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Wie viel Transparenz bringt die «Lex Markwalder»?

Die «Kasachstan-Affäre» rund um Nationalrätin Christa Markwalder hat einen Schwall neuer Vorstösse ausgelöst. Was sich in Sachen Lobbyismus und Transparenz bald ändern könnte.

Bundeshaus Dunkel? (Foto: Flickr)

Nicht nur die Lichtshow soll Licht ins Dunkel bringen. (Foto: Flickr)

Am schnellsten war Lukas Reimann (SVP/SG). Nur wenige Stunden nach der Publikation des «NZZ»-Artikels «Der lange Arm der Lobbyisten ins Bundeshaus», der die folgenden Wochen hohe Wellen schlagen sollte, reichte er seine Motion ein. Über ein Dutzend weitere Vorstösse werden es bis zum Ende der kürzlich geschlossenen Sommersession sein, die den Lobbyisten – aber auch den Parlamentariern selbst – mehr Transparenz verordnen wollen.

Lobbyismus: Transparenz über Mandate oder ein neues Akkreditierungssystem?

Vier neue Vorstösse zielen direkt auf die umstrittenen und vieldebattierten Strippenzieher. Doch wirklich neu sind die vorgebrachten Ideen nicht – die Urheber haben vormals gescheiterte oder versandete, eigene Initiativen rezykliert. So greift Reimanns Motion «Transparentes Lobbyregister» seine Eingabe wieder auf, die 2009 ein solches Register einführen wollte. Das Lobbyregister wurde unterdessen (2011) zwar installiert, doch einige von Reimanns damaligen Fragen blieben in der Tat unbeantwortet: «In wessen Auftrag sind die Lobbyisten tätig? Wer bezahlt sie?» Denn wenn etwa Lobbyistin Marie-Louise Baumann, die im Zentrum der «Kasachstan-Affäre» gestanden ist, als Interessenbindung schlicht «MLB Communications» angibt – ihre eigene Agentur als Einzelunternehmung –, so verkommt das Register zur reinen Farce.

In die gleiche Kerbe schlägt eine Initiative von Andrea Caroni (FDP/AR). Während er in den letzten Jahren als Promotor eines Akkreditierungssystems hervorgetreten ist, begenügt er sich vorerst einmal mit mehr «Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus». Lobbyisten gäben nach heutiger Praxis einzig eine Public-Affairs-Unternehmung an, für die sie arbeiteten. «Im Dunkeln bleibt aber das, was wirklich interessiert, nämlich die Organisationen, die sie mandatieren.» Wie Reimann fordert denn auch auch Caroni: «Lobbyisten sollen auch die einzelnen Mandate angeben, für die sie jeweils aktuell im Bundeshaus tätig sind.»

Auf einem grundlegenden Systemwechsel beharrt derweil Ständerat Didier Berberat (NE/SP). Er will das geltende «Götti-System» (jeder Parlamentarier kann bis zu zwei Zutrittskarten frei vergeben) begraben und in ein Akkreditierungssystem umkrempeln, wie es etwa für die Bundeshausjournalisten angewandt wird. Wer zu bestimmende Voraussetzungen erfüllt (für Journalisten etwa: zu mindestens 60 Prozent über das Geschehen im Bundeshaus berichten für ein Medium, das einem breiten Publikum zugänglich ist), der gelangt in den Genuss eines «Bundeshaus-GA». Hüterin über die begehrten Lobby-Badges wäre fortan also etwa die Bundeskanzlei. – Gegenüber seiner fast gleichlautenden Initiative 2011 hat Berberat aber einen wichtigen Nebensatz hinzugefügt, eine Frage, an welcher sich die Geister noch scheiden werden: «[…] ihre Anzahl [der Lobbyisten] ist allenfalls zu begrenzen.»

Einen neuen Aspekt bringt immerhin die Grüne Fraktion ein: Abgesehen von den erwähnten Lobby-Dauerausweisen, die so lange gültig sind, bis sie der ausstellende Parlamentarier widerruft, existiert noch eine wenig bekannte, zweite Kategorie: sozusagen das «Tages-GA». Diese Türöffner müssen zwar für jeden Tag neu beantragt werden. Ihr «Vorteil» besteht jedoch darin, dass weder Gast noch «Götti» in irgendeinem Register auftauchen. Die grüne Initiative «Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen» will daher auch die Bundesberner Kurzaufenthalter mit Name und Funktion in ein öffentlich einsehbares Register aufnehmen.

