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Da waren’s nur noch vier: Basel-Stadt verliert 2023 einen Nationalratsitz an Zürich

Das überdurchschnittliche Bevölkerungswachstum beschert dem Kanton Zürich bei den nächsten Wahlen einen zusätzlichen Nationalratssitz. Das Nachsehen hat Basel-Stadt.

An die Nationalratswahlen 2023 denkt heute noch kaum jemand, ist doch noch nicht einmal die halbe Legislaturperiode 2019–2023 ins Land gezogen. Die ersten dannzumaligen Sitzgewinner und -verlierer werden jedoch schon bald publik gemacht: Fussend auf den massgeblichen ständigen Wohnbevölkerungen der Kantone per 31. Dezemerber 2020 wird der Bundesrat bald die Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone für die Wahlen 2023 vornehmen.

Basierend auf den bereits veröffentlichten provisorischen Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BfS) haben wir die Sitzverteilung nun schon vorwegenommen. Erfahrungsgemäss sind diese provisorischen Zahlen sehr verlässlich und verändern sich kaum mehr. So konnten wir bereits die Verschiebungen der Sitzzuteilungen vor den Nationalratswahlen 2015 und 2019 korrekt prognostizieren.

Während es 2015 noch drei Sitzverschiebungen gab (AG, VS, ZH: +1 / BE, NE, SO: -1) und vor den letzten Wahlen 2019 immerhin deren zwei (GE, VD: +1 / BE, LU: -1), wird es 2023 nur noch einen Sitztransfer geben: Der grösste Kanton, Zürich, erhält einen weiteren Nationalratssitz (neu: 36 Sitze). Auf der Verliererseite steht diesmal nicht der Kanton Bern, sondern Basel-Stadt (neu: 4 Sitze). Welche Partei (SP, Grüne, Liberale oder GLP?) den fünften Basler Sitz verlieren dürfte, ist schwierig abzuschätzen, hängt doch vieles von den einzugehenden Listen- und Unterlistenverbindungen ab, die gerade in Basel-Stadt regelmässig ziemlich breit und kreativ abgeschlossen werden.

In den anderen 24 Kantonen bleibt somit die Sitzzuteilung unverändert:

Kanton Δ ständige Wohnbevölkerung 2016–2020 NR-Sitze 2019 NR-Sitze 2023 Δ Sitze 2019–2023
Aargau +4.6% 16 16 =
Appenzell Ausserrhoden +0.6% 1 1 =
Appenzell Innerrhoden +1.8% 1 1 =
Basel-Landschaft +1.9% 7 7 =
Basel-Stadt +1.9% 5 4 -1
Bern +1.6% 24 24 =
Freiburg +4.4% 7 7 =
Genf +3.4% 12 12 =
Glarus +1.8% 1 1 =
Graubünden +1.3% 5 5 =
Jura +0.8% 2 2 =
Luzern +3.2% 9 9 =
Neuenburg -1.5% 4 4 =
Nidwalden +2.3% 1 1 =
Obwalden +1.9% 1 1 =
Schaffhausen +2.9% 2 2 =
Schwyz +4.0% 4 4 =
Solothurn +3.0% 6 6 =
St. Gallen +2.4% 12 12 =
Tessin -1.0% 8 8 =
Thurgau +4.5% 6 6 =
Uri +1.9% 1 1 =
Waadt +3.7% 19 19 =
Wallis +2.7% 8 8 =
Zug +3.9% 3 3 =
Zürich +4.4% 35 36 +1

 

Schliesslich sei ein vorsichtiger Blick auf die übernächsten Wahlen 2027 gewagt: Würden sich die kantonalen Wohnbevölkerungen in den kommenden vier Jahren im gleichen Tempo weiterentwickeln wie in den vergangenen vier Jahren, so können für 2027 je drei weitere Sitzgewinner und -verlierer ausgemacht werden: Je einen Nationalratssitz abgeben müsste einmal mehr der unterdurchschnittlich wachsende Kanton Bern (der dereinst auch noch die rund 7400 Einwohner Moutiers verloren haben wird), Graubünden und womöglich Basel-Landschaft.

Die Sitze dürften mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dem relativ stark wachsenden Kanton Thurgau, möglicherweise wieder Luzern (das somit den 2019 ziemlich knapp verlorenen 10. Sitz wiedererlangen würde) und Freiburg zufallen.

NR-Sitze 2023-2027

 

Lukas Leuzinger hat, fussend auf den kantonalen Bevölkerungsszenarien des BfS, bereits vor vier Jahren ähnliche Prognosen angestellt. Er respektive die BfS-Statistiker sahen ebenfalls die Kantone Zürich, Thurgau, Luzern und Freiburg aufseiten der Sitzgewinner. Demgegenüber wüchsen «die Kantone Basel-Stadt und Baselland langsamer als der Schweizer Durchschnitt – und werden gemäss den BfS-Prognosen 2023 beziehungsweise 2027 je einen Nationalratssitz verlieren».

Im Schulzimmer der «Cyber Nation»

Ohne Papier, dafür mit spezieller Innenarchitektur: Das Parlament Estlands, das Anfang März neu gewählt wird, kommt ungewöhnlich daher. Die Legislative entspricht dem Selbstbild des jungen Landes als Vorreiter in Sachen Digitalisierung des Staates.

2007 sorgte ein kleines Land in Nordeuropa international für Aufsehen: Estland ermöglichte als erster Staat der Welt bei einer nationalen Wahl sämtlichen Bürgern die Stimmabgabe via Internet. Damals wurden nur etwas mehr als 3 Prozent der Stimmen online abgegeben. Bei den jüngsten Wahlen im Jahr 2015 erreichte dieser Wert 30 Prozent. Und im Gegensatz zu anderen Ländern wie der Schweiz gibt es kaum grundsätzlichen Widerstand gegen E-Voting. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass das elektronische Abstimmen als selbstverständlicher Teil der estnischen E-Government-Strategie angesehen wird. Nach der Jahrtausendwende hat die Regierung in Tallinn voll auf die Digitalisierungs-Karte gesetzt und das Land als «e-Estonia» international bekanntgemacht. Die Einwohner des Landes können fast den gesamten Verkehr mit staatlichen Behörden online abwickeln. Dazu nutzen sie eine elektronische Identitätskarte, mit der sie sich identifizieren können.

Riigikogu, Tallinn
Baujahr 1922
Legislatives System unikameral
Sitze 101
Wahlsystem Proporz
Wahlkreise 20
Legislaturperiode 4 Jahre
Parteien 6

Logisch, dass das (teilweise) elektronisch gewählte Parlament der selbsternannten «Cyber Nation» in Sachen Digitalisierung der Verwaltung in nichts nachsteht. Alle Sessionen des Riigikogu ebenso wie bestimmte Kommissionssitzungen können online live mitverfolgt werden. Die parlamentarischen Prozesse sind fast vollständig papierlos. Und die Abstimmungen im Parlament sind natürlich ebenfalls elektronisch. Dabei müssen sich die Abgeordneten – wie ihre Wähler beim E-Voting – mit ihrer e-ID-Karte identifizieren, bevor sie den Abstimmungsknopf drücken können. Das verhindert Vorkommnisse wie in der Schweiz, wo der Wille von Parlamentariern zuweilen durch Parteikollegen zum Ausdruck gebracht wurde.

Expressionistisches Unikat

Auch ohne diese Eigenheiten wäre das estnische Parlament aussergewöhnlich genug. Das beginnt beim Gebäude, das in der Burg Toompea in der Altstadt Tallinns gelegen ist. Es wurde 1922, vier Jahre nach der Gründung des ersten unabhängigen estnischen Staates, gebaut, und zwar auf dem Fundament eines Klosters, was die quadratische Form des Baus mit Innenhof erklärt. Im Parlamentssaal erinnert das Gewölbe an der Decke noch an den gotischen Stil des Klosters. Der Rest des Baus ist dagegen in expressionistischem Stil gehalten – gemäss offiziellen Informationen handelt es sich um das weltweit einzige Parlament in diesem Stil.

Das Parlamentsgebäude wurde auf dem Berg Toompea auf den Mauern eines Klosters errichtet. (Fotos: Eigene Aufnahmen)

 

Der Parlamentssaal ist in den estnischen Nationalfarben gehalten: Die Decke ist weiss, die Wände sind blau und die Türen sowie Sitze schwarz. Nach der sowjetischen Okkupation 1940 bis zur erneuten Ausrufung der Unabhängigkeit 1991 war das Parlament aufgelöst, der Raum wurde vom obersten estnischen Sowjet, dem aus Apparatschiks bestehenden Rat der UdSSR-Teilrepublik, genutzt. Als die Sowjetunion zusammengebrochen war, wurde er in seinem ursprünglichen Aussehen wiederhergestellt.

Gewöhnungsbedürftig ist die Anordnung der 101 Sitze: Sie sind jeweils in Zweierreihen vor dem Parlamentspräsidenten aufgestellt.[1] Die politischen Gegner sitzen sich also nicht gegenüber, und der Raum erinnert ein wenig an ein Schulzimmer.

Im Innern des Parlaments sticht die spezielle Architektur ins Auge.

 

Besetzt werden die 101 Sitze in einem Proporzverfahren, das an jenes in Deutschland erinnert (allerdings ohne Erst- und Zweitstimme). Jeder Wähler kann einen Kandidaten in seinem Wahlkreis wählen. Die Kandidaten, die genug Stimmen erhalten, erhalten ein Direktmandat. Die restlichen Mandate werden so zugeteilt, dass die Parteien möglichst proportional im Parlament vertreten sind, sowohl in den einzelnen Wahlkreisen als auch über die Wahlkreisgrenzen hinweg. Wie in Deutschland gibt es eine 5-Prozent-Hürde, die die Parteien überschreiten müssen, um an der Sitzverteilung teilzunehmen.

