Geld vom Golf

Die «SonntagsZeitung» berichtete in ihrer jüngsten Ausgabe über das Werben des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) um Spenden aus dem arabischen Raum. Offenbar reiste der Präsident der fundamentalistischen Organisation, Nicolas Blancho, vergangenes Jahr nach Kuwait und Katar, um finanzielle Mittel für die «Projekte» des IZRS zu sammeln. Unter diesen «Projekten» befindet sich unter anderem der geplante Bau einer vierstöckigen Moschee im Westen von Bern (was ordnungsgemäss kollektive Empörung in den Schweizer Medien auslöste).

Wesentlich interessanter ist jedoch ein anderes Vorhaben, das Blancho den potenziellen Spendern vorstellte: die Volksinitiative zur Aufhebung des Minarettverbots in der Schweiz, welche der IZRS bereits Ende 2010 angekündigt hatte. Die Kosten dafür veranschlagt Blancho auf 500’000 Franken.[1]

Bemerkenswert ist der letzte Satz des Artikels. Darin gelangt der Autor zur Erkenntnis:

«Verboten ist die Finanzierung einer Initiative aus dem Ausland nicht – Staatsrechtler sagen, es gebe schlicht keine Regelung.»

Zur Erinnerung: Die Schweiz ist eine der wenigen westlichen Demokratien, die keine gesetzlichen Regeln zur Finanzierung von Parteien und Kampagnen kennen, wie inzwischen selbst das Bundesamt für Justiz herausgefunden hat. Parteien und Komitees müssen keine Rechenschaft über ihre Finanzen abgeben. Sie  können von wem sie auch wollen Spenden in beliebiger Höhe annehmen. Mit Verlaub, man braucht keinen Staatsrechtler, um herauszufinden, dass sie auch Geld aus dem Ausland entgegennehmen dürfen. Es reicht schon der gesunde Menschenverstand.

Zurück zur Volksinitiative zur Aufhebung des Minarettverbots und ihren potenziellen Unterstützern aus dem nahen Osten: Meines Wissens ist dies der erste öffentlich bekannt gewordene Fall, in dem für eine Volksinitiative im Ausland um Spenden geworben wird. Und er wirft eine grundsätzliche Frage auf, die in der öffentlichen Debatte bisher nicht zur Sprache kam: Sollen Personen oder Organisationen im Ausland die Innenpolitik eines Landes mit politischen Spenden beeinflussen dürfen?

In einer globalisierten Welt überschreitet auch die Politikfinanzierung zunehmend Grenzen. Unternehmen weiten ihre Geschäftstätigkeit in andere Länder aus und verdienen dort Geld. Entsprechend sind sie von den lokalen Gesetzen betroffen und haben ein Interesse an politischem Einfluss. Auch Schweizer Unternehmen wie die Grossbanken UBS und Credit Suisse haben es sich zur Gewohnheit gemacht, beispielsweise in den USA grosszügig Wahlkampagnen zu unterstützen.

Eine Reihe von Staaten (unter anderem Grossbritannien, Frankreich und ironischerweise auch die USA) sind als Reaktion auf diese Entwicklung so weit gegangen, Spenden von ausländischen Personen oder Unternehmen grundsätzlich zu verbieten.

In der Schweiz hingegen war das Thema in der öffentlichen Diskussion bisher schlicht inexistent. Selbst jetzt konzentriert sich die öffentliche Diskussion ausschliesslich auf die geplante Moschee in Bern. Dies, obwohl wenig wahrscheinlich scheint, dass Blancho und der IZRS die Einzigen sind, die im Ausland nach finanzieller Unterstützung für politische Kampagnen Ausschau halten.

Die Intransparenz der Politikfinanzierung in der Schweiz hat zur Folge, dass auch mögliche Probleme, die politische Spenden mit sich bringen, in aller Regel verborgen bleiben. Und Probleme, die man nicht sieht, lassen sich leichter ignorieren.


