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Da waren’s nur noch vier: Basel-Stadt verliert 2023 einen Nationalratsitz an Zürich

Das überdurchschnittliche Bevölkerungswachstum beschert dem Kanton Zürich bei den nächsten Wahlen einen zusätzlichen Nationalratssitz. Das Nachsehen hat Basel-Stadt.

An die Nationalratswahlen 2023 denkt heute noch kaum jemand, ist doch noch nicht einmal die halbe Legislaturperiode 2019–2023 ins Land gezogen. Die ersten dannzumaligen Sitzgewinner und -verlierer werden jedoch schon bald publik gemacht: Fussend auf den massgeblichen ständigen Wohnbevölkerungen der Kantone per 31. Dezemerber 2020 wird der Bundesrat bald die Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone für die Wahlen 2023 vornehmen.

Basierend auf den bereits veröffentlichten provisorischen Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BfS) haben wir die Sitzverteilung nun schon vorwegenommen. Erfahrungsgemäss sind diese provisorischen Zahlen sehr verlässlich und verändern sich kaum mehr. So konnten wir bereits die Verschiebungen der Sitzzuteilungen vor den Nationalratswahlen 2015 und 2019 korrekt prognostizieren.

Während es 2015 noch drei Sitzverschiebungen gab (AG, VS, ZH: +1 / BE, NE, SO: -1) und vor den letzten Wahlen 2019 immerhin deren zwei (GE, VD: +1 / BE, LU: -1), wird es 2023 nur noch einen Sitztransfer geben: Der grösste Kanton, Zürich, erhält einen weiteren Nationalratssitz (neu: 36 Sitze). Auf der Verliererseite steht diesmal nicht der Kanton Bern, sondern Basel-Stadt (neu: 4 Sitze). Welche Partei (SP, Grüne, Liberale oder GLP?) den fünften Basler Sitz verlieren dürfte, ist schwierig abzuschätzen, hängt doch vieles von den einzugehenden Listen- und Unterlistenverbindungen ab, die gerade in Basel-Stadt regelmässig ziemlich breit und kreativ abgeschlossen werden.

In den anderen 24 Kantonen bleibt somit die Sitzzuteilung unverändert:

Kanton Δ ständige Wohnbevölkerung 2016–2020 NR-Sitze 2019 NR-Sitze 2023 Δ Sitze 2019–2023
Aargau +4.6% 16 16 =
Appenzell Ausserrhoden +0.6% 1 1 =
Appenzell Innerrhoden +1.8% 1 1 =
Basel-Landschaft +1.9% 7 7 =
Basel-Stadt +1.9% 5 4 -1
Bern +1.6% 24 24 =
Freiburg +4.4% 7 7 =
Genf +3.4% 12 12 =
Glarus +1.8% 1 1 =
Graubünden +1.3% 5 5 =
Jura +0.8% 2 2 =
Luzern +3.2% 9 9 =
Neuenburg -1.5% 4 4 =
Nidwalden +2.3% 1 1 =
Obwalden +1.9% 1 1 =
Schaffhausen +2.9% 2 2 =
Schwyz +4.0% 4 4 =
Solothurn +3.0% 6 6 =
St. Gallen +2.4% 12 12 =
Tessin -1.0% 8 8 =
Thurgau +4.5% 6 6 =
Uri +1.9% 1 1 =
Waadt +3.7% 19 19 =
Wallis +2.7% 8 8 =
Zug +3.9% 3 3 =
Zürich +4.4% 35 36 +1

 

Schliesslich sei ein vorsichtiger Blick auf die übernächsten Wahlen 2027 gewagt: Würden sich die kantonalen Wohnbevölkerungen in den kommenden vier Jahren im gleichen Tempo weiterentwickeln wie in den vergangenen vier Jahren, so können für 2027 je drei weitere Sitzgewinner und -verlierer ausgemacht werden: Je einen Nationalratssitz abgeben müsste einmal mehr der unterdurchschnittlich wachsende Kanton Bern (der dereinst auch noch die rund 7400 Einwohner Moutiers verloren haben wird), Graubünden und womöglich Basel-Landschaft.

Die Sitze dürften mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dem relativ stark wachsenden Kanton Thurgau, möglicherweise wieder Luzern (das somit den 2019 ziemlich knapp verlorenen 10. Sitz wiedererlangen würde) und Freiburg zufallen.

NR-Sitze 2023-2027

 

Lukas Leuzinger hat, fussend auf den kantonalen Bevölkerungsszenarien des BfS, bereits vor vier Jahren ähnliche Prognosen angestellt. Er respektive die BfS-Statistiker sahen ebenfalls die Kantone Zürich, Thurgau, Luzern und Freiburg aufseiten der Sitzgewinner. Demgegenüber wüchsen «die Kantone Basel-Stadt und Baselland langsamer als der Schweizer Durchschnitt – und werden gemäss den BfS-Prognosen 2023 beziehungsweise 2027 je einen Nationalratssitz verlieren».

Fünf verblüffende Anekdoten aus den letzten 50 Wahlen

Bevor die Schweiz in einer Woche ihr Parlament neu besetzt, werfen wir einen Blick zurück. In den 50 eidgenössischen Wahlen seit der Bundesstaatsgründung hat sich einiges an Überraschungen, Kuriositäten und Sonderfällen ereignet. Wir präsentieren fünf davon.

Schweizer Wahlen stehen nicht im Ruf, besonders ereignisreich zu sein. Erdrutschartige Verschiebungen, Parteien, die plötzlich implodieren, oder Bewegungen, die über Nacht zu dominanten Kräften aufsteigen – das alles gibt es in anderen Ländern wesentlich häufiger zu beobachten.

Und doch: Wer in der jüngeren und älteren Geschichte gräbt, stösst immer wieder auf bemerkenswerte und sonderbare Ereignisse.[1] Wir haben fünf davon herausgepickt, die wir an dieser Stelle erzählen. Es hätte genug weitere Anekdoten gegeben, die es ebenso wert gewesen wären zu erzählen. Man denke etwa an die Wahlen 1854, bei denen der Tessiner Stefano Franscini beinahe sein Amt verloren hätte, wären ihm nicht einige Parteifreunde zur Hilfe gekommen, so dass er letztlich im vierten (!) Wahlgang gewählt wurde – und zwar nicht im Tessin, sondern in Schaffhausen.[2] Auch die teilweise dreisten Wahlfälschungen und Manipulationen in den Gründungsjahren wären zu erwähnen.[3] Oder die ersten Wahlen im Proporz vor genau 100 Jahren, für die der Begriff Erdrutsch für einmal angebracht ist.[4] Oder die ersten Nationalratswahlen unter Beteiligung der Frauen 1971, die nicht annähernd so grosse Verschiebungen brachten, dafür viele neuen Gesichter – unter anderem jene von Frauen, die in ihrem Kanton noch gar nicht stimmberechtigt waren.

Hier widmen wir uns fünf anderen Geschichten, die mindestens so erwähnenswert sind:

Der Ralph Nader von Obwalden

Sechs Kantone haben derzeit nur einen Sitz im Nationalrat. Diese Sitze werden im Majorzverfahren besetzt – allerdings im Unterschied zu den Ständeratssitzen nicht in zwei Wahlgängen, sondern nur in einem. Massgebend ist das relative Mehr. Das hat zur Folge, dass der Wahlsieger unter Umständen deutlich weniger als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereint. Der Minus-Rekord wurde 2007 aufgestellt, und zwar in Obwalden.[5]

lukegasser

Luke Gasser. (Foto: www.lukegasser.ch)

Der Obwaldner Nationalratssitz war seit 1848 praktisch ununterbrochen in den Händen der CVP. Und deren Kandidat Patrick Imfeld hätte unter normalen Umständen wohl einem sicheren Sieg entgegenblicken können. Doch diesmal waren die Umstände anders. Nicht nur trat die SP das erste Mal mit einem eigenen Kandidaten an. Auch der politisch unerfahrene Filmemacher Luke Gasser bewarb sich um den Sitz. Und: Gasser, dessen Vater lange für die CVP im Regierungsrat sass, kündigte an, sich im Fall einer Wahl der CVP-Fraktion anzuschliessen. Damit war absehbar, dass der Aussenseiter viele CVP-Wähler abwerben würde.

Und tatsächlich: Bei den Wahlen am 21. Oktober 2007 holte Imfeld 32.5 Prozent der Stimmen – der schlechteste Wert für die CVP in Obwalden seit der Gründung des Bundesstaats. Gasser schaffte mit 23 Prozent einen Achtungserfolg, der SP-Kandidat Beat von Wyl kam auf 11.6 Prozent. Der lachende Vierte war der Kandidat der SVP, Christoph von Rotz, der mit 32.9 Prozent – nur gerade 300 Stimmen mehr als Imfeld – die Wahl in den Nationalrat schaffte. So wie in den USA im Jahr 2000 der Grüne Ralph Nader dem Demokraten Al Gore die Wahl zum Präsidenten vereitelt hatte, verhinderte der Christdemokrat in spe Gasser den Sieg des Christdemokraten Imfeld.

Auch in anderen Majorzkantonen wurden schon Kandidaten gewählt, die deutlich unter dem absoluten Mehr blieben. Der früheren FDP-Fraktionschefin Gabi Huber reichten 2003 bei ihrer ersten Kandidatur in Uri 36.6 Prozent der Stimmen. Und bei den Nationalratswahlen 2015 erkoren 36.1 Prozent der Ausserrhoder David Zuberbühler (SVP) zum Vertreter des Kantons in der grossen Kammer. In allen drei Fällen führten aussergewöhnliche Konstellationen zu einer eigentlichen Lotterie um den zu vergebenden Sitz. Wäre ein Kandidat weniger (oder mehr) angetreten, wäre das Resultat womöglich völlig anders ausgefallen.