Parlamentarier: Offenlegung der Entschädigungen im Stufenmodell?

Fünf weitere parlamentarische Initiativen adressieren die finanziellen Verbandelungen der National- und Ständeräte selbst. Peter Keller (SVP/NW) wartet dabei gleich mit einem Trio an Vorstössen auf. Seine erste Initiative «Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten» will die Interessenbindungen der Parlamentarier differenzierter darstellen. Heute werden alle Mandate wild durcheinander aufgelistet, egal, ob es sich dabei um einen lukrativen Verwaltungsratssitz einer börsenkotierten Aktiengesellschaft handelt oder aber um das Präsidium des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests. Ehrenamtliche Tätigkeiten (höchstens 1200 Franken Spesenentschädigung jährlich) sollen daher gesondert publiziert werden.

Kellers Zweitling «Freiwillige Deklaration ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeiten» würde den Parlamentsbetrieb ebenfalls kaum aus den Angeln heben: Die Liste der Mandate soll durch die Parlamentarier um die Angabe über die jeweilge Höhe der Entschädigung ergänzt werden können – fakultativ. Die monetären Selbstdeklarationen, wie sie einige wenige Nationalräte wie Christian Wasserfallen (FDP/BE) oder Cédric Wermuth (SP/AG) seit einigen Jahren auf ihren eigenen Internetauftritten betreiben, erschienen so in ein wenig «offiziellerem» Licht.

Mehr Fleisch am Knochen bietet der Keller’schen Trilogie letzter Teil, die «Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten». In Anlehnung an die Stufenregelung zur Publikation der Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollen auch hierzulande alle einzelnen Mandatsentschädigungen in eine von zehn Vergütungs-Stufen kategorisiert werden. Die Stufe 1 würde dabei kleinere Einkünfte zwischen 1200 und 3500 Franken umfassen, die höchste Stufe 10 Vergütungen jenseits von 250’000 Franken.

Ähnlich zur Provenienz der eingangs erwähnten Vorstösse zur Lobbyismus-Regulierung stammen auch jene in Sachen Transparenz der Vergütungen der Parlamentarier entweder vonseiten SVP oder aber von Links-Grün. Eine weitere Initiative der Grünen Fraktion will «Parlamentarische Interessenbindungen mit Angabe der finanziellen Entschädigung ergänzen», wobei denkbar sei, «statt der exakten Entschädigung verschiedene Kategorien zu schaffen und die Ratsmitglieder deklarieren müssen, in welche Kategorie die jeweilige Entschädigung fällt». Also dasselbe in grün.

Die SP-Fraktion schliesslich geht aufs Ganze und will mit der Initiative «Transparenz der Einkünfte und Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder» auf den Rappen genau wissen, wer wo wie viel verdient. Immerhin: Der öffentliche Lohnausweis soll erst ab einer bestimmten Höhe je Entschädigung greifen. Und vor allem soll die berufliche Haupttätigkeit ausgeklammert werden, es sei denn, diese sei «geeignet, den Anschein der Abhängigkeit des Parlamentsmitglieds von Interessengruppen zu erwecken, unabhängig davon, ob diese in selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit ausgeführt werden».

Regelung im Umgang mit Spenden und Reisen

Nationalrätin Nadine Masshardt (SP/BE) sieht weiteren Handlungsbedarf. Mit ihrer Initiative «Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden» verlangt sie, über Einzelspenden ab 5000 Franken gesondert Rechnung zu führen, die Parlamentarier für ihre politische Tätigkeit erhalten. Solche seien «unter Angabe des Namens in einem von den Parlamentsdiensten erstellten öffentlichen Register aufzuführen». Aus Spenden könnten Abhängigkeiten entstehen, weshalb diese offengelegt gehörten.

