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Alte Argumente gegen neue Wahlsysteme

In mehreren Kantonen wird derzeit über Änderungen beim Wahlrecht diskutiert. Die Argumente sind dabei nicht neu – es sind weitgehend die gleichen wie vor hundert Jahren.

Keine «Anarchisten und Antimilitaristen» im Parlament: So warben die Proporzgegner 1910 für ein Nein. Bild: Europeana

Keine «Anarchisten und Antimilitaristen» im Parlament: So warben die Proporzgegner 1910 für ein Nein. Bild: Europeana

Das neue System sei «künstlich», «kompliziert» und «dem Volke unverständlich». Es würde zu einer «zersplitterten Vertretung» im Parlament führen, das damit zu einer «Versammlung von Minderheiten» degenerieren würde.[1] Diese Worte äusserte der Bundesrat im Jahr 1910 in seiner Botschaft zur Volksinitiative «für die Proporzwahl des Nationalrates». Es war die zweite von insgesamt drei Volksbegehren zur Einführung der Verhältniswahl. Das dritte wurde schliesslich 1918 vom Volk angenommen. Die Argumente des Bundesrats und der freisinningen Mehrheit im Parlament waren bei allen drei Initiativen in etwa die gleichen.

Gut hundert Jahre später verwendet der Bundesrat ganz ähnliche Argumente. Das vorgeschlagene System sei «reichlich komplex und aufwändig» in der Ermittlung der Resultate, schreibt er 2003 in einer Stellungnahme. Dies gehe zulasten der Transparenz, die er als «eine unabdingbare Voraussetzung für ein breites Vertrauen in alle demokratischen Entscheidungen» ansieht.[2]

Diesmal geht es nicht um den Wechsel zum Proporzsystem, sondern um das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren, über dessen Einführung derzeit in vielen Kantonen diskutiert wird.

Vergangenen Herbst haben die Stimmbürger in Nidwalden und Zug dem Wechsel zum doppeltproportionalen Verfahren (nach seinem Erfinder auch doppelter Pukelsheim genannt) zugestimmt, das eine proportionalere Verteilung der Sitze auf die Parteien ermöglicht. Das Verfahren, das zuvor auch Zürich, Aargau und Schaffhausen eingeführt hatten, steht in mehreren weiteren Kantonen zur Debatte, so etwa in Schwyz, Obwalden, Freiburg und Uri. Dabei stösst bzw. stiess es vielfach auf erbitterten Widerstand unter den etablierten Grossparteien.

Auffallend ist, dass die Argumente, die heute gegen Wahlrechtsreformen wie die Einführung des doppelten Pukelsheims ins Feld geführt werden, erstaunliche Ähnlichkeiten zur Proporzdiskussion anfangs des 20. Jahrhunderts aufweisen. Die Furcht vor einem Parlament als «Versammlung von Minderheiten» bekräftigte die herrschende FDP, die 1909 in einer Resolution vor der «Zersplitterung» des Parlaments warnte und für «eine Politik der Konzentration aller guten Kräfte» eintrat.

Nicht viel anders tönt es 2013 in einem vom Bundesrat verabschiedeten Bericht zur Wahlrechtsdiskussion (der auch in diesem Blog gewürdigt wurde). Darin gibt die Regierung Bedenken Ausdruck, der Doppelproporz könne «einer Parteienfragmentierung Vorschub leisten». In die gleiche Richtung geht das Votum des Nidwaldner Landrats Toni Niederberger (SVP), der bei der Diskussion im Nidwaldner Kantonsrat über das neue Wahlsystem 2012 sagt: «Heute geht der Trend zum Minderheitenschutz ohne Ende. Alle Minderheiten werden geschützt. Aber am Schluss kommt die Mehrheit zu kurz.» Und in Zug warnt Kantonsrat Heini Schmid (CVP) davor, «dass am Ende der Kantonsrat sich nur noch aus einem Sammelsurium von Piraten, Freibeutern und anderen Splittergruppen zusammensetzt».

Hundert Jahre zuvor waren die Minderheiten, die man fürchtete, noch andere. In einem vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Gutachten warnte der Staatsrechtler Carl Hilty 1883, das Proporzsystem werde «Ultramontanen, Sozialisten und Nihilisten zu Sitz und Stimme» verhelfen.

Der Bundesrat sah sogar das Funktionieren des Parlaments in Gefahr. In der Botschaft von 1910 schrieb er, es sei «ein unentbehrliches Erfordernis des parlamentarischen Lebens und jeder Regierung», dass aus den Wahlen jeweils eine parlamentarische Mehrheit hervorgehe. Ansonsten herrsche «nur noch Verwirrung und Anarchie».[3]

In die gleiche Richtung gehen die Befürchtungen des Präsidenten der Freiburger FDP, Didier Castella, «der Anteil von vielen, bei jeden Wahlen wechselnden Kleinstparteien» vermindere die «Effizienz» des Parlamentsbetriebs.

Ein weiteres beliebtes Argument der etablierten Parteien ist, dass sich das bisherige System bewährt habe. In seiner Botschaft zur Proporzinitiative fragte der Bundesrat 1910 rhetorisch, ob «in unserer Demokratie so schwere Mängel zutage getreten» seien, die eine Änderung des Wahlsystems erforderten: «Hat nicht der gegenwärtige Modus dazu beigetragen, den regelmässigen Gang unserer Institutionen sicherzustellen?»

Ein Jahrhundert später betont der Zuger Kantonsrat Eugen Meienberg (CVP), das Wahlsystem habe sich «über hundert Jahre bewährt» und man sollte es daher «nicht einfach aufgeben». Ähnlich tönt es etwa bei der FDP Obwalden, die kein Verständnis dafür hat, dass das «bewährte» System «plötzlich umgekrempelt» werden soll.

Das Argument lässt sich natürlich auch dahingehend umkehren, dass sich das vorgeschlagene System, dort wo es ausprobiert wurde, nicht bewährt habe. So mahnte die rechtsfreisinnige Gruppe Philibert Berthelier in einer Resolution, der Proporz habe im Kanton Genf «den Ultramontanismus gefördert». Und im Nationalrat zog der Genfer Henri Fazy im Bezug auf Genf das Fazit einer «expérience déstastreuse».

Ebenso düster fällt das Fazit zum doppelten Pukelsheim aus – zumindest in den Augen des Schwyzer Kantonsrats Peter Häusermann (SVP). Im Kanton Zürich habe der doppelte Pukelsheim ein «grosses Durcheinander» ausgelöst und zu «verseuchten Wahlen» geführt, weiss er 2012 im Parlament zu berichten.

Die Liste von Argumenten, die heute ebenso wie schon vor hundert Jahren gegen die Änderung des Wahlrechts ins Feld geführt werden, liesse sich beliebig verlängern. Sogar die Seitenhiebe gegen die Nationalität politischer Gegner («ein oberschlauer, gescheiter Professor aus Deutschland») sind kein Novum. So versuchte Carl Hilty seinen Gegengutachter François Wille zu desavouieren, indem er ihn hämisch als «eingewanderten Deutschen» bezeichnete.

Allerdings gibt es auch Unterschiede in den Argumentationen. Beispielsweise verhehlten die Politiker während der Proporzdiskussion kaum, dass es ihnen im Grunde vor allem um die eigenen Machtgewinne bzw. -verluste ging. Hilty, der inzwischen für die FDP in den Nationalrat gewählt worden war, gab während der Debatte 1900 freimütig zu, bei der Wahlrechtsdiskussion gehe es «nicht um eine Gerechtigkeitsfrage, auch nicht um eine wissenschaftliche Frage, sondern um eine Machtfrage».

Auch der freisinnig dominierte Bundesrat machte kein Geheimnis aus den eigenen Machtinteressen, als er sich 1910 dagegen aussprach, ein Wahlsystem einzuführen, das «zu einer Gefährdung des Bestehens und des Einflusses der grossen Parteien oder sogar zu ihrer Zerstörung führen» könnte.

Derart offensichtlich macht sich heute wohl niemand mehr für die eigenen Interessen stark, wenn es um Wahlrechtsfragen geht. Daraus zu folgern, dass solche Interessen keine Rolle mehr spielen, dürfte allerdings eher Wunschdenken sein. Das zeigt sich allein daran, dass jene Parteien, denen eine Reform des Wahlsystems mehr Sitze bringen würde, meistens die gleichen sind, welche die Änderung befürworten, während die Gegner in der Regel jene sind, die am meisten zu verlieren haben. Vielmehr scheint es, dass die Politiker in den vergangenen hundert Jahren beim Politmarketing dazugelernt haben.