[1] Diese Zahl dürfte lediglich die Kosten für die Unterschriftensammlung beinhalten. Hinzu käme (bei Zustandekommen) noch der Aufwand für einen allfälligen Abstimmungskampf.

Die Kapitulation der CSU

Öffentlichkeitswirksam bringt die deutsche CSU einen Vorschlag ins Gespräch, wie der rechtsextremen NPD der Garaus gemacht werden könnte: Der Partei soll die staatliche Unterstützung in Form der Parteienfinanzierung durch den Bund entzogen werden. Momentan erhält die NPD jährlich rund 1.2 Millionen Euro vom Staat. Aus Sicht von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt ist das «ein untragbarer Zustand». Auch bei der Opposition stösst das Ansinnen der Christlich-Sozialen auf Zustimmung. «Objektiv betrachtet sind Steuermittel für die NPD eine staatliche Direktinvestition in Ausländerfeindlichkeit», empörte sich etwa der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann.

Auf den ersten Blick erscheint die Idee der CSU genial. Der Entzug der staatlichen Gelder würde die NPD in arge Schwierigkeiten bringen, finanziert sie sich doch zu rund 40 Prozent über den Staat. Gleichzeitig würde der öffentliche Haushalt entlastet und das Geld könnte sinnvoller verwendet werden (beispielsweise für die nächste Rettung Griechenlands).

Der populäre Vorschlag wirft allerdings eine Reihe von Fragen auf. Das beginnt bei der Umsetzung: Wie genau ist ein Ausschluss der NDP von der Parteienfinanzierung zu begründen? Wer definiert, welche Ideologie unterstützenswürdig ist und welche nicht? Die CSU schlägt vor, dass der Bundestagspräsident einer Partei den Geldhahn zudrehen kann, wenn sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird.[1] Damit würde die Streichung der staatlichen Mittel zu einem willkürlichen politischen Entscheid. Wenig überraschend wird der Vorschlag von Experten als untauglich und rechtlich bedenklich eingestuft.

Abgesehen von den rechtlichen Tücken ist die Idee auch grundsätzlich fragwürdig. Wer der NPD die staatliche Unterstützung mit dem Argument entziehen will, dass damit die Ausländerfeindlichkeit gefördert werde, hat den Sinn der öffentlichen Parteienfinanzierung nicht begriffen. Die staatliche Parteienfinanzierung dient eben nicht dazu, bestimmte Ideologien zu fördern und andere nicht. Vielmehr sollen die Parteien bei der Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Funktion – der Mitwirkung an der politischen Willensbildung – unterstützt werden. Nimmt man dieses Ziel ernst, gibt es nichts kontraproduktiveres, als den demokratischen Diskurs zu schädigen, indem man einzelne Ideologien gegenüber anderen bevorteilt.

Wenn die Christlich-Sozialen also eine finanzielle Benachteiligung der NPD fordern, ist das nicht nur eine Kapitulation vor den Rechtsextremen, sondern auch ein Zeichen des Misstrauens gegenüber dem demokratischen Prozess – offebar hält es die CSU nicht für angebracht, dass sich die Bürger im Rahmen eines fairen demokratischen Wettbewerbs eine Meinung bilden können. Dass sie dafür auch noch beklatscht wird, ist einiges bedenklicher als die staatliche Unterstützung der NPD.

 


[1] Damit wären allerdings auch die Einkünfte der «Linken» nicht mehr sicher – was prompt die Grünen gegen den Vorschlag der CSU aufbrachte.

Zurück auf Rang 175

«Bad officials are elected by good citizens who do not vote.» – George Jean Nathan

Gross war das Aufatmen am 26. Oktober, als das Bundesamt für Statistik (BfS) bekanntgab, dass sich zwei Tage zuvor 49.1 Prozent der Wahlberechtigten an den eidgenössischen Wahlen beteiligt hatten. Zwar hatten erneut weniger als die Hälfte der Stimmbürger von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Immerhin lag die Beteiligung aber höher als vier Jahre zuvor (48.3 Prozent).

