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Wieso die Silly Party in Harpenden verlor

Den mit Abstand anschaulichsten und unterhaltsamsten Beweis für die Mängel des britischen Mehrheitswahlsystems liefern die Briten selbst. Der «Election Night Special»-Sketch der britischen Komikertruppe Monty Python parodiert eine Sendung über die britischen Unterhauswahlen, bei denen zwei Parteien, die Silly Party und die Sensible Party, um die Sitze in den einzelnen Wahlbezirken kämpfen. Im Wahlkreis Harpenden mischt jedoch ein unabhängiger «very silly candidate» den Zweikampf gehörig auf. Film ab:

Die Ergebnisse im Detail:

Leicester

Name Partei Stimmen
Arthur J. Smith Sensible Party

30’612

Jethro Q. Walrustitty Silly Party

32’108

Luton

Name Partei Stimmen
Alan Jones Sensible Party

9’112

Tarquin Fin- tim- lin- bin- whin- bim- lin- bus- stop- F’tang- F’tang- Olé- Biscuitbarrel Silly Party

12’441

Kevin Phillips-Bong Slightly Silly

0

Harpenden

Name Partei Stimmen
James Walker Sensible Party

26’318

Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz Silly Party

26’317

Malcolm Peter Brian Telescope Adrian Umbrella Stand Jasper Wednesday … Stoatgobbler John Raw Vegetable … Arthur Norman Michael … Featherstone Smith … Northgot Edwards Harris … Mason … Frampton Jones Fruitbat Gilbert ‹We’ll keep a welcome in the› … Williams If I Could Walk That Way Jenkin … Tiger-draws Pratt Thompson ‹Raindrops Keep Falling On My Head› Darcy Carter … Pussycat ‹Don’t Sleep In The Subway› Barton Mannering … Smith Very Silly

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Die Wahlresultate veranschaulichen die Probleme des Mehrheitswahlsystems, wie es in Grossbritannien zur Anwendung kommt (das so genannte First-Past-the-Post-System). In diesem System werden die Sitze jeweils einzeln vergeben; es gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es reichen somit weniger als 50 Prozent der Stimmen aus, um den Sitz zu holen.

Das Hauptproblem dieses Systems ist, dass es den Wählerwillen verzerrt. Weil nur ein Kandidat gewinnen kann, werden die Wähler praktisch gezwungen, strategisch zu wählen: Anstatt ihre Stimme an einen Aussenseiter, der auf ihrer Linie politisiert, zu «verschenken», wählen sie einen aussichtsreicheren Kandidaten, auch wenn er nicht unbedingt ihre Ansichten vertritt. Auf der anderen Seite besteht auch für die Politiker der politischen Blöcke ein Anreiz, sich zu koordinieren und im Idealfall alle Kräfte auf einen Kandidaten zu bündeln.

Das gelingt jedoch nicht immer gleich gut, wie die «Silly Party» in Harpenden schmerzlich erfahren musste. Obwohl mehr als die Hälfte der Wählerschaft auf der «silly» Seite des politischen Spektrums stand, machte James Walker von der «Sensible Party» das Rennen. Grund dafür war das Auftauchen eines unabhängigen, «very silly» Kandidat, der die «silly» Wählerschaft spaltete und Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz von der «Silly Party» die entscheidenden Stimmen abnahm – ein Paradebeispiel dessen, was man in den USA auch als «Nader effect» bezeichnet.

Sobald mehr als zwei Kandidaten zur Wahl antreten, verkommen Wahlen mit dem FPTP-System somit zu einem Roulette-Spiel, dessen Ausgang oftmals kaum noch etwas mit den Absichten der Wähler zu tun hat. Das ist besonders deshalb stossend, weil Mehrheitswahlsysteme den Anspruch haben, den Wählerwillen unmittelbar auf die Regierungsverantwortung zu übertragen.

Diesem Anspruch werden Majorzwahlen viel weniger gerecht, als ihre Befürworter behaupten. Dies bestätigte eine Untersuchung des Politikwissenschafters G. Bingham Powell. Er kam darin zum Schluss, dass in Proporzsystemen die Präferenzen der Bürger eindeutig besser in der Politik der Regierung wiederspiegelt werden als in Mehrheitswahlsystemen.[1]

Von Fakten lassen sich die Briten aber offensichtlich nicht beirren. Vergangenes Jahr scheiterten die Liberaldemokraten an der Urne mit einem Vorschlag, bei den Unterhauswahlen statt dem reinen Mehrheitswahlsystem künftig eine leichte Abwandlung davon, das «Alternative Vote»-System anzuwenden.

