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Das Volk als Risikofaktor

Mit seiner Ankündigung, ein Referendum über die Mitgliedschaft Grossbritanniens in der EU durchzuführen, hat David Cameron in ein Wespennest gestochen. Die europäischen Partner werfen dem britischen Premierminister vor, sich von Europa abzuwenden, reden gar von «Erpressung». Und auch im Inland muss sich Cameron Kritik anhören. Oppositionsführer Ed Miliband schlug die Option eines Referendums sogleich aus. Sogar Camerons Koalitionspartner und Vize-Premier Nick Clegg sprach sich gegen die Pläne aus und warnte, ein Referendum würde «Unsicherheit» bringen und der Wirtschaft schaden.[1]

Die Kritik aus dem In- und Ausland ist aufschlussreich, weil sie einiges über das Demokratieverständnis gewisser Politiker aussagt. Eines der Highlights im negativen Sinn markieren die Ausführungen von Tony Blair in der jüngsten Ausgabe des «Spiegels». Die Aussagen des ehemaligen Premierministers sind stellenweise so grotesk, dass sie eine genauere Betrachtung verdienen.

«Ein Referendum ist ein unberechenbares Instrument der demokratischen Willensbildung. Wenn man nicht dazu gezwungen ist, sollte man die Finger davon lassen.»

Jede demokratische Entscheidung ist unberechenbar. Auch Wahlen sind unberechenbar. Nach Blairs Logik dürften also auch keine Wahlen mehr stattfinden. Falls Blair ein Regierungssystem ohne Risiko wünscht, wäre die Rückkehr zur absoluten Monarchie wohl der richtige Weg.

«Ich habe Probleme damit, wenn wir ein Referendum mit der Ausstiegsoption auf den Weg bringen und riskieren, dass Grossbritannien die Europäische Union verlässt.»

Und wenn die Bevölkerung nun der Meinung ist, Grossbritannien sollte die EU verlassen? Was sagt uns, dass diese Meinung «falsch» wäre? Die Tatsache, dass sie nicht mit der Meinung von Herrn Blair übereinstimmt?

Blair fährt fort:

«Mit der Frage von Reformen innerhalb Europas hat das nichts zu tun.»

Es spricht einiges dafür, dass die wirtschaftlichen und politischen Fehlentwicklungen in der EU sehr viel mit institutionellen Faktoren und insbesondere mit dem Mangel an demokratischer Mitbestimmung zu tun haben. Während Jahrzehnten haben die Regierungen der EU-Staaten Gesetzgebungskompetenzen verschoben – an die EU und insbesondere an den Europäischen Rat, letztlich also an sich selbst. Der Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungen ist immer indirekter geworden. Dabei wäre eben dieser Einfluss ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle, weil damit Fehlentscheide korrigiert werden könnten. An dieser Kontrolle mangelt es in der EU.

«Ob Politiker mitreden oder nicht, die Bürger werden diskutieren.»

Diskutieren dürfen sie also, die Bürger. Nur entscheiden offenbar nicht.

«Alle entwickelten Staaten der Welt müssen sich radikal ändern, um mit der Globalisierung, der Technologisierung und den Folgen der zunehmenden Alterung Schritt zu halten.»

Die Staaten müssen sich radikal ändern, meint Blair. Nur das politische System sollte genauso bleiben wie es ist. Es sollte höchstens noch ein bisschen weniger demokratische Mitbestimmung geben.


[1] Ironischerweise hatte Cameron selbst genau dasselbe Wort benutzt, als er die Pläne der Scottish National Party kritisierte, ein Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands abzuhalten.

Ein gewählter EU-Präsident zur «Stärkung der demokratischen Legitimation»?

Guido Westerwelle

Demokratisierung von oben: Guido Westerwelle. Bild: Wikipedia

Ein Interview Mario Montis hat in den letzten Tagen für Wirbel in Europa gesorgt. Der italienische Premierminister sagte im «Spiegel», die Regierungen der EU-Länder sollten weniger Rücksicht auf ihre Parlamente nehmen. «Wenn sich Regierungen vollständig durch die Entscheidungen ihrer Parlamente binden liessen, ohne einen eigenen Verhandlungsspielraum zu bewahren, wäre das Auseinanderbrechen Europas wahrscheinlicher als eine engere Integration», warnte er.

