Category Archives: Wahlsystem

Verzerrte Sicht auf das Schwyzer Wahlsystem

Im März dieses Jahres hat das Bundesgericht entschieden, dass das Wahlsystem des Kantons Schwyz der Bundesverfassung widerspricht. Der Grund ist, dass der Kantonsrat nach dem Grundsatz des Proporz gewählt wird, die meisten Wahlkreise aber zu klein sind, um eine einigermassen proportionale Repräsentation im Parlament zu gewährleisten.

Mit dem negativen Befund der Lausanner Richter begannen die Probleme aber erst: Denn die neue Schwyzer Kantonsverfassung, die das Volk 2011 angenommen hatte, sieht genau das gleiche Wahlsystem vor. Weil der Bund die kantonalen Verfassungen auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung hin zu prüfen hat, musste man sich somit auch in Bern mit dem Schwyzer Wahlrecht beschäftigen. Für den Bundesrat war klar, dass der Bund den entscheidenden Absatz im Artikel zum Wahlsystem, welcher der Bundesverfassung widerspricht, nicht akzeptieren kann. Die gleiche Meinung vertrat die Staatspolitische Kommission des Ständerats. Im Plenum war dann aber das Lobbying der Schwyzer Kantonsvertreter erfolgreich: Der Ständerat sprach sich dafür aus, die Kantonsverfassung vollständig zu gewährleisten. Als nächstes kommt das Geschäft in den Nationalrat. Der Schwyzer Kantonsrat hat inzwischen entschieden, die neue Verfassung trotz des Einwands des Bundesrats in Kraft zu setzen.

Im Prinzip ist der Fall klar: Die Kantone sind bei den Bestimmungen in ihren eigenen Verfassungen frei, sofern sie nicht gegen die Bundesverfassung verstossen. Im Bezug auf das Wahlrecht bedeutet das: Jeder Kanton kann grundsätzlich selbst bestimmen, nach welchem System sein Parlament gewählt werden soll. Die Bundesverfassung schreibt nicht vor, ob das Mehrheits- oder das Verhältniswahlsystem zur Anwendung kommen soll. Wenn sich ein Kanton allerdings für das Proporzsystem entscheidet, muss dieses garantieren, dass die Parteien auch wirklich gemäss ihrer Wählerstärke im Parlament vertreten sind – das Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe muss gewährleistet sein.

Und hier beginnen die Probleme mit dem Schwyzer Wahlsystem: Weil jede Gemeinde einen Wahlkreis bildet, sind die Wahlkreise so klein, dass kleinere Parteien keine oder nur geringe Wahlchancen haben: Von 30 Wahlkreisen haben 27 weniger als 10 Sitze – so viele sind gemäss Bundesgericht nötig, um in einem Proporzsystem eine einigermassen faire Repräsentation zu ermöglichen.

In fast der Hälfte der Wahlkreise wird lediglich ein Sitz vergeben. In diesen Gemeinden wird das Majorzsystem angewendet – obwohl die Kantonsverfassung (im Gegensatz etwa zu jener des Kantons Uri) dieses mit keinem Wort erwähnt und ausschliesslich vom «Grundsatz der Verhältniswahlen» spricht.

Dass die Wahlkreise den Gemeinden entsprechen, führt ausserdem zu extremen Ungleichheiten der Stimmgewichte. So hat die Stimme eines Bürgers in Riemenstalden (87 Einwohner, 1 Sitz) etwa 26 mal mehr Gewicht als die eines Bürgers in Unteriberg (2300 Einwohner, 1 Sitz), was mit dem Gebot der Rechtsgleichheit kaum zu vereinbaren ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass in den Einerwahlkreisen eine besonders unfaire Form des Mehrheitssystems zur Anwendung kommt, wie Ständerat Hans Stöckli in der Debatte feststellte. Es handelt sich um die so genannte relative Mehrheitswahl, die vor allem im angelsächsischen Raum verbreitet und dort als First-Past-The-Post-System bekannt ist.[1] Bei diesem System gewinnt in jedem Fall der Kandidat mit den meisten Stimmen im ersten Wahlgang, ohne dass es einen zweiten Wahlgang gibt. Derjenige, der den Sitz bekommt, hat also (anders als es die Bezeichnung «Mehrheitswahl» erwarten liesse) nicht zwingend die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich, sondern im Extremfall deutlich weniger. Ein solches System benachteiligt kleine Parteien besonders stark und scheint schwerlich mit dem Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe vereinbar, auch wenn sich das Bundesgericht dazu nicht geäussert hat.

Wie gesagt: Der Fall ist eigentlich klar. Die Debatte im Ständerat liess allerdings Zweifel darüber aufkommen, ob sich sämtliche Ratsmitglieder tatsächlich bewusst waren, worum es geht. Diskutiert wurde vor allem darüber, ob ein Mischsystem, das Proporz und Majorz kombiniert, mit dem Bundesrecht vereinbar ist. So ereiferte sich der Urner Standesvertreter Isidor Baumann:

«Es ist unverständlich, dass eine Mischung von Proporz und Majorz, die auf Verfassungsebene vorgesehen ist, nicht bundesrechtskonform sein soll.»

Tatsächlich ein solches System durchaus mit der Bundesverfassung vereinbar. Die Existenz eines Mischsystems an sich ist kein Problem, und es war auch nicht der Grund, weshalb sich der Bundesrat gegen die vollständige Gewährleistung ausgesprochen hatte, wie sich leicht feststellen lässt, wenn man die Botschaft der Regierung liest.

Reichlich konfus mutete das Votum des Schwyzer Ständerats Alex Kuprecht an, der zur Kritik an der relativen Mehrheitswahl Folgendes zu sagen hatte:

«Daher ist es, wenn in diesen Kleinstgemeinden nur eine Person antritt, die logische Konsequenz, dass halt nicht ein Proporzverfahren, sondern ein Majorzverfahren angewendet wird. Es ist völlig logisch, dass die Entscheidung dann im ersten Wahlgang getroffen wird.»

Das ist in der Tat völlig logisch. Kein Mehrheitswahlsystem der Welt sieht einen zweiten Wahlgang vor, wenn ein Kandidat bereits in der ersten Runde das absolute Mehr erreicht. Das ist aber eben nicht immer der Fall, und deshalb gibt es bei Majorzwahlen meist einen zweiten Wahlgang. Was das First-Past-the-Post-System kennzeichnet, ist, dass die Entscheidung immer im ersten Wahlgang fällt, egal, wie viele Stimmen der beste Kandidat dort holt.

Andere Ständeräte führten die kantonale Autonomie ins Feld und argumentierten, es gehe nicht an, dass sich der Bund in die Angelegenheiten der Kantone einmische. Der Wille der Schwyzer Bevölkerung sei zu respektieren, schliesslich habe eine deutliche Mehrheit Ja zur neuen Kantonsverfassung gesagt.

