Direkte Wahl der Regierung: Die Erfahrungen von Indonesien und Israel

Die SVP will, dass die Schweizer Regierung künftig nicht mehr durch das Parlament, sondern direkt durch das Volk gewählt wird. Bei Annahme ihrer Volksinitiative würde der Bundesrat in Zukunft durch die Stimmbürger mittels Majorzwahl bestimmt.

Der Übergang von der indirekten zur direkten Wahl der Regierung würde das politische System der Schweiz grundsätzlich verändern. Der Einfluss des Bundesrats im politischen Prozess dürfte deutlich vergrössert werden, seine Macht gegenüber dem Parlament würde gestärkt, da er nicht mehr von ihm abhängig wäre.

Die konkreten Auswirkungen des Systemwechsels sind dennoch schwer abzuschätzen. Gibt es international vielleicht Beispiele von anderen Staaten, die einen solchen Wechsel vollzogen haben?

Es gibt sie – allerdings sind sie sehr spärlich gesät. Genaugenommen sind in der jüngeren Geschichte nur zwei Demokratien zu finden, die von der indirekten zur direkten Wahl der Regierung übergegangen sind: Indonesien und Isreal.

In Indonesien hat der Übergang zur Demokratie erst 1998 begonnen, als der langjährige Herrscher Suharto unter dem Druck von der Strasse abtrat. Aber bereits vier Jahre später vollzog die junge Demokratie den Wechsel vom parlamentarischen zum präsidentiellen System: Mit der Verfassungsänderung von 2002 wurde der Präsident nicht mehr durch das Parlament, sondern direkt durch das Volk gewählt.

Interessanterweise wurden in Indonesien damals ähnliche Argumente für den Systemwechsel vorgebracht wie heute in der Schweiz für die Volkswahl des Bundesrats: Viele Politiker und Bürger störten sich an den intransparenten Verhandlungen und Mauscheleien unter den Parteien im Parlament, welche die Wahl der Regierung zu einem unberechenbaren Theater machten. Von der direkten Wahl des Präsidenten erhoffte man sich einen transparenteren und berechenbareren Wahlprozess.

Diese Hoffnung erfüllte sich allerdings nicht wirklich. Die Verhandlungen unter den Parteien im Parlament gehörten mit der Verfassungsänderung zwar der Vergangenheit an. Sie setzten sich dafür vor den Präsidentschaftswahlen fort, wo es für die Parteien darum ging, die Unterstützung möglichst vieler anderer Parteien für den eigenen Kandidaten zu bekommen. Die Mauscheleien verschoben sich somit einfach auf eine andere Ebene des politischen Prozesses.[1]

Mit Blick auf die Schweiz ist eine weitere Veränderung interessant: In den ersten Jahren nach dem Fall Suhartos regierte in Indonesien jeweils eine grosse Koalition, es waren also mehr Parteien in der Regierung, als für eine Mehrheit im Parlament unbedingt nötig. Indonesien hatte damit eine Konsensregierung, wie sie bekanntlich auch in der Schweiz – in ausgeprägterer Form – existiert.

Mit dem Übergang zum Präsidialsystem fand die Ära der Konsensregierungen in Indonesien allerdings ein jähes Ende. Seit 2002 sitzen in der Regierung nur noch die Partei des Präsidenten bzw. jene Parteien, die unmittelbar zu seiner Wahl beitrugen.

Im Gegensatz zu Indonesien hat Israel kein Präsidialsystem eingeführt. Seit seiner Gründung 1948 ist der Staat eine parlamentarische Demokratie. Allerdings hinderte dies Israel nicht daran, während einigen Jahren seinen Regierungschef direkt zu wählen: 1992 verabschiedete die Knesset dazu eine Änderung der Verfassung. Bis dahin war der Ministerpräsident jeweils in Koalitionsverhandlungen bestimmt worden. In aller Regel wurde der Parteichef der grössten Partei auch Regierungschef. Viele Politiker befanden allerdings, dass dieses System keine stabilen Regierungen hervorbrachte, weil das israelische Parteiensystem stark zersplittert war.[2] Ein direkt gewählter Regierungschef, so die Idee der Reformer, würde gegenüber dem Parlament eine stärkere Stellung einnehmen, als einer, der vom Parlament selbst eingesetzt wurde.[3]

Was in der Theorie gut tönte, erwies sich in der Praxis bald als durchschlagender Misserfolg. Nicht ein einziger direktgewählter Ministerpräsident überstand eine volle Amtszeit von vier Jahren. Benjamin Netanyahu, 1996 zum Regierungschef gewählt, wurde 1999 nach einem Misstrauensvotum im Parlament abgewählt. Sein Nachfolger, Ehud Barak, trat nach zwei Jahren zurück und verlor anschliessend die Wahl gegen Ariel Sharon. Es war gleichzeitig die letzte Wahl eines Ministerpräsidenten durch das Volk: Die Israeli machten die Reform rückgängig und kehrten zum «gewöhnlichen» parlamentarischen System zurück.

