Grossparteien erhalten 20 Nationalräte zu viel – zulasten der Jungen

Die Wahlen sind vorüber. Was weiterhin irritiert, ist die verzerrte Verteilung der Nationalratssitze. Die nächsten Wahlen 2019 sollten im zeitgemässen, fairen Doppelproporz abgehalten werden.

Die Schweiz hat am letzten Sonntag ein neues Parlament bestellt. Der vielzitierte «Rechtsrutsch» beträgt dabei 2.4 Prozentpunkte an Wählern, welche der SVP neu zugewandert sind. Eindrücklicher sind aber die daraus resultierenden Sitzverschiebungen im Nationalrat: Die Volkspartei gewinnt damit gleich 11 zusätzliche Mandate. Dasselbe in Grün – mit umgekehrten Vorzeichen – zeigt sich bei der GLP: Sie verliert 0.9 Prozent Wähleranteil, muss aber fast die Hälfte ihrer Nationalratssitze abgeben (neu 7 statt 12 Mandate).

Das Schweizer Wahlsystem zeigt sich also nicht sehr stabil; verhältnismässig kleine Veränderungen im Elektorat können Bundeshausfraktionen durchaus merklich aufstocken oder dezimieren. Der Gründe für diese Disproportionalität sind vieler: Zunächst gibt es «die» Schweizer Nationalratswahlen gar nicht – es sind deren 26. Jeder Kanton wählt separat für sich, wodurch sich schon durch die relativ kleine Sitzzahl je Wahlkreis ziemlich hohe natürliche Quoren ergeben, zumindest in den 20 «kleineren» Kantonen, die nur 10 oder weniger Sitze aufweisen. Aufgrund dieses groben Rasters können Wähleranteile mehr schlecht als recht proportional abgebildet werden.

Weiter ist das Mandatszuteilungsverfahren so ausgestaltet, dass es grössere Parteien gegenüber kleineren zusätzlich begünstigt – ein Relikt aus den Anfangstagen des Proporzwahlverfahrens im 19. Jahrhundert, welches noch ein Stück «Majorz» in den Proporz retten sollte. Und zuletzt die Listenverbindungen, welche diese Verzerrungen zwar ein Stück weit lindern, dafür aber – da sie vor jeder Wahl wieder neu ausgehandelt werden – für anderweitige Instabilität sorgen.

Stabilerer und fairer Doppelproporz

Eine weitaus genauere und somit fairere Abbildung des Wählerwillens ergibt sich durch die biproportionale Mandatsverteilung (Doppelproporz), wie sie bereits in einem Viertel der Kantone für die Wahl der Kantonsparlamente angewandt wird. Dank dem wahlkreisübergreifenden Ausgleich stimmt hier die Parteistärke im Parlament sehr genau mit dem gesamtkantonalen Wähleranteil überein. Das Gebot der Erfolgswertgleichheit aller Wähler wird dabei endlich erfüllt: Alle Wähler können in gleicher Weise zum Endergebnis beitragen, egal ob sie im grossen Wahlkreis mit 30 Sitzen oder in jenem mit bloss einem einzigen Sitz partizipieren.

Und schliesslich eliminiert der Doppelproporz künstlich erzeugte «Sitzrutsche» und Diskontinuitäten, wie sie derzeit im Nationalrat vorzufinden sind. Ein 2.4 Prozent höherer Wähleranteil (wie derzeit bei der SVP) führt im Doppelproporz zu vier oder fünf zusätzlichen Mandaten (anstatt gleich elf). Wer umgekehrt 0.9 Prozent einbüsst (wie aktuell die GLP) verliert ein bis zwei Sitze (und nicht deren fünf).

Die folgende Tabelle zeigt die hypothetische Verteilung der Nationalratsmandate, wären die Wahlen 2015 nach dem Doppelproporz durchgeführt worden. Die grünen Zahlen heben Mandatsgewinne einer Partei im Doppelproporz gegenüber der tatsächlichen Verteilung hervor; rote Zahlen entsprechen Sitzverlusten:[1]

NR 2015 biprop

Die gesamtschweizerische Oberzuteilung (aufgeführt im obersten Tabellenblock) weist den Parteien, abgeleitet durch den nationalen Wähleranteil, ihre totale Anzahl Mandate zu. Hier zeigt sich bereits die aktuelle Übermacht und starke Verzerrung zugunsten der vier grössten Parteien SVP, SP, FDP und CVP: Nach den letzten Wahlen besetzt dieses Quartett ganze 168 der 200 Nationalratssitze. Ihr Wähleranteil rechtfertigt aber bloss deren 147 Mandate – die vier grössten Parteien halten also über 20 Sitze zu viel.

Die Geprellten dieses Sitzklaus sind einerseits die Jungparteien. Gesamtschweizerisch betrachtet stehen der Jungen SVP, der JUSO und der Jungen CVP je zwei Nationalräte zu. Die Jungen Grünen, die Jungfreisinnigen, die Junge GLP und Junge BDP dürften immerhin je einen Repräsentaten in die Volkskammer senden. Zusammen mit der ebenfalls eher jugendlichen Piratenpartei müssten den jüngeren Generationen also gleich elf Mandate zugestanden werden, was doppelter Fraktionsstärke entspricht.

