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Volkswahl-Initiative: Vom Jubiläumsgeschenk zur Zangengeburt

Die Volksinitiative zur Volkswahl des Bundesrates der SVP stösst nicht nur im aktuellen, lauen Abstimmungskampf auf vergleichsweise wenig Zuspruch. Es ist augenscheinlich, dass das Begehren morgen Sonntag zum dritten Mal abgelehnt wird. Die Idee war schliesslich bereits bei deren Lancierung innerhalb der Volkspartei auf alles andere als einhelligen Beifall gestossen. Eine Spurensuche.

Sie erschien am 16. Januar 1998 im Gewand eines Jubiläumsgeschenks, serviert vom Gratulanten Nationalrat Christoph Blocher. Nicht nur zum 150. Geburtstag des Schweizerischen Bundesstaats, sondern auch zum 350-Jahre-Jubiläum «Loslösung vom Deutschen Reich», 200 Jahre Helvetische Republik und 10 Jahre Albisgüetli-Tagung der SVP Zürich. Das Mitbringsel: Die Volkswahl des Bundesrates.

Was «unsere Vorfahren 1848 und auch noch 1874 als allzu kühn verwarfen», wurde damals von Blocher im Jubiläumsjahr 1998 wiederaufgegriffen. «Die Persönlichkeitswahl des Bundesrates und dessen Wiederwahl durch das Volk wäre eine echte Regierungsreform, wirksamer als das Präsidialsystem, wirksamer als ein paar neue Staatssekretäre, wirksamer als eine neue Bundesverfassung» pries der Laudator den ehemals von linker Seite postulierte Ladenhüter Direktwahl an. Blocher nutze sie gleichsam, um sie als probaten Gegenvorschlag zur damals diskutierten Verfassungsrevision und der zuvor vom Volk verworfenen Staatsleitungsreform mit Staatssekretären schmackhaft zu machen.

Die Zürcher Kantonalsektion beantragte daraufhin erfolgreich, einen nationalen, ausserordentlichen Parteitag einzuberufen, der die Lancierung einer Volksinitiative in diesem Sinne beschliessen sollte. Die Euphorie und Festfreude, der Pathos und Problemdruck schienen sodann aber bereits stark abgeklungen.

Gegenargumente des Generalsekretärs

Denn am 4. Juli 1998, als sich in Schaffhausen die SVP-Delegierten zur Beratung trafen, publizierte der (bereits damalige) Generalsekretär Martin Baltisser in den «Schaffhauser Nachrichten» einen Gastartikel zum Thema Volkswahl des Bundesrates. In starkem Kontrast zur Befehlsausgabe des Züricher Parteipräsidenten setzte Baltisser aber nicht etwa einen obendrauf, sondern legte unter dem Titel «Ein kontroverses Thema» einen ebensolchen Beitrag vor. Zwar führte er natürlich zuerst die bis heute hervorgebrachten Vorteile auf («mehr Volksnähe», «Stärkung der Gewaltentrennung», «Zuweisung von Verantwortung», «weniger ‹Filz›», «mehr Einfluss des Souveräns»). Doch erstaunen dann gerade seine 13 «Hauptargumente, welche gegen die Volkswahl sprechen»:

  • «Mangelnde, objektive Information über die Kandidaten und deren Qualitäten»
  • «Noch grössere Macht den Medien»
  • «Grosse Rolle der Finanzen bzw. der Werbung (wer über grosse Mittel verfügt, ist im Vorteil)»
  • «Permanenter Wahlkampf der sieben Bundesräte, um Wiederwahl zu sichern; Sachgeschäfte leiden»
  • «‹Populäre› Bundesräte müssen nicht die Besten sein»
  • «Entmachtung des Parlamentes»
  • «Schwierige praktische Umsetzung»
  • «Kurzfristige Politik und Entscheide werden gefördert (auf Wahlzyklus ausgerichtet)»
  • «Unpopuläre Departemente (z. B. Finanzen) werden schwierig zu verteilen»
  • «Horrende Kosten für Wahlkampf der Parteien»
  • «Berücksichtigung der Minderheiten über ‹technische› Massnahmen unbefriedigend»
  • «Verbesserung gegenüber heutiger Situation fraglich»
  • «Zeithorizont von gegen 10 Jahren zur Umsetzung der Idee; damit ungeeignet für rasche Verbesserung der Situation»

Der letzte Kritikpunkt ist heute freilich obsolet, auch wenn die Umsetzung – kämen Volkswahlen denn 2015 erstmals zum Zug – gar 17 Jahre in Anspruch genommen haben würde. Das restliche Dutzend von Nachteilen des Systemwechsels sind heute die mehrheitlich von den Initiativgegnern vorgebrachten Argumente. Hervorzuheben ist, dass die Volkspartei 1998 noch (in gleich zwei Punkten) die Rolle des Geldes kritisch ansprach, gehört sie doch unterdessen zu den eher besser bemittelten Parteien und spricht sich dezidiert gegen Revisionen im Bereich der Politfinanzierung aus. Im aktuellen Wahlkampf eher kaum erörtert wurde das Gegenargument «kurzfristige Politik und Entscheide», welches jeweils eher im Kontext von Mandatsperioden auftaucht (so bei der Verlängerung des Bundesratspräsidiums).

Beim Unbehagen um die «schwierige praktische Umsetzung» kommt zur Geltung, dass natürlich bereits damals grundlegende Fragen wie «Majorz oder Proporz?», «Einheitswahlkreis oder deren sieben regionale?», «Kantonsklausel?», «Minderheitenschutz?», «Passivlegitimation?», «Absolutes oder relatives Mehr?», «Präsidium?» und «Departementsverteilung?» debattiert wurden. Am Parteitag traten denn auch nicht nur Initiant Blocher und Christoph Mörgeli, sondern ebenso externe Historiker, Politologen und der Direktor des Bundesamts für Justiz auf.