Auf den ersten Blick ist die Argumentation nachvollziehbar. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Bund aus Respekt vor der Schwyzer Verfassung die eigene ignorieren soll. Immerhin wurde auch die Bundesverfassung einst von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung angenommen (auch wenn die Schwyzer mehrheitlich Nein sagten).

Vor allem aber muss man sich fragen, welchen Sinn es macht, dass das Parlament Kantonsverfassungen gewährleisten muss, wenn eine Mehrheit offenbar der Ansicht ist, die Kantone bräuchten sich nicht ans Bundesrecht zu halten. Konsequenterweise müssten die Ständeräte, welche die kantonale Autonomie über alles stellen, die Abschaffung von Art. 51 Abs. 2 der Bundesverfassung fordern. Dass bisher kein solcher Vorstoss eingereicht wurde, sagt genug aus über die staatspolitische Glaubwürdigkeit jener Parlamentarier.


[1] Die Probleme des First-Past-the-Post-Systems kamen in diesem Blog schon einmal zur Sprache.

Bern bleibt rot-grün regiert – Hagenbach-Bischoff ist unschuldig

Die Stadt Bern hat gewählt – und sowohl Stadtpräsident Alexander Tschäppät als auch die rot-grüne Mehrheit in der Regierung bestätigt. Bei den Wahlen in den Gemeinderat – die nach dem Proporzverfahren durchgeführt wird – legten 59 Prozent der Wähler die Liste von Rot-Grün-Mitte (RGM) ein. Dahinter folgen mit einigem Abstand das Bürgerliche Bündnis (22.8 Prozent) und die Mitte-Liste (18.2 Prozent). Damit holt RGM drei von fünf Sitzen in der Exekutive, die beiden anderen Listen je einen.

Was auch immer die Gründe für den neuerlichen Wahlsieg von RGM sein mögen – dem Zuteilungsverfahren kann die Konkurrenz diesmal nicht die Schuld geben. Vor den Wahlen war eine Kontroverse über das geltende Verfahren Hagenbach-Bischoff entbrannt, nachdem der «Bund» herausgefunden hatte, dass RGM 2004 die Regierungsmehrheit verloren hätte, wenn das Sainte-Laguë-Verfahren zur Anwendung gekommen wäre. Politiker unterschiedlichster Couleur forderten deshalb eine Reform des Wahlsystems.

Bei diesen Wahlen hat das Hagenbach-Bischoff-Verfahren – mindestens bei der Gemeinderatswahl – allerdings keinen Vorteil für RGM gebracht. Unter dem Sainte-Laguë-Verfahren hätte die Sitzverteilung genau gleich ausgesehen, wie die folgende Aufstellung zeigt.

Liste Sitze ungerundet Hagenbach-Bischoff Sainte-Laguë
Rot-Grün-Mitte

3.0

3

3

Bürgerliches Bündnis

1.1

1

1

Mitte

0.9

1

1

Damit dürfte die Diskussion über das Zuteilungsverfahren fürs Erste verstummen. Wünschenswert wäre, wenn man sich stattdessen einmal mit der Frage auseinander setzen könnte, ob das Proporzverfahren bei Exekutivwahlen wirklich sinnvoll ist.

Zunächst wendet man sich in Bern aber den wirklich wichtigen Dingen des Lebens zu.

Die Sitzverteilung im Bundesrat mit neun Sitzen

Eigentlich ist die Idee, den Bundesrat zu vergrössern, fast so tot wie das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Im September hatte der Nationalrat eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun abgelehnt. Zwar kommt das Geschäft noch vor den Ständerat, die Chancen der Reform sind allerdings auf ein absolutes Minimum gesunken.

Nichtsdestotrotz bricht Newsnet-Redaktor Xavier Alonso nochmals eine Lanze für eine neunköpfige Regierung. Damit könnte der SVP «ohne Drama» ein zweiter Sitz zugestanden werden, die Grünen könnten in die Regierung kommen, und auch das Tessin könnte wieder einmal im Bundesrat vertreten sein, argumentiert er. Zudem würde die Arbeitsbelastung für die einzelnen Mitglieder des Bundesrats reduziert.

Wie aber würde die parteipolitische Zusammensetzung eines neunköpfigen Bundesrats konkret aussehen? Theoretisch lässt sich die Frage mit einer kleinen Rechenübung relativ schnell beantworten. Geht man von der Definition der Konkordanz aus, zu der sich noch immer die meisten Parteien mehr oder weniger bekennen, sollten die Parteien gemäss ihrer Wählerstärke in der Regierung vertreten sein. Die Sitze sollen also proportional verteilt werden. Entscheidend ist dabei allerdings, nach welchem Verfahren man das macht.

Die Berechnung der Sitzansprüche nach dem Hagenbach-Bischoff– und dem Sainte-Laguë-Verfahren ergibt folgende Verteilungen:[1]

Partei Sitze ungerundet Hagenbach-Bischoff Sainte-Laguë
SVP

2.4

3

2

SP

1.7

2

2

FDP

1.4

2

1

CVP

1.1

1

1

Grüne

0.8

1

1

BDP

0.5

0

1

GLP

0.5

0

1

Nimmt man das in der Schweiz gebräuchliche Hagenbach-Bischoff-Verfahren als Massstab, sollte die SVP also nicht nur ohne Drama einen zweiten Sitz bekommen, sondern gleich noch einen dritten. Das Ergebnis wäre eine klare rechtsbürgerliche Mehrheit in der Regierung.

Verteilung der Sitze auf die Parteien bei einem Bundesrat mit neun Mitgliedern. Blaue Balken: Sitzzuteilung nach Hagenbach-Bischoff. Rote Balken: Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Mit dem Sainte-Laguë-Verfahren wiederum, das grosse Parteien weniger bevorteilt, hätten nicht nur die Grünen, sondern auch die Grünliberalen und die BDP Anspruch auf einen Bundesratssitz, während die FDP einen Sitz abgeben müsste. Statt rechtsbürgerlich wäre der Bundesrat mitte-links-dominiert.

Allerdings wissen wir spätestens seit vergangenem Dezember, dass sich die Parteien wenig um theoretische Ansprüche scheren. Lieber definiert jeder die Konkordanz so, wie es gerade am besten in seine Pläne passt: als fixe Formel, mit «Blöcken» statt Parteien oder als «inhaltliche» Konkordanz. Was auch immer die Zahlen sagen: Auch bei den nächsten Bundesratswahlen werden Parteientaktik und Absprachen im Hintergrund mehr wert sein als arithmetische Proportionalität – egal, ob es um sieben oder neun Sitze geht.


