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Offene Diskussion als Vorteil der Landsgemeinde – aber nicht für alle

Eine wissenschaftliche Untersuchung liefert erstmals empirische Erkenntnisse über Teilnahme und Entscheidfindung an der Landsgemeinde. Dabei zeigt sich: Die Reden an der Versammlung spielen für die Meinungsbildung eine wichtige Rolle. Als gewichtiger Nachteil der Landsgemeinde erweist sich die eingeschränkte Teilnahmemöglichkeit für gewisse Stimmberechtigte.

Die Landsgemeinde – direktdemokratisches Ideal oder überholte Folklore-Veranstaltung? Über die Vorzüge und Schwächen der Versammlungsdemokratie werden immer wieder engagierte Debatten geführt, nicht erst seit der Abschaffung der Landsgemeinde in drei Kantonen (Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden und Obwalden) in den 1990er Jahren. Während Befürworter der Landsgemeinde die ausgebauten direktdemokratischen Rechte sowie die unmittelbare Diskussion unter den Stimmbürgern betonen, kritisieren die Gegner, dass die Versammlungsdemokratie anfällig für Manipulationen und Demagogie sei, viele Stimmbürger nicht teilnehmen könnten und daher ihres Stimmrechts beraubt würden und ausserdem das Stimmgeheimnis durch die offene Handabstimmung verletzt werde.

Die Argumente, die für Abschaffung, Beibehaltung oder Reform der Landsgemeinde ins Feld geführt wurden und werden, gehen implizit oder explizit von bestimmten Annahmen aus. Inwieweit diese zutreffen, wurde bislang allerdings kaum empirisch untersucht. Eine Umfrage von Politikwissenschaftler der Universität Bern bringt nun Licht ins Dunkel. Die Forscher befragten vor und nach der diesjährigen Glarner Landsgemeinde insgesamt rund 1000 Personen. Jetzt liegt ihr Bericht dazu vor.

Natürlich ist bei Übertragungen der Resultate auf die Realität Vorsicht geboten. Einerseits, weil die Stichprobe bei einigen Fragen relativ klein und darüber hinaus nicht zufällig ist – wenig überraschend sind Politikinteressierte und Landsgemeindebesucher deutlich übervertreten. Andererseits, weil Effekte wie die soziale Erwünschtheit, die bei Umfragen häufig auftreten, die Aussagekraft der Ergebnisse einschränken.

Nichtsdestotrotz liefert die Umfrage wertvolle und teilweise durchaus überraschende Erkenntnisse über die Teilnahme und die Meinungsbildung an der Landsgemeinde.

Das gilt zum einen für die Frage, wer überhaupt an der Landsgemeinde teilnimmt. Die Untersuchung stellt fest, dass die Zusammensetzung der Versammlungsteilnehmer hinsichtlich Alter, Bildung und Einkommen relativ ausgeglichen ist, also die Gesamtheit der Stimmberechtigten ziemlich gut repräsentiert). Dies ist insofern erstaunlich, als bei Urnenabstimmung die Jungen im Allgemeinen signifikant seltener teilnehmen als Ältere. Hingegen scheint der Unterschied zwischen den Geschlechtern an der Landsgemeinde grösser zu sein als bei Urnenabstimmungen. Der Anteil der Männer, die angaben, an der Landsgemeinde teilgenommen zu haben, liegt rund 15 Prozentpunkte höher als jener der Frauen.

Ein Grund für die Differenz könnte darin liegen, dass Frauen häufiger wegen Betreuungspflichten nicht an der Landsgemeinde teilnehmen können. Überhaupt ist es laut der Umfrage keine Seltenheit, dass Stimmberechtigte ihr Stimmrecht nicht ausüben können, weil sie am Tag der Landsgemeinde verhindert sind. Der am häufigsten genannte Grund sind Reisen beziehungsweise Aufenthalte ausserhalb des Kantons. Aber auch Arbeit und Krankheit halten Leute von der Versammlung fern. Insgesamt gaben 40 Prozent der Befragten an, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens einmal nicht an der Landsgemeinde teilnehmen konnten. Dieser Kritikpunkt an der Landsgemeinde ist also durchaus empirisch begründet.

