Category Archives: Parteien

Welche Politiker sitzen in den Bankräten der Kantonalbanken?

Vor Kurzem waren die Kantonalbanken und ihre teilweise fragwürdige Corporate Governance Thema in diesem Blog. In vielen Kantonen legt das Parlament gleichzeitig den gesetzlichen Rahmen für die für die staatseigene Bank fest, beaufsichtigt sie und wählt ihr oberstes Führungsgremium, den Bankrat (in manchen Kantonen Verwaltungsrat genannt). Oft wird dieser mit Vertretern der Parteien besetzt, vielfach sind es selbst Parlamentarier. Die Fraktionen winken sich gegenseitig ihre Kandidaten durch, unabhängig davon, ob diese das nötige Fachwissen mitbringen. Die wichtigste Qualifikation ist das Parteibuch.

Doch wie viele Politiker sitzen eigentlich in den Bankräten der Kantonalbanken? Dank der Wirtschaftsdatenbank Infocube können wir diese Frage erstmals genau beantworten. Die Datenbank kombiniert die Angaben zu den Führungsgremien der Kantonalbanken gemäss Handelsregister mit den politischen Ämtern deren Mitglieder.

Kanton Name Behörde Partei
Aargau Roland Brogli Regierung CVP
Aargau Ruth Humbel Nationalrat CVP
Aargau Corina Eichenberger-Walther Nationalrat FDP
Appenzell-Innerrhoden Josef Koch-Signer Parlament parteilos
Appenzell-Innerrhoden Josef Manser Parlament parteilos
Appenzell-Innerrhoden Daniel Fässler Regierung CVP
Freiburg Markus Alexander Ith Parlament FDP
Freiburg Solange Berset Parlament SP
Freiburg Georges Camille Godel Regierung CVP
Basel-Land Adrian Ballmer-Held Regierung FDP
Basel-Land Claude Janiak Ständerat SP
Basel-Stadt Markus Lehmann Parlament CVP
Basel-Stadt Helmut Hersberger Parlament FDP
Basel-Stadt Andreas Sturm Parlament glp
Basel-Stadt Andreas Christoph Albrecht Parlament LDP
Basel-Stadt Sebastian Frehner Parlament SVP
Basel-Stadt Ernst Mutschler Parlament FDP
Basel-Stadt Karl Schweizer Parlament SVP
Glarus Peter Rufibach Parlament BDP
Glarus Rolf Widmer Regierung CVP
Luzern Christoph Lengwiler Parlament CVP
Nidwalden Erich Amstutz-Zwyssig Parlament CVP
Schaffhausen Florian Hotz Parlament JFSH
Schaffhausen Dino Tamagni Parlament SVP
Schaffhausen Ernst Anton Landolt Regierung SVP
Schaffhausen Markus Müller Parlament SVP
St. Gallen Martin Gehrer Regierung CVP
Tessin Fulvio Pelli Nationalrat FDP
Waadt Luc Recordon Ständerat Grüne
Zug Matthias Michel Regierung FDP
Zürich Hans Kaufmann Nationalrat SVP

Gemäss den Daten haben 31 Bankräte gleichzeitig ein höheres politisches Amt inne.[1] Die Auswertung zeigt aber auch, dass es sich dabei nicht nur um kantonale Parlamentarier handelt. In 8 Bankräten ist auch die Kantonsregierung mit einem Mitglied vertreten (in einigen Kantonen, etwa St. Gallen und Schaffhausen, ist das gesetzlich vorgeschrieben). Hinzu kommen 6 Bundesparlamentarier – sie befinden sich momentan in einem Interessenkonflikt, denn bei der anstehenden Abstimmung zum dringlichen Bundesgesetz über den US-Steuerstreit müssen sie eine Entscheidung treffen, die schwerwiegende Auswirkungen auf «ihre» Bank haben dürfte.