[1] Die gleiche Übung für den Bundesrat mit sieben Sitzen hat Daniel Bochsler vergangenes Jahr in der NZZ [PDF] gemacht.

Sainte-Laguë kostet SP in Basel-Stadt 3 Sitze

Am 8. Juni 2011 hatte der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt sein Wahlsystem geändert und als erster Kanton der Schweiz vom Hagenbach-Bischoff-Verfahren zum Sainte-Laguë-Verfahren gewechselt.[1] Im Gegensatz zu Hagenbach-Bischoff bevorteilt Sainte-Laguë (wissenschaftlicher Name: Divisorverfahren mit Standardrundung) grosse Parteien nicht und garantiert eine proportionalere Sitzverteilung. Gleichzeitig senkte das Parlament die Hürde für Parteien, um ins Parlament zu kommen, von 5 auf 4 Prozent und schaffte die Listenverbindungen ab.

Bei den Wahlen gestern Sonntag kam das Verfahren zum ersten Mal zur Anwendung. Und tatsächlich: Die kleinen Parteien profitieren vom neuen Verfahren, wie der Vergleich mit Hagenbach-Bischoff zeigt. Grosse Verliererin ist die SP, der Sainte-Laguë gleich drei Sitze kostet.

Im Detail ergeben sich folgende Sitzgewinne und -verluste. (Quelle: Staatskanzlei Basel-Stadt, Eigene Berechnung)[2]

Partei Grossbasel Ost Grossbasel West Kleinbasel Riehen Total
FDP +1 +1
LDP
EVP
SP -1 -1 -1 -3
CVP +1 +1
GB -1 -1
GLP +1 +1 +2
SVP

Grafisch sieht das dann so aus:

Sitzgewinne und -verluste der Parteien durch das Sainte-Laguë-Verfahren im Vergleich mit dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren.

Ohne den Wechsel zu Sainte-Laguë wäre die SP als grosse Siegerin aus den Grossratswahlen hervorgegangen und hätte 4 Sitze zugelegt – nun ist es nur einer. Neben den Sozialdemokraten hat auch das Grüne Bündnis durch die Systemänderung einen Sitz verloren. Für die Kräfteverhältnisse im Parlament sind die Auswirkungen des neuen Verfahrens durchaus entscheidend: Unter dem bisherigen Verfahren wären SP und Grünes Bündnis zusammen auf 50 Mandate gekommen und hätten damit genau die Hälfte der Sitze im Grossen Rat auf sich vereinigt. Nun hat der links-grüne Block nur 46 Sitze.

Von Sainte-Laguë profitieren konnten die Grünliberalen. Sie holten im Vergleich zu Hagenbach-Bischoff zwei Sitze mehr. CVP und FDP profitierten von je einem Sitz mehr.

+++

Edit (29.10.): Dass die GLP von der Vier-Prozent-Hürde profitierte, wie es zunächst hier stand, stimmt so nicht: Zwar holten die Grünliberalen in Riehen 4.7 Prozent und waren so zur Sitzverteilung zugelassen. Unter dem alten System mit dem 5-Prozent-Quorum wären sie das aber ebenfalls gewesen, denn die 5-Prozent-Hürde musste nur in einem Wahlkreis überwunden werden, um zur Sitzverteilung in allen Wahlkreisen zugelassen zu werden. Damit hätte die GLP auch in Kleinbasel, wo sie 3.7 Prozent der Stimmen holte, noch einen Sitz erobert. Unter dem neuen System wurde ihr dieser hingegen verwehrt. Besten Dank an Philippe Macherel, der mich darauf gebracht hat.

+++

Update 29.10.: Als Ergänzung noch die Sitzverteilung, wie sie bei Anwendung des Sainte-Laguë-Verfahrens über alle Wahlkreise (ausser Bettingen) hinweg resultiert hätte. Eine Möglichkeit dazu wäre das System des «Doppelten Pukelsheim» (oder «Doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung»).

Partei Sitze nach Pukelsheim Differenz zur effektiven Sitzzahl
SP 33 =
SVP 15 =
GB 12 -1
FDP 11 -1
LDP 9 -1
CVP 7 -1
GLP 5 =
EVP 4 +3
PP 1 +1
BDP 1 +1
VA 1 -1
AB 1 =

Fazit: Die EVP hatte am meisten Proporzpech und würde vom Pukelsheim-System profitieren. Ansonsten halten sich die Verzerrungen in Grenzen, zumindest wenn man sie mit anderen Wahlen vergleicht.


[1] Um präzise zu sein: In den Kantonen, die das Verfahren des «Doppelten Pukelsheim» eingeführt haben – Zürich, Schaffhausen und Aargau – kommt Sainte-Laguë ebenfalls zur Anwendung, weil das Pukelsheim-System dieses voraussetzt.

[2] Die Wirkung von Sainte-Laguë wurde ceteris paribus gemessen, auch beim Hagenbach-Bischoff-Verfahren wurde somit die 4-Prozent-Hürde angewandt.

Bastion des Majorzsystems

Graubünden ist neben Appenzell-Ausserhoden der einzige Schweizer Kanton, der sein Parlament noch vollständig im Majorzsystem bestellt. Und wenn es nach den grossen Parteien geht, soll das weiter so bleiben. Der Grosse Rat sprach sich am Montag mit einer deutlichen Mehrheit von 93 zu 21 Stimmen gegen die Initiative «Für gerechte Wahlen» aus, welche auf die Wahlen 2014 hin das Proporzsystem einführen will. Die Lager waren klar: Die kleinen Parteien SP, SVP und Grünliberale stimmten für die Initiative, FDP, CVP und BDP, die den Grossen Rat dominieren, wollen beim Majorzsystem bleiben. Nur zwei Grossräte – Vincent Augustin (CVP) und Urs Zweifel (FDP) – wichen von der Parteilinie ab und stimmten für das Proporzsystem.

Keine Chance hatte im Parlament auch der Gegenvorschlag der Regierung, der das Proporzsystem erst bei den Wahlen 2018 einführen wollte. Der Grosse Rat verwarf ihn mit 87 zu 20 Stimmen. Damit kommt die Initiative am 3. März ohne Gegenvorschlag vors Volk.

Die deutliche Ablehnung überrascht nicht. Die drei grossen Parteien im Parlament sind die Profiteure des Majorzverfahrens und haben kein Interesse an einem System, das die Sitze gerechter auf die Parteien verteilen würde. Bezeichnenderweise war die SVP vor der Abspaltung der BDP ebenfalls eine Verfechterin des Majorzsystems. Nachdem sie zu einer Kleinpartei geworden ist, setzt sie sich nun für den Systemwechsel ein und gehört zu den Initianten der Proporzinitiative.

