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Vorteile und Risiken von Todessternen

Volkswirtschaftlich interessant: Todesstern. Bild: Wikipedia

Volkswirtschaftlich interessant: Todesstern. Bild: Wikipedia

Gerade erst sind die USA haarscharf am «Fiscal Cliff» vorbeigeschrammt. Im letzten Moment schafften es Demokraten und Republikaner noch, im seit Monaten schwelenden Budgetstreit so etwas wie eine Einigung zu erzielen.

Damit kann sich die amerikanische Politik nun wieder wichtigeren Themen zuwenden. Beispielsweise der Frage, ob das Land für schätzungsweise 85,2 Trillionen Dollar[1] einen Todesstern bauen soll. Genau das fordern mehr als 30’000 Bürger in einer Petition. 25’000 Unterschriften waren nötig, um eine offizielle Stellungnahme der Regierung zu erwirken.

Die Meinungen zu dem Vorhaben gehen auseinander. Die Befürworter versprechen sich höhere Sicherheit und militärische Überlegenheit. Ausserdem weisen sie auf die ökonomischen Vorteile hin. Ein Todesstern würde laut den Petitionären Tausende neue Jobs schaffen. Tatsächlich wäre das Projekt nach keynesianischer Logik eine ideale Massnahme, um die Wirtschaft mittels antizyklischer Ausgabenpolitik wieder in Schwung zu bringen. Der dadurch ausgelöste Boom würde die Kosten für den Bau bestimmt schnell wieder hereinspülen.

Skeptiker geben zu bedenken, dass ein Todesstern ungeahnte sicherheitspolitische Risiken mit sich bringen würde. Sie befürchten, dass eine solch mächtige Waffe die Feinde der USA nicht etwa einschüchtern, sondern eine Rebellion geradezu provozieren würde. Ganz abgesehen davon, dass der Einsatz des Todessterns das wirtschaftliche Potenzial der betroffenen Planeten vollständig zerstören würde. Diese Befürchtungen haben die Todesstern-Gegner inzwischen dazu bewogen, selbst eine Petition zu lancieren. Mit rund zwei Dutzend Unterschriften hält sich der Erfolg bislang jedoch in Grenzen.

Man darf gespannt sein, für welche Seite sich die Obama-Administration in dieser Debatte entscheiden wird. Sollte sie sich für einen Todesstern aussprechen, müssten ihr die Republikaner in der Debatte zur Schuldenobergrenze Ende Februar allerdings ziemlich weit entgegenkommen: Die Obergrenze liegt gegenwärtig bei lächerlichen 16 Billionen Dollar – für den Bau eines Todessterns müsste sie etwa 5 Millionen mal höher sein.

P.S. In der Schweiz gab es bisher keine Forderungen für den Bau eines Todessterns, obschon sich ein solcher für die beste Armee der Welt eigentlich anbieten würde. Zuerst müsste allerdings die Verfassung geändert werden, weil die vor zehn Jahren eingeführte Schuldenbremse solchen interessanten keynesianischen Experimenten im Weg steht.

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Update 12.1.: Das Weisse Haus hat zur Petition Stellung genommen. Die Regierung hat für die Idee wenig übrig, wie sie in ihrer offiziellen Antwort schreibt: «The Administration does not support blowing up planets.» (Danke für den Hinweis, Philippe Wampfler)


[1] 85’200’000’000’000’000’000 Dollar

Die Sitzverteilung im Bundesrat mit neun Sitzen

Eigentlich ist die Idee, den Bundesrat zu vergrössern, fast so tot wie das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Im September hatte der Nationalrat eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun abgelehnt. Zwar kommt das Geschäft noch vor den Ständerat, die Chancen der Reform sind allerdings auf ein absolutes Minimum gesunken.

Nichtsdestotrotz bricht Newsnet-Redaktor Xavier Alonso nochmals eine Lanze für eine neunköpfige Regierung. Damit könnte der SVP «ohne Drama» ein zweiter Sitz zugestanden werden, die Grünen könnten in die Regierung kommen, und auch das Tessin könnte wieder einmal im Bundesrat vertreten sein, argumentiert er. Zudem würde die Arbeitsbelastung für die einzelnen Mitglieder des Bundesrats reduziert.

Wie aber würde die parteipolitische Zusammensetzung eines neunköpfigen Bundesrats konkret aussehen? Theoretisch lässt sich die Frage mit einer kleinen Rechenübung relativ schnell beantworten. Geht man von der Definition der Konkordanz aus, zu der sich noch immer die meisten Parteien mehr oder weniger bekennen, sollten die Parteien gemäss ihrer Wählerstärke in der Regierung vertreten sein. Die Sitze sollen also proportional verteilt werden. Entscheidend ist dabei allerdings, nach welchem Verfahren man das macht.