 


[1] Sämtliche historischen Zitate sind Natsch, Rudolf (1972): «Die Einführung das Proporzwahlrechts für die Wahl des schweizerischen Nationalrats (1900-1919)», in: La démocratie référendaire en Suisse au XXe siècle, S. 119-192, sowie Kölz, Alfred (1992): Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte entnommen.

[2] Freilich hat die Begeisterung des Bundesrats für Transparenz auch Grenzen.

[3] Das Argument aus der Feder des Bundesrats entbehrt nicht einer gewissen Ironie, hatte doch der Bundesrat selbst 1891 dem Tessin das Proporzsystem aufgezwungen, um den eskalierenden Konflikt zwischen Liberalen und Konservativen zu beenden (was auch gelang).

Lotterie um das Präsidentenamt

Der Fussballtrainer Christoph Daum sagte einst: «Man muss nicht immer die absolute Mehrheit hinter sich haben. Manchmal reichen auch 51 Prozent.» Und manchmal braucht es nicht einmal das.

Kürzlich wurden in diesem Blog die Schwächen des mexikanischen Wahlsystems thematisiert. Eine davon ist, dass – trotz Majorzsystem – unter Umständen weniger als 50 Prozent der Stimmen ausreichen, um zum Präsidenten gewählt zu werden. Denn Mexiko wählt nach dem relativen Mehr (First-Past-The-Post-System): Um zu gewinnen, muss man lediglich mehr Stimmen als die Konkurrenten holen – einen zweiten Wahlgang gibt es nicht. Sobald also mehr als zwei Kandidaten antreten, reicht im Prinzip ein beliebig tiefer Wähleranteil, solange er höher ist als jener der anderen Kandidaten. So wurde Felipe Calderón 2006 mit lediglich 35.9 Prozent zum Präsidenten gewählt.

Nun ist Mexiko nicht das einzige Land, das seinen Staatschef mit relativem Mehr kürt. Und Calderóns 35.9 Prozent sind noch weit vom Negativrekord entfernt, wie ein Vergleich zeigt.

Weltweit wenden 21 Länder das First-Past-The-Post-System für die Wahl ihres Präsidenten an. 13 davon haben ein Präsidialsystem, 4 ein parlamentarisches System und 4 können als semi-präsidentielle Demokratien[1] bezeichnet werden.

Gemäss Duvergers Gesetz bildet sich in Ländern mit relativem Mehrheitssystem tendenziell ein Zwei-Parteien-System heraus. Klassische Beispiele sind Länder wie die USA oder Grossbritannien (das allerdings seit Längerem nicht mehr dem Idealtyp entspricht). In diesem Fall funktioniert das First-Past-The-Post-System einigermassen gut.[2]

Leider halten sich Bürger und Parteien nicht immer an die politikwissenschaftliche Theorie, so dass die Parteienlandschaften auch in diesen Ländern teilweise sehr vielfältig sind. Die Folge sind Wahlen, die zur Lotterie werden und bei denen der Wählerwille teilweise stark verzerrt wird. Wenn sich beispielsweise drei ungefähr gleich starke Kandidaten um das Amt des Präsidenten bewerben, kann man bereits mit einem Wähleranteil von etwas mehr als einem Drittel gewählt werden. Kommt ein vierter Bewerber hinzu, ist die Wahl bereits mit etwas über einem Viertel der Stimmen möglich.

Den Negativrekord diesbezüglich setzten die Philippinen. Dort traten 1992 gleich sechs Kandidaten an, die sich realistische Hoffnungen auf einen Sieg machen konnten. Das Rennen machte am Ende Fidel Ramos: Gerade einmal 23.6 Prozent der Stimmen reichten ihm zum Sieg.

Dieses Resultat bedeutet nicht nur, dass ein Präsident mit einer extrem tiefen demokratischen Legitimation regiert.[3] Es ist auch völlig unklar, ob jener Kandidat Präsident geworden ist, den sich die Stimmbürger wünschen – dabei wäre ja gerade das der eigentliche Zweck einer Wahl. Es ist möglich, dass Ramos im Direktvergleich mit jedem anderen Kandidaten unterlegen wäre und bloss deshalb gewann, weil sich alle anderen gegenseitig die Stimmen wegnahmen.[4] Ein zweiter Wahlgang hätte diese Frage klären können.[5]

* Parlamentarisches System. ** Wahl des bosniakischen Vertreters (jede Volksgruppe wählt einen Vertreter in das dreiköpfige Präsidium).

* Parlamentarisches System. ** Wahl des bosniakischen Vertreters (jede Volksgruppe wählt einen Vertreter in das dreiköpfige Präsidium).

 

Eine nicht viel höhere demokratische Legitimation konnte José Azcona del Hoyo für sich beanspruchen, der 1985 mit 27.5 Prozent der Stimmen zum honduranischen Präsidenten gewählt wurde. Honduras schaffte es, die verzerrende Wirkung des relativen Mehrs dadurch noch zu verschlimmern, indem es das Wahlsystem so anpasste, dass jede Partei mehrere Kandidaten ins Rennen schicken konnte. Bei der Auswertung wurden die Stimmen zunächst nur nach Parteien ausgezählt, wobei jene Partei mit den meisten Stimmen den Präsidenten stellen sollte. Erst danach wurde geschaut, welcher Kandidat dieser Partei die meisten Stimmen holte. Azconas Liberale Partei holte eine knappe Mehrheit von 51 Prozent der Stimmen; den parteiinternen Vergleich gewann er fast ebenso knapp. Damit wurde Azcona zum Präsidenten gewählt, obschon er deutlich weniger Stimmen holte als Rafael Callejas von der Nationalen Partei, der intern viel weniger umstritten war. Kein Wunder, schaffte Honduras das neue Wahlsystem kurz darauf wieder ab.

In die Liste der Präsidenten, die mit weniger als 30 Prozent der Stimmen gewählt wurden, können sich ausserdem Levy Mwanawasa aus Sambia und Rafael Caldera aus Venezuela einreihen. Letzterer schafft es sogar noch ein zweites Mal in die Top Ten: 1993 holte er immerhin 30.5 Prozent der Stimmen.

Vielfach kommen solche Ergebnisse in Ländern zustande, die gerade erst (wieder) zu einem demokratisch(er)en System übergegangen sind und deren Parteiensystem noch nicht konstituiert ist, was bei den Philippinen 1992 und Sambia 2001 der Fall ist. Umso wichtiger wäre es für solche Staaten, von Beginn weg ein Wahlverfahren zu haben, das den Wählerwillen angemessen zum Ausdruck bringt.

Die Beispiele von Venezuela oder Mexiko zeigen aber, dass auch in Ländern mit relativ stabilen Parteiensystemen Präsidenten über Jahre hinweg keine absolute Mehrheit erlangen.[6] Selbst in Ländern, die sich selbst als Musterdemokratien verstehen, sind solche verzerrte Resultate keine Seltenheit, wie  bereits gezeigt wurde.

Selbst in Ländern, die sich selbst als Musterdemokratien verstehen, sind solche verzerrte Resultate keine Seltenheit. So wird in der Schweiz in den Kantonen, die nur einem Nationalrat haben, dieser im relativen Mehrheitssystem bestimmt, wodurch der Wahlsieger nicht selten weniger als die Hälfte der Bevölkerung hinter sich hat. Glücklicherweise wird hierzulande wenigstens nicht das Staatsoberhaupt in einem derartigen Lotterie-Verfahren gewählt.


[1] Wobei sich das Wort Demokratie hier nur auf die Selbstbeschreibung bezieht.

[2] Ausser für all jene Wähler, die eigentlich lieber einer anderen Partei als den zwei dominanten ihre Stimme geben würden, aber davon abgehalten werden, weil ihre bevorzugte Partei keine Wahlchancen hat (oder gar nicht erst zur Wahl antritt).

[3] An dieser Stelle noch auf mögliche Wahlfälschungen einzugehen, würde den Rahmen des Beitrags sprengen.

[4] Wissenschaftlich gesprochen: Die Condorcet-Verlierer-Bedingung ist nicht erfüllt.

[5] Zugegebenermassen kann auch ein zweiter Wahlgang nicht verhindern, dass nicht jener Kandidat gewählt wird, den die meisten Bürger bevorzugen (Condorcet-Bedingung). Das Risiko wird jedoch deutlich minimiert.

[6] In Venezuela hatte von 1958 bis 1978 kein Präsident die Mehrheit des Volkes hinter sich.

Neues Wahlsystem in Nidwalden: Die SVP büsst ihre Übervertretung ein

Der Doppelproporz kostet der SVP in Nidwalden vier Sitze, SP und Grüne profitieren. Entscheidend ist aber eine andere Auswirkung: Das neue Wahlsystem bildet die Wählerstärken wesentlich besser ab.