Grosse Meinungsumschwünge möglich

Die Befürworter der Landsgemeinde dürfen sich von der Studie aber ebenfalls bestätigt fühlen: Denn die Umfrage zeigt, dass die häufig als Vorteil genannte unmittelbare Diskussion an der Landsgemeinde eine wichtige Rolle spielt. Für rund 60 Prozent der Befragten sind die Landsgemeinde-Reden eine wichtige bis sehr wichtige Informationsquelle bei der Meinungsbildung. Die wichtigste Informationsquelle sind Gespräche mit Bekannten, gefolgt vom Landsgemeinde-Memorial (dem Pendant zum Abstimmungsbüchlein) und Zeitungsberichten, während Fernsehen und Radio kaum von Bedeutung sind. Bei den zwei genauer untersuchten Geschäften der Landsgemeinde 2016 (Personalgesetz und Informatikgesetz) gaben rund 60 Prozent der Befragten an, an der Landsgemeinde noch Argumente gehört zu haben, die ihnen vor der Versammlung nicht bekannt waren.

Die Bedeutung der Diskussion an der Landsgemeinde unterstreicht die Tatsache, dass ein Drittel der Befragten sich bei den beiden erwähnten Vorlagen erst an der Versammlung selber entschied, wie sie stimmten. 14 beziehungsweise 12 Prozent änderten sogar noch ihre Meinung, d.h. sie wechselten von der Ja- zur Nein-Seite oder umgekehrt. Stimmen diese Anteile mit der gesamten Stimmbevölkerung überein, bedeutet das, dass im Extremfall eine 60:40-Mehrheit für eine Vorlage während der Landsgemeinde zu einem komfortablen Sieg des Nein-Lagers werden kann. Die Diskussion vor Ort ist also im wahrsten Sinne des Wortes von entscheidender Bedeutung.

Offen für Reformen

Was die offene Handabstimmung betrifft, scheinen die Teilnehmer diese nicht als gravierenden Nachteil zu sehen. 83 Prozent der Befragten gaben an, dass es sie nie störe, wenn andere sehen können, wie sie abstimmen; 13 Prozent fühlen sich selten gestört, 4 Prozent immer. Der Anteil der Stimmbürger, die sich unter Druck gesetzt fühlen, ist noch kleiner. Allerdings sind diese Ergebnisse aufgrund des bereits erwähnten möglichen Einflusses sozialer Erwünschtheit mit Vorsicht zu geniessen.

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Zustimmungsraten zu verschiedenen Reformmöglichkeiten.
(Grafik: Forschungsbericht der Universität Bern)

 

Obwohl die Befragten die offene Abstimmung nach eigenen Angaben nicht stört, stehen sie Reformen, welche eine geheime Stimmabgabe an der Versammlung ermöglichen würden, positiv gegenüber: 66 Prozent befürworten die Einführung eines elektronischen Systems, bei dem die Bürger mittels speziellen Geräten ihre Stimme abgeben könnten (siehe Grafik). Dies, obwohl der Landrat erst vor kurzem (auf Antrag des Regierungsrats) entschieden hatte, die Möglichkeit technischer Hilfsmittel nicht weiter zu prüfen.[1]

Allerdings bedeuten diese 66 Prozent nicht, dass ein elektronisches System gegenüber dem Status Quo bevorzugt würde. Tatsächlich erhält die Option, die Landsgemeinde in ihrer bisherigen Form beizubehalten, mit Abstand am meisten Zustimmung, nämlich 93 Prozent. Zwei Drittel bevorzugen diese Variante gegenüber allen anderen.

Auch wenn die Wissenschaftler zu bedenken geben, dass die Unterstützung in der Realität möglicherweise etwas tiefer liegt, scheint nach wie vor eine komfortable Mehrheit der Glarner der Ansicht zu sein, dass die Vorteile der Versammlungsdemokratie die Nachteile überwiegen.