Dass die Grossparteien gegen die Einführung eines Systems sind, das ihnen Parlamentssitze kosten dürfte, ist durchaus legitim. Amüsant ist, wie sie gleichzeitig jegliche parteipolitische Motivation in Abrede stellen. So sagte Brigitta Hitz (FDP) während der Debatte:

«Jawohl, [das Majorzsystem] benachteiligt kleine Parteien. Aber man muss auch sagen: Die Parteienperspektive ist nicht die einzige politisch relevante Perspektive.»

Betrachtet man die Abstimmung zur Proporzinitiaitve im Grossen Rat, erscheint diese Aussage geradezu grotesk. Angesichts der klaren Aufteilung der Ja- und Nein-Stimmen fällt es schwer, im Abstimmungsergebnis irgendeine andere Perspektive als jene der Parteien zu sehen.

Näher bei der Wahrheit dürfte die Aussage des Abweichlers Vincent Augustin liegen: «Seien wir ehrlich: Es geht hier allen um Machtpolitik.»

Isländer stimmen für direkte Demokratie und offene Listenwahl

Island hat eine neue Verfassung. Und führt dabei direkte Demokratie, offene Listenwahlen und gleiche Wahlen ein. Doch ob dieser neue Wurf effektiv in Kraft tritt?

Isländische Wähler konnten am Samstag über Vorschläge für eine neue Verfassung abstimmen. Bild: Claus Sterneck

Am Samstag haben die Isländer über Vorschläge für eine neue Verfassung abgestimmt. Die Vorschläge sind von einem 25-köpfigen Verfassungsrat vorgebracht worden, der seinerseits die Bürger via Internet zu den einzelnen Artikeln befragte und ihre Vorschläge aufnahm. In der Abstimmung konnten die Bürger schliesslich sechs Fragen mit Ja oder Nein beantworten. Alle sechs Vorschläge wurden mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Staatspolitisch interessant sind vor allem drei Vorschläge:

Direkte Demokratie (Referendum und Initiativrecht)

Die Frage 6 auf dem Stimmzettel stellte die Bürger vor die Wahl, ob künftig «ein bestimmter Anteil der Wähler» ein Referendum über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwingen können soll. Gemäss Verfassungsentwurf (Artikel 65) müssten zehn Prozent der Wähler innert drei Monaten gegen ein Gesetz Stellung beziehen. Der Entwurf sieht darüber hinaus ein Initiativrecht vor (Artikel 66): Zwei Prozent der Wählerschaft kann einen Gesetzesvorschlag unterbreiten, über den anschliessend abgestimmt wird.  Die Hürden für dieses Instrument wären somit wesentlich tiefer als für das Referendum. Allerdings wäre es am Parlament zu entscheiden, ob die Abstimmung bindend ist oder nicht. Zudem könnte das Parlament einen Gegenvorschlag vorlegen. Eine Mehrheit von 71 Prozent der Isländer sprach sich am Samstag für die Möglichkeit des Referendums aus.

Offene Listenwahl

In Frage 4 geht es um die Möglichkeit, einzelne Kandidaten zu wählen. Gemeint ist damit offenbar nicht das Mehrheitswahlsystem, sondern eine offene Listenwahl. Die Anzahl der Stimmen, die die einzelnen Kandidaten erhalten, sollen laut Artikel 39 des Entwurfs entscheidend sein für die Zusammensetzung des Parlaments, wobei Angaben zum konkreten Verfahren fehlen. Gleichzeitig sieht der Entwurf aber auch die Möglichkeit von Mehrheitswahlen im Rahmen von Einzelwahlkreisen vor. Wie solche Einzelwahlkreise festgelegt werden sollen, bleibt ebenfalls offen. 76 Prozent der Wähler sagten Ja zu Frage 4.

Repräsentationsgleichheit

In Frage 5 mussten die Isländer entscheiden, ob bei nationalen Wahlen künftig alle Stimmen das gleiche Gewicht haben sollen. Hintergrund der (auf den ersten Blick etwas seltsam anmutenden) Frage ist die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlkreise. Bisher wurden die 63 Sitze des Althing nicht proportional auf die Wahlkreise verteilt, sondern einigermassen willkürlich den einzelnen Wahlkreisen zugeteilt. Die «ländlichen», bevölkerungsschwachen Gebiete sind im Parlament deutlich übervertreten. So hat der Wahlkreis Norðvesturkjördæmi (Nordwesten) mit 9 Sitzen doppelt so viel Gewicht wie der (bevölkerungsmässig ungleich grössere) Wahlkreis Suðvesturkjördæmi (Südwesten) mit 12 Sitzen.[1] Nach dem Entwurf des Verfassungsrats würden die Sitze künftig proportional auf die Wahlkreise verteilt. Mit einer Zustimmung von 56 Prozent war dieser Vorschlag der umstrittenste in der Volksabstimmung.

Ob die Änderungen tatsächlich in Kraft treten, ist offen, da die Abstimmung nicht bindend war. Das letzte Wort über die neue Verfassung liegt nicht beim Volk, sondern beim Parlament. Und wie viel Mitbestimmung dieses zulassen wird, steht auf einem anderen Blatt.

 


[1] Dieses Verhältnis von 1:2 ist allerdings das Maximum, das von der geltenden Verfassung akzeptiert wird. Deshalb würde Suðvesturkjördæmi bei den nächsten Wahlen einen Sitz von Norðvesturkjördæmi bekommen und die Ungleichheit so etwas gemindert. Übrigens ist bei Nationalratswahlen in der Schweiz das Verhältnis des Stimmgewichts von Appenzell-Innerrhoden zu jenem von Appenzell-Ausserrhoden mit 1:3.7 deutlich ungleicher als zwischen den isländischen Wahlkreisen.

Exekutivwahlen: Majorz oder Proporz?

Im Kanton Aargau soll die Regierung künftig nicht mehr mittels Mehrheits-, sondern mittels Verhältniswahl bestimmt werden. Das fordern zwei SVP-Grossräte – interessanterweise kurz vor den Regierungsratswahlen in zwei Wochen, wo die Partei einen zweiten Sitz im fünfköpfigen Gremium anstrebt. Bisher muss sich die SVP trotz eines Wähleranteils von 32 Prozent mit einem einzigen Sitz zufrieden geben. Bei einer Proporzwahl würde sich dies wohl ändern. Verlierer wären die Grünen, die heute mit lediglich knapp 9 Prozent Wähleranteil eine Regierungsrätin stellen.