Spannungsreiches Verhältnis zu Russland

Nach der Unabhängigkeit 1991 schlug die estnische Politik auf einen klaren Annäherungskurs gegenüber dem Westen ein, trat der NATO und der EU bei. Zugleich grenzte man sich deutlich von Russland ab. Das ging so weit, dass die estnische Staatsbürgerschaft nur Leuten zugestanden wurde, die schon vor 1940 in dem Land lebten beziehungsweise von solchen Personen abstammten. Damit waren aus Russland und anderen Regionen der Sowjetunion Zugewanderte ausgeschlossen, was zur Folge hatte, dass 1991 über 30 Prozent der Bevölkerung Estlands eine «unbestimmte» (faktisch keine) Nationalität hatten. Inzwischen ist dieser Anteil auf 7 Prozent gesunken. Viele russischsprachige Einwohner haben die estnische Staatsbürgerschaft angenommen. Wer allerdings die estnische Sprache nicht oder zu wenig gut beherrscht (und das ist bei vielen der Fall), dem ist der Weg zum Pass verwehrt, denn Estnisch ist bis heute die einzige Amtssprache.

Anders als in Lettland, wo es eine starke Partei der russischsprachigen Minderheit gibt[2], spielt die Sprachenfrage in der estnischen Politik eine geringe Rolle, allerdings ist das Verhältnis zwischen der estnischsprachigen Mehrheit und der russischsprachigen Minderheit nicht ohne Spannungen. Nach der russischen Annexion der Krim befürchteten viele im Baltikum ähnliche Vorgänge in ihren Ländern. Das dürfte erklären, weshalb bei den Wahlen 2015 in Estland mit der Estnischen Konservativen Volkspartei eine von vielen als ethno-nationalistisch bezeichnete Partei den Einzug ins Parlament schaffte. Bei den Wahlen am 3. März dürfte sie gemäss Umfragen zur drittstärksten Partei aufsteigen.

 

Dieser Beitrag ist Teil der Serie «ParliamentHopping», in der wir Parlamente rund um die Welt porträtieren.

 


[1] Die anderen dem Autor bekannten Beispiele einer parallelen Sitzordnung sind der Kantonsrat in Schaffhausen, der Grosse Rat in Appenzell und das Parlament im Kanton Jura.

[2] Viele der russischsprachigen Esten, die vor allem im Osten des Landes sowie in der Hauptstadt Tallinn leben, wählen die Zentrumspartei, die in diesen Landesteilen besonders stark ist.

Brexit: Raus aus der Bredouille – rein ins Dilemma?

Ein zweites Referendum könnte Klarheit über den Austritt Grossbritanniens aus der EU bringen. Die praktische Umsetzung ist allerdings knifflig.

An diesem Dienstag kommt es zum Showdown in London: Das Abkommen über den EU-Austritt des Landes, das Premierministerin Theresa May mit Brüssel ausgehandelt hat, wird dem Unterhaus zur Abstimmung vorgelegt (nachdem die Regierungschefin eine erste Abstimmung im Dezember in Erwartung einer Niederlage abgesagt hatte). Die Chancen auf eine Annahme des Deals sind auch diesmal nicht gerade rosig.

Sollten die Commons Nein sagen, droht die britische Politik (noch weiter) im Chaos zu versinken. Angesichts dieser Aussichten erhält eine Idee Rückenwind, die bereits seit der Brexit-Abstimmung 2016 im Gespräch ist: ein zweites Referendum. So wie es aussieht, scheint keine der Optionen, die auf dem Tisch liegen – May’s Deal, No-Deal Brexit, No Brexit – eine Mehrheit des Parlaments zu überzeugen. Warum also nicht den Ball zurück ans Volk spielen?

houseofcommonsdebate

Das britische Unterhaus tut sich schwer damit, eine Lösung für den Brexit zu finden. Sollte es den Ball zurück ans Volk spielen? Bild: UK Parliament (Flickr)

Verschiedene Bewegungen haben genau das im Sinn. Interessanterweise fordern jene, die vor der Abstimmung von 2016 Referenden generell als Teufelszeug brandmarkten, nun mitunter am lautesten ein weiteres Referendum. Offensichtlich spielen hier politische Überlegungen eine wichtige Rolle.

Staatspolitisch gibt es sowohl Argumente für wie auch gegen eine neue Volksabstimmung. Auf der einen Seite kann man argumentieren, dass nun Klarheit über die konkreten Optionen für einen Austritt sowie die entsprechenden Vor- und Nachteile herrscht, und die Bürger nun en connaissance de cause entscheiden könnten. Auch spricht einiges dafür, wichtige internationale Verträge dem Stimmvolk vorzulegen – und der Austrittsvertrag gehört ohne Zweifel in diese Kategorie. Auf der anderen Seite hat niemand den Bürgern im Vorfeld der Brexit-Abstimmung 2016 versprochen, dass sie sich später nochmals äussern könnten. Man könnte also argumentieren, dass das Volk sich im Bewusstsein aller Unsicherheiten und Risiken für den Austritt aus der EU entschieden habe – und der Entscheid nun zu akzeptieren sei (auch wenn es sich rechtlich um ein unverbindliches Plebiszit handelte).

Keine Methode ohne Schwäche

Abgesehen davon stellt sich eine andere Frage: Wie sollte ein allfälliges zweites Referendum überhaupt durchgeführt werden? Welche Frage soll den Bürgern gestellt werden? Dieser Punkt wurde bisher noch kaum angesprochen. Dabei ist er durchaus entscheidend, wie sich zeigen wird.

Grundsätzlich sind folgende Varianten denkbar:

Auf den ersten Blick die einfachste Möglichkeit wäre eine simple Ja/Nein-Abstimmung. Bloss: Zu was soll man konkret Ja oder Nein sagen können? Nochmals über die Grundsatzfrage (Brexit Ja oder Nein?) abzustimmen, macht wenig Sinn, weil im Fall eines erneuten Ja unklar bliebe, welche Form von Brexit das Stimmvolk bevorzugt. Eine Abstimmung über das konkrete Abkommen, das auf dem Tisch liegt, würde möglicherweise ebenfalls kein befriedigendes Resultat liefern. Denn sowohl «Remainers» als auch Anhänger eines «hard Brexit» lehnen den Deal ab. Bei einem Nein wäre somit nicht klar, was die Bürger stattdessen wollen.

Sinnvoller wäre es, den Stimmbürgern zwei Fragen vorzulegen: In einer ersten können sie sich zwischen dem Austritt und dem Verbleib in der EU entscheiden. In einer zweiten über den Deal Mays (oder der dannzumal amtierenden Regierung) befinden. Würde eine Mehrheit sich bei der ersten Frage gegen den Brexit aussprechen, wäre die zweite Frage irrelevant. Andernfalls würden bei der zweiten Frage alle Stimmen zählen (also auch jene der Brexit-Gegner).

Das Problem bei dieser Variante wäre, dass sie manche Stimmbürger in ein taktisches Dilemma stürzen könnte. Nehmen wir als Beispiel einen überzeugten Brexit-Befürworter, der am liebsten einen möglichst klaren Bruch mit der EU hätte. Mays weiche Variante findet er hingegen schlecht – so schlecht, dass er ihr den Verbleib in der EU vorziehen würde. Rechnet dieser Bürger nun damit, dass Mays Deal sich beim Stichentscheid durchsetzen würde, müsste er bei der ersten Frage eigentlich contre coeur für den Verbleib in der EU stimmen. (Wer glaubt, eine solche Präferenzordnung gebe es in der Praxis nicht, irrt. Der Brexit-Vordenker Daniel Hannan etwa sähe den Verbleib in der EU lieber als das vorliegende Abkommen.)[1]

Alternativ könnten die Bürger zunächst über das ausgehandelte Abkommen befragt werden und (im Falle eines Neins) über die Grundsatzfrage des Austritts. Das Problem des taktischen Abstimmens würde dieser Wechsel der Reihenfolge indes nicht aus der Welt schaffen.

Eine weitere Variante wäre jene mit Stichfrage. Diese kommt in der Schweiz bei Abstimmungen über Initiativen mit direkten Gegenvorschlägen zur Anwendung. Im vorliegenden Fall würden die Stimmbürger zunächst parallel über das ausgehandelte Austrittsabkommen und über einen harten bzw. ungeregelten Brexit befragt, wobei sie jede der beiden Fragen entweder mit Ja oder Nein beantworten könnten. Für den Fall, dass beide eine Mehrheit finden, könnte ausserdem bei der Stichfrage angekreuzt werden, welcher der beiden Austrittsvarianten den Vorzug gegeben werden soll. Sollte keine von beiden bei der Ja/Nein-Frage eine Mehrheit erreichen, wäre dies als Votum für den Verbleib in der EU zu interpretieren.

Taktisches Wählen bleibt aber auch hier möglich. So könnten Befürworter eines harten Brexit, die aber in der Stichfrage einen Sieg von May’s Deal erwarten, geneigt sein, letzteren in der ersten Frage abzulehnen, selbst wenn sie ihn dem Verbleib in der EU vorziehen (sie würden damit aber auch das Risiko eingehen, dass am Ende keine der beiden Optionen eine Mehrheit erreicht).

Schliesslich wäre eine Frage mit drei Antwortmöglichkeiten (Mays Deal, Verbleib in der EU oder No Deal bzw. neue Verhandlungen mit Brüssel[2]) möglich. Der Teufel steckt aber auch hier im Detail: Lässt man jeden Bürger nur eine Option auf seinen Stimmzettel schreiben bzw. ankreuzen, müsste das relative Mehr zur Anwendung kommen. Dieses Verfahren verzerrt das Resultat schon bei Wahlen – und bei Abstimmungen erst recht.

Sinnvollerweise müssten die Bürger die drei Optionen nach Präferenzen ordnen können. Ein Bürger könnte also beispielsweise neben No Deal eine 1 schreiben, neben den ausgehandelten Deal eine 2 und neben Remain eine 3. Ausgezählt würde nach dem Verfahren der Single Transferable Vote bzw. Alternative Vote: Zunächst werden die ersten Präferenzen addiert; wenn keine Variante eine Mehrheit findet, wird die unpopulärste Option eliminiert und die Stimmen der Wähler mit dieser als erster Präferenz gemäss deren zweiter Präferenz den anderen beiden Optionen zugeteilt; die Option, die dann auf eine Mehrheit kommt, gewinnt. Freilich sind taktische Überlegungen auch hier nicht ausgeschlossen, jedoch hätten sie im Vergleich zur Variante mit zwei Fragen einen kleineren Einfluss.

