolutismus, Korruption und Vetternwirtschaft vorgeworfen. Die Schwere der Krise erklärt wohl auch, warum Schaffhausen mit seiner Reform deutlich weiter ging als Bern. Der Grosse Rat beschloss, sämtliche Ämter auszulosen, wobei die Zünfte und Gesellschaften je einen Kandidaten stellen durften.

Demokratisierung war nicht das Ziel

Kurzum: In den Landsgemeindeorten ebenso wie in den Städterepubliken der Eidgenossenschaft wurde das Los als Mittel gegen politische Korruption und absolutistische Herrschaftsansprüche propagiert. Zahlreiche Orte griffen auf das Verfahren zurück, Auslöser waren oft Spannungen innerhalb der oberen Herrschaftsschichten. Angestrebt wurden eine breitere Verteilung der Macht und eine weniger berechenbare – und somit auch weniger beeinflussbare – Besetzung der Ämter. Eine wirkliche Demokratisierung war hingegen nie das Ziel und fand auch nirgends statt. Im Gegenteil: Oft lag das Losverfahren durchaus im Interesse der herrschenden Schicht. Sei es, weil diese (wie in Glarus) die horrenden Kosten der Wahlbestechung vermeiden wollte; sei es, weil (wie in Bern) der Kreis der Mächtigen immer enger wurde und damit die Stabilität der Regierung gefährdete.

Es mag sein, dass das Losverfahren Vorteile für die Demokratie mit sich bringen kann. Die Alte Eidgenossenschaft ist aber ein denkbar ungeeignetes Beispiel dafür. Die Berner Patrizier wären erstaunt über die Vorstellung, dass sie mit ihrer Reform Pioniere der Demokratie gewesen sein sollen.

 


[1] Zitiert in Nadir Weber (2017): «Gott würfelt nicht», in: Chollet, Antoine und Fontaine, Alexandre (2017): Expériences du tirage au sort en Suisse et en Europe (XVIe-XXIe siècle), S. 60.

[2] Chollet/Fontaine 2017.

[3] Aurèle Dupuis: «Un remède désespéré pour des démocraties aux abois», in Chollet/Fontaine 2017.

[4] Zitiert in Winteler, Jakob (1954): Geschichte des Landes Glarus. Band II: von 1638 bis zur Gegenwart, S. 128.

[5] Roland E. Hofer: Absolutismus oder Republik? Bemerkungen zur Verfassungskrise von 1688. Schaffhauser Beiträge zur Geschichte, 84 (2010), S. 95 ff.

Das Parlament erwacht aus der Schockstarre

Nachdem sich National- und Ständerat zu Beginn der Corona-Pandemie selbst aus dem Spiel genommen haben, nehmen sie mit der ausserordentlichen Session ihre Tätigkeit wieder auf. Gut so – denn gerade in Krisenzeiten ist die Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Parlaments unerlässlich.

Die Vollmachtenregime in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gehörten zu den düstersten Zeiten der schweizerischen Demokratie. Der Bundesrat schränkte mit weitreichenden Verordnungen die Freiheitsrechte der Bürger stark ein, setzte die Volksrechte vorübergehend ausser Kraft, gängelte die Presse und hob die Wirtschaftsfreiheit zu grossen Teilen auf.

Die Türen der Ratssäle sind geschlossen. Die Räte tagen stattdessen in der Bernexpo. Bild: Parlamentsdienste

Dass die Regierung einer demokratischen Republik eine quasi-diktatorische Praxis einführt, ist beunruhigend genug. Fast noch irritierender ist aber, dass sie die Ermächtigung dazu vom Parlament erhielt und dieses keine Anstalten machte, die Regierung bei ihren Exzessen im Zaun zu halten. National- und Ständerat übertrugen dem Bundesrat 1914 und 1939 unbeschränkte Vollmachten und gaben damit ihre eigene Funktion bereitwillig auf. Mehr noch: Sie vergassen auch ihre kardinale Aufgabe, die Regierung zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Schubladisierung von Volksinitiativen? Verbote von Firmengründungen? Weitgehende Zensur der Medien und Überwachung der Kommunikation? Das Parlament schluckte alles, Widerspruch gab es kaum.

Natürlich ist die gegenwärtige Corona-Krise nur sehr beschränkt mit einer kriegerischen Bedrohungslage vergleichbar. Doch auch nun legiferiert der Bundesrat mit seinen Notrechtsverordnungen sehr weit ins Leben der Bevölkerung und in die Volkswirtschaft hinein. Die Verfassungskonformität ist bei gewissen Massnahmen nicht über jeden Zweifel erhaben. Nichtsdestotrotz liess das Parlament der Regierung zu Beginn freie Hand und hielt sich zurück. Die Ratsbüros brachen die Frühjahrssession ab, ohne dass National- und Ständerat darüber hätten befinden können.[1]

Mehr noch: Auch die parlamentarischen Kommissionen wurden unnötigerweise weitgehend heruntergefahren und damit ein wesentlicher Teil der Aufsichtsfunktion der Legislative ausgesetzt. Während die Sitzungen des siebenköpfigen Bundesrats wie gewohnt abgehalten wurden, betrachtete man jene der nicht viel grösseren Kommissionen als nicht zu verantwortendes Risiko.

Erst nach einigen Wochen kamen die Kommissionen wieder zusammen. Und begnügten sich zunächst damit, vorsichtige Empfehlungen an den Bundesrat zu richtigen, da und dort wurden immerhin Motionen eingereicht.

Diese Woche sind nun National- und Ständerat zur ausserordentlichen Session zusammengekommen und tagen damit erstmals seit Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» wieder. Es ist absehbar, dass sie die Weisungen des Bundesrats teilweise anpassen und präzisieren. Auf der Traktandenliste stehen etwa eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die vom Bund verbürgten Kredite oder Mieterlasse. Die Lobbyisten haben offensichtlich in der Krise nicht geschlafen.

Das Parlament kann aber auch die vom Bundesrat verfügten Einschränkungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls anpassen. Die teilweise kafkaesk anmutenden Differenzierungen, welche Geschäfte nun ab wann was verkaufen dürfen, haben einschneidende Konsequenzen für die KMU.

Auch muss die Bundesversammlung ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen. Dazu gehört etwa, den Kurs des Bundesrats und der Verwaltung zu hinterfragen und allfällige Fehler klar zu benennen. Die zum Teil widersprüchliche Kommunikation etwa oder das Fehlen elementarer medizinischer Ausrüstung wie Ethanol, Schmerzmittel oder Schutzmasken wirft nicht eben ein gutes Licht auf das Krisenmanagement von Bundesrat und Verwaltung. Doch auch im Fall, dass die Regierung alles richtig gemacht hat, ist es unerlässlich, dass das Parlament seine Arbeit wieder auf- und seine Funktion wahrnimmt. Nur schon, dass das Notrecht für den Bundesrat nicht zum Gewohnheitsrecht wird, wie geschehen in früheren, dunkleren Zeiten.

Zu unterstreichen ist indes, dass damals auch das Parlament selber eine problematische Rolle spielte, indem es Gesetze für dringlich erklärte und sie damit dem fakultativen Referendum entzogen. Es brauchte 1949 die Annahme der Volksinitiative «für die Rückkehr zur direkten Demokratie», damit seither immerhin dringliche Bundesbeschlüsse, die länger als ein Jahr dauern, dem nachträglichen Referendum unterstellt werden.

Krisenzeit, so sagt man, ist die Zeit der Exekutive. Aber genau wegen der ausgebauten Macht der Regierung ist ein alertes und kritisches Parlament umso wichtiger. Gerade in diesen Zeiten ist es unerlässlich, dass es seine Aufgaben wahrnimmt – wenn auch mit Schutzmasken und zwei Meter Abstand.

 


[1] Siehe dazu das Kurzgutachten von Felix Uhlmann und Martin Wilhelm.

Was die Demokratie von der Landsgemeinde lernen kann

Die weitgehenden Mitspracherechte an der Landsgemeinde können anderen Demokratien als Inspiration dienen. Zugleich steht auch die Landsgemeindedemokratie selbst vor der Frage, wie sie weiterentwickelt werden soll.

Von Lukas Leuzinger[1]

Cover Ds Wort isch frii

Das Buch «Ds Wort isch frii», auf dem dieser Beitrag basiert, ist bei NZZ Libro erschienen.

