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Wenn der Proporz nicht proportional ist – oder: Eine Ode an Pukelsheim

Ein Gastbeitrag von Claudio Kuster, persönlicher Mitarbeiter von Ständerat Thomas Minder.

Die Wahlkreise der nationalen Proporzwahl (Nationalratswahlen) sind hinsichtlich der zu vergebenden Mandate sehr unterschiedlich gross: Sie reichen von kleinen Einer- (AI, AR, GL, NW, OW und UR) und Zweierwahlkreisen (JU und SH) bis hin zu den bevölkerungsreichsten Kantonen Waadt, Bern und Zürich mit deren 18, 26 und 34 Mandaten. Der schiere Unterschied dieser Wahlkreise stellt jedoch – obschon immer wieder kritisch betrachtet[1] – per se kein staatspolitisches Problem dar.

Denn es ist zwar richtig, dass die Zürcher Stimmberechtigten 34 Mal so viele Parlamentarier in den Nationalrat entsenden können wie diejenigen aus dem Kanton Glarus beispielsweise. Doch je zu vergebender Sitz kommt gleichzeitig der Stimmabgabe des Glarner Stimmbürgers – gegenüber derjenigen des Zürchers – eben auch ein 34 Mal so hohes Stimmgewicht zu. (Genau genommen sind es sogar ein überproportionales 35.4-Faches, da Glarus über einen «aufgerundeten» Nationalratssitz verfügt. In Appenzell Innerrhoden beträgt das Vielfache des Stimmgewichts je Wähler und Mandat gegenüber dem Kanton Zürich sogar 88.0.)

Zudem wurde bei der Gründung des Bundesstaats just das Zweikammersystem mit föderalem Korrektiv installiert, welches qua Ständerat allen Kantonen – mit ihren jeweils zwei Standesvertretern – das gleiche Stimmengewicht im nationalen Parlament zugesteht. Die Kritik an unterschiedlich grossen Wahlkreisen wird somit durch das Zweikammersystem ad absurdum geführt. Der Nationalrat, beziehungsweise sein Wahlprozedere, braucht nicht zu einer – zweiten! – Standeskammer umfunktioniert zu werden.

Dennoch, ein wesentlicher Mangel haftet der seit 1919 angewandten Proporzwahl für den Nationalrat durchaus an: Das Sitzzuteilungsverfahren nach Hagenbach-Bischoff führt zu nicht optimalen, das heisst nicht immer repräsentativen und teilweise verfälschten, da verzerrten Ergebnissen. Denn in den heute vorherrschenden kleineren und mittelgrossen Wahlkreisen findet keine unverfälschte Stimmabgabe statt, da effektiv nur Listen von grösseren Parteien reelle Aussichten auf einen Wahlerfolg zuteil kommt. Man spricht von einem sogenannten (zu hohen) natürlichen Quorum.

Im Kanton Schaffhausen mit seinen zwei Nationalratssitzen beispielsweise beträgt dieses Mindestquorum faktisch 33,3 Prozent. Nur jene Listen, welche auf wenigstens diesen Wähleranteil gelangen, erhalten ein Mandat auf sicher. Bei den letzten Wahlen 2011 erreichten dies die zwei Parteien SVP und SP. Die 18 % Wählerinnen und Wähler der drittstärksten Partei FDP (sowie der damit verbundenen Listen von CVP und jf) indessen konnten zwar von ihrer Präferenz Gebrauch machen, doch mit der gleichzeitigen Gewissheit, dass ihr Urnengang höchstwahrscheinlich keinen Niederschlag im eidgenössischen Parlament finden wird. Je nach Kanton existieren also – nicht prozedural gewollt, aber mathematisch bedingt – Sperrquoten von 11,1 (TI) über 16,7 (BS, GR und NE) bis hin zu 50 Prozent (oben erwähnte Einerwahlkreise).

Das Wahlverfahren sei daher durch die «doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung» (besser bekannt als «doppelter Pukelsheims» oder «Neues Zürcher Zuteilungsverfahren») zu ersetzen, so wie es kürzlich Ständerat Thomas Minder (parteilos, SH) in seiner Motion «Doppelter Pukelsheim bei Nationalratswahlen» eingebracht hat.

Dabei werden die Sitze in einem ersten Schritt auf die Parteilisten gemäss nationalem Wähleranteil verteilt, der Oberzuteilung. Erst in einer zweiten Runde wird die Zuteilung auf die einzelnen Kantone getätigt. Dadurch werden insbesondere Reststimmen, die gerade in kleineren Kantonen und bei kleineren Parteien heute wertlos verfallen, immerhin der entsprechenden Partei andernorts gutgeschrieben.

Aus Sicht des Wählers würde es fortan durchaus sinnvoll, auch in kleineren Kantonen, ja selbst in solchen mit bloss einem einzigen Nationalratsmandat, eine Liste einer kleineren Partei einzulegen. Zwar wird dadurch kaum dem Kandidaten im eigenen Kanton zum Sieg verholfen, jedoch zählt die Stimme für die Partei auf nationaler Ebene; sie fliesst in die Oberzuteilung ein. Dadurch werden immerhin Kandidaten jener Partei in anderen Kantonen indirekt unterstützt.

Das heutige System benachteiligt tendenziell die kleineren Parteien, wobei je nach Konstellation (insbesondere abhängig von Listenverbindungen, siehe hinten) auch grössere Parteien wie beispielsweise die FDP Profiteure eines Systemwechsels sein könnten: Bei den Wahlen 2007 hätte die FDP mit «Pukelsheim» zwei zusätzliche Sitze erhalten, während sie bei den Wahlen 2011 auf die gleiche Sitzanzahl gelangt wäre.

Die vollständigen Sitzverschiebungen der Oberzuteilung sehen in einer Ex-post-Neuberechnung bei den vergangenen zwei Nationalratswahlen wie folgt aus:

Partei NR-Wahlen 2007[2] NR-Wahlen 2011[3]
SVP -3 -1
SP -3 -8
FDP +2 =
CVP -2 -3
GPS -1 +2
GLP = -1
BDP +2
EVP +3 +2
Lega = =
CSP = +1
CSPO =
EDU +2 +3
LPS =
MCG/MCR =
SD +1
Solidarités/PDA/AL = (PDA) / +1 (Sol.) +2
Piraten +1

Die hier dargelegte Problematik existiert – zum Teil mehr, zum Teil weniger akzentuiert – auch auf Stufe der Kantone, bei den (Proporz-)Wahlen für die kantonalen Legislativen (und analog bei Kommunalparlamentswahlen, sofern verschiedene Wahlkreise existieren, beispielsweise Stadtkreise). Das Bundesgericht schritt daher in den letzten Jahren schon in etlichen Kantonen und in der Stadt Zürich ein, da es das angewandte Wahlverfahren als bundesverfassungswidrig taxierte. Insbesondere das Rechtsgleichheitsgebot sowie die Garantie der politischen Rechte (Art. 8 und Art. 34 BV) wurden verletzt.