Die Berechnung der Sitzansprüche nach dem Hagenbach-Bischoff– und dem Sainte-Laguë-Verfahren ergibt folgende Verteilungen:[1]

Partei Sitze ungerundet Hagenbach-Bischoff Sainte-Laguë
SVP

2.4

3

2

SP

1.7

2

2

FDP

1.4

2

1

CVP

1.1

1

1

Grüne

0.8

1

1

BDP

0.5

0

1

GLP

0.5

0

1

Nimmt man das in der Schweiz gebräuchliche Hagenbach-Bischoff-Verfahren als Massstab, sollte die SVP also nicht nur ohne Drama einen zweiten Sitz bekommen, sondern gleich noch einen dritten. Das Ergebnis wäre eine klare rechtsbürgerliche Mehrheit in der Regierung.

Verteilung der Sitze auf die Parteien bei einem Bundesrat mit neun Mitgliedern. Blaue Balken: Sitzzuteilung nach Hagenbach-Bischoff. Rote Balken: Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Mit dem Sainte-Laguë-Verfahren wiederum, das grosse Parteien weniger bevorteilt, hätten nicht nur die Grünen, sondern auch die Grünliberalen und die BDP Anspruch auf einen Bundesratssitz, während die FDP einen Sitz abgeben müsste. Statt rechtsbürgerlich wäre der Bundesrat mitte-links-dominiert.

Allerdings wissen wir spätestens seit vergangenem Dezember, dass sich die Parteien wenig um theoretische Ansprüche scheren. Lieber definiert jeder die Konkordanz so, wie es gerade am besten in seine Pläne passt: als fixe Formel, mit «Blöcken» statt Parteien oder als «inhaltliche» Konkordanz. Was auch immer die Zahlen sagen: Auch bei den nächsten Bundesratswahlen werden Parteientaktik und Absprachen im Hintergrund mehr wert sein als arithmetische Proportionalität – egal, ob es um sieben oder neun Sitze geht.


[1] Die gleiche Übung für den Bundesrat mit sieben Sitzen hat Daniel Bochsler vergangenes Jahr in der NZZ [PDF] gemacht.

Exekutivwahlen: Majorz oder Proporz?

Im Kanton Aargau soll die Regierung künftig nicht mehr mittels Mehrheits-, sondern mittels Verhältniswahl bestimmt werden. Das fordern zwei SVP-Grossräte – interessanterweise kurz vor den Regierungsratswahlen in zwei Wochen, wo die Partei einen zweiten Sitz im fünfköpfigen Gremium anstrebt. Bisher muss sich die SVP trotz eines Wähleranteils von 32 Prozent mit einem einzigen Sitz zufrieden geben. Bei einer Proporzwahl würde sich dies wohl ändern. Verlierer wären die Grünen, die heute mit lediglich knapp 9 Prozent Wähleranteil eine Regierungsrätin stellen.

Den Proporz auf Regierungsebene bereits eingeführt hat man in der Stadt Bern. Wenn die Stimmbürger am 25. November den Gemeinderat – die Stadtberner Regierung – bestimmen, kommt wie immer das Verhältniswahlrecht zum Zug. Auch in Bern gibt es Diskussionen über das Wahlverfahren, seit der «Bund» kürzlich ausgerechnet hat, dass das etablierte Hagenbach-Bischoff-Verfahren das Rot-Grün-Mitte-Bündnis bevorzugt. Interessanterweise wird das Proporzwahlrecht an sich in der Debatte nicht in Frage gestellt. Die Diskussion entbrannt sich vielmehr am konkreten mathematischen Verfahren, da das Sainte-Laguë-Verfahren die Machtverteilung entscheidend verschieben würde.

Den Diskussionen in beiden Kantonen ist gemein, dass sie grösstenteils entlang der parteipolitischen Gräben verlaufen. Die oberflächlichen Debatten blenden die Unterschiede zwischen der Mehrheits- und der Verhältniswahl fast vollständig aus.

Dabei sind diese durchaus fundamental. Das Proporzwahlsystem hat den Zweck, dass die Parteien möglichst entsprechend ihrer Unterstützung unter den Wählern im zu wählenden Gremium vertreten sind. Dieses soll ein möglichst genaues Abbild der Bevölkerung darstellen. Demgegenüber wird bei der Majorzwahl die Person bewusst über die Partei gestellt: Jede und jeder der Gewählten soll von einer (zumindest relativen) Mehrheit der Stimmbürger getragen werden. Damit verbunden ist ein klarer Auftrag: Die Gewählten vertreten nicht das Partikularinteresse eines bestimmten Teils der Bevölkerung, sondern das Interesse einer Mehrheit der Wähler. Das ist auch der Grund dafür, dass in fast allen Kantonen das Parlament in einer Verhältniswahl, die Regierung dagegen mittels Mehrheitswahl gewählt wird: In Parlamenten ist eine möglichst wahrheitsgetreue Abbildung der Präferenzen der Wähler gewünscht, während von Regierungsmitgliedern sachorientierte Politik und Übernahme von Verantwortung erwartet wird.