Dass Montis Aussagen von wenig Einsicht ins Funktionieren von Demokratien zeugen, sondern vielmehr sinnbildlich sind für die Hilfs- und Ideenlosigkeit der europäischen Politik, muss an dieser Stelle nicht nochmals erwähnt werden. Interessanter sind die Reaktionen auf das Interview, die vorab in Deutschland heftig und fast ausschliesslich negativ ausfielen. Kaum ein Politiker, der Monti nicht öffentlich für seine Aussage rügte. Auch Aussenminister Guido Westerwelle stimmte in den Chor der kritischen Stimmen ein. Eine Schwächung der europäischen Parlamente zugunsten der nationalen Regierungen komme nicht in Frage, erklärte er. «Wir brauchen eine Stärkung, nicht Schwächung, der demokratischen Legitimation in Europa.»

Dass sich Westerwelle die Gelegenheit, einem Technokraten – dann noch einem südeuropäischen – an den Karren zu fahren und sich selbst als grossen Demokraten zu präsentieren, nicht entgehen lässt, mag man ihm nicht verübeln. Bei der Art und Weise, wie der Aussenminister diese «Stärkung der demokratischen Legitimation» zu erreichen gedenkt, drängen sich allerdings Zweifel auf.

Im März sinnierte Westerwelle darüber, wie man die EU demokratischer machen könnte. Er brachte dabei die Idee auf, dass der EU-Präsident künftig direkt gewählt werden sollte. «Das könnte der EU neuen Schwung verleihen», meinte er.

Ob ein direkt gewählter Präsident die gewünschte Demokratisierung bringen würde, ist allerdings aus mehreren Gründen fraglich.

Zunächst besteht das Demokratiedefizit der EU nicht darin, dass die Bürger ihre Repräsentanten nicht (direkt) wählen dürften, sondern im mangelnden Einfluss auf die EU-Gesetzgebung. Denn der Einfluss des (gewählten) EU-Parlaments auf die Rechtsetzung ist gegenüber dem EU-Rat stark eingeschränkt. Allerdings dürfte sich daran auch mit einem gewählten Präsidenten nichts ändern, denn dieser dürfte wohl kaum Gesetze im Alleingang verabschieden – und falls doch, dürfte sich Europa bald mit ganz anderen Problemen als Schuldenkrisen herumschlagen…

Problematisch ist darüber hinaus, dass der Präsident in einem einfachen Mehrheitswahlsystem gewählt würde. Das würde dazu führen, dass er nur etwas mehr als die Hälfte der Bürger vertreten würde. Derart disproportionale Wahlergebnisse sind Europa fremd. Die meisten europäischen Länder sind parlamentarische Demokratien mit Proporzsystem – ziemlich exakt das Gegenteil eines präsidentiellen Systems, wie es Westerwelle für die EU vorschwebt. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Bürger in einem solchen System wirklich repräsentiert fühlen würden.

Zudem stellt sich die Frage, weshalb Westerwelle mit seinen Reformideen beim EU-Präsidenten anfängt. Die EU von oben zu demokratisieren, wäre zweifellos ein bequemer Ansatz – bloss funktioniert er nicht. Denn die Ebenen darunter werden durch die Wahl des Präsidenten nicht demokratischer. Die Feststellung, dass die EU undemokratisch ist, basiert aber auf einer Entwicklung am anderen Ende: Die europäische Integration hat den Einfluss nationaler Parlamente zugunsten nationaler Regierungen eingeschränkt. Westerwelles Vorschlag würde daran nichts ändern, dafür würde er einer Exekutive mehr Macht geben, die von gar keinem Parlament kontrolliert wird.

Wie nun derselbe Westerwelle behaupten kann, die «parlamentarische Kontrolle der Europapolitik» stehe «ausserhalb jeder Diskussion», bleibt sein Geheimnis.