Auf direkte oder zumindest indirekte Pressionen aus Lausanne hin, stellten so die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen ihr Wahlsystem auf den «Doppelten Pukelsheim» um. 2010 rügte das Bundesgericht die Kantone Zug und Nidwalden: Zug wird sein Wahlsystem bis 2014 umstellen; der Nidwaldner Landrat hat angedeutet, ebenfalls den «Pukelsheim» einzuführen. Im Kanton Uri wird derweil proaktiv über das zukünftiges Wahlsystem gerungen, wobei nach der Ablehnung der Volksinitiative «Kopf- anstatt Parteiwahlen» die Variante «Majorzwahl» kaum mehr zur Diskussion steht. Als Ausweg bleibt auch hier – nebst der Vergrösserung der Wahlkreise – bald nur noch «Pukelsheim».

Aufgrund von Beschwerden befasste sich das Bundesgericht zudem kürzlich mit dem Kanton Schwyz, welcher sehr kleine (z.T. Einer-) Wahlkreise kennt, da diese den einzelnen Gemeinden entsprechen. In konstanter Rechtsprechung hielt das höchste Gericht in diesem Appellentscheid[4] fest:

«Ein Proporzverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es den verschiedenen Gruppierungen eine Vertretung ermöglicht, die weitgehend ihrem Wähleranteil entspricht. Soweit in einer Mehrzahl von Wahlkreisen gewählt wird, hängt die Realisierung des Verhältniswahlrechts u.a. von der Grösse der Wahlkreise und damit zusammenhängend vom natürlichen Quorum ab. (…) Genügt die Ausgestaltung eines Wahlsystems diesen Anforderungen nicht, so ist es mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben von Art. 34 Abs. 2 BV nicht vereinbar. (…) Je mehr Mandate einem Wahlkreis zustehen, desto tiefer ist das natürliche Quorum, d.h. der Stimmenanteil, den eine Liste benötigt, um bei der ersten Sitzverteilung einen Sitz zu erhalten. Ein tiefes natürliches Quorum trägt dazu bei, dass alle massgeblichen politischen Kräfte nach Massgabe ihrer Parteistärke im Parlament Einsitz nehmen können. (…) Hohe natürliche Quoren bewirken, dass nicht bloss unbedeutende Splittergruppen, sondern auch Minderheitsparteien mit einem gefestigten Rückhalt in der Bevölkerung von der Mandatsverteilung ausgeschlossen bleiben. (…) Um der Rechtssicherheit willen hat das Bundesgericht festgehalten, dass natürliche Quoren, welche die Limite von 10 % übersteigen, mit einem Verhältniswahlrecht grundsätzlich nicht zu vereinbaren sind.»

Diesem «schwerwiegenden Verstoss» gewahr, beantragt daher der Bundesrat mit gleichlautender Begründung dem Kanton Schwyz die Gewährleistung zum Wahlsystem in der neuen Kantonsverfassung (§48 Abs. 3) zu versagen: «(…) hohe Quoren verzerren den Proporz und bewirken eine Ungleichbehandlung der Stimmberechtigten innerhalb des Wahlkreises. Sie führen zu einer grossen Zahl an gewichtslosen Stimmen, weil die gewählten Listen keinen Sitz erringen. Für die kleineren Parteien wirken sie als Wahlkreissperre.»

Wie gezeigt, müssen in einem Wahlkreis mindestens neun Sitze zu vergeben sein, damit der Proporz gewahrt werden kann und die Wahl nicht de facto zu einer verkappten Majorzwahl verkommt. Unterzöge man nun die nationalen Wahlkreise einer (hypothetischen) abstrakten Normenkontrolle, so müssten die Wahlkreise in nicht weniger als 19 Kantonen (AR, AI, BL, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SZ, SO, TG, TI, UR, VS und ZG) als bundesverfassungswidrig bezeichnet werden. Lediglich in den 7 bevölkerungsreichsten Kantonen (AG, BE, GE, LU, SG, VD und ZH) mit jeweils mindestens neun Mandaten, ist der Proporz auch tatsächlich einigermassen proportional.

Die vorliegende naheliegende Forderung, «Pukelsheim» auch für die nationalen Proporzwahlen zu verwenden, wurde bereits vor einigen Jahren in den Nationalrat getragen (Vorstösse 03.3377, 07.3884 und 09.410), jedoch nicht weiter verfolgt. Verständlich, konnten doch erst bei den kommunalen Wahlen des Zürcher Gemeinderates (2006 und 2010) sowie bei den kantonalen Wahlen in Zürich (2007 und 2011), Schaffhausen (2008 und 2012) und Aargau (2009) Erfahrungen mit dem neuen Berechnungssystem gemacht und Vertrauen erlangt werden. Die Akzeptanz, sowohl im Elektorat wie auch bei den Parteien und ihren Kandidaten, erscheint sehr hoch; Rufe zurück zu «Hagenbach-Bischoff» waren nirgends zu vernehmen. Der Bundesrat attestierte so 2008 bei der Beantwortung eines analogen Postulats immerhin: «Wenn sich das System allenthalben bewährt, kann eine Einführung auf Bundesebene geprüft werden.» Es scheint nun die Zeit reif, das bundesrätliche Versprechen einzulösen.

Diesen Lobeshymnen zum Trotz: Auch «Pukelsheim» ist nicht perfekt, können und würden doch durchaus gewisse Paradoxien auftreten. So beispielsweise, dass in einem Wahlkreis die Partei X mehr Sitze erhalten kann wie die Partei Y, obschon X weniger Stimmen erlangte als Y. Doch solche und andere, teilweise verheerendere Paradoxien (Beispiel: Partei X hätte mehr Sitze geholt, wenn sie weniger Stimmen erzielt hätte) gibt es in jedem erdenklichen Wahlsystem. Es ist gar bewiesen, dass das perfekte Wahlsystem ohne jegliches Paradoxon schlicht inexistent ist.[5]

Die genannten Nachteile und Verzerrungen lassen sich teilweise mit Listenverbindungen auffangen. Nur führen diese wiederum zu neuen Verzerrungen, welche ihrerseits den Wählerwillen inadäquat abbilden können und vereinzelt für Unverständnis sorgen. So seien an dieser Stelle die Motion Frehner «Verbot von Listenverbindungen bei den nationalen Parlamentswahlen» und Motion FDP-Liberale Fraktion «Wählerwillen ernst nehmen. Überparteiliche Listenverbindungen abschaffen» erwähnt, welche die Möglichkeit der Listenverbindung abschaffen wollen. Die darin genannten Widersprüche sind ernst zu nehmen, sie können das Vertrauen in das Wahlverfahren und somit in die Demokratie durchaus untergraben.