Den Proporz auf Regierungsebene bereits eingeführt hat man in der Stadt Bern. Wenn die Stimmbürger am 25. November den Gemeinderat – die Stadtberner Regierung – bestimmen, kommt wie immer das Verhältniswahlrecht zum Zug. Auch in Bern gibt es Diskussionen über das Wahlverfahren, seit der «Bund» kürzlich ausgerechnet hat, dass das etablierte Hagenbach-Bischoff-Verfahren das Rot-Grün-Mitte-Bündnis bevorzugt. Interessanterweise wird das Proporzwahlrecht an sich in der Debatte nicht in Frage gestellt. Die Diskussion entbrannt sich vielmehr am konkreten mathematischen Verfahren, da das Sainte-Laguë-Verfahren die Machtverteilung entscheidend verschieben würde.

Den Diskussionen in beiden Kantonen ist gemein, dass sie grösstenteils entlang der parteipolitischen Gräben verlaufen. Die oberflächlichen Debatten blenden die Unterschiede zwischen der Mehrheits- und der Verhältniswahl fast vollständig aus.

Dabei sind diese durchaus fundamental. Das Proporzwahlsystem hat den Zweck, dass die Parteien möglichst entsprechend ihrer Unterstützung unter den Wählern im zu wählenden Gremium vertreten sind. Dieses soll ein möglichst genaues Abbild der Bevölkerung darstellen. Demgegenüber wird bei der Majorzwahl die Person bewusst über die Partei gestellt: Jede und jeder der Gewählten soll von einer (zumindest relativen) Mehrheit der Stimmbürger getragen werden. Damit verbunden ist ein klarer Auftrag: Die Gewählten vertreten nicht das Partikularinteresse eines bestimmten Teils der Bevölkerung, sondern das Interesse einer Mehrheit der Wähler. Das ist auch der Grund dafür, dass in fast allen Kantonen das Parlament in einer Verhältniswahl, die Regierung dagegen mittels Mehrheitswahl gewählt wird: In Parlamenten ist eine möglichst wahrheitsgetreue Abbildung der Präferenzen der Wähler gewünscht, während von Regierungsmitgliedern sachorientierte Politik und Übernahme von Verantwortung erwartet wird.

Solche Überlegungen spielen im Aargau und in Bern höchstens am Rande eine Rolle. Stattdessen sind die Diskussionen vor allem von der Frage geprägt, welches System welcher Partei nützen würde. Es zeigt sich einmal mehr das bekannte Phänomen: Fragen des politischen Systems sind auch (und oft in erster Linie) parteipolitische Fragen. Denn ob die Spielregeln geändert werden oder nicht, wird stets unter den bestehenden Regeln entschieden, und gegen eine Änderung stellen sich typischerweise jene, die von den bestehenden Regeln profitieren.

Das ist zwar weder überraschend noch verwerflich. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn die Politiker bei der Diskussion über Regierungswahlverfahren einmal die konkreten Vor- und Nachteile von Propoz und Majorz in den Fokus ihrer Überlegungen stellen würden anstatt des Schicksals der eigenen Partei.


Einen interessanten Beitrag zum Thema hat vor einiger Zeit Mark Balsiger in seinem Blog geschrieben.

Das Schweizer Wahlsystem wird immer unproportionaler

Die Vorteile des Pukelheim-Systems wurden bereits vergangene Woche in diesem Blog thematisiert. Die Vorteile verdeutlichen sich, wenn man die Resultate der eidgenössischen Wahlen der vergangenen Jahre einmal genauer analysiert. In der Schweizer Bundesverfassung steht zwar, dass der Nationalrat nach dem Prinzip des Proporzes gewählt wird. Die Zahlen zeigen aber: In Tat und Wahrheit werden nationale Wahlen in der Schweiz immer unproportionaler und die Ergebnisse zunehmend verzerrter.

Das unter Wissenschaftern am besten akzeptierte Mass für die Proportionalität von Wahlsystemen ist der «Gallagher Index of Disproportionality», der auf den irischen Politikwissenschafter Michael Gallagher zurückgeht. Der Index berechnet die Disproportionalität, indem er für jede Partei die Differenz zwischen ihrem Stimmenanteil und ihrem Sitzanteil quadriert und die Werte zusammenzählt (man spricht auch von der Methode des kleinsten Quadrats). Je tiefer also der Indexwert, desto höher die Proportionalität. Den tiefsten Wert erreicht aktuell Südafrika mit 0.30, vor Dänemark (0.73) und den Niederlanden (0.81).

Das Schweizer Wahlsystem schneidet wesentlich schlechter ab.[1] Bei den Nationalratswahlen 2003 ergab sich ein Wert von 2.30, vier Jahre später stieg er auf 2.53. Bei den Wahlen im vergangenen Herbst erreichte er schliesslich 3.66.[2] Das ist der dritthöchste Wert der Nachkriegszeit.

Die Werte des Gallagher-Index für die Nationalratswahlen 2003, 2007 und 2011 (links). Auf der rechten Seite die entsprechenden (hypothetischen) Werte für das Hagenbach-Bischoff-System ohne Listenverbindungen sowie das Pukelsheimsystem. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Die Werte des Gallagher-Index für die Nationalratswahlen 2003, 2007 und 2011 (links). Auf der rechten Seite die entsprechenden (hypothetischen) Werte für das Hagenbach-Bischoff-System ohne Listenverbindungen sowie das Pukelsheimsystem. (Zum Vergrössern auf die Grafik klicken.)

Ein Grund für die steigende Disproportionalität ist der Wandel der Schweizer Parteienlandschaft. Die etablierten Parteien verlieren an Unterstützung in der Bevölkerung, neue Kräfte drängen aufs politische Parkett. Diese werden jedoch durch das Wahlsystem benachteiligt. Das gegenwärtige System mit den teilweise sehr kleinen Wahlkreisen ist den veränderten Realitäten in der Schweizer Politik immer weniger gewachsen.

Das Pukelsheim-System bietet hier klar die bessere Alternative: Wendet man das System auf die Wahlen 2011 an, ergibt sich beim Gallagher Index of Disproportionality ein Wert von 0.44. Damit würde das Schweizer Wahlsystem in Sachen Proportionalität in der gleichen Liga wie Südafrika, Dänemark oder die Niederlanden spielen.

Noch etwas anderes offenbart die Analyse: Die Vorstellung, die Abschaffung von Listenverbindungen hätte ein weniger verzerrtes Wahlsystem zur Folge, ist ein Trugschluss. Rechnet man die Sitzgewinne und -verluste bei den letzten Nationalratswahlen heraus, steigt der Indexwert sogar auf 4.33. Ohne Listenverbindungen wäre das Wahlsystem also noch unproportionaler. Dass Listenverbindungen zu gewissen Verzerrungen führen, ist indes unbestritten. Diese Verzerrungen lassen sich jedoch eliminieren, ohne gleichzeitig neue einzuführen: Die Lösung heisst Pukelsheim.