Der Grund für das Scheitern der direkten Wahl des Regierungschefs lag vor allem in der inkonsequenten Ausgestaltung der Reform. Denn obwohl der Ministerpräsident vom Volk gewählt wurde, brauchte er eine Mehrheit im Parlament und konnte jederzeit mit einem Misstrauensvotum abgesetzt werden. Das untergrub natürlich das Ziel einer grösseren Unabhängigkeit des Regierungschefs vom Parlament.[4] Israel hatte ein System irgendwo zwischen einer reinen parlamentarischen und einer präsidentiellen Demokratie geschaffen, das die Nachteile beider Varianten vereinte.

Hinzu kam ein grundsätzliches Problem mit der Wahl des Regierungschefs, die nach dem Mehrheitsprinzip erfolgte. Mehrheitswahlen eignen sich generell schlecht für Gesellschaften wie die israelische, die von tiefen ideologischen Gräben (zwischen Religiösen und Säkularen, zwischen «Falken» und «Tauben» etc.) durchzogen sind. Eine stärkere Exekutive kann nur über die Schwächung kleinerer Parteien erreicht werden und gefährdet damit die Legitimität der Regierung. Das proportionale System mit vielen kleinen Parteien macht die Regierungsarbeit in Israel zwar kompliziert, ist aber immer noch die bessere Lösung als ein Mehrheitswahlsystem, das die ideologischen Gräben noch vertiefen würde.

Das Fazit aus den Erfahrungen der beiden einzigen Demokratien, die den Wechsel von der direkten zur indirekten Wahl der Regierung vollzogen haben, fällt ernüchternd aus. Weder in Indonesien noch in Israel hatte die Reform die erwünschte Wirkung. Allerdings lassen sich die Erfahrungen der beiden Länder nicht ohne Weiteres auf die Schweiz mit ihrem einzigartigen politischen System übertragen. Insbesondere der Umstand, dass in der Schweiz, anders als in Indonesien und Israel, nicht der Regierungschef, sondern die gesamte Regierung vom Volk gewählt würde, macht einen Vergleich schwierig. Auch bei der Volkswahl des Bundesrats stellt sich aber die Frage, ob die von den Initianten angestrebten Vorteile auch eintreten würden. Die Beispiele Indonesien und Israel zeigen, dass sich die tatsächlichen Wirkungen von Reformen des Regierungssystems stark von den ursprünglich beabsichtigten unterschieden können.


[1] Edward Aspinall (2005) «Elections and the normalization of politics in Indonesia», South East Asia research 13(2).

[2] 1992 lag die effektive Anzahl Parteien (nach Laakso/Taagepera) bei 4,39 [PDF]. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt sie gegenwärtig bei 5,57.

[3] Avraham Brichta (2001): Political Reform in Israel: The Quest for a Stable and Effective Government, S. 101.

[4] Emmanuele Ottolenghi (2006): «Why direct election failed in Israel». In: Larry Jay Diamond, Marc F. Plattner: Electoral Systems And Democracy.

Das Steuerabkommen und das «paradox of weakness»

Wer sitzt am kürzeren Hebel? Die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und ihr deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble (Bild: Keystone)

Wir müssen wieder mal zusammenstehen. Im Steuerstreit mit Deutschland wird von allen Seiten nationale Einigkeit beschworen. In der gestrigen «NZZ am Sonntag» (Text nicht online verfügbar) mokiert sich Chefredaktor Felix E. Müller über die Konkurrenz, die seiner Meinung nach zu wenig stramm die offizielle Position der Eidgenossenschaft vertritt. Dem Tages-Anzeiger macht Müller zum Vorwurf, dass er «angebliche Schwachstellen» des Steuerabkommens mit Deutschland anprangert, während der Blick «primär den Standpunkt Deutschlands» transportiere. Eine breite öffentliche Diskussion, klärt uns Müller auf, sei «der grösste Nachteil» in zwischenstaatlichen Konflikten.

Offenbar vertritt Müller die Ansicht, dass Meinungs- und Pressefreiheit zugunsten höherer Ziele eingeschränkt werden sollten. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Von dieser Frage einmal abgesehen lässt die These, eine offene Diskussion untergrabe die Verhandlungsposition eines Landes, mit Blick auf die Realität gewisse Zweifel aufkommen. Gerade das Beispiel des Steuerabkommens weist eher auf das Gegenteil hin. Wäre ganz Deutschland ohne wenn und aber hinter seiner Regierung gestanden, würde das im September 2011 unterschriebene Steuerabkommen wohl mit dem damaligen Wortlaut in Kraft treten. Aufgrund des ausgebauten Föderalismus braucht das Abkommen aber auch in der kleinen Parlamentskammer, dem Bundesrat, eine Mehrheit – und damit auch Stimmen der Opposition. Das erlaubte es der SPD, weitere Zugeständnisse von der Schweiz zu fordern, indem sie den Vertag scheitern zu lassen drohte. Der innenpolitische Widerstand brachte für Deutschland schliesslich ein besseres Verhandlungsergebnis.