Die beliebteste Option verliert

Ein anderes Problem bleibt jedoch: Es ist möglich, dass in einem solchen Verfahren eine Option, die beide anderen Optionen in der direkten Gegenüberstellung schlagen würde, bereits in der ersten Runde rausfällt. Nehmen wir folgende fiktiven Präferenzordnungen:

Anteil der Stimmberechtigten 1. Präferenz 2. Präferenz 3. Präferenz
30 % No Deal Mays Deal Kein Brexit
5 % No Deal Kein Brexit Mays Deal
15 % Mays Deal Kein Brexit No Deal
10 % Mays Deal No Deal Kein Brexit
35 % Kein Brexit Mays Deal No Deal
5 % Kein Brexit No Deal Mays Deal

 

Betrachtet man die erste Präferenz, würde «No Deal» auf 35 Prozent der Stimmen kommen, Mays Deal auf 25 und «Kein Brexit» auf 40. Mays Deal würde also eliminiert, die Stimmen dieser Wähler würden zu drei Fünfteln dem Verbleib in der EU und zu zwei Fünfteln «No Deal» zugewiesen. «Kein Brexit» käme so auf 55 Prozent und würde als Sieger aus der Abstimmung hervorgehen.

Die Anhänger von Mays Deal könnten nun allerdings argumentieren, dass ihre Präferenz eigentlich die beliebteste wäre – und sie hätten recht! Stellt man nämlich Mays Deal dem Verbleib in der EU gegenüber, siegt erstere Option mit 55 zu 45 Prozent. Stellt man ihn «No Deal» gegenüber, gewinnt er mit 60 zu 40 Prozent. Im direkten Duell gewinnt Mays Deal gegen alle anderen Varianten[3] – und geht in einer Abstimmung mit drei Varianten doch hoffnungslos unter. Der Grund liegt darin, dass in diesem Beispiel zwar viele Bürger Mays Deal als hinnehmbaren Kompromiss sehen, aber nur wenige als oberste Priorität.

Nun könnte man dieses Problem lösen, indem man zunächst paarweise abstimmen lässt, und erst wenn es keinen eindeutigen Sieger gibt, STV anwendet. Dieses Verfahren würde aber das taktische Abstimmen wieder zurück ins Spiel bringen. Denn nun könnten einige Anhänger des Verbleibs in der EU (bzw. eines hard Brexit) contre coeur «No Deal» (bzw. «Kein Brexit») als zweite Präferenz auf ihren Zettel schreiben. Damit würde die direkte Ausmarchung keinen Sieger ergeben (Condorcet Paradoxon) und STV müsste entscheiden, wo ceteris paribus Mays Deal wiederum als erste Option ausschiede.[4]

Wie könnte das Dilemma aufgelöst werden? Die Antwort ist einfach: gar nicht. Den Beweis dazu lieferte der Ökonom Kenneth Arrow mit seinem Unmöglichkeitssatz. Er zeigte auf, dass es keine Methode gibt, die die Präferenzen bzw. die Nutzenfunktionen von Individuen zu einer gesamtgesellschaftlichen Nutzenfunktion aggregieren kann und dabei fünf einfache logische Grundbedingungen einhält.[5]

Auf ein zweites Brexit-Referendum übertragen heisst das, dass es keine Fragestellung gibt, die mit 100-prozentiger Sicherheit das Resultat liefert, das den gesamtgesellschaftlichen Nutzen maximiert, oder nur schon jenes, das von einer Mehrheit gegenüber den anderen Optionen bevorzugt würde, wie wir gesehen haben.

Das bedeutet natürlich nicht, dass ein zweites Referendum bzw. Referenden im Allgemeinen unnütz wären – tatsächlich schlägt sich die repräsentative Demokratie gegenwärtig ja mit den genau gleichen Dilemmata herum. Bloss ist es, sobald mehr als zwei Optionen im Spiel sind, ziemlich anspruchsvoll, in Volksabstimmungen den «Willen des Volkes» «richtig» zu ermitteln. Es geht somit oft nicht darum, das perfekte Verfahren zu finden, sondern eher, das am wenigsten schlechte.

 

Weiterführende Artikel:

 


[1] Das Beispiel zeigt ein grundsätzliches Problem derartiger Präferenzordnungen. Bestehen solche, ist es möglich, dass von drei Optionen keine als eindeutige Gewinnerin resultiert – das so genannte Condorcet-Paradoxon. Der Politikwissenschafter Simon Kaye kam in einem kürzlich publizierten Beitrag zum Schluss, dass ein solches Condorcet-Paradoxon beim Brexit vorliegen könnte.

[2] Der Einfachheit halber bezeichnen wir die letzte Version im Folgenden als «No Deal».

[3] Technisch gesprochen handelt es sich um einen Condorcet-Gewinner.

[4] Keine Lösung wäre auch die Durchführung einer so genannten Borda-Wahl. Bei diesem Modell können die Wähler Punkte vergeben (2 Punkte an die erste Präferenz, 1 an die zweite Präferenz), die dann addiert werden. Auch hier gibt es aber Anreize für taktisches Wählen.

[5] George Szpiro (2011): Die verflixte Mathematik der Demokratie, Kapitel 11.

Wie die Schweiz das Panaschieren lernte

1918 stimmte die Schweiz der Einführung des Proporz zu. Wie aber kam sie auf das konkrete Verfahren zur Umsetzung dieses Prinzips? Wo liegen die Wurzeln von Kumulieren und Listenverbindungen? Eine Spurensuche in den historischen Gesetzen und Debatten.

Wie die Schweiz zum Proporzsystem kam, haben wir an dieser Stelle bereits beschrieben. Doch wie wir gesehen haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie bei Wahlen die Stimmen (einigermassen) proportional auf die Parteien verteilt werden können. Gleichwohl sind die Proporzwahlsysteme in den Kantonen sowie jenes für die Nationalratswahlen einander recht ähnlich. Wie kam man zu genau diesem System?

Eine wichtige Rolle bei der Einführung des Verhältniswahlrechts spielte bekanntlich der Kanton Genf, wo die Association réformiste sich bereits ab 1865 für ein gerechteres Wahlsystem starkmachte. Ernest Naville, der Gründer der Vereinigung, sah zu Beginn das sogenannte Systeme Hare (Single Transferable Vote) als Lösung. Dabei handelt es sich im Prinzip um ein Mehrheitswahlsystem, mit der Besonderheit, dass die Wähler die Kandidaten nach Präferenz ordnen können und Minderheitsparteien dadurch bessere Chancen haben.

Schliesslich setzte die Association réformiste genevoise auf das System des Listenproporz – eher aus pragmatischen Gründen als aus Überzeugung, wie Dominique Wisler in La démocratie genevoise schreibt.[1] Denn, so befand Naville, die Parteien seien in Genf bereits derart dominant, dass es sinnvoll sei, die Sitze gemäss Parteistärken zu verteilen.

Kandidaten wählen, nicht nur Parteien

Im System des Listenproporzes stellt sich zunächst die Frage, wie die Sitze auf die Listen verteilt werden. Hier tendierten sowohl die Association réformiste wie auch der 1876 gegründete Schweizerische Wahlreformverein früh zum Divisorverfahren mit Abrunden, das international unter dem Namen seines Erfinders D’Hondt und in der Schweiz unter dem Namen des vermeintlichen Erfinders Hagenbach-Bischoff bekannt ist. Dieses System bevorzugt tendenziell grosse Parteien, was aber, soweit ersichtlich, nicht zu grossen Diskussionen Anlass gab. Offenbar erschienen den Proporzbefürwortern die Verzerrungen des Hagenbach-Bischoff-Systems vernachlässigbar im Vergleich zu den Verzerrungen des Mehrheitswahlrechts.

Wie werden die Stimmen gezählt? Und wie in Sitze umgerechnet?Stimmenzähler bei der Arbeit (Aufnahme von 1936). Quelle: Parlamentsdienste

Viel mehr zu reden gab ein anderer Aspekt: Der Listenproporz verteilt die Stimmen auf die Parteien gemäss ihrer jeweiligen Stärke. Was aber ist mit den einzelnen Kandidaten? Die Proporzbefürworter waren sich einig, dass die Wähler nicht nur ihre Präferenz für eine Partei ausdrücken können sollten, sondern auch für einzelne Kandidaten. Aber wie?

Eine Übersicht der Association réformiste genevoise aus dem Jahr 1890[2] listet nicht weniger als zehn unterschiedliche Verfahren auf – darunter geschlossene Listen, Möglichkeit des Streichens ohne Panaschieren, Streichen mit Panaschieren, beschränktes Kumulieren oder unbeschränktes Kumulieren. Die letzte Variante bevorzugte die Association réformiste. Unter diesem System kann ein Kandidat so oft auf den Wahlzettel geschrieben werden, wie Sitze zu besetzen sind (Streichen und Panaschieren sind ebenfalls erlaubt).

Als im Tessin kurz nach der Publikation des Hefts am 11. September 1890 die konservative Regierung gestürzt wurde und der Kanton im Chaos zu versinken drohte, intervenierte die Eidgenossenschaft. Sie sandte Truppen in den Südkanton und setzte Oberst Arnold Künzli als Kommissär ein, der vorübergehend die Regierungsgeschäfte übernahm. Er setzte eine Volksabstimmung für den 5. Oktober an, in der sich die Tessiner Stimmberechtigten im Grundsatz für eine Totalrevision der Verfassung aussprachen. Da sich der Konflikt insbesondere am verzerrenden Wahlsystem entzündet hatte, galt es, für die Wahl des Verfassungsrats ein faireres Verfahren zu finden. Die Abordnung des Bundesrats wollte diesen Entscheid zunächst den Tessiner Parteien überlassen, wobei sie ihnen die Broschüre der Genfer Reformer als Inspiration zukommen liess, ebenso wie eine Untersuchung des Statistischen Bureaus, das die Auswirkungen des Proporz auf die Sitzverteilung berechnet hatte.