Vergangenen September haben die Nidwaldner ein neues Wahlsystem für ihr Parlament eingeführt: das doppeltproportionale Divisorverfahren mit Standardrundung, besser bekannt als «doppelter Pukelsheim».

Bei den heutigen Landratswahlen kam das Verfahren nun erstmals zur Anwendung – und blieb nicht ohne Effekte auf die Sitzverteilung. «Nidwaldner Parlament wird dank Pukelsheim linker», fasste SRF das Wahlergebnis zusammen.

Tatsächlich profitierten die Grünen und die SP als kleine Parteien vom neuen Zuteilungsverfahren, wie die folgende Auswertung zeigt. Wäre in Nidwalden wie vor vier Jahren nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren gewählt worden, hätten die grossen Parteien insgesamt mehr Sitze geholt.

Wahlkreis CVP Grüne FDP SVP SP Total Sitze
Beckenried

1

1

1

2

0

5

Buochs

3

1

2

2

0

8

Dallenwil

1

0

1 (+1)

1 (-1)

0

3

Emmetten

1

0

0

1

0

2

Ennetbürgen

2

1

1

2

0

6

Ennetmoos

1 (-1)

1 (+1)

0

1

0

3

Hergiswil

2

1 (+1)

3

2 (-1)

0

8

Oberdorf

2

0

1 (+1)

1 (-1)

0

4

Stans

2

2 (-1)

3

3

2 (+1)

12

Stansstad

1

1 (+1)

2 (-1)

1 (-1)

1 (+1)

6

Wolfenschiessen

1

0

1

1

0

3

Total

17

8

15

17

3

60

Effekt des Doppelproporz

-1

+2

+1

-4

+2

Besonders schwer traf es die SVP: Mit dem alten Wahlsystem hätte sie 21 Sitze geholt, mit dem neuen sind es lediglich 17. Bei CVP und FDP hielten sich die Auswirkungen des Doppelproporz auf die Sitzzahl in Grenzen. Klar profitieren konnten hingegen SP und Grüne, die jeweils 2 Sitze mehr holten, als wenn immer noch mit Hagenbach-Bischoff gewählt worden wäre.

Diese Ergebnisse kommen nicht völlig unerwartet: In diesem Blog war bereits prophezeit worden, dass die Grünen durch das neue Wahlsystem Sitze gewinnen und die SVP verlieren könnte.

Die Auswertung zeigt somit auf, dass die kleinen Parteien tendenziell vom neuen Wahlsystem profitieren.[1] Was sie nicht zeigt – und worauf auch die Medien nicht eingingen –, ist, wie genau die Parteistärken durch die Sitzverteilung abgebildet werden.

Einen aussagekräftigeren Vergleich erhält man, wenn man die Wähleranteile der Parteien ihrer Stärke im Parlament gegenüberstellt. Für die letzten Landtagswahlen unter dem Hagenbach-Bischoff- Verfahren 2010 ergibt sich dabei folgendes Bild:

Partei Wähleranteil Sitze Sitzanteil Differenz
CVP

31.1%

18

30.0%

-1.1%

Grüne

11.9%

5

8.3%

-3.6%

FDP

27.8%

17

28.3%

0.5%

SVP

26.6%

19

31.7%

5.1%

SP

2.1%

1

1.7%

-0.4%

Parteien mit einer positiven Differenz sind im Verhältnis zu ihrer Wählerstärke im Parlament übervertreten, jene mit einer negativen Differenz entsprechend untervertreten. Am höchsten ist der Unterschied bei der SVP: Sie hatte knapp ein Fünftel mehr Sitze, als ihr aufgrund ihrer Wählerstärke zugestanden hätten. Dagegen waren insbesondere die Grünen untervertreten.

Mit dem neuen Wahlsystem ändert sich das Bild deutlich:

Partei Wähleranteil Sitze Sitzanteil Differenz
CVP

29.05%

17

28.33%

-0.72%

Grüne

12.81%

8

13.33%

0.52%

FDP

24.21%

15

25.00%

0.79%

SVP

29.15%

17

28.33%

-0.82%

SP

4.78%

3

5.00%

0.22%

Das doppeltproportionale Verfahren verteilt die Sitze zunächst über das gesamte Wahlgebiet an die verschiedenen Listen, bevor ermittelt wird, in welchen Wahlkreisen die Parteien ihre Mandate erhalten. Das hat zur Folge, dass nur noch minimale Unterschiede zwischen dem Wähleranteil einer Partei und ihrer Sitzstärke bestehen.

Am grössten ist die Differenz wiederum bei der SVP, wenn auch diesmal in die andere Richtung: Mit 29.2 Prozent liegt ihr Wähleranteil 0.82 Prozentpunkt über ihrem Sitzanteil. Die Partei hatte das Proporzglück nicht auf ihrer Seite. Allerdings wäre mit jeder anderen Sitzverteilung bei irgendeiner Partei eine höhere Differenz entstanden als diese 0.82 Prozent. Der Doppelproporz minimiert tendenziell die Unter- beziehungsweise Übervertretung und gewährleistet eine Vertretung sämtlicher Parteien entsprechend ihren Wähleranteilen.

Das lässt sich auch statistisch zeigen, und zwar mit dem Gallagher Index of Disproportionality, der in diesem Blog ebenfalls schon behandelt wurde. Berechnet man diesen für die Landratswahlen 2010, kommt man auf einen Wert von 4.48. Damit waren die Wahlen in Nidwalden disproportionaler als jene auf nationaler Ebene.

Mit dem doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren ist der Wert nun auf 1.03 gefallen. Das entspricht auch im internationalen Vergleich einem Spitzenwert.

Die wichtigste Auswirkung des neuen Verfahrens sind nicht die Sitzgewinne und -verluste der einzelnen Parteien. Entscheidend ist die Abbildung des Wählerwillens, und diese wird über den Kanton gesehen besser gewährleistet als mit Hagenbach-Bischoff.


[1] Möglich ist, dass die kleinen Parteien auch indirekt vom neuen Verfahren profitierten: Weil Stimmen an chancenlose Kandidaten nicht einfach verloren gehen, sondern in die Oberzuteilung einfliessen, wählen die Anhänger kleinerer Parteien eher ihren bevorzugten Kandidaten. Unter dem alten Wahlsystem hatten sie einen Anreiz, taktisch zu wählen und einem anderen Kandidaten mit höheren Wahlchancen die Stimme zu geben. Man spricht in diesem Zusammenhang vom «psychologischen Effekt» des Wahlsystems.

Diskriminierende Hausordnung am Limmatquai

«Ich sterbe, damit die andern leben», ziert eine Inschrift das Zürcher Rathaus. So, wie Kleinparteien, welche aufgrund der Zürcher Sperrquote aus dem kantonalen und städtischen Parlament verbannt werden.

evp-zh

Mitunter die EVP Stadt Zürich kämpft mit der 5-Prozent-Sperrhürde für den Einzug in den Gemeinderat.

In den vergangenen Jahren haben die Kantone Aargau, Zug und Zürich das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren («Doppelproporz», «doppelter Pukelsheim») eingeführt. Dieses soll verhindern, dass kleine Parteien bei Parlamentswahlen durch zu hohe natürliche Quoren benachteiligt werden. Offen ist, ob die Politiker in diesen Kantonen den Sinn des Systems wirklich begriffen haben: Denn kaum wurden die hohen natürlichen Quoren eliminiert, ersetzten sie sie durch gesetzliche Quoren, die zu neuen Verzerrungen führen. Nur Listengruppen, welche in wenigstens einem Wahlkreis das jeweilige Mindestquorum erfüllen, werden daraufhin zur kantonsweiten Sitzverteilung zugelassen:

  • Aargau und Zug: mindestens 5 Prozent Wähleranteil in einem Wahlkreis oder 3 Prozent kantonsweit
  • Zürich: mindestens 5 Prozent Wähleranteil in einem Wahlkreis

Kommenden Sonntag bestellt nun die Stadt Zürich ihre Legislative neu. Analog zur Hürde für den Kantonsrat nimmt auch an der Sitzverteilung des Gemeinderats eine Partei «nur teil, wenn wenigstens eine ihrer Listen mindestens 5 Prozent aller Parteistimmen des betreffenden Wahlkreises erhalten hat».