Parteitag 133 zu 111 gegen Volksinitiative

Baltisser schloss seinen Beitrag, indem er die «interessante Alternative» zur Diskussion stellte, «dass das Parlament weiterhin für die Wahl der sieben Bundesräte verantwortlich sein soll, das Volk aber über eine Bestätigungswahl die Möglichkeit der Mitsprache erhalten soll.» Gleichzeitig forderte er die Bundesratswahl in einem Wahlgang sowie die Aufhebung der Kantonsklausel. Während ersteres immer wieder Inhalt von erfolglosen parlamentarischen Vorstössen werden sollte, wurde zweiteres ein Semester später vom Volk so beschlossen.

Unter diesen Vorzeichen darf nicht erstaunen, dass der nicht enden wollende Sonderparteitag das Postulat höchst ambivalent beriet, zumal selbst die damalige Bundeshausfraktion das Begehren mehrheitlich ablehnte. Der ehemalige SVP-Parteipräsident Hans Uhlmann (dessen Kantonalsektion Thurgau 15 Jahre später ebenfalls die Nein-Parole fassen wird) liess sich mit «Die Volkswahl passt überhaupt nicht in unser System» zitieren. Nationalrat Blocher hielt dem entgegen, dass «die papierene Gewaltentrennung dekadent geworden» sei und «alle Gewalten jetzt täglich im gleichen Raum verkehren, per du sind, voneinander abhängig und geprägt durch gegenseitige Kritiklosigkeit.»

Ausgezeichnete Chancen beim Stimmvolk

Trotz der rhetorischen Klasse Blochers wuchs die Front der Volkswahl-Gegner an, da nicht nur der Einfluss der elektronischen Medien gefürchtet wurde, sondern dabei der Schutz der sprachlichen und regionalen Minoritäten nicht zufriedenstellend wahrgenommen werden konnte. Die welsche Delegation stellte so den Antrag, das Projekt Volkswahl komplett abzubrechen. Dieser obsiegte zwar nicht, jedoch entschieden die Delegierten mit 133 zu 111 Stimmen, den Plan nicht weiter auf der Schiene «Volksinitiative» zu verfolgen, sondern via Staatsleitungsreform. Die der Volkswahl abgeneigten Bundesparlamentarier wurden also mit dem Auftrag betraut, in der Wandelhalle für das Ansinnen zu lobbyieren.

Wohl im Wissen, dass die Parlamentarier damit nicht reüssieren würden, wurde parallel der Leitende Ausschuss beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, wie die Volkswahl anderweitig eingeführt werden könnte. Der von Historiker Christoph Mörgeli Ende 1999 verabschiedete Bericht erkannte den parlamentarischen Weg ebenfalls als «wenig erfolgversprechend», weshalb er die Variante Volksinitiative, als letzte und einzige, dafür «sehr erfolgversprechende» Möglichkeit anpries. So seien auch «die Chancen des Begehrens beim Stimmvolk ausgezeichnet».

Direkte Demokratie – eine Begriffsklärung

Direkte Demokratie für DummiesAm 9. Juni stimmen die Schweizer Stimmbürger über die Volksinitiative für eine Volkswahl des Bundesrats ab. Die (mehr oder weniger professionellen) Kampagnen der Befürworter und Gegner sind angelaufen, in den Medien und an den Stammtischen werden die Argumente für und gegen das Anliegen diskutiert.

Unglücklicherweise wiederholt sich dabei immer wieder die gleiche Begriffsverwechslung: Die Vermischung der Volkswahl der Regierung mit der direkten Demokratie. Erst kürzlich wieder konnte man in einer Publikation der Partei, die hinter der Initiative steht, lesen:

«Die Volkswahl ist ein Vertrauensbeweis ins Volk und eine Stärkung unserer direkten Demokratie.»

Wer hofft, es handle sich dabei um einen einmaligen Ausrutscher, wird enttäuscht. Vielmehr ist die «Stärkung der direkten Demokratie» das Hauptargument der Befürworter, von dem sie rege Gebrauch machen. Auch unter Politikern ist der Brückenschlag zur direkten Demokratie äusserst beliebt, wie etwa Felix Müri beweist:

«Es ist in un­se­rem di­rekt­de­mo­kra­ti­​schen Land die nor­malste Sache der Welt, dass das Volk seine po­li­ti­schen Ver­tre­ter wählt – und zwar di­rekt.»

… oder Maurus Zeier:

«Die Volkswahl des Bundesrates müsste in einer direkten Demokratie eigentlich selbstverständlich sein.»

… oder Toni Brunner:

«Wir sind überzeugt von der Volkswahl, weil der Wettbewerb der verschiedenen Systeme ja gezeigt hat, dass eine direkte Demokratie sehr wertvoll ist. […] Für mich wäre es wie eine Vollendung der direkten Demokratie, wenn die Bevölkerung alle vier Jahre nebst dem Parlament am selben Tag auch noch den Bundesrat direkt wählen könnte.»

… und noch einige andere.

Doch nicht nur Politiker, auch die Medien beteiligen sich fleissig an der begrifflichen Verwirrung, so zum Beispiel das staatliche Fernsehen, das sie sogar in den Titel eines Artikels auf seiner Webseite aufnimmt:

«Direkte Demokratie stärken oder Bewährtes bewahren»

Selbst die Gegner der Volkswahl schmücken sie in ihren Kommentaren mit direktdemokratischen Blumen, etwa Urs Buess in der TagesWoche:

«Man kann davon ausgehen, dass der Bundesrat mit Volkswahlen manchmal anders ausgesehen hätte als die Zusammensetzung, welche die Bundesversammlung bestimmte. Mit anderen Worten: Wahrscheinlich wird – was die Besetzung des Bundesrats betrifft – die direkte Demokratie nicht bis in die letzte Konsequenz ausgeübt.»