Noch stemmen sich die etablierten Parteien hartnäckig gegen eine Wahlrechtsreform. Das ist nachvollziehbar, würden bei einer Einführung des Pukelsheim-Systems Sitze doch vor allem die grossen Parteien Sitze abgeben müssen. Wenn allerdings immer mehr Kantone ihr Wahlsystem ändern müssen, weil es das Wahlergebnis zu stark verzerrt, wird es immer schwieriger, das Wahlsystem auf nationaler Ebene – das den Wählerwillen noch stärker verfälscht – zu rechtfertigen. Wer weiss, vielleicht bekommt die Schweiz irgendwann doch noch ein Wahlsystem, das im Einklang mit ihrer Verfassung steht.


[1] Wobei Ländervergleiche mit Vorsicht zu geniessen sind, weil verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Zahl der Parteien einen Einfluss auf den Index haben.

[2] Die Forscher vom Trinity College Dublin kommen auf etwas andere Werte. Möglicherweise liegen dieser Abweichung Rundungsunterschiede zugrunde.

Wenn der Proporz nicht proportional ist – oder: Eine Ode an Pukelsheim

Ein Gastbeitrag von Claudio Kuster, persönlicher Mitarbeiter von Ständerat Thomas Minder.

Die Wahlkreise der nationalen Proporzwahl (Nationalratswahlen) sind hinsichtlich der zu vergebenden Mandate sehr unterschiedlich gross: Sie reichen von kleinen Einer- (AI, AR, GL, NW, OW und UR) und Zweierwahlkreisen (JU und SH) bis hin zu den bevölkerungsreichsten Kantonen Waadt, Bern und Zürich mit deren 18, 26 und 34 Mandaten. Der schiere Unterschied dieser Wahlkreise stellt jedoch – obschon immer wieder kritisch betrachtet[1] – per se kein staatspolitisches Problem dar.

Denn es ist zwar richtig, dass die Zürcher Stimmberechtigten 34 Mal so viele Parlamentarier in den Nationalrat entsenden können wie diejenigen aus dem Kanton Glarus beispielsweise. Doch je zu vergebender Sitz kommt gleichzeitig der Stimmabgabe des Glarner Stimmbürgers – gegenüber derjenigen des Zürchers – eben auch ein 34 Mal so hohes Stimmgewicht zu. (Genau genommen sind es sogar ein überproportionales 35.4-Faches, da Glarus über einen «aufgerundeten» Nationalratssitz verfügt. In Appenzell Innerrhoden beträgt das Vielfache des Stimmgewichts je Wähler und Mandat gegenüber dem Kanton Zürich sogar 88.0.)

Zudem wurde bei der Gründung des Bundesstaats just das Zweikammersystem mit föderalem Korrektiv installiert, welches qua Ständerat allen Kantonen – mit ihren jeweils zwei Standesvertretern – das gleiche Stimmengewicht im nationalen Parlament zugesteht. Die Kritik an unterschiedlich grossen Wahlkreisen wird somit durch das Zweikammersystem ad absurdum geführt. Der Nationalrat, beziehungsweise sein Wahlprozedere, braucht nicht zu einer – zweiten! – Standeskammer umfunktioniert zu werden.

Dennoch, ein wesentlicher Mangel haftet der seit 1919 angewandten Proporzwahl für den Nationalrat durchaus an: Das Sitzzuteilungsverfahren nach Hagenbach-Bischoff führt zu nicht optimalen, das heisst nicht immer repräsentativen und teilweise verfälschten, da verzerrten Ergebnissen. Denn in den heute vorherrschenden kleineren und mittelgrossen Wahlkreisen findet keine unverfälschte Stimmabgabe statt, da effektiv nur Listen von grösseren Parteien reelle Aussichten auf einen Wahlerfolg zuteil kommt. Man spricht von einem sogenannten (zu hohen) natürlichen Quorum.

Im Kanton Schaffhausen mit seinen zwei Nationalratssitzen beispielsweise beträgt dieses Mindestquorum faktisch 33,3 Prozent. Nur jene Listen, welche auf wenigstens diesen Wähleranteil gelangen, erhalten ein Mandat auf sicher. Bei den letzten Wahlen 2011 erreichten dies die zwei Parteien SVP und SP. Die 18 % Wählerinnen und Wähler der drittstärksten Partei FDP (sowie der damit verbundenen Listen von CVP und jf) indessen konnten zwar von ihrer Präferenz Gebrauch machen, doch mit der gleichzeitigen Gewissheit, dass ihr Urnengang höchstwahrscheinlich keinen Niederschlag im eidgenössischen Parlament finden wird. Je nach Kanton existieren also – nicht prozedural gewollt, aber mathematisch bedingt – Sperrquoten von 11,1 (TI) über 16,7 (BS, GR und NE) bis hin zu 50 Prozent (oben erwähnte Einerwahlkreise).

Das Wahlverfahren sei daher durch die «doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung» (besser bekannt als «doppelter Pukelsheims» oder «Neues Zürcher Zuteilungsverfahren») zu ersetzen, so wie es kürzlich Ständerat Thomas Minder (parteilos, SH) in seiner Motion «Doppelter Pukelsheim bei Nationalratswahlen» eingebracht hat.

Dabei werden die Sitze in einem ersten Schritt auf die Parteilisten gemäss nationalem Wähleranteil verteilt, der Oberzuteilung. Erst in einer zweiten Runde wird die Zuteilung auf die einzelnen Kantone getätigt. Dadurch werden insbesondere Reststimmen, die gerade in kleineren Kantonen und bei kleineren Parteien heute wertlos verfallen, immerhin der entsprechenden Partei andernorts gutgeschrieben.

Aus Sicht des Wählers würde es fortan durchaus sinnvoll, auch in kleineren Kantonen, ja selbst in solchen mit bloss einem einzigen Nationalratsmandat, eine Liste einer kleineren Partei einzulegen. Zwar wird dadurch kaum dem Kandidaten im eigenen Kanton zum Sieg verholfen, jedoch zählt die Stimme für die Partei auf nationaler Ebene; sie fliesst in die Oberzuteilung ein. Dadurch werden immerhin Kandidaten jener Partei in anderen Kantonen indirekt unterstützt.

Das heutige System benachteiligt tendenziell die kleineren Parteien, wobei je nach Konstellation (insbesondere abhängig von Listenverbindungen, siehe hinten) auch grössere Parteien wie beispielsweise die FDP Profiteure eines Systemwechsels sein könnten: Bei den Wahlen 2007 hätte die FDP mit «Pukelsheim» zwei zusätzliche Sitze erhalten, während sie bei den Wahlen 2011 auf die gleiche Sitzanzahl gelangt wäre.