Solche Überlegungen spielen im Aargau und in Bern höchstens am Rande eine Rolle. Stattdessen sind die Diskussionen vor allem von der Frage geprägt, welches System welcher Partei nützen würde. Es zeigt sich einmal mehr das bekannte Phänomen: Fragen des politischen Systems sind auch (und oft in erster Linie) parteipolitische Fragen. Denn ob die Spielregeln geändert werden oder nicht, wird stets unter den bestehenden Regeln entschieden, und gegen eine Änderung stellen sich typischerweise jene, die von den bestehenden Regeln profitieren.

Das ist zwar weder überraschend noch verwerflich. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn die Politiker bei der Diskussion über Regierungswahlverfahren einmal die konkreten Vor- und Nachteile von Propoz und Majorz in den Fokus ihrer Überlegungen stellen würden anstatt des Schicksals der eigenen Partei.


Einen interessanten Beitrag zum Thema hat vor einiger Zeit Mark Balsiger in seinem Blog geschrieben.

Versuch einer Regierungsreform – Folge 742

Bundeshaus

Unter der Bundeshauskuppel wird eine Regierungsreform diskutiert – mal wieder. Bild: Christoph Hurni

Wenn am Montag die Herbstsession des eidgenössischen Parlaments beginnt, steht für den Nationalrat ein nur allzu bekanntes Geschäft auf dem Programm: Unter dem Titel «Staatsleitungsreform» schreiben Parlament und Bundesrat seit über einem Jahrzehnt an einem neuen Kapitel in der Chronologie der Anläufe zu einer Regierungsreform.

Die Diskussion über eine Reform der Bundesregierung reicht wesentlich weiter zurück. Im Prinzip wird darüber gestritten, seit es den Bundesrat gibt. Von den zahllosen Vorschlägen, die vonseiten des Parlaments und (seltener) der Regierung eingebracht werden, war allerdings keiner vom Erfolg gekrönt. Und es sieht nicht danach aus, dass sich daran in nächster Zeit etwas ändern würde.

Das Problem scheint zu sein, dass selbst unter jenen Politikern, die eine Reform grundsätzlich befürworten, keine Einigkeit darüber besteht, wo eigentlich der Schuh drückt. Gemeinsam ist ihnen nur das diffuse Gefühl, dass unsere Regierung nicht optimal funktioniert. Aber schon bei der Diagnose der Ursachen gehen die Meinungen weit auseinander.

Viele Politiker machen die Probleme an einer grundsätzlichen Führungsschwäche fest. Sie fordern daher eine Stärkung des Bundespräsidiums. Im Raum steht gegenwärtig die Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten auf zwei Jahre. Dieser könnte – so die Idee – eine stärkere Rolle innerhalb des Gremiums einnehmen und sich international besser vernetzen. Die Idee stammt vom Bundesrat selbst. Im Nationalrat zeichnet sich allerdings ein Nein ab. Das Problem ist, dass eine Stärkung des Präsidiums zwangsläufig dem Prinzip von Machtteilung und Konkordanz innerhalb der Regierung widerspricht. Das Schweizer Regierungssystem basiert gerade auf dem Fehlen einer eigentlichen Führung, die den Kurs des Gremiums vorgeben würde – auch wenn die Konkordanz zunehmend ausgehöhlt wird.

Einer ganz anderen Diagnose liegt der Vorschlag einer Erweiterung des Bundesrats zugrunde: Die Befürworter dieser Idee führen die Schwächen der Schweizer Regierung vor allem auf die hohe Arbeitsbelastung der sieben Mitglieder zurück. Im Vergleich zu anderen Regierungen ist der Bundesrat tatsächlich relativ klein. Eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun, wie sie nun im Raum steht, birgt aber wiederum die Gefahr, dass sich das Problem der Führungsschwäche akzentuiert.

So blockieren sich die Befürworter der beiden Vorschläge gegenseitig. Als einzige Idee mit Chancen im Parlament bleibt somit die Erhöhung der Zahl von Staatssekretären übrig, die den Bundesrat entlasten sollen. Das ist allerdings keine Reform auf Regierungsebene, sondern auf Verwaltungsebene. Somit darf das Projekt einer Reform des Bundesrats einmal mehr als gescheitert betrachtet werden.

Die unendliche Geschichte der Schweizer Regierungsreform ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Bereits stehen weitere Vorschläge in den Startlöchern. Zu erwähnen ist insbesondere die Idee, bei der Wahl des Gremiums anzusetzen, die in diesem Blog zu einem früheren Zeitpunkt bereits diskutiert worden war. Eine entsprechende Parlamentarische Initiative des parteilosen Ständerats Thomas Minder steht vor der Beratung in der kleinen Kammer.

Ein gewählter EU-Präsident zur «Stärkung der demokratischen Legitimation»?

Guido Westerwelle

Demokratisierung von oben: Guido Westerwelle. Bild: Wikipedia

Ein Interview Mario Montis hat in den letzten Tagen für Wirbel in Europa gesorgt. Der italienische Premierminister sagte im «Spiegel», die Regierungen der EU-Länder sollten weniger Rücksicht auf ihre Parlamente nehmen. «Wenn sich Regierungen vollständig durch die Entscheidungen ihrer Parlamente binden liessen, ohne einen eigenen Verhandlungsspielraum zu bewahren, wäre das Auseinanderbrechen Europas wahrscheinlicher als eine engere Integration», warnte er.