Auschluss trotz Fraktionsgrösse

Diese Regel erscheint aus mehreren Gründen fragwürdig: Einerseits können dadurch Parteien von der parlamentarischen Mitwirkung ausgeschlossen werden, obschon sie einen bedeutenden Teil der Bevölkerung repräsentieren. Im Extremfall kann eine Partei mit einem mathematischen Sitzanspruch von sechs Sitzen den Einzug in die Legislative verpassen – eine Partei also, die eine eigene Fraktion bilden könnte. Die exklusive Zürcher «Hausordnung» mutet aber auch deshalb ironisch an, weil just dieses Gremium vor 11 Jahren den Anstoss zu den unterdessen schweizweit ergriffenen Wahlreformen gab. Das Bundesgericht bemängelte damals – was leider auch heute noch weitgehend zutrifft –:

«[H]ohe direkte Quoren bewirken […], dass nicht bloss unbedeutende Splittergruppen, sondern sogar Minderheitsparteien, die über einen gefestigten Rückhalt in der Bevölkerung verfügen, von der Mandatsverteilung ausgeschlossen werden. Aufgrund des Entscheides für das Verhältniswahlsystem dürften die eine Minderheitspartei wählenden Stimmbürger eigentlich darauf vertrauen, eine faire Chance auf einen Sitz im Gemeindeparlament zu haben.»

Die gebetsmühlenartig geäusserte Befürchtung einer «Parteienzersplitterung» ist geradezu absurd. Denn die elektoralen Prädispositionen, parteilichen Strömungen und soziopolitischen Präferenzen sind nun einmal dem Elektorat inhärent. Und diese – so die Maxime jedes Proporz-Zuteilungsverfahrens – sollten folglich kongruenten Niederschlag in der zu bestellenden Legislative finden. Zudem treten die Parteien in den Parlamenten ohnehin nicht als eigentliche Organe auf, es werden bekanntlich Fraktionen gebildet.

Vorgeschobene «Parteienzersplitterung»

So kommt auch in der Geschäftsordnung des Zürcher Gemeinderates das Wort «Partei» nur in Artikel 81 vor: «Mitglieder zweier oder mehrerer Parteien können eine gemeinsame Fraktion bilden.» Eliminiert werden sollte also nicht die Parteienzersplitterung – weil jene sowieso nicht ursprünglich verhindert werden kann, lediglich ihre Repräsentation –, sondern etwaig die «Fraktionenzersplitterung». Und diese wird dadurch verhindert, dass Fraktionen eine Mindestgrösse aufweisen müssen; in der Stadt Zürich (wie auch im Nationalrat) benötigen sie fünf Vertreter.

Darüber hinaus ist der Vorwurf einer «Parteienzersplitterung» geradezu unschweizerisch. Just hierzulande, in der vielgepriesenen Konsensdemokratie und Willensnation mit ihren mannigfaltigen kulturellen, geografischen, sprachlichen, religösen – mithin: politischen! – Minderheiten, sollte grosser Wert auf Einbindung aller manifester Strömungen gelegt werden. Da hierzulande auch keine Koalitionsregierungen gebildet werden müssen, die einer gewissen stabilen Mehrheit bedürften, können Sperrquoten in der Schweiz nur als undemokratisch bezeichnet werden.

Zuletzt ist das Heranziehen der «Parteienzersplitterung» als Begründung für Sperrquoten auch unehrlich. Denn in Wahrheit geht es den begünstigten Parteien nur um eines: Möglichst viele andere Parteien aus dem Parlament fernzuhalten, sprich: um Machterhalt und -optimierung. Die totalrevidierte Zürcher Verfassung sähe nunmehr vor, «die Sitzverteilung so zu regeln, dass der Wille jeder Wählerin und jedes Wählers im ganzen Kanton möglichst gleiches Gewicht hat.» Die postulierte Erfolgswertgleichheit bleibt für diverse Minderheiten eine Farce.

Gegenseitige Sprunghilfe der «E-Parteien»

Vom «Parteien-Mobbing» konkret bedroht sind am nächsten Sonntag insbesondere die EVP und die Schweizer Demokraten, welche bei den letzten Wahlen 2010 bloss haarscharf die Hürde meisterten: mit 5.01 beziehungsweise 5.02 Prozent im jeweils wählerstärksten Wahlkreis – je ein einziger Wähler weniger hätte das Aus bedeutet. Die EDU ging derweil leer aus, selbst in ihrer «Hochburg Kreis 12» errang sie bloss 2.74 Prozent. Neu tritt heuer die Bundesratspartei BDP sowie die Piraten/Konfessionslose an – auch ihr Eintrittstest erscheint unerfüllbar.

Die befreundeten Parteien EVP und EDU wenden nun aber einen erstmals beobachteten Trick an, der ihnen zum (Wieder-)Einzug ins Parlament verhelfen soll. Die EDU reichte im Kreis 9 keine eigene Liste ein und bittet stattdessen ihre dortigen Wähler, die EVP – in ihrem stärksten Wahlkreis – zu unterstützen. Das gleiche Spiel vice versa im Kreis 12: Hier verzichtet die EVP auf ihre Liste, um ihrerseits der EDU zum Erreichen der 5-Prozent-Hürde zu verhelfen. Addiert man die letzten Wähleranteile der zwei Kleinparteien, so könnte die Rechnung durchaus aufgehen:

Gemeinderat Zürich: Wahlen 2010 EVP EDU «E-Parteien» kumuliert
Kreis 1+2 1.93% 0.62% 2.55%
Kreis 3 1.68% 0.45% 2.13%
Kreis 4+5 1.06% 0.31% 1.37%
Kreis 6 3.17% 0.47% 3.64%
Kreis 7+8 2.65% 0.35% 3.00%
Kreis 9 5.01% 0.60% 5.61%
Kreis 10 3.13% 0.44% 3.57%
Kreis 11 4.98% 1.01% 5.99%
Kreis 12 3.39% 2.74% 6.13%

Die EDU-Rennleitung erwartet, «dass die EVP-Wähler im Kreis 12 die EDU-Liste wählen» werden. Es bleibt spannend, wie viele Wähler der takisch motivierten Order aus der Parteizentrale überhaupt Folge leisten werden. Und wie sich die Wähleranteile ganz allgemein verändern werden.

Weitere Optimierung und Mobilisierung möglich

Womöglich hätte der «gut-christliche» Pakt noch optimiert werden können und sollen. Denn auf der EVP-Liste im Kreis 9 treten «nur» EVPler an. Um den EDU-Sympathisanten die taktische Wahl der EVP-Liste noch schmackhafter zu machen, hätte man auf der Liste durchaus dem einen oder anderen EDU-Kandidaten Gastrecht gewähren können. Oder sogar eine abwechselnde «Zebra-Liste» aufstellen können. Dadurch würde das Elektorat der anderen E-Partei noch stärker mobilisiert. Schliesslich ist es nicht verboten, auf Parteilisten auch parteilose und parteifremde Kandidaten aufzunehmen. Das Analoge gilt wiederum für die «geschlossene Gesellschaft» der EDU-Liste im Kreis 12.

Smartmap der EDU und der EVP.

Smartmap der EVP und der EDU für die Zürcher Gemeinderatswahlen 2014.

Ein weiterer möglicher Kniff: Wahlkreis-fremde Zugpferde auf aussichtsreiche Listen transferieren. Denn wer in einem bestimmten Wahlkreis antritt, muss nicht zwingend auch dort wohnhaft sein; Wahlkreis und Wohnkreis dürfen divergieren. So wie Nationalrat Andreas Gross zwar in Zürich gewählt wurde, jedoch im Jura domiziliert ist. Eine komplett andere Strategie schliesslich wäre gewesen, im gesamten Wahlgebiet Kombi-Listen «EVP/EDU» zu verwenden, wie es die Piraten und die Konfessionslosen vormachen. Die EVP und die EDU hatten diese Variante in Betracht gezogen, jedoch verworfen.

Machtspiel der Grossen, Spielball der Kleinen

Doch so kreativ und verständlich solche Optimierungsszenarien auch sind, sie sind aus Sicht des Wählers intransparent und verzerrend. Denn trotz aller «christlicher Nächstenliebe» positioniert sich die EVP mitte-links, während die EDU klar rechtskonservativ ausgerichtet ist. Manch ein Wähler wird seine präferierte Partei nicht mehr wählen können, bloss weil er im falschen Wahlkreis wohnt. Im Gegensatz zum Aargau und Zug kennt Zürich keine alternative gesamtkantonale Sperrquote, wodurch Kleinparteien gezwungen werden, zu taktieren und «künstliche Hochburgen» und «Scheinehen» zu bilden.

Am Ende schafft es die eine oder andere E-Partei womöglich trotz Hürde wieder ins Parlament. Das Nachsehen haben indes die Wähler, die zum Spielball solcher taktischer Spielchen werden. Vor Einführung des Doppelproporzes musste ein EVP-Wähler im Kreis 12 befürchten, dass seine bevorzugte Partei nicht genug Stimmen holen würde, um das natürliche Quorum zu überwinden. Heute muss er nicht nur befürchten, dass die EVP das gesetzliche Quorum nicht schafft – er hat nicht einmal mehr die Möglichkeit, sie zu wählen.