Jene Vorstösse würden jedoch nicht befriedigen, da sie lediglich die Symptome des heutigen Systems verlagern würden. Denn das Aufsplitten in die einzelnen Parteilisten würde die dargelegten Unzulänglichkeiten des Systems Hagenbach-Bischoff wiederum akzentuieren. So lautet denn auch die Stellungnahme des Bundesrates zu den beiden Motionen: «[Die Listenverbindungen] sind eine verbreitete Folgeerscheinung des geltenden Mandatszuteilungsverfahrens Hagenbach-Bischoff. (…) Die von den Motionären vorgeschlagene Massnahme bekämpft einzig ein Symptom, nicht aber die Verzerrungen, die aus der höchst unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise resultieren. Änderungen am Wahlsystem müssten denn auch darauf abzielen, diese Verzerrungen zu eliminieren.»

Die Verzerrungen seien daher an der Wurzel anzupacken, da mit dem System «Pukelsheim» Listenverbindungen sowieso obsolet würden.


[1] Zwar nicht die nationale, sondern die kantonale Ebene betrachtend: «Unterschiedlich grosse Wahlkreise bewirken zudem, dass im Vergleich unter den Wahlkreisen nicht jeder Wählerstimme das gleiche politische Gewicht zukommt.» (BGer-Urteil 1C_407/2011, 1C_445/2011, 1C_447/2011 vom 19.03.2012, siehe auch FN 4)

[3] Eigene Berechnung mit BAZI: http://www.math.uni-augsburg.de/stochastik/bazi/ (anderslautend: Hermann, Michael, Twitter 25.07.2012: https://twitter.com/mhermann_/status/228027221724516352)

[5] Weber, Anina, «Vom Proporzglück zur Proporzgenauigkeit», in: AJP 11/2010 S. 1373/1377

Versuch einer Regierungsreform – Folge 742

Bundeshaus

Unter der Bundeshauskuppel wird eine Regierungsreform diskutiert – mal wieder. Bild: Christoph Hurni

Wenn am Montag die Herbstsession des eidgenössischen Parlaments beginnt, steht für den Nationalrat ein nur allzu bekanntes Geschäft auf dem Programm: Unter dem Titel «Staatsleitungsreform» schreiben Parlament und Bundesrat seit über einem Jahrzehnt an einem neuen Kapitel in der Chronologie der Anläufe zu einer Regierungsreform.

Die Diskussion über eine Reform der Bundesregierung reicht wesentlich weiter zurück. Im Prinzip wird darüber gestritten, seit es den Bundesrat gibt. Von den zahllosen Vorschlägen, die vonseiten des Parlaments und (seltener) der Regierung eingebracht werden, war allerdings keiner vom Erfolg gekrönt. Und es sieht nicht danach aus, dass sich daran in nächster Zeit etwas ändern würde.

Das Problem scheint zu sein, dass selbst unter jenen Politikern, die eine Reform grundsätzlich befürworten, keine Einigkeit darüber besteht, wo eigentlich der Schuh drückt. Gemeinsam ist ihnen nur das diffuse Gefühl, dass unsere Regierung nicht optimal funktioniert. Aber schon bei der Diagnose der Ursachen gehen die Meinungen weit auseinander.

Viele Politiker machen die Probleme an einer grundsätzlichen Führungsschwäche fest. Sie fordern daher eine Stärkung des Bundespräsidiums. Im Raum steht gegenwärtig die Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten auf zwei Jahre. Dieser könnte – so die Idee – eine stärkere Rolle innerhalb des Gremiums einnehmen und sich international besser vernetzen. Die Idee stammt vom Bundesrat selbst. Im Nationalrat zeichnet sich allerdings ein Nein ab. Das Problem ist, dass eine Stärkung des Präsidiums zwangsläufig dem Prinzip von Machtteilung und Konkordanz innerhalb der Regierung widerspricht. Das Schweizer Regierungssystem basiert gerade auf dem Fehlen einer eigentlichen Führung, die den Kurs des Gremiums vorgeben würde – auch wenn die Konkordanz zunehmend ausgehöhlt wird.

Einer ganz anderen Diagnose liegt der Vorschlag einer Erweiterung des Bundesrats zugrunde: Die Befürworter dieser Idee führen die Schwächen der Schweizer Regierung vor allem auf die hohe Arbeitsbelastung der sieben Mitglieder zurück. Im Vergleich zu anderen Regierungen ist der Bundesrat tatsächlich relativ klein. Eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte auf neun, wie sie nun im Raum steht, birgt aber wiederum die Gefahr, dass sich das Problem der Führungsschwäche akzentuiert.

So blockieren sich die Befürworter der beiden Vorschläge gegenseitig. Als einzige Idee mit Chancen im Parlament bleibt somit die Erhöhung der Zahl von Staatssekretären übrig, die den Bundesrat entlasten sollen. Das ist allerdings keine Reform auf Regierungsebene, sondern auf Verwaltungsebene. Somit darf das Projekt einer Reform des Bundesrats einmal mehr als gescheitert betrachtet werden.

Die unendliche Geschichte der Schweizer Regierungsreform ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Bereits stehen weitere Vorschläge in den Startlöchern. Zu erwähnen ist insbesondere die Idee, bei der Wahl des Gremiums anzusetzen, die in diesem Blog zu einem früheren Zeitpunkt bereits diskutiert worden war. Eine entsprechende Parlamentarische Initiative des parteilosen Ständerats Thomas Minder steht vor der Beratung in der kleinen Kammer.

Wieso die Silly Party in Harpenden verlor

Den mit Abstand anschaulichsten und unterhaltsamsten Beweis für die Mängel des britischen Mehrheitswahlsystems liefern die Briten selbst. Der «Election Night Special»-Sketch der britischen Komikertruppe Monty Python parodiert eine Sendung über die britischen Unterhauswahlen, bei denen zwei Parteien, die Silly Party und die Sensible Party, um die Sitze in den einzelnen Wahlbezirken kämpfen. Im Wahlkreis Harpenden mischt jedoch ein unabhängiger «very silly candidate» den Zweikampf gehörig auf. Film ab:

Die Ergebnisse im Detail:

Leicester

Name Partei Stimmen
Arthur J. Smith Sensible Party

30’612

Jethro Q. Walrustitty Silly Party

32’108

Luton

Name Partei Stimmen
Alan Jones Sensible Party

9’112

Tarquin Fin- tim- lin- bin- whin- bim- lin- bus- stop- F’tang- F’tang- Olé- Biscuitbarrel Silly Party

12’441

Kevin Phillips-Bong Slightly Silly

0

Harpenden

Name Partei Stimmen
James Walker Sensible Party

26’318

Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz Silly Party

26’317

Malcolm Peter Brian Telescope Adrian Umbrella Stand Jasper Wednesday … Stoatgobbler John Raw Vegetable … Arthur Norman Michael … Featherstone Smith … Northgot Edwards Harris … Mason … Frampton Jones Fruitbat Gilbert ‹We’ll keep a welcome in the› … Williams If I Could Walk That Way Jenkin … Tiger-draws Pratt Thompson ‹Raindrops Keep Falling On My Head› Darcy Carter … Pussycat ‹Don’t Sleep In The Subway› Barton Mannering … Smith Very Silly

2

Die Wahlresultate veranschaulichen die Probleme des Mehrheitswahlsystems, wie es in Grossbritannien zur Anwendung kommt (das so genannte First-Past-the-Post-System). In diesem System werden die Sitze jeweils einzeln vergeben; es gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es reichen somit weniger als 50 Prozent der Stimmen aus, um den Sitz zu holen.

