Category Archives: Wahlen

Über die Demokratie in der Schweiz

An dieser Stelle sei nur kurz auf den Bericht der OSZE-Wahlbeobachter [PDF] über die Eidgenössischen Wahlen 2011 hingewiesen, der heute veröffentlicht wurde. Das Fazit der Experten ist überwiegend positiv und entspricht damit den allgemeinen Erwartungen. Wer einmal einen Einblick in die Schweizer Politik aus internationaler Perspektive erhalten möchte, dem sei die Lektüre des Berichts trotzdem wärmstens empfohlen. Die Beobachter gehen gewissenhaft auf sämtliche Aspekte des Wahlprozesses ein, inklusive des Gewirrs kantonaler Regeln.

In der Schweiz werden Berichte wie dieser gerne als überflüssig belächelt, wenn nicht gar als inakzeptabler Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität gebrandmarkt. Dabei ist der OSZE-Bericht durchaus auch für Schweizer aufschlussreich. Ein Vorteil der Wahlbeobachtung durch die OSZE ist, dass sie für alle Länder die gleichen Kriterien und Standards überprüft. Das führt dazu, dass der Bericht teilweise ausführlich auf Aspekte eingeht, die in anderen Ländern von essenzieller Bedeutung sind, hierzulande aber kaum Relevanz haben, beispielsweise die Prozeduren zur Anfechtung von Wahlresultaten oder die Zulassung einheimischer Wahlbeobachter. Andererseits behandelt er Themen, die sehr wohl relevant sind, in der Schweizer Öffentlichkeit aber kaum Aufmerksamkeit erhalten. So geht der Bericht beispielsweise sehr ausführlich auf die Wahl via Internet («E-Voting») ein – und findet eine ganze Reihe von Mängeln: Von insgesamt 23 Empfehlungen betreffen nicht weniger als 15 das elektronische Wahlverfahren. (Eine andere macht einmal mehr auf die Intransparenz der Politikfinanzierung aufmerksam.)

Der Übersicht halber hier noch die vollständige Liste der Empfehlungen:

Read more of this post

Geld vom Golf

Die «SonntagsZeitung» berichtete in ihrer jüngsten Ausgabe über das Werben des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) um Spenden aus dem arabischen Raum. Offenbar reiste der Präsident der fundamentalistischen Organisation, Nicolas Blancho, vergangenes Jahr nach Kuwait und Katar, um finanzielle Mittel für die «Projekte» des IZRS zu sammeln. Unter diesen «Projekten» befindet sich unter anderem der geplante Bau einer vierstöckigen Moschee im Westen von Bern (was ordnungsgemäss kollektive Empörung in den Schweizer Medien auslöste).

Wesentlich interessanter ist jedoch ein anderes Vorhaben, das Blancho den potenziellen Spendern vorstellte: die Volksinitiative zur Aufhebung des Minarettverbots in der Schweiz, welche der IZRS bereits Ende 2010 angekündigt hatte. Die Kosten dafür veranschlagt Blancho auf 500’000 Franken.[1]

Bemerkenswert ist der letzte Satz des Artikels. Darin gelangt der Autor zur Erkenntnis:

«Verboten ist die Finanzierung einer Initiative aus dem Ausland nicht – Staatsrechtler sagen, es gebe schlicht keine Regelung.»

Zur Erinnerung: Die Schweiz ist eine der wenigen westlichen Demokratien, die keine gesetzlichen Regeln zur Finanzierung von Parteien und Kampagnen kennen, wie inzwischen selbst das Bundesamt für Justiz herausgefunden hat. Parteien und Komitees müssen keine Rechenschaft über ihre Finanzen abgeben. Sie  können von wem sie auch wollen Spenden in beliebiger Höhe annehmen. Mit Verlaub, man braucht keinen Staatsrechtler, um herauszufinden, dass sie auch Geld aus dem Ausland entgegennehmen dürfen. Es reicht schon der gesunde Menschenverstand.