Auffallend – wenn auch wenig überraschend – ist, dass in jenen Kantonen, in denen das Parlament den Bankrat bestimmt, häufiger Parlamentarier zum Zug kommen. In Basel-Stadt, Appenzell-Innerrhoden, Schaffhausen und Freiburg wählt das Kantonsparlament sämtliche oder zumindest einen Grossteil der Mitglieder des Bankrats. In jenen Kantonen, in denen die Regierung den Bankrat bestimmt, kann dagegen kein eindeutiges Muster in der Zusammensetzung festgestellt werden.[2]

Bei den Parteizugehörigkeiten fällt auf, dass Mittepolitiker in den Bankräten besonders gut vertreten sind. An der Spitze liegt die CVP, gefolgt von der FDP. Untervertreten (gemessen an den Sitzanteilen in den kantonalen Parlamenten) sind dagegen die Sozialdemokraten und in geringerem Mass die SVP.

Diese Interpretationen sind insofern mit Vorsicht zu geniessen, als die Daten lediglich Bankräte erfassen, die aktuell ein politisches Amt innehaben. Parteimitglieder, die kein politisches Amt ausüben oder nur eines auf Gemeindeebene, tauchen nicht als Parteienvertreter auf, auch wenn sie das in der Praxis sind. In diese Kategorie fallen auch ehemalige Parlamentarier, die etwa im Bankrat der Zürcher Kantonalbank die Hälfte der Mitglieder ausmachen. Würde man diese Personen einbeziehen, würde die Zahl der Parteienvertreter in den Bankräten wohl deutlich höher liegen.

Besten Dank an Adrienne Fichter für das Zusammenstellen der Daten.


[1] Gesamthaft zählen die Bankräte der Kantonalbanken 184 Mitglieder.

[2] Wer bei welchen Kantonalbanken den Bankrat wählt, zeigt diese Tabelle.

Wenn sich Politiker als Banker versuchen

In der öffentlichen Wahrnehmung sind die Kantonalbanken die Musterschüler des Schweizer Finanzplatzes. Als grundsolide, kundennah und konservativ in der Anlagepolitik werden sie wahrgenommen und grenzen sich damit deutlich von den Grossbanken ab, die global agieren und gemeinhin als Horte gieriger Spekulanten gelten. «Too big to Fail»-Vorlagen, «Abzocker»- und «1 zu 12»-Initiativen, Leverage-Ratio- und Liquiditätsvorgaben, Finanzmarktaufsicht oder Steuerhinterziehung: Damit werden unsere 24 föderalen Finanzinstitute kaum assoziiert.

Dabei sind auch die Kantonalbanken keineswegs frei von Skandalen. Angesichts des relativ einfachen Auftrags[1], den sie zu erfüllen haben, und der Staatsgarantie, die die meisten von ihnen[2] geniessen, sorgen sie sogar auffallend häufig für negative Schlagzeilen. In mehreren Kantonen, etwa in Genf oder Bern, mussten in jüngerer Vergangenheit die Steuerzahler für Misswirtschaft oder verfehlte Strategien bezahlen, in Solothurn und Appenzell-Ausserrhoden brachen die Kantonalbanken sogar zusammen.

Könnte die Corporate Governance eine Rolle spielen? In den meisten Kantonen ist das Gremium, das den rechtlichen Rahmen für die Kantonalbanken vorgibt und die Oberaufsicht innehat, das gleiche Gremium, das das oberste Lenkungsorgan bestimmt, nämlich das kantonale Parlament. Die Legislative wählt den Bankrat beziehungsweise den Verwaltungsrat, wobei vielfach Parlamentarier zum Zug kommen. Wie bei Richterwahlen sind dabei die Parteistärken ausschlaggebend. Ob die Kandidaten unternehmerische Erfahrung, eine ökonomische Ausbildung oder finanzwirtschaftliches Fachwissen mitbringen, ist zweitrangig. Die wichtigste Qualifikation ist die Parteizugehörigkeit.

Wenn ein Gremium den gesetzlichen Rahmen einer Bank bestimmt, sie beaufsichtigt und gleichzeitig ihr oberstes Führungsorgan wählt, besteht eine Vermischung von Verantwortlichkeiten, die Gefahren birgt. Dennoch sträuben sich die Parlamente dagegen, von dem System abzurücken. Im Fall der Zürcher Kantonalbank liess sich das Parlament nicht einmal von einem Rüffel der Finanzmarktaufsicht (Finma) beeindrucken – der Kantonsrat hält an seiner Doppelrolle fest.