Das Hauptproblem dieses Systems ist, dass es den Wählerwillen verzerrt. Weil nur ein Kandidat gewinnen kann, werden die Wähler praktisch gezwungen, strategisch zu wählen: Anstatt ihre Stimme an einen Aussenseiter, der auf ihrer Linie politisiert, zu «verschenken», wählen sie einen aussichtsreicheren Kandidaten, auch wenn er nicht unbedingt ihre Ansichten vertritt. Auf der anderen Seite besteht auch für die Politiker der politischen Blöcke ein Anreiz, sich zu koordinieren und im Idealfall alle Kräfte auf einen Kandidaten zu bündeln.

Das gelingt jedoch nicht immer gleich gut, wie die «Silly Party» in Harpenden schmerzlich erfahren musste. Obwohl mehr als die Hälfte der Wählerschaft auf der «silly» Seite des politischen Spektrums stand, machte James Walker von der «Sensible Party» das Rennen. Grund dafür war das Auftauchen eines unabhängigen, «very silly» Kandidat, der die «silly» Wählerschaft spaltete und Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz von der «Silly Party» die entscheidenden Stimmen abnahm – ein Paradebeispiel dessen, was man in den USA auch als «Nader effect» bezeichnet.

Sobald mehr als zwei Kandidaten zur Wahl antreten, verkommen Wahlen mit dem FPTP-System somit zu einem Roulette-Spiel, dessen Ausgang oftmals kaum noch etwas mit den Absichten der Wähler zu tun hat. Das ist besonders deshalb stossend, weil Mehrheitswahlsysteme den Anspruch haben, den Wählerwillen unmittelbar auf die Regierungsverantwortung zu übertragen.

Diesem Anspruch werden Majorzwahlen viel weniger gerecht, als ihre Befürworter behaupten. Dies bestätigte eine Untersuchung des Politikwissenschafters G. Bingham Powell. Er kam darin zum Schluss, dass in Proporzsystemen die Präferenzen der Bürger eindeutig besser in der Politik der Regierung wiederspiegelt werden als in Mehrheitswahlsystemen.[1]

Von Fakten lassen sich die Briten aber offensichtlich nicht beirren. Vergangenes Jahr scheiterten die Liberaldemokraten an der Urne mit einem Vorschlag, bei den Unterhauswahlen statt dem reinen Mehrheitswahlsystem künftig eine leichte Abwandlung davon, das «Alternative Vote»-System anzuwenden.

Mit «Alternative Vote» hätte die «Silly Party» ihre Niederlage in Harpenden womöglich abwenden können, vorausgesetzt, die Wähler des «very silly» Kandidaten hätten als zweite Wahl Elsie Zzzzzzzzzzzzzzz gewählt. Eindeutig die bessere Lösung wäre aber die Einführung des Proporzwahlsystems: Damit hätten nämlich auch die «very silly» Wähler eine realistische Chance, im Parlament vertreten zu sein.


[1] Powell, G. Bingham (2000): Elections as instruments of democracy, zitiert in: Kriesi, Hanspeter (2007): Vergleichende Politikwissenschaft. Teil II.

Ein gewählter EU-Präsident zur «Stärkung der demokratischen Legitimation»?

Guido Westerwelle

Demokratisierung von oben: Guido Westerwelle. Bild: Wikipedia

Ein Interview Mario Montis hat in den letzten Tagen für Wirbel in Europa gesorgt. Der italienische Premierminister sagte im «Spiegel», die Regierungen der EU-Länder sollten weniger Rücksicht auf ihre Parlamente nehmen. «Wenn sich Regierungen vollständig durch die Entscheidungen ihrer Parlamente binden liessen, ohne einen eigenen Verhandlungsspielraum zu bewahren, wäre das Auseinanderbrechen Europas wahrscheinlicher als eine engere Integration», warnte er.

Dass Montis Aussagen von wenig Einsicht ins Funktionieren von Demokratien zeugen, sondern vielmehr sinnbildlich sind für die Hilfs- und Ideenlosigkeit der europäischen Politik, muss an dieser Stelle nicht nochmals erwähnt werden. Interessanter sind die Reaktionen auf das Interview, die vorab in Deutschland heftig und fast ausschliesslich negativ ausfielen. Kaum ein Politiker, der Monti nicht öffentlich für seine Aussage rügte. Auch Aussenminister Guido Westerwelle stimmte in den Chor der kritischen Stimmen ein. Eine Schwächung der europäischen Parlamente zugunsten der nationalen Regierungen komme nicht in Frage, erklärte er. «Wir brauchen eine Stärkung, nicht Schwächung, der demokratischen Legitimation in Europa.»

Dass sich Westerwelle die Gelegenheit, einem Technokraten – dann noch einem südeuropäischen – an den Karren zu fahren und sich selbst als grossen Demokraten zu präsentieren, nicht entgehen lässt, mag man ihm nicht verübeln. Bei der Art und Weise, wie der Aussenminister diese «Stärkung der demokratischen Legitimation» zu erreichen gedenkt, drängen sich allerdings Zweifel auf.

Im März sinnierte Westerwelle darüber, wie man die EU demokratischer machen könnte. Er brachte dabei die Idee auf, dass der EU-Präsident künftig direkt gewählt werden sollte. «Das könnte der EU neuen Schwung verleihen», meinte er.

Ob ein direkt gewählter Präsident die gewünschte Demokratisierung bringen würde, ist allerdings aus mehreren Gründen fraglich.

Zunächst besteht das Demokratiedefizit der EU nicht darin, dass die Bürger ihre Repräsentanten nicht (direkt) wählen dürften, sondern im mangelnden Einfluss auf die EU-Gesetzgebung. Denn der Einfluss des (gewählten) EU-Parlaments auf die Rechtsetzung ist gegenüber dem EU-Rat stark eingeschränkt. Allerdings dürfte sich daran auch mit einem gewählten Präsidenten nichts ändern, denn dieser dürfte wohl kaum Gesetze im Alleingang verabschieden – und falls doch, dürfte sich Europa bald mit ganz anderen Problemen als Schuldenkrisen herumschlagen…

Problematisch ist darüber hinaus, dass der Präsident in einem einfachen Mehrheitswahlsystem gewählt würde. Das würde dazu führen, dass er nur etwas mehr als die Hälfte der Bürger vertreten würde. Derart disproportionale Wahlergebnisse sind Europa fremd. Die meisten europäischen Länder sind parlamentarische Demokratien mit Proporzsystem – ziemlich exakt das Gegenteil eines präsidentiellen Systems, wie es Westerwelle für die EU vorschwebt. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Bürger in einem solchen System wirklich repräsentiert fühlen würden.