In der Politikwissenschaft wird dieses Phänomen als «paradox of weakness» bezeichnet. Der Begriff geht auf Thomas Schelling zurück, der feststellte, dass Regierungen, die innenpolitisch schwach sind, in Verhandlungen oft erfolgreicher sind als vermeintlich stärkere Verhandlungspartner. Je mehr Widerstand im Innern eine Regierung glaubhaft machen kann, desto eher kommen ihr andere Regierungen entgegen – schliesslich wollen sie nicht riskieren, dass eine nach aufwendigen Verhandlungen gefundene Lösung bei der Ratifizierung scheitert.

Zu den Instrumenten des «paradox of weakness» kann auch die direkte Demokratie gezählt werden. Sie dürfte sogar ein besonders wirksames Mittel sein, ist das Stimmvolk doch noch wesentlich unberechenbarer als eine Oppositionspartei. Kann eine Regierung in Verhandlungen glaubhaft machen, dass die Bevölkerung eine Lösung versenken könnte, werden die Verhandlungspartner eher zu Konzessionen bereit sein.

Damit lässt sich auch erklären, dass die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU im Grossen und Ganzen gute Resultate erzielt hat, obschon sie eigentlich die schwächere der beiden Parteien ist. Denn während seitens der EU ein Kopfnicken aller Kommissionsmitglieder genügte, mussten in der Schweiz regelmässig gut 4 Millionen Bürger überzeugt werden. Das Referendum hing wie ein Damoklesschwert über den Verhandlungen und drohte jahrelange Bemühungen zunichte zu machen. Auch das Steuerabkommen mit Deutschland untersteht dem (fakultativen) Referendum. Entsprechende Pläne hat die Auns, wie der SonntagsBlick berichtete. Möglicherweise wird das die Motivation der SPD, weitere Nachverhandlungen zu fordern, dämpfen.

Selbst im undemokratischen Theater innerhalb der EU um den Vertrag von Lissabon zeigt sich diese Wirkung der direkten Demokratie: Die Iren lehnten den Vertrag 2008 in einer Volksabstimmung zwar zunächst ab. Das Nein gab der Regierung in Dublin aber die Möglichkeit, in der EU zahlreiche Vorteile für ihr Land auszuhandeln. Brüssel gewährte Irland zähneknirschend eine Sonderbehandlung, damit die Bevölkerung dem Lissabonner Vertrag im zweiten Anlauf brav zustimmte.[1]

Zum bedingungslosen Zusammenstehen besteht im Steuerstreit mit Deutschland also kein Grund. Tages-Anzeiger und Blick sollen von der Meinungs- und Pressefreiheit ohne schlechtes Gewissen Gebrauch machen. Was die freisinnige Qualitätspresse aus Zürich angeht, so dürfte sie ihre Rolle durchaus über die Funktion als bundesrätliches Sprachrohr hinaus interpretieren. Demokratischer Pluralismus schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz nicht – hingegen wird der demokratische Pluralismus durch Denk- und Schreibverbote gefährdet.


[1] Im Fall des Fiskalpakts, über den Irland am 31. Mai abstimmen wird, spielt der Vorteil der direkten Demokratie allerdings nicht im gleichen Masse: Der Vertrag wird in Kraft treten, ob die Iren mitmachen oder nicht.

Wählerwillen abbilden – aber richtig!

Weil es die SVP versäumte, Listenverbindungen zu schmieden, gingen ihr bei den letzten Nationalratswahlen 8 Sitze durch die Lappen [PDF]. Ein Schelm, wer angesichts dieser Bilanz hinter der Motion von SVP-Nationalrat Sebastian Frehner zur Abschaffung von Listenverbindungen wahltaktische Überlegungen vermutet!

Dabei spricht durchaus vieles für die Idee. Listenverbindungen verfälschen Wahlresultate, sind kompliziert, undurchsichtig, unlogisch und ungerecht. Ihre Abschaffung wäre ein Schritt in die richtige Richtung – aber eben nur ein erster Schritt.

Der Grund für die Existenz von Listenverbindungen liegt im Wahlsystem. Die meisten Wahlkreise bei nationalen Wahlen sind schlicht viel zu klein. Dadurch werden kleine Parteien benachteiligt. In Zug beispielsweise (3 Nationalratssitze) braucht eine Partei theoretisch 25 Prozent Stimmenanteil, um einen Sitz auf sicher zu haben, in Schaffhausen (2 Sitze) gar 33,3 Prozent. Klar, dass eine kleinere Partei niemals einen solchen Anteil erreichen wird. Klar auch, dass viele Wähler die Partei gar nicht erst wählen werden: Sie wollen ihre Stimme schliesslich nicht an eine Partei verschwenden, die ohnehin chancenlos ist.

Listenverbindungen sollen die Nachteile zu kleiner Wahlkreise etwas vermindern. Dank ihnen ist eine Stimme nicht automatisch verloren, wenn eine Partei allein keinen Sitz erreicht – die Stimme geht in diesem Fall an eine grössere Partei in der Listenverbindung.