 


[1] Andere Reformvorschläge, die in der Vergangenheit teilweise schon vorgebracht wurden (etwa die Idee, bei knappen Resultaten an der Landsgemeinde noch eine Urnenabstimmung durchzuführen) erhielten deutlich weniger Unterstützung.

Soll der Staat pflichtbewussten Bürgern das Porto abnehmen?

In einigen Kantonen können die Stimmberechtigten bei Abstimmungen ein vorfrankiertes Rücksendecouvert verwenden. Ob diese Massnahme zur Hebung der Beteiligung taugt, ist allerdings fraglich.

Man erfährt einiges über das politische System der Schweiz nur schon, wenn man seinen Wohnort wechselt. Als der Schreibende 2014 aus dem Kanton Zürich in den Kanton Luzern zog, gab es zunächst eine freudige Überraschung: Zwar hatte er bei den bevorstehenden eidgenössischen Abstimmungen bereits abgestimmt. Das Wahl- und Abstimmungsbüro in Luzern liess es sich jedoch nicht nehmen, dem Neuzuzüger die Unterlagen für die lokale Vorlage nachzureichen.[1] Die negative Überraschung folgte kurz darauf beim Blick auf das Stimmcouvert: «Bitte frankieren» stand darauf. Eine böse Überraschung für den ahnungslosen Zürcher, der es bislang als naturgegeben ansah, dass die Abstimmungsunterlagen alle drei Monate mit vorfrankiertem Rücksendecouvert ins Haus flattern.

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In welchen Kantonen der Staat das Porto fürs Abstimmen bezahlt (zum Vergrössern klicken).

Tatsächlich gehört der Kanton Zürich zu einer Minderheit von neun Kantonen, welche den Stimmbürgern für die Ausübung ihrer politischen Rechte das Porto abnehmen.[2] Zehn Stände sehen dies in ihren Gesetzen nicht vor. Sieben Kantone schliesslich überlassen es den Gemeinden, ob sie die Couverts vorfrankieren wollen oder nicht (siehe Grafik). Die meisten Gemeinden in diesen Kantonen machen jedoch nicht davon Gebrauch.[3]

In verschiedenen Kantonen (und selbst auf Bundesebene) gab es in jüngerer Vergangenheit Anregungen, dass der Staat das Porto übernehmen soll. Einen entsprechenden Vorstoss machten etwa die Grünen der Stadt Luzern vergangenes Jahr, nachdem die Beteiligung an den Kantonsratswahlen auf ein neues Rekordtief gefallen war. Das Hauptargument für solche Vorschläge ist denn auch meist die Erhöhung der Stimmbeteiligung. Es gibt jedoch keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die einen solchen Effekt belegen würden (allerdings auch keine, die ihn widerlegen würden).

Man könnte freilich auch aus demokratietheoretischer Sicht argumentieren. Geht man von einer mittleren Beteiligung von 45 Prozent bei Volksabstimmungen aus und davon, dass etwa 80 Prozent der Stimmenden den brieflichen Abstimmungskanal nutzen, entstehen pro Urnengang Kosten von fast 2 Millionen Franken. Diese Kosten fallen so oder so an, es stellt sich nur noch die Frage, wer sie trägt. Aus republikanischer Warte könnte man argumentieren, dass die Stimmenden einen Dienst an der Gemeinschaft leisten und es somit fairer wäre, wenn die Gemeinschaft dafür aufkommt und nicht sie selbst. Diese Argumentation steht allerdings nicht auf dem dicksten Eis: Schliesslich wird niemand dazu gezwungen, seine Stimme brieflich abzugeben. Die Vorfrankierung ist somit im Grunde keine Entschädigung für die Kosten der Stimmabgabe, sondern lediglich für die Kosten einer bestimmten Art der Stimmabgabe.

Der effizientere (und erst noch finanziell attraktivere) Weg, um die Stimmbeteiligung zu heben, besteht ohnehin darin, nicht den Stimmenden etwas zu geben, sondern die Nichtstimmenden zu bestrafen – sprich: Stimmpflicht. Allerdings ist auch dieses Mittel nicht frei von Nachteilen.