Der Widerstand ist irgendwie verständlich: Wenn man schon über eine Bank mit Staatsgarantie verfügen kann, wird man deren Führung kaum freiwillig abtreten. Zumal die Politiker für ihre Arbeit ein beachtliches Salär beziehen. So erhielten die 13 ZKB-Bankräte 2012 zusammen rund 1,8 Millionen Franken. Davon dürfte – via Mandatssteuern – ein nicht unwesentlicher Teil an die Parteien geflossen sein.

Dennoch stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, wenn Politiker die Geschäfte einer Bank beaufsichtigen, deren regulatorischen Rahmenbedingungen sie selbst festlegen. Insbesondere mit Blick auf die Skandale der Vergangenheit.

Es ist wohl kein Zufall, dass nun die Diskussion über die Organisationsstruktur in einem Kanton wieder aufgekommen ist, dessen Kantonalbank zuletzt wenig erfreuliche Nachrichten lieferte: Die Basler Kantonalbank musste jüngst 50 Millionen Franken zurückstellen, weil sie auf eine betrügerische Anlagefirma hereingefallen war. Zudem steht sie wegen dem Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Visier der US-Steuerbehörde.

Nun unternimmt die Basel-Städtische Regierung den Versuch, eine bessere Trennung der Verantwortlichkeiten zu erreichen. Gemäss dem Entwurf des Kantonalbankengesetzes soll der Bankrat künftig vom Regierungsrat gewählt werden. Mitglieder des Parlaments sind ausdrücklich von dem Gremium ausgeschlossen.

In der Debatte, wer Bankräte wählen soll, geht es letztlich um die grundsätzliche Frage, wann ein Gremium, das im Auftrag des Staates steht, demokratisch rechenschaftspflichtig sein soll und wann nicht. Ein Bankrat, der vom Parlament gewählt wird, so kann argumentiert werden, repräsentiert die unterschiedlichen politischen Ansichten besser als ein Bankrat, der von der Regierung bestimmt wird. Allerdings ist fraglich, ob es zwingend eine solche politische Repräsentation braucht in einem Aufsichtsgremium, das nicht als politisches Organ konzipiert ist, sondern – im Gegenteil – lediglich die Vorgaben der Politik umsetzen soll. Andererseits führt die Wahl durch das Parlament nach parteipolitischen Kriterien zu einer Politisierung, die bei der Führung einer Bank nicht unbedingt wünschenswert ist. Nicht ohne Grund werden Bankrat und Präsidium der Schweizerischen Nationalbank vom Bundesrat gewählt. Es ist zu bezweifeln, ob die SNB unabhängiger agieren und bessere Entscheide treffen würde, wenn das Präsidium durch die Bundesversammlung anstatt durch die Regierung bestimmt würde.

Ein vernünftiger Grundsatz wäre wohl, dass Gremien, von denen politische Entscheide erwartet werden, demokratisch rechenschaftspflichtig sein sollen. Organe, die primär für die Umsetzung von Gesetzen in einem bestimmten Bereich zuständig sind, sollten hingegen durch die Regierung bestimmt werden oder durch ein anderes Gremium, das im Konsens entscheidet und dabei primär auf fachliche Kriterien Rücksicht nimmt.

Natürlich zählen derartige theoretische Überlegungen im politischen Alltag wenig. Es bleibt denn auch abzuwarten, ob die Basel-Städtische Kantonsregierung mit ihrem Vorschlag, dem Parlament die Kompetenz zur Wahl des Bankrats zu entziehen, Erfolg hat. Denn dieser Einschnitt muss letztlich vom Parlament selbst angenommen werden.


[1] Die Ursprünge der Kantonalbanken liegen in der Verknappung des Kreditangebots im 19. Jahrhundert. Historisch sind sie deshalb in erster Linie dazu da, den privaten und öffentlichen Kreditbedarf zu decken.

[2] 21 von 24 Kantonalbanken besitzen eine vollständige Staatsgarantie.

Kantonale Abweichler: Spielverderber oder volksnahe Parteisektionen?

Gestern Abend hat die SVP Thurgau eher überraschend die Nein-Parole zur eidg. Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» beschlossen (75 zu 58 Nein). Kantonalsektionen, die bei nationalen Parolenfassungen gegenüber ihrer Mutterpartei abweichen sind grundsätzlich nichts Unübliches, sondern föderaler Courant normal.