Die Lösung ist allerdings wenig befriedigend. Sie führt zu teilweise sehr unlogischen Wahlresultaten. Frehner hebt im Tages-Anzeiger vom Dienstag (Artikel nicht online verfügbar) das Beispiel Basel-Stadt hervor: Der CVP-Kandidat Markus Lehmann wurde gewählt, obschon er nicht einmal halb so viele Stimmen holte wie die abgewählte Anita Lachenmeier (Grüne). Möglich machte dies eine breite Listenverbindung von CVP, GLP, BDP und EVP.

Für das Problem der kleinen Wahlkreise gäbe es eine einfache Lösung, die Listenverbindungen überflüssig machen würde: Das System des «Doppelten Pukelsheims». Einfach gesagt würden bei diesem System zunächst die Stimmenanteile aller Parteien über die ganze Schweiz hinweg zusammengezählt und proportional in Sitze umgerechnet. Erst anschliessend würde ermittelt, in welchen Kantonen die Parteien die Sitze erhalten.

Zürich führte dieses System 2006 als erster Kanton ein. Vorausgegangen war eine Rüge des Bundesgerichts: Dieses befand, dass (mit dem bisherigen System) Wahlkreise mit weniger als 10 Sitzen gegen Artikel 34 der Bundesverfassung vertossen, weil sie kleine Parteien zu stark benachteiligen und den Wählerwillen verfälschen. Diesen Grundsatz wiederholte das Bundesgericht danach in weiteren Urteilen, zuletzt anfangs dieser Woche im Bezug auf die Wahlen im Kanton Schwyz. Es empfahl dem Kanton die Einführung des Pukelsheim-Systems.

So kommt das Pukelsheim-System in immer mehr Kantonen zur Anwendung. Doch in kaum einem Kanton führt die Grösse der Wahlkreise zu derart grossen Verzerrungen, wie sie auf nationaler Ebene auftreten: 19 von 26 Wahlkreise haben weniger als 10 Sitze, 6 von ihnen sogar nur einen einzigen. Wäre das Bundesgericht dafür zuständig, müsste es die Nationalratswahlen umgehend als verfassungswidrig bezeichnen. Doch weil die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, leistet sie sich diesen eklatanten Verstoss gegen das eigene Grundgesetz.

Erschwerend kommt hinzu, dass die einzige Institution, die das Wahlsystem in Einklang mit der Verfassung bringen könnte – das Parlament –, wenig Interesse daran hat. Denn eine Wahlrechtsreform würde die Vorteile, die das gegenwärtige System für die grossen Parteien bringt, aufheben. Gerade diese Parteien stemmen sich deshalb mehrheitlich gegen die Einführung des Pukelsheim-Systems.[1] Der ehemalige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer sieht in dem System gar «ein theoretisches Konstrukt, um die SVP zu schwächen.»

Dabei würden mit dem Pukelsheim-System auch die Listenverbindungen verschwinden, an denen sich die SVP zu Recht stört. Würden – wie von der Motion Frehners gefordert – nur die Listenverbindungen abgeschafft, würde zwar die damit verbundene Verzerrung des Wählerwillens aufgehoben, dafür eine andere umso mehr verstärkt. Wenn die Listenverbindungen schon abgeschafft werden sollen, müsste man auch den zweiten Schritt machen und die Verzerrungen durch die kleinen Wahlkreise aufheben. Als positiver Nebeneffekt würde die Schweiz damit ein Wahlsystem erhalten, das mit ihrer eigenen Verfassung in Einklang steht.


[1] Siehe dazu auch hier.

Weise Worte

Politiker sind die Berufsgruppe, denen die Europäer mit Abstand am wenigsten Vertrauen entgegenbringen. Dies hat eine Umfrage von Reader’s Digest ergeben. Nur gerade 8 Prozent der Befragten gaben an, Politikern zu vertrauen. Kein Vergleich zu den Feuerwehrmännern, die mit 93 Prozent obenaus schwingen.

Angesichts solch miserabler Werte ist es höchste Zeit, sich wieder einmal die unbestreitbaren Vorzüge von Politikern in Erinnerung zu rufen.

Ist Reflexion nur im Dunkeln möglich?

Ein peinlicher Vorfall hat am Donnerstag die Diskussion über das System der Handabstimmung im Ständerat befeuert. Nach der Abstimmung über eine Motion der SVP zur Entwicklungshilfe, die 22 zu 22 ausgegangen und mit dem Stichentscheid des Präsidenten angenommen worden war, stellte man durch Zufall fest, dass das Resultat unmöglich stimmen konnte, weil nur 43 Ratsmitglieder (ohne den Präsidenten) anwesend waren. Die Abstimmung wird nun morgen Montag wiederholt.