 


[1] Im Gegensatz dazu schickte mir die Stadt Bern kürzlich ausschliesslich die eidgenössischen Stimmzettel – denn für die Beteiligung an kantonalen und kommunalen Urnengängen gilt im Kanton Bern eine (schweizweit längste und höchstzulässige) Karenzfrist von drei Monaten (Art. 39 Abs. 4 BV i.V.m. Art. 114 KV-BE).

[2] Im Folgenden sind die neun Kantone und die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen der portofreien Zustellkuverts dargelegt:

  • Aargau: «Die Stimmberechtigten können ihre Stimme entweder persönlich an der Urne oder brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Stimmrechtsausweise zulässig. Die Gemeinde trägt die Portokosten.» (Art. 17 Abs. 1 GPR/AG)
  • Appenzell Innerrhoden: «Das Fenstercouvert an das Stimmbüro kann unfrankiert an jedem Ort der Schweiz der Post übergeben, in den Briefkasten des Stimmbüros eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.» (Art. 13 Strich 4 VPR/AI)
  • Basel-Stadt (keine gesetzliche Bestimmung)
  • Genf: «L’Etat envoie à l’électeur le matériel nécessaire pour exercer son droit de vote et prend en charge les frais d’acheminement postal, sur territoire suisse, des votes par correspondance.» (Art. 62 Abs. 1 LEDP/GE)
  • Glarus: «Die Stimmberechtigten erhalten das Stimmmaterial von der Gemeindekanzlei bzw. dem Aktuar der betreffenden Vorsteherschaft gebührenfrei so zugestellt, dass sie es kostenlos (Geschäftsantwortsendung) dem Wahlbüro zurücksenden können.» (Art. 15 Abs. 3 AbstG/GL)
  • Obwalden: «Das Stimmmaterial besteht aus: […] dem amtlichen Zustell- und vorfrankierten Rücksendekuvert samt Stimmrechtsausweis.» (Art. 14 Abs. 1 lit. a AbstV/OW)
  • St. Gallen: «Das Zustellkuvert wird mit dem Vermerk ‹Briefliche Stimmabgabe› versehen und an die von der Gemeinde bezeichnete Stelle adressiert. Es kann der Post oder den Stimmenzählern an der Urne übergeben oder in den vom Rat bezeichneten Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden. Die Gemeinde trägt die Portokosten.» (Art. 16bis Abs. 4 UAG/SG)
  • Zug: «Die Gemeinde trägt die Portokosten im Inland.» (Art. 12 Abs. 2 WAG/ZG)
  • Zürich: «Wahl- und Abstimmungsunterlagen sind: […] das portofreie Antwortkuvert für die briefliche Stimmabgabe.» (Art. 60 Abs. 1 lit. g GPR/ZH)

[3] Von den 26 Gemeinden des Kantons Schaffhausen etwa hat bisher keine von dieser Option Gebrauch gemacht.

Tombola, Babysitter, Abfallsäcke: Halten Geschenke die Bürger von Gemeindeversammlungen fern?

Laut einer Umfrage wirken sich materielle Anreize negativ auf die Beteiligung an Gemeindeversammlungen aus. Ob dieses Ergebnis der Realität standhält, ist eine andere Frage.

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Mit Geschenken wird vermehrt an Gemeindeversammlungen gelockt.
(Illustration: Silvan Wegmann)

Während sich die Stimm- und Wahlbeteiligung in der Schweiz auf nationaler Ebene in jüngerer Vergangenheit wieder etwas erholt hat, ist die Lokalpolitik den Bürgern mehr und mehr egal. Diese Schlussfolgerung legen zumindest die Ergebnisse der Gemeindeschreiberbefragungen nahe, welche die Universitäten Bern und Lausanne in regelmässigen Abständen durchführen. Gemäss der jüngsten, im Jahr 2009 durchgeführten Befragung nehmen im Schnitt nur gerade 9.7 Prozent der Bürger an der Gemeindeversammlung teil. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber der Befragung von 1998, die eine Beteiligung von 15.6 Prozent ergab. In kleineren Gemeinden ziehen die Versammlungen mit durchschnittlich knapp einem Viertel der Stimmberechtigten noch etwas mehr Leute an, während sich die Beteiligung in grösseren Gemeinden im tiefen einstelligen Prozentbereit bewegt.