Nichts zu feiern am 1. August

Am kommenden Mittwoch ist es wieder so weit: Inmitten von Feuerwerk, Böllern und Rabattaktionen begeht die Schweiz ihren Nationalfeiertag. Politiker von rechts bis links besinnen sich in mehr oder weniger originellen Reden auf die Ursprünge des Landes und beschwören die Tugenden unserer Vorväter.

Dabei ist die die Bedeutung des 1. Augusts 1291 für die Schweizer Geschichte mehr als zweifelhaft. Das scheint bei den Feierlichkeiten auch gar keine Rolle zu spielen. Der 1. August ist nur ein weiterer Mythos im schweizerischen Selbstverständnis. Und beim Zelebrieren von Mythen möchte man sich möglichst gar nicht durch Fakten stören lassen.

Der Blick auf die historische Tatsachen lohnt sich trotzdem, denn er fördert interessante Einsichten über das nationale Bewusstsein der Schweizer zutage. Vor allem zeigt er aber, dass der 1. August als Nationalfeiertag zwar diffuse Sentimentalitäten zu befördern vermag, jedoch denkbar ungeeignet ist, die Errungenschaften des Landes zu würdigen.

Erstens sind vom Bundesbrief wenig mehr als das Jahr und die beteiligten Parteien bekannt. Schon das genaue Datum kennen wir nicht. Auch ist unklar, welche Bedeutung dieses Dokument damals hatte, denn aus dem gleichen Zeitraum stammt eine Reihe weiterer Verträge. Angesichts der unklaren Faktenlage die Gründung der Schweiz an diesem Papier festzumachen, ist mindestens fragwürdig.

Zweitens hat am 1. August genaugenommen nur die Innerschweiz etwas zu feiern. Denn bei der «Gründung» der Schweiz anno 1291 waren lediglich drei der heute 23 Stände vertreten. Unter anderem fehlten die gesamte romanische und protestantische Schweiz. Erst nach und nach kamen weitere Kantone hinzu.

Selbst als die Eidgenossenschaft sich auf ihre heutige Grösse ausgedehnt hatte, waren sich die einzelnen Gebiete nicht gleichgestellt. Aargau, Thurgau, die Waadt und das Tessin waren Untertanengebiete ohne Rechte. Andere Kantone konnten beispielsweise in der Aussenpolitik nicht mitreden. Erst mit der Gründung des Bundesstaats 1848 wurde die Gleichheit der Kantone dauerhaft festgesetzt.

Drittens kann man bei der Unterzeichnung des Bundesbriefs kaum von der Gründung einer Nation sprechen. Vielmehr handelte es sich bei der Eidgenossenschaft zunächst um ein einfaches Bündnis eigenständiger Gebiete. Ähnlich der Nato umfasste der Pakt die Pflicht der Vertragsparteien, sich untereinander nicht anzugreifen und sich bei Angriffen von aussen gegenseitig Beistand zu leisten. In der Praxis funktionierte das allerdings nicht immer nach Plan. So rief Bern, als es 1798 von den Franzosen angegriffen wurde, die anderen Kantone vergeblich um Unterstützung an. Diese waren nicht bereit, für den hoffnungslosen Kampf eigene Soldaten zu opfern, so dass Napoleon Bonaparte die Schweiz ohne Mühe unter seine Kontrolle bringen konnte.

Viertens – und das ist das Entscheidende – haben die Grundwerte der Schweiz wenig bis gar nichts mit dem 1. August zu tun. Selbst wenn man die bisher genannten Punkte als unbedeutende historische Details abtut, ist damit noch nicht erklärt, weshalb wir die Errungenschaften der Schweiz, die wir jedes Jahr feiern, mit dem Jahr 1291 in Verbindung bringen. Die Demokratie, der liberale Rechtsstaat, die Gewaltenteilung, der föderalistische Bundesstaat – dies alles lag 1291 noch in weiter Ferne.