Solche absurden Effekte liessen sich mit anderen Mehrheitswahlsystemen verhindern, etwa dem System der übertragbaren Stimmgebung (Single Transferable Vote) oder dem bewährten Verfahren mit zwei Wahlgängen. Zudem kommt die relative Mehrheitswahl tendenziell grösseren Parteien zugute, weil die Wähler faktisch gezwungen werden, ihre Stimmen auf chancenreichere Kandidaten zu konzentrieren, wenn sie nicht für den Papierkorb stimmen wollen. Es erstaunt daher nicht, dass es bisher keine Bestrebungen dieser Parteien für ein faireres Verfahren gab. Im Gegenteil: In der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die politischen Rechte, das 1976 beschlossen wurde, sprachen sich die Majorzkantone explizit gegen die Einführung eines zweiten Wahlgangs aus, wie ihn der Bundesrat vorschlug.

Stille Wahl, heilige Wahl

Erich Ettlin und Hans Wicki haben es geschafft: Sie sind als Ständeräte in Ob- und Nidwalden wiedergewählt. Und das bereits vor dem Wahltag. Weil keine Gegenkandidaten angetreten sind, hat eine stille Wahl stattgefunden. Bei Majorzwahlen in kleinen Kantonen sind stille Wahlen keine Seltenheit. In der Vergangenheit kamen sie aber auch schon bei Proporzwahlen vor. Das Wahlgesetz sieht vor, dass, wenn insgesamt nicht mehr Kandidaten zur Wahl antreten als Sitze zu vergeben sind, alle Kandidaten als gewählt erklärt werden.[6]

Besonders viele stille Wahlen gab es bei den Wahlen 1939, nämlich in nicht weniger als neun Kantonen. Während des Kriegs war die Lust der Parteien auf Wahlkämpfe gering.[7] Unter den neun waren auch grosse Kantone wie die Waadt (15 Sitze) oder Luzern (9 Sitze). In der Regel einigten sich die Parteien auf die Sitzverteilung gemäss den vorangehenden Wahlen.

frühmaeder

Die letzten zwei still gewählten Nationalräte: Hans-Rudolf Früh (FDP) und Herbert Maeder (parteilos). (Fotos: www.parlament.ch)

Unangefochtener Rekordhalter in Sachen stillen Wahlen ist der Kanton Appenzell Ausserrhoden: Dort wurden die Nationalratssitze seit 1919 nicht weniger als neunmal vergeben, ohne dass ein einziger Wähler einen Wahlzettel ausfüllen musste. Zunächst hielt der Kanton noch drei Sitze in der grossen Kammer, von denen jeweils zwei den Freisinnigen und einer der SP zufiel; ab 1931 waren es zwei Sitze, die bis 1983 stets an FDP und SP gingen. Mit dieser Aufteilung schienen beide Seiten leben zu können, weshalb sie regelmässig auf einen Wahlkampf verzichteten. Von 1939 bis 1947 fanden drei Nationalratswahlen in Folge still statt. Allmählich nahm die politische Konkurrenz jedoch zu. 1975 trat die CVP erstmals in Ausserrhoden an. Acht Jahre später bewarb sich der parteilose Herbert Maeder mit einer eigenen Liste um einen Sitz – und schaffte mit 25.9 Prozent der Stimmen die Wahl. Als 1987 die beiden Bisherigen wieder antraten, wagte es niemand, sie herauszufordern. Es war die letzte stille Wahl in Ausserrhoden wie auch in einem Proporzkanton überhaupt. Seit 2003 hat Ausserrhoden nur noch einen Sitz im Nationalrat, dieser ist dafür umstritten, wie das Beispiel der Wahl 2015 zeigt (siehe oben). Stille Wahlen sind jedenfalls auch in Ausserrhoden Geschichte.

Bis dass das Los entscheidet

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Marco Romano unmittelbar nach dem Losentscheid. Rechts ist Staatsrat Marco Borradori zu sehen, der das Los gezogen hatte. (Screenshot: SRF Tagesschau)

Trotz des in jüngerer Vergangenheit gestiegenen Interesses am Losverfahren in Demokratien setzt die Schweiz bei der Besetzung ihrer Parlamentskammern nach wie vor auf Wahlen. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel: Zwei Abgeordnete haben in der Geschichte des Bundesstaats ihr Mandat dem Zufall zu verdanken.

Der jüngste Fall dürfte vielen noch in Erinnerung sein: Bei den Nationalratswahlen 2011 kamen im Tessin zwei CVP-Kandidaten auf genau gleich viel Stimmen.[8] Das Los musste zwischen Monica Duca und Marco Romano entscheiden. Die Schweiz schaute gespannt auf das Tessin, wo am 25. Oktober 2011 die Auslosung mittels Computer Duca zur Siegerin kürte. Doch die Freude der CVP-Politikerin war verfrüht: Aufgrund mehrerer Beschwerden hob das Bundesgericht das Ergebnis auf: Die elektronische Auslosung wie auch der Ausschluss der Öffentlichkeit waren gesetzeswidrig.[9] Die Auslosung wurde einen Monat später wiederholt, öffentlich und manuell – und diesmal war das Glück auf der Seite Romanos.

Der erste Fall, in dem das Los einen Nationalrat kürte, hatte sich schon einiges früher ereignet, nämlich 1939.[10] Damals war es keine Seltenheit, dass die Mitglieder kantonaler Exekutiven gleichzeitig im Bundesparlament sassen. In einzelnen Kantonen allerdings, darunter Baselland, schränkte die Kantonsverfassung diese Praxis ein, indem sie festlegte, dass maximal ein Regierungsrat im National- oder Ständerat Einsitz nehmen durfte.[11] Dessen waren sich auch die beiden Regierungsräte Hugo Gschwind (Katholisch-Konservative) und Walter Hilfiker (SP) bewusst. Gleichwohl versuchten beide ihr Glück als Kandidaten für den Nationalrat. Beide wurden gewählt.

Hugo Gschwind

Hugo Gschwind. (Foto: StABL)

Weil nicht beide im Parlament einsitzen konnten und keiner auf das Amt verzichten wollte, stellte sich die Frage, wer antreten durfte. Das kantonale Recht legte zwar fest, dass nur ein Regierungsrat im Nationalrat sitzen durfte, enthielt jedoch keine Bestimmung darüber, wie man in einem solchen Fall bestimmt, wer das sein sollte. Die Anhänger beider Regierungsräte brachten verschiedene Kriterien vor, die man heranziehen könnte (Alter, Amtsdauer, Stimmenzahl usw.). Weil aber für keines davon eine Rechtsgrundlage bestand, entschied der Regierungsrat, dass der Zufall entscheiden musste.

Am 10. November 1939 wurde in der Sitzung des Regierungsrats das Los gezogen. Dabei wurden zwei Kuverts mit den Namen der beiden Gewählten mit acht leeren Kuverts gemischt und dann eines nach dem anderen geöffnet, bis eines mit einem Namen gezogen wurde. Der Zufall erwählte den Konservativen Gschwind. Hilfiker musste seinen Sitz dem Zweiten auf der SP-Liste überlassen. Das dürfte ihn deshalb besonders geärgert haben, weil er mehr als doppelt so viele Stimmen geholt hatte als sein Kontrahent Gschwind, dessen Partei nur dank einer Listenverbindung mit den Freisinnigen ein Mandat errang.

Gschwind blieb das Glück allerdings nicht lange hold. 1943 verloren die Konservativen ihr Mandat bereits wieder – und zwar an die SP, die einen zweiten Sitz dazu gewann. Diesen wiederum sicherte sich ein gewisser Walter Hilfiker.

Der Pfarrer, der kein Geistlicher sein wollte

Arnold Knellwolf. (Foto: Das Rote Kreuz [1945])

Die Bundesverfassung von 1848 gab zwar (zumindest theoretisch) allen männlichen Bürgern das aktive Wahlrecht. Beim passiven Wahlrecht schränkte sie den Kreis allerdings ein. Gemäss Artikel 64 war «jeder stimmberechtigte Schweizer Bürger weltlichen Standes» in den Nationalrat wählbar.[12] Geistliche waren damit vom Einsitz in der grossen Kammer ausgeschlossen. Die Bestimmung geht auf den Kulturkampf zurück und das Misstrauen der Freisinnigen gegenüber papsttreuer Ultramontaner, die den Staat unterwandern könnten. Betroffen von der Einschränkung waren aber nicht nur katholische, sondern auch protestantische Pfarrer.

In der Praxis wurde die Regelung so angewandt, dass Angehörige des geistlichen Standes zwar zur Wahl antreten konnten, im Fall einer Wahl aber entweder auf ihr Pfarramt oder auf das Parlamentsmandat verzichten mussten. So erklärte Ernst Sieber nach seiner Wahl als EVP-Nationalrat 1991 den Verzicht auf sein Pfarramt in Zürich per Februar 1992.

Einer allerdings wollte die Unvereinbarkeit von geistlichem und politischem Amt nicht akzeptieren und kämpfte vehement darum, beides behalten zu dürfen. Dabei handelte es sich nicht um einen konservativen Ultramontanen, sondern einen protestantischen Sozialdemokraten. Arnold Knellwolf, Pfarrer im Berner Dorf Erlach, wurde 1917 für die SP gewählt.[13] Vor dem Wahltag erklärte er auf Anfrage der Berner Regierung zunächst, im Fall einer Wahl auf sein Pfarramt zu verzichten. Wenig später tönte es allerdings anders: In einem an den Nationalrat gerichteten Brief schrieb er, dass er bereit sei, von seinem kirchlichen Amt zurückzutreten – unter dem Vorbehalt, dass es ihm nicht erlaubt würde, dieses Amt zu behalten. Warum sollte das Parlament gerade bei ihm eine Ausnahme machen? Knellwolf argumentierte, dass der besagte Artikel nur für Katholiken gelte. Reformierte Pfarrer hingegen gehörten nicht dem geistlichen Stand an. Diese Interpretation stand im Widerspruch zur vorherrschenden Rechtslehre. Der Nationalrat validierte denn auch die Wahl Knellwolfs nur unter der Bedingung, dass er sein Pfarramt niederlege.