Dass der Lapsus nur wegen eines Einwands eines Ratsmitglieds überhaupt bemerkt wurde, lässt vermuten, dass die Dunkelziffer solcher Fehler relativ hoch ist. Dieser Meinung ist auch This Jenny (SVP, GL), der eine Parlamentarische Initiative zur Einrichtung einer elektronischen Abstimmungsanlage eingereicht hat. Angesichts der Tragweite der Entscheide sei die Fehleranfälligkeit der Handabstimmung nicht mehr tragbar, sagte er gegenüber der NZZ (Artikel nicht online verfügbar).

Nicht nur wegen der Häufigkeit von Fehlern stellt sich die Frage, ob die manuelle Auszählung im Ständerat heute noch sinnvoll ist. Im Nationalrat werden die Stimmen seit 1994 elektronisch erfasst. Das hat sich – von seltenen Ausnahmen abgesehen – bewährt. Der Wähler kann so feststellen, welche Politiker in seinem Sinne stimmen, und daraus Rückschlüsse für die nächsten Wahlen ziehen. Im Ständerat ist dies in aller Regel nicht möglich. Was der einzelne Ständerat stimmt, können seine Wähler nirgends überprüfen – es sei denn sie nehmen selbst den Weg nach Bern auf sich und schauen ihm im wahrsten Sinne des Wortes auf die Finger.

Zur Verteidigung dieser Intransparenz pflegen Ständeräte auf die besondere Rolle der kleinen Kammer als «chambre de réflexion» hinzuweisen. Die Handabstimmung diene dazu, die Parlamentarier «dem Druck ihrer Parteien zu entziehen», wie sich Ständeratspräsident Hans Altherr (FDP, AR) ausdrückt.

Diese Argumentation ist befremdlich. Zunächst einmal ist es naiv anzunehmen, dass Ständeräte der Kontrolle durch ihre Parteien vollständig entzogen wären. Ihre Parteikollegen können zwar nicht im Internet nachschauen, wie die Ständeräte abgestimmt haben. Sie können sich aber einfach im Rat umschauen, um zu sehen, ob alle der Parteilinie entsprechend die Hand hochhalten.

Hinzu kommt, dass es viele Ständeräte kein Geheimnis daraus machen, dass sie gelegentlich von der Parteidoktrin abweichen. Parlamentarier wie This Jenny pflegen ihren Ruf als Freigeister sogar aktiv und durchaus medienwirksam. Dass sie diesen Ruf ablegen und zu braven Parteisoldaten werden würden, wenn sie elektronisch abstimmen müssten, ist nicht zu erwarten.

Vor allem aber ist es ein Trugschluss zu glauben, dass der Ständerat seine Rolle als «chambre de réflexion» nur deshalb spielen könne, weil das Abstimmungsverhalten im Dunkeln bleibt. Dass die Ständeräte unabhängiger politisieren als ihre Kollegen im Nationalrat, liegt nicht an der Abstimmungsmethode. Entscheidend ist vielmehr das Wahlsystem: Die Nationalräte werden im Proporzverfahren gewählt. Sie verdanken ihren Sitz zu einem wesentlichen Teil dem Erfolg ihrer Partei – und stimmen deshalb eher im Sinne der Partei- bzw. Fraktionsleitung.

Ständeratswahlen sind dagegen Majorzwahlen. Gewählt werden nicht Parteien, sondern Personen. In der Regel hat jeder Ständerat mindestens die Hälfte der Wähler in seinem Kanton hinter sich. Das macht ihn unabhängiger vom Willen der Parteioberen.

An dieser Situation wird sich auch nichts ändern, wenn die Abstimmungen in der kleinen Kammer transparent sind. Zur Reflexion ist keine Dunkelkammer nötig.

Warum YB auch dieses Jahr nicht Meister wird

Es soll ja Menschen geben, die glauben, dass Fussballmeisterschaften durch individuelle Klasse, Taktik oder Teamgeist entschieden werden. Die Realität sieht natürlich anders aus, wie eine kurze wissenschaftliche Analyse beweist: Entscheidend sind nicht etwa sportliche Faktoren, sondern das politische System. Oder um es mit den Worten Bill Clintons zu sagen: It’s the polity, stupid![1]

Wenn man historische Resultate von Fussballmeisterschaften betrachtet, fällt auf, dass in manchen Ländern fast ausschliesslich Vereine aus der Hauptstadt gewinnen. In anderen leiden die Clubs aus dem politischen Zentrum dagegen an chronischer Erfolglosigkeit. Eine mögliche Erklärung ist, dass die politischen Systeme in den verschiedenen Staaten dem Zentrum unterschiedlich grosse Macht einräumen. In föderalistischen Staaten geniessen die unteren staatlichen Ebenen eine relativ grosse Autonomie. In zentralistischen Staaten konzentriert sich die politische Macht dagegen stärker auf das Zentrum. Dieses nimmt dadurch meist auch wirtschaftlich und kulturell eine dominierende Rolle ein.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verein aus der Hauptstadt die Meisterschaft gewinnt

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verein aus der Hauptstadt die Meisterschaft gewinnt, für föderalistische und nicht-föderalistische Länder (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken).