Gemessen an der Grösse der Kantone, stossen Abstimmungen in Glarus und Appenzell Innerrhoden auf überproportional grosses Interesse in der restlichen Schweiz und erst recht im Ausland. Der Grund liegt im Verfahren: Die Landsgemeinden am letzten April-Sonntag (Appenzell) und ersten Mai-Sonntag (Glarus) ziehen jedes Jahr zahlreiche Besucher und Beobachter von ausserhalb in ihren Bann. Und wenn die Glarner über ein Burkaverbot abstimmen, steigert sich der Rummel nochmals, sodass nationale und internationale Medien der Versammlung seitenfüllende Reportagen und Experteneinschätzungen widmen.

Die Landsgemeinde als Urform der Demokratie, als jahrhundertealte Institution (in Glarus fand die erste belegte Landsgemeinde 1387 statt), als schöne Tradition: das macht wohl einen wichtigen Teil der Faszination für dieses Modell aus. Allerdings: Die Landsgemeinde auf ihr Alter, auf ihren urtümlichen Charakter zu reduzieren, wird ihrer Bedeutung nicht gerecht. Die Glarner und Appenzeller haben die Landsgemeinde nicht deshalb bis heute beibehalten, weil sie Freude an der Tradition haben. Sondern weil sie die Möglichkeit zur direktdemokratischen Mitsprache schätzen.

Keine Flut von Anträgen

Die Landsgemeinde steht für eine eigenständige Auffassung der Demokratie, mit spezifischen Eigenschaften, mit Nachteilen, aber auch Vorteilen. Die direkte Begegnung unter den Stimmbürgern bringt eine einzigartige politische Kultur hervor. Sobald der Glarner Landammann mit den Worten «Ds Wort isch frii» (Das Wort ist frei) die Diskussion zu einem Sachgeschäft eröffnet, kann jeder Versammlungsteilnehmer ans Rednerpult treten und zu seinen Mitbürgern sprechen. Ein einziger Bürger kann mit einem Memorialsantrag ein Anliegen auf die politische Bühne bringen. In Glarus kann zudem jeder und jede zu allen Geschäften, die behandelt werden, Änderungsanträge stellen. Die ausgebauten Antragsrechte machen den Kern der Landsgemeindedemokratie aus – und sie können anderen Demokratien als Inspiration dienen.

Das Antragsrecht an der Landsgemeinde ist im internationalen Vergleich eigentlich ausgesprochen radikal.[2] Trotzdem werden die Behörden nicht mit Anträgen überflutet, und die Antragssteller können ihre Anliegen meist vernünftig begründen. Das zeigt: Wenn man den Bürgern Verantwortung überträgt, verhalten sie sich verantwortungsvoll. Betrachtet man sie als störendes Element, werden sie sich auch so verhalten.

Man muss nicht gleich so weit gehen wie in Glarus, wo jeder Bürger eine Volksabstimmung auslösen kann. Doch die meisten Demokratien gewähren ihren Bürgern gar keine Mitwirkungsmöglichkeit ausserhalb von Wahlen. Dass sie wenigstens zusammen mit einer gewissen Anzahl Mitbürger ein Thema auf die politische Agenda bringen können, wäre in vielen Ländern bereits eine markante Stärkung der direkten Mitbestimmung. Auch der Einbezug im Gesetzgebungsprozess wäre eine Möglichkeit, die Mitsprache der Bürger zu verbessern.

Das zweite zentrale Element der Landsgemeinde ist die offene Diskussion. Die freie Meinungsbildung ist ein Kernelement, ohne das keine Demokratie auskommt. Entsprechend essenziell ist eine offene und faire Diskussion im Vorfeld von Entscheidungen, seien es Wahlen, Volksabstimmungen oder auch Abstimmungen in einem Parlament. Natürlich ist es kaum praktikabel, alle Stimmbürger eines Landes oder nur schon eines grösseren Kantons an einer Landsgemeinde zusammenzubringen. Demokratische Diskussionskultur kann man aber auch ausserhalb des Landsgemeinderings pflegen. Ein Ansatz dazu ist das Modell der deliberativen Demokratie, das in jüngerer Zeit in der Wissenschaft und darüber hinaus intensiv diskutiert wurde. Dieses Modell betont die Bedeutung der öffentlichen Debatte. Im Zentrum steht die Idee, dass in einer Demokratie nicht dann die besten Entscheide gefällt werden, wenn sich derjenige mit der lautesten Stimme durchsetzt, sondern wenn Bürger auf Augenhöhe über Vorschläge diskutieren können und durch Abwägen und Überzeugen zu einer Lösung gelangen, mit der möglichst viele einverstanden sind. Vor allem auf lokaler Ebene gab es in den letzten Jahren zahlreiche Projekte, um diese Idee in die Praxis umzusetzen. Es braucht aber weitere Anstrengungen, den Einbezug der Stimmbürger und eine möglichst breite Diskussion zu ermöglichen.

Kein mythisches Ideal

Die Landsgemeinde kann somit als Inspirationsquelle für andere Demokratien dienen. Sie ist aber keine Blaupause, die sich eins zu eins auf andere Kantone oder Staaten übertragen liesse. Ebenfalls eignet sie sich nicht als mythisches Ideal einer perfekten Demokratie. Tatsächlich bringt die Landsgemeinde bedeutende Nachteile mit sich. Zum einen kann die politischen Rechte nur ausüben, wer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort einfindet. Wer krank ist oder arbeiten muss, bleibt ausgeschlossen. Zum anderen erfolgt die Stimmabgabe nach wie vor per Handaufheben. Damit wird das Prinzip der geheimen Stimmabgabe verletzt. Zudem werden die Stimmen nicht gezählt, sondern nur geschätzt, was mit einiger Unsicherheit verbunden ist und die Gefahr mit sich bringt, dass ein Vorschlag obsiegt, der keine Mehrheit der Stimmenden hinter sich hatte.

Die Landsgemeindedemokratie steht wie jede Demokratieform vor der Frage, wie sie weiterentwickelt werden kann und soll, um in Zukunft die Ansprüche ihrer Mitglieder zu erfüllen. Man kann auch mit Fug und Recht die Ansicht vertreten, dass die Mitspracherechte mit einer Abschaffung der Landsgemeinde besser erfüllt werden könnten.

Derzeit ist die Landsgemeinde sowohl in Appenzell Innerrhoden als auch in Glarus praktisch unumstritten. Das bedeutet nicht, dass Anpassungen am politischen System tabu wären. Tatsächlich hat sich die Landsgemeinde in der Vergangenheit immer wieder der Zeit angepasst und weiterentwickelt. So wurde in Glarus Anfang des 20. Jahrhunderts die Amtszeit des Landammanns begrenzt, später wurde ein Lautsprecher im Ring installiert, die Regierungs- und Ständeratswahlen wurden von der Landsgemeinde an die Urne verlegt, und 1972 durften die Frauen erstmals an der Versammlung teilnehmen.

Interessant ist, dass alle diese Veränderungen im Vorfeld mit dem Argument bekämpft wurden, damit werde die Landsgemeinde verschwinden. Das gilt auch für den jüngsten Reformvorschlag: der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln. Die Regierung hatte diese Möglichkeit durch eine Arbeitsgruppe abklären lassen. 2016 beschloss der Landrat jedoch auf Antrag des Regierungsrats, die Idee nicht weiterzuverfolgen. Technische Hilfen, so die Befürchtung, würden das «Wesen der Landsgemeinde» verändern. Insbesondere würde der Landammann faktisch seine Entscheidkompetenz verlieren, warnte der Regierungsrat in einem Bericht. Es gehe auch um Vertrauen: «Ohne Vertrauen (…), dass der Landammann die ihm zukommende Entscheidungsgewalt mit Umsicht und im Sinne des Volkes ausübt, hat wohl auch die Landsgemeinde keine Zukunft.»

Schmaler Grat

Zweifelsohne ist der Einsatz technischer Hilfsmittel im Landsgemeindering nicht ohne Nachteile und Risiken. Ob solche Hilfsmittel zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll sind, sei an dieser Stelle offengelassen. Sicher ist, dass der Grat zwischen Bewahrung der Tradition und Gefährdung der Landsgemeinde schmal ist. Der Entscheid des Landammanns wird zwar von den Stimmbürgern an der Glarner Landsgemeinde grundsätzlich akzeptiert. Dennoch kommt es vor, dass knappe Entscheide im Nachgang für Diskussionen sorgen. In Ausserrhoden gab es diese Diskussionen nach dem Entscheid über die Einführung des Frauenstimmrechts 1989, als viele Bürger die Mehrheitsverhältnisse anders sahen als der Landammann, der eine Mehrheit für das Frauenstimmrecht ermittelte. Der umstrittene Entscheid war sicher nicht allein verantwortlich dafür, dass die Ausserrhoder 1997 die Landsgemeinde beerdigten – mit Sicherheit lässt sich aber sagen, dass er das Vertrauen in die Institution nicht beförderte.