Zudem stellt sich die Frage, weshalb Westerwelle mit seinen Reformideen beim EU-Präsidenten anfängt. Die EU von oben zu demokratisieren, wäre zweifellos ein bequemer Ansatz – bloss funktioniert er nicht. Denn die Ebenen darunter werden durch die Wahl des Präsidenten nicht demokratischer. Die Feststellung, dass die EU undemokratisch ist, basiert aber auf einer Entwicklung am anderen Ende: Die europäische Integration hat den Einfluss nationaler Parlamente zugunsten nationaler Regierungen eingeschränkt. Westerwelles Vorschlag würde daran nichts ändern, dafür würde er einer Exekutive mehr Macht geben, die von gar keinem Parlament kontrolliert wird.

Wie nun derselbe Westerwelle behaupten kann, die «parlamentarische Kontrolle der Europapolitik» stehe «ausserhalb jeder Diskussion», bleibt sein Geheimnis.

Die Demokratie zerstört sich selbst

Das Parlamentsgebäude in Athen. (Bild: George Voudouris)

Am Sonntag wählt Griechenland ein neues Parlament. Aller Voraussicht nach werden die beiden dominanten Parteien, die sozialistische PASOK und die konservative Nea Dimokratia, einen historischen Rückgang ihrer Wählerstärken erleben. Protestparteien wie die rechtsextreme Chrysi Avgi werden mit ihrer Polemik gegen die Sparpolitik der Regierung massiv zulegen. Obschon das griechische Wahlsystem die grossen Parteien begünstigt,[1] werden PASOK und Nea Dimokratia möglicherweise nicht einmal gemeinsam eine Mehrheit im Parlament erreichen – es droht eine Blockade des parlamentarischen Prozesses.

Die Bürger verlieren das Vertrauen in die etablierten Parteien und die Politik – das Phänomen zeigt sich nicht nur in Griechenland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Kein Wunder sehen politische Beobachter durch die Schuldenkrise und die Sparpolitik bereits die Demokratie in Gefahr.[2] Ruchlose Spekulanten treiben die Zinsen für Staatsanleihen in die Höhe und ziehen damit die Schlinge enger um den Hals der schuldengeplagten Länder, so der Tenor der empörten Kommentare. Die Bürger hätten nichts mehr zu entscheiden, weil ihnen die Politik von internationalen Institutionen und Ratingagenturen aufgezwungen werde.

Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn der Umstand, dass ein Staat von Gläubigern «erpresst» wird, setzt voraus, dass er auf Kredite angewiesen ist, weil er seine Ausgaben nicht mehr mit ordentlichen Einnahmen zu decken vermag. Die Frage muss daher auch lauten, wieso die Sorgenkinder der Eurozone, aber auch fast alle anderen westlichen Demokratien, in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt und Schulden angehäuft haben.

Genau diese Frage stellten sich die Ökonomen James M. Buchanan und Richard E. Wagner bereits vor knapp vier Jahrzehnten. Ihr 1977 erschienenes Buch «Democracy in Deficit» ist heute aktueller denn je. Sie stellen darin die These auf, dass Demokratien eine inhärente Tendenz haben, Haushaltsdefizite zu generieren. Die Erklärung dafür ist einfach: Aus Sicht des einzelnen Bürgers hat ein Defizit unmittelbare und direkte Vorteile (mehr staatliche Leistungen und/oder tiefere Steuern). Hingegen liegen die Nachteile (Rückzahlung der Schulden plus Zinsen, Inflation) in ferner Zukunft – womöglich kann man ihre Bewältigung ganz bequem auf die nächste Generation abschieben.

Somit ist es für Politiker rational, Schulden anzuhäufen. Höhere Staatsausgaben bringen Wählerstimmen, tiefere Steuern bringen Wählerstimmen – ein ausgeglichener Haushalt aber begeistert niemanden.

Wenn also die Demokratie zerstört wird, dann nicht durch Finanzhaie und Spekulanten, sondern durch die Demokratie selbst. Die fehlende Haushaltsdisziplin war demokratisch legitimiert. Die Bürger westlicher Demokratien profitierten über Jahre von der Schuldenpolitik, und mit ihnen die Politiker, die sie wählten. Die Schuldenkrise setzte der Illusion des kostenlosen Konsums ein schmerzhaftes Ende.

Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Die Demokratie kann sich nicht nur selbst zerstören, sondern auch selbst retten. Buchanan und Wagner haben sich überlegt, wie man die Tendenz von Demokratie, Schuldenberge anzuhäufe, unterbinden könnte. Weil Politiker nach ihrer These keinen Anreiz haben, von sich aus für einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu sorgen, bleibt nur die Lösung, sie dazu zu zwingen. Buchanan und Wagner schlugen daher vor, in der Verfassung festzuschreiben, dass der Staat nicht mehr ausgeben darf, als er über Steuern einnimmt. Wird dennoch ein Defizit budgetiert, werden die Ausgaben (oder alternativ die Einnahmen) automatisch angepasst.

Diesem Prinzip liegt letztlich auch die Schweizer Schuldenbremse zugrunde, die 2001 in einer Volksabstimmung angenommen worden ist. Der Entwicklung der Finanzlage der Eidgenossenschaft und dem Lob aus dem Ausland nach zu urteilen, hat sich das Instrument bewährt. Einen ähnlichen Mechanismus wollen nun auch die EU-Staaten im Rahmen des Fiskalpakts einführen.

Die rechts- und linksextremen Protestparteien in Griechenland wird er an ihrem Wahlerfolg nicht mehr hindern können.


[1] Nach der proportionalen Verteilung der Sitze auf die Parteien erhält die Partei mit den meisten Stimmen einen Bonus in Form von 40 zusätzlichen Parlamentssitzen. Ausserdem gibt es eine Sperrklausel, die kleinen Parteien den Einzug ins Parlament erschwert.

[2] Beispiele hier, hier und hier.

Direkte Wahl der Regierung: Die Erfahrungen von Indonesien und Israel

Die SVP will, dass die Schweizer Regierung künftig nicht mehr durch das Parlament, sondern direkt durch das Volk gewählt wird. Bei Annahme ihrer Volksinitiative würde der Bundesrat in Zukunft durch die Stimmbürger mittels Majorzwahl bestimmt.

