Weil es die SVP versäumte, Listenverbindungen zu schmieden, gingen ihr bei den letzten Nationalratswahlen 8 Sitze durch die Lappen [PDF]. Ein Schelm, wer angesichts dieser Bilanz hinter der Motion von SVP-Nationalrat Sebastian Frehner zur Abschaffung von Listenverbindungen wahltaktische Überlegungen vermutet!
Dabei spricht durchaus vieles für die Idee. Listenverbindungen verfälschen Wahlresultate, sind kompliziert, undurchsichtig, unlogisch und ungerecht. Ihre Abschaffung wäre ein Schritt in die richtige Richtung – aber eben nur ein erster Schritt.
Der Grund für die Existenz von Listenverbindungen liegt im Wahlsystem. Die meisten Wahlkreise bei nationalen Wahlen sind schlicht viel zu klein. Dadurch werden kleine Parteien benachteiligt. In Zug beispielsweise (3 Nationalratssitze) braucht eine Partei theoretisch 25 Prozent Stimmenanteil, um einen Sitz auf sicher zu haben, in Schaffhausen (2 Sitze) gar 33,3 Prozent. Klar, dass eine kleinere Partei niemals einen solchen Anteil erreichen wird. Klar auch, dass viele Wähler die Partei gar nicht erst wählen werden: Sie wollen ihre Stimme schliesslich nicht an eine Partei verschwenden, die ohnehin chancenlos ist.
Listenverbindungen sollen die Nachteile zu kleiner Wahlkreise etwas vermindern. Dank ihnen ist eine Stimme nicht automatisch verloren, wenn eine Partei allein keinen Sitz erreicht – die Stimme geht in diesem Fall an eine grössere Partei in der Listenverbindung.
Die Lösung ist allerdings wenig befriedigend. Sie führt zu teilweise sehr unlogischen Wahlresultaten. Frehner hebt im Tages-Anzeiger vom Dienstag (Artikel nicht online verfügbar) das Beispiel Basel-Stadt hervor: Der CVP-Kandidat Markus Lehmann wurde gewählt, obschon er nicht einmal halb so viele Stimmen holte wie die abgewählte Anita Lachenmeier (Grüne). Möglich machte dies eine breite Listenverbindung von CVP, GLP, BDP und EVP.
Für das Problem der kleinen Wahlkreise gäbe es eine einfache Lösung, die Listenverbindungen überflüssig machen würde: Das System des «Doppelten Pukelsheims». Einfach gesagt würden bei diesem System zunächst die Stimmenanteile aller Parteien über die ganze Schweiz hinweg zusammengezählt und proportional in Sitze umgerechnet. Erst anschliessend würde ermittelt, in welchen Kantonen die Parteien die Sitze erhalten.
Zürich führte dieses System 2006 als erster Kanton ein. Vorausgegangen war eine Rüge des Bundesgerichts: Dieses befand, dass (mit dem bisherigen System) Wahlkreise mit weniger als 10 Sitzen gegen Artikel 34 der Bundesverfassung vertossen, weil sie kleine Parteien zu stark benachteiligen und den Wählerwillen verfälschen. Diesen Grundsatz wiederholte das Bundesgericht danach in weiteren Urteilen, zuletzt anfangs dieser Woche im Bezug auf die Wahlen im Kanton Schwyz. Es empfahl dem Kanton die Einführung des Pukelsheim-Systems.
So kommt das Pukelsheim-System in immer mehr Kantonen zur Anwendung. Doch in kaum einem Kanton führt die Grösse der Wahlkreise zu derart grossen Verzerrungen, wie sie auf nationaler Ebene auftreten: 19 von 26 Wahlkreise haben weniger als 10 Sitze, 6 von ihnen sogar nur einen einzigen. Wäre das Bundesgericht dafür zuständig, müsste es die Nationalratswahlen umgehend als verfassungswidrig bezeichnen. Doch weil die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, leistet sie sich diesen eklatanten Verstoss gegen das eigene Grundgesetz.
Erschwerend kommt hinzu, dass die einzige Institution, die das Wahlsystem in Einklang mit der Verfassung bringen könnte – das Parlament –, wenig Interesse daran hat. Denn eine Wahlrechtsreform würde die Vorteile, die das gegenwärtige System für die grossen Parteien bringt, aufheben. Gerade diese Parteien stemmen sich deshalb mehrheitlich gegen die Einführung des Pukelsheim-Systems.[1] Der ehemalige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer sieht in dem System gar «ein theoretisches Konstrukt, um die SVP zu schwächen.»