Knellwolf allerdings hatte andere Pläne. Kaum im Parlament, forderte er vom Bundesrat via Motion einen Bericht, um die Frage zu prüfen, ob Artikel 75 der Verfassung auch auf reformierte Pfarrer anwendbar sei. Das Parlament überwies den Vorstoss, doch lag der Bericht des Bundesrats noch nicht vor, als Knellwolf 1919 zur Wiederwahl antrat – nach wie vor in kirchlichem Amt und Würden. Trotz der deutlichen Sitzgewinne der Sozialdemokraten verpasste «der temperamentvolle Pfarrherr von Erlach», wie ihn ein Ratskollege einmal nannte, die Wiederwahl. Damit wurde ihm die Wahl zwischen kirchlichem und politischem Amt erspart.

Die Episode hätte damit als abgeschlossen betrachtet werden konnte, wenn nicht eineinhalb Jahre später SP-Nationalrat August Rikli zurückgetreten wäre. Knellwolf konnte nachrücken, und die Frage seiner Wählbarkeit stellte sich erneut. Diesmal beharrte der Pfarrer, der kein Geistlicher sein wollte, ultimativ auf seinem kirchlichen Amt. Er erklärte, dass er zumindest solange Pfarrer bleiben wollte, bis das Parlament über das weitere Schicksal von Artikel 75 entschieden hätte. Der Bundesrat hatte inzwischen seinen Bericht vorgelegt, in dem er die Auffassung bekräftigte, dass der Artikel auch für Protestanten gelte. Auch der Nationalrat wollte von einer Praxisänderung nichts wissen und verweigerte die Validierung von Knellwolfs Wahl.[14]

So endete die Karriere des politisierenden Pfarrers, und 1923 erklärte sich der Nationalrat mit den Schlussfolgerungen des Bundesrats einverstanden, so dass Knellwolfs Anliegen gescheitert war. Erst 1999 sah man die Gefahr des politischen Einflusses von Geistlichen im Nationalrat gebannt und strich den Artikel aus der Verfassung.

Der Hans Dampf in allen Kantonen

Gottlieb Duttweiler. (Karikatur: Nebelspalter [1939])

Im Gegensatz zu Ländern mit Präsidialsystem gibt es in der Schweiz kein Amt, das von allen Stimmbürgern des Landes gewählt wird. Die Volkswahl des Bundesrats wurde zwar immer wieder diskutiert, aber genauso oft verworfen – erstmals bereits in der Verfassungskommission von 1848. Ein Argument gegen die Volkswahl war damals, dass ein landesweiter Wahlkampf zu teuer wäre und sich nicht genug «fähige Männer» für die Regierung finden würden.

Dennoch haben die Politiker früh die Vorzüge des grenzüberschreitenden Wahlkampfs erkannt. Bereits in den Anfangsjahren, als noch im Majorz gewählt wurde, war es keine Seltenheit, dass Kandidaten in mehreren Wahlkreisen antraten. In der Regel waren es besonders bekannte und populäre Köpfe, die als «Wahlkampflokomotiven» eingesetzt wurden und die Wähler der eigenen Seite mobilisieren sollten. So liess sich der nachmalige Bundesrat Ulrich Ochsenbein bei den ersten Nationalratswahlen 1848 in vier der sechs Berner Wahlkreise aufstellen.

Mit der Einführung des Proporzes und der damit verbundenen Vergrösserung der Wahlkreise verlor diese Strategie an Relevanz, zumal nur wenige Politiker über ihren Kanton (der ja nun ihr Wahlkreis war) hinaus Bekanntheit erlangten. Doch es gab Ausnahmen. Eine davon war Gottlieb Duttweiler. Der Migros-Gründer war bereits landesweit bekannt, als er 1935 in die Politik einstieg und in Zürich, Bern und St. Gallen «Unabhängige Listen» für die Nationalratswahlen lancierte (aus denen später der Landesring der Unabhängigen entstehen sollte).[15] Seiner nationalen Ausstrahlung bewusst, trat er in allen drei Kantonen gleich selber als Spitzenkandidat an.

Der Coup gelang: Die neue Bewegung gewann auf Anhieb sieben Sitze. Und wenig überraschend erzielte Duttweiler sowohl in Zürich als auch in Bern und St. Gallen jeweils mit Abstand das beste Resultat seiner Liste. Er konnte also auswählen, welchen Kanton er im Nationalrat vertreten wollte. Schliesslich entschied er sich, die Wahl in Bern anzunehmen. In Zürich und St. Gallen rückten Ersatzkandidaten nach.

Bei den anderen Parteien kam Duttweilers Dreifachkandidatur indes nicht besonders gut an. Bald wurden Stimmen laut, die solche Manöver unterbinden wollten. Aufgrund einer Motion erarbeitete die zuständige Kommission des Nationalrats eine Vorlage für eine Ergänzung des Bundesgesetzes betreffend die Wahl des Nationalrats. Die neue Bestimmung legte fest, dass niemand in mehr als einem Kanton als Nationalratskandidat antreten dürfe. Die Vorlage wurde von National- und Ständerat in der Sommersession 1939 angenommen, gerade noch rechtzeitig für die Wahlen im Oktober.

Der Hauptbetroffene der «Lex Duttweiler» hielt sich an die neue Regel, doch scheint sich Duttweiler weiterhin schwergetan zu haben, sich politisch auf einen Kanton festzulegen: Er trat nämlich nicht mehr in Bern zur Wahl an, sondern in Zürich. Dort schaffte er 1949 auch die Wahl in den Ständerat, verpasste zwei Jahre später jedoch die Wiederwahl und wurde erneut Nationalrat, diesmal wieder für den Kanton Bern, den er bis zu seinem Tod 1962 in der grossen Kammer vertrat.

 


[1] Der vorliegende Artikel ist massgeblich inspiriert von: Hans-Urs Wili (2002): Nationalratswahlen. Präzedenzfälle.

[2] Siehe Der unbekannte Schaffhauser Bundesrat.

[3] Siehe unter anderem Als in Luzern nach Gesteinsarten gewählt wurde und Chaos, Manipulationen und Rekorde.

[4] Siehe Der Machtverlust des Freisinns – und wer davon wirklich profitierte.

[5] BBl 2007 8103-8104.

[6] Art. 45 Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR).

[7] In den Majorzwahlkreisen sind stille Wahlen erst seit 1994 möglich.

[8] BBl 2011 8529-8530.

[9] BGE 138 II 13.

[10] BBl 1939 II 674.

[11] Ab diesen Wahlen ist der gleichzeitige Einsitz im Regierungsrat und im Bundesparlament ganz ausgeschlossen (Siehe Was ist neu bei den Wahlen 2019? [Teil II: kantonales Recht])

[12] In der totalrevidierten Bundesverfassung von 1874 als Artikel 75 übernommen.

[13] BBl 1917 IV 706-708.

[14] Verhandlungen des Nationalrats, 21.4.1921.

[15] BBl 1935 II 677.

Was ist neu bei den Wahlen 2019? (Teil I: Bundesrecht)

Rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen, veränderter Zeitplan für Volksinitiativen im Wahlherbst oder neue Regeln beim Bereinigen der Wahlzettel: Bei den anstehenden eidgenössischen Wahlen gibt es einige rechtliche Änderungen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten.

In diesem Blog wurde das Proporzwahlsystem für die Nationalratswahlen schon öfters kritisiert: Es feiert heuer sein 100-jähriges Jubiläum und sollte endlich fairer ausgestaltet werden (siehe 100 Jahre Nationalrats-Proporz: Wenig Auswahl trotz Listenflut). Diese Fundamentalkritik lässt indes ausser Acht, dass das Wahlrecht – im Bund als auch in den Kantonen – durchaus immer wieder Änderungen erfährt. Wir beleuchten die wichtigsten davon im Hinblick auf die Wahlen 2019. Im vorliegenden ersten Teil werden die bedeutenden Novellen des Bundesrechts erläutert, die erstmals auf die aktuellen Wahlen in den National- und Ständerat Geltung erlangen.

 

Rechtzeitige Zustellung des Wahlmaterials

Bis zu den letzten Nationalratswahlen konnten die Kantone vorsehen, dass die Parteien ihre Listenvorschläge erst bis Ende September einreichen durften. Solche Spätkandidaturen führten jedoch dazu, dass auch die Wähler ihre Wahlunterlagen erst sehr spät zugesandt erhielten – so war es erlaubt, dass die Wähler erst zehn Tage vor dem Wahltag die Wahlzettel erhielten.

Neu müssen die Kandidaturen zwingend bereits einen Monat früher eingereicht werden, bis Ende August.[1] Dadurch haben die Kantone genügend Zeit für die Kontrolle und Bereinigung der Wahlvorschläge. Und damit erhalten nun auch alle Wähler schweizweit die Wahlzettel mehr oder weniger gleichzeitig und vor allem rechtzeitig: mindestens drei und frühestens vier Wochen vor dem Wahltermin.[2] Diese Frist vor Wahlen ist nunmehr also dieselbe wie jene für die Zustellung der Abstimmungsunterlagen vor (nationalen) Volksabstimmungen.[3] Der Bundesrat begründete diese Neuregelung auch dahingehend, «weil die zunehmende Gewohnheit, im Herbst Ferien zu machen, andernfalls erhöhte Wahlabstinenz hervorzurufen droht».[4]

Befreiung der Unterschriftensammlung für Wahlvorschläge etablierter Parteien

Wer einen Wahlvorschlag für die Nationalratswahlen einreichen will, muss hierfür grundsätzlich eine gewisse Anzahl Unterschriften sammeln – von 100 in den kleineren Kantonen bis zu deren 400 in den grössten Kantonen Bern und Zürich. Die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien wurden bisher von dieser Pflicht befreit, wenn sie nur einen einzigen Wahlvorschlag einreichten.