Überträgt sich diese Dominanz auch auf den Sport? Haben Fussballvereine aus der Hauptstadt in zentralistischen Staaten bessere Chancen auf die Meisterschaft als in föderalistischen?

Betrachten wir die europäischen Ligen, fällt die Antwort eindeutig aus: Zwischen 1994 und 2010 gewannen die Hauptstadtclubs in föderalistischen Staaten weniger als jede zehnte Meisterschaft. Ganz anders in zentralistischen Staaten: Dort stammte der Sieger in über 40 Prozent der Fälle aus der Hauptstadt.[2] Und dabei wurden Länder wie Serbien oder Kroatien, wo der Anteil noch höher liegt, wegen fehlenden Daten nicht einmal mitgezählt.

Auf der Ebene der einzelnen Staaten bestätigt sich das Ergebnis: In drei Ländern konnte die Hauptstadt im Untersuchungszeitraum keine einzige Meisterschaft feiern: Deutschland, Belgien und die Schweiz – alles föderalistische Staaten. Am anderen Ende der Skala steht das zentralistische Estland, wo in jeder der 17 untersuchten Saisons ein Verein aus Tallinn gewann.

Anhänger von YB und Hertha sind also gut beraten, bei der nächsten verpassten Meisterschaft ihre Mannschaft nicht gleich zur Hölle zu wünschen – sie kann schliesslich nichts für das politische System, durch das sie systematisch benachteiligt wird.

Anzahl Meisterschaften von Vereinen aus der Hauptstadt zwischen 1994 und 2010 in 29 Staaten (rot: föderalistisch; blau: nicht föderalistisch).


[1] Dass Politik und Fussball eng zusammenhängen, ist keine neue Erkenntnis. So wissen wir beispielsweise bereits, dass sozialdemokratisch regierte Länder bei Weltmeisterschaften die besten Chancen haben und dass eine Revolution in einem Land einen positiven Einflluss auf die Leistung der Fussballnationalmannschaft hat.

[2] Untersucht wurden 29 europäische Staaten im Zeitraum zwischen 1994 und 2010. Einige Staaten konnten nicht einbezogen werden, entweder weil nicht für den ganzen Zeitraum Daten verfügbar waren oder weil die Liga nicht mit den Staatsgrenzen übereinstimmt (Grossbritannien). Die Daten zum politischen System stammen vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern. Die Listen der Meisterschaftsgewinner stammen von der RSSSF. Vereine aus Vororten der Hauptstadt (z.B. Olympiakos, Anderlecht oder Brøndby IF) wurden nicht der Hauptstadt zugerechnet Die ganze Datentabelle zum Nachrechnen findet sich hier.

Die falsche Frage

Es sind wohl die detailliertesten Zahlen, die zum Thema der Parteienfinanzierung in der Schweiz je publiziert wurden: In einer heute veröffentlichten Studie [PDF] im Auftrag des Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements analysierte das Institut Sotomo der Universität Zürich unter Leitung von Michael Hermann die Werbeausgaben für Abstimmungen und Wahlen zwischen 2005 und 2011.

Die Untersuchung bestätigt im Wesentlichen frühere Untersuchungen und allgemeine Vermutungen:

  • Unter den Parteien hat die SVP mit Abstand am meisten Geld für Kampagnen zur Verfügung.
  • Bei Abstimmungen gibt es teilweise beträchtliche Unterschiede zwischen Befürwortern und Gegnern, was das Werbebudget betrifft. In jeder dritten Abstimmung betrug das Verhältnis der Werbebudgets 1 zu 4.
  • Die grössten Unterschiede bestanden zwischen dem linken und dem bürgerlichen Lager, was massgeblich auf die Finanzkraft der Wirtschaftsverbände zurückzuführen ist.
  • Im Wahlkampf für die eidgenössischen Wahlen 2011 gaben die Parteien allein zwischen Mai und Oktober 42 Millionen Franken für Werbung aus und überboten damit den Rekord von 2007 nochmals.[1]

Soweit so wenig überraschend.[2] Und einmal mehr entbrennt die Diskussion über den Einfluss des Geldes auf politische Entscheidungen. Der Abstimmungserfolg der Wirtschaftsverbände sowie der SVP bei einigen ihrer Initiativen ist Wasser auf den Mühlen derjenigen, welche den «Ausverkauf der Demokratie» beklagen. Die Beschuldigten spielen den Einfluss des Geldes herunter und empören sich über die Unterstellung, der mündige Stimmbürger liesse sich durch Wahl- und Abstimmungskampagnen in seinem Entscheid beeinflussen.