Gerade der vergangene nationale Abstimmungssonntag vom 3. März illustrierte eindrücklich die Uneinigkeit diverser Parteien, als zu den drei Vorlagen über 40 abweichende Parolenfassungen der Kantonalparteien zu verzeichnen waren: Beim Familienartikel nahmen 6 FDP-Sektionen sowie die FDP.Die Liberalen Frauen eine eigene Meinung ein, während beim Raumplanungsgesetz (RPG) deren 8 FDP- und 5 CVP-Sektionen abwichen. Bei der Abzocker-Initiative wiederum fassten gar 4 GLP- und 11 SVP-Sektionen die Ja-Parole entgegen ihrer ablehnenden Mutterparteien.

Das Thurgauer Nein jedoch ist in einem anderen Kontext zu betrachten: Die konträre Meinung gilt hier nicht irgendeiner Behördenvorlage (wie Familienartikel oder RPG) oder einer (Abzocker-)Initiative von Einzelpersonen. Die ablehnende Haltung betrifft hier immerhin ein Volksbegehren, welches von der eigenen Partei lanciert und pünktlich im Wahljahr 2011 eingereicht wurde. Im Initiativkomitee zur Volkswahl-Initiative ist die Thurgauer Sektion zudem mit Nationalrat Hansjörg Walter vertreten, der ein Jahr vor deren Lancierung haarscharf einer «wilden Bundesratswahl» entging.

Wie oft Parteisektionen abweichende Parolen zu «eigenen» Begehren fassen, zeigt die folgende Übersicht. Untersucht wurden alle Volksinitiativen, über die zwischen 2002 und 2013 abgestimmt wurde und deren Urheberschaft klar einer Partei zuzuordnen ist. Ebenfalls mitberücksichtigt wurden direkte Gegenentwürfe zu zurückgezogenen Volksinitiativen:

Datum Name der Volksinitiative Lancierende Partei Abweichende Kantonal-
sektionen
Abstimmungs-­
ergebnis Volk (und Stände)
09.06.2013 «Volkswahl des Bundesrates» SVP TG;

Unterwallis (Stimmfreigabe)

24.0 % Ja
(0 : 20 6/2)
30.11.2008 «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!» FDP GE;

BS, TI
(Stimmfreigabe)

34.0 % Ja
(0 : 20 6/2)
01.06.2008 Gegenentwurf zur zurückgezogenen eidg. Volksinitiative «für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung» SVP AR, FR 30.5 % Ja
(0 : 20 6/2)

Im 12-jährigen Untersuchungszeitraum trat die Situation «kantonale Abweichler» somit lediglich drei Mal auf. Auch im zusätzlich untersuchten Bereich 1985 bis 2001 wurden keine weiteren Volksinitiativen mit solcherlei Abweichlern entdeckt, wobei in jener Zeitspanne nicht mit Sicherheit alle Parolenfassungen eruiert werden konnten.

Auffallend bei diesen drei Vorlagen ist zunächst, dass sie keine Kernthemen der jeweiligen Parteien betreffen. Womöglich waren jene Begehren durchaus als Partei-Vehikel konzipiert, doch hat man sie nicht unbedingt als Initiativen in Erinnerung, die zur Schärfung des Parteiprofils oder zur Mobilisierung beitrugen.

Bei den aufgeführten Vorlagen scheint der Problemdruck vergleichsweise gering zu sein. Auf den Themenkomplex Gesundheitswesen und insbesondere Krankenkassenprämien mag dies nicht unbedingt zutreffen (gemäss VOX-Analyse wurde die Beeinträchtigung der freien Arzt- und Spitalwahl befürchtet). Doch gerade die Verbandsbeschwerderecht- und die Volkswahl-Initiative scheinen als (Über-)Reaktionen auf singuläre Ereignisse wahrgenommen zu werden.

Die Initiative der FDP entstand im Nachgang der VCS-Beschwerde gegen das Hardturm-Stadion in Zürich und wurde vornehmlich durch die Zürcher Parteisektion und Nationalrätin Doris Fiala getragen. Die Volkswahl-Initiative wurde derweil durch die SVP – nachdem sie bereits 2002 beschlossen und im Dezember 2003 wieder ad acta gelegt wurde – im Nachgang zur Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher abermals aus der Schublade gezogen.