Ein unbedingtes Festhalten an der Landsgemeinde in ihrer vermeintlich «ursprünglichen» Form kann somit der Absicht, die Institution zu erhalten, zuwiderlaufen. Gerade die Anhänger der Landsgemeinde sind also gut beraten, Anpassungen offen und vorurteilsfrei zu prüfen. Verfügt die Versammlung über die nötige Substanz und Verankerung in der Bevölkerung, sind übertriebene Sorgen über ihre Gefährdung durch institutionelle Anpassungen nicht gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang erscheint das Votum des Freisinnigen Martin Baumgartner in der Debatte im Landrat über die Urnenwahl des Regierungsrats 1970 aktueller denn je. Er hielt den Gegnern des Antrags, welche darin den Tod der Landsgemeinde sahen, entgegen: «Wer von vornherein behauptet, dass die Landsgemeinde keine Änderungen ertrage, legt ihr kein gutes Zeugnis ab.»

 

Veranstaltungshinweise

Am 23. März 2018 stellt Lukas Leuzinger sein Buch «Ds Wort isch frii» im Rahmen einer Ausstellung über die Landsgemeinde in Braunwald vor.

Die Buchvernissage findet am 19. April 2018 in Glarus statt. Mehr Informationen unter Veranstaltungen.

 


[1] Der Beitrag basiert auf dem Buch «Ds Wort isch frii», das sich mit der Glarner Landsgemeinde befasst.

[2] Natürlich gilt dasselbe für Antragsrechte an Gemeindeversammlungen, wobei dort die Grössenverhältnisse andere sind.

Mit Protest und Revolten zur direkten Demokratie

Die direkte Demokratie ist nicht einfach so gewachsen oder von aussen importiert worden. Sondern das Resultat vieler Auf- und Widerstände. Das ist die These eines neuen Buches, das die «einfachen» Leute ins Zentrum der Demokratiegeschichte stellt.

Publiziert in der «Luzerner Zeitung» und im «St. Galler Tagblatt» am 31. Mai 2017.

Rolf Graber: Demokratie und Revolten.

Die Erinnerung an längst vergangene Schlachten wird in der Schweiz sorgsam gepflegt. Sempach, Murten, Marignano: Seit unserer Schulzeit wissen wir, wie sich die tapferen Eidgenossen verteidigten und ihr Herrschaftsgebiet auszubauen versuchten – mit unterschiedlichem Erfolg. Dagegen wird über die Konflikte innerhalb der Schweiz wenig gesprochen, obschon diese nicht weniger bedeutsam sind. Laut dem Thurgauer Historiker Rolf Graber sind sie sogar dafür verantwortlich, dass wir heute alle vier Monate an die Urne gerufen werden.

In der Geschichtswissenschaft gibt es, vereinfacht gesagt, zwei konkurrierende Erzählungen, wie die moderne (halb-)direkte Demokratie entstanden ist. Einige Forscher vertreten die Ansicht, dass Volksinitiative und Referendum vor allem aus den vormodernen Demokratieformen der Landsgemeinden und Gemeindeversammlungen hervorgingen, die es seit Jahrhunderten gibt.

Eine andere Sichtweise betont den Einfluss aufklärerischer Ideen aus Frankreich und den USA. Mit der Gründung der Helvetischen Republik 1798 wurden in der Schweiz erstmals die Ideen von Freiheit und Gleichheit verankert. Auch die erste schweizweite Volksabstimmung fällt in diese Zeit. Die Republik überlebte nur wenige Jahre, doch die Ideen wurden in der Regenerationszeit der 1830er-Jahre wieder aufgenommen.

Graber relativiert beide Sichtweisen. Für ihn ist moderne Demokratie primär Resultat vieler Widerstandsbewegungen, Protesten und blutigen Revolten. In seinem Buch zeichnet er diese detailliert nach und beschreibt die Akteure dahinter. Zeitlich beginnt er bei der Französischen Revolution 1789, auch wenn es natürlich schon vorher immer wieder Revolten gegen die Machthaber gab.

Graber erklärt die – auch im internationalen Vergleich – unruhige Geschichte damit, dass die Obrigkeiten in den eidgenössischen Orten im Unterschied zu den Fürstenhöfen im Ausland keine stehenden Heere hatten. Für die Niederschlagung der Aufstände seien sie immer auf die Loyalität eines Teils der eigenen Bevölkerung angewiesen gewesen, was diese zum Widerstand ermuntert habe.

Als in Frankreich die Revolution ausbrach, waren in fast allen Kantonen aristokratische Regime an der Macht. Sogar in den Landsgemeindeorten, wo die Bürger theoretisch sehr weitgehende Mitbestimmungsrechte besassen, hatten sich Herrschaften weniger Familien gebildet, die sich vom Rest der Bevölkerung abkapselten und die Macht monopolisierten. Grosse Teile der heutigen Schweiz waren zudem Untertanengebiete, die von anderen Orten unterdrückt wurden.

Kein Wunder, brodelte es, und die revolutionären Ideen aus Frankreich wirkten wie ein Funken, der auf das Pulverfass Schweiz zuflog. In St. Gallen, Zürich, Basel und anderen Kantonen erhoben sich Bauern, Handwerker und Angehörige des städtischen Bürgertums gegen die aristokratischen Regierungen.

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Am 22. November 1830 versammelte sich in Uster die Zürcher Landbevölkerung, um gegen die Vorherrschaft der Stadt zu protestieren. Die Versammlung, an der rund 30’000 Menschen teilnahmen, ging als «Ustertag» in die Geschichte ein. (Bild: ZB Zürich)

 

Graber zeigt auf, wie sich die neuen Ideen von Freiheit und Gleichheit mit dem Ideal der Landsgemeinde-Demokratie vermischte. Das Ziel der Revolutionäre war die Etablierung eigener Landsgemeinden, an denen sie ihre Regierung selber wählen konnten. Allerdings besassen auch die Landsgemeindeorte Untertanengebiete. Die Oppositionellen beriefen sich deshalb in Petitionen und Flugblättern auf aufklärerische Ideen und forderten gleiche Rechte gegenüber ihren Herren. Vielerorts entstanden 1798, kurz bevor die Franzosen in die Schweiz einmarschierten, unabhängige Staaten mit Landsgemeinde-Verfassungen – acht allein im Kanton St. Gallen. Jedoch wurden diese mit der zentralistischen Verfassung der Helvetik sogleich wieder abgeschafft.

Die Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen

Das revolutionäre Potenzial blieb allerdings bestehen. In den 1830er-Jahren brach es vielerorts wieder auf, als breite Bevölkerungsschichten, angeführt von den Liberalen, gegen ihre Regierungen opponierten. So am 22. November 1830, als in Uster 30’000 Bürger der Zürcher Landschaft gegen die Benachteiligung gegenüber der Stadt protestierten. Die ersten Vorformen des Referendums und der Initiative entstanden damals – wobei die Hürden zunächst sehr hoch angesetzt wurden. Man wollte nicht, dass das Volk zu viel dreinredete.

Später wurden die liberalen Eliten selber Ziel von Protesten, insbesondere in der Anfangszeit des 1848 gegründeten Bundesstaats, als die Bewegung in vielen Kantonen mehr direkte Demokratie forderte. Die Reformen, die sie den liberalen Eliten abtrotzte, beeinflussten auch die Entwicklung auf Bundesebene, wo 1874 das fakultative Referendum und 1891 die Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung eingeführt wurden.

Auffallend ist, dass die Forderungen nach direkter Demokratie oft mit anderen Anliegen verknüpft wurden – insbesondere materiellen. Offenbar erhofften sich insbesondere die Unterschichten von den neuen Mitbestimmungsrechten auch eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, sei es durch Interventionen des Staates in die Wirtschaft oder durch eine Reduktion der Steuerbelastung.

Vorläufer der Populisten?