Natürlich waren sich dessen auch die liberalen Politiker des 19. Jahrhunderts bewusst. Die Wahl des 1. Augusts als Nationalfeiertag war damals eine Konzession an die katholisch-konservativen Gegner des Bundesstaats, die man nicht unnötig verärgern wollte, indem man sie am Nationalfeiertag an die Niederlage im Bürgerkrieg erinnerte.

Heute allerdings sind die tiefen ideologischen Gräben von damals überwunden. Es gibt somit keinen Grund mehr, am Nationalfeiertag an ein zweifelhaftes Ereignis in der dunklen Frühzeit der Schweizer Geschichte zu erinnern. Natürlich hat auch das Jahr 1291 seine historische Bedeutung für unser Land. Doch um die Grundwerte, auf denen die heutige Schweiz fusst, zu würdigen, ist nur ein Datum wirklich angemessen: Der 12. September – der Tag der Bundesstaatsgründung 1848.

 

 

Update 6.9.2012: Der Schriftsteller Alex Capus nimmt sich des Themas in einem Artikel in der heutigen WOZ an.

Der Fürst droht, das Volk spurt

Das Schloss Vaduz. Bild: fisherbray (Flickr)

Formell stimmt die Bevölkerung Liechtensteins am 1. Juli über eine Volksinitiative ab, welche die direkte Demokratie stärken will. Bisher hat der Landesfürst bei Gesetzes- und Verfassungsänderungen stets das letzte Wort. Als Staatsoberhaupt muss er jedes Gesetz sanktionieren und hat somit ein Vetorecht.

Die Volksinitiative «Ja – damit deine Stimme zählt» fordert, dass dieses Vetorecht bei Volksabstimmungen abgeschafft wird[1], so dass die Stimmbürger bei Volksentscheiden auch tatsächlich entscheiden können, ohne auf das Wohlwollen des Fürsten angewiesen zu sein.

Formell geht es im Ländle also um eine bescheidene Anpassung der bestehenden Regeln. Faktisch geht es aber längst um viel mehr: Erbprinz Alois hat aus der Volksabstimmung kurzerhand ein Plebiszit über Sein oder Nichtsein der Monarchie gemacht, indem ankündigte, das Fürstenhaus werde die politische Verantwortung vollständig abgeben, sollte die Initiative angenommen werden. Das Ergebnis der Abstimmung steht damit faktisch schon fest, denn die meisten Liechtensteiner – auch jene, die eine Ausweitung der Volksrechte befürworten – stehen hinter der Staatsform der Monarchie. Für eine geringfügige Verfassungsänderung werden sie diese nicht aufs Spiel setzen wollen.

Mit seiner Ankündigung greift Alois auf ein bewährtes Mittel zurück: Auch sein Vater, Fürst Hans-Adam II., wusste Einschüchterung als Mittel zu nutzen, um seine politischen Ziele zu erreichen: Die neue Verfassung – welche die Macht des Fürsten deutlich ausweitete – boxte er 2003 durch, indem er dem Stimmvolk für den Fall einer Ablehnung mit dem Wegzug drohte. Angesichts des Rückhalts, den die Monarchie in der Bevölkerung geniesst, muss die Zustimmung von 65 Prozent der Stimmberechtigten geradezu als Enttäuschung gewertet werden.

Nun wiederholt sich also das ganze Spiel: Der Fürst droht – und die Volksabstimmung wird zur Farce. Schon das Vetorecht ist ein Affront gegen die Volksrechte. Aber Volksentscheide mit Drohungen zu verknüpfen steht in eklatantem Widerspruch zu jedem Verständnis von Demokratie.

In einer Volksabstimmung haben die Stimmbürger die Wahl zwischen dem bestehenden Recht und einer Änderung des Gesetzes bzw. der Verfassung. Wer – wie Alois – diese Frage willkürlich mit einer ganz anderen verknüpft, verletzt das Prinzip der unverfälschten Stimmabgabe. Die Bürger können am 1. Juli nicht frei ihre Meinung zum fürstlichen Vetorecht abgeben. Vielmehr nehmen sie an einer erzwungenen Vertrauensabstimmung teil, deren Ergebnis nichts mit der eigentlichen Fragestellung zu tun hat.