Die Frage, wie man mehr Leute in die Säle und Turnhallen locken könnte, beschäftigt manch einen Gemeinderat. Eine Studie des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) hat nun erstmals detailliert untersucht, welche Faktoren die Besucherzahlen von Gemeindeversammlungen beeinflussen. Grundlage ist eine Befragung von 1638 Stimmberechtigten der Zürcher Gemeinde Richterswil. Den Befragten wurden jeweils zwei fiktive Gemeindeversammlungen vorgelegt, die sich in bestimmten Aspekten unterschieden (Termin, Dauer, Themen etc.). Sie mussten sich dann entscheiden, an welcher der beiden Versammlungen sie eher teilnehmen würden. Aufgrund der Antworten ermittelten die Wissenschaftler, welche Faktoren die Teilnahmeabsicht am stärksten beeinflussten – und in welche Richtung. Wenig überraschend lässt die Umfrage beispielsweise weniger Besucher erwarten, je länger die Versammlung dauert. Den stärksten Einfluss haben aber die behandelten Geschäfte: Steuererhöhungen ziehen offenbar am meisten, während die Abnahme der Jahresrechnung relativ wenige Bürger aus dem Haus lockt. Dieses Ergebnis deckt sich wohl mit der Erfahrung in den meisten Gemeinden.

Ein anderes Resultat überrascht eher: Die Umfrage kommt zum Schluss, dass das Verteilen von Geschenken, etwa Gutscheine oder Gebührensäcke, die Beteiligung nicht zu steigern vermag. Jene, die heute nicht an Gemeindeversammlungen teilnehmen, fühlten sich durch eine solche «Belohnung» nicht zur Teilnahme motiviert; der Effekt auf die regelmässigen Teilnehmer wäre sogar negativ – sie würden abgeschreckt. Das Offerieren eines Apéros ergab eine leicht erhöhte Teilnahmebereitschaft bei den Nicht-Teilnehmern, der Effekt ist allerdings nicht signifikant.

Unehrliche Aussagen?

Dass Geschenke nicht mehr Leute an Gemeindeversammlungen locken, sondern weniger, ist ein interessantes Ergebnis. Aber hält es auch der Realität stand? Da es sich «nur» um eine Umfrage handelt, ist es denkbar, dass die Leute eine materielle Motivation bestreiten – man geht schliesslich aus staatsbürgerlichem Pflichtbewusstsein an die Gemeindeversammlung –, auch wenn sie sich in der Realität durch die Aussicht auf eine Belohnung beeinflussen liessen. In der Wissenschaft spricht man vom Effekt der «sozialen Erwünschtheit», wenn Leute in Umfragen bestimmte Aussagen machen, die (nach ihrem Empfinden) der gesellschaftlichen Erwartung entsprechen, und ihre tatsächliche Einstellung verschweigen. Dieser Effekt dürfte z.B. mitverantwortlich dafür sein, dass in Nachwahlbefragungen der Anteil jener, die angeben, abgestimmt zu haben, regelmässig deutlich höher liegt als die tatsächliche Stimmbeteiligung.[1]

Ob Geschenke die Stimmberechtigten wirklich von der Ausübung ihrer politischen Rechte abschrecken, lässt sich nur herausfinden, wenn man ihnen tatsächlich Geschenke anbietet. Entsprechende Studien fehlen zumindest für die Schweiz bislang. Wissenschaftliche Untersuchungen in den USA haben gezeigt, dass die Leute eher an Wahlen teilnehmen, wenn sie dafür eine finanzielle Belohnung erhalten.[2] Allerdings untersuchten die Studien ausschliesslich Urnenwahlen, Rückschlüsse auf Versammlungen können daraus nicht ohne weiteres gezogen werden.

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Locken Abfallsackrollen die Stimmbürger an die Gemeindeversammlung?