 

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Hier wird nachgezählt («Tages-Anzeiger», 13.02.14)
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Vor der Nachzählung muss nicht nur die EVP zittern («NZZ», 12.02.14)
EVP muss nochmal zittern: Im Kreis 9 wird doch nachgezählt (SRF Zürich Schaffhausen, 12.02.14)
Stadtrat ordnet aufgrund äusserst knappem Resultat Nachzählung für den Gemeinderat im Kreis 9 an (Medienmitteilung Stadtrat Zürich, 12.02.14)
Trotz knappem Resultat: Die EVP hat ihre Sitze wohl auf sicher (SRF Zürich Schaffhausen, 12.02.14)

Die EVP muss noch zittern («NZZ», 10.02.14)
Eine einzige EDU-Stimme sicherte der EVP drei Sitze («Tages-Anzeiger», 10.02.14)
Zürcher Gemeinderat: So sind die Sitze verteilt («Tages-Anzeiger», 09.02.14)
FDP und AL gewinnen je 3 Sitze hinzu («NZZ», 09.02.14)

Das grosse Zittern der kleinen Parteien (SRF Zürich Schaffhausen, 04.02.14)
Wer zittern muss, wer hoffen darf («Tages-Anzeiger», 31.01.14)
Totgesagte sterben doch: Teil 2 – die EVP (Blog Andreas Kyriacou, 26.01.14)
Das grosse Zittern der kleinen Parteien («NZZ», 21.01.14)
Totgesagte sterben doch: Teil 1 – die Schweizer Demokraten (Blog Andreas Kyriacou, 08.12.13)
E-Kooperation in den Stadtkreisen 9 und 12 («NZZ», 02.10.13)

71 Jahre an der Macht – das Wahlsystem macht’s möglich

Die PRI monopolisierte in Mexiko während Jahrzehnten die Regierungsgewalt. Dabei machte sie sich das Wahlrecht geschickt zunutze.

Mexiko hält den Weltrekord für die dicksten Menschen (vorne), den hässlichsten Weihnachtsbaum (Mitte) und die längste Zeit mit der gleichen Partei im Präsidentenpalast (im Hintergrund). Bild: Eigene Aufnahme

Mexiko hält den Weltrekord für den hässlichsten Weihnachtsbaum und die längste Zeit mit der gleichen Partei im Präsidentenpalast (im Hintergrund). Bild: Eigene Aufnahme

Was ist eine Demokratie? Über diese Frage streitet sich die Wissenschaft seit Jahrhunderten. Eine einfache Definition bietet Adam Przeworski an: Ihm zufolge ist ein Land dann demokratisch, wenn es mindestens einen Machtwechsel an der Urne erlebt hat. Oder um es in seinen Worten auszudrücken: «Democracy is a system in which parties lose elections.»[1]

Wendet man diese Definition an, ist Mexiko seit dem 2. Juli 2000 eine Demokratie.[2] An diesem Tag verlor die Partido Revolucionario Institucional (PRI) zum ersten Mal seit ihrer Gründung im Jahr 1929 eine Präsidentschaftswahl. 71 Jahre lang hatte sie die Regierungsgewalt über das Land inne – länger, als es je einer anderen Partei auf der Welt gelungen war.

Wie schafft es eine Partei, 71 Jahre an der Macht zu bleiben? Es gibt einige Möglichkeiten, die eigene Macht zu erhalten, ohne auf repressive Mittel zurückgreifen zu müssen. Eine Partei, die die Regierungsgewalt inne hat, kann auf üppige staatliche Ressourcen zurückgreifen und diese gezielt an loyale Personen oder Gruppen verteilen, sie kontrolliert die staatlichen Medien und kann bei Wahlen leichter betrügen. Im Falle der PRI in Mexiko war allerdings ein anderer Faktor entscheidend: das Wahlsystem.

Der mexikanische Präsident wird nach dem relativen Mehrheitssystem oder First-Past-The-Post-System gewählt, das in diesem Blog bereits mehrmals besprochen wurde. Bei Regierungswahlen kommt dieses System nur noch in wenigen Ländern zur Anwendung. In den meisten Staaten mit Präsidialsystem sind heute zweite Wahlgänge möglich.

Die relative Mehrheitswahl begünstigt grosse Parteien stärker als jedes andere Wahlsystem. Länder mit diesem Verfahren tendieren deshalb meist zu einem Zweiparteiensystem. Wenn es trotzdem mehr als zwei einigermassen starke Parteien gibt, führt dies oft zu Verzerrungen und rouletteähnlichen Wahlen.

Als grosse Partei wurde die PRI durch das relative Mehrheitswahlsystem natürlich stark begünstigt. Sie profitierte allerdings auch davon, dass die Opposition oft nicht geeint auftrat und unter sich zerstritten war. In einem Artikel[3] im Journal of Theoretical Politics analysieren die Politikwissenschafter Alberto Diaz-Cayeros und Beatriz Magaloni, wie geschickt sich die Partei das Wahlsystem zunutze machte. Sie argumentieren, dass die PRI nicht nur Profiteurin des Mehrheitssystems war, sondern selbst Wahlrechtsreformen hin zu einem proportionaleren System, das kleineren Parteien mehr Chancen gab, zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzte, indem sie die anderen Parteien gegeneinander ausspielte.

Tatsächlich ist erstaunlich, dass die Zahl der Oppositionsparteien im Parlament wie auch ihre Sitzstärke in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stetig anwuchs, ohne dass die PRI ihre dominante Position oder das Präsidentenamt eingebüsst hätte – trotz wachsender Unzufriedenheit, schwacher Wirtschaftsentwicklung und einer Reihe von Korruptionsskandalen.

Diaz-Cayeros und Magaloni erklären dies damit, dass die PRI darauf achtete, trotz wachsender Opposition keine der anderen Parteien zu stark werden zu lassen. Sie legte die «Eintrittshürden» für das Parlament bewusst tief, so dass kleine Parteien relativ leicht zu einigen Sitzen kommen konnten. So wird seit 1977 ein Teil des Abgeordnetenhauses nach Proporz gewählt, und seit 1996 auch ein Teil des Senats.

Doch gerade weil es für Oppositionsparteien so leicht wurde, Parlamentssitze zu erobern, standen sie sich im Rennen um die Präsidentschaft gegenseitig im Weg. Je stärker die Opposition wurde, desto schlechter koordinierte sie sich untereinander. Selbst als Vicente Fox von der konservativen Partido Acción Nacional (PAN) im Jahr 2000 die Präsidentschaftswahl gewann und die 71-jährige Herrschaft der PRI beendete, musste er sich nicht nur gegen den Kandidaten der PRI, sondern auch gegen jenen der zweiten grossen Oppositionspartei, der linksgerichteten Partido de la Revolución Democrática (PRD), durchsetzen.

Hätte Mexiko kein relatives Mehrheitssystem, wäre die Hegemonie der PRI wohl wesentlich schneller zu Ende gegangen. Ganz abgesehen davon wären dem Land einige fragwürdige Wahlresultate erspart geblieben: Seit 1994 hat kein gewählter Präsident eine absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können. 2006 schaffte es Felipe Calderón sogar, mit gerade einmal 35.9 Prozent zum Staatschef gewählt zu werden. Ob solch tiefe Legitimationswerte noch mit der Definition einer Demokratie vereinbar sind, sei dahingestellt.


[1] Przeworski, Adam (1991): Democracy and the market: Political and economic reforms in Eastern Europe and Latin America.

[2] Wobei es natürlich genauso fraglich ist, ob das Land heute wirklich demokratisch ist, wie, ob es vor 2000 gänzlich undemokratisch war. Generell ist es angebracht, ein Fragezeichen hinter den Sinn solcher dichotomer Demokratie-Definitionen zu setzen.

[3] Diaz-Cayeros, Alberto und Magaloni, Beatriz: «Party Dominance and the Logic of Electoral Design in Mexico’s Transition to Democracy» [PDF], in: Journal of Theoretical Politics, 2001:13.

Gewählt mit null Stimmen ist…

Der Tod des Tessiner Staatsrats Michele Barra legt ein weiteres Problem von Regierungswahlen im Proporz zutage: Auf der Lega-Liste findet sich kein Ersatzkandidat mehr. Es folgt daher ein mit «null Stimmen gewählter» Staatsrat.

Vor wenigen Monaten verabschiedete sich der Kanton Zug vom Proporzwahlsystem des Regierungsrates und führte den Majorz ein. Seither verbleibt das Tessin als letzter Stand, der die Exekutivämter nicht mittels Mehrheitswahl, sondern durch Parteilisten wählt.