Als sich Konservative und Liberale nicht auf ein neues Wahlsystem einigen konnten, machte Künzli am 21. November 1890 schliesslich doch einen konkreten Vorschlag für die Einführung der Verhältniswahl. Als Verfahren schlug er jenes mit der Möglichkeit des Streichens, aber ohne Panaschieren oder Kumulieren vor. Dieses wurde in der Genfer Broschüre als «la plus simple et la plus facile» bezeichnet. Am folgenden Tag stimmten die konservative und die liberale Abordnung dem Vorschlag mit einer kleinen Änderung bei der Wahlkreiseinteilung zu. Für die Zuteilung der Mandate auf die Listen kam das Restzahlverfahren (Hare-Niemeyer) zur Anwendung, welches heute unter anderem für die Verteilung der Nationalratssitze auf die Kantone Anwendung findet.

Die Anwendung des Verfahrens bei der Wahl zum Verfassungsrat am 11. Januar 1891 endete wieder im Streit, was allerdings nicht die Schuld des neuen Wahlsystems war. Die konservative Partei stellte in den Wahlkreisen jeweils mehrere Listen auf, offenbar mit der Erwartung, dass diese Listen mit ihren Restzahlen insgesamt mehr Sitze holen würden als eine einzelne konservative. Bereits dieser Plan zeigt, dass die politischen Akteure mit dem Proporz noch nicht vertraut waren, denn eine solche Strategie resultiert ebenso häufig in einem Sitzverlust wie in einem Sitzgewinnin. Dennoch fürchteten die Liberalen, von den Konservativen übervorteilt zu werden, und boykottierten die Wahl, so dass diese einen rein konservativen Verfassungsrat hervorbrachte.[3]

Dieser verankerte das Verhältniswahlsystem für die Wahl des Parlaments in der Verfassung, mit der wesentlichen Neuerung, dass das Panaschieren explizit erlaubt wurde. Das in der Folge vom Grossen Rat beschlossene neue Wahlgesetz sah deshalb den Wechsel von der Listenstimmenkonkurrenz zur Einzelstimmenkonkurrenz vor.

Die Broschüre der Association réformiste genevoise hatte bei dieser Variante vorgesehen, dass leere Zeilen auf dem Wahlzettel verfallen. Das hat zur Folge, dass Wähler, die mehr Kandidaten streichen als hinzufügen, automatisch an Stimmengewicht verlieren. Auch sind die Parteien faktisch gezwungen, vollständig gefüllte Listen einzureichen. Das Tessiner Gesetz fand hier eine sinnvollere Variante, die sich in der Folge schweizweit durchsetzte: Leere Zeilen wurden einfach als Stimmen für jene Liste gezählt, die auf dem Kopf des Wahlzettels stand. Ähnliche Lösungen wählten die Kantone Neuenburg und Genf, die den Proporz kurz nach dem Tessin 1891 beziehungsweise 1892 einführten.

Gesetze mit Kinderkrankheiten

Die Verfahren für die Zuteilung der Sitze auf die Listen waren zunächst noch ziemlich rudimentär (obschon mit dem Vorschlag von Hagenbach-Bischoff eigentlich ein elegantes und praxistaugliches System vorlag). So legten die ersten Gesetze im Tessin, in Neuenburg, Genf, Zug und Schwyz die Verteilungszahl fest, indem einfach die Zahl der Stimmen durch die Zahl der Sitze im betreffenden Wahlkreis (statt durch die Zahl der Sitze plus 1, wie im Vorschlag von Hagenbach-Bischoff) geteilt wurde. Dadurch wurden in der Praxis weniger Sitze in der ersten Verteilungsrunde zugeteilt. Stossend war das vor allem deshalb, weil die verbleibenden Restmandate in den meisten Kantonen dann einfach der respektive den grössten Liste(n) gegeben wurden und der Proporz somit deutlich zugunsten der grossen Parteien verzerrt wurde.[4] Genf vermied diese Verzerrung, indem auf die grössten Reste abgestellt wurde. 1906 ging der Kanton zum Hagenbach-Bischoff-Verfahren über.

Mit der Einführung der Verhältniswahl in Basel-Stadt 1905 fand die Möglichkeit des Kumulierens erstmals Anwendung in der Praxis. Das Gesetz sah vor, dass ein Name bis zu dreimal auf einer Liste stehen darf. Bis heute ist Basel-Stadt der einzige Kanton, der das dreifache Aufführens eines Kandidaten erlaubt, während in allen anderen ebenso wie bei Nationalratswahlen nur das einmalige Kumulieren zulässig ist (wenn es denn überhaupt möglich ist).[5]

Der Bund als Vorbild

Eine weitere Innovation brachte die Einführung des Proporz auf Bundesebene 1918 beziehungsweise das entsprechende Gesetz von 1919. Dieses liess nämlich erstmals Listenverbindungen zu. Diese Möglichkeit war 1887 erstmals in Belgien und 1896 von Hagenbach-Bischoff für die Schweiz vorgeschlagen worden.[6] Der Bundesrat nahm sie in seinem Gesetzesvorschlag vor allem deshalb auf, um es den Parteien insbesondere in grossen Kantonen zu ermöglichen, mit regionalen Listen anzutreten.[7] Dass Listenverbindungen auch zwischen verschiedenen Parteien abgeschlossen werden könnten, um dem Proporzglück auf die Sprünge zu helfen, betrachtete die Regierung mit Skepsis, beliess die Bestimmung aber trotzdem in ihrem Vorschlag.

In den Räten gab dieser Punkt überraschenderweise kaum zu Reden. Hier drehten sich die Diskussionen vor allem um die Möglichkeit des Kumulierens, die der Bundesrat wie auch der Nationalrat zunächst ausschliessen wollte – unter anderem mit dem Argument, dass dadurch die Macht der Parteien auf Kosten der Wähler ausgedehnt würde, da erstere ihren bevorzugten Kandidaten durch Vorkumulieren Sitze sichern könnten. Ebenfalls wollte der Nationalrat zusammen mit dem Proporz den Stimmzwang einführen. Möglicherweise standen dahinter taktische Überlegungen seitens der Freisinnigen, die hofften, dass das Gesetz mit diesem Zusatz versehen in einer Referendumsabstimmung Schiffbruch erleiden würde.[8] In beiden Punkten stellte sich jedoch der Ständerat gegen die grosse Kammer, die schliesslich einlenkte. Im Februar 1919 – in einer eigens einberufenen Sondersession und nur gerade vier Monate nach der Volksabstimmung über die Einführung des Proporz – stimmten beide Räte dem Gesetz einstimmig zu.

Das Bundesgesetz hatte Vorbildcharakter. Es sollte die kantonalen und kommunalen Proporzregeln massgeblich prägen, wie dies in den Ratsdebatten bereits erwartet worden war. So hatte der St. Galler Konservative Emil Grünenfelder im Nationalrat erklärt: «Wir haben hier ein Gesetz von ungeheurer Tragweite zu machen, ein Gesetz, das für alle Kantone der Eidgenossenschaft gelten und als Vorbild auch für die Kantone und grösseren Gemeinden dienen wird. Denn es wird wohl kaum angehen, dass man in einem und demselben Staatswesen mehrere Proporzgesetze nach verschiedenen Systemen hat.» Tatsächlich haben in der Folge z.B. die meisten Kantone, in denen der Proporz zur Anwendung kommt, die Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens eingeführt. Auch das Prinzip der Einzelstimmenkonkurrenz hat sich durchgesetzt, ebenso über weite Strecken das Sitzzuteilungsverfahren nach Hagenbach-Bischoff – zumindest bis in der jüngeren Vergangenheit. Demgegenüber sind die Kantone in der Frage der Listenverbindungen geteilt. (Siehe dazu auch die Übersicht über die politischen Systeme der Kantone.)

Wahlsysteme sind nie statisch oder in Stein gemeisselt. Sie entwickeln sich fort, sei es wegen Veränderungen des Rechtsempfindens in der Gesellschaft, sei es dank neuer technischer Möglichkeiten. Das zeigen gerade die Diskussionen der letzten Jahre über die Verfassungskonformität kantonaler Proporzsysteme. Gleichwohl lässt sich sagen, dass die Weichenstellungen in den Anfangszeiten des Verhältniswahlrechts seine Anwendung bis heute prägen.


[1] Dominique Wisler (2008): La démocratie genevoise, S. 90.

[2] Association réformiste genevoise (1890): Étude comparée des différentes méthodes de représentation proportionnelle, deuxième édition.

[3] Emil Klöti (1901): Die Proportionalwahl in der Schweiz. Geschichte, Darstellung und Kritik, S. 42-44.

[4] Das Tessin war erst 1891 zu diesem unfaireren Modell übergegangen, nachdem man – wie erwähnt – für die Wahl des Verfassungsrats noch das simple Restzahlverfahren angewendet hatte.

[5] Nach der Einführung des Proporz im Kanton Zug 1894 sah die Verordnung des Regierungsrats sogar die Möglichkeit des unbeschränkten Kumulierens vor. Bei der Umsetzung auf Gesetzesstufe entschied sich der Kantonsrat 1896 jedoch dafür, die Listenstimmen- statt der Einzelstimmenkonkurrenz anzuwenden und die Möglichkeit des Kumulierens fallenzulassen.

[6] Klöti 1901, S. 402f.

[7] Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Wahl des Nationalrates nach dem Grundsatze der Proportionalität vom 26. November 1918, S. 125.

[8] Alfred Kölz (2004): Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848, S. 729.

Ein Land steht auf tönernen «zuilen»

Die Niederlande, einst ein klassischer Fall einer Konsensdemokratie, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer «normalen» parlamentarischen Konkurrenzdemokratie gewandelt. Heute scheint das politische System weniger in der Lage, die neuen Gräben zu überbrücken.