Dabei würden mit dem Pukelsheim-System auch die Listenverbindungen verschwinden, an denen sich die SVP zu Recht stört. Würden – wie von der Motion Frehners gefordert – nur die Listenverbindungen abgeschafft, würde zwar die damit verbundene Verzerrung des Wählerwillens aufgehoben, dafür eine andere umso mehr verstärkt. Wenn die Listenverbindungen schon abgeschafft werden sollen, müsste man auch den zweiten Schritt machen und die Verzerrungen durch die kleinen Wahlkreise aufheben. Als positiver Nebeneffekt würde die Schweiz damit ein Wahlsystem erhalten, das mit ihrer eigenen Verfassung in Einklang steht.
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Einmal mehr toller Beitrag, danke!
Ergänzung: Auch die Kantone Schaffhausen und Aargau haben sich vor einigen Jahren Hagenbach-Bischoff entledigt und für ihre Kantonsratswahlen den Doppelten Pukelsheim eingeführt. Trotz anfänglicher Skepsis – namentlich grosse Parteien wehrten sich selbstverständlich vor dessen Einführung aufgrund bröckelnder Besitzstandwahrung – scheint die Wahlbevölkerung das neue Wahlsystem positiv aufgenommen zu haben. So auch beim ursprünglichen staatspolitischen Übeltäter, dem Kanton Zürich.
Der Thurgau indessen scheint noch nicht ganz so weit zu sein, hat er doch das gleiche Anliegen vor Jahresfrist mit 62% bach- bzw. rheinab geschickt. Wobei dort anzumerken sei, dass die territorialen Wunden der erst unlängst erfolgten und hart umkämpften Bezirksreform weiterhin schwelten – so dass gar eine JUSO, die als Kleinpartei eigentlich Profiteurin gewesen wäre, sich dagegen stemmte.
Einzig an Wahlsonntagen sehnen sich jeweils so manche, vom Stimmenzähler über die Journalisten bis hin zum sich erklärenden Regierungsrat und schliesslich den Stimmbürgern, an Hagenbach-Bischoff’sche Zeiten zurück, als die Resultate ein wenig eher am Nachmittag und ein bisschen praktischer per simplem Taschenrechner und Notizblock verifizierbar, vorlagen. Doch jener Vorteil war’s dann auch schon.
Die völlig naheliegende Idee und Forderung nun, das kantonal erprobte Konzept auch für die nationale Verhältniswahl anzuwenden (Nationalrat), wurde in ebendieser Legislativkammer schon mehrmals erhoben – leider stets chancenlos:
So versuchte sich die Grüne Ruth Genner bereits 2003 in dieser Sache (http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20033377), danach 2007 der fraktionslose EDU-Vertreter Christian Waber (http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20073884 ) – symptomatischerweise just wenige Wochen eingereicht, nachdem er als letzter übriger Vertreter seiner Kleinpartei seines Kollegen beraubt wurde. Das ähnliche Schicksal sollte 2009 am anderen Ende des politischen Spektrums dem Kommunisten Josef Zisyadis ergehen (http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090410 ): Auch sein materiell gleichlautender Vorstoss wurde ebenso bös abgeschmettert (nur GPS, EVP und halbe SP-Fraktion zustimmend) wie er am Ende der Legislatur jäh seinen Sitz räumen musste.
Im Ständerat übrigens, der selbsternannten reflechierenden Kammer – zumal in staatspolitischen Belangen –, wurde noch nie ein Vorstoss in diese Richtung eingereicht. “Die Kollegen aus der grossen Kammer sollen selbst für ihre adäquate und verfassungskonforme Zusammensetzung besorgt sein”, würde in etwa die regulatorische Zurückhaltung begründet.
Vielen Dank für den Kommentar, Claudio.
Zu Thurgau muss ergänzend noch gesagt werden, dass es der einzige Kanton war, in dem das Verfahren mittels Initiative zur Abstimmung kam. In Zürich, Aargau und Schaffhausen wirkte jeweils der direkte oder indirekte Druck des Bundesgerichts, und entsprechend waren auch die Regierungen und grössere Parteien für das Pukelsheim-System. In Thurgau hatten diese wegen der zuvor erfolgten Reform der Wahlkreise diesbezüglich nichts zu befürchten.
Dass die Juso gegen die Initiative war, ist allerdings nachvollziehbar: Dank der Unterlistenverbindung mit ihrer Mutterpartei gehört sie durchaus zu den Profiteuren vom Hagenbach-Bischoff-Verfahren und kann nicht als eigentliche Kleinpartei gelten.
Danke Lukas für deine wichtige Ergänzung.
Einzig mit deiner Einschätzung “Juso TG” bin ich nicht einverstanden. Freilich, aus der Perspektive “SP & Juso gemeinsam” betrachtet, ist der Status quo Hagenbach-Bischoff mit seinen Listenverbindungen optimal, weil die Jungen so der Mutterpartei stets Stimmen zuschanzen können, die für sich alleine betrachtet stets verfallen würden, weil die Juso alleine in keinem Wahlkreis auf ein Mandat käme.