Im März dieses Jahres sorgte bereits die Wahl der Regierung Luganos für Aufsehen und Beschwerden (im Tessin werden auch die Gemeindevorstände im Proporz gewählt). Damals verblieb der kurz davor verstorbene Lega dei Ticinesi-Präsident Giuliano Bignasca auf den Wahllisten und verhalf hierdurch post mortem seiner Partei zur Mobilisierung – und mitunter dank seiner 9001 Stimmen der Partei zum fulminanten Wahlerfolg. Der viertplacierte Michele Foletti durfte nachrücken und ebenfalls ins «Municipio» einziehen.

Eine ähnliche Posse bahnt sich nun rund ums kantonale Regierungsgebäude zu Bellinzona an. Denn seit den letzten Staatsratswahlen 2011 musste die Lega zusehends tiefer in ihre Wahliste greifen, um die zwei ihr zustehenden Regierungssitze besetzen zu können. Die Kaskade begann im vergangenen April, als Marco Borradori bei den erwähnten Luganeser Wahlen zum «Sindaco» gewählt und dadurch der eine der zwei Lega-Sitze vakant wurde. Lorenzo Quardri auf Platz drei verzichtete (er hätte sein Nationalratsmandat abgeben müssen), womit – hinter Bignasca – Michele Barra übernahm.

Doch die Tessiner Politik gelangt nicht zur Ruhe: Staatsrat Barra ist gestern, nach einem halben Jahr im Amt, verstorben. Nachrücken kann niemand mehr, da die Lega-Wahlliste mit ihren maximal zulässigen fünf Kandidaten erschöpft ist:

Kandidaten Staatsrat
Lega dei Ticinesi
(Wahlen 2011)
Wahlresultat (Listenposition), Status Kandidatenstimmen
Borradori Marco Platz 1, Rücktritt 81’754
Gobbi Norman Platz 2, gewählt 61’712
Quadri Lorenzo Platz 3, Verzicht 52’928
Bignasca Giuliano Platz 4, verstorben 52’495
Barra Michele Platz 5, nachgerückt/ verstorben 40’207

Gemäss Tessiner Wahlrecht müssen sich nun die damaligen 63 Unterzeichnenden der Liste innert 30 Tagen auf die Nachfolge einigen. Der vormals ausgeschiedene Borradori und der verzichtende Nationalrat Quadri kämen nun übrigens wieder infrage. Faktisch kann jetzt also einer kleiner Kreis von Lega-Funktionären und -Mitgliedern eigenmächtig den neuen Staatsrat bestimmen. Was für Legislativen opportun erscheint, weil dort effektiv die Parteien im Vordergrund stehen sollen, ist für ein kleines, operatives Fünfergremium delikat.

«È eletto con zero voti…»

Ersatzwahlen wären bloss dann vorgesehen, falls sich die Listen-Unterzeichner nicht auf einen Nachrücker einigen können sollten – was kaum zu erwarten ist, zumal dann der zweite Lega-Sitz zur Disposition stünde. Es wird daher wohl bald ein neuer Staatsrat – «gewählt mit null Stimmen» – in die Regierung einziehen, so wie 1989 bereits Dick Marty für die FDP hineinrutschte.

Ganz abgesehen vom problematischen Nachrück-Prozedere, erscheint eine Proporzwahl für eine Exekutive an sich schon fragwürdig (vgl. letztjährige Diskussion zur Proporzwahl der Stadtberner Regierung). Denn im Gegensatz zu einem breit aufgestellten Parlament, welches die unterschiedlichen politischen Einstellungen der Bevölkerung adäquat repräsentieren soll, sollte eine Regierung anderen Massstäben genügen, statt primär den Parteienproporz zu erfüllen. Im Unterschied zum deliberativen Organ des Parlaments sollten in der dezisionistischen Regierung in erster Linie fähige Köpfe vertreten sein. Eine gewisse parteiliche Abdeckung ist zwar ebenso wünschenswert, jedoch nicht als oberste Maxime zu verstehen.

Im Majorz gewählten Staatsräten läge sodann ein ungleich anderes Selbstverständnis zugrunde: Da sie von einer Mehrheit der Tessiner Bevölkerung gewählt und dadurch getragen würden, wäre ihr Fokus auf einem breiten Elektorat ruhend. Sie repräsentierten also tendenziell den «ganzen» Kanton, anstatt sich als verlängerter Arm einer Partei zu betrachten. Die Abhängigkeit von der eigenen Partei ist denn bei Proprozwahlen virulent – nur schon aufgrund des Anmeldeprozederes.

Womöglich sind die neuerlichen Vorkommnisse Anlass, dass nach Zug auch im Tessin über einen Wechsel zur Majorzwahl der Regierung nachgedacht wird.

100 Jahre verzerrter Proporz: 10 Fragen an den Bundesrat

Die übernächsten Nationalratswahlen 2019 werden gleichzeitig das 100-jährige «Proporz»-Jubiläum darstellen. Anlass genug, sich Gedanken zu einem proportionaleren Proporz zu machen. Und dem Bundesrat hierzu einige kritische Fragen zu unterbreiten.

Die «Proporz»-Postkarte warb, 1910 noch erfolgslos, für die Volksinitiative «für die Proporzwahl des Nationalrates»

Die «Proporz»-Postkarte warb, 1910 noch erfolglos, für die Volksinitiative «für die Proporzwahl des Nationalrates»

Vor wenigen Wochen hat die Bundeskanzlei den Bericht «Proporzwahlsysteme im Vergleich» zuhanden des Bundesrats veröffentlicht. Dieser sollte «die laufende Diskussion zu den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Wahlsysteme» beleuchten, insbesondere im Kontext zum Wahlverfahren des Nationalrates. Wir haben den Bericht studiert und mit diversen Experten und Politikern besprochen: Er will den verzerrenden Status quo mit der starken Bevorteilung der grossen Parteien bewahren und zeigt leider praktisch keinerlei Reformwille. Daher richten wir, in Form einer palamentarischen Interpellation, einen Strauss an Fragen an den Bundesrat. Damit die Jubiläums-Wahlen 2019 womöglich einen Proporz erhalten, der seinem Namen gerecht wird.

1. Der Bericht erwähnt primär «die aus den unterschiedlichen Grössen der Wahlkreise resultierenden Verzerrungen». In den Kantonen Jura und Schaffhausen mit ihren lediglich zwei Nationalratssitzen wird die Wahlfreiheit jedoch über Gebühr eingeschränkt, weil das natürliche Quorum dort auf sehr hohe 33 Prozent steigt. (Bundesrats-)Parteien mit beispielsweise immerhin 20 Prozent Wähleranteil gehen dabei leer aus, weshalb schweizweit etablierte Parteien in kleineren Kantonen oftmals schon gar keine Listen aufstellen. Erachtet der Bundesrat solch hohe Sperrhürden und dadurch Ausschluss eines breiten Elektorates noch als demokratisch legitim? Beurteilt er es nicht auch kritisch, wenn in einem Kanton de facto nur aus zwei Listen ausgewählt werden kann, während dem Wähler im Nachbarkanton ein ungleich breiteres Listensortiment mit reellen Chancen offen steht?

2. Sollte der Nationalrat – nomen est omen – nicht primär die Nation und ihre mannigfaltigen Strömungen als Ganzes repräsentieren, da mit dem Ständerat bereits das föderalistische Korrektiv besteht?

3. Die Darstellung der Nachteile des geltenden Verfahrens Hagenbach-Bischoff verschweigt seinen grössten Mangel überhaupt: die systemische Benachteiligung kleinerer Parteien. Politikwissenschafter wie Daniel Bochsler sprechen gar von einer «20-fachen Kopfsteuer», welche den Grossparteien zu entrichten ist. Sollte diese grundlegende Ungleichbehandlung nicht dargelegt und kritisiert werden? Findet er es nicht problematisch, wenn Parteien aufgrund unfairer Rundung und hoher Quoren um einige Sitze geprellt werden?

4. Das Verfahren Sainte-Laguë würde dieser Diskriminierung ein Ende bereiten, da es sich gegenüber der Parteigrösse neutral verhält. Ist dem Bundesrat bewusst, dass dieses nicht etwa «komplexere Rechenoperationen» gegenüber Hagenbach-Bischoff erfordert, sondern (beides sind Divisorverfahren) nur, aber immerhin, eine Standardrundung statt Abrundung verwendet? Was spräche dagegen, wenigstens einmal zu einer neutralen Rundung (Sainte-Laguë oder Hare/Niemeyer) zu wechseln, wie es auch ein Drittel der Kantone (AG, BS, NW, SH, TI, VD, ZH, ZG) kennt, zumal für diesen kleinen, aber essenziellen Wechsel nicht einmal eine Verfassungsänderung nötig wäre?