Es ist höchste Zeit für eine Begriffsklärung. Deshalb sei an dieser Stelle ein für alle Mal gesagt: Man mag die Volkswahl der Regierung befürworten oder ablehnen – doch mit direkter Demokratie hat sie rein gar nichts zu tun.

Wie es der Name bereits sagt, handelt es sich bei der Volkswahl um eine Wahl. Die Stimmbürger entscheiden, welche Personen sie repräsentieren sollen. Dagegen geht es bei der direkten Demokratie ausschliesslich um Sachfragen, über die die Stimmbürger (anstatt ihrer Repräsentanten) direkt entscheiden.

Darauf hatte Andreas Gross bereits während der Debatte im Nationalrat hingewiesen:

«Die Volkswahl ist keine «Komplettierung» der direkten Demokratie, denn – und darauf müssen wir wahrscheinlich zurückkommen – die direkte Demokratie geht von der Sachabstimmung aus, und die Wahl ist, wie gesagt, eine Personenwahl und etwas ganz anderes.»

Dieses Unterschieds sind sich offenbar nicht alle seiner Kollegen bewusst. Dabei würde nur schon ein Blick auf Wikipedia genügen:

«Der Begriff Direkte Demokratie […] bezeichnet sowohl ein Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung […] unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt.»

Im Falle einer Einführung der Volkswahl des Bundesrats gäbe es in der Schweiz nicht eine einzige Volksabstimmung mehr. Die direkte Demokratie in der Schweiz ist vom Wahlverfahren für die Regierung schlicht und einfach überhaupt nicht betroffen.

Natürlich ist Wikipedia nicht immer über alle Zweifel erhaben. Daher lohnt es sich, ergänzend die anerkannte Fachliteratur zu konsultieren. Beispielsweise das Standardwerk «Encyclopedia of Democratic Thought», wo auf Seite 224 zu lesen ist:

«Direct democracy exists to the extent that citizens can vote directly on policy alternatives and decide what is to be done on each important issue. This contrasts with political arrangements under representative democracy where electors can only vote for individuals (in practice, alternative party governments) who will then decide on the policy outcomes.»

Der zweite Satz erklärt es kurz und schmerzlos: Die Wahl der Regierung durch das Volk ist ein Element der repräsentativen Demokratie und somit das genaue Gegenstück zur direkten Demokratie.

Noch klarer drückt es Theo Schiller in seinem Buch «Direkte Demokratie. Eine Einführung» aus:

«Direkte Demokratie bedeutet heute, dass die Bürgerinnen und Bürger als Stimmbürger im Wege der Volksabstimmung politische Sachfragen selbst entscheiden. Direktwahlen von Amtsträgern (z.B. Bürgermeistern oder Regierungschefs) gehören nicht zur direkten, sondern zur repräsentativen Demokratie.»

Wenn überhaupt, geht es bei der Volkswahl des Bundesrats also um die Stärkung der repräsentativen Demokratie, nicht der direkten Demokratie. Davon war im Abstimmungskampf bisher allerdings überhaupt nie die Rede.

Dass es sich bei der Volkswahl des Bundesrats tatsächlich um eine direkte Wahl handelt (im Gegensatz zur indirekten durch das Parlament), mag die häufige Verwechslung mit der direkten Demokratie teilweise erklären. Aber das kann keine Entschuldigung sein, insbesondere nicht bei Politikern, die sich über Jahre mit dem Thema beschäftigt haben.

Eine bessere Erklärung für die Vermischung ist wohl, dass sich Politiker daraus Vorteile für den Abstimmungskampf erhoffen. Da die direkte Demokratie (wie die Demokratie allgemein) als positiv wahrgenommen wird, wird sie von den Politikern nur allzugerne vor den Wagen gespannt, auch wenn es in Tat und Wahrheit um etwas ganz anderes geht. Wer die direkte Demokratie aber tatsächlich hoch hält, sollte darauf achten, den Begriff richtig zu verwenden und nicht leichtfertig mit anderen Fragen vermischen.

Deshalb, geschätzte Politiker und Journalisten, nochmals zum Mitschreiben: Bei der direkten Demokratie geht es einzig und allein um Sachfragen. Das Wahlverfahren für den Bundesrat hat damit nichts zu tun (es sei denn, man wollte unsere Bundesräte als Sachen behandeln, was sich allerdings nur schon aus Gründen des Anstands nicht gebietet).

Kantonale Abweichler: Spielverderber oder volksnahe Parteisektionen?

Gestern Abend hat die SVP Thurgau eher überraschend die Nein-Parole zur eidg. Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» beschlossen (75 zu 58 Nein). Kantonalsektionen, die bei nationalen Parolenfassungen gegenüber ihrer Mutterpartei abweichen sind grundsätzlich nichts Unübliches, sondern föderaler Courant normal.

Gerade der vergangene nationale Abstimmungssonntag vom 3. März illustrierte eindrücklich die Uneinigkeit diverser Parteien, als zu den drei Vorlagen über 40 abweichende Parolenfassungen der Kantonalparteien zu verzeichnen waren: Beim Familienartikel nahmen 6 FDP-Sektionen sowie die FDP.Die Liberalen Frauen eine eigene Meinung ein, während beim Raumplanungsgesetz (RPG) deren 8 FDP- und 5 CVP-Sektionen abwichen. Bei der Abzocker-Initiative wiederum fassten gar 4 GLP- und 11 SVP-Sektionen die Ja-Parole entgegen ihrer ablehnenden Mutterparteien.