Dass Montis Aussagen von wenig Einsicht ins Funktionieren von Demokratien zeugen, sondern vielmehr sinnbildlich sind für die Hilfs- und Ideenlosigkeit der europäischen Politik, muss an dieser Stelle nicht nochmals erwähnt werden. Interessanter sind die Reaktionen auf das Interview, die vorab in Deutschland heftig und fast ausschliesslich negativ ausfielen. Kaum ein Politiker, der Monti nicht öffentlich für seine Aussage rügte. Auch Aussenminister Guido Westerwelle stimmte in den Chor der kritischen Stimmen ein. Eine Schwächung der europäischen Parlamente zugunsten der nationalen Regierungen komme nicht in Frage, erklärte er. «Wir brauchen eine Stärkung, nicht Schwächung, der demokratischen Legitimation in Europa.»

Dass sich Westerwelle die Gelegenheit, einem Technokraten – dann noch einem südeuropäischen – an den Karren zu fahren und sich selbst als grossen Demokraten zu präsentieren, nicht entgehen lässt, mag man ihm nicht verübeln. Bei der Art und Weise, wie der Aussenminister diese «Stärkung der demokratischen Legitimation» zu erreichen gedenkt, drängen sich allerdings Zweifel auf.

Im März sinnierte Westerwelle darüber, wie man die EU demokratischer machen könnte. Er brachte dabei die Idee auf, dass der EU-Präsident künftig direkt gewählt werden sollte. «Das könnte der EU neuen Schwung verleihen», meinte er.

Ob ein direkt gewählter Präsident die gewünschte Demokratisierung bringen würde, ist allerdings aus mehreren Gründen fraglich.

Zunächst besteht das Demokratiedefizit der EU nicht darin, dass die Bürger ihre Repräsentanten nicht (direkt) wählen dürften, sondern im mangelnden Einfluss auf die EU-Gesetzgebung. Denn der Einfluss des (gewählten) EU-Parlaments auf die Rechtsetzung ist gegenüber dem EU-Rat stark eingeschränkt. Allerdings dürfte sich daran auch mit einem gewählten Präsidenten nichts ändern, denn dieser dürfte wohl kaum Gesetze im Alleingang verabschieden – und falls doch, dürfte sich Europa bald mit ganz anderen Problemen als Schuldenkrisen herumschlagen…

Problematisch ist darüber hinaus, dass der Präsident in einem einfachen Mehrheitswahlsystem gewählt würde. Das würde dazu führen, dass er nur etwas mehr als die Hälfte der Bürger vertreten würde. Derart disproportionale Wahlergebnisse sind Europa fremd. Die meisten europäischen Länder sind parlamentarische Demokratien mit Proporzsystem – ziemlich exakt das Gegenteil eines präsidentiellen Systems, wie es Westerwelle für die EU vorschwebt. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Bürger in einem solchen System wirklich repräsentiert fühlen würden.

Zudem stellt sich die Frage, weshalb Westerwelle mit seinen Reformideen beim EU-Präsidenten anfängt. Die EU von oben zu demokratisieren, wäre zweifellos ein bequemer Ansatz – bloss funktioniert er nicht. Denn die Ebenen darunter werden durch die Wahl des Präsidenten nicht demokratischer. Die Feststellung, dass die EU undemokratisch ist, basiert aber auf einer Entwicklung am anderen Ende: Die europäische Integration hat den Einfluss nationaler Parlamente zugunsten nationaler Regierungen eingeschränkt. Westerwelles Vorschlag würde daran nichts ändern, dafür würde er einer Exekutive mehr Macht geben, die von gar keinem Parlament kontrolliert wird.

Wie nun derselbe Westerwelle behaupten kann, die «parlamentarische Kontrolle der Europapolitik» stehe «ausserhalb jeder Diskussion», bleibt sein Geheimnis.

Direkte Wahl der Regierung: Die Erfahrungen von Indonesien und Israel

Die SVP will, dass die Schweizer Regierung künftig nicht mehr durch das Parlament, sondern direkt durch das Volk gewählt wird. Bei Annahme ihrer Volksinitiative würde der Bundesrat in Zukunft durch die Stimmbürger mittels Majorzwahl bestimmt.

Der Übergang von der indirekten zur direkten Wahl der Regierung würde das politische System der Schweiz grundsätzlich verändern. Der Einfluss des Bundesrats im politischen Prozess dürfte deutlich vergrössert werden, seine Macht gegenüber dem Parlament würde gestärkt, da er nicht mehr von ihm abhängig wäre.

Die konkreten Auswirkungen des Systemwechsels sind dennoch schwer abzuschätzen. Gibt es international vielleicht Beispiele von anderen Staaten, die einen solchen Wechsel vollzogen haben?

Es gibt sie – allerdings sind sie sehr spärlich gesät. Genaugenommen sind in der jüngeren Geschichte nur zwei Demokratien zu finden, die von der indirekten zur direkten Wahl der Regierung übergegangen sind: Indonesien und Isreal.