Am 1. Juli wird eine Mehrheit der Liechtensteiner dem Fürsten das Vertrauen aussprechen und die Volksinitiative notgedrungen ablehnen. Den Entscheid kann man gut finden oder schlecht. Doch demokratisch ist er nicht.


[1] Bei Parlamentsentscheiden bliebe das Vetorecht bestehen.

Weise Worte

Politiker sind die Berufsgruppe, denen die Europäer mit Abstand am wenigsten Vertrauen entgegenbringen. Dies hat eine Umfrage von Reader’s Digest ergeben. Nur gerade 8 Prozent der Befragten gaben an, Politikern zu vertrauen. Kein Vergleich zu den Feuerwehrmännern, die mit 93 Prozent obenaus schwingen.

Angesichts solch miserabler Werte ist es höchste Zeit, sich wieder einmal die unbestreitbaren Vorzüge von Politikern in Erinnerung zu rufen.

Die falsche Frage

Es sind wohl die detailliertesten Zahlen, die zum Thema der Parteienfinanzierung in der Schweiz je publiziert wurden: In einer heute veröffentlichten Studie [PDF] im Auftrag des Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements analysierte das Institut Sotomo der Universität Zürich unter Leitung von Michael Hermann die Werbeausgaben für Abstimmungen und Wahlen zwischen 2005 und 2011.

Die Untersuchung bestätigt im Wesentlichen frühere Untersuchungen und allgemeine Vermutungen:

  • Unter den Parteien hat die SVP mit Abstand am meisten Geld für Kampagnen zur Verfügung.
  • Bei Abstimmungen gibt es teilweise beträchtliche Unterschiede zwischen Befürwortern und Gegnern, was das Werbebudget betrifft. In jeder dritten Abstimmung betrug das Verhältnis der Werbebudgets 1 zu 4.
  • Die grössten Unterschiede bestanden zwischen dem linken und dem bürgerlichen Lager, was massgeblich auf die Finanzkraft der Wirtschaftsverbände zurückzuführen ist.
  • Im Wahlkampf für die eidgenössischen Wahlen 2011 gaben die Parteien allein zwischen Mai und Oktober 42 Millionen Franken für Werbung aus und überboten damit den Rekord von 2007 nochmals.[1]

Soweit so wenig überraschend.[2] Und einmal mehr entbrennt die Diskussion über den Einfluss des Geldes auf politische Entscheidungen. Der Abstimmungserfolg der Wirtschaftsverbände sowie der SVP bei einigen ihrer Initiativen ist Wasser auf den Mühlen derjenigen, welche den «Ausverkauf der Demokratie» beklagen. Die Beschuldigten spielen den Einfluss des Geldes herunter und empören sich über die Unterstellung, der mündige Stimmbürger liesse sich durch Wahl- und Abstimmungskampagnen in seinem Entscheid beeinflussen.

Die Frage, ob Wahl- und Abstimmungswerbung das Ergebnis massgeblich beeinflusst, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Sie ist aber ohnehin irrelevant. Aus staatspolitischer Sicht entscheidend ist nicht, ob Abstimmungen und Wahlen käuflich sind, sondern ob die Bürger sie als käuflich empfinden. Mit den Worten von Martina Caroni, Rechtsprofessorin an der Universität Luzern:

«Wenn die Stimmbürger das Gefühl haben, dass Geld einen Einfluss auf das Resultat hat, wird ihr Vertrauen in die Demokratie untergraben.» (Quelle)

Es geht nicht um einzelne Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Es geht um nichts Geringeres als die Grundlage unseres politischen Systems.


[1] Die Zahlen decken jeweils nicht die gesamten Werbeausgaben ab. Beispielsweise werden die Kosten der Broschüren, welche die SVP an alle Schweizer Haushalte zu verschicken pflegt, nicht erfasst.

[2] Siehe auch den Beitrag im Blog von Mark Balsiger.