Das Thurgauer Nein jedoch ist in einem anderen Kontext zu betrachten: Die konträre Meinung gilt hier nicht irgendeiner Behördenvorlage (wie Familienartikel oder RPG) oder einer (Abzocker-)Initiative von Einzelpersonen. Die ablehnende Haltung betrifft hier immerhin ein Volksbegehren, welches von der eigenen Partei lanciert und pünktlich im Wahljahr 2011 eingereicht wurde. Im Initiativkomitee zur Volkswahl-Initiative ist die Thurgauer Sektion zudem mit Nationalrat Hansjörg Walter vertreten, der ein Jahr vor deren Lancierung haarscharf einer «wilden Bundesratswahl» entging.

Wie oft Parteisektionen abweichende Parolen zu «eigenen» Begehren fassen, zeigt die folgende Übersicht. Untersucht wurden alle Volksinitiativen, über die zwischen 2002 und 2013 abgestimmt wurde und deren Urheberschaft klar einer Partei zuzuordnen ist. Ebenfalls mitberücksichtigt wurden direkte Gegenentwürfe zu zurückgezogenen Volksinitiativen:

Datum Name der Volksinitiative Lancierende Partei Abweichende Kantonal-
sektionen
Abstimmungs-­
ergebnis Volk (und Stände)
09.06.2013 «Volkswahl des Bundesrates» SVP TG;

Unterwallis (Stimmfreigabe)

24.0 % Ja
(0 : 20 6/2)
30.11.2008 «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!» FDP GE;

BS, TI
(Stimmfreigabe)

34.0 % Ja
(0 : 20 6/2)
01.06.2008 Gegenentwurf zur zurückgezogenen eidg. Volksinitiative «für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung» SVP AR, FR 30.5 % Ja
(0 : 20 6/2)

Im 12-jährigen Untersuchungszeitraum trat die Situation «kantonale Abweichler» somit lediglich drei Mal auf. Auch im zusätzlich untersuchten Bereich 1985 bis 2001 wurden keine weiteren Volksinitiativen mit solcherlei Abweichlern entdeckt, wobei in jener Zeitspanne nicht mit Sicherheit alle Parolenfassungen eruiert werden konnten.

Auffallend bei diesen drei Vorlagen ist zunächst, dass sie keine Kernthemen der jeweiligen Parteien betreffen. Womöglich waren jene Begehren durchaus als Partei-Vehikel konzipiert, doch hat man sie nicht unbedingt als Initiativen in Erinnerung, die zur Schärfung des Parteiprofils oder zur Mobilisierung beitrugen.

Bei den aufgeführten Vorlagen scheint der Problemdruck vergleichsweise gering zu sein. Auf den Themenkomplex Gesundheitswesen und insbesondere Krankenkassenprämien mag dies nicht unbedingt zutreffen (gemäss VOX-Analyse wurde die Beeinträchtigung der freien Arzt- und Spitalwahl befürchtet). Doch gerade die Verbandsbeschwerderecht- und die Volkswahl-Initiative scheinen als (Über-)Reaktionen auf singuläre Ereignisse wahrgenommen zu werden.

Die Initiative der FDP entstand im Nachgang der VCS-Beschwerde gegen das Hardturm-Stadion in Zürich und wurde vornehmlich durch die Zürcher Parteisektion und Nationalrätin Doris Fiala getragen. Die Volkswahl-Initiative wurde derweil durch die SVP – nachdem sie bereits 2002 beschlossen und im Dezember 2003 wieder ad acta gelegt wurde – im Nachgang zur Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher abermals aus der Schublade gezogen.

Fazit: Sind eher Partikularinteressen denn breiter Problemdruck Motor einer Initiative, soll nicht erstaunen, wenn sich nicht einmal alle eigenen Parteisektionen gehorsam hinter das Begehren stellen. Dass die FDP-Initiative just vom Hardturm weit entfernte Sektionen wie das Tessin oder Genf nicht zu überzeugen vermochte, ist geradezu symptomatisch. (Bei der abweichenden FDP Basel-Stadt könnten natürlich auch Sympathien für GC und den FCZ mitspielen.)

Diese zwei Volksinitiativen erreichten denn auch bloss 31 beziehungsweise 34 Prozent Ja-Stimmen, während die Volkswahl-Initiative gemäss einer aktuellen Umfrage gar bloss 25 Prozent der Bürger zu überzeugen scheint. Will ein Volksbegehren aus einer Parteiküche obsiegen, so darf es durchaus polarisieren – ohne hohes Ranking im Sorgenbarometer ist es indessen zum Scheitern verurteilt. Kantonale Dissidenten können denn auch nicht als «illoyale Spielverderber» bezeichnet werden, sondern zeichnen sich eher als volksnahe Vorboten einer drohenden Kanterniederlage aus.

Die analoge Analyse fällt bei fakultativen Referendumsabstimmung schwieriger oder zumindest weniger aussagekräftig aus: Zum einen finden sich oftmals mehrere Parteien aufseiten Referendumsführer wieder. Andererseits erscheint das (abweichende) Befürworten einer Behördenvorlage weniger aufmüpfig als die Ablehnung einer Volksinitiative der Mutterpartei. Nichtsdestotrotz seien hier auch jene Referendumsabstimmungen zwischen 2002 und 2013 aufgeführt, bei denen sich der ergreifenden Partei kantonale Sektionen widersetzt haben:

Datum Name des Referendums Ergreifende Partei Abweichende Kantonal-sektionen Abstimmungs­ergebnis Volk
08.02.2009 Weiterführung Freizügigkeitsabkommen sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien SVP TG 59.6 % Ja
26.11.2006 Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas («Kohäsionsmilliarde») SVP GR 53.4 % Ja
25.09.2005 Ausdehnung Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten SVP BE, GR, TG, VD 56.0 % Ja
05.06.2005 Bilaterale Abkommen «Schengen und Dublin» SVP BE, GR 54.6 % Ja
26.09.2004 Erwerbsersatzgesetz (für Dienstleistende und bei Mutterschaft) SVP BE, VD 55.5 % Ja
22.09.2002 Elektrizitätsmarktgesetz GPS SG 47.4 % Ja

Es sticht ins Auge, dass solch oppositionelle – beziehungsweise eher: staatstragende – Parteisektionen mit einer Ausnahme ausschliesslich bei der SVP zu finden sind. Referenden zur Linken wurden durch die kantonalen Ableger praktisch immer unterstützt. Oder es wurde zumindest nicht öffentlich aufgemuckt.