Doch der Jubel war verfrüht. Kurze Zeit später nämlich senkte das BfS – weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit – seine provisorische Schätzung deutlich auf 48.5 Prozent. Damit liegt die Beteiligung praktisch auf dem Niveau von 2007.

Besonders ärgerlich ist, dass die Schweiz damit im internationalen Ranking der Wahlbeteiligung den Sprung nach vorne verpasst hat. Mit einer Beteiligung von 49.1 Prozent hätten wir den enttäuschenden 175. Rang (unter 191 Staaten) verlassen können. Wir hätten Niger (48.96 Prozent) und Lesotho (49 Prozent) hinter uns lassen und uns fortan am 173. Tabellenplatz erfreuen können. Nun aber bleibt die Schweiz weiter auf Position 175 sitzen (siehe Grafik). Und die Aussichten bleiben düster: Alles deutet darauf hin, dass demnächst auch Ägypten, mit 22.95 Prozent Anteil derzeit Tabellenschlusslicht, an uns vorbeiziehen wird.

Noch bleibt aber ein Funken Hoffnung: Der Bund hat festgestellt, dass die Kantone die ungültigen Wahlzettel auf unterschiedliche Weisen auszählen. Die Bundeskanzlei klärt nun ab, inwiefern sich das auf die Zahl zur Wahlbeteiligung auswirken wird.

Unabhängig von der definitiven Prozentzahl bleibt die ernüchternde Einsicht: Auch in diesem Jahr wollte eine Mehrheit der Bürger nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen – weder Rekordausgaben für den Wahlkampf noch die liebevoll gestaltete Wahlhilfe-Broschüre vermochten daran etwas zu ändern.

Voter turnout

Vergleich der Wahlbeteiligung in 191 Staaten (Quelle: Voter Turnout Database des International IDEA)[1]


[1] Anmerkung: Verwendet wurden jeweils die letzten verfügbaren Zahlen seit 2001. Als massgebend betrachtet wurden in parlamentarischen Systemen die Parlaments-, in präsidentiellen die Präsidentschaftswahlen.

Auf dem Weg zum Konkurrenzsystem?

Die Bundesratswahlen am vergangenen Mittwoch brachten keine Überraschungen. Die Mitte-links-Allianz, die vor vier Jahren Christoph Blocher abgewählt hatte, hielt die Reihen geschlossen und bestätigte seine Nachfolgerin, BDP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, in ihrem Amt. Und der SVP, die stets bis zu den nächsten Gesamterneuerungswahlen hingehalten wurde, verwehrte das Bündnis erneut den zweiten Sitz, der ihr als stärkste Partei eigentlich zustehen würde.

Unabhängig davon, ob sich die SVP nun ganz aus der Regierung zurückziehen wird oder nicht, stellt sich nach diesen Wahlen die Frage, ob damit eine Zeitenwende eingeläutet wurde: Bleibt die Schweiz beim Konkordanzmodell oder befinden wir uns auf dem Weg zu einem Konkurrenzsystem mit wechselnder Regierung und Opposition? Für letzteres Szenario würde die Regelmässigkeit sprechen, mit der die Parteien inzwischen den Begriff „inhaltliche Konkordanz“ in den Mund nehmen. CVP-Fraktionschef Urs Schwaller etwa machte am Mittwochabend eine künftige Vertretung der SVP im Bundesrat davon abhängig, dass diese den Kurs der Regierung mittrage (und kam prompt ins Schwimmen, als er erklären sollte, wie es diesbezüglich bei der SP aussehe). Dazu passt auch der Vorschlag einer „kleinen Konkordanz“ mit vollständigem Ausschluss der SVP, der nicht erst seit letztem Mittwoch im Bundeshaus und in den Medien herumgeistert.