Eine zweite Initiative Masshardt «Mehr Transparenz. Regelung für Informationsreisen» nimmt sich den parlamentarischen Reisetätigkeiten an, die in der «Affäre Kasachstan» ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Die Parlamentsmitglieder sollen Einladungen schweizerischer oder internationaler Interessenorganisation zu einer Informationsreise nur noch annehmen dürfen, sofern sie die Reisekosten selber bezahlen. Masshardt bezieht sich dabei auf ein Empfehlungsschreiben der parlamentarischen Büros an die Ratsmitglieder («Information über das Korruptionsstrafrecht»), in welchem letzteren ebendiese Regelung nahe gelegt wurde.

Auch Nationalrat Alfred Heer (SVP/ZH) sind die Parlamentarier-Reisen ein Dorn im Auge. Seine Initiative «Auskunftspflicht über die Reisetätigkeiten von Mitgliedern der Bundesversammlung» zielt indes nicht auf ein Verbot zur Annahme solcher Einladungen. Heer, als Mitglied des Europarats zuweilen selber in politischer Mission unterwegs, will die Reisetätigkeiten dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen. Auf Anfrage hin sollen Reisefreudige Auskunft geben müssen über ihre Engagements für den Europarat, OSZE, UNO, die Aussenpolitischen Kommissionen usw.

Infrastruktur: Persönliche Mitarbeiter und öffentliche Unterlagen der Kommissionen

Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) wiederum beobachtet, dass «sich die Parlamentsarbeit in den letzten Jahren stark verändert hat und umfangreicher und komplexer geworden ist». Viele Parlamentsmitglieder seien stark überlastet und überfordert, nicht nur mit der eigentlichen Parlaments-, sondern auch mit der Recherchearbeit. Aebischer mahnt gar: «Nicht selten bleiben die inhaltliche Arbeit und vor allem auch visionäre Ideen auf der Strecke. Hauptmanko sind derzeit die fehlenden personellen und zeitlichen Ressourcen, weshalb hier anzusetzen ist.» Seine Initiative «Persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder» will daher die derzeit nur allzu rudimentäre administrative und politisch-wissenschaftliche Assistenz für die Bundesparlamentarier institutionalisieren und ausbauen.

Ginge es schliesslich nach Ständerat Thomas Minder (SH/unabhängig), so hätte es den «Fall Markwalder» gar nicht erst gegeben. Seine Initiative «Parlamentarische Kommissionen. Öffentlichkeit der sekundären Unterlagen» will derzeit vertrauliche Papiere wie Schreiben, Aktennotizen, Gutachten, Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen, Statistiken und Synopsen der Verwaltung und der Kommissionssekretariate dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen (nicht aber die Wortprotokolle). Sogenannte schriftliche Antworten des Bundesrats auf Themenanträge – der Stein des Anstosses – könnten so fortan an interessierte Kreise und die Öffentlichkeit getragen werden, wie es auch alt Staatsschreiber Kurt Nuspliger vorschlägt.

Fazit: Lobby-Transparenz, aber Lobbyistenflut

Die Prognose erscheint nicht allzu kühn, dass in der kommenden Legislatur der Schleier, der derzeit die Lobbyistentätigkeiten und die Mandatsentschädigungen der Parlamentarier noch umgibt, sukzessive gelüftet werden wird.

Die Zeiten, in denen sich Interessenvertreter hinter der Fassade ihrer PR-Agentur verstecken konnten, neigen sich dem Ende zu. Offen bleibt nur noch, ob gleichzeitig durch die Einführung eines Akkreditierungssystems die heutige Badge-Vergabe über Bord geworfen werden soll. Tendenziell wird eine erhöhte Transparenz der Lobbyisten-Mandanten diesem Ansinnen Vorschub leisten, da sich die «Badge-Göttis» vermehrt für ihr «Schleppertum» rechtfertigen müssen – auch dank Plattformen wie Lobbywatch.ch.

Umgekehrt konnte noch niemand schlüssig darlegen, inwiefern in einem Akkreditierungssystem quantitative Hürden vor einer Lobbyistenflut schützen könnten. Alleine Burson-Marsteller beschäftigt 40 Mitarbeiter, Farner etwa 60, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse knapp 80, und der WWF Schweiz gar über 200. Die meisten dieser Interessenverterter würden den qualitiativen Anforderung wohl genügen und kämen noch so gerne in den Genuss der begehrten Zutrittskarte. Die Wandelhalle würde im Nu unpassierbar.