Wie schon bei den oben untersuchten Initiativen zeigt sich eine Korrelation zwischen der innerparteilichen Opposition und dem Erfolg des Referendums: Kaum je lehnte das Stimmvolk ein Gesetz ab, wenn Kantonalsektionen der Gegner ausscherten.

Auffallend (und in Abweichung zu den Initiativen) ist wiederum, dass die durch die SVP Schweiz bekämpften Vorlagen allesamt Kernthemen der Partei betreffen: EU, Migration, Asyl, Sicherheit, Finanzen, Gesellschaftspolitik. Das Verhältnis Schweiz–EU darf gar als eigentliche Pièce de résistance der Volkspartei bezeichnet werden, weshalb in diesen Fragen dissidente Sektionen doch erstaunen mögen.

Betrachtet man indessen die konkreten Kantonalparteien etwas genauer, fallen zunächst die SVP Bern und Graubünden auf. Die in den Jahren 2004 bis 2006 je drei Mal opponierenden Sektionen werden 2008 in der Sezession eine zentrale Rolle spielen und sind heute (nebst Glarus) die stärksten BDP-Sektionen schweizweit.

Und nebst der SVP Waadt bleibt abermals die gestern wieder aufbegehrende Sektion Thurgau: Die 38.7-Prozent-Partei (bei den Nationalratswahlen 2011 nach der SVP Schaffhausen der höchste Wähleranteil schweizweit) zeigt nun einmal gelegentlich gerne seinen «Leuezah» – vor allem dem anderen Löwen nebenan, der hier für einmal eine Volksinitiative zu nah am Reissbrett entworfen zu haben scheint.

*****

Ergänzung 09.06.2013: Weitere abweichende Sektion und Abstimmungsergebnis eingefügt (in rot).

Das Standardrepertoire der Anti-Transparenz-Argumente

Ende 2011 hatte die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats ihren Bericht über die Politikfinanzierung in der Schweiz veröffentlicht. Darin bestätigten die Experten, was ohnehin bereits bekannt war: Die Finanzierung von Parteien und Kampagnen liegt hierzulande völlig im Dunkeln. Es existiert keinerlei Regelung auf nationaler Ebene. Die GRECO empfahl, diese Situation zu ändern und Offenlegungspflichten für Parteien und Abstimmungskomitees einzuführen.

Bis in diesem Monat hatte der Bundesrat Zeit, zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen. Gleich zwei Departemente wurden damit beschäftigt. Am Mittwoch trafen Justizministerin Simonetta Sommaruga und Aussenminister Didier Burkhalter mit der Vertretern der GRECO zusammen und präsentierten ihnen das Ergebnis des bundesrätlichen Reflexionsprozesses, das sich so zusammenfassen lässt, dass die Regierung überhaupt nichts zu tun gedenkt.

Bei der Begründung seiner ablehnenden Haltung greift der Bundesrat auf das Standardrepertoire an Argumenten gegen mehr Transparenz zurück. Eine Offenlegungspflicht für Grossspenden wäre demnach nicht mit den «schweizerischen Eigenheiten» zu vereinbaren – konkret mit der direkten Demokratie, dem Föderalismus und dem Milizsystem. Betrachten wir die drei Eigenheiten einmal einzeln.

Direkte Demokratie

Die direkte Demokratie würde es «schwierig machen (…), nur die Wahlen und nicht die Abstimmungen solchen Transparenzregelungen zu unterstellen», schreibt der Bundesrat. Dies sieht auch die GRECO so, die deshalb Offenlegungspflichten sowohl für Parteien als auch Abstimmungskomitees vorschlug. Dies lehnt der Bundesrat aber ebenfalls ab, da es seiner Ansicht nach «einen grossen und kostenintensiven Aufwand verursachen» würde. Wieso ein solch «grosser und kostenintensiver Aufwand» entstehen würde, wird allerdings nicht näher erläutert.

Die Schweiz ist zwar weltweit das Land, in dem am meisten Volksabstimmungen auf nationaler Ebene stattfinden. Es ist aber bei weitem nicht der einzige GRECO-Mitgliedsstaat, dessen politisches System Elemente der direkten Demokratie kennt. In Italien etwa finden regelmässig Abstimmungen statt – und tatsächlich gelten die Offenlegungspflichten in unserem südlichen Nachbarland nicht nur für Wahlen, sondern auch für Abstimmungen.

Einmal abgesehen davon: Wenn der Bundesrat schon auf die direktdemokratische Tradition der Schweiz verweist – wieso schlägt er nicht einfach vor, das Volk über Transparenz in der Politikfinanzierung entscheiden zu lassen?

Föderalismus

Die Kantone, schreibt die Regierung, «haben in der föderalistisch organisierten Schweiz (…) eine grosse Autonomie. Ihnen allen eine unterschiedslose Regelung zur Kontrolle und Beschränkung der Finanzierung von Parteien aufzuerlegen würde sich mit der Tradition unseres Landes nicht vertragen.» Dieses Argument erscheint plausibel.[1] Wahlen und Abstimmungen auf nationaler Ebene haben zunächst einmal gar nichts zu tun mit Wahlen und Abstimmungen auf kantonaler Ebene, was auch der Grund dafür sein dürfte, dass bislang sämtliche Vorstösse im nationalen Parlament für eine Offenlegung von Spenden ausschliesslich auf die nationale Ebene zielten.