Mit «Alternative Vote» hätte die «Silly Party» ihre Niederlage in Harpenden womöglich abwenden können, vorausgesetzt, die Wähler des «very silly» Kandidaten hätten als zweite Wahl Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz gewählt. Eindeutig die bessere Lösung wäre aber die Einführung des Proporzwahlsystems: Damit hätten nämlich auch die «very silly» Wähler eine realistische Chance, im Parlament vertreten zu sein.


[1] Powell, G. Bingham (2000): Elections as instruments of democracy, zitiert in: Kriesi, Hanspeter (2007): Vergleichende Politikwissenschaft. Teil II.

Direkte Wahl der Regierung: Die Erfahrungen von Indonesien und Israel

Die SVP will, dass die Schweizer Regierung künftig nicht mehr durch das Parlament, sondern direkt durch das Volk gewählt wird. Bei Annahme ihrer Volksinitiative würde der Bundesrat in Zukunft durch die Stimmbürger mittels Majorzwahl bestimmt.

Der Übergang von der indirekten zur direkten Wahl der Regierung würde das politische System der Schweiz grundsätzlich verändern. Der Einfluss des Bundesrats im politischen Prozess dürfte deutlich vergrössert werden, seine Macht gegenüber dem Parlament würde gestärkt, da er nicht mehr von ihm abhängig wäre.

Die konkreten Auswirkungen des Systemwechsels sind dennoch schwer abzuschätzen. Gibt es international vielleicht Beispiele von anderen Staaten, die einen solchen Wechsel vollzogen haben?

Es gibt sie – allerdings sind sie sehr spärlich gesät. Genaugenommen sind in der jüngeren Geschichte nur zwei Demokratien zu finden, die von der indirekten zur direkten Wahl der Regierung übergegangen sind: Indonesien und Isreal.

In Indonesien hat der Übergang zur Demokratie erst 1998 begonnen, als der langjährige Herrscher Suharto unter dem Druck von der Strasse abtrat. Aber bereits vier Jahre später vollzog die junge Demokratie den Wechsel vom parlamentarischen zum präsidentiellen System: Mit der Verfassungsänderung von 2002 wurde der Präsident nicht mehr durch das Parlament, sondern direkt durch das Volk gewählt.

Interessanterweise wurden in Indonesien damals ähnliche Argumente für den Systemwechsel vorgebracht wie heute in der Schweiz für die Volkswahl des Bundesrats: Viele Politiker und Bürger störten sich an den intransparenten Verhandlungen und Mauscheleien unter den Parteien im Parlament, welche die Wahl der Regierung zu einem unberechenbaren Theater machten. Von der direkten Wahl des Präsidenten erhoffte man sich einen transparenteren und berechenbareren Wahlprozess.

Diese Hoffnung erfüllte sich allerdings nicht wirklich. Die Verhandlungen unter den Parteien im Parlament gehörten mit der Verfassungsänderung zwar der Vergangenheit an. Sie setzten sich dafür vor den Präsidentschaftswahlen fort, wo es für die Parteien darum ging, die Unterstützung möglichst vieler anderer Parteien für den eigenen Kandidaten zu bekommen. Die Mauscheleien verschoben sich somit einfach auf eine andere Ebene des politischen Prozesses.[1]

Mit Blick auf die Schweiz ist eine weitere Veränderung interessant: In den ersten Jahren nach dem Fall Suhartos regierte in Indonesien jeweils eine grosse Koalition, es waren also mehr Parteien in der Regierung, als für eine Mehrheit im Parlament unbedingt nötig. Indonesien hatte damit eine Konsensregierung, wie sie bekanntlich auch in der Schweiz – in ausgeprägterer Form – existiert.

Mit dem Übergang zum Präsidialsystem fand die Ära der Konsensregierungen in Indonesien allerdings ein jähes Ende. Seit 2002 sitzen in der Regierung nur noch die Partei des Präsidenten bzw. jene Parteien, die unmittelbar zu seiner Wahl beitrugen.