Die Träger der Bewegungen stammten oft selbst aus der Mittel- oder Unterschicht. Vielfach waren es charismatische Führungsfiguren, die die einfache Bevölkerung direkt ansprachen und sich zu Advokaten des «Volkes» gegen die «Herren» aufschwangen. In ihrer politischen Rhetorik nahmen sie laut Graber Argumentationsfiguren des modernen Populismus vorweg, auch wenn der Historiker die Übertragung dieses Begriffs auf die Demokratiebewegungen des 19. Jahrhunderts für problematisch hält.

Neben dem Widerstand zur Zeit der Französischen Revolution, der Regenerationszeit und der Anfangszeit des Bundesstaats befasst sich Graber auch mit der Zeit danach – etwa dem Widerstand gegen die Vollmachtenregime während der beiden Weltkriege. Dies allerdings nur überblicksartig. Entsprechend fehlt dem Buch dort etwas die Tiefe.

Dennoch bietet Grabers Werk einen lehrreichen Einblick in die unruhige, von Umbrüchen und Rückschlägen geprägte Entstehungsgeschichte der direkten Demokratie in der Schweiz. Der Fokus auf Widerstände von unten bietet eine ungewohnte Perspektive. Und die detailbewussten Schilderungen verleihen dem Buch eine Spannung, die es auch für Nicht-Historiker lesenswert macht.

 

Rolf Graber: Demokratie und Revolten. Chronos, 232 Seiten, ca. Fr. 42.–.

Wir wählen und misstrauen euch

Die westlichen Demokratien stehen vor einem Paradox: Obwohl die Bürger die Demokratie schätzen, vertrauen sie den Institutionen, die sie wählen, immer weniger. Das hat damit zu tun, dass im Zuge der Globalisierung Anspruch und Wirklichkeit der nationalen Demokratie zunehmend auseinanderklaffen.

Donald Trump hat einen neuen Rekord aufgestellt. Innert acht Tagen nach seinem Amtsantritt ist der Anteil der Amerikaner, die mit seiner Amtsführung zufrieden sind, unter 50 Prozent gefallen. So schnell war das bei keinem seiner Vorgänger der Fall – Barack Obama hatte dafür noch zweieinhalb Jahre gebraucht. Trump kann sich damit trösten, dass er keineswegs der einzige unbeliebte Staatschef ist. In Frankreich sank der Anteil der Bürger, die mit Noch-Präsident François Hollande zufrieden sind, zeitweise auf 4 Prozent.

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Die Wähler bescheren Politikern wie François Hollande zwar Wahlsiege, vertrauen ihnen aber wenig. Bild: Parti socialiste (flickr)

Dass Politiker, sobald sie gewählt werden, an Zuspruch verlieren, ist normal. Wer Verantwortung trägt, bietet Angriffsfläche für Kritik. Die Wähler messen einen an den eigenen vollmundigen Wahlversprechen, von denen viele mit der Realität in Konflikt geraten.

Besorgniserregend ist hingegen, dass die Leute sich nicht nur von Politikern enttäuscht abwenden, sondern von den demokratischen Institutionen per se. 1975 gaben in einer Gallup-Umfrage 40 Prozent der Amerikaner an, dem Parlament sehr oder ziemlich stark zu vertrauen. Im Juni 2016 waren es nur noch 9 Prozent. Das Vertrauen in den Präsidenten sank im gleichen Zeitraum von 52 auf 36 Prozent.

In den europäischen Demokratien ist die Entwicklung ähnlich verlaufen. In praktisch allen Ländern stellen Umfragen ein sinkendes Vertrauen in Regierung und Parlament über die Zeit fest – in den etablierten Demokratien Westeuropas ebenso wie in den ehemals sozialistischen Ländern im Osten des Kontinents (wobei der Vertrauensverfall in den südeuropäischen Ländern in den letzten Jahren am stärksten war). Es gibt aber auch Ausnahmen: So blieb in der Schweiz das Vertrauen in Bundesrat und Parlament in den letzten Jahren auf hohem Niveau stabil oder stieg sogar noch.

Das sinkende Vertrauen widerspiegelt sich im über die Jahre ziemlich konstanten Rückgang der Beteiligung an nationalen Wahlen in allen Ländern.

Unbeliebte Politiker, umjubelte Polizisten

Die Enttäuschung über die die demokratischen Institutionen ist nicht gleichzusetzen mit einer grundsätzlichen Ablehnung der Demokratie. Tatsächlich wird die Demokratie nach wie vor fast überall auf der Welt unbestritten als ideale Regierungsform angesehen. Doch die Ansprüche, welche die Bürger an diese Regierungsform stellen, vermögen die Politiker offensichtlich immer weniger zu befriedigen.

Dabei ist es nicht so, dass die Leute generell das Vertrauen in staatliche Institutionen verlieren würden – im Gegenteil: Schaut man sich die Umfragen genauer an, stellt man fest, dass das Vertrauen in die Polizei, in die Armee und auch in die Justiz unverändert hoch sind – jedenfalls höher als in Legislative und Exekutive. Und während letztere in den letzten Jahrzehnten konstant an Zuspruch verloren haben, ist ein ähnlicher Trend bei Militär oder Polizei nicht festzustellen. Sie stiegen sogar eher in der Gunst der Bevölkerung. Es zeigt sich eine wachsende Kluft zwischen demokratisch gewählten und nicht demokratisch legitimierten Institutionen. Die Leute vertrauen jenen Institutionen weniger, die sie selber wählen (wenigstens indirekt) und kontrollieren können, dafür jenen mehr, auf deren Besetzung sie keinen Einfluss haben.

Kritische Bürger

Eine mögliche Erklärung für den Vertrauenszerfall ist, dass Politiker schlicht schlechtere Arbeit leisten. Es wäre allerdings ein ziemlicher Zufall, wenn die Politiker in sämtlichen Demokratien über die Zeit hinweg konstant immer unfähiger, korrupter und volksferner geworden wären.

Umgekehrt ist es auch möglich, dass die politischen Verantwortungsträger zwar nicht schlechtere Arbeit leisten, aber die Erwartungen ihrer Wähler gestiegen sind. Tatsächlich stellten die Politologen Michel Crozier, Samuel Huntington und Joji Watanuki bereits 1975 fest, dass die Ansprüche der Bürger an den Staat gestiegen und überdies vielfältiger geworden seien, so dass Regierungen immer mehr Mühe hätten, diese zu erfüllen.

Die US-amerikanische Professorin Pippa Norris sieht den Vertrauensrückgang daher nicht als etwas Negatives, sondern als Ausdruck einer anspruchsvollen und engagierten Bürgerschaft – von «critical citizens», die sich von ihren Regierungen nicht mehr mit schönen Reden und Versprechen einlullen lassen, sondern den Politikern auf die Finger schauen und sie an die Ansprüche ihrer Wähler erinnern.

Der Spielraum der Nationalstaaten wird kleiner

Dass sich Bürger von den Eliten emanzipiert haben, ist sicherlich richtig. Allerdings vermag dies nicht zu erklären, warum die angeblich engagierte und kritische Bürgerschaft sich immer seltener an Wahlen beteiligt. Ausserdem: Müssten kritische Bürger nicht auch kritischer gegenüber der Polizei oder der Justiz sein? Offenbar steckt mehr hinter dem Vertrauensverlust.

Vielleicht hängt er ja damit zusammen, dass die Erwartungen und die Realität der Demokratie zunehmend auseinanderdriften. Die in den letzten Jahrzehnten stattgefundene zunehmende weltweite Vernetzung – technisch, wirtschaftlich, sozial – hat auch vor der Politik nicht Halt gemacht. Ob Klimaschutz, Handel oder Migration: Immer mehr Herausforderungen betreffen nicht mehr einzelne Staaten, sondern viele oder alle. Gleichzeitig haben Massnahmen einzelner Länder immer mehr Auswirkungen auf andere Länder. Da scheint es nur logisch, dass immer mehr Fragen in inter- und supranationalen Organisationen beraten und entscheiden werden.

Bloss: Jeder Transfer von Entscheidungen hin zu diesen Organisationen hat zur Folge, dass der nationalen Demokratie Kompetenzen entzogen werden. Auf EU-Ebene entscheiden im Wesentlichen der EU-Rat – also die Vertreter nationaler Regierungen – und die EU-Kommission – Gremien, die demokratisch nur sehr schwach legitimiert sind. Derweil haben nationale Parlamente – die eigentlichen Kerninstitutionen der nationalstaatlichen Demokratie – an Einfluss verloren. Die Politik hat sich auf die internationale Ebene verschoben, doch die Demokratie ist ihr nicht gefolgt.