Eine seltsame Debatte hat das niederländische Unterhaus, die Tweede Kamer, kürzlich ausgetragen. Die konservative protestantische Partei SGP, sekundiert von Geert Wilders’ PVV, störte sich öffentlich daran, dass im Parlament nirgends eine niederländische Flagge steht und somit nichts die Politiker daran erinnert, wem sie verpflichtet sind. Die Linke tat die Forderung als billig inszenierten Nationalismus ab. Die Partei GroenLinks schlug vor, neben der niederländischen eine europäische Flagge aufzustellen. Am Ende stimmte das Parlament der Motion der SGP zu: Nun steht eine Flagge im Parlament, allerdings ärgern sich manche Politiker darüber, dass sie nicht hinter dem Rednerpult steht, wo sie für die Fernsehkameras jederzeit sichtbar gewesen wäre, sondern diskret in einer Ecke (wie im National- und Ständerat). Die Episode passt zum Bild der pragmatischen Niederlande und der Kompromissbereitschaft, welche die dortige Politik pflegt – oder früher pflegte.

Tweede Kamer, Den Haag
Baujahr 1992
Legislatives System bikameral
Sitze 150
Wahlsystem Proporz
Wahlkreise 20
Legislaturperiode 4 Jahre
Parteien 13

Zwar ist Amsterdam die Hauptstadt der Niederlande, das Parlament wie auch die wichtigsten Regierungsgebäude sind aber seit jeher in Den Haag. In der Stadt, wo es deutlich gemütlicher zugeht als in der pulsierenden Metropole Amsterdam, befindet sich malerisch an einem Weiher gelegen der Binnenhof, der Gebäudekomplex, in dem die Behörden der Legislative und der Exekutive untergebracht sind. Auf der Seite des Weihers liegen der Senat (Eerste Kamer)[1] und der Sitz des Ministerpräsidenten. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Tweede Kamer zu finden. Dazwischen ist der Innenhof mit dem ältesten Gebäude der Stadt, in dem der Rittersaal untergebracht ist. Dieser wird für offizielle Empfänge und Feierlichkeiten genutzt, etwa für die Prozession am Prinsjesdag, der jeweils am dritten Dienstag im September gefeiert wird und an dem König und Königin in der Kutsche und von den Massen bejubelt zum Parlament fahren, um dort die Ziele der Regierung für das kommende Jahr zu verlesen.

Ältestes Parlamentsgebäude der Welt

Dass das niederländische Parlament in Den Haag angesiedelt ist, hat historische Gründe. Der Binnenhof entstand bereits ab dem 13. Jahrhundert, womit es sich um das älteste Parlamentsgebäude der Welt handelt, das noch in Gebrauch ist. Der Binnenhof war der Regierungssitz der 1581 ausgerufenen Niederländischen Republik, und unter der Herrschaft Spaniens residierten die spanischen Statthalter in dem Gebäudekomplex.

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Der Binnenhof, wo die wichtigsten Behörden untergebracht sind, liegt malerisch an einem Weiher. (Foto: Pieter Musterd)

Bei ihrer ersten Einberufung 1830 wurde die Tweede Kamer zunächst im ehemaligen Ballsaal untergebracht. Dieser wurde mit der Zeit allerdings zu klein, weshalb ein Neubau nötig wurde, in den das Parlament 1992 umzog. Das neue Parlamentsgebäude, entworfen vom Architekten Pi de Bruijn, kombiniert in eleganter Weise Teile alter Bauten mit moderner Architektur.

Der Parlamentssaal selber wirkt ebenfalls modern, wenn auch – selbst mit Flagge – eher unspektakulär und bescheiden. Auch nach dem Umzug braucht die Tweede Kamer wenig Platz. Kein Wunder: Mit 150 Mitgliedern ist das niederländische Unterhaus im internationalen Vergleich klein.

Die 150 Sitze werden nach dem Proporzverfahren vergeben, wobei in der Broschüre im Besucherzentrum betont wird, dass das Wahlsystem eines der proportionalsten der Welt sei. Zwar werden die Sitze (wie bei den Schweizer Nationalratswahlen) nach dem D’Hondt-Verfahren (Divisormethode mit Abrunden) vergeben, was die Mandatsverteilung zugunsten grösserer Parteien verzerrt. Allerdings werden die Sitze (anders als in der Schweiz) über alle Wahlkreise hinweg auf die Parteien verteilt, wodurch die Auswirkungen weniger gravierend ist. Auch das tiefe Quorum von 1/150 der Stimmen (also genau ein Sitz) macht es für kleinere Parteien relativ einfach, ins Parlament einzuziehen. Aktuell sind 13 Parteien im Parlament vertreten.

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Im Innern des Parlamentsgebäudes, das neue Bauten (links) mit bestehenden (rechts) kombiniert. Das Glasdach wurde vom Architekten Pi de Bruijn als Metapher für Transparenz konzipiert. (Foto: eigene Aufnahme)

Ideologische Säulen

Die Zusammensetzung der Tweede Kamer sieht damit heute sehr viel anders aus als noch vor wenigen Jahrzehnten. Einst waren die Niederlande ein klassischer Fall einer Konsensdemokratie. Tatsächlich diente dem «Vater» des Modells, dem niederländischen Politikwissenschafter Arend Lijphart, sein Land als Inspiration, als er das Konzept des Consociationalism entwickelte. (Als weitere typische Fälle identifizierte Lijphart die Schweiz, Belgien und Österreich.)[2] Lijphart ging von der Frage aus, wie in Ländern mit tiefen gesellschaftlichen Gräben eine stabile Demokratie aufrechterhalten werden kann.

Ähnlich wie in der Schweiz spaltete sich die Politik in den Niederlanden früher vor allem an der Konfession beziehungsweise an der Frage nach dem Verhältnis zwischen Kirche und Staat sowie an der sozialen Frage. Die niederländische Gesellschaft teilte sich in vier «Säulen» («zuilen»): die protestantische, die katholische, die neutrale oder liberale und die sozialistische.[3] Diese bildeten nicht nur unterschiedliche politische Ideologien ab, sondern stellten gewissermassen eigene, abgeschlossene Gesellschaften dar. Sie hatten eigene Parteien, Zeitungen, Vereine, Fernsehsender, ja sogar eigene Fussballligen. Die Wissenschaft spricht von einer «verzuiling» der Gesellschaft.

Mit der Zeit nahm die Bedeutung der klassischen ideologischen Gräben jedoch ab. Es kam zur «ontzuiling». Neue politische Kräfte entstanden, wie die linksliberale Partei D66, die Grünen oder später die PVV. Die Parteien, die einst die Säulen vertraten, existieren zwar noch (etwa die liberale VVD von Ministerpräsident Mark Rutte oder die obengenannte protestantische SGP). Die niederländische Politik ist heute von anderen Gräben geprägt, wobei der Gegensatz zwischen gesellschaftlicher Offenheit und Geschlossenheit der bestimmende ist.

Demokratie-Experiment abgebrochen

Allerdings scheint das politische System im Gegensatz zu früher weniger gut in der Lage, die Gräben zu überbrücken. Früher umfassten Regierungskoalitionen oft mehr Parteien, als für eine Mehrheit im Parlament nötig gewesen wären (analog zur Konkordanz in der Schweiz).

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Neu mit Flagge: Der Parlamentssaal. (Foto: www.tweedekamer.nl)

 

Heute sind die Niederlande hingegen eine klassische parlamentarische Demokratie mit wechselnden Koalitionsregierungen. Nach den letzten nationalen Wahlen 2017 brauchte Regierungschef Rutte Monate, um eine Koalition mit einer knappen Mehrheit im Parlament zu zimmern. Am Ende gelang es ihm irgendwie, vier Parteien (VVD, CDA, D66 und ChristenUnie) zu einem gemeinsamen Programm zu verpflichten.

Teil des Deals war eine Massnahme, die die niederländische Demokratie noch etwas weiter von der schweizerischen wegbewegt. Als Zugeständnis an die christlichdemokratische CDA wurde im Koalitionsvertrag nämlich festgehalten, den zaghaften Versuch zur Ausweitung der direkten Demokratie, in Form eines konsultativen Referendums, wieder abzubrechen. Die Tweede Kamer stimmte der Abschaffung im Februar zu, im Juli folgte der Senat. Seit 2015 konnten 300’000 Bürger eine (nicht bindende) Volksabstimmung über die meisten Gesetze verlangen, die das Parlament beschliesst. Dieses «Referendumsrecht» hatte zwar einige Schwächen, war aber immerhin das erste Instrument direkter Demokratie in den Niederlanden, das von unten nach oben wirkt.

Damit ist die niederländische Demokratie wieder ein gutes Stück indirekter geworden. Die meisten Abgeordneten der Tweede Kamer dürfte es (insgeheim) freuen. Dass ohne Volksabstimmungen über Abkommen mit der Ukraine das Regieren einfacher wird, dürfte sich indes als Trugschluss erweisen.

 

Dieser Beitrag ist der fünfte Teil der Serie «Parliamenthopping», in der wir Parlamente rund um die Welt porträtieren.

 


[1] Die Eerste Kamer wird indirekt durch die Parlamente der Provinzen gewählt und hat gegenüber der Tweede Kamer eingeschränkte Kompetenzen.

[2] Arend Lijphart (1977): Democracy in Plural Societies.

[3] Manche Wissenschafter fassen die Sozialisten nicht als eigene Säule auf, sondern als Teil der neutralen Säule.

Ein Bollwerk unter Beschuss

Das Parlament in Mexiko widerspiegelt die Machtverhältnisse im Land. Seit Jahrzehnten gibt der allmächtige PRI hier den Ton an. Bald könnte aber ein neuer Wind wehen.

«Wir brauchen mehr Nationalismus», sagt der Führer, der den ausländischen Gästen das mexikanische Parlament zeigt. Zu viele Politiker kümmerten sich nicht um das Wohl des Landes, sondern nur um ihren persönlichen Vorteil, klagt er. Es ist Sommer 2016. In den USA will Donald Trump Präsident werden mit dem Versprechen, eine Mauer zum südlichen Nachbarland zu bauen und dieses dafür zahlen zu lassen. Noch mehr als die Tiraden gegen mexikanische Einwanderer stören sich die Mexikaner aber am Verhalten ihrer eigenen Politiker: Präsident Enrique Peña Nieto wirkt angesichts der unverhohlen aggressiven Töne aus dem Norden kleinlaut, lädt Trump gar nach Mexiko ein, in der Hoffnung, diesen zu einer versöhnlicheren Haltung zu bewegen (was ein Wunschtraum bleiben sollte).