Die vollständigen Sitzverschiebungen der Oberzuteilung sehen in einer Ex-post-Neuberechnung bei den vergangenen zwei Nationalratswahlen wie folgt aus:

Partei NR-Wahlen 2007[2] NR-Wahlen 2011[3]
SVP -3 -1
SP -3 -8
FDP +2 =
CVP -2 -3
GPS -1 +2
GLP = -1
BDP +2
EVP +3 +2
Lega = =
CSP = +1
CSPO =
EDU +2 +3
LPS =
MCG/MCR =
SD +1
Solidarités/PDA/AL = (PDA) / +1 (Sol.) +2
Piraten +1

Die hier dargelegte Problematik existiert – zum Teil mehr, zum Teil weniger akzentuiert – auch auf Stufe der Kantone, bei den (Proporz-)Wahlen für die kantonalen Legislativen (und analog bei Kommunalparlamentswahlen, sofern verschiedene Wahlkreise existieren, beispielsweise Stadtkreise). Das Bundesgericht schritt daher in den letzten Jahren schon in etlichen Kantonen und in der Stadt Zürich ein, da es das angewandte Wahlverfahren als bundesverfassungswidrig taxierte. Insbesondere das Rechtsgleichheitsgebot sowie die Garantie der politischen Rechte (Art. 8 und Art. 34 BV) wurden verletzt.

Auf direkte oder zumindest indirekte Pressionen aus Lausanne hin, stellten so die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen ihr Wahlsystem auf den «Doppelten Pukelsheim» um. 2010 rügte das Bundesgericht die Kantone Zug und Nidwalden: Zug wird sein Wahlsystem bis 2014 umstellen; der Nidwaldner Landrat hat angedeutet, ebenfalls den «Pukelsheim» einzuführen. Im Kanton Uri wird derweil proaktiv über das zukünftiges Wahlsystem gerungen, wobei nach der Ablehnung der Volksinitiative «Kopf- anstatt Parteiwahlen» die Variante «Majorzwahl» kaum mehr zur Diskussion steht. Als Ausweg bleibt auch hier – nebst der Vergrösserung der Wahlkreise – bald nur noch «Pukelsheim».

Aufgrund von Beschwerden befasste sich das Bundesgericht zudem kürzlich mit dem Kanton Schwyz, welcher sehr kleine (z.T. Einer-) Wahlkreise kennt, da diese den einzelnen Gemeinden entsprechen. In konstanter Rechtsprechung hielt das höchste Gericht in diesem Appellentscheid[4] fest:

«Ein Proporzverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es den verschiedenen Gruppierungen eine Vertretung ermöglicht, die weitgehend ihrem Wähleranteil entspricht. Soweit in einer Mehrzahl von Wahlkreisen gewählt wird, hängt die Realisierung des Verhältniswahlrechts u.a. von der Grösse der Wahlkreise und damit zusammenhängend vom natürlichen Quorum ab. (…) Genügt die Ausgestaltung eines Wahlsystems diesen Anforderungen nicht, so ist es mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben von Art. 34 Abs. 2 BV nicht vereinbar. (…) Je mehr Mandate einem Wahlkreis zustehen, desto tiefer ist das natürliche Quorum, d.h. der Stimmenanteil, den eine Liste benötigt, um bei der ersten Sitzverteilung einen Sitz zu erhalten. Ein tiefes natürliches Quorum trägt dazu bei, dass alle massgeblichen politischen Kräfte nach Massgabe ihrer Parteistärke im Parlament Einsitz nehmen können. (…) Hohe natürliche Quoren bewirken, dass nicht bloss unbedeutende Splittergruppen, sondern auch Minderheitsparteien mit einem gefestigten Rückhalt in der Bevölkerung von der Mandatsverteilung ausgeschlossen bleiben. (…) Um der Rechtssicherheit willen hat das Bundesgericht festgehalten, dass natürliche Quoren, welche die Limite von 10 % übersteigen, mit einem Verhältniswahlrecht grundsätzlich nicht zu vereinbaren sind.»

Diesem «schwerwiegenden Verstoss» gewahr, beantragt daher der Bundesrat mit gleichlautender Begründung dem Kanton Schwyz die Gewährleistung zum Wahlsystem in der neuen Kantonsverfassung (§48 Abs. 3) zu versagen: «(…) hohe Quoren verzerren den Proporz und bewirken eine Ungleichbehandlung der Stimmberechtigten innerhalb des Wahlkreises. Sie führen zu einer grossen Zahl an gewichtslosen Stimmen, weil die gewählten Listen keinen Sitz erringen. Für die kleineren Parteien wirken sie als Wahlkreissperre.»

Wie gezeigt, müssen in einem Wahlkreis mindestens neun Sitze zu vergeben sein, damit der Proporz gewahrt werden kann und die Wahl nicht de facto zu einer verkappten Majorzwahl verkommt. Unterzöge man nun die nationalen Wahlkreise einer (hypothetischen) abstrakten Normenkontrolle, so müssten die Wahlkreise in nicht weniger als 19 Kantonen (AR, AI, BL, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SZ, SO, TG, TI, UR, VS und ZG) als bundesverfassungswidrig bezeichnet werden. Lediglich in den 7 bevölkerungsreichsten Kantonen (AG, BE, GE, LU, SG, VD und ZH) mit jeweils mindestens neun Mandaten, ist der Proporz auch tatsächlich einigermassen proportional.

Die vorliegende naheliegende Forderung, «Pukelsheim» auch für die nationalen Proporzwahlen zu verwenden, wurde bereits vor einigen Jahren in den Nationalrat getragen (Vorstösse 03.3377, 07.3884 und 09.410), jedoch nicht weiter verfolgt. Verständlich, konnten doch erst bei den kommunalen Wahlen des Zürcher Gemeinderates (2006 und 2010) sowie bei den kantonalen Wahlen in Zürich (2007 und 2011), Schaffhausen (2008 und 2012) und Aargau (2009) Erfahrungen mit dem neuen Berechnungssystem gemacht und Vertrauen erlangt werden. Die Akzeptanz, sowohl im Elektorat wie auch bei den Parteien und ihren Kandidaten, erscheint sehr hoch; Rufe zurück zu «Hagenbach-Bischoff» waren nirgends zu vernehmen. Der Bundesrat attestierte so 2008 bei der Beantwortung eines analogen Postulats immerhin: «Wenn sich das System allenthalben bewährt, kann eine Einführung auf Bundesebene geprüft werden.» Es scheint nun die Zeit reif, das bundesrätliche Versprechen einzulösen.