Die anderen zehn Mandate gehen diversen weiteren Kleinparteien verlustig: Grüne, GLP, BDP, EVP, EDU und die AL/La Gauche haben derzeit ebenfalls das Nachsehen und müssen auf je ein bis zwei Sitze verzichten, die ihnen eigentlich zustünden. Für die EDU, AL und Piratenpartei ist die Beraubung ihres Anspruchs auf ein bis zwei Mandate gar existentiell, da sie dadurch überhaupt nicht (mehr) im nationalen Parlament vertreten sind.

Gegenläufige Sitzverschiebungen schon heute möglich

Spräche nun etwas gegen die Einführung eines Nationalrats-Doppelproporzes, etwa zum 100-jährigen Proporzjubiläum anlässlich der nächsten Wahlen 2019?

Peter Moser vom Statistischen Amt Zürich etwa rät vom hier vorgestellten Wahlverfahren aufgrund seiner potentiellen «gegenläufigen Sitzverschiebungen» ab. Dieses Paradox bedeutet, dass eine Partei in einem Wahlkreis mehr Mandate erhält als eine andere Partei, obschon erstere weniger Stimmen erhalten hat als letztere. Moser argumentiert, dass solche unschönen Verschiebung wohl in den Wahlkreisen für die Kantonsratswahlen hingenommen werden können, nicht aber in den Kantonen für die Wahl des Nationalrats.

Moser unterschlägt dabei aber, dass solche gegenläufigen Sitzverschiebungen auch regelmässig im herkömmlichen Nationalrats-Proporz auftreten – so beispielsweise gerade wieder am letzten Sonntag im Kanton Bern:

  • FDP.Die Liberalen: 775’023 Stimmen, 2 Mandate
  • SP Männer: 674’697 Stimmen, 3 Mandate

…und im Kanton Aargau:

  • SP und Gewerkschaften: 473’347 Stimmen, 2 Mandate
  • FDP.Die Liberalen: 449’260 Stimmen, 3 Mandate

Überdies kann im Doppelproporz mit einer Zusatzbedingung (der Majorzbedingung) dafür gesorgt werden, dass wenigstens die grösste Partei je Wahlkreis stets ein Mandat auf sicher hat. Dadurch werden gegenläufige Sitzverschiebung dort unterbunden, wo sie besonders störend wären: in den kleinen Einerwahlkreisen.

Bessere Vertretung der Jungen

Politikwissenschafter Adrian Vatter wiederum bringt gegen den fairen Doppelproporz vor, er würde «einer weiteren Parteienzersplitterung und einer Schwächung der gemässigten Mitteparteien» Vorschub leisten. Doch auch diese Argumentation irritiert, da zunächst gar nicht viele wirklich neuen Parteien ins Parlament einziehen würden: mutmasslich die EDU, die AL und die Piraten, wobei die ersteren beiden schon vor einigen Jahren im Nationalrat vertreten waren. Und diese Kleinparteien würden – da in hiesigen Parlamenten die Vertreter nicht in Parteien, sondern in Fraktionen organisiert sind – durchaus problemlos Anschluss an eine nahe stehende politische Gruppierung finden. Für gewählte Jungpolitiker gälte dies ohnehin, sie fänden in der Fraktion ihrer Mutterpartei Unterschlupf.

Die Organisationsfähigkeit des Nationalrats würde also keineswegs geschwächt, wenn zwei, drei zusätzliche Parteien das eine oder andere Mandat erlangen würden. Immerhin politisieren bereits heute Klein(st)parteienvertreter der Lega dei Ticinesi, der EVP (je zwei), des MCG und der CSP Obwalden (je einer) in der grossen Kammer.

Und im nur 60-köpfigen Schaffhauser Kantonsrat, der ebenfalls im Doppelproporz gewählt wird, nehmen sogar Vertreter aus 13 verschiedenen Parteien Platz. Der Konsenssuche tut dieser Pluralismus keinen Abbruch. Durch sechs direkt auf Jungparteien-Listen gewählte Kantonsräte (plus fünf weitere eher junge AL-Vertreter) besteht das Schaffhauser Parlament dafür zu einem Sechstel aus Jungpolitikern und trägt dabei zur Repräsentation und Inklusion der jüngeren Generationen massgeblich bei.

 

Download: Doppelproporz für Nationalratswahlen 2011

 


[1] Dieser Beitrag und insbesondere die Modellrechnung basierte ursprünglich auf den vorläufigen Endresultaten der Nationalratswahl vom 18. Oktober 2015. Der hier aktualisierten Version liegen nunmehr die amtlichen Endresultate gemäss Bericht vom 11. November 2015 an den Nationalrat über die Nationalratswahlen für die 50. Legislaturperiode (BBl 2015 7927) zugrunde.