Praktikabel und mehrheitsfähig dürfte aber immerhin eine gewisse Kategorisierung der Interessenbindungen der Parlamentarier sein. Lukas Reimann wird dereinst auch hier der Erste gewesen sein. Seine Volksinitiative «Für die Offenlegung der Politiker-Einkünfte (Transparenz-Initiative)» ist zwar 2012 mangels genügend Unterschriften vorübergehend gestrandet. In ein, zwei Legislaturen wird sein Volksbegehren dennoch umgesetzt sein.

Selbstgerechte Kritik am schwedischen Flugmanöver

Dass Saab Geld in den Gripen-Abstimmungskampf steckt, sorgt bei Schweizer Parlamentariern für Empörung. Dabei haben sie dem schwedischen Konzern selbst die Startfreigabe erteilt.

Nein, man werde sich nicht direkt engagieren im Abstimmungskampf über den Gripen-Kauf, hiess es bei Saab im Mai letzten Jahres. Es sei keine gute Idee, sich als Unternehmen direkt einzumischen, erklärte Henry Johansson, Vizepräsident von Gripen Schweiz, damals der Nachrichtenagentur sda.

Mit Plakaten wirbt Saab für seinen Kampfjet.Bild: Blick Online

Mit Plakaten wirbt Saab für seinen Kampfjet. Bild: Blick Online

Tatsächlich mischt sich der schwedische Konzern nicht in die Abstimmung vom 18. Mai ein. Nicht im Geringsten. Er stellt lediglich Plakate auf, auf denen er für sein Flugzeug wirbt. Das sei keine Abstimmungskampagne, klärt uns Saab auf. Man liefere bloss «Fakten und Informationen zum Gripen».

Wo hier der Unterschied zu einer Abstimmungskampagne liegt, wird zwar nicht wirklich klar. Aber es ist im Prinzip auch wenig verwunderlich, dass ein Unternehmen nicht untätig herumsitzt, wenn gerade ein 3,1-Milliarden-Franken-Auftrag auf dem Spiel steht. Bei Schweizer Politiker kommen die «Fakten und Informationen» von Saab dennoch nicht besonders gut an. SP-Nationalrätin Evi Allemann findet es «skandalös, dass sich eine ausländische Rüstungsfirma derart stark und offensichtlich gar mit einer eigenen Kampagne in einen nationalen Abstimmungskampf einmischt». Und selbst Befürworter des Gripen-Kaufs üben Kritik. Das Engagement aus Schweden sei «kontraproduktiv», sagt etwa FDP-Präsident Philipp Müller. Die gleiche Formulierung verwendet sein Kollege Thomas Hurter von der SVP.

Die einhellig vorgetragene Kritik irritiert. Die Parlamentarier nehmen die «Einmischung» aus dem Ausland aufs Korn, gleichzeitig weigern sie sich aber seit Jahren, ebendiese Einmischung klaren Regeln zu unterstellen. Dies liesse sich relativ leicht im Rahmen einer nationalen Regulierung der Politikfinanzierung machen – eine solche existiert in der Schweiz jedoch bis heute nicht. Und die Parteien zeigen keinerlei Interesse, daran etwas zu ändern. Warum auch, es ist schliesslich viel bequemer, wenn die Grossspenden in die eigene Parteikasse weiterhin im Dunkeln bleiben und man dafür nicht noch gegenüber den Wählern Rechenschaft ablegen muss.