Im Gegensatz zu Indonesien hat Israel kein Präsidialsystem eingeführt. Seit seiner Gründung 1948 ist der Staat eine parlamentarische Demokratie. Allerdings hinderte dies Israel nicht daran, während einigen Jahren seinen Regierungschef direkt zu wählen: 1992 verabschiedete die Knesset dazu eine Änderung der Verfassung. Bis dahin war der Ministerpräsident jeweils in Koalitionsverhandlungen bestimmt worden. In aller Regel wurde der Parteichef der grössten Partei auch Regierungschef. Viele Politiker befanden allerdings, dass dieses System keine stabilen Regierungen hervorbrachte, weil das israelische Parteiensystem stark zersplittert war.[2] Ein direkt gewählter Regierungschef, so die Idee der Reformer, würde gegenüber dem Parlament eine stärkere Stellung einnehmen, als einer, der vom Parlament selbst eingesetzt wurde.[3]

Was in der Theorie gut tönte, erwies sich in der Praxis bald als durchschlagender Misserfolg. Nicht ein einziger direktgewählter Ministerpräsident überstand eine volle Amtszeit von vier Jahren. Benjamin Netanyahu, 1996 zum Regierungschef gewählt, wurde 1999 nach einem Misstrauensvotum im Parlament abgewählt. Sein Nachfolger, Ehud Barak, trat nach zwei Jahren zurück und verlor anschliessend die Wahl gegen Ariel Sharon. Es war gleichzeitig die letzte Wahl eines Ministerpräsidenten durch das Volk: Die Israeli machten die Reform rückgängig und kehrten zum «gewöhnlichen» parlamentarischen System zurück.

Der Grund für das Scheitern der direkten Wahl des Regierungschefs lag vor allem in der inkonsequenten Ausgestaltung der Reform. Denn obwohl der Ministerpräsident vom Volk gewählt wurde, brauchte er eine Mehrheit im Parlament und konnte jederzeit mit einem Misstrauensvotum abgesetzt werden. Das untergrub natürlich das Ziel einer grösseren Unabhängigkeit des Regierungschefs vom Parlament.[4] Israel hatte ein System irgendwo zwischen einer reinen parlamentarischen und einer präsidentiellen Demokratie geschaffen, das die Nachteile beider Varianten vereinte.

Hinzu kam ein grundsätzliches Problem mit der Wahl des Regierungschefs, die nach dem Mehrheitsprinzip erfolgte. Mehrheitswahlen eignen sich generell schlecht für Gesellschaften wie die israelische, die von tiefen ideologischen Gräben (zwischen Religiösen und Säkularen, zwischen «Falken» und «Tauben» etc.) durchzogen sind. Eine stärkere Exekutive kann nur über die Schwächung kleinerer Parteien erreicht werden und gefährdet damit die Legitimität der Regierung. Das proportionale System mit vielen kleinen Parteien macht die Regierungsarbeit in Israel zwar kompliziert, ist aber immer noch die bessere Lösung als ein Mehrheitswahlsystem, das die ideologischen Gräben noch vertiefen würde.

Das Fazit aus den Erfahrungen der beiden einzigen Demokratien, die den Wechsel von der direkten zur indirekten Wahl der Regierung vollzogen haben, fällt ernüchternd aus. Weder in Indonesien noch in Israel hatte die Reform die erwünschte Wirkung. Allerdings lassen sich die Erfahrungen der beiden Länder nicht ohne Weiteres auf die Schweiz mit ihrem einzigartigen politischen System übertragen. Insbesondere der Umstand, dass in der Schweiz, anders als in Indonesien und Israel, nicht der Regierungschef, sondern die gesamte Regierung vom Volk gewählt würde, macht einen Vergleich schwierig. Auch bei der Volkswahl des Bundesrats stellt sich aber die Frage, ob die von den Initianten angestrebten Vorteile auch eintreten würden. Die Beispiele Indonesien und Israel zeigen, dass sich die tatsächlichen Wirkungen von Reformen des Regierungssystems stark von den ursprünglich beabsichtigten unterschieden können.


[1] Edward Aspinall (2005) «Elections and the normalization of politics in Indonesia», South East Asia research 13(2).

[2] 1992 lag die effektive Anzahl Parteien (nach Laakso/Taagepera) bei 4,39 [PDF]. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt sie gegenwärtig bei 5,57.

[3] Avraham Brichta (2001): Political Reform in Israel: The Quest for a Stable and Effective Government, S. 101.

[4] Emmanuele Ottolenghi (2006): «Why direct election failed in Israel». In: Larry Jay Diamond, Marc F. Plattner: Electoral Systems And Democracy.

Wählerwillen abbilden – aber richtig!

Weil es die SVP versäumte, Listenverbindungen zu schmieden, gingen ihr bei den letzten Nationalratswahlen 8 Sitze durch die Lappen [PDF]. Ein Schelm, wer angesichts dieser Bilanz hinter der Motion von SVP-Nationalrat Sebastian Frehner zur Abschaffung von Listenverbindungen wahltaktische Überlegungen vermutet!