Diese Erleichterung ist den «etablierten» Parteien jedoch nicht genug, schliesslich wollen sie oftmals auch eine Nebenliste für die Jungen, die Senioren, die Frauen und die Unternehmer anbieten. Vor ein paar Jahren haben sie daher beschlossen, dass die mühsame Unterschriften-Hürde für sie selber nicht mehr gelten soll.[5] Seit diesen Wahlen gilt daher, dass Parteisektionen, die bei den letzten Wahlen in ihrem Kanton einen Nationalratssitz oder drei Prozent Wähleranteil erlangt haben, von der Unterschriftensammlung dispensiert werden – egal, ob sie eine, zwei, drei oder sogar neun Nebenlisten einreichen (siehe Die neunköpfige CVP-Hydra – ein Gesetzgebungs-Flop führt zu einer Listenflut bei den Nationalratswahlen).

Neue Streichregel für überzählige Namen

Wählerwille verfälscht: Bisher wurden überzählige Namen von unten her gestrichen.

Stehen – aufgrund handschriftlichem Kumulieren/Panaschieren – auf einem Proporzwahlzettel mehr Namen als Sitze zu vergeben sind, so müssen diese bereinigt werden: Bisher wurde einfach die überzählige Anzahl Namen von unten nach oben gestrichen. Damit wurden jedoch oftmals just die unten handschriftlich angefügten Ergänzungen des Wählers vom Wahlbüro wieder gestrichen.

Aus Sicht der Wähler überzeugte diese traditionelle wie plumpe Streichregel also nicht. Denn werden auf vorgedruckten Wahlzetteln Namen handschriftlich ergänzt oder abgeändert, so muss diesem individuellen Willen höhere Beachtung eingeräumt werden als den vorgedruckten Namen. Jeglichem explizit feststellbaren Willen des Wählers ist nicht nur Beachtung zu zollen, sondern Priorität einzuräumen.

Neue Streichregel: handschriftlichen Änderungen wird nun Vorrang eingeräumt.

Die neue Streichregel verlangt daher, dass die handschriftlichen Ergänzungen grundsätzlich belassen und stattdessen – soweit es überhaupt nötig ist – die vorgedruckten Namen gestrichen werden. Die Reihenfolge der Streichungen ist wie gehabt von unten nach oben. Beim Streichen von vorgedruckten Namen ist aber zusätzlich zu beachten, dass diese nicht irgendwo auf dem Wahlzettel handschriftlich kumuliert worden sind. Ist dies aber der Fall, so muss dieser vorgedruckte Name dennoch unangetastet bleiben, weil auch hier ein expliziter Wille manifest ist: Der Wähler wollte hier offensichtlich gerade einen Kandidaten mittels Kumulation besonders unterstützen.[6]

Keine Abstimmung über Volksinitiativen im Wahlherbst

Haben National- und Ständerat eine Volksinitiative fertig beraten, so muss sie innert zehn Monaten der Volksabstimmung unterbreitet werden.[7] Wurden bisher Volksinitiativen in der Frühjahrssession (März) oder Sommersession (Juni) eines Wahljahrs zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet, so wurde der Spielraum für die Festsetzung des Abstimmungsdatums stark eingeschränkt. Denn am Datum der Gesamterneuerungswahlen dürfen nicht auch noch (nationale) Sachvorlagen unterbreitet werden.[8] Auch am nächstfolgenden Abstimmungstermin im Wahljahr (Ende November) werden in der Regel keine Sachabstimmungen anberaumt, schliesslich finden im November bereits regelmässig zweite Wahlgänge der Ständeratswahlen statt. Und die Kräfte und Kassen der Parteien sind zu diesem Zeitpunkt ohnehin relativ leer, als dass sie auch noch Abstimmungskämpfe betreiben könnten.

Die neue Fristenregelung verlängert daher die erwähnte 10-Monats-Frist auf 16 Monate für solche Volksinitiativen, die im ersten Halbjahr eines Wahljahrs vom Parlament verabschiedet werden.[9] Dadurch kann die Abstimmung problemlos auf einen späteren Termin im Jahr nach den Wahlen verschoben werden.[10]

Einen ersten konkreten und aussergewöhnlichen Anwendungsfall dieser Fristverlängerung stellt die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» dar: Nachdem das Bundesgericht im letzten April die Abstimmung über diese Initiative aufgehoben hat, hat der Bundesrat im Juni auch den Erwahrungsbeschluss über diese Abstimmung aufgehoben. Damit ist die Volksinitiative wieder aufgelebt und muss nun innert der verlängerten Frist von 16 Monaten, also bis am 27. September 2020 erneut zur Abstimmung gebracht werden (Rückzug vorbehalten).

Auslandschweizer: Fixe Festlegung der Stimmgemeinde, keine periodische Wiederanmeldepflicht

Kurz nach den letzten Wahlen, per 1. November 2015, ist das neue Auslandschweizergesetz in Kraft getreten, welches alle Belange der Auslandschweizer in einem Erlass regelt. Im Bereich der politischen Rechte brachte es insbesondere folgende zwei Neuerungen:

Auslandschweizer konnten nach altem Recht ihre Stimmgemeinde, in der sie wählten und abstimmten, zwischen irgendeiner früheren Wohnsitzgemeinde und ihrer Heimatgemeinde frei auswählen. Dadurch konnten die Auslandschweizer auch regelmässig zwischen einigen Kantonen und damit Wahlkreisen für den Nationalrat (und gegebenenfalls Ständerat) wählen. Im neuen Gesetz werden die Auslandschweizer den Schweizern im Inland gleichgestellt. Letztere können auch nicht auswählen, wo sie ihre politischen Rechte ausüben wollen. – Die Auslandschweizer werden daher neuerdings ins Stimmregister der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz eingetragen.[11] Falls die stimmberechtigte Person nie Wohnsitz in der Schweiz hatte, so wird sie ins Stimmregister ihrer Heimatgemeinde eingetragen.[12] Diese Neuregelung wirkt sich indes nur auf Neuanmeldungen aus, die bestehenden Eintragungen im Stimmregister werden nicht angepasst.[13]

Zweitens entfällt die bisherige periodische Wiederanmeldepflicht für Auslandschweizer Stimmberechtigte. Diese mussten sich bisher alle vier Jahre erneut ins Stimmregister eintragen lassen. Damit sollte verhindert werden, dass veraltete, inaktive oder unzustellbare Adressen im Register verbleiben. Um dennoch die Aktualität der Stimmregistereinträge zu gewährleisten, wurden die Gründe für eine Streichung erweitert. Wessen Stimmmaterial beispielsweise drei Mal in Folge als unzustellbar zurückgeschickt wird, wird von Amtes wegen aus dem Register gestrichen.[14]

Beschwerdewesen: keine Gerichtsferien, kein Einschreiben

Im Beschwerdeverfahren in Stimmrechtssachen sind zwei kleine formelle Adaptionen zu erwähnen: Einerseits ist der allgemeine Fristenstillstand beim Bundesgericht für Stimmrechtssachen ausgeschlossen worden.[15] Insbesondere die Gerichtsferien vom 18. Dezember bis 2. Januar sind damit für Wahlbeschwerden nicht mehr anwendbar. Andererseits müssen Stimmrechtsbeschwerden nicht mehr zwingend per Einschreiben eingereicht werden, wenn sie ansonsten die Fristen wahren.[16]

 

Im zweiten Teil dieses Beitrags werden die Neuerungen der Wahlen 2019 dargelegt, die sich aufgrund Änderungen des kantonalen Wahlrechts ergeben.

 


[1] Art. 21 Abs. 1 BPR.

[2] Art. 33 Abs. 2 und Art. 48 BPR.

[3] Art. 11 Abs. 3 BPR.

[4] BBl 2013 9257.

[5] Art. 24 Abs. 3 BPR.

[6] Art. 38 Abs. 3 BPR.

[7] Art. 75a Abs. 1 BPR.

[8] Art. 2a Abs. 3 VPR.

[9] Art. 75a Abs. 3bis BPR.

[10] Für fakultative und obligatorische Referenden gibt es keine Abstimmungsfrist (Art. 58 und 59c BPR), weshalb hier ohnehin kein zeitlicher Druck entsteht.

[11] Art. 18 Abs. 1 ASG.

[12] Art. 18 Abs. 2 ASG.

[13] Kreisschreiben vom 7. Oktober 2015 der Bundeskanzlei betreffend die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und -schweizer (BBl 2015 7501).

[14] Art. 19 Abs. 3 ASG.

[15] Art. 46 Abs. 2 BGG.

[16] BGer, 10. November 2015, 1C_581/2015 (in: ZBl 117/2016, 52 ff.), trotz anderslautendem Wortlaut in Art. 77 Abs. 2 BPR.

100 Jahre Nationalrats-Proporz: Wenig Auswahl trotz Listenflut

Die Nationalratswahlen sind grundsätzlich Verhältniswahlen. In den kleineren Wahlkreisen funktioniert der Proporz aber mehr schlecht als recht. Namhafte Anteile des Elektorats sind komplett unrepräsentiert. Ein Update des 100-jährigen Wahlverfahrens drängt sich auf.

Eine kürzere Version dieses Beitrags erschien in den «Schaffhauser Nachrichten» vom 22.08.2019.

Kanton um Kanton vermeldet dieser Tage neue Rekordzahlen der Anzahl Listen und Kandidaten für die baldigen Nationalratswahlen (siehe Die neunköpfige CVP-Hydra – ein Gesetzgebungs-Flop führt zu einer Listenflut bei den Nationalratswahlen). Dies nicht nur in den grösseren Kantonen wie Aargau oder Bern, sondern auch in den kleinsten Proporz-Wahlkreisen wie Zug (3 Sitze) und Schaffhausen (2 Sitze). In Schaffhausen buhlen derzeit 15 verschiedene Listen mit total 29 Kandidaten um die Wählerschaft – acht mehr als 2015. So treten heuer erstmals die Grünliberalen (GLP) und – nach Dekaden wieder – die EVP an. Überdies mischen diverse Jungparteien von den Jungen Grünen über die Jungen GLP bis hin zur Jungen SVP mit. In Zug ist das Wahlzettel-Kuvert gegenüber den letzten Wahlen gar um neun Listen angewachsen, heuer wurden 25 Wahllisten eingereicht.