5. Erachtet er es nicht auch als einseitig, aus negativen Einzelmeinungen zum Doppelproporz eine negative Stimmung («fehlende Akzeptanz») hierzu zu konstruieren, um dadurch den unfairen Status quo zu legitimieren? Und ist ihm bewusst, dass zahlreiche namhafte Experten aus Staats- und Verfassungsrecht, Politikwissenschaften, Mathematik usw. für eine Reform des Zuteilungsverfahrens plädieren, zumindest hin zur Gleichbehandlung aller Parteien?

6. Findet er es nicht heikel, wenn sich der Bund in kantonale Abstimmungen (NW, ZG) und Vernehmlassungsverfahren (SZ) dergestalt einmischt, indem er behauptet, dass der Doppelproporz dort «auf deutliche Ablehnung stösst» und einseitig nur die Parolen von ablehnenden Parteien wiedergibt? Weiss er, dass der Doppelproporz vom Volk bisher ausnahmslos und klar angenommen wurde, wenn er als Behördenvorlage unterbreitet wurde? Ist er nach den Abstimmungen vom 22. September 2013 bereit, seine Einschätzung zur Akzeptanz von fortschrittlichen und verfassungskonformen Wahlverfahren zu revidieren?

7. Erachtet er es nicht auch ein wenig desavouierend den Parlamentariern diverser Kleinparteien (CSP Oberwallis, CSP Obwalden, EVP, Lega, MCG) gegenüber, wenn von «Verhinderung von Splitterparteien» die Rede ist? Könnte nicht respektvoller – gerade in unserem sprachlich, kulturell, geografisch, religiös und historisch stark diversifizierten Land – von «Parteienvielfalt» gesprochen werden? Werden gegen die etwaige «Fragmentierung des Parlaments» nicht deshalb Fraktionen mit mindestens fünf Mitgliedern eines Rates gebildet?

8. Der Bericht fokussiert vornehmlich auf Art. 136 Abs. 1 BV als rechtliche Grundlage. Wäre es nicht angebracht – gerade aus Sicht des individuellen Wählers und seines Anspruchs auf Erfolgswertgleichheit –, auch beziehungsweise stärker auf die aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 34 BV sowie Art. 25 des UNO Pakts II abgeleiteten grundrechtlichen Garantien in Sachen Wahlfreiheit hinzuweisen?

9. Glaubt er nicht auch, dass Elektrizität und eine IT-Infrastruktur bereits unter dem geltenden Wahlverfahren unabdingbare Hilfsmittel darstellen (siehe Informatikpanne bei den Wahlen 2011 in Waadt)? Einen Doppelproporz ohne IT-Mittel zu berechnen ist tatsächlich aufwändig – genauso jedoch wie das aktuelle Verfahren mit all seinen Listen- und verschachtelten Unterlistenverbindungen. Ist ihm sodann bewusst, dass hierbei die einmalige Berechnung einerseits und die nachmalige Nachvollzieh- und Verifizierbarkeit andererseits zu differenzieren sind? Denn gerade bei der Überprüfbarkeit ex post schneidet der Doppelproporz durchaus besser ab als der intransparente Hagenbach-Bischoff.

10. Das «beste» oder «gerechteste» Wahlsystem existiert tatsächlich nicht. Anerkennt der Bundesrat aber, dass es nichtsdestotrotz Wahlverfahren gibt, die die politisch definierten Ziele (z. B. Wahl in Wahlkreisen, Proportionalität, Bevorzugung bestimmter Parteien) besser oder schlechter erfüllen können? Wäre es für den Bund als staatspolitisches Vorbild nicht langsam an der Zeit, die wahlrechtlichen Hausaufgaben, welche in den letzten Jahren bereits viele Kantone (AG, BE, BS, GL, LU, NW, SH, TG, ZH, ZG) erledigt haben oder noch daran arbeiten (FR, NE, SZ, UR, VS), nun ebenfalls an die Hand zu nehmen? Ist er bereit – nach bald 100 Jahren verzerrtem Hagenbach-Bischoff – Vorschläge zu einem neutraleren Wahlverfahren zu unterbreiten, gerade im Hinblick auf das Proporzwahl-Jubiläum 2019?

Die Verlierer von heute sind die Gewinner von morgen

Der Kanton Nidwalden hat heute mit 60 Prozent überraschend klar dem Wahlverfahren Doppelproporz zugestimmt. Eine Modellrechnung zeigt, wie sich zukünftige Sitzverschiebung ergeben könnten. Überraschungen sind dabei nicht ausgeschlossen.

Die «Nidwaldner Lösung» der SVP: Wahlkreisverbände

Die «Nidwaldner Lösung» der SVP: Wahlkreisverbände

Nachdem das Bundesgericht das Nidwaldner Wahlsystem als verfassungswidrig taxiert hatte, mussten sich heute die Nidwaldner Stimmberechtigen mit dieser heiklen Frage auseinandersetzen. Die Wahl wurde ihnen nicht leicht gemacht, standen doch (nebst dem Status quo) nicht weniger als drei Varianten zur Debatte. Zum Ersten stand der Vorschlag der Regierung und des Landrats zur Debatte, der das doppeltproportionale Divisorverfahren (Doppelproporz) vorsah. Jene Zuteilungsart firmiert auch unter dem «Doppelten Pukelsheim», in Anlehnung an einen emeritierten Augsburger Statistikprofessor, der bereits den Zürchern, Schaffhausern, Aargauern – und: seit heute ebenso den Zugern und Nidwaldnern – aus der wahlrechtlichen Patsche half.

Sodann buhlten zwei Gegenvorschläge (konstruktive Referenden) um die Gunst der Stimmbürger. Die SVP schlug einen Systemwechsel hin zu Wahlkreisverbänden vor. Sie pries diese auf ihren Plakaten als die «Nidwaldner Lösung» an, die vom Päärchen in traditioneller Tracht als «einfach & fair» deklariert wurde. Doch dieses Ansinnen misslang, mit 71 Prozent Nein-Stimmen wurde dieser Etikettenschwindel offensichtlich entlarvt.

«Keis Knorz», empfahl die Junge CVP Nidwalden, sondern «Majorz!»

«Keis Knorz», empfahl die Junge CVP Nidwalden, sondern «Majorz!»

Denn Wahlkreisverbände (solche kennen derzeit Basel-Land, Luzern und Waadt) sind alles andere als einfach zu berechnen. Die beim Doppelproporz zuweilen monierten «unlogischen Mandatsausgleiche» können dort ebenso vorkommen. Und von Tradition kann bei Wahlkreisverbänden auch nicht wirklich gesprochen werden, stellen sie doch ein neueres Phänomen dar: In Bern wurden solche in den 1980ern eingeführt und später wieder abgeschafft. Luzern kennt sie (genauer: ein einziger Verband) erst seit 2010.

Pukelsheim-Gegnerin CVP profitiert von Doppelproporz

Der zweite Gegenantrag stammte aus der Küche der Jungen CVP, welche Proporzwahlen ganz grundsätzlich als «Knorz» bezeichnete. Sie erachtete daher die Wiedereinführung von Majorzwahlen als probates Gegenmittel. Doch die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner wollten wahltechnisch nicht zurück ins letzte Jahrhundert; sie schmetterten den Majorz mit 78 Prozent Nein klar ab. Womöglich erkannten die Bürger den Etikettenschweindel auch hier: In Wahrheit hätte die JCVP ein sogenanntes «First past the post»-System eingeführt. Mehrheitswahlen mit relativem Mehr also, in bloss einem Wahlgang.

Wären nun die letzten Landratswahlen 2010 bereits im Doppelproporz über die Bühne gegangen, so hätten sich einige Sitzverschiebungen ergeben, wie folgende hypothetische Ex-Post-Berechnung zeigt:

Wahlen 2010 (Doppelproporz)
CVP FDP SVP Grüne SP div. Gemeinde total
Beckenried 2 (+1) 1 1 (-1) 1 5
Buochs 3
2 2 1
8
Dallenwil 1 (-1) 1 (+1) 1 3
Emmetten 1 1 2
Ennetbürgen 2 2 1 (-1) 1 (+1) 6
Ennetmoos 1 (-1) 1 1 (+1) 3
Hergiswil 2 (+1) 3 (-1) 2 (-1) 1 (+1) 8
Oberdorf 2 1 2 5
Stans 3 (+1) 3
2 (-1) 2 1 11
Stansstad 1 2 2 1 6
Wolfenschiessen 1 1 1 3
Kanton total 19 17 16 7 1 0 60
Veränderung +1 =0 -3 +2 =0 =0

 

Die Grünen Nidwalden würden jene zwei Sitze erhalten, die ihnen bisher nicht zugestanden worden sind. Auf der Verliererseite steht dagegen die SVP, die im bisherigen Landrat drei Sitze zu viel beanspruchte.