In Indonesien hat der Übergang zur Demokratie erst 1998 begonnen, als der langjährige Herrscher Suharto unter dem Druck von der Strasse abtrat. Aber bereits vier Jahre später vollzog die junge Demokratie den Wechsel vom parlamentarischen zum präsidentiellen System: Mit der Verfassungsänderung von 2002 wurde der Präsident nicht mehr durch das Parlament, sondern direkt durch das Volk gewählt.

Interessanterweise wurden in Indonesien damals ähnliche Argumente für den Systemwechsel vorgebracht wie heute in der Schweiz für die Volkswahl des Bundesrats: Viele Politiker und Bürger störten sich an den intransparenten Verhandlungen und Mauscheleien unter den Parteien im Parlament, welche die Wahl der Regierung zu einem unberechenbaren Theater machten. Von der direkten Wahl des Präsidenten erhoffte man sich einen transparenteren und berechenbareren Wahlprozess.

Diese Hoffnung erfüllte sich allerdings nicht wirklich. Die Verhandlungen unter den Parteien im Parlament gehörten mit der Verfassungsänderung zwar der Vergangenheit an. Sie setzten sich dafür vor den Präsidentschaftswahlen fort, wo es für die Parteien darum ging, die Unterstützung möglichst vieler anderer Parteien für den eigenen Kandidaten zu bekommen. Die Mauscheleien verschoben sich somit einfach auf eine andere Ebene des politischen Prozesses.[1]

Mit Blick auf die Schweiz ist eine weitere Veränderung interessant: In den ersten Jahren nach dem Fall Suhartos regierte in Indonesien jeweils eine grosse Koalition, es waren also mehr Parteien in der Regierung, als für eine Mehrheit im Parlament unbedingt nötig. Indonesien hatte damit eine Konsensregierung, wie sie bekanntlich auch in der Schweiz – in ausgeprägterer Form – existiert.

Mit dem Übergang zum Präsidialsystem fand die Ära der Konsensregierungen in Indonesien allerdings ein jähes Ende. Seit 2002 sitzen in der Regierung nur noch die Partei des Präsidenten bzw. jene Parteien, die unmittelbar zu seiner Wahl beitrugen.

Im Gegensatz zu Indonesien hat Israel kein Präsidialsystem eingeführt. Seit seiner Gründung 1948 ist der Staat eine parlamentarische Demokratie. Allerdings hinderte dies Israel nicht daran, während einigen Jahren seinen Regierungschef direkt zu wählen: 1992 verabschiedete die Knesset dazu eine Änderung der Verfassung. Bis dahin war der Ministerpräsident jeweils in Koalitionsverhandlungen bestimmt worden. In aller Regel wurde der Parteichef der grössten Partei auch Regierungschef. Viele Politiker befanden allerdings, dass dieses System keine stabilen Regierungen hervorbrachte, weil das israelische Parteiensystem stark zersplittert war.[2] Ein direkt gewählter Regierungschef, so die Idee der Reformer, würde gegenüber dem Parlament eine stärkere Stellung einnehmen, als einer, der vom Parlament selbst eingesetzt wurde.[3]

Was in der Theorie gut tönte, erwies sich in der Praxis bald als durchschlagender Misserfolg. Nicht ein einziger direktgewählter Ministerpräsident überstand eine volle Amtszeit von vier Jahren. Benjamin Netanyahu, 1996 zum Regierungschef gewählt, wurde 1999 nach einem Misstrauensvotum im Parlament abgewählt. Sein Nachfolger, Ehud Barak, trat nach zwei Jahren zurück und verlor anschliessend die Wahl gegen Ariel Sharon. Es war gleichzeitig die letzte Wahl eines Ministerpräsidenten durch das Volk: Die Israeli machten die Reform rückgängig und kehrten zum «gewöhnlichen» parlamentarischen System zurück.

Der Grund für das Scheitern der direkten Wahl des Regierungschefs lag vor allem in der inkonsequenten Ausgestaltung der Reform. Denn obwohl der Ministerpräsident vom Volk gewählt wurde, brauchte er eine Mehrheit im Parlament und konnte jederzeit mit einem Misstrauensvotum abgesetzt werden. Das untergrub natürlich das Ziel einer grösseren Unabhängigkeit des Regierungschefs vom Parlament.[4] Israel hatte ein System irgendwo zwischen einer reinen parlamentarischen und einer präsidentiellen Demokratie geschaffen, das die Nachteile beider Varianten vereinte.

Hinzu kam ein grundsätzliches Problem mit der Wahl des Regierungschefs, die nach dem Mehrheitsprinzip erfolgte. Mehrheitswahlen eignen sich generell schlecht für Gesellschaften wie die israelische, die von tiefen ideologischen Gräben (zwischen Religiösen und Säkularen, zwischen «Falken» und «Tauben» etc.) durchzogen sind. Eine stärkere Exekutive kann nur über die Schwächung kleinerer Parteien erreicht werden und gefährdet damit die Legitimität der Regierung. Das proportionale System mit vielen kleinen Parteien macht die Regierungsarbeit in Israel zwar kompliziert, ist aber immer noch die bessere Lösung als ein Mehrheitswahlsystem, das die ideologischen Gräben noch vertiefen würde.