Die Argumente der Gegner der SVP sind scheinheilig. Es geht bei der Konkordanz nicht darum, in völliger Harmonie miteinander zu regieren. Im Gegenteil: Die Idee der Konkordanz besteht gerade darin, dass die wichtigsten politischen Kräfte unabhängig von ihrer politischen Positionierung angemessen in die Regierung eingebunden werden sollen. (Was nicht bedeutet, dass ihre Vertreter die Entscheidungen des Gremiums nach aussen nicht mittragen sollen.) Was die „kleine Konkordanz“ betrifft, so handelt es sich dabei nicht um eine Konkordanz-, sondern nur um eine Koalitionsregierung.

Natürlich ist der Übergang zum Konkurrenzsystem nicht per se etwas Schlechtes. Diverse Staaten haben damit jahrzehntelang durchaus gute Erfahrungen gemacht. Der Vorteil eines solchen Systems wäre vor allem, dass das Volk direkter Einfluss auf die Regierungszusammensetzung nehmen könnte. In Deutschland oder Grossbritannien verliert eine Partei, die schlechte (Regierungs-)Arbeit leistet, mit hoher Wahrscheinlichkeit die nächsten Wahlen. Es besteht ein Anreiz für die Regierung, im Sinne der Wähler zu handeln, um der Abwahl zu entgehen. Hinzu kommt, dass die Regierung in einem Konkurrenzsystem mehr Einfluss auf die Gesetzgebung hat. Sie kann grosse Projekte effizient vorantreiben und ohne Widerstand durch das Parlament bringen.

Dennoch spricht einiges gegen die Etablierung eines Konkurrenzsystems in der Schweiz:[1]

Erstens eignet sich das Konkordanzsystem für ein vielfältiges Land wie die Schweiz in besonderem Masse. Die Eidgenossenschaft ist geprägt von Unterschieden zwischen Sprachregionen, Konfessionen, zwischen Stadt und Land. Unter diesen Bedingungen hat sich die Konkordanz bewährt, weil sie Konflikte zu mildern und zu entschärfen vermag.

Ein noch gewichtigeres Argument gegen eine Änderung des Regierungssystems ist die direkte Demokratie. Die ausgebauten Volksrechte zwingen die Parteien zur Zusammenarbeit in der Regierung. Ansonsten drohen die Vorschläge des Bundesrats an der Urne zu scheitern. Um eine Volksabstimmung zu überstehen (oder von Beginn weg zu verhindern), müssen Lösungen möglichst breit abgestützt sein. Dazu müssen die wichtigsten Parteien entsprechend ihrem Wähleranteil in der Regierung vertreten sein. Es ist kein Zufall, dass der erste katholisch-konservative Bundesrat in einer Zeit gewählt wurde, als der herrschende Freisinn Abstimmung und Abstimmung verlor und der politische Prozess blockiert wurde. Ebenso ist es kein Zufall, dass die SVP gleich mit zwei Initiativen an der Urne Erfolg hatte, als sie nur einen Vertreter in der Regierung besass und keine Regierungsverantwortung zu übernehmen brauchte (von einem „Zustand der konstruktiven Regierungskontrolle“ sprach Christoph Blocher gestern in der NZZ). Wenn wählerstarke Parteien nicht angemessen im Bundesrat vertreten sind, können sie ihre Kräfte umso besser in die Opposition an der Urne stecken.

Schliesslich wäre ein Abschied von der Konkordanz gerade in der gegenwärtigen Situation gefährlich. Die EU befindet sich in der schwersten Krise ihrer Geschichte und die Schweizer Wirtschaft steht vor einer Rezession. In dieser Lage ist das Land besonders auf die Stabilität angewiesen, welche das Konkordanzsystem gewährleistet.