Doch dient diese breite Auswahl tatsächlich auch den Wählern? Zweifel sind angebracht, hat der Kanton Schaffhausen doch in der grossen Kammer nur zwei Sitze zu besetzen. Diese beiden werden im Normalfall der stärksten und zweitstärksten Liste zugeteilt – also sicherlich der SVP und wahrscheinlich der SP. Wer lieber Junge SVP oder Juso wählt, kann zwar durchaus die jeweiligen Wahlzettel einwerfen – er oder sie wird damit aber ganz sicher keinen Jungpolitiker aus Schaffhausen nach Bundesbern schicken. Immerhin sind solche Stimmen nicht verloren, da sie via Listenverbindung der Mutterpartei zufliessen. Gleiches gilt für verbundene Listen wie die AL zur Linken oder die EDU zur Rechten. Auch diese fungieren als blosse Stimmenlieferanten zuhanden ihrer befreundeten Grosspartei.

Wohin fliessen derweil die Stimmen der Schaffhauser CVP-Wählerin und des GLP-Wählers? Hier wird es noch problematischer, da offen ist, ob und mit wem die Mitteparteien EVP, CVP und GLP eine Listenverbindung eingehen. Mit Links? Mit Rechts? Oder weder noch? Hier entscheiden also nicht einmal die Wähler selbst, wen sie indirekt unterstützen mögen, sondern ein paar Parteifunktionäre, die befugt sind, solche Listenverbindungen einzugehen.

Selbst wenn solche umgeleiteten Wählerstimmen noch ins «richtige» politische Lager fliessen: Der Erstpräferenz geholfen wird oftmals nicht. Namhafte Anteile der Wählerschaft wählen also Parteien, die kein einziges Mandat erlangen. Etwa ein Drittel des Schaffhauser und Zuger Elektorats sind derzeit überhaupt nicht vertreten. Im Kanton Jura (2 Sitze) sind sogar mehr als die Hälfte des Wahlvolks «nicht repräsentiert».

 

Den kleinsten sechs Kantonen ist nur ein einziger Nationalratssitz zugeteilt. Diese Kleinkantone wählen daher im Mehrheitswahlverfahren mit relativem Mehr (siehe «Relativ willkürlich»). Auch hier werden – vor allem wenn ein oder gar mehrere ernsthafte Gegenkandidaten antreten – regelmässig grosse Anteile der Wählerschaft unter den Tisch gewischt. Das Extrembeispiel 2015 ist Appenzell Ausserrhoden: David Zuberbühler (SVP) gewann die Ausmarchung gegen seine beiden Kontrahenten Markus Bänziger (FDP) und Jens Weber (SP) relativ knapp mit 6394 gegenüber 5949 und 5058 Stimmen. Nationalrat Zuberbühler erlangte damit einen Wähleranteil von 36 Prozent, während die «restlichen» zwei Drittel im Nationalrat unrepräsentiert verblieben.

 

Am 20. Oktober, dem Wahlsonntag, feiert das Nationalrats-Wahlsystem das 100-jährige Jubiläum. Unser Proporz, so revolutionär er 1918 erstritten wurde, ist unterdessen in die Jahre gekommen; er entspricht gerade in den kleineren Kantonen nicht mehr dem heutigen demokratischen Ideal. Doch die «Problemkantone» Schaffhausen und Zug haben nicht nur die schweizweit kleinsten Nationalrats-Wahlkreise und dadurch einen arg verzerrten Proporz. Sie sind gleichzeitig die Kantone mit dem weltweit modernsten und fairsten Proporzwahlsystem auf kantonaler Ebene: Mit dem 2008 respektive 2014 eingeführten doppeltproportionalen Wahlverfahren (Doppelproporz) wurden für die Wahl des Kantonsrats genau dieselben Probleme und Verzerrungen überwunden – mitunter zu kleine Wahlkreise –, an denen heute die nationalen Wahlen leiden.

Würde auch für die Nationalratswahlen der Doppelproporz eingeführt, so könnten Schaffhauser Sympathisanten der FDP oder der EDU als auch Zuger Wählerinnen der SP oder GLP ihre präferierte Wahlliste einwerfen, im Wissen, dass ihre Stimme effektiv ebendieser Partei zugerechnet würde. Zwar würde dadurch nicht unbedingt ein Schaffhauser respektive Zuger Vertreter jener Parteien nach Bern delegiert. Doch immerhin könnten diese Wähler ihrer Partei der Wahl auf nationaler Ebene zu Mandaten verhelfen. Und wie gezeigt betrifft dies nicht nur ein paar wenige, sondern einen von drei Wählern.

 

Von diesem Wahlsystem-Update würden nebst Kleinparteien insbesondere die Jungparteien profitieren – die Geprellten des anachronistischen heutigen Systems. Junge SVP, Junge CVP und Juso erlangten 2015 immerhin einen schweizweiten Wähleranteil, der eigentlich je zwei Nationalratsmandaten entsprach. Junge Grüne, Jungfreisinn, Junge BDP und Junge GLP hätten ebenfalls Anrecht auf ein Mandat gehabt. Einige Mandate dagegen würden die vier grossen Bundesratsparteien verlieren. Das ist auch der simple wie bedauerliche Grund, weshalb Vorstösse im National- und Ständerat bisher gescheitert sind, die die Nationalratswahlen reformieren wollten.

Jungparteien in Medien präsent, bei Parlamentswahlen übergangen

Im Nationalrat sind Jungparteien nicht vertreten – zu Unrecht: Gemäss ihren Stimmenanteilen würden ihnen 10 Sitze zustehen. In einer Region geniessen die Jungen besonders viel Sympathien.

Von Claudio Kuster und Lukas Leuzinger

Bei SRF stehen sie diese Woche im Fokus: Die Sendung «Glanz und Gloria» widmet den Präsidentinnen und Präsidenten der Schweizer Jungparteien eine eigene Serie. Andri Siberschmidt (Jungfreisinnige), Tamara Funiciello (Juso), Benjamin Fischer (Junge SVP) Tino Schneider (Junge CVP) sowie Judith Schmutz (Junge Grüne) geben Einblick, was sie in der Politik und in ihrem Alltag bewegt. – Wir nehmen sie ebenfalls unter die Lupe, genauer: wir fragen, welche Jungparteien besonders gut ankommen und welche weniger.

Zunächst kann man sich fragen, ob das der parteilichen Neutralität verpflichtete SRF diese Woche überhaupt die «richtigen» Köpfe portraitiert. Vertreter von weiteren Jungparteien wie der Jungen GLP und der Jungen EVP haben sich prompt gefragt, wieso sie nicht ebenfalls berücksicht werden. «Offizielle» Wähleranteile der nationalen Jungparteien der letzten Wahlen existieren schliesslich nicht; die Wählerstimmen der mittels Listenverbindungen an die Mutterparteien gekoppelten Jugend-Listen werden stets in denselben «Familientopf» geworfen. Werden die Stimmen der jeweiligen Jungsektionen aber separat erhoben und danach gesamtschweizerisch aufaddiert, so lässt sich durchaus der nationale Wähleranteil der Jungparteien berechnen (zumindest für die 20 Proporzkantone[1]):

Die «Glanz und Gloria»-Selektion steht also auf sicherem Boden, die Vertreter vom Jungfreisinn (knapp 0.7 Prozent nationaler Wähleranteil) bis hin zum «Wahlsieger» Junge SVP (knapp 1 Prozent) repräsentieren klarerweise die Handvoll wählerstärksten Jungparteien. Erst mit einigem Abstand folgen die Jungmannschaften von GLP, BDP und EVP – und ganz abgeschlagen der EDU, deren Junge bei den letzten Nationalratswahlen 2015 jedoch nur im Kanton Zürich antraten. Erwähnenswert ist überdies die Piratenpartei an sechster Stelle, die zwar kein Spross einer Mutterpartei darstellt; das Durchschnittsalter ihrer Mitglieder dürfte aber immer noch relativ jugendlich sein.

Dank juvenilen Aktionen und träfen Tweets sind die Jungpolitiker zwar häufig in den Medien präsent. Einen Sitz im nationalen Parlament kann derzeit aber niemand von ihnen sein Eigen nennen.[2] Die Jungparteien gingen bei den Nationalratswahlen 2015 einmal mehr leer aus – dem Kleinparteien benachteiligenden Wahlsystem sei Dank. Unter dem heutigen System sind Sitzgewinne für sie illusorisch. Sie müssen sich allesamt mit der Rolle als Stimmenlieferanten für die Mutterparteien (und ab und zu einer Homestory auf SRF1) zufriedengeben. Dabei würden ihnen rein von ihren Wählerstärken her insgesamt elf Sitze zustehen:

Die Auswertung der letzten Wahlen zeigt, dass die Junge SVP von allen Jungparteien am meisten Zuspruch erhält, nämlich schweizweit fast ein Prozent der Stimmen. Diese gehen jedoch allesamt (via Listenverbindungen) in den Listen ihrer Mutterpartei auf – obschon dieser Wähleranteil eigentlich ziemlich exakt zwei vollen, eigenen Nationalratsmandaten entspricht. Nicht weit dahinter folgen die Jungsozialisten und – praktisch gleichauf – die Junge CVP. Auch ihnen würden gemäss Stimmenanteilen je zwei Sitze im Nationalrat zukommen. Während die CVP bei den «Grossen» klar hinter den anderen Bundesratsparteien liegt, mischt sie in der Juniorenliga ganz vorne mit.