Wenn aber nationale demokratische Institutionen weniger Spielraum haben, wächst auch das Enttäuschungspotenzial für die Wähler. Warum den vollmundigen Wahlversprechen der Politiker noch glauben, wenn am Ende in Hinterzimmern in Brüssel entschieden wird, wie viel Geld nach Griechenland fliesst oder wie viele Flüchtlinge ins Land kommen?

«Der Adressat der Forderungen der Wähler sind nach wie vor die nationalstaatlichen Regierungen», sagt Dieter Fuchs, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Stuttgart. «Doch die Handlungsspielräume dieser Regierungen sind durch die Globalisierung und die Internationalisierung der Politik deutlich kleiner geworden.»

Fehlender Konsens

Hinzu kommt, dass die Politik in den meisten westlichen Demokratien in den letzten Jahrzehnten pluralistischer und polarisierter geworden ist. Immer mehr Parteien treten aufs politische Parkett – ein Ausdruck der wachsenden Vielfalt der Gesellschaft und der Unlust der Bürger, sich in einen von zwei oder drei monolithischen Blocken zwängen zu lassen, der ihre Interessen vertreten soll. Die Wähler entscheiden sich nicht mehr aufgrund ihres sozialen oder religiösen Hintergrunds für eine Partei. Stattdessen spielen Werthaltungen eine immer wichtigere Rolle – und zwischen diese lassen sich naturgemäss nur schwer Kompromisse finden. Für Regierungen ist es schwieriger geworden, Resultate zu liefern, die für alle unterschiedlichen Gruppen akzeptabel sind. Demgegenüber besteht bei der Armee, bei der Polizei oder bei Gerichten ein relativ klarer Konsens darüber, was man von ihnen erwartet.

Es scheint also gerade ihr politischer Charakter zu sein, der das Misstrauen gegenüber demokratischen Institutionen weckt. Es ist wohl kein Zufall, dass der oberste Gerichtshof in den USA den Vertrauenszerfall der Legislative und der Exekutive mitgemacht hat – wie in kaum einem anderen Land wird der Supreme Court als politisches Gremium wahrgenommen, in dem sich verschiedene Parteien um die Durchsetzung ihrer Interessen streiten. Dabei wäre die Erwartung an ein Gericht, dass es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen urteilt und nicht nach politischen Überlegungen. Ähnlich lässt sich erklären, warum die Europäische Zentralbank (EZB) bei den Europäern weniger Vertrauen geniesst als die nationalen Notenbanken, als diese noch für die Geldpolitik zuständig waren: Die Entscheide des EZB-Rats haben weitreichende politische Auswirkungen, und er wird offenbar als politisches Gremium wahrgenommen.

Das Paradox, das wir jenen am wenigsten vertrauen, die wir wählen können ist also nur auf den ersten Blick ein Paradox: Parlament und Regierung geniessen nicht deshalb weniger Vertrauen, weil sie demokratisch legitimiert sind, sondern weil es politische Gremien sind, die das tun, was Politik im Grunde ausmacht: Sie tragen Konflikte widerstrebender Interessen um Macht und Einfluss aus.

Mehr Demokratie – aber wo?

Müssen wir uns deswegen Sorge um die Demokratie machen? Pessimisten warnen davor, dass sich die Leute mit der Abwendung von demokratischen Institutionen auch von der Demokratie als System abwenden. Darauf deuten die Daten aber wie gesagt nicht hin. Die grundsätzliche Unterstützung für die Demokratie ist in allen westlichen Gesellschaften im Grunde intakt. Auch der vielzitierte Aufstieg der «Populisten» in zahlreichen Ländern ändert daran nichts. Mehr noch: Die Nachfrage nach mehr demokratischer Mitsprache nimmt zu. Forderungen nach Volksabstimmungen als zusätzliches Instrument demokratischer Kontrolle werden ebenso erhoben wie solche nach mehr demokratischem Einfluss auf EU-Ebene.

Die entscheidende Frage ist eine andere: Wie gehen wir mit dem zunehmenden Widerspruch zwischen demokratischen Ansprüchen auf nationaler Ebene und der politischen Realität, die sich immer mehr auf internationaler Ebene abspielt, um? Während einige die Antwort in einem Zurückdrängen internationaler Institutionen und einer Stärkung der nationalstaatlichen Souveränität sehen, befürworten andere eine Demokratisierung der internationalen Politik, etwa eine Stärkung des Europäischen Parlaments gegenüber dem Rat und der Kommission oder gar EU-weite Volksabstimmungen. Beide Antworten gehen vom Prinzip der Demokratie aus, wonach jene mitreden können, die von einem Entscheid betroffen sind.

Zu bedenken gilt es aber, dass Entscheidungen, die in einzelnen Staaten gefällt werden, fast immer Auswirkungen auf andere Länder haben. Der Beschluss des US-amerikanischen Präsidenten, eine Ölpipeline zu bauen, betrifft das angrenzende Kanada ebenso wie den Rest der Weltbevölkerung, die mit den Folgen eines höheren Ölverbrauchs der Amerikaner auf den Welthandel und ihre Umwelt leben muss. «Die gegenseitigen Abhängigkeiten von Staaten lassen sich kaum aus der Welt schaffen, weil sie überwiegend von Technologie getrieben sind», sagt Michael Zürn, Politikwissenschaftler am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. «Will man diese Interdependenzen beseitigen, muss man den ganzen technologischen Fortschritt zurückdrängen.»

Solange die Wähler aber weiter die nationalen Regierungen als Hauptverantwortliche sehen – und die Politiker dieses Bild gerne wahren –, wird das Vertrauen in die demokratischen Institutionen so bald nicht zurückkehren.

Keine gute Idee, Herr Erdoğan

Der türkische Präsident will sein Land in eine Präsidialrepublik verwandeln. Damit gefährdet er das Überleben der Demokratie.

Wenn man die aktuelle Entwicklung in der Türkei verfolgt, fällt es einem schwer zu glauben, dass der wichtigste Mann in diesem Land formell ein ziemlich unbedeutendes Amt bekleidet. Auf dem Papier hat Recep Tayyip Erdoğan, der Staatspräsident, viel weniger Einfluss als der Ministerpräsident (der Posten, den Erdoğan bis 2014 innehatte). Doch unter Erdoğan gilt das, was auf Papier steht, nicht viel, erst recht nicht in Zeiten wie diesen: Seit dem gescheiterten Putschversuch im vergangenen Juli und der Ausrufung des Notstandes kann Erdoğan per Dekret praktisch uneingeschränkt regieren. Sein «Regierungschef» Binali Yıldırım ist faktisch nicht viel mehr als der Pressesprecher des Präsidenten.

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Dominierende Figur: In einem Präsidialsystem könnte Erdoğan noch mehr Macht auf sich vereinigen. Bild: Adam Jones (flickr)

So gesehen ist die von Erdoğan angestrebte Verfassungsänderung, der das Parlament am Samstag zugestimmt hat, eigentlich nur die legale Festschreibung der Situation, wie sie in der Realität längst herrscht. (Die Reform muss noch in einem Referendum angenommen werden, das voraussichtlich Anfang April stattfinden wird.) Der Präsident will die parlamentarische Demokratie in der Türkei durch ein Präsidialsystem ersetzen, in dem das Staatsoberhaupt eine einzigartige Machtfülle erhalten würde. Was wären die Folgen dieses Systemwechsels?

Klare Verantwortlichkeit

Erdoğan verspricht sich vom Präsidialsystem mehr Stabilität und klarere Verantwortlichkeiten: Der gewählte Präsident hätte einen Auftrag des Volkes und er könnte sein Programm durchziehen, ohne auf allfällige Koalitionspartner oder das Parlament Rücksicht nehmen zu müssen. Die Regierungstätigkeit wäre quasi die unmittelbare Umsetzung des «Volkswillens» und nicht das Ergebnis mühsamer Verhandlungen unter den politischen Akteuren – so zumindest die Theorie. (Die Kehrseite davon ist, dass das System relativ unflexibel ist: Der Präsident ist für eine fixe Amtszeit gewählt und kann in aller Regel nicht vorher ersetzt werden, auch wenn er sich als unfähig herausstellt.)