Cámara de Diputados, Palacio Legislativo de San Lázaro, Mexiko-Stadt
Baujahr 1981
Legislatives System bikameral
Sitze 500
Wahlsystem Mischsystem
Wahlkreise 300
Legislaturperiode 6 Jahre
Parteien 9

Das aussenpolitische Schlamassel fügt sich ein in eine Präsidentschaft, die von stockenden Reformen im Energie- und Bildungsbereich, steigender Kriminalität, einem ausgebrochenen Drogenboss und Vorwürfen von Vetternwirtschaft geprägt war. Kein Wunder hat Peña Nietos Partei, der mächtige PRI, laut Umfragen kaum noch Rückhalt in der Bevölkerung. Sie droht bei den Wahlen am 1. Juli nicht nur die Präsidentschaft, sondern auch ihre Dominanz im Parlament einzubüssen.

Glanz der Geschichte

Im Parlamentsgebäude in Mexiko-Stadt, Palacio Legislativo de San Lázaro, ist ein Bollwerk des PRI – mitsamt der Vetternwirtschaft, für die die Partei berüchtigt ist. Der massive Bau, 1981 fertiggestellt, wurde vom bekanntesten mexikanischen Architekten Pedro Ramírez Vázquez gestaltet, dessen Vorliebe für schlichte, massive Bauwerke deutlich sichtbar ist. Der Palast ist voll von Reverenzen auf die Revolution Anfang des 20. Jahrhunderts und den Glanz alter Zeiten. Die Gravur über dem Eingang verbindet präkolumbische Darstellungen mit Symbolen der Demokratie. In der Mitte prangt ein Adler mit einer Schlange im Mund, das mexikanische Wappen. Die Wandbemalungen im Innern erzählen Geschichten von Kolonialisierung, Kriegen und vor allem vieler berühmter Söhne (und einzelner Töchter) des Landes.

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Der Eingang des Palacio Legislativo de San Lázaro. Über dem mexikanischen Wappen steht «Constitucion Politica»; die vielen kleinen Wolken stehen in präkolumbischen Darstellungen für Sprache, hier für Meinungsfreiheit und demokratische Debatte. (Fotos: Jazmin Leuzinger)

Nicht weniger feierlich ist die eigentliche Parlamentskammer, die Cámara de Diputados. Wobei der Begriff «Kammer» untertrieben ist – es handelt sich eher um eine Halle. Mit 500 Sitzen kommt das mexikanische Abgeordnetenhaus zwar nicht an die 709 Plätze des deutschen Bundestags, der personell grössten Parlamentskammer der Welt, heran. Laut dem Fremdenführer ist das Abgeordnetenhaus aber volumenmässig der grösste Parlamentssaal der Welt. (Der kleinere Senat mit 128 Sitzen tagt in einem anderen Gebäude.)

Vorteil für grosse Parteien

Die Sitze im Abgeordnetenhaus werden zu drei Fünfteln nach dem relativen Mehrheitswahlrecht vergeben, dem gleichen Verfahren also, das auch bei der Präsidentenwahl zur Anwendung kommt und dort grosse Parteien bevorteilt.[1] Weil man auch ohne eine absolute Mehrheit der Stimmen gewinnen kann, gibt es einen starken Anreiz zur Konzentration. Diese Tendenz wird durch das Wahlverfahren für das Abgeordnetenhaus noch verstärkt, wenngleich ein Drittel der Sitze im Proporz vergeben werden.

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Die riesige Cámara de Diputados. Hinter dem Pult des Parlamentsvorsitzenden hängen zwei grosse mexikanische Flaggen, darüber steht: «La Patria es primero» («Das Vaterland zuerst»).

 

Allerdings hat der PRI in den letzten Jahren viel von ihrer Macht eingebüsst. Und nun könnte das von ihm eingeführte Wahlsystem ihm selbst zum Verhängnis werden. Denn in den Umfragen zu den Präsidentschaftswahlen führt derzeit der Linksaussen-Kandidat Andrés Manuel López Obrador mit seiner Partei Morena (Movimiento de Regeneración Nacional), die erst 2011 gegründet wurde. Der 64-Jährige gibt sich, obwohl bereits seit 30 Jahren in der Politik, als Anti-Establishment-Kandidat. Mit der Kombination von betont linken Positionen und nationalistischen Tönen ist er gewissermassen das mexikanische Gegenstück zu Donald Trump. Dass er einwilligen würde, eine Mauer an der Grenze zu bezahlen, ist jedenfalls schwer vorstellbar. Auch eine Neuaushandlung des Freihandelsabkommens Nafta dürfte mit López Obrador nicht einfacher werden, ist er doch – genau wie Trump – der Meinung, der Vertrag benachteilige sein Land, und fordert Zugeständnisse.

Lachender Dritter

Derzeit kommt «AMLO», wie er aufgrund seiner Initialen genannt wird, in Umfragen auf etwa 40 Prozent der Stimmen, Ricardo Anaya, der Präsidentschaftsanwärter der konservativen PAN, liegt mit knapp 30 Prozent deutlich zurück; der PRI und sein Kandidat José Antonio Meade käme derzeit mit nur 20 Prozent nur auf Platz drei.

Auch wenn noch viel passieren kann bis zum 1. Juli, geht AMLO zweifellos als Favorit in den Schlussspurt. Dass er eine Mehrheit holt, erscheint unwahrscheinlich – das ist aber auch nicht nötig: Im relativen Mehrheitswahlsystem reicht es, wenn er mehr Stimmen holt als seine Konkurrenten. Diese nehmen sich gegenseitig Stimmen in der Mitte weg – und dürften AMLO so den Weg in den Präsidentenpalast freimachen.

Damit würde wohl auch im Parlament ein anderer Wind wehen. Über fehlenden Nationalismus wird sich der Fremdenführer unter AMLO nicht beklagen müssen. Ob unter der neuen Ägide hingegen Vetternwirtschaft und Korruption ihr Ende finden, ist eine andere Frage.

Dieser Beitrag ist der vierte Teil der Serie «ParliamentHopping», in der wir Parlamente rund um die Welt porträtieren.


[1] Die Sitze im Senat werden zu drei Vierteln nach einer Variante des Majorzsystems vergeben, bei der jeweils die grösste Partei zwei Sitze und die zweitgrösste Partei einen Sitz erhält.

Die ultimative Übersicht über die politischen Systeme der Kantone

Eine neue Datenbank bietet eine umfassende Übersicht über Legislativen, Exekutiven und die direkte Demokratie in den Kantonen. Die Übersicht ist frei zugänglich.

Seit einiger Zeit unterhält Napoleon’s Nightmare eine Datenbank über die Wahlsysteme der Kantone für Parlamentswahlen. Sie bietet eine Übersicht über die Regeln, die bei den Wahlen für die kantonalen Parlamente zur Anwendung kommen.

In den vergangenen Monaten haben wir einigen Aufwand betrieben, um die Tabelle um zwei weitere Bereiche der kantonalen Demokratie zu ergänzen: Neben den Regeln für Legislativwahlen haben wir auch jene für die Bestellung der Exekutiven miteinbezogen. Zudem haben wir die verschiedenen Volksrechte in den Kantonen systematisch erfasst.

Entstanden ist eine Übersicht über die politischen Systeme der Kantone, die hier eingesehen werden kann. Wie bisher sind die Tabellen frei zugänglich und editierbar. Wird ein Fehler entdeckt oder können zusätzliche Informationen beigesteuert werden, so kann dies selbständig eingetragen werden. Die Übersicht ist wie bisher auf einer Unterseite des Blogs zugänglich.

Wir werden in unregelmässiger Abfolge verschiedene Aspekte der Vielfalt kantonaler politischer Systeme aufgreifen und in Form von Blogbeiträgen publizieren. Ein erster Artikel, der sich mit den Regierungspräsidien befasste, wurde im vergangenen Herbst veröffentlicht.

Sämtliche Daten dürfen mit Verweis auf die Quelle Napoleon’s Nightmare bzw. napoleonsnightmare.ch beliebig verwendet werden.

Die Redaktion freut sich über Rückmeldungen, Anregungen sowie die Weiterverbreitung und natürlich Mitarbeit bei der Weiterentwicklung dieser Datenbank.

Die Vertretung der Westschweiz im Nationalrat wächst – auf Kosten von Bern und Luzern

In Kürze werden die 200 Nationalratssitze neu auf die Kantone verteilt. Die Gewinner finden sich ennet der Saane. Derweil hält Berns Abwärtstrend an.

Nach den letzten Nationalratswahlen 2015 mussten im Kanton Bern die Nationalräte Heinz Siegenthaler (BDP) und Aline Trede (Grüne) ihre Mandate abgeben, weil ihre Parteien je einen Sitz einbüssten. Nicht besser erging es Roland Fischer (GLP) im Luzernischen, auch er wurde nicht wiedergewählt. Und die Chancen dieser drei Kantonalsektionen, anlässlich der nächsten Wahlen 2019 wieder Mandate zurückzugewinnen, sind seither kaum gestiegen.