Diesen Lobeshymnen zum Trotz: Auch «Pukelsheim» ist nicht perfekt, können und würden doch durchaus gewisse Paradoxien auftreten. So beispielsweise, dass in einem Wahlkreis die Partei X mehr Sitze erhalten kann wie die Partei Y, obschon X weniger Stimmen erlangte als Y. Doch solche und andere, teilweise verheerendere Paradoxien (Beispiel: Partei X hätte mehr Sitze geholt, wenn sie weniger Stimmen erzielt hätte) gibt es in jedem erdenklichen Wahlsystem. Es ist gar bewiesen, dass das perfekte Wahlsystem ohne jegliches Paradoxon schlicht inexistent ist.[5]

Die genannten Nachteile und Verzerrungen lassen sich teilweise mit Listenverbindungen auffangen. Nur führen diese wiederum zu neuen Verzerrungen, welche ihrerseits den Wählerwillen inadäquat abbilden können und vereinzelt für Unverständnis sorgen. So seien an dieser Stelle die Motion Frehner «Verbot von Listenverbindungen bei den nationalen Parlamentswahlen» und Motion FDP-Liberale Fraktion «Wählerwillen ernst nehmen. Überparteiliche Listenverbindungen abschaffen» erwähnt, welche die Möglichkeit der Listenverbindung abschaffen wollen. Die darin genannten Widersprüche sind ernst zu nehmen, sie können das Vertrauen in das Wahlverfahren und somit in die Demokratie durchaus untergraben.

Jene Vorstösse würden jedoch nicht befriedigen, da sie lediglich die Symptome des heutigen Systems verlagern würden. Denn das Aufsplitten in die einzelnen Parteilisten würde die dargelegten Unzulänglichkeiten des Systems Hagenbach-Bischoff wiederum akzentuieren. So lautet denn auch die Stellungnahme des Bundesrates zu den beiden Motionen: «[Die Listenverbindungen] sind eine verbreitete Folgeerscheinung des geltenden Mandatszuteilungsverfahrens Hagenbach-Bischoff. (…) Die von den Motionären vorgeschlagene Massnahme bekämpft einzig ein Symptom, nicht aber die Verzerrungen, die aus der höchst unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise resultieren. Änderungen am Wahlsystem müssten denn auch darauf abzielen, diese Verzerrungen zu eliminieren.»

Die Verzerrungen seien daher an der Wurzel anzupacken, da mit dem System «Pukelsheim» Listenverbindungen sowieso obsolet würden.


[1] Zwar nicht die nationale, sondern die kantonale Ebene betrachtend: «Unterschiedlich grosse Wahlkreise bewirken zudem, dass im Vergleich unter den Wahlkreisen nicht jeder Wählerstimme das gleiche politische Gewicht zukommt.» (BGer-Urteil 1C_407/2011, 1C_445/2011, 1C_447/2011 vom 19.03.2012, siehe auch FN 4)

[3] Eigene Berechnung mit BAZI: http://www.math.uni-augsburg.de/stochastik/bazi/ (anderslautend: Hermann, Michael, Twitter 25.07.2012: https://twitter.com/mhermann_/status/228027221724516352)

[5] Weber, Anina, «Vom Proporzglück zur Proporzgenauigkeit», in: AJP 11/2010 S. 1373/1377

Versuch einer Regierungsreform – Folge 742

Bundeshaus

Unter der Bundeshauskuppel wird eine Regierungsreform diskutiert – mal wieder. Bild: Christoph Hurni

Wenn am Montag die Herbstsession des eidgenössischen Parlaments beginnt, steht für den Nationalrat ein nur allzu bekanntes Geschäft auf dem Programm: Unter dem Titel «Staatsleitungsreform» schreiben Parlament und Bundesrat seit über einem Jahrzehnt an einem neuen Kapitel in der Chronologie der Anläufe zu einer Regierungsreform.

Die Diskussion über eine Reform der Bundesregierung reicht wesentlich weiter zurück. Im Prinzip wird darüber gestritten, seit es den Bundesrat gibt. Von den zahllosen Vorschlägen, die vonseiten des Parlaments und (seltener) der Regierung eingebracht werden, war allerdings keiner vom Erfolg gekrönt. Und es sieht nicht danach aus, dass sich daran in nächster Zeit etwas ändern würde.

Das Problem scheint zu sein, dass selbst unter jenen Politikern, die eine Reform grundsätzlich befürworten, keine Einigkeit darüber besteht, wo eigentlich der Schuh drückt. Gemeinsam ist ihnen nur das diffuse Gefühl, dass unsere Regierung nicht optimal funktioniert. Aber schon bei der Diagnose der Ursachen gehen die Meinungen weit auseinander.

Viele Politiker machen die Probleme an einer grundsätzlichen Führungsschwäche fest. Sie fordern daher eine Stärkung des Bundespräsidiums. Im Raum steht gegenwärtig die Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten auf zwei Jahre. Dieser könnte – so die Idee – eine stärkere Rolle innerhalb des Gremiums einnehmen und sich international besser vernetzen. Die Idee stammt vom Bundesrat selbst. Im Nationalrat zeichnet sich allerdings ein Nein ab. Das Problem ist, dass eine Stärkung des Präsidiums zwangsläufig dem Prinzip von Machtteilung und Konkordanz innerhalb der Regierung widerspricht. Das Schweizer Regierungssystem basiert gerade auf dem Fehlen einer eigentlichen Führung, die den Kurs des Gremiums vorgeben würde – auch wenn die Konkordanz zunehmend ausgehöhlt wird.

Einer ganz anderen Diagnose liegt der Vorschlag einer Erweiterung des Bundesrats zugrunde: Die Befürworter dieser Idee führen die Schwächen der Schweizer Regierung vor allem auf die hohe Arbeitsbelastung der sieben Mitglieder zurück. Im Vergleich zu anderen Regierungen ist der Bundesrat tatsächlich relativ klein. Eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun, wie sie nun im Raum steht, birgt aber wiederum die Gefahr, dass sich das Problem der Führungsschwäche akzentuiert.

So blockieren sich die Befürworter der beiden Vorschläge gegenseitig. Als einzige Idee mit Chancen im Parlament bleibt somit die Erhöhung der Zahl von Staatssekretären übrig, die den Bundesrat entlasten sollen. Das ist allerdings keine Reform auf Regierungsebene, sondern auf Verwaltungsebene. Somit darf das Projekt einer Reform des Bundesrats einmal mehr als gescheitert betrachtet werden.

Die unendliche Geschichte der Schweizer Regierungsreform ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Bereits stehen weitere Vorschläge in den Startlöchern. Zu erwähnen ist insbesondere die Idee, bei der Wahl des Gremiums anzusetzen, die in diesem Blog zu einem früheren Zeitpunkt bereits diskutiert worden war. Eine entsprechende Parlamentarische Initiative des parteilosen Ständerats Thomas Minder steht vor der Beratung in der kleinen Kammer.