Damit unterscheidet sich die Schweiz von praktisch allen europäischen Demokratien, in denen eine Regulierung der Politikfinanzierung auf nationaler Ebene existiert. Die meisten dieser Länder kennen auch Restriktionen für Spenden aus dem Ausland, wie eine Auswertung der Datenbank der Organisation International IDEA zeigt. Demnach sind in 30 von 44 europäischen Staaten Beiträge aus dem Ausland an politische Parteien ganz oder teilweise verboten (siehe Grafik). Bei Spenden an einzelne Kandidaten sind es 26. Dabei unterscheiden sich die Regeln von Land zu Land. So sind in Frankreich sämtliche Spenden ausländischer Staaten und Unternehmen verboten, nicht aber Spenden von natürlichen Personen. In Grossbritannien dagegen sind Spenden von natürlichen Personen, die nicht britischer Nationalität sind und nicht im Land wohnen, verboten. Beiträge ausländischer Unternehmen wiederum sind erlaubt, sofern sie eine Niederlassung in Grossbritannien haben und dort geschäftlich tätig sind.[1]

Die Regulierung ausländischer Spenden an politische Parteien in 44 europäischen Ländern. Grün bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind verboten. Rot bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind erlaubt.Bild: International IDEA

Die Regulierung ausländischer Spenden an politische Parteien in 44 europäischen Ländern. Grün bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind verboten. Rot bedeutet: Spenden aus dem Ausland sind erlaubt. Bild: International IDEA

Das Skandalöse an den Plakaten von Saab ist nicht, dass sich ein ausländischer Konzern in einen Abstimmungskampf in der Schweiz einmischt. Man kann über ein solches Engagement geteilter Meinung sein, jedenfalls ist es legal. Das Parlament hat bisher keine Anstalten gemacht, dass sich daran etwas ändert.

Stossend ist vielmehr, dass hierzulande bisher überhaupt keine Diskussion darüber stattfindet, wie mit der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen aus dem Ausland umgegangen werden soll. Sollen Spenden aus anderen Staaten generell erlaubt sein? Oder nur unter bestimmten Bedingungen? Oder überhaupt nicht? Sollen solche Beiträge offengelegt werden müssen oder dürfen sie weiter geheim erfolgen?

Das Fehlen einer öffentlichen Diskussion wurde in diesem Blog bereits vor zwei Jahren kritisiert. Seither hat sich an der Situation nichts geändert. Politiker empören sich lieber über einzelne Fälle, die ans Licht kommen, anstatt sich grundsätzlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Zu hoffen ist, dass der Gripen-Abstimmungskampf die längst fällige Debatte über Politikfinanzierung aus dem Ausland in Gang setzt. Das wäre der beste Gefallen, den Saab der Schweiz mit dieser Kampagne machen kann.


[1] Die detaillierten Daten können hier (Spenden an Parteien) bzw. hier (Spenden an Kandidaten) eingesehen werden.

Die falsche Frage

Es sind wohl die detailliertesten Zahlen, die zum Thema der Parteienfinanzierung in der Schweiz je publiziert wurden: In einer heute veröffentlichten Studie [PDF] im Auftrag des Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements analysierte das Institut Sotomo der Universität Zürich unter Leitung von Michael Hermann die Werbeausgaben für Abstimmungen und Wahlen zwischen 2005 und 2011.

Die Untersuchung bestätigt im Wesentlichen frühere Untersuchungen und allgemeine Vermutungen:

  • Unter den Parteien hat die SVP mit Abstand am meisten Geld für Kampagnen zur Verfügung.
  • Bei Abstimmungen gibt es teilweise beträchtliche Unterschiede zwischen Befürwortern und Gegnern, was das Werbebudget betrifft. In jeder dritten Abstimmung betrug das Verhältnis der Werbebudgets 1 zu 4.
  • Die grössten Unterschiede bestanden zwischen dem linken und dem bürgerlichen Lager, was massgeblich auf die Finanzkraft der Wirtschaftsverbände zurückzuführen ist.
  • Im Wahlkampf für die eidgenössischen Wahlen 2011 gaben die Parteien allein zwischen Mai und Oktober 42 Millionen Franken für Werbung aus und überboten damit den Rekord von 2007 nochmals.[1]

Soweit so wenig überraschend.[2] Und einmal mehr entbrennt die Diskussion über den Einfluss des Geldes auf politische Entscheidungen. Der Abstimmungserfolg der Wirtschaftsverbände sowie der SVP bei einigen ihrer Initiativen ist Wasser auf den Mühlen derjenigen, welche den «Ausverkauf der Demokratie» beklagen. Die Beschuldigten spielen den Einfluss des Geldes herunter und empören sich über die Unterstellung, der mündige Stimmbürger liesse sich durch Wahl- und Abstimmungskampagnen in seinem Entscheid beeinflussen.