Dabei spricht durchaus vieles für die Idee. Listenverbindungen verfälschen Wahlresultate, sind kompliziert, undurchsichtig, unlogisch und ungerecht. Ihre Abschaffung wäre ein Schritt in die richtige Richtung – aber eben nur ein erster Schritt.

Der Grund für die Existenz von Listenverbindungen liegt im Wahlsystem. Die meisten Wahlkreise bei nationalen Wahlen sind schlicht viel zu klein. Dadurch werden kleine Parteien benachteiligt. In Zug beispielsweise (3 Nationalratssitze) braucht eine Partei theoretisch 25 Prozent Stimmenanteil, um einen Sitz auf sicher zu haben, in Schaffhausen (2 Sitze) gar 33,3 Prozent. Klar, dass eine kleinere Partei niemals einen solchen Anteil erreichen wird. Klar auch, dass viele Wähler die Partei gar nicht erst wählen werden: Sie wollen ihre Stimme schliesslich nicht an eine Partei verschwenden, die ohnehin chancenlos ist.

Listenverbindungen sollen die Nachteile zu kleiner Wahlkreise etwas vermindern. Dank ihnen ist eine Stimme nicht automatisch verloren, wenn eine Partei allein keinen Sitz erreicht – die Stimme geht in diesem Fall an eine grössere Partei in der Listenverbindung.

Die Lösung ist allerdings wenig befriedigend. Sie führt zu teilweise sehr unlogischen Wahlresultaten. Frehner hebt im Tages-Anzeiger vom Dienstag (Artikel nicht online verfügbar) das Beispiel Basel-Stadt hervor: Der CVP-Kandidat Markus Lehmann wurde gewählt, obschon er nicht einmal halb so viele Stimmen holte wie die abgewählte Anita Lachenmeier (Grüne). Möglich machte dies eine breite Listenverbindung von CVP, GLP, BDP und EVP.

Für das Problem der kleinen Wahlkreise gäbe es eine einfache Lösung, die Listenverbindungen überflüssig machen würde: Das System des «Doppelten Pukelsheims». Einfach gesagt würden bei diesem System zunächst die Stimmenanteile aller Parteien über die ganze Schweiz hinweg zusammengezählt und proportional in Sitze umgerechnet. Erst anschliessend würde ermittelt, in welchen Kantonen die Parteien die Sitze erhalten.

Zürich führte dieses System 2006 als erster Kanton ein. Vorausgegangen war eine Rüge des Bundesgerichts: Dieses befand, dass (mit dem bisherigen System) Wahlkreise mit weniger als 10 Sitzen gegen Artikel 34 der Bundesverfassung vertossen, weil sie kleine Parteien zu stark benachteiligen und den Wählerwillen verfälschen. Diesen Grundsatz wiederholte das Bundesgericht danach in weiteren Urteilen, zuletzt anfangs dieser Woche im Bezug auf die Wahlen im Kanton Schwyz. Es empfahl dem Kanton die Einführung des Pukelsheim-Systems.

So kommt das Pukelsheim-System in immer mehr Kantonen zur Anwendung. Doch in kaum einem Kanton führt die Grösse der Wahlkreise zu derart grossen Verzerrungen, wie sie auf nationaler Ebene auftreten: 19 von 26 Wahlkreise haben weniger als 10 Sitze, 6 von ihnen sogar nur einen einzigen. Wäre das Bundesgericht dafür zuständig, müsste es die Nationalratswahlen umgehend als verfassungswidrig bezeichnen. Doch weil die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, leistet sie sich diesen eklatanten Verstoss gegen das eigene Grundgesetz.

Erschwerend kommt hinzu, dass die einzige Institution, die das Wahlsystem in Einklang mit der Verfassung bringen könnte – das Parlament –, wenig Interesse daran hat. Denn eine Wahlrechtsreform würde die Vorteile, die das gegenwärtige System für die grossen Parteien bringt, aufheben. Gerade diese Parteien stemmen sich deshalb mehrheitlich gegen die Einführung des Pukelsheim-Systems.[1] Der ehemalige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer sieht in dem System gar «ein theoretisches Konstrukt, um die SVP zu schwächen.»

Dabei würden mit dem Pukelsheim-System auch die Listenverbindungen verschwinden, an denen sich die SVP zu Recht stört. Würden – wie von der Motion Frehners gefordert – nur die Listenverbindungen abgeschafft, würde zwar die damit verbundene Verzerrung des Wählerwillens aufgehoben, dafür eine andere umso mehr verstärkt. Wenn die Listenverbindungen schon abgeschafft werden sollen, müsste man auch den zweiten Schritt machen und die Verzerrungen durch die kleinen Wahlkreise aufheben. Als positiver Nebeneffekt würde die Schweiz damit ein Wahlsystem erhalten, das mit ihrer eigenen Verfassung in Einklang steht.