Vieles spricht dafür, die Konkordanz nicht leichtfertig aufzugeben. Man möchte den Vertretern der Mitte-links-Mehrheit im Parlament glauben, wenn sie versprechen, der SVP bei der nächsten Gelegenheit einen zweiten Sitz zuzugestehen. Solche Versprechen sind aber wenig wert, dürfte sich doch bei den Bundesratssitzen von FDP und BDP auf absehbare Zeit keine Vakanz ergeben.

Hat am Ende der Grüne Antonio Hodgers doch recht, wenn er sagt: “Im Grunde will man die SVP nicht wirklich dabei haben, doch wagt niemand, das auch offen zu sagen.”


[1] Vgl. Michael Hermann (2011): Konkordanz in der Krise. Ideen für eine Revitalisierung.

Ein Reformvorschlag für die Bundesratswahl

Am nächsten Mittwoch werden wir es hinter uns haben. Nach wochenlangem Parteigezänk, Spekulationen und medialen Schlammschlachten bekommt die Schweiz eine neue Regierung. Der Wahlausgang ist offen, eine ganze Reihe von Szenarien ist denkbar. Wie die Wahlen letztlich ausgehen ist das Ergebnis von Machtspielen, heimlichen Absprachen, offenen Drohungen, Intrigen und anderen Faktoren wie der Reihenfolge, in der die Mitglieder gewählt werden. Die Frage stellt sich, ob es sinnvoll und wünschenswert ist, dass die Zusammensetzung unserer Regierung von solchen Faktoren abhängt.

Angesichts der Art und Weise, wie Bundesräte in jüngerer Zeit gewählt wurden, erstaunt es nicht, dass die Glaubwürdigkeit der Regierung und das Vertrauen in sie auf dem tiefsten Stand seit Langem sind – obwohl der Bundesrat theoretisch noch immer rund 80 Prozent der Wähler vertritt. Die Vertrauenskrise zeigt sich beispielsweise darin, dass der Bundesrat in den letzten Jahren deutlich weniger Volksabstimmungen gewinnen konnte als früher.

Daran wird sich auch nach nächstem Mittwoch nichts ändern – unabhängig davon, ob nun Eveline Widmer-Schlumpf oder Johann Schneider-Ammann ihren Sitz behalten können oder nicht. Denn die Probleme des Bundesrats sind tiefgreifender.

Erstens ist die Konkordanz zu einer leeren Worthülse geworden. Offiziell hält jede Partei die Konkordanz hoch, aber jede definiert sie nach ihrem Gusto, wie es gerade in ihre machtpolitische Strategie passt. Seit 2003 das Tabu der Abwahl eines Mitglieds des Bundesrats (damals Ruth Metzler) gebrochen wurde, greift jede Partei jede an. Das bewährte System hat drastisch an Stabilität verloren. Das Prinzip der Konkordanz – der angemessenen Vertretung sämtlicher bedeutender Parteien in der Regierung – wird in den Sonntagsreden der Politiker noch immer in den höchsten Tönen gelobt, in der Realität ist es längst durch kaltblütige Machtpolitik ersetzt worden.

Zweitens sind Bundesratswahlen immer stärker von Parteiengezänk und undurchsichtigen Machtspielen geprägt. Weil Bundesräte einzeln gewählt werden, gibt es Raum für Allianzen und Absprachen, List und Intrigen. Die Wahlen werden im Hinterzimmer entschieden, ihr Verlauf ist für die Öffentlichkeit intransparent und oft kaum nachvollziehbar.

Drittens fördert das Verfahren der Einzelwahl die persönliche Profilierung und Eigenbrötlerei der Bundesräte. Das Verfahren schadet dem Funktionieren der Regierung als Kollegium, weil jedes Mitglied vor allem darauf bedacht ist, seine eigenen Prestigeprojekte voranzutreiben und sich für die Wiederwahl zu empfehlen. Der Bundesrat funktioniert als Team schlecht, weil seine Mitglieder zugleich Konkurrenten bei der nächsten Wahl sind. Das hat zur Folge, dass sowohl im Bundeshaus als auch in der Öffentlichkeit immer mehr die Personen im Fokus stehen anstatt der Sachpolitik.