Doch auch dem kann der Bundesrat nichts abgewinnen: «Eine Regelung ausschliesslich für Aktivitäten auf nationaler Ebene wäre (…) unvollständig und ineffzient.» Das ist eine interessante Argumentationslogik: Die Schweiz kann keine Regelungen zur Politikfinanzierung einführen, weil dies in einem föderalistischen Staat gar nicht möglich ist!

Nicht ganz in diese Logik passt, dass es in anderen föderalistischen Ländern kein Problem zu sein scheint, Transparenzregeln einzuführen. In Deutschland zum Beispiel, oder Österreich, oder Belgien. Die nationale und die regionale Ebene lassen sich problemlos trennen, genauso wie das in der Schweiz bereits der Fall ist: Mit Genf und Tessin kennen zwei Kantone Offenlegungspflichten, in mehreren anderen (Basel-Land, Aargau und Zürich) stehen entsprechende Entscheide an. Eine Regelung für nationale Wahlen und Abstimmungen würde die Freiheit der Kantone in keinster Form einschränken.

Einmal abgesehen ist es etwas verwirrend, dass der Bundesrat eine Lösung, die der föderalistischen Struktur der Schweiz Rechnung trägt, als «unvollständig und ineffizient» zu bezeichnet. Er trägt auch wenig zur Auflösung dieser Verwirrung bei, macht er doch keine Angaben dazu, was an dieser Lösung denn ineffizient wäre.

Milizsystem

Das Milizsystem darf als Argument gegen Transparenz nicht fehlen. Politische Parteien finanzierten sich in der Schweiz hauptsächlich aus privaten Zuwendungen, erklärt der Bundesrat. «Der Berufs-Teil der Parteien, und damit deren Finanzbedarf, sind damit bedeutend kleiner als bei Parteien in anderen Ländern», schreibt er, um sogleich die Brücke zur staatlichen Parteienfinanzierung zu schlagen: «Aus diesen Gründen gehen Finanzierungsregelungen in vielen Ländern mit einer staatlichen Parteienfinanzierung einher, welche in der Schweiz keine Tradition hat.»

Wieso das Milizprinzip gegen eine Offenlegungspflicht spricht, bleibt unklar. In welcher Form die politische Arbeit geleistet wird, ist ja eine ganz andere Frage als jene, wie sich die Parteien finanzieren. Weshalb soll man diese beiden Dinge in einen Topf werfen?

Ebenso bleibt der kausale Zusammenhang zwischen Transparenz und staatlicher Parteienfinanzierung offen. Auch die Schweizer Parteien werden vom Staat gesponsert,[2] ohne dass das an der Intransparenz irgendetwas ändern würde. Im Verhältnis zur Bevölkerung übersteigt die Höhe dieser (indirekten) Parteienfinanzierung sogar jene in anderen Ländern, etwa Grossbritannien. Dennoch sind die britischen Parteien im Gegensatz zu den schweizerischen zur Offenlegung grösserer Spenden verpflichtet. Mit Blick auf die Schweiz scheint es tatsächlich, dass das Milizprinzip die Notwendigkeit einer (direkten) staatlichen Parteienfinanzierung reduziert, weil die Parteien tendenziell weniger Mittel beanspruchen. Was aber eine Offenlegungspflicht damit zu tun haben soll, bleibt ein Rätsel.

Bei allem Respekt: Wenn gleich zwei Departemente damit beschäftigt werden, die GRECO-Forderungen zu kontern, sollte man erwarten dürfen, dass ihnen etwas stichhaltigere Argumente einfallen als jene, die bereits seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholt werden, wenn es um Politikfinanzierung geht. Bis Mitte Jahr will der Bundesrat nun einen ausführlicheren Bericht zuhanden der GRECO verfassen. Vielleicht gelingt es ihm bis dahin ja, seine Position etwas fundierter zu begründen.


[1] zumal eine solche Regelung wohl mit dem Subsidiaritätsprinzip in Konflikt kommen würde.

[2] In Form von Beiträgen an die Parlamentsfraktionen (insgesamt 7.5 Millionen Franken pro Jahr). Ausserdem profitieren die Parteien davon, dass politische Spenden bis 10’000 Franken von den Steuern abgezogen werden können.

Ständemehr und Minderheitenrechte

Die Abstimmungsresultate haben am gestrigen Sonntag für böses Blut gesorgt. Grund war nicht etwa die vieldiskutierte «Abzocker»-Initiative, sondern der Familienartikel, der von einer Mehrheit der Bürger befürwortet, aber von einer Mehrheit der Kantone versenkt wurde. Obschon eine solche Konstellation relativ selten vorkommt (in der Geschichte des Bundesstaats waren bisher nur neun Vorlagen am Ständemehr gescheitert), hagelte es sofort Kritik am Ständemehr. Dass eine Verfassungsänderung die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone erfordert, sei ein alter Zopf und bevorteile eine Handvoll konservativer Hinterwäldler, die eine fortschrittliche Familienpolitik verhinderten, lautete der Tenor auf Twitter und diversen News-Portalen.

Es ist kein neues Phänomen: Wenn das Abstimmungsresultat nicht den eigenen Wünschen entspricht, werden gerne die institutionellen Grundlagen in Frage gestellt. Viele, die nach dem Ja zur Ausschaffungsinitiative die direkte Demokratie am liebsten abgeschafft hätten, loben nach dem Ja zur «Abzocker»-Initiative das Volk in den Himmel – und umgekehrt.

Die meisten Menschen stimmen wohl zu, dass (auch) in einer Demokratie Minderheiten geschützt werden müssen. Die Idee ist, zu verhindern, dass Minderheiten durch die Mehrheit unterdrückt werden. Das Ständemehr ist ein Instrument des Minderheitenschutzes – es schützt die Minderheit der Bewohner kleiner Kantone und gibt ihnen gegenüber den bevölkerungsreichen Ständen mehr Gewicht.[1] Diese Einschränkung des Mehrheitsprinzips ist an sich legitim. Zumal es letztlich die Kantone gewesen wären, die von der Umsetzung des Familienartikels betroffen gewesen wären. Fraglich ist allenfalls, ob die Kantone in allen Bereichen der Bundespolitik ein solches Gewicht haben sollen, auch dort, wo sie keine direkten Konsequenzen zu tragen haben.

