Category Archives: Verfassung

Wenn sich die direkte Demokratie selbst Grenzen setzt

An dieser Stelle sei auf meinen neusten Beitrag für direktedemokratie.com hingewiesen.

Der Artikel befasst sich anlässlich der anstehenden Abstimmung über die Staatsvertragsinitiative mit der Frage, weshalb die Schweizer Stimmbürger der Ausweitung direktdemokratischer Rechte im Allgemeinen skeptisch gegenüberstehen.

Kommentare sind wie immer willkommen.

Wählerwillen abbilden – aber richtig!

Weil es die SVP versäumte, Listenverbindungen zu schmieden, gingen ihr bei den letzten Nationalratswahlen 8 Sitze durch die Lappen [PDF]. Ein Schelm, wer angesichts dieser Bilanz hinter der Motion von SVP-Nationalrat Sebastian Frehner zur Abschaffung von Listenverbindungen wahltaktische Überlegungen vermutet!

Dabei spricht durchaus vieles für die Idee. Listenverbindungen verfälschen Wahlresultate, sind kompliziert, undurchsichtig, unlogisch und ungerecht. Ihre Abschaffung wäre ein Schritt in die richtige Richtung – aber eben nur ein erster Schritt.

Der Grund für die Existenz von Listenverbindungen liegt im Wahlsystem. Die meisten Wahlkreise bei nationalen Wahlen sind schlicht viel zu klein. Dadurch werden kleine Parteien benachteiligt. In Zug beispielsweise (3 Nationalratssitze) braucht eine Partei theoretisch 25 Prozent Stimmenanteil, um einen Sitz auf sicher zu haben, in Schaffhausen (2 Sitze) gar 33,3 Prozent. Klar, dass eine kleinere Partei niemals einen solchen Anteil erreichen wird. Klar auch, dass viele Wähler die Partei gar nicht erst wählen werden: Sie wollen ihre Stimme schliesslich nicht an eine Partei verschwenden, die ohnehin chancenlos ist.

Listenverbindungen sollen die Nachteile zu kleiner Wahlkreise etwas vermindern. Dank ihnen ist eine Stimme nicht automatisch verloren, wenn eine Partei allein keinen Sitz erreicht – die Stimme geht in diesem Fall an eine grössere Partei in der Listenverbindung.

Die Lösung ist allerdings wenig befriedigend. Sie führt zu teilweise sehr unlogischen Wahlresultaten. Frehner hebt im Tages-Anzeiger vom Dienstag (Artikel nicht online verfügbar) das Beispiel Basel-Stadt hervor: Der CVP-Kandidat Markus Lehmann wurde gewählt, obschon er nicht einmal halb so viele Stimmen holte wie die abgewählte Anita Lachenmeier (Grüne). Möglich machte dies eine breite Listenverbindung von CVP, GLP, BDP und EVP.

Für das Problem der kleinen Wahlkreise gäbe es eine einfache Lösung, die Listenverbindungen überflüssig machen würde: Das System des «Doppelten Pukelsheims». Einfach gesagt würden bei diesem System zunächst die Stimmenanteile aller Parteien über die ganze Schweiz hinweg zusammengezählt und proportional in Sitze umgerechnet. Erst anschliessend würde ermittelt, in welchen Kantonen die Parteien die Sitze erhalten.

Zürich führte dieses System 2006 als erster Kanton ein. Vorausgegangen war eine Rüge des Bundesgerichts: Dieses befand, dass (mit dem bisherigen System) Wahlkreise mit weniger als 10 Sitzen gegen Artikel 34 der Bundesverfassung vertossen, weil sie kleine Parteien zu stark benachteiligen und den Wählerwillen verfälschen. Diesen Grundsatz wiederholte das Bundesgericht danach in weiteren Urteilen, zuletzt anfangs dieser Woche im Bezug auf die Wahlen im Kanton Schwyz. Es empfahl dem Kanton die Einführung des Pukelsheim-Systems.

So kommt das Pukelsheim-System in immer mehr Kantonen zur Anwendung. Doch in kaum einem Kanton führt die Grösse der Wahlkreise zu derart grossen Verzerrungen, wie sie auf nationaler Ebene auftreten: 19 von 26 Wahlkreise haben weniger als 10 Sitze, 6 von ihnen sogar nur einen einzigen. Wäre das Bundesgericht dafür zuständig, müsste es die Nationalratswahlen umgehend als verfassungswidrig bezeichnen. Doch weil die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, leistet sie sich diesen eklatanten Verstoss gegen das eigene Grundgesetz.