In der Schweiz gibt es einige Gemeinden, die mit materiellen Anreizen die Beteiligung an den Gemeindeversammlungen zu steigern versuchen. So verbindet die Gemeinde Fehraltorf die Versammlung mit einer Verlosung, bei der die Stimmbürger, die sich beteiligen, einen Preis gewinnen können. Ausserdem offeriert die Gemeinde einen Babysitter-Dienst für Eltern, die an die Gemeindeversammlung gehen wollen. Das Ziel, die Anzahl Teilnehmer von 70 bis 120 um mindestens 20 zu steigern, wurde 2015 erreicht, wie die Gemeinde Anfang dieses Jahres verkündete. Bei der letzten Gemeindeversammlung im Juni kamen aber wiederum nur knapp 60 Stimmbürger. Vom Babysitter-Dienst machten laut der Gemeinde bisher im Schnitt 5 Elternpaare Gebrauch.

Im aargauischen Olsberg erhalten teilnahmewillige Väter und Mütter ebenfalls einen Beitrag an die Babysitter-Kosten von der Gemeinde. Diesen beanspruchen nach Angaben der Gemeinde im Schnitt 3 bis 7 Elternpaare beziehungsweise  Alleinerziehende. Offen bleibt, viele von ihnen auch sonst kommen (und für den Babysitter alleine aufkommen) würden.

In anderer Form belohnt die Gemeinde Sisseln die Teilnehmer an der Gemeindeversammlung: Sie erhalten seit vergangenem Jahr eine Rolle Abfallsäcke. In Gansingen versuchte man es vor einiger Zeit mit Gutscheinen für die Dorfbeiz, die gewünschte Steigerung der Besucherzahl blieb laut Gemeindeschreiberin Patricia Bur jedoch aus.

Das Offerieren eines Apéros scheint ein beliebtes Mittel zu sein, um die Beteiligung zu steigern. In der Berner Oberländer Gemeinde Wimmis erhalten pflichtbewusste Bürger im Sommer Bratwurst und Bier, im Winter Züpfe und Hobelkäse. Seit dieses Angebot eingeführt wurde, stieg die Besucherzahl laut Gemeindeverwalter Beat Schneider von 40 bis 50 auf 60 bis 80 Personen, liegt also bis zu doppelt so hoch wie früher. Gemessen an der Gesamtzahl von 1800 Stimmberechtigten ist die Beteiligung aber auch mit Bier nicht gerade berauschend.[3]

Die praktischen Erfahrungen weisen nicht darauf hin, dass die Beteiligung an Gemeindeversammlungen durch materielle Anreize sinken würde – eher steigt sie leicht. Daniel Kübler, Leiter des ZDA und einer der Autoren der Studie, erklärt auf Anfrage, man habe die Möglichkeit einer Verzerrung durch soziale Erwünschtheit bei der Erarbeitung des Fragebogens bedacht. Um dieses Risiko möglichst klein zu halten, wurden die Umfrageteilnehmer nicht direkt nach den Auswirkungen verschiedener Anreize gefragt. Stattdessen versuchten die Forscher die Effekte durch Paarvergleiche und eine anschliessende «Conjoint Analysis» zu ermitteln.

«Ganz ausschliessen kann man natürlich dieses Problem der sozialen Erwünschtheit bei Befragungen nie», sagt Kübler. Definitive Klarheit könnte allenfalls ein kontrolliertes Experiment bringen, bei dem einem Teil der Stimmbürgern ein Geschenk offeriert wird und dem anderen nicht, was jedoch ethisch nicht ganz unproblematisch sei.