Gleichzeitig muss man sich bewusst sein, dass durch das Ständemehr (ebenso wie durch die Institution des Ständerats) genau eine Minderheit geschützt wird (die Bewohner kleiner, meist ländlicher Kantone). Das hat historische Gründe: Als die Liberalen im 19. Jahrhundert den losen Bund von souveränen Ständen zu einem Bundesstaat vereinigen wollten, mussten sie die Kantone – die Macht an den Zentralstaat abgeben mussten – für den Souveränitätsverlust kompensieren. Die Stände erhielten in der ersten Bundesverfassung deshalb einen weitreichenden Einfluss auf die Bundespolitik.

Andere Minderheiten haben diesen Einfluss nicht. So müssen Verfassungsänderungen zwar von einer Mehrheit der Kantone gutgeheissen werden, nicht aber von einer Mehrheit der Gemeinden. Müsste auch diese Anforderung erfüllt werden, wäre beispielsweise die Zweitwohnungsinitiative an der Urne gescheitert.

Eben jene Initiative ist gleichzeitig ein gutes Beispiel für den Sinn von Minderheitenrechten. Viel war geschrieben worden darüber, dass die urbanen Regionen – die von der Verfassungsänderung nicht betroffen waren – den Berggebieten ihren Willen aufgedrückt hätten. Dabei wurde grosszügig ausgeblendet, dass gerade die Bergkantone dank dem Ständemehr überproportionalen Einfluss auf die Entscheidung hatten. Dass auch eine Mehrheit der Kantone Ja sagte, zeigt, dass die Initiative in den betroffenen Gebieten zumindest nicht auf einhellige Ablehnung stiess. Das trug massgeblich zur Legitimität des Entscheids bei, auch wenn die Kritik dadurch nicht gänzlich entkräftet werden konnte.

Man mag das Ständemehr für überholt und unfair halten. Gleichzeitig muss man eingestehen, dass es für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist zu verhindern, dass die Direktbetroffenen einer Entscheidung den Willen einer nicht betroffenen Mehrheit aufgezwungen erhalten.[2]


Mit dem Thema Ständemehr hat sich auch Philippe Wampfler auf seinem Blog auseinandergesetzt.


[1] Im Extremfall können Kantone mit knapp 20 Prozent Bevölkerungsanteil eine Vorlage zu Fall bringen.

[2] Wobei Minderheitenrechte nicht der einzige Weg sind, um dies zu verhindern. Diese Funktion können beispielsweise auch individuelle Grundrechte erfüllen.

Das Volk als Risikofaktor

Mit seiner Ankündigung, ein Referendum über die Mitgliedschaft Grossbritanniens in der EU durchzuführen, hat David Cameron in ein Wespennest gestochen. Die europäischen Partner werfen dem britischen Premierminister vor, sich von Europa abzuwenden, reden gar von «Erpressung». Und auch im Inland muss sich Cameron Kritik anhören. Oppositionsführer Ed Miliband schlug die Option eines Referendums sogleich aus. Sogar Camerons Koalitionspartner und Vize-Premier Nick Clegg sprach sich gegen die Pläne aus und warnte, ein Referendum würde «Unsicherheit» bringen und der Wirtschaft schaden.[1]

Die Kritik aus dem In- und Ausland ist aufschlussreich, weil sie einiges über das Demokratieverständnis gewisser Politiker aussagt. Eines der Highlights im negativen Sinn markieren die Ausführungen von Tony Blair in der jüngsten Ausgabe des «Spiegels». Die Aussagen des ehemaligen Premierministers sind stellenweise so grotesk, dass sie eine genauere Betrachtung verdienen.

«Ein Referendum ist ein unberechenbares Instrument der demokratischen Willensbildung. Wenn man nicht dazu gezwungen ist, sollte man die Finger davon lassen.»

Jede demokratische Entscheidung ist unberechenbar. Auch Wahlen sind unberechenbar. Nach Blairs Logik dürften also auch keine Wahlen mehr stattfinden. Falls Blair ein Regierungssystem ohne Risiko wünscht, wäre die Rückkehr zur absoluten Monarchie wohl der richtige Weg.

«Ich habe Probleme damit, wenn wir ein Referendum mit der Ausstiegsoption auf den Weg bringen und riskieren, dass Grossbritannien die Europäische Union verlässt.»

Und wenn die Bevölkerung nun der Meinung ist, Grossbritannien sollte die EU verlassen? Was sagt uns, dass diese Meinung «falsch» wäre? Die Tatsache, dass sie nicht mit der Meinung von Herrn Blair übereinstimmt?

Blair fährt fort:

«Mit der Frage von Reformen innerhalb Europas hat das nichts zu tun.»

Es spricht einiges dafür, dass die wirtschaftlichen und politischen Fehlentwicklungen in der EU sehr viel mit institutionellen Faktoren und insbesondere mit dem Mangel an demokratischer Mitbestimmung zu tun haben. Während Jahrzehnten haben die Regierungen der EU-Staaten Gesetzgebungskompetenzen verschoben – an die EU und insbesondere an den Europäischen Rat, letztlich also an sich selbst. Der Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungen ist immer indirekter geworden. Dabei wäre eben dieser Einfluss ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle, weil damit Fehlentscheide korrigiert werden könnten. An dieser Kontrolle mangelt es in der EU.

«Ob Politiker mitreden oder nicht, die Bürger werden diskutieren.»

Diskutieren dürfen sie also, die Bürger. Nur entscheiden offenbar nicht.