Erschwerend kommt hinzu, dass die einzige Institution, die das Wahlsystem in Einklang mit der Verfassung bringen könnte – das Parlament –, wenig Interesse daran hat. Denn eine Wahlrechtsreform würde die Vorteile, die das gegenwärtige System für die grossen Parteien bringt, aufheben. Gerade diese Parteien stemmen sich deshalb mehrheitlich gegen die Einführung des Pukelsheim-Systems.[1] Der ehemalige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer sieht in dem System gar «ein theoretisches Konstrukt, um die SVP zu schwächen.»

Dabei würden mit dem Pukelsheim-System auch die Listenverbindungen verschwinden, an denen sich die SVP zu Recht stört. Würden – wie von der Motion Frehners gefordert – nur die Listenverbindungen abgeschafft, würde zwar die damit verbundene Verzerrung des Wählerwillens aufgehoben, dafür eine andere umso mehr verstärkt. Wenn die Listenverbindungen schon abgeschafft werden sollen, müsste man auch den zweiten Schritt machen und die Verzerrungen durch die kleinen Wahlkreise aufheben. Als positiver Nebeneffekt würde die Schweiz damit ein Wahlsystem erhalten, das mit ihrer eigenen Verfassung in Einklang steht.


[1] Siehe dazu auch hier.

Die Kapitulation der CSU

Öffentlichkeitswirksam bringt die deutsche CSU einen Vorschlag ins Gespräch, wie der rechtsextremen NPD der Garaus gemacht werden könnte: Der Partei soll die staatliche Unterstützung in Form der Parteienfinanzierung durch den Bund entzogen werden. Momentan erhält die NPD jährlich rund 1.2 Millionen Euro vom Staat. Aus Sicht von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt ist das «ein untragbarer Zustand». Auch bei der Opposition stösst das Ansinnen der Christlich-Sozialen auf Zustimmung. «Objektiv betrachtet sind Steuermittel für die NPD eine staatliche Direktinvestition in Ausländerfeindlichkeit», empörte sich etwa der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann.

Auf den ersten Blick erscheint die Idee der CSU genial. Der Entzug der staatlichen Gelder würde die NPD in arge Schwierigkeiten bringen, finanziert sie sich doch zu rund 40 Prozent über den Staat. Gleichzeitig würde der öffentliche Haushalt entlastet und das Geld könnte sinnvoller verwendet werden (beispielsweise für die nächste Rettung Griechenlands).

Der populäre Vorschlag wirft allerdings eine Reihe von Fragen auf. Das beginnt bei der Umsetzung: Wie genau ist ein Ausschluss der NDP von der Parteienfinanzierung zu begründen? Wer definiert, welche Ideologie unterstützenswürdig ist und welche nicht? Die CSU schlägt vor, dass der Bundestagspräsident einer Partei den Geldhahn zudrehen kann, wenn sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird.[1] Damit würde die Streichung der staatlichen Mittel zu einem willkürlichen politischen Entscheid. Wenig überraschend wird der Vorschlag von Experten als untauglich und rechtlich bedenklich eingestuft.

Abgesehen von den rechtlichen Tücken ist die Idee auch grundsätzlich fragwürdig. Wer der NPD die staatliche Unterstützung mit dem Argument entziehen will, dass damit die Ausländerfeindlichkeit gefördert werde, hat den Sinn der öffentlichen Parteienfinanzierung nicht begriffen. Die staatliche Parteienfinanzierung dient eben nicht dazu, bestimmte Ideologien zu fördern und andere nicht. Vielmehr sollen die Parteien bei der Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Funktion – der Mitwirkung an der politischen Willensbildung – unterstützt werden. Nimmt man dieses Ziel ernst, gibt es nichts kontraproduktiveres, als den demokratischen Diskurs zu schädigen, indem man einzelne Ideologien gegenüber anderen bevorteilt.

Wenn die Christlich-Sozialen also eine finanzielle Benachteiligung der NPD fordern, ist das nicht nur eine Kapitulation vor den Rechtsextremen, sondern auch ein Zeichen des Misstrauens gegenüber dem demokratischen Prozess – offebar hält es die CSU nicht für angebracht, dass sich die Bürger im Rahmen eines fairen demokratischen Wettbewerbs eine Meinung bilden können. Dass sie dafür auch noch beklatscht wird, ist einiges bedenklicher als die staatliche Unterstützung der NPD.

 


[1] Damit wären allerdings auch die Einkünfte der «Linken» nicht mehr sicher – was prompt die Grünen gegen den Vorschlag der CSU aufbrachte.