Ein weiterer Vorteil des Präsidialsystems besteht darin, dass der Präsident vom Parlament unabhängig ist – aber auch umgekehrt. Im Idealfall kontrollieren sich Exekutive und Legislative gegenseitig. Ob dieses System der «Checks and Balances», wie man es aus den USA kennt, unter der neuen türkischen Verfassung funktionieren würde, ist allerdings fraglich, da das Machtgleichgewicht gegenüber dem amerikanischen Modell deutlich zugunsten des Präsidenten verschoben wäre (der Dekrete ohne Zustimmung der Legislative erlassen und das Parlament auflösen könnte, das seinerseits nur beschränkte Kontrollmöglichkeiten über die Regierung hätte).

Andererseits kann die Unabhängigkeit von Exekutive und Legislative auch ein Nachteil sein, nämlich dann, wenn die beiden von unterschiedlichen Parteien beziehungsweise Koalitionen beherrscht werden. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass sie sich gegenseitig blockieren und die Politik damit praktisch lahmgelegt ist – Barack Obama kann ein Lied davon singen.

Verstärkte Polarisierung?

Die Gefahr des Immobilismus ist umso grösser, je mehr Parteien im Parlament vertreten sind, weil die Chance, dass eine Partei sowohl Exekutive als auch Legislative beherrscht, dann sinkt. Präsidentielle Demokratien funktionieren daher am besten in einem Zweiparteiensystem, wie es die USA kennen. Die Parteienlandschaft in der Türkei ist jedoch vielfältiger. Trotz eines absurd hohen Quorums von 10 Prozent, das für den Einzug ins Parlament nötig ist, sind derzeit vier Parteien in der Legislative vertreten. Es ist natürlich möglich, dass das Präsidialsystem dazu führt, dass sich die Türkei in Richtung eines Zweiparteiensystems bewegt. Dies würde aber die bereits sehr ausgeprägte Polarisierung der türkischen Politik noch verstärken.

Der grosse Vorteil des Präsidialsystems – das klare Mandat und die Verantwortlichkeit des Präsidenten – ist zugleich seine grösste Schwäche: Die Machtkonzentration macht aus den Wahlen einen Kampf um alles oder nichts: Der Sieger gewinnt alles, der Unterlegene verliert alles. Das ist der grösste Kontrast zum proportional-parlamentarischen System, das in Europa vorherrscht und von der Idee geprägt ist, dass alle bedeutenden Gruppen in einer Gesellschaft ihre faire Repräsentation in der Politik erhalten sollten (auch wenn dieses Prinzip in vielen Ländern zum Teil starken Einschränkungen unterworfen ist).

Die Idee des Präsidialsystems (beziehungsweise der Mehrheitsdemokratie im Allgemeinen) ist wie erwähnt eine sehr direkte Umsetzung des Wählerwillens in der Regierung. Umso erstaunlicher ist, dass Politiker in Mehrheitssystemen die Mehrheit nicht sonderlich gut vertreten. In einem Vergleich von 20 Ländern fand der Politologe G. Bingham Powell heraus, dass Regierungen in Mehrheitssystemen weiter weg vom Medianwähler politisieren als solche in proportionalen Systemen.[1]

Instabile Demokratie

Die entscheidende Frage ist letztlich aber natürlich, welches System in der Praxis bessere Resultate erzielt. Das ist nicht einfach zu messen, da es erstens verschiedene Resultate gibt, anhand denen man den Erfolg eines Landes beurteilen kann, und zweitens neben dem Regierungssystem eine ganze Reihe weiterer Faktoren eine Rolle spielen. Dennoch ist es aufschlussreich, dass gemäss einer Analyse von Arend Lijphart proportional-parlamentarische Systeme wirtschaftlich im Durschnitt besser abschneiden als präsidentielle (und auch majoritär-parlamentarische): Das Wirtschaftswachstum lag im untersuchten Zeitraum (1961-1988) höher, die Arbeitslosigkeit geringer. Langwierige Verhandlungen im Parlament statt Machtkonzentration scheinen dem Wohlstand eines Landes also nicht im Weg zu stehen, im Gegenteil.[2] Das sollte Erdoğan bedenken, dessen Land nach Jahren des wirtschaftlichen Booms im dritten Quartal 2016 einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts verzeichnete und in eine Rezession zu schlittern droht.

Und noch ein Resultat der politikwissenschaftlichen Forschung sollte dem machthungrigen Staatsoberhaupt – gerade angesichts der jüngeren Vergangenheit – zu denken geben: Putschversuche kommen in präsidentiellen Systemen viel häufiger vor als in parlamentarischen, wie eine Untersuchung von Alfred Stepan und Cindy Skach ergeben hat.[3] Das ist nicht weiter erstaunlich: Wenn bei Wahlen der Sieger alles erhält, hat die unterlegene Seite einen grossen Anreiz, die Macht mit anderen Mitteln zu erlangen. Die gleiche Untersuchung ergab auch, dass parlamentarische Demokratien im Durchschnitt viel länger überleben und stabiler sind. Das Präsidialsystem fördert also nicht nur Blockaden und Polarisierung, sondern gefährdet das Überleben der Demokratie an sich.


[1] Powell interessierte sich vor allem für die Unterschiede zwischen majoritären und proportionalen Demokratien. Zu ersteren können auch parlamentarische Demokratien zählen (etwa Grossbritannien), das Präsidialsystem ist aber eine besonders ausgeprägte Form der majoritären Idee der Demokratie. Siehe G. Bingham Powell (2000): Elections as Instruments of Democracy. Majoritarian and Proportional Visions.

[2] Lijphart weist darauf hin, dass die Präsidialrepubliken, die wirtschaftlich am erfolgreichsten waren (namentlich die USA), jene mit der ausgeprägtesten Machtteilung zwischen Exekutive und Legislative waren. Siehe Arend Lijphart (1991): «Constitutional Choices for New Democracies», Journal of Democracy 2 (1).

[3] Alfred Stepan und Cindy Skach (1994): «Presidentialism and Parliamentarism in Comparative Perspective», in: Juan J. Linz und Arturo Valanzuela (Hrsg.): The Failure of Presidential Democracy.

Andreas Gross über die Demokratie in den USA

Eine Woche vor den Präsidentschaftswahlen sprach der alt Nationalrat und Politikwissenschaftler Andreas Gross am Napoleon’s Nightmare Roundtable über das politische System in den USA. Er sagt, die amerikanische Politik sei von Polarisierung und Parteienherrschaft geprägt. Der Wahlkampf habe aber gezeigt, dass der Widerstand gegen dieses System wachse. «Die amerikanische Demokratie ist sehr lebendig.»

Das ganze Gespräch zum Nachhören:

Teil 1

Teil 2

Tombola, Babysitter, Abfallsäcke: Halten Geschenke die Bürger von Gemeindeversammlungen fern?

Laut einer Umfrage wirken sich materielle Anreize negativ auf die Beteiligung an Gemeindeversammlungen aus. Ob dieses Ergebnis der Realität standhält, ist eine andere Frage.

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Mit Geschenken wird vermehrt an Gemeindeversammlungen gelockt.
(Illustration: Silvan Wegmann)

Während sich die Stimm- und Wahlbeteiligung in der Schweiz auf nationaler Ebene in jüngerer Vergangenheit wieder etwas erholt hat, ist die Lokalpolitik den Bürgern mehr und mehr egal. Diese Schlussfolgerung legen zumindest die Ergebnisse der Gemeindeschreiberbefragungen nahe, welche die Universitäten Bern und Lausanne in regelmässigen Abständen durchführen. Gemäss der jüngsten, im Jahr 2009 durchgeführten Befragung nehmen im Schnitt nur gerade 9.7 Prozent der Bürger an der Gemeindeversammlung teil. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber der Befragung von 1998, die eine Beteiligung von 15.6 Prozent ergab. In kleineren Gemeinden ziehen die Versammlungen mit durchschnittlich knapp einem Viertel der Stimmberechtigten noch etwas mehr Leute an, während sich die Beteiligung in grösseren Gemeinden im tiefen einstelligen Prozentbereit bewegt.

Die Frage, wie man mehr Leute in die Säle und Turnhallen locken könnte, beschäftigt manch einen Gemeinderat. Eine Studie des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) hat nun erstmals detailliert untersucht, welche Faktoren die Besucherzahlen von Gemeindeversammlungen beeinflussen. Grundlage ist eine Befragung von 1638 Stimmberechtigten der Zürcher Gemeinde Richterswil. Den Befragten wurden jeweils zwei fiktive Gemeindeversammlungen vorgelegt, die sich in bestimmten Aspekten unterschieden (Termin, Dauer, Themen etc.). Sie mussten sich dann entscheiden, an welcher der beiden Versammlungen sie eher teilnehmen würden. Aufgrund der Antworten ermittelten die Wissenschaftler, welche Faktoren die Teilnahmeabsicht am stärksten beeinflussten – und in welche Richtung. Wenig überraschend lässt die Umfrage beispielsweise weniger Besucher erwarten, je länger die Versammlung dauert. Den stärksten Einfluss haben aber die behandelten Geschäfte: Steuererhöhungen ziehen offenbar am meisten, während die Abnahme der Jahresrechnung relativ wenige Bürger aus dem Haus lockt. Dieses Ergebnis deckt sich wohl mit der Erfahrung in den meisten Gemeinden.