Grundsätzliche Fragen

Die Umfrage in Richterswil allein bietet nicht ausreichende Evidenz, dass Geschenke einen negativen Effekt auf die Beteiligung an Gemeindeversammlungen hätten. Hingegen lassen sowohl die wissenschaftlichen Untersuchungen als auch die Erfahrungen der Gemeinden den Schluss zu, dass materielle Anreize die Besucherzahlen nur geringfügig zu steigern vermögen, wenn überhaupt.[4] Ganz abgesehen davon lassen sich natürlich auch moralische Bedenken gegen derartige Anreize anbringen. Man kann sich fragen, was es rechtfertigt, Leute quasi durch amtliche Zückerchen zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu bewegen. Wenn es lediglich darum geht, die Hürden für die Teilnahme zu senken (etwa mit einem Babysitter-Dienst), ist dagegen wohl nichts einzuwenden. Auch die da und dort angebotenen Apéros fungieren letztlich weniger als Geschenk, sondern bieten den Bürgern – gerade auch Zugezogenen und Jungen – die unterschwellige Möglichkeit, ihr Dorf, seine Gemeinderäte, Parteienvertreterinnen usw. besser kennen zu lernen. Reine Belohnungen für die Ausübung eines Rechtes scheinen hingegen, selbst wenn sie wirksam sind, fragwürdig (zumal für die Kosten dafür die Steuerzahler, auch nicht-stimmberechtigte, aufkommen müssen).

 


[1] Einen Einfluss dürfte auch haben, dass jene, die ihre Stimme abgeben, anschliessend eher bereit sind, an der Umfrage teilzunehmen.

[2] Costas Panagopoulos (2013): Extrinsic Rewards, Intrinsic Motivation and Voting, The Journal of Politics, 75 (1), Victoria Shineman (2012): If You Mobilize Them, They Will Become Informed. Experimental Evidence that Information Acquisition is Endogenous to Costs and Incentives to Participate, APSA 2012 Annual Meeting Paper.

[3] Vor zwei Jahren sorgte Wimmis zudem für Aufsehen, als die Gemeinde bei den Grossratswahlen eine Verlosung unter den Wahlteilnehmern durchführte. Die Beteiligung lag mit 39 Prozent leicht über den Werten der zwei vorangegangenen Wahlen.

[4] Es ist natürlich auch denkbar, dass ein allfälliger positiver Effekt allein darauf zurückzuführen ist, dass die ergriffenen Massnahmen der Gemeinde die Stimmbürger auf das Problem der schwachen Beteiligung aufmerksam machen und diese an ihre demokratischen Rechte erinnert.

Morsches Haus mit schöner Fassade

Angesichts der geringen Beteiligung an kantonalen und nationalen Wahlen wird von verschiedenen Seiten die Wahlpflicht als Lösung vorgeschlagen. Eine Lösung, die der Demokratie aber mehr schadet als nützt.

Briefwahl Luzern

Wähleranteil in Luzern nur noch 37 Prozent.
(Foto: LUSTAT)

Um die Wahlbeteiligung unter Jungen zu fördern, schlägt der Politologe Georg Lutz die Einführung einer Stimm- und Wahlpflicht vor. Wer nicht wählt, soll eine Busse bezahlen.

Der Vorschlag ist nicht neu. Nachdem im Frühjahr bei den kantonalen Wahlen in Luzern nur 37 Prozent und in Zürich gar weniger als ein Drittel der Bürger ihre Stimme abgegeben hatten, wurde intensiv darüber diskutiert, wie man die tiefe Beteiligung heben könnte. Unter anderem wurde die Idee einer Stimm- und Wahlpflicht vorgebracht.

Eine solche kennt heute nur noch der Kanton Schaffhausen. Dort wirkt der Zwang unbestrittenermassen: Bei nationalen Abstimmungen liegt die Beteiligung im Schnitt etwa 20 Prozentpunkte über dem nationalen Schnitt.[1] Die Frage ist lediglich: Ist diese Wirkung zwingend positiv, und falls ja: überwiegt sie allfällige Nachteile der Stimm- und Wahlpflicht?

Leute zur Tugend zwingen

Die Idee des Stimmzwangs lässt sich so zusammenfassen: Wenn sich der Mensch nicht von sich aus gut und tugendhaft verhält, dann muss man ihn eben dazu zwingen.

Diese Idee ist nicht grundsätzlich falsch. Sie zeigt sich auch im Strafrecht: Wenn gewisse Leute nicht von sich aus darauf verzichten, andere Leute auszurauben oder zu ermorden, dann müssen sie per Gesetz, unter Androhung einer Strafe und mittels Durchsetzung des Gesetzes davon abgehalten werden. Das stellt eine Einschränkung der individuellen Freiheit dar, die jedoch dadurch gerechtfertigt ist, dass die Betroffenen andere Leute schädigen (bzw. dies beabsichtigen).