Zurück zur Volksinitiative zur Aufhebung des Minarettverbots und ihren potenziellen Unterstützern aus dem nahen Osten: Meines Wissens ist dies der erste öffentlich bekannt gewordene Fall, in dem für eine Volksinitiative im Ausland um Spenden geworben wird. Und er wirft eine grundsätzliche Frage auf, die in der öffentlichen Debatte bisher nicht zur Sprache kam: Sollen Personen oder Organisationen im Ausland die Innenpolitik eines Landes mit politischen Spenden beeinflussen dürfen?

In einer globalisierten Welt überschreitet auch die Politikfinanzierung zunehmend Grenzen. Unternehmen weiten ihre Geschäftstätigkeit in andere Länder aus und verdienen dort Geld. Entsprechend sind sie von den lokalen Gesetzen betroffen und haben ein Interesse an politischem Einfluss. Auch Schweizer Unternehmen wie die Grossbanken UBS und Credit Suisse haben es sich zur Gewohnheit gemacht, beispielsweise in den USA grosszügig Wahlkampagnen zu unterstützen.

Eine Reihe von Staaten (unter anderem Grossbritannien, Frankreich und ironischerweise auch die USA) sind als Reaktion auf diese Entwicklung so weit gegangen, Spenden von ausländischen Personen oder Unternehmen grundsätzlich zu verbieten.

In der Schweiz hingegen war das Thema in der öffentlichen Diskussion bisher schlicht inexistent. Selbst jetzt konzentriert sich die öffentliche Diskussion ausschliesslich auf die geplante Moschee in Bern. Dies, obwohl wenig wahrscheinlich scheint, dass Blancho und der IZRS die Einzigen sind, die im Ausland nach finanzieller Unterstützung für politische Kampagnen Ausschau halten.

Die Intransparenz der Politikfinanzierung in der Schweiz hat zur Folge, dass auch mögliche Probleme, die politische Spenden mit sich bringen, in aller Regel verborgen bleiben. Und Probleme, die man nicht sieht, lassen sich leichter ignorieren.


[1] Diese Zahl dürfte lediglich die Kosten für die Unterschriftensammlung beinhalten. Hinzu käme (bei Zustandekommen) noch der Aufwand für einen allfälligen Abstimmungskampf.

Zurück auf Rang 175

«Bad officials are elected by good citizens who do not vote.» – George Jean Nathan

Gross war das Aufatmen am 26. Oktober, als das Bundesamt für Statistik (BfS) bekanntgab, dass sich zwei Tage zuvor 49.1 Prozent der Wahlberechtigten an den eidgenössischen Wahlen beteiligt hatten. Zwar hatten erneut weniger als die Hälfte der Stimmbürger von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Immerhin lag die Beteiligung aber höher als vier Jahre zuvor (48.3 Prozent).

Doch der Jubel war verfrüht. Kurze Zeit später nämlich senkte das BfS – weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit – seine provisorische Schätzung deutlich auf 48.5 Prozent. Damit liegt die Beteiligung praktisch auf dem Niveau von 2007.

Besonders ärgerlich ist, dass die Schweiz damit im internationalen Ranking der Wahlbeteiligung den Sprung nach vorne verpasst hat. Mit einer Beteiligung von 49.1 Prozent hätten wir den enttäuschenden 175. Rang (unter 191 Staaten) verlassen können. Wir hätten Niger (48.96 Prozent) und Lesotho (49 Prozent) hinter uns lassen und uns fortan am 173. Tabellenplatz erfreuen können. Nun aber bleibt die Schweiz weiter auf Position 175 sitzen (siehe Grafik). Und die Aussichten bleiben düster: Alles deutet darauf hin, dass demnächst auch Ägypten, mit 22.95 Prozent Anteil derzeit Tabellenschlusslicht, an uns vorbeiziehen wird.

Noch bleibt aber ein Funken Hoffnung: Der Bund hat festgestellt, dass die Kantone die ungültigen Wahlzettel auf unterschiedliche Weisen auszählen. Die Bundeskanzlei klärt nun ab, inwiefern sich das auf die Zahl zur Wahlbeteiligung auswirken wird.