Erhellend ist sodann der Vergleich der Wähleranteile der Jungparteien zu demjenigen ihrer Mutterparteien. Überproportional stark schneiden hier die Jungen Grünen ab: Von 100 Wählern der Grünen Partei (Mutterpartei plus Jungsektionen) legen immerhin 11 Wähler (10.75%) den Wahlzettel der Jungen Grünen ein. Keine andere Jungpartei vermag das Elektorat ihrer Parteienfamilie so stark in Richtung «Zukunft» zu bewegen. Ganz anders sieht es beim Wahlsieger Junge SVP aus: 97 Prozent der SVP-Wähler vertrauen den bewährten «Erwachsenen-Listen», nur gerade gut 3 Prozent setzen auf ihren Nachwuchs. Die FDP- und SP-Sympathisanten wählen ebenfalls überraschend «soziodemografisch konservativ» und unterstützen ihre Töchter und Söhne kaum:

Wie die Mutterparteien und gemäss dem föderalen Staatsaufbau organisieren sich auch die Jungparteien in Kantonalsektionen. Und wie bei den etablierten «Grossen» zeigen sich auch bei den «Kleinen» beträchtliche Unterschiede, zumindest bei den Bürgerlichen. Etwa bei der Jungen CVP: In reformierten Kantonen wie Zürich, Bern, Schaffhausen, Neuenburg sind sie nur im Promillebereich vertreten – oder sind gar komplett inexistent. In ihren traditionellen Stammlanden können derweil auch die Jungmannschaften auf kräftigen elektoralen Support zählen, so insbesondere in Freiburg, Jura und – mit fast 6 Prozent die schweizweit stärkste Jungsektion überhaupt – in Zug. Parteipräsident Gerhard Pfister muss sich also immerhin zu Hause keine grossen Sorgen über fehlenden Nachwuchs machen.

Im Gegensatz zu den eher ungleich verankerten bürgerlichen Jungen, zeigen sich die linken Jungparteien Juso und Junge Grüne landesweit verhältnismässig homogen verteilt. So stechen denn unter allen Sektionen mit einem Wähleranteil von mindestens 1.5 Prozent nur die Jeunes Socialistes Neuchâtelois und die Jeunes Verts Jurassiens heraus:

Apropos Neuenburg und Jura: Auffällig ist, wie stark die Jungparteien in der Westschweiz abschneiden. Werden die Wähleranteile aller Jungsektionen je Kanton aufaddiert, so erhält man die jeweiligen kumulierten Jungparteien-Anteile. Und hier lässt die Westschweizer Jugend (einzig Genf fällt aus dem Raster) die Deutschschweizer Copains deutlich hinter sich. Die Ursachen dieser Diskrepanzen könnten wertvolle Hinweise liefern, wie die Jungen – ob Parteien oder Elektorat – auch in Luzern, Zürich, Basel-Landschaft und dem Tessin wieder vermehrt aktiviert werden könnten:


[1] Für diese und alle weiteren Berechnungen wurden die sechs Kantone mit Einerwahlkreisen (AI, AR, GL, NW, OW, UR) ignoriert, da sie im Mehrheitswahlverfahren wählen, womit Jungparteien de facto von vornherein ausgeschlossen sind. Die Wähleranteile in diesem Beitrag unterscheiden sich daher geringfügig von denjenigen im Beitrag Grossparteien erhalten 20 Nationalräte zu viel – zulasten der Jungen, wo das doppeltproportionales Wahlsystem über alle 26 Kantone hinweg simuliert wurde.

[2] Wir beziehen uns hier und im gesamten Artikel ausschliesslich auf die Jungparteien-Listen. Einzelne Mitglieder von Jungparteien schafften den Sprung in den Nationalrat, allerdings auf der Liste der Mutterpartei, washalb sie in dieser Analyse ausser Betracht fallen.

Die Vertretung der Westschweiz im Nationalrat wächst – auf Kosten von Bern und Luzern

In Kürze werden die 200 Nationalratssitze neu auf die Kantone verteilt. Die Gewinner finden sich ennet der Saane. Derweil hält Berns Abwärtstrend an.

Nach den letzten Nationalratswahlen 2015 mussten im Kanton Bern die Nationalräte Heinz Siegenthaler (BDP) und Aline Trede (Grüne) ihre Mandate abgeben, weil ihre Parteien je einen Sitz einbüssten. Nicht besser erging es Roland Fischer (GLP) im Luzernischen, auch er wurde nicht wiedergewählt. Und die Chancen dieser drei Kantonalsektionen, anlässlich der nächsten Wahlen 2019 wieder Mandate zurückzugewinnen, sind seither kaum gestiegen.

Aufgrund des neuen Volkszählungsgesetzes werden die 200 Nationalratssitze vor jeder Gesamterneuerungswahl gemäss der aktuellen Wohnbevölkerung verteilt,[1] also auch wieder für die Wahlen 2019. Der Bundesrat wird bald, sobald die finalen Registererhebungen der hierfür massgeblichen ständigen Wohnbevölkerung per 31. Dezember 2016 verfügbar sind, diese Sitzverteilung vornehmen. Anhand der provisorischen Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) lässt sich diese Neuverteilung aber schon heute berechnen.[2] Und diese zeigt: Nachdem der Kanton Bern bereits anslässlich der Wahlen 2015 einen Sitz verlor (25), wird er per 2019 einen weiteren einbüssen (neu: 24). Auch der Kanton Luzern muss Federn lassen und seinen zehnten Sitz, den er von 1991 bis 2015 halten konnte, wieder abgeben (wie wir übrigens schon vor vier Jahren prophezeit haben):

Kanton Δ ständige Wohnbevölkerung 2012–2016 NR-Sitze 2015 NR-Sitze 2019 Δ Sitze 2015–2019
Aargau +5.7% 16 16 =
Appenzell Ausserrhoden +2.8% 1 1 =
Appenzell Innerrhoden +1.8% 1 1 =
Basel-Landschaft +3.3% 7 7 =
Basel-Stadt +3.0% 5 5 =
Bern +3.4% 25 24 -1
Freiburg +7.0% 7 7 =
Genf +5.7% 11 12 +1
Glarus +2.0% 1 1 =
Graubünden +1.9% 5 5 =
Jura +3.1% 2 2 =
Luzern +4.5% 10 9 -1
Neuenburg +2.3% 4 4 =
Nidwalden +2.3% 1 1 =
Obwalden +3.5% 1 1 =
Schaffhausen +3.6% 2 2 =
Schwyz +4.0% 4 4 =
Solothurn +3.9% 6 6 =
St. Gallen +3.2% 12 12 =
Tessin +3.7% 8 8 =
Thurgau +5.6% 6 6 =
Uri +1.3% 1 1 =
Waadt +6.9% 18 19 +1
Wallis +5.4% 8 8 =
Zug +6.3% 3 3 =
Zürich +5.6% 35 35 =

 

Des einen Leid, des anderen Freud: Die zwei Nationalratssitze werden den Kantonen Genf und Waadt gutgeschrieben. Damit wächst die Westschweizer «Bundeshausfraktion» auf 50 Sitze an und stellt neu exakt einen Viertel der Volksvertreung.[3]

Wieso gewinnen respektive verlieren gerade diese vier Kantone je einen Sitz? Hier spielt natürlich einerseits ihr über- respektive unterproportionales Bevölkerungswachstum eine Rolle. Die Sitzgewinner Waadt und Genf sind, nach Freiburg, die zweit- und fünftstärkst wachsenden Kantone der massgeblichen Periode 2012–2016. Andererseits sind grosse Kantone schlicht anfälliger für Sitzgewinne und -verluste, weil sich dort relative Bevölkerungsveränderungen, absolut betrachtet, in ungleich mehr Personen niederschlagen als in einem Kleinkanton. Dass von den neuerlichen Sitzverschiebungen der zweit-, dritt-, fünft- und siebtgrösste Kanton betroffen ist, erstaunt daher nicht.

Und wer wären – hypothetisch betrachtet – konkret die Mandatsgewinner und -verlierer in diesen vier Kantonen, würde die neue Sitzverteilung schon in der laufenden Legislatur gelten?

  • Genf: Ensemble à Gauche (Jean Batou): +1 (neu: 1)
  • Waadt: Grüne (Christian Van Singer): +1 (neu: 3)
  • Bern: SP Männer (Alexander Tschäppät): -1 (neu: 2)
  • Luzern: CVP (Andrea Gmür): -1 (neu: 2)

 

Nachtrag 30. August 2017:

Der Bundesrat hat heute die finale Sitzverteilung auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2019 vorgenommen und dabei die hier dargestellten Berechnungen bestätigt.

 


[1] Siehe Details zum Verteilverfahren und zum Systemwechsel im Beitrag Wieso Aargau, Wallis und Zürich 2015 mehr Nationalräte bekommen.

[2] Erfahrungsgemäss sind die provisorischen Erhebungen sehr verlässlich und verändern sich kaum mehr. Dazu kommt, dass die hier dargestellte Sitzverteilung sehr stabil ist: Luzern müsste 730 zusätzliche Bewohner erhalten, damit der Sitzverlust abgewendet werden könnte. Bern bräuchte gar 12’560 zusätzliche Bewohner.

[3] Die 8 Walliser Sitze wurden hierbei proportional zur Oberwalliser Wohnbevölkerung einerseits (2 Sitze) und derjenigen des Mittel- und Unterwallis (6 Sitze) andererseits aufgeteilt.

 

Das Wahlsystem, das Zürcher Wähler vom Bauchweh befreien (und gleichzeitig den Berner Staatshaushalt um 500’000 Franken entlasten) könnte

Das Verfahren, mit dem in der Schweiz die Ständeräte gewählt werden, hat offensichtliche Mängel. Höchste Zeit, über Alternativen zu diskutieren.

Die SVP-Wähler im Kanton Zürich stehen vor einem Dilemma: Am kommenden Sonntag müssen sie einen zweiten Ständerat bestimmen, und wenn es – aus Sicht der SVP – blöd läuft, wird auch der Zweite aus dem linken Lager kommen. Dann nämlich, wenn sich die Stimmen der bürgerlichen Wähler auf SVP-Kandidat Hans-Ueli Vogt und FDP-Kandidat Ruedi Noser aufteilen, während das linke Lager geschlossen für den Grünen Bastien Girod stimmt und dieser damit obenauf schwingt. Verhindern liesse sich dies am besten, indem sich die bürgerlichen Stimmen auf den aussichtsreicheren Kandidaten konzentrieren – wohl also Ruedi Noser. Sollen also die SVP-Wähler ihren bevorzugten Kandidaten Vogt wählen oder ihn zugunsten von Noser verschmähen, um Girod zu verhindern?