Das Fazit aus den Erfahrungen der beiden einzigen Demokratien, die den Wechsel von der direkten zur indirekten Wahl der Regierung vollzogen haben, fällt ernüchternd aus. Weder in Indonesien noch in Israel hatte die Reform die erwünschte Wirkung. Allerdings lassen sich die Erfahrungen der beiden Länder nicht ohne Weiteres auf die Schweiz mit ihrem einzigartigen politischen System übertragen. Insbesondere der Umstand, dass in der Schweiz, anders als in Indonesien und Israel, nicht der Regierungschef, sondern die gesamte Regierung vom Volk gewählt würde, macht einen Vergleich schwierig. Auch bei der Volkswahl des Bundesrats stellt sich aber die Frage, ob die von den Initianten angestrebten Vorteile auch eintreten würden. Die Beispiele Indonesien und Israel zeigen, dass sich die tatsächlichen Wirkungen von Reformen des Regierungssystems stark von den ursprünglich beabsichtigten unterschieden können.


[1] Edward Aspinall (2005) «Elections and the normalization of politics in Indonesia», South East Asia research 13(2).

[2] 1992 lag die effektive Anzahl Parteien (nach Laakso/Taagepera) bei 4,39 [PDF]. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt sie gegenwärtig bei 5,57.

[3] Avraham Brichta (2001): Political Reform in Israel: The Quest for a Stable and Effective Government, S. 101.

[4] Emmanuele Ottolenghi (2006): «Why direct election failed in Israel». In: Larry Jay Diamond, Marc F. Plattner: Electoral Systems And Democracy.

Auf dem Weg zum Konkurrenzsystem?

Die Bundesratswahlen am vergangenen Mittwoch brachten keine Überraschungen. Die Mitte-links-Allianz, die vor vier Jahren Christoph Blocher abgewählt hatte, hielt die Reihen geschlossen und bestätigte seine Nachfolgerin, BDP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, in ihrem Amt. Und der SVP, die stets bis zu den nächsten Gesamterneuerungswahlen hingehalten wurde, verwehrte das Bündnis erneut den zweiten Sitz, der ihr als stärkste Partei eigentlich zustehen würde.

Unabhängig davon, ob sich die SVP nun ganz aus der Regierung zurückziehen wird oder nicht, stellt sich nach diesen Wahlen die Frage, ob damit eine Zeitenwende eingeläutet wurde: Bleibt die Schweiz beim Konkordanzmodell oder befinden wir uns auf dem Weg zu einem Konkurrenzsystem mit wechselnder Regierung und Opposition? Für letzteres Szenario würde die Regelmässigkeit sprechen, mit der die Parteien inzwischen den Begriff „inhaltliche Konkordanz“ in den Mund nehmen. CVP-Fraktionschef Urs Schwaller etwa machte am Mittwochabend eine künftige Vertretung der SVP im Bundesrat davon abhängig, dass diese den Kurs der Regierung mittrage (und kam prompt ins Schwimmen, als er erklären sollte, wie es diesbezüglich bei der SP aussehe). Dazu passt auch der Vorschlag einer „kleinen Konkordanz“ mit vollständigem Ausschluss der SVP, der nicht erst seit letztem Mittwoch im Bundeshaus und in den Medien herumgeistert.

Die Argumente der Gegner der SVP sind scheinheilig. Es geht bei der Konkordanz nicht darum, in völliger Harmonie miteinander zu regieren. Im Gegenteil: Die Idee der Konkordanz besteht gerade darin, dass die wichtigsten politischen Kräfte unabhängig von ihrer politischen Positionierung angemessen in die Regierung eingebunden werden sollen. (Was nicht bedeutet, dass ihre Vertreter die Entscheidungen des Gremiums nach aussen nicht mittragen sollen.) Was die „kleine Konkordanz“ betrifft, so handelt es sich dabei nicht um eine Konkordanz-, sondern nur um eine Koalitionsregierung.

Natürlich ist der Übergang zum Konkurrenzsystem nicht per se etwas Schlechtes. Diverse Staaten haben damit jahrzehntelang durchaus gute Erfahrungen gemacht. Der Vorteil eines solchen Systems wäre vor allem, dass das Volk direkter Einfluss auf die Regierungszusammensetzung nehmen könnte. In Deutschland oder Grossbritannien verliert eine Partei, die schlechte (Regierungs-)Arbeit leistet, mit hoher Wahrscheinlichkeit die nächsten Wahlen. Es besteht ein Anreiz für die Regierung, im Sinne der Wähler zu handeln, um der Abwahl zu entgehen. Hinzu kommt, dass die Regierung in einem Konkurrenzsystem mehr Einfluss auf die Gesetzgebung hat. Sie kann grosse Projekte effizient vorantreiben und ohne Widerstand durch das Parlament bringen.