Unabhängig von der definitiven Prozentzahl bleibt die ernüchternde Einsicht: Auch in diesem Jahr wollte eine Mehrheit der Bürger nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen – weder Rekordausgaben für den Wahlkampf noch die liebevoll gestaltete Wahlhilfe-Broschüre vermochten daran etwas zu ändern.

Voter turnout

Vergleich der Wahlbeteiligung in 191 Staaten (Quelle: Voter Turnout Database des International IDEA)[1]


[1] Anmerkung: Verwendet wurden jeweils die letzten verfügbaren Zahlen seit 2001. Als massgebend betrachtet wurden in parlamentarischen Systemen die Parlaments-, in präsidentiellen die Präsidentschaftswahlen.

Ein Reformvorschlag für die Bundesratswahl

Am nächsten Mittwoch werden wir es hinter uns haben. Nach wochenlangem Parteigezänk, Spekulationen und medialen Schlammschlachten bekommt die Schweiz eine neue Regierung. Der Wahlausgang ist offen, eine ganze Reihe von Szenarien ist denkbar. Wie die Wahlen letztlich ausgehen ist das Ergebnis von Machtspielen, heimlichen Absprachen, offenen Drohungen, Intrigen und anderen Faktoren wie der Reihenfolge, in der die Mitglieder gewählt werden. Die Frage stellt sich, ob es sinnvoll und wünschenswert ist, dass die Zusammensetzung unserer Regierung von solchen Faktoren abhängt.

Angesichts der Art und Weise, wie Bundesräte in jüngerer Zeit gewählt wurden, erstaunt es nicht, dass die Glaubwürdigkeit der Regierung und das Vertrauen in sie auf dem tiefsten Stand seit Langem sind – obwohl der Bundesrat theoretisch noch immer rund 80 Prozent der Wähler vertritt. Die Vertrauenskrise zeigt sich beispielsweise darin, dass der Bundesrat in den letzten Jahren deutlich weniger Volksabstimmungen gewinnen konnte als früher.

Daran wird sich auch nach nächstem Mittwoch nichts ändern – unabhängig davon, ob nun Eveline Widmer-Schlumpf oder Johann Schneider-Ammann ihren Sitz behalten können oder nicht. Denn die Probleme des Bundesrats sind tiefgreifender.

Erstens ist die Konkordanz zu einer leeren Worthülse geworden. Offiziell hält jede Partei die Konkordanz hoch, aber jede definiert sie nach ihrem Gusto, wie es gerade in ihre machtpolitische Strategie passt. Seit 2003 das Tabu der Abwahl eines Mitglieds des Bundesrats (damals Ruth Metzler) gebrochen wurde, greift jede Partei jede an. Das bewährte System hat drastisch an Stabilität verloren. Das Prinzip der Konkordanz – der angemessenen Vertretung sämtlicher bedeutender Parteien in der Regierung – wird in den Sonntagsreden der Politiker noch immer in den höchsten Tönen gelobt, in der Realität ist es längst durch kaltblütige Machtpolitik ersetzt worden.

Zweitens sind Bundesratswahlen immer stärker von Parteiengezänk und undurchsichtigen Machtspielen geprägt. Weil Bundesräte einzeln gewählt werden, gibt es Raum für Allianzen und Absprachen, List und Intrigen. Die Wahlen werden im Hinterzimmer entschieden, ihr Verlauf ist für die Öffentlichkeit intransparent und oft kaum nachvollziehbar.

Drittens fördert das Verfahren der Einzelwahl die persönliche Profilierung und Eigenbrötlerei der Bundesräte. Das Verfahren schadet dem Funktionieren der Regierung als Kollegium, weil jedes Mitglied vor allem darauf bedacht ist, seine eigenen Prestigeprojekte voranzutreiben und sich für die Wiederwahl zu empfehlen. Der Bundesrat funktioniert als Team schlecht, weil seine Mitglieder zugleich Konkurrenten bei der nächsten Wahl sind. Das hat zur Folge, dass sowohl im Bundeshaus als auch in der Öffentlichkeit immer mehr die Personen im Fokus stehen anstatt der Sachpolitik.