Die Wähler auf der anderen Seite des politischen Spektrums befinden sich im umgekehrten Dilemma: Den meisten SP-Wählern steht Bastien Girod näher als Ruedi Noser. Geben sie ihre Stimme aber Girod, gehen sie das Risiko ein, dass SVP-Kandidat Vogt mit ihrer Mithilfe in den Ständerat gewählt wird. Sollen sie ihrem bevorzugten Kandidaten Girod die Stimme geben oder besser aus taktischen Gründen Noser wählen, um Vogt zu verhindern?

Vor analogen Dilemmata stehen viele Wähler auch im Nachbarkanton Aargau, der ebenfalls am Sonntag seinen zweiten Ständeratssitz besetzt. Wähler aus dem linken politischen Spektrum würden wohl am liebsten CVP-Frau Ruth Humbel wählen, viele von ihnen werden aber versucht sein, stattdessen FDP-Kandidat Philipp Müller zu unterstützen, weil ihnen dieser immer noch lieber ist als SVP-Mann Hansjörg Knecht. Umgekehrt müssen sich SVP-Wähler fragen, ob sie wirklich ihrem eigenen Kandidaten die Stimme geben wollen, wenn dadurch die Chancen der CVP-Kandidatin Humbel steigen.

Einladung zum taktischen Wählen

Den meisten Wähler bereitet es eher Bauchweh als Freude, vor solchen Entscheidungen zu stehen. Leider konfrontiert sie das Wahlsystem, das in den meisten Kantonen[1] für den Ständerat zur Anwendung kommt, immer wieder damit. Es lädt dazu ein, taktisch zu wählen.[2] Umso erstaunlicher, dass es in der öffentlichen Diskussion in den Kantonen kaum einmal in Frage gestellt wird. Dabei gäbe es durchaus Alternativen, die in mehrerer Hinsicht vorteilhaft wären.

Gehen wir beispielsweise einmal davon aus, die Zürcher Wähler könnten nicht einfach einen Namen auf den Wahlzettel schreiben, sondern könnten die drei Kandidaten nach ihren Präferenzen ordnen. In einem einfachen Beispiel sieht das so aus:

 

Wähler A Wähler B Wähler C Wähler D Wähler E
Hans-Ueli Vogt (SVP) 1 1 2 3 3
Ruedi Noser (FDP) 2 2 1 1 2
Bastien Girod (Grüne) 3 3 3 2 1

 

Jeder Wähler hat also angegeben, welcher Kandidat ihm am liebsten ist, aber auch, wen er bevorzugen würde, falls sein Lieblingskandidat nicht gewählt würde.

Wie geht man nun mit diesem Präferenzen um?

  • Zunächst schaut man, ob ein Kandidat von einer Mehrheit der Wähler als erste Wahl angegeben wird. Dieses Vorgehen entspricht jenem in den ersten Wahlgängen der Ständeratswahlen. Das absolute Mehr liegt bei 3 Stimmen. Diese Marke erreicht keiner der drei Kandidaten.
  • Daher wird als zweiten Schritt der Kandidat, der am wenigsten Erstpräferenzstimmen erhalten hat, ausgeschlossen. In diesem Beispiel ist das Bastien Girod. Die Stimmen seiner Wähler gehen jedoch nicht verloren, sondern werden gemäss ihren Präferenzen an die anderen Kandidaten verteilt. In diesem Beispiel hat Bastien Girod nur einen Wähler (Wähler E), dessen zweite Präferenz Ruedi Noser ist. Seine Stimme geht daher an Noser.
  • Nun schaut man erneut, ob jemand das absolute Mehr erreicht hat. In diesem Beispiel hat Noser nun 2+1=3 Stimmen. Er ist damit gewählt.

Dieses Wahlsystem ist unter dem Namen Single Transferable Vote (auch Präferenzwahlverfahren) bekannt.[3] Es kommt unter anderem in Australien, Indien, Irland und Nordirland zur Anwendung.

Nun werden bei Ständeratswahlen in den meisten Kantonen nicht nur ein Sitz, sondern zwei Sitze vergeben. Das System lässt sich aber auch da problemlos anwenden. Dabei muss ein Anteil der Stimmen definiert werden, mit dem ein Kandidat gewählt ist. (In der Regel verwendet man die so genannte Droop-Quote, die bei zwei Sitzen 33.3 Prozent der Stimmen entspricht, es gibt aber auch andere Optionen, etwa die Hare-Quote, die in diesem Fall bei 50 Prozent liegt.) Liegt ein Kandidat darüber, ist er gewählt und seine «übriggebliebenen» Stimmen werden an die anderen Kandidaten verteilt.

Dieses System hat mehrere Vorteile:

  • Erstens kann verhindert werden, dass ein Kandidat nur deshalb gewählt wird, weil sich seine Gegner gegenseitig Stimmen wegnahmen. Dank den Präferenzen, die jeder Wähler angeben kann, ist keine Stimme verloren.
  • Zweitens gibt es viel weniger Anreize, taktisch zu wählen – dadurch fällt auch das Bauchweh weg, das damit verbunden ist. Im obigen Beispiel konnte Wähler E die Stimme seinem bevorzugten Kandidaten geben, ohne befürchten zu müssen, dass er damit seinem am wenigsten bevorzugten Kandidaten zur Wahl verhelfen könnte.
  • Drittens ist schon nach dem ersten Wahlgang klar, wer in den Ständerat einzieht.
  • Viertens sparen sich Wähler und Behörden damit den Aufwand, einen zweiten Wahlgang durchzuführen. So könnte der Kanton Bern, der jedes Jahr über eine Milliarde Franken aus dem Finanzausgleich erhält, seine Staatskasse pro Wahl um 500’000 Franken entlasten (bei den anderen Kantonen dürfte sich der Betrag in ähnlicher Grössenordnung bewegen).

Spätestens das letzte Argument sollte die kostenbewussten Schweizer davon überzeugen, alternative Wahlsysteme zumindest einmal zu prüfen. Denn eine Diskussion darüber fehlte bislang fast gänzlich, trotz der offensichtlichen Nachteile des geltenden Systems.

 


[1] Ausnahmen bilden die Kantone Jura und Neuenburg, die im Proporzverfahren wählen.

[2] Grund dafür ist, dass im zweiten Wahlgang das relative Mehr zur Anwendung kommt, dass also jener Kandidat gewinnt, der die meisten Stimmen hat, auch wenn er nicht die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht.

[3] Kommt das System in Einerwahlkreisen zur Anwendung, wird es meist Alternative Vote oder Instant-runoff voting genannt.

Grosse Unterschiede bei der Beteiligung junger Wähler

Während die Beteiligung der unter 30-Jährigen an den nationalen Wahlen in Zürich und Luzern gestiegen ist, weist der Trend andernorts in die entgegengesetzte Richtung. Verlässliche Daten fehlen jedoch.

Publiziert in der «Neuen Luzerner Zeitung» am 11.11.2015.

Vor den eidgenössischen Wahlen wurden Politiker und Medien nicht müde, die Bürger zum Wählen aufzumuntern. Insbesondere an die jungen Wähler wurde appelliert, ihren Einfluss auf die Zukunft des Landes geltend zu machen. Die Behörden lancierten Aktionen und machten über verschiedene Kanäle auf den nahenden Wahltermin aufmerksam. Das Projekt Easyvote, das sich speziell an Junge richtet, verschickte Broschüren, in denen das Wählen mit einfachen Worten erklärt wird, und mobilisierte so genannte «Vote-Heroes», die wiederum ihre Freunde zum Wählen animieren sollten.

Das Ziel, möglichst viele Junge an die Urne zu bringen, gelang nicht überall gleich gut. Für eine positive Überraschung sorgte die Stadt Luzern. Dort gingen am 18. Oktober 52,3 Prozent der Stimmberechtigten unter 30 Jahren an die Urne – ein deutlicher Anstieg gegenüber den Wahlen 2011 (siehe Grafik). Der Wert ist auch höher als im Durchschnitt aller Altersgruppen, was aussergewöhnlich ist, liegt doch die Beteiligung bei jüngeren Wählern in der Regel tiefer und nimmt mit steigendem Alter zu. Insgesamt lag die Wahlbeteiligung in der Stadt Luzern etwas höher als 2011. Schweizweit blieb sie mit 48,5 Prozent stabil.

Wahlbeteiligung Junge NR 2011-15
Die Stadt Luzern gehört zu den wenigen Gemeinden in der Schweiz, die die Stimmrechtsausweise nach Altersgruppen und Geschlecht auszählen und auswerten. Daneben machen dies auch die Städte Zürich und St. Gallen sowie die Kantone Genf und Neuenburg. Bezüglich der Beteiligung der Jungen ergibt sich dort kein einheitliches Bild. In Zürich lag sie mit 37,8 Prozent knapp 3 Punkte über dem Wert von 2011. In der Stadt St. Gallen und im Kanton Neuenburg beteiligten sich etwas weniger 18- bis 29-Jährige, wobei die Wahlbeteiligung in den anderen Altersgruppen stärker zurückging. Im Kanton Genf hingegen verschlechterte sich die Beteiligung der Jungen auch im Vergleich mit dem Durchschnitt.

Mehr junge Kandidaten

Thomas Zumbühl, Leiter Wahlen und Abstimmungen bei der Stadt Luzern, ist über die hohe Wahlbeteiligung der Jungen erfreut. Als möglichen Grund nennt er die intensive Diskussion in der Öffentlichkeit über die angeblich stimmfaulen Jungen, die vielleicht viele von ihnen zur Teilnahme bewogen habe. Möglicherweise hätten aber auch die Aktivitäten von Easyvote, welche die Stadt unterstützte, einen Einfluss gehabt.