Diese Probleme sind mehr oder weniger bekannt, und es gibt auch immer wieder Vorschläge, wie man das Wahlverfahren für den Bundesrat reformieren könnte, um die (Zusammen-)Arbeit in der Regierung zu verbessern. Prominentestes Beispiel ist die neuste Initiative für eine Volkswahl des Bundesrates – diesmal von der SVP.

In der aktuellen Diskussion wird jedoch zu stark darauf fokussiert, wer die Bundesräte wählen soll (das Parlament oder das Volk). Entscheidender ist die Frage, wie sie gewählt werden sollen. Meiner Ansicht nach können die bestehenden Probleme nur behoben werden, wenn die Bundesräte nicht mehr einzeln gewählt werden, sondern das Gremium als Ganzes. Das würde bedeuten, dass die Parteien- und Fraktionsvertreter im Vorfeld der Wahl über die Zusammensetzung der Regierung verhandeln müssten. Die Parteien müssten sich im Konsens auf eine Regierung einigen. Dieses vorgeschlagene Gremium müsste danach den Vertrauenstest vor dem Parlament oder dem Volk bestehen – oder beiden. Würde der neue Bundesrat keine Mehrheit erhalten, müssten die Verhandlungen neu beginnen. Es sind verschiedene Varianten eines solchen Systems denkbar. Beispielsweise könnten die Verhandlungen entweder öffentlich oder vertraulich geführt werden, das Zeitfenster dafür könnte variiert werden und so weiter. Es wäre auch denkbar, dass sich die Parteien auf ein gemeinsames Regierungsprogramm einigen müssten, in welchem die wichtigsten Ziele für die nächste Legislatur festgeschrieben werden.

Die Vorteile eines solchen Verfahrens sind offensichtlich: Intransparente Machtspiele, Intrigen und „zufällige“ Wahlresultate würden verhindert. Die Stabilität der Regierungszusammensetzung würde erhöht. Gleichzeitig würde es dem Konkurrenzkampf unter den Bundesräten ein Ende setzen, die Zusammenarbeit innerhalb der Regierung stärken und der Sachpolitik mehr Gewicht verleihen.

Der wichtigste Vorteil eines solchen Verfahrens wäre aber, dass es die Parteien zu einem klaren Bekenntnis zur Konkordanz zwingen würde. Sie könnten sich nicht hinter beliebigen Konkordanzdefinitionen verstecken, um ihre Macht abzusichern, sondern müssten sich mit den anderen verbindlich auf eine Formel der Regierungszusammensetzung einigen. Stehen sie nicht zum Konkordanzmodell, sind sie frei, sich bei den Verhandlungen davon zu verabschieden und zum Modell Regierung/Opposition wechseln, wie man es aus anderen Ländern kennt. Die Konsequenzen hätten sie selbst zu tragen.

Natürlich kann an diesem Modell kritisiert werden, es stelle die Konkordanz in Frage, weil die Gefahr besteht, dass sich die Verhandlungspartner nicht auf die Zusammensetzung der Regierung einigen können und eine Partei deshalb in die Opposition geht. Sollten die Parteien aber tatsächlich nicht mehr zur Konkordanz stehen, würden die Vorteile dieses Systems – Stabilität, breit abgestützte Lösungen, Rückhalt in der Bevölkerung – auch mit dem gegenwärtigen Wahlverfahren nicht mehr zum Tragen kommen. Ob das heute schon der Fall ist, sei einmal offen gelassen.

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Update 28.3.2012: Kurz nach der Publikation des Beitrags hat Ständerat Thomas Minder die Idee in einer Parlamentarischen Initiative ins Parlament eingebracht. Danke für den Hinweis, Claudio.