[1] Siehe dazu auch hier.

Ist Reflexion nur im Dunkeln möglich?

Ein peinlicher Vorfall hat am Donnerstag die Diskussion über das System der Handabstimmung im Ständerat befeuert. Nach der Abstimmung über eine Motion der SVP zur Entwicklungshilfe, die 22 zu 22 ausgegangen und mit dem Stichentscheid des Präsidenten angenommen worden war, stellte man durch Zufall fest, dass das Resultat unmöglich stimmen konnte, weil nur 43 Ratsmitglieder (ohne den Präsidenten) anwesend waren. Die Abstimmung wird nun morgen Montag wiederholt.

Dass der Lapsus nur wegen eines Einwands eines Ratsmitglieds überhaupt bemerkt wurde, lässt vermuten, dass die Dunkelziffer solcher Fehler relativ hoch ist. Dieser Meinung ist auch This Jenny (SVP, GL), der eine Parlamentarische Initiative zur Einrichtung einer elektronischen Abstimmungsanlage eingereicht hat. Angesichts der Tragweite der Entscheide sei die Fehleranfälligkeit der Handabstimmung nicht mehr tragbar, sagte er gegenüber der NZZ (Artikel nicht online verfügbar).

Nicht nur wegen der Häufigkeit von Fehlern stellt sich die Frage, ob die manuelle Auszählung im Ständerat heute noch sinnvoll ist. Im Nationalrat werden die Stimmen seit 1994 elektronisch erfasst. Das hat sich – von seltenen Ausnahmen abgesehen – bewährt. Der Wähler kann so feststellen, welche Politiker in seinem Sinne stimmen, und daraus Rückschlüsse für die nächsten Wahlen ziehen. Im Ständerat ist dies in aller Regel nicht möglich. Was der einzelne Ständerat stimmt, können seine Wähler nirgends überprüfen – es sei denn sie nehmen selbst den Weg nach Bern auf sich und schauen ihm im wahrsten Sinne des Wortes auf die Finger.

Zur Verteidigung dieser Intransparenz pflegen Ständeräte auf die besondere Rolle der kleinen Kammer als «chambre de réflexion» hinzuweisen. Die Handabstimmung diene dazu, die Parlamentarier «dem Druck ihrer Parteien zu entziehen», wie sich Ständeratspräsident Hans Altherr (FDP, AR) ausdrückt.

Diese Argumentation ist befremdlich. Zunächst einmal ist es naiv anzunehmen, dass Ständeräte der Kontrolle durch ihre Parteien vollständig entzogen wären. Ihre Parteikollegen können zwar nicht im Internet nachschauen, wie die Ständeräte abgestimmt haben. Sie können sich aber einfach im Rat umschauen, um zu sehen, ob alle der Parteilinie entsprechend die Hand hochhalten.

Hinzu kommt, dass es viele Ständeräte kein Geheimnis daraus machen, dass sie gelegentlich von der Parteidoktrin abweichen. Parlamentarier wie This Jenny pflegen ihren Ruf als Freigeister sogar aktiv und durchaus medienwirksam. Dass sie diesen Ruf ablegen und zu braven Parteisoldaten werden würden, wenn sie elektronisch abstimmen müssten, ist nicht zu erwarten.

Vor allem aber ist es ein Trugschluss zu glauben, dass der Ständerat seine Rolle als «chambre de réflexion» nur deshalb spielen könne, weil das Abstimmungsverhalten im Dunkeln bleibt. Dass die Ständeräte unabhängiger politisieren als ihre Kollegen im Nationalrat, liegt nicht an der Abstimmungsmethode. Entscheidend ist vielmehr das Wahlsystem: Die Nationalräte werden im Proporzverfahren gewählt. Sie verdanken ihren Sitz zu einem wesentlichen Teil dem Erfolg ihrer Partei – und stimmen deshalb eher im Sinne der Partei- bzw. Fraktionsleitung.

Ständeratswahlen sind dagegen Majorzwahlen. Gewählt werden nicht Parteien, sondern Personen. In der Regel hat jeder Ständerat mindestens die Hälfte der Wähler in seinem Kanton hinter sich. Das macht ihn unabhängiger vom Willen der Parteioberen.

An dieser Situation wird sich auch nichts ändern, wenn die Abstimmungen in der kleinen Kammer transparent sind. Zur Reflexion ist keine Dunkelkammer nötig.