Der Übergang von der indirekten zur direkten Wahl der Regierung würde das politische System der Schweiz grundsätzlich verändern. Der Einfluss des Bundesrats im politischen Prozess dürfte deutlich vergrössert werden, seine Macht gegenüber dem Parlament würde gestärkt, da er nicht mehr von ihm abhängig wäre.

Die konkreten Auswirkungen des Systemwechsels sind dennoch schwer abzuschätzen. Gibt es international vielleicht Beispiele von anderen Staaten, die einen solchen Wechsel vollzogen haben?

Es gibt sie – allerdings sind sie sehr spärlich gesät. Genaugenommen sind in der jüngeren Geschichte nur zwei Demokratien zu finden, die von der indirekten zur direkten Wahl der Regierung übergegangen sind: Indonesien und Isreal.

In Indonesien hat der Übergang zur Demokratie erst 1998 begonnen, als der langjährige Herrscher Suharto unter dem Druck von der Strasse abtrat. Aber bereits vier Jahre später vollzog die junge Demokratie den Wechsel vom parlamentarischen zum präsidentiellen System: Mit der Verfassungsänderung von 2002 wurde der Präsident nicht mehr durch das Parlament, sondern direkt durch das Volk gewählt.

Interessanterweise wurden in Indonesien damals ähnliche Argumente für den Systemwechsel vorgebracht wie heute in der Schweiz für die Volkswahl des Bundesrats: Viele Politiker und Bürger störten sich an den intransparenten Verhandlungen und Mauscheleien unter den Parteien im Parlament, welche die Wahl der Regierung zu einem unberechenbaren Theater machten. Von der direkten Wahl des Präsidenten erhoffte man sich einen transparenteren und berechenbareren Wahlprozess.

Diese Hoffnung erfüllte sich allerdings nicht wirklich. Die Verhandlungen unter den Parteien im Parlament gehörten mit der Verfassungsänderung zwar der Vergangenheit an. Sie setzten sich dafür vor den Präsidentschaftswahlen fort, wo es für die Parteien darum ging, die Unterstützung möglichst vieler anderer Parteien für den eigenen Kandidaten zu bekommen. Die Mauscheleien verschoben sich somit einfach auf eine andere Ebene des politischen Prozesses.[1]

Mit Blick auf die Schweiz ist eine weitere Veränderung interessant: In den ersten Jahren nach dem Fall Suhartos regierte in Indonesien jeweils eine grosse Koalition, es waren also mehr Parteien in der Regierung, als für eine Mehrheit im Parlament unbedingt nötig. Indonesien hatte damit eine Konsensregierung, wie sie bekanntlich auch in der Schweiz – in ausgeprägterer Form – existiert.

Mit dem Übergang zum Präsidialsystem fand die Ära der Konsensregierungen in Indonesien allerdings ein jähes Ende. Seit 2002 sitzen in der Regierung nur noch die Partei des Präsidenten bzw. jene Parteien, die unmittelbar zu seiner Wahl beitrugen.

Im Gegensatz zu Indonesien hat Israel kein Präsidialsystem eingeführt. Seit seiner Gründung 1948 ist der Staat eine parlamentarische Demokratie. Allerdings hinderte dies Israel nicht daran, während einigen Jahren seinen Regierungschef direkt zu wählen: 1992 verabschiedete die Knesset dazu eine Änderung der Verfassung. Bis dahin war der Ministerpräsident jeweils in Koalitionsverhandlungen bestimmt worden. In aller Regel wurde der Parteichef der grössten Partei auch Regierungschef. Viele Politiker befanden allerdings, dass dieses System keine stabilen Regierungen hervorbrachte, weil das israelische Parteiensystem stark zersplittert war.[2] Ein direkt gewählter Regierungschef, so die Idee der Reformer, würde gegenüber dem Parlament eine stärkere Stellung einnehmen, als einer, der vom Parlament selbst eingesetzt wurde.[3]

Was in der Theorie gut tönte, erwies sich in der Praxis bald als durchschlagender Misserfolg. Nicht ein einziger direktgewählter Ministerpräsident überstand eine volle Amtszeit von vier Jahren. Benjamin Netanyahu, 1996 zum Regierungschef gewählt, wurde 1999 nach einem Misstrauensvotum im Parlament abgewählt. Sein Nachfolger, Ehud Barak, trat nach zwei Jahren zurück und verlor anschliessend die Wahl gegen Ariel Sharon. Es war gleichzeitig die letzte Wahl eines Ministerpräsidenten durch das Volk: Die Israeli machten die Reform rückgängig und kehrten zum «gewöhnlichen» parlamentarischen System zurück.

Der Grund für das Scheitern der direkten Wahl des Regierungschefs lag vor allem in der inkonsequenten Ausgestaltung der Reform. Denn obwohl der Ministerpräsident vom Volk gewählt wurde, brauchte er eine Mehrheit im Parlament und konnte jederzeit mit einem Misstrauensvotum abgesetzt werden. Das untergrub natürlich das Ziel einer grösseren Unabhängigkeit des Regierungschefs vom Parlament.[4] Israel hatte ein System irgendwo zwischen einer reinen parlamentarischen und einer präsidentiellen Demokratie geschaffen, das die Nachteile beider Varianten vereinte.

Hinzu kam ein grundsätzliches Problem mit der Wahl des Regierungschefs, die nach dem Mehrheitsprinzip erfolgte. Mehrheitswahlen eignen sich generell schlecht für Gesellschaften wie die israelische, die von tiefen ideologischen Gräben (zwischen Religiösen und Säkularen, zwischen «Falken» und «Tauben» etc.) durchzogen sind. Eine stärkere Exekutive kann nur über die Schwächung kleinerer Parteien erreicht werden und gefährdet damit die Legitimität der Regierung. Das proportionale System mit vielen kleinen Parteien macht die Regierungsarbeit in Israel zwar kompliziert, ist aber immer noch die bessere Lösung als ein Mehrheitswahlsystem, das die ideologischen Gräben noch vertiefen würde.

Das Fazit aus den Erfahrungen der beiden einzigen Demokratien, die den Wechsel von der direkten zur indirekten Wahl der Regierung vollzogen haben, fällt ernüchternd aus. Weder in Indonesien noch in Israel hatte die Reform die erwünschte Wirkung. Allerdings lassen sich die Erfahrungen der beiden Länder nicht ohne Weiteres auf die Schweiz mit ihrem einzigartigen politischen System übertragen. Insbesondere der Umstand, dass in der Schweiz, anders als in Indonesien und Israel, nicht der Regierungschef, sondern die gesamte Regierung vom Volk gewählt würde, macht einen Vergleich schwierig. Auch bei der Volkswahl des Bundesrats stellt sich aber die Frage, ob die von den Initianten angestrebten Vorteile auch eintreten würden. Die Beispiele Indonesien und Israel zeigen, dass sich die tatsächlichen Wirkungen von Reformen des Regierungssystems stark von den ursprünglich beabsichtigten unterschieden können.