Am überraschendsten aber mutet wohl an, dass gerade die CVP ebenfalls Pukelsheim-Profiteurin sein könnte. Obschon sich die Christlichdemokraten derzeit in diversen Kantonen mit Händen und Füssen gegen den Doppelproporz wehren (von Majorzbegehren bis hin zu diversen Standesinitiativen ans Bundesparlament), könnte die CVP Nidwalden fortan mit einem Zusatzsitz die grösste Fraktion stellen.

Die ultimative Übersicht über die kantonalen Wahlsysteme

Jüngst haben wir auf diesem Blog zwei Aspekte kantonaler Wahlsysteme thematisiert. Die Vergleiche sind Teil eines umfassenderen Vergleichs der Wahlsysteme für die kantonalen Parlamente.

Es handelt sich dabei um die bisher umfassendste Übersicht in diesem Bereich. Sie umfasst von der Grösse der Wahlkreise über das Verfahren der Sitzzuteilung bis zu den Regeln für Listenverbindungen eine Reihe von Eigenschaften von Wahlsystemen, inklusive Verweis auf die relevanten Gesetzesartikel.

Die Wahlsysteme für die Kantonsparlamente im Vergleich (zum Vergrössern aufs Bild klicken).

Die Wahlsysteme für die Kantonsparlamente im Vergleich (zum Vergrössern aufs Bild klicken).

Die Tabelle soll allerdings keine abschliessende Auflistung sein. Vielmehr ist geplant, dass die Übersicht laufend aktualisiert und erweitert wird. Aus diesem Grund ist die Tabelle als Google Spreadsheet online zugänglich und frei editierbar. Wer Korrekturen anzubringen hat oder weitere Parameter in den Vergleich einbeziehen möchte, kann das somit tun. Die Änderungen werden regelmässig geprüft und die Tabelle entsprechend angepasst. Die jeweils neueste Version findet sich auf der entsprechenden Unterseite im Blog.

Sämtliche Daten dürfen mit Verweis auf «Napoleon’s Nightmare» als Quelle beliebig verwendet werden.

«Die Wähler reagieren sehr sensibel auf das Wahlsystem»

Sollen die Kantonsparlamente von Zug und Nidwalden künftig nach dem Pukelsheim gewählt werden? Für hitzige Diskussionen ist gesorgt. Im Interview äussert sich der Vater des Verfahrens, der deutsche Professor Friedrich Pukelsheim, zur Kritik an seinem Modell und erklärt, was ihn als Mathematiker an der Politik fasziniert.

Friedrich Pukelsheim

Friedrich Pukelsheim. Bild: Universität Augsburg

Herr Pukelsheim, Sie stehen hinter dem Wahlsystem, das in der Zentralschweiz gegenwärtig für hitzige Diskussionen sorgt. Hätten Sie damit gerechnet, dass das «doppeltproportionale Zuteilungsverfahren», wie es wissenschaftlich heisst, in der Schweiz eine solche Debatte auslösen könnte?

Friedrich Pukelsheim: Nein, das hätte ich nicht erwartet. Es hat mich schon positiv überrascht, dass Zürich, Aargau und Schaffhausen das System eingeführt haben. Dass es nun auch in anderen Kantonen diskutiert wird, freut mich. Natürlich gibt es auch Leute, die gegen einen Wechsel sind, es ist ja nachvollziehbar, dass es in einer Demokratie unterschiedliche Meinungen gibt.

Wieso können denn die Zuger oder die Nidwaldner nicht einfach ihr bisheriges Wahlsystem beibehalten?

Das Problem ist, dass beide Kantone viele Wahlkreise haben, die zum Teil sehr klein sind. In Walchwil beispielsweise sind nur drei Sitze zu vergeben. Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei solch kleinen Wahlkreisen nicht mehr von einer richtigen Proporzwahl gesprochen werden kann.

Was ist denn das Problem an den kleinen Wahlkreisen?

Wenn es in einem Wahlkreis nur einen Sitz zu vergeben gibt, dann ist klar, dass er an die stärkste Partei geht, und die anderen Parteien gehen leer aus. Wenn es zwei Sitze gibt, bekommt vielleicht auch die zweitstärkste Partei noch ein Mandat, aber die anderen nicht.

Mit anderen Worten: Die kleinen Parteien werden benachteiligt.
Genau – viel wichtiger ist aber, dass die Wähler benachteiligt werden. Denn die Wähler der kleinen Parteien bleiben in diesen Wahlkreisen ohne Vertretung im Parlament.

Und was kann das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren daran ändern?

Das Wesentliche am doppeltproportionalen Verfahren ist, dass die Sitze über den ganzen Kanton hinweg proportional verteilt werden – sowohl auf die Wahlkreise als auch auf die Parteien. Dadurch kann sich jeder Wähler sicher sein, dass seine Stimme einen Einfluss auf das Ergebnis hat – vielleicht nicht in seinem eigenen Wahlkreis, aber im Kanton. Es ist also unerheblich, ob ich in einer kleinen Gemeinde wohne oder in einer grossen. Es herrscht Wahlgleichheit über den ganzen Kanton.

Das tönt schön und gut, aber wollen die Wähler in Baar wirklich, dass die Walchwiler die Sitzverteilung in ihrer Gemeinde beeinflussen können?

Das ist eine grundsätzliche Frage: Wählt der Wähler einen Repräsentanten für den Kanton, oder wählt er einen Repräsentanten für seinen Wahlkreis? Letztlich ist es eine Frage des politischen Selbstverständnisses der Bevölkerung.

Eine andere Kritik an Ihrem Verfahren ist, dass es zu kompliziert sei. Um die Verteilung der Sitze zu bestimmen, benötigt man einen Computer, von Hand kann man sie nicht ausrechnen.

Ja, aber wer rechnet heutzutage noch Wahlen von Hand aus? Wichtig ist, dass das Ergebnis überprüft werden kann, und das Ergebnis kann beim Doppelproporz viel leichter überprüft werden als bei der bisherigen Methode. Wer sagt, die Berechnung sei zu schwierig, dem würde ich unterstellen, dass er noch nie eine Wahl nach dem bisherigen System ausgerechnet hat, sonst würde er die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wie umständlich das ist.

Wieso löst denn so etwas Technisches wie das Wahlrecht solch hitzige öffentliche Debatten aus wie jetzt etwa in Zug oder in Schwyz?

Die politischen Rechte sind eben die Grundlage der Demokratie, hier werden die Leute direkt angesprochen. Viele Politiker haben immer noch das Bild des dummen Wählers im Kopf, der das Wahlrecht nicht wirklich versteht. Ich sehe das anders. Es mag ja sein, dass die Wähler die Rechnungen nicht durchführen können. Aber sie verstehen sehr wohl die Auswirkungen von Wahlsystemen und reagieren sehr sensibel darauf. Das sieht man etwa daran, dass viele Wähler in kleinen Wahlkreisen gar nicht erst zur Urne gehen, weil sie denken: Wenn ich nicht eine der starken Parteien wähle, hat meine Stimme ohnehin keinen Einfluss.

Ist es sinnvoll, dass die Wähler über Wahlsysteme abstimmen?

Ja, absolut! Bei den Wählern ist diese Entscheidung viel besser aufgehoben als bei den Parteien. Nach meiner Erfahrung ist die Idee, dass alle Stimmen gleich viel zählen sollen, unter den Wählern akzeptiert. Die Politiker haben natürlich eine andere Sichtweise, sie wollen vor allem den Vorteil für ihre Partei sichern.

Mit anderen Worten: Jene Parteien sind gegen Ihr Verfahren, die damit Sitze verlieren würden.

Genau. Da sieht man dieses parteipolitische Eigeninteresse. Aber ich glaube, dass dieses parteipolitische Eigeninteresse so nicht von den Wählern geteilt wird.

Was fasziniert Sie als Mathematiker an politischen Fragen?

Ich habe mich in der ersten Hälfte meiner akademischen Laufbahn mit ganz anderem beschäftigt. Dabei bin ich durch Zufall auf ein Problem gestossen, das auch für das Wahlrecht relevant ist. Ich habe dann damit begonnen, mich über meinen eigenen Fachbereich hinaus mit dem Thema zu beschäftigen. Das Wahlrecht betrifft sehr viele Bereiche, das ist ja gerade das Spannende daran. Am Anfang betrachtete ich das Thema aus der Sichtweise des Mathematikers: Es gibt ein Problem, und am Ende kommt eine optimale Lösung heraus. Doch bei Wahlsystemen gibt es keine optimalen Lösungen. Die Kantone sind verschieden, und das spiegelt sich in den Wahlsystemen wider. Als Mathematiker kann ich nur Vorschläge machen. Am Ende muss die Bevölkerung in diesen Kantonen entscheiden, welches System für sie das richtige ist.

(Erschienen am 7. September in der Neuen Luzerner Zeitung)