«Alle entwickelten Staaten der Welt müssen sich radikal ändern, um mit der Globalisierung, der Technologisierung und den Folgen der zunehmenden Alterung Schritt zu halten.»

Die Staaten müssen sich radikal ändern, meint Blair. Nur das politische System sollte genauso bleiben wie es ist. Es sollte höchstens noch ein bisschen weniger demokratische Mitbestimmung geben.


[1] Ironischerweise hatte Cameron selbst genau dasselbe Wort benutzt, als er die Pläne der Scottish National Party kritisierte, ein Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands abzuhalten.

Isländer stimmen für direkte Demokratie und offene Listenwahl

Island hat eine neue Verfassung. Und führt dabei direkte Demokratie, offene Listenwahlen und gleiche Wahlen ein. Doch ob dieser neue Wurf effektiv in Kraft tritt?

Isländische Wähler konnten am Samstag über Vorschläge für eine neue Verfassung abstimmen. Bild: Claus Sterneck

Am Samstag haben die Isländer über Vorschläge für eine neue Verfassung abgestimmt. Die Vorschläge sind von einem 25-köpfigen Verfassungsrat vorgebracht worden, der seinerseits die Bürger via Internet zu den einzelnen Artikeln befragte und ihre Vorschläge aufnahm. In der Abstimmung konnten die Bürger schliesslich sechs Fragen mit Ja oder Nein beantworten. Alle sechs Vorschläge wurden mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Staatspolitisch interessant sind vor allem drei Vorschläge:

Direkte Demokratie (Referendum und Initiativrecht)

Die Frage 6 auf dem Stimmzettel stellte die Bürger vor die Wahl, ob künftig «ein bestimmter Anteil der Wähler» ein Referendum über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwingen können soll. Gemäss Verfassungsentwurf (Artikel 65) müssten zehn Prozent der Wähler innert drei Monaten gegen ein Gesetz Stellung beziehen. Der Entwurf sieht darüber hinaus ein Initiativrecht vor (Artikel 66): Zwei Prozent der Wählerschaft kann einen Gesetzesvorschlag unterbreiten, über den anschliessend abgestimmt wird.  Die Hürden für dieses Instrument wären somit wesentlich tiefer als für das Referendum. Allerdings wäre es am Parlament zu entscheiden, ob die Abstimmung bindend ist oder nicht. Zudem könnte das Parlament einen Gegenvorschlag vorlegen. Eine Mehrheit von 71 Prozent der Isländer sprach sich am Samstag für die Möglichkeit des Referendums aus.

Offene Listenwahl

In Frage 4 geht es um die Möglichkeit, einzelne Kandidaten zu wählen. Gemeint ist damit offenbar nicht das Mehrheitswahlsystem, sondern eine offene Listenwahl. Die Anzahl der Stimmen, die die einzelnen Kandidaten erhalten, sollen laut Artikel 39 des Entwurfs entscheidend sein für die Zusammensetzung des Parlaments, wobei Angaben zum konkreten Verfahren fehlen. Gleichzeitig sieht der Entwurf aber auch die Möglichkeit von Mehrheitswahlen im Rahmen von Einzelwahlkreisen vor. Wie solche Einzelwahlkreise festgelegt werden sollen, bleibt ebenfalls offen. 76 Prozent der Wähler sagten Ja zu Frage 4.

Repräsentationsgleichheit

In Frage 5 mussten die Isländer entscheiden, ob bei nationalen Wahlen künftig alle Stimmen das gleiche Gewicht haben sollen. Hintergrund der (auf den ersten Blick etwas seltsam anmutenden) Frage ist die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlkreise. Bisher wurden die 63 Sitze des Althing nicht proportional auf die Wahlkreise verteilt, sondern einigermassen willkürlich den einzelnen Wahlkreisen zugeteilt. Die «ländlichen», bevölkerungsschwachen Gebiete sind im Parlament deutlich übervertreten. So hat der Wahlkreis Norðvesturkjördæmi (Nordwesten) mit 9 Sitzen doppelt so viel Gewicht wie der (bevölkerungsmässig ungleich grössere) Wahlkreis Suðvesturkjördæmi (Südwesten) mit 12 Sitzen.[1] Nach dem Entwurf des Verfassungsrats würden die Sitze künftig proportional auf die Wahlkreise verteilt. Mit einer Zustimmung von 56 Prozent war dieser Vorschlag der umstrittenste in der Volksabstimmung.

Ob die Änderungen tatsächlich in Kraft treten, ist offen, da die Abstimmung nicht bindend war. Das letzte Wort über die neue Verfassung liegt nicht beim Volk, sondern beim Parlament. Und wie viel Mitbestimmung dieses zulassen wird, steht auf einem anderen Blatt.

 


[1] Dieses Verhältnis von 1:2 ist allerdings das Maximum, das von der geltenden Verfassung akzeptiert wird. Deshalb würde Suðvesturkjördæmi bei den nächsten Wahlen einen Sitz von Norðvesturkjördæmi bekommen und die Ungleichheit so etwas gemindert. Übrigens ist bei Nationalratswahlen in der Schweiz das Verhältnis des Stimmgewichts von Appenzell-Innerrhoden zu jenem von Appenzell-Ausserrhoden mit 1:3.7 deutlich ungleicher als zwischen den isländischen Wahlkreisen.

Wenn sich die direkte Demokratie selbst Grenzen setzt

An dieser Stelle sei auf meinen neusten Beitrag für direktedemokratie.com hingewiesen.

Der Artikel befasst sich anlässlich der anstehenden Abstimmung über die Staatsvertragsinitiative mit der Frage, weshalb die Schweizer Stimmbürger der Ausweitung direktdemokratischer Rechte im Allgemeinen skeptisch gegenüberstehen.

Kommentare sind wie immer willkommen.