Fazit: Sind eher Partikularinteressen denn breiter Problemdruck Motor einer Initiative, soll nicht erstaunen, wenn sich nicht einmal alle eigenen Parteisektionen gehorsam hinter das Begehren stellen. Dass die FDP-Initiative just vom Hardturm weit entfernte Sektionen wie das Tessin oder Genf nicht zu überzeugen vermochte, ist geradezu symptomatisch. (Bei der abweichenden FDP Basel-Stadt könnten natürlich auch Sympathien für GC und den FCZ mitspielen.)

Diese zwei Volksinitiativen erreichten denn auch bloss 31 beziehungsweise 34 Prozent Ja-Stimmen, während die Volkswahl-Initiative gemäss einer aktuellen Umfrage gar bloss 25 Prozent der Bürger zu überzeugen scheint. Will ein Volksbegehren aus einer Parteiküche obsiegen, so darf es durchaus polarisieren – ohne hohes Ranking im Sorgenbarometer ist es indessen zum Scheitern verurteilt. Kantonale Dissidenten können denn auch nicht als «illoyale Spielverderber» bezeichnet werden, sondern zeichnen sich eher als volksnahe Vorboten einer drohenden Kanterniederlage aus.

Die analoge Analyse fällt bei fakultativen Referendumsabstimmung schwieriger oder zumindest weniger aussagekräftig aus: Zum einen finden sich oftmals mehrere Parteien aufseiten Referendumsführer wieder. Andererseits erscheint das (abweichende) Befürworten einer Behördenvorlage weniger aufmüpfig als die Ablehnung einer Volksinitiative der Mutterpartei. Nichtsdestotrotz seien hier auch jene Referendumsabstimmungen zwischen 2002 und 2013 aufgeführt, bei denen sich der ergreifenden Partei kantonale Sektionen widersetzt haben:

Datum Name des Referendums Ergreifende Partei Abweichende Kantonal-sektionen Abstimmungs­ergebnis Volk
08.02.2009 Weiterführung Freizügigkeitsabkommen sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien SVP TG 59.6 % Ja
26.11.2006 Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas («Kohäsionsmilliarde») SVP GR 53.4 % Ja
25.09.2005 Ausdehnung Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten SVP BE, GR, TG, VD 56.0 % Ja
05.06.2005 Bilaterale Abkommen «Schengen und Dublin» SVP BE, GR 54.6 % Ja
26.09.2004 Erwerbsersatzgesetz (für Dienstleistende und bei Mutterschaft) SVP BE, VD 55.5 % Ja
22.09.2002 Elektrizitätsmarktgesetz GPS SG 47.4 % Ja

Es sticht ins Auge, dass solch oppositionelle – beziehungsweise eher: staatstragende – Parteisektionen mit einer Ausnahme ausschliesslich bei der SVP zu finden sind. Referenden zur Linken wurden durch die kantonalen Ableger praktisch immer unterstützt. Oder es wurde zumindest nicht öffentlich aufgemuckt.

Wie schon bei den oben untersuchten Initiativen zeigt sich eine Korrelation zwischen der innerparteilichen Opposition und dem Erfolg des Referendums: Kaum je lehnte das Stimmvolk ein Gesetz ab, wenn Kantonalsektionen der Gegner ausscherten.

Auffallend (und in Abweichung zu den Initiativen) ist wiederum, dass die durch die SVP Schweiz bekämpften Vorlagen allesamt Kernthemen der Partei betreffen: EU, Migration, Asyl, Sicherheit, Finanzen, Gesellschaftspolitik. Das Verhältnis Schweiz–EU darf gar als eigentliche Pièce de résistance der Volkspartei bezeichnet werden, weshalb in diesen Fragen dissidente Sektionen doch erstaunen mögen.

Betrachtet man indessen die konkreten Kantonalparteien etwas genauer, fallen zunächst die SVP Bern und Graubünden auf. Die in den Jahren 2004 bis 2006 je drei Mal opponierenden Sektionen werden 2008 in der Sezession eine zentrale Rolle spielen und sind heute (nebst Glarus) die stärksten BDP-Sektionen schweizweit.