Die Frage, ob Wahl- und Abstimmungswerbung das Ergebnis massgeblich beeinflusst, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Sie ist aber ohnehin irrelevant. Aus staatspolitischer Sicht entscheidend ist nicht, ob Abstimmungen und Wahlen käuflich sind, sondern ob die Bürger sie als käuflich empfinden. Mit den Worten von Martina Caroni, Rechtsprofessorin an der Universität Luzern:

«Wenn die Stimmbürger das Gefühl haben, dass Geld einen Einfluss auf das Resultat hat, wird ihr Vertrauen in die Demokratie untergraben.» (Quelle)

Es geht nicht um einzelne Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Es geht um nichts Geringeres als die Grundlage unseres politischen Systems.


[1] Die Zahlen decken jeweils nicht die gesamten Werbeausgaben ab. Beispielsweise werden die Kosten der Broschüren, welche die SVP an alle Schweizer Haushalte zu verschicken pflegt, nicht erfasst.

[2] Siehe auch den Beitrag im Blog von Mark Balsiger.

Die Raiffeisen-Bank legt die Karten auf den Tisch

Die Debatte über mehr Transparenz in der Finanzierung der Schweizer Politik fokussierte bis anhin auf die Parteien. Die Frage, ob Parteien grössere Spenden offenlegen sollten, erhielt in jüngster Zeit – insbesondere im Zuge des teuersten Wahlkampfs aller Zeiten – immer mehr öffentliche Aufmerksamkeit.

Dabei ging beinahe vergessen, dass zu einer Spende immer zwei gehören. Die grosszügigen Unterstützer der Parteien – Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen – hielten sich mit Angaben zu ihren Spenden ebenso zurück wie die Empfänger.[1] Das einzige Unternehmen, das politische Spenden öffentlich machte, war die Mobiliar-Versicherung, die allen Parteien im Bundesrat jährlich jeweils 10’000 Franken zukommen lässt.

Nun jedoch stösst ein anderes Unternehmen die Diskussion an: Die Raiffeisen-Bank lanciert ein neues Modell für die Unterstützung der Schweizer Parteien, wie die «SonntagsZeitung» (Artikel hier verfügbar) und «Le Matin Dimanche» heute berichten. Demnach will der Konzern jährlich 246’000 Franken spenden – und zwar an sämtliche im Parlament vertretenen Parteien.

Die neue Transparenz der Raiffeisen überrascht nur auf den ersten Blick. Denn in der Direktion der Bank sitzt seit 2008 Hilmar Gernet, seines Zeichens ehemaliger CVP-Generalsekretär und Autor des Buchs «(Un-)heimliches Geld», das sich mit der Parteienfinanzierung in der Schweiz beschäftigt.

Bereits letztes Jahr erklärte er mir gegenüber in einem Interview [PDF], dass es durchaus im Interesse von Firmen liegen könne, wenn politische Spenden offengelegt werden. Denn insbesonde­re grosse Unternehmen wollten den Eindruck vermeiden, vom politischen System zu profitieren, ohne es zu unter­stützen. Dies ist auch der Grund, wieso Gernet nicht erwartet, dass bei der Einführung einer Offenlegungspflicht die Spendeneinnahmen der Parteien nicht einbrechen würden – im Gegenteil: Nach seiner Einschätzung würden sie eher ansteigen.

Das neue Modell der Raiffeisen zeigt einmal mehr, dass die herrschende Geheimniskrämerei keineswegs im Interesse der Privatwirtschaft ist. 2009 schrieb die NZZ:  «Dem Vernehmen nach üben gewisse global tätige Unternehmen oder Grossverteiler aufgrund interner Transparenzvorschriften Zurückhaltung mit nicht öffentlichen Parteispenden.»

Es ist erstaunlich, dass die Gegner von mehr Transparenz gebetsmühlenartig warnen, eine Offenlegungspflicht würde Unternehmen abschrecken und die Parteien finanziell austrocknen, obschon diese These jeglicher Grundlage entbehrt.

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Update 4.3.2012: Die Credit Suisse zieht mit.


[1] Dies belegt unter anderem eine Studie der Aktionärsvereinigung Actares.

Über die Demokratie in der Schweiz

An dieser Stelle sei nur kurz auf den Bericht der OSZE-Wahlbeobachter [PDF] über die Eidgenössischen Wahlen 2011 hingewiesen, der heute veröffentlicht wurde. Das Fazit der Experten ist überwiegend positiv und entspricht damit den allgemeinen Erwartungen. Wer einmal einen Einblick in die Schweizer Politik aus internationaler Perspektive erhalten möchte, dem sei die Lektüre des Berichts trotzdem wärmstens empfohlen. Die Beobachter gehen gewissenhaft auf sämtliche Aspekte des Wahlprozesses ein, inklusive des Gewirrs kantonaler Regeln.