Die Frage, ob Wahl- und Abstimmungswerbung das Ergebnis massgeblich beeinflusst, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Sie ist aber ohnehin irrelevant. Aus staatspolitischer Sicht entscheidend ist nicht, ob Abstimmungen und Wahlen käuflich sind, sondern ob die Bürger sie als käuflich empfinden. Mit den Worten von Martina Caroni, Rechtsprofessorin an der Universität Luzern:

«Wenn die Stimmbürger das Gefühl haben, dass Geld einen Einfluss auf das Resultat hat, wird ihr Vertrauen in die Demokratie untergraben.» (Quelle)

Es geht nicht um einzelne Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Es geht um nichts Geringeres als die Grundlage unseres politischen Systems.


[1] Die Zahlen decken jeweils nicht die gesamten Werbeausgaben ab. Beispielsweise werden die Kosten der Broschüren, welche die SVP an alle Schweizer Haushalte zu verschicken pflegt, nicht erfasst.

[2] Siehe auch den Beitrag im Blog von Mark Balsiger.

Die Raiffeisen-Bank legt die Karten auf den Tisch

Die Debatte über mehr Transparenz in der Finanzierung der Schweizer Politik fokussierte bis anhin auf die Parteien. Die Frage, ob Parteien grössere Spenden offenlegen sollten, erhielt in jüngster Zeit – insbesondere im Zuge des teuersten Wahlkampfs aller Zeiten – immer mehr öffentliche Aufmerksamkeit.

Dabei ging beinahe vergessen, dass zu einer Spende immer zwei gehören. Die grosszügigen Unterstützer der Parteien – Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen – hielten sich mit Angaben zu ihren Spenden ebenso zurück wie die Empfänger.[1] Das einzige Unternehmen, das politische Spenden öffentlich machte, war die Mobiliar-Versicherung, die allen Parteien im Bundesrat jährlich jeweils 10’000 Franken zukommen lässt.

Nun jedoch stösst ein anderes Unternehmen die Diskussion an: Die Raiffeisen-Bank lanciert ein neues Modell für die Unterstützung der Schweizer Parteien, wie die «SonntagsZeitung» (Artikel hier verfügbar) und «Le Matin Dimanche» heute berichten. Demnach will der Konzern jährlich 246’000 Franken spenden – und zwar an sämtliche im Parlament vertretenen Parteien.

Die neue Transparenz der Raiffeisen überrascht nur auf den ersten Blick. Denn in der Direktion der Bank sitzt seit 2008 Hilmar Gernet, seines Zeichens ehemaliger CVP-Generalsekretär und Autor des Buchs «(Un-)heimliches Geld», das sich mit der Parteienfinanzierung in der Schweiz beschäftigt.

Bereits letztes Jahr erklärte er mir gegenüber in einem Interview [PDF], dass es durchaus im Interesse von Firmen liegen könne, wenn politische Spenden offengelegt werden. Denn insbesonde­re grosse Unternehmen wollten den Eindruck vermeiden, vom politischen System zu profitieren, ohne es zu unter­stützen. Dies ist auch der Grund, wieso Gernet nicht erwartet, dass bei der Einführung einer Offenlegungspflicht die Spendeneinnahmen der Parteien nicht einbrechen würden – im Gegenteil: Nach seiner Einschätzung würden sie eher ansteigen.

Das neue Modell der Raiffeisen zeigt einmal mehr, dass die herrschende Geheimniskrämerei keineswegs im Interesse der Privatwirtschaft ist. 2009 schrieb die NZZ:  «Dem Vernehmen nach üben gewisse global tätige Unternehmen oder Grossverteiler aufgrund interner Transparenzvorschriften Zurückhaltung mit nicht öffentlichen Parteispenden.»

Es ist erstaunlich, dass die Gegner von mehr Transparenz gebetsmühlenartig warnen, eine Offenlegungspflicht würde Unternehmen abschrecken und die Parteien finanziell austrocknen, obschon diese These jeglicher Grundlage entbehrt.

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Update 4.3.2012: Die Credit Suisse zieht mit.


[1] Dies belegt unter anderem eine Studie der Aktionärsvereinigung Actares.