Und nebst der SVP Waadt bleibt abermals die gestern wieder aufbegehrende Sektion Thurgau: Die 38.7-Prozent-Partei (bei den Nationalratswahlen 2011 nach der SVP Schaffhausen der höchste Wähleranteil schweizweit) zeigt nun einmal gelegentlich gerne seinen «Leuezah» – vor allem dem anderen Löwen nebenan, der hier für einmal eine Volksinitiative zu nah am Reissbrett entworfen zu haben scheint.

*****

Ergänzung 09.06.2013: Weitere abweichende Sektion und Abstimmungsergebnis eingefügt (in rot).

Richterwahlen und die Unabhängigkeit der Justiz

Isländische Wähler konnten am Samstag über Vorschläge für eine neue Verfassung abstimmen. Bild: Claus Sterneck

Das Bundesgericht in Lausanne. (Bildquelle)

Wer in der Schweiz Richter an einem höheren Gericht werden möchte, kann noch so befähigt und erfahren sein. Über seine berufliche Zukunft entscheiden letztlich nicht seine Qualifikationen, sondern sein Parteibuch. Sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Kantonen bestimmen die politischen Parteien über die Zusammensetzung der Gerichte. Das Parlament wählt die Richter und achtet dabei darauf, dass die Parteien gemäss ihrem Wähleranteil im Gremium vertreten sind. Wer nicht Mitglied einer Partei ist oder sich wenigstens von einer Partei auf den Schild heben lässt, hat das Nachsehen – ganz gleich, wie geeignet er für das Amt wäre.

Für die Parteien ist dieses System äusserst angenehm. Sie können bestimmen, wer die Einhaltung der Gesetze kontrolliert, die sie beschliessen, und müssen sich dabei von niemandem dreinreden lassen. (In aller Regel reden sich die Parteien nicht einmal gegenseitig drein und winken die Kandidaten der anderen Parteien einfach durch.) Die Mandatsbeiträge der Richter sichern ihnen ausserdem einen schönen Zustupf für die Parteikasse.

Der Parteienproporz bei Richterwahlen kann dazu führen, dass fähigere Kandidaten aufgrund ihrer Parteibindung (bzw. mangels Parteibindung) zugunsten weniger qualifizierter Bewerbern zurückgestellt werden, die das Glück haben, der richtigen Partei anzugehören.

Schwerer wiegt, dass die Dominanz der Parteien die verfassungsmässig garantierte richterliche Unabhängigkeit gefährdet. Kann ein Richter, der seine Position seinem Parteibuch verdankt, wirklich glaubhaft machen, er sei in seiner Tätigkeit «unabhängig und nur dem Recht verpflichtet»?

Den Konflikt zwischen Parteizugehörigkeit und der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit veranschaulicht ein Fall aus dem Kanton Waadt, mit dem sich demnächst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu befassen hat. Das kantonale Berufungsgericht sollte sich mit dem Fall eines Bosniaken befassen, der zu Unrecht im Gefängnis gesessen hatte und eine Genugtuung forderte. Der Anwalt des Klägers hielt die Gerichtspräsidentin jedoch für befangen: Als Mitglied der SVP sei von ihr kein faires Urteil zu erwarten. Die Richterin weigerte sich, in den Ausstand zu treten, worauf der Anwalt zunächst das Kantonsgericht und anschliessend das Bundesgericht anrief. Nachdem beide seinen Rekurs abgelehnt hatten, gelangte er nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter in Strassburg müssen nun entscheiden, ob das Recht auf einen fairen Prozess verletzt wurde.

Die Ironie an dem Fall ist, dass die Gerichtspräsidentin möglicherweise nicht von sich aus der SVP beigetreten wäre, ja, womöglich nicht einmal mit der Partei sympathisiert. Denn der Parteienproporz zwingt die künftigen Richter nicht nur, einer Partei beizutreten (bzw. sich vorschlagen lassen), sondern bewirkt auch, dass die Kandidaten je nach Parteizugehörigkeit unterschiedlich hohe Wahlchancen haben. Auf Bundesebene beispielsweise ist die FDP derzeit in den Gerichten übervertreten. Ein liberal gesinnter Aspirant für einen Richterposten ist also möglicherweise gut beraten, nicht seiner bevorzugten Partei beizutreten, sondern einer anderen, die untervertreten ist – etwa der SVP.