Ein anderes Resultat überrascht eher: Die Umfrage kommt zum Schluss, dass das Verteilen von Geschenken, etwa Gutscheine oder Gebührensäcke, die Beteiligung nicht zu steigern vermag. Jene, die heute nicht an Gemeindeversammlungen teilnehmen, fühlten sich durch eine solche «Belohnung» nicht zur Teilnahme motiviert; der Effekt auf die regelmässigen Teilnehmer wäre sogar negativ – sie würden abgeschreckt. Das Offerieren eines Apéros ergab eine leicht erhöhte Teilnahmebereitschaft bei den Nicht-Teilnehmern, der Effekt ist allerdings nicht signifikant.

Unehrliche Aussagen?

Dass Geschenke nicht mehr Leute an Gemeindeversammlungen locken, sondern weniger, ist ein interessantes Ergebnis. Aber hält es auch der Realität stand? Da es sich «nur» um eine Umfrage handelt, ist es denkbar, dass die Leute eine materielle Motivation bestreiten – man geht schliesslich aus staatsbürgerlichem Pflichtbewusstsein an die Gemeindeversammlung –, auch wenn sie sich in der Realität durch die Aussicht auf eine Belohnung beeinflussen liessen. In der Wissenschaft spricht man vom Effekt der «sozialen Erwünschtheit», wenn Leute in Umfragen bestimmte Aussagen machen, die (nach ihrem Empfinden) der gesellschaftlichen Erwartung entsprechen, und ihre tatsächliche Einstellung verschweigen. Dieser Effekt dürfte z.B. mitverantwortlich dafür sein, dass in Nachwahlbefragungen der Anteil jener, die angeben, abgestimmt zu haben, regelmässig deutlich höher liegt als die tatsächliche Stimmbeteiligung.[1]

Ob Geschenke die Stimmberechtigten wirklich von der Ausübung ihrer politischen Rechte abschrecken, lässt sich nur herausfinden, wenn man ihnen tatsächlich Geschenke anbietet. Entsprechende Studien fehlen zumindest für die Schweiz bislang. Wissenschaftliche Untersuchungen in den USA haben gezeigt, dass die Leute eher an Wahlen teilnehmen, wenn sie dafür eine finanzielle Belohnung erhalten.[2] Allerdings untersuchten die Studien ausschliesslich Urnenwahlen, Rückschlüsse auf Versammlungen können daraus nicht ohne weiteres gezogen werden.

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Locken Abfallsackrollen die Stimmbürger an die Gemeindeversammlung?

In der Schweiz gibt es einige Gemeinden, die mit materiellen Anreizen die Beteiligung an den Gemeindeversammlungen zu steigern versuchen. So verbindet die Gemeinde Fehraltorf die Versammlung mit einer Verlosung, bei der die Stimmbürger, die sich beteiligen, einen Preis gewinnen können. Ausserdem offeriert die Gemeinde einen Babysitter-Dienst für Eltern, die an die Gemeindeversammlung gehen wollen. Das Ziel, die Anzahl Teilnehmer von 70 bis 120 um mindestens 20 zu steigern, wurde 2015 erreicht, wie die Gemeinde Anfang dieses Jahres verkündete. Bei der letzten Gemeindeversammlung im Juni kamen aber wiederum nur knapp 60 Stimmbürger. Vom Babysitter-Dienst machten laut der Gemeinde bisher im Schnitt 5 Elternpaare Gebrauch.

Im aargauischen Olsberg erhalten teilnahmewillige Väter und Mütter ebenfalls einen Beitrag an die Babysitter-Kosten von der Gemeinde. Diesen beanspruchen nach Angaben der Gemeinde im Schnitt 3 bis 7 Elternpaare beziehungsweise  Alleinerziehende. Offen bleibt, viele von ihnen auch sonst kommen (und für den Babysitter alleine aufkommen) würden.

In anderer Form belohnt die Gemeinde Sisseln die Teilnehmer an der Gemeindeversammlung: Sie erhalten seit vergangenem Jahr eine Rolle Abfallsäcke. In Gansingen versuchte man es vor einiger Zeit mit Gutscheinen für die Dorfbeiz, die gewünschte Steigerung der Besucherzahl blieb laut Gemeindeschreiberin Patricia Bur jedoch aus.

Das Offerieren eines Apéros scheint ein beliebtes Mittel zu sein, um die Beteiligung zu steigern. In der Berner Oberländer Gemeinde Wimmis erhalten pflichtbewusste Bürger im Sommer Bratwurst und Bier, im Winter Züpfe und Hobelkäse. Seit dieses Angebot eingeführt wurde, stieg die Besucherzahl laut Gemeindeverwalter Beat Schneider von 40 bis 50 auf 60 bis 80 Personen, liegt also bis zu doppelt so hoch wie früher. Gemessen an der Gesamtzahl von 1800 Stimmberechtigten ist die Beteiligung aber auch mit Bier nicht gerade berauschend.[3]

Die praktischen Erfahrungen weisen nicht darauf hin, dass die Beteiligung an Gemeindeversammlungen durch materielle Anreize sinken würde – eher steigt sie leicht. Daniel Kübler, Leiter des ZDA und einer der Autoren der Studie, erklärt auf Anfrage, man habe die Möglichkeit einer Verzerrung durch soziale Erwünschtheit bei der Erarbeitung des Fragebogens bedacht. Um dieses Risiko möglichst klein zu halten, wurden die Umfrageteilnehmer nicht direkt nach den Auswirkungen verschiedener Anreize gefragt. Stattdessen versuchten die Forscher die Effekte durch Paarvergleiche und eine anschliessende «Conjoint Analysis» zu ermitteln.

«Ganz ausschliessen kann man natürlich dieses Problem der sozialen Erwünschtheit bei Befragungen nie», sagt Kübler. Definitive Klarheit könnte allenfalls ein kontrolliertes Experiment bringen, bei dem einem Teil der Stimmbürgern ein Geschenk offeriert wird und dem anderen nicht, was jedoch ethisch nicht ganz unproblematisch sei.

Grundsätzliche Fragen

Die Umfrage in Richterswil allein bietet nicht ausreichende Evidenz, dass Geschenke einen negativen Effekt auf die Beteiligung an Gemeindeversammlungen hätten. Hingegen lassen sowohl die wissenschaftlichen Untersuchungen als auch die Erfahrungen der Gemeinden den Schluss zu, dass materielle Anreize die Besucherzahlen nur geringfügig zu steigern vermögen, wenn überhaupt.[4] Ganz abgesehen davon lassen sich natürlich auch moralische Bedenken gegen derartige Anreize anbringen. Man kann sich fragen, was es rechtfertigt, Leute quasi durch amtliche Zückerchen zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu bewegen. Wenn es lediglich darum geht, die Hürden für die Teilnahme zu senken (etwa mit einem Babysitter-Dienst), ist dagegen wohl nichts einzuwenden. Auch die da und dort angebotenen Apéros fungieren letztlich weniger als Geschenk, sondern bieten den Bürgern – gerade auch Zugezogenen und Jungen – die unterschwellige Möglichkeit, ihr Dorf, seine Gemeinderäte, Parteienvertreterinnen usw. besser kennen zu lernen. Reine Belohnungen für die Ausübung eines Rechtes scheinen hingegen, selbst wenn sie wirksam sind, fragwürdig (zumal für die Kosten dafür die Steuerzahler, auch nicht-stimmberechtigte, aufkommen müssen).

 


[1] Einen Einfluss dürfte auch haben, dass jene, die ihre Stimme abgeben, anschliessend eher bereit sind, an der Umfrage teilzunehmen.

[2] Costas Panagopoulos (2013): Extrinsic Rewards, Intrinsic Motivation and Voting, The Journal of Politics, 75 (1), Victoria Shineman (2012): If You Mobilize Them, They Will Become Informed. Experimental Evidence that Information Acquisition is Endogenous to Costs and Incentives to Participate, APSA 2012 Annual Meeting Paper.