Dies kann sich auch Nicola Jorio gut vorstellen, der das Projekt leitet. «Wir waren in Luzern sehr aktiv», sagt er. Easyvote habe Veranstaltungen durchgeführt und «Vote-Heroes» angeworben. Die Easy­vote-Wahlbroschüre wurde an alle Wähler zwischen 18 und 21 Jahren verschickt, finanziert durch das Jugendparlament der Stadt Luzern. Auch in Zürich habe man um junge Wähler geworben, sagt Jorio. Auffallend sei, dass die Beteiligung an Orten, wo Easyvote kaum aktiv gewesen ist (St. Gallen, Genf und Neuenburg), gesunken sei. Einen Einfluss habe womöglich auch die Tatsache gehabt, dass im Kanton Luzern mehr junge Kandidaten antraten. 42,8 Prozent der Nationalratskandidaten waren unter 30 Jahre alt. 2011 waren es noch 38 Prozent.

Lassen die Daten der Gemeinden und Kantone Schlüsse für die Beteiligung der Jungen auf nationaler Ebene zu? Der Politikwissenschaftler Claude Longchamp sagt: «Die Beteiligung ist an sich nicht einheitlich.» Sie hänge etwa von der konkreten Wahlsituation ab, beispielsweise davon, ob die Wahlen in einem Kanton spannend oder unbestritten seien.

Schweizweite Zahlen fehlen

Schweizweite Daten zur Wahlbeteiligung nach Altersklassen fehlen. Bei der Nachwahlbefragung im Rahmen der Selects-Studie wird zwar auch das Alter erhoben, im Vergleich zu den tatsächlichen Abstimmungsergebnissen ist die Datenbasis aber kleiner. Gemäss der Selects-Studie wählten 2011 nur gerade 32,5 Prozent der 18- bis 25-Jährigen. Easyvote hat sich zum Ziel gesetzt, dass dieser Wert bei den Wahlen 2015 mindestens 35 Prozent erreicht. Jorio erwartet, dass dieses Ziel knapp erreicht wird.

Um die Datenbasis zu verbessern, hat die grüne Nationalrätin Aline Trede 2014 in einem Vorstoss gefordert, dass die Stimm- und Wahlbeteiligung schweizweit nach Kriterien wie Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt wird. Der Bundesrat hält dies für unnötig. Die Behandlung des Vorstosses im Nationalrat steht noch aus.

Seven Fascinating Facts About Swiss Politics

Swiss citizens will head to the polls to elect the national parliament next Sunday. Well, some of them will – around 50 percent of those eligible to vote are expected to stay at home. They should know better: Switzerland’s political system is one of the most unique and fascinating in the world. Here’s why:

1. The Swiss government is incredibly stable. All the big parties (currently 5) have at least one seat in the federal council (executive branch). Therefore, more than 80 percent of voters are represented in the government. The Swiss even invented their own word for this system: Konkordanz.

2. Once a party gets into the government, it usually stays there. The Liberals hold the record for the longest time in government: 167 years, from 1848 until today – that’s a world record. Mexico’s PRI (in government from 1929 until 2000) doesn’t even come close.

3. Swiss politics is magic, as shows another word that only exists in Switzerland: The Zauberformel, or «magic formula», describes the traditional distribution of seats in the government: 2-2-2-1. Although the formula has changed slightly a few years ago due to a split of one party, the magic has stayed.

4. Switzerland is the country with the most comprehensive system of direct democracy. We have national votes about which products gas station shops can sell between 1 am and 6 am, whether or not we want to have six weeks holidays a year (no, we don’t) and whether or not rich foreigners should be allowed to pay lower taxes than Swiss citizens (yes, they should). The possibility to influence policies directly might be a reason why people show little interest in elections.

5. The Swiss have a political system that makes them happy. No kidding – economist Bruno S. Frey has shown in his work a significant correlation between the degree of direct democracy in a political entity and happiness of the people living there. It seems, therefore, that being able to choose yourself whether you want more holidays or not (and about more important topics, of course) actually makes you happier.

6. Swiss politics is marked by a high degree of stability – not only in government, but also in parliament. The surveys for the next elections predict changes between 0 and 2.5 percent for each party. According to research, Switzerland is one of the countries with the lowest electoral volatility. The reason for this might be the system of government: Since no party has the sole responsibility for the policies of the government, voters don’t punish a particular party in the ballots.

7. Swiss politics is fun – or would you disagree after seeing this speech the former finance minister Hans Rudolf Merz gave in parliament?

Dieser Beitrag wurde zuerst auf Buzzfeed veröffentlicht.

 

Morsches Haus mit schöner Fassade

Angesichts der geringen Beteiligung an kantonalen und nationalen Wahlen wird von verschiedenen Seiten die Wahlpflicht als Lösung vorgeschlagen. Eine Lösung, die der Demokratie aber mehr schadet als nützt.

Briefwahl Luzern

Wähleranteil in Luzern nur noch 37 Prozent.
(Foto: LUSTAT)

Um die Wahlbeteiligung unter Jungen zu fördern, schlägt der Politologe Georg Lutz die Einführung einer Stimm- und Wahlpflicht vor. Wer nicht wählt, soll eine Busse bezahlen.

Der Vorschlag ist nicht neu. Nachdem im Frühjahr bei den kantonalen Wahlen in Luzern nur 37 Prozent und in Zürich gar weniger als ein Drittel der Bürger ihre Stimme abgegeben hatten, wurde intensiv darüber diskutiert, wie man die tiefe Beteiligung heben könnte. Unter anderem wurde die Idee einer Stimm- und Wahlpflicht vorgebracht.

Eine solche kennt heute nur noch der Kanton Schaffhausen. Dort wirkt der Zwang unbestrittenermassen: Bei nationalen Abstimmungen liegt die Beteiligung im Schnitt etwa 20 Prozentpunkte über dem nationalen Schnitt.[1] Die Frage ist lediglich: Ist diese Wirkung zwingend positiv, und falls ja: überwiegt sie allfällige Nachteile der Stimm- und Wahlpflicht?

Leute zur Tugend zwingen

Die Idee des Stimmzwangs lässt sich so zusammenfassen: Wenn sich der Mensch nicht von sich aus gut und tugendhaft verhält, dann muss man ihn eben dazu zwingen.

Diese Idee ist nicht grundsätzlich falsch. Sie zeigt sich auch im Strafrecht: Wenn gewisse Leute nicht von sich aus darauf verzichten, andere Leute auszurauben oder zu ermorden, dann müssen sie per Gesetz, unter Androhung einer Strafe und mittels Durchsetzung des Gesetzes davon abgehalten werden. Das stellt eine Einschränkung der individuellen Freiheit dar, die jedoch dadurch gerechtfertigt ist, dass die Betroffenen andere Leute schädigen (bzw. dies beabsichtigen).

Hier liegt der Unterschied zum Stimmzwang: Dieser schränkt die Freiheit des Einzelnen ein, ohne dass dieser irgendjemandem Schaden zugefügt hätte.

Der Stimmzwang macht aus einem Recht eine Pflicht. Der Staat schreibt vor, welches Verhalten richtig ist, und bestraft falsches Verhalten. Wie hoch die Strafe liegt (in Schaffhausen sind es 6 Franken), spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Staat mit Gewalt in die individuelle Freiheit der Bürger eingreift. Für einen solchen Eingriff braucht es triftige Gründe. Liegen solche vor?

Die Befürworter des Stimmzwangs argumentieren oft damit, dass sich durch die gesetzliche Pflicht mehr Bürger an Wahlen und Abstimmungen beteiligen. Das ist nicht zu bestreiten. Bloss: Was bringt es, wenn Bürger am politischen Prozess teilnehmen, nur weil sie dazu gezwungen werden?

Die Befürworter erklären, dass dies zu einer höheren demokratischen Legitimation führe. Davon kann nicht die Rede sein. Massgebend für die demokratische Legitimität ist die Möglichkeit, an einer demokratischen Entscheidung teilzunehmen. Wenn ein Teil der Stimmberechtigten[2] freiwillig auf dieses Recht verzichtet, delegieren er dieses quasi an jene, die an die Urne gehen (deren Stimmkraft dadurch zunimmt). Die Legitimität wird nicht verringert.[3]

Keine freie Entscheidung

Das Prinzip der Demokratie besteht darin, dass die Bürger eines Staates (oder einer anderen politischen Körperschaft) in freier und fairer Art und Weise selbst darüber entscheiden, wie dieser Staat funktionieren soll. Wenn jemand gezwungen wird, mitzuentscheiden, kann nicht mehr von einer freien Entscheidung die Rede sein. Die Demokratie wird durch den Stimmzwang also nicht gestärkt – eher das Gegenteil davon.

Damit soll nicht gesagt werden, dass es nicht wünschenswert wäre, wenn sich mehr Bürger am politischen Prozess beteiligen würden. Sie sollen es aber tun, weil sie sich dafür interessieren, wie der Staat, dem sie angehören, organisiert ist. Daran ändert die Stimmpflicht aber nichts – sie führt bloss dazu, dass sich auch Leute beteiligen, die ein geringes Interesse an Politik haben und sich eigentlich lieber nicht damit beschäftigt hätten, hätte ihnen das nicht Kosten verursacht, die sie lieber vermeiden.

Am grundlegenden Problem des tiefen Interesses ändert das nichts. Dieses Problem gilt es an der Wurzel zu packen, etwa durch bessere politische Bildung. Zugegeben: Die Leute dazu zu zwingen, an die Urne zu gehen, ist die einfachere Lösung – allerdings eine mit fragwürdiger Wirkung und gewichtigen Nachteilen. Das ist, wie wenn man ein Haus, das ein paar morsche Balken hat, reparieren will, indem man die Fassade neu streicht. Die schöne Fassade vermag das Problem zwar zu verdecken – aber das Problem verschwindet dadurch nicht.


[1] Dass auch die Zahl der leeren Stimmzettel etwa 2 bis 3 Prozentpunkte höher liegt, wollen wir hier ausklammern.

[2] Natürlich ist für die demokratische Legitimität auch entscheidend, wer überhaupt stimmberechtigt ist. So war die demokratische Legitimität in der Schweiz vor der Einführung des Frauenstimmrechts sicherlich tiefer.

[3] Ebenso verringern Wahlboykotte für sich selbst die demokratische Legitimation nicht. Was die Legitimation verringert bzw. zerstört, sind vielmehr Wahlfälschungen. Auf diese versuchen Oppositionsparteien durch Boykotte hinzuweisen.