Geld vom Golf

Die «SonntagsZeitung» berichtete in ihrer jüngsten Ausgabe über das Werben des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) um Spenden aus dem arabischen Raum. Offenbar reiste der Präsident der fundamentalistischen Organisation, Nicolas Blancho, vergangenes Jahr nach Kuwait und Katar, um finanzielle Mittel für die «Projekte» des IZRS zu sammeln. Unter diesen «Projekten» befindet sich unter anderem der geplante Bau einer vierstöckigen Moschee im Westen von Bern (was ordnungsgemäss kollektive Empörung in den Schweizer Medien auslöste).

Wesentlich interessanter ist jedoch ein anderes Vorhaben, das Blancho den potenziellen Spendern vorstellte: die Volksinitiative zur Aufhebung des Minarettverbots in der Schweiz, welche der IZRS bereits Ende 2010 angekündigt hatte. Die Kosten dafür veranschlagt Blancho auf 500’000 Franken.[1]

Bemerkenswert ist der letzte Satz des Artikels. Darin gelangt der Autor zur Erkenntnis:

«Verboten ist die Finanzierung einer Initiative aus dem Ausland nicht – Staatsrechtler sagen, es gebe schlicht keine Regelung.»

Zur Erinnerung: Die Schweiz ist eine der wenigen westlichen Demokratien, die keine gesetzlichen Regeln zur Finanzierung von Parteien und Kampagnen kennen, wie inzwischen selbst das Bundesamt für Justiz herausgefunden hat. Parteien und Komitees müssen keine Rechenschaft über ihre Finanzen abgeben. Sie  können von wem sie auch wollen Spenden in beliebiger Höhe annehmen. Mit Verlaub, man braucht keinen Staatsrechtler, um herauszufinden, dass sie auch Geld aus dem Ausland entgegennehmen dürfen. Es reicht schon der gesunde Menschenverstand.

Zurück zur Volksinitiative zur Aufhebung des Minarettverbots und ihren potenziellen Unterstützern aus dem nahen Osten: Meines Wissens ist dies der erste öffentlich bekannt gewordene Fall, in dem für eine Volksinitiative im Ausland um Spenden geworben wird. Und er wirft eine grundsätzliche Frage auf, die in der öffentlichen Debatte bisher nicht zur Sprache kam: Sollen Personen oder Organisationen im Ausland die Innenpolitik eines Landes mit politischen Spenden beeinflussen dürfen?

In einer globalisierten Welt überschreitet auch die Politikfinanzierung zunehmend Grenzen. Unternehmen weiten ihre Geschäftstätigkeit in andere Länder aus und verdienen dort Geld. Entsprechend sind sie von den lokalen Gesetzen betroffen und haben ein Interesse an politischem Einfluss. Auch Schweizer Unternehmen wie die Grossbanken UBS und Credit Suisse haben es sich zur Gewohnheit gemacht, beispielsweise in den USA grosszügig Wahlkampagnen zu unterstützen.

Eine Reihe von Staaten (unter anderem Grossbritannien, Frankreich und ironischerweise auch die USA) sind als Reaktion auf diese Entwicklung so weit gegangen, Spenden von ausländischen Personen oder Unternehmen grundsätzlich zu verbieten.

In der Schweiz hingegen war das Thema in der öffentlichen Diskussion bisher schlicht inexistent. Selbst jetzt konzentriert sich die öffentliche Diskussion ausschliesslich auf die geplante Moschee in Bern. Dies, obwohl wenig wahrscheinlich scheint, dass Blancho und der IZRS die Einzigen sind, die im Ausland nach finanzieller Unterstützung für politische Kampagnen Ausschau halten.

Die Intransparenz der Politikfinanzierung in der Schweiz hat zur Folge, dass auch mögliche Probleme, die politische Spenden mit sich bringen, in aller Regel verborgen bleiben. Und Probleme, die man nicht sieht, lassen sich leichter ignorieren.


[1] Diese Zahl dürfte lediglich die Kosten für die Unterschriftensammlung beinhalten. Hinzu käme (bei Zustandekommen) noch der Aufwand für einen allfälligen Abstimmungskampf.