[3] Vor zwei Jahren sorgte Wimmis zudem für Aufsehen, als die Gemeinde bei den Grossratswahlen eine Verlosung unter den Wahlteilnehmern durchführte. Die Beteiligung lag mit 39 Prozent leicht über den Werten der zwei vorangegangenen Wahlen.

[4] Es ist natürlich auch denkbar, dass ein allfälliger positiver Effekt allein darauf zurückzuführen ist, dass die ergriffenen Massnahmen der Gemeinde die Stimmbürger auf das Problem der schwachen Beteiligung aufmerksam machen und diese an ihre demokratischen Rechte erinnert.

Napoleon’s Nightmare Roundtable am 31. Oktober: «Wie steht es um die Demokratie in den USA?»

Am 31. Oktober – eine Woche vor den US-Präsidentschaftswahlen – findet in Zürich das erste Napoleons’ Nightmare Roundtable statt. Gesprächsgast ist der langjährige SP-Nationalrat und Politikwissenschaftler Andreas Gross. Er spricht über seine Einschätzungen zur historischen Wahl in den Vereinigten Staaten und ihre Bedeutung für die Demokratie.

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Die USA erleben gerade einen der schrillsten und dreckigsten Wahlkämpfe ihrer Geschichte. Der Immobilienmogul und republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump inszeniert sich als Kämpfer für die kleinen Leute. Ihm gegenüber steht mit der Demokratin Hillary Clinton eine klassische Vertreterin des Establishments. Kaum je waren die Kandidaten für das höchste politische Amt des Landes politisch derart weit voneinander entfernt. Was sagt uns das über den Zustand der US-amerikanischen Politik? Ist die Mediendemokratie endgültig ausser Kontrolle geraten? Oder ist der gegen alle Erwartungen laufende Wahlkampf Ausdruck eines Neuanfangs, einer Rebellion gegen die verkrustete Parteienherrschaft?

2296Andreas Gross, langjähriger SP-Nationalrat und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, hat während vielen Jahren die Demokratie in verschiedenen Ländern beobachtet und zahlreiche Publikationen verfasst. Auch mit den USA hat er sich intensiv beschäftigt, zuletzt besuchte er das Land während der Vorwahlen und berichtete während sieben Wochen über den Wahlkampf. Im Gespräch schildert er seine Eindrücke und Einschätzungen zu den bevorstehenden Wahlen und zu den Aussichten für die älteste Demokratie der Welt.

Das Gespräch wird moderiert von Lukas Leuzinger, Journalist und Chefredaktor von «Napoleon’s Nightmare».

Jetzt in die Agenda eintragen: 31. Oktober 2016, 19.15 Uhr, Zentrum Karl der Grosse, Zürich.

Einladung zum Herunterladen und Verbreiten

Die Veranstaltung auf Facebook

Ein Hinweis zum Roundtable findet sich auch unter der Rubrik Veranstaltungen.

 

Grosse Unterschiede bei der Beteiligung junger Wähler

Während die Beteiligung der unter 30-Jährigen an den nationalen Wahlen in Zürich und Luzern gestiegen ist, weist der Trend andernorts in die entgegengesetzte Richtung. Verlässliche Daten fehlen jedoch.

Publiziert in der «Neuen Luzerner Zeitung» am 11.11.2015.

Vor den eidgenössischen Wahlen wurden Politiker und Medien nicht müde, die Bürger zum Wählen aufzumuntern. Insbesondere an die jungen Wähler wurde appelliert, ihren Einfluss auf die Zukunft des Landes geltend zu machen. Die Behörden lancierten Aktionen und machten über verschiedene Kanäle auf den nahenden Wahltermin aufmerksam. Das Projekt Easyvote, das sich speziell an Junge richtet, verschickte Broschüren, in denen das Wählen mit einfachen Worten erklärt wird, und mobilisierte so genannte «Vote-Heroes», die wiederum ihre Freunde zum Wählen animieren sollten.

Das Ziel, möglichst viele Junge an die Urne zu bringen, gelang nicht überall gleich gut. Für eine positive Überraschung sorgte die Stadt Luzern. Dort gingen am 18. Oktober 52,3 Prozent der Stimmberechtigten unter 30 Jahren an die Urne – ein deutlicher Anstieg gegenüber den Wahlen 2011 (siehe Grafik). Der Wert ist auch höher als im Durchschnitt aller Altersgruppen, was aussergewöhnlich ist, liegt doch die Beteiligung bei jüngeren Wählern in der Regel tiefer und nimmt mit steigendem Alter zu. Insgesamt lag die Wahlbeteiligung in der Stadt Luzern etwas höher als 2011. Schweizweit blieb sie mit 48,5 Prozent stabil.

Wahlbeteiligung Junge NR 2011-15
Die Stadt Luzern gehört zu den wenigen Gemeinden in der Schweiz, die die Stimmrechtsausweise nach Altersgruppen und Geschlecht auszählen und auswerten. Daneben machen dies auch die Städte Zürich und St. Gallen sowie die Kantone Genf und Neuenburg. Bezüglich der Beteiligung der Jungen ergibt sich dort kein einheitliches Bild. In Zürich lag sie mit 37,8 Prozent knapp 3 Punkte über dem Wert von 2011. In der Stadt St. Gallen und im Kanton Neuenburg beteiligten sich etwas weniger 18- bis 29-Jährige, wobei die Wahlbeteiligung in den anderen Altersgruppen stärker zurückging. Im Kanton Genf hingegen verschlechterte sich die Beteiligung der Jungen auch im Vergleich mit dem Durchschnitt.

Mehr junge Kandidaten

Thomas Zumbühl, Leiter Wahlen und Abstimmungen bei der Stadt Luzern, ist über die hohe Wahlbeteiligung der Jungen erfreut. Als möglichen Grund nennt er die intensive Diskussion in der Öffentlichkeit über die angeblich stimmfaulen Jungen, die vielleicht viele von ihnen zur Teilnahme bewogen habe. Möglicherweise hätten aber auch die Aktivitäten von Easyvote, welche die Stadt unterstützte, einen Einfluss gehabt.

Dies kann sich auch Nicola Jorio gut vorstellen, der das Projekt leitet. «Wir waren in Luzern sehr aktiv», sagt er. Easyvote habe Veranstaltungen durchgeführt und «Vote-Heroes» angeworben. Die Easy­vote-Wahlbroschüre wurde an alle Wähler zwischen 18 und 21 Jahren verschickt, finanziert durch das Jugendparlament der Stadt Luzern. Auch in Zürich habe man um junge Wähler geworben, sagt Jorio. Auffallend sei, dass die Beteiligung an Orten, wo Easyvote kaum aktiv gewesen ist (St. Gallen, Genf und Neuenburg), gesunken sei. Einen Einfluss habe womöglich auch die Tatsache gehabt, dass im Kanton Luzern mehr junge Kandidaten antraten. 42,8 Prozent der Nationalratskandidaten waren unter 30 Jahre alt. 2011 waren es noch 38 Prozent.

Lassen die Daten der Gemeinden und Kantone Schlüsse für die Beteiligung der Jungen auf nationaler Ebene zu? Der Politikwissenschaftler Claude Longchamp sagt: «Die Beteiligung ist an sich nicht einheitlich.» Sie hänge etwa von der konkreten Wahlsituation ab, beispielsweise davon, ob die Wahlen in einem Kanton spannend oder unbestritten seien.

Schweizweite Zahlen fehlen

Schweizweite Daten zur Wahlbeteiligung nach Altersklassen fehlen. Bei der Nachwahlbefragung im Rahmen der Selects-Studie wird zwar auch das Alter erhoben, im Vergleich zu den tatsächlichen Abstimmungsergebnissen ist die Datenbasis aber kleiner. Gemäss der Selects-Studie wählten 2011 nur gerade 32,5 Prozent der 18- bis 25-Jährigen. Easyvote hat sich zum Ziel gesetzt, dass dieser Wert bei den Wahlen 2015 mindestens 35 Prozent erreicht. Jorio erwartet, dass dieses Ziel knapp erreicht wird.

Um die Datenbasis zu verbessern, hat die grüne Nationalrätin Aline Trede 2014 in einem Vorstoss gefordert, dass die Stimm- und Wahlbeteiligung schweizweit nach Kriterien wie Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt wird. Der Bundesrat hält dies für unnötig. Die Behandlung des Vorstosses im Nationalrat steht noch aus.