Dennoch spricht einiges gegen die Etablierung eines Konkurrenzsystems in der Schweiz:[1]

Erstens eignet sich das Konkordanzsystem für ein vielfältiges Land wie die Schweiz in besonderem Masse. Die Eidgenossenschaft ist geprägt von Unterschieden zwischen Sprachregionen, Konfessionen, zwischen Stadt und Land. Unter diesen Bedingungen hat sich die Konkordanz bewährt, weil sie Konflikte zu mildern und zu entschärfen vermag.

Ein noch gewichtigeres Argument gegen eine Änderung des Regierungssystems ist die direkte Demokratie. Die ausgebauten Volksrechte zwingen die Parteien zur Zusammenarbeit in der Regierung. Ansonsten drohen die Vorschläge des Bundesrats an der Urne zu scheitern. Um eine Volksabstimmung zu überstehen (oder von Beginn weg zu verhindern), müssen Lösungen möglichst breit abgestützt sein. Dazu müssen die wichtigsten Parteien entsprechend ihrem Wähleranteil in der Regierung vertreten sein. Es ist kein Zufall, dass der erste katholisch-konservative Bundesrat in einer Zeit gewählt wurde, als der herrschende Freisinn Abstimmung und Abstimmung verlor und der politische Prozess blockiert wurde. Ebenso ist es kein Zufall, dass die SVP gleich mit zwei Initiativen an der Urne Erfolg hatte, als sie nur einen Vertreter in der Regierung besass und keine Regierungsverantwortung zu übernehmen brauchte (von einem „Zustand der konstruktiven Regierungskontrolle“ sprach Christoph Blocher gestern in der NZZ). Wenn wählerstarke Parteien nicht angemessen im Bundesrat vertreten sind, können sie ihre Kräfte umso besser in die Opposition an der Urne stecken.

Schliesslich wäre ein Abschied von der Konkordanz gerade in der gegenwärtigen Situation gefährlich. Die EU befindet sich in der schwersten Krise ihrer Geschichte und die Schweizer Wirtschaft steht vor einer Rezession. In dieser Lage ist das Land besonders auf die Stabilität angewiesen, welche das Konkordanzsystem gewährleistet.

Vieles spricht dafür, die Konkordanz nicht leichtfertig aufzugeben. Man möchte den Vertretern der Mitte-links-Mehrheit im Parlament glauben, wenn sie versprechen, der SVP bei der nächsten Gelegenheit einen zweiten Sitz zuzugestehen. Solche Versprechen sind aber wenig wert, dürfte sich doch bei den Bundesratssitzen von FDP und BDP auf absehbare Zeit keine Vakanz ergeben.

Hat am Ende der Grüne Antonio Hodgers doch recht, wenn er sagt: “Im Grunde will man die SVP nicht wirklich dabei haben, doch wagt niemand, das auch offen zu sagen.”


[1] Vgl. Michael Hermann (2011): Konkordanz in der Krise. Ideen für eine Revitalisierung.

Ein Reformvorschlag für die Bundesratswahl

Am nächsten Mittwoch werden wir es hinter uns haben. Nach wochenlangem Parteigezänk, Spekulationen und medialen Schlammschlachten bekommt die Schweiz eine neue Regierung. Der Wahlausgang ist offen, eine ganze Reihe von Szenarien ist denkbar. Wie die Wahlen letztlich ausgehen ist das Ergebnis von Machtspielen, heimlichen Absprachen, offenen Drohungen, Intrigen und anderen Faktoren wie der Reihenfolge, in der die Mitglieder gewählt werden. Die Frage stellt sich, ob es sinnvoll und wünschenswert ist, dass die Zusammensetzung unserer Regierung von solchen Faktoren abhängt.

Angesichts der Art und Weise, wie Bundesräte in jüngerer Zeit gewählt wurden, erstaunt es nicht, dass die Glaubwürdigkeit der Regierung und das Vertrauen in sie auf dem tiefsten Stand seit Langem sind – obwohl der Bundesrat theoretisch noch immer rund 80 Prozent der Wähler vertritt. Die Vertrauenskrise zeigt sich beispielsweise darin, dass der Bundesrat in den letzten Jahren deutlich weniger Volksabstimmungen gewinnen konnte als früher.

Daran wird sich auch nach nächstem Mittwoch nichts ändern – unabhängig davon, ob nun Eveline Widmer-Schlumpf oder Johann Schneider-Ammann ihren Sitz behalten können oder nicht. Denn die Probleme des Bundesrats sind tiefgreifender.

Erstens ist die Konkordanz zu einer leeren Worthülse geworden. Offiziell hält jede Partei die Konkordanz hoch, aber jede definiert sie nach ihrem Gusto, wie es gerade in ihre machtpolitische Strategie passt. Seit 2003 das Tabu der Abwahl eines Mitglieds des Bundesrats (damals Ruth Metzler) gebrochen wurde, greift jede Partei jede an. Das bewährte System hat drastisch an Stabilität verloren. Das Prinzip der Konkordanz – der angemessenen Vertretung sämtlicher bedeutender Parteien in der Regierung – wird in den Sonntagsreden der Politiker noch immer in den höchsten Tönen gelobt, in der Realität ist es längst durch kaltblütige Machtpolitik ersetzt worden.