Aufgrund des neuen Volkszählungsgesetzes werden die 200 Nationalratssitze vor jeder Gesamterneuerungswahl gemäss der aktuellen Wohnbevölkerung verteilt,[1] also auch wieder für die Wahlen 2019. Der Bundesrat wird bald, sobald die finalen Registererhebungen der hierfür massgeblichen ständigen Wohnbevölkerung per 31. Dezember 2016 verfügbar sind, diese Sitzverteilung vornehmen. Anhand der provisorischen Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) lässt sich diese Neuverteilung aber schon heute berechnen.[2] Und diese zeigt: Nachdem der Kanton Bern bereits anslässlich der Wahlen 2015 einen Sitz verlor (25), wird er per 2019 einen weiteren einbüssen (neu: 24). Auch der Kanton Luzern muss Federn lassen und seinen zehnten Sitz, den er von 1991 bis 2015 halten konnte, wieder abgeben (wie wir übrigens schon vor vier Jahren prophezeit haben):

Kanton Δ ständige Wohnbevölkerung 2012–2016 NR-Sitze 2015 NR-Sitze 2019 Δ Sitze 2015–2019
Aargau +5.7% 16 16 =
Appenzell Ausserrhoden +2.8% 1 1 =
Appenzell Innerrhoden +1.8% 1 1 =
Basel-Landschaft +3.3% 7 7 =
Basel-Stadt +3.0% 5 5 =
Bern +3.4% 25 24 -1
Freiburg +7.0% 7 7 =
Genf +5.7% 11 12 +1
Glarus +2.0% 1 1 =
Graubünden +1.9% 5 5 =
Jura +3.1% 2 2 =
Luzern +4.5% 10 9 -1
Neuenburg +2.3% 4 4 =
Nidwalden +2.3% 1 1 =
Obwalden +3.5% 1 1 =
Schaffhausen +3.6% 2 2 =
Schwyz +4.0% 4 4 =
Solothurn +3.9% 6 6 =
St. Gallen +3.2% 12 12 =
Tessin +3.7% 8 8 =
Thurgau +5.6% 6 6 =
Uri +1.3% 1 1 =
Waadt +6.9% 18 19 +1
Wallis +5.4% 8 8 =
Zug +6.3% 3 3 =
Zürich +5.6% 35 35 =

 

Des einen Leid, des anderen Freud: Die zwei Nationalratssitze werden den Kantonen Genf und Waadt gutgeschrieben. Damit wächst die Westschweizer «Bundeshausfraktion» auf 50 Sitze an und stellt neu exakt einen Viertel der Volksvertreung.[3]

Wieso gewinnen respektive verlieren gerade diese vier Kantone je einen Sitz? Hier spielt natürlich einerseits ihr über- respektive unterproportionales Bevölkerungswachstum eine Rolle. Die Sitzgewinner Waadt und Genf sind, nach Freiburg, die zweit- und fünftstärkst wachsenden Kantone der massgeblichen Periode 2012–2016. Andererseits sind grosse Kantone schlicht anfälliger für Sitzgewinne und -verluste, weil sich dort relative Bevölkerungsveränderungen, absolut betrachtet, in ungleich mehr Personen niederschlagen als in einem Kleinkanton. Dass von den neuerlichen Sitzverschiebungen der zweit-, dritt-, fünft- und siebtgrösste Kanton betroffen ist, erstaunt daher nicht.

Und wer wären – hypothetisch betrachtet – konkret die Mandatsgewinner und -verlierer in diesen vier Kantonen, würde die neue Sitzverteilung schon in der laufenden Legislatur gelten?

  • Genf: Ensemble à Gauche (Jean Batou): +1 (neu: 1)
  • Waadt: Grüne (Christian Van Singer): +1 (neu: 3)
  • Bern: SP Männer (Alexander Tschäppät): -1 (neu: 2)
  • Luzern: CVP (Andrea Gmür): -1 (neu: 2)

 

Nachtrag 30. August 2017:

Der Bundesrat hat heute die finale Sitzverteilung auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2019 vorgenommen und dabei die hier dargestellten Berechnungen bestätigt.

 


[1] Siehe Details zum Verteilverfahren und zum Systemwechsel im Beitrag Wieso Aargau, Wallis und Zürich 2015 mehr Nationalräte bekommen.

[2] Erfahrungsgemäss sind die provisorischen Erhebungen sehr verlässlich und verändern sich kaum mehr. Dazu kommt, dass die hier dargestellte Sitzverteilung sehr stabil ist: Luzern müsste 730 zusätzliche Bewohner erhalten, damit der Sitzverlust abgewendet werden könnte. Bern bräuchte gar 12’560 zusätzliche Bewohner.

[3] Die 8 Walliser Sitze wurden hierbei proportional zur Oberwalliser Wohnbevölkerung einerseits (2 Sitze) und derjenigen des Mittel- und Unterwallis (6 Sitze) andererseits aufgeteilt.

 

Wie aus einer Brauerei eine separatistische Trutzburg wurde

Vor 20 Jahren sagten die Stimmberechtigten in Schottland mehrheitlich Ja zu einem eigenen Parlament. Dieses grenzt sich nicht nur architektonisch von London ab.

Der Unterschied zwischen dem nationalen britischen Parlament in London und dem schottischen Regionalparlament in Edinburgh könnte kaum grösser sein. Dort der imposante barocke Bau mitten im Zentrum der Stadt, hier das moderne Gebäude am Stadtrand, das von aussen wie ein Museum für moderne Kunst aussieht. Dort die prunkvollen, altehrwürdigen Kammern mit purpurrot und smaragdgrün gepolsterten Bänken, auf denen sich die Politiker aneinanderdrängen, hier die geräumigen Hallen, ein eigenes Pult inklusive Mikrofon und elektronischer Abstimmungsanlage für jeden Parlamentarier.

 

Scottish Parliament, Edinburgh
Baujahr 2004
Legislatives System unikameral
Sitze 129
Wahlsystem Mischsystem
Wahlkreise 73
Legislaturperiode 5 Jahre
Parteien 5

Vielleicht haben sich die Schotten bewusst von der Londoner Politik abgrenzen wollen, von der man sich hier oft vernachlässigt und unterschätzt fühlt. Vielleicht sind solche Unterschiede aber auch ganz natürlich zwischen einem Gebäude aus dem 16. und einem aus dem 21. Jahrhundert.

Von Westminster nach Holyrood

Die Schaffung eines eigenen Parlaments für Schottland im Jahr 1999 war der Höhepunkt der Politik der «Devolution», mit der die Regierung Tony Blairs auf den wachsenden Druck aus dem Norden des Landes für mehr Autonomie reagierte. Die Dezentralisierung der Macht betraf nicht nur Schottland, sondern auch Wales und Nordirland (nicht aber England, die grösste Region Grossbritanniens). 1997 stimmten die schottischen Stimmberechtigten der Selbstverwaltung gewisser Politikbereiche (etwa Bildung, Gesundheits- und Wohnungswesen) mit einer Dreiviertelmehrheit zu. Als Standort, um diese Fragen künftig zu entscheiden, wurde das Gelände einer ehemaligen Brauerei im Quartier Holyrood ausgewählt. Wenige Meter vom Parlamentsgebäude entfernt steigt das Gelände steil an. Wer sich die Mühe macht, den vom Parlament ausgehenden Weg nach oben auf den Arthur’s Seat auf sich zu nehmen, wird mit einer einzigartigen Aussicht über die Stadt belohnt.

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Das Parlamentsgebäude von aussen. (Foto: lz)

Das Innere des Parlamentsgebäudes ist schlicht gehalten. Keine von Pathos triefenden Erinnerungen an William Wallace und den schottischen Freiheitskampf. Das, obwohl die separatistische Scottish National Party (SNP) seit zehn Jahren die Regierung in Schottland stellt.

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Der moderne und lichtdurchflutete Parlamentssaal. (Foto: lz)

Nicht nur was das Innere und die Kompetenzen betrifft, unterschiedet sich das Regionalparlament in Edinburgh stark vom Parlament in London, sondern auch hinsichtlich der Zusammensetzung. Anders als in Westminster werden die Parlamentarier in Holyrood nicht im klassisch britischen Mehrheitswahlverfahren gewählt, sondern in einem Mischsystem, das im Ergebnis dem «kontinentaleuropäischen» Proporzsystem nahe kommt. Erstaunlicherweise gelang es der SNP im Jahr 2011 dennoch, eine absolute Mehrheit der Sitze zu erringen. Inzwischen hat sie diese wieder verloren, ist aber immer noch die mit Abstand stärkste Kraft im schottischen Parlament und bildet eine Minderheitsregierung. Zweitstärkste Partei sind seit 2016 die Konservativen, drittstärkste die einst tonangebende Labour-Partei.

Das nächste Referendum steht vor der Tür

Wenn es das Ziel Tony Blairs war, mit der «Devolution» schottische Unabhängigkeitsgelüste zu bändigen, muss dieser Plan als gescheitert betrachtet werden. Nachdem Schottland ein eigenes Parlament erhielt, machte die dort bald tonangebende SNP Druck für ein Unabhängigkeitsreferendum. Der konservative Premier David Cameron gestand der Regionalregierung ein solches schliesslich zu (es gibt keine formelle Möglichkeit für die Regionalregierung, ein Referendum selber anzusetzen). 2014 stimmte zwar eine Mehrheit von 55 Prozent gegen die Unabhängigkeit, doch Cameron versprach kurz vor dem Urnengang, als das Ja-Lager immer stärker zulegte, weitergehende Autonomie für Schottland. Das entsprechende Gesetz wurde vergangenes Jahr vom House of Commons verabschiedet.

Die Devolution weiterer Kompetenzen an Edinburgh rückte allerdings in den Hintergrund angesichts dessen, was im Juni vergangenen Jahres passierte. In einem weiteren Referendum sprachen sich 52 Prozent der Briten für den Austritt ihres Landes aus der EU aus. Im EU-freundlichen Schottland, wo über 60 Prozent gegen den Austritt stimmten, war das Resultat für viele ein Schock – und löste prompt Forderungen nach einem neuen Unabhängigkeitsreferendum aus. Im Februar deponierte die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon die Bitte nach einer neuerlichen Abstimmung offiziell bei ihrer Kollegin Theresa May.

Diese sieht sich nun in einer ungemütlichen Situation: Sie will den Bruch mit Brüssel umsetzen und hat den entsprechenden Prozess in Gang gesetzt. Doch könnte dieser Bruch einen weiteren Bruch innerhalb des Vereinigten Königreiches nach sich ziehen. Die Unsicherheit darüber, ob ein unabhängiges Schottland EU-Mitglied bleiben könnte, war einer der Hauptargumente der Unabhänigigkeitsgegner vor der Abstimmung 2014. Dieses Argument hat sich nun in sein Gegenteil verkehrt: Die Unabhängigkeit ist nun wohl die einzige Möglichkeit für Schottland, in der EU zu bleiben. Und mit den bereits versprochenen zusätzlichen Autonomierechten hat May im Gegensatz zu ihrem Vorgänger auch keine Trümpfe mehr in der Hand, um bei einer neuen Unabhängigkeitsabstimmung ein enges Rennen zu ihren Gunsten zu entscheiden.