Diese Probleme sind mehr oder weniger bekannt, und es gibt auch immer wieder Vorschläge, wie man das Wahlverfahren für den Bundesrat reformieren könnte, um die (Zusammen-)Arbeit in der Regierung zu verbessern. Prominentestes Beispiel ist die neuste Initiative für eine Volkswahl des Bundesrates – diesmal von der SVP.

In der aktuellen Diskussion wird jedoch zu stark darauf fokussiert, wer die Bundesräte wählen soll (das Parlament oder das Volk). Entscheidender ist die Frage, wie sie gewählt werden sollen. Meiner Ansicht nach können die bestehenden Probleme nur behoben werden, wenn die Bundesräte nicht mehr einzeln gewählt werden, sondern das Gremium als Ganzes. Das würde bedeuten, dass die Parteien- und Fraktionsvertreter im Vorfeld der Wahl über die Zusammensetzung der Regierung verhandeln müssten. Die Parteien müssten sich im Konsens auf eine Regierung einigen. Dieses vorgeschlagene Gremium müsste danach den Vertrauenstest vor dem Parlament oder dem Volk bestehen – oder beiden. Würde der neue Bundesrat keine Mehrheit erhalten, müssten die Verhandlungen neu beginnen. Es sind verschiedene Varianten eines solchen Systems denkbar. Beispielsweise könnten die Verhandlungen entweder öffentlich oder vertraulich geführt werden, das Zeitfenster dafür könnte variiert werden und so weiter. Es wäre auch denkbar, dass sich die Parteien auf ein gemeinsames Regierungsprogramm einigen müssten, in welchem die wichtigsten Ziele für die nächste Legislatur festgeschrieben werden.

Die Vorteile eines solchen Verfahrens sind offensichtlich: Intransparente Machtspiele, Intrigen und „zufällige“ Wahlresultate würden verhindert. Die Stabilität der Regierungszusammensetzung würde erhöht. Gleichzeitig würde es dem Konkurrenzkampf unter den Bundesräten ein Ende setzen, die Zusammenarbeit innerhalb der Regierung stärken und der Sachpolitik mehr Gewicht verleihen.

Der wichtigste Vorteil eines solchen Verfahrens wäre aber, dass es die Parteien zu einem klaren Bekenntnis zur Konkordanz zwingen würde. Sie könnten sich nicht hinter beliebigen Konkordanzdefinitionen verstecken, um ihre Macht abzusichern, sondern müssten sich mit den anderen verbindlich auf eine Formel der Regierungszusammensetzung einigen. Stehen sie nicht zum Konkordanzmodell, sind sie frei, sich bei den Verhandlungen davon zu verabschieden und zum Modell Regierung/Opposition wechseln, wie man es aus anderen Ländern kennt. Die Konsequenzen hätten sie selbst zu tragen.

Natürlich kann an diesem Modell kritisiert werden, es stelle die Konkordanz in Frage, weil die Gefahr besteht, dass sich die Verhandlungspartner nicht auf die Zusammensetzung der Regierung einigen können und eine Partei deshalb in die Opposition geht. Sollten die Parteien aber tatsächlich nicht mehr zur Konkordanz stehen, würden die Vorteile dieses Systems – Stabilität, breit abgestützte Lösungen, Rückhalt in der Bevölkerung – auch mit dem gegenwärtigen Wahlverfahren nicht mehr zum Tragen kommen. Ob das heute schon der Fall ist, sei einmal offen gelassen.

+++

Update 28.3.2012: Kurz nach der Publikation des Beitrags hat Ständerat Thomas Minder die Idee in einer Parlamentarischen Initiative ins Parlament eingebracht. Danke für den Hinweis, Claudio.