Hier liegt der Unterschied zum Stimmzwang: Dieser schränkt die Freiheit des Einzelnen ein, ohne dass dieser irgendjemandem Schaden zugefügt hätte.

Der Stimmzwang macht aus einem Recht eine Pflicht. Der Staat schreibt vor, welches Verhalten richtig ist, und bestraft falsches Verhalten. Wie hoch die Strafe liegt (in Schaffhausen sind es 6 Franken), spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Staat mit Gewalt in die individuelle Freiheit der Bürger eingreift. Für einen solchen Eingriff braucht es triftige Gründe. Liegen solche vor?

Die Befürworter des Stimmzwangs argumentieren oft damit, dass sich durch die gesetzliche Pflicht mehr Bürger an Wahlen und Abstimmungen beteiligen. Das ist nicht zu bestreiten. Bloss: Was bringt es, wenn Bürger am politischen Prozess teilnehmen, nur weil sie dazu gezwungen werden?

Die Befürworter erklären, dass dies zu einer höheren demokratischen Legitimation führe. Davon kann nicht die Rede sein. Massgebend für die demokratische Legitimität ist die Möglichkeit, an einer demokratischen Entscheidung teilzunehmen. Wenn ein Teil der Stimmberechtigten[2] freiwillig auf dieses Recht verzichtet, delegieren er dieses quasi an jene, die an die Urne gehen (deren Stimmkraft dadurch zunimmt). Die Legitimität wird nicht verringert.[3]

Keine freie Entscheidung

Das Prinzip der Demokratie besteht darin, dass die Bürger eines Staates (oder einer anderen politischen Körperschaft) in freier und fairer Art und Weise selbst darüber entscheiden, wie dieser Staat funktionieren soll. Wenn jemand gezwungen wird, mitzuentscheiden, kann nicht mehr von einer freien Entscheidung die Rede sein. Die Demokratie wird durch den Stimmzwang also nicht gestärkt – eher das Gegenteil davon.

Damit soll nicht gesagt werden, dass es nicht wünschenswert wäre, wenn sich mehr Bürger am politischen Prozess beteiligen würden. Sie sollen es aber tun, weil sie sich dafür interessieren, wie der Staat, dem sie angehören, organisiert ist. Daran ändert die Stimmpflicht aber nichts – sie führt bloss dazu, dass sich auch Leute beteiligen, die ein geringes Interesse an Politik haben und sich eigentlich lieber nicht damit beschäftigt hätten, hätte ihnen das nicht Kosten verursacht, die sie lieber vermeiden.

Am grundlegenden Problem des tiefen Interesses ändert das nichts. Dieses Problem gilt es an der Wurzel zu packen, etwa durch bessere politische Bildung. Zugegeben: Die Leute dazu zu zwingen, an die Urne zu gehen, ist die einfachere Lösung – allerdings eine mit fragwürdiger Wirkung und gewichtigen Nachteilen. Das ist, wie wenn man ein Haus, das ein paar morsche Balken hat, reparieren will, indem man die Fassade neu streicht. Die schöne Fassade vermag das Problem zwar zu verdecken – aber das Problem verschwindet dadurch nicht.


[1] Dass auch die Zahl der leeren Stimmzettel etwa 2 bis 3 Prozentpunkte höher liegt, wollen wir hier ausklammern.

[2] Natürlich ist für die demokratische Legitimität auch entscheidend, wer überhaupt stimmberechtigt ist. So war die demokratische Legitimität in der Schweiz vor der Einführung des Frauenstimmrechts sicherlich tiefer.

[3] Ebenso verringern Wahlboykotte für sich selbst die demokratische Legitimation nicht. Was die Legitimation verringert bzw. zerstört, sind vielmehr Wahlfälschungen. Auf diese versuchen Oppositionsparteien durch Boykotte hinzuweisen.