In der Schweiz werden Berichte wie dieser gerne als überflüssig belächelt, wenn nicht gar als inakzeptabler Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität gebrandmarkt. Dabei ist der OSZE-Bericht durchaus auch für Schweizer aufschlussreich. Ein Vorteil der Wahlbeobachtung durch die OSZE ist, dass sie für alle Länder die gleichen Kriterien und Standards überprüft. Das führt dazu, dass der Bericht teilweise ausführlich auf Aspekte eingeht, die in anderen Ländern von essenzieller Bedeutung sind, hierzulande aber kaum Relevanz haben, beispielsweise die Prozeduren zur Anfechtung von Wahlresultaten oder die Zulassung einheimischer Wahlbeobachter. Andererseits behandelt er Themen, die sehr wohl relevant sind, in der Schweizer Öffentlichkeit aber kaum Aufmerksamkeit erhalten. So geht der Bericht beispielsweise sehr ausführlich auf die Wahl via Internet («E-Voting») ein – und findet eine ganze Reihe von Mängeln: Von insgesamt 23 Empfehlungen betreffen nicht weniger als 15 das elektronische Wahlverfahren. (Eine andere macht einmal mehr auf die Intransparenz der Politikfinanzierung aufmerksam.)

Der Übersicht halber hier noch die vollständige Liste der Empfehlungen:

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Geld vom Golf

Die «SonntagsZeitung» berichtete in ihrer jüngsten Ausgabe über das Werben des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) um Spenden aus dem arabischen Raum. Offenbar reiste der Präsident der fundamentalistischen Organisation, Nicolas Blancho, vergangenes Jahr nach Kuwait und Katar, um finanzielle Mittel für die «Projekte» des IZRS zu sammeln. Unter diesen «Projekten» befindet sich unter anderem der geplante Bau einer vierstöckigen Moschee im Westen von Bern (was ordnungsgemäss kollektive Empörung in den Schweizer Medien auslöste).

Wesentlich interessanter ist jedoch ein anderes Vorhaben, das Blancho den potenziellen Spendern vorstellte: die Volksinitiative zur Aufhebung des Minarettverbots in der Schweiz, welche der IZRS bereits Ende 2010 angekündigt hatte. Die Kosten dafür veranschlagt Blancho auf 500’000 Franken.[1]

Bemerkenswert ist der letzte Satz des Artikels. Darin gelangt der Autor zur Erkenntnis:

«Verboten ist die Finanzierung einer Initiative aus dem Ausland nicht – Staatsrechtler sagen, es gebe schlicht keine Regelung.»

Zur Erinnerung: Die Schweiz ist eine der wenigen westlichen Demokratien, die keine gesetzlichen Regeln zur Finanzierung von Parteien und Kampagnen kennen, wie inzwischen selbst das Bundesamt für Justiz herausgefunden hat. Parteien und Komitees müssen keine Rechenschaft über ihre Finanzen abgeben. Sie  können von wem sie auch wollen Spenden in beliebiger Höhe annehmen. Mit Verlaub, man braucht keinen Staatsrechtler, um herauszufinden, dass sie auch Geld aus dem Ausland entgegennehmen dürfen. Es reicht schon der gesunde Menschenverstand.

Zurück zur Volksinitiative zur Aufhebung des Minarettverbots und ihren potenziellen Unterstützern aus dem nahen Osten: Meines Wissens ist dies der erste öffentlich bekannt gewordene Fall, in dem für eine Volksinitiative im Ausland um Spenden geworben wird. Und er wirft eine grundsätzliche Frage auf, die in der öffentlichen Debatte bisher nicht zur Sprache kam: Sollen Personen oder Organisationen im Ausland die Innenpolitik eines Landes mit politischen Spenden beeinflussen dürfen?

In einer globalisierten Welt überschreitet auch die Politikfinanzierung zunehmend Grenzen. Unternehmen weiten ihre Geschäftstätigkeit in andere Länder aus und verdienen dort Geld. Entsprechend sind sie von den lokalen Gesetzen betroffen und haben ein Interesse an politischem Einfluss. Auch Schweizer Unternehmen wie die Grossbanken UBS und Credit Suisse haben es sich zur Gewohnheit gemacht, beispielsweise in den USA grosszügig Wahlkampagnen zu unterstützen.

Eine Reihe von Staaten (unter anderem Grossbritannien, Frankreich und ironischerweise auch die USA) sind als Reaktion auf diese Entwicklung so weit gegangen, Spenden von ausländischen Personen oder Unternehmen grundsätzlich zu verbieten.

In der Schweiz hingegen war das Thema in der öffentlichen Diskussion bisher schlicht inexistent. Selbst jetzt konzentriert sich die öffentliche Diskussion ausschliesslich auf die geplante Moschee in Bern. Dies, obwohl wenig wahrscheinlich scheint, dass Blancho und der IZRS die Einzigen sind, die im Ausland nach finanzieller Unterstützung für politische Kampagnen Ausschau halten.

Die Intransparenz der Politikfinanzierung in der Schweiz hat zur Folge, dass auch mögliche Probleme, die politische Spenden mit sich bringen, in aller Regel verborgen bleiben. Und Probleme, die man nicht sieht, lassen sich leichter ignorieren.


[1] Diese Zahl dürfte lediglich die Kosten für die Unterschriftensammlung beinhalten. Hinzu käme (bei Zustandekommen) noch der Aufwand für einen allfälligen Abstimmungskampf.