Wenn wir jetzt aber annehmen – was eigentlich die Raison d’Être jeder, auch Klein-, Partei sein sollte – dass sie selbst in der Legislative vertreten sein möchte, so ist Pukelsheim für die Juso durchaus sinnvoll, weil die Kleinpartei über den ganzen Kanton und alle Wahlkreise hinweg betrachtet (Oberzuteilung) durchaus imstande sein sollte, zumindest ein Mandat zu ergattern. Bei 130 KR reicht hier, sofern keine Mindestquoren eingeführt werden, ein läppischer Wähleranteil von 0.77 %. Und die Absenz von Quoren hätte ja just in der KV-TG verankert werden wollen: “Die Gesetzgebung über die politischen Rechte soll für die Grossratswahlen dahingehend geändert werden, dass anstelle des heutigen Proporzwahlsystems das System der doppelten Proportionalität (Doppelter Pukelsheim) ohne Mindestquorum eingeführt wird.”
Wohl meiner Argumentation folgend, hat übrigens die Juso damals die Nein-Parole auch bloss mit knapper Mehrheit beschlossen.
PS: auf kantonaler Ebene tat sich die letzten Tage einiges an der Pukelsheimer Front:
Nachdem 2010 das BGer ZG und NW rügte aufgrund ihrer alten in (kleine) Bezirke aufgeteilte Wahlsysteme, wird ZG das Wahlrecht bis 2014 den Vorgaben aus Lausanne anpassen. Und auch der Nidwaldner Landrat hat eingesehen, fortan besser den doppelten Pukelsheim einzuführen.
Gleiches Spiel in SZ: Auch hier hielt das BGer unlängst fest, dass die Wahlkreise zu klein seien und somit die kleineren Parteien bundesverfassungswidrig benachteiligt würden. Wie das BGer ja schon x-mal festhielt, darf das faktische Quorum 10 % nicht überschreiten, da sonst kein echter Proporz entstehe. 2016 wird in SZ also aller Voraussicht nach auch nach Pukelsheim abgestimmt. (Oder einfacher: man schaffe einfach die Wahlkreise ab.)
Nicht Top-Down, sondern parlamentarisch lanciert wurde zudem kürzlich ein Vorstoss in Solothurn: Die Regierung stellt sich nicht per se gegen den GLP-Vorstoss bzw. die “Quadratur der Wahlkreise” (http://www.so.grunliberale.ch/documents/Interpellation_Puckelsheim.pdf). Interessant ist darin die Bemerkung zur Sperrklausel, wie sie ZH und AG, nicht jedoch SH haben: “Aufgrund des tiefen natürlichen Quorums zieht die Einführung des doppelten Pukelsheim jeweils automatisch auch die Diskussion über eine Sperrklausel nach sich. Die angestrebte Erfolgswertgleichheit wird dadurch beeinträchtigt und die gewichtslosen Stimmen haben wieder einen hohen Wert. Die Vorteile gegenüber dem System Hagenbach-Bischoff werden damit zunichte gemacht.”
Na ja, über die Auswirkungen des Pukelsheim-Systems auf die Juso TG kann man geteilter Meinung sein. Man könnte auch argumentieren, dass mit Einführung von Pukelsheim einige Juso-Wähler zu anderen kleinen Parteien abwandern, denen sie mangels Erfolgsaussichten und/oder Listenverbindung ihre Stimme bisher nicht gegeben haben. Vermutlich dürfte die Juso mit Pukelsheim etwa gleich hohe Chancen haben wie mit Hagenbach-Bischoff. Wohl hat man sich deshalb nach dem Prinzip In Dubio pro Mutterpartei der SP-Parole angeschlossen.
Tatsächlich ist in einigen Kantonen etwas am Tun in Sachen Reform des Wahlsystems. Das Pukelsheim-System ist natürlich nicht die einzige Lösung und wird vom Bundesgericht auch nicht verlangt. Die Alternative wäre die Fusion von Wahlkreisen. Dafür hat sich Luzern entschieden. Andere Beispiele von Kantonen, die aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids Wahlkreise zusammengelegt haben, sind mir nicht bekannt.
Bemerkenswert, dass sich der Solothurner Regierungsrat gegen ein Mindestquorum ausspricht, obschon sämtliche Regierungsparteien ein solches mühelos erreichen würden. Aber vielleicht liegt es am mangelnden Fachwissen: Der Regierungsrat spricht davon, dass das Hagenbach-Bischoff-Verfahren dem D’Hondt-Verfahren “nachgebildet” sei. In Tat und Wahrheit ist es das exakt gleiche Verfahren. (Die Schweiz ist das einzige Land, in dem es den Namen Hagenbach-Bischoff trägt.)
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