Dieser Beitrag ist der dreitte Teil der Serie «ParliamentHopping», in der wir Parlamente rund um die Welt porträtieren.

Vom «Bicameralismo perfetto» zum «Bicameralismo light»?

Am Sonntag entscheiden die Italiener, ob das Zweikammersystem faktisch abgeschafft werden soll. Ob diese Reform die gewünschte Stabilität und Effizienz bringt, ist fraglich.

«Eine Reform pro Monat!» – Das war das Ziel, das sich der italienische Ministerpräsident Matteo Renzi bei seinem Amtsantritt 2014 gesetzt hat. Bislang bleibt das Reformtempo indes hinter den Vorgaben des ambitionierten Regierungschefs zurück. Abgesehen von einer Arbeitsmarktreform und die Einführung der eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle hat die Mitte-links-Regierung wenig erreicht.

Dass Reformen in  Italien einen so schweren Stand haben, hat laut Renzi mit dem politischen System zu tun: Es stehe einer effizienten Regierungsführung im Weg. Deshalb will er es mittels Verfassungsreform ändern. Am Sonntag gilt es ernst: Dann findet die Volksabstimmung über die Vorlage statt.

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Bald nur noch ein Abnickergremium? Der Senat in Rom. (Bild: flickr/agenziami)

Die wichtigste Änderung[1] betrifft den Senat: Er soll deutlich verkleinert und von einer gleichberechtigten Parlamentskammer zu einem Anhängsel des Abgeordnetenhauses degradiert werden. Der «Bicameralismo perfetto» würde sozusagen zu einem «Bicameralismo light».

Schweiz und Italien als Ausnahmen

Ist die kleine Kammer verantwortlich für den Reformstau in Italien? Um diese Frage zu beantworten, hilft es, die Eigenschaften des italienischen Bikameralismus mit denen anderer Zweikammersysteme zu vergleichen.

Der Politikwissenschaftler Arend Lijphart hat zwei Dimensionen vorgeschlagen, um die «Stärke» des Bikameralismus (d.h. wie bedeutend die zweite Kammer im politischen Prozess ist) in einem Land zu bewerten.[2] Einerseits unterscheidet er zwischen symmetrischem Bikameralismus (beide Kammern haben die gleichen Kompetenzen) und asymmetrischem Bikameralismus (die erste Kammer hat mehr Kompetenzen), wobei ersterer tendenziell «stärker» ist.[3] Unter den Ländern mit zwei Kammern ist der asymmetrische Bikameralismus die Regel. Dass beide Kammern die gleichen Kompetenzen haben, wie das in Italien der Fall ist, kommt selten vor. Das einzige andere Land in Europa mit solch einem System ist die Schweiz.[4]

Andererseits unterscheidet Lijphart zwischen kongruentem und inkongruentem Bikameralismus, wobei letzterer tendenziell «stärker» ist. Als inkongruent bezeichnet Lijphart ein Zweikammersystem, in welchem beide Kammern auf einer unterschiedlichen Repräsentationsbasis beruhen. Dies ist etwa in der Schweiz der Fall, wo der Nationalrat die Bevölkerung möglichst genau abbilden soll, während im Ständerat alle Kantone unabhängig von ihrer Einwohnerzahl gleichberechtigt[5] vertreten sind.

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Grafik 1: Typologisierung von Bikameralismus gemäss Lijphart.

Dagegen ist der italienische Bikameralismus laut Lijphart kongruent. Zwar werden die Mitglieder des Senats in den einzelnen Regionen gewählt; die Sitzverteilung richtet sich aber nach den Bevölkerungszahlen der Regionen. Dies begünstigt – wenigstens in der Theorie – eine relativ ähnliche Zusammensetzung der beiden Kammern. Relativiert wird diese Kongruenz indes durch das Wahlsystem: Während im Abgeordnetenhaus die stärkste Partei automatisch eine Mehrheit der Sitze erhält, ist dies im Senat (weil die Mitglieder in den Regionen gewählt wird) nicht möglich.

Generell gilt also nach Lijphart, dass der Bikameralismus umso stärker ist, je symmetrischer und inkongruenter er ist. Grafik 1 veranschaulicht diesen Zusammenhang.

Sagen die Stimmbürger am Sonntag Ja zur Verfassungsreform, würde Italien vom zweiten in den dritten Quadranten rutschen, der Bikameralismus würde also deutlich geschwächt – genau das ist es ja auch, was Renzi will.

Machtkonzentration zugunsten Beppe Grillo?

Doch wäre es für den Regierungschef in einem «Bicameralismo light»-System einfacher, zu regieren? Drei Überlegungen lassen Zweifel aufkommen:

Erstens: Wenn der Bikameralismus tatsächlich schuld sein soll am Reformstau in Italien (wie Renzi sagt), müsste die Schweizer Politik nicht noch dysfunktionaler sein als die italienische? Schliesslich ist der Bikameralismus hierzulande noch stärker. Natürlich gibt es auch in der Schweiz genug Bereiche, wo sich Reformen aufdrängen, namentlich bei der Altersvorsorge. Ein eigentlicher Reformstau lässt sich jedoch nicht feststellen. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Stärke der zweiten Kammer nicht das einzige Kriterium für eine effiziente Regierungsführung ist. Eine Rolle spielt etwa auch die konkrete Ausgestaltung des politischen Prozesses im Zweikammersystem. Während in Italien Gesetzesänderungen so lange zwischen den beiden Kammern hin- und hergeschickt werden, bis beide den gleichen Text verabschieden, gibt es in anderen Ländern (so auch in der Schweiz) ein formelles Verfahren zur Auflösung von Uneinigkeiten. Im eidgenössischen Parlament wird nach drei Runden im Differenzbereinigungsverfahren eine Einigungskonferenz einberufen, die sich aus Mitgliedern beider Kammern zusammensetzt. Über ihren Vorschlag stimmen anschliessend beide Kammern verbindlich ab. Dann besteht keine Möglichkeit mehr für taktische Spielchen.

Zweitens: Beim Vergleich zwischen der Schweiz und Italien fällt weiter auf, dass unterschiedliche Zusammensetzung er beiden Kammern in der Schweiz viel weniger ein Problem zu sein scheint. Das dürfte mit der politischen Kultur zusammenhängen, die in der Schweiz stärker auf Konsens angelegt ist. Institutionen sind zwar wichtig, aber eben nicht allein entscheidend in der Politik.

Drittens birgt die Machtkonzentration, die Renzi mit seiner Reform anstrebt, auch beträchtliche Risiken. Die Idee hinter dem Zweikammersystem ist ja nicht zuletzt, zu verhindern, dass eine Institution im Staat zu viel Macht auf sich vereinigt. Nicht ohne Grund fürchteten einige Leute in Italien, dass die Verfassungsreform für Renzi zum Eigentor werden könnte: Dann nämlich, wenn bei den nächsten Wahlen das «Movimento Cinque Stelle» von Komiker Beppe Grillo die meisten Stimmen holen würde (was gemäss Umfragen ein realistisches Szenario ist), den Mehrheitsbonus einstreichen und ohne Opposition aus dem Senat regieren könnte.

Nicht nur könnten also die beabsichtigten Folgen der Reform sich nicht im von Renzi erhofften Mass erfüllen. Die Verfassungsänderung könnte auch unbeabsichtigte Konsequenzen haben, die nicht im Sinne des Regierungschefs wären. Zwar sagen Befürworter der Reform, dass diese vor allem symbolisch wichtig wäre – ein Bekenntnis zu Renzis Reformkurs. Nicht zuletzt deshalb, weil ein Nein auch das Ende des grossen Reformators Renzi als Ministerpräsident bedeuten könnte. (Renzi hatte ursprünglich angekündigt, im Falle eines Neins zurückzutreten; Inzwischen ist er davon aber abgerückt.) Allerdings stellt sich die Frage, ob man als Wähler eine Verfassungsänderung auch dann unterstützen soll, wenn man sie für schlecht hält, nur um der Regierung symbolisch den Rücken zu stärken.

Ohne Zweifel hat Italien ein Governance-Problem. Renzi weist gerne darauf hin, dass das Land in den letzten 70 Jahren 63 Regierungen erlebte. Ob jedoch eine faktische Abschaffung des Zweikammersystems und eine damit einhergehende Machtkonzentration der richtige Weg hin zu mehr Stabilität ist, darf bezweifelt werden. Um die Lebensdauer von Regierungen zu verbessern würde es eher helfen, wenn Regierungschefs davon absehen würden, ihre persönliche Zukunft an Abstimmungen über Sachfragen zu knüpfen.

 


[1] Weitere Punkte sind eine Neuaufteilung der Kompetenzen zwischen Zentralregierung und Regionen sowie eine Reform der Volksrechte, mit der einerseits das Quorum (unter gewissen Umständen) leicht gesenkt und andererseits das Instrument der Volksinitiative etwas verbindlicher gemacht wird (bisher war dieses eine Art Petitionsrecht, künftig wäre das Parlament verpflichtet, über Volksinitiativen zu beraten; dafür wird das Unterschriftenquorum auf 150’000 erhöht). Nicht zur Reform gehört die (bereits beschlossene) Reform des Wahlsystems, die bereits einmal Thema in diesem Blog war.

[2] Arend Lijphart (1999): Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries.

[3] Lijphart sieht ausserdem die direkte Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer als Voraussetzung für einen symmetrischen Bikameralismus, da der Kammer sonst die demokratische Legitimität fehlt, um sich auf Augenhöhe mit dem Unterhaus zu bewegen. So gesehen könnte die Bundesversammlung in den Anfangszeiten des schweizerischen Bundesstaats als asymmetrischer Bikameralismus bezeichnet werden, da die Ständeräte in den meisten Kantonen nicht vom Volk gewählt, sondern von der Kantonsregierung oder dem -parlament ernannt wurden.

[4] Ausserhalb Europas sind die USA das bekannteste Beispiel eines symmetrischen Bikameralismus.

[5] Mit der Spezialität der Kantone, die nur einen Ständerat haben.