[1] Edward Aspinall (2005) «Elections and the normalization of politics in Indonesia», South East Asia research 13(2).

[2] 1992 lag die effektive Anzahl Parteien (nach Laakso/Taagepera) bei 4,39 [PDF]. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt sie gegenwärtig bei 5,57.

[3] Avraham Brichta (2001): Political Reform in Israel: The Quest for a Stable and Effective Government, S. 101.

[4] Emmanuele Ottolenghi (2006): «Why direct election failed in Israel». In: Larry Jay Diamond, Marc F. Plattner: Electoral Systems And Democracy.

Wählerwillen abbilden – aber richtig!

Weil es die SVP versäumte, Listenverbindungen zu schmieden, gingen ihr bei den letzten Nationalratswahlen 8 Sitze durch die Lappen [PDF]. Ein Schelm, wer angesichts dieser Bilanz hinter der Motion von SVP-Nationalrat Sebastian Frehner zur Abschaffung von Listenverbindungen wahltaktische Überlegungen vermutet!

Dabei spricht durchaus vieles für die Idee. Listenverbindungen verfälschen Wahlresultate, sind kompliziert, undurchsichtig, unlogisch und ungerecht. Ihre Abschaffung wäre ein Schritt in die richtige Richtung – aber eben nur ein erster Schritt.

Der Grund für die Existenz von Listenverbindungen liegt im Wahlsystem. Die meisten Wahlkreise bei nationalen Wahlen sind schlicht viel zu klein. Dadurch werden kleine Parteien benachteiligt. In Zug beispielsweise (3 Nationalratssitze) braucht eine Partei theoretisch 25 Prozent Stimmenanteil, um einen Sitz auf sicher zu haben, in Schaffhausen (2 Sitze) gar 33,3 Prozent. Klar, dass eine kleinere Partei niemals einen solchen Anteil erreichen wird. Klar auch, dass viele Wähler die Partei gar nicht erst wählen werden: Sie wollen ihre Stimme schliesslich nicht an eine Partei verschwenden, die ohnehin chancenlos ist.

Listenverbindungen sollen die Nachteile zu kleiner Wahlkreise etwas vermindern. Dank ihnen ist eine Stimme nicht automatisch verloren, wenn eine Partei allein keinen Sitz erreicht – die Stimme geht in diesem Fall an eine grössere Partei in der Listenverbindung.

Die Lösung ist allerdings wenig befriedigend. Sie führt zu teilweise sehr unlogischen Wahlresultaten. Frehner hebt im Tages-Anzeiger vom Dienstag (Artikel nicht online verfügbar) das Beispiel Basel-Stadt hervor: Der CVP-Kandidat Markus Lehmann wurde gewählt, obschon er nicht einmal halb so viele Stimmen holte wie die abgewählte Anita Lachenmeier (Grüne). Möglich machte dies eine breite Listenverbindung von CVP, GLP, BDP und EVP.

Für das Problem der kleinen Wahlkreise gäbe es eine einfache Lösung, die Listenverbindungen überflüssig machen würde: Das System des «Doppelten Pukelsheims». Einfach gesagt würden bei diesem System zunächst die Stimmenanteile aller Parteien über die ganze Schweiz hinweg zusammengezählt und proportional in Sitze umgerechnet. Erst anschliessend würde ermittelt, in welchen Kantonen die Parteien die Sitze erhalten.

Zürich führte dieses System 2006 als erster Kanton ein. Vorausgegangen war eine Rüge des Bundesgerichts: Dieses befand, dass (mit dem bisherigen System) Wahlkreise mit weniger als 10 Sitzen gegen Artikel 34 der Bundesverfassung vertossen, weil sie kleine Parteien zu stark benachteiligen und den Wählerwillen verfälschen. Diesen Grundsatz wiederholte das Bundesgericht danach in weiteren Urteilen, zuletzt anfangs dieser Woche im Bezug auf die Wahlen im Kanton Schwyz. Es empfahl dem Kanton die Einführung des Pukelsheim-Systems.

So kommt das Pukelsheim-System in immer mehr Kantonen zur Anwendung. Doch in kaum einem Kanton führt die Grösse der Wahlkreise zu derart grossen Verzerrungen, wie sie auf nationaler Ebene auftreten: 19 von 26 Wahlkreise haben weniger als 10 Sitze, 6 von ihnen sogar nur einen einzigen. Wäre das Bundesgericht dafür zuständig, müsste es die Nationalratswahlen umgehend als verfassungswidrig bezeichnen. Doch weil die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, leistet sie sich diesen eklatanten Verstoss gegen das eigene Grundgesetz.

Erschwerend kommt hinzu, dass die einzige Institution, die das Wahlsystem in Einklang mit der Verfassung bringen könnte – das Parlament –, wenig Interesse daran hat. Denn eine Wahlrechtsreform würde die Vorteile, die das gegenwärtige System für die grossen Parteien bringt, aufheben. Gerade diese Parteien stemmen sich deshalb mehrheitlich gegen die Einführung des Pukelsheim-Systems.[1] Der ehemalige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer sieht in dem System gar «ein theoretisches Konstrukt, um die SVP zu schwächen.»

Dabei würden mit dem Pukelsheim-System auch die Listenverbindungen verschwinden, an denen sich die SVP zu Recht stört. Würden – wie von der Motion Frehners gefordert – nur die Listenverbindungen abgeschafft, würde zwar die damit verbundene Verzerrung des Wählerwillens aufgehoben, dafür eine andere umso mehr verstärkt. Wenn die Listenverbindungen schon abgeschafft werden sollen, müsste man auch den zweiten Schritt machen und die Verzerrungen durch die kleinen Wahlkreise aufheben. Als positiver Nebeneffekt würde die Schweiz damit ein Wahlsystem erhalten, das mit ihrer eigenen Verfassung in Einklang steht.


[1] Siehe dazu auch hier.

Weise Worte

Politiker sind die Berufsgruppe, denen die Europäer mit Abstand am wenigsten Vertrauen entgegenbringen. Dies hat eine Umfrage von Reader’s Digest ergeben. Nur gerade 8 Prozent der Befragten gaben an, Politikern zu vertrauen. Kein Vergleich zu den Feuerwehrmännern, die mit 93 Prozent obenaus schwingen.

Angesichts solch miserabler Werte ist es höchste Zeit, sich wieder einmal die unbestreitbaren Vorzüge von Politikern in Erinnerung zu rufen.

Ist Reflexion nur im Dunkeln möglich?

Ein peinlicher Vorfall hat am Donnerstag die Diskussion über das System der Handabstimmung im Ständerat befeuert. Nach der Abstimmung über eine Motion der SVP zur Entwicklungshilfe, die 22 zu 22 ausgegangen und mit dem Stichentscheid des Präsidenten angenommen worden war, stellte man durch Zufall fest, dass das Resultat unmöglich stimmen konnte, weil nur 43 Ratsmitglieder (ohne den Präsidenten) anwesend waren. Die Abstimmung wird nun morgen Montag wiederholt.