Als Argument für die Wahl von Richtern nach Parteizugehörigkeit wird oft ins Feld geführt, dass das System eine angemessene Vertretung aller gesellschaftlichen Gruppen in den Richtergremien garantiere. Das würde bedingen, dass die Parteien als legitime Vertreter von gesellschaftlichen Gruppen angesehen werden können, und dass die Richter darüber hinaus als legitime Vertreter dieser Parteien angesehen werden können – bei beiden Bedingungen ist zweifelhaft, ob sie erfüllt sind. Abgesehen davon ist die mit Abstand grösste gesellschaftliche Gruppe – jene der Parteilosen – in den Gerichten praktisch nicht vertreten.

Eine weitere häufige Rechtfertigung für das gegenwärtige System lautet, der Parteienproporz erlaube eine konfliktfreie Besetzung von Richterposten. Abgesehen davon, dass das lange nicht immer der Fall ist,[1] bietet der Blick ins Ausland wenig Unterstützung für dieses Argument. In anderen europäischen Staaten ist die Wahl von Richtern nicht umstrittener als in der Schweiz, obschon die Richter dort nicht zu einer Parteimitgliedschaft gezwungen werden.

Akzentuiert wird die Gefahr der Abhängigkeit der Richter dadurch, dass sie sich regelmässig zur Wiederwahl stellen müssen. Die Amtsträger leben mit dem ständigen Risiko, abgewählt zu werden, wenn ihre Entscheide einer Mehrheit im Parlament nicht passen. Bislang hielt sich der politische Druck auf die Justiz glücklicherweise in Grenzen. Offenbar scheuen sich die Parteien in jüngerer Zeit aber weniger, ihren Einfluss geltend zu machen und mit der Abwahl von Richtern zu drohen, wie Niccolò Raselli in einem Beitrag in der Richterzeitung «Justice – Justiz – Giustizia» schreibt. Einzelne Parteien sollen «ihre» Richter gar regelmässig zum Rapport bestellen, um deren Tätigkeit zu beurteilen.[2]

Unabhängig davon, ob die richterliche Unabhängigkeit noch gewährleistet ist, zeigt der Fall im Kanton Waadt exemplarisch: Nur schon der Anschein der politischen Beeinflussung ist ein Problem. Wenn bei jedem Gerichtsurteil die Frage aufgeworfen wird, ob die Parteibindung der Richter den Entscheid beeinflusst hat, wird das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet.

Als Alternative zum Kriterium der Parteibindung bietet sich an, bei der Bestellung von Richtern die fachlichen Qualifikationen in den Fokus zu stellen. Die Schweiz kennt heute keine Ausbildung für Richter. Möglicherweise wäre es sinnvoll, das erfolgreiche Absolvieren eines speziellen Lehrgangs zur Voraussetzung für ein Richteramt zu machen. Ein weiterer Ansatzpunkt ist das Gremium, das neue Richter vorschlägt bzw. wählt: Auf Bundesebene werden beide Funktionen vom Parlament (bzw. von der Gerichtskommission des Parlaments) wahrgenommen. Die Unabhängigkeit der Justiz würde möglicherweise erhöht, wenn die Richter von einem vom Parlament unabhängigen Gremium vorgeschlagen werden. Der Politisierung von Richterwahlen könnte entgegengewirkt werden, indem man die Exekutive mit der Bestellung von Richtern betraut.

Natürlich haben diese Alternativen auch Nachteile. Der Grund, dass sie in der Schweiz bisher nicht zum Zuge kommen, dürfte aber in erster Linie bei den Parteien liegen: Das jetzige System sichert ihnen praktisch das Monopol auf die Besetzung der Gerichte. Sie haben deshalb wenig Interesse daran, von diesem System abzurücken.


[1] So wurde der Alternativen Liste (AL) in Zürich eine Vertretung im Bezirksgericht verweigert, obschon sie gemäss ihrer Wählerstärke Anrecht auf fünf Richter hätte.

[2] Niccolò Raselli: «Richterliche Unabhängigkeit», in: «Justice – Justiz – Giustizia» 2011/3.