Zweitens sind Bundesratswahlen immer stärker von Parteiengezänk und undurchsichtigen Machtspielen geprägt. Weil Bundesräte einzeln gewählt werden, gibt es Raum für Allianzen und Absprachen, List und Intrigen. Die Wahlen werden im Hinterzimmer entschieden, ihr Verlauf ist für die Öffentlichkeit intransparent und oft kaum nachvollziehbar.

Drittens fördert das Verfahren der Einzelwahl die persönliche Profilierung und Eigenbrötlerei der Bundesräte. Das Verfahren schadet dem Funktionieren der Regierung als Kollegium, weil jedes Mitglied vor allem darauf bedacht ist, seine eigenen Prestigeprojekte voranzutreiben und sich für die Wiederwahl zu empfehlen. Der Bundesrat funktioniert als Team schlecht, weil seine Mitglieder zugleich Konkurrenten bei der nächsten Wahl sind. Das hat zur Folge, dass sowohl im Bundeshaus als auch in der Öffentlichkeit immer mehr die Personen im Fokus stehen anstatt der Sachpolitik.

Diese Probleme sind mehr oder weniger bekannt, und es gibt auch immer wieder Vorschläge, wie man das Wahlverfahren für den Bundesrat reformieren könnte, um die (Zusammen-)Arbeit in der Regierung zu verbessern. Prominentestes Beispiel ist die neuste Initiative für eine Volkswahl des Bundesrates – diesmal von der SVP.

In der aktuellen Diskussion wird jedoch zu stark darauf fokussiert, wer die Bundesräte wählen soll (das Parlament oder das Volk). Entscheidender ist die Frage, wie sie gewählt werden sollen. Meiner Ansicht nach können die bestehenden Probleme nur behoben werden, wenn die Bundesräte nicht mehr einzeln gewählt werden, sondern das Gremium als Ganzes. Das würde bedeuten, dass die Parteien- und Fraktionsvertreter im Vorfeld der Wahl über die Zusammensetzung der Regierung verhandeln müssten. Die Parteien müssten sich im Konsens auf eine Regierung einigen. Dieses vorgeschlagene Gremium müsste danach den Vertrauenstest vor dem Parlament oder dem Volk bestehen – oder beiden. Würde der neue Bundesrat keine Mehrheit erhalten, müssten die Verhandlungen neu beginnen. Es sind verschiedene Varianten eines solchen Systems denkbar. Beispielsweise könnten die Verhandlungen entweder öffentlich oder vertraulich geführt werden, das Zeitfenster dafür könnte variiert werden und so weiter. Es wäre auch denkbar, dass sich die Parteien auf ein gemeinsames Regierungsprogramm einigen müssten, in welchem die wichtigsten Ziele für die nächste Legislatur festgeschrieben werden.

Die Vorteile eines solchen Verfahrens sind offensichtlich: Intransparente Machtspiele, Intrigen und „zufällige“ Wahlresultate würden verhindert. Die Stabilität der Regierungszusammensetzung würde erhöht. Gleichzeitig würde es dem Konkurrenzkampf unter den Bundesräten ein Ende setzen, die Zusammenarbeit innerhalb der Regierung stärken und der Sachpolitik mehr Gewicht verleihen.

Der wichtigste Vorteil eines solchen Verfahrens wäre aber, dass es die Parteien zu einem klaren Bekenntnis zur Konkordanz zwingen würde. Sie könnten sich nicht hinter beliebigen Konkordanzdefinitionen verstecken, um ihre Macht abzusichern, sondern müssten sich mit den anderen verbindlich auf eine Formel der Regierungszusammensetzung einigen. Stehen sie nicht zum Konkordanzmodell, sind sie frei, sich bei den Verhandlungen davon zu verabschieden und zum Modell Regierung/Opposition wechseln, wie man es aus anderen Ländern kennt. Die Konsequenzen hätten sie selbst zu tragen.

Natürlich kann an diesem Modell kritisiert werden, es stelle die Konkordanz in Frage, weil die Gefahr besteht, dass sich die Verhandlungspartner nicht auf die Zusammensetzung der Regierung einigen können und eine Partei deshalb in die Opposition geht. Sollten die Parteien aber tatsächlich nicht mehr zur Konkordanz stehen, würden die Vorteile dieses Systems – Stabilität, breit abgestützte Lösungen, Rückhalt in der Bevölkerung – auch mit dem gegenwärtigen Wahlverfahren nicht mehr zum Tragen kommen. Ob das heute schon der Fall ist, sei einmal offen gelassen.

+++

Update 28.3.2012: Kurz nach der Publikation des Beitrags hat Ständerat Thomas Minder die Idee in einer Parlamentarischen Initiative ins Parlament eingebracht. Danke für den Hinweis, Claudio.