Dass der Lapsus nur wegen eines Einwands eines Ratsmitglieds überhaupt bemerkt wurde, lässt vermuten, dass die Dunkelziffer solcher Fehler relativ hoch ist. Dieser Meinung ist auch This Jenny (SVP, GL), der eine Parlamentarische Initiative zur Einrichtung einer elektronischen Abstimmungsanlage eingereicht hat. Angesichts der Tragweite der Entscheide sei die Fehleranfälligkeit der Handabstimmung nicht mehr tragbar, sagte er gegenüber der NZZ (Artikel nicht online verfügbar).

Nicht nur wegen der Häufigkeit von Fehlern stellt sich die Frage, ob die manuelle Auszählung im Ständerat heute noch sinnvoll ist. Im Nationalrat werden die Stimmen seit 1994 elektronisch erfasst. Das hat sich – von seltenen Ausnahmen abgesehen – bewährt. Der Wähler kann so feststellen, welche Politiker in seinem Sinne stimmen, und daraus Rückschlüsse für die nächsten Wahlen ziehen. Im Ständerat ist dies in aller Regel nicht möglich. Was der einzelne Ständerat stimmt, können seine Wähler nirgends überprüfen – es sei denn sie nehmen selbst den Weg nach Bern auf sich und schauen ihm im wahrsten Sinne des Wortes auf die Finger.

Zur Verteidigung dieser Intransparenz pflegen Ständeräte auf die besondere Rolle der kleinen Kammer als «chambre de réflexion» hinzuweisen. Die Handabstimmung diene dazu, die Parlamentarier «dem Druck ihrer Parteien zu entziehen», wie sich Ständeratspräsident Hans Altherr (FDP, AR) ausdrückt.

Diese Argumentation ist befremdlich. Zunächst einmal ist es naiv anzunehmen, dass Ständeräte der Kontrolle durch ihre Parteien vollständig entzogen wären. Ihre Parteikollegen können zwar nicht im Internet nachschauen, wie die Ständeräte abgestimmt haben. Sie können sich aber einfach im Rat umschauen, um zu sehen, ob alle der Parteilinie entsprechend die Hand hochhalten.

Hinzu kommt, dass es viele Ständeräte kein Geheimnis daraus machen, dass sie gelegentlich von der Parteidoktrin abweichen. Parlamentarier wie This Jenny pflegen ihren Ruf als Freigeister sogar aktiv und durchaus medienwirksam. Dass sie diesen Ruf ablegen und zu braven Parteisoldaten werden würden, wenn sie elektronisch abstimmen müssten, ist nicht zu erwarten.

Vor allem aber ist es ein Trugschluss zu glauben, dass der Ständerat seine Rolle als «chambre de réflexion» nur deshalb spielen könne, weil das Abstimmungsverhalten im Dunkeln bleibt. Dass die Ständeräte unabhängiger politisieren als ihre Kollegen im Nationalrat, liegt nicht an der Abstimmungsmethode. Entscheidend ist vielmehr das Wahlsystem: Die Nationalräte werden im Proporzverfahren gewählt. Sie verdanken ihren Sitz zu einem wesentlichen Teil dem Erfolg ihrer Partei – und stimmen deshalb eher im Sinne der Partei- bzw. Fraktionsleitung.

Ständeratswahlen sind dagegen Majorzwahlen. Gewählt werden nicht Parteien, sondern Personen. In der Regel hat jeder Ständerat mindestens die Hälfte der Wähler in seinem Kanton hinter sich. Das macht ihn unabhängiger vom Willen der Parteioberen.

An dieser Situation wird sich auch nichts ändern, wenn die Abstimmungen in der kleinen Kammer transparent sind. Zur Reflexion ist keine Dunkelkammer nötig.

Die falsche Frage

Es sind wohl die detailliertesten Zahlen, die zum Thema der Parteienfinanzierung in der Schweiz je publiziert wurden: In einer heute veröffentlichten Studie [PDF] im Auftrag des Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements analysierte das Institut Sotomo der Universität Zürich unter Leitung von Michael Hermann die Werbeausgaben für Abstimmungen und Wahlen zwischen 2005 und 2011.

Die Untersuchung bestätigt im Wesentlichen frühere Untersuchungen und allgemeine Vermutungen:

  • Unter den Parteien hat die SVP mit Abstand am meisten Geld für Kampagnen zur Verfügung.
  • Bei Abstimmungen gibt es teilweise beträchtliche Unterschiede zwischen Befürwortern und Gegnern, was das Werbebudget betrifft. In jeder dritten Abstimmung betrug das Verhältnis der Werbebudgets 1 zu 4.
  • Die grössten Unterschiede bestanden zwischen dem linken und dem bürgerlichen Lager, was massgeblich auf die Finanzkraft der Wirtschaftsverbände zurückzuführen ist.
  • Im Wahlkampf für die eidgenössischen Wahlen 2011 gaben die Parteien allein zwischen Mai und Oktober 42 Millionen Franken für Werbung aus und überboten damit den Rekord von 2007 nochmals.[1]

Soweit so wenig überraschend.[2] Und einmal mehr entbrennt die Diskussion über den Einfluss des Geldes auf politische Entscheidungen. Der Abstimmungserfolg der Wirtschaftsverbände sowie der SVP bei einigen ihrer Initiativen ist Wasser auf den Mühlen derjenigen, welche den «Ausverkauf der Demokratie» beklagen. Die Beschuldigten spielen den Einfluss des Geldes herunter und empören sich über die Unterstellung, der mündige Stimmbürger liesse sich durch Wahl- und Abstimmungskampagnen in seinem Entscheid beeinflussen.

Die Frage, ob Wahl- und Abstimmungswerbung das Ergebnis massgeblich beeinflusst, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Sie ist aber ohnehin irrelevant. Aus staatspolitischer Sicht entscheidend ist nicht, ob Abstimmungen und Wahlen käuflich sind, sondern ob die Bürger sie als käuflich empfinden. Mit den Worten von Martina Caroni, Rechtsprofessorin an der Universität Luzern:

«Wenn die Stimmbürger das Gefühl haben, dass Geld einen Einfluss auf das Resultat hat, wird ihr Vertrauen in die Demokratie untergraben.» (Quelle)

Es geht nicht um einzelne Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Es geht um nichts Geringeres als die Grundlage unseres politischen Systems.


[1] Die Zahlen decken jeweils nicht die gesamten Werbeausgaben ab. Beispielsweise werden die Kosten der Broschüren, welche die SVP an alle Schweizer Haushalte zu verschicken pflegt, nicht erfasst.

[2] Siehe auch den Beitrag im Blog von Mark Balsiger.